1940 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 31. Juli 1940. S. 2

. X X .

stellscheine für Unterleder und Lederfaserstoff möglichst bis zum 18. September 1940 geordnet den Bezirks⸗-Ledergroß⸗

händlern einzusenden. Artikel VI (I) Die für den Verteilungszeitraum August / September 1940 ausgegebenen Bestellscheine für Sohlenmaterial werden am 30. September ungültig; sie können nicht in neue Be— stellscheine umgetauscht werden. für Sol Lieferfirmen der Selbstbesohler bis zum 30. September 1940 an ihre Vorlieferanten weitergegeben werden. Auf Bezug⸗ scheine, die vor dem 1. Mai 1910 ausgestellt worden sind, darf Sohlenmaterial nach dem 31. Juli 1940 nicht mehr ge⸗ liefert werden. ; Artilel VII BVerstöße gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7

r Anordnung 81 bestraft.

en 30. Juli 1940.

eict

teichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: He imer.

Inordnung Nr. 11 8 8 J der ieh

6 = (dztegelung d

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen ur, Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 15. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher. Staatsdnzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 851 Geltungsbereich . (I) Wer Ruß beschafft, verteilt, lagert, absetzt oder ver⸗ braucht, unterliegt dieser Anordnung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: = (2) Als Ruß im Sinne dieser Anordnung gelten Gas⸗, Azetylen- und Flammruß sowie hieraus hergeftellte Ruß—⸗ gemische. . (8) Gasruß im Sinne dieser Anordnung ist auch ein Mischruß, der mehr als 45 v. H. Gasruß enthält. . (h Azetylenruß im Sinne dieser Anordnung ist auch ein Mischruß, der mehr als 45 v. H. Azetylenruß enthält. (G6) Flammruß im Sinne dieser Anordnung sind auch

Kien⸗ Oel- und Lampenruß sowie solche Mischruße, die mehr als 55 v. H. Flammruß k ö hen ;

§82 Einkaufsregelung

(d Wer Gas-, Azetylen⸗ oder Flammruß in⸗ oder aus⸗ k . 86. oder Ausland erwirbt, bedarf azu im Einzelfalle der ausdrücklichen vorherigen Zustimmun der Reichsstelle (Einkaufsbewilligung). J ö (2) Bei Einkauf im Inland ist die Einkaufsbewilligung gleichzeitig mit der Auftragserteilung dem Verkäufer auszu— händigen.

(G3) Der Verkäufer darf ohne Aushändigung d in⸗ kaufsbewilligung nicht 5 ö .

§3 Verbrauchs regelung

(1) Wer Gas- oder Azethlenruß in⸗ oder ausländischer Herkunft verbraucht, bedarf dazu der vorherigen Zustimm der Reichsstelle Gerne en men gr . ‚.

E) Die Verbrauchsbewilligung gilt als erteilt an Ver⸗

S) Die nach dem 1. Mai 1940 ausgestellten Bezugscheine Sohlen material G 5 der Anordnung 81) können von den

der Fassung vom 18. August 1935 (RGBl. 1 S. 1439) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Uberwachung 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939) wird zur Durchführung und zur Ergänzung der Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 235. Mai 1940) (Beschlag⸗ nahme von Baueisen) im Einvernehmen mit dem General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft mit Zu⸗

A) Herstellern, Händlern sowie solchen Verarbeitern von 9 die im Besitz einer Verbrauchsbewilligung gemãä als 100 kg an Ruß verarbeiten

vorhergehenden Monat sowie die Lagerbestände

am Ende des vorhergehenden Monats.

b) Herstellern und Händlern von Ruß unbeschadet

der Meldepflicht zu a ;

bis zum 5. jeden Monats die im vorhergehenden

Monat ausgelieferten Mengen.

Dieser Meldung sind auch die auf die Namen der Käufer

lautenden, mit, dem Lieferbermerk versehenen Einkaufs—

bewilligungen über Gas⸗, Azetylen⸗ und Flammruß beizu—

fügen.

E) Verarbeiter, deren monatlicher Rußverbrauch die für

die Erstattung der Meldungen festgesetzte Mindestmenge nicht

mehr crreicht, unterliegen so lange der Meldepflicht, bis sie

von dieser Pflicht von der Reichsstelle ausdrücklich ent⸗ bunden sind.

58

Nachweispflicht

Die Richtigkeit der der Reichsstelle erstatteten Meldungen

muß buchmäßig durch Untexlagen nachweisbar sein.

8 9 Die Reichsstelle kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

§510

Strafen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den Vorschriften der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430)

bestraft. §5 11

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 12. August 1940 in Kraft.

Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie für die

Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Gleichzeitig

treten folgende Anordnungen außer Kraft:

Nr. 7 vom 20. Juni 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 141 vom 21. Juni 1938), Nr. 8 vom 2. September 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 206 vom 5. September 1938), Nr. 9 vom 21. April

1939 (Deutscher Reichsanz, u. Preuß. Staatsanz. Nr. 93 vom 24. April 1939), Nr. 10 vom 8. April 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 83 vom 8. April 1940). Der Reichsbeauftragte für Ruß.

Jehle.

Zweite Durchführungs⸗Anordnungg der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahl⸗

bewirtschaftung (Beschlagnahme von Baueisen) vom 31. Juli 1940.

1 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

und Regelung des Warenverkehrs vom

3 sind oder monatlich durchschnittlich mehr

ö

den 27. Juli 1940.

; ; brau ür die gemä bis zum 5. jeden Monats Zu⸗ und Abgang im K

Anordnung fallen unter nung über den Warenverkehr.

gebieten.

Reichsgesetzblatts,

schriften in den Gebieten von Eupen, Vom 22. Juli 1940.

verordnung in 25. Juli 1940.

bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Sta! ; vom 15. Zuni 1940 zu . ahlbewirtschaftung

Der Eisen⸗ und Stahlhandel ist berechtigt, vom Ver⸗

. übernommenen Mengen di weils geltenden Lagerpreise zu jorbern. gen die je⸗

S5.

Die Obersten Bauleitungen der Reichsautob über⸗ nehmen folgende Bezirke: ; ösautobahnen über

OBR Berlin Wehrkreis III, Berli

3 6 ; lin W 35, Potsdamer

SBR Breslau Wehrkreis VIII, Breslau, Elferpla

OBR Dresden Wehrkreis IV ohne . ken Merseburg, Dresden A, Bismarckplatz 5,

k Bez. Wirtschaftsamt VI a, Essen, Krupp⸗

raße 30,

OBR Frankfurt / M. Wehrkreis XII tankfur Hohenzollernanlage 30, w

OBR Halle / Saale Bez. Wirtschaftsamt IE b und Re⸗ gierungsbezirk Halle⸗Merseburg, Halle / , Preußen⸗ hof, Delitzscher Str. 3,

OBR Hamburg Wehrkreis X, Hamburg⸗Altona, Mu⸗

ö 16. 9 .

Sz R Hannover Wehrkreis XI, Hannover, Lavestr. 77/7

OBR Kassel Bez. Wirtschaftsamt IXa, f . prinzenstr. * ;

OBR Köln Bez. Wirtschaftsamt VI b, Köln, Am alten

Od r de ee (Pr) W

OBR Königsberg (Br) Wehrkreis 1, Wehrkrei Königsberg (Pr), . ) ö

OBR Linz Reichsgau Oberdonau, Linz, Straße d. Su⸗ detendeutschen,

OR München Wehrkreis VII und Reichsgau Tirol— Vorarlberg, München, Maillinger Str. 33,

D* R Nürnberg Wehrkreis XIII, Nürnberg, Sandstr. 34

OBR Stettin Wehrkreis II, Stettin, Grabower Str. 2

DBgt Stuttgart. Wehrkreis H, Stuttgart, Jägerstr. 11,“

OBR Wien Reichsgau Wien und Niederdonau, Wien 1 Dr.⸗Loeger⸗Platz 3, .

OBR Villach Wehrkreis XVIII ohne Reichsgau Tirol— Vorarlberg, Warmbad Villach, Haus Schüller.

S6.

,, , gen die Bestimmungen dieser ie Strafvorschriften der Verord⸗

S 7.

Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost—

Berlin, den 31. Juli 1940. .

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Bekanntmachung. .

Juli 1940 ausgegebene Nuntmer 1314 des Teil 1, enthält: ; ö über die

Die am 30.

Verordnung Vor⸗

oresnet.

k 1 preisrechtlicher almedy und Verordnung zur Einführung der ,,,

den eingegliederten Ostgebieten. Vom

Verordnung über die Einführung der außenhandelsstatisti⸗ en Vorschriften in den Gebieten von kum ne hn . oresnet. Vom 25. Juli 1940.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 26. Juli 1940.

Verordnung zur Einführung des Reichsleistungsgesetzes in Gebieten von Eupen, . und en Vom

Verordnung über Forderungen und Rechte auf wieder⸗

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 31. Juli 1940. S. 3

braucher, die im Besitz von Genehmigungen gemä 3 der Anordnung Nr. 5 vom 17. April . ui anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 1 vom 20. April 1936) oder gemäß § 3 der Anordnung Nr. 7 vom 20. Juni 1938 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 141 vom 1. Juni 1938) oder gemäß § 3 der Anordnung Nr. 8 vom 2. September 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 206 vom 5. September 1938) sind.

G) Wer vierteljährlich nicht mehr als 60 kg Gas- und Azetylenruß oder vierteljährlich nicht mehr als 50 kg Gas— oder Azetylenruß verbraucht (Kleinverbraucher), bedarf keiner Verbrauchsbewilligung (Freigrenze).

§84 Verarbeitungs regelung

() Wer im Besitz einer Verbrauchsbewilligung gemäß 8 3 ist oder wer gemäß 5 3 Abs. 3 einer solchen nicht bedarf, ist berechtigt, Gas- und Azetylenruß im eigsnen Betrieb zu verarbeiten.

E) Die Reichsstelle für Ruß setzt Höhe und Zusammen⸗ setzung der Verarbeitungsmenge i 3 . G) Eine Verarbeitung außerhalb des eigenen Betriebes ist nur mit vorheriger Zustimmung der Reichsstelle zulässig.

Ausfuhr

Zur Ausfuhr bestimmte, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen der Reichsstelle hergestellte rußhaltige Waren dürfen nur zur Ausfuhr verwendet werden. Unterbleibt die Ausfuhr, so ist dies der Reichsstelle unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. Solche nicht ausgeführten ruß— haltigen Waren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Reichsstelle im Inlande in den Verkehr gebracht werden.

36 Bewilligungen

Die auf Grund dieser Anordnung erteilten Bewilligungen sind nicht übertragbar und jederzeit widerruflich. Sie . mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

8587 Meldepflicht ( ) An Meldungen sind auf besonderen bei der Reichs⸗

stimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes angeordnet:

§ 1.

Eisen⸗ und Stahlhändler haben mit Wirkung vom 1. August 1940 nach Erhalt eines mit einer OGB⸗Bau⸗Kontroll⸗ nummer erteilten Auftrages auf Lieferung von , ,.

reitflanschträgern, Moniereisen, Betonsonderstählen

durch unverzügliche Anfrage unter Angabe der Kontroll⸗ nummern bei der für ihren Bezirk zuständigen Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen festzustellen, ob das be⸗ stellte Material den . der Anordnung 2 des General⸗ bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung vom 23. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 23. Mai 1940) beschlagnahmten Beständen ent⸗ nommen werden kann.

Aufträge auf J des in Abs. 1 genannten Ma⸗ terials an die Werke bzw. Verkaufsverbände der eisen⸗ schaffenden Industrie sind erst zulässig, wenn durch eine Be— scheinigung der zuständigen Obersten Bauleitung nachge⸗ wiesen ist, daß das bestellte Material nicht den beschlagnahm⸗ ten Beständen entnommen werden kann.

§ 2. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautohahnen sind verpflichtet, innerhalh von 14 Tagen nach hu ang der An⸗ fragen entweder das erforderliche Material bereitzustellen, oder aber mitzuteilen, daß das Material nicht aus den be⸗ schlagnahmten Beständen entnommen werden kann.

3..

Die Werke bzw. Berkaufsverbände der eisenschaffenden Industrie dürfen nach dem 1. August 1940 erteilte Aufträge des Eisen und Stahlhandels auf Lieferung der in 5 1 ge⸗ nannten Waren nur verbuchen, wenn der Bestellung eine Erklärung der für den Ort der Niederlaffung des Eisen⸗ und Stahlhändlers zuständigen Obersten Bauleitung der Reichs⸗ autobahnen beigefügt ist, daß das bestellte Material nicht aus den beschlagnahmten Beständen entnommen werden kann.

§ 4.

kehrende Naturalleistungen. Vom 29. Juli 1946.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 Raa. Post⸗ versendungsgebühren: 6, 93 Rau für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Juli 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

WMichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Lettische Gesandte in Berlin, Herr Edgar Kree⸗ winsch, hat Berlin am 27. Juli 1940 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär, Herr Juris Vigrabs, die Geschäfte der Ces er, n

Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr 2 Romalo, hat Berlin am 26. Juli d. J. verlassen. Wahrend seiner Abwesenheit führt der bevollmächtigte Gesandte, Herr Victor Brabestzianu, die Geschäfte der Gesandtschaͤft.

Der Chinesische Botschafter in Berlin, Herr Chen Chieh, hat Berlin am 25. Fuli d. J. verlassen. Während. seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Beue Tann die Geschäfte der Botschaft. n.

Nr. 25 des Reichsministerialblatts vom 27. Juli 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin Nw 40, Scharnhorst⸗ traße 4, zu beziehen. Inhalt. n, . Verwaltungssachen: ünfzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hansestadt Ham⸗ urg. Sechzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hanse⸗ . Hamburg. Siebzehnte Anordnung über die Neugestaltung er Hansestadi Hamburg. Achtzehnte Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der , Hamburg. Finanzwefen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April 1949 bis 30. Juni 1940. Konsulatwesen: Ezequaturerteilung und Erlöschen von Exequatur- erteilungen. Polizeiwesen; Anordnung über den Besuch der Inselbäder der Nordsee im Sommer 1940. Steuer⸗ und Zoll⸗

wesen: Verordnung zur Durchführung des 8 388 der Reichs-

Der Eisen⸗ und Stahlhandel ist verpflichtet, die zuge⸗

stelle erhältlichen Vordrucken zu erstatten von

. Materialien gemäß den Preisbestimmungen der 1. Durchführungs⸗Anordnung zur Anordnung 2 des General⸗

abgabenordnung.

Wir iich aft stern.

„Werkftoffe und Chemie.“ Gröffnung der Kongreßschau in Breslau.

Am Dienstagnachmittag fand in der Staatenhalle auf dem Breslauer Messegelände die feierliche Eröffnung der Kongreß⸗ schau „Werkstoffe und Chemie“ statt. Der Vorsitzende der Dechema, Professor Dr. Duden, begrüßte die zahlreich erschienenen Vertreter des Staates der Partei, der Wissenschaft Wirtschaft, des Handels und der Wehrmacht. Mit den Worten: „Holt auch auf eurem Gebiet des Apparatebaues aus den che— mischen Stoffen alles heraus, was sie irgend hergeben, unter Ein⸗= sparung von devisenbelasteten Fremoͤstoffen, selbstverständlich aber ohne Konzession an die Güte der Werlstücke, sondern im Gegen⸗ teil, mit einem Mehr an Qualität und Verwendbarkeit“ umschrieb Professor Duden kurz Sinn und Ziel der Kongreßschau. Er wies dann auf die großen Fortschritte hin, die insbesondere in den letzten drei Jahren, seitdem der Vierjahresplan läuft, schon er⸗ reicht wurden, Erfolge, die ohne gründliche deutsche wisenschast⸗ liche Forschung undenkbar wären. Die Kongreßschau „Werkstoffe und Ehemie“ möge zur weiteren Exreichung der Ziele des Vier⸗ jahresplanes einen wertvollen Beitrag leisten und darüber hinaus der Notwendigkeit, umfassende wissenschaftliche Forschung auch in Zukuft zu betreiben, sichtbaren Ausdruck verleihen.

Nach der Begrüßungsansprache nahm für den verhinderten Reichsminister Dr. Todt Staatsrat Dr. Schieber das Wort und führte im Auftrage Reichsministers Dr. Todts n. a, aus: Wenn

sich in diesen Tagen und Stunden der heranreifenden Entschei⸗

dung Erzeuger und Verbraucher chemischer Apparate zu einer Werkstofffchau zusammenfanden, so konnte dies nur erfolgen, weil die Veranstalter dabei eine besondere Aufgabe übernahmen. Im Bewußtsein des kommenden deutschen Sieges müssen schon im Kriege den ö zum deutschen Wirtschaftsorgan gestoßenen Völkern und Landsmannschaften in einprägsamer Form die tech⸗ nische Hilfe und alle technischen Möglichkeiten aufgezeigt werden. „Von Breslan aus gehen die Tore und Wege nach dem Osten und Südosten, und ich wünsche der . daß es ihr gelingen möge, der ihr gestellten Aufgabe gerecht zu werden, bei⸗ zutragen zum endgültigen deutschen Siege, der es der deutschen Technik ermöglichen wird, im friedlichen Leistungskampf die Segnungen ihres Schaffens zur sozialen Höherführung nicht nur den ö Menschen, sondern auch den Völkern der dem Großdeutschen Reich befreundeten Nationen zu bringen“, Staats⸗ rat Dr. Schieber ergänzte dann von sich aus diese Ausführungen und ging auf die k Blockadeabsichten ein. Im Gegensatz h diesen Plänen wollen die deutsche Wirtschast und die deutsche

echnik trotz ihrer Kriegsaufgaben allen europäischen Ländern helfen, und die Handelsverträge und die Wirtschaftsabmachungen, die das Großdeutsche Reich mit vielen . ab w hat, seien die Helfer im Kampfe dieser Länder gegen Englands Anmaßung und Wahnwitz.

Mittelbare übersehbare Kriegsschäden werden von den Sachversicherungsunternehmungen über⸗ nommen.

§ 1 Nr. 7 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sowie die gleichartigen Bestimmungen in anderen k rungszweigen sehen bekanntlich vor, daß eine Haftung der Sach⸗ versicherungsunternehmungen für mittelbare und unmittelbare Kriegsschäden entfällt. Dlese Bestimmung ist notwendig gewesen, um die Versicherungsunternehmungen nicht durch Uebernahme von in ihrer Auswirkung unübersehbaren Kriegsschäden in ihrer Leistungsfähigkeit zu gefährden. Durch ein Rundschreiben des Leiters der Wirtschaftsgruppe Sachversicherung 1 ist jedoch Vor⸗ sorge getroffen worden, einen Ueberblick über das Ausmaß der mittelbaren Kriegsschäden zu gewinnen und insbesondere die Schäden zu erfassen, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob es sich um einen reinen Versicherungs⸗ oder um einen mittelbaren Kriegsschaden handelt. Die Sachversicherungsunternehmungen sind aufgefordert worden, alle Schäden, die die Unternehmungen als mittelbare Kriegsschäden unter Berufung auf die Kriegsaus⸗ schlußklausel ablehnen wollen, dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Sachbersicherung vorher zur Kenntnis zu bringen, damit die Wirt⸗

Anschließend sprach P;rofessor Dr. Aubin von der Uni⸗ versität Breslau über „Die nationalpolitische Bedeutung von Ge⸗ werbe und Industrie in Ostdeutschland“, wobei der Vortragende folgendes hervorhob: Wenn wir heute vor einer vollkommenen Neugestaltung des Ostraums stehen, dann genügt, um einen dauernden Grenzwall unseres Volkes aufzurichten, keineswegs ein noch so gesundes Bauerntum. Es bedarf vielmehr einer wohl⸗ geschichteten Gesellschaft, und nur allein die genügende Durch⸗ setzung des Ostens mit Gewerbe und Industrie ist, wie das Mittel⸗ alter gezeigt hat, imstande, dem Osten seine volkspolitische Wider⸗ standskraft zu geben. = . .

Der Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer Breslau, Fitzner, behandelte sodann die kommenden Aufgaben der Wirt⸗ schaft im Osten, wobei er die Aufgaben des Gewerbes im Osten in folgende Punkte zusammenfaßte: 1. Das Rohstoffgebiet der Mitte zwischen Weichsel und Oder muß vorbereitet sein, die Er⸗ zeugung seiner Grundstoffe und Halberzeugnisse so zu steigern, daß die Wünsche des Ostens und seiner Nachbarländer befriedigt werden können; 2. die Gewerbe der Fertigungsseite müssen so weit wie möglich über den Osten verbreitete Standorte wählen; 3. die Landwirtschaft wird neben ihren allgemeinen Juteressen auf die Erzeugung von industriellen Ausgangsformen Wert legen müssen; 4. alle Gewerbe müssen einen ausreichenden Anteil an den wehrwirtschaftlichen Anforderungen des Reiches übernehmen können. Präsident Fitzner schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis, daß die großen Aufgaben im Osten am besten von. denen geleistet werden würden, die bereit seien, wirkliche Pioniere u sein. . . . Die Kongreßschau „Werkstoffe und Chemie“ beschräukt sich auf die für chemische und verwandte Betriebe in Betracht kommenden Werkstoffe sowie auf, gewisse Laboratoriums—⸗ und Betriebskontrollgeräte und besondere neuartige Anwendung formen der Werkstoffe. Sie gliedert sich in drei große Teile, die den wissenschaftlichen Geräten, den metallischen und nichtmetalli⸗ schen Werkstoffen gewidmet sind. Aus der Fülle der in Betracht kommenden wissenschaftlichen Geräte sind in erster Linie die⸗ jenigen ausgewählt, die neu und besonders cg sind, so daß ber Besucher in diesem Teil der Schau Gelegenheit hat, eine große Zahl neu entwickelter Apparate und Instrumente kennenzu⸗ lernen. Der zweite den metallischen Werkstoffen gewidmete Teil der Schau gibt einen umfassenden Ueberblick über den heutigen Stand der Entwicklung chemisch und thexmisch hochresistenter Metall⸗Legierungen. Der dritte Teil der Schau enthält nicht⸗ metallische Werkftoffe und umfaßt insbesondere Glas, Porzellan, Steinzeug, säure⸗ und feuerfeste Steine, Quarz, Kautschuk, lu nst⸗ fer en sowie die zahlreichen . Kunststoffe, ferner Schutzüberzüge aus Eisen, Beton, Holz usw., aus Gles, Emaille, Gummi, . und anderen Erzeugnissen. Eine Dechema⸗ Lehrschau, die das Schrifttum der Dechema, den Aufgabenkreis der Forschungs- und Beratungsstelle das Ergebnis der Normungz—= arbeiten und der Bearbeitung von Werkstofs⸗Blättern zeigt, sowie eine Literaturschau der Chemie vervollständigen die Kongreßschau.

schaftsgruppe darüber entscheiden kann, ob nach ihrer Auffassung bie Ablehnung berechtigt ist oder nicht. Die eingegangenen. Mel⸗ dungen lassen erkennen, daß der Umfang der bis zum J. Juli 1946 angemeldeten Schäden sich in einem tragbaren Rahmen hält. Die Versicherungswirtschaft, so heißt es in einem Rundschreiben des Reichsaufsichtsamts für Privatversichexung, will und soll nach Kräften dazu beitragen, daß in ihrem Bereich die durch den Krieg eingetretenen Schäden möglichst schnell und reibungslos beseitigt werden. In Berücksichtigung dieser Erw . ist das Reichs e, n . der . daß die Sachdersicherungsunter= nehmungen diese übersehbaren mittelbaren Kriegsschäden über⸗ nehmen und iusoweit von der Einwendung der Kriegsklausel keinen Gebrauch machen sollten. Im Interesse einer gleichmäßigen Be⸗ handlung der Versicherten wie der Versicherungsunternehmungen selbst wird daher angeordnet, daß die Sachversicherungsunter; nehmungen die mittelbaren Kriegsschäden, die sie bis zum 1. Juli 1940 der Wirtschaftsgruppe Sachversicherung 1 zu melden hatten und die nicht bereits von der Wehrmacht oder einem anderen ersetzt worden sind, in Abweichung von den bedingungsmäßigen Verein⸗ barungen übernehmen. Unberührt hiervon bleibt die Geltend⸗ machung etwaiger Regreßansprüche der Unternehmungen gegen das Reich oder andere Dritte.

Wirtschaft des Auslandes.

England zu einem Verbot des Getreideeinkaufs in Uebersee gezwungen.

Rom, 30. Juli. Wie Stefani aus San Sebastian meldet, hat die britische Regierung den Ankauf von Getreide in 1b e g Ländern verboten. Diese für die Lage der englischen Schiffahrt außerordentlich bezeichnende Maßnahme hat in der Bevölkerung lebhafte Beunruhigung ausgelöst, da ö offenkundig macht, daß die Lage der englischen Handelsschiffahrt katastrophal sein muß. Weit davon entfernt, die Blockade gegen die Achsenmächte zu ver⸗ schärfen, sieht England sich heute in die Notwendigkeit versetzt, die Gürtel enger zu schnallen, um den Wirkungen der Gegenblockade zu begegnen. .

Zerfall des Londoner Silbermarktes.

In einer der letzten Qummern der „Financial Times“ ist zu lesen, daß der Londoner Silbermarkt eine sehr nebensächliche An⸗ gelegenheit geworden sei. Den Berichten führender Makler zufolge verde das Geschäft mehr und mehr beschränkt und nur gelegentlich durch Silberverkäufe der Erzeuger belebt. Die. Kapitulation

rankreichs . die Nachfrage aus diesem Land völlig abge⸗ chnitten, und auch die . Interessenten zeigten wenig seigung zu Geschäften, teilweise, weil sie zu wenig Gelegenheit dazu sehen und teilweise wegen der ere 6 der Verschiffungs⸗ möglichkeiten.

Dieser kurze Bericht läßt deutlich erkennen, daß London seine früher sehr bedeutende Stellung am Weltsilbermarkt infolge des Krieges vollständig eingebüßt, ebenso wie es bekanntlich auch seine 6. Stellung als Finanzzentrum und als ö ver⸗ oren hat.

Dãänisch⸗schwedisches Warenaustausch⸗ und Sahtiungs abtommen unterzeichnet.

Kopenhagen, 30. ö.. Nach langen und eingehenden Ver⸗ , . zwischen Dänemark und Schweden ist zwischen den eiden Ländern ein Warenaustausch⸗ und Zahlungsabkommen ab⸗

an Gültigkeit hat und durch welches der Handel zwischen en beiden Ländern für das 2. Halbjahr 1940 geregelt worden ist, ist sofort in Kraft getreten. Bas Zahlungsablommen legt fest, der dänisch⸗schwedische Handel auf der Clearing⸗Basis er⸗ folgen soll.

. worden. Das Warenaustauschabkommen, di U 1

1 * 4 24 1 4.

Die ersten Ergebnisse bei Weizen liegen ebenfalls vor.

das vom

Gute Srnteaussichten in Rumänien.

Bukarest, 30. Juli. Die Ernteaussichten Rumäniens müssen infolge 6 er Wetterlage in den n l. Wochen als normal bis gut bezeichnet werden. Die Hülsenfruchternte, die in vollem Gange ist, ist als gut anzusprechen. Die Haferernte ist bei er⸗ höhter Anbaufläche ebenfalls als gut zu bezeichnen. Obgleich Rumänien kein Haferexporteur ist und die Qualität sehr leicht ist, dürfte mit einer ausfuhrverfügbaren Menge von 16 —– 80 000. t gerechnet werden. Auch bei Gerste sollen die Aussichten gut sein. Der Ausfuhrüberschuß dürfte nach sicheren Schätzungen über 300 00 t betragen und günstigenfglls sogar 590 0600 t ö amtaußfuhrüberschuß ist hier schätzungsweise mit 309 400 000 t ,,, oraussetzung, daß der normale Eigenver⸗ brauch von 3,5 Mill. t jährlich nicht ungebührlich überschritten wird. Im ganzen betrachtet, hängen die weiteren Ernteaussichten im wesentlichen von der Demobilisierung ab.

Der Saatenstand bei Mais verbessert sich ständig, wenn auch in den e ge Gebieten eine grüne Ernte befürchtet wird. i hier kann nur eine sofort wirksame Demobilisierung gewisse Schäden der Vergangenheit wieder gutmachen. Entsprechend dem Charakter dieser Frucht sind Voraussagen im jetzigen Zeitpunkt nur schwer zu machen; trotzdem darf damit gerechnet werden, daß der normale Ausfuhrüberschuß erzielt wird. Dieser dürfte für Rumänien ohne die abgetretenen Gebiete mit mindestens 500 009 t anzusetzen sein. Aber auch hier ist ,, daß eine sofortige Demobilisierung wirksam erfolgt und daß damit sowohl die not⸗ wendigen Arbeltskräfte für die Häufelung freigegeben werden und der normale Inlandsverbrauch durch Herstellung normaler Zu⸗ stände wieder herbeigeführt wird.

chinefijchen Außenhandels im Suni.

Der chinesische Außenhandel zeigte im Ie, dei der Einfuhr wie bei

Schrumpfung des

Schanghai, 30. Juli. Juni 1946 gegenüber dem Vormonat r v der Ausfuhr eine starke Schrumpfung. Der , . machte rund 11 Mill. US2⸗Dollar und die Ausfuhrminderung rund 3 Mill. USA⸗Dollar gegenüber dem Vormonat aus. Im Rahmen des . Außenhandels mar im übrigen der über⸗ aus y. Anteil des Hafens q enge bemerkenswert, der mehr als bie Hälfte des Außenhandelsverkehrs der Gesamtchinahãfen auf sich vereinigte. Im einzelnen betrug die Juni-Einfuhr 538

egen 64,8 Mill. US-Dollar im Vormonat und die Juni⸗Aus⸗ 23 8.3 gegen 11,3 Mill. USA⸗Dollar.

Berliner Börse vom 30. Juli.

Das Geschäft an den Aktienmärkten hat auch am Dienstag keine Belebung erfahren, so daß den ersten Notierungen vielfach wieder Mindestorders zugrunde lagen. Die Kursgestaltung war wie bereits in den letzten Tagen nicht einheitlich, jedoch überwogen leichte Gewinne. Das nach wie vor vorhandene Anlagebedürfnis kommt an den Rentenmärkten und in einigen Speztalpapieren zum Ausdruck.

Montane waren überwiegend leicht rückgängig. So büßten Mannesmann 28, Verein. Stahlwerke „, Hoesch 12, Rheinstahl W und Stolberger Zink 1 3 ein. Im letztgenannten Ausmaße höher lagen Klöckner. Bei den Braunkohlenwerten veränderten sich nur Deutsche Erdöl (4 1 3). Von Kaliaktien stiegen Wintershall um den gleichen Prozentsatz. Ber den chemischen Werten setzten Farben mit 17578 um n“ niedriger ein. Schering verloren 1 23. Von Gummi⸗ und Linoleumwerten erhöhten sich Conti Gummi, von Autowerten BMW um je M *. In Elektro⸗ und Versorgungswerten traten keine nennenswerten Kursrück⸗ gänge ein. Höher lagen Siemens, Rheag, Dessauer Gas und EW Schlesien um je u“, AEG um 6, Wasser Gelsenkirchen um 1 und Bekula um 11 ½ 275. Von Maschinenbaufahriken lagen De um ia 5 befestigt, während Schubert C Salzer 136 * her Hervorzuheben sind noch Deutscher Eisenhandel mit Dortmunder Union und Hotelbetrieb mit je 175. Berger ver⸗ loren R und Aschaffenburger Zellstoff 5 3. Reichsbank notiert 1125 gegen 1124.

Im weiteren Verlauf konnte sich verschiedentlich eine leichte Befestigung durchsetzen. Die Führung hatten Berliner Maschinen mit 42 und Junghans mit 41 X. Verein. Stahlwerke selten den Besitzer mit 124 und Farben mit 175162. AEG ge⸗ wannen 5 und Hotelbetrieb 233. Bekula mußten 1 ihres Anfangsgewinnes wieder hergeben.

Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Haltung als gut behauptet. Verein. Stahlwerke schlossen mit 12375 und Farben mit 17575. EW Schlesien gewannen gegen den ersten Kurs 135.

Am Kassamarkt schwächten sich Banken in Reaktion auf die vorangegangene Aufwärtsbewegung überwiegend ab. U. a. ver= loren Berliner Handelsgesellschaft , Commerzbank 1 und Dresdner Bank 1 235. Höher veranlagt waren Vereinsbk. Ham⸗ burg mit 4 31 35. Von Hypothekenbanken stiegen Bayerische Hyp. um Moo und Mecklenburgische Hp. u. Wechsel gegen letzten Kurs um 235. Im übrigen kam es meist zu Rückgängen. So verloren u. a. Deutsche Centr. Boden 6 und Meininger Hyp. 1 33. Unter den Schiffahrtswerten waren Hapag 1 * und Hansadampf M »½ niedriger angeboten. Von Bahnwerten sind Deutsche Eisenbahnbetrieb mit 1 hervorzuheben. Am Markt der Kolonialanteile verzeichneten Kamerun mit 7 und Neu— guinea mit 3 *, beide bei Repartierung, beachtliche Gewinne, während Doag und Otavi zur Schwäche neigten. Der Kassamarkt der Industriepapiere trug bei meist geringen Veränderungen kein einheitliches Gepräge. Wir erwähnen Gildemeister mit ö C. W. Kemp mit 4 1x und Verein. Glanzstoff mit e 25.

Steuergutscheine J nannte man unverändert mit 99, mf bis 99, 95. Stärkerer Nachfrage begegneten Steuergutscheine II, die bei größerem Umsatz für alle Termine um ** heraufgesetzt wurden. ;

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 15075 nach unverändert 150 und Reichsbahnvorzüge 126755 (12651),

Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe und Kommunal⸗ obligationen gefragt. Stadtanleihen waren gut gehalten. Ge⸗ meindeumschuldung stellte sich wieder auf 9976. Dekosama II und III waren mit ie bzw. i' 2 im Verkehr. Dekosama 1 waren geringfügig befestigt. Von Länderanleihen wurden 27er Baden, 28er Mecklf. Schwerin und 30er Meckl-Strelitz um 6 heraufgesetzt. Unter den Altbesitz-Emissionen verzeichneten Ham- burger mit 4 und Rheinprovinz mit üs & leichte Gewinne. Am Markt der Reichsanleihen waren Reichsschätze unverändert. Die Ver Reichsanleihe stieg um *, während 40er Postschätze in

leichem Ausmaße nachgahen. Reichsbahnschätze lagen bei geringen er hungen nicht einheitlich. Industrieobligationen wiesen keine nennenswerten Veränderungen auf.

Der Privatdiskontsatz lautete unverändert Mitte. ; ö .

Am Geldmarkt stellte sich der Satz für Blanko⸗Tagesgeld wieder auf 176 —2* . . r ;

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine

Veränderungen ein.

2735 . in der

Vörsenkennziffern für die Woche vom 22. bis 27. Juli 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 22. bis 27. Juli 19410 im Vergleich zur

woche wie folgt: ö ö Wochendurchschnitt Monats vom 22. 7. 40 vom 15. 7. 40 durchschnitt bis 27. 7. 40 bis 20.7 40 Juni

127,89 128.27 127,96 118,B78 118,70 118,32 126,17 126.29 125.65

123,06 123, 16 122,72

Aktien kurse (Kennziffer

1gzz bis igꝛs 1667 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Indufstrie .. Handel und Verkehr .

Gesamt ... Kursniveau der 400igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit ⸗Anstalten Kommunalobligationen .= Anleihen der Länder und

Gemeinden..

Durchschnitt ...

Außerdem: . 5 ooige nn 103,B97 4 060Jĩj3e Gemeinde⸗ un schuldungsanleibe 99. 72

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Wieder Mitteilung über Reichs martturs

in Mexito. Sterlingnotierung eingefstellt.

Mexiko⸗City, 29. Juli. Das mexikanische Finanzblatt „Boletin financiero minero“ hat die Mitteilung über Reichs markkurse, die seit Kriegsbeginn eingestellt war, wieder aufgenom- men. Die Sterlingnotierung wurde dagegen jetzt gestrichen.

i ᷣr 2ᷣ!ꝛ¶r⸗ꝗᷣ C ᷣ:ᷣᷣ—QiNiu&mr / ,

Devisenbewirtschaftung.

NWeuregelung des Zahlungsverkehrs mit den Niederlanden. K Durch Runderlaß 55 0 De St. 19 40 R. St. des Reichswirt⸗ schaftsministers ist der Zahlungsverkehr mit den Niederlanden neu geregelt worden. Danach sind 8 sämtliche Zahlungen nach den Niederlanden und umgekehrt im Berrechnungs · wege zu leisten.

100,99

100,94 100,35

100,73 100,82

100,97

100,95 100,43

109831 Id Sa

100,97

100, 99 160,43

10085 100,84

103,51 99479

103,92 99. 69