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n, , ,
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 163 vom 15. Juli 1940. S. 2
Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushalts⸗ schule anerkannt sind, erhalten eine ruhegehalts⸗ fähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 400, — RA, den Direktorinnen der übrigen einklassigen Land⸗ frauenschulen kann eine solche Zulage von 200, -* M gewährt werden. . 8. In der Besoldungsgruppe 46 2 wird hinter Nr. 5 „Direktorinnen von Landfrauenschulen“ eingefügt: „Ha Leiterinnen von Mädchenabteilungen an Land⸗ wirtschaftsschulen 12 b“. ie Besoldungsgruppe 4e 2 erhält folgende Fußnote: „12 b. Leiterinnen von Mädchenabteilungen, die für die praktisch⸗pädagogische Ausbildung von Lehre⸗ rinnen der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde anerkannt sind, erhalten eine ruhegehaltsfähige und unwiderrufliche Stellenzulage von 200, — RA.“ Am Schluß des Besoldungsplanes A wird folgende all⸗ gemeine Anordnung hinzugefügt: „Die Grundgehaltssätze und Stellenzulagen der plan⸗ mäßig angestellten Lehrerinnen und deren Stellver⸗ treterinnen werden um 10 v. H. gekürzt. Von der Kürzung sind die Lehrerinnen der landwirtschaft⸗ lichen Haushaltungskunde und für hauswirtschaft⸗ lichen Gartenbau (A 42) ausgenommen, wenn sie auch Wirtschaftsberatung ausüben oder ihnen neben der Unterrichtsausübung zusätzliche Erziehungsauf⸗ 5 in Internatsbetrieben oder zusätzliche wirt⸗ chaftliche Aufgaben (Leitung von Betrieben) über⸗ tragen sind.“ II. Die Besoldungsordnung wird um den nachstehenden Be⸗ soldungsplan C ergänzt: Di ãtenordnung für die außerplanmäßigen Beamten.
Beamte, die ihre erste
planmäßige Anstel⸗ lung finden oder bei einer regelmäßig ver⸗
im 1. u. 2. Diä⸗ tendienstjahr, Versorgungs⸗ anwärter im
im 3. u. 4. Diä⸗ tendienstjahr, Versorgungs⸗ anwärter im
im 5. Diä⸗ tendienstjahr, Versorgungs⸗ anwärter im
2. u. 3. Diäten⸗ dienstjahr
1. Diäten⸗ dienstjahr
laufenden Dienst—-⸗ laufbahn finden wür⸗ den, in Besoldungs⸗ gruppe
4. Diäten⸗ dienstjahr
H. A
1400, — 3300, — z100,— 2600, — 2l60, — 1850, —
H. AJ 3400, — 2500, — 2500, — 2000, — 1700, — 1500, —
R. M) z950,— 2900. — 2800, — 2300, — 1950, — 1680, — 1300, — 1400, — 1500, — 1250, 1330, — 1400,
Bis auf weiteres erhalten die verheirateten außerplan⸗ mäßigen Beamten im ersten und zweiten Diätendienstjahr die Diäten der dritten Dienstaltersstufe, vom Beginn des dritten Diätendienstjahres an Diäten in Höhe der Grundgehälter der ersten Dienstaltersstufe der planmäßigen Beamten ihrer Ein⸗ gangsgruppe. In dieser Dienstaltersstufe verbleiben Versor⸗ gungsanwärter vier Jahre, Zivilanwärter fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit rücken sie im Grundgehalt in gleicher Weise weiter auf, wie wenn sie als planmäßige Beamte an⸗ gestellt worden wären.
Die Diäten der außerplanmäßig verwendeten Lehre⸗ rinnen werden um 10 v. H. gekürzt. Von der Kürzung sind die Lehrerinnen der landwirtschaftlichen Haushaltskunde und für hauswirtschaftlichen Gartenbau (A 42) ausgenommen, wenn sie auch Wirtschaftsberatung ausüben oder ihnen neben der Unterrxichtsausübung zusätzliche Erziehungsaufgaben in Internatsbetrieben oder zusätzliche wirtschaftliche Aufgaben (Ceitung von Betrieben) übertragen sind.
III.
Die Aenderungen zu 1 3, 4 und 5 treten mit Wirkung vom 1. April 1940, die übrigen Aenderungen mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Berlin, am 28. Juni 1940.
Der Reichsbauernführer. J. V. Behrens.
Berichtigung.
Im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats— anzeiger“ Nr. 152 vom 2. Juli 1940 muß es in der Anordnung zur Abänderung der Anordnung über die Festsetzung von Preisen für Werkstätten⸗Nußholz vom 30. Januar 1940“ in der 1. Tabelle heißen:
„XXIII, XXVII — XXXII⸗ und nicht „XXIII, XXVII, XxxII.
Anordnung Nr. 3a der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (Rt) / vom 12. Juli 1940 über Aufhebung der Anordnung Nr. 3 vom 16. Januar 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430 in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs— stellen zur Uberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 Deutscher Reichsanzeiger und Preu— Fßischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1 Die Anordnung Nr. 3 vom 16. Januar 1940 über Beschlagnahme von Gewehrzielfernrohren des Fabrikates 65. Type „Zielvier“ (Deutscher Reichsanzeiger und Preu—⸗ ischer Staatsanzeiger Nr. 16 vom 19. Januar 1940 wird aufgehoben. . §82 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1940. Der Reichsbeauftrage für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.
ungefähr 160-200 Waggons Rohbaumwolle einführen können.
Waren im Werte von 1473,55 Mill.
o, , , Anordnung V 38
. Reichsstelle für Waren verschiedener Art Eerienmäßige Herstellung von Möbeln aller Art)
vom 15. Juli 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430 in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
= 51
(I) Die serienmäßige ,,, Möbeln bedarf der Genehmigung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art. Die Genehmigung kann unter Auflagen über Art, Her⸗ stellungsweise, Ausstattung und Menge der herzustellenden Möbel erteilt werden.
(E) Serienmäßig im Sinne 2. Anordnung ist die gleichzeitige Herstellung — und zwar bereits im Zuschnitt — von mindestens drei Stücken mit gleichen Größen.
(G6) Ausgenommen von der Regelung sind Büromöbel, Schulmöbel, Kühlmöbel, Polstermoöbel, Korbmöbel sowie Möbel aus Metall.
§82
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden be . 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.
Aufhebung der Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk.
Aus besonderen kriegswirtschaftlichen Gründen hat der Reichs⸗ wirtschaftsminister, gestützt auf einen gemeinsamen Vorschlag der Reichsgruppen Handel und Handwerk, durch Erlaß vom 9. Juli 1940 die sogenannte Organisationsruhe zwischen Handel und Handwerk aufgehoben. Dadurch wird es möglich, daß die in einem Wirtschaftszweig des Handels sich betätigenden Handwerker von der zuständigen Gruppe des Handels erfaßt und betreut werden.
Eine Lockerung der am 14. November 1935 angeordneten Organisationsruhe war bereits eingetreten, als der Reichswirt— schaftsminister durch eine Anordnung vom 14. Mai 1957 den Gliederungen der Reichsgruppe Handwerk handwerkliche Neben⸗ betriebe des Handels, der Industrie und des Fremdenverkehrs organisatorisch zu erfassen auftrug. Der neue Erlaß hebt die Organisationsruhe mit Wirkung vom 1. April 1946 nun auch insoweit auf, als sie sich auf das Verhältnis zwischen den Reichs⸗ . Handel und Handwerk bezieht. Die Gliederungen der
eichsgruppe Handel können jetzt also die bisher noch nicht er⸗ 6. handwerklichen Unternehmer, die sich auch in einem Wirt⸗ chaftszweige des Handels betätigen, bei sich eingliedern und betreuen.
Die einzelnen sich daraus ergebenden Fragen sind in dem vom Reichswirtschaftsminister gebilligten gemeinsamen Vorschlag der Reichsgruppen Handel und Handwerk niedergelegt. Soweit bereits Sondervereinbarungen zwischen Gliederungen der beiden . abgeschlossen sind, bleiben sie bis auf weiteres estehen.
Wir tfchaft des Auslandes.
BSS. ⸗Ausweis vom 30. Zuni 1940.
Basel, 13. Juli. Der Ausweis der Bank für Internationalen Zahl ungsausgleich vom 30. Juni 1940 weist gegenüber dem Vor⸗ monat eine leicht verringerte Bilanzsumme von 468,75 (470,73) Mill. ffr aus. Die Einlagen der Zentralbanken für eigene Rech⸗ nung betragen 30.72 (33,13) Mill. ffr, die Einlagen für Rechnung
Dritter 1,ů54 (1,40) Mill. sfr. Die Gelder auf Sicht sind mit 16,58 (16,38) und rediskontierbare Wechsel und Akzepte mit 145,40 (143,84) Mill. sfr ausgewiesen. Andere Wechsel und Anlagen stehen mit 211,96 (211,33) zu Buch. ö
Kontrolle über die jugoslawische Baumwoll⸗ einfuhr.· Bezugs möglichkeiten aus der UdSSR.
Belgrad, 13. Juli. Die Einfuhr von Rohbaumwolle und Baumwollgarnen nach Jugoslawien wurde unter Kontrolle ge⸗ stellt. Die bisherige Kontrolle dieser Artikel betraf nur die Ein⸗ . aus Nichtverrechnungsländern. Sie wurde nunmehr auf
eschluß des Beirats für den Außenhandel auch auf die Einfuhr aus den Verrechnungsländern ausgedehnt. Die erweiterte Kon⸗ trolle verfolgt den . einer gerechteren Verteilung der ein⸗ geführten Rohbaumwolle und der Baumwollgewebe an die inter⸗ essierten Industrien.
Wie weiter verlautet, wird Jugoslawien aus der UdSSR.
Die ganze Frage wird endgültig geregelt, sobald die Sowjetunion in Belgrad ihre ständige rr che fes, nen eingerichtet hat. Da Jugoslawiens Einfuhr von Rohbaumwolle ße überwie⸗ gend aus Ländern stammte, die heute für Jugoslawjen als Be⸗ zugs quellen ganz oder teilweise in Wegfall gekommen smmd, verfolgt Jugoslawien die Möglichkeit des Bezuges dieses Rohstoffes aus der UdSSR. mit besonderem Inte csst Im Jahre 1h39 betrug der Wert der Baumwolleinfuhr 23246 Mill. Dingr, 1938: 264,07, 1937: 322,69, 1936: 254,56 und 1935: 215,74 Mill. Dinar.
Wertmäßige Auhenhandelsfteigerung in Griechenland. — Einfuhrüberschuß erheblich zurückgegangen. . . Athen, 13. Juli. Im Mai 1940 führte Griechenland 163 000 ? : r. ein und 55 090 t Wgren im Werte von 7,9 Mill. Dr. aus. Der Menge nach sind Ein⸗ und Ausfuhr gegenüber dem gleichen Vorjahrsmonat zurück- gh ngen und zwar die Einfuhr um 138 060 t oder um fawͤst Goo und die Ausfuhr um Sb 909et oder um weit über 60 0a. Wertmäßig sind Ein- und Ausfuhr gestiegen; erstere um 221,6, letztere um 422,9 Mill. Dr. Gegenüber dem Vormonat sind Ein⸗
und Ausfuhr mengen⸗ und wertmäßig gestiegen. In den ersten
New Yorker
§ 8 ; Diese Anordnung tritt am 20. Juli 1940 in Kraft; sie gilt nicht in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 15. Juli 1940. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.
Bekanntmachung.
Die am 13. Juli 1940 ausgegebene Nummer 126 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Zweite Verordnung zur Einführun schriften in den Gebieten von Eupen, HJ Vom 6. Juli 1910. Polizeiverordnung zur Ergänzung der Polizeiverordnung über das offene Lagern von Getreide und anderen Ernteerzeug' nissen. Vom 10. Juli 1940. Verordnung über die Einführung des Luftschutzrechts in den k Ostgebieten. Vom 11. Juli 1940. erordnung über das von den deutschen Gerichten im Pro—⸗ tektorat Böhmen und Mähren in bürgerlichen Rechtssachen anzu⸗ wendende Verfahrensrecht. Vom 11. Juli 1940. Verordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren in der Großhandelsstufe. Vom 11. Inli 1946. Verordnung über die Form der Vereidigung vor den Ge— richten in den Reichsgauen der Ostmark, vor den Zivilgerichten im Reichsgau Sudetenland sowie vor den n Zivilgerichten im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 13. Juli 1940.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: (, 15 RA. Postversen⸗ Jö 0,03 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 15. Juli 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
aftsteil.
von 606,6 Mill. Dr. gegen 563,8 Mill. Dr. in der gleichen Vor⸗ jahrszeit und die . einen Wert von 4944,09 gegen 3627,
kill. Dr. Der Einfuhrüberschuß ist also in den fünf Monaten des Jahres erheblich zurückgegangen.
steuerrechtlicher Vor⸗ almedy und Moresnet.
Sinnland sieht die günstige Wirkung des Handelsvertrages mit Deutschland.
Helsinki, 13. Juli. In der finnischen Oeffentlichkeit ist eine deutliche Rückwirkung des kürzlich g hifi, fi gi kin äußerst günstigen Handelsvertrages mit Deutschland zu verspüren. Die finnische Zeitung Kauppalehti schrieb, daß Deutschland stets Finnlands wichtigster ausländischer Handelspartner gewesen sei. Helsingin Sanomat“ schreiht, daß der Vertrag mit Deutschland die Bemühungen der finnischen Regierung, eine Neuorientierung der Wirtschaft im Dl sebr durchzuführen, zu einem wertvollen Teil vervollständigt habe. „Suomen Sosialidemokraatti⸗ hebt be⸗ sonders hervor, , finnische Ausfuhr nach Deutschland bis weit in die dritte Milliarde 9. steigen werde und betont, daß ein so umfangreicher Austausch gerade in der Zeit des Großmacht⸗ krieges von wesentlicher Bedeutung für Finnlands Wirtschafts⸗ beziehungen zum Auslande sei. „Karjéla“ hebt hervor, daß der neue Handelsvertrag den finnischen Handel mit Deutschkand wie—⸗ der auf eine feste und normale Grundlage . Auch für die Zukunft würde diese Regelung der r fa tlichen Beziehungen mit Deutschland auf der Basis gegenseitigen Vertrauens von be— sonderer Bedeutung sein.
Landwirtschaftliche Kreise heben besonders hervor, daß Deutsch⸗ land auch im Frühjahr 1940 die für den finnischen Boben drin— gend notwendigen Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel gesandt habe.
Bereitstellung türkischer Mittel für den Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen.
Istanhul, 13. Juli. Dem türkischen Landwirtschaftsministe= rium ist im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der nationalen Wirtscheft ein Betrag von 929 090 Tpf zum Ankauf von Ersatz⸗ teilen für en üg, Maschinen, zum Bau von Schuppen für derartige Maschinen usw. zur Verfügung gestellt worden.
New Pork verzeichnet höchfte Kriegsrisito⸗ prämie für Verschiffungen nach Englanb. — Eine Solge der rasch wachfenden Erfolge der deutschen
Seełriegs führung.
New York, 13. Juli. Die rasch wachsenden Erfolge der deut— schen Seekriegsführung gegen England spiegeln sich deutlich am ker Versicherxungsmarkt wider. Mit 10 3; vom Ladungs⸗ wert notierten am Freitag die New Yorker Versicherungsgeber die bisher höchste Kriegsrisikoprämie für Verschiffungen nach den britischen Inseln. Noch vor wenigen Tagen betrug die Rate Ass 5. Dabei werden Geschäfte nur für Verschiffungen nach Häfen westlich Southampton abgeschlossen. Das plötzliche scharfe Anziehen der Versicherungssätze wird der „New Hork Post“ zu⸗ folge auch auf die deütschen Bombenangriffe und die Minenlegung in englischen Gewässern zurückgeführt. 9.
Enormer MNückgang der argentinischen
Suni⸗ Ausfuhren. . Buenos Aires, 13. Juli. Die amtliche argentinische Ausfuhr statistik für das erste Halbjahr 1940 gibt die Aus . ; . 64M Mill. t und den Ausfuhrwert mit „28 Mill. Pesos an. Gegen⸗ über der Vorjahrsziffer ist mengenmäßig ein Rückgang von 46 9. und wertmäßig eine Zunahme um 15,4 8 eingetreten. Dien Juni⸗ Ziffer . erstmalig einen bedeutenden Rückgang. Sie stellte ich auf Ss 000 t bzws. 1198 Mill. n,. gegenüber 1,6 Mill. t
w. 157 Mill. Pesos im Juni des Vorjahres.
n m m r r r mmm,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten.
; (D. N. B.) Amsterdam 165,58 nom., Berlin D, ürich 654 25, Oslo 666,00, Kopenhagen h66, 50 nom., London -I 116,20, Madrid —— Mailand 163,30, New York 29, 34, 1 8 a,, . Brüssel 469,50, Budapest — — are ‚27 nom., Belgra O0 nom., ia 385, om., Athen sz ß nont. ] J * Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Bud apest, 13. uli: Geschlossen. (D. N. B.)
London, iß. Juli. (D. N. B. New York 402,50 - 403,50,
Prag, 18. Juli.
r fünf Monaten des Jahres 1940 erreichte die Einfuhr einen n
Paris — — Berlin — — Spanien (Freiv 7 70 B., Amsterdam
Buenos Aires (offiz) 16,90 — 17,13,
*
79,60, Bukarest Japan 103,75.
New Jork 51s, 99, Berlin —, Paris —— Antwerpen ——
S810
Brüssel — — Schweiß. Plätze 4.80 G. 95,60 B., Amsterdam
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 163 vom 15. Juli 1940. S. 3
r
— — Brüssel —— Italien . — 33 2 i ,.
reiv. ockholm 16, „95, 8 Sir , . ; Rio de Janeiro linoffiz 0 / 25 nom.
Paris, 13. Juli: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen, (D. N. B) ⸗ —ẽ ;
Amsterdam, 13. Juli: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.] . . ;
Zürich, 13. Juli. (D. N. B) U149 Uhr. Paris —— London 16,26, New York 441,900, Brüssel — — Mailand 30, Madrid 4000, Holland — —, Berlin 1763, Stockholm jöß, 5h, Oslo ——— Kopenhagen — — Sofig 5590 60, Budapest Belgrad 1090, Athen 300,00, Konstantinopel 350,09, 230,00, Helsingfors 875,00, Buenos Aires Sö, 0b,
! *
Kopenhagen, 13. Juli. (D. N. B.) London 19,80, Zürch 11165, Rom 26,45, Amsterdam 275,ů55, Stockholm 123,60, ö 117,73, Helsingfors 1050, Prag ——, Madrid — — Warschau — —. — Stockholm, 13. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin iß7,50 G., 168,50 B., Paris 9.20 G., g,r60 B.,
— —, Kopenhagen 80,55 G., 8125 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,90 G., 420,00 B., Helsingfors 8,5 G., 8,59 B., Rom 2120 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,550 B., Warschau — —.
Oslo, 12. Juli. (D. N. B.) London — —, Berlin 177,50, zaris — — New York 44000, Amsterdam — —, Zürich 100, 90, Helsingfors 930, Antwerpen —— Stockholm 105,26, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, . 15,50, Warschau — —.
Moskau, 8. Juli. (D. N. B.) New York 5, 30, London 19,98, Brüssel 8777, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 120, 15, Berlin 212, 00.
London, 13. Juli. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen. ; .
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 13. Juli. (D. N. B) Reichs- Alt⸗ besitzanleihe 149 90, Aschaffenburger Buntpapier S700, Buderus Eisen 123,50, Cement Heidelberg 169,50, Deutsche Gold u. Silber 257,50, Deutsche Linoleum 160,00, Eßlinger Maschinen 132,00, Felten u. Guilleaume ——— Ph. Holzmann 196,00, Gehr. Jung⸗ hans 120,25, Lahmeyer 135.25, Laurahütte — —, Mainkraftwerke
. Rütgerswerke 173,00, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 147,00. .
Hamburg, 13. Juli. (D. N. B.)) Schlußkurse. Dresdner Bank 118,75, Vereinsbank 134,900, Hamburger Hochbahn 106,25 ex, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 96,5), Hamburg⸗-Südamerika — — Nordd. Lloyd —, Alsen Zement — —, Dynamit Nobel — — Guano 102,00, Harburger Gummi 198,90, Holsten⸗ Brauerei 160,00, Neu Guinea ——, Otavi — —.
Wien, 13. Juli. (D. N. B.) 6M 90. Ndöst., ds. Anl. 1934 9959 K., 5699 Oberöst. Lds.⸗-Anl. 1936 99, 60, 6 90 Steier⸗ mark Lds.Anl 1934 99,40, 699 Wien 1934 99,30 K., Donau⸗ Dampfsch. Gesellschal ! —, —,. A. E. G. Union Lit. Aà — — Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ — —, Brau ⸗AG. Oesterreich ——, Brown ⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl — —, „Elin“ AG. f. el. Ind. 25,90 K., Enzesfelder Metall — —, Felten ⸗Guilleaume 148,00, Gummi Semperit — —, Hanf⸗Jute⸗Textil — —, Kabel⸗ u. Drahtind. — —, Lapp⸗ Finze AG. 69,50, Leipnik⸗ Lundb. ——, Leykam⸗⸗Jose fs⸗ tha! — —, Neusiedler ABS. — —, Perlmooser Kalk 422,00, Schrauben ⸗Schmiedew. 127,00, Siemens ⸗Schuckert kö. Simmeringer Msch. —— „Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit i9l, 00, Steirische Wasserkraft 146, 99, Ste yr⸗Daimler⸗ Puch — —, Steyrermühl Papier 54, 00, Veitscher Magnesit — —, Wagner ⸗Biro 1651,00, Wienerberger Ziegel —, —.
Amsterdam, 13. Juli: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)
— —
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo) . Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokiou. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) . Kanada (Montreahn. Leitland (Riga) .... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) ;
100 Gulden
Lägypt. Pfd. 100 Afghani
1Pav.⸗Pes. Laustr. Pfd.
100 Belgas 1Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M.
100 Fres. 100 Drachm.
100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar
I kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr.
Lneuseel. Pf.
165. Juli Geld Brief
18559 1s, sz
o, 3d 0,639
z9, 96 40, od
o, zo O, 132
3,04 3,053 48, 2a 48,31
—
62, Ss
62,4 50
5 06s 2,148 2, 152 132,5/ 132,83 14,59 14,61 3847 38, 50
1309 iz, 1 6.5856 60,587
5,694 6, 7os as S6 42, oꝛ 1001
48,18 41,94 9.99
13. Juli Geld Brief
18,79 18,83 o, 32 0,636
z9, 96 o, 130
40 00 o, i3z
3, oc 3, 963
48, 9! 4831
—
62,4 62,56 dos S0
2, 148 2,162 132,5 14, 59 z8, 42
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132, 8 14.6 38. o
13,1 6 68?
5,706 48, 85 41,99 42,02
gog 1001
100 kg.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für . Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 15. Juli auf 74,00 Ra (am 13. Juli auf 74,00 RA) für
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
So vereigns ..... ö 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyytische Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar. Argentinische Australische e,, Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische Dänische: große .... 10 Kr. u. darunter Englische: große ... 18 u. darunter ... Estnische Finnischt .. ...... Französische ..... .. Holländische Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 1060 Dinar. Kanadische ...... . Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische . Rumänische: 1000 ei und neue 500 Lei.
U ägypt. Pfd.
1 Dollar 1ollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen engl. Pfd. engl. Pfd. Il00 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar
L kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas
— —
15. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16, 22 4,185 4,205 5, 4 5,76
13. Juli Geld Brief 20,360 20,46
16, 22 1265 5, 76
2,5 2,57 047 124
39, 92 0, 09s
49,46
2,59 2,59 049 426 40, s 0, 1065 49,50
259 2,59 049 126
410, 98 6. 108
49,50
14,96 132.33
13,
100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Lei
Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.
Barcelona)
Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg. ) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) ; Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYorh)
100 Kronen 56, I6 56,88 100 Escudo 9,391 9, 409 100 Lei — —
dSo a6 0,58
S6, 71 g, 09
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
56,59 8,591 100 Peseten 23,60 L südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
2s, 86
1078 1,982 o olg O, 21
241098 2, Sᷣoꝛ
S6. 6 g. 39! dp. 46
s, g 8, S9
zz, 6
l, js o, olg O0, l 2/49
56, 88 unter 500 Lei .... 9, 409 Schwedische: große. — 56 Kr. u. darunter.
Schweizer: große ...
59, 58 160 Frs. u. darunt.
Spanische ... ......
Südafr. Union ....
,
Ungarische ..
100 F
6,71 8 09
282
23,60
100 Lei 100 Kronen 100 Kronen
100 Frs.
100 Peseten L südafr. Pfd. I türk. Pfund 100 Peng
rs.
1,982
2,v0ꝛ (Die Preise verstehen sich
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrik. Union
Frankreich
Australien, Neuseeland ...... ..... Britisch⸗Indien ..
Kanada
2 2 — 2 2 2890999900909 *
Geld 9, 89 5,599 7,912 74,18 2 098
—
Originalhüttenaluminium, Brief 9, 91 5, 5il 7928
74. 37
21562
Feinsilber
9 oso in Blöcken.... . Walz⸗ oder Drahtbarren
Notierungen
der Kommission des Verliner Metallbörjenvorstandes vom 15. Juli 1940.
ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung):
133 RAM für 100 kg
141 2 1 14 1 12 21 *
so 9289 Reinnickel, 98 — 99 os 9 * Antimon⸗Regulus.. ...
Sffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungz / und Strafsachen, 2. Zwang versteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche gustellun gen.
6. Verlust · und Fundsachen,
6. Aus losung usw. von Wertpapieren. 7. Attiengesellschaften, 8. CKommanditgesellschaflen auf Aktien, 9. Deutsche stolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.
11. Gensssenschaften,
14. Bankausweise,
16. Verschiedene Bekanntmachungen.
12. Offene handels und stommanditgesellschaften, 18. Unfall ˖ und Invalidenversicherungen,
J
Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen reda
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher
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Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Saftung bei Druckaufträgen ablehnen,
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3. Anfgebote.
i399 Der Bauer Karl Schrader in Meh⸗ rum Nr. 12 hat das Aufgebot zur Ausschließung der Eigentümerin a) der Parzelle 26 des Kartenblatts 4, Acker⸗ stück im Weißenstiegfelde in der Ge⸗ markung Mehrum, Grundsteuermutter⸗ rolle 15, in einer Größe von 3621 ar, s St i b) der Parzelle 7 des Kartenblatts 4, melden, widrigenfalls di Ackerstück im Weißenstiegfelde in der rung erfolgen kann. Gemarkung Mehrum, Grundsteuer Auskunft über Leben oder mutterrolle 156, in einer Größe von schollenen zu erteilen ver 24,18 ar, c) der Parzelle 15765 des die Aufforderung, bis z Kartenblatts 1, Ackerstück vor dem Walde in der Gemarkung Mehrum, Grundsteuermutterrolle 156, in einer Größe von 565,7 ar, eingetragen im
18791 Aufgebot. Es ist beantragt, den
geboren am 8. April 1869 letzt wohnhaft in Berlin,
Gericht in Berlin C 2, N
zeige zu machen. — 455 Berlin, den 9. Das Amtsgericht
Arbeiter Gustav Eugen Carl Günther,
bei Schröder, für tot zu erklären. bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ dert, sich bis zum 13. November 1940 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten
traße 4, J. Stockwerk, Zimmer 114, zu An alle, welche
stimmten Zeitpunkte dem Gericht An⸗ II. 9. 40. Juli 1940.
Papier ktioneller
vorlage.
werden.
verscholl enen zu Berlin, zu⸗
Schulstr. 45 Der
eue Friedrich⸗ e Todeserklä⸗ Tod des Ver⸗
mögen, ergeht um oben be⸗
Berlin.
Grundbuche von Mehrum Band 1V Blatt 121 auf den Namen der Ehefrau des Pächters Schrader, Dina geborene Dandelmann, in Mehrum, beantragt. ie Ehefrau des Pächters Schrader, Dina geborene Handelmann, in Meh⸗ rum, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oltober 1540, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, 5 ; mer Nr. 9, anberaumten Aufgebots⸗ n , termine ihre Rechte anzumelden, ge widrigenfalls ihre Ausschließung tember 1940 olgen wird. mtsgericht Peine, den 11. Juli 1940.
— =
18794
Die Stuttgart hat beantragt nen J. Architekt Paul S
Aufgebot.
ruhe⸗Durlach, zuletzt ,, tot zu
er⸗
4s39 zu
melden, Todeserklärung
Ehefrau Sofie Keuerleber in
1. 4. 1864 in Odelshofen, 2. Sauer, geb. am 3. 6. 1888 in Karls⸗
ordert, sich spätestens bis zum J. Sep⸗ eim Amtsgericht Braun⸗ schweig zum Aktenzeichen 5 11 3 und widrigenfalls die erfolgen wird.
die verscholle⸗ auer, geb. am Paul
wohnhaft in erklären. Die
erschollenen werden guf⸗ j
schollenen geben können, ergeht die Auf⸗
forderung, bis zum obigen Termin dem
Gericht ÄAnzeige zu machen.
Braunschweig, den 38. Juli 1940. Das Amtsgericht 5.
187938 . Aufgebot. Der Friseur Jakob Zie⸗ mer in Mannheim, Seckenheimer Straße 11a, als Abwesenheitspfleger hat beantragt, den verschollenen Karl Gottlob Alexander Becher, geboren am 10. Juli 1863 in Mannheim, zuletzt wohnhaft in Mannheim, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich i en, in dem auf Montag, den 30. September 1940, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 229, anheraumten Aufgebots⸗ termin h melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschallenen geben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht anzuzeigen. Mannheim, den 6. Juli 1940. Amtsgericht. FG. JI.
18802 Aufgebot. ö ⸗ Der Schneidermeister Matthias Kiefer in Weiten (Kr. Saarburg) hat bean⸗ tragt, den verschollenen Peter Kiefer, Füsllier in der H. Kompanie des Gre— nadier⸗Regiments Nr. 1, geb. am 16. Juli 1895 in Weiten (Kr. Saarburg) als Sohn der Eheleute Peter Kiefer und Magdalena geb. Peter in Weiten, zu⸗ letzt wohnhaft in Weiten, Kr. Saagr⸗ burg), für tot zu erklären. Der bezeich⸗
pätestens in dem auf den 5. September 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Perl in Trier, Dieirlchstr. 16, Zimmer 105/106, qube⸗
alle, welche Auskunft über die Ver⸗ f
kömmlinge des am 9. August 1873 in
nete .1 wird aufgesordert, sich l
olgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ a,, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht machen. Trier, den 1. Juli 1940. Amtsgericht Perl.
Anzeige zu
18792 Oeffentliche Aufforderung.
Die Witwe Klara Sara Birnbaum geb. Lazarus, Berlin⸗Schmargendorf, Jüdisches Altersheim, Berkaer Straße Nr. 32 35, ist am J. Januar 1939 im jüdischen Krankenhaus, Berlin C 2, Elsasser Straße, verstorben. Ihr CEhe⸗ mann, Dr. Max Birnbaum ist vor ihr gestorben. Sie war die Tochter von Gustav Lazarus und Blumine Thekla, genannt Minna, geb. Gerson. Der Bruder der Verstorbenen, der Buchhal⸗ ter Alfred Israel Lazarus, Berlin C2, Weinmeisterstraße 15— 11 bei. Preuß, hat für sich als Alleinerben die Ertei⸗ lung eines Erbscheins beantragt. Als Miterben kommen aber etwaige Ab⸗
Berlin geborenen Bruders Martin La⸗ zarus in Betracht. Diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß der Erb⸗ lasserin zustehen, werden , aufge⸗ fordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die an dem Tage der Einrückung dieser Aufforde⸗ rung in den Deutschen Reichsanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten 34. anzumelden. — 18 VI. 484. 40. erlin⸗Charlottenburg, 4. J. 1940. Amtsgericht. Abt. 18.
18793 Aufgebot. Folgende Rechtsanwälte haben als Nachla bfr ger das Aufgebotsverfahren um Zwecke der Aus n, von aal Tln igen beantragt: J. Dr. Kurt Riemetz, Berlin⸗Schöneberg, Mar⸗
a) des am 5. 3. 1910 verstorbenen Schankwirts Rudolf Zibell aus Berlin, Pallasstr. 12 — 51. F. 12. 40 — b) des am 27. 4. 1940 verstorbenen Musik-⸗ lehrers Paul Ehlert aus Berlin⸗Frie⸗ denau, Stubenrauchstr. 53 — 51. F. 22. 40 — c) des am 24. 5. 1940 verstorbe⸗ nen Rentners Robert Ehlers aus Ber- lin, Steinmetzstr. 2683 — 51. FZ. 23. 40 —, 2. Rudolf Möller, Berlin, Augsburger Str. 21, für die Erben der am 7. 1. 1940 verstorbenen ledigen Auguste Plath aus Berlin, Kulmer Str. 30 — 51. F. 13. 40 — 3. Dr. Hugo Ban⸗ neitz, Berlin, Tauentzienstr. 16, für die Erben der am 27. 2. 1940 verstorbenen Betty Sara Gundelfinger geb. Heß aus Berlin, Hohenstaufenstr. 26 — 51. F. 15. 40 —, 4. Walter Maaß, Berlin, Martin⸗-Luther⸗Str. 26, für die Erben des am 14. 2. 1940 verstorbenen Koh⸗ lenhändlers Gustav Hermann Hein aus Berlin⸗Schöneberg Gustav⸗Müller⸗ Straße 83 — 51. F. 16. 40 —. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen spätestens in dem auf den 3. 10. 1940, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Grune⸗ waldstr. 6667, Zimmer 50, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Bermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger,
raumten Aufgebotstermine zu melden,
An
widrigenfalls die Todeserklärung er⸗
tin⸗Luther⸗Sir. 60, für die Erben
denen der Erbe unbeschränkt haftet,
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