1940 / 144 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Seilage zum Reichs · nud Staatsanzeiger Nr. 143 vom 21. Juni 1840. S. 4

Passiba. 1. Gläubiger:

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite e) Einlagen deutscher Kreditinstitute.. .. d) sonstige Gläubiger Von der Summe o) und ) entfallen: aa) Eq 261 228 113,75 auf jederzeit fällige Gelder ob) RM z306 322 323,43 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von bh) werden durch Kündigung oder sind fällig: l. R.M 16738 140,06 innerhalb 7 Tagen 2. RM 143 103 151,52 darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3. RM 128 097 431,85 darüber hinaus bis zu 12 Monaten 4. RM 18 383 600, über 12 Monate hinaus

487 7os 219 Ig ga47 36g. 9g

Liquiditätsreserven der Sparkassen: enthalten in Pos. 10 RM 169 413 Go,

2. Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist 3. Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) Schuldverschreibungen im Umlauf: 4e, Goldpfandbriefe der Landesbank der Rheinpro⸗ vinz 4e Pfandbriefe der Rhei⸗ nischen Girozentrale u. Pro⸗ vinzialbank 13 gõ0 000, Unverzinsliche Schuld verschrei⸗ bungen der Landesbank der Rheinprovinz 412956 Goldkommunalschuld⸗ verschreibungen der Landes- bank d. Rheinprovinzleinschl. R.M 242 270, 29 Aufgeld von nom. EMAM 12 113,500 Goldkommunalschuldver⸗ schreibungen der Landesbank der Rheinprovinz, 3. Ausg.) 95 687 270, 4119 Kommunalschuldver⸗ schreibungen der Rheinischen Girozentrale u. Provinzial⸗ bank 799 Kommunalschuldverschrei⸗ bungen der Landesbank der Rheinprovinz (Annuitäten⸗ anleihe) hfl. 3 759 1066,27 zu 132, C0) Rheinprovinzablösungsanleihe mit Auslosungsscheinen (fünffacher Nennwert ein- schließlich R.M 17 919 300, aufgelaufener Zinsen ab l. Januar 1926 bis 31. De⸗ zember 1939) Rheinprovinzablösungsanleihe ohne Auslosungsscheine. . 118 712350 aufgenommene Darlehen: aa)] Schuldscheinanleihen . . 22 279 407,0 bb) Darlehen aus fremden Emissionen .... . . 13 970 726,01 ec) sonstige Darlehen.. . 10128 1299,97

In bb) und oo) sind enthalten: R.M 11628 605,51 Darlehen der. k REM S sso gzö5, 63 Darlehen zentraler Kreditinstitute Umschuldungsaktion von 1928 gemäß Art. 4 der 2. Zinsverordng. Davon Schuldverschreibungen im Umlauf: 6 1, TDollarbonds 8 23 380,93 zu 4, 29 RAM 98 199, 93 4359 Reichsmarkdarlehen der Deutschen Landesbanken⸗ zentrale RMA 97 170, Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen „Zinsen für Anleihen und aufgenommene Darlehen:

anteilige fällige

R. M0 R. AM a) Schuld verschreibungen:

aa) Pfandbriefe 363 358,12 106 901,

bb) Kommunalschuldverschreibungen 65 121,94 153 760,62

ce Rheinprovinz⸗Ablösungsanleihe

mit Auslosungsscheinen.— 400 993773 Ts sv bõõ õs ↄpᷣ

Schuldscheinanleihen 119 568,

Darlehen aus fremden Emissionen 116 335,51 .

sonstige Darlehen 77 919, 45

To o ' d 3 Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte)

Außerdem EM 14 663 444,48 Entschuldungsdarlehen Stammkapital ö Rücklagen nach 511 KWG. :

a) gesetzliche Rücklage

b) sonstige Rücklagen nach 5 11 KBG. ... Vensionsrückstellung Rückstellungen Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

Davon RA 3 566 415,85 Anteilzinsen Bausparkasse „Reingewinn:

a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr... b) Gewinn 1939. Eigene Ziehungen im Umlauf RM Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) RAM 265 425,37 Eigene Indossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten RM b aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank R. o) aus sonstigen Rediskontierungen RA 1316,12 „In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 Kagch. (Paffiva 1, 2, 3, 5 und 15 RM 825 316 ooꝛ, go b) Gesamtverpflichtungen nach 5 16 KBG. (Passiva 1, 3,

5 und 15. RM 314 910 239, os :

Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 AWG. (Passiva 8 und 9 einschließlich Zuweisung aus dem Rein⸗ gewinn 1939) R. M 37 000 oοσ,)-—

s zos 727,46 3 O97 O36, 465

z4 96s oo,

1407431, 50

8 oa zoo, -

a as 5/4, ol

a3 51s zoo,

4s ns t, oo

1 8365 619, 3z

11 406 763

246 635 751

2 312 958 4 470 452

30 000 000

6 400 000

7 400 000 7 500 000

3 677 979

4 679 862

2 025 620

S96 581 473

Gewinn und Berlustrechnung für ven 81. Dezember 1888.

Aufwendun gen.

L Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten: e) Gehälter und Löhne. . . 2 887 8652, 19 b) soziale Abgaben ... . . 69 756,24 e) sonstige Aufwendungen.... .. . 709 246, 85 2. Satzungsmäßige Aufwendungen für den t par und Giroverband und den Provinzialverband der Rheinprovinz. X Steuern und Abgaben...

einischen Tear nssen-

FR. AM

zoo 00 2 8 995

4. Abschreibungen und Rückstellungen: a) Abschreibung auf: Bankgebäude. sonstige Grundstücke I Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. ..... 60 112, b) sonstige Abschreibungen und Rücktellungen .. . S96 488,64 Verstärkung der Pensionsrückstellung

Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr J Reingewinn 1939

1 328,73 18 482, 10

igᷣ ol oꝛ 1835 6519. 32

FR. AM

1034940 160 000

2025 620

Ertrã ge. 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2. Zinsüberschuß mit Ausnahme der in Pos. 3 nachgewiesenen Beträge 3. JFinsen und Verwaltungskostenbeiträge aus Deckungs darlehen und emden Emissionen: Ertrag: aus Hypothekendarlehen .... 2 352 113,52 aus Kommunaldarlehen .. . 5 2965 957,57 aus Darlehen aus Mitteln fremder Emissionen Aufwand: für Pfandbriefe 2 024 970,2 für Kommunalschuldverschreibungen 4 899 675,64 für Kredite aus fremden Emissionen 651 088,57 T5756 34463

4. Außerordentliche Erträge 5. Sonstige Erträge..

716 0569,57 8 364 130,76

. 9

üsseldorf, den 30. April lot. Rheinische Girozentrale und Provinzialb ank. Das Direktorium. Lohe. Dr. Trippen.

9 665 410

190 001 6 701 091

788 396 33

465 924 44 1520 996 49

Joss No so

Butschkau.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Bankanstalt sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bankanstalt

wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Berlin, den 19. Mai 1940.

Deutsch

Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüßfer.

licooz]. Vausparkafse der Rheinprovinz

e Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktien gesellschaft. ppa. Dr. Purz, Wirtschaftsprüfer.

(Abteilung der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank).

Bilanz für den 31. Dezember 1939. (In der Hauptbilanz mitenthalten)

Attiva. Eigene Wertpapiere . Bankguthaben bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank,

Düsseldorf: a) laufende J 6 220 000,

b) feste Geldanlagen e) anteilige Zinsen am Festgeld 461,10 Guthaben bei den Einzugsstellen (davon bei der Rheimschẽn Firsé⸗= zentrale und Provinzialbank R. M 24 375,38) ö Schuldner Zwischenkredite an Bausparer: ausgezahlte Zwischenkredite. .. . davon getilgt Tilgungsdarlehen an Bausparer: ausgezahlte Darlehen davon bereits getilgt

Forderungen an öffentliche Bausparkassen Sonstige Darlehen Rückständige Zahlungen der Bausparer . „Hypotheken und Grundschulden.. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: Zugang RM 188,42, Abgang Re —, Abschreibung RM 188,42 „In den Aktiven sind enthalten: Forderungen an Mitglieder des Vorstands (R. ), an Geschäftsführer und an andere im 514 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungs⸗ trägers angehört R. 8 637,86 Davon REA 8 637, 86 Zwischenkredite

Passiva. Reste aus bereitgestellten Vertragssummen Sonstige Gläubiger (davon Rheinische Girozentrale und Provinzial⸗ bank, Düsseldorf, R.M 587 345, 84h Sparbeträge der Bausparer . Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bausparkassen.. ... Sparbeträge aus Feitweise außer Kraft gesetzten Verträgen.. Zeitrenten (davon Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf, RM 116 177,66). ... Sicherheitsrücklage !...... Sicherheitsrücklage I... Sonderrücklage .. Wertberichtigungen.. Betriebsüberschuß: a) Vortrag aus dem Vorjahr.... 4706,51 b) Ueberschuß 1939 2 106,10

Zugeteilte, noch nicht abgerufene Vertragssummen RAM 1 251 G,

Id 369,47

JTI163 9990, z lz 1284

.

Gewinn und Verlustrechnung für den 31. Dezember

(In der Gewinn- und Verlustrechnung der Hauptbilanz nicht mit

236 948

212 094 2 455

1013630

3 250 871

26 138 168 474 13 080 49 343

5 383 386

22 671

606 619 3 829 293 608

31 633

308 458 322 964 38 884 45 000 170 438

6 811

5 383 386

1939. enthalten)

Aufwendun gen. Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten:

a) Gehälter und Löhne

b) Soziale Abgaben...

) Sonstige Aufwendungen... Abschreibungen: Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung Wertberichtigungen Betriebsüberschuß: Vortrag aus dem Vorjahr

Ueberschuß 1939...

Is 436,59 1 484, 0 19 723, 53

R. AZ

99 643

188 20 000

6 811

Ertrã ge. Vortrag aus dem Betriebsüberschuß des Vorjahres insüberschuß Verwaltungskostenbeiträge: a) einmalige. 6 b) laufende 2 8 4 8 8 1 1 1 14 1 0 1 1 1 1 1 1 Außerordentliche Erträge... Sonstige Erträge ö. ö ö

126 643

4706 50 082

59 784

2157 9912

Dsüsseldorf, den 30. April 1940. Bausparkasse der 4 ,. (Mheinische Girozentrale und Provinzialbank). Das Direttorium. Lohe. Dr. Trippen.

126 643

Butschkau.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen , auf Grund

der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Bausparkasse der

heinprovinz

sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der

Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß

erläutert, den

, Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der

ausparlasse der Rheinprovinz wesentliche Beanstandungen nicht erge Berlin, den 10. Dent Dr. Ritt stie g, Wirtschafts prüfer.

Mai 1940.

ppa. Dr. Purz.

ben.

Mevisionz⸗ und Treuhand Attien gesellschaft. ö .

10. Gesellschasten m. b. S.

12139

Der Radionta⸗Verlag G. m. b. S., Berlin NW 7, Friedrichstraße 1314, ist durch Gesellschafterbeschluß vom 31. März 1940 aufgelöst worden. Der Kaufmann Karl Behnke, Berlin, ist Abwickler. Etwaige Gläubiger wer⸗ den hiermit aufgefordert, sich um⸗ gehend zu melden.

14284 Die Textil- und Filzmarkt⸗Gesell⸗ schaft m. b. H., Litzmannstadt, Mittelstr. 15, ist aufgelöst. Als Liqui⸗ dator der genannten Firma . ich alle Gläubiger auf, ihre Anforderun⸗ gen bei mir anzumelden. Alfons Kart.

13480 Die Bruno SHaase G. m. b. H, Berlin- Friedenau, ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten an⸗ zumelden. . Berlin⸗Friedenau, 13. Juni 1940. Der Abwickler: Max Fritzsche, Berlin-Friedenau, Goßlerstr. 6.

12949 Die Firma Ernst Süßmilch Gmbʒᷓ. in Niedersachswerfen ö aufgelõ t. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Rordhaufen (Harz), 5. Juni 1940. Ernst Süßmilch Gmbð.

Der Liquidator: Dr. Völmicke.

13860

In dem Aussichtsrat unserer Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung ist nach⸗ stehende Veränderung eingetreten: Der Fabrikant Franz H. Winkel mann, Bex lin 8W 68, Jerusalemer Str. 32/35, 9 aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell= schaft ausgeschieden. An seine Stelle ist in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft berufen worden: Herr Fabrikant Wal⸗ ter Kretzschmar, Berlin 8SW 68, Krau⸗ senstraße 29. .

Berlin, den 15. Juni 1940. Abrechnungsstelle für Kunstseiden⸗ ausfuhr G. m. b. H.

Die Geschäftsführer: Dr. Georg Lante. Karl Lyncker—.

14620 li Ceed isches Braunkohlensyndikat Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Satzungsänderung.

Durch Beschluß der Gesellschafter vom 26. April 1949 . der Gesellschaftsver⸗ trag geändert in 3 3, Absatz 2, Anlage U (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 5, Absatz 1, Anlage II (GBeteiligu und sz 153, Ziffer 2, Absatz 2. Die Worte: „Nieberlausitzer Kohlenwerke“, Ein⸗ tracht“ Braunkohlenwerke und Briket⸗ fabriken“ sind im 8 18, Ziffer 2, Absatz ? gestrichen worden. ;

Berlin, den 10. Juni 1940.

Die Geschäftsführung. Dr. Hotze. Klewitz.

13078

ö der Gesellschafterversammlung vom 22. 5. 1939 wurde die Herabsetzung des Gesellschaftskapitales von 60 9h0 R- auf 15 00650 REM und weiter die Er⸗ höhung desselben auf 20 000 Retz be⸗ schlossen. Gemäß 8 58 des Ges. vom 26. 4. 1892 werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Zehren, am 10. Juni 1940. Zehren⸗Meißner Ofenfabrik, Geseilschaft mit beschränktex Haftung.

Carl Burkhardt.

imm mmmmm mmm mmm,

II. Genoffenschaften.

14621 Einladung zu der am Sonntag, den 30. Junt 1940, um 15 Uhr in Aussig im „Sudetendeutschen Hof“ (Pglace⸗Hotel) stattfindenden 1. Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung. 2. Verlesung der letzten Verhandlungs⸗ chrift. ; 6j äftsbericht des Vorstandes. Bericht über die gesetzliche Prüfung. Genehmigung der Jahresrechnung und des Gewinnverteilungsvor⸗ schlages. . Abänderung der 2, 13, 16 und 16 der Satzungen. z . Freie Anträge. . Laut 8 30 der Satzungen ist die Hauptversammlung beschlußfähig, wenn wenigstens der zehnte Teil der Mit⸗ glieder in derselben anwesend oder ver⸗ treten ist. Ist das erforderliche Zehntel der Mitglieder nicht erschienen, ist die ö nach einer halben Stunde Wartezeit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig. Wir bitten die Mitglieder, die Teil⸗ nahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen oder im Falle der Verhin⸗ derung einen Berufskameraden mit der Vertretung zu. betrauen. Die , Vollmacht wird der , nn rief⸗ lichen Einladung beigeschlossen.

Für den Vorstand der „Wiveda“ Wirtschaftsvereinigung der Apothekenbesitzer im Sudetengau, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Aussig: Mr. Adolf Klepsch

Obmann⸗Ste

m. R.

Mr. Gu stav Wei gend, m. n.

Obmann.

kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl.

Deutscher Preußische

Erscheint an jedem Wochentag abendg. Bezugspreis durch die Post ; * 1 . .

monatlich 2, 30 Mπαο,' einschließlich , 48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne ö 5 R 4 . 1, lo RM, einer dreigespaltenen 2 mm Bestellgeld; fur Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 RνM monatlich.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 W 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 cl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel Nr.: 19 33 33.

eichsanzeiger Staatsanzeiger.

2

Nr. 144

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Dritte Anordnung über Roh⸗Nephrit⸗Steingewinnung. 18. Juni 1940.

Allgemeine Verfügung des Reichsministers der Justiz über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maßgebendem feind⸗ lichem Einfluß stehen (5 12ff. der Verordnung über die Be⸗ handlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 RGBl.́ I S. 191 —) vom 260. Juni 1949.

Bekanntmachung über die Einziehung von Diphtherieserum.

Bekanntmachung zum Verfahren mit Metallscheinen und Metall⸗ unterscheinen für Wehrmachtaufträge über die Einführung eines Vordruckes für die Aufstellung der Metallscheine für Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe.

Aenderung des Habenzinsabkommens vom 22. Dezember 1936 und des Beschlusses zur Neufestsetzung der Zins⸗ und Normal⸗ sätze vom 23. April 1940.

Bekanntmachung auf Grund des 5] des Maisgesetzes.

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Beschlag⸗ nahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft!⸗. Vom 18. Juni 1940.

Anordnung über die Fel ef ng von Preisen für Kiefern⸗ und Lärchenschwellen. Vom 18. Juni 1940.

Anordnung V Z der . für Waren verschiedener Art (Verwendung und Verdußerung von Schablonen zu Arm⸗ banduhren) vom 22. Juni 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 108.

Reichsbank girokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Vom

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in en , Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Ge⸗ heimen Hofrat Dr. med. . rank in München mit Ur⸗ kunde vom 21. . 1940 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Bekanntmachung. .

Das mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 1938 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. Dezember 1938) be—⸗ schlagnahmte Vermögen des ehemaligen deutschen Staats⸗ angehörigen .

Julius Hirsch wird gemäß § 2 366 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗

agngehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 S. 480)

als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 20. Juli 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.

Bekanntmachung. Das Vermögen des durch Bekanntmachung vom 14. Fe⸗

bruar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40 vom 16. Fe⸗

6 1940) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig er⸗ ärten Josef Israel Lo e b

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. .

Berlin, den 18. Juni 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.

Dritte Anordnung betreffend Roh⸗Nephrit⸗Steingewinnung.

Vom 18. Juni 1940.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗

S. 188) ordne ich an:

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 5h mm breiten 7

eile L.85 eä. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle i 658, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig eschriebenem ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am er, werden sollen. Befristete Anzeigen müssen Ta vor

etit⸗ erlin

breiten

Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ande)

e Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen la.

Berlin, Sonnabend, den 22. Juni, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

———

Die Geltungsdauer meiner Anordnung, betreffend Roh⸗ Nephrit⸗-Stein⸗-Gewinnung, vom 29. Juli 1937 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 165) in der Fassung vom 30. Juni i9gs9 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 149) wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.

Berlin, den 18. Juni 1940.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Allgemeine Verfügung

über die Verwaltung von Unternehmen, die unter maß⸗

gebendem feindlichem Einfluß stehen (68 12 f. der Verordnung

liber die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar

1940 RGBl. 1 S. 191 vom 20. Juni 1940 (9134/5 Vas 2685. 40) *).

Auf Grund der §§ 19, 27 der Verordnung über die Be⸗ handlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 in , , 18S. 191) bestimme ich über die Einleitung,

ührung und Beendigung der Verwaltung folgendes:

Allgemeine Grundsãtze.

1. Zweck des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 191) ist es, durch Einsetzung eines Ver⸗ walters das Vermögen von Unternehmen, die im Inland ihren Sitz oder eine Riederlaffung hahen und unmittelbar oder mittelbar unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehen, sicherzustellen und zu erhalten.

2. Als Unternehmen bezeichnet 512 Abs. 1 VO. juristische

ersonen des Privatrechts, Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und i dg. Zweckvermögen. er Ausdruck „Zweckvermögen“ ist in weitestem Sinne zu verstehen. Als Unternehmen im Sinne des § 12 Abs. 1 VO. sind daher auch Gewerbebetriebe, natürliche Personen sowie Vermögens⸗ massen (z. B. inländische Sondervermögen, Nachlaßmassen, Warenlager, Agenturen) und Schiffe anzusehen. Auch für Unternehmensteile (z. B. einzelne Werke oder Betriebsstätten) kann ein Verwalter bestellt werden. Die Vorschriften des Fünften Abschnitts der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens gelten ferner nach 5 18 VO. sinn⸗ emäß auch für Grundstücke, die im Eigentum von Feinden . Grundstücksgleiche Rechte sind wie Grundstücke zu behandeln.

3. Juristische Personen des Privatrechts, die im Inland ihren Sitz haben und unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehen, sind nach 53 Abs. 1 Nr. 3 VO. nicht als Feinde anzu⸗ sehen. Sie sind deutsche Unternehmen. Ihr Vermögen ist nach 5 4 VO. kein feindliches Vermögen. Dies gilt auch dann, n alle Anteile der juristischen r sor einem Feind zu⸗ tehen.

4. Für Inlandsunternehmen, die unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehen, ist in der Regel die Verwaltung und nicht die Abwesenheitspflegschaft (6 5 der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 RGBl. 1 S. 2026 die geeignete Form. Die Einleitung einer zcbnẽ en ec apftegf has kommt grundsätzlich nur zur Wahrung von , ,,,, . solcher Unternehmen in Betracht, die nicht im Inland ihren Sitz oder eine Nieder⸗ lassung haben. ö.

5. Voraussetzung für die Bestellung eines Verwalters ist, daß es sich um ein Unternehmen handelt, das seinen Sitz oder eine Niederlassung im Inland hat und unter maßgeben⸗ dem feindlichem Einfluß steht. Für Grundstücke ist nach 5 18 VO. erforderlich, daß das Grundstück im Inland gelegen ist und einem Feind gehört. Steht das Grundstück im Eigentum einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft, so ist nur die Bestellung eines Verwalters für den Eigentumsanteil des Feindes zulässig.

6. Zur Einleitung und e n den der Verwaltung sind nach 8S§ 13, 17 VO. die Oberlandesgerichte zuständig. Die einheitliche a der Verwaltung von Unternehmen und Grundstücken liegt dem auf Grund des 5 19 Satz? VO. be⸗ stellten Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Ver⸗ a ob. Er untersteht dem Reichsminister der Justiz un⸗ mittelbar. .

Einleitung der Verwaltung.

7. Das Oberlandesgericht bestellt den Verwalter auf An⸗ trag des Reichskommissars für die , , , feindlichen Vermögens. Oertlich zuständig zur Bestellung des Verwal⸗ ters ift das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Unter⸗ nehmen seinen Sitz oder seine . handelt es sich um eine Vermögensmasse, so ist das Oberlandesgericht zuftändig, in dessen Bezirk sich Vermögen befindet.

*) Die Allgemeine Verfügung gilt nicht für das Protektorat Böhmen und Man en

Falls zur Bestellung eines Verwalters für ein Unter⸗ nehmen die Zuständigkeit mehrerer Oberlandesgerichte ge⸗ geben sein würde, so ist das Oberlandesgericht allein zu⸗ ständig, bei dem der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens die Bestellung des Verwalters bean⸗ tragt. Die Bestellung von Verwaltern für mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt sind, jedoch ihren Sitz oder ihre Niederlassungen in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte haben, kann der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermjzgens bei einem Oberlandes⸗ gericht beantragen. Dieses Oberlandesgericht ist dann für die Bestellung von Verwaltern für sämtliche Unternehmen zu⸗ ständig. War ein anderes Gericht in der Sache bereits tätig geworden (z. B. im Falle des 8 5 der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. Oktober 1939 RGBl. 1 S. 2026 —, so sind die Akten an das hiernach zuständige Oberlandesgericht abzugeben.

8. Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ist ausschließlich berechtigt, die Bestellung eines Verwalters zu beantragen. Wird die Bestellung des Verwal⸗ ters von einer anderen Stelle angeregt, so ist die Anregung an den Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Ver— mögens weiterzuleiten und seinem Befinden zu überlassen, ob er einen Antrag stellen will.

9. Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat bei der Stellung des Antrags dem Ober⸗ landesgericht eine zur Führung der Verwaltung geeignete Person vorzuschlagen. Für ein Unternehmen können eine oder mehrere Personen zu Verwaltern bestellt werden. Der Reichs⸗ kommissar für die Behandlung . Vermögens hat ier den Umfang der Befugnisse des Verwalters zu be— timmen. Die Befugnisse des Verwalters können sowohl per⸗ sönlich als auch sachlich beschränkt werden. Beantragt der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens die Bestellung mehrerer Verwalter 6 ein Unternehmen, so hat er anzugeben, wie der Tätigkeitsbereich der Verwalter zueinander abgegrenzt werden soll.

Der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens hat ferner bei der Stellung des Antrags darzu⸗ legen, daß es sich um ein unter maßgebendem feindlichem Einfluß stehendes Unternehmen handelt. Zur Feststellung des maßgebenden feindlichen Einflusses kann er die erforderlichen Ermittlungen vornehmen, insbesondere von den Unternehmen Auskunft verlangen.

109. Das Gericht hat vor der Bestellung des Verwalters zu prüfen:

1. ob ein ordnungsmäßiger Antrag gestellt ist,

2. ob es sich um ein Unternehmen handelt, das im In⸗ land seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat, und

3. ob die vom Reichskommissar vorgeschlagene Person für das Amt des Verwalters geeignet ist.

Hält das Obherlandesgericht die vorgeschlagene Person für ungeeignet, so ist der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens um einen neuen Vorschlag zu ersuchen.

Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob das hae er unter maßgebendem feindlichem Einfluß steht und ob die Be⸗ . eines Verwalters zweckmäßig ist. Das Gericht ist erner an die Bestimmung des en g slmmissehz über Um⸗ fang und Form der Verwaltung gebunden. Die Beurteilung dieser Fragen liegt dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens ob.

11. Die Bestellung des Verwalters geschieht durch einen Beschluß, in dem das Unternehmen und 1 6 *. Ver⸗ walters zu bezeichnen und, wenn der Verwalter nach dem Antrag des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens nicht zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen i ,, n, befugt sein soll, seine Befugnisse genau fest⸗ zusetzen sind. Bei der Bestellung des Verwalters ist ferner an⸗ zuordnen, daß der Verwalter über die Führung der Verwal⸗ tung dem Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens in regelmäßigen, von diesem näher zu bestimmen⸗ den , . Bericht zu erstatten hat.

dem Verwalter ist eine Bestallung auszuhändigen, die

er bei Beendigung des Amts zurückzugeben hat.

12. Das Oberlandesgericht, das für die Bestellung des Verwalters zuständig ist, hat die Vergütung des Verwalters und die Höhe der zu erstattenden Auslagen festzusetzen (5 16 VO.). Vor der Festsetzung ist der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens zu hören.

13. Die Bestellung des Verwalters wird mit der Bekannt⸗ machung an den Verwalter wirksam. Mit diesem Zeitpunkt tritt nach 5 14 Abs. 1 Satz 8 VS. das Ruhen der Befugnisse aller Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, gauntoer fene , sowie der Leiter oder der sonst zur Vertretung oder . tung befugten Personen (Gese . Prokuristen, Hand⸗ lungsbevollmächtigten) ein. Aus diesem Grunde wird es in

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