1940 / 198 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 24. August 1940. S. 2

Tisch⸗, Haus- und Küchenwäsche (3. B. Tischtücher, Mund⸗ tücher, Handtücher, Frottiertücher, Geschirrtücher, Mangeltücher).

Decken und Planen. Schlaf- Reise⸗ und Diwandecken, Pferdedecken, Planen, Zeltbahnen.

Gardinen, Vorhänge, Stores, Verdunklungsanlagen aller Art.

Stoffe aller Art, soweit sie nicht auf Kleiderkarte zu beziehen sind (z. B. Dekorationsstoffe, Möbelstoffe, Gardinen⸗ stoffe, Meterware aus Filzstoffen).

III.

Sowohl auf Reichskleiderkarte wie auf Bezugschein

beziehbar:

Wintermäntel und joppen, Lodenmäntel und joppen, Lodenkotzen und spelerinen sowie Sommermäntel für Männer, .

Wintermäntel, Umschlagtücher, Umstandskleider und Um⸗ standsmieder für Frauen,

Berufsbekleidung.

IV.

Auf Bezugschein in Verbindung mit der Reichskleider⸗ karte beziehbar: Arbeitsbekleidung. .

Folgende Waren sind nach der Bekanntmachung Nr. 11 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 24. August 1910 nichtbezugsbeschränkt:

A. Oberbekleidung: Folgende Arbeitsschutzkleidung: Sandstrahlbläseranzug, Asbestanzug, Säureschutzanzug, Operationskittel, Schweißereischutzanzug, Gießereischutzanzug, Schachtanzug Did TEX 15603, Wasserschutzanzug, Schutzbekleidung aus ölgetränkten Geweben, Teerschutzbekleidung, Düngerstreuanzug, Schornsteinfegeranzug.

B. Leib⸗ Bett⸗ und Haushaltswäsche:

Papierkragen mit Stoffüberzug, Halsprisen,

2. Sterbewäfche gegen Vorlage amtlicher Bescheini⸗ gungen,

Waschlappen,

Wischtücher (keine Hand⸗ Geschirr⸗ und Gläser⸗ tücher), Staubtücher, Poliertücher., Scheuer⸗ tücher, Bohnertücher, Quarktücher, Milchtücher,

Topflappen,

Tablettdeckchen aller Art, z. B. Tellerdeckchen, Eisdeckchen, Klapperdeckchen.

C. Kopfbelleidung außer Kopftüchern, Erntehauben und gestrickten Mützen.

D. Ausstattungsartikel: Gürtel, Sosenträger und Hosenträgerbiesen, Sockenhalter, Aermelhalter, 4. Gamaschen, Handschuhe mit Ausnahme von gestrickten Handschuhen und gewirkten Handschuhen mit Futter, 6. Ohrenschützer, 7. Knie⸗ und Pulswärmer. E. Fußbekleidung: 1. Ersatzsohlen, Fußschlüpfer, 2. Maurersocken aus Geweben und genäht zum Binden, 3. Roßhaareinziehsocken.

F. Schmuckzutaten: 1. Modische Weißwaren (Jabots, Rüschen usw.), 2. Spitzen und Stickereien, nicht jedoch bestickte Stoffe. G. Sanitäre Waren: 1. Damenbinden, 2. Mull, Watte und Verbandzeug, 3. Sanitäre Bedarfsartikel wie Bandagen, Lungen⸗ und Nierenschützer, Gummistrümpfe. H. Schirme: 1. Schirme, 2. Schirmfutterale, 3. Gartenschirme.

J. Handarbeits waren:

1. Handarbeitswaren mit Ausnahme von Kleidung, Leib⸗, Bett⸗ und Haushaltswäsche,

2. vorgezeichnete und handgestickte Ueberhand⸗ tücher, .

3. vorgezeichnete und handgestickte Zierdecken, bei denen sich die Vorzeichnung oder Handstickerei über die ganze Decke erstreckt und nicht nur auf die Ecken oder Ränder beschränkt,

kunstgewerblich⸗handgewebte Tisch⸗ und Zier⸗ decken,

Teppichwollen in handelsfertiger Aufmachung, Deckenwollen acht⸗ oder mehrfach in handels⸗ fertiger Aufmachung, Handstrickgarne und k in Aufmachungen unter O g. .

K. Kurzwaren:

1. Tressen,

2. Litzen, 3

3. Posamentierwaren,

4. Bänder, Börtchen, Schnürriemen und ähnliche Schmalgewebe und ⸗geflechte.

L. Uniformaus stattungs stücke:

1. Uniformausrüstungsstücke, 2. Uniformausstattungsstücke.

Ersatzfüße, Füßlinge ....

M. Sonstige Waren: J. Teppiche, Läuferstoffe, Vorleger, Kokosmatten und ⸗läufer, 2. Wachstuch, Linoleum, Balatum, Stragula, fertige Fahnen, Pausleinen,

Anlage 2 zur Bekanntmachung Nr. 12 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 24. 8.

KRatalog

Heftgaze,

Heftband und Buchbinderstoffe,

Spielwaren,

Leonische Waren, Paramente aller Art, Kaffeewärmer, ; 2. Zierkissen und Sitzkissen.

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zur zweiten Reichskleiderkarte

Spalte I: Spalte U: Spalte III: Spalte IV:

Bewertung der Stoffe Meterware Die aus den Kleiderkarten ersichtliche Bewertung für Stoffe wirkt sich wie folgt aus:

A B

Wollene oder woll⸗ halti ge Stoffe Fertigbreite Punkte über 62 em 8 bis 68 cem über 68 85 102 119 136 153

n

TD 2X2 2 2 2 2 2 2

*

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Sonderregelungen

Genuakord, Reitkord, Velveton, Pilot für Arbeiterkleidung 72 em Fertigbreite

Nichtwollene und nichtwollhaltige Männer- und Knabenanzug⸗ und Sommermantelstoffe, 143 em Fertigbreite, Metergewicht über

Warpstoffe, 85 em Fertigbreite

Männer⸗ und Knabenwintermantelstoffe, 143 em Fertigbreite ...

Stoffe für Säuglings wäsche (Metergewicht bis zu 100 g), S0 em Fertig⸗ breite

Windelmull, 80 em Fertigbreite, donpelt gewebt

Windelmull, 80 em Fertigbreite, einfach gewebt...

Miederstoffe (Korsettstoffe), 8c em Fertigb reit Wirk⸗ und Strickstoffe für Unterwäsche, 140 em Fertigbreite ...

Kletterwesten .. . , Kurze Oberhosen (Shorts) 2 2 2 2 2 Kurze Trachtenhosen

Stutzer bis 82 em Rückenlänge bei Basisgröße 48 (kurze Stutzer) . Stutzer über 82 em Rückenlänge bis Basisgröße 48 (lange Stutzer) Taghemden mit zwei zugehörigen losen Kragen .

Hemdeinsätze und Vorhemden (Chemisettes) ..

Ersatzmanschetten (Paar) Netzunterhosen, lang oder ⸗lang n. Schlüpfer ohne Beine

Unterjacken ohne Aermel ..... Sockenlängen, gestrickt Sockenlängen, gewirkt Strumpflängen, gestrickt Strumpflängen, gewirkt....

Stutzen, auch Wadenstutzen ... Skianzüge Skijacken ..

Skihosen

Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel Arbeits⸗ und Berufsmäntel aus Schlafröcke und Morgenröcke

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Neich s kleider

Complets

Janker

Kurze Hosen (Shorts)

Westen aus Geweben

Umstandskleider

Mäntel aus kunstseidenem Pelzstoff Hängerschürzen (Holländerschürzen), ohne Aermel Dien nn che Morgenröcke, gefüttert... Morgenröcke, unge füttert... Frisierumhänge

Bettjacken, gefüttert.

Bettjacken, ungefüttert ...

Blusenschoner

Futterschlüpfer und plattierte Schlüpfer, ab 50 em Gesamtlänge Unterkleider, Futterware oder plattiert ..... Untertaillen

Strumpfhalter hemden... . Strumpflängen, Stutzen. ... .

Ersatzfüße, Füßlinge

Sportstrümpfe und ⸗stutzen (5. B. Hockeystrümpfe und ⸗stutzen) Gymnastik⸗ und Turnanzüge g Skianzüge

Skijacken .

Skihosen !

Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel .

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Kunstseidene oder kun stseiden haltige Stoffe

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vom vollendeten 3. bis zum vollendeten

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Sonstige Ersatzfüße

Skianzüge .

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Skihosen 5 1 1 ö. 62 12 0 . 2 41 2 41 1 1 4 14 1 8 1 1

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Srnaben 19. Lebensjahre

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Alle übrigen Stoffe Fertigbreite 50 cm 6

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Punktwert für Waren, die nicht nach I bis IV unterschiedlich bewertet sind. Punktwert für wollene oder wollhaltige Waren. Punktwert für kunstseidene oder kunstseidenhaltige Waren. Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinnstoffen.

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 24. Augunst 1940. S. 3

bildung für den gehobenen. Forstdienst in den Sinh, im Reichsgau Sudetenland und in den eingegliederten

längert worden ist, läuft für die ersten

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öffnet wird. Von den hee nt

Neichsklieiderkarte für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahre

Mäntel aus kunstseidenem Pelzstoff

Umschlagtücher, bis 1 qm groß

Umschlagtücher, über 1 4m groß

Dreiecktůcher

Unterkleider und Unterröcke, Futterware oder plattiert . ... Untertaillen

Strumpflängen und Kindergamaschen

Ersatzfüße und Füßlinge

Gymnastik⸗ und Turnanzüge

Sflkianzüge

1 Skihosen Ungefütterte Completmäntel ... ⸗—

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Neichskleiderkarte für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr

Gummi⸗, gummierte Mäntel und Umhänge, Regenmäntel ..... 19 Strumpflängen

11 *

2 2 0 1 14 2 2 e o 92 21 292 6 2

Strick- und Handarbeitsgarne, 100 g, werden abgegeben zu den auf den Packungen aufgedruckten Punkten.

Anmerkung:

Gewebe und daraus hergestellte Waren gelten dann als kunstseidenhaltig, wenn Kette oder Schuß ganz aus Kunstseide besteht. Gewirle und Gestricke sowie Lirk⸗ und Strickwaren gelten als kunstseidenhaltig, wenn sie mindestens 309 Kunstseide enthalten. Die Kontrollabschnitte für Socken und Strümpfe haben nur Gültigkeit im Zusammenhang mit der Karte, zu der sie gehören.

Bekanntmachung.

Die am 23. August 1940 ausgegebene Nummer 149 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Einführung des Schornsteinfegerrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 13. August 1910.

Verordnung über die ,, der Gesetze zur Förderung des Fremdenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 19. August 1940. ;

Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in den eingegliederten Ostgebieten. Vom

20. August 1940.

Umfang: ½z Bogen. Verkaufspreis; 9,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: O03 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 24. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Bekanntmachung. Die am 23. August 1940 ausgegebene Nummer 150 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Verordnung zur Einführung der Verordnun eichsgauen der

Ostgebieten. Vom 7. August 1940.

Verordnung über den Arbeitseinsatz in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 13. August 1940.

Verordnung über die Aufhebung der Mehreinkommensteuer. Vom 21. August 1940.

Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: 6,15 RM. Postversen⸗

dungsgebühren: 0s Ee, für ein Stück bei Voreinsendung auf.

unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200. Berlin NW do, den 24. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Preußen.

Begründung

Die Schutzfrist des 8 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Ufer⸗ wegen im Interesse der Volksgesundheit vom 29. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 213), die, zunächst auf 10 Jahre bemessen, mit Rücksicht auf die Finanzlage der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände mehrfach, zuletzt durch das Gesetz vom 21. September 1937 (Gesetzsamml. S. 8) auf 18 Jahre ver⸗ auf Grund des

Gesetzes getroffenen Maßnahmen demnächst wiederum ab.

Leipziger Textilmesse voll belegt.

Die Textil⸗ und Bekleidungsmesse gehört zu den größten Spezialschauen der Leipziger Herbstmesse, die am Sonntag er⸗ ö 000 Ausstellern kommen auf am gegen 10 300 im Frühjahr d. J.

Ausstellungshäuser benjtigen.

1 rund 700, die über 1150 eihe neuer Liefer⸗

elegt haben und wieder zwei.

Unter den Ausstellern befindet sich eine

firmen, die an Stelle jener eingeschaltet werden konnten, die aus

porübergehenden Gründen von einer Beschickung Abstand ge⸗ nommen und ihr , für das Frühjahr 1941 an⸗ gekündigt haben. Andererseits werden Hersteller und Lieferer

anzutreffen sein, die wohl früher in Leipzig ausgestellt hatten, dann aber glaubten, ihren kJ Werbeapparat ent⸗ behren zu können.

Sie sind jetzt froh, einen Stand erhalten zu haben, weil sie mit Recht annehmen, von der kommenden Leip⸗ iger Herbstmesse eine gute , . erwarten zu dürfen. Lien 1586 RAussteller enksendet Sachsen, 145 Berlin und rund 50 die Ostmark. Mit , Ausmaß einer n, ,. reich⸗ haltigen Beschickung kann die Leipziger Textil⸗ und Bekleidungs⸗ messe den Ruf als größte Textilschau der. Welt für sich in An⸗ . nehmen. Nichts beweist besser ihre Zugkraft als der

unsch sehr vieler Messeausfteller nach größeren Ständen.

Soweit die zur Zeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in den Messehäusern 1 und 11

ies zulassen, ist den Anträgen auch entsprochen worden.

Die stärkste Beteiligung verspricht die Gruppe Damenober⸗ bekleidung, die wie Herrenöberbeklleidung in geschlossenen Abtei⸗ lungen elne vorzügliche Uebersicht über ihr derzeitiges Angebot verniitteln wird. Sehr gut vertreten sind guch Strick, und Wirkwaren, ferner Herren- und Damenstoffe. In diesem Sektor tritt die Bielitzer Tuchindustrie erstmalig in Erscheinung, Bielitz hat im Haus II mehr als die Hälfte des Erdgeschosses belegt und zeigt auch noch Baumwollwaren, Ba tgewebe Teppiche usw. Eine vielfältige Wahl vermitteln Handarbeiten, Sport- und Be⸗ rufskleidung, Wäsche, Strümpfe usw. Es fehlt a kein Zweig der großdeutschen Textil⸗ und Bekleidungswirtschaft, der

über die Aus⸗

Die genannten Körperschaften sind auch jetzt und gerade in der gegenwärtigen Kriegszeit, die an ihre Finanzkraft große Anforderungen stellt, nicht imstande, die zur Pachtung oder zum Erwerb der geschützten Flächen erforderlichen beträcht⸗ lichen Mittel aufzubringen. Die Aufrechterhaltung der Schutz⸗ maßnahmen ist nach wie vor unerläßlich und auf Grund anderer Vorschriften nicht im gleichen Maße möglich.

Es ist deshalb dringend erforderlich, die Schutzfrist um weitere 2 Jahre zu verlängern. Es besteht begründete Aus⸗ sicht, daß innerhalb dieses Zeitraumes das Rechtsgebiet eine reichsrechtliche Regelung erfahren wird.

(Veröffentlicht vom Reichs- und Preußischen Arbeits⸗ ministerium.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Thailändische Gesandte in Berlin, Phra Prasasna Bhidhyayudha, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Boßstiweem.

Im Postdienst mit Elsaß⸗Lothringen wird die Gewichts⸗ beschränkung für Briefe aufgehoben. Außerdem werden Zeitungs⸗ drucksachen und Päckchen (gewöhnliche und eingeschriebene) bis 2 kg zugelassen.

Nach der Wiederaufnahme des Postdienstes mit dem Elsaß kommt es häufig vor, daß Postsendungen nach Kolmar, die nicht den Zusatz „(Elsaß)“ tragen, nach Kolmar (Wartheland) geleitet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, bittet die Deutsche Reichspost, gleichlautende Orte durch Zusätze gen au zu bezeichnen. Zwischen Holland, Belgien und Luxemburg können mit sofortiger Wirkung gewöhnliche Briefe und Postkarten in deutscher, flämischer, holländischer und französischer Sprache unter⸗ einander ausgetauscht werden.

Vom 1. September 1940 an wird der Fernsprechdienst mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Kuba, Mexiko, Sandwich⸗ Inseln, Kolumbien, Costarica, der Dominikanischen Republik, Guatemala, Haiti, Honduras, Nikaragua, Panama, Porto. Rico und Salvador über Berlin New York auf die früher zu Polen gehörigen Ostgebiete einschl. dem Generalgouvernement aus⸗ gedehnt. Die für Deutschland bekanntgegebenen Gesprächsgebühren gelten auch für diese Ostgebiete. .

Nach, Nord⸗, Mittel⸗ und Südamerika sowie nach Island und Grönland sind fortan nicht nur Briefe, Postkarten und Geschäftspaptere, sondern auch Drucksachen, Warenproben und Mischsendungen auf dem Wege über Sibirien Japan zugelassen.

nicht in Leipzig vertreten wäre. Auch die bekannten Hersteller⸗ werke von Kunstseide und Zellwolle lassen es sich nicht nehmen, in Großausstellungen ihre Produktionsstärke widerzuspiegeln.

Wieder wird neben der Rohfaser das Fertigfahrikat stehen, so daß jeder Besucher sich ein Urteil über die Güte der Ware bilden

kann. Bei dem heutigen Stand der Erzeugung von . und ihrer hochentwickelten Veredelungz weisen diese Eigenschaften auf, die den gewachsenen Fasern wie Baumwolle und Wolle von Nalur aus fehlen. Das gleiche gilt für Kunstseide, die heute mit vollem Erfolg auch für strapazierfähige Waren verwendet wird und ,,, Typen besitzt, die an Feinheit Seide über⸗ treffen. Daß die Kette der Entwicklung der synthetischen Fasern noch nicht abgerissen ist, läßt der immer stärker werdende Einsatz von Zellwolle und Kunstseide für technische Zwecke erwarten. Auch darüber klärt die Textil⸗ und Bekleidungsmesse auf, wie sie ja überhaupt nicht nur dem Verkaufsgeschäfs dienen will, son⸗ dern der Werbung für das deutsche Spinnstoffgut überhaupt, befonders dem Ausland gegenüber, das heute mehr denn je ge⸗ neigt ist, seine Zollmauern gegen die geschaffenen Fasern abzu⸗ reißen. Die überall verknappte Zufuhr von Wolle und Baum⸗ wolle lenkt von ö die Äufmerksamkeit der fremden Wirt⸗ schaften auf die deutschen Fasern und verschafft ihnen Einfuhr- erleichterungen. ;

Wenn auch unter den Auswirkungen der Kriegszeit be⸗ tonte Luxusansprüche im allgemeinen zugunsten des lebens⸗ wichtigen Bedarfs in Ober⸗ und Unterbetleidun zurücktreten müssen, so ist damit doch kein Verzicht auf Qualität und auf modische Neuheiten ausgesprochen. Die Deutsche Mode, die erst vor wenigen Monaten eine feste Organisation erhalten hat, arbeitet in selbstschöpferischer Weise daran, in Schnitt und Aug⸗ stattung geschmackvoll ausfallende Modelle herauszubringen, die auch im Ausland ansprechen werden. Inwieweit ihr das ge⸗ jungen ist, werden einnial die Musterschauen der einzelnen Stände und dann in gedrängter Uebersicht die Deutsche Moden, schau zeigen, die an vier ö . Capitol! abgehalten wird. An ihr beteiligen sich Tezlil, und Belleidungsmesse, die odezentvale des Reichs⸗

Wirtschafts gruppe

ussteller der

innungsverbandes des Damenschneiderhandwerks in Berlin und das „Haus der Mode“ in Wien, das übrigens im Meßhaus 11 einen großen Repräsentativstand bezieht. Es steht heute schon fest, daß die Vorherrschaft der Pariser Mode gebrochen ist. Sie ist sang⸗ und klanglos verschwunden, und ebenso wird es auch der Londoner Herrenmode ergehen, die, wie das Beispiel der rückläufigen englischen Pelzwirtschaft lehrt, keinen modischen Einfluß mehr auf die Welt nehmen kann. Es ist darum sehr richtig, daß Mitglieder der Fachgruppe Pelzindustrie und der Fachuntergruppen Pelzveredelungs⸗ und Pelzverarbeitungs⸗ industrie im Meßhaus i eine Kollektivschau veranstalten. Wei⸗ tere Gemeinschaftsschauen außer den vorerwähnten veranstalten Apoldaer Strickwaren, Greizer Kleiderstoffe, ferner Weber, Wirker und Stricker aus der Ostmark, Bayern und Thüringen. Von erhöhtem Interesse für die Besucher dürfte die erste Kol⸗ lektivschau mit kolonialem Bedarf in Textilien und Bekleidung sein, die im Meßhaus II eine Ausstellungsfläche von über 600 am in Anspruch nimmt.

Der Aktionsradius der Textil⸗ und Bekleidungsmesse be⸗ schränkt sich aber nicht nur auf die beiden offiziellen Aus⸗ stellungshäuser am Königsplatz, sondern erfaßt noch zahlreiche Leipziger Großbetriebe, die sich mit ihren Kollektionen auf den Messebefuch eingerichtet haben. Hinzu kommt das ausländische Angebot im „Ringmeßhaus“, das in Form von Landesschauen textile Rohstoffe und Fertigwaren enthalten wird. Beachtens⸗ wert sind besonders die Kollektive von Italien, Rußland, Japan, Bulgarien, Rumänien, Griechenland und Ungarn.

Da mit einem guten Besuch aus Großdeutschland und den kontinental-europäischen Ländern zu rechnen ist, werden die Aussteller ihre Erwartungen erfüllt sehen.

Die Warenläger geschlossener Einzelhandels⸗ gejchäfte. - Sinführung einer Melde⸗ und Anbietungspflicht.

Einzelhandelskaufleute, die ihr Geschäft während des Krieges vorübergehend oder für dauernd schließen, müssen die Unterabtei⸗ lung Einzelhandel der zuständigen Wirtschaftskammer auf einem besonderen Formblatt davon in Kenntnis setzen. Um im Inter⸗ esse einer ordnungsmäßigen Verbraucherrersorgung die Verwer⸗ tung der Warenläger geschlossener Einzelhandelsbetriebe zu er⸗ möglichen, hat der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers am 22. . 1940 eine Anordnung erlassen, durch die eine Melde⸗ und Anbietungs⸗ pflicht für die Warenläger geschlossener Einzelhandelsgeschäfte vorgeschrieben wird. Danach sind die Inhaber im Falle der Schließung ihres Betriebes verpflichtet, solche Waren, deren Ver⸗ kauf gegenüber dem Verbraucher bezugsbeschränkt ist, der gleichen Stelle anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob und an wen die Waren verkauft werden sollen. Soweit es sich nicht um bezugs⸗ . Waren handelt, besteht eine Meldepflicht dann, wenn beabsichtigt ist, das Warenlager zu verkaufen. In besonderen Fällen kann jedoch der Leiter der Unterabteilung Einzelhandel der Wirtschaftskammer die Anhietung nicht bezugsbeschränkter Waren, deren Verkauf zunächst nicht beabsichtigt ist, anordnen, wenn dies im Interesse der Verbraucherversorgung geboten erscheint. Die die Meldung entgegennehmenden Stellen sind angewiesen worden, auf eine den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Ver⸗ wertung der Waren unter Berücksichtigung der Versorgungslage des Bezirks hinzuwirken.

Im Zusammenhang damit hat der Reichswirtschaftsminister die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel durch Erlaß vom 16. August 1940 ermächtigt, im Namen der im einzelnen zuständigen. Reichs⸗ stellen die Erwerber bezugsbeschränkter Waren aus stilliegenden Geschäften von der sonst erforderlichen Hingabe der Wiederbezugs⸗ berechtigungen (Punktscheck, Bestellschein, Groß⸗ und Sammel⸗ bezugsschein) freizustellen, Nach einer Anweisung des Leiters der Einzelhandel haben die Unterabteilungen Einzelhandel diese Freistellungen vorzunehmen und dem Be⸗ triebsinhaber gleichzeitig eine Bescheinigung über den bei Schließung vorhandenen Bestand an bezugsbeschränkten Waren und Wiederbezugsberechtigungen auszustellen. Diese Bescheini⸗ gung soll für den Wiederaufbau des Geschäfts nach Beendigung des Krieges als Grundlage für die Belieferung mit Waren und die Einraͤumung von Wiederbezugsrechten im Rahmen des dann etwa noch n n, Bewirtschaftungssystems dienen.

Besondere Messegeschäfte mit Rumänien auf der Wiener Herbstmesse 1940.

Die , Behörden haben die Genehmigung zur Ab⸗ wicklung besonderer Messegeschäfte mit Rumänien auf der Wiener Herbstmesse 1940 erteilt. Firmen, die an der Wiener Herbstmesse teilnehmen, können sowohl int Czpbort als auch im Import von diesen Sonderkontingenten Gebrauch machen. Nähere Auskunft erteilt die Wiener Messe⸗A.-G., Wien 62, Messeplatz 1, und der Vertreter der Wiener Messe⸗A.-G. in Rumänien, Viktor E. Mit⸗ chievici, Bukarest, Casuta postala 70.

Wirtschaft des Auslandes.

Schwedens 2tußhenhandel in den ersten sieben Monaten 1940.

Stockholm, 23. August. Schwedens Außenhandel hat sich im Juli annähernd auf der Höhe des Vormonats gehalten. Sowohl in der Ausfuhr als auch in der Einfuhr ist eine geringfügige Stei⸗ gerung zu verzeichnen, im Vergleich zum entsprechenden Voͤrjahrs⸗ monat ift jedoch ein sehr starker Rückgang eingetreten. Die Juli⸗ ausfuhr (981,9 Mill. Kr.) liegt um ea. 41 25 unter der entsprechen⸗ den Vorjahrsziffer (160), während sich die Einfuhr nur um 31 * von 205,5 auf 139,9 Mill. Kr. ermäßigt hat. Für die ersten sieben Monate des Jahres ist im Export ein Rückgang um 27 7 oder 251,8 Mill. Kr. auf 7865 Mill. Kr. eingetreten, während die Verringerung der Einfuhr knapp 5 2 oder 56,2 Mill. Kr. auf 1286.5 Mill. Kr. beträgt. Unter Berücksichtigung der starten Preiserhöhung für zahlreiche Einfuhrwaren ist der quantitative Rückgang naturgemäß wesentlich größer gewesen. Im Juli belief sich der Einfuhrüberschuß auf N, 99 Mill. Kr. gegenüber 43,6 Mill. Kr. im gleichen Vorjahrsmonat. In den ersten sieben Mo⸗ naten dieses Jahres hat sich der Einfuhrüberschuß auf 498,96 Mill. Kr. erhöht, gegen 273,35 Mill. Kr. in den ersten sieben Monaten 1939.

2atuhenhandels verhandlungen zwischen Fugoslawien und der UdSSR.

Belgrad, 22. August. Es wird mitgeteilt, daß die Ständige Wirt sederttert n der UdSSR. in Belgrad nunmehr mit der jugoslawischen Direktion für den Außenhandel und anderen jugo⸗ e chen Wirtschaftsstellen in direkte Verbindung getreten ist, um Besprechungen über den Ankauf von Kupfer, &i Ferro⸗ silieium für die Ausfuhr nach der UdSSR. zu ihren 3 gleicher

eit sollen nunmehr auch konkrete Verhandlungen über die Durch fuͤhrung russischer Baumwoll⸗, Paraffin, Gummi⸗ und eventuell Kraftwagenlieferungen geführt werden. Als Käufer für die jugo⸗ e en Waren tritt nur die , ,, der UdSSR. in elgrad auf, während die russischen Waren vom jugoslawischen Staat gekauft werden, der sie später an die Interessenten verteilt.