1940 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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M 8 1.1 110, 25h 110, 75h B 100 4ÆK⸗Stücke M 8 ? . Westdeutsche Kauf⸗ jn. Handelsbk. in Hamburg⸗ Südam. Dresdner Allgem. Transport 1. 1656 ish hel . ö 6 11 116,158 115686 , 5 33 Da mpfsch. ... 56s2 11 13896 1396 Sd Einz. und 11 Westsälische Draht⸗ 1 Luxemb. Intern. Bk. Hannov. Ueberldw. do. do. . Einz. . Tr 1.7 1318 1316 industrie Samm z 16 17 1416 8 RM per St. 0 0 , 5 51.1 ͤ . Frankona Rück⸗ u. 6 n nc chfabrik Aachen. 6 56 10 1.10 1366 6 1366 Wicküler⸗Küpper⸗ 1 Mecklenburg. Depos.⸗ „Hansa“ Damps⸗ Lit. . . ISlchmn 8 r 1 * 162 56 . e . 366 11 * e wech lbant.,. 8 se 1 schiff.⸗ Gesellsch. ö 6 1.1 120b Gladbacher Feuer⸗Versicher. I * 69 9 K Wilmersdf.⸗Rhein⸗ 1 do. Hyp.⸗ u. Wechselb. 5 65 64 4 Hildesheim⸗ Peine Hermes Kreditversicher voll) gau Terrain i. L. o D . 2 Mecklenb.⸗Strelitzsch. . Lit. à 0 ; do. do. 6. Einz. a. ö Anion Fabrit chem. Wintershall . . . . . V6 11.1 149, õb 14976 Hypothekenbank, j. Königsbg.⸗Cranz. M 5 4 1.1 93, 26h 95 3b B Magdeburger d, , , . . . 4 4110 H. Wißner Metall. . 6 1.7 13008 129. 15 B Mecklenb. Kred. u. Kopenhagener ; / do. . 63 9 . * ö Wollgarnf. Tittel Hypoth. Bank ;.. 363 , ,, ,. s 1 81.1 do. ö * 263 6 a. u. Krüger ...... ss 8 141 1560 1565, 5b Meininger Hyp-Bk. 6 68 ö. 121b B Sie gn ig . ! öh do. 3 ,. . ö . 2 Veltag, Velt. Sfen . Niederlausitzer Bank. 5 3685 . 1 Kors Lit, *. 2 I 1.1 66, Sb 67.5 do. . r. . ö er —è32 u. Keramit .... 4 1.1 1i05b 6 lodb w 717111091816 Didenbg. Landesbank. 63 104, 5h l05, 25h do, do St. A. Lin. 0 14 do. de 6 9 . . . Venus⸗Werke Wir⸗ Zeitzer Eisengieß. u. Plauener Bant ..... 35 35 ö oi. ᷣd Luxemburg Prinz National Alg. . 1 J. e in 2 2. x l kerei u. Strick. M 3 1.1 1280 256 k 1 7 = omniersche ant . 7 a. [. Heinrich, e. . 3 , . 3 0 . . ; ; 5 ver r ,. gen nn,, , r nn, n, ,,,, J,, Magdeburger hs in ö ordne een er n,, = Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 83 Jaregnrrels fie den Ntaun fint. finfeestts tenen se rm, e, 1. Gira lf Erne (d ssdrn s JJ IM Io 6 - 8 Bodencreditbant.. 7 7 1847566 134736 Wedtibg. Fried. S3. Schief deuer Verf e, = monatlich 2,30 Mo einschließlich o, 8 M Zeitungsgebühr, aber ohne , . 19 KRä, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 1. do. Bautzner P⸗⸗ Sächsische Bant. ... 5 156 156 6 . Pr. Att. 58 5111 . 9. do. . (25 Ein) ö. ö. Bestellge d; fur Selbstabdoler ber der Anzelgenstelle 80 Ma monatlich fle L85 R.AÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenftelle 2 pierfabrik ...... o O11 iozebs ioo, 2b do. Bodenereditanst. 5, 6 121 ö do. St.-. Lit. 53 15 11 105, 750 86 1066 Et fr, , , en am J 1 Ivy oss ilhelmstrahẽ 33. Ane Druckaufträge i auf einfeitig do. Berliner Mör Schleswig⸗Holst. Bt. 4 5 1066 los, 26h Niederlaus. Eisb. W 60 1.1 59h 59, J5h do. do. (300 RM -St.) Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer 5 ö a ) ] , 6 11 Südd. Bodencreditbi. 3 59 1idhs6 Norddeutsch. Lloyd 0 1.1 94h 93h Thuringia Vers-Ges. Erfurt 6. die Anne gen telle s M Ss, Wilhelmstraße z Cimzelne Nummern die ser schriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbefondere do. Von eie Sie n 2. Banken. üingar. Alg. C reditt / zlordtz „äs srniger 9 0 11 65 shr Sb , ö. e, ge de ; 9 ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetidruck einmal were Ker, n. et. 11 Rinstermin der Banlatgter c. vez 1. dagugr. eigen,, ,, 91 . * Ausgabe kosten 30 iy, einielne Beilagen 10 Cy. Sie werden nur unterstrichen) oder durch Sperrdruck sbesonderer Vermerk am Rande) n ,, Ausnahme: Vanf für Brau-Fndustrie 1 Juli zm. en d. . Prignitzer Eb. t. A. 6 6e i . . egen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages ein schließlich bervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 8 Tage j. PHfeilring⸗W. AG. 1. Vereinsbk. Hamburg. 7 7 135B5b 6 135, 5b 6 Prignitzer Eb. Pr 8 69 1.1 o. D. r ; g do. eutjche n tel Allgemeine Deutsche Westdeutsche Boden⸗ . 6 des Portos abgegeben. Fernsprech⸗ Sammel · Nr.: 19 35 33. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. J,, 8/2 5/2 1. 10 191h 192 6 ECredit⸗Anstalt. .. 4 4 1036 6 1ogb kreditanstalt. . . . . . 56 16 119, Sõb 6 hagen Lit. 2365 6 1.1 4 36 6 d 6 de Gian to ⸗·. BDadische Sant. . Y 6 6 .. ö k 11 286 . Fahrten. . 16, 5b Bank für Brau⸗Ind. 64 1416 141, 5h 36 ö 6 1.1 . l ĩ swerte . do. Gumbinner ö Bayer. Hyp. uWechslb. 5 5 ö. ö 8 ö. J ö äche s s rr sas ber, , n,, ü s hs me K , i, ,, , ö Reichsbantgirotonto Nr. 1918 ͤ do. Harzer Port⸗ Berlin. SHandels⸗Ges. 64 6 ; . Strausberg . . a ö . . ⸗. ] land⸗Ce 6 ; Aassen⸗Verein 3 375 Aachener Kleinb. Vo 4 1.1 91h 'I Eb o D. Südd. Eisenbahn z. 3. ͤLI Deutsch⸗Ostafrika Ges. o 1.1 6 Mr 153 ö ! ö ch 7 ö 1940 pin n r es js ö 180eb B ,, ö Alt. G. . Verkehrsw. 7 7 1.1 las. 6b. fist ef Siz ilian iche 11111 kamerunb. ant ß 9 11 24 2 8 bei der Neichshant in Verlin Berlin, Mittwo B den 3. uli, abends Postscheckkonto: Berlin 41821 do. Metallwaren nov. Hypothekenbk. 35 55 —6 Allg. Lokalbahn u. 1St. 500 Lire Lire 1.1 Neu Guinea Comp. 2 1.1 d F e, , ö. Haller, j. Sallerwk. . 1.1 60, 56 60b Commerz⸗ u. Priv. Bl. Kraftwerke ..... s 18 1.1 1666 l65b B f. 500 Lire. org . 1.4 2 ; . do. Stahlwerke... 6 6 1.10 11936 119,5 B : Commerzbank, Baltimore and Dhio 1.7 18t. = 14, . . . ; . ö , , . e , Sendet Göttingen⸗-Grubenhagen⸗-Hildesheim'schen ritterschaftlichen aus anderen Gründen, wie Personalmangel bei den Ge— moe, 441.1 1020 olb Deutsche A siatische Bk. irchen Straßenb. . n S = ö ö z ö . . ,,, ist Wenn ee, i, ssd, hem z Csalath. Agram 4. Versicherungen. ö 111 —6 leo er Inhalt des amtlichen Teiles. Kreditkommisson. meinden, Fehlen geeigneter Räume, kann von einer Ueber⸗ Victoria⸗Werke. . 5 6 110 128eb 6 Deutsche Bant und ,,, , n,, 1.1 Rm per Stüc . tragung abgesehen werden. Mit Rücksich: auf hie mögliche n nn, , , nadine, ae k . ma 5b. 2 25h 6 Deutsches Reich. Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage. Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse innerhalb eines ab . zd sisss66. fis, Large ert, ans e ins a6 6 Oe erg zen k Exequaturerteilungen. Ernährungsamtsbezirks sind die Abteilungen B der Ernäh⸗ Deutsche Central⸗- ͤ (Fgar. V.A. S. 135, Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1. Juli. 1 ! ö ; runggamter auch befugt e . . ö 9. ö. Wagner u. Co. bodentreditbant . w,, . , n. Erlaß über Vereinheitlichung des Bezugscheinwesens. Amtliches k 4 i ene , ,. ö. 4 Maschinenfabrik, Deutsche Effecten⸗ u. bk. Gr, 14-4). A- 1.1 6 J Aach 2 ; 7 . 2 229 2 ö ie st r de e g g n r ,, e . J 9. ie n , , , r, ,,, e nrnsfellung ö anderen Teil selbst vorzubehalten kiorn un un (ls l é Wagner⸗Dörries. 8 0 110 1176 Deutsch. Golddissont⸗ . . 4 63 . . ö. ö. . der Anleihen der Stadtkämmerei der Stadt Dornbirn. Deut s ch e s Rei ch. die Ernãhrungs nter uch 6 die Vorprif he . Yann Vanderer⸗Werke s s 1.1 186, 5b 1866 bank Gruppe B... 35 21 .: Kasseler Ver⸗ do. ; . 2 f ' 5 . . l ĩ ! un er arken⸗ Harn erer n en,, eur che dypotheten⸗ kehrs⸗ Gef. . .. M . 4 1.10 —ę 6 —8 Anianz u. Stuitg. Ver Verf, zan. cod s Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei in Karlsbad über Dem Königlich Dänischen Wahlkonsul in Danzig mit abrechnung durch die Gemeindebehörden , ö Schl- Holt. Tiens 146 111415 1100 bank Berlin ... 6 6 us 5co 6 siigb e do. Vörz Ait. 5 1 110 —d5 —6 do. do. Lebens. di.. = die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. dem persönlichen Rang und' Titel eines Generalionfuls Hol—⸗ ech! K h assen I . . l Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, vom j und die Bezugscheine selbst ausstellen.

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Deutsche Anl. Ausl. ⸗Schein. einschl. 1. Ablösungsschd.

509 Gelsenkirchen Bergwerk . 450699 Fried. Krupp RA⸗ Anleihe 1936 ... 5 0 Mitteldeutsche Stahl R An, 16e, 4309 Vereinigte Stahl R. Anleihe

Accumulatoren⸗Fabrik . . .. Allgemeine Elektricitäts⸗

Gesellschaft ...... Aschaffenburger Zellstoff .

Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bemberg Julius Berger Tiefbau. .. Berlin. Kraft u. Licht Gr. A Berliner Maschinenbau . . . Braunk. u. Brifett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei. . . . Buderus Eisenwerke. . . .. .

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Wasser⸗

Charlottenburger

werke Chem. von Heyden Continentale Gummiwerke

Daimler⸗Benz . .. . Telegr. . .. Deutsche Cont. Gas Deutsche Erdöl . Deutsche Linoleum-Werke. Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel

Christian Dierig. Dortmunder Union-Brau.

essau

Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr. Werk Schlesien .. Elektr. Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei

J. G. Farbenindustrie eldmuͤhle Papier elten u. Guilleaume

Ges. . elektr. Unternehm. Ludw. Loewe u. Co. Th. Goldschmidt

Hamburger Elektrizität Harburger Gummi Harpener Bergbau Hoesch⸗KölnNeuessen, jetzt: Hoesch A.⸗G. 1

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Mindest⸗ abschlüsse

5000

Heutiger

150, 2 1497636

148, 5- 14876 b 132

168,5

171— 182-182, 5- 179,5 b 182, 5—

1352 136,5—

. 250, 5— .

185 B- 185- -

120, 25- 121-120, 75-

114 183. 75- 248, 25-248—

155 B- 154, 75- - 166 166555 114——

143, 75-144 143,5 143,75 b

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185.25 185,25 b 167 v3-

247, 5-247 h

139— 132—— 178, 75- 126,5.

179, 75-180, 25-180 0-180, 25

135, 25— 165, 25—

16592 o. D.

129-129, 25 .

Fortlaufende Notierungen.

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Voriger

149,5 149783 b

102,5

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260— o. D.

465, 75-145, 5-147, 25 B 130-131, 75 b

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. 253-251

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114, 25— 184— 245, 259-247 b

154 154, 5— 164,25 - 16453—

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143,5 - 143, 760-143, 5- 143,75 b 144,5 144144540 144,0 b 152—

185, 25-185, 25 b

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172 75-

143,5 145 b 128, 25-128 36

Philipp Holzmann ... .... Hotelbetriebs⸗Gesellschaft. Ilse Bergbau ..... ......

Ilse Bergbau, Genußsch. . Gebrüder Junghans .....

all Chemie .. Klöckner⸗Werke 20900090 Lahmeyer u. Co. ... ...... Leopoldgrube . ..... .

Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maschinenbau und Bahn—

bedarf A.-G. vorm. Oren⸗

stein u. Koppel Maximilianshütte . . .. .... Metallgesellschaft

Rhein. Braunkohle u. Brikett Rheinische Elektrizitätsw. . Rheinische Stahlwerke . . . . Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. .. . . .. Rütgerswerke . ..... ......

Salzdetfurth ...... ...... Schering... .. Schlesische Elektrizität und

. Schubert u. Salzer Schultheiss⸗Patzenhofer, j.

Schultheiss⸗Brauerei . ..

Siemens u. Halske . . . .. * Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte. .... Süddeutsche Zucker. . .....

Thüringer Gasgesellsch. . Vereinigte Stahlwerke. . . . C. J. Vogel, Draht u. Kabel

Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof. . . ..

Wintershall .. Zellstoff Waldhof .. ......

Bank für Brau⸗Industrie . Deutsche Reichsbank. . . ...

A.⸗G. für Verkehrswesen .. Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz. ⸗A.

Otavi Minen u. Eisenbahn

Mindest⸗ abschlüsse

3000 3000

3000 2000 2000

3000 3000

2000 2000

3000 3000

3000 3000 3000

3000 3000 3000 2000 3000 3000

3000 2000

3000 3000

3000 3500 3000 2000 2000 3000 3000 2000

2000 3000

2000 3000

3000 3000

3000 3000 3000

50 St.

leutigor

202,75 - - 105-105, 260-105 B

196763 . 19——

165— 135—

1 158 5 - 139,75 b

127-127 53—

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248-245, 25-246, 5-

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133 7636— 144736—

190, 73— I77-177,75- o. D.

149— 147-147, 5

130-1304 b 233 - 235 5. ö

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Voriger

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137,75- 1265634126, 75 b

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172. 172,5 b

190, 75-191— 182, 75- 183- -

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1194118378119, 75 b

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150-149, 75- 146-147 B- -

141, 25- 141,5 b 111- -

135 136,5 b 163-1686. 127 27 76 b

J

29. Juni 1940.

Dreizehnte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 LLederscheckverfahren für Gamaschen— hersteller vom 3. Juli 1940.

Preußen.

Bestätigung der Wahl eines Mitglieds der Calenberg⸗

ger Ditle Schrader ist namens des Reichs unter dem 354. Juni 1940 das Exequatur erteilt worden.

Dem Königlich Italienischen Generalkonsul in Danzig, Augusto Spechel, ist namens des Reichs unter dem 14. Juni 1940 das Exequatur erteilt worden.

Dem Königlich Schwedischen Konsul in Danzig, Knut Emil Johan Lundberg, ist namens des Reichs unter dem 24. Juni 1910 das Exequatur erteilt worden.

Erlaß. Betrifft: Vereinheitlichung des Bezugscheinwesens.

Begründung der Neuregelung, zwingendes Recht.

Die bisher ergangenen Bestimmungen über die Bezug⸗ scheine beschränken sich auf die grundsätzliche Regelung einiger besonders vordringlicher Fragen. Die notwendigen Ergän⸗ zungen sind teils durch Anordnungen der Ernährungsämter und der bewirtschaftenden Stellen erfolgt, teils durch die Ver⸗ waltungspraxis, wie sie sich aus der Behandlung der Einzel⸗ fälle gebildet hat. Die Erfahrungen, die mit diesen natur⸗ . unterschiedlichen Regelungen gemacht worden sind, assen sich nunmehr abschließend beurteilen und es im Hin⸗ blick auf die gleichmäßige und reibungslose Lebensmittelver⸗ sorgung angezeigt erscheinen, die wichtigsten Fragen des Be⸗ . reichseinheitlich zu regeln. Demgemäß wer⸗ en im folgenden neue Bestimmungen insbesondere über die Zuständigkeit zur Ausstellung von Bezugscheinen, über die Ausstellung selbst, die Geltungsdauer und die äußere Form der Bezugscheine getroffen. Mit Rücksicht auf die Notwendig⸗ keit der Vereinheitlichung des Bezugscheinwesens ist die Neu⸗ regelung zwingender Natur, so daß abweichende Vorschriften entsprechend geändert werden müssen und in Zukunft unzu⸗ lässig sind.

Begriffsbestimmungen. Der Erlaß spricht von Berechtigungsscheinen, Bezug⸗

scheinen, Großbezugscheinen und Bedarfsnachweisen. Hier⸗ unter ist folgendes zu verstehen: dienen wie Lebensmittelkarten,

, , sscheine Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie Urlauberkarten im Rah⸗ men der angegebenen Mengen der eigenen Bedarfsdeckung der Verbraucher oder der Lebensmittelbeschaffung für besondere Zwecke (für Kochkurse, Hausschlachtungen usw). Sie sind nur in den vorgesehenen Fällen, und zwar ij Einzelpersonen (5. B. Kranke, Vegetarier) oder eine Me 6. B. für Hochzeiten) auszustellen. Sie ermächtigen zum Ein⸗ auf von Waren, die im Rahmen der normalen Rationssätze . B. Berechtigungsscheine der Reisenden für Marmelade und ucker) oder über die normalen Rationssätze hinaus (z. B. Berechtigungsscheine h Hochzeiten) oder an Stelle von diesen G. B. Berechtigungsscheine für Vegetarier) bezogen werden.

Ausnahmsweise berechtigen sie auch zum Bezuge von nicht-.

kartenpflichtigen Erzeugnissen (z. B. von Gewürzen für Haus⸗ schlachtungen).

Bezugscheine werden den Verteilern, Gaststätten usw. auf Grund der eingereichten Einzelabschnitte, Bestellscheine, Reise⸗ und Gaststättenmarken und der Berechtigungsscheine ausge⸗ stellt und berechtigen zum Warenbezug von den Vorstufen. Sie dienen nicht der eigenen Verbrauchsbefriedigung, sondern dem Wareneinkauf zum Zwecke des gewerbsmäßigen Waren⸗ absatzes. Daneben werden jedoch ohne Vorlage der ange— führten Unterlagen für Betriebe, Anstalten und Einrichtun— gen Bezugscheine ausgestellt zur Versorgung anstaltsmäßig untergebrachter oder sonstwie in Gemeinschaftsverpflegung be⸗ . Personen (Wehrmacht, Läger usw.) und für beson⸗

ere durch meine Erlasse geregelte Fälle (z. B. Verpflegung ausländischer Gäste industrieller Betriebe).

Großpaezugscheine sind Bezugscheine, die den Großvertei⸗ lern und bisweilen auch denjenigen sonstigen Verteilern, die unmittelbar vom Hersteller beziehen können, auf Grund von Bezugscheinen . werden. Wie der Bezugschein in der Regel an die Stelle einer Vielzahl von einzelnen Bedarfs⸗ nachweisen tritt, so tritt der Großbezugschein regelmäßig an die Stelle einer Vielzahl von Bezugscheinen.

rheit von solchen

Bedarfsnachweise im Sinne dieses Erlasses find Einzel⸗ abschnitte der Haushalts⸗ und Urlauberkarten, Bestellscheine, Reise⸗ und Gaststättenmarken sowie Berechtigungsscheine. Be⸗ zugscheine werden also auf der Grundlage von Bedarfsnach⸗ weisen und in bestimmten Fällen ohne deren Vorlage oder wie es an anderer Stelle des Erlasses kürzer heißt „auf Kartengrundlage“ und „ohne Kartengrundlage“ ausgestellt.

Berlin, den 20. Juni 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Geschäftszeichen: II C 1-2750.

Erster Abschnitt:

Zuständigkeit für die Ausstellung von Bezug⸗, Großbezug⸗ und Berechtigungsscheinen.

A. Zuständigkeit für die Ausstellung von Bezug⸗ und Berechtigungsscheinen.

JI. Zuständigkeit der Abteilung B.

Für die Ausstellung von Bezug⸗ und Berechtigungs⸗ scheinen ist grundsätzlich die Abteilung B der Ernährungs⸗ ämter zuständig. Dies gilt für alle Bezugscheine, die auf Grund von Bedarfsnachweisen ausgestellt werden, sowie für diejenigen Bezug⸗ und Berechtigungsscheine, deren Ausstellung in den Fällen der Anlage 1 Zweiter und Dritter Teil ohne Kartengrundlage erfolgt.

Damit tritt eine weitere Verlagerung der Zuständigkeiten für die Ausstellung der Bezugscheine auf die Abteilung B der Ernährungsämter ein. Die Gründe hierfür liegen darin, daß die Abteilungen B für diese Aufgaben wegen ihres eng⸗ maschigen Organisationsnetzes besonders geeignet erscheinen, während es andererseits auf die Dauer nicht vertretbar ist, die Abteilungen A ihren eigentlichen aus der Erzeugung und Marktordnung anwachsenden Aufgaben zu entziehen.

Uebertragungsbefugnis.

Die Abteilungen B der Ernährungsämter können, wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern, andere Stellen mit der Ausstellung von Bezugscheinen beauftragen. Die Entscheidun darüber, ob eine solche Beauftragung erfolgen soll, ist 6 folgenden Richtlinien zu treffen:

uebertragungsbefugnis bei Bezugscheinausgabe auf Kartengrundlage.

1. In den Fällen, in denen die Bezugscheine auf Karten⸗ grundlage ausgestellt werden, sind entsprechend meinem Er⸗ laß vom 20. September 1939 1I1 C 14769 die Gemeinde⸗ behörden und in größeren Städten die örtlichen Dienststellen (Kartenstellen, Abrechnungsstellen u. a.) mit der Ausstellung der Bezugscheine zu beaustragen. Hierdurch soll erreicht wer⸗ den, daß Markenrücklauf und Bezugscheinausgabe bei den Stellen erfolgen, die für die Letztverteiler am günstigsten liegen. Würde die Uebertragung zu einer Erschwerung des Geschäftsverkehrs zwischen den Verteilern und der Bezug⸗ scheinausgabestelle . so kann von der Uebertragung ab⸗ gesehen werden. ies ist z. B. der Fall, wenn die Einzel⸗ händler des flachen Landes ihre Waren in der benachbarten Stadt zu kaufen pflegen, so daß es für sie eine Erleichterung bedeutet, mit dem Einkauf den Umtausch der Marken in Be⸗ zugscheine beim Ernährungsamt selbst vorzunehmen. Auch

Uebertragungsbefugnis bei Bezugscheinausgabe ohne Kartengrundlage.

2. In den Fällen, in denen die Bezugscheine ohne karten⸗ mäßige Unterlagen ausgestellt werden, ist von der Beauf⸗ tragung anderer Stellen nach Möglichkeit abzusehen. Sie soll in diesen Fällen regelmäßig nur dann erfolgen, wenn eine besondere Nachprüfung der für die Ausstellung des Bezug⸗ scheins erforderlichen Unterlagen nicht notwendig ist.

II. Ausnahmen von der Zuständigkeit der Abteilung B.

Von dem Grundsatz, daß die Bezugscheine von der Abtei⸗ lung B der Ernährungsämter oder der von dieser beauftragten Stelle auszustellen sind, gelten folgende Ausnahmen:

Zuständigkeit der Abteilung A.

1. Die Abteilung A der Ernährungsämter ist wie bis⸗ her zuständig für die Ausstellung von Bezugscheinen für die Einheiten der Wehrmacht, der außerhalb der Wehrmacht stehenden Schutzgliederungen, des Reichsarbeitsdienstes und in den weiteren Fällen der Anlage 1 Erster Teil.

Zuständigkeit der Zusammenschlüsse usw.

2. Die Zusammenschlüsse des Reichsnährstandes (Haupt— vereinigungen, Wirtschaftliche Vereinigungen, Wirtschafkts— verbände) oder die von diesen beauftragten Stellen sind nach näherer Maßgabe der Anlage 2 zuständig für die Ausstellung von Bezugscheinen, Freigabescheinen, Verarbeitungs- und Ver⸗ äußerungsgenehmigungen usw. für bestimmte Lebensmittel sowie von Bezugscheinen, die für gewisse Betriebs- und Indu⸗ striegruppen bestimmt sind. .

Zuständigkeit der Zuteilungsstellen auf dem Fieischgebiet.

3. Die Zuteilungsstellen (Marktbeauftragten, Leiter der Verteilungsstellen, Sachbearbeiter für Viehwirtschaft bei den Kreisbauernschaften) sind für die Ausstellung von Bezug⸗ . für Fleisch, Fleischwaren und Schlachtfette zuständig, oweit diese Bezugscheine nicht in den Fällen der Anlage 1 und nach dem Erlaß vom 26. Februar 1910, betr. Feststellung des Bedarfs der Verteiler an Fleisch, Fleischwaren und h fan? fetten (II C 1800) von den Ernährungsämtern auszu— stellen sind.

B. Zuständigkeit für die Ausstellung von Großbezugscheinen.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Großbezug⸗ scheinen wird durch Anordnung der Landes⸗(Provinzial⸗/Er⸗ nährungsämter geregelt, soweit nicht mit meiner Zustimmung eine Regelung durch die bewirtschaftenden Stellen (Haupt— vereinigungen, Wirtschaftliche Vereinigungen) erfolgt. In den Fällen, in denen bereits eine Regelung mit der Maßgabe besteht, daß die Großbezugscheine von den Wirtschaftsver⸗ bänden ausgestellt werden, bleibt diese in Kraft.

Demgemäß sind weiter auszustellen: Großbezugscheine für Nährmittel, Teigwaren, Reis, Hülsenfrüchte, Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel von den Getreidewirtschaftsverbänden, Großbezugscheine für Eier von den Eierwirtschaftsverbänden und Großbezugscheine für Gewürze von den Gartenbauwirt— schaftsverbänden. .

Bei der Regelung der Zuständigkeit für die Ausstellung von Großbezugscheinen durch die Landes⸗(Provinzial-Ernäh⸗ rungsämter erscheint es zweckmäßig, die Ausstellung in großen Verbrauchsplätzen den Abteilungen B oder, soweit es sich um den Sitz von Wirtschaftsverbänden handelt, diesen zu über⸗ tragen. In ländlichen Kreisen wird es sich hingegen vielfach empfehlen, die Abteilung A der Ernährungsämter mit der Ausstellung zu beauftragen.

C. Uebersichten über Zuständigkeiten und Zuteilungen.

Nach den vorstehenden Grundsätzen ist in den Anlagen 1 und 2* die Zuständigkeit der Abteilungen A und B der Ernährungsämter sowie der Zusammenschlüsse des Reichs⸗ nährstandes und der von diesen beauftragten Stellen für die

*) Hier nicht abgedruckt.