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Reichs, und Staatganzeiger Nr. 160 vom 11. Juli 1940. S. 2
Kundmachung.
Gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über Zinsermäßi⸗ gung und Währungsumstellung bei den Länder⸗ und Ge⸗ meindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940 (RGBl. ] S. 895) gelten die auf Schilling lautenden Schuldverschrei⸗ bungen der unten angeführten Anleihe des Landes Salzburg als auf Reichsmark umgestellt.
Gemäß S3 dieser Verordnung wird dem Gläubiger mit verbindlicher Wirkung für den Schuldner die Senn eg gg des Zinssatzes auf 43 jährlich mit Wirkung ab 1. Juli 194 angeboten.
Diese Bestimmung gilt für die
5 ige Anleihe des Landes Salzburg vom Jahre 19887, im Gesamtnennbetrage von 8 126560 000, —
In Durchführung der oben genannten Bestimmungen wird diese Anleihe in Schuldverschreibungen der neu zu be⸗ gründenden, auf Reichsmark lautenden 4 wHigen Anleihe des Reichsgaues Salzburg vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht.
Die neue Anleihe ist, beginnend ab 1. Juli 1940, mit 4 * im Jahre verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich im Nachhinein am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500 und 1000 Reichsmark zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis 1. Juli 1972 gemäß einem nach gleich⸗ bleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von, am 1. Juli jeden Jahres, erstmalig am 1. Juli 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rück⸗ zahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an den der Auslosung nächstfolgenden 1. Januar.
Der Reichsgau Salzburg behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan entfallen würden, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einem Zinsenzahlungstermin aufzukündigen.
Falls der Reichsgau Salzburg von dem ihm vorbehalte⸗ nen Recht einer versftärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden nächsten Tilgungsquoten in Anrechnung gebracht werden.
Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Auf⸗ kündigung und alle sonstigen diese Anleihe betreffenden An⸗ zeigen werden im
„Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger“, im
„Völkischen Beobachter — Wiener Ausgabe“ und in der „Salzburger Landeszeitung“ verlautbart.
Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.
Die Schuldverschreibungen der neuen Änleihe genießen gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922 (BGBl. Nr. 336) die Mündelsicherheit. 3
Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren. Der Reichsgau Salzburg wird um die Zulassung zur Lom⸗ bardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.
Der ÜUmtausch der alten Titel in die neue 4 ige An⸗ leihe erfolgt zu nachstehendem Umtauschschlüssel, wobei die Zinsen vom Zeitpunkte der letzten Couponfälligkeit bis zum 30. Juni 1945 bar bezahlt werden.
Für je Nominal 8 100 MM 66,66.
Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden An⸗ leihe auf eM 100, — stellt, werden sich bei der Bemessung der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Salzburg unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von FM, 10, — oder Re. 5, — lauten und ihren Inhaber be⸗ rechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl olcher Bescheinigungen die neue 4 ige Anleihe in dem ent⸗ . Nennbetrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu be⸗ ziehen. Barzahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder Anspruch aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Salzburg. t.
Spitzenbeträge von weniger als „M 5, — werden durch Auszahlung oder Zukauf bar .
Die fuͤr den Umtausch in Betracht kommenden Schuld⸗ verschreibungen sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins- und Erneuerungsscheinen bis läng⸗ stens 10 Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei
Kredit Anstalt — Bankverein, Wien, oder deren Fi ialen
und Zweigstellen im Inlande einzureichen. .
Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. ;
Der Lauf der Frist beginnt am 29. Juni 1940. ;
Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen die in den 85 1 —65 der Verordnung vom 14. Juni 1940 (RGBl. I S. 895) enthaltenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch ab⸗ gelehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten Frist bei dem oben erwähnten Kredit-Institut zu erlegen sind.
Salzburg, am 27. Juni 1940.
Der Reichsstatthalter in Salzburg. J. A.: Dr, gippert.
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 5. Juli 1940 über Bausparkassen.
Das Reichsaufsichtsamt hat folgende Bestandsverände⸗ rungen gemäß § 14 des Gesetzes über die Beaufssichtigun der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. ] S. 315), in der Fassung des Gesetzes vom 5. März 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 269), genehmigt: 1. Durch Verfügung vom 16. März 1940; Der Bau⸗ sparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot, Ge⸗ meinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung in
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Ludwigsburg, die Kbernahme des Bausparvertrags-⸗ bestandes der Bausparkasse Schwarzwald Bauspar⸗ und Entschuldungsgesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Pforzheim,
durch Verfügung vom 12. Juni 19410: Der Con⸗ cordia⸗Llod Aktiengesellschaft für Bausparen und Grundkredit in Berlin die Ubernahme des Bauspar⸗ vertragsbestandes der Vereinigten Bausparkassen A.⸗G. in Köln.
Berlin, den 5. Juli 1940. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Amend.
Bekanntmachung.
Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat:
A. gemäß § 5 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Verficherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1951 (Reichsgesetzbl. 1 Seite 315) zum Geschäfts⸗ betrieb zugelassen:
durch Verfügung vom 5. März 1940: die Versicherung des deutschen Handels Versicherungs⸗ verein auf Gegenseitigkeit in Berlin,
B. folgenden Unternehmungen unter Anerkennung als kleinerer Verein die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt:
1. durch Verfügung vom 30. Dezember 1939:
der Altersversorgungskasse der Donner-Bräu A. G. in Saarlautern,
durch Verfügung vom 17. April 1940: der Altersversorgungskasse der Aktiengesellschaft Schloßbrauerei Neunkirchen vorm. Fr. Schmidt in Neunkirchen / Saar,
durch Verfügung vom 5. Juni 1940: der „Versorgungskasse Preußische werke“ V. V. a. G. in Berlin,
C. folgende Aenderungen des Geschäftsplans und Be⸗ standsveränderungen gemäß S§ 13, 14 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. J Seite 315), in der Fassung des Gesetzes vom 5. März 1937 (Reichsgesetzbl. J Seite 269), genehmigt:
1. durch Verfügung vom 2. März 1940: der Rheinisch⸗Westfälischen Lebensversicherung a. G. in Wuppertal⸗Barmen die Ausdehnung des Ge⸗ Geschäftsbetriebs auf die Länder Anhalt, Braun⸗ schweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Lippe, Mecklen⸗ burg, sSldenburg, Schaumburg-Lippe und Thüringen,
durch Verfügung vom 4. März 1940: der Vaterländischen , ,, Versicherungs⸗ verein auf Gegenseitigkeit in Berlin die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Hamburger Sterbe— und Bestattungskasse V. V. a. G. in Hamburg,
durch Verfügung vom 7. März 1940: der Deutsche Reichsbahn⸗Sterbekasse Lebensver⸗ sicherungsverein a. G. in Berlin die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Eisenbahner⸗Sterbekasse in Kassel,“
durch Verfügung vom 3. Mai 1940: der Nürnberger Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Nürnberg die Uebernahme des Versicherungs⸗ bestandes der Katholischen Sterbebruderschaft V. V. a. G. in Nürnberg,
durch Verfügung vom 24. Mai 1940:
der Mannheimer Lebensversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Berlin die Uebernahme des sudetendeutschen Lebensversicherungsbestandes der Wechselseitigen Feuerversicherungsanstalt in Brünn,
durch Verfügung vom 7. Juni 1940:
a) der Versicherungsanstalt der sächsischen Ge⸗ werbekammern a. G. in Dresden die Ueber⸗ nahme des Deutschen , „Selbsthilfe“ Sitz Reichenberg, Abt. Kranken⸗ kasse, des Maler⸗Unterstützungsvereins Reichenau bei Gablonz a. N. und der Meisterkrankenkasse der Gewerbebetreibenden in Weigert,
b) der „Harmonie“ Volks⸗ und Lebensversiche⸗ rungsverein auf Gegenseitigkeit in Nürnberg die Uebertragung des Versicherungsbestandes auf die Witwen- und Waisenkasse des Reichs⸗ und Staatsdienstpersonals Allgemeine Lebens⸗ versicherungsanstalt a. G. in München.
Berlin, den 9. Juli 1940. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schmid.
Elektrizitäts⸗
Regelung des Zahlungs vertehrs zwischen dem Generalgouvernement und dem Protektorat Böhmen und Mähren.
Krakau, 9. Juli. Zwischen dem Verrechnungsinstitut Krakau und der Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag ist zur Durchführung von Zahlungen zwischen dem Generalgouvernement und dem Protektorat Böhmen und Mähren eine Vereinbarung herbeigeführt worden. Diese sieht die Errichtung eines Zloty⸗ sammelkontos bei dem Verrechnungsinstitut in Krakau für die Nationalbank für Böhmen und Mähren sowie eines Kronen⸗ sammelkontos bei der Nationalbank für Böhmen und Mähren in Lien für das Verrechnungsinstitut Krakau vor, Ueber die beiden
ammelkonten werden ohne Rücksicht auf Fälligkeit oder Ent⸗ stehungszeit Zahlungen für Waren, für Nebenkosten aus dem Warenverkehr, zur Abdeckung von Verbindlichkeiten aus dem Ver⸗ edlungsverkehr, für Dienstleistungen außerhalb des Warenver⸗ kehrs, zur Abdeckung von Verbindlichkeiten aus dem Kapital⸗ verkehr und sonstige Zahlungen von dem einen Gebiet in das andere abgewickelt, wobei unter Waren solche zu betrachten sind, die im ausführenden Gebiet erzeugt oder gemäß den Vorschriften des einführenden Gebiets als im ausführenden Gebiet erzeugte Waren angesehen werden.
Betkanntmachung.
Die am 10. Juli 1940 ausgegebene Nummer 122 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung über die Sicherung von Reichsmitteln für die treuhänderische Bewirtschaftung fh ten landwirtschaftlichen Grundbesitzes im Reichsgau Sudetenland sowie in den in die Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau und den in die Länder Preußen und Bayern eingegliederten sudetendeutschen Gebieten. Vom 28. Juni 1940. J
Dritte Verordnung zur , , der Verordnung über das Dienststrafverfahren gegen Wehrmachtbeamte. Vom 30. Juni 1949.
Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Wirt⸗ schaftsverwaltung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 1. Juli 1949. .
Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Nutz⸗ und Füchtnie Vom 6. Juli 1940.
Verordnung zum Wehrmachtfürsorge⸗ und wersorgungsgesetz. Vom 8. Juli 1940.
Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 15 R“. Postver- lend unge ge d hen 0, 03 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Poftscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 11. Juli 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. am Q O O , e e-.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 28 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Ministeriums des Innern irn , vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 10. Juli 1940 hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltung. Kirchenbeitrags⸗ ordng. f. d. Orthodoxe Kirche in Deutschland v. 23. Kö RdEri. 37. 6. 45, Bewerbg. v. Militäranw. u. Anm. d. RAD in d. Reichsgauen d. Ostmark, im Sudetengau u. in d. übrigen Reichsgauen d. in d. Dt. Reich K Gebiete. — RdErl. 1. 7. 5, Stadtverw. Gerichte. RdErl. 2. 7. 40, Zahlg. d. Dienst⸗ bezüge d. z. Waffen-j einberuf. Behördenbediensteten, — RdExl. 5. 7. 40, Außerkurssetzg. v. Reinnickelmünzen. — RdErl. 5. 7. 40, Dt. Dienstpost Niederlande. — Verlust eines Ausweises. — Reichs- u,. Staatshaushalt, Kassen⸗— u. Rech⸗ nungswesen. RdErl. 3. J. 40, Haushalt d, Re Amtsbl.⸗ Verw. f. 1941. — Kommunalverbän de. RdErl. 1. 7. 40, Bürgersteuer. — RdErl. 5. 7. 49, n, d. Reise⸗ u. Um⸗ zugskostenrechts im gemeindl. Bereich, = olizeiverwal⸗ tung. R. Pol.Vordrucke. — Prüfungszeugn— f. Filmvorführer. — RdErl. 1. 7. 40, Gebührenablösg. ö Briefsendgn. dErl. 2. 7. 40, Einstellg. v. ehem. Pol. Beamten in d. Pol Reserve. FidErl. 4. 7 40, Anrede usw. d. Sch. (Gend⸗) Insp. u, Pol⸗— (Gend.) Oberm. — RdErl. 4. 7. 40, Vorschr. üb. d. Wirtschaft s⸗ verw. Tienst bei Verwendg. d. Pol, außerhalb des Standorts (BTV. 335. — RdErl. 1. 7. 40, Verbrauch v. Quarkktäse. — Rdẽrl. 1. 7. 40, Bezeichng. d. Pol. Kraftfahrz. — RErl. 3. J. 40, Lieferg. v. Unif.Stoffen f. Pol.Offz. usw. — RdErl. 3. 7. 49, Uebungsstielhandgranaten 24 d. Ordn Pol. — RdErl. 2. J. 40, Feuerschutz f. d. dt. Ernte. — RdErl. 2. J. 40, Abhrennen v. Feuer⸗ werkskörpern. — RdErl. 2. 7. 40, Beschaffg. v. Feuerlöschgeräten. = RdErl. 2. 7. 40, Beschaffg. v. Feuerlöschgeräten. — RdErl. 3. 7. I, Einführg. d. Tier⸗Luftschutzkastens 39 Merkbl.: „Erste Hilfe d. Tierhalters nach Luftangriffen“. — RdErl. 5. 7. 40, Ein⸗ satz d. Amtsträger d. ier h runde bei Fliegeralarm,. — RdErl. 3. 7. 465, Heilfürsovge bei d. Pol. d. Reichs. — RdErl. 1. 7. 0, Vorbeugende Gesundheitsfürsorge bei d. Pol. — RdErl. 5. 7. 40, i fn . e bei d. Reichspol. — Verkehrswesen. RdErl. 2. J. 40, ,, d. Reichspostomnibusse. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 4. 7T. 40, Führg. d. Bezeichng. „Frau“ durch unverh. weibl. Personen. — Wehr angelegenheiten, Familienunterhalt- RdErl. 1. 7. 40, Verfahren bei d. Erfüässg. d., weibl. Jugend f. d. RAD; Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1922. RdErl. 3. J. 40, Wieder⸗ befiedelg. d. freigemacht. Gebiete im Westen; hier; Heimkehrer⸗ ausw. = RdErl? 5. 7. 40, Einsatz⸗Familienunterhalt. — RdErl. z. 7. 40, Familienunterhalt f. d. dt. e g im Protekt. Böhmen und Mähren. — RdErl. 6. 7. 40, Einfü * d. Familien⸗ unterhaltsrechts in d. eingegliedert. Ostgebieten. — RdErl. 6.7. 40, Einführg. d. Familienunterhaltsrechts in d. Gebieten v; Eupen, Malmedy u. Moresnet. — Vermessungs⸗ und Grenz⸗ fachen. RdErl. 2. J. 40, Ausf.Vorschr. z. Berufsordng. d. Deffentl. bestellt. Verm.-⸗Ing. 3. Nachtr. (Ausf-⸗Vorschr. f. d. ein⸗ gegliedert. Sstgebiete). — Eintragn. in d, Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm.-⸗Ing. — Löschgn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm⸗Ing. — Volflksgesundheit. RdErl. 1. J. 40, Auskünfte aus d. Ge⸗ burtsortkarteien. — RdErl. 2. J. 40, Einstellg. v. Ersatzhilfs⸗ kräften bei Erkrankgn. u. Beurlaubgn. v. Lohnempfängern d. staatl. Gesundhè'l. — RdErl. 5. J. 40, Uk.-Stellung u. Notdienst⸗ beorderg. v. Zahnärzten u. Dentisten. — RdErl. 1. 7. 40, Ge⸗ bühren f. d. Krankenpflege⸗ sowie Säuglings⸗ u. Kinderpflege⸗ prüfg. — RdErl. 1. 7. 40, Diphterieserum. — RdErl. 1. J. 49, Behandlg. mißgestalteter uw. Neugeborener. — RdErl. 1. J. 40, Ausbildg. v. Hebammen. — RdErl. 2. 7. 40, Anwendg. v. Arznei⸗ mitteln u. sonst. Maßnahmen durch Hebammen bei drohender Le— bensgefahr v. Mutter od. Kind. — Veterinärverwal-⸗ tung. RdErl. 4. 7. 40, Tierärztl. Berufsgerichte. S. 1439. — RdErl. 5. J. 40, Abgabe v. Heerespferden, paratyphöser Stuten⸗ abort. — RdErl. 5. 7. 40, Bekämpfg. d. Maul⸗ u. Klauenseuche. — Verschiedene s. Reichsindexziffer f. Juni 1910. — Hand⸗ schriftl. Berichtign. — Neuerscheinungen. — Stellen⸗ ausschreibungen v. Gemeindebeamten. — Zu be— iehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,5 RM für Ausgabe A zweiseitig bedruckt) und 2,10 RM für Ausgabe B (einseitig be⸗
druckt).
a ftsiteil.
Die Einzahlungen erfolgen jeweils in der Währung des Lan— des, wobei das Umrechnungsverhältnis zwischen Zloty und Krone bis auf weiteres auf 1: 5 festgesetzt ist. Auf Reichsmark lautende Verbindlichkeiten werden im Generalgouvernement im bekannten Verhältnis 1 EM — 2 IJloty und im Protektorat im Verhältnis 1è FM — 10 Kronen umgerechnet. Auf eine andere Währung lautende Verbindlichkeit wird im Generalgouvernement auf Grund des zuletzt bekannten amtlichen Kurses der betreffenden Währung an der Berliner Börse in Zloty umgerechnet, im Protektorat er⸗ folgt die Umrechnung nach dem in Prag am letzten der Zahlung vorhergehenden Börsentag notierten Mittelkurs der entsprechenden Währung in Kronen.
Die Auszahlungen aus dem Sammelkonto werden grundsätz⸗ lich in der zeitlichen Reihenfolge der geleisteten Zahlungen abge— wickelt. Die Auszahlung erfolgt in inländischer Währung im Rahmen der auf dem Konto e gbr Mittel. Ausnahmen von der zeitlichen Reihenfolge der Auszahlungen werden grundsätzlich nur für Zahlungen sozialen Charakters, für Ueberweisungen im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr, für Geschäftsprovisionen, Speditionsspesen und andere besonders dringende Zahlungen zu⸗— ellen Für vor dem 1. Oktober 1939 entstandene Verbindlich
eiten ist eine Sonderregelung vorgenommen worden.
Juni-Einfuhren muß berücksichtigt werden
—
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Reichs, und Stagtganzeiger Nr. 169 vom 11. Juli 1940. S. 3
Die Durchführung der GSemeinschaftshilfe im Handwerk.
Der Reichsstand des Deutschen Handwerks hat unter dem 2. Juli 1940 eine Beihilfeordnung erlassen, wodurch jetzt allen Handwerkskammern die Möglichkeit gegeben ist, aus den Mitteln der Gemeinschaftshilfe Werkerhaltungsbeihilfen zu gewähren. Diese können gewährt werden an die in die Handwerksrolle Ein— getragenen sowie an die Mitglieder der unmittelbaren Fach⸗ ruppen der Reichsgruppe Handwerk, wenn ihre Betriebe durch rLiegswirtschaftliche Maßnahmen in ihrem Bestand gefährdei sind. Die Beihilfeordnung stellt im einzelnen Grundsätze dafür auf, in welchem Umfang diese Beihilfen gegeben werden können, nämlich nur zur Deckung unbedingt notwendiger Aufwendungen zur Be— triebserhaltung; der Betriebsinhaber ist andererseits verpflichtet, . Arbeitskraft zur Erhaltung des Betriebes kostenlos zur Ver— ügung zu stellen.
Berliner Börse vom 10. Juli.
Amwm Mittwoch eröffneten die Aktienmärkte nicht einheitlich, jedoch überwogen bei Festsetzung der ersten Kurse erneut leichte Steigerungen. Das Geschäft bewegte sich in ruhigen Bahnen. Die Bankenkundschaft war in erster Linie mit Kaufaufträgen vertreten.
Am Montanmarkt stiegen Ver. Stahlwerke um v 95, zogen aber alsbald um weitere R 2 an. Rheinstahl gewannen w, Stolberger Zink 18 und Harpener 2 25. Am Braunkohlen⸗ aktienmarkt ermäßigten sich RKheinebraun um 1 und Ilse Bergbau um 15 75. Kaliaktien sowie Kabel⸗ und Draht⸗, Auto-, Gummi-⸗ und Linoleum, Bau⸗ und Brauereiaktien wiesen lediglich Ver— änderungen his zu ½z 2 auf. Von chemischen Papieren be⸗ festigten sich Farben um * * auf 17956. Schering gewannen „ 25. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten gaben Accumu⸗ latoren und Lichtkraft um je v6, Gesfürel um , Siemens um 1 und EW-Schlesien um 1735 3 nach. Andererseits stiegen Char⸗ lotte Wasser und AEG um da, Dt. Atlanten, Lahnieyer und RWE um je , 75. Bei den Maschinenbaufabriken wurden Demag um R „5 höher, Dt. Waffen hingegen im gleichen Ausmaß niedriger bewertet. Zu erwähnen sind noch von Textilwerten Bremer Wolle mit 135 und Stoehr mit 4 3 35. Bei den Zellstoff⸗ aktien gewannen Aschaffenburger * . Um den gleichen Prozent⸗ satz niebriger lagen am Bahnmarkt Allgemeine Lokal und Kraft und Eisenbahnverkehr. Reichsbank notierten 112355 gegen 1123/2.
Bei ruhigem Geschäft war die Kursentwicklung im Verlauf größtenteils nach oben gerichtet. Ver. Stahlwerke gingen mit
123½ um und Farben mit 1799. BMW gewannen 2½ 35, Buderus, Wintershall und Stoehr je 1 und Goldschmidt, Bahn⸗ . sowie Holzmann je z *.. Rheinmetall gingen um */ 9. zurück.
Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Stimmung im großen und ganzen als gut behauptet. Ver. Stahlwerke schlössen mit 1231 nach zeitweise 123 und Farben mit 1791 nach 17913. Dt. Atlanten gewannen ½zÿẽ'éÿz, während Rheinmetall um „ 25 nachgaben. Klöckner büßten 1 2. und Demag z X ein.
Am Kassamarkt waren Banken meist gut gehalten. Die Ueberseebank und Bankverein Halle stiegen um * und Vereins⸗ bank Hamburg um A 275. Demgegenüber verloren Asiatenbank 10 Re und Kassenverein 1 35. Von Hyp⸗-Banken waren Ham⸗ burger Hyp, Bayer. Hyp und Deutsche Hp um 3 — 16 275 schwächer. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren lediglich Nordlloyd mit — 114 und Hansa Dampf mit 4 M verändert. Kolonial⸗ anteile blieben umsatzlos mit Ausnahme von Otavi, die um M auf 337 HM zurückgingen. Der Einheitsmarkt der Industrie⸗ papiere ließ eine bestimmte Entwicklungsrichtung vermissen. Als fester sind hervorzuheben Rheinisch⸗Westfälischer Kalk mit 51, Riebeck Montan mit 4 414 und Ver. Märkische Tuch mit 4 5 3. Schwächer waren u. a. Stock K Co. mit — 3 und Mecklenburg Friedrich Wilhelm mit — 4 75.
Steuergutscheine 1 handelte man unverändert mit 99,95. Auch Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen umgesetzt mit Aus—⸗ nahme der Oktoberstücke, die um „* 75 anzogen.
Von variablen Renten handelte man Reichsaltbesitz mit 14934
nach 149,330 Vortag 150) und Reichsbahnvorzüge mit 12775 nach
unverändert 128.
Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe und Kommunal— obligationen gesucht. Stadtanleihen waren größtenteils geschäfts⸗ los. Gemeindeumschuldung zog auf 99,80 (99,70) an. Dekosama 1 und II stiegen um 16 bzw. „ 75. Von Länderanleihen war die Mecklenburg-Strelitzer von 1930 3!8 5 höher. Die 47½ Yhige 27er Bayern soll morgen mit 101 (nach 102) notiert werden. Von Altbesitzemissionen notierten Westfalen „z * höher. Unter den Reichsanleihen blieben Reichsschätze zu unveränderten Kursen ge⸗ sucht. Auch Reichsbahnschätze lagen unverändert. 44er Postschätze wurden um * 25 heraufgesetzt. Industrieobligationen hatten einen ruhigen Markt und waren meist behauptet.
ö. Der Privatdiskontsatz blieb mit 2/ 3 in der Mitte unver— ändert. —
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1 bis 1M 7ß̃ tunverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.
Wirtschaft des Auslandes.
Produktionsschwierigkeiten und Absatz⸗ beschränkungen in der britischen Textilindufstrie.
Aus den Geschäftsberichten verschiedener großer britischer Textilunternehmen sind deutlich wachsende Produktions- und Absatzschwierigkeiten erkennbar. Vor allem wird von den Firmen übereinstimmend darauf hingewiesen, daß die verschiedenen An⸗ ordnungen der Regierung bezüglich der Preiskontrolle, der Pro⸗ duktions⸗ und der Absatzeinschränkungen schwerste wirtschaftliche Schädigungen bewirken. Im Jahresbericht der Bleachers' Asso— ciation Ltd., Manchester, wird betont, daß die Herabsetzung der Belieferung des Inlandsmarktes auf 25 3 des Vorkriegsver— brauchs für die Textilunternehmen eine außerordentlich ernste Angelegenheit sei. Der entstehende Erzeugungsgusfall könnte nur durch zusätzliche Regierungs⸗ und Ausfuhr⸗Aufträge wettgemacht werden. Da aber . l die Regierungsaufträge als auch erst recht Ausfuhranträge nicht im erforderlichen Ausmaß eingegangen sind, sei es unvermeidlich, eine gewisse Zahl von Unternehmen in den verschiedensten Bereichen der Textilindustrie zu schließen. Auch im Bericht der Cohen and Wilks Ltd., Manchester, wird hervor⸗ . daß die straffe Rationierung der Rohstoffe einerseits und ie von der Regierung betriebene Politik einer Kaufkraftbeschrän⸗ kung andexerseits die Aussichten der Textilindustrie auf dem Inlandsmarkt gewaltig verschlechterten, und es sei unzweifelhaft, daß aus diesen Gründen dieser früher im britischen Außenhandel an erster Stelle stehende Industriezweig eine sehr schwere Zeit durchmachen müsse.
Die immer wieder zu hörenden britischen Regierungsreden von einer angeblich glänzenden Versorgung Englands mit Roh- stoffen aller Art werden durch diese Geschäftsberichte Lügen ge⸗ straft. Die englische Wirklichkeit zeigt zweifellos ein ganz anderes Bild. Die meisten wichtigeren Rohstoffe sind knapp und scharf rationiert, so daß die einzelnen Industriezweige nicht mehr in der Lage sind, auch nur noch ihre normale friedensmäßige Produktion aufrechtzuerhalten. Da überdies durch den vollständigen Verlust aller europäischen Absatzmärkte, die früher einen recht erheblichen Teil der britischen industriellen Produktion aufnahmen, die Aus⸗ fuhrmöglichkeiten sich gewaltig verschlechtert haben, ist die britische Industrie teilweise sogar schon zu Stillegungen von Betrieben gezwungen. In einem weiten Bereich der britischen Industrie zeigen sich also Schwächeerscheinungen, die es deutlich genug machen, daß England den Wirtschaftskrieg bereits verloren hat.
Der schweizerische aAtuhenhandel im Juni 1940. CLahmlegung Frankreichs und Englands als Lieferanten spiegelt sich wider.
Zürich, 10. Juli. Der schweizerische Außenhandel im Mongt Juni spiegelt deutlich die Lahmlegung Frankreichs und Groß⸗ britanniens als Lieferanten wider. Die Einfuhr erreichte im Juni dieses Jahres nur einen Wert von 130,5 Mill. st gegen I560,? Mill. sfr. im Juni 1939, in dem in der Schweiz schon vor⸗ sorglich beträchtliche Vorräte angesammelt wurden, und gegen 131 Mill. sfsr. im Juni 1938. Bei einem ern, mit früheren
daß im laufenden Jahre die Großhandelspreise sich um fast 30 3 gegenüber 1939 erhöht haben. Der Einfuhrrückgang im Juni 1999 ist 49 be⸗ deutend stärker als die Wertziffern auf den ersten Blick erscheinen lassen. Auch gegenüber den vorhergehenden Monaten dieses Jahres bedeutet die Juni⸗Einfuhr einen großen Rückschlag, wenn auch schon im Mai die rückläufige Tendenz in Erscheinung ge⸗ treten ist.
Die schweizerische Ausfuhr belief sich im Funi 1940 auf 86.3 Mill. sfr. gegenüber 111,9 Mill. sfr. im entsprechenden Vorjahrs⸗ monat und gegenüber 101, im Juni 1938. Auch gegenüber den vorhergehenden Monaten im Jahre 1940 ist die Ausfuhr ge⸗
sunken. Die Tendenz zur Ausfuhrerhöhung, die seit dem Früh⸗ jahr zu beobachten war, ist demnach unterbrochen worden; eine Folge des Ausfalls einer Anzahl von Abnehmern, die erst ersetzt werden müssen.
Die schweizerische Einfuhr im ersten Halbjahr 1940 zeigt einen Wert von 1193, Mill. ssr. gegen 862,6 Mill. sfr. vom Ja⸗ nuar bis Juni 1939. Die Ausfuhr im ersten Halbjahr 1940 betrug wertmäßig 637 Mill. sfr. gegen 670,5 Mill. ssr. in den ersten sechs Monaten 1939. Der Einfuhrüberschuß erhöhte sich im ersten Halbjahr um 364,8 Mill. sfr. auf 556,8 Mill. ffr.
Die Dänische Nationalbank in der ersten Suliwoche.
Kopenhagen, 10. Juli. Nach dem Ausweis der Dänischen Nationalbank über die erste Juliwoche sins die Guthaben der Bank auf Clearingkonten um knapp 15 auf 137,8 Mill. Kr. ge⸗ stiegen, während gleichzeitig die Clearingschulden um 3 auf rund 7 Mill. Kr. zurückgingen. Die Guthaben der Bank bei Konten
im Ausland stiegen um O, auf 8,9 Mill. Kr., die entsprechenden
Schulden verminderten sich von 4 auf etwa 3.2 Mill. Kr. Der Banknotenumlguf, der am 29. Juni 666 5 Mill. Kr. betrug, ist um etwa 42 Mill. Kr. auf 654,7 Mill. Kr. zurückgegangen.
Stark verringerter Goldbestand der Schwedischen
Reichsbank.
Stockholm, 10. Juli. Nach dem jetzt veröffentlichten Bericht der Schwedischen Reichsbank für die erste Juliwoche hat sich der Goldbestand seit der Vorwoche um 114,84 auf 719,40 Mill. Kr. ver⸗ ringert. sprechend erhöht, und zwar um 111,29 auf 547,39 Mill. Kr. Die vorangegangenen beiden Monate hatten ein stetiges und ver⸗ hältnismäßig starkes Ansteigen der Goldvorräte von 764 auf Ss34 Mill. Kr. mit sich gebracht, das auf die eigene Goldproduktion Schwedens und die Abgabe von Goldbeständen einiger Banken an die Schwedische Reichsbank zurückzuführen war. Der Grund für die jetzige Veränderung ist in Goldverkäufen an Amerika zu suchen, wodurch für Schweden entsprechende Dollarforderungen an die USA entstanden sind, die die Valutareserve erhöhten. Die schwedische Presse begründet diese Maßnahme damit, daß die Ver⸗ einigten Staaten gegenwärtig als der einzige Käufer für Gold auftreten und daß man nicht wisse, wie lange die Amerikaner den gegenwärtigen Goldpreis aufrecht erhalten. Möglicherweise haben aber auch gewisse politische Erwägungen eine Rolle gespielt, zumal man berücksichtigen muß, daß eine Verwendung der Dollargut⸗ haben gegenwärtig nicht in Frage kommt, da eine nennenswerte schwedische Wareneinfuhr aus den USA infolge der Absperrung nicht möglich ist. Durch den Goldverkauf hat sich die Reserve in der Notendeckung von 540,42 auf 386,64 Mill. Kr. verringert.
Erleichterungen für die rumänische Export⸗ produktion.
Bukarest, 19. Juli. Durch ein rumänisches Gesetz vom 2.7. wurden gewisse Erleichterungen bei der Einfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten für den Fall vorgesehen, daß diese zur Her— stellung von Ausfuhrwaren dienen sollen. Insbesondere werden gil und Taxen Erleichterungen pere n Die Liste der zu ne Waren wird durch besonderen Ministerrats⸗ beschluß festgelegt. Außerdem wird bei dem Finanzministerium eine Sonderkommission eingesetzt, die für die Durchführung dieses Gesetzes Vorschläge machen wird und die Durchführung über⸗ wachen soll. ö
t——Qi—ãͤ ,n , mmm mm m me mm m ma m me mmm m m mne m me me ee eee ,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtten.
Devisen.
Prag, 10. Juli. (D. N. B. Amsterdam 15,58, Berlin —, Zürich 6665.90, Oslo 666,99, Kopenhagen 56,50 nom., London‘) 116,20, Madrid — —, Mailand 153,309, New York 29.34, Paris * Kö, 738, Stockholm 699, 50. Brüsfel 469, so. Budapest — — Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,98 nom.,
Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. K Budapest, 10. Juli. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 183,145, Berlin 186,30, Bukarest 34,50, London 18,06,
Mailand 17.7732, New York 345,60, Paris — — Prag 11,80. Sofia 413,900, Zürich 78,37, Slowakei 965.
London, 11. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris — — Berlin — —, Spanien (Freiv. 37,70 B., Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv) — —, Schweiz 1775 — 17,85, Kopenhagen (Freiv,. — —, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo — — Buenos Aires (offiz) 17,00 — 17,138, Rio de Janeiro (inoffiz.) o / 25 nom.
O8 y . . 10. Juli: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Amsterdam, 10. Juli: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.) :
8
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
Auf der anderen Seite hat sich die Valutareserve ent⸗
Notierungen
der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 11. Juli 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Driginalhüttenaluminium. 99 oli in Blöcken 2 3 133 dena n, Walz⸗ oder Drahtbarren
RAM für 100 kg
* 60 2 9 9 8 0 98 2 2 Neinnickel. Bs -= 99 c.... ; ; Antimon⸗Regulus.. .. . — Feinsilber . . =
. . 33 0 ig bo fein
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
—
10. Juli Geld Brief
11. Juli Geld Brief Aegypten (Alexand.
und Kairo) Lägypt. Pfd. — b Afghanistan (Kabul. 100 Afghani 18,79
Argentinien (Buenos Aires) 1ẽEap.⸗Pes. 0,532 0,536 0,532 0,536 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — — . Belgien (Brüssel u.
39,906 40, 0 39,965 o, 132
18,79 1s, 83 1s, 83
Antwerpen) ...... 100 Belgas Brasilien (Rio de
Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh. ) England (London) .. Estland
(Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki) . . Frankreich (Paris) . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden Iran (Teheran) .. . . 100 Rials Island (Reykjavih) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und
Mailand)
Japan (Tokiou. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb) . Kanada (Montreah . Lettland (Riga) .... 100 Lats Litauen (Kowno /
Kaunas) loo Litas 41, 94 Luxemburg (Luxem⸗
burg) Lob lux. Fr. 9, 99 Neuseeland (Welling⸗
ton) .: Lneuseel. Pf. — — — Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 56,88 56,76 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 391 9,409 9,391 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden (Stockholm
und Göteborg) ... 59,58 59,46 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u.
Barcelona)
Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg.) J südafr. Pf. Türkei (Istanbuh . . . L türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (NewYork) 1 Dollar
1 Milreis 0, 130 o, 130 100 Rupien — 6. 100 Lewa 3,047 3,953 100 Kronen 48,21 48,31
Lengl. Pfd. — —
100 estn. Rr. 62,44 62,55 62,44 100 finnl. M. 5,06 5,07 5,06 100 Fres. —
100 Drachm. 2,148
2, 148 2, 162 132,5 14, 59 38,42
132,83 132, 5/ 14,851 14,59 8, 50 38.42
13, 11 0,58!
100 Lire
13, 9 1 HYen
b, 585
13, 9 0.585
5, 69a 48,16
100 Dinar L kanad. Doll.
5,8904 5,706
16, 35 48, s 42,2 41,94
1001 9,99
100 Kronen 59,46
56,61 56,49 S, 80g] S, 59]
zs, 60
56,49 8,591
zs, Ss 23,56
1l,978 1,982 1,978
o, oig o, 21 oO, 919
2,498 2, 5d 2,98
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,69 9,91 5, 599 5, 611 7912 7,928 74,18 74,32 2, oss 2, 102
England, Aegypten, Südafrik. Union Finshsich , n,, , . Australien, Neuseeland ...... ... .... Vritich⸗ Indien...
Kangda ... . . ...... .
— —
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
10. Juli Geld Brief 20,8 20,45 16,68 16,22 16,16 16,22 4, 185 4205 Lägypt. Pfd. 5,74 5, 76
1Dollar 2,57 2,59 10llar 5 ⸗ 2,59 1Pap.⸗Peso 0,49 Laustr. Pfd. ; 4,26 100 Belga 40,08 1Milreis 0, 105 100 Rupien 49,60 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen engl. Pfd. Lengl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen
11. Juli Geld Brief
Sovereigns ..... .. 20,8 20,46 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische . ...... Amerikanische:
1000-5 Dollar ...
2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische .. ..... Hasgische . 6 4 Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische .. ..... Dänische: große ....
10 Kr. u. darunter Englische: große ...
18 u. darunter ... Estnische ee e oeeeeee e Finnische .... ..... n ggsche ö Holländische .... ... Italienische: große.
10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große
100 Dinar .... ... Kanadische ..... ... Lettländische ...... Litauische: große ...
100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische Rumänische: 1000 ei
und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... Schwedische: große.
50 Kr. u. darunter Schweizer: große ... 10 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Irs. Spanische ...... .. . 100 Peseten Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd. Türkische .... ..... 1 türk. Pfund
Ungari che ... .... 100 Pengö
25 8 1 — — 5
—
5333 2 — — Q — 2 —
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* 0 = do
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