1940 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 19409. S. 2

Wir tschafi stein.

2. 2 2 66 „Es gibt keine Kriegsgewinne?! Der Reich skommiffar für die Preisbildung über aktuelle Fragen der Preisbildung im Krieg.

Der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef Wagner, sprach vor dem Beirat der Reichsgruppe Industrie über aktuelle Fragen der Preisbildung im Krieg. Er erinnerte daran, daß die Ausrichtung der Wirtschaft im 5 22 der Kriegs⸗ wirtschaftsverodnung für das Gebiet der Preispolitik ihren Aus⸗ druck gefunden hat. Danach müssen alle Preise und Entgelte nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Wirtschaft gebildet werden. Jeder Unternehmer tut deshalb gut daran, sein ge⸗ schäftliches Verhalten immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob es mit den Interessen der Allgemeinheit, wie sie nun einmal durch den Krieg bedingt sind, übereinstimmt. Andere Länder haben es für notwendig gefunden, durch radikale Kriegsgewinn⸗ steuern jeden Kriegsgewinn überhaupt von vornherein zu be— seitigen. Nach der Auffassung des Preiskommissars ist in Deutsch⸗ land das Wort Kriegsgewinn überhaupt fehl am Platze. Die wirtschafts- und finanzpolitische Linie kann während des Krieges nur so verlaufen, daß die Wirtschaft instandgehalten wird, den Krieg mit all seinen Anforderungen durchzustehen, und daß sie nach Abschluß des siegreichen Krieges sich in einem Zustand be⸗ findet, der es ihr ermöglicht, den neuen Aufgaben gegenüber an⸗ treten und sich durchsetzen zu können.

Es ist selbstverständlich, so betonte der Preiskommissar u. a. weiter, daß Preise nur in solcher Höhe gefordert werden, die eine Entstehung unmäßiger Kriegsgewinne ausschließen, so daß für eine Kriegsgewinnsteuer einfach kein Raum ist. Es ist ein all⸗ gemeiner nationalsozialistischer Grundsatz, daß die Leistung ent⸗ lohnt wird, und es ist daher niemals ein Gewinn unzulässig,

wenn mit ihm eine besondere Leistung abgegolten wird. Jede Hemmung wirtschaftlichen Unternehmergeistes 3. der Preis⸗ politik fern, die ausdrücklich für besondere Leistungen einen Sondergewinn zuerkannt hat. Einen Anspruch auf Leistungslohn hat aber nur der überdurchschnittlich Tüchtige.

Der Preiskommissar betonte am Schluß seiner Rede daß er auf dem Gebiet der Preispolitik zu gegebener ö alle Maß⸗ nahmen treffen würde, die den wirtschaftlichen Fortschritt und damit den tüchtigen Unternehmer begünstigen. Es brauche des⸗ halb niemand zu fürchten, daß kriegshedingte Ausgleichsmaß⸗ nahmen der Beginn einer Leistungsnivellierung auf dem Niveau des schlechten Betriebes sein solle.

Retordbeteitigung des Auslandes an der Deutschen Ostmesse.

Die Beteiligung des Aulandes an der vom 11. bis 14. August in Königsberg nr enden ersten Kriegsmesse wird die umfang⸗ reichste fein, die die Deutsche Ostmesse seit ihrer Gründung au fzu⸗ weisen hat. Bisher haben folgende ausländische Staaten ihre Teile chm größtenteils durch Kollektiv. Ausstellungen, ange⸗ meldet? die Sowjetunion, Norwegen, Schweden, Finnland, Ungarn, Jugoslawien, Italien, die Türkei, Fran, Mandschukuo, Chrna, das Generalgouvernement Polen und das Protektorat Böhmen und Mähren. Für Geschäfte mit Rumänien sind Messe⸗ sonderkontingente bewilligt. Die Auslands- Ausstellungen der 23. Deutschen Ostmesse geben eine Uebersicht über die gesamte Produktion der Länder von der Nordsee bis zum Stillen Ozean. Die a ,,, . am 12. August werden die deut⸗ chen Kaufleute mit den ausländischen Ausstellern zur Aussprache über Geschäftsmöglichkeiten im Osten zusammenbringen.

a Q Q QQ—CQ—Q—Cy¶iłᷣ u 0 22222 2 2 2 2 2 2 2222222222222 222 22.

Wirtschaft des Auslandes.

Preisstop in den Niederlanden. Rückgängig⸗ machung der bereits erfolgten Preiserhöhungen.

Amsterdam, 3. August. Das niederländische Wirtschafts⸗ ministerium und das Landwirtschaftsministerium haben eine ge⸗ meinsame Verordnung erlassen, die jede Preiserhöhung verbietet. Danach ist es verboten, Waren zu höheren Preisen anzubieten oder zu verkaufen, als für Waren gleicher Art, Menge und Güte am 9g. Mai 1910 erzielt wurden. Die Bestimmungen finden ent⸗ sprechend Anwendung auf das mietweise Anbieten und Ueber⸗ lassen von Gegenständen und für Dienstleistungen. Auch jede mittelbare oder unmittelbare Verschlechterung der Lieferung wird als Preiserhöhung angesehen. Die Verordnung gilt nicht für obrigkeitlich festgesetzte oder genehmigte Preise, für Tarife oder Preise für den Transport von Personen und Gütern, für Ar⸗ beitslöhne und für später aus dem Ausland eingeführte Waren. Bereits voxgenommene Preiserhöhungen müssen sofort rückgängig gemacht werden.

Wiederingangsetzung der luxemburgischen Eisenindustrie.

Luxemburg, 3. August. Beim Hüttenkonzern Arbed wurde jetzt ein stilliegender Hochofen wieder in Betrieb genommen. Es werden bereits Maßnahmen getroffen, um bald weitere folgen zu lassen. Auf den Walzenstraßen wird in diesen Tagen ebenfalls die Arbeit wieder aufgenommen werden. Man hofft, daß es mög⸗ lich sein wird, den Arbeitsprozeß allmählich wieder allgemein in Gang zu bringen.

Zentralisation im luxemburgischen Erzbergbau.

Luxemburg, 3. August. Nach einem Beschluß der luxem⸗ burgischen Landesverwaltungskommission unterliegen die In⸗ betriebnahme einer Erzgrube oder die Wiederinbetriebsetzung einer

stilliegenden Grube sowie der Versand der Erze einer vorherigen

behördlichen Genehmigung. Bei der Erteilung dieser Genehmi⸗ gung wird gleichzeitig die zu fördernde und zu versendende Höchst⸗ menge festgelegt. Diese Maßnahme gilt als erster Schritt auf dem Wege zur Zentralisation und Kontrolle des luxzemburgischen Erz— bergbaues durch den Staat.

Die Bevölkerung der Sowjetunion.

Aus der Ergebnissen der letzten Volkszählung in der Sowjet⸗ union, die im Januar 1939 1 hatte, bringt das neue Heft von „Wirtschaft und Statistik“ einen aufschlußreichen Bericht über die Gliederung der Bevölkerung der Sowjetunion ma Nationalitäten, sozialen Gruppen, Alter und Bildung. Dana leben auf dem Gebiet der Sowjetunion 47 verschiedene Nationali⸗ täten. Den Hauptbestandteil bilden mit 99 Mill, oder 58 8 der Gesamtbevölkerung die Russen. In weitem Abstand folgen die Ukrainer mit 28 Mill. oder 16 3, und die Weißrussen mit 5,3 Mill. oder 3275. Von den übrigen 44 Nationalitäten haben einen An⸗ teil von mehr als 1935, an der Bevölkerung nur noch die Usbeken, Tataren, Kasaken, Juden, Aserbaidschaner, Grusinier und Arme⸗ nier. An Deutschen wurden 1,4 Mill, oder 0.3 gezählt.

Der sozialen Gliederung nach bilden die Kollektivbauern mit 75,5 Mill. oder 44,6 9 die fein ft Bevölkerungsgruppe. Auf die Arbeiter in Stadt und Land entfallen dagegen nur 32,2 3, und auf Angestellte 17, 5. Von besonderem Interesse sind auch die vom Bericht gebrachten Angaben über die Veränderung der sozialen Gliederung der Bevölkerung im Laufe des letzten Jahrzehnts. Infolge der Industrialisierung und der Kollektivierung ist danach von 1928 bis 1939 der Anteil der Arbeiter und Angestellten von 17 auf 49, 3, und der Anteil der Kollektivbauern einschließlich der genossenschaftlich organisierten Heimarbeiter von 3 auf 46,9 3. angewachsen. Der Anteil der Einzelbauern dagegen ist von 73 auf 2,8 4 gesunken. .

Atrgentinisch⸗brasfilianische Zusammenar beit zur Beseitigung der gegenwärtigen Aus fuhr⸗ schwierigkeiten.

Die Vertreter Argentiniens und Brasiliens auf der pan⸗ amerikanischen Konferenz in Havanna haben eine Erklärung unterzeichnet, wonach beide Abordnungen von der Möglichkeit weifeitiger Abkommen über einen für beide Teile vorteilhaften, . Verkauf der gegenseitigen Ausfuh rüberschüsse überzeugt sind und deshalb rn an n g, die Aufnahme von Bespre⸗ chungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Handelsabkommens mit der rh der gegenseitigen Ausfuhr gewisser Erzeugnisse vorschlagen. Der argentinische Außenminister hat dazu in einer Presseerklärung zel ger, daß diese bevorstehenden Verhandlungen eine Ausgestaltung der vorhandenen handelspolitischen Ab⸗ machungen zwischen den beiden Ländern bezwecken, nachdem sich deren gegenfeitiger Wirtschaftsaustausch in den letzten Jahren als fehr entwicklungsfähig erwiesen habe. Zweifellos haben die Re⸗ ierungen dieser großen südamerikanischen Länder mit diesem gern einen für sie vorteilhafteren und zweckmäßigeren Weg zur Beseitigung ihrer derzeitigen nur vorübergehend gegebenen Außen⸗ handelsschwierigkeiten beschritten, als ihn die Gründung eines ,, en Wirtschaftskartells unter der Hegemonie der Vereinigten Staaten bedeutet hätte. .

7

Weitere er , e Susammenfafsung bes iranischen Außenhandels.

Teheran, 3. August. In Anwendung des Ueberwachungs⸗ programms für die Zubereikung und die Ausfuhr von Waren hat man , im Fran außer der Zentrale für Früchte eine solche . Wolle und Häute geschaffen. Jetzt sollen nach Teheraner Pressemeldungen weitere Erleichterungen für die Gründung von Zentralen auch für andere Warengebiete eschaffen werden, die Linen bemerkenswerten Platz in der Ausfuhr des Landes haben. Nach und nach sollen alle bebeutenderen Ausfuhrzweige Zentralen erhalten, die die Ausfuhrgeschäfte regeln werden. Unter Be⸗ achtung der Richtlinien des Finanzministeriums und unter Wahrung des Grundsatzes des freien Wettbewerbes werden diese Organisationen alle Ausfuhr . zusammenfassen. Sie wer⸗ den auf diese Weise leichter alle Vorbereitungen und Vertretungen verwirklichen und werden die Verantwortung für die Geschäfte gegenüber den ausländischen Märkten sicherstellen.

Einzelheiten des neuen nordchinefischen Einfuhrlizenzsystems.

Peking, 3. August. Nach Informationen von maßgebender Seite wird das neue nordchinesische Einfuhrlizenzsystem keines- wegs nach starren Grundsätzen gehandhabt. So wird vor allem keine Liste von bevorzugten Waren veröffentlicht. Vielmehr wer⸗ den alle Importlizenzen nach eingehender Prüfung der Sachlage von Fall zu Fall vergeben. Der unter den gegenwärtigen Um⸗

ständen nur schwer zu verwirklichende Grundgedanke ist dabei ein

Ausgleich von Import und Export unter bevorzugter Behandlung der Einfuhr von Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Waren. Allerdings will. man gewisse Arten von Luxuswaren durchaus nicht in ihrer 6, verbieten. d . keinesmegs die Absicht, die Einfuhren so zu beschränken, daß eine Knappheit an Gütern und sogenannte schwarze Märkte entstehen könnten. Im ganzen gesehen richtet sich die Einführung des Importlizenzsystems zwar auf eine Einschränkung der Einfuhr; da aber die nordchinesische Ernte dieses Jahres voraussichtlich sehr ünstig ausfallen wird, dürfen vorläufig keine einschneidenden Be⸗ ö en nötig sein. Im übrigen besteht die Ahsicht, eine Verbrauchskontrolle für gewisse Waren, wie beispielsweise Gasolin, einzuführen, durch die die Einfuhr automatisch vermindert würde.

Q ·—᷑ r ᷣQiir—᷑Q— 'ꝛß —ᷣ—ᷣ——půKͥuäuᷣii, ir, „„ „„

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für n Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ . 5. August auf 74,00 RM (am 3. August auf 74,00 Rt) für O00 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und . Wertpapiermãärkten.

Devisen.

Prag, 3. August. (D. N. B.) Amsterdam 15358, Berlin Zürich 6663, Oslo 667,900 nom., Kopenhagen 566, 59 nom., London“) 116,20, Madrid ——. Mailand 16220, New York 29,34, Paris“ j 65,18, Stockholm 699,50, Brüssel 463,50,

Budapest —, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66, 00 nom., Sofia

Eös, 0s nom., Athen 23,15 nom. *) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. Budape st, 3. August; Geschlossen. (D. N. B London, 5. August. (D. N. B. New

Brüssel —— , Italien Freiv Schweiz 11709 17,80, Kopenhagen (Freiv) Stockholm 16,85 = 16 95, Oslo Buenos Aires (offiz) 16,900 - 17,18, Rio de Janeiro linoffiz o / 25 nom.

Paris, 3. August: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.

(D. N. B.) Am sterdam, 3. August. (D. N. B) 1Amtlich.! Berlin 75,238 75,43. London —, New York 1883/13 = 188369, Paris

4.

=, Brüsfel Zo, 11 = 80, 17, Schwelz 42770 12,51, Helsingfors 3 1 —= 3,82, Italien —, Mabrid —— Oslo —, Koöpen⸗

hagen —, Stockholm —, Prag —. ürich, 3. August. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 9, 70, . ih, 9 Herl 440, 900, Brüssel —,. Mailand S2 20, Madrid 40, 00, Holland —, Berlin 17576. Stockholm 105, 00, Oslo ——, Kopenhagen —, Sofig 535, 00, Budapest ö, 5o, Belgrad 1000, Athen 3800,00, Konstantinopel 350,06,

a ᷣᷣᷣ·ᷣ¶—uK—äKi—iö ⏑—ru xxx 2 2 0 2 ᷣVQuii

. ein Hort e do os so,. Paris = Verlin . Spanien Freiv) zrMio B., Amsterdan; !

dortsezung au der nächsten Seite.

edenfalls besteht

o 85909 Reinnickel, 99 99 Antimon⸗Regulus .. Feinsilber ....

ber Kommission de

( Die Preise verstehe

Notierungen s Berliner Meta vom 5. August 1940. ! n sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 o/ in Blöcken . desgl. in Wal⸗ oder Drahtbarren 0

llbörsenvorstanbes

133 00 RX für 100 kg

137 00

35.50 = 38, 0

1 . n 121 *.

1

fein

In Berlin sestgestellte Nöoeierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten Telegraphische Auszahlung.

w

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Zabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah e. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxenburg (Luxem- burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Rreßᷣburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von

Il00 Gulden

Lägyypt. Pfd. 100 Afghani

1Pav.⸗Pes. Laustr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen U engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 19Yen

100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Krotren

100 Peseten

I südafr. Pf. I türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

132,5

s /o as si

1Dollar

Amerika (NewYork)

d. August Geld Brief

18,79 18,83 o, Ss O, 52

ao, os o, iz?

39, 96 o, 130

304 3,063 4821 48,31

62,44 62,66 öos 5,67

2, s 2, 162 132, 83 146 38, 50

13,1 0,58

14, 69 38 42

1s, o9 o, ss 5,599 6,706 18616 4s, 86 41, 9 42,02

g, og 1001

do, s S6 sl g bp 28/60

S9, 46

2s, 6

1, 8 1, 982

o, s79 O, 881

2, a8 2, Soꝛ

3. August

Geld

18,79 o, Sas

z9, 906 o, 130

Brief

18,83 o, Sso

ao, os or iz2

30a 3,058

482

62,44 d s

4831

62,56 5 0?

2, ls 2, 1652

14,59 3842

13,9

132,57 13283

14,51 3850

1s, 11

6. 68s O68?

5 os

48,165 41,94 9,99

S916 66/60

Spo]

2s, 8

5, 70s a8 S 42, oꝛ 100

o, s

66 8 8s

28,60

1l, 78 1,982

o, s/09 O, 8681

20s

2502

Frankreich

Kanada

England, Aegypten, Südafrik. Union Australien, Reujeclanb ; ; n - ; ĩ ; ; ; ö. . ; Britisch⸗Indien 222888989889 89899824

Geld 9, 89 h. og 7,912 Id, 18 2 098

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief

9,9 6,611 7923

74, 32

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Yibꝛ

Sosvereigns ... .... 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische . ...... Amerikanische: 1000-65 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische 22288 Belgische ... ...... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische 8992 Bulgarische .. ..... Dänische: große . ... 10 Kr. u. darunter Englische: große ... 18 u. darunter ... Estnische

i T . ́ un che . Holländische ... .... Italie nische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 160 Dinar ..... .. Kanadische .. ...... Lettländische ...... Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische Rumãänische: 10008ei und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 160 Frs. u. darunt. Südafr. Union .... Türkische .

Ungarische 892.

Notiz ür

1 Stück

L ägypt. Pfd.

1Dollar

1 Dollar 1Pap. Peso L austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen U engl. Pfd. engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

I kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

1 südafr. Pfd.

I tir. Pfund

100 Peng

5. August Geld Brief

20,38 20,46 Is, 2

4365 6 76

2,61

4, 99 13243

13,0

3. August

Geld 20,88 16, 16

Brief 20,46 16,22

4185

6 74

2, 9 2,59 647 424 z0 9?

Gods

49,40

48. 0s 649 6,19 479 14,99

13243

13, o

1 2 . . 9 w

ab, os . 10s ah,

48, 26 6.51 6 51

481

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 1940. S. 3

Bukarest 230,00, Japan 103,00. Kopenhagen, 3. August. (D. N. B.) Vew York 518,00, Berlin —— Paris 11,575, Antwerpen ürich 117,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,50, Sslo 117,73, Helsingfors 10,0, Prag —, Warschau —. Stockholm, 3. August.

Helsingfors 900,00,

(D. N. B.)

Buenos Aires M, 0d, London 20,12, Madrid —, London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G. 168,50 B., Paris 9,40 G., g, 80 B.,

Brüssel —,

Schweiz. Plätze 95.900 G., 95,80 B., Amsterdam

=== Kopenhagen 80, 95 G., S125 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B. Washington 415,00 G., 420,900 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B.,

Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 1450 B., Warschau —.

Os lo, 2. August. (D. N. B. London Berlin 176,00 G., 177,50 B., Paris New York 435, 00 G. 4460, 090 B., Amsterdam Zürich 99, 75 G., 101,55 B., Helsingfors 8.50 G., 9,20 B. Antwerpen —, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen

84,80 G., 85, 0 B., Rom 22, 10 G., 23,00 B. Prag 14,555 G., 15,00 B. Warschau —.

London, 2. August.

D. N. B. abends geschlossen. .

Edelmetallbörse Sonn⸗

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 3. August. (D. N. B) Reichs ⸗Alt⸗ besitzanleihe 150953, Aschaffenburger Buntpapier —— Buderus Eisen 12250, Cement Heidelberg 172,25, Deutsche Gold u. Silber 252,00, Deutsche Linoleum —— Eßlinger Maschinen 131,50, Felten u. Guilleaume —, —, Ph. Holzmann 197,50, Gebr. Jung⸗

hans 120,90, Lahmeyer 186,50, Laurahütte 30, 00, Mainkraftwerke Rütgerswerke 175,50, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 149,50.

Hamburg, 3. August. (D. N. B. Schlußkurse,] Dresdner Bank 1233“, Vereinsbank 141,00, Hamburger Hochbahn 10556, , Paketf. 96,00, Hamburg⸗Südamerika —— tordd. Lloyd 95509, Alsen Zement ——. Dynamit Nobel —. Guano 10s 00, Harburger Gummi 191,00, Holsten—⸗ Brauerei 160,00, Neu Guinea —, Otavi —.

Wien, 3. August. (D. N. B.) 30 Ndöst. Eds. Anl. 1934 99,85, os Sberöst. Lds. Anl. 1936 99, Ss, 6 Y 70 Steier- mark Lbs.⸗Anl 1934 99,75, 69, Wien 1934 99,80, Donau Dampfsch. Ge jelischasut ——. A. E. G. Union Lit. à Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,75, Brau- A6. Oesterreich ——. Brown ⸗Boveri 70,50, Egydyer Eisen u. Stahl —, „Elin“ AG. f. el. Ind. 27, 10, Enzesfelder Metall Felten ⸗Guilleaume 158,75, Gummi Semperit Hanf - Jute - Textil 88, 00, Kabel- u. Drahtind. —,

Finze AG. 68,00, Leipnik - Lundb. ——, Leykam⸗

thal' Neusiedler AG. 116,00. Perlmooser Kalk 185 ex. 60 brutto 5, 10 netto, Schrauben ⸗Schmiedew. —— * Sie mens Schuckert —, Simmeringer Msch. „Solo“ Zünd⸗ waren —, Steirische Magnesit 199,90, Steirische Wasserkraft 147, 09, Stehr ⸗Daimler⸗Puch 128,00, Steyrermühl Papier 56.25, Veitscher Magnesit ——. Wagner⸗Biro 155,00, Wienerberger Ziegel

Am sterd am, 83. August. (D. N. B.) Die Amsterdamer Effektenbörse bleibt an den Sonnabenden geschlossen.

J 1

Büͤchertisch.

BGB., Kommentar von Reichsgerichts räten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (Kommentar, von Reichs erläutert von Dr. Bessau, Reichsgerichtsrat; Dr. Buchwald Reichsgerichtsrat; Dr. Hallamik, Reichs— 6 e

r. Oegg, Senatspräsident a. D.; Dr. Schack, Reichs⸗ erichtsrat; Seyffarth, Senatspräsident a. D; Dozent Dr. habil. Beitzke, für das österreichische Recht und das Ein⸗ uh un gs seseh⸗ andgerichtsdirektor Erler, für das Einfüh⸗ rungsgesetz. Neunte, völlig umgearbeitete Auflage. Groß⸗Oktav. 5 Bände. Gesamtpreis etwa 150, RAM. Verlag Walter de Gruyter u. Co, Berlin.

Erschienen sind bis jetzt in drei Bänden die drei ersten Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld⸗ verhältnisse und Sachenrecht. Aufgabe dieser Besprechung kann es nicht sein, die schlechthin beherrschende Stellung dieses Groß⸗Kom⸗ mentars in der Rechtswissenschaft und in der Praxis unserxes Rechtslebens eingehend darzulegen; das würde den Rahmen der Besprechung überschreiten. Was nicht hoch genug angeschlagen werden kann, ist die Tatsache, daß die Herausgeber es bewußt auf sich genommen haben, in einem Zeitalter fließender Rechts— erneuerung in bewußtem Aufbau auf den bewährten Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs uns neue Perspektiven zeitgenössischen Rechtsdenkens aufzuzeigen; ste führen in vollendeter Meisterschaft den Beweis, daß es sehr wohl möglich ist, ausgehend bon den Ulgren Rechtsnormen des alten Rechtsgutes in ihrer zum Teil kristallenen Schärfe eine Verschmelzung mit dem Gedankengut 6. Rechtserneuerung zu erzielen. Und zwar in dem Sinne,

Senatspräsident a. D.;

daß gerade die leitenden Gedanken unserer Rechtsernenerung jeden rechtlich erheblichen Vorgang automatisch unter dem allein ent⸗ scheidenden Blickwinkel angesehen wissen wollen: Welche. Rück wirkung hat die oder jene Beurteilung für die Allgemeinheit? Kommt die oder jene Beurteilung einer Rechtssache der in jedem Falle möglichst zu erstrebenden Shnthese von Recht und völkischem Rechtsempfinden am nächsten? Welche Lösung n ein charakter⸗ lich und verstandesmäßig wohlgearteter Durchschnittsmensch im

deutschen Volke, der keine rechtswissenschaftliche Vorbildung be⸗

gie als gerecht, vernünftig und anständig an, m. a. W, was sagt as gesunde Volksempfinden dazu?

Diesen Leitsätzen, dem geistigen Eigentum jedes Rechts⸗ wahrers unserer Zeit, hat der Großkommentar in ö neuesten Auflage weitestgehend Verankerung gegeben und hat damit die Grundlage für eine weite und freie Entwicklung geschaffen.

Es ist nicht Aufgabe des Referenten, hier zu der Frage Stel⸗ lung zu nehmen, ob das BGB. im Hinblick auf zahlreiche bedeu⸗ tende Vorzüge wenigstens im wesentlichen als Kernstück der neuen Rechtsentwickelung in eine kommende Zeit wird übergehen können. Jedenfalls steht das eine fest: Bereits in seinen ersten drei Büchern hat der Kommentar erwiesen, daß die zeitlos wert⸗ vollen Gedanken des BGB. sehr wohl eine organische Verschmel⸗ zung mit dem neuen Rechtsdenken einzugehen in der Lage sind. Er läßt erkennen, daß nicht weniger wesentlich wie die beste und schärfste Formulierung eines Gesetzes seine vorbildliche Auslegung im Sinne der Bedürfnisse der Allgemeinheit ist.

So kann man mit Befriedigung feststellen, daß die Ver⸗ fasser es nicht K haben, in ihren Erläuterungen beispielsweise der S8§ 133 und 157 des BGB. (Auslegung einer Willenserklärung und Auslegung von Verträgen) nicht nur die , Bedeutung dieser beiden Vorschriften im rein, juristischen Sinne, gegeneinander abzugrenzen und ku präzisieren, sondern daß sie auch die rechtsgrundsätzliche Be⸗ eutung dieser Vorschriften vollkommen der , ,,, des erneuerten Rechtsdenkens unterworfen haben. Sie i. in ihrer . des auch in weiteren Bestimmungen des Gesetzbuchs enthaltenen rn fen von Treu und Glauben einen lebendigen und fesselnden Begriff über die Dynamik, die die neue Rechtsanschauung der Vorstellung von Treu und Glauben verleiht und die sie zu einem beherrschenden Mittelpunkt unseres gesamten Rechtsdenkens macht. Dasselbe gilt von der geradezu hervor⸗ ragenden Präambel zum „Recht der Schuldverhältnisse“ und von der sich alsbald anschließenden Besprechung des § 242.

Nicht minder anerkennenswert ist die Durchdringung der Lehre vom Eigentum mit den Grun . unseres erneuerten Rechtsdenkens. Dies um so mehr, als das Recht vom Eigentum der am , . in sich geschlossene Komplex unseres bisherigen Rechtslebens ist, und als . hier die Hinweise des Kommen⸗ tars als wohltätige Auflockerung der überkommenen Begriffe bei ö strenger Ablehnung und Vermeidung den Eigentums⸗ if . Tendenzen in Er e n gn treten. Diese Ge⸗ htspunkte sind in voller Klarheit ersichtlich aus der Erörterung

i a e. estimmungen über den Inhalt des Eigentums 903 ff.

So läßt das bisher Gebotene uns in zuversichtlicher Er— wartung dem Erscheinen der noch ausstehenden Bände „Familien⸗ recht“ und „Erbrecht“ entgegensehen. Bei einer für das erneuerte Gemeinschafts- und Familiendenken so überaus wesentlichen Ma⸗ terie wie der des Familienrechts kann man mit Sicherheit darauf rechnen, daß in klarster und nschaul iter Formulierung wert⸗ volle Grin if n einer künftigen Weitergestaltung geschaffen werden. Abschließend sei es dankbar begrüßt, daß es den an führender Stellung unseres Rechtslebens sehenden Verfassern elungen ist, von ihrem weiten e ,. und ihren viel⸗ ältigen praktischen Erfahrungen aus so k zu schaffen, es zwangsläufig seinen Einfluß ausüben muß auf den Ge⸗ setzgeber der kommenden Zeiträume.

Rechtsanwalt Dr. Kleibömen = Berlin.

YMeues rechtswifsenschaftliches Schrifttum.

Die im Zuge unserer Rechtserneuerung notwendig gewordenen vielfachen Aenderungen auch des bürgerlichen Rechts haben das ö nach einer Textausgabe des BGB. verstärkt, die dem jetzigen Stande entspricht. Dem trägt die jetzt in 19. Auflage in der handlichen Form der Guttentagschen Sammlung er⸗ schienene Textausgabe Rechnung . Gesetz buch nebst Einführungsgesetz. 861 Seiten, Preis geb. 3, 860 Re. Verlag Walter de Gruyter u. Co.“, Berlin). Sie enthält das BGB. in der im März 1940 geltenden Fassung, wobei die Aenderungen des Gesetzeswortlauts in den Text eingearbeitet und drucktechnisch herausgehoben sind. Ein 6 von über 100 Seiten Umfang erhöht sehr die Brauchbarkeit der Ausgabe.

Im gleichen Verlag ist der zuletzt im Jahre 1926 erschienene Handkommentar zum Handelsgesetzbuch von Geh. Justizrat Prof. Dr. Heymann in völlig neuer Form herausgegeben worden (Handelsgesetzbuch ohne Seerecht —. Mit Erläuterungen von Geh. Justizrat Prof. Dr. E. He hm ann unter Mitarbeit von Rechtsanwalt H.-W. Kötter, Berlin. 560 Seiten, Preis geb. 10, Ii. Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin W 35). Das Aktienrecht ist in dem Kommentar nicht behandelt, da über u ge, Rechtsgebiet in der gleichen Guttentagschen Sammlung Deutscher Reichsgesetze bereits ein Erläuterungswerk erschienen ist. Recht— sprechung und Gesetzgebung 66 vollständig berücksichtigt. Daß dies . der Fülle des Stoffes auf erstaunlich engem Raum erfolgen konnte, ist der souveränen Beherrschung der Materie ebenso wie der gewählten Form der Erläuterung zu danken, die knapp, straff . präzise alles Wesentliche erfaßt.

Von besonders aktueller Bedeutung sind zwei durch die Kriegsgesetzgebung bedingte Neuerscheinungen, von denen die erste die deutschen Maßnahmen über die Behandlung des feindlichen

Vermögens durch die Sachbearbeiter im Reichsjustizministerium

erläutert. Behandlung des feindlichen Vermögens: Kom⸗ mentar zur Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 16. Januar 1940, zur Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. 10. 1939 und den Durchführungs⸗ verordnungen nebst dem Wortlaut aller ergänzenden Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse und Entscheidungen von Ministerialrat Karl Krieger und Landgerichtsrat Wolfgang Hefermehl, beide im Reichsjustizministerium. Loseblattausgabe, 291 Seiten. Preis 8,50 RM. Verlag C. H. Beck, München und Berlin.)

Die in dem Kommentar zusammengefaßten , stellen die deutsche Antwort auf die Maßnahmen der Feindstaaten dar, mit denen sie wie im Weltkrieg den Wirtschaftskrieg gegen uns zu führen gedachten. In den ersten vier von insgesamt sieben Hauptteilen werden fortlaufend die grundlegende Ver⸗ ordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens v. 5. Januar 1940 und die Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft v. 11. Oktober 1939 samt den dazu ergangenen Durchführungs⸗ verordnungen sachkundig und mit vielen Beispielen erläutert. In den weiteren Abschnitten werden die Runderlasse, Einzelanordnungen der . Reichsminister und des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens, Entscheidungen der Gerichte sowie die e e wn Vorschriften behandelt. Schließlich rundet noch ein Anhang mit wichtigen Nebenbestimmungen und ergänzen⸗ den Gesetzen im Wortlaut das Bild der Vollständigkeit dieser Spezialmaterie ab.

Die zweite aktuelle Neuerscheinung behandelt das Kriegs⸗ strafrecht (Textausgabe, herausgegeben von Oberkriegsgerichtsrat S5. Do mbrowski. 237 Seiten Taschenformat, Preis geb. 270 RM. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9). Die Ausgabe, die das gesamte Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Kriege unter Verwendung amtlicher Erläuterungen mit Anmerkungen und Verweisungen enthält, hat ihre Brauchbarkeit bei Wehr⸗ machtdienststellen und Gerichten bereits unter Beweis gestellt. In der vorliegenden 3. Auflage ö auch die 7. Durchführungsver⸗ , zur are r T e r rere nn, v. 18. ai 1940 berücksichtigt, die die Zuständigkeit der Wehrmachtgerichte und der allgemeinen Gerichte bei Straftaten neu regelt, die eine . setzung der Wehrkraft darstellen. R. V.

Deutsche Reichsgesetze. Sammlung der 294 wichtigen debe und Verordnungen 6 dem Gebiete des Verfassungs⸗, Gemein⸗, Straf⸗ und Verfahrensrechts, herausgegeben von Amtsgerichts⸗ rat K Schönfelder. 10. ergänzte Auf⸗ lage. München und Berlin 1939. Verlgg C. H. Beck. XIII, 20388 Seiten Handausgabenformat. Loseblattausgabe. In Leinenordner EAM 15,—. .

In die 10. Auflage der 46 Sammlung sind außer den schon in der Ergänzungslieferung zu den früheren Auflagen vom September 1958 enthaltenen Gesetzen (Ehe⸗ gesetz, Textausgabe, S ,,, u. a. neu auf⸗ enommen das Gesetz über die Wiedervereinigung der . Gebiete mit dem Deutschen Reich, die neue Justizausbildungsordnung, die VO. zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken sowie die zweite ö über Kündi⸗ an e hut für Miet- und Pachträume. Eine für die Praxis esonders wertvolle Verbesserung erhält das Werk dadurch, daß bei allen in der der Sammlung abgedruckten oder erwähnten Verordnungen und sonstigen Bestimmungen angegeben wurde, wo die n ,. Regelung für Oesterreich und 6 Sudeten⸗ . 1h eichsgesetzblatt oder in der „Deutschen Justiz“ zu inden ist. . Durch inzwischen erschienene Ergänzungslieferungen ist das Werk auf neuen Gun gebracht. 9. 3 ere n . vor allem die wichtigen Kriegsvorschriften zum Kostenrecht, die neuen Strafrechtsverordnungen usw.

hrens⸗ und

Die Reichsverteidigungsgesetzgebung. Herausgegeben von den Staatssekretären Dr. Po fse, Reichswirtschaftsministerium, Dr. Landfried, Reichswirtschaftsministerium, Dr. Sy rup, Reichsarbeitsministerium H. Backe, Reichsernährungs⸗ ministerium, und Fr. Alpers, Reichsfoͤrstamt. 2. Er gän⸗ zungslieferung. 287 Seiten. Einzelpreis RM 17, Hauptwerk in zwei Bänden jetzt rund 2000 Seiten Hand⸗ ausgabenformat. München, Berlin, Leipzig und Wien 1910. Verlag C. H. Beck und Otto Elsner Verlagsges. K in Leinenordner. Ermäßigter Gesamtpreis jetzt RM 40,—.

Die plötzliche Umstellung der Friedenswirtschaft auf die Er⸗ fordernisse des totalen Krieges ist in Deutschland verhältnismäßig reibungslos erfolgt. Das konnte geschehen dank der weitschauenden Planung der nationalsozialistischen Staatsführung, die wie auf allen Gebieten auch im Sektor der Wirtschaft Vorsorge getroffen hatte, so daß der uns aufgezwungene Krieg uns nicht unvor⸗ bereitet fand.

Die Anpassung an die Kriegsverhältnisse hat eine Fülle esetzgeberischer Maßnahmen notwendig gemacht und fordert sie aufend weiter. Die genaue Kenntnis der Kriegsgesetzgebung ist für alle Betroffenen von entscheidender Bedeutung. Es ist daher nur . begrüßen, daß die außerordentlich umfangreiche und zerstreute Materie geschlossen in einem Werke zur Darstellung gebracht und erläutert wird, dessen Bedeutung durch die Stellung der Herausgeber im öffentlichen Leben als Staatssekretäre der wichtigsten Ministerien besonders hervorgehoben wird. Uebersicht⸗ liche Gliederung, Aufnahme aller wichtigen Durchführungsver⸗ ordnungen und Ministerialerlasse und präzise, erschöpfende Er⸗ läuterungen , die Hauptvorzüge des zwei stattliche Bände umfassenden Kommentars. Seine fortlaufende Ergänzung ist durch die in diesem Fall gebotene Form der Loseblattausgabe gewähr⸗ leistet. Es ist gewiß, daß das Werk sowohl den Behörden als auch der Wirtschaft in ihrer verantwortungsvollen Arbeit ein wertvolles, zuverlässiges Hilfsmittel sein wird. R. L.

j. *

. ö

Alphabetische Schlagwortsammlung zur Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs. Verjüngungsausgabe, umfassend die gültige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs der Jahre 1928 bis ein⸗ schließlich 1959. Herausgegeben von Regierungsrat Hanns Eckstein, bearbeitet von Steuerberater und Hr chr ffe r in änder H. Gegerle, Obersteuerinspektor Mondschein, Steuerinspektor Dipl.-Volkswirt Gallena und Steuerinspektor Tischler. 1268 Seiten, Format DIN A4, Preis geb. 49,50 RM, Loseblatt⸗Ausgabe EM 48, —. Verlag Carl Gerber, München 5.

Einer der Grundzüge unserer Zeit ist die fortschreitende Rationalisierung der Arbeitstechnik. Leerlauf und unnütze Ver⸗ schwendung von Arbeitskraft können wir uns heute weniger denn je leisten. Arbeitsfördernde technische Hilfsmittel zu schaffen, erfordert oft große ,. aber dieser Aufwand wird gerechtfertigt durch den Nutzen, der der Allgemeinheit daraus erwächft. Das trifft auch im vorliegenden Fall auf die Schlag— wortsammlung zur Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu, die einen Ueberblick über mehr als 20 000 Urteile des Reichs⸗ finanzhofs vermittelt. Die Sammlung enthält sämtliche noch gültigen von 1928 bis 1939 ergangenen Entscheidungen und Gut⸗ achten des Reichsfinanzhofs, die im Reichssteuerblatt, in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen, in der Kartei von Mrozek und in „Steuer und Wirtschaft“ veröffentlicht worden sind, darüber hinaus gg diejenigen grundsätzlicher Art, welche vor 1928 erschienen sind. Neben der übersichtlichen drucktechnischen Einteilung liegt ein besonderer Vorzug der Sammlung darin, daß bei den Stichworten außer der Anführung der erwähnten vier Fundstellen ein ausführlicher Hinweis auf den Inhalt des Urteils gebracht wird. Diese Inhaltsangabe dürfte in vielen Fällen be⸗ reits voll ausreichend sein, so daß sich damit das Aufsuchen des Originaltextes der Entscheidung erübrigt. Die Sammlung, die sich schon da, wo sie bereits eingeführt war, verdienter Wert⸗ schätzung erfreute, wird sich auch in der Verjüngungsausgabe weitere Freunde erwerben. ; N. X.

Deutschland muß leben! Drei Jahrhunderte Kampf um den deutschen Lebensraum. Von Oberstleutnant Dr. W. Hedler. 186 Seiten. Preis kart. 3,5 RAM. Verlag Franz Vahlen, Berlin Wg.

Das gewaltige Geschehen unserer Zeit wird in seiner ganzen Größe von dem am tiefsten erfaßt werden, der den Daseinskampf unseres Volkes, die neue Epoche des deutschen Schicksals i m großen ö Zusam menhang versteht. Es ist das Verdienst der vorliegenden Arbeit, daß sie dafür den Blick schärft, daß sie in einer instruktiven Schau über die Zeit seit Be—=

inn des K Krieges die Triebkräfte der großen , e. die Kriegsprobleme knapp und einprägsam darlegt. ie zeigt insbesondere auch, wie Preußen Deutschland, seine nn,. e mochten noch 9 bescheiden sein, stets auf offene oder versteckte Feindschaft stieß, wie aber schließlich das Reich, allen Widerständen zum Trotz, die entscheidende europäische Macht geworden ist. ;

Die verschiedenen Gesichtspunkte, unter denen der Verfasser methodisch die 79 europäischen Kriege von 1618 bis 1918 be— ez sind au erer e gi aufschlußreich; unter ihnen finden ich, um einen eri der Neuartigkeit wie der Gründlichkeit der Untersuchung zu geben, folgende: Zahl der Kriege, Beteiligung der europäischen Stagten an den . . zu Kriegsallianzen, Zahl der Kampfhandlungen, Verteilung der Kampfhandlungen auf die einzelnen Länder, Kriege unter Be⸗ trachtung der Dauer der erfolgten Kampfhandlungen sowie der Dichte der letzteren, personelle Gefechtsverluste und r Ver⸗ teilung. Besondere Ahschnitte sind dem Weltkrieg, den indirekten ersonellen Kriegsverlusten sowie den e, , und ihrer Entwicklung r met Anschließend folgt die Skizzierung der Gegenwartsgeschichte, angefangen von der Ueberwindung von Versailles durch die . e Revolution Adolf Hitlers über die Schaffung des Großdeutschen Reichs bis zur Zerschlagung des Einkreisungsrings der westlichen Plutokratien und bis zum Ende des polnischen Feldzugs.

ahlreiche statistische Zusammenstellungen unterstützen an⸗ gan den Text. Man muß dem Buch, dem die do it Bu *. ikation des Verfassers als Militär und als Volkswirtschaftler ichtbar zugute kam, eine weite Verbreitung wünschen. R. X.

Gefüge und Ordnung der deutschen Landwirtschaft. Als Gemein⸗

schaftsarbeit des deutschen Forschungsdienstes herausgegebe und bearbeitet von Prof. Konrad Meyer. , ,, Verlags⸗G. m. b. H., Berlin 1989. 752 Seiten, Preis 19,õ0 R. Mn.

Zu den Einrichtungen des Dritten Reichs, die sich seit langem bösartiger Angriffe und höhnischer Kritik dur hg 3 g erfreuen hatten, gehörte mit besonderer Vortiebe die deutsche

grarpolitik und Ernährungswirtschaft. In der Ordnung der de. Landwirtschaft ahi die Gegner nationalsozialistischer Grundsätze eine der ö. rlichsten Ers einungen unserer neuen Lebensordnung, von ihrem Standpunkt aus mit Recht, denn nie

at ein wirtschaftspolitisches System eine so stolze Bewä . ie wie das 6 in diesem uns 2 . .