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2.
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 20. Mai 1940. S. 2
die Abgabe und den Bezug von Leder, Lederfaserwerkstoff 1
und Gummisohlenmaterial handelt. Artikel II (Kontingentsträger und Kontingentsbetriebe)
(I) Kontingentsbetriebe gemäß § 2 der Anordnung 74 sind: ;
a) die der Fachgruppe Schuhindustrie, Berlin Wöo, Rankestr. 27, angehörenden Schuhhersteller,
b) die der Fachabteilung Holzschuhindustrie in der Fachgruppe Hausschuhindustrie, Berlin W 9, Linkstr. 12, angehörenden Hersteller von Arbeits⸗ schuhwerk mit Holzsohlen.
() Vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels IX Abs. 1 sind Kontingentsträger gemäß § 2 der Anordnung 74
a) für industrielle Hersteller von Hausschuhwerk: die Fachgruppe Hausschuhindustrie, Berlin W g, Linkstr. 12,
b) für handwerkliche Hersteller von Holzpantinen: das für den Sitz der Innung zuständige Bezirks⸗ wirtschaftsamt,
e) für andere handwerkliche Schuhhersteller: der Reichsinnungsverband des Schuhmacherhand⸗ werks, Berlin NW 40, Helgoländer Ufer 5.
G) Die Fachgruppe Hausschuhindustrie, die Bezirkswirt⸗ schaftsämter und der Reichsinnungsverband des Schuhmacher— handwerks können nachgeordnete Stellen zur Ausstellung von Lederschecks ermächtigen (mittelbare Kontingentsträger). Die Ermächtigung kann auch auf die Ausgabe von Lederscheck— büchern an einzelne Betriebe (mittelbare Kontingentsbetriebe) erstreckt werden; in diesen Fällen find die mittelbaren Kon⸗ tingentsbetriebe zur Ausstellung der Lederschecks bis zur Höhe der ihnen zugeteilten Kontingente berechtigt.
Artikel III
(Kontingentszuteilung)
ö Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch Weisung an die Kontingentsträger, in welchem Umfang Lederjcheckbücher ausgegeben und Lederschecks ausgestellt wer— den (Kontingentszuteilung).
Artikel IV (Weitergabe der Lederschecks)
(I). Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder, Lederfaserwerkstoff JI und Gummisohlenmaterial bis zum Er— zeuger dieser Stoffe weitergegeben werden. Jedoch dürfen Einführer, die aus dem Auslande eingeführtes Leder gegen Lederschecks abgeben, die Schecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach Maßgabe des 5 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden.
() Schuhhersteller sollen im bisherigen Verhältnis vom Handel beziehen.
Die
Artikel V Verarbeitungsgenehmigung)
Schuhhersteller dürfen gegen Lederschecks bezogenes Leder, Lederfaserwerkstoff 1 und Gummisohlenmaterial nur im Rahnien der von der Reichsstelle für Lederwirtschaft erteilten Genehmigungen zur Schuherzeugung verarbeiten.
Artikel VI SEtillgelegte Betriebe)
() Stillgelegte Betriebe haben die Lederschecks nach Maß⸗ gabe des 58 5 Abf. 2 der Anordnung 74 einzusenden.
E) Stillgelegte Betriebe dürfen Leder, Lederfaserwerk⸗ stoff J und Gummisohlenmaterial an Ledergroßhändler ohne Lederschecks abgeben: Ledergroßhändler dürfen diese Stoffe von stillgelegten Betrieben ohne Lederscheck beziehen.
Artikel VII (Wehrmacht⸗ und Ausfuhrauftrãge)
Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Abgabe und den Bezug von Leder, Lederfaserwerkstoff J und Gummisohlen⸗ material zur. Durchführung von Wehrmachtaufträgen und Ausfuhraufträgen.
Artikel VIII
¶ Oftgebiete)
Diese Bekanntmachung gilt nicht in den eingegliederten Ostgebieten.
Artikel IX (Uebergangsbestimmungen)
(I) Bis zum 31. Mai 1940 gelten auch die in Artikel 1 Abs. Za genannten industriellen Hersteller von Hausschuh⸗ werk als Kontingentsbetriebe gemäß 52 der Anordnung 74.
S) Bis zum 30. Juni 19410 dürfen Leder, Lederfaser⸗ werkstoffe 1 und Gummisohlenmaterial gegen die von der Reichsstelle ausgegebenen Erwerbsscheine und gegen die auf Grund des § 3 der Anordnung ö5ß der Reichsstelle für Leder— wirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) an chuh⸗ hersteller erteilten Lieferungs- und Bezugsgenehmigungen bezogen und geliefert werden. Mit Ablauf des 30. Juni 1919 . die Erwerbsscheine und Einzelanweisungen ungültig.
Berlin, den 18. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Heimer.
—
Sünfte Betanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur e, ,,. 74 (Leder⸗ scheck Verfahren für Lederhandschuhhersteller) vom 18. Mai 1940.
Auf Grund des 5 6 Abs. 1 und des § 10 der Anord⸗ nung 74 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (edersched⸗Ver⸗ fahren) vom 30. April 1940 (Deutscher eichsanzeiger und Preuß. Staatsanz. Rr. 103 vom 4. Mai 1940) wird bestimmt:
Artikel I bQederscheckp licht
Die Anordnung 74 tritt für Sederhandschuhherfteller und deren Lieseranten am 27. Mai 1840 in Kraft, sowein es sich um die Abgabe und den Bezug von Leder handelt. *
6
21 —
Artikel II (Rontingentsträger und Kontingentsbetriebe)
¶ ) Kontingentsträger gemäß §5 2 der
nung 74 sind: a) für industrielle Hersteller: die Fachgruppe Leder⸗ handschuh⸗Industrie, Berlin W 35, Sigismund⸗
straße 4 a;
b) für handwerkliche Hersteller: der Reichsstand des Deutschen Handwerks, Berlin NW 7, Neustädtische
Kirchstr. 415.
Anord⸗
Reichsstand des FDeutschen Handwerks können ihnen nach⸗ geordnete Stellen zur Ausstellung von Lederschecks ermäch⸗ tigen (mittelbare Kontingentsträger). Die Ermächtigung kann auch auf die Ausgabe von Lederscheckbüchern an einzelne Betriebe (mittelbare Kontingentsbetriebe) erstreckt werden; in diesen Fällen sind die mittelbaren Kontingentsbetriebe zur Ausstellung der Lederschecks bis zur Höhe der ihnen zuge— teilten Kontingente berechtigt. Artikel III Kontingentszuteilung)
Die Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch Weisung an die Kontingentsträger, in welchem Umfange Lederscheckbücher ausgegeben und Lederschecks ausgestellt werden (Kontingentszuteilung).
Artikel IV (eitergabe der Lederschecks)
(I) Die Lederschecks dürfen . den Bezug von Leder bis zum Ledererzeuger weitergegeben werden. Fedoch dürfen Einführer, die aus dem Ausland eingeführtes Leder gegen Lederschecks abgeben, die Schecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach Maßgabe des 85 Abs. 2 der Anordnung 74 ein⸗ zusenden.
G Lederhandschuhhersteller haben im bisherigen Ber— hältnis vom Handel zu beziehen.
Artikel V (Verarbeitungs⸗ und Bezugsgenehmigung) (I) Lederhandschuhhersteller dürfen das gegen Lederschecks
bezogene Leder unter Beachtung der bestehenden Be⸗ und Ver⸗ arbeitungsbeschränkungen verarbeiten.
(E) Lederbestände, die sich am 4. September 1939 bei Her⸗ stellern von Lederhandschuhen auf Lager ö und von der Beschlagnahme gemäß der Anordnung 55 der Reichsstelle für Lederwirtschaft dom 3. September 1939 bisher nicht frei⸗ gegeben worden sind, dürfen nur mit besonderer Genehmigung der Reichsftelle für Lederwirtschaft verarbeitet werden.
G) Lederhandschuhe dürfen abgegeben und bezogen 1 soweit nicht besondere Anweifungen dem entgegen⸗ ehen.
Artikel VI ö EStillgelegte Betriebe) Stillgelegte Betriebe haben die Lederschecks nach Maßgabe des 5 5 Abs. Z der Anordnung 74 einzusenden. Artikel VII . (Aufhebung früherer Bestimmungen) Die allgemeinen Ausnahmegenehmigungen
R. 54 9. 39 vom 11. September 1939 B. 17, 9. 39 vom 19. September 1939 B. 24, 9. 39 vom 22. September 1939 B. 56/ 9. 39 vom 7. Oktober 1939 B. 57/10. 39 vom 11. Oktober 1939 B. 103/19. 39 vom 23. Oktober 1939 B. 11711. 39 vom 13. November 1939
werden hiermit aufgehoben.
Artikel VIII (Wehrmacht⸗ und Aus sfuhrauftrãäge.) Die se e , . gilt nicht für die Abgabe und den
Bezug von Leder zur Durchführung von Wehrmachtaufträgen und ua he rden ö. 2
Artikel IX ¶ Ostgebiete)
Diese Bekanntmachung gilt nicht in den eingegliederten Ostge bieten. ;
Berlin, den 18. Mai 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Heimer.
22
Berichte von auswärtigen Devisen ⸗ und Wertpapiermãrłten.
Devisen.
Prag, 18. Mai. (D. N. B. Amsterdam 15,58 nom., Berlin Zürich 667,50, Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50, London J — — Madrid 152, 232, Mailand —— New York 286,34, Paris“) — „ Stockholm 699 90, Brüssel ⸗— Budapest — —,
Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66, 090 nom., Sofla 5, 1 nom., Athen
28, 15 nom. . Für innerdeutschen Berrechnungskurs. Bu dape st. 18. Mai. (D. N. B) (Alles in Pengö]
Amsterdam 18345, Berlin 136,30, Bukarest 34 50, London 11, 10, Mailand 177732, New HYork 345,60. Paris 6,28, Prag 11, 80. Sofia 413,06, Zürich 77,56, Slowakei 9.65.
London, 20. Mai. 8 N. B.) Rew York 402,50 – 403,50, Paris 17650 = 176715, Berlin —— Spanien (Freiv) 36 25 B, Amsterdam = Brlissei — Italien (Frei) be js, Schweiz 186 — 17, , Kopenhagen (Freiv) — — Stockholm 16, 89 - 16,95, Oslo — — Buenos Aires Joffiz) 17.05 — 17, 39. Rio de Janeiro inoffiz) 8 87 B.
Paris, 18. Mai; Geschlossen. (D. R. B) Am seserdam, 18. Mai: Notierungen nicht eingetroffen.
(D. N. B.) Zürich, 18. Mai. (D. N. B) Ut, 49 Uhr.) Paris Ss. 20, London 14,45, New York 446,090, Brüfsel ——. Mailand
22,50, Madrid 45,900, Holland — — Berlin 178, b, Stockholm
10600, Oslo —, — Kopenhagen — —, Sofia 550, 00 B., Budapest
(*) Die Fachgruppe Lederhandschuh⸗Industrie und der.
Anordnung
zur Sicherung der Qualität von Kleinarmaturen aus Zinklegierungen.
Vom 6. Mai 1940.
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver— teilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. Teil 1 S. 2411) in Ver indung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1935 (RGBl. Teil 1 S. 2498) ordne ich zur Sicherung der Qualität von Kleinarmaturen aus Zinklegierungen und zur Leistungssteigerung der Kleinarmaturenindustrie an:
1. Bei der Herstellung von Kleinarmaturen aus Zink oder dessen Legierungen ist folgendes zu beachten:
a) Es dürfen nur Qualitätszinklegierungen arbeitet werden.
b) Zinkspäne dürfen nicht wiederverarbeitet werden. Ebenso darf kein Altmaterial eingesetzt werden.
c) Jedes Anschlußgewinde von Kleinarmaturen aus Zink oder dessen Legierungen ist vom Hersteller mit einem einwandfreien Korrosionsschutz zu versehen.
2. Auf jeder Armatur, die ganz oder in Teilen aus Qualitätszinklegierungen befteht, ist ein bei der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile zu registrierendes Gütezeichen sichtbar anzubringen, welches gewährleistet, daß die unter 1 gegebenen Richtlinien eingehalten wurden.
383. Als Gütezeichen im Sinne dieser Anordnung ist ein Fabrikzeichen des Armaturenherstellers zu wählen.
4. Als Qualitätszinklegierung im Sinne dieser An⸗
ordnung gilt . für Gußerzeugnisse ausschließlich Blockmaterial, welches von bestimmten Erzeugern auf Feinzink— basis gemäß Din E 1706 hergestellt worden ist, für Erzeugnifse, die aus Stangen, Rohren und sonstigen Materialien, die nicht Gußerzeugnisse sind, hergestellt werden, solches Halbmaterial, dessen Aus⸗ gangswerkstoffe ausschließlich Qualitätszinklegierun⸗ gen bilden, die von bestimmten Erzeugern auf Fein⸗ zinkbafis gemäß Din E 1706 erzeugt wurden.
Diese Erzeuger sind von der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile zu benennen.
5. Kleinarmaturen im Sinne dieser Anordnung sind Armaturen, die zum Bereich der Fachabteilung „Klein— armaturen“ der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau gehören.
6. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulaffung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet.
7. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des 5 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. 1 S. 24989).
8. Die Anordnung tritt am 31. Mai 1940, in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten am 30. Juni 1940 in Kraft.
Berlin, den 6. Mai 1940.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
Berichtigung.
In der Anordnung zur Vereinheitlichung von Hand⸗ pumpen vom 23. April 1940 muß es unter 2. Kurze Saug⸗ pumpen im zweiten Absatz heißen: „dürfen nur bis zum 1. Mai 1941 verkauft werden“ und nicht „J. Mai 1910 *.
Bekanntmachung.
Die am 20. Mai 1940 ausgegebene Nummer 87 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Wiederver⸗ einigung der Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet mit dem Deutschen Reich. Vom 18. Mai 1940.
Erlaß des Führers über Ausübung der Regierungsbefugnisse in den Niederlanden. Vom 18. Mai 1940.
Umfang: „z Bogen. Verkaufspreis; E, 15 Re. Postversen. dungsgebühren: 0, 3 Een für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 20. Mai 1940.
ber⸗
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Bukaresi 237,00, Helsingfors SsS50, 00, Buenos Aires 108,00, Japan 104.75.
Kopenhagen, 18. Mai. (WB. T. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin — —, Paris 9 60, Antwerpen — —
ürich 116,40, Rom 26, 45, Amsterdam — —, = Helsingfors 10,55, Prag — —, Madrid
18. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G. 16. 95 B., Berlin 163 50 G., 168,59 B., Päris 770 G., 790 B., Brüssel ——, Schweiz. Plätze 93, 15 G., 94. 55 B., Amsterdam
3
Kopenhagen S0 5 G. J. 28 V, Slo ö, 25 G., gh, 5h B..
Washington Ih, do G., 42 o) G., FHeisingfors Sas ., s 55 B. . * G., 21 40 B., Prag 14,30 G., 1450 B., Warschaũ= Oslo, 18. Mai: , nicht eingetroffen. (D. N. B.) Moskau, 18. Mai. (D. N. B.) Nem York 5, 30, London 1735, Brüssel 87 77, Amfterdam 283i, 38, Paris 9.63, Schweiz 118,35, Berlin 212.59.
— —
London, 18. Mai. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonmn= abends geschlossen. Wertpapiere. Frankfurt a. M., 18. Mai. (D. N. B. Reichs Alt
besitzanleihe 148, 15, Aschaffenburger Buntpapier 83,59, Buderus 56365 46 Cement eidelberg = Deutsche Gold u. . 280,00, Deutsche Linoleum 153,00, Eßlinger Maschinen 1355 ö Felien u. Guilleaume 174. 75. Ph. Holzmann 1797/½,. Gebr. ung hans — — Lahmeyer 136,75, Laurahütte 29, 00, Mainkraftwerke
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 20. Mai 1940. S. 3
— — Rütgerswerke 118,15, Voigt u. Häffner 165,90, Zellstoff Ausfuhr belief sich auf 104,4 und die Einfuhr auf 238,1, Mill. Kr. Erste mexitanische Ent chãdigun 8 J / Mei. C ö. ) . gberte) Deemmner eren ne rt n , nh erg, een Tir de. .
amburg, 18. Mai. N. B. ußkurse.] Dresdner Metalle, Stein kohlen, Koks sowie a 1 — . ; ; ; . ĩ ? 1 . 1890, Hie nab 18 Hamburger Hochbahn 111,50, Einfuhr von . und Transportmitteln war z. B. doppelt ; ie e g, 19. Mai. Am Freitag überreichte der mexi⸗ Hamburg- Amerika Paketf. 79566, Hamburg- Südamerika 18590, so hoch wie im März. Am stärksten zurückgegangen in der milch; Totscha ter in Washington, Fran igen Castillo Najera, RNordd. Vloyd SM, 50, Alsen Zement 205, o, Dynamit Nobei! schwedischen Ausfuhr sind Holzwaren, Holzmasse, Papier sowie eine Million Dollar an die Sinclair Dil⸗Gruppe als erste —— Guano 95,00, Harburger Gummi 188.90, Holsten⸗ Eisenerz und Stahlprodukte. Die Ausfuhr von Maschinen ist starf Zahlung auf die Entschädigung des enteigneten Besitztums 1 Brauerei 152,00, Neu Guinea — —, Otavi . ,,, zurückgegangen. dieser Gruppe.
Wien, 18. Mai. (D. N. B.) 6 0 öst. Lds⸗Anl. 1 Kö 4 102,50, 5 0/90 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 1011/, 6 0/0 Steier⸗ Notz mark Lds. Anl. 1934 1062/4. 609 Wien 1934 1015 K, Donau- er und Futtertleie 6 otierungen . ̃ Dec Tcsellcgstt . de niich Ci. T, Schweden beschtagnahmt Hafer und Futtertleie. der Lommisfion des Verlier Metallbörsenvorstandes Alpine Montan AGz. „Hermann. Göring“ 15,50, Brau⸗A G. Stockholm. 15. Mai. Durch Verordnung der schwedischen bom 20. Mar 1g Oesterreich ——, Brown ⸗Beoveri —— Egydyer Eisen u. Regierung find die Vorräte an ungemahlenem Hafer sowie an e,. ᷣ n n. ;
Stahl, —— „Elin. AG. f. el. Ind. 28,569. Enzesfelder Noggen⸗ und WBeizenkleie beschlagnahmt worden. Die Absicht (Die Preise a,,. sich ab dager in Deutschland für prompte ; Metall — =, Felten⸗Guilleaume — Gummi Semperit — hierbei 3 in erster Linie, eine möglichst vorteilhafte Verteilung . ieferung und Bezahlung):
Hanf⸗Jute⸗Textil 84,25, Kabel u. Drahtind. ——, Lapp der vorhandenen Warenvorräte durchzuführen. Dabei wird DOriginalhütteng luminium,
Finze AG. TI, 75, Leipnik⸗ Lundb. — —, Leykam⸗-Josefs⸗ zunächst an den Bedarf des Heeres und der Mühlen an Hafer 99 oo in Blöcken.... 133 RA für 100 kg
hal 45,25, Neusiedler Ach. — — . Perlmooser Kalt ——, gedacht, während die Beschlagnahme von Kleie vorsieht, den Aus- I desgl. in Wals oder Drahtbarren z
Schrauben- Schmiedew. 14300, Siemens - Schuckert . fall an bisheriger Einfuhr von Futtermitteln einigermaßen aus— d 137 ö
Simmeringer Msch, . Solo. Zündwaren = — Steirische zugleichen. Von der Beschlagnahme sind nicht erfaßt worden die⸗ Reinnickel. 98 — gg o ... ... — K
Magnesit ——, Steirische Wasserkraft 33,60 K. Steyr-Daimler⸗ jenigen Vorräte an Hafer und Kleie, die sich bei den Landwirten Antimon⸗Regulus ... ..... — . .
Puch 124,75, a,,, 533 — 2 Magnesit befinden. 111-——— 35,50 - 38,50 , .
— — Wagagner⸗Biro — —, Wienerberger Ziegel — —. . . n ,,,, . ; ' ᷓ .
Am st 67 m, 18. Mai: d . nicht eingetroffen . . 2 ⸗ . ; r (D. N. B.) Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Austkändische Geldforten unh Banknoten.
Elektrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ — — — — = . 1 6 Mai auf 74,900 EK (am 18. Mai auf 74,00 RM) für 20. Mai 18. Mai 1 6. Geld Briess Geld Brief Wirtschaft des Auslandes. Sovereigns ...... Notiz 20,3s 20, 46 20,338 20, 46 . . ö. ö ; ö 20 Franes⸗Stücke ... — für 16,18 16,22 16,16 16,22
Griechenlands Industrieproduttion . , In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische .* mr, de.. 1 Ein ss sl es s
Athen, 18. Mai. Aus dem Bericht des griechischen obersten n di Aegyptische ...... ULägypt. Pfd. 7,29 7,33 7.29 7, 31 Bir s fr es erf r, , Thie chish— , . Auszahlung, ausländijche Gelbsorten und Banknoten ,. gewisse Fortschritte zu verzeichnen hatte. Im Vergleich zum Tele graphische Auszahlung. 1000-5 Dollar... 1 Dollar 2,99 3,091 2,99 3,01 Jahre 1933 hat im Jahre 19359 der Verbrauch von inländischen 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 299 801 299 3.01 und eingeführten Industrieerzeugnissen um 5.24 , zugenommen. 20. Mai 18. Mai Argentin ische .... 1 Pap. Peso C,52 06564 O52 (C6564 Der Anteil der inländischen Industrie an dem totalen Verbrauch Geld Brief Geld? rie Australische . ..... 1 austr. Pfö. 5.339 541 535 541 betrug 1939 81,64 ., gegen 78,14 * i. V. Diese Zunahme des Belgische ..... .... 100 Belga . . 1. — b Verbrauchs der griechischen Erzeugnisse ist auf die Berbesserung Aegypten (Kllexrand. Brajilianijche ...... 1 Milreis o, oos C,ios o, oss o,o der griechischen Induftrieerzeugung und den Hollschutz zurück. und Kairo)... 1 äghyt. Efd. 2 k . Brit. Indische .... 100 Rupien 55,64 655,836 55.54 55,86 zuführen. Auch die Einfuhr don Rohmaterialien geigte ö . 100 Afghani 18,9 18,83 18,79 18,33 Bulgarische ' ..... 169 Lewa 54 g. . en. tine ück 10,125 trotz der Zunahme der Produktion. rgentini os ; Dän sche: große. ... 1060 Krouen — ö. ö. ö.
5. n,. ist 5 . d , Schwie⸗ Aires! . 1ẽPav.Bes. O,z566 O, 570 0,566 O,657090 149 6. u. a. 109 n. 48, 6 48,28 48,985 48,26 rigkeiten zu erklären, zweitens durch die Bemühungen der Australien (Sydney) 1 austr. Bid. — . — — Englijche: große ==. 1 engl. Ed. 733 7337 7333 7657 griechischen Industrie möglichst viele inländische Materialien zu Belgien (Brüssel u. . 1 u. darunter .. 1 eng. Bb. 83 837 383 13? verarbeiten. So erklärt sich auch der Einfuhrrückgang 9 . , 100 Belga — — — — Estnijche ...... .. 100 estn. Kr. — . . . während die Produktion um 9 * gestiegen ist. Im Jahre 193 rasilier i . Finnische .... ... 100 finnl. M. 4.79 4, 4,7 3 3 des Hesamt verhranchs und in neun Monaten ane nn,, 1 Milreis o, 1309 132 O,130 0132 Franzöfische ...... 100 Frs. 47 449 447 4419 des Jahres 1939 dagegen nur 22,3) 2, eingeführt. Die griechische Brit. Indien (Bom— . dolländijche ...... 100 Gulden 132,33 132,87 132,303 132,87 Industrie macht sich auch von der Einfuhr der halbfertigen Waren Hbay⸗Calcutta) ..... 100 Rupien — ö D Italienische: große 100 Lire — . — 2. almählich unabhängig, indem fie sich bemüht, ihre Erzeugnisse Bulgarien (Sofich ; 100 Lewa 3047 3,053 3,94 3,953 Ig Lire u. darunter. 109 Zire 1307 13.13 13,07 13,13 möglichst schon vom Anfangsstadium an zu produzieren. Die Dsänemart (Kohenh.) 100 Kronen 4521 831 48,21 45,Bz! Jugoslawijche: große 166 Dinar e. e. . . Ausfuhr griechischer Industrieerzeugnisse ö. ee, , . ö (London). 1 engl. Pfd. — ö ö 109 Dinar ...... 1600 Dinar 5,63 65,67 5,53 68,67 da der größte Teil im Lande verbraucht wird. Der Wert der aus⸗ lan ; . Kanadis che L kanad. Doll. 1,84 1,B86 1,64 1,86 1 . schwankt zwischen 500 und (Reval Talinn) 3. 190 estn. Kr. 62,44 62,56 62,44 6e, 5s: ettlandische .... 100 Lats . . . ö. 690 Mill. Dr. und ist damit gegen 138 um 17,9 gestiegen. Die Finnland (helsinki). 190 siunl. M. ö, 06 5,7 5,096 5,07 Titauische: große . 106 Zitas . . — internationale Preissteigerung einerseits und die Verzögerungen Frankreich (Paris) . 100 Fres. — . . 1600 Litas u. darunt. 100 Litas 4,79 41,868 41,70 41, S6 in der Ausfuhr der kriegführenden Länder andererseits haben , . de, . 100 Drachm. 2363 2,356 2.3353 2.3357 gurembirrgische 166 ar. Fr. 1643 1047 1013 i. dabei die griechische Ausfuhr begünstigt. olland (Amsterdam Norwegische . 100 en 56,51 56,83 56,61 66, 2 and atkerrarnn? , lag gutzen lz, lass ks 133833 Ren, iööäre ö0 Krane Se s Ss, ss Ses
2 -. Iran (Teheran) .. .. 100 Rials 1459 14,51 14,59 14,61 und nene 50h Lei 100 Lei . . . .
Verhandlungen über den rumänisch⸗jugo⸗ 2 3 ö 100 isl. Kr. 38.42 38,50 38,42 38,50 unter od ei ibo Tei 36. ö, ö
isch i ö. Italien tom un Sc ische: 5e 100 K e — — — — ltawekchen Dewifenvertehr Nailand) .... .... 100 Lire M k
Belgrad, 18. Mai. Wie seinerzeit gemeldet, wurde der Ver⸗ Totiou Rodes ] gözs 587 5.585 55358? r. u. darunter. 57,30 e, n, . ech werkehr zwischen Rumgnden und Jiigoslawten aufge- Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen = ; ; Schweizer: große... 100 rs. 55,95 565,17 55,95 66,17 ,,, Dic ses Jugeoslawien Gel- ioo Fes. u. darunt. 160 Frs. 3535 S6 i 3535 56, in hoben, und an seine Stelle trat der freie Devisennerkehr. Dieses grab und Zagreb) 100 Dinar 56094 55706! 5694 5.706 F , . 9a.
Abkommen galt vorläufig bis Ende Mai. Bis dahin sollten neue Canada ¶ ontte ah. Ltanad! Donn. 2 1 6. . Spanijche ...... 100 Peseten — . * 4 Verhandlungen über ein ständiges Handelsabkommen zwischen Lettland Migah los Lats 4873 1835 1875 48 8 Südafr. Union .... 1 südafr. Efd. 7,29 7 . e. beiden Ländern geführt werden. Hierzu ist es aber bisher nicht Eitauen Corno ¶ . . . Türtische w L türk. Pfund 1,84 1, S6 ö ö gekommen. Deshalb finden zur Zeit Besprechungen statt, den gaunas 100 Litas 4194 4202 4194 4202 Ungarijche .... 100 Pengö — ᷣ̃. . . augenblicklichen vorübergehenden Zustand auf bestimmte Zeit zu Lu emburg (dure m ! ꝰ — ö verlängern. Offensichtlich ist man in beiden Ländern mit den se. ) 9 1 100 lux. Ir. 104 1046 14 1046 gegenwärtig bestehenden Vereinbarungen nicht zufrieden, und . ela nd ( Celiinz⸗· ö ö ‚ ; ö Wochenübersicht der Deutschen Reichsbant man strebt nach einer neuen Grundlage. e , , 1 neuseel. Pf. — ö. 2 . ae, , n, . Norwegen (Oslo) .. 100 e, 56, 16 56,s8 56,6 6s, 88s z h and Portugal (Lissabon). 100 Escudo 8,492 S,508 8,492 8,508 Aktiva. 4 1 Jr. Rumänien Mufare st; 100 Sei 1 Decgtengabehnm e Ws nud Derlien... r d ooo . r . ae,. Schweden CStocholm 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an
Bukarest, 19 Mai. Die Rumänische Nationalbank wurde und Göteborg) ... 100 Kronen 59,45 59,58 59, 465 59,58 Schatzwechseln des Reichs... . 11 989 698 000 von der Regierung ermächtigt, eine Neubewertung ihres Gold⸗ Schweiz (Zürich, 3. „Wertpapieren, die gemäß 5 13 bestandes vorzunehmen, womit eine Legalisierung der in der Basel und Bern) . 100 Franken 56,00 56,12 56,00 56,12 ö ö Ziffer 3 angekauft worden 'sind letzten Zeit neuerlich ,, . ,,, . Slowakei rn 100 Kronen 8,591 8,609 8,591 8,609 Deckun gs süh ge Vertpaptere) .. 169 h64 000
änischen Wä . wi ie Nationalban i id u. . . 335 * 9 , , , J 2 bzw. diesen Preis für das Gold bezahlen, das sie von den Gold⸗ Südafrik. Union (Pre— 5. * * Rent enbantscheinen ??... 232 319 666 berger n . 33 dem , . . er,. ö rte , w ons Vs J. = jonstigen Wertpapieren? 360 595 000 Jahre 1929 wurde das Kilogramm Gold mit il— 11. Lei be⸗ ürkei (Istanbul). .. 1 türk. Pfun 4. 2 *. Irkt . 2 6087 535 666 wertet; dieser Betrag wurde Kg auf 153 zs 33 Lei erhöht, und ängeun sBrdapesh' , od Bengt ne . ö war in dieser Höhe bis jetzt in Kraft. ; ; Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 49 0,95 0, 949 C0, 9651 Pa ssiva.
Gleichzeitig wurde zwischen Staat und Nationalbank ein Abe Berein. Staaten von z . 1h50 O0 OC:
7 z ĩ 2 p 6 , , e edler ere, el ee der, r ,, , ener 6 8 e W s ,, . 05 ergibt, zunächst die Schulden des Staates an die Kationalbant . * gesetliche Rücklagen ö in Höhe von 5,5 Milliarden Lei bezahlt werden, während der . b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen .. 3 Rest dem besonderen Haushalt für die Landesverleidigung zuge⸗ Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende KLurse: 1 1 i . — . 15 dos doo führt wird. Geld Brief 2 266 . e, Gerner. England, Aegypten, Südafril. Union. 3 26 ; . ündigungsfrist gebundene Verbind— 4 Schwedens Außenhandel im April. ö 7 . Sanstige Pafswa... :..... bos 455 obo Stockholm, 18. Mai. Schwedens Außenhandelsbilanz für. Britisch⸗Indien ...... ...... ...... 74,18 74,32 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren April weist einen Einfuhrüberschuß von 133,7 Mill. Kr. auf; die Kanada ...... ...... ...... ... ..... 2, 0998 2, 102 Wechseln Ri — — o Offentlicher Anzeiger entlicher o J ; ? ner ! 1ñ. Uniersuchungz ˖ und Strafsachen, 6. Uunlosung usm. von Wertpapieren. 11. Genassenschaften, X. Swanghver steigernn gen. 7. Altiengefellschaften. 12. Offene Handels · nnd stommanditgesellschaften, 8. Nufgebote, 8. stommanditgefelschaflen ant Ultien. 13. Unfall - und Invalidenversicherun gen. 1 . essentliche Zuste dungen. S. Deutsche n m 1 —— . d. Verlust · und Fund sachen. 10. Gesellichaften m. 5. Verschiedene Belanntmachungen. ö. ü falls die Kraftloserklärung der Urkunden 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗seingetragen im Grundbuch Steuer⸗1 18520 Au fgebotsedikt. . . . 33 ; 3. Aufgebote. erfolgen 83 — 455. F. 96. 40. richt, Zimmer 18, anberaumten Auf⸗ gemeinde Hütschenhausen Band X 2 4— 40 Das Amtsgericht in 2 5 Berlin, den 11. Mai 1940. gebotstermine seine Rechte anzumelden Blatt 808, beantragt. Der Inhaber Warnsdorf, Abt. 2, meldet über Antrag . 8510 Aufgebot. Das Amtsgericht Berlin. und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ ö Grundschuldbriefes wird daher des Julius Gallina, Privater in Ober- Betreffs der 8 „igen Gold-Landes⸗ 6 die Kraftloserklärnng der Ur⸗ aufgefordert, spätestens in dent auf kreibitz Nr. 120. überreicht am 16. April reutenbriese der Preußischen Landes⸗- 8617] Aufgebot. unden erfolgen wird. — 4 F 140. Donnerstag, den 28. NRodember 1940 1910 den Verlust des Einlagsbuches tentenbank in Berlin, Reihe LV Buch⸗ Die Stadtsparkasse Neumünster in Reumünster, den 9. Mai 191. vorm. 1059 Uhr, int Amtsgerichts⸗ Fol. Nr. 164 16 Nordböhmischen Kon⸗ 1 6. . 1158s und 1140 über ,, er hat das Aufgebot . Das Amtsgericht. . . ; K 6. err. hen und 85 1 . ö ö. A, ist das Aufgebot beantragt bü der Stadtsparkasse eu⸗ raumten Aufgebotstermin feine Nechte b. S. in Teichstatt, lauten ⸗ ö worden. Der i. der Urkunden 3 a) Nr. 56 lautend auf 86516 Beschluß. anzumelden und den Grundschuldbrief Vetrag van 57h R. 06 fg. und den 3 wird , spätestens in dem Georg Glaw,. Gebrauchswerber, Neu⸗ Der Landwirt Ernft Weder, 2M. vorzulegen, weil andernfalls die Namen Julius Gallina, Privater in ; auf den T. Ari 1941, 11 uhr, münster, Färherstraße 41, über bacherhof, Gemeinde Hütschenhausen, Kraftloserklärung des Grundschuld⸗ Oberkreibitz Nr. 120, an. Diese Ur⸗ 89 dem unterzeichneten Gericht in 6iß,— EM, Y Nr. 29 gz, lautend auf . das Aufgebot des angeblich ver- briefes erfolgen wird. kunde hat ihr Juhaber dem unterfer⸗ erlin 92. Nene Friedrichftr. 4. J. Stock Klaus Bulenschän, Groß⸗Kummerfeld, lorengegangenen Grundschuldbrieses, Landstuhl, den 16. Mai 1910. tigten Amtsgericht oder 124 . werk. Zinimer 118. guberaumten Auf⸗ über 164,68 Red, beantragt. Der In⸗ ee. urch das Amtsgericht Land⸗ Amts gericht. gericht des Ortes, wo sich die Ur 3 geboisteymine seine Rechte anzumelden haber der Urkunden wird aufgefordert, stuhl, Grundbuchamt, vom 15. Mai 1931 Eckhardt, Amtsgerichtsrat. befindet, vorzulegen oder Einwendun⸗ und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ spätestens in dem auf den 9. Juli 1940, über 500 — fünftausend — Goldmark, — — gen gegen den Antrag zu erheben, da