Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 199 vom 26. August 1940. S. 2
3. „den Abschnitt Ma l 62,5 g Margarine oder 50 g Speiseöl, ö ö. Ma? 1259 Margarine; 4. „ die Abschnitte 1—3 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ je 62,5 g Speck oder Schweinerohfett oder je 50 g Schweineschmalz; K ö 1—41 „Käse“ je 62,5 g Käse. Nr. 2. Fettzusatzkarte für Schwerarbeiter. 1. Auf die Abschnitte a 1— a4 je 40 g Butter oder Mar⸗
garine oder je 32 g Speiseöl, p 90 g Butter oder Margarine; „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ je 125 g Speck oder Schweinerohfett oder je 100 g Schweineschmalz. Nr. 3. Fettzusatzkarte für Schwerstarbeiter Auf die Abschnitte a 1–- a4 je 40 g Butter oder Mar⸗ garine oder je 32 g Speiseöl, bI u. b2 je 125 g Butter oder Margarine; b 3 50 g Butter oder Margarine; 1—3 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ je 375 g Speck oder Schweinerohfett oder je 300 g Schweineschmalz, 4 „Speck oder Schweinerohfett oder Schweineschmalz“ 250 g Speck oder Schweinerohfett oder 200 g Schweineschmalz. Nr. 4. Reichsfettkarte für Kinder bis zu 3 Jahren. Auf die Abschnitte Bu 1—-Bu 4 je 195 g Butter; 1— „'Käse“ je 62,5 g Käse; F3 125 g Kunsthonig, FA 62,5 g Kakaopulver (Sonderzu⸗ teilung), F5 62,5 g Kakaopulver. Nr. 5. Reichsfettkarte für Kinder von 3— 65 Jahren 1. Auf die Abschnitte Bu 1 und Bu 3 je 250 g Butter, Bu? und Bu 4 je 125 g Butter; 1— 4 „Käse“ je 62,5 g Käse; F 125 g Kunsthonig,
„ den Abschnitt 2. „die Abschnitte 1 u. 2
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. — FA 62,5 g Kakaopulver (Sonder⸗ zuteilung), „* y, F5 62,5 g Kakaopulver. Nr. 6.
Reichsfettkarte für Kinder von 6— 14 Jahren. 1. Auf die Abschnitte Bu 1 und Bu? je 250 g Butter, Bu 3 und Bu 4 je 125 g Butter; Ma 1 62,5 g Margarine oder 50 g Speiseöl, die Abschnitte Ma? und Ma 3 je 1259 Margarine; ö . 1—4 „Käse“ je 62,5 g Käse;
. ö FI und F2 je 100 g Marmelade,
„ den Abschnitt F3 125 g Kunsthonig,
. . FI 62,õ g Kakaopulver (Sonder⸗ zuteilung), . . F5 62,5 g Kakaopulver.
B. Sonderzuteilung von Kakaopulver.
Kinder bis zu 14 Jahren erhalten neben ihrer regel⸗ mäßigen Zuteilung von 62,5 g Kakaopulver als Sonder⸗ zuteikung wiederum weitere 62,5 g Kakaopulver. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte F4 und Fö der Reichsfettkarten für Kinder mit je 62, g. Der Absatz des Kakaopulvers, bei dem es sich um eine kakaopulverhaltige Mischung handelt, hat den Erwartungen nicht entsprochen. Es ist deshalb beabsichtigt, von der 16. Zuteilungsperiode ab unter Aufbruch der Be⸗ stände an kakaspulverhaltigen Mischungen Schokoladenpulver und Malzkakao auszugeben. Um die ausreichende Beliefe⸗ rung des Groß- und Kleinhandels mit diesen Erzeugnissen rechtzeitig sicherzustellen, werden abweichend von der bis—⸗ herigen Regelung neben den Abschnitten E 5 der be⸗ zeichneten Karten auch die Abschnitte F 4 über „62,5 g
3. Kakaopulver⸗Sonderzuteilung“ als Grundlage für die weitere Zuteilung von kakaopulverhaltigen Mischungen bzw. Schoko⸗ ladenpulber und Malzkakao zugelassen. Die Verteiler haben die Abschnitte F 4 und F5 der 15. Zuteilungsperiode bei den Ernährungsämtern oder den damit beauftragten Stellen zwecks Ausstellung von Bezugscheinen einzureichen. Die Aus— tellung dieser Bezugscheine hat auf „Kakaopulver“ zu er⸗ olgen. Zur Vermeidung von Verwechslungen der von den Kleinverteilern eingesammelten und aufbewahrten Ab⸗ schnitte F 4 der früheren K mit den gleichen Abschnitten der 15. Zuteilungsperiode sind die Zahlen „“ und „5h der Abschnitte F 4 und F 5 der 15. Zuteilungsperiode besonders stark gedruckt worden. Die Ernährungsämter oder die von diesen beauftragten Stellen dürfen mithin nur Ab⸗ schnitte mit diesen stark gedruckten Zahlen als Grundlage für die Ausstellung von Bezugscheinen für Kakaopulver entgegen⸗ nehmen. Die Entgegennahme von Abschnitten F 4 aus früheren Zuteilungsperioden, die durch die kleingedruckte „4“ ohne weiteres kenntlich sind, sind abzulehnen.
IV.
Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittellarte. Einteilung in Verbrauchergruppen.
1
. den Abschnitt
Im Hinblick auf 6 Kaffee⸗Zuteilungen, die in späteren Zuteilungsperioden an Personen über 18 Jahre
eplant sind, ist es erforderlich, zwei getrennte Nährmittel⸗ arten für Normalverbraucher sowie . Kinder und Jugend⸗ liche bis zu 18 Jahren auszugeben. Die letztere Verbraucher⸗ gruppe umfaßt Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (vgl. Schlußbestimmungen meiner Erlasse vom 6. Oktober 1955 — I G 141110 — und vom 15. Januar 1940 — II C 1-200 —. Ein 1 n. di er ist . der Aushändigung der Nährmittelkarte also als
rmalverbraucher zu behandeln. Die Bestimmungen des uni 15940 — II C 12800 — über die Einführung einer Reichsbrotkarte A für Jugendliche von 10 bis 26 Jahren werden hierdurch nicht berührt. Ein Ber⸗ braucher im Alter von 18 bis 20 Jahren gilt also im Sinne dieses Erlasses hinsichtlich der Brotrationen als Jugendlicher,
Erlasses vom 25.
m
gin sichtlich der Nährmittelrationen jedoch als Normalver⸗ raucher.
Die nachstehenden Einzelbestimmungen über die Zu⸗ teilungen auf Nährmittelkarte für die 15. Zuteilungsperiode gelten einheitlich für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren.
Unveränderte Zuteilüngen. Der wahlweise Bezug von Hülsenfrüchten und Kondens⸗
milch an Stelle von Nährmitteln bleibt gegenüber der 14. Zu⸗
teilungsperiode nach Maßgabe der beim Einzelhandel vor⸗ . Bestände unverändert. Die Vorschriften meines rlasses vom 25. in, 1940 — IIC 1- 28090 — über den Bezug von Hülsenfrüchten und Kondensmilch finden An⸗ wendung. ?
Die Höhe der Teigwarenrationen bleibt ebenfalls unver⸗ ändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtliche Bekanntgabe der Teigiwarenregelung finden die Vorschriften des Erlasses vom 25. Juni 1940 — IIC 1 - 2800 — Erster Abschnitt Ziffer IV. unter A entsprechende Anwendung.
Gleichfalls unverändert bleibt der Bezug von Kaffee⸗ Ersatz⸗ und Zusatzmitteln.
Veränderte Zuteilungen. J
Die seit dem 6. Mai 1940 auf die Abschnitte N 25— XN 29
erfolgende Zuteilung von 125 g Reis an Stelle anderer Nähr⸗ mittel kommt in , Demgegenüber werden die bisher mit einem liegenden Kreuz bedruckten Abschnitte N5, No, N10, sowie die Abschnitte N28 und N29 für den Bezug von je 25 g Nährmitteln auf Getreidebasis (Graupen, Gersten⸗ rütze, Buchweizengrütze, Weizengrieß,. Maisgrieß, Hafer⸗ locken, Hafermark, Hafergrütze, a nin und sonstige Nähr⸗ mittel, die vorstehende Erzeugnisse enthalten) zugelassen. Die Abgabe von Reis und von Teigwaren auf diese Abschnitte ist nicht zulässig. Es wird . hingewiesen, daß die Abgabe von Rährmitteln auf Kartoffelbasis (Sago, Kartoffelstärke⸗ mehl, Puddingpulver, Reisflocken oder andere ähnliche Erzeug⸗ nisse nur auf die Abschnitte N21 und Næ2XX statthaft ist.
. Kartengestaltung.
Die Aufteilung der Bezugsberechtigten in zwei Ver— brauchergruppen hat die Schaffung einer neuen „Nährmittel⸗ karte für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren“ nach anliegendem Muster erforderlich gemacht ). Die Nährmittel⸗ karte für Normalverbraucher ist gemäß dem anliegenden Muster gestaltet worden *). Die Umgestaltung der Ab⸗ schnitte N27 und N30 ist mit Rücksicht ö beabsichtigten Kaffeezuteilungen erfolgt. Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß lediglich die Karten mit den ge⸗ ringsten Teigwarenzuteilungen zum Abdruck gelangt sind. Die Nährmitkelkarten für die Gebiete mit höherer Teigwaren⸗ zuteilung sind entsprechend gestaltet.
Zweiter Abschnitt: Kuchenbezug durch Selbstversorger.
Um den Selbstversorgern die Möglichkeit zu geben, ge⸗ legentlich Kuchen in Gaststätten oder Konditoreien verzehren zu können, haben die Ernährungsämter oder die damit beauf⸗ tragten Stellen den Selbstversorgern auf Antrag Reise⸗ und Gaststättenmarken für Brot auszuhändigen. Die ausgegebenen Mengen sind auf die Reichs mahlkarte anzurechnen.
Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen. Abgabe der Bestellscheine.
Die Verbraucher haben die Bestellscheine, einschließlich
des Bestellseins 15 der Reichseierkarte, in der Woche vom
16. bis 21. September 1940 bei den Verteilern abzugeben.
Mater nübersendung.
Die gemäß den Vorschriften . Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentral⸗ druckerei übersandt.
Die Druckmgatern der Nährmittelkarten sind sofort nach ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Der Bedarf an Matern der Nährmittelkarten für Nor⸗ malverbraucher und für Jugendliche bis zu 18 Jahren ist auf Grund der bisherigen Bedarfsmeldungen geschätzt worden. Die Landes⸗(ProvinzialErnährungsämter haben etwaige Wünsche hinsichtlich der Anzahl dieser Matern unmittelbar an die Deutsche Zentraldruckerei unter abschriftlicher Mitteilung an mich zu richten.
Inkrafttreten.
Die Bestimmungen dieses Exlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 23. September bis 20. Oktober 1940 treten am 23. September 1940, die übrigen Anord⸗ nungen sofort in Kraft.
Berlin, den 17. August 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: B a cke.
* Hier nicht abgedruckt.
Leipziger Herbftmefsfe eröffnet.
Verkehr wie auf den beften Sriedensmessen.!— doo auslãndische Gintäufer. Cebhafte Umsãtze zu erwarten.
Die Leipziger Herbstmesse hat am Sonntag ant be⸗ gonnen. ö. Sonnabendnacht noch unendlich viele Besucher e, ; waren, brachte der Sonntag unaufhörlich neue Inter⸗ essenten heran, so bah sich ein Verlehrsbild bot, das an die besten Friedens messen gemahnte.
Durch die Strahen der Innenstadt, die mit ů festlich ge⸗ chmückt waren, stroͤmten die , . in die c. ser. 6 aufe des Vormittags nahm der Andrang namentl 9 auf der Textil- und Bekleidingsmesse und im Ring⸗Messehaus fast be⸗ ängstigende Formen an. an schob sich nur langsam an den Ständen vorbei; vor den Nustert chen stehen in Doppelreihen die Käufer, die — wie die Dialekte erkennen ließen — gus allen Teilen des Reiches gekommen waren. Man hörte ,, on viel vemde Sprachen, ein Beweis, daß die Erwartung über eine rege eteiligung des Auslandes fich erfüllt hat. Namentlich aus dem Südosten und dem Norden lreiche r n n. einge⸗ troffen. Wie das e. eamt mltteilt, konnten zu Beginn der Messe bereits ho00 ausländische Einkäufer festgestellt werden.
Wirischaftsteil.
Verordnung über Aenderung des Gebiets des Freihafens Memel.
Vom 21. August 1940.
Auf Grund des § 65 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 9. 3 1939 (Reichsgesetzbl. J1 S. 529) wird ere, ver⸗ ordnet:
§51
Der nördliche Teil des Freihafens Memel (sog. Frei⸗ hafenzone „Nord“ wird in das . . ö.
§ 2
Die Zollgrenze um den Freihafen Memel beginnt auf der Kaimauer des Winterhafens in Höhe der Südwand des sog. Sandelis⸗Schuppens, verläuft rechtwinklig zur Kaimauer bis zum Transformatorenhaus, biegt im rechlen Winkel nach Süden ab und seh sich an der Rückseite der bebauten Grund⸗ stücke der Holzstraße entlang. Sodann springt sie auf die Holzstraße zu, zieht sich an dieser hin bis in Höhe des Süd⸗ kais, holt im stumpfen Winkel nach Südwesten aus und ver⸗ läuft in fast westlicher w auf die Eisenbahngeleise zu. Vor letzteren biegt sie rechtwinklig nach Süden ab und dann die Eisenbahngeleise umfassend nach Westen bis zur . scheibe an der Südostecke des Winterhafens. Die ö e einschließend, stößt sie auf den Südkai nach dem Süd⸗ ende des Ostkais und läuft auf diesem an der Wasserkante entlang bis in Höhe der Südwand des Sandelis⸗Schuppens.
83 Diese Verordnung tritt am 27. August 1949 in Kraft. Die Verordnung über das Gebiet des Freihafens Memel vom 10. Januar 1946 (Reichsministerialbl. S. 11) tritt außer Kraft.
Berlin, 21. August 1940.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Wucher.
Bekanntmachung.
Nachdem die Regelung der amtlichen Prüfung von Ver⸗ dunkelungsmitteln für , endgültig abgeschlossen ist, wird die durch meinen Erlaß vom 6. August 1937 — Wb 1973 11 — ausgesprochene vorübergehende Beibehaltung der bisherigen Prüsweise hiermit aufgehoben. Berlin, den 17. August 1940. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. In Vertretung des Staatssekretärs. Krümmel.
Berichtigung.
Die Verfügung der Geheimen Staatspolizei — Staats⸗ polizeistelle Linz vom 25. 5. 1940, B. Nr. 10 138/39 — II Eispi, veröffentlichtẽ im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 196 vom 1. Juni 1940, wird dahin richtig⸗ gestellt, daß mit dieser Verfügung das ferne. im Deutschen Reich vorhandene Vermögen, einschließlich aller Rechte und Forderungen des Juden
Leopold Israel Holzbauer, geb. am 26. 7. 1899 in Rosenberg (nicht, wie versehentlich angegeben, „am 4. 12. 1895“ geboren), zuletzt wohnhaft gewesen in Budweis, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs—⸗ minister der Finanzen, eingezogen wurde.
Berichtigung.
In der in Nummer 197 abgedruckten Anordnun — Z 12 — der Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zell—⸗ wolle muß am Schluß der Anlage 2 solgender Absatz einge⸗ fügt werden:;
Diese Verkaufspreise gelten je Kilogramm Nettogewicht, bei ,, Konditioniergewicht ab deutschem Lagerort bzw. ab Ort der Äufbereitungsanstalt, Zahlung netto Kasse inner⸗ halb 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bekanntmachung. Die am 24. August 1940 ausgegebene Nummer 151 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung zur Aenderung der . brauchsregelung h ge nm. Vom 26. August 1940.
Umfang 2M Bogen. Verkaufspreis 45 RM. Post- versendungsgebühren: G, 0 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin g6 200.
Berlin NW 40, den 26. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
über die Ver⸗
Die . der deutschen . ist sehr groß und er⸗ treckt sich auf alle Arten des täglichen Bedarfs. Die , . atten alle Hände voll zu tun, die Aufträge entgegenzunehmen. 1 nteresse trat für Galanteriewaren und Geschenk⸗ tikel, Metällwaren, Reisegepäck, Koffer und . 833.
ahen. Be en Gesamt⸗
ar vor, die einen dichten Kranz von Kauflustigen um si dieser Fülle war es unmöglich, einen Ueberblick über umfatz zu gewinnen. Verschiedentlich hörte man, da auch das Ausland zu Auftragserteilungen geschritten sei. Ein 1 ftes Ge⸗ chäft fanden Haus und Küchengeräte; die Inlandskund chaft setzte ich vornehmlich aus Einzel⸗ und Großhandelskreisen zusammen.
uf der Textilmesse war ein ee wie man ö seit Jahren nicht gesehen . In beiden Messehäusern dieser Fachmesse wur⸗ den unaufhörlich Aufträge erteilt.
Lebhafte Beachtun enden auch die Ausstellung der ber, Wehrmacht auf dem Augustusplatz, die die 2 . des Sieges im Westen 4st — Ueber einen guten Besuch können die aus. ländischen eitivausstellungen berichten; kurzum, es gab am Sonntag kein Gebiet der 6. das ruhig gewesen wäre.
Selten hat es einen solchen Aufta . eine 2 egeben, wie er diesmal eingetreten . Demzufolge sehen auch die Aus. steller der weiteren Entwicklung des Messegeschäftes in bester Stimmun , Das Angebot der . beweist, daß die aus deutschen stoffen hergestellten Ferilgwaren von vor⸗
züglicher Qualität find und einen Dauerwert haben.
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— — 84 w ni, an, n,.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 199 vom 26. August 1940. S. 3
Der Groß⸗ und Außenhandel in den neuen Oftgebieten. Attuelle Fragen auf der Leipziger Herbftmesse.
Auf einer Fachtagung der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel im Rahmen der Leipziger . sprach der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Wirt d Dr. Heinrich Do hrendo'rf, über Fragen des Einsatzes des Großhandels innerhalb der , aft. Der Großhandel habe die vielgestaltigen Versorgungsau gaben gegenüber dem zivilen und industriellen, nicht zuletzt auch dem militärsschen Be⸗ darf auf Grund einer in allen seinen Betrieben in der Vorkriegs⸗ zeit planmäßig 9 Vorratshaltung erfüllen können. Die dezentralisierte 6 der Verbrauchsgüter und der Er⸗ zeugnisse, die der Versorgung unserer Wehrmacht und der weiter⸗ verarbeitenden Industrie dienten, habe zur allgemeinen Versor⸗ gungssicherheit und damit zur Stärkung der deutschen Wirtschafts⸗ kraft im Kriege beigetragen.
Der Wirkungsbereich des Großhandels habe sich aber nicht nur auf den großdeutschen Raum beschränkt, sondern sich auch auf die . Ostgebiete ausgedehnt. Nach der siegreichen Beendigung des Polenfeldzuges habe der Handel in deutsche Hände übergeleitel werden müssen, wobei zunächst der volksdeutsche Händel zu berücksichtigen war. Im Zusammenhang mit der Ge⸗
staltung eines deutschen Handels in den a , habe sich auch der deutsche Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel mit besonderem Ein⸗ satz um die Lösung der Ostprobleme gekümmert. Der Großhandel habe, wie Dr. Doͤhrendorf im einzelnen ausführte, einen prak⸗ tischen Beitrag für die ; i tän ĩ Ein- und Ausfuhrhandels durch die berussgemeinschaftliche ratung und Betreuung der vordringlich zum Einsatz gelangenden Volksbeutschen und der deutschen Rückwanderer aus dem Ausland eleistet und habe außerdem an der Gewinnung geeigneter Treu⸗ herr für die zunächst kommissarische Verwaltung der frei⸗ gewordenen Betriebe mitgewirkt. Das Ziel dieser heute no in Fluß befindlichen Arbeiten sei der Aufbau einer rein deutschen Berufsgruppe des Groß-, Ein- und Ausfuhrhandels in den neuen Gebieten. Diese Aufgabe werde erst ihr Ende finden, wenn auch der Teil der zunächst nur treuhänderisch verwalteten Betriebe restlos in die Hände persönlich und sachlich geeigneter Kaufleute geführt sei. Hierbei würden in erster Linie die aus dem Felde zurückkehrenden Kaufleute des Großhandels berücksichtigt, Dar⸗ über hinaus fei auch noch Bedarf an qualifizierten Großhandels⸗ kauflenten aus dem Altreich vorhanden, denen sich im deutschen Ssten ein weites Betätigungsfeld öffnet. Auch im General⸗ gouvernement sei durch den planmäßigen Ansatz deutscher Firmen die Basis für eine Ueberleitung des Groß- Ein- und Ausfuhr⸗ handels in deutsche Hände gesichert, deren Dach die „Handels⸗ gefellschaft deutscher Kaufleute in Polen“ darstellt.
2
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Kopplungsverbot weiter in Kraft. — Ein Hinweis des Preiskommissars.
Der Reichskommissar für die Preisbildung weist darauf hin, daß Kopplungsgeschäfte jeder Art mit Nahrungs- und Genuß— mitteln wie bisher streng verboten . Erzeuger, Hersteller, Einfuhrhändler, Versandhändler, Großhändler und Kleinhändler, die verknappte Ware nur in Verbindung mit reichlich vorhandener Ware abgeben, verstoßen gegen das Kopplungsverbot und machen sich strafbar. — Zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen vom Kopplungsverbot, die nur bei Vorliegen wichtiger volkswirtschaft— licher Gründe eingeräumt werden können, hat sich der Reichs— kommissar für die Preisbildung selbst vorbehalten.
Vom Handel muß verlangt werden, daß er Kopplungsver⸗ suche seiner Vorlieferanten ablehnt. Er ist ebenso wie die Er⸗= zeuger verpflichtet, bei Warenüberfluß die Preise zu senken und sich auch einmal mit einem bescheideneren Gewinn zu begnügen, wenn es gilt, einem Verderb von Lebensmitteln zu vermeiden. Die bevorzugte Abgabe knapper Ware an Stammkunden, beson⸗ ders an kinderreiche Familien und werktätige Frauen, ist selbst⸗ verständlich nicht strafbar; es sei denn, daß . Ware nur an zahlungskräftige, sogenannte gute Kunden, bevorzugt abgegeben wird. An die beutsche Hausfrau ergeht die Aufforderung, nicht gerade die Waren zu verlangen, die aus jahreszeitlichen oder anderen Gründen knapp sind, sondern z. B. die Gemüse⸗ und Obstsorten zu bevorzugen, die reichlich vorhanden sind.
Günstige Wirtschaftslage im Protektorat.
Prag, 25. August. Der Bankrat der Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag hielt am 24. d. M. seine ordentliche Monatssitzung ab. Dem Geschäftsbericht für den Zeitabschnitt vom 16. Juli bis 15. August 1940 fach war auch im verflosse⸗ nen Monätsabschnitt der Geldmarkt flüssig wie bisher. Freie Kapitalien suchen Verwendung durch Anlage einerseits in den nen ausgegebenen 35 igen Kassenscheinen der Protektorats⸗ finanzverwaltung, die von den Geldanstalten glatt übernommen wurden, R auch in reichsdeutschen Anlagewerten. Im privaten Börsenhandel hat die Notiz der Schuldverschreibungen des Protektorats bei lebhafter gewordenem Geschäft angezogen. Ebenfo ist es in den Dividendenwerten zu einer Besserung der Kurse gekommen, wobei sich das Geschäft etwas gehoben hat. Die ruhige Entwicklung des Preisniveaus ist wie in den Vormonaten gewahrt geblieben. Zur Beurteilung des Standes der indu⸗ striellen Produktion ist f die andaüernd gute Verfassung des Arbeitsmarktes zu verweisen. Beschäftigungsgrad und Leistung sind auf Vormongtshöhe geblieben. Die Warennachfrage aus den Kreisen der heimischen Abnehmer wie auch aus dem Gebiet Groß⸗ deutschlands hat unverändert angehalten. Die Ausfuhr in einige neutrale Länder hat 63 etwas gebessert. Die Bautätigkeit ist recht lebhaft. Der Außenhandel im Juli hat sich in der Einfuhr wie in der Ausfuhr auf der Juni⸗Höhe gehalten. An der Be⸗ wertung der Krone hat sich auf den neutralen Devisenmärkten nichts geändert.
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Wirtsehaft des Auslandes.
Ausweis der Däͤnischen Nationalbank.
Kopenhagen, 25. August. Der Ausweis der Dänischen Nationalbank über die dritte August⸗Woche zeigt eine Zu⸗ nahme der ausländischen Guthaben auf Clearingkonto um etwa 38 auf 262, Mill. Kr. bei einer gleichzeitigen Abnahme der Clearingschulden um etwa 4 auf rund 6 Milk. Kr. Der Bank⸗ notenumlauf ist in der vergangenen Woche um rund 12 auf 6i6, Mill. Kr. zurückgegangen gegen 372 bzw. 363 Mill. Kr. in der gleichen Zeit des Vorjahres.
Schlechte Propaganda mit Englands Außenhandels ziffern.
Die britische Presse und der Londoner Rundfunk nehmen die Veröffentlichungen der britischen Außenhandelsziffern für den Monat Juli zum Anlaß für eine Reihe maßlos übertriebener Propagandameldungen über die Entwicklung des britischen Außen⸗ handels. Voll Stolz wird verkündet, der m n, der britischen Ein⸗ und Ausfuhren in den ersten sieben Monaten 1949 liege um 177 Mill. Pfund Sterling über dem Ergebnis der ersten sieben
Monate des Jahres 1939, und dies sei ein Beweis dafür, daß
Insel mit notwendigen Lebensmitteln und Rohstoffen zu ver⸗ sorgen. Man vergißt in London allerdings zu erwähnen, daß ein einfacher Vergleich der Wertziffern des Vorjahres mit denen von 1940 aus einer Reihe von Gründen überhaupt nicht möglich ist und ein völlig falsches Bild gibt. Das britische Pfund Sterling ist bekanntlich seit dem August 1939 um etwa 20 95 im Wert ab⸗ gesunken, was selbstverständlich eine entsprechende Verteuerung der Ein- und Ausfuhren bewirkte, so daß allein schon aus diesem Grund die in diesem Jahr erhöhte Wertziffer keineswegs eine Steigerung der Menge in der Ein⸗ und Ausfuhr bedeuten muß. In gleicher Weise haben sich auf die Wertziffern die allgemeine Steigerung des Preisniveaus an den Weltmärkten ausgewirkt und weiterhin vor allem noch die gewaltige Steigerung der Trans⸗ portkosten nach der britischen Insel. Eine genaue Berücksichtigung aller dieser Faktoren würde zweifellos ergeben, daß der ritische Außenhandel, obwohl zwar wertmäßig , mengenmäßig einen gewaltlgen Rückschlag gegenüber dem Vorjahr aufzuweisen hat.
Nicht minder wichtig bei der Betrachtung der neuen briti⸗ schen Auhenhandelsziffern ist aber die Tatsäche, der gegenüber dem Vorfahr eingetretenen gewaltigen Verschiebung im briti⸗ schen Außenhandel zwischen der Einfuhr und der Ausfuhr. Es ist bekannt, daß die Notwen . erheblicher und vor allem teurer Rüstungskäufe in den Vexeinigten Staaten seit Kriegs⸗ ausbruch den Passivsaldo der britischen Handelsbilanz von Mo⸗ nat zu Monat gewaltig erhöhten, aß also wertmäßig ausge⸗ drückt die Einfuhr monatlich um sd bis 60 Mill, Pfund über der britischen Ausfuhr liegt. Die Folgen dieser Entwicklung sind für England keineswegs so günstig, wie es die Londoner Pro⸗ pagandastellen für Laienkreise Eliten n möchten. Die britischen
ö Schiffahrt uneingeschränkt in der Lage geblieben sei, die
Goldbestände sind nämlich zum größten Teil bereits nach den
, Staaten abgeflossen, und auch die früher als un⸗ erschöpflich bezeichneten Auslandsguthaben des hritischen Reiches sind schon so sehr zusammengeschtumpft, dq die britischen Re⸗ ern , , heute mit ernster Besorgnis Ueberlegungen wegen
i künftigen Finanzierung Auslandskäufe anstellen müssen.
Der Rückgang der hritischen Ausfuhr wird heute von leinem ernst denkenden Menschen in der Welt mehr bestritten, und über die Feststellung, daß Großbritannien dabei sei, feinen Ausfuhrhandel beträchtlich zu erweitern, wird man überall nur ein mitleidiges Lächeln haben, denn die Tatsachen sprechen allzu sehr gegen derartige Propagandasätze.
ihrer
Wach ende finanzielle Schwierigkeiten Englands.
Aus London wird berichtet, daß 9 im Unterhaus eine Gruppe von Abgeordneten gebildet hat, dle eine Aufhebung der Notenausgabere te der Bank von England beantragen will. Es wird dadurch eine Begrenzung des Wirksamkeitsbereichs der Bank auf die Tätigkeit einer gewöhnlichen . er⸗ trebt. In letzlkes Zeit ist überhaupt ein liärkeres Interesse es englischen Parlaments für die Tätigkeit der Bank von Eng⸗ land sestzustellen, und wenn auch die Plaͤne der erwähnten
Abgeordnetengruppe wahrscheinlich nur demonstrativen Charakter haben dürften, da die britische Regierung eine entsprechende Debatte wohl kaum zulassen dürfte, so sind sie doch auf alle
Fälle fehr aufschlußreich für gewisse Strömungen in England
und die in weiten Kreisen herrschende finanzielle Vesorgnis.
Die britische Regierung hat kürzlich auch beschlossen, an Stelle einer Ausweitung! der gewöhnlichen Schatzwechsel⸗ emissionen einfach die Ueberschußmittel der Clegringbanken auf dem Anleihewege abzuschöpfen. Während des Weltkrieges, und zwar im Jahre 1916, hatte die englische Regierung schon einmal einen gleichen Finanzierungsweg beschritten, der damals erheb⸗ lich zu' den Währungsschwierigkeiten Englands am Ende des Weltkrieges beigetragen hat. Die Tatsache, daß England jetzt schon, vor Ablauf des ersten Kriegsjahres, die gleichen Maß⸗ nahmen wieder ergreifen mußte, beweist deutlich genug, in wie ernsten Finanzschwierigkeiten sich der britische Schatzkanzler heute befindet.
—
Sugosflawische Außenhandelstontrolle vor
der Inkraftsetzung.
Belgrad, 24. August. — Wie bekannt wird, ist die schon . längerer Zeit angekündigte Verordnung über die Kontrolle es jugoslawischen Außenhandels nunmehr endgültig fertigge⸗ stellt und bereits dem Ministerrat zur Entscheidung eingereicht worden. Es wird damit gerechnet, daß die Verordnung in Kürze veröffentlicht und damit gleichzeitig in Kraft gesetzt wird. Im Ministerium für Industrie und Handel wurde gleichzeitig eine weitere Verordnung ausgearbeitet, die eine einheitliche Rege⸗ lung der Erzeugung und des 8 zum Ziele hat und im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung des Landes und der in mn Bevöllerung für bestimmte Artikel das Kartensystem vorsieht.
Atrgentiniens Außenhandel in den erften 7 Monaten 1940.
Buenos Aires, 24. August. Der argentinische Außen⸗ handel der ersten sieben onate 1940 erbrachte einen Ausfuhrüberschuß von nur 69 Mill. Pesos gegenüber 202 ill. Pesos im gleichen dt n ,, er Ein⸗ fuhrwert zeigte eine eh n; um 53 35, das Einfuhrvolumen eine Vernnnderung um 18 83. Der Ausfuhrwert erhöhte sich um 101/½ 98, während i das Exportvolumen um 10 35 ver⸗ minderte. Hinsichtlich lebenswichtiger Waren trat bei Brenn— und Treibstoffen eine Einfuhrminderung um 562 900 t und bei Gisen und Eifenprodukten eine solche um 69 Ogo. t ein. Die Juli⸗Ziffern ergaben im einzelnen einen Einfuhrüberschuß von fast 37 Mill. Pesos, was auf die Ausfuhrverringerung zurück⸗ zuführen war.
m ᷣ¶—ͤͤyeͤ ⏑wLs *,:
Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elettrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 25. August auf 74, 00 Ru (am 24. August auf 74,00 RA) für
100 kg. Berichte
von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
2 Devisen.
Pra . 24. August. (D. N. B.). Amsterdam Umrechnungs Mittellurz 1,327, Berlin — —, Zürich 668, 09 Oslo 667, 0 nom, Kopenhagen 568 50 nom., London‘) 116 20 Madrid — —, Mai⸗ land Ih zo. Mew Hori 2954, Pariz) 66,76, Stochoim 698,0, Vrmnffel 469, 50 nom., Budapest ; Vularejt 21, 27 nom. Belgrad 66. 0 nom, Sofia Z6ö, o nom. Athen 29, 15 nom.
Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
G ud ape st g. August: Geschlossen. (D. N. B)
London Paris Helin Mult, Spanien rein) 3, 10 C, Montzeal
is = 4,45, Amsterdam =. Jrüfsei —— Jtalien (Freiv) Schweiz 17. os - I js, tor ee, ĩ
Se. — Im reg Joffiz) 16 50 -= 7,1,
16, 886 — 16,96, — — Buenos Rio de Janeiro inoffis) — — nom. gortseß ung aul der solgenden Selte.
Schaffung eines bodenbeständigen 42
6 (D. R. B. New Hort 402,50 408, S0.
99 oj/so in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99 0/9 9 Veinnickel 98 = 99 oso Antimon. hꝛegulus —— Feinsilber
8 9
ö Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 26. August 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
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Diahtbarren
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fein
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung. —
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Aegypten (Alexand. und Kairo! ...... Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires)
kö (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de nen,, Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .....
Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) . Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) . Iran (Teheran) .... Island (Reykjavih) Italien (Rom und ö,, Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ n g;; Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) . Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYorh)
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26. August 24. August Geld Bries Geld Brief JJ 100 Afghani 18,9 18,83 1s, 18,83 1Pav.-Pes. O,5663 O, s67 0,563 O0,s6] Laustr. Pfd. — . — 2 100 Belga 39,96 40,094 39,96 40,04 1 Milreis o, 130 O0, 132 O, 130 C0, 132 100 Rupien — . . . 100 Lewa 3,047 3,063 3,047 3,063 100 Kronen 48,1 458,31 48,21 48,31 engl. Pfd. — — — — loo estn. Kr. 62,4 62,56 62,4 62,566 100 finnl. N. 5, ß 5,o7 5,06 6, 100 Fres. — ö. — . 100 Drachm. 2,148 2, 152 2, 148 2,152 100 Gulden 132,57 132,83 1132,57 132,8 100 Rials 14,59 1461 14,59. 14,61 106 isl. Kr. 3842 38,50 38,42 38,50 100 Lire 13,9 13,1 13,09 13, 1 19Jen 6.585 0,587 0,585 O0,6587 100 Dinar 5,604 5,616 5,B, 609 6,616 L kanad. Doll. — — — — 100 Lats 186,718: 48,886 48,15 A8, 8õ 100 Litas 11,940 42,2 41,99 4202 100 lux. Fr. 9,99 10,09 9,99 10,01 neuseel. Pf. — — — — 100 Kronen 56,6 56,Css 56,5 56,88 100 Escudo 959 977 9,69 971 100 Lei — — — — 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 100 Franken] 56,84 56,96 56,84 56,96 1060 Kronen 8,591 s, 609 8,591 8, 609 100 Peseten 23,66 23,60 23,56 23, 50 L südafr. Pf. — — — — türk. Pfund! 1,978 1,9825 1,978 1,982 100 Pengö — — — — 1 Goldpeso o, s79 O, ssl O,s79 6,881 1ollar 2,498 2,502 2, a6 2,502
Kanada
England, Aegypten, Südafrik. Union
Frankreich. ...... ...... . Australien, Neuseeland ..... ... ...... Britisch⸗Indien .... ...... J
Geld 9, S9 5, 99
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursez
Brief
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
— 26. August 24. August Geld Brief Geld Brief Sosvereigns . ...... Notiz 20, 8 20,46 20,38 20,46 20 Franes⸗Stücke ... für 16,6 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars ...... ] 1 Stück 4185 4208 4,185 4,206 Aegyptische· L ägypt. Pfd. 6, 74 5,76 5,74 5, 76 Amerikanische:
1000 —=5 Dollar. 1 Dollar 258 260 260 2,5602 2 und 1 Dollar .. 1 Dollar 2,58 2,60 2,60 2,362 Argentinische ..... 1ẽRap.⸗Peso O47 49 60,47 0,49 Australische .... 1 austr. Pfd. 4, 24 4,26 4, 24 4,26 Belgische ...... ... 100 Belga 39, 99 40,08 39,92 40,08 1 — 33 1ꝗMilreis o, ogs 0,105 0,05 C,i06 Brit. ⸗Indische ..... 160 Rupien 4940 49,50 1940 49,60 Bulgarische ... .... 100 Lewa — — . 2 Dänische: große... 100 Kronen — — 363 = 10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,06 48,26 48,06 48,26 Englische: große .. 1 engl. Pfd. 6,49 6,51 6,49 661 12 u. darunter.. 1 er k; 6,49 6,51 6,49 6,51 Estnische .... ..... 100 e — — — — 9 ö 106 finnl. R. 479 481 479 14861 in gj J 100 Irs. 4,99 5, 0l 4,99 5,01 g. Kö . . 13273 13327 132,73 13827 talienische: große . 1 ire — — — — 16 . 26 ö 9 . 1307 13, iz 18,9 13,18 ugoslawische: große 1 inar — — — — 3 . ö 3 ... 100 Dinar 5,60 8562 5,60 5,62 Kanadische ...... . 1 lanad. Doll. 1,59 1,51 1,69 1,51 Lettländische 28 — 100 Lats 6 663 8 e . Sitauische: große.. 10 Litas — — — — 100 Litas u. darunt. 100 Litas — 3 — — e . Fiche, . 6. 100 lux. Fr. g, 9s 1002 998 1002
Norwegische, . Amel, Kr. loo Kronen »*ö, s! ss ss S6 c, sss Rumãänische: 10009gei ; und neue boo Lei 100 Lei — — — — 6 green e 1 83 16 n 3 3 a we e: 6 J — — — 9 Kr. e . j00 Kronen 59, 29 59,89 69,30 bg, d] Schweizer: große. 10 Frs. 56,69 66,91 66 6g 66, 91 160 Frs. u. darunt. 109 Frs. 56,69 56,91 5s, 69 5601 Sidafr. Union 1 südafr. Pfd. 5, 878 6, 676 Turklijche« 1 tür. 2 n 1,84 186 1 186 Ungarische 226 100 Pengö 6 — — —