1940 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

sanzeiger.

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Reichsbank girokonto Nr. 19183 Nr. 178 * ber Reichsband in Bern

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Donnerstag, den 1. August, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Juli 19410.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1940.

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse in den besetzten Gebieten. Vom 27. Juli 1940.

Anordnung Nr. 16 der Reichsstelle für Holz über Regelung des Erwerbs forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 29. Juli 1940.

Berichtigung der Zweiten Durchführungsanordnung der Reichs— stelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 2 des General— bevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Beschlagnahme von Baueisen), in Nr. 177.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J, Nr. 135.

Amtliches.

Deutfches Reich.

Bekanntmachung.

Die um satzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juli 1940 werden auf Grund von 5 5 Ahsatz 1 Satz 2 des Umsatz steuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. g43) in Verbindung mit 3 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗= steuergesetz vom 25. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt: ü

Lfd. Nr. Staat Einheit R. 1 Aegypten 1ẽ Pfund 9, 90 2 Afahanistan 100 Afghani 18,81 3 Argentinien 100 Papierpesos hq, 15 4 Australien 1Ppfund 699) 5 Belgien 100 Belga 40, 07 6 Brasilien 100 Milreis 13, 10 7 Britisch⸗Indien 100 Rupien 74, 25 8 Bulgarien 100 Lewa 9. 0h 9 Dänemark 100 Kronen 48, 26 10 Estland 100 Kronen 62,50 11 Finnland 100 Mark 5,07

12 Frankreich 100 Franes 5,61 13 Griechenland, 100 Drachmen 2, 15 14 Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 15 Holland 100 Gulden 132,70 16 Iran 100 Rials 14,650 17 Island 100 Kronen 38,46 18 Italien 100 Lire 13, 10 195 Japan 100 Jen 58, 60 20 Jugoslawien 100 Dinar 5,70 21 Kanada 1ẽDollar 2, 10 22 Lettland 100 Lat 48,80 23 Litauen 100 Litas 41, 98 24 Luxemburg 100 Franes 10,02 25 Neuseeland 1 Pfund 7, 92 26 Norwegen 100 Kronen 56, S2 27 Palästina 1Psund 9,900 28 Portugal 100 Eskudos 9, 48 298 Rumänien 100 Lei 1,92 30 Schweden 100 Kronen 59, 52 51 Schweiz 100 Franken 56, 66 32 Slowakei 100 Kronen 8, 80 33 Spanien 100 Peseten 23,58 34 Südafrikanische Union 1 Pfund 9, 90 35 Türkei 1 in 1,ů98 36 Ungarn 100 Pengö bl, 22 (bei Ausfuhr nach Ungarn) 37 Uruguay 1 Peso 0, 92 38 Vereinigte Staaten 1 Dollar 250 von Amerika

Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.

Berlin, 1. August 1940. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1940.

Nach der n, , für die Lebenshaltungskosten 1 die Preise er die Güter des täglichen Bedarfs im urchschnitt des Monats Juli 1940 gegenüber dem Vor⸗ monat hauptsächlich unter jahreszeitlichen Einflüssen um

O,? vH. angezogen. Die Gesamtindexziffer stellte sich im Juli auf 131, (191514 100) gegenüber 130,6 im Juni.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 129,1 auf 130, (4 1,2 vH.) erhöht; dies ist auf die Einbeziehung der Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurückzuführen. Die Preise für Gemüse haben sich teilweise ermäßigt. Die Index⸗ ziffer für Bekleidung hat von 138,9 auf 139,1 (4 0,1 v9.) und die Indexziffer für „Verschiedenes“ von 146,4 auf 146,7 ( 02 vH.) angezogen. Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (124,9) und für Wohnung (121,2) unverändert geblieben.

Berlin, den 31. Juli 1940. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse in den besetzten Gebieten.

Vom 27. Juli 1940.

Nach 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von . in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 771) wird am 29. Juli 1940 eine Reichskreditkasse in

Saarburg CGothringen) eröffnet.

Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht⸗ lich und aer, vertreten. Erklärungen des Vor⸗ standes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern . werden.

Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Z. Zt. Brüssel, den 27. Juli 1940.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wil z.

Anordnung Nr. 16 der Reichsstelle für Holz. Betr.: Regelung des Erwerbs farst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den , 6 Eupen, Malmedy und oresnet.

Vom 29. Juli 1940.

Auf Grund von §S§ 5 und 7 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. 1 S. 1677) und des §1 Nr. 1, 12, 13 und §5 4 der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (RGBl. 1 S. 893) ordne ich mit Genehmigung des Reichsforst⸗ meisters an: 31

In den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet dürfen natürliche oder juristische Personen, Behörden und Dienst⸗ stellen jeder Art, die ihren Wohnsitz, geschäftliche Niederlassung oder Sitz der Verwaltung im übrigen Gebiet des Deutschen Reiches einschließlich der eingegliederten . haben, nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Holz

Nadelstammholz und Nadelderbstangen (auch zur Her⸗ stellung von Schwellen und Masten u. ä.), Laubnutzholz,

Berliner Börse vom 31. Juli.

Das Geschäft war an den Aktienmärkten am Mittwoch nur in einzelnen Werten etwas lebhafter. Die Kursgestaltung war wiederum nicht einheitlich, jedoch entwickelte sich unter Führung von Verein. Stahlwerke eine leichte Aufwärtsbewegung.

Am Montanmarkt fanden, wie bereits erwähnt, Verein. Stahlwerke das Hauptinteresse. Nach unveränderter Eröffnung zog der Kurs alsbald um 6 7 an. Rheinstahl gewannen R, Hoesch ß und Mannesmann 15 85. Bei den Braunkohlenwerten wurden Rheinebraun um 2 8 heraufgesetzt, während Ilse Ge⸗ nußscheine 11s2 95 verloren. Von Kaliaktien stiegen Salzdetfurth im letztgenannten Ausmaße. Am Markt der chemischen Papiere befestigten sich Farben um R auf 176. Bei den Elektro- und Versorgungswerten wurden AEG um e, Wasser Gelsenkirchen um R und Accumulatoren um 13 heraufgesetzt. Siemens lagen um R z höher. Andererseits büßten HEW und Licht⸗

Wirt sch aft s er.

Vadelgrubenholz, Faserholz und Schichtnutzderbholz (Nadelholz, Buche u. Aspe,),

Nadelschnittholz erwerben und in das übrige Gebiet des Deutschen Reiches einschließlich der eingegliederten Ostgebiete verbringen oder bereits erworbenes dorthin verbringen.

.

Die Genehmigung zum Erwerb und Verbringen wird auf Antrag durch das Forst- und Holzwirtschaftsamt, Ab⸗ teilung Absatzlenkung, in Düsseldorf durch Anbringung des Ueberdrucks „Nur gültig zum Einkauf in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet“ auf den Einkaufsscheinen bzw. Einkaufskarten erteilt. Antragsteller haben Einkaufs⸗ scheine bzw. Einkaufskarten, die sie für diesen Zweck benöti⸗ gen, aus den für den Bezug von Holz im übrigen Reichs⸗ gebiet erhaltenen zu entnehmen und dem Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamt, Abteilung Absatzlenkung, in Düsseldorf zur An⸗ bringung des Ueberdrucks zugleich mit ihrem Antrag ein⸗ zureichen.

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uwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen

den Strafbestimmungen der Verordnung über den Waren⸗

ö in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 1430).

5 4 Die Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 29. Juli 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parch mann.

Berichtigung.

In der in Nummer 177 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Zweiten Durch⸗ führungs⸗Anordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl muß es im § 1 Abs. 1 statt „OB⸗Bau⸗Kontrollnummer“ richtig GB⸗Bau⸗Kontrollnummer“ heißen.

Bekanntmachung.

Die am 31. Juli 1910 ausgegebene Nummer 135 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

ö zur Aenderung des Gesetzes über das Kredit⸗ wesen. Vom 235. Juli 1940.

Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder ab⸗ n gekommener Grundbücher und Urkunden. Vom 26. Juli 1940.

Verordnung über das Patent- und Gebrauchsmusterrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich. Vom 27. Juli 1940. .

Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. Juli 1949.

Verordnung über die Einführung der Verordnung Über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preis⸗ vorschriften in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 29. Juli 1940.

Umfang: 11½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 30 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: , 3 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200.

Berlin NW 40, den 1. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

kraft je 1 ½, ferner Deutsche Atlanten bei einem Umsatz von nur 4000 RM 235 95, ein. Von Autowerten stellten sich BMW um R 3 höher. Bei den Maschinenbaufabriken gewannen Berliner Maschinen ½ und Demag 1275. Von Zellstoffaktien ermäßigten sich Feldmühle um 11½, von Brauereianteilen Dortmunder Union um 1 35. Textilwerte erhielten durchweg keine Anfangsnotiz, in Metall- und Bauwerten gingen die Vexänderungen nicht über „ä hinaus. Zu erwähnen sind noch Bank für Brauindustrie mit 11 und Conti Gummi mit * 8.

Bei stillem Geschäft trat im Verlauf kein Stimmungswechsel ein. Ver. Stahlwerke gingen mit 124 um. Deutsche Atlanten erholten sich um 1 ; im gleichen Ausmaß befestigten sich auch Bekula. Feldmühle stiegen um 1 3. Verschiedentlich traten Werterhöhnngen um Yi , ein. Zur Schwäche neigten AEG und Hotelbetrieb mit 325 und EW Schlesien mit 1e 25.

Die Börse schloß bei anhaltender Geschäftsstille im wesentlichen

behauptet. Verein. Stahlwerke stellten sich schließlich auf 12576