Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 25. Mai 1940. S. 2
22. Rosenkranz,
Polke, Albert, geb. am 9. J. 1889 in Berlin,
Pol ke, Hildegard, geb. Reiner, geb. am 16. 5. 1901 in Berlin,
Polke, Sybille, geb. am 4. 2. 1925 in Berlin⸗ Schöneberg,
Posner⸗ Salomon Israel, geb. am 10. 3. 1866 in Ozorkow / Rußland,
Po sner, Adele Sara, geb. Goldschmidt, geb. am 26. 8. 1877 in Hannover,
. Rau, Meinhold Israel, geb. am 6. 11. 1865 in München, ᷣ
Rau, Julie Sara, geb. Oberndörffer, geb. am 12. 12. 1871 in München,
. Rau, Norbert Israel, geb. am 1. 11. 1889 in Ermershausen (Lkr. Hofheim / Unterfranken),
Rau, Fanny Sara, geb. Herrmann, geb. am 14. 9.
1900 in Demmelsdorf (Krs. Bamberg),
. Ra u, Walter Fritz Israel, geb. am 20. 2. 1925 in
Nürnberg,
; . u, Ingeborg Sara, geb. am 10. 5. 1929 in Nürn⸗ erg,
Reizen stein, Heinz Israel, geb. am 19. 10. 1908
in Nürnberg,
93. se, Walter Israel, geb. am 18. 5. 1885 in Biele⸗
eld,
Ro se, Hildegard Sara, geb. Zaduk, geb. am 4. 9.
1908 in Berlin, . ;
Ro se, Hans Israel, geb. am 2. 6. 1928 in Münster /
Westfalen, J
Ro se, Eva Sara, geb. am 14. 6. 1929 in Münster / Westfalen,
Ro senbusch, Moses, geb. am 27. 5. 1870 in
Hemsbach (B.⸗A. Weinheim),
Rosenbusch, Frieda, geb. Griesheimer, geb. am
9. 9. 1874 in Bruchsal, geb. am 19. 12. 1902 in
Rosenbusch, Alice, Mannheim, geb. am 30. 1. 1904 in
Ro senbusch, . Rosen feld, Justin Israel, geb. am 27. 4. 1894 in Thalmässing (Krs. Hilpoltstein),
Rosen feld, Therese, geb. Kastor, geb. am 28. 12 1898 in Nürnberg, ö ö . Rosenfeld, Irma, geb. am 28. 10. 1928 in Vürnberg,
Rosenkranz, Adolf Israel, geb. am 22. 4. 1868 in Angerburg,
Lina,
geb. am 31. 5. 1879 in Königsberg (Pr),
23. Rothschild, Anna Sara, geb. Lilienfeld, geb. am
26. 4. 1873 in Essen,
Rothschild, Jakob, geb. am 18. 1. 1877 i . . Dieburg), . . othschild, Selma, geb. Joseph, geb. 11.
1858 in Griesheim b. ö FJ
26. Rothschild, Anni Beate, geb. am 12. 12. 1917
9 J
. Ru bi no, Ernst Israel, geb. 18. 12. i
ar e tcm, d H ö Saß, Jakob Israel, geb. am 5. 11. 1885 in Mül⸗ rͤ Ern, .
Saß, Rosa Sara, geb. G t .
. 9 5 g umpert, geb. am 29. 4. Saß, Ruth Helene Sara, geb. am 17. 11. 1919 in ZS se dorf,
Seligmann, Arthur, geb. am 30. 7. 1896 in
ö
. Selig mann, Else Sara, geb. Kaumheimer, geb. am 3. 4. 1901 in , . (Ekr. . — h
3. Selige ann, Ingeborg Ruth Sara, geb. am 5. 9.
1928 in Memmingen, .
Schi ff, Max Israel, geb. am 15. 1. 1889 in
3 ( J Schiff, Serl Sara, geb. Bl
, if Rear n ge umenfeld, geb. am 14. 8. ; ö Alfred, geb. am 10. 5. 1886
Steyr,
Sch im merling, Gisela, geb. Holzer ö 13.5. 1894 in Petzenkir . , . Schimmerling, Liselotte, geb. am 13. 4. 1922 in Steyr, — w Leo, geb. am 31. 3. 1926 in Steyr,
Schwab, Hilde Sara, geb. Hei
ö . se geb. Heilbuth, geb. am 15. 4. Stern, Harry Israel, geb. am 26. 7. =
. 2. a Is geb. am 26. J. 1865 in Ober Stern, Julie Regine Sara, geb. Da
i Ge d, Kois in e rh, ,,,, Stern, Kurt Israel, . . i
. Israel, geb. am 17. 8. 1901 in Stern, Paul Israel ? i
. Israel, geb am 2. 4. 1903 in Strauß, Adolf Israel, geb. am 11. 11. 1 i 6 ö , . en), Jö Strauß, Martha Sara, geb. .
HS in d. VJ . rauß, Edith Sara, ; ö
. h geb. am 13. J. 1920 in Strauß, Sophie Sara, geb. Strau
Di n oe ,, . , ö rauß, Antoni ö — i
. nie Sara, geb. am 10. 11. 1904 in
ag, Ernst Israel, geb. am 26. 5. 1901 in München Tag; Sara, geb. Loewin, ge z
h . ge ewin, geb. am 8. 10. 1908 rum akob . 2
, geb. am 26. 4 1867 in Gau Trum, Fri . i . eda, geb. Adler, geb. am 19. 9. 1877 in . . der, Max Israel, geb. am 6. 5. 1884 in Uh felder, Gre glsd.
. * ö 1. e . geb. Prölsdorfer, 9 elder, i Sa ;
. . ni Sara, geb. am 21. z. 1922 in
allach, Karl Israel, geb. am 9. 11. 1816 in Köln, Wallach, Alma Sara, geb. ei, n, .
Margarete Sara, r Schreiber,
pflichtet, der Verteilungsstelle auf ihr Verlangen
169.
160. 161.
162.
Wallach, Marianne Sara, geb. am 19. 41. 1914 in München- Gladbach, K Weil, Emil Vrael, geb. am 3.7. 1874 in Augsburg, Weil, Bella Sara, geb. Sundheimer, geb. am 28. 5. 1879 in Regensburg, Weimann, Max Israel, geb. am 1. 12. 1887 in Landsberg a. Lech, U 163. Weimann, Barbara, geb. Burkhardt, geb. am 20. 10. 1886 in Landsberg / Lech, . 164. Worm er, Martin, geb. am 16. 4 1877 in Frank⸗ ö 6 . „Worm ser, Anna Justine, geh. Mayer, geb. am 25. 10. 1888 in Frankfurt / ian, ö 166. Worm ser, Erich Max, geb. am 30. 4. 1921 in Frank⸗ . 5 Worm ser, Stephan Jakob, geb. am 13. 2. 1924 i Frankfurt / Main. 5 ö ö 3 ) ö Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt.
Berlin, den 21. Mai 1940. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.
Anordnung
über die Errichtung der Verteilungsstelle Danzig⸗Westpreußen
für Bausteine und Ziegel.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ . vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 56 163 ̊— ich an:
§1
Die Unternehmungen, wel iegel, Kal i Schwemmsteine n , n Reichsgau Danzig⸗Westpreußen herstellen oder mit den genannten Erzeugnissen dort handeln., werden zur Ver⸗ teilungsstelle Janzig-Westpreußen für Bausteine und Ziegel . Verkaufsverbände der genannten Indu⸗ trien im Reichsgau Danzig⸗-Westpreußen koͤnnen Mitglieder
der Verteilungsstelle werden. Ueber die Zugehörigkeit zur
Verteilungsstelle entscheide ich im Zweifel endgültig.
Die Verteilungsstelle hat ihren Sitz in Danzig (An⸗
schrift: Danzig, Hundegasse 109).
582 Die Verteilungsstelle hat die Aufgabe, die Versorgun der staatspolitisch und kice mn fh fi wichtigen . haben mit Bausteinen und Ziegeln sicherzustellen und einen
geregelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbei⸗
zuführen. .
Rechtsgeschäfte der Mitglieder der Verteilungsstelle, die die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl- und Decken⸗ ziegeln, Vormauerungsziegeln, Hartbranntziegeln, Klinkern, Dachziegeln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und Schlackenbgusteinen zum Gegenstand, haben, sowie die Lieferung und der Eigenverbrauch von diesen bedürfen der Einwilligung der Verteilungsstelle. Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen af n werden.
Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind — soweit dies nach den Verhältnissen ihrer Betriebe möglich . — ver⸗
—̃ ie in Ab⸗ satz J genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver⸗ teilungsstelle festgesetzten Bedingungen zu liefern.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen des Abs. 1 und 2 setzt der Reichsstatthalter in Danzig fest. Er ist den beteiligten Unternehmungen (6 1) durch ein⸗ geschriebenen Brief mitzuteilen. Ueber Beschwerden gegen die nach Abs. 1 und 2 von der Verteilungsstelle . Entscheidungen und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet auf Antrag der Vorsitzende ( 5) nach Anhören des Beirats G 5). Die Beschwerde muß innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem der Betroffene von der Entscheidung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei der Verteilungs⸗ stelle eingelegt werden. Hilft der Vorsitzende der Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Beschwerde an den Reichsstatthalter in Danzig zulässig, der über die Be⸗ schwerde im Einvernehmen mit mir entscheidet.
§8 4 . Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergericht⸗ lich durch den Ges e, vertreten. . hi Stellvertreter werden vom Vorsitzenden des Beirats im Ein⸗
vernehmen mit dem Reichsstatthalter in Danzig bestellt und
abberufen. ; B d V 3.
Bei der Verteilungsstelle wird ein Beirat gebildet. Sei Mitglieder werden vom Reichsstatthalter ö We gig el. allem aus den Kreisen der beteiligten Unternehmungen (G6 1) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Reichsstatthalter in Danzig verkleinert oder erweitert werden. Der Reichsstatt⸗ halter bestellt im Einvernehmen mit mir auch den Vor⸗
.
Anweisungen. Richtlinien für die Geschäftsführun d r, . über den Haushalt sowie i , . eiträgen trifft der Vorsitzende nach Anhören des Beirates,
sofern und soweit nicht von mir besondere Weisungen ergehen.
* * d 6 Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet,
der Berteilungsstelle auf Verlangen Auskunft über die Be⸗
triebsverhältnisse zu erteilen und die erforderli ⸗ lagen vorzulegen, soweit dies zur Su f, dhe leni ge . der . notwendig ist. ie zur Einholung der Auskünfte berechtigt
sind . über di ihnen if . . h n. * bekanntgewordenen Tatsachen, vor⸗ rng; 31 i. 2 e, rn, 6e wiegen⸗ n er Verwertu aͤfts⸗ und Her err ml e zu enthalten. ,,,
Wer einer Borschrift des 8 8 Abf. 1 und 2 oder einer nach 5 3 Abs. 1 gemachten Au * einem Verlangen nach Auskunft gemäß 8 6 Abs. 1 oder den Bestimmungen des 5 6 Abs. 2 zuwiderhandelt, wird vom Reichswirtschafts⸗
richt mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es
eantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre
Höhe ist unbegrenzt.
22
teine) und Schlackenbausteine im
Die Einhaltung der Vorschriften des 5 3 Abs. 1 und 2
sowie der gemäß 5 3 Abs. 1 gemachten Auflagen und die Er⸗ . der nach 86 . 1 bestehenden Pflicht kann polizei⸗ ich . werden. Im letztgenannten Falle können dem Mitglied, das sich mit der Erfüllung seiner Auskunstz= pflicht in Verzug befindet, die Kosten auferlegt werden, dig dadurch entstehen, daß die Erfüllung der nach 5 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht erzwungen wird.
588
die Anordnung jederzeit wieder
589 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 20. Mai 1940.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Koelfen.
5 behalte mir vor, aufzuheben. ; p
Bekanntmachung.
I. Auf Grund des 5 22 Abs. 2 der Satzung der Danzig⸗ Westpreußischen Landschaft (Dt. Reichs anz. Nr. 109 vom 11. Mai 1940) find zu lom missarischen Vorstandsmitgliedern der Danzig ⸗Westpreußischen Landschaft, Danzig, bestellt worden: z 2
1. Herr Bankdirektor Gustav Fuhrken, Danzig,
kommissarischer Generallandschaftsdirektor, 2. Herr Wilhelm von Aulock, Danzig, 3. Herr Ernst Weichbrodt, Danzig. II. Auf Grund des 5 16 Abs. 2 der Satzung der Bank
der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft (Dt. Reichanz. Nr. 109 vom 11. Mai 1910) sind zu kommissarischen Vorftands⸗ mitgliedern der Ban der Danzig⸗Westpreußischen Landschaft bestellt worden:
1. Herr Bankdirektor Gustavõ
2. Herr Bankdirektor Ernst
Berlin, den 23. Mai 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft. J. A: SHarmening.
uhrken, Danzig, reft, Danzig.
Bekanntmachung. Das gesamte im Sudeten gau befindliche Vermögen ein⸗ schließlich aller Rechte und Forderungen der:
a) David Schneider, geb. 11. November 1866 in 1 Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz, ,
b) Rosa Schneider.; geb. Mendl, geb. 18. Oktober ö in Saaz, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Saaz,
e) Alois Schneider, geb. 18. September 1894 in Kaaden, Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz,
h Margit Schneider, geb. Subak, geb. 16. Mai . Trebitsch, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Saaz,
) Elisabeth Eben, geb. Schneider, verw. Herschmann, geb. 8. Oktober 18392 in Kaaden, Jüdin, früher wohnhaft gewesen in Kaaden,
) Adolf Kotek, geb. J. Juni 1892 in Dehlau, Jude,
früher wohnhaft Fin in Saaz, . g) Marianne Kotek, geb. Schneider, geb. 18. Sep⸗ tember 1894 in Kaaden, Jüdin, früher wohnhaft ewesen in Saaz,
h) Johann Brandner, geb. 18. Deze mber 1907 in
Graslitz, früher wohnhaft gewesen in Eger,
h Valerie Schön geb. Popek, geb. 10. Oktober 1909 . . Jüdin, früher wohnhaft gewesen in
ickwitz,
H Rudolf Kohn, geb. 27. Juli 1899 in Liebeschitz, Jude, früher wohnhaft gewesen in Saaz,
wird hiermit auf Grund der Ss§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendentschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGGBl. 1939 1 S. gi1 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/8913810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. 6 198899 — III Wi d Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichs⸗ finanzverwaltung — eingezogen.
Karlsbad, den 23. Mai 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle uu gbd.
J. V.: Dr. Nedw ed.
ö. Vetanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 19383 — RGBl. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters von ,,. vom 20. Mai 1959, B Nr. S II G — 406 XVII 39, betreffend die Uebertragung der Einziehungsbefugnis an die Staatspolizei, wird hiermit das e nh im Deutschen Reich vorhandene Vermögen einschließlich aller Rechte und Forderungen des
uden Franz Israel Sattler,
geb. 14. Dezember 1893 in Budweis, zuletzt wohnhaft gewesen
in Krummau a. d. Moldau, Obertor 182, beschlagnahmt und
; n, des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗
ührer g und Chef der Deut j ; n fte um dẽ . Polizei im Reichsministe
Linz, den 16. Mai 1940.
eheime Staatspolizei Veen erf f, ., Teits mann.
Anordnung 78 . mit Felten und
der ar ederwirisqch⸗ n e gr, fe er gn. er . vom 24. April 19a0.
der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939
ö
5 Grund der Verordnung über den Warenverkehr .
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 25. Mai 1940. S. 3
—
(Reichsgesetzbl. 1 S. 1430 in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 195 vom 21. August 1939) und in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 GReichsgesetzbl. 1 S. 2418) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
ö
Die Anordnung 56 der Reichsstelle für Lederwirtschaft
(Verkehr mit Fellen und Häuten) vom 3. September 1939
(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Rr. 295 vom 4. September 1939) gilt mit folgenden Maß⸗ gaben auch in den eingegliederten Sstgebieten:
1. Häuteverwertungen im Sinne dieser Anordnung sind die dem Allgemeinen Säuteverwertungsverband G. m. b. 5. in Berlin angeschlossenen Häuteverwer⸗ tungen.
Die für das Gebiet des Altreichs, der Ostmark und
des Reichsgaues Sudetenland zugelassenen Groß⸗ händler gelten auch als Großhändler im Sinne dieser Anordnung.
3. Die von der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf Grund dieser Anordnung erteilten Genehmigungen ersetzen nicht die auf Grund der Verordnung zur Sicherung des geordneten Aufbaues der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete vom 31. Januar 1940 dien fe bn 1 S. 61) erforderlichen Genehmi⸗ gungen.
§8 2 Diese Anordnung tritt am 25. Mai 1940 in Kraft.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: He im er.
——
Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für Solz. Betr. Regelung der Ausbringung von Alpengras (Carex prizoides) im Forstwirtschaftsjahr 1840. Vom 23. Mai 1940.
Auf Grund der 85 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ lichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. 1 S. 133) wird mit Zustimmung des Reichsforstmeisters fol⸗ gendes angeordnet: . —
§1.
1. Zur Sicherung der Aufbringung von inländischem Alpengras (earex brizoides) können den Waldeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten für das Forstwirtschaftsjahr 1940 (1. Oktober 1939 bis 30. September 1910) erforderlichenfalls Auflagen erteilt werden.
2. Die Auflagen werden durch die von den zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern beauftragten Forstdienst⸗ . ausgesprochen und den Waldeigentümern bzw.
utzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
.
Mit der Durchführung und Ueberwachung der Erfüllung
der Auflagen werden die im S 11 der Anordnung Nr. 4 der
Reichsstelle für Holz vom 13. Oktober 1939 genannten Prü⸗ fungsstellen beauftragt. .
83.
1: Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, dem zustaͤndigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt bzw. der von diesem beauftragten g in en i fn i in der gesetzten Frist ;
a) Angaben über das Vorkommen, über die Gewin⸗
nungsmöglichkeiten und den Verkauf von Alpengras zu machen,
b) sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen.
2. Die Auskunftspflicht beruht auf 52 der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ lichen Rebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. 1 S. 133). . .
34.
Gegen Art und Umfang der Auflage ist als Rechtsmittel innerhalb einer Ausschlußfrist von sieben Tagen der Einspruch bei der zuständigen Forstdienststelle, die die Auflage erteilt hat, zulässig; wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ist der Einspruch als Beschwerde mit der Stellungnahme der . . Forstdienststelle an das zuständige Forst⸗ und dolzwirtschaftsamt zur endgültigen Entscheidung abzugeben.
; 85. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der An⸗ ordnung und der hierzu ergehenden Näheren Anweisung i unter die Strafbestimmungen der Verordnung zur ver⸗
tärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt lichen ebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 6 Bl. fern 13
856. . Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in 2 ö
Berlin, den 23. Mai 1940. Dor Reichsbeauftragte für Holz.
Parchmann.
Betanntimachung.
Auf Grund des 57 des Maisgesetzes vom H. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 918) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur ö,, des Maisgesetzes vom gleichen Tage (eichsgefetzbl. gén wird in Gras nnn der An⸗ e , * ,. .. — 11 V 33 — (Be⸗ anntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 26) fol⸗ gendes , h 6 .
Der Monopolverkansspreis der Reichsstelle für Getreide,
anfallende Oelkuchen mehl, extrahiert, ist je Tonne folgender: für Sonnenbluümenkuchen mehl, extrahiert.
gilt der für sie in ö ; 11 VR. 372 — (Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 200) festgesetzte Monopolverkaufspreis von
145 R. je Tonne.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige
Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
8. Mai 1940.
Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamte nrechts. Vom 15. Mai 1940.
in den eingegliederten Ostgebieten.
an der Grenze zum Protektorat Böhmen und Mähren und zur Slowakei . Gebieten.
tungspfandbriefen und verwandten Schuld verschreibungen. Bom 2
sendungs unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
154 R. M,
für Sesamkuchen mehl, extrahiert 154 R.. Soweit die Ware an Mischfutterbetriebe geliefert wird, der Anordnung vom 26. August 1936
Diese Anordnung gilt rückwirkend ab 1. April 1940. Berlin, den 23. Mai 1940.
zeugnisse. J. V.:: Nelson.
Betanntmachung. Die am 24. Mai 1940 ausgegebene Nummer 91 des
Verordnung über die Niederlassung von Dentisten. Vom
Durchführungsbestimmungen (DB) zur Verordnung über
Verordnung über die Einführung der Reichstierãrzteordnung Vom 21. Mai 1940. Verordnung zur Regelung der Grundbuchverhältnisse in den
Vom 231. Mai 1940.
Verorbnung zur Erleichterung der Einziehung von Aufwer⸗ 2. Mai 1940. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: O5 R. A. Postver⸗ ebühren: O03 EA für ein Stück bei Voreinsendung auf
Berlin NW 40, den 25. Mai 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
kommunistischen Vermögens vom S. 293) t vom 31. Mai 1933 (G68. Einziehung . Vermögens vom 14. (RGBl. 1 S. 79) wird
Preußen.
Anordnung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung Mai 1933 (RGBl. 1
mit der Durchführungsverordnung
Nr. 39) und dem Gesetz über die Juli 1933
in Verbindun
iermit das s familie in Für sten⸗
1. bei der ehem. Kolpin ü Vermögen in
walde / Spree beschlagnahmte
öhe von
8* 53, 74 R. A (in Worten: „Dreiundfünfzig Reichsmark 74 Rpf.*) bei der ehem. Kolpingsfamilie in Für sten⸗ berg / Sder beschlagnahmte Vermögen in Höhe von 7, * FE. AM zuzüglich der . Zinsen
von 239 EM, zusammen also
. 9,81 RA in Worten „Neun Reichsmark 81 pf. ). bei dem ehem. katholischen Gesellenver⸗ ein in Eottbus beschlagnahmte Vermögen in
Höhe von 228 R. A
(in Worten: „Zwei Reichsmark 28 pf.)
für den Preußischen Staat eingezogen. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Zustellung.
Frankfurt / Oder, den 14. Mai 1940.
Der Regierungspräsident. J. A.: Unterschrift.
Anordnung. 1 des , . über die Einziehung
kommunistischen Bermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 295) in , . mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. Nr. 39) und dem n die 56 staats feindlichen Vermögens vom 14. uli 1933 (RGBl. I S. 479) wird hiermit das bei der ehem. Kol⸗ en, ,, Frankfurt! Oder bes agnahmte rüögen in Höhe von 78,96 RMA für den Preußi chen Staat
eingezogen. ᷣ 3 Bekanntmachung tritt an die Stelle der Zustellung.
Frankfurt / Oder, den 14. Mai 1940. Der Regierungspräsident.
Auf Grund des 5
landwirtschaftliche Er⸗ 6. durch Rücksiedler erlassen, wenn — Erwer
Reich handelt. ꝛ erb⸗ freien Markt als auch der durch Vermittkung des Reichsführers KR,
seiner Dienststellen oder der von ihm mit der Rücksiedlung be⸗ trauten Unternehmen. —
den neuen und wieder erworbenen. Sstgebieten als auch in anderen Teilen des Großdeutschen Reiches handeln. erlaß wird ferner gewährt,
nächst der Beauftragte des ü i und ihn alsdann auf die Rückwanderer weiter überträgt.
diefer Zwischenerwerb des Beauftragten wird steuerfrei gelassen. — Weiterhin wird die Grunderwerbsteuer auch erlassen, wenn Reichsdeutsche' aus dem Altreich, die in den Ostgebieten angesetzt werden, dort erstmalig Grundbesitz erwerben. auch die Grunderwerbsteuer für erlassen, die für die Errichtung von meinschafts häusern usw.
steuer und zu ü lassen wird. Wenn ein ist die Umsatzsteuer ebenfalls zu genannten Tatbestände vorliegt. zu erlassen, wenn x grundstück nicht mitveräußert, sondern es mietweise oder pachtweise überläßt.
des Steuererlasses eine Be ig . vom Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums oder der von ihm beauftragten Stelle ausgestellt. scheinigung ist für die r tätige steuerpflichtige Rechtsvorgang oder die steuerpflichtige Urkunde der Rück- und Umsiedlung dient.
bestätigt werden, d günstigten Tatbestände zum Gegenstand hat.
Nichtamtliches. Aus ber Veriwaltiamg. Steuervergũunstigung für Rückwanderer.
Im Zusammenhang mit der Seßhaftmachung der Rücksiedler
aus den baltischen Staaten, Oscpolen und Südtirol im Groß⸗ deutschen Reich hat der Reichssinanzminister zusammen mit dem Jleichsinnenminister in einem Ministeriglerlaß vom 14. Mai 1910 . Erleichterungen für einschlägige Rechtsgeschäfte ver⸗
fügt. ; erwerbsteuer, die Umsatzsteuer und die Urkundensteuer.
Diese stenerlichen Erleichterungen gelten für die Grund⸗
wird für den Erwerb von Grund⸗ es sich um den erstmaligen b städtischen oder ländlichen Grundbesitzes im Großdentschen Begünstigt wird sowohl der Erwerb guf dem
Die Grunderwerbsteuer
Es kann sich sowohl um Grunderwerb in
Grunderwerbsteuer⸗
wenn aus bestimmten Gründen zu⸗—
Reichsführers 6 Grundbesitz mn u
Schließlich wird den Erwerb von Grundstücken Schulen, Rathäusern, Ge⸗ benötigt werden. **
Wird die Grunderwerbsteuer erlassen, so ist auch die Umsatz. zu erlassen, die auf die Lieferung bon Inventar entfällt dem Grundstück gehört, für das Grunderwerbsteuer er- Deschäft im ganzen veräußert wird, so erlassen, wenn einer der oben Weiterhin ist die Umsatzsteuer
der Veräußerer des Geschäftes das Geschãfts⸗ dem Erwerber nur
Schließlich wird auch die Urkundenfteuer für die Rechts
geschäfte und Urkunden erlassen, die der Turchführung der Rück⸗
und Umsiedlung dienen, rich zu erstatten; der Erlaß bestimmt ausdrücklich, daß hier nicht klein⸗
lich zu verfahren ist.
Bereits entrichtete Urkundensteuer ist
Auf Anfordern der Steuerbehörden ist für die Gewährung Bescheinigung beizubringen. Sie wird
In der Be⸗
Urkundensteuer zu bestätigen, daß der
Für die übrigen Steuern mu g, daß das steuerpflichtige Geschäft einen der be—
Montag, den 21. Mai. Zar und Zimmermann.
Dienstag,
Donnerstag. den 30. Mai.
J. A.: (Unterschrift.)
Bastfasertagung me anläßlich der Breslauer Messe.
Die Reichsvereinigung für Bastfasern und die Sũdosteuropa⸗ n n n, A. G. veranstalteten im Rahmen der Bres- auer Messe eine Zusammenkunft aller an einem verme rten Anbau von Flachs und Hanf beteiligten Kreise. Diese 8 am⸗ menkunft wurde durch eine Bastfasertagung, die der itzer des . der Sũdostenropa e de esellschaft, Kei⸗ chard, leitete, begonnen. Führende Männer der an der Bast⸗ h ererzengung interessierten Rreise des In⸗ und Auslandes aben hier zu den mit einer Erhö ung. des- Flachs und Sanf⸗ anbaues zufammenhängenden Fragen bas Wort iffen. So För ser Staatssekretär reeanu aus Drta? über den ndustriepflanzenanbagu in Rumänien, Dr Ott bach aus Sofia über den Bastfaseranban in
reien, über den Bedarf der x i und die besonderen Anforderungen, die an bieses Rohftoffes gestellt werden, Prof.
Wbtte ppht Kaiser Wilhelm Inftimit ; Sorau über Anbaufragen und die Aufarbeitun während Direktor Lutz
von
nbauversuche in
Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse Geschäftsabteilung, für ki bei der Extwaktion der Oel uchen
einen umfassenden Bericht über die europa gab. —
! 0 Schne Bulgarien, Direktor Fritz Lorenz, der Leiter der n , . Leinen⸗ und Ramie⸗Spinne⸗
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Br. Schilling und Dr. für Volt ae rforn ch ng, in achs
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Kan st und Wissenß chaft.
Spielplan der Ber liner Staatstheater in der Zeit vom 26. Mai bis 2. Juni.
Staatsoper.
Sonntag, den 26. Mai. Cavalleria rustieana / Sajazza—.
Rufikal, Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. ö J . Mufsikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. . den 28. Mai. Erstaufführung. Die Mußsikal. Leitung: Heger. Beginn: 26 Uhr. Mittwoch, den 2. Mai. Don Pasg u ale. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Cavalleria ru sticana / BSa⸗ ja z zo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 31. Mai. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 1. Juni. In der Neuinszenierung: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 2. Juni. Madame Butterf ty. Musikal. Lei⸗ tung: Lenzer. Beginn: 20 Uhr. ;
Schauspĩelhaus.
Sonntag, den 26. Mai. Cavour. Beginn: 19/ Uhr. Ausver=
kauft. Montag, den 2. Mai. Maß für Ma ß. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 28. Mai. Cavour. Beginn: 19 / Uhr. Rittwoch, den 29. Mai Maß für Maß. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 30. Mai. Fi es co. Beginn; 19 Uhr. Freitag, den 31. Mai. Cavour. Beginn: 1981 Uhr. Sonnabend, den 1. Juni. Fie seo. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 2. Juni. Cavour. Beginn: 191 Uhr.
Kleines Haus.
Königin.
Sonntag, den 26. Mai. Der Lockru f. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den N. Mai. Liebesbriefe. ginn: 20 Uhr. Dienstag, den 28. Mai. Der Locruf. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 297. Mai. Trau mulüus. Beginn: 20 Uhr. , , . zo. Mai. Götter auf Urlaub. Beginn 20 Uhr. Freitag, den 31. Mai. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 1. Juni. Der Lockruf. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 2. Juni. Der Lockrn f. Beginn: 20. Uhr.
Wir michaft steil.
heute einer der größten Flachsspinner der an Bastfasern, die uns in der Hauptsache de
Deutschland * Welt. Der Beda . 1. Flachs und der Hanf liefern, hat in den letzten Jahren erhebli genommen. Die Inlandproduktion reicht nicht aus, um den er- 6 Bedarf zu decken. Während früher 2 und das altikum als Hauptlieferanten in Frage kamen, ist heute an ihre Stelle Südosteuropa getreten, das dank der in letzter Zeit er⸗ riffenen Förderungsmaßnahmen in der Lage ist, den . * prüchen der deutschen Spinnerei⸗Industrie 6 entsprechen. Die deutsche Industrie braucht eine quglitativ ho stehende Faser, die fest, weich und geschmeidi sein, möglichst viele lange Fal, und wenig Werg abgeben . und die rein ausgearbeitet sein muß. Zur Erreichung dieser öchstleistung ist beim Anbau von Flachs und Hanf größte Sor alt notwendig. Vor allem muß die ar ef Zielsetzung des Anbaues seh en, der ente weder der Fasergewinnun r der Oel- und Eiweißgewinnung dient, weil nur dann ö und n. Erträge zu erzielen sind. Unter jeder Kombinationsleistung leiden die ität und die er⸗ wartete Söchftleistung, die wir vom Flachs und Hanf in quali- tativer und quantitativer Hinsicht verlangen müssen, Bei der Saatgutbeschaffung, bei der Anbautechnik und der Sortenwahl muß die größte Sorgfalt herrschen. Die Aufbereitung van Flachs und Hanf ist in . Zeit durch nene Arbeitsmethrden verhessert worden. Zu dem Rösten und Ausschwingen, das bisher ausschli lich angewandt wurde, kam die rein nische Aufarbeitung,
in Deutschland Anwendung findet.