Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 128 vom 4. Juni 1940. S. 2
Stempelaufdruck „Reis abschnitt und den Einzelabschnitte meidung des Mißbrauchs ist sowohl auf dem als auch auf den Einzelabschnitten das Dienstsiegel (Farb⸗ druckstempel) beizudrücken. Ist dieses zu groß, so genügt es, wenn mehrere einen Stempelaufdruck erhalten.
rechtigt trotz Fehlens de die Verteiler, die auf diese Karten stellscheine erhalten haben, müss u er wertenden) Einzelabschnitte abtrennen und mit den Ernäh⸗ Die Einzelabschnitte dürfen nur
rungsämtern abrechnen. Einzel ꝛ berücksichtigt werden, wenn sie
dann für die Belieferung z diesen Vorschriften entsprechend gestaltet sind.
Versorgung mit Nährmitteln Die Nährmittelkarte hat zwar keinen Bestellschein, ist ines Ernährungsamts gültig. E Bezirk eines anderen Ernäh⸗
Nur gültig im Bereich des treichung unter
aber nur für den Bezirke folgt daher die Reise in den rungsamts, so ist der Vermerk „ Ernährungsamts“ zu streichen und diese Beifügung des Dienstsiegels (Farbdruckstempel) zu bestätigen.
mit sich bringt, ist die Vers Beginn der nächsten Zuteilung Bestimmungen über die Reiseregelung sicherzustellen.
lassen sich bei solchen V führen, die infolge ihres
(Gartenstellen) marken usw. für dieselbe Ze nehnten mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister an, artenstellen) diesen Verbrauchern die zum Lebensmittelbezug berechtigenden Bedarfsnachweise Wanderpersonalkarte aushändigen Soweit es sich um die Aushändigung der Bedarfs⸗ nachweise für Kinder handelt, können die Ernährungsämter in den Fällen, in denen das genaue Lebens⸗ der Wanderpersonalkarte aus dieser nicht Nachweis des Geburtsdatums durch Vor⸗ lage amtlicher Bescheinigungen verlangen.
Zuständig für die Aushändigung der Bedarfsnachweise (Gartenstelle) des jeweiligen Aufent⸗ Dieses hat die Aushändigung in die Au scheine“ der Wanderpersonalkarte (Muster ab⸗ 1515) unter Be
die Ernährungsämter (K
nur gegen Vorlage der dürfen.
Gartenstellen) alter des Inhabers zu ersehen ist, den
ist das Ernährungsamt haltsorts. „Erteilte Bezug gedruckt im Reichsgesetzbl. 1939 1 S (Farbdruckstempel) einzutragen.
des Dienstsiegels folgenden Vermerk
es in die Spalte „Warenart und ⸗menge zu setzen: „Lebensmittelkarten für die Zeit vom , ausgehändigt.“ möglichst klaren Scheidung der Ei ämter von denen der Ernährungsämter haben le Eintragungen auf der vierten Seite der Wanderpersonalkarte zu beginnen. Das Ernährungsamt, das die erste Eintragung a Wanderpersonalkarte vornimmt, hat, soweit dies mögli das Ernährungsamt des letzten ständige darüber zu benachrichtigen, daß der 16 Inhaber einer Wanderpersonalkarte ist. Da at sicherzustellen, daß auch von ihm Be⸗ diesen Verbraucher nur auf Grund der Wanderpersonalkarte ausgegeben werden.
Ernährungsamt h darfsnachweise an
ohne ständigen Aufenthaltsort, Wanderpersonalkarte sind, an d r Karten zuständigen Wirtschaftsämter zu verweisen.
mittelkarten erfolgt gemäß troffenen Bestimmungen über die Reiseregelung.
Versorgung mit Marmelade, Zucker und Eiern
Für Marmelade und Zucker ist ein Berechtigungsschein Damit Versorgungsberechtigte aus wirtschaft⸗ lichen Gründen die Möglichkeit erhalten, die Marmelade und den Zucker in Teilmengen beziehen zu können, trag Berechtigungsscheine für je zwei Wochen aus Auch für den Eierbezug ist ein Berechtigungs Soweit die Menge der im Zuteilung beziehenden Eier noch nicht aufgerufen ist, ist Woche ein Ei zugrunde zu legen. Die Berechtigungsscheine für Marmelade, Zucker und Eier sind auf die Dauer der Die von einem Ernährungsamt (artenstelle) au Berechtigungsscheine gelten bei gleichzeitig Wanderpersonalkarte auch im Bezirk jedes a rungsamts.
auszustellen.
zustellen.
lage der
Versorgung mit Vollmilch Die Kartenstellen haben die Reichsmilchkarten mit dem e oder „Reisekarte“ auf dem Stamm⸗ n zu versehen.
Die auf diese Weise umgestaltete
11 Umzugs regelung
Bei einem Umzug, der einen Wechsel der Kleinverteiler orgung des Umziehenden bis zum speriode nach den vorstehenden
Dritter Abschnitt: Versorgung von Personen ohne ständigen Aufenthaltsort
ie Bestimmungen im Ersten Abschnitt des Erlasses ersorgungsberechtigten nicht durch⸗ Berufs ihren Aufenthaltsort ständig wechseln (Wandergewerbetreibende, insbesondere sowmie Fernlastkraftfahrer usw.).
Aushändigung von Bedarfsnachweisen nur gegen Vorlage der Wanderpersonalkarte
Damit sichergestellt wird, daß Personen ohne ständigen
Aufenthaltsort nicht von verschiedenen Ernährungsämtern
Lebensmittelkarten, Reise⸗ und Gaststätten⸗
it erhalten, ordne ich im Einder⸗
D —
Die Ernährungsämter (Kartenstellen
Versorgungs regelung
Dem Inhaber einer Wanderpersonalkarte sind Bedarfs⸗ nachweise jeweils für eine Zuteilungsperiode wie folgt aus⸗ zuhändigen:
Bersorgung mit Brot, Fleisch, Fett, Milch und Nährmitteln
Die Ausgabe der Brot⸗, Fleisch⸗, Fett⸗, Milch⸗ und Nähr⸗ den im Zweiten Abschnitt ge⸗
Ausländische Wanderarbeiter
Die Verpflegung ausländischer Landarbeiter ri nach meinen Erlassen vom 21. September 1939 — 1 — und 3. April 1940 — II C 9-216 —. Soweit es ausländische Wanderarbeiter handelt, dürfen die zum ebens⸗ 5 Bedarfsnachweise nur gegen Vor⸗ g anderpersonalkarte und Eintragun
mäß den vorstehenden Bestimmungen ausgehän
Zur Ver⸗ em Stammabschnitt
für die Einzelabschnitte Abschnitte zusammen
Reichsmilchkarte be⸗ Milchbezug. Da Milch abgeben, keine Be⸗ t nur zu ent⸗
38 Bestellscheins zum
en sie die (son
Zur Herbeiführung einer ntragungen der Wirtschafts⸗ tztere ihre
n Aufenthaltsorts ende Verbraucher s benachrichtige
) haben Personen die nicht im Besitz einer ie für die Ausstellung dieser
chein aus⸗ itraum zu
uteilungsperiode abz
nderen Ernäh⸗
in diese ge⸗
Binnen⸗ und Seeschiffer Die für Binnen- und Seeschiffer getroffenen besonderen
Regelungen werden durch diese Beftimmungen nicht berührt.
Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen Anrechnung nicht verausgabter Lebensmittel
In allen Fällen, in denen Lebensmittelkarten mit Be⸗ stellscheinen und bestellscheingebundene Einzelabschnitte in Reife- und Gaststättenmarken umgetauscht werden, ist Vor⸗ sorge zu treffen, daß den Verteilern, die den Bestellschein er⸗ alken haben, die durch den Ausfall der Kunden ersparten
engen bei der Erteilung eines späteren Bezugscheins ange⸗ rechnet werden. Das kann z. B. in der Form geschehen, daß das Ernährungsamt, von dem der Verteiler, der den Bestell⸗ schein entgegengenommen hat, seine Bezugscheine erhält, durch eine Mittellung nach anliegendem Muster *) unterrichtet wird. Die Miltteilungsformulare werden zweckmäßigerweise bogenweise hergestellt, so daß die jeweils benötigten Formu⸗ lare als Streifen abgetrennt werden können.
Inkrafttreten
Die Erlaßregelung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Die Bestimmungen unter DI und D VI meines . vom 20. September 1939 — IC 14769 —, betreffend Durchfüh⸗ rung des Kartensystems für Lebensmittel, treten an diesem
Tage außer Kraft.
*) Hier nicht abgedruckt. Berlin, den 24. Mai 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Moritz. Geschäftszeichen: Il C / 11770.
Bekanntmachung
über die Errichtung von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten.
Vom 3. Juni 1940.
Nach 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den , von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1949 . 18. 771) werden am 3. Juni 1940 Reichskreditkassen in Brüssel, Lüttich und Namur eröffnet.
Die Reichskreditkassen werden durch ihren wen, ,. ge⸗ richtlich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen es Vor⸗ tandes einer Reichskreditkasse ö verbindlich, wenn sie ,, des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben
werden. ö Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗
hänge in den Geschäftsräumen der Kassen bekanntgemacht. Berlin, den 8. Juni 1940.
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilz.
—
Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Sperrung der Pötenitzer Wiel bei Travemünde für Schiffahrt und Fischerei.
Es wird folgendes bestimmtt
Die Verordnung über die Sperrung der . Wiek bei Travemünde für Schiffahrt und Fischerei des
Hamburg vom 25. Juli 1949 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Stagtsanzeiger Nr. 169 vom 26. Juli 1930) wird mit . Wirkung aufgehoben, da sie durch den. Erlaß der Polizeiderordnung für die Trave, die Pötenitzer Wiek und den Da ene, See durch den Oberpräsidenten, Wasserstraßen⸗ direktion, in Kiel vom 1. April 1940 Amtsblatt der Regie⸗ rung zu Schleswig vom 18. April 1940 Stück 15 unter
Nr. 179) gegenstanbslos geworden ist. Hamburg, den 1. Juni 1940. Cuftgaukommando XI, Gr. V (Luftamt).
——
Anordnung Nr. 28 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung ö. Aus⸗ ihrn der Zweiten Anordnung des Neichstommissars für
ie Preisbilbüng zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel ö h Dezember 1939 e er Reichs⸗ und
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 291 vom 12. 12. 1939). Vom 8. Juni 1940.
Auf Grund des z 14 der Verordnun über die Ver⸗ brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und aschmittel aller Art vom 33. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 6. 1873), des
3 der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die ü i ef dd zur Regelung der Preise fur Seifen und Wasch⸗ mittel vom 5. Dezember 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preu⸗
ischer Staatsanzeiger Nr. 291 vom 12. 12. 1939) un des
I' der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung dom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) wird mit * timmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ ommissars für die Preisbildung angeordnet:
81 ie in 8 1 der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für . . zur Regelung ber Preise für 1 und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 bezeichneten losen Geifenpulver und losen Wäschereiseifenschuppen dürfen nur n Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher und Behbr⸗
en geliefert werden. . 82
* Wiederverkäufer im Sinne der Zweiten Anordnung ed , , für die Preisbildung zur Regelung
8
der Preife für Seifen und Waschmittel vom O. Degember 1939 sind alle , die loses ö.. pulver und lose äaschereiseifenschuppen an gewerbliche Ver⸗ braucher oder Behörden absetzen.
uftamts
83 —
(1) Gewerbliche Verbraucher im Sinne des 5 1 sind, soweit sie nicht unter 3 4 fallen, folgende Unternehmungen:
Wäschereibetriebe,
Krankenanstalten,
Betriebe des Gaststätten, und Beherbergungs⸗
gewerbes,
verarbeitende Betriebe. () Andere Betriebe, die nach 5 5 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für , und Wasch⸗ mittel aller Art vom 23. September 1939 Bezugsscheine für Seifenerzeugnisse und Waschmittel durch die zuständigen Wirtschaftsamter ausgestellt erhalten, sind keine gewerblichen Verbraucher im Sinne des § 1 dieser Anordnung.
§8 4 Die in 8 3 Abs. 1 und 2 genannten Betriebe, mit Aus⸗ nahme der Wäschereibetriebe, können als Großverbraucher gemäß 13 der Anordnung vom 9. Dezember 1939 behandelt werden, wenn sie auf einmal Ware mit einem Verbraucher⸗ preis von insgesamt mindestens 500, — -M abnehmen.
55
(1) Behörden im Sinne der Zweiten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung zur Regelung der Preife für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 und im Sinne dieser Anordnung sind alle Einrichtungen des Reichs, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie in deren Haushalten geführt werden, sowie die ö Reichsbahn und alle Körperschaften des öffentlichen echts. E) Einrichtungen des Reichs und der Länder sind ins⸗ besondere die Dienststellen der Wehrmacht, des Reichs⸗ arbeitsdienstes, der Reichspost sowie der allgemeinen Ver⸗
waltung des Reiches und der Länder.
§6 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung werden bestraft nach den Vorschriften der Verord⸗ nung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430.
587 Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung in Kraft. Berlin, den 3. Juni 1940. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. Rietdo rf.
Anordnung Nr. 28 A
der Reichsstelle 9 Mineralöl. Einführung der Anordnung Nr. 29 betr. Lagerung von Schmierölen und anderen Produkten beim Verbraucher in den eingegliederten Ostgebieten.
Vom 4. Juni 1940.
8. August 1939 (Deutscher
des Reichswirtschaftsministers angeordnet: §1.
derten Ostgebieten. § 2. Diese Anordnung tritt am 8. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 4. Juni 1940.
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
—
Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachun
über bie ab 1. Juni 1940 gültigen Preise des Niedersãachsischen Kohlen⸗Syndikates
der Preis von 21,50 RM je Tonne ab Werk gilt.
Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Dr. Lintl. Teßmar.
—
Bekanntmachung.
Die am 3. J Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
u,, Vom 80.
vorschriften sowie der auf dem Gebietg der Spinnstoff⸗ Unt
iche Auft oresnet.
om 31. Mai 1940. unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 4. Juni 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften
auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten
Sstgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl 1 S. 2418)
in . mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen
ur Ueberwachung und . des Warenverkehrs vom
eichs⸗ und Preußischer Staats⸗
anzeiger Rr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung
Die Vorschriften der Anordnung Nr. 29 vom 2. Oktober
1959 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) gelten auch in den eingeglie⸗
im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Juni 1940
wird dahin ergänzt, daß für i nn,. IV. 10-18 mm,
uni 1940 ausgegebene Nummer IJ des
Gesetz zur Aenderung der Reichsärzteordnung. Vom go. Mat
Zweite Verordnung zur Erg funf der Einsatz⸗Familien⸗ ai 1940. .
erordnung über die l m der e n r,,
der
elle und Häutewirtschaft ergangenen Bestimmungen über öffent. 9 e in i Ge all von Eupen, Malmedy und
Umfangi 36 Bogen. Verkaufspreis; 9,15 RM, Postversen; dungs ö oog RM fuͤr ein Stück bei Voreinsendung auf
Preußen. Professor für Archäologie Dr. Andreas
und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt.
9 Den Wiederverkäufern ist es untersagt, die in Abs. ] bezeichneten Seifenerzeugnisse in Packungen für private Ver⸗
gt werden.
braucher abzupacken und an diese abzugeben.
,
,
u m pf zum korre⸗
spondierenden Mitglied ihrer philosophis chistorischen Klasse
Die . Akademie der . hat den gewählt. Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung
Srfte Beitage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 128
Berlin; Di
enstag, den 4. Juni
—
1940
3. Aufgebote.
i364
Betreffs der j der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 19635 Nr. 559 043 über 12506 Rr sowie des Auslosungsscheins dieser Anleiheschuld Gr. 19 Nr. 10 043 über 12,50 R- ist die ,,. gemäß z 1019 3⸗P. O. erlassen wor⸗ den. — 1455. F. 79. 40.
Berlin, den 1. Juni 1940.
Das Amtsgericht Berlin.
11361 Aufgebot.
Die Frau Johanna Müller 9 . in AÄlikendorf hat das Auf⸗ ebot es Hypothekenbriefes von 800 RM (Alikendorf Band IV Blatt 220), eingetragen für Witwe Emma Wischeropp geb. Dunker in Alikendorf, der verlorengegangen ist, beantragt. Der . der Urkunde
wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Januar 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Ballenstedt, den 27. Mai 1940. Das Amtsgericht.
11360 Beschlusz.
5 V II89. Am 2. Dezember 1939 ist in Angerburg die Buchhalterin Anna Podlemwski oder Bedlewski, geboren am 12. Dezember 1896 in Angerburg, Mutter: die unverehelichte Arbeiterin Wilhelmine Bedlewsti aus Angerburg, verstorben. Da ein Erbe des Nach⸗ lasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefovdert, diese Nechte bis zum 15. Juli 1940 bei dem unterzeichneten , zu Anmel⸗
dung zu bringen, widrigenfalls die Fest⸗ stellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß be⸗ trägt ungefähr 600 RAM. . Angerburg, den 25. Mai 1940. Das Amtsgericht. Wronka, Amtsgerichtsrat.
11367 Beschluß.
2 VI. 32/39. Am 6. Juli 1939 ist in Waldenburg die verwitwete Auguste Pauline Kolassa, geborene Neumann, Ehefrau des verstorbenen Berginvaliden Karl Kolafsa, zuletzt wohnhaft in Got— tesberg (Schlesien), verstorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welche Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 20. Juli 1940 bei dem unterzeichneten Gericht zur 6 zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein
anderer Erbe als der Preußische Staat
nicht vorhanden ist. Der reine Nach⸗ laß beträgt ungefähr RM 500, — Gottesberg, den 23. Mai 1940. Das Amtsgericht.
11371] Oeffentliche Aufforderung.
Der Kossät Johann Gottlob Böhm, eingetragen als Eigentümer im Grund⸗ buch von Malsow Band 3 Blatt Nr. 69, ist am 16. August 1867 zu Tauerzig verstorben. Personen, die Erbrechte nach dem Erblasser in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, , . in dem auf den 1. August 1940, 109 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 16, anberaumten Termin ihre Erbrechte anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß der Rechte erfolgen wird.
Zielenzig, den 25. Mai 1940.
Das Amtsgericht.
11368 Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 27. Mai 1949 wurden von den am 20. August 1939 in Antwerpen von den Vertre⸗ tern der Hamburg⸗Südamerikanischen . ellschaft für deren Dampfer „La Plata“ nach. Buenos Aires an Order ausgestellten drei Kon⸗ nossementsexemplaren über 1856 Kolli Hierro redendo 176 025 kg, 96 Kolli Hierro vedendo 94 200 kg S 281 Kolli — 270 225 kg, zwei Exemplare für
kraftlos erklärt.
Amis gericht Hamburg. Abteilung 64.
113697 Ausschlusßurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 27. Mai 1940 wurden die beiden am 19. August 1939 in Bremen von der Agentur . Deutschen Levante Linie G. m. b. H. ausgestellten Konnossementsexemplare Nr. 8 für M/S „Belgrad“ nach Tel Aviv an Order über P. G. 573 7191 2 Kisten, 577 7811 1 Kiste Gummi⸗ latten — 7653 kg, für kraftlos erklärt.
mtsgericht Hamburg. Abteilung 54.
Ii365 In der , . a) der Stadt⸗
sparkasse in Beuthen, O. S., b) der . Viktoria Nendchen in Andreas⸗ hütte, Kr. Gr. , . e) des Ober⸗ ingenieurs Johann Spaniol in Bres⸗ lau, Tiergartenstraße 46, sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt worden:
der Stadtspar
Zu a und b . Sparkassenbücher asse Beuthen, O. S., zu a Nr. I0 5h über 1735, h K., lautend auf Anna Respa, Witwe, Königshütte, zu b Nr. 70 40 über 1011,12 RM, lau⸗ tend auf die Antragstellerin, zu e der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Beuthen Blatt 1147 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Sn enn, von 15 000 6A. euthen, O. S., 29. Mai 1940. Amtsgericht.
11366 Durch Ausschlußurteil vom 29. 5. 1940 ist auf Antrag des Kath. Pfarr⸗ amts St. Michael in Bochum⸗Dahl⸗ hausen der verlorengegangene Hinter⸗ legungsschein über Schuldverschreibun⸗ en und Auslosungsscheine bei der tädt. Sparkasse in Bochum Nr. H. 1. S. 262 für kraftlos erklärt. Bochum, den 29. Mai 1940. Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
11374 Oeffentliche Zustellung. rau Emma Pauline Neitsch geb. Fröhlich in Zittau, Königsplatz 18, . bevollmächtigter: Rechtsanwalt r. Becker in Zittau, klagt gegen den Arbeiter Emil Richard Neitsch, zuletzt in Zittau, Stephanstraße 2 wohnhaft, etzt unbekannten Aufenthalts, mit dem ntrage auf Scheidung der Ehe aus 3 49 des Chegesetzes vom 6. J. 1938. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streis vor die 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Bautzen auf den 6. August 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei ö Gericht zu⸗
elassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ lasf
evollmächtiaten vertreten zu lassen. Bautzen, den 31. Mai 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
11378 Ladung. Die Ehefrau Luise Marie Möller geb.
Möller, Lindau, Anheggerstraße 15, klagt
gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Detlef Möller, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhandlungs⸗ termin: 30. August 1949, 9 . vor dem Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 9b.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
11379) Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Koch Dora Löwe geb. Brettschneider in Krummhübel im Rie⸗
sengebirge, im Tannicht Nr. 203, Pro⸗
zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nohr in Hirschberg im Riesengebirge klagt gegen ihren Ehemann, den Ko Karl Löwe, zuletzt in Krummhübel im Riesengebirge, im Tannicht Nr. 203, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage, 1. die Ehe der Parteien zu schei⸗ den und den Beklagten für den schuldi⸗ gen Teil zu erklären, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in n . im Riesengebirge, Wilhelmstraße Nr. 55, J. Stock, Zimmer Nr. A, auf den 6. August 19409, Hy Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hirschberg im Riesengebirge, den 31. Mai 1946.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
118386] Oeffentliche Zustellung. 4 R S7I40). Der Kraftfahrer Kurt
Färber in Neunkirchen, Saar, Welles⸗
weiler Straße Nr. 69, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Dietz und Pfeiffer in Neunkirchen, Saar, klagt n seine Ehefrau Leg Färber, geb. abbé, Lüttich, Belgien, Ruezerimaus 18 bei Labbé, getz unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, das Landgericht wolle die am 12. 18. 19366 vor dem
Standesamt in Lüttich geschlossene Ehe
der Parteien wegen A ,
der Beklagten scheiden und ihr die
Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die , C des Landgerichts Saarbr . Zt. in Kaiserslautern, auf den 29. gust 1940, 11 Uhr, im Anatsgericht Neunkirchen, Saar, Saal 138, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Kaiserslautern, den 29. Mai 1940. Landgericht Saarbrücken.
116380) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Franz Josef Goerg, Barbara geb, Wörsdörfer in Koblenz⸗ Horchheim, Eysstr. 17, * evoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte üller u. Weis in Koblenz⸗Ehrenbreitstein, klagt
Goerg, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Koblenz⸗Horchheim, Eysstr. 17, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den ö zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits von die 1. Zivil⸗ kanimer des Landgerichts in Koblenz, Gerichtsstraße 10, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 134, auf den 8. August 1949, 9g, 89 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. — 1 R 104/40 —. U ,, , . 4. Nai ,., ; ie Geschä , sch fte e en , , ng.
11381 aschließlich de Oeffentliche rbeiter .. Aid Ladung. Es klagen. Ar. Rertzen gang; 1. Anna geb. Bloss in eschüfts aus startin Ifrael Hieichenbach, 2 Bel lh ättseb. Bach mann in Köln . Josef Whiting. o lungstermin zu 1 vor der 6. Zivil⸗ kammer am 30. 7. 1910, 19 uhr, Saal 251, 2 vor der 9. Zivilkammer am 25. 7. 1940, 12 Uhr, Saal 280. Landgericht Köln, den 31. Mai 1940.
11385] Oeffentliche Zustellung. Die Metallarbeiterin Elisabeth Labe eb. Scharschmidt in Lindow (Marh), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwabe in Neuruppin, klagt gegen den Arbeiter Alfred Labe, . . England (näherer Aufenthalt unbe⸗ kannt), früher in Lindow wohnhast, . , aus § 49 Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land gerichts in Neuruppin auf dens. Sey⸗ tember 1940, 95 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. euruppin, den 23. Mai 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
11387] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Gertrud Daberkow in Kiel, Kirchhofsallee 20, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwatt Hellenschmidt in Stargard (Bomm. ), klagt gegen ihren Ehemann, den Schauspieler Fritz Da⸗ berkow, früher in Walsleben, Krs. Naugard, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlun des
echtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard (Bomm), Adolf⸗Hitler⸗Platz, J. Stochwerk, Zim⸗ mer Nr. 105, auf den 26. Juli 1949, gi Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Stargard (Pomm.), den 25. 5. 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
11372] Oeffentliche Zustellung.
5 C 92s40. Die minderjährigen Kin⸗ der: 1. Johannes Weizenhöfer, geb. 3. 7. 1927, 2. Walter De e, geb. 1. 1. 1931, 3. Arthur Weizenhöfer, geb. 23. 8. 1932, 4. Melitta . er,
eb. 21. 5. 1934, vertreten durch die Mutter Marig Weizenhöfer geb. Schmitt in Pforzheim, Holzgarten⸗ straße 27, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwakt Maaß, Bad Kreuznach, klagt gegen den Schausteller Leopold Weizenhöfer unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Bad Kreuznach, Wohn⸗ wagen auf der Pfingstwiese wegen Unterhalts mit dem Antrage auf Zah⸗ lung einer Unterhaltsrente von monat⸗
ö. 17, auf den Va Kreuznach, den 16. Mai 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
8 Zimmer
113731 Oeffentliche Zustellung.
5 CG g91I40. Die Maria Weizenhöfer eb. Schmitt in . Holzgarten⸗ i e 27 Proze Rechts anwaßft
. Aufenthalts, früher in Bad Kreuznach,
Unterhaltsanspruch mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 850, — Re aus rückständigen Unterhaltsbeträgen
auf die Mutter übergegangen ist. Zur mündlichen Verhandlüngen des Rechts⸗
gericht in Bad Kreuznach, ö 17, . den 19. Juli 1946, 9,30 Uhr, geladen.
Bad Kreuznach, den 18. Mai 1940.
11377] Oeffentliche Zustellung.
26 Gen. II 3/1094. Die , , Erika Schulte in Frankfurt a. M., ver⸗ treten durch ihren Pfleger Rechtsanwalt Dr. Wicher in Frankfurt a. M. klagt
gegen den Hilfsarbeiter Franz Josef
lich je 10, — RA. Zur mündlichen Ver⸗ 3 . des Rechtsstreits wird der 1 vor das Amtsgericht in Bad 4 uli 1940, 9,50 Uhr, geladen. 5
6. Alice Sara
bevollmächtigter: Praetorius in Bad Kreuznach klagt gegen den Schausteller Weizenhöfer, unbekannten
Wohnwagen auf der Pfingstwiese, wegen
für 4 Kinder seit dem 1. 10. 1938, der
streits wird der Beklagte vor das Amts⸗
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
gegen den Kaufmann Julius Wilhelm!
Schulte, früher in Frankfurt a. M., Vogelsbergstraße 21, mit dem Antrage . daß der Beklagte nicht der
ater der Klägerin ist — 22 R 34/40. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Frankfurt a. M. auf den 13. August 191 „g/ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbebollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Frankfurt a. M., den 17. Mai 1940. Die 8 ,, ö Landgerichts.
11384) Oeffentliche Zustellung.
Haberl, Ingrid, geb. 22. 10. 1938, unehel. der Ottilie Haberl in Neu⸗ ötting, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Spengruber in München, klagt gegen Müller, Phillipp. Bau⸗ führer, zur Zeit unbekannten Aufent— halts, Beklagter, nicht vertreten, wegen Vaterschaft mit dem Antrage, zu er⸗ kennen; J. Es wird festgestellt, daß die Klägerin vom Beklagten abstammt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Ur⸗ teil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts München II auf Dienstag, den 30. Juli 1940, vormittags 9 Uhr, S⸗S. 453/11, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten zu bestellen. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
München, den 31. Mai 1940. . Geschäftsstelle
des Landgerichts München II.
11388) Bekanntmachung.
Meine Bekanntmachung vom 9. April 1940 in Nr. 89 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 16. April 1940 wird hiermit dahin⸗ gehend berichtigt, daß es unter 2. heißen muß: 2. Bajohren Band II, Blatt 23, Eigentümer: Frau Charlotte Burstein, geb. Dimant in Bajohren, und die Erben nach Chatzkel Burstein.
Gumbinnen, den 29. Mai 1940.
Der Regierungspräsident. In Vertretung: Eichhart.
11390
Oeffentliche Bekanntmachung. Auf Grund des z 6 der Verordnung über den K des jüdischen Ver⸗ mögens vom 8. Dezember 1938 (RGGBl. S. 1709) 7 ich der Jüdin Regina Sara Buchwälver, früher in Schön⸗ brunn, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf, das ihr gehörige Grundstück Einl. 3 3561 des Grundbuches von Schönfeld
r. Wagstadt, bis zum 25. Juli 1940 zum Breise von 1435, — H. M pfand⸗ und lastenfrei an die Gemeinde Schönfeld zu verkaufen. Sollte mir innerhalb der gesetzten Frist ein der⸗ artiger Kaufvertrag nicht zur Genehmi⸗ gung vorgelegt werden, soõ werde ich einen Verkaufstreuhänder bestellen. Auf die nach 8 19 der Verordnung gegebene Beschwerdefrist wird verwiesen.
Reichenberg, den 31. Mai 1940.
(L. S.)
Der Reichsstatthalter im Sudeten⸗ gau als Obere Siedlungsbehörde. Im Auftrage: (Unterschrift.)
11391 .
Ich gebe dem Juden Leopold Israel Hirsch, derzeit unbekannten Aufent— haltes, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1958, RGBl. 1 S. 1709 (GBL. f. d. S. Oe. Nr. 633 / 38) auf, die Tabor⸗Garage, Wien, 2., Am Tabor Nr. 16, bis zum 15. 6. 1949 zu ver⸗ äußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.
Wien, den 16. Mai 1940. Staatliche Verwaltung des Reichs⸗ gaues Wien Abteilung III (Abwick⸗ lungsstelle der Vermögensverkehrs⸗
J. fr D hl.
11375] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikbesitzer Christoph Fischer in Asch, Sudetengau, klagt gegen den Salomon Israel Gadol in Pedro F. Berro 1274, Uruguay, Montevideo, aus Bürgschaft, auf Zahlung eines Teil⸗ betrages von 1500 RM. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, auf den 26. Juli 1949, 190 Uhr, Zimmer 118, geladen. Charlottenburg, den 21. Mai 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
11389].
Oeffentliche Bekanntmachung.
Auf Grund des 56 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGesBl. S. 1709) gebe ich hierdurch den in der nachstehenden Zusammenstellung näher bezeichneten Juden, deren derzeitiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, auf, die in den Sp. 5 — ] der Nachweisung näher bezeichneten Grundstücke zu den in Sp. s angegebenen Kaufpreisen an die in Sp. 9 genannten Käufer oder andere, im Bedarfsfalle von der Siedlungsbehörde zu bestimmende Ersatzkäufer pfand⸗ und lastenfrei bis zum 15. Juli 19490 zu verkaufen.
Sollten der Oberen Siedlungsbehörde (Reichsstatthalter im Sudetengau) bis zu dem genannten Tage derartige Kaufverträge nicht zur Genehmigung vorgelegt worden sein, so werden Verkaufstreuhänder bestellt werden.
Gegen diese Anordnung ist nach den S5 19 und 20 der Verordnung vom 3. De⸗ zember 1938 die Beschwerde gegeben. Diese ist schriftlich bei mir einzulegen und
zu begründen.
Zusammenstellung: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Grund⸗ Ef. ö Par⸗ ; Kauf⸗ Rr Name Ort Kreis R . : zellen 5 preis Käufer — 6. 3. Nr. in ha R.. 1. Karl Isranel — Poder⸗Poder⸗I72 sämtliche O, 13,07 3 690 Deutsche Alba Sara sam sam Ansied⸗ Hermann lungs⸗ ge sell⸗ schaft
2 Alba Sara ermann sam sam
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Löbl sam sam Müh ste ln sam sam Mühlstein Jam am J. Hugo Israel J ⸗ . Israe Lubau , 33 8. Walter Isragel Mü hlstein sam sam
9. Arthur Israel Schickt sam sam
10. Karl Israel und Poder⸗ꝗPoder⸗1980
Julie Sara sam sam Zentner
11. Karl Israel Poder⸗Poder⸗g3 Zentner sam sam
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12. Marianne Sara Rudig Poder⸗ 2265
Löbl — sam . 13. Else Sara Lubau Poder⸗ P93 Ullmann sam
Reichenberg, den 30. Mai 1940.
Poder⸗Poder⸗Og68
Benjamin Israel Poder⸗Poder⸗I1445 Poder⸗Poder⸗2ꝑo66 Rudig Poder⸗I513 Poder⸗Poder⸗II, 62, 189, sämtliche 27, 86,01 n histein sam sam 52 ö.
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Elfa Sara Lob! Poder⸗Pober⸗1910, 1951 sämtliche o, ss, 33 434 , Poder⸗Poder⸗2lII3, 1022 sämtliche 2, 39,50 1 010 .
sämtliche o, 16,15 53 „, sämtliche 1,92, 67 1, ol, 8s
15668 ,
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ämtliche 100, 40 520. ,
Poder⸗Poder⸗I157, 536 sämtliche 5, 53, 53 5 560 ö
sämtliche¶ 0,60, 86 9 ö
sämtliche 6, 9,90 sämtliche 3,00, 0 5 7806
amtliche 121,88 g = sämtliche oa 360
¶ . 8.)
Der Reichsstatthalter im Sudetengau als 9bere Siedlungsbehörde.
Im Auftrage: (Unterschrift.)