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.
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ö 12
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 8. JZunt 1940. 8. 2
normale Verschleiß geht zu Lasten des Vermieters.
(3) Der Mieter hat für die * der Behinderung nur 75 v. 8 der dieser Zeit entsprechenden vereinbarten Monats- miete, eine Arbeitszeit von 8 Stunden zugrunde gelegt, zu ahlen. ; ; (3) Der Mieter hat sowohl von der Einstellung der Arbeit als auch von ihrer Wiederaufnahme dem Vermieter unver⸗ züglich schriftlich Mitteilung zu machen und auf Verlangen die Zeit der Behinderung nachzuweisen. . (64) Andere Witterungseinflüsse oder Naturereignisse berechtigen nicht zur Verlängerung des Mietvertrages oder zur Minderung der Miete. Das gleiche gilt, wenn der Mieter durch Gründe, die in der Person oder im Betrieb des Mieters oder seines Bauherrn liegen, oder durch die , n Pflege und Wartung des Mietgerätes an der Ausübung des Gebrauchsrechts verhindert wird. §10 Unterhaltungspflicht des Mieters
(I) Der Mieter ist verpflichtet,
1. das gemietete Gerät vor Ueberbeanspruchung in jeder Weise zu schützen; .
2. für Wartung und Pflege des Gerätes sach⸗ und
fachgemäß Sorge zu tragen;
3. notwendige Inftandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht sind, sofort sach⸗ und fachgerecht unter Verwendung von Original⸗ oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen; =
4. auf Verlangen des Vermieters die gemieteten Geräte gegen Feuer, Explosion, Beförderungsgefahr und sonstige Gefahren, soweit sie versicherbar und nicht bereits versichert sind, bei einer inländischen Ver⸗ sicherungsgesellschaft zugunsten des Vermieters zu versichern. ;
(2 Die erforderlichen Ersatzteile sind durch den Ver⸗ mieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich auf Anfrage des Mieters, daß er die benötigten Ersatzteile in derselben Frist beschaffen werde, in der es dem Mieter möglich ist, so ist der Mieter berechtigt, sich die Ersatzteile selbst zu beschaffen.
(3) Der durch vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandene
§5 11 Untergang des Geräts
ist, eine VBarentschädigung nach der Anordnung über Hächst⸗
und Handelskammer des Bezirks, in dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, um Benennung eines Obmanns zu ersuchen.
(3) Bis zum Eingang des Ersatzgerätes oder der Bar⸗ entschädigung, längstens aber für die Dauer von drei Monaten seit dem auf den Untergang des Geräts folgenden Monats⸗ ersten, ist die vereinbarte Miete weiterzuzahlen.
, w Pflichten des Mieters in besonderen Fällen
(1) Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrage abtreten
oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
(2) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergl. Rechte an dem gemieteten Gegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver⸗ züglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
58183 Beendigung der Mietzeit
() Die Mietzeit endet an dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebsetzung erforderlichen Teilen auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem anderen Be⸗ stimmungsort eintrifft. J (2) Erfolgt die Rücklieferung unmittelbar an einen neuen Mieter, so endet die Mietzeit mit dem Tage der Absendung G 2) durch den Mieter. (3) Erfolgt die Rücklieferung des Gerätes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, so gilt 5 5 Abs. 4 Satz 2 ent⸗ sprechend. . ( Ist eine Gerätegruppe vermietet worden, so gelten für jedes Einzelgerät der Gruppe die Absätze 1 bis 3 ent⸗ sprechend. ö. (5) Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rück⸗ lieferung des Gerätes dem Vermieter 14 Tage vorher durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen. (6H Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Gerätes sofort zu bestätigen.
— § 14 Rücklieferung des Gerätes
(1) Die Rücklieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters durch;... . . 6GBeförderungsart) nach.. . .. . . Der Mieter hat jedoch die Kosten für die Beförderung nicht zu tragen, soweit diese Kosten von einem nachfolgenden Mieter zu tragen sind. . (2) Wünscht der Vermieker die Rücklieferung nach einem
anderen Ort, so hat er dies dem Mieter rechtzeitig mitzu⸗
teilen. Der Mieter hat in diesem Falle höchstens die Kosten der Rücklieferung nach dem im Abs. 1 vorgesehenen Ort zu tragen. Frachtersparnisse kommen dem Mieter zugute. Die Mietzeit (z 13) wird hierdurch nicht verlängert. . 63 Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter 9. en Verlangen den Vor⸗ und Nachmieter bekanntzugeben, sofern
8
; S 15
Verletzung der Unterhaltungspflicht
(1) Wird das Gerät in einem Satan zurückgeliefert, der ergibt, daß der Mieter seiner in 5 10 vorgesehenen Unter⸗ haltungspflicht nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertrags⸗ widrig unterlassenen Instandsetzungsarbeit arbeitstechnisch erforderlich ist. Diese Verlängerung gilt nicht als Ver⸗ längerung im Sinne des 5 10 der Verordnung über Höchst⸗ mieten fuͤr Baugeräte vom 16. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. . war jedoch der Mietvertrag gemäß s 18 verlängert worden, fo ist die ursprünglich vereinbarte Miete zu zahlen. (2) Können die Parteien sich über diese Zeit nicht einigen, so ist hierüber ein Gutachten eines vereidigten Sach ver⸗ ständigen, der im Einverständnis der Parteien zu benennen ist, einzuholen. Ist über die Person des Sachverständigen eine Verständigung nicht zu erzielen, so ist der Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer des Bezirkes, in dem sich das Derãt befindet, um die Benennung eines Sachverständigen u ersuchen. Das Gutachten des Sachverständigen ist für die arteien bindend. Die Kosten des Gutachtens tragen Mieter und Vermieter je zur Hälfte.
§ 16 Verspãtete Rücklieferung
Wird das Gerät verspätet zurückgesandt und beruht die Verspätung auf einem Verschulden des Mieters, so hat er dem Vermieter den nachweislich durch die Verspätung ent⸗ standenen Schaden zu ersetzen.
§817 Mängelanzeige nach Rücklieferung
Die ordnungsmäßige Rücklieferung des Gerätes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 19 Tage nach dem Eintreffen des Gerätes am Bestimmungsort (GS 13, 14), im Falle des 5 13 Abs. 2 nach der Absendung, eine schriftliche Mängelanzeige dem Mieter zugegangen ist.
§818 Verlängerung des Mietvertrages
Der Mietvertrag ist auf Antrag des Mieters für das Bauvorhaben, für welches das Gerät. ursprünglich gemietet wurde, zu verlängern. Der Verlängerungsantrag muß mindeftens 6 Wochen vor dem in 5 1 vorgesehenen Ablauf des Vertrages dem Vermieter zugegangen sein.
§519 Untersuchung des Geräts
(1) Die Kosten für behördlich vorgeschriebene Unter⸗ suchungen des Geräts trägt der Vermieter. . ;
(3) Der Vermieter ist berechtigt, die vermieteten Geräte jederzeit nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen, soweit nicht Vorschriften über die Geheimhaltung von Bauten und dergl. entgegenstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.
(3) Der Mieter ist berechtigt, das Gerät vor der Ab⸗ sendung selbst zu besichtigen oder durch einen Sachverständigen
schrift aufzinehnten. Die Kösten der Mieterz . . e, ,, . . 64
(4 Nach Ablauf des Mietvertrages, im Falle des 5 13 Abs. ? vor der Absendung des Geräts, kann der Vermieter das Gerät durch einen Sachverständigen untersuchen lassen. Der Sachverständige hat den Umfang von Mängeln und Beschädigungen und die voraussichtlichen Kosten ihrer Be⸗ hebung festzustellen. Die Kosten der Untersuchung trägt jeder Teil zur Hälfte. .
(5) In den Fällen der Abs. 3 und 4 ist der Sachver⸗ ständige, wenn die Parteien hierüber nicht zu einer Einigung kommen, von dem Vorsitzenden der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer, in deren Bezirk sich das Gerät befindet, zu benennen.
8 20 Schlußbestimmungen Die Urkundensteuer für diesen Vertrag trägt jede Partei zur Hälfte. § 21 Schriftform Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 22 Gerichtsstand Für alle Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand J / JJ 19 1 Vermieters Mieter: *
7. Bekanntmachung der Neichsstelle für Lederwirtschaft ; zur Anordnung 74 , e, für Schuhmacher in den eingegliederten Ostgebieten) vom J. Juni 1940.
Auf Grund des 5 6 Abs. J und des 3 10 der Anord⸗ nung 7â der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 30. April 1540 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 103 vom 4. Mai 1a wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers bestimmt:
Artikel Gnkrafttreten)
besichtigen zu lassen. Uber 3 D m, ist eine Nieder ⸗
csichtigung trägt der, Ser Reichs tilt,
9 für den be,. Wartheland: der Reichsstatthalter im Posen — Wirtschaftsabteilung =—w̃ .
d) für den Regierungsbezirk Kattowitz und die dem Re⸗
ierungsbezirk Oppeln eingegliederten Gebiete: das Herr e wirr hast⸗ mt Breslau.
2. Die Kontingentsträger können die Befugnis zur Aus⸗
stellung der Lederschecks auf die nachgeordneten Wirtschafts⸗
ämter oder Kartenausgabestellen (mittelbare Kontingents⸗
träger) übertragen. ger k Artikel III
(Kontingents zuteilung)
Die Reichsftelle für Lederwirtschaft bestimmt, in welchem Um fange Lederschecks für die einzelnen Schuhmacher und Werkstaͤtten, die Schuhe ausbessern, ausgestellt werden dür⸗ fen. Die Kontingentsträger haben eine gesonderte Aufstellung der verausgabten Lederschecks mit genauer Angabe des Emp⸗ fängers der zuständigen Handwerkskammer zu übersenden. Die den Kontingentsträgern nach 5 5 Abs. 3 der Anordnung 74 obliegenden Pflichten bleiben unberührt. ö
Artikel IV (Weitergabe der Lederschecks)
Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder, Leder⸗ faserwerkstoff und Gummisohlenmaterial bis zum Erzeuger weitergegeben werden. Jedoch dürfen Schuhmacher und Schuhäusbesserungswerkstätten die Lederschecks für Leder und Lederfaserwerkstoff nicht unmittelbar beim Erzeuger einlösen. Erzeuger von Leder und Lederfaserwerkstoff dürfen Leder⸗ schecks nicht von Schuhmachern und Schuhausbesserungswerk⸗ stätten unmittelbar annehmen.
Artikel V (BVerarbeitungs genehmigung) Schuhmacher und Schuhausbesserungswerkstätten dürfen das Leder, Lederfaserwerkstoff und Gummisohlenmaterial, das sie gegen Lederschecks bezogen haben, nur zur Instandsetzung oder zur Herstellung von Schuhwerk verwenden. Berlin, den 7. Juni 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.:: He imer.
—
Bekanntmachung Nr. 3
zur Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗
wesen über die kriegswirischaftliche Verteilungsorganisation
auf dem Gebiet der Zellstoff⸗, Holzstoff⸗, Papier⸗ und Pappen⸗ Erzeugung vom 8. Januar 1940.
JI. Auf Grund der Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers über die Errichtung einer Verteilungsstelle für Säcke vom 26. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 28. März 1940) ist die Zuständigkeit der Verteilung für Papiersäcke von der Verteilungsstelle 5 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen auf die neu errichtete Verteilungsstelle für Säcke übergegangen. ; Die Verteilungsstelle 5 zeichnet nunmehr:
Verteilungsstelle für Sackpapier, Natronzellstoff und
Natronpapier (5) der Reichsstelle für Papier und . Verpackung wesen. 33 K if. Airf GrirnF des 5 1 der obengenannten Anordnung für Papier und⸗Verpackungswesen ins Bexrbin⸗ dung mit 81 des Rachtrages Nr. J zu dieser Anordnung wird zum Vertreter des Beauftragten für Wellpappen und Well—
wig Feldgen scheidet auf eigenen Wunsch aus seinem Amt als Beauftragter aus. . Die Verteilungsstelle 8 zeichnet nunmehr: Verteilungsstelle für Wellpappen und Wellpappen⸗ erzeugnisse G) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen: — Beauftragter: . Dr. Siedler, Vertreter Fritz Daus, Fachgruppe pappenverarbeitende Industrie, Berlin W 30, Nollen⸗ dorfplatz 1, Anruf: 21 90 81. Berlin, den 3. Juni 1940. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. ᷣg. Do rn. .
Bekanntmachung.
Die am 7. n 1940 ausgegebene Nummer 101 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Verordnung über die n n, der Gesetzgebung über die J und den Zahlungsverkehr mit dem Aus⸗ land in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom J. Juni 1940.
Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: O, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,3 Ke für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. ; z
Berlin NW 40, den 8. Juni 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. Kunßst umd Wissen f chaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
in der Zeit vom 9. bis 17. Juni. . . ᷣ̃ Staatsoper. Sonntag, den 9. Juni. Beginn der Richard⸗Strauß⸗Wochen: Arabella unter Leitung des Komponisten. Beginn: 1955 Uhr.
Die Anordnung 74 tritt für Schuhmacher und Schuh⸗
Ostgebieten einschließlich Danzig und Ostoberschlesien haben, 36 Juni . . ewe es sich um Abgabe und Bezug von Leder, Lede material handelt.
Artikel II
(Kontingentsträger)
a) für den Reichsgau Danzig-Westpreußen: das Bezirks— ,, tsamt , . b) für bie ber Provinz Sstpreußen eingegliederten Ge⸗
die Hin oder Rücklieferung nicht vom oder zum Lager des
Vermieters erfolgt.
iete: das Bezirkswirtschaftsamt Königsberg;
ausbesserungswerkstätten, die ihren Sitz in den .
aserwerkstoff und Gummisohlen⸗
1. Kontingentsträger gemäß 2 der Anordnung 74 sind:
1 den 10. Juni. Pale st rin a. Musikal. Leitung: Heger. eginn: 19 Uhr. : Dienstag, den 11. Juni. In der Neuinszenierung: Elektra. Musikal. Leikung: von Karajan. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 12. Juni. In der , ,, Die Königin. Musikal. Leitung: Heger. eginn: 39 Uhr. Donnerstag, den 13. Juni. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr. ö Freitag, den 14. Juni. Die Meistersinger von Nürn⸗ berg. Masikal. Leitung: v. Karajan. Beginn. 185 Uhr. Sonnabend, den 15. Juni. In der Neuinszenierung: Die Ent⸗ ,,, aus dem Serail. i iti. Leitung: Schüler. Beginn: 29 Uhr. — Sonntag, den 16. Juni. Die Walküre. Musikal. Leitung: Knappertsbusch a. G. Beginn: 19 Uhr.
pappenerzeugnisse Dr. Siedler Fritz Daus bestellt. Dr. Lud⸗
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Nr. 1 82
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Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin,
grieß Type 450 39,65 bis — —, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 38,15 ), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis — —, Roggen⸗ Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 4, Malzkaffee, lose 45,650 bis 46,00 7), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime ) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, — —, ͤ Jös 00. bis S820), Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. s) 810,090 bis go0,00, Tee, indisch 3) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00,
kaffee, lose 40,590 bis 41,55 )
Zentralamerikaner 8)
gewählte, ausgewogen — — bis — —,
gewählte, ausgewogen — — bis — —, Kunsthonig in n. kg- Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis — —, Roh⸗ schmalz 183,94 bis — —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis — —, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis — — Speck, geräuchert 190,80 bis — — Markenbutter in Tonnen 331,09 bis — —, Markenbutter, gepackt 335.90 bis — —, feine Molkerei⸗ feine Molkereibutter, gepackt
— ö
butter in Tonnen 323,00 bis —, —
Kakaopulverhaltige
Mandeln, süße, hand⸗ Mandeln, bittere, hand⸗
Vrin 7. Juni.
327.00 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis — — Landbutter in Tonnen 299,900 bis — —, Landbutter, gepackt 303 00 bis — — Stangen 20 960 130,060 bis 138,95, echter Gouda 40 9 199,00 bis echter Edamer 40 0,½ 190,900 bis —- —, taler (vollfett) 270,90 bis 275,00, 152,00 bis 158,)0, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. ) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Preise in Reichsmark. Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen g) gewogen s) 240, 90 bis 245,90. Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen 5) 275, 06 bis 285,00, Zimt (Kassia), gem., aus gewogen 3) 300,00
180,90 bis 225,00, Pfeffer, weiß,
bayer. Emmen⸗ Allgäuer Romatour 20 0so
Sonnabend, den 8. Juni
1940
t ᷣ
r-
Allgäuer
Eimern 59,00 bis 70, 00, 12 Kg 74 00e bis S0, 00,
bis 88, 00, Erdbeerapfel — —, Aprikosenapfel in
gem., aus⸗ lade 90,00 bis 96,06.
Sffentlicher Anzeiger.
bis 310, 900, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20 00 bis — — Stein⸗ speisesalz, gepackt 23,89 bis — — Siedespeisesalz in Jutesäcken 22, 00 bis — — Siedespeisesalz, gepackt 25380 bis — — sirup, hell, in Eimern 89 00 bis go, 9, Speisesirup dunkel, in
ucker⸗
Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern
von 153 und 15 kg 7300 bis 74, o), do. aus getr. und fr. Pfl. S1, 00 bis 83, 00, Pflaumenapfel in Eimern von 125 kg S600
in Eimern von 121 kg — — bis Eimern von 123 kg 96,06 bis 190,09,
verbilligte Vierfrucht 49,00 bis — — verbilligte Apfel nachpreß⸗ gelee 00 bis — — verbilligte Erdbeerapfel 6700 bis — * Kaffee⸗Ersatzmischung 72, 90 bis 120,00, Tafel margarine 174900 bis — = Speifeöl, ausgewogen 140,90 bis 157,90, Dreifrucht-⸗Marme⸗
8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
1. Uutersuchungt · und Straffachen, 2. Zwangz versteigerun gen.
8. Lufgebote.
4. Oeffentliche Zuste lungen. b. Berlus · und Fundsachen.
6. Aus losung usw. von Wertyapieren. 7. Aktiengesellschaften. S. s6tommanditgesellschaften auf Aktien. g. Deutsche stolonialgesellichaften.
10. Gesellschaften m. b. H.
14. Bankauzweise,
11. Genossenschaften. 12. Offene Handelß ·˖ und stomm anditgesellschaften. 13. Unfall ˖ und Invalivenversicherungen.
15. Berschiedene Bekanntmachungen.
3. Nufgebote.
12374 ö Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen
Reiches von 1925 Nr. 232 045 über
25 Re sowie des Auslosungsscheins dieser Anleiheschulnd Gr. 8 Nr. 22 945 ist die Zuhlungssperre gemäß 5 16019 S.P. O. erlassen worden. — 455. F. 115. 40. — Berlin, den 4. Juni 1940. Das Amtsgericht Berlin.
12375 Aufgebot.
Die „Elektro“ ÄAktiengesellschaft für angewandte Elektrizität, Ober Lazisk, Kreis Pleß, hat das Aufgebot des an⸗ geblich abhanden gekommenen, von einem Polekt über 500 Zloty ausge⸗ stellten, am 10. November 1939 in Les⸗ lau zahlbaren und mit der Nr,. 5874 und dem Giro eines M. Rudowsti ver⸗ sehenen Wechsels beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert,
spätestens in dem auf den 15. Januar
1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und edie Ur⸗ kunde e n , widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Leslau, den 23. Mai 1940. Amtsgericht.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Ä Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
Änderungen redaktioneller
2. Henriette Schwertfeger geb. Stichel, 3. Conradine Stichel, 4. Karl Stichel, 5. Albert Stichel, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, bzw. ihre Rechtsnachfolger oder der sonstigen bisherigen Eigentümer, werden aufge⸗ fordert, in dem auf den 25. Juli 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 8, anberaumten Auf— gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgt. Das Amtsgericht Wolfenbüttel.
12383 Aufgebot.
Der pensionierte Bergmann Mathias Reinert⸗Bernardy aus Weiskirchen Nr. 273 hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Eigentümer des Grund⸗ stücks Gemarkung Weiskirchen Blatt 350 Flur 3 Nr. 665/107, Acker, Auf der Heide, 12,66 a groß, gemäß 927 BGB. beantragt. Im Grundbuch ist als Eigentümer eingetragen: Margaretha Seiler, Tochter von Johann Seiler, und Maria geb. Barbian zu Pilsburg, Ver— einigte Staaten von Nordamerika. Sie oder ihre Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. August 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.
Wadern, den 3. Juni 1940.
Amtsgericht.
12377 Aufgebot.
Der Sandgrubenbesitzer Johann Müller in Niederbieber — vertreten durch Rechtsanwalt Ernst Sayn in Neuwied — hat das Aufgebot der im Grundbuch von Gladbach Band V Ar⸗ tikel 249 (Grundakten 177) auf den Namen der Eheleute Johann Winkler und Clara geb. Moskopf zu Gladbach als Eigentümer eingetragenen Grund⸗ stücke: a) Flur 3 Nr. Wö / 616, . 4,20 a, b) Flur 3 Nr. 986/616, gro 255 a, beantragt. Die Grundstücks⸗ eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte auf die aufgebotenen Grundstücke spätestens in dem auf den 3. August 19490, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Hermannstraße 39, Zimmer 59, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden, widri⸗ enfalls die Ausschließung der Grund⸗ tückseigentümer erfolgen wird.
Neuwied, den 30. Mai 1940.
Amtsgericht. .
12384 Aufgebot.
3 F 8/39. Die Witwe Charlotte Stichel, geb. Oppermann, in Pattensen hat für sich selbst und als gesetzliche Vertreterin ihrer minderjährigen Kin⸗ der, nämlich a) des Albert Stichel, geb. am 11. 12. 1920 in Bleckenstedt, b) der Annaliese Stichel, geb. am 3. 4. 1923 dortselbst, und legitimiert durch Erb⸗ schein nach ihrem 1925 verstorbenen Ehemann, dem Landwirt Albert Stichel . als dreißigjährigen Eigenbesitzern es zu Beddingen belegenen und im Grundbuch von Beddingen Band 1X Blatt 108 eingetragenen Grundstücks — In den Hölzen — Plan 267 zu 23 a 77 4m das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentumes des oben bezeichneten Grundstücks beantragt. Die Erben des Halbspänners Johann Lud⸗ wig Christian Stichel zu Bleckenstedt, nämlich a) dessen Witwe Sophie Chri⸗ stine Henriette Stichel geb. Tanne, b) dessen Kinder 1. Ludwig Stichel,
12378) Oeffentliche Aufforderung.
5 VI 69. 40. Der Schachtmeister Hein⸗ rich Adolf Findeisen ist am 15. Dezember 1939 in Oranienburg im Lager Sachsenhausen verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden die⸗ jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ laß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 30. Juli 1940 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, andernfalls wird festgestellt werden, ö. ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.
Oranienburg, den 4. Juni 1940.
Amtsgericht.
12380 Aufgebot.
1. Der Schuhmachermeister Wilhelm Boedler in Schwerin (Warthe), Pfarr⸗ straße, 2. der Malermeister Willibald Berger in Schwerin (Warthe), Krummestraße, vertreten durch den Rechts anwalt Dr. Nickel in Schwerin (Warthe), haben das Aufgebot der un⸗ bekannten Erben der im Grundbuche von Schwerin Flur Blatt 302 als Eigentümer eingetragenen Eheleute Johann Paul Holder und Johanne Karoline geb. Zeuschner und Erlaß des Ausschlußurteils beantragt. Die Erben der eingetragenen Eigentümer werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Ausschließung er⸗ folgen wird.
chwerin (Warthe), 29. Mai 1940. Amtsgericht.
i
In der Aufgebotssache der Firma Bayer C Heinze in Chemnitz, er Wessel⸗Str. 3 und 65, vertreten durch Allianz . Stuttgarter Verein Vers. A. G., Valoren⸗-Abtlg. in Berlin W 8, Taubenstr. 1 — , wurde durch Aus⸗ schlußurteil vom 30. Mai 1940 für
kraftlos erklärt: GM 7000, — 4145 25 (ehem. 8 )) Rheinische Hypothekenbank Mannheim, Kommunal⸗Obligationen Reihe 1IV Buchstabe E Nr. 1023/24, 1048/50, 1068 u. 1100 — 7/1000, — 4 1. 4. 38 ff. Mannheim, den 39. Mai 1940. Amtsgericht Mannheim. B.⸗G. 3.
12385) Kraftloserklärungsbeschluß. F 139. Auf Antrag der Anna Fabrikarbeiterin in Krom⸗
lich der am Schlusse bezeichneten Ur⸗ kunden mit einer Anmeldungsfrist von 6 Monaten, beginnend mit 24. 3. 1939 und endigend mit 25. 9. 1939, erlassen. Diese Anmeldungsfrist ist fruchtlos ab⸗ gelaufen. Deshalb erklärt das Gericht auf Antrag der Anna Purschl folgende Urkunde für kraftlos: Einlagebuch des Spar⸗ und Vorschußvereines in Krom⸗ bach, lautend auf „Hermann Goth, Krombach Nr. 28“, Fol. 238, Stand 31. 12. 1938: 302, 85 N. A. Zwickau (Bez. Aussig), 16. 3. 1940. Das Amtsgericht. Dr. Böhm.
12381
Durch Ausschlußurteil vom 31. 5. 1940 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Kalthof (Kaldowe) Blatt 1, 60 und 61 in Abteilung III unter Nr. 18 bzw. 3 bzw. 3 für den
früheren Rechtsanwalt Dr. Bernhard! Rosenbaum eingetragene Hypothek von 2000 Gulden, die beschlagnahmt ist, für kraftlos erklärt. Tiegenhof, den 31. Mai 1940. Das Amtsgericht.
12382
Durch Ausschlußurteil vom 31. 5. 1910 sind die Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Kalthof (Kaldowe) Blatt 6, 60 und 61 in Abteilung III unter Nr. 16 bzw. 1 bzw. 1 und Nr. 17 bzw. 2 bzw. 2 für den früheren Rechts—⸗ anwalt Dr. Bernhard Rosenbaum ein⸗ getragenen Hypotheken von 6000 Gul—⸗ den bzw. 2000 Gulden, die durch An⸗ ordnung des Reichsstatthalters für den Reichsgau Danzig ⸗ Westpreußen — e , . — vom 350. No⸗ ember 1939 beschlagnahmt sind, fü kraftlos erklärt. J Tiegenhof, den 31. Mai 1940.
Das Amtsgericht.
12379 Bekanntmachung.
F. 240. Durch Ausschluͤßurteil des unterzeichneten Gerichts vom 30. Mai 1949 ist die Eigentümerin des Grund⸗ stückk Umgebungen Reetz Band 38 Blatt 1427 eines unvermessenen Grabe⸗ landes hinter der Stadtmauer (A1nteil an. Artilel 328), als welche die Ehefrau Friederike Wilhelmine Steffen ge⸗ borene Neumann eingetragen ist, mit ihrem Rechte ausgeschlossen.
Reetz, Nm., den 3. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
12372
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 29. Mai 1940 ist der Leut⸗ nant Harald Foellmer, geb. am 1. 4. 1915 in Riga, für tot erklärt und als Zeitpunkt desselben der 7. Januar 1939, 14 Uhr 45 Min,,s festgestellt wor⸗ den. — 455. II. 14. 40.
Berlin, den 29. Mai 1940.
Das Amtsgericht Berlin.
12373
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 3. Juni 1940 ist der ver⸗ schollene Landwirt Curt Conrad Wil⸗ helm Sauberzweig, geboren am 27. Juni 1869 zu Wordel, ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1911, 24 Uhr, festge⸗ stellt worden. — 4566 F. 10. 39.
Berlin, den 3. Juni 19410.
Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen.
12397] .
Es klagt auf Scheidung der Ehe die Ehefrau Friedrich August Fischer, Berta Marie geb. Langmann, Ham⸗ burg, Parkallee 21, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. ö in Wuppertal-Elberfeld, gegen den Zim⸗ merer Friedrich August Fischer, miez in Wülfrath, aus 5 49 Eheges. — 1 R 269 s39 — Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechksstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, und . auf den 29. Juli 1940, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 55, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als . vertreten zu assen.
uppertal, den 5. Juni 1940. Landgericht Wuppertal.
12394] Oeffentliche Zustellung.
C 711940. In Sachen Wagner, Helga Maria, geb. 15. 5. 1939, uneheliches Kind in Neumarkt (Oberpf.), Klägerin, gegen Petrossi, Josef, Schaustellerge⸗ hilfe, zuletzt wohnhaft in Neumarkt (Oberpf.), nun unbekannten Aufent— halts, wegen Unterhalts ist folgende Klage zum Amtsgericht Neumarkt (Oberpf.) erhoben: J. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit von ihrer Geburt an, d. i. vom 15. Mai 1939 ab, bis zu deren zurück⸗ gelegtem 16. Lebensjahre eine für drei Monate vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von jährlich 360 RM zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Ur- teil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Be⸗ klagte Josef Petrossi wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Freitag, den 26. Juli 1940, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht Neu⸗ markt (Oberpf.), Sitzungssaal Nr. 10, geladen.
Neumarkt (Oberpf.), 3. Juni 1940.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Neumarkt (Oberpfalz).
12396] Oeffentliche Zustellung. 10 C. 456/409. Die Anneliese Däuber, eb. am 26. Juni 1922 in Worms, ge⸗ etzlich vertreten durch das Jugendamt Schwäb. Hall als Amtsvormund, Klä⸗ gerin, klagt gegen den ö Messin⸗ ger, Elektrotechniker, zuletzt wohnhaft in Worms, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagter, unter der Behauptung, daß er auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Worms vom 30. 4. 1928 verpflichtet sei, für die Zeit vom 13. 12. 1936 bis 25. 6. 1938 553 RM Unterhalt zu leisten, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, der Klägerin 553 H. Unterhalt für die Zeit vom 13. 12. 1936 bis 25. 6. 1938 zu bezahlen, 2. das Ur— teil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Worms auf Mitt⸗ woch, den 14. August 19410, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 23, geladen.
Worms, den 3. Juni 1940.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
12398
Gemäß § 1 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1838 trage ich den Inhabern der Firma Teplitzer Mereirisieranstalt Ges. m. b. H., Teplitz⸗Schönau, auf, ihren Betrieb innerhalb 14 Tagen abzu⸗ wickeln. Sollte mir innerhalb der fest⸗ gesetzten Frist die Einleitung der Ab⸗ wicklung nicht nee,, werden, setze ich gemäß 5 2 derselben Verord⸗ nung Herrn Adolf. Pecha,. Teplitz= Schönau, Hermann⸗Göring⸗Straße ?. als Abwickler ein, wodurch den In⸗J
habern jede Verfügungsmöglichkeit über das angeführte Unternehmen ent⸗ zogen wird. ; ussig (Sudetengau), 31. Mai 1940. Der Regierungspräsident Aussig. Im Auftrage: Schulla.
12399
Der Inhaberin der Firma Balduin Heller's Söhne, Teplitz⸗Schönau, Frau Ilse Adler, z. 3. unbekannten Aufent— haltes, trage ich gemäß 1 der Verord⸗ nung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1709) auf, den Besitz der Firma Balduin Heller's Söhne, Tep⸗ litz-Schönau, innerhalb einer Frist von 2 Wochen, vom Tage der Veröffent— lichung dieser Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, an den von mir zugelassenen Kaufwerber Fa. Philipp Friedrich Maul, Hamburg, Böckmannstr. 34, zu veräußern. Falls mir innerhalb der gestellten Frist kein Kaufvertrag vor⸗— gelegt wird, setze ich gemäß § 2 der an⸗ geführten Verordnung zur Herbeifüh⸗ rung der Veräußerung als Treuhänder Herrn Dr. Heinrich Nykodym, Teplitz⸗ Schöngu, ein, wodurch der Eigen⸗ tümerin jede Verfügungsmöglichkeit über das angeführte Unternehmen ge⸗ nommen wird.
Aussig, den 5. Juni 1940.
Der Regierungspräsident. J. A.: Oberregierungsrat Sch ul la.
12400 Anordnung.
Auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 gebe ich dem Juden Simon Schauer, früher in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland, auf, seinen Anteil an den Grundstücken Parz. Nr. 1776, 1777 und Gebäude Nr. 110 Bauernwaldstraße der Markung Stuttgart⸗Botnang binnen 1 Woche nach Veröffentlichung dieser Anordnung au den von mir zugelassenen Bewerber Ludwig Seidl in Stuttgart zu ver— äußern. Wenn meiner Aufforderung nicht Folge geleistet wird, setze ich den Ingenieur Richard Mezger in Stutt⸗ gart⸗Bad Cannstatt als Veräußerungs⸗ treuhänder ein.
Stuttgart⸗N. den 30. Mai 1940. Der Württ. Wirtschaftsminister.
12401 Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGB. 1 S. 1709) 88 6 und 2— 4 wird dem Eigentümer des Haus⸗ rundstücks in Wittlich, Kurfürsten⸗ traße, den Erben Gottfried Heß Ww. unbekannten Aufenthalts im Ausland, gehörig, aufgegeben, das genannte Hausgrundstück bis zum 1. Juli 1540 zu verkaufen. Als Treuhänder für den Verkauf wird der Kreisoherinspektor Heinz Vaterrodt in Wittlich, Marien— straße 15, hiermit bestellt. Trier, den 31. Mai 1940. Der Regierungspräsident. J. A.: Lüttgerding.
12386] Oeffentliche 5
Die Andernacher Bank, Zweigstelle des Bankvereins zu Mayen, in Ander nach, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Meyer-Scholten in Andernach, klagt bei dem Amtsgericht Andernach gegen den Jakob Israel Michel, zuletzt in Köln wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts. Sie beantragt: den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, wegen der im Grundbuch von Andernach Band 43 Blatt 2137 in Abt. II Ifd. Nr. 5 einge⸗ tragenen Grundschuld über 20 000 F. nebst 5 235 Zinsen seit dem 18. 4. 1929 die Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 16. Juli 1940, 9 Uhr, vor
dem unterzeichneten Gericht im Nr. 13, . — 7 — gin c ner
Amtsgericht Andernach.