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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 29. Juni 1840. S. 4
Die Schuld verschreibungen der neuen Anleihe genießen
gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit.
Die Anleiheschuldner werden um die Zulassung der neuen Schuldverschreibungen zur Notierung an der Wiener Börse und um die Zulassung zur Lombardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.
Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden Anleihe auf E. M 160, — stellt, werden sich bei der Bemessung der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge geben die Anleiheschuldner unverzinsliche Be⸗ scheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von RM 10,—
oder EM 5, — lauten und ihren Inhaber . gegen
Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigun⸗ gen die neue 40, ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗ betrag mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Barzahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht eleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder An⸗ eren aus den Bescheinigungen gegen die Anleiheschuldner.
Spitzenbeträge von weniger als RM 5, — werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.
Die Schuldverschreibungen der alten Anleihe sind mit sämtlichen Zinsscheinen ab 1. November 1940 und Erneue— rungsscheinen zugleich mit dem Umtauschantrag oder bis längstens zehn Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei der Hauptkasse der Stadt Wien, bei der Creditanstalt — Bankverein oder bei der Länderbank Wien — Aktiengesellschaft einzureichen.
Härteausgleich.
Der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 14. Juni 1510 gemäß wird den Inhabern, die weder Juden sind noch gesetzlich als Juden gelten G 5 der ersten Verordnung zum e,, vom 14. November 1935, RGBl. 1 S. 1333, Gesetzblatt für das Land Oesterreich Nr. 150/1938) und die von dieser Umtauschmöglichkeit Ge⸗ brauch machen, unter nachstehenden Bedingungen ein Aus⸗ gleich für die bei der Währungsumstellung entstandenen Härten gewährt:
1. Der Inhaber, der einen Härteausgleich geltend macht, hat durch eine eidesstättige Erklärung zu versichern, daß er weder Jude ist noch gesetzlich als Jude gilt. Für inländische juristische Personen entfällt eine derartige Erklärung.
2. Der Inhaber hat ferner nachzuweisen, daß er
a) am 14. April 1938 seinen Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester— reich hatte,
b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsitz Sitz) oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich hat und
e) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am 14. April 1938 besessen hat.
Der Beweis für den Wohnsitz kann durch einen polizei⸗ lichen Meldungsnachweis und bei Unternehmungen auch durch den Nachweis der Eintragung im Handelsregister erbracht werden.
Als Nachweis für den Besitz am 14. April 1938 wird vor allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durch⸗ schlag der Anmeldung der Wertpapiere gemäß § 8 der
Devisenordnung für das Land Oesterreich, LGBl. Nr. 13,38.
Gemäß S3 dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindlicher Wirkung für den Schuldner die Herabsetzung des Zinssatzes auf 47½ jährlich mit Wirkung ab 1. Juli 1940 angeboten.
In Durchführung der oben genannten Bestimmungen wird die angeführte Anleihe in Schuldverschreibungen der neu zu begebenden, auf Reichsmark lautenden 4 igen Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre umgetauscht. .
Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit 4 * im Jahre verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährig im Nachhinein am 2. Januar und 1. Juli jeden
1940 kostenlos
Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 1900 und 5000 Reichsmark zur Ausgabe.
Die Tilgung erfolgt bis 1. Juli 1961 gemäß einem nach gleichbleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 2. Januar jeden Jahres, erstmalig am 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch
Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgendem 1. Juli.
Der Reichsgau Oberdonau behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann inmer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan ent⸗ fallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldverschreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einen Zinsen-Zahlungstermin aufzukündigen.
Falls der Reichsgau Oberdonau von dem ihm vor— behaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden nächsten Tilgungs— quoten in Anrechnung gebracht werden.
Die Serien und Nummern der verlosten Schuldver— schreibungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Be— deckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänz— sonstigen diese betreffenden Anzeigen werden im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ und im „Verordnungs⸗ und Amtsblatt des Reichsgaues Oberdonau“ verlautbart.
Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.
Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit.
Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren. Der Reichsgau Oberdonau wird um bardierung bei der Deutschen Reichsba
Der Umtausch der alten Titel in die neue Anleihe erfolgt zu nachstehendem Umtauschschlüssel, wobei die Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit bis zum bar bezahlt werden.
Wiener Ausgabe“
86 für den Reichsgau Steiermark“ verlautbart. Aufkündigung
ulassung zur Lom⸗ nk einschreiten.
Zinsen vom Juni 1940
Umtausch⸗ Barersatz f. d.
Für je Nominale Zinsen v. 15. 6.
anerkannt werden.
Wissentlich oder fahrlässig unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des Härteausgleiches, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich.
Der Antrag auf Gewährung des Härteausgleiches ist gleichzeitig mit der Umtauschan meldung bei jener Stelle ein— zubringen, bei welcher die Stücke zum Umtausch eingereicht werden. Diese Stellen werden die nach Punkt 1 und 2 Lit. a bis c erforderlichen Ueberprüfungen vornehmen.
Bei Zutreffen der genannten Voraussetzungen wird der Härteausgleich nach folgenden Grundsätzen in Schuldverschrei⸗ bungen der neu auszugebenden Anleihe gewährt.
Der Härteausgleich wird mit dem vollen Entschädigungs— satz (Allgemeinsatzz gewährt, soferne er den Betrag von 10 000 Reichsmark nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Härteausgleich, so ist der 10 006 Reichsmark übersteigende Betrag um die Hälfte zu kürzen.
ö Härteausgleich Für je Allgemeinsatz Nominale Anleihe Nominale - ö RAM 500 ffrs. 475 n. ö. Investitionsanlehen vom d 12,50
Für den Reichsgau Wien, Gemeindeverwaltung. Der Reichsstatthalter in Wien: J. V.: Dr. Jung e. h., Regierungspräsident, der allgemeine Vertreter des Reichsstatthalters in der
Gemeindeverwaltung. Für den Reichsgau Niederdonau, Gauselbstverwaltung. Der Reichsstatthalter in Niederdonau: ö
J. V.:: Dr. Mayer e. h., Gauhauptmann. J. A.: Strasser e. h., Gaukämmerer.
Aunbmachung. 1
Auf Grund des 5 12 der Verordnung über Zins⸗ ermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder und Gemeindeanleihen in den Reichsgauen der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBl. 1 S. S95, werden sämtliche bisher noch nicht verlosten Schuldverschreibungen der 4Y½ igen o berösterreichischen Landes⸗Investitions⸗ anleihe vom Jahre 1920 für den 1. August 1940 zur Rückzahlung aufgerufen. .
Die Einlösung der durch diese Aufkündigung fälli werdenden Schuldverschreibungen erfolgt ab 1. August 194 unter Anwendung der gesetzlichen Umrechnungsschlüssel 10 6 Kronen — 1 Schilling und 1,50 Schilling — 1Reichs⸗ mark.
Anläßlich der Einlösung der Schuldverschreibungen ge⸗ langen auch die bisher noch nicht behobenen Zinsen, soweit sie nicht bereits verjährt sind, zur Auszahlung.
II
Gemäß §5 2 Abs. 1 der unter LI genannten Verordnung 66 die auf Schilling lautenden Schuldverschreibungen der „igen Schillinganleihe des Landes Sber⸗ österreich vom Fahre 1936 als auf Reichsmark
bis 30. 6. 1940
5 Y ige Schil⸗ linganleihe des Landes Oberösterreich vom Jahre 1936 Da sich der geringste Nennbetrag der neu auszugebenden Anleihe auf RM 100, — stellt, werden sich bei der Bemessung der auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Oberdonau unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von RM 10, — ] oder RM 5, — lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheini⸗ ungen die neue 4 *ͤ½ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗ etrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Bar⸗ zahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder n Bescheinigungen gegen den Reichsgau
gen irgendwelcher Art we ; i n ,. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder An⸗
14 Run
Für solche
Anspruch aus de Oberdonau.
Spitzenbeträge von weniger als R.M 5, — werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.
Die für den Ümtausch in Betracht kommenden Schuld⸗ verschreibungen sind mit sämtlichen nach dem 30. fällig werdenden Zins- und Erneuerungsscheinen bis längstens zehn Wochen nach Verlautbarung bei nachstehenden Kreditinstituten einzureichen:
Bank für Oberösterreich und Salzburg, Linz, und deren Filialen, Creditanstalt — Bankverein in
Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt am 25. Juni 1940. . Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen die in den 55 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Juni 1940, l enthaltenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch ab⸗ lehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten rist bei der
Bank für Oberösterreich und Salzburg, Linz, und deren Filialen und bei der Creditanstalt — erledigen sind.
Linz, den 22. Juni 1940,
Der Reichsstatthalter in Oberdonau Gauselbstverwaltung.
J. A.: Dr. Danzer.
RGBl. JS. S95
Bankverein in Wien zu
Kundmachung.
Gemäß §z 2 der Verordnung über Zinsermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder⸗ und Gemeindeanleihen
In Durchführung der oben genannten Bestimmungen wird die angeführte Anleihe in Schuldverschreibungen der neu zu begebenden, auf Reichsmark lautenden 45e“ igen An⸗ leihe des Reichsgaues Steiermark vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht. ö ⸗
. Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit 40½— im Jahr verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich im Nachhinein am 1. . und 1. August jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 10090 und 5060 Riis zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis 1. Februar 1959 gemäß einem nach leich⸗ . Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf rund von am 2. Januar jedes Jahres, erstmalig am 2. . 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgenden 1. August. Mit 1. Februar 1959 werden die bis dahin nicht getilgten Schuld⸗ verschreibungen zurückgezahlt. ö
Der Reichsgau Steiermark behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderem Jahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht hᷓ Schuld ver⸗ schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einen Zinsen⸗ zahlungstermin aufzukündigen. ;
Fälls der Reichsgau Steiermark von dem ihm vor⸗ behaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die . nächsten Tilgungs⸗ quoten in Anrechnung gebracht werden. .
Die Serien und Nummern der 3 Schuld verschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Auf⸗ kündigung und alle sonstigen diefe Anleihen betreffenden Anzeigen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischen Staatsanzeiger“ und im „Völkischen Beobachter —
gie im „Verordnungs⸗ und Amtsblatt
Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt 4 Jahre,
gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.
Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen
6, dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922 BGBl. Nr. 336, die
Der Reichsgau Steiermark wird um die Zulassung zur Lom⸗ bardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.
ündelsicherheit. . ö ; Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren.
Der Umtausch der alten Titel in die neue Anleihe er⸗
folgt derart, daß für je Nominale 100 Schilling, Nominale 66,66 Reichsmark hingegeben werden. .
Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden An⸗
leihe auf EM 160, stellt, werden sich bei der Bemessung der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Steiermark unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von RM 10, — oder RAM 5, — lauten und ihren Inhaber ee gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigun⸗ eh die neue 40½ ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗
etrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Baxzahlun⸗ . . en auf diese Bescheinigungen nicht
pruch aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Steier⸗
mark.
Spitzenbeträge von weniger als 5. — RAM werden durch
Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.
Anläßlich des Umtausches werden 6s½ o Zinsen vom
Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit, das ist vom 1. Februar Nd bis zum 40. Juni 1940 und 45, Zinsen für den Monat Juli 19406, zusammen ein Betrag von RM 2,03 je 100 Schilling Nominale bezahlt.
Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld⸗
verschreibungen sind mit sämtlichen, nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis längstens 10 Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei der Landes⸗Hypothekenanstalt für Steiermark in Graz oder bei den nachfolgenden Kreditinstituten einzureichen:
Creditanstalt — Bankverein Wien und deren Zweig⸗
anstalten, . Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren Zweig⸗ anstalten, Hypotheken und Creditinstitut Wien und deren weiganstalten.
Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es
von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt am 25. . 1940, der auf die Verkündung der Verordnung im R folgende Tag.
Bl. Für die Ablehnung des Angebots gelten im übrigen die
in den 55 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Juni 1940, RGBl. J, S. 895 enthaltenen Vorschriften mit der Maßgabe, . die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch ab⸗
elehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten
Frist bei der
Landes⸗Hypothekenanstalt für Steiermark in Graz, Creditanstalt — Bankverein Wien und deren Zweig⸗ anstalten, Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren Zweig⸗
anstalten oder dem Hypotheken- und Creditinstitut Wien und deren weiganstalten,
zu erlegen sind.
Für den Reichsgau Steiermark. Der Reichsstatthalter in der Steiermark (Gauselbstverwaltung)
J. A.: Dr. Pa gl, Gaukämmerer. (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
stmark vom 14. Juni 1940, RGBl. 1, Seite 895 gelten die auf Schilling lautenden S ehemals österreichischen Länder als auf gestellt. Gemäß
uldverschreibungen der eichsmark um⸗ dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindlicher Wirkung für den Schuldner die Herab⸗ des Zinssatzes auf 4060 jährlich mit der Wirkung ab 1. Juli 1940 für die unter die Verordnung fallenden, höher als 400 verzinslichen Schuldverschreibungen angeboten.
estimmungen gelten auch für die 6x o/ igen
umgestellt.
e, n nem des Landes Steiermark vom Jahre
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen
Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam: . für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Irn pt g, Druckerei⸗ und Verlags⸗AUktiengesellschaft,
erlin, Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen
leinschl. BSörsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
SSweite Beitage . 4m Deutschen Reichsanzeiger nm Preuß ischen Staatsanzeiger
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Mr. 150 Berlin, Sonnabend, den 29. Juni 1940
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9 j Aus gaben. ö J 8 R 9 * . Magdeburger Lebens⸗⸗ersicherungs⸗Cesellschaft. ö e 4 gese ch 3 Rechnungsabschluß für das Jahr 1989. . Unfalt: 1608 ; 1. Lebens versicherung. ) geleistt ...... 24 786,20 2 : e h , . J —m b) zurückgestellt... . 33 216.590 128 00279 Gesellschaft in Bremen. ö ; RA RV 9 2. Haftpflicht: K Ordentliche Hauptversammlung I. Ueberträge . 9 6 , 33 . e, Dienstag, dem 23. Juli . j ,, 58 847 589 — b) zurückgestellt .... 362493. 50 425 909 g9õ . , , . 2. Pramienüberträgecc.. . . 3 936 17 — 3. Laufende Renten: Haftpflicht —— remer Bank, Filiale 3. Reserve für schwebende Versicherungsfälle. . 187 219 — n hein , 74,72 Bank, a,, . 4. Gewinnrücklage der Versicherten. .... II 653 848 57 J b) nicht abgehoben. ...... n, 4 [2 564 387 46 y 36 rf n sherichtes un 5. Sonstige Reserven und Rücklagen. .... 545 302 N 75 5 I. Zahlungen fur Versiche rung falle im ecmc
des hre nr fed ef für das Ge⸗J II. Prämien: ⸗ aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:
schäfts jahr 1939 mit dem Bericht 1. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall: 1. Unfall:
ee bil e ,,,, , w 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ b) in Rückdeckung übernom— ö D 1072986560] 1s8 184 3
dung des Reingewinns sowie über wennn, . 24165 , 2. Haftpflicht: J ö
die Entlastung des Aufsichtsrates 2. für Rentenversicherungen... .. 62182 4 D gere z 571,3 .
und Vorstandes K III. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer ... 28 104 19 b) zurückgestellt... ... 53 135. 21570631 3. Neuwahl des Auflchtsrates, IV. Kapitalerträge: 3. Laufende Renten:
Bremen, den 27. Juni 1946. 1. Erträge aus Beteiligungen.... . 5 Unfall: 4
Der Borstand. Evert. ⸗ 2 3 o14 566 69 ö. a) abgehoben. ...... 4977, *5 -
, e . Fur ö.. 3. Mietzerträgeꝛm. . 163 506 83 3 9! O72 52 b) nicht abgehoben. ... 164156 5 094 20 Ein . * n h do, V. Gewinn aus Kapitalanlagen: ö en,, ö ö . . 1. K sgewi d . . A 16 A abgehoben R 91 , 98 wor sen hofn, ne ksche, in Empfang ge— 2. rr e gewinn HJ i 1 362 71 68 s20 ss ö 3 . 8a s 683 z de g r m d . VI. Vergütungen der Rückversicherer .. . . 5. J 4. Prämienrückgewährbeträge, abgehoben.. 10632 2 428 .
VII. Sonstige Einnahmen? ... — — — III. Vergütungen für in Rückdeckung übernommene . & Weidmann Attien⸗ Gesamteinnahmen o 12 sd . J 25 üer aft Bergisch Gladbach Aus gaben IV. ,, aufgelöste, selbst abge⸗ ⸗ ; 85. 5 6 schlossene Versicherungen ... .. — — Bilanz zum 31. Dezem ber 1939. J. Zahlungen für unerledigte BVersiche rung falle der v. ,, F 3. Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: kJ ass oss Lo ö Aktiva. 1. a) . 39 ö 2. Haftpflichtversicherung .... ..... 201 16 26 467 0026 nlagevermögen: im Todesfall... . ; Aus schluß der Leis —— . , m , e , doe Kohm. b) zurückgestellt: 1. Vertreterprovisionen: baud os 134 zur z0 274, 3 provi 3, cr n,, m ,. ö ᷣ 80 2 J e, gelen ö rlebensfall. .... ö 9. ftpfli 39 923, 47 90 584 2 Unbebaute Grundstücke. ö 18 366 J . im . — daftpflicht 1 . ö k 39 3,47 . . Maschinen und maschinelle 2. Gezahlte Abfindungen und Renten aus auf⸗ 717830 46 666 13 2. Sonstige Verwaltungskosten. . 202 56 63 diggen 72 970 — gewerteten Versicherungen ... 411180 3 Steuern und öffentliche Abgaben ..... 3 1a 3. ; Werkzeuge, Betriebs und II. Zahlungen für Versicherungsverpflichtungen im 4. Beitrãge an Berufsvertretungen ..... ⸗ . 353 904 33
Geschäftsausstattung. . l0 605 — Geschäftsjahre aus selbst abgeschlossenen Ver— VII. Prämienreserven: . ; .
Umlaufvermögen: sicherungen: — . 1. Deckungskapital für laufende Renten, Unfall 20 401 — Roh⸗, Hilfs- und Betriebs⸗ ‚. 1. Kapitalversicherungen auf den Todesfall: 2. Deckungskapital für laufende Renten, Haftpflicht ö. .
, ö 121 35741 a) geleistet: 3. Prämienrückgewährreserre .. . .. 37 939 — ge Erzeugnisse. . 259 313 26 im Todesfall.. .... 1720 1623,92 Ss , 4. Sonstige rechnungsmäßige Reserven ... 16560 137 ] 366 796 — er e ier life . ö . 6 . W n gn . vm. Bramientiberttäge: ,, .
k . . zurü ge e . ö astpflichtversich? . 996* . — en, l . o1 o) im a, nei J ö . zel osg IX. Sonstige Reserven und Rücklagen ...... ö. ö , . ö im Erben al- dr. X. Sonstige AusgabeenWn .. . . a. , , 2. Rentenversicherungen, abgehoben. 18 31552 14 n XI. Gewinn 1939, der Rechnung der Lebensversiche⸗ , 3 373 664 74 3. Sonstige Versicherungen, geleistt.. y 06 d 1129 38 6931 . ieh an* 1493860 195 III. Vergütungen für in Rückdeckung übernommene — 1 Gesamtaus gaben Ms 5s 7J tand und Postscheckök 1 566651 Versicherungen. .?... , . 3. ö. z : ö e, , . ö. s 401 —] HIV. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst abge⸗ 1 n M s e 32. Kraftfa hrzeu gversicherung e ,. ö ö chlossene . ,, 90 ere . , . Forderungen an den Vor⸗ e nn,, . 2 547 790 I. Ueberträge aus dem Vorjahr: / tsjahré ausgezahlt .... 790 65 . träg m , ,. stand .. .. y . . 96 . . . . 27 879 55 2 575 670 20 1. Prämienreserven: Deckungskapital für Renten, . Noe T5 5853 * , , * J 214 862 — — — VI. Rückversicherungsprämien: 2. Bram ienuberträgè: assi J. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall . 3 184 058 96 . le nül : ,. Passiva. ö f p . . 9 ß 3 184 058 96 a) JI 15 337, ; Grundlapital .lt ;.. 100 900 — 2. für Rentenversicherungen (negatiꝝ)ꝰ) — ö p) Haftpflicht... . . 148 202 163 5630 — Gesetzlich Rücklage 2300 — vVII. Verwaltungskosten (unter Ausschluß der Leistungen 8. Schaben eren: — — Bertberichtigungsposten 0 320 für in Rückdeckung übernommene Versicherungem): w 82 Rücstellungen fur ungewisse . I 832 908 8] b) Haftpflicht ...... .. 1 177 200,02 1204 109 52 1582 51052 H . Srund⸗ und ö . ,,, f ber V 36 ö. 3 I. Prämien: . 1 ĩ J Ab , 9 2 . . r . * ter julden dinglich ö 3 . iche ö. . 20 501 86 3 367 26539 1. für Unfallversicherungen, selbst abgeschlossene 133 058 81 ntenschulden, ding 4. Beiträge an Berufsvertretungen ... . i 4. cio . 24 899 y
gesicherte Darlehen.. 116 o VIII. Abschreibungen . 9 zo 274 28 2. f. Saftpflichtversicherungen, selbst abgeschlossene 12091 8410 99 1 424ꝛ8ũ I , . . ö. 3 3 IX. Verlust aus Kapitalaniagen-. . 44922 ö ,, ,,. der Versicherungsnehmer ... 3 . ö. K , , . X. Prämienreserven am Schlusse des Geschäftsjahres: J BVerbin g lichkeiten, a. Grund J. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall. 62 758 113 — V. Vergütungen der Rückversiche rer: .
l ⸗ t ; ö f 68 566 12
von Warenlieferungen 2. für Rentenversicherungen.. ... 387 805 — 1. Unfallversicherungg ... . ⸗. ö
und Leistungen . 3 111 839 72 3. ur senstige Versicherü ungen 220 246 63 315 163 2. Haftpflichtverfichcrung . . ... 777. dW is , eis as s . ö. . — XI. Pramieniberträge am Schlusse des Geschäfts- . VI. Sonstige Einnahmen? .
. Re g ne jahres für Kapitalversicherungen auf den Todesfall 4 236 277 - . Gesamteinnahmen 3 35 Iss 85
eigener Wechsel. . 28 77663 XII. Gewinnrücklage der mit Gewinnanteil Versicherten S 478 178 37 Aus gaben. — — Verbindlichkeiten gegen⸗ Zuweisungen aus dem Ueberschuß des Geschäfts—= 1 sio 1671, J. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre
über Banken. .... 13 208 04 jahres... — . 320128880 aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:
Sonstige Verbindlichkeiten 51 389 24 XIII. Sonstige Reserven und Rücklagen... 490 039 65 1. Unfall:
ĩ inn: XIV. sti ö 436 732 57 d Reingewinn: . XIV. Sonstige Ausgaben.... . geleistet 22, .
Vortrag 1938 2 875,60 XV. Reingewinn. .. 10000 b) zurücge stellt d 37 35271
Gewinn 1939 19 g3183 a nn,, Gesamtausgaben g6 712 526 74 2. Haftpflicht: ,
1152 773 35 a) geleistet K 300 g22,91 strech 2. AlL gemeine Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung. b) zurückgestellt. ...... S65 313. — 1 166 23591
Gewinn⸗ und Berlustrechnung — — ——— 3. Laufende Renten, Haftpflicht, abgehoben — gos 02 1 204 49164
e n, 8 Einnahmen. Ru , , , m. Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr 9 Aufwen dun gen. . ,, Vorjahre: 5 abgeschlossenen Versicherungen: z 5 ö I. Prämi rven: Unfall: 6 . , . . ) Deckungskapital für Renten: ) geleisttt ...... .... 22 80z, 2g . n , 6. p) zuructgestell t...... 6 S613. 33 446 29 ̃ . I2 952 so daftpflicht ·· Ss 606. 8 2. Haftpflicht: K, . ö gen,, , s gs ß p) . , J , i 36 8 . i S echnungsmaßi . b ü J — 15 8
teuern vom Einkommen, ; ) ö. rech . ö ö zoo. n 216 8. zurückgestellt . 144, 539 516
Ertrag und Vermögen. 6 a n,, 3. Laufende Renten, Haftpflicht:
Beiträge an Berufsvertre⸗⸗ 2. Prämienüberträge: . . 19761,46
tungen.... 2 280 50 unfallclc ... . n, d) nicht abgehoben.... . J i034 20 S656 10 sos sa7 5? 2 ö ö JJ — II. Rückversicherungsprämien: 23 .
ortrag 2. Schadenreserven: d 71 71525 6 9 r 2 3039 ichtwersicherung ??... ois das Hs 717 6027, Gewinn 1580 15 93 133 22 so 43 uff hiicht . 44 50s, 13 365 gor as ö daftpflichtversicherung 26 266 0 670 D T Reserven und Rücklagen. Tmfaũ . e 6. 4. Sonstige Reserven un üů ꝛ ⸗ ür in übe — en): Erträge i hre fler o — 0 00 1206 316 46 1. K ee, ö 2 87560 ämien: nfa ii . Noh⸗ ö. ngen, selbst abgeschlossene 476 598 60 daftpflicht 2150 985.571 166 . überschuß.. .... 699 271 12 2. für Haftpflichtversicherungen: ,, . in n r n n 3 K .. 7 77 lbst abgeschlossenee. ... Steuern und öffentliche Abgaben ..... S87 02 d . 9 k . 19 99. 10 409 388 48 S885 gs7 08 4 Beiträge an Berufsvertretungen , 9 856731 576 200 72 . III. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer: V. Prämienreserven: Deckungskapital für laufende 1e ager & Weidmann t 1. Unfallversicherungg .... w 532 78 Renten, Haftpflicht... J 204 295 — Attien gesellsch aft 2. Haftpflichtversicherunggc c.. 5 263 15 o 78503 VI. Prämienuberträge: 1. Unfallversicherung ... 16 Soo — ; . ger. IV. Kapitalerträge,... ö do 222 69 2. Haftpflichtversicherung 162 710 J 0 500 — d: Fritz Hager; Julius ! ütungen der Rückversicherer: VI. Sonstige Ausgaben 10 639 76 3 n , , . ö ,, — ö — 2900 240 38 VIII. Gewinn 1939, der Rechnung der Lebensversiche⸗
3 Mufsichtsrat: Friedrich Schrei⸗ 2. Haftpflichtversicherungg .... 146 808 13 3653 0a 1 an nen,, 207 3 ber, Köln, Vorsitzer; Max Lobe, Freital; vr, Lehle mahnen , .. K 3, . . n n Gesamteinnahmen 2 498 6s 127 (Fortsetzung auf der folgenden Seite)
eldmacher, Köln. . .