1940 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich s⸗ und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 5. Juli 1940. S. 4

Srste Beilage

K . 2 =.

Fünfter Abschnitt: ö Bekanntmachung. 4m oo (früher 8 o½ν Goldpfandbriefe (Landesschuld⸗

. n ,

Lebensmittelkarten für Wehrmachtangehörige bei Strafverbüßung usw.

Den Ernährungsämtern wird zur Kenntnisnahme und Beachtung der nachstehende Erlaß des Oberkommandos der Wehrmacht vom 11. Juni 1940 unter Hinweis auf meinen Erlaß vom 3. April 1940 II C 1-1050 betreffend Lebensmittelkarten der Gefangenen bekanntgegeben:

„Wehrmachtangehörige, die als Selbstverpfleger im Be⸗ sitze von Lebensmittelkarten sind, haben bei Verbüßung von Strafen von mehr als dreitägiger Dauer in Wehrmacht— gefängnissen, Straflagern, Wehrmachtgefangenenabteilungen, Standortarrestanstalten, Arresträumen der Kasernen und in der Festungshaftanstalt Ingolstadt beim Strafantritt diese Lebensmittelkarten abzuliefern.

Der betreffende Anstaltsvorgesetzte übersendet unter An— gabe des Aufnahmetages und der voraussichtlichen Dauer der Strafverbüßung die Lebensmittelkarten dem für den Auf— genommenen zuständigen Ernährungsamt. Bei der Ent⸗ lassung nach Verbüßung der Strafe ist dem Wehrmacht⸗ angehörigen eine Entlassungsbescheinigung zur Vorlage bei dem für ihn zuständigen Ernährungsamt (Kartenstelle) zum Empfang der wieder notwendigen Lebensmittelkarten aus⸗ zustellen.

Das gleiche gilt sinngemäß für die in Untersuchungshaft genommenen Wehrmachtangehörigen, die nach der Aufnahme Wehrmachtverpflegung in Natur erhalten.“

Sechster Abschnitt: Schlußbestimm ungen Unzulässige Ausstellung von Bezugscheinen

Der Reichswirtschaftsminister hat die Wirtschaftsämter durch Runderlaß Nr. 29540 BWA vom 18. Mai 1940 darauf hingewiesen, daß die Ausstellung von Bezugscheinen für Waren, die von der Reichsstelle Chemie bewirtschaftet werden, durch die Wirtschaftsämter unzulässig und zwecklos ist. Nach Feststellungen der genannten Reichsstelle sind auch in zahl⸗ reichen Fällen von Ernährungsämtern derartige Bezugscheine 3. B. über Weinsteinsäure, Gelatine, Tragant, Tracanthalba usw.) ausgestellt worden. Die Ernährungsämter werden an⸗ gewiesen, die Ausstellung von Bezugscheinen für Waren, die nicht in die Lebensmittel⸗-Verbrauchsregelung einbezogen sind, unter allen Umständen zu unterlassen.

Zählen der Zuteilungsperioden

Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Zuteilungs⸗ perioden mit fortlaufenden Zahlen auf den Stammabschnitten der Lebensmittelkarten zu kennzeichnen. Da die erste Zu⸗ teilungsperiode am 28. August 1939 begann, ist die Zutei⸗ lungsperiode vom 29. Juli bis 25. August 1940 als 13. Zu⸗ teilungsperiode zu bezeichnen. Demgemäß enthalten die Lebensmittelkarten für diesen Versorgungszeitraum in der rechten oberen Ecke des Stammabschnitts den Aufdruck „13“.

Reichseierkarte

Um den Ernährungsämtern ausreichend Zeit für die Papierbeschaffung zu geben, wird bereits jetzt darauf hin⸗ gewiesen, daß die am 26. August 1940 für 6 Zuteilungs⸗ perioden neu in Kraft tretende Reichseierkarte aus unge⸗ leimtem holzartigem Wasserzeichenpapier in Stoffklasse La und einem 110 giqm-Gewicht herzustellen ist. Als Papier⸗ farbe wird der Farbton Nr. 50 (Maigrün) der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig-Holzfrei, Berlin W 35, Viktoriastr. 5, vorgeschrieben. Als Farbzuschlag kann ein Betrag bis zu 4 FM je 100 Rg berechnet werden. Die genannte Vereinigung hat die Fabriken, die Lebensmittelkartenpapier herstellen, bereits durch Rundschreiben entsprechend unterrichtet.

Uebersendung von Erlaßabdrucken

Trotz meiner ausdrücklichen Hinweise in den Schluß⸗ bestimmungen der Erlasse vom 12. März 1940 I1C1 - 1200 und vom 7. Mai 1940 IIC 1 - 2000 haben die An⸗ träge von Ernährungsämtern und Kartenstellen auf Ueber⸗ sendung von Erlaßabdrucken sowohl bei der Deutschen Zentraldruckerei als auch unmittelbar bei mir einen der— artigen Umfang angenommen, daß es mir nicht mehr möglich ist, diese Anträge zu erledigen. Die Ernährungsämter und Kartenstellen haben sich wegen der Ueberlassung von Exrlaß⸗ abdrucken ausschließlich mit ihrer vorgesetzten Dienststelle in Verbindung zu setzen, da die Landes- Provinzial Ernäh⸗ rungsämter die für die Ernährungsämter und Kartenstellen benötigten Erlaßabdrucke in der von ihnen gemeldeten Anzahl erhalten. Anträge, die entgegen diesen Bestimmungen an mich oder an die Deutsche Zentraldruckerei gerichtet werden, bleiben künftig unberücksichtigt.

Abgabe der Bestellscheine

Die Bestellscheine, einschließlich des Bestellscheins 6 der Reichseierkarte, sind in der Woche vom 22. 27. Juli 1940 bei den Verteilern abzugeben.

Maternübersendung

Die Matern, die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellt worden sind, werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. n

Die Druckmatern der Nährmittelkarte sind sofort nach ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten .

Die Bestimmungen dieses Erlasses inf e ch der Zutei⸗ lung für die Zeit vom 29. Juli bis 25. August 1940 treten am 29. Juli 940, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. Berlin, den 25. Juni 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Geschäftszeichen: II / C 1 - 2800. J. V.: Bache.

bl

Die Neulose der 4. Klasse der 3. Deutschen Reichslotterie sind nach den 55 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Verlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Dienstag, den 9g. Juli 1940, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.

Die Ziehung der 4. Klasse 3. Deutscher Reichslotterie beginnt Dienstag, den 16. Juli 1940, 30 Uhr, im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margaretenstr. 6.

Berlin, den 5. Juli 1910. . Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. v. Da zur.

Bekanntmachung

über die Errichtung von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten.

Vom 3. Juli 1940.

Nach 81 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichs reditkassen in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (RKRGBl. 1 S. 771) werden Reichs⸗ kreditkassen

am 3. Juli 1940 in Rouen,

am 5. Juli 1940 in Tours,

am 5. Juli 1940 in Troyes,

am 8. Juli 1940 in Bordeaux eröffnet.

Die Reichskreditkassen werden durch ihren Vorstand ge⸗ richtlich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vorstandes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben werden.

Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hänge in den Geschäftsräumen der Kassen bekanntgemacht.

Berlin, den 3. Juli 1940. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. Fiebach.

Bekanntmachung, betreffend Zulafsungskarten. Folgende Zulassungskarten sind ungültig: Prüf Nr. 50 996 vom 16. 3. 1939 „Gläserne Wände“

Verfalltag: 15. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 543 vom 1. 4 1940.

Prüf Nr. 53 213 vom 2. 2. 1940 „Glaube und Schön⸗ heit“. Verfalltag: 13. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 558 vom 30. 3. 1946.

Prüf Nr. 53 222 vom 27. 1. 1940 „Feldzug in Polen“. Ein Filmdokument in Gemeinschaftsarbeit mit den deutschen Wochenschauen. Verfalltag: 19. 4. 1940. ö nur Nr. 53 222 vom 27. 1. 1940 mit Vermerk vom 5. 4. 1940.

J. Tell. Von Eulen und Milan“. Verfalltag: 22. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 604 vom 8. 4. 1940.

Prüf Nr. 41 594 vom 27. 2. 1935 „Monga ma loba der Götterberg“. Verfalltag: 23. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 583 vom 9g. 4. 1940.

Prüf Nr. 43 750 vom 23. 10. 1936 „Yucatan“. Verfall—⸗ tag: 23. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 612 vom 9. 4. 1940.

Prüf Nr. 53 439 vom 5. 3. 1940 „Heute Boxkampf“ (Werbetonfilm, Farbfilm). Verfalltag: 25. 4. 1940. Gültig nur Nr. 53 619 vom 11. 4. 1940.

Prüf Nr. 51 640 vom 15. 6. 1939 „Flüssiges Gold“. Ver⸗ falltag: 1. 5. 1940. Gültig nur Nr. 51 640 vom 15. 6. 1939 mit neuem Haupttitel: „Oel aus deutscher Erde“ und Ver⸗ merk vom 17. 4. 1940.

Prüf Nr. 48 788 vom 1. 8. 1938 „Die Liebesprobe“ (L Vam Love Sick). Einkopierte deutsche Titel. Verfalltag: 25. 4. 1940.

Prüf Nr. 28 889 vom 28. 4. 1931 „Feind im Blut“ mit Neuzulassungsvermerk (6. Verordnung) vom 11. 12. 1935. Verfalltag: 15. 4. 1940.

Prüf Nr. 51 377 vom 27. 4. 1939 Parkstr. 13“. Ver⸗ falltag: 8. 5. 1940. Gültig nur Nr. 51 377 vom 27. 4. 1939 mit Vermerk vom 24. 4. 1940.

Prüf Nr. 53 626 vom 13. 4. 1940 „Weltmeisterschaft der Starboote 1939 auf der Kieler . (Schmalfilm). Ver⸗ falltag: 9. 5. 1940. Gültig nur Nr. 53 6883 vom 25. 4. 1940.

Prüf Nr. 52 631 vom 3. 11. 1939 „Einsatz der Jugend“. Verfalltag: 20. 11. 1939. Gültig nur Nr. 52 631 vom 3. 11. 1939 mit Vermerk vom 6. 11. 1939.

Berlin, den 2. Juli 1940.

Der Leiter der Filmprüfstelle. J. V.: Dr. Kabisch.

Braunschweigijche Staats bant ECeihhausanstalt. Gegründet 1765.

Auslosung.

Unter Aufsicht eines Vertreters der Braunschweigischen Staatsregierung sind folgende Nummern unserer nachstehend verzeichneten Schuldverschreibungen gezogen worden:

4 / 2 ͤ (früher 80/9 Gold⸗Kommunalanleihe (Landesschuldver⸗ schreibungen) Reihe XV.

GAM 2000, Buchstabe A: 83, 204, 249, 279, 342, 410, 411, 434, 478, 524, 559, 553, 577, 769, 798, 85, S4, 9g26, 962, 1002, 1005, 1910, 1162, 1177, 1191.

GM 1000, —, Buchstabe B: 3, 10, 97, 114, 157, 235, 273, 324, 474, 496, 582, 595, 678, 837, S862, 894, 1909, 1024, 1067, 1104, 1416, 1474, 1689, 1762, 1806, 1859, 1870, 1921, 2118.

GM 500, Buchstabe O: 34, 105, 126, 435, 486, 513, 582, 617, 765, 808, 812, 952, 967, 970, 986, 1046, 1053, 1096, 1118, 1198, 1255, 1359, 1632.

GM 200, —, Buchstabe D: 48, 125, 207, 306, 360, 453, 496, 538, 598, 654, 660.

., 16d, =, Buchstabe E: 69, 86, 101, 104, 324, 421, Sis, bes, 44, 746, 836, 31, 59, 80, 1013, 1dis.

Prüf Nr. 38 862 vom 15. 3. 1935 „Fliegende Räuber.

verschreibungen) Reihe XVI.

G. M 5000, —, Buchstabe A: 84, 148, 297,

G. M 2000. —, Buchstabe B: 108, 156, 239.

G.M 1000, Buchstabe C: 255, 405, 651, 703, 712, 722, 748, 772, 996, 1193, 1340, 1504, 1518.

G.M 500, —, Buchstabe D: 24, 309, 389, 558, 671, 785, 1228, 1304, 1318.

G. M 2600, —, Buchstabe E: 48, 122, 299, 534, 776, 918.

G.M 100, —, Buchstabe F: 94, 163, 363, 531, 576, 593, 642, 700, 787, 796, 8I9, 888, 985, 997.

Die geloften Stücke, die mit dem 30. September 1940 aus der Verzinfung treten und die mit den nicht fälligen Zins- und Erneuerungsscheinen einzureichen sind, gelangen zum 1. Oktober 1940 spesenfrei bei der Braunschweigischen Staatsbank (Leihhausanstalt, Braunschweig, und ihren Zweigkassen zur Rückzahlung.

Restanten aus früheren Auslosungen:

Reihe XV: B zu GM 1000, Nr. 1736, 1742 (1. 10. 39, C zu GA 500, Nr. 2 (1. 10. 39), 253 (1. 10. 382), D zu Ge 200, Nr. 310, 639 (1. 10. 39), 623 (1. 10. 38), E zu GM 100, Nr. 394, 749 (1. 10. 39).

Reihe XVI: C zu GM 1000, Nr. 758 (1. 10. 38), D zu G. M 500, Nr. 384, 713, 10950 (1. 10. 39), E zu GM 200, Nr. 538 (1. 10. 39), 207 (1. 10. 38).

Einlösungsstellen in Berlin: Bank der Deutschen Arbeit A. G., Commerz⸗Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank, Deutsche Landesbankenzentrale, Aktiengesellschaft, Dresdner Bank, Preußische Staatsbank (Seehandlung), Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Braunschweig, den 1. Juli 1940.

Braunschweigische Staatsbank (Leihhausanstalt) Direktorium.

Berichtigung.

In der in Nr. 150 des Deutschen Reichsanzeigers und ren chen Staatsanzeigers vom 29. Juni 1946 veröffent⸗ lichten Anordnung über die Festsetzung von Weinverteiler⸗ spannen vom 25. Juni 1940 muß es in 57? Buchst. d vorletzte Zeile anstatt 5 heißen „S 6“.

Berlin, den 3. Juli 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. Ar: Dr. Hei me nn

Anordnung Nr. 20 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die Vermittlung von Einfuhrgeschäften für Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe. Vom 4. Juli 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 199 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51

Zur Vermittlung und zum Abschluß von Einfuhr⸗ geschäften jeder Art in Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe, gleichgültig, ob die Tätigkeit im eigenen oder fremden Namen ausgeübt wird, bedarf es einer ausdrücklichen Zulassung durch die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen.

Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn sich die Tätigkeit zunächst nur auf die Herausgabe von Anfragen oder die Weitergabe von Angeboten beschränkt.

82. Die Zulassung wird auf Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Anträge sind an die Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen zu richten und in doppelter Ausfertigung bei der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Ab⸗ teilung Außenhandel, Geschäftsstelle 2, Hamburg, ein⸗ zureichen. 83

Bei Inkrafttreten dieser . bereits bestehende

Geschäftsbetriebe dieser Art gelten nur dann als zugelassen,

wenn eine ausdrückliche Bestätigung durch die Reichsstelle für

Papier und Verpackungswesen erfolgt ist. §84

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den SG 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §5

. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.

Berlin, den 4. Juli 1940.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen

Teil, den . und für den Verlag:

. Präsident Dr. Schlange in Potsdam:

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗-Charlottenburg.

Druck der en, Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,

erlin, Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschl. Bärsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

zm Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 5. Juli

Nr. 155

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Anordnung über den in den eingegliederten Ostgebieten den Kranlenkassen auf Rezepturen zu gewährenden Sondernachlaß. Vom 3. Juli 1940.

Auf Grund des 52 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ führung der deutschen Arzneitaxe in den eingegliederten Ostgebieten vom 13. März 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 487) wird angeordnet:

1

(h In den eingegliederten Ostgebieten ist den Kranken⸗ kassen auf Rezepturen folgender Sondernachlaß zu gewähren: a) 13 v. H. im Reichsgau Wartheland, im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen ohne das Gebiet der ehemaligen Freistadt Danzig, im Regierungsbezirk Zichenau und im Gebiet Suwalki; b) 7 v. H. in den in die Provinz Schlesien ein— gegliederten Gebieten; c) 5 v. H. im Gebiet der ehemaligen Freistadt Danzig bis zum 31. Dezember 1940, 7 v. H. ab 1. Januar 1941.

(2) Für Krankenkassen, die Selbstabgabestellen unter⸗

halten, ermäßigt sich der Sondernachlaß zu a auf 8 v. H., zu b und ( kommt er in Wegfall.

(3) Bei Apotheken mit einem Jahresumsatz bis zu 30 000, RAM beträgt der Sondernachlaß zu a 6 v. H., zu b und ? 3 v. H.

II

Bei monatlichen Rechnungsbeträgen bis zu 25, RA braucht der Apotheker keinen Sondernachlaß zu gewähren.

III. Diese Regelung tritt am 1. Juli 1940 in Kraft. Sie gilt

bis zum 31. März 1941. Für die spätere Zeit bleibt eine weitere Regelung vorbehalten.

Berlin, den 3. Juli 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flott mann.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Litauische Gesandte in Berlin, Herr Kazys Skirpa, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Wir m sch aft stein.

Groß ⸗Arbeitseinsatz beim sozialen Wohnungsbau

Nach Beendigung des Krieges ist als eines der dringendsten sozialen Probleme die Frage des sozialen Wohnungsbgues zu Een Die Erkenntnis, daß der Arbeitseinsatz der Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks bei der Durchführung des sozialen Wohnungshbaues organisatorisch gelenkt werden muß, hat das Reichsheimstättenamt der Deutschen Arbeitsfront, das Amt für wirt . Unternehmungen der Deutschen Arbeitsfront und den Reichshandwerksmeister Schramm veranlaßt, über die zu treffenden Maßnahmen für den Einsatz der Betriebe eine be— sondere Vereinbarung abzuschließen.

Auf Grund dieser Vereinbarung wird bei allen Gauheim⸗ stättenämtern je eine besondere Geschäftsstelle des Bau⸗ und Aus⸗ bauhandwerks gebildet. Ihre Aufgabe ist: Mobilisierung aller Kräfte des Bau- und Ausbauhandwerks und Einsatz der Betriebe entsprechend den Erfordernissen des sozialen Wohnungsbaues.

Nach Beendigung des Krieges ist auf dem Gebiete des soziglen Wohnungsbaues mit einer zur Zeit noch nicht übersehbaren Bau⸗ tätigkeit zu rechnen. Durch den organischen Einsatz der Betriebe des Bau⸗ und Ausbauhandwerks sollen unwirtschaftliche Fehl⸗ leitungen kapitaler und materieller Art vermieden und auch die kleinsten Bettiebe erfaßt und zu intensiven Gemeinschafts— leistungen verpflichtet werden. Die Uebernahme und Durch⸗ führung der Bauaufträge im sozialen Wohnungsbau werden je nach Größe des Vorhabens von einzelnen Handwerkern, von Arbeitsgemeinschaften des Bau- und Ausbauhandwerks oder von

Arbeitseinsatzgesellschaften des Handwerks übernommen.

Wirtfchaft des Aus landes.

Ausweise ausländischer Notenbanken.

London, 3. Juli. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 3. Juli 1940 (En Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: e Umlauf befindliche Noten 608 180 (Zun. 6030),

hinterlegte Noten 22 050 (Abn. 6080), andere Regierungssicher heiten der Emissionsabteilung 615 720 (Zun. 540), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 2760 (Abn. 540), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 16600 (Abn. 41 370), andere Depositen: Banken 140 120 (Zun. 57 370), Private 48 830 (Abn. 1500), Regierungssicherheiten 171 280 (Zun. 20 130), andere Sicherheiten, Wechsel Und Vorschüsse 5450 (Zun. 40), Wertpapiere 23 190 (Abn. 350), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1530 (Zun. 40). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 11,47 gegen 15, 480 / 0.

Englands Blockadewahn. Ausdehnung auf Srankreich und Spanien gefordert. Sngland übernimmt die Rolle des Blockierten.

Während sich verschiedene maßgebende Stellen in England seit einigen Tagen wieder verstärkt mit Plänen einer Ausdehnung der hc beschäftigen und in aller Offenheit bereits eine Ein⸗ beziehung Frankreichs und Spaniens fordern, werden immer mehr Tatsachen bekannt, die deutlich erkennen lassen, daß die Blockade ein umgekehrtes Vorzeichen erhalten hat. Von amtlicher Seite wurde die britische Bevölkerung ermahnt, größtmögliche Sparsam⸗ keit auf allen Gebieten zu üben, und um dieser Aufforderung zum erwünschten Erfolg zu verhelfen, werden täglich neue Ratio⸗ nierungsverschärfungen für alle nur möglichen Waren und Güter des täglichen Bedarfs verfügt. Um Holz einzusparen, dürfen nur noch in geringstem Umfang Rundfunkgeräte gebaut werden, muͤssen sich die englischen Frauen künftig mit niedrigen Absätzen begnügen, werden keine Kleiderbügel und Wäscheklammern mehr hergestellt, ja nicht einmal mehr Ratten⸗ und Mäusefallen. Auf dem Lebensmittelgebiet wurde die Zuckerverwendung noch weiter beschränkt, Margarine und Backfett standardisiert und den Haus⸗ frauen der Rat erteilt, Konserven n speichern und Eier einzu⸗ legen, da für den Winter mit erheblichen Verschlechterungen der Zuteilungen zu . sei. Es mutet reichlich seltsam an, daß 16 das britische Wirtschaftskriegsministerium angesichts dieser

ntwicklung im eigenen Lande noch mit der Aufrechterhaltung der Fiktion einer ,, Deutschlands durch seine Blockade beschäftigt, während es allmählich n dem , Engländer deutlich werden muß, daß nunmehr England die Rolle des Blockierten übernommen hat.

Der Neuaufbau des belgischen Geld⸗ und Poft⸗ scheckverkehrs.

Brüssel, 4. Juli. Zu der angekündigten Gründung einer neuen belgischen Rotenbank an Stelle der Banque Nationate wird bekannt, daß keine Noten der „Societé Générale“ wie 1914 heraus⸗ gegeben werden sollen, sondern daß die Societe Generale nur

eine Hilfestellung bei der neu zu gründenden Notenbank leisten wird. In diesem Zusammenhang interessiert noch, daß die Banken an die Oeffentlichkeit einen Aufruf gerichtet haben, die , . Banknoten, deren Höhe sich auf viele hundert Mil— sionen belaufen soll, wieder durch reguläre Käufe oder durch Ein⸗ zahlungen bei den Banken in Umlauf zu bringen, da sonst mit der Herausgabe neuer Banknoten in beträchtlichen Mengen ge— rechnet werden müßte.

Gleichzeitig wird über die Einrichtung eines neuen 6. schen Postscheckberkehrs verhandelt, und es verlautet, daß dabei auch die neu zu gründende Emifsionsbant eingeschaltet werden soll. Naturgemäß hängt diese Frage mit der völligen Wieder⸗ ingangsetzung des Postverkehrs überhaupt zusammen. Es wird damit gerechnet, daß eine gewisse finanzielle Autonomie für den Postscheckverkehr bei der nen zu schaffenden Kasse geplant ist, wo⸗ bei gleichzeitig die Deckung der Konten durch die Bexeitstellung einer entsprechend großen Summe jederzeit garantiert ist.

Großer Fehlbetrag im britischen Staatshaushalt.

Zürich, 4. Juli. Der Abschluß des britischen Staatshaus⸗ haltes für das zweite Vierteljahr 189460 ist jetzt bekanntgeworden. Er schließt mit einem dreimal höheren Fehlbetrag als in der ent⸗ sprechenden Zeitspanne des Vorjahres ab. Das Defizit beträgt 507 Mill. S gegen 152 Mill. in der Zeit vom April bis Juni 1939. Die Einnahmen sind um 44 auf 188 Mill. * gestiegen, die Ausgaben sind aber erheblich stärker emporgeschnellt, und zwar von 296 auf 695 Mill. Sterling. Die Ausgaben haben im Juni durchschnittlich je Woche 62 Mill. betragen, während sie in der entsprechenden Zeitspanne des Vorjahres etwa 18 Mil⸗ lionen O ausmachten. Die britische Regierung wird daher um neue durchgreifende Finanzmaßnahmen nicht herumkommen und versuchen müssen, die Sparmaßnahmen auf einen höheren Stand zu bringen. Es wird geprüft, ob der Sparzwang eingeführt werden soll. Die Zeichnungen für die Kriegsanleihe haben kein befriedigendes Ergebnis erzielt.

Kohlentransporte nach Italien mit der üblichen Regelmäßigkeit. - Steigerung der LCebensmittel⸗ transporte nach Deutschland.

Rom, 4. Juli. Das italienische Verkehrsministerium teilt mit, daß trotz der durch den Kriegszustand bedingten Bean⸗ spruchung der Bahnen die Kohlentransporte von Deutschland im Juni mit der üblichen ,, ic wurden und mit 1 085 000 t Kohle im Monat Juni die höchste Einfuhrziffer erreicht haben. In der gleichen Periode sind die Lebensmittel⸗ transporte nach Deutschland 3 worden, wobei 12413 Wag—⸗ gons gegen 6171 im Vormonat befördert wurden.

Auswirkungen ber englischen Abschnürung vom Südostraum. Amerita soll Ersatz für aus⸗ gefallene Tabat⸗Lieferungen bieten.

Stockholm, 4. Juli. Nach einer Meldung des Reuterschen Handelsdienstes en . gegenwärtig mit den Vereinigten Staaten in Kaufverhandlungen über einen bedeutenden Teil der letztjährigen amerikanischen Tabgkernte. Bei dieser Mitteilung wird man sich daran erinnern, daß England Ende des vergangenen Jahres, mehrmals amtlich eine wesentliche Beschränkung r,

abakkäufe in Amerika verkündete und auch durchführte, um seinen Tabak-Kaufverpflichtungen bei der Türkei und einigen südost⸗ europäischen Ländern wenigstens in gewissem Umfang nachkommen u können. Wenn sich heute England wieder um amerikanischen abak bemüht, so ist das eine eindeutige Folge seiner völligen Ab⸗ schneidung vom Südostraum, aus dem es nunmehr keinerlei Waren mehr beziehen kann. Angesichts des Ehif n f, und Devisenmangels und der Gefahren, von denen heute sämtliche See⸗ ufuhren nach England bedroht sind, dürften aber auch die Tabak⸗ . aus Amerika noch auf eine Reihe von Schwierigkeiten toßen.

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Bevorftehende dãnische Srleichterungen für Sin⸗ fuhren aus Deutfschland, dem Protektorat, Italien und Finnland.

Kopenhagen, 4. Juli. Wie die dänische Wirtschaftspresse meldet, i in kürzester Frist eine Aenderung der gegenwärtigen Valutagesetzgebung zu erwarten. Für die am 1. Juli beginnende Zuteisungsperiode werden voraussichtlich Uebergangsbestimmun-⸗ gen erlassen, die erhebliche Erleichterungen für die Wareneinfuhr aus Deutschland, dem Protektorat Böhmen⸗Mähren, Finnland und Italien enthalten, so daß bei grundsätzlicher Aufrechterhal⸗ tung des Einfuhrbewilligun a n praktisch der Import aus den genannten Ländern von Einschränkungen befreit werden wird.

1940

Berliner Börse vom 4. Juli.

Die Aktienmärkte boten am Donnerstag bei der Eröffnung etwa das gleiche Bild wie am Vortage. Die Kursgestaltung war nicht einheitlich und das Geschäft bewegte sich in ruhigen Bahnen. Der Grundton war aber nach wie vor zuversichtlich.

Am Montanmarkt setzten Vereinigte Stahlwerke unverändert

ein, zogen alsbald aber um Y an. Mannesmann gewannen z ö, während Buderus im gleichen Ausmaße nachgaben. Stol— berger Zink wurden um 15 herabgesetzt. Von . werten gaben Leopold Grube um A o nach. In der chemischen Gruppe gewannen Farben * , und notierten 17833. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten büßten Conti Gummi 76 und Deutsche Linoleum 1 ein. In Elektro und Versorgungs⸗ werten war die Kursbewegung nicht einheitlich. Während Gesfürel und Siemens je §. und Wasser Gelsenkirchen 2 ge⸗ wannen, gaben Rheag „*, Bekula 14, und Accumulatoren 1 her. AEG befestigten sich anfangs um 6 /m, zogen unverzüglich aber nochmals um v J an. Zu erwähnen sind noch von Kali— werten Wintershall mit 13 und von Textilwerten Bremer Wolle mit 4 2 0s9. Bei den Maschinenbaufabriken wurden Maschinenbau und Bahnbedarf um 1 und Demag um 176 no heraufgesetzt, hingegen verloren Berliner Maschinen 11 , . A6G für Verkehr und Süddeutsche Zucker lagen je um 10ͤ fester. Von Zellstoffwerten büßten Aschaffenburger A ½ ein.

Im weiteren Verlauf war die Haltung mit zahlreichen Wert⸗ erhöhungen im Ausmaß von Sz e fest. Vereinigte Stahlwerke stellten sich auf 1205 und Farben auf 1795. Schles. Gas, Ber—= liner Maschinen, Holzmann und Schubert K Salzer befestigten sich um 1 00o, Aschaffenburger um 19 &, Buderus und Dessauer Gas um zi * / o.

Bei stillem Geschäft schloß die Börse im großen und ganzen in fester Haltung. Vereinigte Stahlwerke handelte man schließ⸗ lich mit 13075 und Farben mit 179353. Reichsbankanteile, die im Verlaufe auf 111 zurückgegangen waren, erholten sich auf 111. Demag stiegen um , 5 um 36 υ , dagegen gaben Gesfürel um Y, nach.

Am Kassamarkt lagen Banken größtenteils unverändert. Ber⸗ liner Kassenverein gaben um R nach, während Vereinsbank Hamburg um 1*R Y heraufgesetzt wurden. Von Hyp. Banken zeichneten sich Meininger Hyp. mit 4 15 Y durch feste Haltung aus. Rheinisch⸗Westfälische Boden schwächten sich um JL 0, ab. Von Schiffahrtswerten gen Hapag um 36 und Nordlloyd um 25 Ü an. Unter den Kolonialanteilen waren Otavi mit 31 geringfügig fester. Doag und Schantung wurden gegen letzte Hiotiz bei Repartierung um 3 60 heraufgesetzt. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Kursentwicklung nicht einheitlich. Die Kursveränderungen gingen nur in Ausnahmefällen über 37 hinaus. Zu nennen sind J. O. Preuß mit 4 bei Repartie⸗ rung und Kabel Rheydt mit 7 gegen letzte Notiz. Steuergut⸗ scheine L befestigten sich auf g9, 95 gegen 99, 2. Steuergut⸗ scheine II wurden zu Vortagskursen umgesetzt. Lediglich die Juli⸗ stücke erfuhren einen Rückgang um 35 „M.

Von variablen Renten gingen Reichsaltbesitz mit 14977 nach anfänglich 14975 (Vortag 14971) um. dern rh nnr ge. blieben mit 128 unverändert.

Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe gefragt. Stadt⸗ anleihen waren kaum verändert. Gemeindeumschuldung notierten wieder 99,89. Dekosama 1 und II wurden um * */ herabgesetzt. Länderanleihen lagen meist behauptet. Leicht rück angig waren Meclenburg⸗Schweriner und 28er Braunschweig. on Altbesitz⸗ emissionen gaben Teltower um und Lübecker um o/o nach. 36er Ruhrverband schwächten sich um 25 . ab. Reichsanleihen erfuhren keine wesentlichen Veränderungen. Reichsschätze beweg— ten sich auf Vortagsniveau, ebenso Postschã e, während Reichs⸗ bahnschãtze bei geringen Abweichungen nicht einheitlich waren. Industrieobligationen zeigten kein einheitliches Bild, waren aber eher schwächer.

Der Privatdiskontsatz lautete wieder 278 ½ in der Mitte.

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blancotagesgeld mit 17 bis 16 unverändert. . Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der . auf 56,55 gegen 56,50). Im übrigen traten keine Veränderungen ein.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ 3 . Juli auf 74,00 (am 4. Juli auf 74,00 RM) für

g.

Berlin, 4. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des K handels für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin) Preise in Reichsmark., Bohnen, weiße, mittel 3 57,50 bis 58. 36, Linsen, käferfrei ) 65,30 bis 66,29 und Jo, ss bis 71,90, Speiseerbsen, Inland, gelbe s) 56,90 bis 57, 40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe s) 57, 25 bis 58, 090, Gesch. La gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57 090, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 3) F,.65 bis 4800, Grüne Erbsen, Ausland 57,90 bis 58. 00, Reis: Rangoon 5 * 33,95 bis 3495, Saigon, ungl. S N bis Italiener, ungl. 5 *) 4000 bis 41,00, Bruchreis 1 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,650 bis 23,90, Siam IL 48,40 bis 49, 40, Siam II 39, 75 bis 40,5, Moulmein 47,66 bis 48,60, Arracan 38,75 bis 39, 75, Buchweizengrütze bis —, Gerstengraupen, grob, O / 37,090 bis 38,900 F), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, 6/6 *) 3450 bis 365, 90 4), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 5,00 bis 35.00 *), Haferflocken (Hafernährmittel) *) 45,099 bis 6,00 4), Hafergrütze lHafernährmittel! ) 45.00 bis 46004) Kochhirse ) bis Roggenmebl, Type 997 2455 bis 2559, Weizenmehl, Type 812, Inland 35,15 bis Weizen⸗ grieß Type 450 39.75 bis Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 38,15 Y, Zucker Melis (Grundsorte) 6799 bis —, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 4) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 4, Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 S, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 349.99 bis 373, 00, Röfstkaffee, , , , , S) 458,00 bis 582 00, Kakaopulverhaltige stischung 130 00 bis 156.96, Tee, deutsch 240, 0 bis 280, 90, Tee, füdchines. 9) 81g o0 bis gö0, oo, Tee, indtsch 8 960, Go bis 1400 00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,90, Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen bis —— Mandeln, bittere, hand⸗ k ausgewogen —— bis Kunsthonig in I kg- ackungen 70 60 bis 71,00, Bratenschmalz 183,9 bis —, Roh⸗

schmalz 1883 94 bis —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis ——, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,69 bis Speck, geräuchert 190,80 bis —, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis Markenbutter, gepackt 3835,00 bis feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,90 bis feine Molkereibutter, gepackt 327090 bis Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —— Landbutter in Tonnen 299,900 bis —, Landbutter, gepackt 308 00 bis —, Allgäuer Stangen 20 60 180,90 bis 188,05, echter Gouda 40 0ν0ο0 190,00 bis echter Edamer 40 oo 190,90 bis —, bayer. Emmen— taler (vollfett) No, 90 bis 275,09, Allgäuer Romatour 20 15200 bis 168,900, Harzer Käse 100,90 bis 11000.

9 Nach besonderer . ,

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

HF Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.