. — 53
2 . * z .
Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 1509 vom 29. Juni 1940. S. 4
Berliner Börse vom 28. Juni.
Obwohl die Kursgestaltung an den Aktienmärkten bei der Eröffnung am Freitag nicht ganz einheitlich war, blieb der Grundton gut behauptet. Die Umsätze bewegten sich auf der ganzen Linie in engen Grenzen. Größere Wertschwanfungen sind keineswegs auf eine regere Geschäftstätigkeit zurückzuführen.
Bei den Montanen verloren Rheinstahl 16, Mannesmann 2A, Harpener R und Stolberger Zink 11½ 75. Von Braunkohlen⸗ werten gaben Rheinebraun in Gegenbewegung auf die am Vor⸗ tage eingetretene starke Befestigung um 255 , nach. Von Kali⸗ werten büßten Salzdetfurth 115 35 ein, während Wintershall A z gewannen. Bei den chemischen Papieren stiegen Farben um 1ise 235 auf 17853. V. Heyden waren um 176 rückgängig. In
Elektro und Versorgungswerten ließ die Kursgestaltung eine einheitliche Linie vermissen. Während AEG 3 und Dt. Atlanten 125 gewannen, verloren HEW n, Accumulatoren und Siemens je 125 und Gesfürel sowie Schles. Gas je L 25, Von Maschinen⸗ baufabriken standen Orenstein mit m 11M 2 im Vordergrunde. Schubert C Salzer, die ausschließlich Dividende gehandelt wur⸗— den, stellten sich um 0, 90 55 höher. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Berger — 3, von Brauereiaktien Engelhardt mit — 1 und andererseits Felten mit 4 1 25. Reichsbank stellten sich auf 111 gegen 11026.
Im weiteren Verlauf konnte sich an den Aktienmärkten überwiegend eine leichte Befestigung durchsetzen. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 11911 nach vorübergehend 11915 und Farben mit 17878. Schles. Gas befestigten sich um 1, Holzmann um 3 und Dortmunder Union um 2134. Leicht rückgängig waren Hotelbetrieb mit — .
Gegen Ende des Verkehrs blieb die Grundstimmung fest. Erwähnenswerte Kursänderungen traten kaum ein. Vereinigte Stahlwerke schlossen mit 119½, Farben mit 179 und Reichsbank anteile mit 11033. Buderus befestigten sich um 5 25, während Feldmühle im gleichen Ausmaße zurückgingen. Berger gewannen gegen ihren Anfangskurs 1 75.
Am Kassamarkt lagen Banken meist etwas fester, so ge⸗ wannen u. a. Deutsche Bank, Dresdner Bank, Bayer. Vereins⸗ bank, Sächsische Bank und Vereinsbank Hamburg je ½z 25, Com⸗ merzbank und Berliner Handelsgesellschaft je v 7, und Asiaten⸗ bank 3 It.. Unter den Hypothekenbanken fielen Hamburger Hyp. mit 4 1 durch besonders feste Haltung auf. Deutsche Hyp. besserten sich um “ „6, während Rhein.-Westfälische Boden im gleichen Ausmaß nachgaben. Am Schiffahxtsaktienmarkt waren Hapag mit — * und Nordlloyd mit — 275 niedriger angeboten, während Hambuürg-Süd ihren Kursstand um 1 * 36 verbessern konnten. Hansa⸗Dampf lagen unverändert: Unter den Kolonial⸗ anteilen waren Otavi mit 3075 leicht abgeschwächt, andererseits konnten Doag mit 4 3 und Neuguinea mit 5 sich gegen letzte Notiz kräftig befestigen. Am Einheitsmarkt der Industriepapiere war die Haltung nicht einheitlich, jedoch waren Kurserhöhungen in der Mehrzahl. Glas-Schalke stiegen um 4 27, und Rheinfelden um 5 55. Sarotti verloren 5 365. Im übrigen gingen die Ver⸗ änderungen über 3 2 kaum hinaus. - —Steuergutscheine J hörte man unverändert mit 99, 92 4. Auch Steuergutscheine II wechselten den Besitzer zu Vortagskursen.
Im variablen Rentenverkehr gingen Reichsaltbesitz mit 4941 nach 1496 (Vortag 14878) und Reichsbahnvorzüge mit 2710 nach 12778 (12776) um. 36. Am Kassarentenmarkt traten nur geringfügige Veränderungen ein. Die Gemeindeumschuldungsanleihe blieb mit 99,70 unver⸗ ändert. Dekosama L stiegen um i 750. Unter den Reichsanleihen war die 27er Reichsanleihe 6 5 schwächer. Von Reichs— schätzen waren 36er Folge II und 38er Folge 1 und II im gleichen Ausmaß rückgängig. 36er und 39er Reichsbahnschätze neigten gleichfalls zur Schwäche. Im übrigen waren keine erwähnens— werten Veränderungen zu beobachten. Auch Industrieobliga— tionen hielten sich ungefähr auf Vortagsbasis. Der Privatdiskontsatz blieb mit 2x 2 in der Mitte unver⸗ ändert.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 176 bis 215 75 unverändert. ⸗
1 J
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
28. Juni Geld Brief
29. Juni Geld Brief Aegypten (Alexand.
und Kairo)
Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos
Aires) o, Saz o, S2 Australien (Sydney) L austr. Pfd. — — Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) 100 Belgas Brasilien (Rio
Janeiro) I Milreis Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Calcutia) 100 Rupien —
Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa 3,047 3,047 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 418,21 England (London) .. Lengl. Pfd. — — —
Estland
(Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,44 62, 44 62,56 Finnland (Helsinki). . 100 finnl. NM. 5,06 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .. 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rials Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und
Mailand)
Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah . Lettland (Riga) ... . 100 Lats Litauen (Kowno /
Kaunas) loo Litas Luxemburg (Luxem⸗
burg) Fr. 10,44 Neuseeland (Welling⸗
, 1 neuseel. Pf. — J 2. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,76 56,6 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 191 9, 191 9,209 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden (Stockholm
und Göteborg) ... 100 Kronen 59,46 59,58 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u.
Barcelona)
Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) .. . J türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 109 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (Newhork) 1 Dollar
L ägypt. Pfd.
100 Afghani 18,83 18,83
11, 8a
o, 130 o, iz0 O, 132
2,353 2,3, 2, 357 132, 83 14,5
38,50
132,57 14,59 38, 42
132,5 14,659 38.42
13,09 6,585
13, 1 6,587
13,09 6, 586
100 Dinar 5,694 1 kanad. Doll. — 48,75
5, 594 5,706
18, 5 48, 85
41, 94 41, 9 42,02
10,4 10,46
59, 46
56, 34 , 59l
56, 34 8 59]
56,46 S 609
23, 56 23,56 23, 50
1,978 1,978 1,982
o, 939 o, 939 09a]
2,498 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief
9, 89 9, 9! 5,6511
England, Aegypten, Südafrik. Union. Frankreich
Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Kanada
Auslãndische Geldsorten und Banknoten.
29. Juni Geld Brief 20,38 20, 46
28. Juni Geld Brief Sosvereians / Notiz 20,8 20,46 20 Frants⸗ Stücke... für 16,6 16,22 16,6 16,22 Gold⸗Dollars ...... 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 5,4 5,76 5,4 5,76 Amerikanische:
1000-5 Dollar ... ö Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit. ⸗Indische Bulgarische Dänische: große 10 Kr. u. darunter Englische: große ...
JJ Estnische Finnische Französische
1ollar 260 271 269 271 1Dollar 2,9 2 2, 59 2571 1 Pap. Peso O49 ? 0,49 0,51 L austr. Pfd. 4,24 26 4,24 4,26 100 Belga 41,72 41,88 1 Milreis 0,095 0, 105 100 Rupien 49,55 49,85 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen Uengl. Pfd. engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. ) 100 Frs. ; 3,99 Holländische 100 Gulden 132,33 Italienische: große . 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire
13,
100 Dinar 5,53 Ktrtrnbisthe .=. L kanad. Doll. 1,59 Lettländische 100 Lats — Litauische: große ... / 100 Litas
100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische .. . . 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei
und neue 500 Lein. unter 500 Lei .. . . 100 Lei Schwedische: große. 100 Kronen
50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große . . . 100 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Irs. Spanische 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südasy. Pfd. Türkische türk. Pfund Ungarische ...... .. 100 Pengö
41,70 10,43 56,65
2
8 D —
100 Lei
ö.
ü D D O N e & — — —
—
— 81
D = .
l
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärłten.
Devisen.
Prag, 28. Juni. (D. N. B. Amsterdam 15.58, Berlin — —, Zürich 662,00, Oslo 666,00 nom, Kopenhagen 566,50, London“) 116,20, Madrid — —, Mailand 152,30 nom., New York 29,34, Paris) 65,78, Stockholm 699,090, Brüssel 490,50, Budapest — —, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 28. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö.) Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,765, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris — —, Prag 11,80. Sofia 413,00, Zürich 78,10, Slowakei 9,65.
London, 28. Juni. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris 176,50 =-176 75, Berlin — —, Spanien (Freiv. 3770 B., Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv. — —, Schweiz 17,75 — 17, 85, Kopenhagen (Freiv. — —, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 17, 00— 17, 13 B., Rio de Janeiro
(inoffiz.) O / 3.25.
T4
Offentlicher Anzeiger.
Paris, 28. Juni. (D. N. B.)
Amsterdam, 28. Juni. Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)
Zürich, 28. Juni. (D. N. B.) II1,40 Uhr. Paris — — London 17,25, New York 442,50, Brüssel —,—, Mailand 22,40, Madrid 40,00, Holland —, —, Berlin 177,90, Stockholm 106,25, Oslo —,—, Kopenhagen — —, Sofia 550,00, Budapest 79, 00, Belgrad 10,900, Athen 310,00, Konstantinopel 300,90, Bukarest 225,90, Helsingfors 850, )00,. Buenos Aires gö, 00, Japan 1043/6.
Kopenhagen, 28. Juni. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00. Berlin ——, Paris — — Antwerpen — — Zürich 117,45, Rom 26,45, Amsterdam 275,55. Stockholm 123,60, Oslo 117,73, Helsingfors 106, ), Prag — —, Madrid — —,
Warschau —, —.
Stockholm, 28. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9, 30 G., 9, 70 B., Brüssel — —, Schweiz. Plätze 94,40 G., 95,20 B., Amsterdam — —, Kopenhagen 80,95 G., Sl, 25 B., Oslo 95,25 G., gö, 5h B., Washington 415,090 G., 420,00 B., Helsingfors 8335 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau — —.
Oslo, 27. Juni. (D. N. B.) London — — Berlin 177,50, Paris — —, New York 4409090, Amsterdam — — Zürich 100,900, Helsingfors 920, Antwerpen — — Stockholm 165.26, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau — —.
Moskau, 21. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 19,)0, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 119,09, Berlin 212,00.
Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.
London, 28. Juni. (D. N. B. Silber Barren prompt 218/s, Silber auf Lieferung Barren 2158, Silber fein prompt
2351, Silber auf Lieferung fein 23/1, Gold 168 —.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 28. Juni. (D. N. B) Reichs ⸗Alt⸗ besitzanleihe 1493, Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 119,90, Cement Heidelberg 162,00, Deutsche Gold u. Silber 257,00, Deutsche Linoleum 151g, Eßlinger Maschinen 130,900, Felten u. Guilleaume — —, Ph. Holzmann 199,75. Gebr. Jung⸗ hans 1193, Lahmeyer 130,00, Laurahütte — —, Mainkraftwerke
S6, 99), Rütgerswerke — —, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff
Waldhof 145,00.
Hamburg, 28. Juni. (D. N. B) (Schlußkurse) Dresdner
Bank 117,25, Vereinsbank 135,50, Hamburger ,, 110, Hamburg⸗Amerika Paketf. 95,90, Hamburg⸗Südamerika ; Nordd. Lloyd 9450, Alsen Zement — — Dynamit Nobel 95r/ gex,, Guano 105,00, Harburger Gummi 199,00, Holsten⸗ Brauerei 154.00, Neu Guinea — —, Otavi — —.
Wien, 28. Juni. (D. N. B.) 6 0½ Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,00, 5 o/o. Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,75, 6 0, Steiermark Lds. Anl. 1934 997/s K., 6,9 Wien 1934 99,75, Donau⸗ Dampfsch.Gesellschaft — —, A. E. G.⸗ Union Lit. A — — Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,0, Brau⸗-⸗AG. Oesterreich ——, Brown ⸗Boveri 70,06, Egydyer Eisen u. Stahl 199,00 K.,, „Elin“ AG. f. el. Ind. 26,10, Enzesfelder Metall — —, Felten-Guilleaume — —, Gummi Semperit — — Hanf⸗Jute⸗Textil 83,59, Kabel⸗ u. Drahtind. — —, Lapp⸗ Finze AG. 67.25, Leipnik⸗Lundb. 615,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal 46,25, Neusiedler AG. 105,25, Perlmooser Kalk 430, 00 K., Schrauben⸗Schmiedew. — —, Siemens ⸗Schuckert ; Simmeringer Msch. ——, „Solo“ Zündwaren — —, Steirische Magnesit 205,90, Steirische Wasserkraft 142,900, Steyr⸗-Daimler⸗ Puch 119,25, Steyrermühl Papier 54,50, Veitscher Magnesit — —, Waagner-Biro — —, Wienerberger Ziegel 114,00 K.
h 31 k 28. Juni: Notierungen nicht eingetroffen.
Kurs der Deutschen Reichsbank für
Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für London für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr (Ankauf, von Wechseln, Schecks und Auszahlungen) findet nicht mehr statt.
1
Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für ausländische Silber und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300, —
1Belga .. . 040 100 Belgas . . .. 40,— del. h 1 ,, , 1 Krone. . . . 0,46 100 Kronen .... ng d,
1 Eesti⸗ Krone . O, 60 100 Eesti⸗Kronen . 1Markka .. . 0, 0 100 Markka ...
1 Franc. .. . O08 100 Franes ...
1 Gulden .. . 1,30 100 Gulden... . h ö , . 1 Litas. bnd log git 1 Franc. O, lo 100 Franes ....
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300, —
Belgien .. Canada. Dänemark. England .. Estland .
Finnland. Frankreich. Holland .. Italien .. Litauen .. Luxemburg. Norwegen. Polen...
1 Krone. O, 55 100 Kronen 9 1 31oty . — — 100 Zloty. Schweden. 1ẽFrone . .. . 0,57 100 Kronen. Schweiz.. 1èẽ Franken ... 0,55 100 Franken Slowakei... 1 Krone ... . O 08 100 Kronen .
Ver. Staaten von Amerika. 1 Dollar .. . 2, M35 1 Dollar ...
Ankaufspreise der Deutschen Reichsbank für aus⸗ ländische Noten:
1 irakischer Dinar... FM 6,75
Die Ankaufspreife sind für Posten im Ge w 1 J . genwerte bis
1. Untersuchungß · und Strafsachen. 2. Zwang versteigerungen.
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zuste lungen,
p. Berlust ·˖ und Fundsachen.
6. Außlosung ufm. von Wertpapieren. 7. Akltiengesellschaften. 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H..
11. Genossenschaften,
12. Offene Handelt und stomm anditgesellschaften. 13. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen,
14. Banlausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote.
16036
Die Dresdener Bank, Berlin, Behren⸗ a. 35/39, hat das Aufgebot von olgenden Genußrechtsurkunden der Ge⸗
kunde vorzulegen,
Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Fallersleben,
26. Juni 1940.
Beuthen⸗Vorstadt Blatt 363) in Ab⸗ teilung 3 unter Nr. 9 für die Unter⸗ stützungskasse der Gräflich Schaffgotsch⸗ schen Zinkhütten in Morgenroth einge—
erklärun
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ Prozeßbevollmächtigter:
der Urkunde erfolgen wird. )
Beuthen, O. S., den 22. Juni 1940. Amtsgericht.
ͤ Rechtsanwalt Alfred Foege in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann Anton Janitzki, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗
tragenen Hypothek von 4496,30 Gold⸗
trag auf Ehescheidung vor dem Land⸗
mark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗
werkschaft Einigkeit l, Ehmen bei Fallersleben, beantragt: Nr. 280 11100 und Nr. 50, 3 2s59. Der a . der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
16035 Aufgebot.
19 Uhr, vor dem unterzeichneten! buch von
11 F440. — Die Godulla Aktien⸗
J 2 gesellschaft in Kattowitz hat das Auf⸗ in dem auf den 15. Januar 1941, 66 des bier, im *r euthen Blatt 3579 (früher
kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Januar 1941, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗
anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde! Ick
.
A. Oeffentliche Zustellungen.
neten Gericht (Stadtpark), Zimmer 15, 116040] Oeffentliche Zustellung. Frau Ella 1 Janitzki geb. in Bingsdorf,
gericht in Graudenz. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Graudenz auf den 18. September 1940, 190 Uhr, geladen.
Graudenz, den 23. Juni 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
reis Graudenz,
Neichs. und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 29. Juni 1940. S. 3
lichen Meldungsnachweis und bei Unternehmungen au durch den Nachweis der Eintragung im Handelsregister erbracht
2. Der Inhaber hat ferner nachzuweisen, daß er a) am 14. April 1938 seinen Wohnsitz Sitz) oder dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester⸗ reich hatte, b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsitz Sitz oder dauernden Aufenthalt im Deutschen. Reich hat und c) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am 14. April 1938 besessen hat.
Der Beweis für den Wohnsitz kann durch einen olizei⸗
werden. . — Als Nachweis für den Besitz am 14. April 1938 wird vor
allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durch⸗ schlag der ,, der Wertpapiere gemäß 5 8 der De⸗ visenderordnung für das Land Oesterreich, LGBl. Nr. 13/38, anerkannt werden. . ö .
Wissentlich oder fahrlässig. unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des. Härteausgleiches, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich. .
Der Antrag auf Gewährung des Härteausgleiches ist gleichzeitig mit der Umtauschanmeldung bei jener Stelle ein⸗ zubringen, bei welcher die Stücke zum Umtausch eingereicht werden. Diese Stellen werden die nach P. 1 und 2, Lit. a) bis c) erforderlichen Ueberprüfungen vornehmen.
Bei Zutreffen der genannten Voraussetzungen wird der Härteausgleich in Stücken der neuen 4 „igen Anleihe des Reichsgaues Niederdonau vom Jahre 1940, Ausgabe B, nach folgenden Grundsätzen gewährt.
Der Härteausgleich wird für je 100 Währungseinheiten Dollar) mit 100, — Reichsmark, d. i. mit dem vollen Ent⸗ er ür (Allgemeinsatz) gewährt, sofern er für sämtliche härteausgleichsfähigen Wertpapiere den Betrag von 10 000, — Reichsmark nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Häxte⸗ ausgleich, so ist der 10 9000, — Reichsmark übersteigende Be⸗ trag um die Hälfte zu kürzen.
Für den Reichsgau Niederdonau (Gauselbstverwaltung): Der Reichsstatthalter. J. V: Dr. Mayer e. h., gf. Gauhauptmann. J. A: Strasser e. h., Gaukämmerer. (L. S.)
Der Reichsstatthalter in Niederdonau, Gauselbstverwaltung.
Kundmachung. 1
Auf Grund des § 12 der Verordnung über Zinsermäßi⸗ gung und Währungsumstellung bei den Länder und Ge⸗ meindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940 werden sämtliche bisher noch nicht verlosten Schuldverschreibungen des 406M, igen Anlehens der Stadt Wien vom Jahre 1918 fm Nennwerte von 250 Millionen Kronen für den 1. September 1940 zur Rückzahlung aufgerufen.
Die Einlösung der durch diese Aufkündigung fällig werdenden Schuldverschreibungen erfolgt ab 4. September 1940 unter Anwendung der gesetzlichen Umrechnungsschlüssel 16 000 Kronen * 1 Schilling und 1,50 Schilling = 1 Reichs⸗ mark.
Anläßlich der Einlösung der Schuldverschreibungen ge⸗ langen auch die bisher noch nicht behobenen Zinsen, soweit sie nicht bereits verjährt sind, zur Auszahlung.
II.
Gemäß § 2 der unter I genannten Verordnung gelten die auf Schilling und Kronen lautenden Schuldverschreibungen der unten näher bezeichneten Anleihen der, Stadt Wien als auf Reichsmark umgestellt. Gemäß S 3 dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindlicher Wirlung, für den Schuldner die Herabsetzung des Zinssatzes auf 46/0 jährlich mit Wirkung ab 1. Juli 1540 für die unter die Verordnung fallenden, hoͤher als 40/0 verzinslichen Schuldverschreibungen angeboten. J .
Diese Bestimmungen gelten für alle am 1. Juli 1940 noch nicht fälligen Schuldverschreibungen nachstehender An⸗ leihen der Stadt Wien:
1. 5c½ Wohnbauanleihe der Bundeshauptstadt Wien vom Jahre 19233, II. Emission, im Gesamtnenn⸗ betrage von 10 Milliarden Kronen,
oo Wohnbauanleihe der Stadt Wien vom Jahre 1923 im Gesamtnennbetrage von 60 Milliarden Kronen,
3. 6 9½ Schuldverschreibungen der Bundeshauptstadt Wien vom Jahre 1934, lautend auf Schilling,
4. 50 “ Schuldverschreibungen der bundesun mittelbaren Stadt Wien vom Jahre 1937. ö
In Durchführung der obengenannten Bestimmungen 3 die a rn Anleihen in Schuldverschreibungen der neu zu begebenden, auf Reichsmark lautenden 49 igen Anleihe des Reichsgaues Wien vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht. ; .
a. . Anleihe it beginnend ab 1. Juli 1940, mit 4050 im Jahr verzinslich. Die ö der Zinsen erfolgt halb⸗ jährig im nachhinein am 2. Mai und 2. November jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu No⸗ minale 100, 500, 1000 und 5000 Reichsmark zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis 2. November 1963 gemäß einem nach gie fiber de Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 2. Mai jedes Jahres, erstmalig am Z. Mai 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuld verschreibungen erfolgt an dent der Auslosung nächstfolgenden 2. November.
Der Reichsgau Wien behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Til⸗
ungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Ee fer hein n gen als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einem Zinsenzahlungstermin aufzukündigen.
Falls der Reichsgau Wien von dem ihm vorbehaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung je⸗ weils auf die anschließenden nächsten Tilgungsquoten in An⸗ rechnung gebracht werden. . —
Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine
iehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Auf⸗
zeigen werden im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ und im „Völkischen Beobachter — Wiener Ausgabe“ verlautbart.
gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. ꝛ wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.
gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit.
Der Reichsgau Wien wird um die Zulassung zur Lombardie⸗ rung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.
Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt vier Jahre,
Der Anspruch auf das Kapital erlischt, Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren.
Der Umtausch der alten Titel in die neue 4 0½ ige Anleihe erfolgt zu nachstehenden Umtauschschlüsseln, wobei die Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit bis zum 30. Juni
1940 bar bezahlt werden. . Umtausch⸗ Barersatz für
schlüssel: die Zinsen bis Nominale 30. 6. 1940
666, 66 2,8 66,66 0,67
Für je Anleihe
Nominale
10 000 000 K 5 z Wohnbauanleihe 1923, II. Emission 100 8 696 Schuldverschreibungen vom Jahre 1934 .... 100 8 5 9 Schuldverschreibungen vom Jahre 1937 .... 66,66 0,56 Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden An⸗ leihe auf EM 100, — stellt, werden. sich bei der BVemessung der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Wien unverzinsliche Be⸗ scheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von RM 10,— oder FEM 5, — lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheini⸗ gungen die neue 40ͤ,0g9e Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗ betrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Barzahlun⸗ gen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder An⸗ spruch aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Wien. Spitzenbeträge von weniger als RM 5, — werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen. Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld⸗ verschreibungen sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis läng⸗ stens zehn Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei der Hauptkasse der Stadt Wien oder bei den nachfolgenden Kreditinstituten einzureichen: Creditanstalt — Bankverein, Erste österreichische Spar⸗Casse, Länderbank Wien — Aktiengesellschaft, Zentralsparkasse der Gemeinde Wien. Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt mit dem auf die Verkündung der Verordnung im Reichsgesetzblatt folgen⸗ den Tag. 57 die Ablehnung des Angebots gelten im übrigen die in den S5 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Juni 19410 ent⸗ haltenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die Schuldver⸗ schreibungen, für welche der Umtausch abgelehnt wird, inner⸗ halb der in der Verordnung genannten Frist bei der Hauptkasse der Stadt Wien, Ereditanstalt — Bankverein, Erste österreichische Spar⸗Casse, Länderbank Wien — Aktiengesellschaft, Zentralsparkasse der Gemeinde Wien
u erlegen sind.
; ö III.
Auf Grund des § 13 der unter J genannten Verordnung können die Inhaber von nachstehenden, im Ausland be⸗ gebenen Anleihen der Stadt Wien:
6 0½ Dollaranleihe der Stadt Wien vom Jahre 1927 im Gesamtnennbetrage von Dollar 39 Millionen, 50½ Anleihe des Privat⸗-Kranken⸗ und Pensions⸗ . „Confraternität“ vom Jahre 1929 im Gesamtnennbetrage von hfl. 225 900, —, 405 Schweizer Frankenschuldverschreibungen der Stadt Wien vom Jahre 1931 im Gesamtnominale von 75 Millionen Schweizer Franken bis längstens 31. Juli 1940 den Umtausch in auf Reichsmark lautende, mit 4 5 jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuldverschreibungen verlangen. Der Umtausch erfolgt kostenlos.
Den Inhabern der genannten Anleihen wird der Um⸗ tausch ihrer Stücke in die neu zu begebende, auf Reichsmark lautende 40ͤ1ige Anleihe des Reichsgaues Wien vom Jahre 1940 in der unter II näher bezeichneten Ausstattung zu nach⸗ folgenden Umtauschschlüsseln , ,. wobei die Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Zinsenfälligkeit bis zum 30. Juni 1940 bar bezahlt werden.
Anleihe
Umtausch⸗ Barersatz für schlüssel: die Zinsen bis Nominale 30. 6. 1940 RM RA
Für je Nominale
100 3 635 Dollaranleihe v. J.
250, — 2,50
182, — 0,55
100 sfrs. 4 75 Schweizer. schulduerschreibungen v. S. 1931 56,70 1,B12 Anläßlich des Umtausches werden sich für die , m der neu auszugebenden Anleihe Spitzen ergeben. Für diese gelten, die unter IJ näher ausgeführten . sinn⸗ emäß. . Die oben angeführten Schuldverschreibungen sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen zugleich mit dem Umtauschantrag oder bis längstens zehn Wochen nach Verlautbarung der Vex⸗ ordnung bei der Hauptkasse der Stadt Wien oder bei nach⸗ folgenden Kreditinstituten:
Creditanstalt — Bankverein, Erste österreichische Spar⸗Casse, Länderbank Wien — Aktiengesellschaft, Zentralsparkasse der Gemeinde Wien einzureichen. Härteausgleich.
Der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der
Schweizer Frankenschuldverschreibungen vom Jahre 1931, die 5 96 sind noch gesetzlich als Juden gelten G ö5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergese 1935, RG6Bl. J S. 1333, Gesetzblatt für das Land. Nr. 150/38) und die von dieser Umtauschmöglichkeit Gebraue
machen, unter nachstehenden Bedingungen ein Ausgleich für die bei der Währungsumstellung entstandenen Härten gewährt.
vom 14. November as Land r ,
1. Der Inhaber, der einen Härteausgleich geltend macht,
hat durch eine eidesstättige Erklärung zu versichern, daß er
weder Jude ist noch gesetzlich als Jude gilt, Für inländische juristische Personen entfällt eine derartige Erklärung.
2. Der Inhaber hat ferner nachzuweisen, daß er .
a) am 14. April 1938 seinen Wohnsit, Sitz) oder
dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester⸗ reich hatte, ᷣ
b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsitz Sitz) oder
dauernden Aufenthalt im Deutschen Rei hat und
c) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am
14. April 1938 besessen hat. ; 4 Der Bewels für den Wohnsitz kann durch einen polizei⸗ lichen Meldungsnachweis und bei Unternehmungen auch durch den Nachweis der Eintragung im Handelsregister erbracht werden.
Als Nachweis für den Besitz am 14. April 1933 wird vor allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durch⸗ schlag der Anmeldung der Wertpapiere. gemäß § 8 der De⸗ visenverordnung für das Land Ic reich LGBl. Nr. 13/38, anerkannt werden.
Wissentlich oder fahrlässig unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des Härteausgleiches, sondern auch straf⸗ rechtliche Folgen nach sich.
Der J auf Gewährung des Härteausgleiches ist
gleichzeitig mit der Umtauschanmeldung bei jener Stelle ein⸗ zubringen, bei welcher die Stücke zim Umtausch eingereicht werden. Diese Stellen werden die nach Punkt 1 und 2 Lit. a bis ea erforderlichen Ueberprüfungen vornehmen. Bei Zutreffen der genannten Voraussetzungen wird der Härteausgleich in Stücken der neuen 40 ;éigen Anleihe des Reichsgaues Wien vom Jahre 1940 nach folgenden Grund⸗ sätzen gewährt.
Der Härteausgleich wird laut folgender Aufstellung mit dem vollen Entschädigungssatz (Allgemeinsatz gewährt, k er für sämtliche härteausgleichsfähigen Wertpapiere der Stadt Wien den Betrag von 10 000 Reichsmark nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Härteausgleich, so ist der 10 000 Reichsmark übersteigende Betrag um die Hälfte zu kürzen.
Aufstellung über die Sätze des Härteausgleiches aus der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der
Finanzen vom 14. Juni 1940. Hãrteausgleich Allgemeinsatz
Für je r Nominale
Nominale Anleihe
100 8 6 25 Wiener Dollaranleihe v. J. 1927. 100 sffrs. 4 335 Schweizer Frantenschuldverschrel⸗ bungen der Stadt Wien v. J. 19831. 20, — Für den Reichsgau Wien, Gemeindeverwaltung. Der Reichsstatthalter in Wien: 8 J. V.: Dr. Jung e. h., Regierungspräsident, der allgemeine Vertreter des Reichsstatthalters in der Gemeindeverwaltung.
—
Kundmachung.
Auf Grund des § 13 der Verordnung über Zinsermäßi⸗ gung und Währungsumstellung bei den Länder- und Ge⸗ meindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940 können die Inhaber von am 1. Juli 1940 noch nicht fälligen Schuld⸗ verschreibungen des 4,½'igenniederösterreichischen Investitkonsanlehens für Landeseisen⸗ bahnzwecke vom Jahre 1911 bis längstens 31. Juli 1940 den Umtausch in auf Reichsmark lautende, mit 40/0 jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuldverschreibungen verlangen. Der Umtausch . kostenlos.
Den Inhabern wird der Umtausch ihrer Stücke in dis neu zu begebende, auf Reichsmark lautende 401,0ige gemein⸗ same Anleihe der Reichsgaue Wien und Niederdonau vom Jahre 1940 zu nachstehendem Umtauschschlüssel ermöglicht, wobei die Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit bis zum 360. Juni 1940 bar bezahlt werden:
Umtausch⸗ Barersatz für
Anleihe schlüssel: die Zinsen bis
Nominale 30. 6. 1940 Rat Ren 4 235 n. 5. Investitionsanleihe * 4 d. F. 181 . ,, oo 0, 7
— Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940, mit 45 im Jahr verzinslich. Die . der Zinsen erfolgt halb⸗ jährig im nachhinein am 2. Mai und 2. November jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu No⸗ minale 100 Reichsmark zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis längstens 2. Mai 1986 gemäß einem nach gleichbleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 1. April jedes Jahres, erstmalig am 1. April 1941 statt= findenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem der Auslosung folgenden 2. Mai. Die AÄnleiheschuldner behalten sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Til⸗ gungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einen Zinsen⸗ zahlungstermin au de, , ,
Falls die Anleiheschuldner von dem ihnen vorbehaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch machen, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung je— weils auf die anschließenden nächsten Tilgungsquoten in zl ⸗ rechnung gebracht werden.
Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsguote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Aufkün⸗ digung und alle sonstigen diese Anleihe betreffenden Anzeigen werden im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ und im „Völkischen Beobachter — Wiener Ausgabe“ verlautbart.
Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt vier Jahre, gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren na
=
Für je Nominale
hoo ffrs.
,,, vom 14. Juni 1540 gemäß wird den Inhabern der
ündigung und alle sonstigen, diese Anleihe betreffenden An⸗
olcigen Wiener Dollaranleihe vom Jahre 1927 und der el
dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.