kw
. 1 . ö ö ̃
w
ö 5 nr, . 3
. 33 . . . . ö . ö J . ö . h.
nach § 5 Abs. 1 der n der
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1940. S. 2
51 (1) Verteiler (Händler und Genossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß- Zwischen⸗ und Kleinverteiler) dürfen für die Zeit vom 1. Juni 15940 bis 31. Mai 1941 stickstoffhaltige Düngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (M, nur in Höhe von 85 v. H. ihres Bezuges bzw. Absatzes in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 Gergleichszeit) beziehen und absetzen. . 5 (E) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für Ver⸗ teiler in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. 82
(I) Verteiler in den Reichsgauen der Ostmark dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1940 bis 31. Mai 1941 stickstoff⸗ haltige Tüngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstick— stoff (M, nur in Höhe von 115 v. H. ihres Bezuges bzw. Ab⸗ satzes in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 (Ver⸗ gleichszeit) beziehen und absetzen. ö
(23) Verteiler im Reichsgau Sudetenland dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1910 bis 31. Mai 1941 stickstoffhaltige Düngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (M, nur in Höhe von 100 v. H. ihres Bezuges bzw. Absatzes in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Mai 1940 (Vergleichszeit) beziehen und absetzen.
83
Bis zum 15. November 1940 dürfen nur 50 v. H. der in den 8§ 1 und 2 festgesetzten Mengen bezogen und abgesetzt werden. 8
Die gemäß den S§ J bis 3 bezogenen Mengen dürfen von den Verteilern nur an Abnehmer abgegeben werden, die in der Vergleichszeit von ihnen beliefert worden sind. Dabei dürfen an den einzelnen Abnehmer nur die in den 88 1 bis 3 festgesetzten Vomhundertsätze der in der Vergleichszeit geliefer⸗ ten Mengen abgegeben werden.
85
Für Mischdünger mit einem Gehalt von Phosphorsäure und Stickstoff gilt die Bekanntmachung Nr. 21 bur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für phos⸗ phorsäurehaltige Düngemittel vom 27. April 1940 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 27. April 1940); der in diesen Mischdüngern enthaltene Reinstickstoff ist bei der Berechnung der stickstoffhaltigen Düngemittel, die auf Grund dieser Bekanntmachung bezogen und abgesetzt werden dürfen, in Anrechnung zu bringen.
§86
Die Verteilung zusätzlicher Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln über den in den 8§ 1 bis 3 festgesetzten e hinaus erfolgt im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie“ durch die zuständigen Landesbauernschaften nach Richtlinien des Verwaltungsamts des Reichsbauernführers. Auch der Bezug dieser Mengen durch den Verbraucher hat über den Verteiler der Vergleichszeit zu erfolgen.
§87 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der 58 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1430).
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Nachtrag 3 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee. Vom 15. Mai 1940.
f Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:
51 Neben den in der Gebührenordnung vom 16. August 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 188 vom 17. August 1937) festgesetzten Tat⸗ beständen sind weiter folgende Tatbestände gebührenpflichtig:
1. Die Erteilung einer i , . ür Roh⸗ kaffee, sofern die Verkaufsweisung ausdrücklich als Veräußerungsbescheid gekennzeichnet ist (Veräuße⸗ rungsgebühr für Rohkaffee).
2. Die Erteilung von Weisungen und Genehmi⸗ gungen jeder Art zum Verkauf von Röstkaffee (Verkaufsgebühr für Röstkaffee).
3. Das Rösten von Rohkaffee auf Grund einer Röst⸗ erlaubnis der Reichsstelle für Kaffee (Verarbei⸗ tungsgebühr). Die Gebühr entfällt, wenn für ö eine Verkaufsgebühr nach Ziff. 2 er⸗ hoben wird. .
§ 2. Es beträgt .
die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee d )
die Verkaufsgebühr für Röstkaffee je , .
die Verarbeitungsgebühr je 50 kg.. RM O, 25.
8 3.
Schuldner der Veräußerungsgebühr für , und der Verkaufsge ö Röst⸗ af . ind diejenigen, denen die Veräußerungsbescheide,
ei
gi oder Genehmigungen erteilt werden. Schuldner der K,, e bühr ist der he te für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 236 zu⸗ . Röster, der auf Grund allgemeiner oder besonderer
eisungen der Reichsstelle Röstungen ausführt.
Die J ühr für Rohkaffee und die Verarbeitungsgebühr können abgewälzt
werden. Dasselbe gilt für die Verkaufsgebühr für Röstkaffee, soweit sie für Lieferungen von Röstkaffee ge⸗ mäß §5 7 Abs. 1 der Anordnung 98 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) entsteht. § 4. .
Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver⸗ kaufsgebühr für Röstkaffee werden mit dem Zugehen der Ver⸗ äußerungsbescheide, der Weisungen oder Genehmigungen fällig; sie sind binnen 10 Tagen nach Zugang zu zahlen.
Die im Laufe eines Kalendermonats entstandene Ver⸗ arbeitungsgebühr ist unaufgefordert spätestens bis zum 10. des folgenden Monats zu zahlen. ;
Die Einzahlungen sind auf das Postscheckkonto der Reichs⸗ stelle für Kaffee, Hamburg Nr. 7925, oder auf das Konto der Reichsstelle für Kaffee bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Dep.⸗Kasse N, zu leisten.
85. Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hamburg, den 15. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
Bekanntmachung
der neuen Fasfung der Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee.
Vom 15. Mai 1940.
Gemäß Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers wird nachstehend die Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee vom 16. August 1937 in der nunmehr geltenden Fassung neu bekanntgemacht.
Hamburg, den 15. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee in der Fassung vom 15. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung nachstehende Ge⸗ bührenordnung erlassen:
§1.
Zur Bestreitung der Kosten der Reichsstelle für Kaffee werden von ihr Gebühren erhoben.
S 2.
Gebührenpflichtige Tatbestände sind:
1. Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (Devisengebühr), . .
2. die Mitwirkung der Reichsstelle im sonstigen Ge⸗ nehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devi⸗ senbewirtschaftung, soweit die Mitwirkung eine , zur Folge hat (Mitwirkungs⸗
ebühr),
9 Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheini⸗ engen (Unbedenklichkeitsgebühr),
4. i Erteilung von Einfuhrbewilligungen l(siehe
),
5. die Erteilung einer Verkaufsweisung für Roh⸗
kaffee, sofern die Verkaufsweisung ausdrücklich als Veräußerungsbescheid ö net ist (Ver⸗ äußerungsgebühr für Rohkaffee),
6. die Erteilung von Weisungen und Genehmi⸗ gungen jeder Art zum Verkauf von Röstkaffee (Verkaufsgebühr für Röstkaffee), !
7. das Rösten von Rohkaffee auf Grund einer Röst⸗ erlaubnis der Reichsstelle für Kaffee (Verarbei⸗ tungsgebühr). Die Gebühr entfällt, wenn für Röstkaffee eine Verkaufsgebühr nach Ziff. 6 er⸗
hoben wird. 8 3. Es beträgt:
1. Die Devisengebühr (6 23 Ziff. 1) und die Mit⸗ wirkungsgebühr (52 Ziff. 23 je 49 / 0 . Tau⸗ send) des Betrages, auf den die Bescheinigung oder Genehmigung lautet,
2. die Unbedenklichkeitsgebühr (52 Ziff. 3) O, 50 RA für jede Bescheinigung,
3. die ,, für Rohkaffee (8 2 Ziff. 5) 1,50 R.M je 50 kg,
4. die Verkaufsgebühr für Röstkaffee (32 Ziff. 6) 2. RM je 50 kKg, .
5. die Verarbeitungsgebühr (52 Ziff. 7) O, 25 RA je 50 kg.
Sämtliche Gebühren sind auf volle O, 19 Rr nach oben abzurunden. Der Mindestsatz jeder Gebühr beträgt O, 50 R. .
8 4.
Soweit die Reichsstelle die ihr gemäß 8 3 der ,, über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 191 Meichsgesetzbl. S. 2128) in der Fassung der Verordnung über Ein⸗ und Ausfuhr vom 13. Febrüar 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 72) hinsichtlich der Aus⸗ und Einfuhrbewilligungen über⸗ tragenen Befugnisse wahrnimmt, gelten gemäß § 5 dieser Ver⸗ ordnung und g8 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 zu dieser Verordnung (Reichsgesetzbl. S. 500) nach⸗ stehende Bestimmungen:
1. Für die Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilli⸗ gungen durch die Reichsstelle wird eine Gebühr von 1 0 (vom Tausend) vom Wert der Waren erhoben. Als Wert der Ware gilt: bei Waren, die im Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind,
der Rechnungsbetrag der Sendung.
der Veredelungslohn; bei Einfuhrbewilligungen
—
2. Soweit nicht die Bestimmungen des Abs. 3 An— wendung finden, wird eine feste Gebühr von 1 RM (Mindestgebühr) ohne Rücksicht auf den Wert der Ware in Fällen erhoben, in denen ez sich handelt um die Einfuhr von Waren zur Vor—⸗ nahme von Prüfungen oder Versuchen oder zur Bemusterung oder um solche, die glaubwürdig als Geschenk oder Eigentum (Heirats⸗, Erbschafts, Umzugsgut) bezeichnet sind. 3. Für jede Bewilligung sind bei Werten bis zu 20 — EM . . O, 50 Rd, bei Werten über 20, — R AÆ ... 1, — RM zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sen— dung 20, — Re nicht übersteigt.
4. Im übrigen finden die allgemeinen Vorschriften
der Gebührenordnung entsprechende Anwendung.
85.
Ist der Betrag, nach dem die Gebühr zu berechnen ist, auf ausländische Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkte des Ent— stehens der Gebühr geltenden amtlichen Berliner Mittel: kursen zu ermitteln. z
6.
Schuldner der Gebühren des §2 Ziff. 1 bis 4 ist der Antragsteller oder derjenige, auf dessen Namen die Bescheini. gung ausgestellt ist oder dem die Bewilligung erteilt wird.
Schuldner der Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und
der Verkaufsgebühr für Röstkaffee sind diejenigen, denen die Veräußerungsbescheide, Weisungen oder Genehmigungen er— teilt werden. Schuldner der Verarbeitungsgebühr ist der nach § 5 Abs. 1 der Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) zugelassene Röster, der auf Grund allgemeiner oder besonderer Weisun— gen der Reichsstelle Röstungen ausführt.
Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver— arbeitungsgebühr können abgewälzt werden. Dasselbe gilt für die Verkaufsgebühr für Röstkaffee, soweit sie für Liefe⸗ rungen von Röstkaffee gemäß 5 7 Abs. 1 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) entsteht.
Die Gebühren des 82 Ziff. I bis 4 werden mit dem Zu— gehen der Gebührenrechnung fällig. Soweit die Gebühren
von der Reichsstelle nicht bei Aushändigung der Urkunden
oder durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 10 Tagen nach Empfang der Gebührenrechnung unter An— gabe der Nummer und des Datums der Bescheinigungen, für die sie geleistet werden, zu zahlen.
Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver— kaufsgebühr für Röstkaffee werden mit dem Zugehen der Veräußerungsbescheide, der Weisungen oder Genehmigungen fällig; sie sind binnen 10 Tagen nach Zugang zu zahlen.
Die im Laufe eines Kalendermonats entstandene Vew— arbeitungsgebühr ist unaufgefordert spätestens bis zum 10. des folgenden Monats zu zahlen.
Die Einzahlungen 9 auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für Kaffee, Hamburg Nr. 7925, oder auf das Konto der Reichsstelle für Kaffee bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Dep.⸗Kasse J, zu leisten.
8 8.
Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, welche die Reichs—⸗ stelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.
Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, Personen oder Unternehmungen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Ver⸗ letzungen der aus dieser Gebührenordnung 69 ergebenden . feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen.
ie Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber den Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle end⸗ ültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem zahlungspflichtigen
nternehmen innerhalb einer Woche nach Empfang der Auf— runs auf das Postscheckkonto der Reichsstelle einzu⸗ zahlen.
Hamburg, den 15. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Kaffee.
Dr. Reichelt.
Bekanntmachung. Die am 14. Mai 1940 ausgegebene Nummer 84 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: . Verordnung über den Vertrieb von Fernseheinrichtungen.
Vom 4. Mai 18940. ö Dreizehnte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung 64
, nnn im Wechsel⸗ und Scheckverkehr. Vom 4. Mai
Verordnung über den Geltungsbereich des Strafrechts. Vom z. Mai 1946. . ̃ .
Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Yul, reibungen. Vom J. Mai 1949).
Bekanntmachung über eine Ausnahme von der Reichs mündel⸗ sicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen.
Vom 7. Mai 1940. . nn gin 11. Bogen. Verkaufspreis:; 0, zj0 REM. Postver ebü
sendungsg ren: (08 R. für ein Stück bei Voreinsendung. auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NwW 40, den 15. Mai 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 15. Mai 1940.
Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte . Lieferung und Bezahlung):
iginalhüttenalum inium, ö. 63 . in Blöcken... 133 RM für 100 kg att in Walz⸗ oder Drahtbarren
. l 7 *
Oso 28 2 Reinnickel, 98 — 99 o / Antimon. egulut * Feinsilber.
— . * . 9.
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Berlin: Portland⸗Cementwerk Saxonia A.⸗G. vorm.
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1940. S. 3
Berliner Börse vom 14. Mai.
Nach der dreitägigen Unterbrechung des Aktienverkehrs durch die Pfingstfeiertage setzte das Geschäft fehr ruhig ein. Die Kurs—⸗ gestaltung war nicht einheitlich, wobei sich Gewinne und Verluste etwa die Waage hielten. Die Veränderungen gingen kaum über 1½ 7 hinaus.
Am Montanmarkt wurden Buderus um n' und Harpener um Mm Y, heraufgesetzt. Niedriger lagen Klöckner um M, Hoesch und Verein. Stahlwerke um je 3s und Rheinstahl um S 75. Bei den Braunkohlenwerten ermäßigten sich Leopoldgrube um 136 975. Kaliwerte wiesen freundliche Verfassung ö. wobei Salzdetfurth J und Wintershall 199 gewannen. Farben stiegen um * 3. auf 18835. v. Heyden und Goldschmidt gaben andererseits je 1 * . Am Markt der Gummi⸗ und Linoleumaktien wurden Deutsche
inoleum um 1M 9, heraufgesetzt, während Conti Gummi M 33. hergaben. Elektro⸗ und Versorgungsanteile lagen ausgesprochen uneinheitlich. Zu erwähnen sind AEG., Lichtkraft und Dessauer Gas mit je 4 ½, Gesfürel mit 4 S und Bekula mit 4 11 9. Niedriger lagen Deutsche Atlanten um * und Accumulatoren um 15. In Kabel⸗ und Draht⸗ sowie Autowerten waren vereinzelt Verluste bis zu e 9 zu verzeichnen. Am Markt der Maschinen⸗ baufabriken stiegen Orenstein um 15 , hingegen ermäßigten sich Demag um * 35. Von Metallwerten stiegen Metallgesellschaft um 1, von Bauwerten Holzmann um M und von Textilaktien Bemberg um U/ und Bremer Wolle um 29½ z.. Bei den Zell⸗ stoffwerten wurden Aschaffenburger um 1 9 herab⸗, Feldmühle im gleichen Ausmaße hr er Waldhof stiegen um M 75. Her⸗ vorzuheben sind noch Schultheiss mit — 1 und Süddtsch. Zucker mit 11 9 35.
Im weiteren Verlauf war die Kursentwicklung weiter un⸗ regelmäßig. Das 36 erfuhr keine nennenswerte Belebung. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 113 / und IG⸗Farben auf 1891/4. Einen 18 igen Kursgewinn gegenüber den Anfangskursen erzielten Eisenhandel, Gesfürel und Siemens. Verschiedentlich kam es zu Kursabweichungen bis zu v. 35, wobei sich Steigerungen und Rückgänge . ausglichen.
Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Stimmung als gut behauptet. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 1135/6, ,,. 9. 1897 und Reichsbankanteile auf 1123/4. Deutscher
isenhandel setzten ihre Steigerung fort und schlossen 2x5 35 über Anfangskurs. Bei Westdtsch. Kaufhof betrug die entsprechende Steigerung 11½ 27. Leicht rückgängig waren Goldschmidt und Hoesch, die gegen den Verlaufsstand um / 9 nachgaben.
Am Einheitsmarkt schwächten sich von Banken Dresdner und Commerzbank um je „z und Schleswig⸗Holsteinische um 15 * ab, . Deutsche Ueberseebank ihren Kursstand um 2½ 95 ver⸗ bessern konnten. Hypothelkenbanken lagen überwiegend schwächer, u. a. verloren Meininger Hyp. 11 und Mecklenburger Hyp. 1 3. Hamburger Hyp, zogen um js 3, an. Von Schiffahrtsaktien no— tierten Hapag 1 3 höher. Unter den Kolonialpapieren ver⸗ zeichneten 1 einen 155 igen Kursgewinn. Schantung ge⸗ wannen 1 355. Auch Otavi zogen um 5/38 auf 27 an. Die zu Ein⸗
heitskursen gehandelten Industriepapiere lagen mit Kursab⸗
Wir m ich aft st ei.
weichungen bis zu 3 * nicht einheitlich, jedoch überwogen die Kursrückgänge. Stärker rückgängig waren Aachener Kleinbahn mit — 315 „ bei Repartierung, während Dortmunder Aktien⸗ brauerei einen Gewinn von 41e 95 verbuchen konnten.
Steuergutscheine J waren mit 99, 62ise gegen 99,2 v,. — 99, 9ß zu hören. Steuergutscheine Il blieben bei einem Umsatz von ca. z Mill. EM durchweg unverändert.
Im variablen Rentenverkehr stellten sich Reichsaltbesitz auf 147,40 nach 14714½ (Vortag 1471), Reichs bahnvorzüge auf 1301 nach 13035/ (130½“) und Gemeindeumschuldung auf unver⸗ ändert 99,35.
Im Kassenrentenverkehr waren bei fester Grundstimmung nur wenig Veränderungen zu verzeichnen. Pfandbriefe und Kom⸗ munalobligationen blieben weiter gesucht. Die Liq.-⸗Pf.⸗Briefe der Preußischen Pfandbriefbank stellten sich gegen eff Notiz vom 9. d. M. M 35 niedriger. Stadtanleihen hielten sich 23 auf ihrem letzten Niveau; Dekosama 1 notierten 1/5 * niedriger, während Dekosama III 160 99 gewannen. Reichsanleihen waren rößtenteils unverändert. Eine Ausnahme machten die 4 Pigen
eichsschätze von 1940, Folge 1, die den Paristand erreichten (99,90). Industrieobligationen lagen uneinheitlich.
Am Geldmarkt stellte sich der Satz für Blanko-Tagesgeld mit
I/ — 21/8 9, um n / 3 niedriger.
VBörsenkennziffern für die Woche vom 6. Mai bis 11. Mai 1940.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 6. Mai bis 11. Mai 1940 im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ ; vom 6. 5. 49 vom 29. 4. 40 durchschnitt Aktienkurse. (Kennziffer bis 11. 5. 40 bis 4. 5. 40 April
1532 bis igꝛ6 = 1560)
Bergbau und Schwerindustrie 128,22 128,07 128,19 Verarbeitende Industrie .. 115,19 114,29 113,50 Handel und Verkehr ... 122, 85 122,07 120,73 Gesamt ... 120,54 119, 86 119,11 Kursniveau der 45 0/ igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ , 100,91 100,88 100,35 Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten 100,69 100,67 100,27 Kommunalobligationen 100, 14 100,10 99, 82 Anleihen der Länder und nne, 100,64 100,63 100,17 Durchschnitt ... 100,68 100,65 100,21 Außerdem: 50 cige Industrieobligationen 104,41 104,29 103,39 4 0 ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe .. 99, 32 99,16 98,43
Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 20. bis 25. Mai 1940.
Montag, 20. Mai. Berlin: Neue ABC-Waren⸗Kredit⸗A.⸗-G., Berlin, 19 Uhr. Bremen: Bremen⸗Vegesacker Fischerei⸗Ges., 12 Uhr. Eltville: Matheus Müller K.-G. a. A., Eltville, 17 Uhr. Nürnberg: Dt. Tafelglas A.⸗G. (Detag), Fürth, 11 Uhr.
Dienstag, 21. Mai.
Berlin: Habermann & Guckes⸗-Liebold A. G., 12 Uhr.
Berlin: Norddeutsche Kabelwerke A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.
einr. Laas Söhne, 18 Uhr.
Chemnitz: Dittersdorfer Filz⸗ und Kratzentuchfabrik, 11 Uhr.
Offenbach / M.: Schramm Lack⸗ u. Farbenfabriken A.⸗G., Offen⸗ bach / M., 1055 Uhr. .
Prag: Poldihutte, Prag, 1094 Uhr.
Stuttgart⸗Untertürtheim: Daimler⸗Benz A.⸗G., Stuttgart⸗Unter⸗ türkheim, 11 Uhr.
Stuttgart: Deutsche Linoleum-Werke A.⸗G., 11 Uhr.
München:; Heilmann & Littmann Bau⸗A.⸗Ge, München, 12 Ihr
Wien: Leipnik⸗Lundenburger Zuckerfabriken⸗A.⸗G., Wien, 12 Uhr.
Wien: Oesterreichische Kraftwerke A.⸗G., Linz, 15 Uhr.
Mittwoch, 22. Mai.
Berlin: NSU⸗Werke A.⸗G., 119 Uhr.
Berlin: Dr. Hugo Remmler A.-G., Berlin, 14 Uhr.
Berlin: Wit fil h. altische Sprengstoff A.⸗G. Chem. Fabriken, Berlin, 127, Uhr.
Breslau: Elektrizitätswerk Schlesien A.-G., Breslau, 12 ö.
Bonn: Keramag“ Keramische Werke A.-, Bonn, 11 Uhr.
Deimolb: Sinalch A.⸗G., Detmold, 12 Uhr.
Freiburg i. Br.: Deutsche Acetat⸗Kunstseiden⸗A.⸗G. „Rhodiaseta“, Freiburg / Br., 123 Uhr.
. Elblagerhaus⸗A.⸗G., 10 Uhr.
. . Kupfer u. Messingwerke A.⸗G. vorm. Casp. Noell, 1
München: Häherische Motoren Werke A.-G., München, 12 Uhr. Nürnberg: Leonische Drahtwerke A.⸗G., Nürnberg, 11 Uhr. ö. Matth. Hohner A.⸗G. Harmonikafabrik, Trossingen,
Uhr. Wien: Allg. Bauges. — A. Porr A.⸗G., Wien, 12 Uhr.
Donnerstag, 23. Mai.
Berlin: . ockendorf A.-G., 10 Uhr. Berlin: Papierfabrik Krappitz A.⸗G., 1053 Uhr. Berlin: Porzellanfabrik Joseph Schachtel A.⸗G., 12 Uhr.
Berlin, 14. Mai. a , , . für , mittel. ,, des Lebensmitte i H, . für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) (Preise in seichsmark.! Bohnen, weiße, mittel 8) 57,50 bis 58. 30, Linsen, läferfrei 5 65.30 bis 6626 und To, ss bis 71,90, Speiseerhsen, Inland, gelbe s) os, 90 bis 57, 0, Speiseerbsen, Ausland 6 9 57,25 bis 58, 00, Gesch. gn gelbe Erbsen, ganze 8) 56,75 bis 5709, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe s) 47,65 bis 418, o, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58, 00, Reis: Ran oon g Id 50 bis 26,50, Saigon, ungl. 8 *) 26,715 bis 27,76, aliener, ungl. S I) 80,» bis 31,50, uchweizengrütze — — bis — —, , g. graupen, grob, O/d 37,00 bis 38.00 ), , ,, Kälber⸗ zähne, G/6 4 8400 bis S5, 00 ), Gerstengrütze, alle Körnungen *) I, 00 bis S5 06 ), Haferflocken Hafernährmittel! ). 45,05 bis 4600 H), Hafergrütze (Hafernährmittel! ) 4500 bis 46, oo ) Kochhirse ) — — bis —— Roggenmehl, 3 997 2455 bis 25.50, Weizenmehl, Type 812, Juland 345h bis — — Weizen gließ Type 450 9 55 bis — — Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is S8, 15 H, Zucker Melis (Grundsorte) 6790 bis — —, Roggen⸗ kaffee, lofe Pho bis 41,504) Gerftenkaffee, lose 40,50 bis 4160 Hh, Malzkaffee, 1. 45,060 bis 46,00 75, Röstkaffee, Brastl Superior bis Extra Prime s) 349, 00 bis 373, 00, Röstkaffee,
5 . Adlernähmaschinen⸗Werke A.⸗G., Bielefeld,
? r.
,, Schriftgießerei D. Stempel A.⸗G., Frankfurt / Main, r
Hamburg: Ehemische Fabrik in Billwärder vorm. Hell Sthamer A. ⸗G., Hamburg, 124, Uhr.
Hamburg: Hammonia Allg. 1I½ Uhr.
Hamburg:; Jaluit⸗Ges,, Hamburg, 12 Uhr.
Stettin: A.⸗G. der Chem. Produkten⸗Fabriken Pommerensdorf⸗
Milch, Stettin, 12 Uhr. Stettin: Superphosphatfabrik Nordenham A.⸗G., 975 Uhr. Stettin: „Union“ Fabrik chemischer Producte, Stettin, 11 Uhr.
Freitag, 24. Mai.
Berlin: Wolle u. Tierhaare A.⸗G. Wotirag, Berlin, 11 Uhr.
Berlin: Berlinische Lebensversicherungs⸗Ges. A.⸗G., 16 Uhr.
Altenburg / Th.. Ver. Altenburger u. Stralsunder Spielkarien⸗
fabriken A.⸗G., Altenburg (Thür.), 12 Uhr.
Bremen: Bremer Chemische Fabrik, ao., 12 Uhr.
Duisburg: Duisburger Kupferhütte, Duisburg, 12 Uhr.
Dresden: Heidenauer Papierfabrik A.⸗G., 1124 ö.
Eßlingen: Maschinenfabrik Eßlingen, CEzlngen a. N., 12 Uhr,
J mer ortland⸗Lement⸗Fabrik, Hamburg, .
Litzmannstadt: Baumwollspinnerei „Theodor Steigert“ A.⸗G.,
. 17 Uhr.
Leipzig: Thüringer Wollgarnspinnerei A.⸗G., Leipzig, 12 Uhr.
Stuttgart: Sektkellerei Schloß Wachenheim A.⸗G., 1693 Uhr.
Wien: Hutter & Schrantz A.⸗G., Wien, 12 Uhr.
Linz: Anh Elektrizitäts- u. Straßenbahn⸗A.⸗G., Linz a. D., r. :
Wien: Perlmooser Zementwerke A.⸗G., Wien, ao., 12 Uhr.
Worms: Cornelius Heyl A.⸗G., Worms, 1093 Uhr.
,, Ges. für Linde's Eismaschinen A.⸗G., Wiesbaden, r.
Sonnabend, 25. Mai. n nr Papier⸗ u. Wellpappen⸗Fabrik A.⸗G., Bremen, r
Dresden: Gebr. Hörmann A.⸗G., Dresden, 12 3
Versicherungs⸗A.⸗G., Hamburg,
Düsseldorf: Jota⸗Werk Gebr. Funke A.⸗G., Düsseldorf, 12 Uhr.
Hamburg: Hamburger Phönix früher Gaedesche Versicherungs⸗ A.⸗G., Hamburg, 11 Uhr.
Köln:; Rheinische Preßhefe⸗ u. Spritwerke A.-G., 12 Uhr.
Leipzig: J. C. Richter A.⸗G., diy ig 12 Uhr.
München: n, vorm. G. J. Manz, Buch⸗ u. Kunst⸗ druckerei A.G., München, 11 47
Mainz: Chr. Adt. Kupferberg & Co. K-G. a. A., Mainz, 11 Uhr.
Nürnberg: Ver. Spiegelfabriten i. A., Fürth, 10 Uhr.
entralamerikaner 5 458,00 bis 582, 00, Kakaopulverhaltige ischung 150 00 biz 156 96, Tee, deutsch V0, 0 bis zz0 oo, Te, n,, S) 810, 0 bis 900,00, Tee, indisch s) 960,00 bis 140000, Sultaninen, Perser — bis —— Mandeln, süße, . gewählte, ausgewogen — — bis ——, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen — — bis — — Kunsthonig in . kg= ackungen 70, 60 bis 71,00, . 188,0 bis — —, Roh⸗ chmalz 188,94 bis — —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 186,12 is — — Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis ——— Speck, geräuchert 190,80 bis ——, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis — — Markenbutter, gepackt 335,00 bis — — feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 333, 0 bis — — feine Molkereibutter, gepackt 327.00 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 815,00 bis — —, Mohlkereibutter, gepackt 319, 00 bis —— Landbutter in Tonnen 299, 00 bis — —, Landbutter, gepackt 303 00 bis — —, äuer Stangen 20 ojo 136 00 bis 1838,06, echter Gouda 40 o 199,06 bis — — echter Edamer 40 6,οη 199,00 bis — — bayer. Emmen⸗ taler (vollfett 270,900 bis 275,00, m. Romatour 20 osqc 182,00 bis 1558,90, Harzer Käse 100,0 bis 110,00. 8 Nach besonderer Anweisung verkäuflich. ) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. *) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten Tele graphische Auszahlung.
15. Mai 14. Mai Geld Brief Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) ...... L ägypt. Pfd. — — Afghanistan (Labuh. 106 Afghani 18,9 1s, s3 Argentinien (Buenos . 1Pav.⸗Pes. o,õßß 0,570 0,566 O0, 570 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — — —
Belgien (Brüssel u.
16,79 ls, sz
Antwerpen) ...... 100 Belga — — — 2 Brasilien (Rio de
ö 1Milreis o, 130 O, 132 0,130 O, 132 Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Calcutta) ..... 100 Rupien — — — — Bulgarien (Sofia). 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053
Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,31 48,1 48, 31 England (London) .. L engl. Pfd. — —
Estland
(Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,44 62,566 62,44 62,56 Finnland (Helsinki). . 100 finnl. M. 65,06 5, 07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .. 100 Fres. — — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 2,353 2,357 Holland (Amsterdam .
und Rotterdam) .. 100 Gulden — — — Iran (Teheran) .. . . 100 Rials 14459 14,51 14,59 14,61 Island (Reykjavih)h . 100 isl. Kr. 38,42 38,360 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) ..... .. 100 Lire 13,09 13,1 is, 09 iz, 11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen o, 585 O, 587 0,585 O0, 58] Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb) . 100 Dinar 5.694 5,706 5,594 5,704 Kanada (Montreal). 1 kanad. Doll. —
Lettland (Riga) ... . 100 Lats 48,5 48,85 48,15 48, 85 Litauen (Kowno /
k 100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,02 Luxemburg (Luxem⸗
J 100 lux. Fr. 10,44 10,46 1044 10, 46 Neuseeland (Welling⸗
J Lneuseel. Pf. .
Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 56,88 56,76 56, Portugal (Lissabon). 100 Escudo 8,492 S8, 508 8,591 8 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm und Göteborg) ... 100 Kronen 59,16 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken 56,00 56,12 56,00 56,12 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,591 8,609 8,591 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) ...... 100 Peseten 23,56 23,60 23,58 23, 60 Südafrik. Union (Pre⸗ ; . toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. — — — Türkei (Istanbul) . . . I türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö — — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 999 0,951 0,949 O, 951 Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar 2, 498 2,502 2,498 2,507
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursel
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9,89 9, 91 k H 5, 599 5,611 Australien, Neuseeland .. ...... ...... 7,912 7, 928 Britisch⸗Indien ee 2 ee eeeeeeee e e- 74, 18 74,32 anne, 28266
. 2,098 2, 1o2
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
6 — 16. Mai 14. Mai Geld Brief Geld Brief Sovereigns . ...... Notiz 20,8 20,46 20,88 20,46 20 Franes⸗ Stücke ... für 16,6 1622 16,15 1623 Gold⸗Dollars ...... 1 Stück 4188 4,206 4,185 4, 308 Aegyptische ...... 1 ägypt. Pfd. 7,29 7,341 7,29 7,31 Amerikanische: 1009 5 Dollar .. 1 Dollar 279 281 279 2,81 2 und 1 Dollar .. 1 Dollar 279 2351 2578 2,81 Argentinische ...... 1 Pap. Peso O, 52 0,54 0,52 O0, 54 Australische .... ... 1 austr. Pfd. 5,39 5,41 54,39 5,41 Belgische ..... .... 100 Belga — — — — Brasilianische ...... 1 Milreis 0,095 O, 105 0,095 O0, 1068 Brit. Indische ..... 100 Rupien 665,64 6565,66] 65, 64 655,865 Bulgarische ..... . 100 Lewa — — — — Dän ssche: große. ... 100 Kronen — — — — 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,06 48,26 48,0968 48, 26 Englische: große ... 1 engl. Pfd. 7,83 7,87 7,83 7,87 1 u. darunter ... L engl. Pfd. 7, 83 7,87 7,83 7,87 Estnische 222 * ö — 100 estn. Kr. . . . 686 Finnische ..... ... 100 finnl. N. 479 481 4579 4,81 Französische ... .... 100 Frs. 4,47 4,49 4,47 4,49 Holländische .. ..... 100 Gulden — — — — Italienische: große . 100 Lire — — — — 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar — — — — 160 Dinar .... ... 100 Dinar 5,9535 5,57 65,63 5,67 Kanadische .. ..... kanad. Doll. 1,84 1,668 1,84 1,86 Lettländische ...... 100 Lats — — — — Litauische: große ... 100 Litas — — — — 100 Litas ü. darunt. 100 Litas 4179 4,86 41,70 4,86 Luxemburgische .... 100 lux. Fr. 10,43 10,47 10,43 10,4 Norwegische ..... .. 100 Kronen 56,651, 56,863 56,851 56,8 Rumãänische: 1000 Lei . und neue 500 Lei. 100 Lei — — — — unter 500 Lei... 100 Lei — — — — Schwedische: große. 100 Kronen — — — — 56 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,30 59,54 59,s 0 59, 54 Schweizer: große.. 100 Frs. 55,98 56,17 55,95 56, 17 160 Frs. u. darunt. 190 Frs. ö6, 90868 56,17 655, 9056 56, 17 Spanische e 100 Peseten 66 , . . . Südafr. Union.... J südafr. Pfd. J,29 7.31 7.29 7,31 Türkische .... ..... türk. . 1.843 1585 1,83 1,85 Ungarische .. ...... 100 Pengd — — — —
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen.
Prag, 14. Mai. (D. N. B.) Amsterdam — — Berlin — — Zürich 657.50, Oslo 666, 00 nom., Kopenhagen 566, 50 nom, London?) — —, Madrid —, Mailand — — New York 29,84, Paris?) — — Stockholm 699,90, Brüssel ⸗—— Bud pest —— Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66, 90 nom., Sofia 35, 13 nom., Athen 23, 15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. ⸗
Budapest, 15. Mai. (D. N. B.) Alles in Peng Amsterdam 183,45, Berlin 186,20, Bukarest 34,60, London 11,1