————— —
lkeutiger Voriger
Heutiger Voriger
leutiger Voriger
Keutiger Voriger
leutiger Voriger
Temvelhofer Feld. o d 7 so, Sp Tod 6 Teypich· Wie. Vin.
Treytow Terrain Rudow⸗
Johannisthal ... do. Südwesten i. E. Thale Eisenhütte . Thür. Elektr. u. Gas Thür. Gaagesellsch. Triumph⸗Werke .. v. Tuchersche Brau. Tuchfabrik Aachen. Tüllfabrik Flöha.
— —
* 2
2 2
5
3
[SI 111111
14 1 12
— — — — — — — * —
s 3 6 Qn
Anion Fabrik chem. Prod 1097, 75b 6
Veltag, Velt. Ofen u. Keramik Venus⸗Werke Wir⸗ lerei u. Strick. V 5“ für s Monate Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk. 8 / do. Bautzner Pa⸗ pierfabrik do. Berliner Mör⸗
191, 7560
do. Böhlers Stahl⸗
werke, RM p. St. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG do. DeutscheNickel⸗
do. Glanzstoff⸗ Fabriken do. Gumbinner Maschinenfabr. . do. Harzer Port⸗ land⸗Cement ... do. Märk. Tuchfabr. 7/5, do. Metallwaren Haller, j. Ha llerwk. do. Stahlwerke ... do. Trikotfab. Voll⸗
do. Ultra marinfab. Victoria⸗Werke ... C. J. Vogel Traht u. Kabelwerke .
Wagner u. Co., Maschinenfabrik,
Wa sserwe rl. elsen · 4
kirchen ..... . do. (m. beschränkt. Div. f. 1939) .. M Wenderoth pharm. Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen. . .. Westdeutsche Kauf⸗
industrie Hamm Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei M Wilmersdf.⸗Rhein⸗ gau Terrain i. L. Wintershall H. Wißner Metall. . Wollgarnf. Tittel u. Krüger
Zeiß Ikon Zeitzer Eisengieß. u.
. Zellstoff Waldhof. uckerfabr. Rasten⸗
2. Banken.
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. h nzngdme: Vanf für Brau-FIndustcie 1 Fuli-) Ungar. Allg. Creditb.
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt. . .. Badische Bank .... Bank für Brau⸗Ind. Bayer. Hyp. u Wechslb. do. Vereinsbank... Berlin. Handels⸗Ges. do. Kassen⸗Verein Braunschweig. Han⸗ nov. Hypothelenbk. Commerz- u. Priv. Bl. sᷣ Commerzbank 6
Deutsche Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1932, jetzt: Deutsche Bank. . .. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank .. Deutsche Effecten⸗ u.
. — 6 7 114, Seb 6
. 1609 ö Hypothekenbank, j.: 7 1266 6r
1ẽ4148,ů 15d od
j.. Maschinenfabr
Wagner⸗Dörries.
Wanderer⸗Werke. Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl. Holst. Eisen
(
nnn, ; !?;? /? , r .
Deutsche Anl. Ausl. Schein. einschl. . Ablösungsschs. 5000
. Bergwerk
M 1936
4Bo0 Fried. Krupp RM⸗
Anleihe 1936 .... 50/9 Mitteldeutsche Ri Un. 1936
4109 Vereinigte Stahl RM⸗
Anleihe ... ......
Accumulatoren⸗Fabrik .... Elektricitäts⸗
Allgemeine Gesellschaft
Aschaffenburger Zellstoff ..
Bayerische Motoren J. P. Bemberg
Charlottenburger Wasser⸗
werke Chem. von Heyden
Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz .... ...
Dema Deut 9 . Deutsche Cont. Gas
Deutsche Erdöl.... Deutsche Linoleum⸗Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel.
Christian Dierig
Dortmunder Union⸗Brau.
Eisenbahn⸗Verkehrs mittel. Elektrizität ⸗⸗Lieferungsges. Elektr.Werk Schlesien .... Elektr. Licht und Kraft ... Engel hardt⸗Brauerei
G. Farbenindustrie.
. Papier
elten u. Guilleaume .....
Ges. f. elektr. Unternehm. — udw. Loewe u. Co. ....
Th. Goldschmidt
amburger Elektrizitãt.
arburger Gummi. 5 Bergbau oe
dire n erer war
Werke
k Berger Tiefbau. . . erlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau . .. Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. ... Buderus Eisenwerke . . ....
Mindest⸗ abschlüsse
Sah
essa
Wechselbank
bank Berlin
leutige
147, 5-147, 6 b
2h 8, h- 260, 25 b 143 29-143 143,25 b
28 - 128,75 b
172-1723443 b
— ·lhõ7· 18,5 —
IgG ISo - 139 *
123 123, — —
182, 25— — 235, 5-235, 75- —
180 bo- 1805 150, 25 150, -= 162 1651,86 - ib, S- i52v., d
92. 14247 143.5 b 15965, 30-156. 5. — 1483. 5 14855 — 149 5—— 6
164 164,9 v
248 —
138, 25— — 175, - — 118,25 G- —
187 189-188, 751 128 706-129, 15-—
162-162, 75- — 162-162. 75- —
173, 235 —
- 1b-—
128,25 - 128. 75- —
Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗
Deutsche Reichsbank. — Deutsche Überseeische Bank
HallescherBankverein Hamburger Hyvp.⸗Bk. Lübecker Com m.⸗Bk.,
j: Handelsbk. in
Luxemb. Intern. Bk. RM per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank. ... do. Hyp.⸗u. Wechselb. Mecklenb.⸗Strelitzsch.
Mecklenb. Kred.⸗ u. Hypoth. Bank .... Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausitzer Bank. Dldenbg. Landesbank Plauener Bank Pommersche Bank.. Rheinische Hyp. Bank 7 Rheinisch Westfälische Bodencreditbank. .* Sächsische Bank do. Bodenereditanst. Schleswig⸗Holst. Bt. . Südd. Bodenereditbk.
RM p. St. zusoPengö 1,5engöp St. zoo. Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche Boden⸗
lreditanstalt
Aachener Kleinb. M o 114 Ib GoD. Akt. G. f. Berkehrsw. Allg. Lokalbahn u. Kraftwerke 8 118, 6h 6 Baltimore and Ohio Bochum⸗Gelsen⸗ — kirchen Straßenb. 0 55 Csakath. Agram — Pr.⸗A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗ Betrieb Deutsch. Reichsbahn 124,25 6 (719gar. V. -A. S. 14-65, Inh. Zert. d. Reichs⸗ 121, 26h 6 bk. Gr. 5, 1-48. A-D Abschl.⸗Div. 88, db Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler St raßb. — j. Kasseler Ver⸗
kehrs⸗ 120d 6 ö 18, J5b s do. Vorz.⸗Akt.
2 2 2 6
83 *
*
6
113 8 1139
86 b 9659 IIIb s 117556 e io5 zb. sioszk iörzzs isse
— 6
122 666 a
2 1s st e
113,25 6 122, 25h 6 108, 5b 8 1146 6
132, 5h 6
1206
3. Verkehr. 1.1 85, 5b
35, js d
Halberst.⸗Blanken⸗
burger Eisenb. .. 4
Halle⸗Hettstedt ... 4 Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) 0 Hamburger Hoch⸗ bahn Lit. A.. M5 Hamburg⸗Südam.
Dampfsch. ...... 6s2
Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen 6
„Hansa“ Dampf⸗ schiff.Gesellsch. . 6 Hildesheim ⸗Peine dit. A
Königsbg.⸗Cranz. M Kopenhagener Dampfer Li. CM Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A.. M do. do. St.⸗A. Lit. B Luxemburg Prinz Heinrich, 181. = 500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried. W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisb. X 0 Norddeutsch. Lloyd 0 Nordh. Werniger. 0 Pennsylvania 18t. — 50 Dollar Prignitzer Eb. Pr. A. Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A ... do. Lit. B Rostocker Straßenb. Schipkau ⸗Finster⸗ walde
Strausberg⸗Herzf. 6
Südd. Eisenbahn ..
West⸗Sizilianische 18t. — 500 Lire f. 500 Lire.
4. Versicherungen. RM per Stück.
Geschäftsjahr: 1. Januar, iedoch Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1.
do.
do.
Fortlaufende Notierungen.
Voriger
1475 bB -1475 bG-147,6 klar 5 bo- 147,5
lot! ·Iloß S- = lol, s- —
257- —
142-141, 5-141, 75— — 127,25 —
e . d g Iod Io b JJ logg.
35 M- I38-—
2657 *
, 6 Kip iz 75-—
— — —
182, 25- —
148 756-1497 153-182 d
goe g gi 7d — 145 25 1425 — 1Id5r/ ; - 5e —
Ab, 75-247 —
137, 75-138— —
c,, , .
187, 25-187 - 1875 b
129, 20— —
168 B-168- - 161 M- 161— —
l6l, 75- —
173 bo- I73- -
158,25. — 12770 128 2.—w
Philipp Holzmann .. ..... Hotelbetriebs⸗Gesellschaft.
7 Bergbau ...... Ilse Bergbau, Genußsch. . Gebrüder Junghans .....
Kali Chemie = Klöckner⸗Werke . ...... ...
ahmeyer n Co ,. Leopoldgrube ..... ö
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maximilianshütte Metallgesellschaft
Orenstein u. Koppel, jetzt: Maschinenbau u. Bahn⸗ bedarf A. G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel
Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. Rheinische Stahlwerke . . .. Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. . . . . .. Rütgerswerke. . ...... ....
Salzdetfurth ... .... ..... Schering Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B . Schubert u. Salzer Schuckert u. Co. Elektr. . . . Schultheis s⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei . . . Siemens u. Halske .. ..... Stöhr u. Co., Kammgarn . Stolberger Zinkhütte. . ... Süddeutsche Zucker
Thüringer Gasgesellsch... Vereinigte Stahlwerke. . . . C. J. Vogel, Draht u. Kabel Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof Wintershall ...... ö
Zellstoff Waldhof ... .....
Bank für Brau⸗Industrie. Deutsche Reichsbank
A.⸗G. für Verkehrswesen ..
Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.
Otavi Minen u. Eisenbahn
I f. abschlüsse 3000
3000
3000 2000 2000
3000
11978 do. g3ed6
1 67eb 6
loib ; r 91 6
15846 J6b
Heutiger
— ·l 70, 5- — db,. 265 - 96, 5— —
. 114.116
( — —
134, 25-134, 75 b
Berl. Hagel⸗Assec. ( 103
do. Lit. B (25 95 Einz.).
Berlin. Feuer (voll) (zu 190 RM)
do. .
Colonia, Feuer- u. Unf. V. Köln jetzt: Colonia ölnVersicherung
Dresdner Allgem. Transport do.
Gladbacher Feuer⸗Versicher. M Hermes Kreditversicher, (voll) do. E25. Einz.) Magdeburger Feuer⸗Vers. . . M
Hagelvers. 6) Einz.) ; do. (3285 Einz.) . Lebens⸗Vers.⸗Ges. . . . . . Rückversich.⸗Ges. ..... do. (Stücke 190, so0) National“ Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung..
do. Lebensversich. Bank, j.:
Nordstern Lebensvers. AG. M Schles.Feuer⸗Vers. (200RM⸗St.)
d do. (25 3 Einz.) rsich. ( 400 RM⸗St.) do. (300 RM⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A
do. do. do. B Transatlantische Gütervers. .. Union, Hagel⸗Versich, Weimar
do.
do.
o. Stett. Rückve do.
o.
126 5.127 ½-127 G- 127, 235- —
137 1368 —
13055 130,75 b 9 273— —
His 52 8- 13d ( ais ri,
169
203 202, 5-204 6 IS4, o- ih 0 b
156,5— —
129 B- 129, 28 Ab-
2495636 — —
113, 5-1 14411375 114,26 [Il
102—— 160 160, 75- —
lal. 265 141 b
139— — 113 —
139. 139,3. 162.5— — lz Izo 28.
4yß b
do. (25315 Einz.) Frankona Rück⸗ u. Mitversicher.
Einz.). (3793 Einz.)
100 4K⸗Stücke M
5793 Einz.)
Lit. C u. D
Kolonialwerte.
Deutsch⸗OstafrikaGes. 8
Kamerun Eb. Ant. LSB 0
Neu Guinea Comp... 0
Otavi Minen u. Eb.“ 1St. -= 146. RMp. St 0,50 RM
Schantung Handels⸗ A.⸗G. . ...... .... 0 1.11 105, 75h
Voriger
cl 70, 25- — 96,5 - —
Isg is23 — 115 -* i336- -
— ——
134, 25-134 -
125, 75-126, 25- —
136, 75- —
1302. 130,5 —
146— — .; 151, 75-151, 25 139 eh B- 138,5 b 1422141, 5— —
201-202, 5- — 184, 25— —
166, 25- — 1b li- — 65M —
129-129 25 b 239, 5-239 — 125— —
24953 —
11230 113.112,75 & 1133 b
.
12d s
en — ill 1SruSᷓuut **
1111
—
8
r
11til tn
101, 75D B
zisb ar 23h
1os 189
lol, 7p - loꝛ B- lol /- loꝛ b
199, 5— — 140,5 —
139— — 1123-113 b
139, 25-138, 75-139- —
162 5—— 130-1295 b
nisse nach näherer Ma
Deutscher
Reichsanzeiger Ssanzeiger.
O
Freußischer staat
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 QαaMt einschließlich , 48 M Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1, 900 Mo monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 bel. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,109 QM, einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit eile 85 RA. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
SW 68, Wilhelmstraße 32. ü
benem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen)' oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am ande) bervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. !
beschrie
Alle Druckaufträge sind auf einseitig
0
Nr. 109
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über land⸗ schaftliche Kreditanstalten. Vom 8. Mai 1940.
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten. Vom 8. Mai 1940.
Anordnung über die Lenkung des Verbrauchs von Kohle in den eingegliederten Ostgebieten vom 9. Mai 1940.
Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Spreng⸗ stofferlaubnisscheinen.
Anordnung 1 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und ö über Beschlagnahme von Eisen und Stahl.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE.) über die Verbrauchsregelung für Schreibmaschinen vom 10. Mai 1940.
Bekanntmachung Nr. 1 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse vom 10. Mai 1940.
Reichsbankgirokonto Nr. 1918 bei ber Reichsbank in Berlin
Amtliches.
Deutsches Reich.
Erste Verordnung
zur Durchführung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten.
Vom 8. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über landschaftliche Kre⸗ ditanstalten vom 22. Februar 1940 eichsgesetzbl, 1 S. 417) wird im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern verordnet:
§1
(1) Es wird eine „Danzig-Westpreußische Landschaft“ mit dem Sitz in Danzig als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
(2) Auf die Landschaft finden die Vorschriften des Ge⸗ setzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschrei⸗ bungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezem⸗ ber 1927 (Reichsgesetzbl. J S. 492) sinngemäß Anwendung.
(3) Die Verfassung der Landschaft sowie ihre Rechts⸗ beziehungen zu ihren Kreditnehmern und Pfandbriefgläu⸗ bigern beruhen auf der als Anlage A beigefügten Satzung, die durch eine Beleihungs- und Pfandbriefordnung ergänzt wird.
(4 Tie Landschaft hat ein Zwangsvollstreckungsrecht nach Maßgabe einer Vollstreckungsordnung, die auf der Grundlage des Gesetzes betreffend die Zwangsvollstreckung aus Forderungen landschaftlicher (ritterschaftlichery Kredit- anstalten vom 3. August 1897 — GS. S. 388 — zu erlassen ist. Die Vollstreckungsordnung gilt als Bestandteil der Satzung.
G6) Die ö ist berechtigt, Unschädlichkeitszeug⸗
ordnung zu erteilen. (6) Die von der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft aus⸗ gegebenen Pfandbriefe sind zur Anlegung von Mündelgeld
geeignet. § 2
(1) Die Danzig⸗Westpreußische Landschaft kann dem Ver⸗ band der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten beitreten; um den Beitritt zu vollziehen, genügt eine Er⸗ klärung der Danzig⸗-Westpreußischen Landschaft gegenüber der Central-Landschafts⸗-Direktion.
(2) Kreditnehmer, auf deren Betrieb ein zur Deckung von centrallandschaftlichen Schuldverschreibungen dienendes Grundpfandrecht lastet, sind den Bestimmungen der Satzung der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten unter⸗ worfen.
83
5x Es wird eine „Bank der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft“ mit dem Sitz in Danzig als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
(2) Die Verfassung der Bank der Landschaft beruht auf der als Anlage B beigefügten Satzung.
(3) Die . Bank ist zur Anlegung von Mün⸗ delgeld geeignet.
§ 4
Für die aus Anlaß der Gründung der landschaftlichen
Kreditanstalten vorzunehmenden Rechtshandlungen, insbe⸗
sondere auch für die Uebertragung von Vermögenswerten
gabe der Beleihungs⸗ und Pfandbrief⸗
Berlin, Sonnabend, den 11. Mai, abends
und Verbindlichkeiten von Kreditanstalten, die aufgelöst oder nicht fortgeführt werden, auf die Landschaft oder auf die Bank der Landschaft erheben Reich, Reichsgaue und Ge— meinden keine Steuern, Abgaben oder Gebühren.
85
Diese Verordnung und die Satzungen der Landschaft und der Bank der Landschaft treten am 14. Mai 1940 in Kraft.
Berlin, den 8. Mai 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: H. Backe.
Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.
Anlage A
zur Ersten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten vom 8. Mai 1940.
Satzung der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft.
81
(1) Die „Danzig⸗Westpreußische Landschaft“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(2) Die Danzig⸗-Westpreußische Landschaft hat ihren Sitz in Danzig; ihr Geschäftsgebiet umfaßt den Reichsgau Dan⸗ zig-⸗Westpreußen. Die Landschaft kann in ihrem Geschäfts⸗ gebiet Niederlassungen errichten.
(3) Die Landschaft ist zur Führung eines Siegels oder Stempels mit der Umschrift Hen, Hefe uf f! Land⸗ schaft“ berechtigt.
() Die Landschaft steht unter der Aufsicht des Reiches.
82 Das Stammkapital der Landschaft beträgt 3 Millionen Reichsmark. 83
(1) Die Landschaft hat die Aufgabe, die Landwirtschaft mit billigem langfristigem Kredit zu versorgen. Die Ge⸗ schäftsführung hat der Erfüllung dieser Aufgabe zu dienen und sich unter Beachtung allgemeinwirtschaftlicher Gesichts⸗ punkte nach kaufmännischen Grundsätzen zu richten.
(2) Die Landschaft kann folgende Geschäfte betreiben:
a) Beschaffung langfristiger Mittel, insbesondere durch Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber nach Maßgabe des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschrei⸗ bungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (Reichsgesetzbl. 1 S. 492) und der Beleihungs- und Pfandbriefordnung.
b) Gewährung und Weiterleitung von durch Grund⸗ pfandrecht gesicherten Darlehen nach Maßgabe der Beleihungs⸗ und Pfandbriefordnung.
e) Ankauf, Verkauf und Lombardierung der von der Landschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen.
d) Anlage verfügbarer Gelder bei öffentlichen Kre⸗ ditanftalten, bei den von der Aufsichtsbehörde zugelassenen sonstigen Kreditanstalten und in mündelsicheren Wertpapieren; der Verwaltungs⸗ rat kann hierfür besondere Richtlinien aufstellen. Diese Anlagen sollen den zehnten Teil der ge⸗ samten langfristigen Forderungen der Landschaft nicht übersteigen.
e) Aufnahme kurzfristiger Betriebskredite. Die ge⸗ samten kurzfristigen Verbindlichkeiten der Land⸗ schaft sollen die auf ein halbes Jahr entfallenden Zinsforderungen nicht übersteigen. .
Die Landschaft hat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, wenn sie sich langfristige Mittel in anderer Weise als durch Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber be⸗ schaffen will oder die Vorschriften über die Begrenzung der Anlage verfügbarer Gelder oder die Aufnahme kurzfristiger Betriebskredite nicht einhalten zu können glaubt.
(3) Die Landschaft ist mit Zustimmung der Aussichts⸗ behörde und des Verwaltungsrats berechtigt, andere Auf⸗ gaben auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditwesens sowie die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung und Buch⸗ führung zu übernehmen und die zur Erfüllung dieser Auf⸗ gaben ersorderlichen Geschäfte durchzuführen.
() Die Landschaft darf zur Beschaffung von Geschäfts⸗ räumen oder zur Vermeidung von Verlusten an Grund⸗ pfandrechten Grundstücke erwerben und darf ihr gehörige Grundstücke veräußern. Der Erwerb von Grundstücken zu are Zwecken bedarf der Genehmigung der Aufsichts⸗ ehörde.
(5) Die Landschaft bedient sich zur Durchführung der erforderlichen bankmäßigen Geschäfte der Bank der Danzig⸗
Westpreußischen Landschaft. .
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 940
§ 4 Mitglieder der Landschaft sind die Eigentümer land⸗ und forstwirtschaftlicher Grundstücke, die zugunsten der Land⸗ schaft mit einem zur Deckung von Schuldverschreibungen der Landschaft oder der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten bestimmten Grundpfandrecht belastet sind.
*
8 5
(1) Für die Verbindlichkeiten der Landschaft haftet ihr Vermögen.
(27 Kann die Landschaft ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen, so sind die Landschaftsmitglieder der Landschaft gegenüber verpflichtet, Sonderbeiträge zu leisten, die insge⸗ samt zwanzig vom Hundert der ungetilgten oder nach Abzug des Tilgungsguthabens verbleibenden Darlehnsforderung nicht übersteigen dürfen. Die Aufsichtsbehörde stellt nach Anhörung des Verwaltungsrats fest, ob die Voraussetzungen für die Erhebung von Sonderbeiträgen gegeben sind. Die Art und Weise der Erhebung der Sonderbeiträge wird durch Beschluß des Vorstandes, der der Genehmigung der Auf⸗ sichts behörde bedarf, festgesetzt.
(3) Die nach Abf. 2 begründeten Ansprüche sind öffent⸗ liche Lasten der beliehenen Grundstücke.
§8 6 Organe der Landschaft sind: a) der Vorstand, b) der Verwaltungsrat.
87
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitglie⸗ dern; ein Vorstandsmitglied muß die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben; ein Vorstandsmitglied muß über eine Ausbildung oder über praktische Erfahrungen im Bankfach verfügen, die es be⸗ fähigen, gleichzeitig die Bank der Landschaft mit zu leiten.
(2) Der Vorstand kann durch ein drittes Mitglied er⸗ gänzt werden; diefes Vorstandsmitglied muß über Kenntnisse und Erfahrungen auf landwirtschaftlichem Gebiet verfügen und kann mit der Leitung der landwirtschaftlichen Abteilung der Landschaft beauftragt werden.
(3) Die Aufsichtsbehörde entscheidet, ob die nach Abs. 1 und 2 erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
§8 8
(1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Auf⸗ sichts behörde in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren be⸗ stellt; hierbei erhält das leitende Vorstandsmitglied die Be⸗ zeichnung „Generallandschaftsdirektor“. Die Mitglieder des Vorstandes können als Beamte berufen oder auf Privat— dienstvertrag angestellt werden.
(2) Die Anstellungsbedingungen für die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Aufsichtsbehörde festgesetzt.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Reichsstatthalter vereidigt.
(4) Die Namen der Vorstandsmitglieder werden von der Aufsichtsbehörde im Deutschen Reichsanzeiger und im ört⸗ lichen Amtsblatt bekanntgemacht.
§ 9
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Landschaft und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landschaft, soweit nicht die Zuständigkeit des Verwaltungsrats begründet ist. Der Vorstand vertritt die Landschaft gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. .
(2) Beschlüsse des Vorstandes der Landschaft bedürfen der Uebereinstimmung zweier Vorstandsmitglieder; sie können jedoch nicht gegen die Stimme des Generalland⸗ schaftsdirektors gefaßt werden.
(3) Schriftliche Erklärungen der Landschaft sind unter der Bezeichnung „Danzig⸗-Westpreußische Landschaft“ abzu⸗ geben und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmit⸗ glieder. Der Vorstand kann die Vertretung jedoch so regeln, daß ein Vorstandsmitglied mit einem Beamten (Ängestelltenj der Landschaft gemeinsam, oder daß zwei Beamte (Angestellte) der Landschaft gemeinsam zeichnen können.
( Ist eine Willenserklärung der Landschaft gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstandes.
(5) Die von zwei Vorstandsmitgliedern oder von zwei sonstigen vertretungsberechtigten Beamten (Angestellten) der Landschaft ordnungsgemäß ausgestellten und mit dem Siegel oder Stempel der Landschaft versehenen Urkunden sind öffent⸗ liche Urkunden.
510 (1) Der Generallandschaftsdirektor ist der Dienstvor⸗ ge ot der Beamten und Angestellten der Landschaft, soweit
diese nicht Mitglieder des Vorstandes sind.