1940 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs., und Etaatsanzelger nr. 112 vom 18. Mai 1840. e.

88 Die zu Ergänzung oder Durchführung der Anordnung erforderlichen Bestimmungen trifft die Reichsstelle für Eisen und Stahl mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗ bewirtschaftung. 5 9

. Zuwiderhandlungen gegen diese m, , . unter die Strafvorschriften der 2. Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 6. November 1936 (RGBl. 1 S. 105.

510

Diese Anordnung tritt am Tage der Veröffentlichung im 3 Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. Mai 1940. Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan.

Der Generalbevollmächtigte für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung v. Hanneken.

Anordnung zur Einführung der Anordnungen zur Regelung der Breise für Seifen und . in den eingegliederten Ost⸗ gebieten.

Vom 15. April 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Preisbildung in den eingegliederten Ostgebieten vom 20. Januar 1940 ,,,, . 1 Seite 210) wird mit Zustimmung des

eauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

81 Die Anordnungen zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939 (Reichsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1939), vom 9. Dezember 1939 (Reichsanz. Nr. 291 vom 12. Dezemher 1939) und vom 5. März 1940 (Reichsanz. Nr. 57 vom 7. März 1940) gelten auch in den eingegliederten Ostgebieten.

852

(1) Wer den Bestimmungen dieser Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung des er⸗ zielten Entgelts und der Gegenstände, auf die sich gi straf⸗ bare Handlung bezieht, sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden.

(2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein; der Strafantrag kann zurückgenommen werden.

G) Wird ein Strafantrag nicht gestellt oder wird er zurückgenommen, so kann die örtlich zuständige Preisüber⸗ wachungsstelle gegen das Unternehmen und gegen die schul⸗— digen Personen Geldstrafe in unbegrenztex Höhe festsetzen. Daneben kann die Schließung des Betriebes, in dem dje Zu⸗ widerhandlung begangen worden ist, auf Zeit oder Dauer verfügt oder seine Weiterführung von Auflagen abhängig gemacht werden. Auch kann den schuldigen Einzelpersonen auf dem Gebiet, auf dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist, jede Tätigkeit untersagt oder die weitere Tätig⸗ keit von Auflagen abhängig gemacht werden.

(4) Ist jemand im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig f einer Strafe verurteilt oder gegen ihn eine Ordnungs⸗ trafe festgesetzt worden, kann ihm die Preisüberwachungs— stelle auferlegen, die Kosten, die durch die Ermittlung der Zu⸗ widerhandlung erwachsen sind, der die Untersuchung führen⸗ den Stelle zu erstatten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

83

Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. April 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Mineralöl. Verbrauchs regelung für flüssige Kraftstoffe. Vom 16. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im An⸗ schluß an die Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2221) mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:

§1. (1) Die Abgabe und der Bezug von a) Vergaserkraftstoff und Dieselkraftstoff mit Aus⸗ nahme von Flugkraftstoff, b) Traktorentreibstoff, c) Petroleum

zum Verbrauch als Kraftstoff darf nur gegen Tankausweis⸗ karten oder Mineralölbezugsscheine des Reichsbeauftragten für Mineralöl erfolgen.

(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für die Abgabe von Kraftstoff für Kraftfahrzeuge der Wehrmacht und der bewaffneten Einheiten der S5. Für diese darf Kraftstoff nur gegen Wehrmachtgutscheine eines nach Anordnung Nr. 26 und 26 A der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberech⸗ tigten ,, und bei gleichzeitiger Vorlage folgender Bescheinigungen abgegeben werden:

a) des üblichen für die Wehrmachtteile vorgeschrie⸗

benen Fahrtnachweises oder ö

b) des Fährtgusweisheftes Für vorübergehend

1 ö Wehrmacht in Anspruch genommene fz.“ oder 2

c) des Fahrtnachweises der bewaffneten Einheiten

der I oder r

AKursverluste waren so gut wie ni

und von Zell * 1M „6, ferner Schultheiss mit 4 2 35. Allgem. Lokal u. Kraft, AG. i Verkehr und Hotelbetrieb wurden um je 1 35, .

wärtsbewegung setzte 67 mit . Werterhö a 6. 1

inspektionen (auf der rechten oberen Ecke einem schrägen „K“ oder „KR“ gekennzeichnet).

ö 2. ;

Die Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine elten als Bezugsscheine für besonderen Bedarf im Sinne er Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebens= wichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf die Ver⸗ brauchsregelung für if er f, mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß die Reichsstelle für Mineralöl auch andere Stellen als die Wirtschaftsämter mit der Ausgabe von Tank⸗ ausweiskarten und Mineralölbezugsscheinen betrauen kann.

8 3.

Der auf Tankausweiskarten oder Mineralölbezugsscheine bezogene Kraftstoff darf von den Bezugsberechtigten nicht veräußert und nicht zu anderen als den bei dem Antrag auf Ausstellung von Tankausweiskarten oder Mineralölbezugs⸗ scheinen angegebenen Zwecken verwandt werden. Die Wirt⸗ schaftsämter oder die gemäß § 2 von der Reichsstelle für Mineralöl mit der Ausgabe der Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine betrauten anderen Stellen können hiervon Ausnahmen zulassen.

85 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 bleibt unberührt.

§ 4.

(1) Auf Tankausweiskarten darf Kraftstoff sowohl ab genf, (Abgabestelle) als auch ab Lager bezogen werden. ie Tankausweiskarten bestehen aus einem Stammabschnitt und den Teilabschnitten. Der Kraftstoff wird gegen die Teil⸗ abschnitte. abgegeben. Diese berechtigen zum Kraftstoffbezug nur, solange sie noch mit dem Stammabschnitt fest verbunden sind. Die Teilabschnitte sind vom Lieferer bei der Abgabe . entsprechenden Kraftstoffmenge abzutrennen und einzu⸗ ehalten.

(2) Auf Mineralölbezugsscheine darf Kraftstoff nur ab Lager bezogen werden. Die gelieferte Kraftstoffmenge ist vom Lieferer auf der Rückseite des Mineralölbezugsscheines abzuschreiben.

8 5.

Die im Verkehr befindlichen Tankausweiskarten und Mineralölbezugsscheine können von der Ausgabestelle jeder⸗ zeit wieder gin gero n oder von der Reichsstelle für Mineral⸗ öl für ungültig erklärt werden. Die Ungültigkeitserklärung erfolgt im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger.

§6. .Die auf Grund von Einzelanordnungen der Reichsstelle für Mineralöl in Tanklagern und Zapfstellen zu haltenden Bestände an Vergaser- und Dieselkraftstoff dürfen auch bei

Vorlage von Tankausweiskarten und Mineralölbezugs⸗ scheinen nicht angegriffen werden. 8 7.

. Verbraiichez haben die bei ihnen oder für ihre Rechnung lagernden Bestände an Verggser⸗ oder Dieselkraftstoff, die Tankausweiskarten und Mineralölbezugs⸗

sie nicht gegen scheine erworben haben, dem Wirtschaftsamt zu melden, in dessen Bezirk die Bestände eingelagert sind. Ausgenommen hiervon sind Bestände in Tanks von Kraftfahrzeugen und in Vorratsbehältern an Motoren sowie Bestände von weniger als 20 Ltr. Vergaserkraftstoff oder 20 kg Dieselkraftstoff. Auf Verlangen der Wirtschaftsämter sind die meldepflichtigen Be⸗ stände der Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. oder einem nach Anordnung Nr. 26 A der Reichsstelle für Mineralöl vertriebsberechtigten Kraftstoffhandelsunternehmen zu ver⸗ äußern. Unberührt hiervon bleiben die 85 8 und 9 der Ver⸗ brauchsregelungs⸗Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 610). z 8.

Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahme⸗ genehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft und jederzeit widerrufen werden.

Berliner Börse vom 15. Mai.

Bei degezh die Vortage wesentlich enn, Umsätzen wiesen die Aktienmärkte . feste Verfassung auf. ht zu verzeichnen, während andererseits Steigerungen von 255 und mehr keine Seltenheit waren. Neben Anlagekäufen der Bankenkundschaft erfolgten vom Berufshandel in größerem Umfange Anschaffungen.

Am Montanmarkt stiegen Verein. Stahlwerke bei einem Um⸗ satz von 90 000 IM um 36 Y, setzten die Aufwärtsbewegung als⸗ bald aber mit einem Gewinn um 36 fort. Auch Hoesch, die M 'I höher einsetzten, stiegen um weitere 3. 75. Mannesmann und Harpener wurden um je 1, Buderus um und Rheinstahl um 23 heraufgesetzt. Im letztgenannten , , lagen von Braunkohlenwerten Ilse Genußscheine befestigt. Bei den Kali⸗ aktien erhöhten sich Wintershall um 1M und Salzdetfurth um 136 *. Von chemischen Papieren stiegen Farben anfangs auf 1905/6 (4 126 36), notierten alsbald aber 191. Goldschmidt ge⸗ wannen 1, Schering und Rütgers 1 75. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten wurden Lahmeyer und Siemens um je , RWE und Dessauer Gas um je Rz, Bekula um 1 und AEG um 1736 9 heraufgesetzt. Schlesische Gas, die ausschließlich Dividende gehandelt wurden, lagen um 0,70 33, befestigt. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten zogen Conti Gummi, von Auto⸗ werten Daimler um je 1 und von Kabel⸗ und Drahtwerten ,. um 1 4 an. Bei den Maschinenbaufabriken kamen

eutsche Waffen und Orenstein , 1, Rheinmetall⸗Borsig um 1M und Demag um 26 höher zur Notiz. Von Metallaktien ge⸗ wannen Deutscher Eisenhandel 19 und Metallgesellschaft 38 35, Zu erwähnen . noch von Textilwerten Bemberg mit 4 199. toffaktien Aschaffenburger und Waldhof mit je

Kaufhof um 13 und Gebr. Junghans um 2 * heraufge etz. Im weiteren Verlauf blieb die Stimmung fest. Die Auf⸗

über den Anfangskursen im Ausmaß von Hÿ bis ort.

Darüber hinaus gi g Siemens, Orenstein und Eisenhandel um 1, Wintershall, Schlesische Gas und Daimler um 11 und

d) der Kraftfahrzeugeinberufungen der , mit

obligationen bei

rück. Von

obligationen waxen meist

6 X

m andlungen en diese Anordnun werden auf Grund . ,, Strafverorbnung vom

6. April 1940 (Feichsgesetzbl. J S. 610) und auf Grund der 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§5 16.

Die 1 tritt am 20. Mat 1940 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Anordnungen Nr. 26 vom 28. August 1939, Nr. 25 A vom 14. September 1939, Nr. 25 B vom 10. November 1939 und Nr. 25 C vom 11. ö 1940, die mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung außer Kraft treten. Die Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete.

Berlin, den 16. Mai 1940.

Der Feichs beauftragte für Mineralsõl. Raab.

Anordnung Nr. 26A der Reichsstelle für Mineralöl. Regelung des Mineralölvertriebs in den eingegliederten Ostgebieten. .

Vom 16. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warewerkehr in der Fasfung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1480) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2418) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939 wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1.

In den eingegliederten Ostgebieten gelten die Vor⸗ schriften der , Nr. 26 der Reichsstelle für Mineralöl vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1989), soweit sich nicht aus 5 2 dieser Anordnung etwas anderes

ergibt. § 2.

§ 2, Abs. 2, Ziff. 5 und § 3, Abs. 1, Ziff. 1 der Anord⸗ nung Nr. 26 gelten mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Firma Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. bzw. der Arbeitsgemeinschaft Mineralölverteilung treten:

1. im Reichsgau Wartheland die Firma Mineralölvertrieb Warthegau G. m. b. 8. in Posen, 2. in den ehemals polnischen Gebieten des Reichs- 9 Danzig⸗Westpreußen ie Firma Mineralölvertrieb Weichselgau G. m. b. H. in Danzig, 3. im Gebiet der ehemals Freien Stadt Danzig die von der . für Mineralöl für den Kraftstoffvertrieb besonders zugelassenen / Firmen.

646. Diese Anordnung tritt am 20. Mai 1940 in Kraft. Berlin, den 16. Mai 1940.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztsjay, hat Berlin am 10. Mai d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Szent⸗Miklssy die Geschäfte der Gesandtschaft.

Wirischaftsteil.

Harpener um 15. 35. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 1145 und Farben auf 191 nach vorübergehend 1013. Fegen Ende des . blieb die Haltung fest, wenn sich

auch die höchsten Tageskurfe nicht in allen Fällen restlos be—

. konnten. Verein. Stahlwerke schlossen mit 1145/5 und arben mit 19173. Dessauer Gas zogen geen den Verlaufskurs

um * an. Verschiedentli n

etretenen Werterhöhungen M erlaufsstand v Y her.

Am Kassamarkt waren Bankaktien gut gehalten. U. a. ge⸗ wannen Commerzbank s 755. Bankverein Halle und Reichsbank Hamburg je „5. 73. Deutsche Ueberseebank ngtierten bei Repar— tierung z 8 höher und Deutsch⸗Asiatische Bank stiegen gegen letzte NJeæ.ꝗse um 17 RA. Unter den Hypothekenbankaktien besserten sich Hamburger Hp. um * 5 und Rhein.⸗Westf. Boden gegen h. Notiz vom 23. April um 95. Sachsenboden und Süd⸗ boden schwächten sich um Bruchteile eines Prozentes ab. Am . kam es durchweg zu Werterhöhungen von 3 bis 3 96, wobei ,, . vorgenommen werden . Unter den Koloniglpapieren lagen Doag und Kamerun gleich falls 37, höher. Otavi zogen weiter um 2 He auf 29 an. Die u Einheitskursen gehandelten Industriepapiere verkehrten gleich fans in fester Haltung, wenn auch einzelne Kursrückgänge bis zu 3 3 nicht ausblieben. Reichelt Metall verloren sogar 4 35. Als fest seien hervorgehoben Eier in Berg mit 4 456 und Krefft mit 4 31 3. bildeten keine Seltenheit.

Im Kassarentenverkehr waren Pfandbriefe und Kommunal— anhaltendem Materialmangel meist unver⸗ ändert. Die Lig.⸗-Pfandbriefe der ,, , Hhp. Bk. stiegen um 6 75. Von Stadtanleihen notierten Bochumer 6 7,6 höher.

betrugen die zum Schluß ein— is 55. Erdöl gaben gegen den

teigerungen von 2 bis 3 3.

Dekosama III stiegen um 1 35. Länderanleihen waren 5 gut wie

unverändert. Von Altbesitzemissionen gewannen Hamburger 4

und Lübecker , 75. Ostpreußen gingen 6. um M Y, zu⸗

Reichsanleihen waren 37er und 38er Reichsschätze

leicht befestigt. 44er . 2 z höher. Industrie⸗ ut gehalten.

Am Geldmarkt war Glan i gel mit 1M bis 2 3 um

x tz leichter.

Zeit; sie äußerte sich auch in mehreren An

Wirtschaft Italiens zur Folge, dessen Han

(inoffiz.) 3, 84 B.

Belgien —,

Belgrad Va ris, 15. Mai.

Brüfsel —, Schweiz. Plätze g3 75 G., gä, 55 B., Kopenhagen S0, 85 G., Si, 26 B., Oslo g5, 25 G., 95, 5h B.,

Rom 21,10 G., 21,40 B., Prag 14,30 G.

Brüssel

Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16. Mat 1949. S. 3

3

ö 1

Wirtschaft des Auslandes.

Piutokratentontrolle der bulgarischen Finanzen

aufgehoben. Sofia, 15. Mai. Der bulgarische Ministerpräsident Professor Filoff teilte am Dienstag kurz nach Beginn des Sobranje mit, daß am 31. Mai d. J. die seit 1928 bestehende ausländische Kon⸗ trolle der bulgarischen Finanzen aufgehoben wird. An diesem

Tage werden die ausländischen Kontrollbeamten an der bulgari—

. Nationalbank ihre Tätigkeit einstellen und das Land ver⸗

assen.

Die bulgarische Oeffentlichkeit empfand diese Kontrolle der

westeuropäischen Plutokratie stets als lästig und auf die Dauer

unerträglich. Besonders deutlich wurde diese Abneigung in letzter En gen im Sobranje.

Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellschaft Amsterdam stellte ihre Schiffe unter deutscher VJ Slagge.

Die Kontinentale Motorschiffahrtsgesellschaft Amsterdam, die den holländischen Schiffsverkehr n ß Donau wahrnimmt, hat sich sofort nach Bekanntwerden des Kriegszustandes mit Holland unter deutsche Aufsicht gestellt und ihren auf der Donau befind⸗ lichen Schiffen in Deutschland und den übrigen Donaustaaten den Auftrag erteilt, die Flagge zu wechseln. Seit dem 14. Mai fahren die Schiffe der en chf unter deutscher Flagge.

Schwerste Schäden für italienische Wirtschaft. Der italienische Vertehrsminister vor dem Senat über die Folgen der englisch⸗französischen

Blockade. Rom, 15. Mai. Verkehrsminister Host Venturi unterstrich zu ir zahlenmäßigen Belegen über die schikanöse Behandlung, die taliens Handelsschiffahrt durch die Blockade der Westmächte zuteil werde, im einzelnen noch, daß es sich um untragbare Maßnahmen . Die Umleitung der italienischen Schiffe wie sie von den estmächten gehandhabt werde, hahe ö Schäden für die delsverkehr mit der übrigen Welt immer noch an bestimmte Durchfahrtsstraßen ge⸗— bunden sei, die kontrolliert würden oder leicht kontrollierbar seien. Eine der fatalen Auswirkungen des derzeitigen Systems sei die starke Erhöhung der Frachten. Seiner autarkischen Ausrichtung und dem korporativem System habe es Italien zu danken, daß es von der untragbaren Last der Frachten nicht so schwer betroffen würde wie andere Staaten. Weiterhin wies der Verkehrsminister darauf hin, daß von den 400000 Tonnen Neubauten ein Teil bereits im Bau und ein anderer vom Stapel gelaufen sei. Schließ⸗ lich betonte Host Venturi, daß in Erfüllung ihrer Pflicht sieben k sieben Lastschiffe untergegangen seien; 34 Matrosen

fanden den Tod oder werden vermißt.

Im übrigen wies der Verkehrsminister noch auf die Tatsache hin, daß Rom heute eine der bedeutendsten Zentralstellen für den Weltluftverkehr geworden sei. Anschließend wurde der Voranschlag 1940j41 für das Verkehrsministerium wie der für das Innen⸗ ministerium genehmigt und die Debatte für den Voranschlag 194041 des Finanzministeriums in Angriff genommen.

LCeistungsfähigkeit der Eisenbahn Oschibuti Atbdis Abeba wird verstärtt. Rom, 15. Mai. Die italienische Verwaltung von Italienisch Ostafrika bemüht sich, die Leistungsfähigkeit der Eisenhahn Dschibuti —Addis Abeba zu steigern. Es wurden bereits sechs moderne Lokomotiven Typ Garrat und drei Schlafwagen bestellt.

35 des Petroleumbedqrfs A Brenn- gefährdet, da die Shell⸗Raͤffinerien

Die , haben vier Triebwagen Typ Littornia mit afflg eingesetzt. Für später ist auch der Bau einer Bahn von Assa nach Addis Abeba geplant. Assab ist die italieni che Stadt in Eritrea, die zur Zeit stark ausgebaut wird, einen leistungsfähigen Hafen erhält und Ausgangspunkt der Danakilstraße ist.

Neue Teepflanzungen in Südrußland.

Moskau, 15. Mai. In Südrußland werden seit einigen Jahren erfolgreiche Versuche angestellt, den Teeanbau und damit die Gesamt-Teerzengung der Sowjeétunien bedeutend zu erweitern. Die Teeplantagen Georgiens dehnen sich von Jahr zu Jahr aus. Seit zwei Jahren werden nun auch an den nordwestlichen Aus⸗ läufern des Kaukasus, vor allem im Gebiet von Kraßnodar am Kubanfluß, Teepflanzungen angelegt, die bereits ein Gebiet von 740 Hektar bedecken und in diesem Jahr auf mehr als das Doppelte erhöht werden sollen. Gleichzeitig werden große Teefabriken ge⸗ schaffen. Die erste Ernte im vorigen Jahr ergab bereits eine hochwertige Qualität des neuen Tees, die dem georgischen Tee nicht viel nachsteht. Es wird erwartet, daß die diesjährige Exnte an Menge und Qualität die Ernte des Vorjahres noch erheblich übertrifft.

Beginn russisch⸗schwedischer Wirtschafts⸗

ö. verhandlungen.

Moskau, 15. Mai. Am Dienstagmittag traf in Moskau eine schwedische Wirtschaftsabordnung mit dem Versorgungs⸗ minister Erikson an der Spitze ein, die Verhandlungen über eine Neuregelung der sowjetisch⸗schwedischen Handelsbeziehungen führen soll.

Kurssturz an der New Borker Börse. Eine Folge der Niederlagen der Westmächte.

New York, 15. Mai. Die New Yorker Börse erlebt zur Zeit Kursstürze, wie sie nur ganz selten zu verzeichnen sind. Die Kursverlufte betragen bis zu 19 Dollar. Betroffen sind alle eng⸗ lischen, französischen, holländischen und delt. Papiere. Bel⸗ gische Dollar-Anleihebonds waren z. B. ü erhaupt nicht mehr gefragt.

ö. .

Argentinien verliert durch die Ausweitung des Kriegsschauplatzes 39 seiner Einfuhr und 32 oso seiner Ausfuhr. Brennfstoffver sorgung durch Besetzung Holländisch⸗Westindiens gefährdet.

Buenos Aires, 15. Mai. Nach Erweiterung des Kriegsschau⸗ platzes scheiden Holland, Belgien, Luxemhurg, Skandinavien, das Baltikum und das deutsche Wirtschaftsgebiet aus dem argentini⸗ schen Außenhandel aus. Damit verliert Argentinien nach dem letzten Fünfaähresdurchschnitt 39 3 der Einfuhr und 32 „6. der Ausfuhr. Durch vermehrten Handelsverkehr mit den Vereinigten Staate, Italien, Frankreich und der Schweiz ergibt sich nur ein sehr beschränkter Ausgleich, so daß eine Wirts aftsstockung un⸗ ausbleiblich scheint. Schon jetzt ergeben sich scharfe Preis abschläge am Getreidemarkt und ein Absinken des freien Peso⸗ kurses, während ' e e: ern m m . .

Die englische Besetzung Holländisch⸗Westindiens, das ru

n en 6 K deckte, hat die Brenn⸗

und Treibstoffversorgung

schwerlich zur Weiterlie fe rung imftande e. werden. Einer

Lieferung aus anderen Tänderhk stehen Devisenknappheit und

Frachtraummangel entgegen.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und

Wertpapiermärkten. Devisen. Prag, 15. Mai. (D. N. B. Amsterdam —, Berlin

Zürich 657,50, Oslo 666,090 nom., Kopenhagen 56ß, 50 nom,

London) —, Madrid ——, Mailand —, New York 29,34,

Paris) —, Stockholm 699,90, Brüssel ——, Budapest —, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,90 nom., Sofia oö, 13 nom., Athen 23,15 nom. *) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. Budapest, 15. Mai. (D. N. B.)

(Alles in Pengöl]

Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,59, London 11, ö,

Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,30, Prag 11,80, Sofia 413,90, Zürich 7,50, Slowakei 9,65.

. London, 16. Mai. (D. N. B. New York 402,50 403,50, Paris 176,50 176,75, Berlin Spanien (Freiv) 38,50 B. Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. 63,00, Schweiz 17,85— 17,95, Kopenhagen (Freiv.) —, Stockholm 16,85 16,95, Oslo ——, Buenos Aires (offiz.) 17,05 17,3, Rio de Janeiro

Paris, 15. Mai. (D. N. B.). (Schlußkurse, amtlich.) London 1765/, New Jork 483,80, Berlin —, Italien Schweiz 985,90, Kopenhagen —, Holland Stockholm —, Prag Warschau

(D. N. B. IIt,05 Uhr, Freiverkehr.) New York 43,80, Berlin —, Italien —, Schweiz 985.006, Kopenhagen —, Holland

0 ———

1 1 85 1 1

London 1765s, Belgien —,

Oslo —, Stockholm Prag —. Warschau

Amsterdam, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen.

Zürich, 15. Mai. (D. N. B) [11,40 Uhr.) Paris S, i0, London 14,30, New York 446,00, Brüssel —, Mailand 22,5), Madrid 45,00, Holland Berlin 178,15. Stockholm 106, 0), Oslo —, —, Kopenhagen Sofia 550, 00 B., Budapest

D. J. B.)

Ig, 509 B., Belgrad 10,00, Athen 310,00 B., Konstantinopel 312,90 B.,

Bukarest 237, 0), Helsingfors 850, , Buenos Aires 102,50, Japan 104.75.

Kopenhagen, 14. Mai. (W. T. B.). London 19,80, New York 518,00, Berlin —, Paris 9,40), Antwerpen —— ürich 116,20, Rom 26,45, Amsterdam Stockholm 123,60,

slo —, Helsingfors 10655, Prag —, Madrid —, Warschau —.

Kopenhagen, 15. Mai. (D. N. B.) London 19,80,

New Jork 5is,06, Berlin —— Paris 9,55, Antwerpen

Zürich 116,40, Rom 26,45, Amsterdam —, Stockholm 123,60,

slo —, Helsingfors 1055, Prag —, Madrid Warschau —.

- Stockholm, 14. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 7,40 nom. G., 7,60 B., Amsterdam

Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 nom. G. 8, 59 B., 14,50 B., Warschau

Stockholm, 15. Mai. (D. N. B.). London 16,85 G., 16, o5 B., Berlin 167,50 G., 168,56 B., Paris 755 G., 7,75 B., ) Schweiz. Plätze 93,75 G., 94,55 B., Amsterdam ==, Kopenhagen! Sh. j5 G., Fi, B., Sslo gh,''ß G., 9h, 5b B. Washington 41h, o G, 426 00 B. Del singfors S5 G. S5 B., Rom A, 20 G., 21,40 B., Prag 1430 G., 14550 B., Warschau

.

Oslo, 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) Mos kau, 9. Mai. (D. * B.) New York 5,30, London 17338, Brüssel 8887, Amsterdam 281,32, Paris 10,14, Schweiz 118,83, Berlin 212,59.

London, 15. Mai. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28164, Silber auf Lieferung Barren 2215/1, Silber fein prompt 2473, Silber auf Lieferung fein 24575, Gold 168/—.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 15. Mai. (D. N. B.) Reichs ⸗Alt⸗ besitzanleihe 147,50, Aschaffenburger Buntpapier Buderus Eisen 125.50, Eement Heidelberg —— Deutsche Gold u. Silber 273,00, Deutsche Linoleum Eßlinger Maschinen —, Felten u. Guilleaume 167,50, Ph. Holzmann 171,50. Gebr. Jung⸗ hans Lahmeyer 134,00, Laurahütte 28,75, Mainkraftwerke —, Rütgerswerke —, Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof 1453,00. ; .

Hamburg, 15. Mai. (D. N. B.) Schlußkurse.] Dresdner Bank 117,50, Vereinsbank 132,25, Hamburger Hochbahn 109,50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 69, 50, Hamburg- Südamerika —— RNordd. Lloyd 71,5), Alsen Zement 206,00, Dynamit Nobel Guano 93 00, Harburger Gummi 188,00 ex, Holsten⸗

Brauerei 152,00, Neu Guinea Otavi 2916. Wien, 15. Mai. (D. N. B.) 64 Ndöst. Lds.-⸗Anl. 1934

; 5 oM, Oberöst. Vds. Anl. 1936 101, 0, 63 C Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 102,50, 6 0/0 Wien 1934 101,75 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗ Gesellschaft ——, A. E. G. Union Lit. A —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 15,565, Brau⸗-A 6G. Oesterreich ——, Brown - Boveri —— , Egydyer Eisen u. Stahl „Elin“ AG. f. el. Ind. 28,80, Enzesfelder Metall —, Felten⸗Guille ume ——, Gummi Semperit —, Hanf⸗Jute⸗Textil 85,5), Kabel- u, Drahtind. DLapp⸗ inze A-. Leipnik⸗-Lundb. Leykam ⸗Josefs⸗ thal 44,109, Neusiedler AG. 98,40. Perlmooser Kalk —, Schrauben ⸗Schmiedew. 14550, Siemens ⸗Schuckert , Simmeringer Msch. . „Solo“ Hündwaren Steirische Magnesit Steirische Wasserkraft —, Steyr⸗Daimler⸗ e. —— Steyrermühl Papier 48, 00, Beirscher Magnesit Waagner⸗Biro —, , , Ziegel 128,50.

v . 15. Mai: Notierungen nicht eingetroffen (D. N. B.) ;

Berlin, 15. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel ) 57,50 bis 58, 30, Linsen, käferfrei 3 65,30 bis 66,206 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe 8) 6,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 8) 57,25 bis 58,00, Gesch. 93 gelbe Erbsen, ganze s) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe s) 47, 65 bis 4800, Grüne Erbsen, Ausland 55,00 bis 58 00, Reis: Rangoon 5 *) 265,50 bis

26,50, Saigon, e 26,75 bis 27,75, Italiener, ungl. 8 *) 30,50 bis 31,50, uchweizengrütze —— bis Gersten⸗ graupen, grob, O / 37,00 bis 88 00 , Gerstengraupen, Kälber⸗

zähne, G6 *) 34,00. bis 35, 90 H, Gerstengrütze, alle Körnungen“) Id, 00 bis S506 F, Haferflocken sHafernährmittel! „) 45,900 bis 46 00 7), Hafergrütze (Hafernährmittel“) 45,00 bis 46005) Rochhi rf ) bis ——, Roggenmehl, Type 997 24555 bis

2

Bortseßung auf der folgenden Seite.

Schweiz 1 Zürlch, Slowakei (Preßburg)

99 n in Blöcken .

Notierungen

vom 16. Mai 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhũttenaluminium,

desgl. in Walj⸗ oder Drahtbarren

990 28

* 2 2

Rein nickel a8 = 99 vßs. .....

Antim on · Regulus . Feinsilber

133 137

ber Kommission des Berliner NMetallbörsenvorstanbes

RMA fũr 100 kg

2 1

fein

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos ,, . Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de ,, Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .....

Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Fland (Reykjavik) . Italien (Rom und Mallgnd)ꝛ .. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / ,, Luxemburg (Luxem⸗

w Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm

und Göteborg) ...

Basel und Bern) ..

Spanien (Madrid u. , Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

Lägypt. Pfd. 100 Afghani

1Pav.⸗Pes. Laustr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 19en

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. Lneuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

I südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1ollar

Geld Brief 18,9 18, 83 o, Sößzz Oo, 570 o, izo O, 13, 3047 3, 0sz 1521 48, 31 62,44 62,56 5.06 65,07 23583 2,35 132,57 132, 3 14,659 14,61 38, 2 38,560 13 09 18,1 0.585 60,687 5,694 5,706 28, 15 48, 85 41,99 42,02 10,44 10,46 56, 18 56, 8s 492 8,508 oo, 16. Sd. 5 56, 00 56,12 8591 8,60 28,58 23,60 1978 1,980 o, gag oO, 95] 2,498 2, 50ꝛ

15. Mai Geld Brief 18,79 18.83

o, Sßsz O, S0 o, iz0 O, 32 3, od7 3,053 18,21 48,31 62, 4 62,56 5.906 5,07 2,3s533 2,38 14459 14,61 38,42 38,60 13,9 13,11 o, S6 O, 587 5, 9599 5,706 48,75 48, 85 41, 9 42, 2 10,44 10,46 56,15 56,88 S, 492 8, 50s 59, 45 59, 58 56,00 56,12 8, Sol 8, 609 23,88 23, 60 1978 1,982 o, od9 O 951 2, 498 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverckehr gelten folgende Kurse: Brief 9,9

England, Aegypten, Südafrik. Union .. 1 d Australien, Neuseeland .... ...... .... Britisch⸗Indien 2888898999908

Kanada

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Geld 9, 8nᷣn

5,511

7, 92s 74, 32

2, 102

Sosvereigns ... .... 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische . ...... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ..... Australische Belgische ..... .... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische 888 * Bulgarische . ...... Dän ische: große. . .. 10 Kr. u. darunter. Englische: große ... 18 u. darunter ... Estnische .... ...... Finnische —— 2222 4 Französische .. ..... Holländische .... ... Italie nische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 1060 Dinar ... .... Kanadische .... .... Lettländische ...... Litauische: große... 100 Litas u. darunt.

Luxemburgische .... Norwegische .... ... Rumänische: 1000 ei und neue 500 Lei unter 500 Lei ... Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Spanische ..... .... Südafr. Union.... Türkische Ungarische

für 1 Stück 1Lägypt. Pfd.

1 Dollar 1Dollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen Uengl. Pfd. engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

L kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

Notiz

I südafr. Pfd.

türk. Pfund 100 Pengö

16. Mai

Geld Brief 20,8 20, 46 16,6 16,22 4,185 4,205 J 219 8341 279 2.81 o, 52 0,64 5.39 58, 41 o, oꝗgs O, 108 oö, 64 65, 86s 18,96 48, 26 . 1 479 4,31 447 4349 132,33 132,87 137 13, 13 5,63 ö, 67 1, 1,86 41,70 41,86 10,43 10,47 56, Sy 66,83 59, 390 59, 54 55, 95 56, 17 55, 965 566, 17 7,29. 7,31 1,6 1,86

15. Mai

Geld Brief 20,8 20,46 16,16 16,22 4,188 4,205 7 , 281 80 2381 o,5ꝛ 0,5] 5,39 5,41 o, 9os 0, 105 65,64 55,86 48, 8 48, 26 k 36 . 479 4,31 4,47 4,49 13,07 13, 13 5, 63 5,67 1,4 1,86 41,70 41,86 to, 3 10,47 56, 61. 56, 83 59, 390 59,54 55,95 66, 17 55,95 56, 17 , . 1,4 1,86

= 9