1940 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

2 . *

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 14. August 1940. S. 2

gan, 2* 8. ö ( .

Grundstücks⸗

h Löhne, Gehälter und soziale Abgaben für die zur Wartung und Bewachung erforderlichen Gefolgschaftsmitglieder; dem Betriebsinhaber steht für seine Tätigkeit im oder für den still⸗ gelegten Betrieb ein Entgelt nicht zu; ;

g) Pachten und Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume, Maschinen und sonstige bewegliche Gegenstände, soweit die Aufrechterhaltung der Verträge gerechtfertigt ist; andernfalls ist deren Aufhebung herbeizuführen.

Einkuͤnfte aus Gewerbebetrieb, die der Betrieb während der Dauer der Beihilfen gewährung hat, sind auf die Beihilfe anzu⸗ rechnen.

II. und Pachtbeihilfen sollen zur Sicherung

der ordnungsmäßigen Erfüllung von Miet- und Pachtver⸗ pflichtungen und der laufenden Zahlungen von notleidenden

Betrieben des Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbes an den Grundkredit dienen.

.

*

Auf Grund der Anträge entscheidet

Sie dürfen nur an Betriebe gewährt werden, deren

Inhaber infolge eines Umsatzrückganges aus Anlaß

des Krieges alich bei angemessener Berücksichtigung ihrer sunstigen Mittel nicht in der Lage sind, die laufenden, vor dem 1. September 1939 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Grundkredit und aus Pacht- und Mietverträgen weiterhin in vollem Umfang zu tragen, ohne daß die Weiterführung der Betriebe gefährdet wird, und die durch Anwendung der Vertragshilfeverordnung vom 39. November 1939 eine ausreichende Entlastung nicht erreichen konnten.

Sie dürfen nicht gewährt werden, wenn der Inhaber oder die mit der Leitung des Unternehmens betraute Person in der Zeit vom 1. Januar 1937 bis zum J. September 1539 während mindestens drei, auch nicht zusammenhängenden Monaten Wohlfahrts⸗

oder Arbeitslosenunterstützung bezogen hat oder

wenn der Inhaber oder die mit der Leitung des Unternehmens betraute Person ohne Gefährdung des Unternehmens zur Zahlung der Steuerverpflich⸗ tungen aus dem Gewerbebetrieb und der laufenden Verpflichtungen den Gefolgschaftsmitgliedern gegen⸗ über nicht in der Lage, insbesondere mit der Ab⸗ führung der Sozialabgaben im Rückstande ist oder wenn das Unternehmen eine selbständige Existenz nicht gewährleistet, insbesondere wenn aus diesem Grunde der Inhaber des Unternehmens innerhalb der letzten drei Jahre mehr als zweimal ge⸗— wechselt hat.

Sie dürfen ferner nicht gewährt werden, wenn der Betriebsinhaber zum Heeresdienst einberufen ist und für den Betrieb eine Wirtschaftsbeihilfe erhält.

Die Grundstücks- und Pachtbeihilfe wird als Zu⸗ schuß zu den bei einem um mindestens 30 v. H. ver⸗

ringerten Umsatz noch tragbaren Grundstückslasten'

bzw. Pachten oder Mieten soweit gewährt, daß 89 v. H. der Höhe dieser Kosten gedeckt sind; eine Herabsetzung der Höhe dieser Kosten bis zu 20 96, die nach dem 31. August 1939 im Hinblick auf die Auswirkungen des Krieges vorgenommen wurde oder noch vorgenommen wird, bleibt hierbei außer Betracht. Wird das Grundstück außer für den Gaststätten⸗ oder Beherbergungsbetrieb noch in anderer Weise genutzt, so wird die Beihilfe für den Anteil der Kosten gewährt, der bei der Zugrundelegung des Mietwertes auf die vom Eigentümer für den Gast⸗ stätten⸗ oder Beherbergungsbetrieb benutzten Teile des Grundstücks entfällt. Sind Wohnräume wegen ihres wirtschaftlichen oder räumlichen Zusammen⸗ hangs mit dem Gewerbebetrieb mit diesem zusammen verpachtet, so sind diese den gewerblichen Räumen dann gleichzusetzen, wenn der Mietwert der Wohn⸗

räume hinter dem Mietwert der gewerblichen

Räume zurückbleibt. B. Verfahren

; Die Beihilfen werden nur auf Antrag gewährt.

Berechtigt, Anträge auf Gewährung von Betriebs⸗ erhaltungsbeihilfen und von Grundstücks- oder Pachtbeihilfen zu stellen, ist der Eigentümer oder Pächter des Betriebs.

Die Anträge sind über die zuständige Unter⸗ abteilung an die Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe zu richten.

Betriebsinhaber, die einen Antrag auf Ge⸗

währung einer Beihilfe stellen, haben der zuständigen.

Wirtschaftsgruppe oder deren Beauftragten Einsicht in alle zur Beurteilung heranzuziehenden Unter⸗ lagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, während der Dauer der Gewährung einer Beihilfe jede Ver⸗ änderung der hierfür erheblichen Tatsachen unver⸗ züglich der zuständigen Gruppe anzuzeigen.

er Leiter der Wirtschaftsgruppe, ob eine Beihilfe gewährt werden soll und bestimmt ihre Höhe auf Grund der Bestim⸗

mungen dieser Anweisung und der mit meiner Zu⸗

. erlassenen Durchführungsbestimmungen. r kann in Einzelfällen von diesen Bestimmungen zugunsten oder zuungunsten des Antragstellers ab⸗ weichen, wenn besondere Umstände es angezeigt erscheinen lassen.

Soll eine Beihilfe abgelehnt werden, weil ein Betrieb volkswirtschaftlich nicht erhaltungswert oder sein Eigentümer oder Pächter nicht unterstützungs⸗ würdig ist, so ist die Entscheidung an die Zu⸗ stimmüng des für den Betrieb zuständigen Bezirks⸗ wirtschaftsamts gebunden. .

Die Gewährung einer Beihilfe kann mit Be⸗ dingungen oder 34 7. verbunden werden.

3. Die eh luhg der Beihilfe kann unmittelbar an die Gläu . bzw. Verpächter des Betriebs erfolgen. 4. Wird die 3

t ewährung einer Beihilfe ,,. oder wird die weitere Gewährung einer Beihilfe einge⸗ stellt, so steht den betroffenen Betrieben innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides das Recht der Beschwerde zu. Die Beschwerde ist ber der zuständigen Wirtschaftsgruppe einzulegen; über sie

der Reichsgruppe Fremdenverkehr

entscheidet der Leiter der Reichsgruppe Fremden⸗ verkehr. ; ; .

5. Die . Beihilfen können zurückgefordert werden, wenn der Antragsteller

a) zur Erreichung der Beihilfe wissentlich falsche Angaben über eine Tatsache gemacht hat, die für die Entscheidung erheblich gewesen ist,

p) die Beihilfe nicht zur Begleichung der Verpflich⸗ tungen verwendet hat, für die sie gewährt worden ist, ;

e) die Beihilfe trotz wesentlicher e n seiner wirtschaftlichen Verhältnisse infolge Unter⸗ lassung einer Mitteilung bezogen hat.

6. Wer eine von ihm nach B1 geforderte Auskunft nicht oder unrichtig erstattet, wird mit einer Ord⸗ nungsstrafe bestraft.

C. Aufbringung der Mittel

Die Mittel zur Gewährung der in dieser Anweisung festgesetzten Beihilfen werden von den Mitgliedern der Wirt⸗ schaftsgruppe. Gaftstätten⸗ und Beherbergungsgewerbe im Umlageverfahren aufgebracht. Die Umlage ist in einem Viel fachen des veranlagten Jahresbeitrages festzusetzen; Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als E. A 200 000, wer⸗ den daneben zu einer zusätzlichen Umlage herangezogen.

Von der Zahlung der Umlage sind die Betriebe befreit, denen Beihilfen auf Grund dieser Anweisung gewährt werden.

D. Durchführungsbestimmungen

Der Leiter der nachgeordneten Wirtschaftsgruppe erläßt mit meiner Zustimmung die Vorschriften zur Durchfüh⸗ rung und Ergänzung dieser Anweisung sowie Bestimmungen über die Erhebung von Umlagen für die Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr.

Berlin, den 4. Juli 1940. Hermann Esser, Staatssekretär.

Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr.

Durchfüůhrungsbestimmungen des Leiters der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beher⸗ bergungsgewerbe zur Durchsührung der Gemeinschaftshilfe im Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe.

Auf Grund der Ermächtigung des Leiters der Reichs⸗ gruppe Fremdenverkehr vom 4. Juli 1940 ordne ich zur Durchführung der Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr im Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe folgendes an: ö ö I. Betriebserhaltungsbeihilfe

1. Die Absicht der Stillegung eines Betriebs ist von seinem Eigentümer oder Pächter der Unterabteilung Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbe in der zuständigen Wirt⸗ schaftskammer mitzuteilen. Der Leiter dieser Unterabteilung erteilt einen Vorbescheid darüber, ob die Voraussetzungen des Abschnittes A, i, 1 der Anweisung des Leiters der Reichsgruppe Fremdenverkehr für die Stillegung des Be⸗ triebs gegeben sind und ob demgemäß der Betrieb als bei⸗ hilfeberechtigt stillzulegen ist. ; .

2. Ein tatsächlicher oder voraussichtlicher Emsatz rückgang von mehr als 50 z gegenüber der gleichen Zeit des Jahres 1938 kann als Anhaltspunkt für das Angebrachtsein der Stillegung gelten.

3. Der Antrag auf Gewährung einer Betriebserhal⸗ tungsbeihilfe für den stillgelegten Betrieb ist auf einem bei allen Geschäftsstellen der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe erhältlichen Vordwuck in doppelter Aus⸗ fertigung bei der zuständigen Geschäftsstelle der Wirtschafts⸗ gruppe Gaststätten und Beherbergungsgewerbe reis⸗ zern n m, zu stellen.

4. Betriebe, die auf Grund des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen oder beschlagnahmt sind, gelten nicht als stillgelegt im Sinne dieser Anordnung.

II. Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfen

JI. Eine Beihilfe wird nur zu folgenden Grundstückslasten gewährt: . ; a) Schuldzinsen, die an Fremde zu zahlen sind,

b) Steuern und Abgaben auf Grundstücke und Gebäude, ch notwendige Versicherungsbeiträge für Gebäude, Einrichtung und Inventar, . ch laufende Instandhaltungskosten von Grundstücken,

Gebäuden, Maschinen und maschinellen Anlagen; als Höchstbetrag gilt der Durchschnitt der Aufwen⸗ dungen in den Jahren 1936 1938, auf ein Viertel- jahr umgerechnet, unter Ausschluß aller Betriebs⸗ verbesserungen und Neuanschaffungen. ö.

Sind vertragsmäßig neben der Pacht auch Grundstücks⸗ lasten vom Pächter zu tragen, so sind diese, soweit sie in obiger Aufstellung enthalten sind, einzubeziehen. ö

2. Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfen werden nach Maß⸗ gabe der nachstehenden Bestimmungen nur gewährt, wenn

a) ein Umsatzrückgang gegenüber dem gleichen Zeit⸗ raum 19477 bzw. 1938 (Vergleichszeitraum) von mindestens 30 aus kriegsbedingten Gründen ein⸗ getreten ist,Æ

b) und auf Grund dieses Rückgangs der Inhaber des

Betriebs auch unter Einsatz seiner eigenen Mittel nicht in der Lage ist, den Verpflichtungen gegenüber dem Verpächter oder dem Grundkredit nach⸗ zukommen, ohne den Bestand des Betriebs zu gefährden. . ; .

3. Bei einem Imschrie ß n der durch die teilweise In⸗ anspruchnahme oder Beschlagnahme eines Betriebs auf Grund des Reichsleistungsgesetzes oder durch Vermietung eines Betriebsteils entstanden ist, wird eine Beihilfe nicht gewährt.

4. Die Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfe wird wie folgt errechnet: .

aA Der Umsatz (umsatzsteuerpflichtiger Umsatz 4 Miet⸗

einnahmen) in der Zeit vom 1. 4 40 bis 30. 6. 40

und weiter jeweils in einem Vierteljahr (Be⸗ messungszeitraum), ist mit dem Umsatz im ent⸗ sprechenden Vierteljahr der Jahre 1937 3. und 4. Vierteljahr bzw. 1938 1. und 2. Viertel⸗ jahr (Vergleichszeitraum) zu vergleichen; der Prozent⸗

satz des eingetretenen Umsatzrückganges ist zu er⸗

rechnen. b) Der prozentuale Anteil der im Vergleichszeitraum vertragsmäßig zu zahlenden Grundstückslasten bzw.

sendungsge

* am Umsatz im Vergleichszeitraum ist zu er⸗ rechnen. e) Der nach b) ermittelte Hundertsatz ist bei einem Umsatzrückgang . von 31—35 3 um O25 Punkte, von 36-40 2 um O6, 50 Punkte, von 41— 465 * um 0,75 Punkte, von 46 * und mehr um 1,00 Punkte zu kürzen. ; 3 d) In Höhe des so gekürzten Hundertsatzes vom Umsatz im Bemessungszeitraum sind die Grund⸗ stückslasten vom Betriebsinhaber selbst zu tra⸗ gen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dieser Summe und 80 */ der vertraglichen Höhe der Kosten (Pacht) (oder einem niedrigeren Betrag, wenn die Kosten um mehr als 20 ½ gegen⸗ über dem Stand vom 31. August 1939 herab⸗ gesetzt worden sind) wird als Beihilfe gewährt. Der Restbetrag zwischen 80 und 10090! der Kosten ist vom Betrieb selbst zu tragen, soweit er eine entsprechende Herabsetzung nicht er⸗

reicht hat. e) Beispiel: Selbst zu Vertrags⸗ . Grund⸗ unge tragende. mäßige Ver, te, BVenes⸗- Ctind. Finde Hännen Beihife gleichs⸗ asten jungs stücks⸗ stücks⸗ 99 zeitraum (acht zeitraum lgsten lasten acht L Pacht 100 10 90 9, 00 10 8 keine 100 10 80 8,00 10 8 keine 100 10 75 7, 50 16 8 PR keine 100 10 70 7,00 10 8 1,00 100 10 65 6, 25 10 8 1,75 100 10 60 5,50 10 8 2,50 100 10 55 4,75 10 8 3, 25 100 10 50 4, 00 16 8 4,00 100 16 45 3, S0 10 8 4,50 100 10 40 3, 00 10 8 5, 0

5. Der Antrag auf Gewährung einer Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfe ist auf einem bei allen Geschäftsstellen der Wirt⸗ schaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe erhält⸗ lichen Vordruck in doppelter Ausfertigung bei der zuständigen

Kreisgeschäftsstelle der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Be⸗

herbergungsgewerbe zu stellen.

III. Sereitstellung der erforderlichen Mittel

1. Die erforderlichen Mittel werden durch eine Umlage in Höhe eines dreifachen Jahresbeitrags auf alle Unter⸗ nehmer und Unternehmungen, die der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe angehören, bereitge⸗ stellt. Jahresbeitrag ist der durch die Wirtschaftsgruppe Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbe auf Grund der Beitrags⸗ ordnung vom 1. April 1938 für das Geschäftsjahr 1940/41 veranlagte Beitrag. k

2. Bei Saisonbetrieben beträgt die Umlage das Drei⸗ fache des auf die Saisondauer abgestellten veranlagten Bei⸗ trags zur WGB.

3. Von Mitgliedern, die im Kalenderjahr 1939 einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz von mehr als RM 200 9000, erzielt haben, wird eine zusätzliche Umlage von EM. 2090, erhoben; diese erhöht sich für je RM 100 000, des über R. A 2060 000, hinausgehenden Umsatzes um EM 2090,

4. Die Umlage nach Ziffer 1 und LW ist in drei Teil⸗ beträgen zu je einem Drittel zu bezahlen. Der erste Teil- betrag in Höhe eines Jahresbeitrages zur WGB. bei Saisonbetrieben der für die Saisondauer veranlagte Beitrag zur WGB. ist bei Zahlungsaufforderung, der zweite Teil⸗ betrag am 1. August 1940 fällig. Den end un der Er⸗ hebung des dritten Teilbetrages werde ich zu gegebener Zeit auf Grund des vorliegenden Bedarfs festsetzen. Den Zeit⸗ punkt der Erhebung der Umlage bei Wintersaisonbetrieben werde ich gesondert bekanntgeben.

Fällige Umlagebeträge können kostenpflichtig angemahnt und zwangsweise beigetrieben werden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Umlageverpflichtung der Mitglieder ist der Sitz der ,. Beitragsabrechnungsstelle der WB.

5. Die Erhebung der beiden ersten Teilbeträge der Um⸗ 6 zur Gemeinschaftshilfe bei den e, he., ohne Ge⸗ folgschaftsmitglieder und mit 1—3 Gefsolgschaftsmitgliedern Beitragsstufe 1 und 2 der Beitragsordnung der WGB.) stelle ich vorläufig zurück.

6. Gegen die Ii enn der ',, ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. In begründeten Einzelfällen kann Stundung, Herab 56 oder Erlaß von Umlagen gewährt werden, wenn die Anwendung dieser Bestimmungen eine unbillige Härte sein würde. Entsprechende Anträge ee, . schriftlich mit ge⸗ nauer Begründung bei der zustän . , telle der WGB. gestellt werden. itglieder, die auf Grund

er Anweisung des Leiters der Reichsgruppe Fremdenverkehr e. 4. Juli 1940 Beihilfen erhalten, sind von der Umlage efreit. . Berlin, den 4. Juli 1940. ; Frit Dreesen, 8 Leiter der Wirtschaftsgruppe . Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe.

8

. Bekanntmachung. Die am 13. August 1940 ausgegebene Nummer 143 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: . ö . Vierte Verordnung zur her, ,. der Ausführung hor⸗ i n ur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst. Vom 8. August 1940. 8 Anordnung zur Vierten Verordnung zur Aenderung der . zur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst. om 9. August 1940. . Verordnung über das n. in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Vom 10. August 1940. 5 ö . , 1/½“ Bogen. Berkaufspreis: O, 15 H.. stver⸗ ühren: 0 563 R für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Pojtschedktonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 14. August 1940.

. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtiiches. Deutsches Reich.

Der Chinesische Botschafter in Berlin, Herr Chen Chieh, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen. .

und Doag um 1 3. Am Einheitsmarkt

Neichs. und Siaatsanzeiger Nr. 189 vom 14. August 19409. S. 3

Zielsetzungen für den Weichselraum. Die östliche Front im deutschen Marktbereich in wirtschaftlicher Zusammenarbeit.

Als Abschluß der zahlreichen Besprechungen anläßlich der Anwesenheit des Generalgouverneurs und Reichsministers Dr. Frank während der Ostmesse in Königsberg gab Gauleiter und Oberpräsident Koch am Dienstag einen Enipfang.

Gauleiter Koch betonte in seiner Begrüßungsrede, 26 er der Anregung, Voraussetzungen für eine Zufammenkunft zwischen dem Mikarbeiterstab des Generalgouverneurs und der ost⸗ preußischen Wirtschaft zu schaffen, gern gefolgt sei. Die zwang⸗ losen Besprechungen während der letzten Tage, üm die Probleme zu prüfen, welche beide Teile auf der wirtschaftlichen Ebene be—⸗ rühren, hätten ergeben, daß diese Unterredungen nützlich und außerordentlich pröduktiv gewesen seien. Die Vertreter der äußersten östlichen Front in der deutschen Wirtschaftssphäre seien sich einig darüber, daß sich für ihre Arbeit ganz bestimmte Auf⸗ gaben und gemeinsame Probleme ergeben. Die in Königsberg aufgenommenen Besprechungen würden in Zukunft ständig fort⸗ gesetzt werden, um Mittel und Wege zu finden, den wirtschaftlichen Austausch und Ausgleich zu fördern. Der Gauleiter behandelte sodann im einzelnen die Voraussetzungen zur Verwirklichung dieser Ziele. Abschließend sprach Gauleiter Koch seine Aner⸗ kennung für die wirkungsvolle Ausgestaltung der Ausstellung des Generalgouvernements auf der Ostmesse aus. Mit seinem noch⸗ maligen Dank an den Generalgouverneur verband Gauleiter Koch den Wunsch, daß die aufgenommenen Beziehungen künftig nicht a, möchten, daß vielmehr dieser Aussprache weitere folgen ollten.

In seiner Erwiderung begründete Generalgouverneur und Reichsminister Dr. Frank die Notwendigkeit, dem Gesamtgefüge des deutschen Ostens ein festes Fundament zu geben. Zu den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Fragen betonte Reichs⸗ minister Dr. Frank, daß über die östlichen Interessen hinaus Deutschland zu einer sinnvollen und zweckmäßigen Gliederung

Wir tschaftstei.

seines Wirtschaftsraumes einschließlich des Ostens kommen werde, um durch eine Intensivierung aller Teile zu einer Steigerung der Gesamtwirtschaftspotenz des Reiches zu gelangen. Hinsschtlich der Ecschließung industrieller Einrichtungen im Generalgouvernement kündigte Dr. Frank die Gründung einer zentralen Institution an, die alle Werke umfasse, die als frühere polnische Staats⸗ betriebe jetzt unter nationalsozialistischer Führung zu großen Leistungen gelangen werden. Obgleich das Genexalgouvernement im wesentlichen agrarisch sei, besitze es von . Seite nicht annähernd ausgeschöpfte Möglichkeiten, Eisen und Oel zu fördern. Die Steigerung der Erträgnisse dieser Bodenschätze sei ohne weite⸗ res gegeben. Die jetzigen Ergebnisse wiesen bereits auf ins Auge fallende Fortschritte . Da der Weichselausbau bereits in Angriff genommen werde, verspreche der dann erfolgende An⸗ schluß an das russische Mittelkanalnetz eine Ausweitung des Wirt⸗ schaftsverkehrs im Ostraum überhaupt.

Sonderschau „Bau⸗ und Industriebedarf⸗ auf der Leipziger Herbstmesfe.

Zu den interessanten Sonderveranstaltungen auf dem Ge⸗ biet der Technik im Ring⸗Meßhaus zur Leipziger Herbstmesse, vom 25. bis 29. August, gehört auch eine Sonderschau „Bau⸗ und Industriebedarf“, an der Firmen der Bau⸗ und Werkstoffindustrie sowie Hersteller sonstiger zeitgemäßer Industrieerzeugnisse be⸗ teiligt sind. Die Schau wird 6 den heutigen und kommenden Bedarf in Bauwesen und Industrie gute Orientierungsmöglich⸗ keiten bieten und in vieler Hinsicht wichtige Beiträge leisten zur Erfüllung der in Kriegs- und Nachkriegszeiten besonders vor⸗ dringlichen Forderung der Leistungssteigerung, wirtschaftlichen Arbeitsweise und Arbeitserleichterung. Von zahlreichen zum Besuch der Leipziger Herbstmesse angemeldeten Besuchern wird dieser Sonderveranstaltung im Ring⸗Meßhaus bereits das leb⸗ hafteste Intersse entgegengebracht auch im Hinblick aufdie be— vorstehenden Aufgaben der Friedenswirtschaft.

xe e m , e n m e , , , . 3 , mm

Berliner Börse vom 13. Auguft.

An den Aktienmärkten war der Grundton bei lebhaften Um⸗ sätzen erneut fest. Auf allen Marktgebieten lagen umfangreiche Kaufaufträge vor, die bei der verhältnismäßig kleinen Abgabe⸗ neigung fast allgemein nur zu höheren Kursen zur Ausführung kamen. Die Kurssteigerungen betrugen überwiegend 1— 95, teil⸗ weise waren auch noch . ,, en zu verzeichnen. Be⸗ merkenswert ist, daß auch die in letzter Zeit bereits bevorzugten Papiere die Aufwärtsbewegung fortsetzten.

Am Montanmarkt stiegen Rheinstahl um 5, Hoesch und Klöckner je um 4, Mannesmann um S und Stolberger Zink um 17 7. Von Braunkohlenwerten gaben Ilse⸗Bergbau um 16 Y nach. Ilse⸗Genußscheine wurden um und Deutsche Erdöl um 36 3 hexraufgesetzt. Von Kaliaktien befestigten sich Salzdetfurth um 1 und Wintershall um . Am Markt der

chemischen Papiere stiegen Farben bei größerem Umsatz um 18 9

und erreichten 18353. Schering gewannen 0/0. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten . sich Conti⸗Gummi um 1 und Deutsche Linoleum um 2M 5. Von Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten stiegen Siemens und Bekula je um 53. Schlesische Gas, Gesfürel und AEG je um 1 sowie ah m her um 2M *, Von Label⸗ und Drahtwerten wurden Felten üm 19 und Deutsche Telephon um 193 M heraufgesetzt. Bei den Maschinenbaufabriken hatten Rheinmetall 21 mit 4 195, Berliner Maschinen mit 1M und Bahnbedarf mit 4 155 die größten Steigerungen. Sehr fest lagen Textilwerte, von denen Bremer Wolle? und Dierig 3M ce gewannen. Bei den Bauwerten stiegen Holzmann um 16 und Berger um 1 35 Im letztgenannten Ausmaß höher lagen . BMW, Deutscher Eisenhandel und AG für Verkehr. Zu er⸗ wähnen sind außerdem Bank für Brauindustrie mit 4 2 25, Deutlche Atlanten mit und Schultheiss mit z “/. Im weiteren Verlauf wurde die Kursentwicklung auf Ge⸗ winnmitnahmen unregelmäßig, jedoch blieb die 3 sest. Vereinigte Stahlwerke stellten sich auf 1287, Farben au 183 und Reichsbankanteile auf 14255. Licht und Kraft stiegen um 133, Deutsche Atlanten um 196, Bekula, Schles. Gas, Bremer Wolle, Chem. v. Heyden und Allgemeine Lokalbahn um z o/o. Demgegenüber verloren Junghans, Rheinmetall und Daimler R, Bahnbedarf, Berliner Maschinen und Rheinstahl s o. Vielfach traten Rückgänge von 9) ein. . Bei ruhigerem Geschäft schloß die Börse im großen und ganzen gut behauptet. Man handelte schließlich Ver. Stahlwerke mit 12335 und Farben mit 184 nach 6 184146. Gegen den Verlaufsstand gewannen Dessauer Gas und Eisenhandel z 9 und n hl 6 Jo. Vielfach traten Befestigungen um „. 3 ein. Am Kassamarkt verkehrten Banken weiter in fester Haltung. So gewannen u. a. Dresdner Bank, Bayer. Vereinsbank und Ver⸗ n ank Hamburg 1 *, Berliner Handels⸗Gesellschaft und Adea ö Berliner Kasfenverein und Niederlausitzer Bank R oo. Ichwächer waren Schleswig⸗-Holsteinische Bank mit 155. Von

Hypothekenbanken gen Braunschweig⸗Hannoversche und West⸗

oden gegen letzte Notiz um 299 an, Bayer. Hyp. stiegen um 13

ge f Tentralboden um 1 und Meininger *. ö. o. Von chiffahrtswerten waren Nordlloyd mit leicht rückgängig, bährend Hapag und Hamburg-Süd geringe Steigerungen er⸗ ielten. Kolonialanteile wurden zu höheren Kursen umgesetzt. a. stiegen Kamerun bei . um 3, Schantung um 2

er Industriepapiere blieb

Aktienkurse ¶CKenniiffe

die Haltung von wenigen Ausnahmen abgesehen weiter fest. Zu erwähnen sind Busch⸗Optische gegen letzte Notiz mit 636, EW⸗ . mit 4 5, Rositzer Zucker und Karstadt mit 4 3313, Ver. Glanzstoff mit 4 355 und Grün & Bilfinger mit 33.

Steuergutscheine JI nannte man unverändert mit 9e, 92 bis . Auch Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen ge⸗ andelt. 1

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 1533 nach 15335 (Vortag 1541) und die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge 127 nach unverändert 12736. .

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage für Pfandbriefe und Kommunalobligationen an. Gemeindeumschuldung lag mit 99,80 etwas schwächer n. Dekosama III wurde um 36 25 hergufgesetzt. Länderanleihen blieben unverändert. Von Altbesitz— emissionen befestigten sich Hamburger und Lübecker um 6, Thü⸗ ringer um 1 und Mecklenburger m 13 25, während Westfalen um 15½ zurückgingen. Bon Reichsanleihen waren Reichsschätze unverändert. 39er Reichsbahnschätze und 44er Reichsbahnschätze ir knapp behauptet. Industrieobligationen waren eher chwächer. . . 3 . Privatdiskontsatz blieb mit 26 in der Mitte unver— ändert. l . Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1798

bis 178 9.5 unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Schweizer Franken auf 56,85 gegen 56,80. Weitere Veränderungen waren nicht zu verzeichnen. .

. Vörsenkennziffern . für die Woche vom 5. bis 10. Auguft 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom H. bis 10. August 1940 1 .

gleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 5. 8. 40 vom 29.7. 40 durchschnitt

bis 10. 8. 40 bis 3. 8. 40 Juli 1924 bis 1926 9 . Bergbau und Schwerindustrie 127.39 127,31 127,45 Verarbeitende Industriee. . 120, 04 119,08 118,61 Handel und Verkeht. . 128,18 126,81 126,18 Gesamt ... 124,22 123,24 122,88 Kursniveau der 0 / gigen Wertpapiere ; Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken.. . 101,00 100,97 100,97 Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit Anstalten 101,00. 100 96 100,95 Kommunalobligationen .. 100,45 100,44 100,42 Anleihen der Länder und J Gemeinden.... 100,94 100,89 100,81 Durchschnitt.. . 100,88 100,85 100, 83 Außerdem: ; 5 olige Industrieobligationen 103,85 103,86 103,81 4 0suige Gemeinde⸗ j 99, 84 99, 76 99, 75

uinschuldungsanleihe .

Wirtschaft des 2Atuslandes. .

Retordtiefftand des Börsengeschãfts . der Londoner City.

New JYork, 13. August. Das Börsengeschäft der Londoner . ist nach einem Londoner Bericht 6 e ork Times“ auf en tiefsten Stand seit Menschengedenken abgesünken. Die Un⸗ Cwißh it über einen deutschen Riff, Italiens Einmarsch in sen it und der damit verbundene englische Prestigeverlust ) wie das große Risiko in Aegypten seien 5 en Stimmungs⸗ shwund der Geschäftswelt verantwortlich. Kapitalinvestierungen vürden kaum noch vorgenommen. . .

Vor dem Abschtuß der dänisch⸗ruffischen . Wirtschaftsverhandlungen. . , Kopenhagen. 13. August. Die dänisch⸗russischen Wirtschafts⸗ Lb g ungen in Moskau dauern an. Der 3 der ge. el. egation ist m zweitenmal nach Kopenhagen gekommen, um gientierende erhandlungen mit der Regierung zu führen. al verlautet, geht es diesmal um die Vorbereitungen des Ab⸗ z 1 der Verhandlungen. Auch mit Italien steht Dänemark kr eit in Verhandlungen, bei denen es fich um zufätzliche Kon⸗ ngente für eine große Anzahl von Waren dreht.

Menues griechisches Gesetz zur Aus fuhr⸗ . überwachung.

Athen, 13. August. In der Regierungszeitung wurde das

Notgesetz über außerordentliche Maßnahmen zur Regelung des Handels mit . n Erzeugnissen veröffentlicht. Das Ge⸗ 9. gibt dem zirtscha tsminister Vollmacht, im Verordnungswege en Ankauf griechischer Erzeugnisse von den n, de. und den Vue e u an den Handel, und zwar sowohl an den Inlands⸗ als auch an den Exporthandel, au chließlich bestimmten Körper⸗ schaften des ier, en oder privaten Rechts oder neu zu grün⸗ denden Genossenschaften zu übertragen. Das neue Gesetz dürfte in erster Linie einer e,. Ueberwachung der Ausfuhr dienen und . dem 266 zur Regelung der Einfuhr, durch das eben⸗ . infuhrgenossenschaften affe wurden, angeglichen. In em Gesetz wird weiterhin bestimmt, daß für die Preise der Ein⸗ . und Ausfuhrwaren in Zukunft eine Kontrolle geschaffen

ö

ö r Die Elektrolytkupferuvtierung der Vereinigung für 9 . Elektrolytkupfernoliz stellte sich laut Berliner Meldung des Q. N. B.“ . . August auf 74, 00 Ri (am 13. August auf 74,00 Ran) für . w .

Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 14. August 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte . Lieferung und Bezahlung): Driginalhũttenalum inium, 99 oo in Blöcken; .. 13300 RA für 100 kg 6 i Walz oder Drahtbarren aun,

; ö o J , 137,00 . . 5 Neinnickel, 98 99 o/o 2 228 er. * 1391 Antimon ⸗Negulus..... ... . . Feinsilber . Kd 35,50 - 38,50 . *. 1 5 fein

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknolen

Tele graphische Auszahlung.

1.

14. August 13. August Geld Brief Geld Brief

Aegypten (Alexand. ö

und Kairo ...... Lägypt. Pfd. Afghanistan (abu). 100 Afghani 18,9 18,83 18,9 18, s3 Argentinien (Buenos -

. 1 Pav.⸗Pes. O,563 (,5667 Oo,Ss3 O,s6? Australien (Sydney) Laustr. Pfd. Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...... 100 Belga 39,966 49,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de

k 1Milreis o, 130 O0, 132 o, 130 O, 32 Brit. Indien (Bom

bay⸗Calcutta) ..... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa 3,047 3,653 3,047 3,053 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) .. Lengl. Pfd. Estland

(Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62, 44 62,568 62,44 62,66 Finnland (Helsinki). . 100 finnl. N. 65,06 5,07 5, 06 5, 07 Frankreich (Paris) .. 100 Fres. Griechenland (Athen) 1060 Drachm. 2,148 2,152 2,148 2, 152 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,6õ7 132,83 132,57 132,83 Iran (Teheran) .... 100 Rials 14,59 14,681 14,59 14,61 Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 38,425 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und

Mailand) ...... 100 Lire 1309 13,1 13,99 13,1 Japan (Tokio u. Kobe) 19Yen o, 585 0,587 0,585 O0, 587 Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb) . 100 Dinar 5, 694 5,706 5,694 5,706 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .... 100 Lats 48,5 48,85 18,75 48. 85 Litauen (Kowno / ö

Kaunas) .. ...... loo Litas 41,99 42,02 41,99 49352 Luxemburg (Luxem⸗ 6

JJ 10d lux. Fr. 9,99 1001 9,99 1091 Neuseeland (Welling⸗ .

n;, Lneuseel. Pf. 283 Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 56,88 56,6 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9, 69 9 969. 971 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) ... 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) . 100 Franken 56,864 56,968 56,9 56,91 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,591 8,609 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) .... ... 100 Peseten 23,56 23,60 23,56 23,60 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) J südafr. F. Türkel (Istanbuh ... 1 türk. Pfund! 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o,s79 O0, ss1l O,s79 G, 881 Verein. Staaten von ͤ

Amerika (NewYork) 1 Dollar 2, 198 2,502 2,498 26502

1

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief!

England, Aegypten, Südafrik. Union 9, 89 9, 91 1

Rn nne, e. 33 5. 599 5,611

Australien, Neuseeland ..... ... ...... 7,912 7, 28 Britisch⸗Indien ö 74,18 74, 32

Kanada ee ee eee eeceeeeeeeeee ee eee -* 2, 098 2, 102

*

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

14. August 13. Au gust Geld Brief Geld Brief Sovereigns ...... Notiz 20,ss 20,46 20,38 20,46 20 Franes⸗Stücke ... für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars ...... Stück 4,1885 4,205 4,185 4,206 Aegyptijche ...... 1 ägypt. Pfd. 5.74 5,76 5,4 576 Amerikanische:

1000-5 Dollar... 1 Dollar 2, 64 2,66 2,61 2,68 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 2, 64 2,66 2,61 2,63 Argentinische ...... 1 Pap. ⸗Peso C047 0,49 0,47 0,49 Australische .... ... 1 austr. Pf. 4,24 4,28 4,24 4,26 Belgische ...... ... 100 Belga 39,92 40,08 39, 92 40, 0s Brasilianische ...... 1 Milreis 0,95 O0, 105 0,095 O0, 105 Brit. Indische ..... 10660 Rupien 49,40 49,60 49,40 49,60 Bulgarische .... ... 100 Lewa Dänische: große... 190 Kronen 10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,06 48,26 48,05 48,26 Englische: große ... 1 engl. Pfd. 6,49 6,51 6,49 6,51 18 u. darunter .. engl. Pfd. 6,49 6,51 6,49 6,51 Estnische 2 100 estn. Kr. 2 . r. 36 Finnische ..... ... 100 finnl. 2. 4,79 4851 4,79 41.61 Französische . 100 Irs. 4,99 5,01 4,99 5, 01 dolländijche .. 100 Gulden 132,13 133,27 132,13 133,2 Italienische: große 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 1307 13, 13 Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar. .... 100 Dinar 6.64 5,66 5,64 8,566 Kanadische . 1 kanad. Doll,. 1,569 1,561 169 1,561 Lettländische 100 Lats 2 26 Litauische: große.. 100 Litas . 100 Litas u. darunt. 100 Litas 41,70 41,86 41,70 41,86 Luxemburgische 100 lux. Fi. 9,98 10,0 90s 10,02 Norwegische 100 Kronen 56,61 56,83 56,61 56,83

Rumãänische: 10008ei ͤ und neue 500 Lei 1090 Len . . unter 500 Lei 1090 Lei 2 ö. Schwedische: großt ih Kronen k 56 Kr. u. darunter 160 Kronen 589,9 59,54 59,30 59,54 Schweizer: große 190 Frs. 56,69 56,91 56,64 56, 8.nᷣ 100 Frz. u. darunt. 100 Irs. 566,69 56,91 56,64 56, 86 Südafr. Union C füdafe. Sfb. 6, 74 5,716 5,74 5, 76 Türtische . türt. Pfund 1,833 1,8 1,83 1,86 Ungarische .... 1060 Pengo