1940 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs · und Staat g anzeiger Nr. 154 vom 4. Juli 1940. S. 7

Samuel, Ellen Maud Ary,

Sch elasnitzki

Sch röder, Friedri

95. Preßburger, Rosa, geb. Levi, geb. am 2. 1.

1898 in Haigerloch,

Röll, Johannes Heinrich, geb. am 14. 7. 1875 in

Wehrda (Krs. Hünfeld),

Röttgen, Richard, geb. am 29. 12. 1901 in Glad⸗

beck b. Recklinghausen,

Rogge, Fritz, geb. am 18. 7. 1896 in Hagen⸗Haspe /

Westf.

Rogge, Elisabeth, geb. Samorei, geb. am 6. 6. 1900

in Gelsenkirchen,

Rogge, Sonja, geb. am 9. 5. 1924 in Gelsenkirchen, Rohrstock, Hans, geb. am 7.5. 1907 in Adlig Rose

(Krs. Deutsch⸗Krone),

Ro senb aum, Arthur, geb. am 12. 11. 1892 in

Mülheim⸗Ruhr,

Ro senbaum , Mathilde, geb. Lindemann, geb. am

7. 10. 1899 in Lintorf (Krs. Moers),

Ro senbaum, Ingeborg, geb. am 26. 3. 1926 in

Mülheim⸗Ruhr,

Rosen feld, Heinz, geb. am 24. 1. 1904 in Nürn⸗

berg,

Rosen feld, Gerda, geb. Back, geb. am 15. 6. 1909

in Düsseldorf,

Rothschild, Ernst, geb. am 18. 5. 1903 in Wien, Ru bin stein, Erwin Friedrich, geb. am 29. 8. 1899

in Zoppot,

Rubin ste in, Margot, geb. Glaser, geb. am 5. 4.

1902 in Berlin,

Ru schin, Leopold, geb. am 29. 5. 19605 in Berlin, Ru fchin, Martha, geb. Matthias, geb. am 8. 2.

1907 in Lamenstein,

. Ruschin, Inge, geb. am 17. 6. 1932 in Berlin, Samuel, Alfred, geb. am 25. 3. 1894 in Kreuzen⸗

ort (Krs. Ratibor),

Samuel, Alice, ö. Kamm, geb. am 2. 1. 1897 in

Lublinitz / Ostoberschles.,

Samuel, Fritz Werner, geb. am 12. 4. 1910 in

Köln-Mülheim, eb. Levy, geb. am 25. 4. 1913 in Berlin⸗Charlottenburg,

Seidenberg, Isidor Israel, geb. am 19. 9. 1884

in Ostrowo,

Seidenberg, Martha Sara, geb. Goldmann, geb.

am 19. 3. 1883 in Plessen,

Seidenberg, Fritz Israel, geb. am 12. 9. 1919 in

Sorau,

20. Seidenberg, Walter, geb. am 23. 12. 1921 in

Sorau,

Sichel, Eugen Hermann, geb. am 26. 1. 1881 in

Mainz,

Sich el, Franziska Luise, geb. Loeb, geb. am 18. 11.

1896 in Mainz,

. Sichel, Ruth Jenny, geb. am 26. 12. 1920 in

Main

z, Sich el, Peter Max Ferdinand, geb. am 12. 9. 1922

in Mainz,

Silber, Erwin Israel, geb. am 31. 1. 1907 in

Essen,

So hr auer, Samuel, geb. am 9. 11. 1912 in Bres-

lau,

So hrauer, Hedwig, geb. Künzer, geb. am 23. 1.

1914 in Breslau.

28. Sohrauer, Werner, geb. am 2. 5. 1935 in Bres⸗

lau,

So pher, Joachim, geb. am 10. 5. 1911 in Düssel⸗

dorf,

Sopher, nge Maria, geb. Hybel, geb. am 14. 8.

1914 in Bahia Blanca / Argentinien,

Spie ro, Kurt, geb. am 26. 5. 1887 in Amtsfrei⸗

heit / Ortelsburg,

Spie ro, Blanka, geb. Sulke, geb. am 2. 4. 1889 in

Prenzlau,

Spiero, Dagmar Viktoria, geb. am 7. 10. 1914 in

Berlin⸗Charlottenburg,

Spiero, Annemarse, geb. am 30. 5. 1916 in Ber⸗

lin⸗Charlottenburg,

Spie ro, Evi Ursel, geb. am 16. 7. 1931 in Berlin⸗

Charlottenburg,

Spitz, Jean, geb. am 14. 3. 1906 in St. Katharinen

(Krs. Neuwied),

Schäfer, Theodor, geb. am 2. 12. 1894 in Röhl

bei Idenheim / Bitbur Tand,

Schäfer, Luise, geb. Kneip, geb. am 14. 2. 1894 in

Rockershausen / Saar, . z Siegfried Israel, geb. am 13. 10. Ho? in Prostten /

stpr., Schelasnitz ki, Len Sara, geb. Kahn, geb. am

29. 3. 1906 in Aachen,

Schloß, Arthur, geb. am 5. 1. 1891 in Simmern /

Hunsrück,

Schloß, Elli, geb. Hirsch, geb. am 27. 6. 1903 in

,, . chmuckler, Leo, geb. am 15. 6. 1891 in Jarot⸗

schin i. Pofen, Sch muckhler, Selma, geb. Davidsohn, geb. am 4. 9.

1883 in Wronke / Posen,

Sch ragenheim, Iwan, geb. am 26. 2. 1893 in

Verden a. d. Aller,

Sch ragenheim, Franziska, geb. Mann, geb. am

30. 6. 1896 in Höheinöd,

Sch ragenheim, Max Egon Werner, geb. am

12. 12. 1920 in Kaiserslautern,

Schröder, Selma Sara, geb. de Jong, geb. am

2. 3. 1885 in Leyden Niederlande), ( Hermann, geb. am 14. 3. 1915 in München,

Schwarz, Arthur Israel, geb. am 9. 9. 1894 in

Wallhausen (rs. Kreuznach),

Schwarz, y,, , geb. Freund, geb. am 18. 3. ⸗— .

1895 in Saarbrücken / St. Johann,

Schwarz, Helmut, geb. am J. 3. 1920 in Saar⸗

brücken, Stern, Ernst, geb. am 29. 10. 1907 in Köln,

Stern, Elisabeih, geb. Blank, geb. am 9. 3. 1904

in Mülheim / Rhein, ,

Stern, Rena, geb. am 8. 10. 1935 in Berlin, Stra 23 Friedrich Berthold Israel, geb. am 11. 10. 1914 in Frankfurt / Main. .

Tra un wie fer, Luise, geb. Fuchs, geb. am 12. 10.

1900 in Richlingen / Hannover,

1658. 159. 160. 161. 162.

163. 164.

165. 166.

167. 168. 169. 170.

Traunwieser, Marlies, geb. am 25. 9. 1931 in

Den ,

Treu, Günther Josef Israel, geb. am J. 11. 1911 in

Magdeburg,

Wassermann, Julius, geb. am 8. 3. 1913 in

Bopfingen,

Wassermann, Else, geb. Steinhard, geb. am 7. 6.

1915 in Nürnberg,

Weber, Heinrich Adam, geb. am 265, 1. 1908 in Lud⸗

wigshafen / Rhein,

Wedler, Käthe, geb. am 30. 4. 1906 in Kelbra,

Weil, Karl, geb. am 29. 4. 1887 in Randegg b.

Konstanz,

Wilzig, Louis, geb. am 20. 2. 1903 in Essen,

Wilzieg, Bluma, geb. Miszkirska, geb. am 12. 9.

1905 in Sine (Krs. Sonalki / Polen),

Winter, Walter Samuel, geb. am 10. 8. 1899 in

Krefeld,

Wolf, Hugo Israel, geb. am J. 5. 1881 in Sobern⸗

heim (Krs. Kreu nach))

Wolf, Helene Sara, geb. Thal, geb. am 4. 5. 1877

in Berncastel,

. ! f, Karl Israel, geb. am 12. 6. 1911 in Schwelm / estf.

Berlin, den 2. Juli 1940.

über

Der Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Stuckart.

Anordnung die Einführung von Errichtungsverboten auf dem

Gebiete der Glaswirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 1. Juli 1940.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 Reichsgesetzbl. 1 S. 488 ordne ich an:

In den eingegliederten Ostgebieten treten folgende An⸗ ordnungen in Kraft:

1. Eine Woche nach Verkündung dieser Anordnung:

a) Anordnung zur Regelung der Herstellung von . vom 31. Januar 1939 (Deutscher eichsanzeiger Nr. 28 vom 2. Februar 1939),

b) Anordnung zur Regelung der Herstellung von

Hohlglas vom 18. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67 vom 20. März 1939) in der Fassung des Artikel 2 Absatz 2 der Ver⸗ ordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Ein⸗ führung des Reichsrechts und des preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 30. Dezember 18939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 33), Anordnung zur Regelung der Veredlung von ,, vom 10. Februar 1939 (Deutscher eichsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939) in der Fassung der 3. Anordnung vom 27. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 123 vom 29. Mai 1940), d) Anordnung zur Regelung der Veredlung von Hohlglas vom 10. e 1939 ( Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939).

2. Am 1. September 1940:

a) Anordnung zur Regelung der Herstellung von Rohglas für Glaskurzwaren vom 18. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67 vom 20. März 1939),

b) Anordnung zur e h, der Herstellung und des Absatzes von G asinstrumenten und chemisch⸗pharmazeutischen Glaswaren vom 27. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 173 vom 28. Juli 1939),

e) Anordnung zur Regelung der Herstellung von He ieh s e vom 10. Februar 1939 (Deut⸗ h Reichsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar

d) Anordnung zur Regelung der Herstellung von Glaskurzwaren vom 10. Februar 1939 Hern . Nr. 37 vom 13. Februar

e) Anordnung über die Herstellung von Glas⸗ fasern vom 25. April 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 100 vom 29. April 1940.

Berlin, den 1. Juli 1940.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfri ed.

Betanntmachung

über die Aufhebung von Reichskreditkassen in den besetzten

Gebieten. Vom 2. Juli 1940. 9

Die am 17. Mai 19409 in Maastricht und am 18. Mai 1940 in Herzogenbusch errichteten Reichskreditkassen sind am 29. Juni 1940 bzw. 1. Juli 1940 aufgehoben worden.

Berlin C111, den 2. Juli 1940.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. Fiebach.

Ergänzung

der Kundmachung zur Verordnung über Zinsermäßigun und Währungsumstellung bei den Länder⸗ . ,,

anleihen in

er Ostmark vom 14. Juni 1940 RGBl. l,

S. S896, verlautbart im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“, Folz 146 vom 25. Juni 1940 m 29.

und Folge 150 vo Juni 1940.

Ich teile mit, daß der nachstehend an Ar rl. Absatz der

Kundmachung in Wegfall kommt, da derselbe

ür auf fremde

Währung lautende Schuldverschreibungen nicht gilt. „Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt am 265. Juni 1940. Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen die in den 85 4 ß der Verordnung vom 14. Juni 1940,

RGBl. J, S. S896, enthaltenen Vorschriften mit der Maß- gabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch

abgelehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten Frist bei der Stadtkassenverwaltung der Gauhauptstadt Salzburg. Kreditanstalt Bankverein, Hypotheken⸗ und Kreditinstitut Aktien⸗Gesellschaft zu erlegen sind.“ Salzburg, 2. Juli 1940. Der Oberbürgermeister der Gauhauptstadt Salzburg. A. Giger e. h.

Berichtigung. ur = Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die efriedigung von Forderungen gegen kommissarisch verwaltete Betriebe in den eingegliederten Ostgebieten (AO. Nr. 5) vom 19. Juni 1940, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger

Nr. 14140.

Im § ]]? Abs. 1 Satz 2 sind zwischen das Datum „1. Fanuar 1940“ und die Worte „zu zahlen“ die Worte

„bis zur Höhe von 5 vH.“ einzustellen.

Berlin, den 3. Juli 1940. . Haupttreuhandstelle Ost. J. V.: Pfennig.

Druckfehterberichtigung.

In der in Nummer 144 des Deutschen ,, , . und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Aenderung des Habenzinsabkommens vom 228. Dezember 1936 und des Beschlusses zur Neufestsetzung der Zins⸗ und Normalsätze vom 23. April 1940 muß es zu II statt „In dem Beschluß der . richtig „In dem Beschluß zur Neufestsetzung“ auten.

Anordnung Nr. 24 der Reichsstelle Chemie“ (Bevorratung von Kerzen). Vom 4. Juli 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Rei sgesetzblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 18339 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer . Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: 81

(1) Die Reichsstelle „Chemie“ kann Verkaufsstellen (alle Betriebe auf der Stufe des Einzelhandels, wie Drogerien, Versandgeschäfte, Apotheken u. a.) anweisen, einen Vorrat von Kerzen nach Maßgabe näherer Bestimmungen zu halten.

(3) Die Reichsstelle kann die Bezirkswirtschaftsämter er⸗ mächtigen, für ihre Bezirke oder Teile davon diese Bestim⸗ mungen im Namen der Reichsftelle zu treffen.

82

Die anweisende Stelle kann Ausnahmen von ihren An⸗ weisungen zulassen.

83 .

Zuwiderhandlungen gegen auf Grund dieser Anordnung ergangene Anweisungen werden nach den . 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr und auf Grund der Ver⸗ brauchsregelungs⸗Strafverordnung vom 6. April 1940 (RGBl. 1 S. 610 bestraft. .

§8 4

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 4. Juli 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

———

Betanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über die Versicherung von Kraftfahrzeugen vom 14. Februar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 200) wird im Hinblick auf die Verordnung zur Durch⸗ führung und Ergänzung des Gesetzes über die Einführung der . für Kraftfahrzeughalter und zur Aenderung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 6. April 1949 (Reichsgesetzbl. 1 S. 617) der Tarif für Kra tfahrzeug⸗ versicherung, Ausgabe März 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger vom 23. Februar 1938, Nr. 45), in der Fassung vom Mai 1939 wie folgt geändert und ergänzt: 6

IJ.

1. Zu den „Bestimmungen zum Haftpflichttarif“ au S. 10 des erfahre n gf g un lar ö .

Die Bestimmung IJ und die Sonderbedingung (10 be⸗ treffend Haftpflicht⸗Selbstbeteiligung fallen weg.

2. Zu den Tarifhestimmungen für ö (außer Mietwagen, Droschken und Omnibussen) der Kenn⸗ ziffern 11 bis 16 auf S. 14 und 165 des Kraftfahrzeug⸗ versicherungstarifs:

Die Haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen

von 150 000 RAM für Personenschäden, 15 000 RM für Sachschäden und 6 000 RM für Vermögensschäden genommen werden. Versicherungsbeitrag hierfür: ; Tarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 5 v. H. .Zu den Tarifbestimmungen für Perso i und Droschken der , 1 gi , k. Die Beitragsspalte 4 und die Sonderbedingung (22) fallen weg. Die haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen

von 150 000 RAM für Personenschäden, 15 900 RM für Sachschäden und 6 000 RM für Vermögensschäden genommen werden. Versicherungsbeitrag hierfür: Tarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 7i/a v. H., auf volle Reichsmark nach unten abgerundet. ö t

ö. . den Tarifbestimmungen für Omnibusse auf S. 18

Reichs., und Staatsanzeiger Nr. 154 vom 4. Juli 1940. S. 3

0 4

Die Beitragsspalten 1 bis 3 fallen weg. Der Haftpflicht versicherungsbeitrag wird nach einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag für jeden Platz Sitz und Stehplatz) be⸗ rechnet. Dafür wird Deckung zu den für die jeweilige Platz= zahl gesetzlich bestimmten Versicherungssummen gewährt. Für Vermögensschäden beträgt die Verficherungssumme jeweils ises der Versicherungssumme für Personenschäden.

Die Beiträge werden wie folgt festgesetzt: Om ni busse Grundbeitrag dazu je Platz FR. M R

Kennziffer 31 für Linienverkehr, auch Omni⸗ busse von Luftverkehrsgesellschaf⸗ ten, die für Zubringerdienste be⸗ nutzt werden . 32 für Gelegenheitsverkehr und .. 33 Aussichts⸗ und Rundfahrtwagen 37 Hotelomnibusse 38 Werkomnibusse 300 Anhänger zur Personenbe förde⸗ rung zu Omnibussen nach Kenn⸗ ziffern 31 —36 Zu Omnibussen nach Kennziffern 37 und 38 5, 5. Zu den Tarifbestimmungen der Kenn iffern 41 bis 45 Güterfahrzeuge ohne genehmigten ö auf S. 22 25, der Kennziffer 52 Möbelfernverkehr auf S. 28/29 der Kennziffer 56 beschränkter Güterfernverkehr auf S. 32/383 sowie der Kennziffer 58 sonstiger Güterfernverkehr auf S. 34/35: Die Haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen von 150 000, RM für Personenschäden, 15 000, RM für Sachschäden und 6 000, EAM für Vermögensschäden genommen werden. Versicherungsbeitrag hierfür: Tarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 7u/z v. H., auf volle Reichsmark ö unten abgerundet. ö. Erfordert das Pflichtversicherungsgesetz höhere Versiche⸗ rungssummen als 150 000, RMA ö. Personenschäden, ist für Pflichtversicherungssummen von 58 000, bis 246 009. EM. Versicherung zu der Deckungssumme von 250 000, RM und den Beiträgen der Spalte 2 und bei Pflichtversicherungssummen von 254 006, RMÆ bis 94 000, RM Versicherung zu der Deckungssumme von 500 000, RM und den Beiträgen der Spalte 1 zu nehmen. Erfordert das Pflichtversicherungsgesetz Versicherungs⸗ summen von 592 000, —– RM und mehr für Personenschäden, so gilt die Bestimmung 1 zum Haftpflichttarif auf S. 10 des Einheitstarifs. ö ö. 6. Zu den Tarifbestimmungen für Elektrogüterfahrzeuge der Kennziffern 44145 auf S. 22623: ( Die bisherige Beitragsregelung der beiden Kennziffern wird durch folgende Regelung ersetzt: Elektrogüterfahrzeuge (drei⸗ und mehrrãdrig)

11213 7191101

bis 1 t zulässiger Belastung... 30 34 30 30 465 über 1 zuläͤsfiger Belastung. .. 18 69 60 50 80 120

Die neuen Tarifbeiträge treten am 1. Juli 1940 in Kraft. Dies 9. mit der Maßgabe, daß Versicherungsver⸗ träge über Elektrogüterfahrzeuge, die bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bestehen, nach Ablauf des laufenden Ver⸗ sicherungsjahres auf die durch diese Bekanntmachung fest⸗ gesetzten neuen Beiträge umzustellen sind.

Berlin, den 2. Juli 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

Anordnung zur Vereinheitlichung von fahrbaren Turindrehkranen für die Bauwirtschaft vom 1. Juli 1940.

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung ber Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗ zember 1939 (RöbBl. Teil 1 S. 2411 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 GBl. Teil J. S. . ordne ich zur Vereinheitlichung der Her⸗ nnn von fahrbaren Turmdrehkranen für die Bauwirt⸗ chaft im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten

für die Regelung der Bauwirtschaft an:

A. Typung

1. Typenbezeichnungen Fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft (im . 6 kurz Turmdrehkrane genannt) sind nur in folgenden ypen herzustellen: Type 15

Type 30 Type 40 Type õ0 Type 60.

Die Ziffer der Typenbezeichnung ist gleich dem Produkt aus Tragkraft in Tonnen bei größter Ausladung mal größter Ausladung in Meter. ;

2. Ausladung

Turmdrehkrane sind nur mit folgender größter Aus⸗ ladung herzustellen: 1

Type 15 größte Ausladung 16 m

Type 30 größte Ausladung 290 m

Type 40 größte Ausladung 20 m

Type 50 größte Ausladung 25 m

Type 60 größte Ausladung 30 m.

Unter Ausladung ist zu verstehen die Entfernung von

Mitte Turm bis Mitte Lasthaken.

3. Tragkraft Turmdrehkrane sind nur für folgende Tragkräfte bei größter Ausladung zu bauen: a) bei verstellbarem Ausleger: Type 15 0,9 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 30 1,5 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 40 20 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 50 2.0 t Tragkraft bei größter Ausladung Thpe 60 2.0 t Tragkraft bei größter Ausladung

zu

*

ke

.

stellungen bei größter Ausladung zu

abweichende Typen geliefert werden müssen oder fa

Inland fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft nach dieser Anordnung den zu erfüllenden Aufgaben nicht ge—⸗ . sind k über die ger fer ge e

burg 2, G hat, bei mir zu beantragen.

die vor Inkrafttreten die sind, wird von dieser Anordnung nicht berührt.

Erzeugung (RGBl. Teil

b) bei Laufkatzenausleger:

Type 30 13 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 40 176 Tragkraft bei größter Ausladung Type 50 157 t Tragkraft bei größter Ausladung.

Die Typen 15 und 60 sind nicht mit Laufkatzenausleger bauen. 4 Laufschienen⸗Mittenentfernung Turmdrehkrane sind nur für folgende Laufsschienen⸗

Mittenentfernung zu bauen:

Type 15 23 m von Mitte bis Mitte Schiene Type 30 3.3 i von Mitte bis Mitte Schiene Type 40 3,3 im von Mitte bis Mitte Schiene Type 50 3,8 im von Mitte bis Mitte Schiene Type 60 5,0 m von Mitte bis Mitte Schiene.

5. Saken stellungen

Turmdrehkrane sind nur für e, en höchste Haken⸗ auen:

Type 15 21 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte Hakenmaul f ; .

Type 30 27 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte Hakenmaul ;

Type 40 27 in von Oberkante Laufschiene bis Mitte Haken maul ;

Type 50 32 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte Hakenmaul . ;

Type 60 44 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte Hakenmaul. J .

Für diese höchsten Hakenstellungen ist eine Toleranz von

*

2isn o / zulässig.

6. Subgeschwindigkeit Die Winden der Turmdrehkrane sind für mindestens

zweierlei Hubgeschwindigkeiten zu bauen. Für die Lasten bei größter Ausladung muß die ! 15 m / Min. betragen.

ubgeschwindigkeit mindestens

7. Drehgeschwindigkeit Turmdrehkrane sind nur für folgende Drehgeschwindig⸗ iten zu bauen: Type 15 1,1 Umdrehungen in der Minute Type 30 1,1 Umdrehungen in der Minute Type 40 0,8 Umdrehungen in der Minute Type 50 0,6 Umdrehungen in der Minute Type 60 0,6 Umdrehungen in der Minute.

Diese Drehgeschwindigkeiten gelten mit einer Toleranz

von * Zo.

8. Fahrgeschwindigkeit Die e e m n ten von Turmdrehkranen sind

folgendermaßen zu bemessen:

Type 15 40 m in der Minute Type 30 30 m in der Minute Type 40 30 m in der Minute Thpe 50 25 m in der Minute Type 60 25 im in der Minute.

Diese Fahrgeschwindigkeiten gelten mit * 3 9/5 Toleranz.

9. Seiltriebe . Alle Drahtseile, Seiltrommeln und Seilrollen müssen

der PIN-Norm 4130 „Bestimmungen für die Bemessung, Ausführung und Erneuerung von Seiltrieben für Krane“ entsprechen.

10. Statische Konstruktionen Die statischen Konstruktionen müssen den Forderungen

von DIN 120 h. DIN 1050 entsprechen, und zwar sind die Belastungsanna Gruppe 1 in DIN 120 zu bemessen.

hmen für diese vereinheitlichten Typen nach

B. Allgemeine Bestimmungen

11. Aus führungsberechtigung Fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirts chaft dürfen

nur don nachstehenden Firmen hergestellt werden:

Bayerische Berg⸗ Hütten- und Salzwerke, Sonthofen, Maschinenfabrik Otto Kaiser, St. Ingbert, . Wolff C Co., G. m. b. H., Heilbronn / N.

ür Ersatzteillieferungen für Turmdrehkrane gilt diese Ein⸗

chränkung nicht.

12. Ausnahmen

Falls für . von der vorstehenden . i 8 im

ezeuge . harlotten⸗

und Aufzüge, Berlin⸗ rolmanstr. 6, die sich . 13. Er satzteillieferung

Die Lieferung von geen egen, für solche Turmdrehkrane, er Anordnung hergestellt worden

14. Ueberwachung Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, Förder⸗

mittel und Aufzüge der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die , , . dieser Anordnung zu überwachen und mir . . e, . Ieh

ihr zur Auskunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Ja ah verpflichtet. .

er das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind sung von Betriebsbesichtigungen

15. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter

die r,, des 5 4 der Verordnung vom 20. De⸗

urchführung der Verordnung über die der Maschinen⸗ und Apparate⸗ S. 2498). .

16. Inkraftsetzung und Uebergangsfristen Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1941 in Kraft.

ember 1939 zur enkung und Verteilun

Uebergangsfristen für die ab 1. Januar 1941 noch in der Herstellung befindlichen fahrbaren Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern bei der Fachgruppe Hebe⸗

euge, . und Aufzüge der Wirtschaftsgruppe Ma⸗ chinendau zu beantragen und von ihr festzusetzen. Berlin, den 1. Juli 1940. ö Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

ch dazu zu äußern

Ytichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer A des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗

schen Ministeriums des Innern (Herausgegeben vom Reichs⸗

ministerium des Innern) vom 3. Juli 19840 hat folgenden In⸗

halt: Allgem. Verwaltung. Anordn. 12. 6. 1940, Haupt⸗

kreuhandstelle Ost. RdErl. 24. 65. 1919, „Das neue Deutsche

Reichsrecht“ Sonderausgabe nr, rn, , , RdErl. 24. 6.

1910, Behandlg. u. Anmeldg. d, im Inland efindl. Vermögens

d. im feindl. Ausland an g g Ruhestandsbeamten u. sonst. Ver⸗

sorgungsberechtigten. RbErl. 25. 6. 1940. Urlaub f. Verw.⸗

Lehrlinge. RdErl. 26. 6. 1940, Bezüge d. Beamten usw. in d. desetzt. poln. Gebeten (Generalgouvernement). RdErl. 26. 6 1910, Urlaubsrückstände v. Angest. u. Arbeitern im öffentl. Dienst. RdErl. 26. 6. 1940, Behandlg. d. Behördenbediensteten

d. Freimachungsgebiets. RdErl. 27. 6. 1940, Anpassg. d. Orts⸗ klaffenverzeichn. an d. verändert. Verhältn. RdErl. 2. 6. 1940, Kolonialdienst. Reichs- und Staatshaushalt, Kassen- und Rechnungswesen. RdErl. 25. 6. 1940, Kapiteleinteilg. d. Einzelplans V Haushalt d. R Md J. Kom-⸗ münagalverbände. RdErl. 25. 6. 1940. Aushildg. d. in d. eingegliedert. Ostgebiete übernommenen kommunal. Dienstkräfte. = RöErl. 26. 6. 1940, Handhabg. d. Vorschr. d. 8 45 DGO. RdErl. 26. 6. 1940, Verteilg. d. Heftes 4 d. kleinen Kriegshefte „Sturm vor Englands Toren“. RdErl. 2.6. 1910, Ausbildg. ü. Prüfg. d. Anw. d. gehob. u. d. mittl. Dienstes in der Ge⸗ mei ndeverw. d. Ostmark fUebergangsregelg.). RdErl. 21. 6. 1949, Kraftfahrz. Steuerverteilgn. Wo hlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. RdErl. 14. 6. 1940. Unmittelbarer Schriftverkehr mit d. OSdRäten im Vrotekt. Böhmen u. Mähren in Fürsorgefachen. RdErl. 25. 6. 440, Werbg. v. Geldspenden ugunsten d. Körperbehinderten. Polizeiverwaltung. RdErl. 22. 5. 1910, Werbg. f. Bücher, Zeitschr; u. Versichergn. innerhalb aller Unterkünfte u. Dienststellen d. Pol. (einschl. Ge⸗ meindepol. u. FSchP). RdErl. 25. 6. 1410, Prüfg. d. techn. Bühnenvorstände. RdErl. 26. 8. 1910, Fortfall v. Berichts⸗ fristen f. d. Dauer d. Krieges. RdErl. 36. 5. 1919, Beunlaubg, b. Pol-Reservisten z. Besuch d. Leipziger , Verlust eines Ausw. RdErl. 24. 8. 1940, Uebertrag. v. Befugn. auf 2. nachgeordn. staatl. Pol. Behörden guf Grund d. RW. = RdErl. 24. 5. 1545, Stärkenachw. üb. Offz. d. SchP. RdErl. 24. 6. 1940, Einbehaltg. d. Vergütg. f. Kasernenquartier beim auswärt. Einsatz u. bei Einberufg. z. Wehrdienst. RdErl. 24. 6. 1940, Urlaubsverpfleg. RdErl. 24. 6. 1910, Dienstkleidz. f. Oberm. d. OrdnPokl. RdErl. 24. 6. 1910, Nichtbeamtete Hilfskräfte f. d. Pol. Bekieidungswesen. RdErl. 24. 6. 1940, Einreichg. v. Stadtplänen. RdErl. 26. 6. 1940. Anerkenng. v. Lehrg. u. Prüfgn. RdErl. 26. 6. 1910, 17. Offz⸗Anw.⸗Lehrg. RdErl. 37. 6. 1940, Anerkenng. v. Lehrg. u. Prüfgn. in d. Gend. Einzel⸗ diensih. RdErl. 27. 6. 1940, Beschulg. v. Gend⸗Oberm.⸗-Anw. u. Gend.⸗Insp. Anw.; Reichshilfe f. Gend⸗Oberm⸗Anw. . —— RdErl. 27. 6. 1910, Dienstkleidg. d. Pol. Reserve. RdErl. 28. 6. 1940, Beschaffg. v. Fahrraddecken u. ⸗schläuchen. Ver⸗ kehrswesen. RdErl. 26. 6. 1910, Ueberiwachg. d. Kraftfahrz⸗ mit Riesenluftreifen auf Einhaltg. d. höchstzulässig. Fahrgeschwin⸗ digkeiten. RdErl. 28. 6. 1946, Verwendg. v. Leuchtfarben . Luftschutzziwecke Wehrangelegen heiten. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 22. 6. 19410, Vergütg. f. Unterkunft u. Vervfleg. v. Zivilpers., die im öffentl. Interesse auf Grund d. RLG. untergebracht werden müssen. RdErl. 256. 6. 1240, Reichsbeih. in westl. Grenzgebieten; Fristverlängerg. RdErl. 27. 6. 1940, inc eren gf rens Ursachenzusammen⸗ hang. RdErl. 28. 6. 1910, Unterstützg. f. Dienstverpflichtete u. Räumungsfamilienunterhalt. Vermessungs⸗ und Grenz sachen. RdErl. 26. 5. 1940, Erziehungsbeih. während d. prakt. Tätigkeit bei Vermessungsbehörden vor d. Fachschus— besuch. Sport- u. Leibe süb nngen-Rderl. 260. 6. 94, Leibesübgn. Staatl. Sportaufsicht u. d. öffentl. Sportpflege. Volksgesundheit. RdErl. 26. 6. 1910, Niederlassg. von Dentisten RdErl. 27. 6. 1940, Durchführg. v. Entmanngn. RdErl. 26. 6. 1940, Durchführg. d. J. u. II. VD. üb. d. Berufs⸗ tätigkeit u. d. Ausbildg. med.techn. Gehilfinnen u. med ⸗techn. Assiftentinnen. RdErl. 24. 6. 1940. Gasbrand⸗ (Peritonitis⸗) Serum. RdErl. 24. 6. 1940, Gasbrand⸗ (Gasödem⸗) Serum, RdErl. 24. 6. 1940, Diphtherieserum. RdErl. 24. 6. 1940, Tetanusserum. RdErl. 24. 6. 1940, Meningokokkenserum. RdErl. 24. 6. 1940, Dysenterieserum. Veterinärver⸗ waltung. RdErl. 24. 6. 1940, Anerkenng. d. Teilnahme an Lehrg. als Ersatzzeit in d. Reichsversicherg. RdErl. 25. 6. 1949, Tierärztl. Personalstatistik. RdErl. 26. 6. 1940. Verfahren mit kampfstoffvergifteten Schlachttieren, Fleisch u. Fleischwaren. Verschiedene s. Handschriftl. Berichtigs. Neu erschei⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag. Berlin W. 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlich 215 RE für Ausgabe A (Gzweiseitig bedruckt) und 2,710 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Aus der Bertwalttng.

GSeschlossener Block von großdeutschen Ver⸗ waltungsbeamten. - Das neue Reichsprüfungs⸗ amt für den höheren Diensft. —5 Gattungen von Staatsprüfungen. Ministerialdirektor Dr. Schütze vom Reichsministerium des

Innern veröffentlicht im „Reichsverwaltungsblatt“ einen Beitrag über die Neuordnung bzw. reichseinheitliche Gestaltung des Prü—

fungswesens für den höheren Verwaltungsdienst. Das Reichs⸗ prüfungsamt für den höheren Verwaltungsdienst wird in der

Regel in Berlin die Prüfungen vornehmen. Die hierzu er— gangene Reichsprüfungsordnung sieht auch eine sehr bemerkens— werte Neuerung für den Fall vor, daß ein . die Prü⸗ . auch beim zweiten und damit letzten Male nicht besteht. lllerdings ist der Referendar dann vom höheren Verwaltungs⸗ dienst i e en, es ist nicht zulässig, die große Staatsprüfung um dritten Male zu versuchen. Er kann aber zum gehobenen ienst zugelassen werden. Der Vorsitzende des Prüfungsaus⸗ schusses kann, nach Beratung mit den Prüfern, und wenn er die nachgepiesenen Kenntnisse des Refexendars für hierzu ausreichend i die nichtbestandene große Staatsprüfung als bestandene Prüfung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung an—⸗ erkennen. Falls der Anwärter einen entsprechenden Antrag stellt, wind er sodann unmittelbar zum außerplanmäßigen Regierungs⸗ inspektor ernannt, hat noch eine halbjährige Beschäftigung bei einer Kreiskasse, einer Regierungshauptkasse und einem Re nungsamt abzumachen und am Ende des ersten Jahres der außerplanmäßigen Dienstzeit die sogen. Kalkulatorprüfung ab⸗ zulegen. Hierauf steht grundsätzlich seiner Ernennung zum plan⸗ mäßigen Regierungsinspektor nichts mehr entgegen. Wie Ministe⸗ rigldirektor Dr. Schütze hierzu erklärt, ist die Eröffnung dieser Möglichkeit außerordentlich zu begrüßen, da das harte Los des wiederholt in der großen Staatsprüfung durchgefallenen Referen⸗ dars . diese Weise doch erheblich gemildert wird, ohne daß der Laufbahn des gehobenen Dienstes ein Schaden entstände. Besteht ex allerdings auch die Kalkulatorprüfung nicht, so muß er endgültig entlassen werden. Wie umfangreich die Tätigkeit des Reichsprüfungsamtes werden wird, läßt sich noch nicht genau übersehen. Es ist aber damit zu rechnen, da Regierungsreferendare im ganzen Groß⸗ dentschen Reich zur Uebernahme kommen werden, daß die ahi

der jährlich zu prüfenden Referendare mehrere hundert erreichen und keine Woche . Prüfung vergehen wird. Die Prü 26

für den gehobenen Dienst finden ebenfalls vor dem Reichs⸗