1940 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 31. August 1940. S. 2

(2). Nur solche Personen oder Unternehmungen, die im Besitz einer Genehmigung gemäß F 9 sind, dürfen gebrauchte Säcke an Verbraucher verkaufen.

15 Vorschriften für gebrauchte Umhüllungs⸗ gewebe.

(1) Für den Verkehr mit gebrauchten Umhüllungs⸗ geweben 6 die 557, 9, 10, 11 sowie 14. (2) EC⸗Garnspinner dürfen grobfädige , ,,, / Absatz 1 vorgeschriebenen Ausweis unmittel fallstellen aufkaufen.

; E. Schlußbestimmungen. § 16 Ausnahmen. Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

§517 Uebergangsregelung.

(I) Die von der Fachuntergruppe Sack, Plgn⸗ und Zelte⸗ herstellung für Sackfabriken und Aufkäufer bisher ausge⸗ stellten Ausweise sowie die an Landhandel und Genossen⸗ schaften erteilten Ausweise gelten bis zum Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten dieser Anordnung als Genehmi⸗ gungen im Sinne des § 9.

E Nach Ablauf der in Absatz 1 bestimmten Frist sind diese Ausweise an die Ausgabestellen zurückzugeben. Die Aus⸗5 gabestellen sind verpflichtet, die Ausweise einzuziehen, soweit sie nicht zurückgegeben werden.

§ 18. Strafvorschriften.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den s98 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Bei Zuwiderhandlungen gegen § 13 finden die Strafvorschriften der Verordnung über . und Straf⸗

verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen reisvorschriften vom 3. Juni 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S. 999) Anwendung.

§819

Inkrafttreten. . . Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Vexöffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 31. August 1940.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn.

amerikanische ohne den nach ar bei den An⸗

Anordnung BF 4 der Reichsstelle für Bastfasern. Vom 28. August 1940.

ö Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in ö mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher ö Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1 39) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Grundsätzliches Berkehrs⸗ und Verarbeitungsverbot. 81

Der Verkehr (Ein⸗ und Verkauf, Lieferung, Abnahme und Uebernahme) mit denjenigen Waren des Zuständigkeits⸗ bereichs der Reichsstelle für Bastfasern, die diese im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgibt (bewirtschaftete Waren) sowie die Be⸗ und Verarbeitung ist ohne eine entsprechende Genehmigung einer Reichsstelle der Spinnstoffwirtschaft verboten.

B. Regelung des Verkehrs und der Verarbeitung. Herstellungsanweisung Ger stc).

(1) Die Hersteller von Spinnstoffwaren, die laut . derer . von der Reichsstelle für Bastfasern betreut werden, erhalten von der Reichsstelle 86. ntrag oder von Amts wegen Herstellun sanweisungen. Diese um⸗ irn sämtliche Gespinste, die zur Erzeugung der in der Her⸗ tellungsanweisung genannten Waren benötigt werden.

. Die . kann Verteilungsstellen mit der Aus⸗ fertigung von Herstellungsanweisungen beauftragen.

53 Einkauf und Uebernahme.

(I . Zum Einkauf, Tausch und zur Uebernahme der emma S 1 bewirtschafteten Waren sind nur Personen oder anternehmungen berechtigt, die entweder im Besitz einer Ver⸗ , oder eines , ,. der Reichsstelle sind. Das gleiche gilt für den Einkauf von Gespinsten, die ganz oder teilweise aus , ellwolle, Baumwolle oder Wolle bestehen und von solchen Herstellern von Spinn⸗ stoffwaren , . werden, die laut besonderer Benachrichti⸗ gung von der Reichsstelle für Bastfasern betreut werden.

(2 Die Reichsstelle kann Verteilungsstellen oder Orga⸗ nisationen der gewerblichen Wirtschaft mit der Ausfertigung von Gutscheinen bin ffn, oder einzelne Unternehmungen zur selbständigen Ausfüllung von inf en ermächtigen.

(3) Erst mit der Aushändigung der ordnungsgemäß ausgestellten i fi en. oder n n, , ungen kommt das Ges ö. zustande. Ein⸗ und Verläufe, 3 ch⸗ geschäfte sowie Lieferungen und Abnahmen, die nicht durch entsprechende i. zanweisungen und , , , . edeckt sind, find verboten. Verkehrsbescheinigungen eder

utscheine ersetzen nicht die für die Einfuhr notwendige Devisenbescheinigung. .

84

Be⸗ und Verarbeitung.

(I). Die auf Grund des 3 3 bezogenen bewirtschafteten Waren dürfen nur unter Beachtung der aus der Herstellungs. 2 ersichtlichen Vorschriften be⸗ und verarbeitet

rden. = ;

BF 1 der Ueberwachungsstelle für

(') Liegt eine Herstellungsanweisung nicht vor, so darf die Be⸗ und Verarbeitung nur unter Beachtung der bekannt⸗ gegebenen Erlaubnis⸗ und Verbotslisten erfolgen.

(G) Soweit eine mengenmäßige Begrenzung der Ver⸗ arbeitung besteht, dürfen Waren nur im Rahmen der von der Reichsstelle festgefetzten Verarbeitungsmengen be⸗ oder verarbeitet werden.

( Diese BVorschriften gelten auch. für aus dem Lager entnommene Spinnstoffe und Gespinste.

9 Polsterhede und nicht verspinnbare Bastfaserabfälle, die auf Grund des 8 3 gegen Gutschein bezogen worden sind, dürfen frei verarbeitet werden.

85 Lohnverarbeitung. Die Erteilung und die Uebernahme von Lohnaufträgen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Reichsstelle.

C. Schlußbestimmungen. §86 Verbot von Kopplungsgeschäften.

(1) Es ist verboten, im Inlandsverkehr bei dem Verkauf oder der Lieferung bewirtschafteter Waren neben der Liefe⸗ rung der vom Abnehmer verlangten oder vom Lieferer an⸗ gebotenen Waren andere Warenlieferungen, Werk⸗ oder Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zu vereinbaren, als sie der Abnehmer verlangt oder der Lieferer angeboten hat.

(2) Soweit Geschäfte der in 53 1 bezeichneten Art in der Zeit vor der Rohstoffbewirtschaftung handelsüblich waren, fällen sie nicht unter das Verbot des Absatzes 1.

57 Ausnahmen. Die Reichsstelle für Bastfasern kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung ũzulassen. ö 8 8 Zuwioderhandlungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den ss 10, 1215 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. §8 9

Geltungsbereich. Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗

ebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und oresnet. ; § 10 Inkrafttreten.

Mit Inkrafttreten dieser Anordnung treten die An— ordnungen BF 1 vom 24. Juli 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 170 vom 26. Juli 1939, BF 2 vom 4. Sept. 1939 (Deutscher Reichsang. und Preuß. Staatsanz. Nr. 206 vom 4. Sept. . 1 vom 6. Sept. 1939 (Deutscher Reichsanj. und Preuß. Staatsanz. Nr. 207 vom 6. Sept. 1939), Jö5 vom 23. März 1940 . eichsanz. und Preuß. Staatsanz. Rr. 71 vom 26. März 1940 ; außer Kraft. . . 2 Berlin, den 28. August 1940. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

15 6

1. Betanntmachung

über den Geltungsbereich der Anordnung BF 4 der Reichs⸗ stelle für Bastfasern. 6

Vom 28. August 1940.

Die Bestimmungen der k BFE 4 der Reichs⸗ stelle für Bastfasern vom 28. August 10 O (Deutscher Reichs⸗ anz. und Jö, Staatsanz. Nr. 264 vom 31. August 1940) gelten für den Verkehr mit folgenden emäß § 1 der Anord⸗ nung BF 4 bekanntzugebenden aren lbewirtschaftete Waren): .

1. Spinnstoffe einschließlich der Abfälle und sonstige Rohstoffe.

Flachs (Einfuhrnummern 28, d, f, 470 a des Sta⸗ tistischen Warenverzeichnisses).

Hanf Einfuhrnummern 28e, g, aus 28 p, 470 b des Statistischen ,,

Hartfasern (Einfuhrnummern 28 k, l, aus 28 p, aus 470 e des Statistischen m r ,

Jute , n,, 28 i, aus 470 c des Statisti⸗ schen Warenverzeichnisses).

Ramie (Einfuhrnummern 28h, aus 470 c des Sta⸗ tistischen Warenverzeichnisses). U Abfälle der Einfuhrnummer ö. des Statistischen Warenver e,, einschließlich Polsterhede.

Spinnpapier (Verteilung und Verarbeitung).

II. Garne, nur soweit sie als Halbfabrikate zur Weiterverarbeitung in Industrie und Gewerbe verwendet werden.

Leinengarne (Einfuhrnummern 472 bis 474 des Statistischen r,, , Hanfgarne (Einfuhrnummern 47h a, b, aus 476, aus N7 a, aus 477 des Statistischen Warenver⸗ zeichnisses). Ramiegarne (Einfuhrnummern 478 bis 480 des Sta⸗ tistischen Warenverzeichnisses). . ö (Cinfuhrnummern aus 5 e, aus 476, 4776 des Statistischen Warenverzeichnisses).

III. Jutegarne einschließlich Nähgarne und Stopfzwirn (Einfuhrnummern 481 a, b und 482 des ei g, Warenverzeichnifses sowie ein⸗ und mehrdrähtige Papiergarne, ferner ein⸗ und mehrdrähtige Mi . garne aus Epinnpapier und Jute, , , oder

anderen pflanzlichen Spinnstoffen, Zellwolle, Zelljute

oder Draht.

1V. Neue Gewebe ganz oder teilweise aus Jute oder Juteabfällen oder Papier, auch in Verbindung mit anderen pflanzlichen & ff r sowie mit Zellwolle, Zelljute oder mit Draht hergestellt. . Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die 1. Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Anordnung

zu machen. Bei Anträgen, die bei der

daß das Reichsgebiet durch

mit Luxemburg in

astfasern (Regelung der

Bastfaserwirtschaft)h vom 24. Juli 1939 (Deutscher Reichsanz. r wen. Staatsanz. Nr. 170 vom 26. 3 1

Berlin, den 28. August 1940. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. Dr. Ruoff.

Bekanntmachung

betreffend die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche ern r , m n. ;

Wir geben hierdurch bekannt, daß wir auf Grund des Gesetzes uh , . dem Aus⸗ land vom 9. Juni 1933 und gemäß § 5 unserer Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 248 vom 27. Oktober 1937) auch für die im 2. Halb⸗ jahr 1940 fälligen Ertragsforderungen die 3 igen auf Reichsmark bzw. auf ausländische Währung lautenden Schuldverschreibungen der Kon⸗ versionskasse für deutsche Auslandsschulden „Neue Ausgabe“ ausgeben, die bisher für Ertragsfälligkeiten aus der Zeit vom; 1. Januar 1937 bis 30. Zuni 1940 ausgegeben wurden. Wir verweisen hierbei auf die Bekanntmachung des Reichsbank⸗ direktoriums vom 29. August 1940 en e Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 202 vom 29. August 1940) und machen insbesondere aufmerksam auf Abschnitt 4 der Bekanntmachung, in dem gesagt ist, daß S uldverschrei⸗ bungen nicht ausgegeben werden

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 RGBl. I S. 191 vom 20. Januar 1940 ö.

b) an Gläubiger, die nach dem 1. September 1939 ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger

. erworben haben.

2. Aushändigung von Schuldverschreibungen erfolgt ferner ni

e) an Gläubiger, die die Staatsangehörigkeit Polens,

Norwegens, Hollands, Belgiens oder Luxemburgs be⸗ sitzen, oder die, soweit es sich um juristische Personen handelt, unmittelbar oder mittelbar unter, maß-

ebendem polnischen, norwegischen, holländischen, elgischen oder rn gen, Einfluß stehen,

d) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter e genannten Gläubiger erworben haben, und zwar na dem 1. September 1939 von polnischen, nach dem 8. April 1910 von norwegischen und nach dem 10. Mai 1946 von holländischen, belgischen oder luxemburgi⸗ schen Gläubigern. .

Wir bieten hiermit den berechtigten Gläubigern von im 2. Halbjahr 1946 bei der Konversionskasse eingezahlten Er⸗ tragsforderungen, die nicht nach einem der in Kraft befind⸗ lichen Sonderabkommen befriedigt werden können, die Ab⸗

geltung h Ansprüche mit den obengenannten 3 Rigen Schuldver

chreibungen „Neue Ausgabe“ an. Die Gläubiger der vorstehend genannten Forderungen haben ihre Ansprüche auf die Schuldverschreibungen bis zum 3. März 1941 geltend igen, onvpersionskasse nach dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung der Schuldverschreibungen erst mit dem ersten Tage des= jenigen Kalenderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird.

Gläubiger deutscher, in Amerika begebener Anleihen, haben die fälligen Zinsscheine wie bisher bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C 111, einzureichen.

Die Berechtigung zum Bezug der Schuldverschreibungen wird geprüft. . .

Berlin, den 31. August 1940. . Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 80. August 1940 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Dreizehnte Verordnung ö. Aenderung der Wehrmacht⸗Eisen⸗ bahn⸗Ordnung. Vom 13. August 1940.

Umfang: R. Bogen. Verkaufspreis; 9, 16 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: O, 3 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 6 20.

Berlin NW 40, den 31. August 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. Fr —᷑

Nichtamtliches. Bert ehr stef Eunn.

Zur Aenderung des Reichsbahn⸗Staffeltarifs.

Mit Wirkung vom 1. September 1940 ist der Staffeltarif der Deutschen Reichsbahn geändert worden. Der Staffeltarif ist bekannt · lich vor etwa 29) Jahren (am 1. De ember 1920) ,,, worden. Mit seiner Einführung war vor allem eine tarifliche Besserstellung der Grenzgebiete des Deutschen Reichs (Ostpreußen) bezweckt. Beim Staffeltarkf handelt es sich um ein Taxifsystein, bei dem die Frachten mit zunehmender tf n g e . An diesem Grundfatz wird auch in Zutunft festgehalten, jedoch sinkt der Tarif in den hohen Entfernungen über go Km nicht mehr. Die letzte Ermäßigung des Tarifs tritt bei Entfernungen über S800 km ein. Damit frägt die Deutsche Reichsbahn der Tatsache Rechnung.

ie Wiedereingliederung bisher 6 abgetrennter Gebiete erweitert worden ist, und 16 sich damit au das von der Reichsbahn bediente Streckennetz bedeutend ertpeitert hat. Gleichzeitig bezweckt die Maßnahme auch eine Einsparun don Güterwagen, da it ein Anreiz geschaffen . Güter na Möglichkeit nicht aus Entfernungen von mehr als

künfti

Ho äm zu be; iehen. Zum gleichen Zeitpunkt werden bei Frachtberechnung nach en Nebenklassen um 2500 kg erhöhte Mindestgewichte eingeführt.

Dana 1. bei Frachtberechnung nach den Sätzen der 10⸗Tonnen⸗

Rebenklasse ein Gewicht von mindestens 13 000 kg, nach den Sätzen der 5⸗Tonnen⸗Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 7000 kg in Betracht zu ziehen. ö.

k—

Bwofttwefen. Posftanweisungs⸗ und Poftũber weisungs dient mit Luxemburg. 4 tember 1910 an wird der Postanweisungsdienst beiden Richtungen nach den innerdeutsche Vorschri sten und unter Erhebung der Inlands gebühren auf⸗

Vom 1. Sep

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 31. August 1940. S. 3

((unbare Ueberweisungen von Konto zu Konto) wird vom 1. Sep⸗

Landpost e Tt schon

brauchte in Deutschland trotz der

enommen. Zu den Postanweisungen sind die iunerdeutschen ormblätter zu verwenden, auf denen der Betrag in Reichsmark anzugeben ist. Der Postüberweisungsdienst mit Luxemburg

kember 1940 ab ebenfalls wieder aufgenommen. Die Ueber⸗ weisungen sind auf Reichsmark auszustellen, sie werden ge⸗ bührenfrei ausgeführt.

Qatufnahme des Postanweisungs⸗ Postscheck⸗ und Poftreifescheckdienftes mit dem Gtfaß und mit Lothringen.

Vom 1. September 1940 an wird der Postanweisungs⸗ Post⸗ ched⸗ und Postreisescheckdienst mit dem Elsaß und mit Lothringen in Reichsmarkwährung nach den innerdeutschen Vorschriften und unter Erhebung der Inlandsgebühren aufgenommen, Der Höchst⸗ betrag einer Zahllarte für Einzahlungen im Elsaß und in Lothringen wird bis auf weiteres auf 1000 RM festgesetzt. Be⸗ wohner bes Elsaß und Lothringens, die sich an den großdeutschen e e e anschließen wollen, müssen sich ein Konto bei einem reichsdeutschen Postscheckamt einrichten lassen. Für Be⸗ wohner des Elsaß kommt hierfür zweckmäßig das ost scheckamt Karlsruhe (Baden), für Bewohner Lothringens das Postscheckamt Saarbrücken in Frage.

Sernjprechdienst mit Portugal.

Im Fernsprechdienst mit Portugal tritt vom 1. Sehßtember 1910 an eine Ermäßigung der Gebühren für Gespräche aus Srten der 4. deuntschen Zone (West- und Sstpreußen) dadurch ein, daß dieses Gebiet mit der 3. deutschen Zone vereinigt wird. Ueber die Höhe der neuen Gebühren geben die Vermittlungs⸗ stellen Auskunft.

Kann st and Wirsems chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 1. bis 9. September. Staatsoper.

Sonntag, 1. September: Der Rosentavalier. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn 185 Uhr.

Montag, 2. September: Die Macht des Schicksals. Musi⸗ kalische Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Sahr der Bewährung auch für die Ernährungs⸗ wirtschaft. Deut chland ist nicht auszuhungern.

Das jetzt abgelaufene Kriegsjahr 1939/40 ist auch das Jahr der Bewährung gewesen für das Werk der nationalsozialistischen Agrar⸗ und Exnährungspolitik, wie es unter Leitung Darres eit 1933 aufgebaut worden ist. Noch 1 es zu früh, die Ge⸗ chichte der deutschen Ernährungswirtschaft in ; chreiben. Dennoch können wir aber, wie , , Dr. Clauß vom Reichsernährungsministerium in der N=

t. ü ü heute, am Schluß dieses Kriegsjahres, solgende Feststellungen . g .

Die Verforgung des deutschen Volkes mit Nahrungsmitteln konnte in dem erforderlichen und bei Kriegsbeginn vorgesehenen Ausmaß unter voller Aufrechterhaltung des friedens mäßigen

Preisniveaus in jeder Beziehung sichergestellt werden, Niemand großen Schwierigkeiten, die vor

allem der außergewöhnliche Winter bereitete, zu hungern. Die

festgesetzten Lebensmittelrationen standen nicht, wie so oft im

Weltkrieg, auf dem Papier, sondern sie konnten dank der Orga⸗ nisation des Reichsnährstandes immer voll geliefert werden. Darüber hinaus war es sogar möglich, bei grundsätzlich gleich⸗ bleibenden Rationen immer wieder Verbesserungen und Sonder⸗ zuteilungen auf den verschiedensten Gebieten vorzunehmen. Deutschlands Ernährungslage wurde nicht, wie Churchill es er= hofft hatte, von Monat zu Monat schlechter, sondern eher besser. Erst die Geschichte wird einmal die. Größe der wirtschafts⸗ trategischen und organisatorischen Leistung voll würdigen, die chon allein in der Tatsache liegt, daß die Lebensmittel rationen genau so hoch sind wie bei der Festsetzung kurz nach Noch wichtiger aber ist die Tatsache, daß es deutschen Landwirtschaft nicht sondern auf einigen Gebieten wurden die Anbauflächen für

eute noch Kriegsbeginn. gelang, die Leistungsfähigkeit der nur in jeder Weise zu erhalten, sogar erheblich zu erhöhen. So

w ,

egen gegen den Verlaufsstand um 1, gie Genuß, Siemens, Felten und

Berliner Börse vom 30. Auguft.

Am Freitag eröffneten die Aktienmärkte wiederum uneinheit⸗ lich, wobei 9 Gewinne und Abschläge etwa die Waage hielten. Das Geschäßt verlief allgemein ruhiger. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gingen die Wertschwankungen über v 'z nicht hinaus.

Am Montanmarkt ermäßigten sich Buderus um z und Rheinstahl um 1 . Hoesch und Mannesmann stiegen anderer- seits je um „nt, Vereinigte Stahlwerke um . Zink um 75. Bei den Braunkohlenwerten verloren Ilse Ge⸗ nußscheine 11 35. Deutsche Erdöl lagen unverändert. altlen ermäßigten sich lediglich Wintershall um

An und Linoleumwerten fie ö um , 3, auf. Dt. Linoleum büßten 1 2 ein. Elektro,

Versorgungswerte zogen überwiegend leicht an.

angsnotiz. Farben . um n 9 nach.

Maschinen um 2 X. an, während Bahnbedarf ur Borsig je 1 * hergaben. Hervorzuheben sind noch Niedriger lagen von Bauwerten Berger mit 13 von werten Bemberg mit 116,

außerdem von ö

je “. Am

1173, ferner gewannen

ankenmarkt t Bank für Brauindustrie 1 5.

Im weiteren Verlauf konnte sich unter Führung von Clektro— kräftige Befestigung durchsetzen. y, Dessauer Gas um 2M, je 2, Ilse Genußscheine und intershall um 15 und AEG

um 176 33. Eine Reihe . Montanwerke verzeichneten Vereinigte Stahlwerke stellten

und Versorgungspapieren eine Gesfürel stiegen um 3, Siemens um Bekula, Erdöl und Eifenhandel um Conti Gummi um 14, Felten und

Werterhöhungen bis zu 36 3. sich auf 12815 und Farben auf 1865.

Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung fest,

Börse zu den höchsten

lich Ver. Stahlwerte mit e836, Farben mit 186 und Beku

Wirt scha istein.

Kartoffeln und Zuckerrüben so vermehrt6, daß wir in diesem Hackfruchternte erwarten können.

heute um etwa ein Drittel höher die Gemüseerzeugung wurde um Auch unsere Vorratswirtschaft ist t, sondern nach wie vor forderungen voll einsatz⸗

Unsere Brotgekreidevorrãäte sind praktisch heute noch genau

jelem Krieg. ö unsere Vorräte an Butter, Eiern

Dienstag. 3. September: Figaros Hochzeit. Musikalische Leitung? Heger. Beginn: 19 Uhr.

Mittwoch, 4. September: Si zilianische Vesper. Musi⸗ kalische Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr. 42 Donnerstag, 5. September: Maxtha. Musikalische Leitung:

van Kempen. Beginn: 19 Uhr. ; f Freitag. 6. September: ECavalleria ru st ic ana Bajazzo. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr, Sonnabend, 7. September: Tiefland. Musikalische Leitung:

Schüler. Beginn: 19 Uhr. = Sonntag, 8. September: Das Leben für den Zaren. Musikalische Leitung: Lenzer. en n 19 Uhr. Montag, 9. September. Tosca. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus. .

Sonntag, 1. September: Fiesco. Beginn: 19 Uhr.

Nontag, 2. September: Frau Inger auf Oest rot. Be⸗ ginn: 20 Uhr. . ; . Dienstag, 3. September: Neu einstudiert. Antigone. Beginn:

20 Uhr. Mittwoch, 4. September: ginn: 20 Uhr. Donnerstag, 5. September: Hamlet. Freitag, 6. September: Antigone. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, 7. September: Zum 1. Male. Der Wald.

inn: 1923 Uhr. . . . Der Wald. Beginn: 199 Uhr.

Sonntag, 8. September: Nontag, 9. September: Frau Inger auf Oestrot. Be⸗

ginn: 20 Uhr.

Frau Inger auf Oestrot. Be⸗ Beginn: 19 Uhr.

Kleines Haus.

Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, 1. September: 01 Götter auf Urlaub. Beginn:

Montag, 2. September: 20 Uhr. . . Dienstag, 3. September: Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, 4. September: Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, 5. September: Zum 1. Male. Wie es euch ge⸗

fältt. Beginn: 20 Uhr. ; Freitag, 6. September: Götter au f Urlaub. Beginn: 20 U

hr. J ; Sonnabend, J. September: Wie es euch gefällt. Beginn:

20 Uhr. ö Sonntag, 8. September: Wie es euch gefällt. Beginn:

26 Uhr. ; ; Montag. 9. September: Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr.

Jahre eine besonders große Die Buttererzeugung liegt als bei Kriegsbeginn, und auch etwa ein Drittel gesteigert. =. durch das. Kriegsjahr nicht geschwã ür den Ausgleich außergewöhnlicher ähig. . wie bei Kriegsbeginn, r und Fleisch sind heute größer denn je Deutschland aushungern zu können, ist zerschlagen. U nährung ist, solange der Krieg auch dauern mag, gesichert.

Die Hoffnung Englands

Weitere Kriegs teiftung der privaten Krantenversicherung. Ausgehend von

von dieser durchgeführten Mütter= und Kinderverschickung weitest gehend zu unterstützen. Krankenversicherung,

rungsunternehmungen aufgefordert, ihnen versichert sind. gehalten, die Gesellschaft zur Kostenübernahme aufzufordern.

Durch . er J herigen ohne jede Beitragserhöhung oder anderweitige Leistungs

und Stolberger

Von Kali⸗ 36 55. Chemische Papiere wurden zumeist unverändert bewertet oder erhielten keine

. Bei den Gummi⸗

en Conti Gummi durch eine 6 un

Hervorzuheben ind RWG mit 56S. Lichtkraft und Gesfürel mit je 4 R und Ec mit 4 56 55. Niedriger lagen Siemens um 1 und Bekula

um 175 33. Am Markt der Maschinenbaufabriken . Berliner 1d Rheinmetall

Brauerei⸗

aktien, von denen Schultheiss 1 und Engelhardt 1 gewgunen. s Textil⸗ von Autowerten BMW mit ä,

ellstoffaktien Aschaffenburger und Feldmühle mit stiegen Reichsbank um v auf

so daß die Tageskursen schloß. Man handelte Haie, 0

6 einen weiteren Schritt au etreuung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft.

mit 20455. Rheinmetall sti Braubank um , Hoesch, Waldhof um 1 3.

bank Hambur Hyp.⸗Banken büßten Bayer. Hyp. ah ein.

Rg, nicht hinaus. Von Schif um 459 heraufgesetzt. und Otavi waren gut Industriepapiere verkehr

egen letzte Notiz bei Repartierung

liegen um 2 3, Auch Schantung auptet. Der Einheitsmarkt der überwiegend in fester elangten Bremer Vulkan 347 & hahe. zur Notiz, beide bei Repartierung.

Steuergutscheine 1 hörte man wieder mit 100. Auch Steue gutscheine J wurden durchweg zu Vortagskursen umgesetzt.

Von variablen Renten stellten si gegen 15235 am Vortag und Reichsba

126758 R.

und Stadtanleihen an. Gemeindeumschuldung blieh mit 109 u

verändert. Dekosama III zog um 5 6 an. L —⸗ erfuhren keine Veränderungen. Von Altbesitzemissionen fing Hamburger um 6 5 zurück. 36 er Reichsschätze Folge II

Z8 er Folge 111 und 1V , . sich um 36 75. I6 er und 39 Reichsbahnschätze lagen knapp x t z unverändert. Auch Industrieobligationen hatten keine größer Veränderungen zu verzeichnen.

verändert.

bis 23 * unverändert.

Veränderungen ein. ö

Be⸗

Unsere Er⸗

dem Bestreben, die Wider tandskraft und Leistungsfähigkeit unseres Volkes auf den höchsten Stand zu bringen, hat sich die private Krankenversicherung auf Grund einer Anregung des Reichsaufsichtsamtes entschlossen, die NSV bei der

Die Wirtschaftsgruppe Lebens- und Abteilung Krankenversicherung, hat auf

Grund dessen die ihr angeschlossenen privaten Krankenversiche⸗ j , die der NSV entstehenden

Kosten für alle jene Mütter und Kinder zu übernehmen, die bei Die Dienststellen der NSV werden in

jedem Falle prüfen, ob eine Versicherung besteht, und sind dann diese Mehrleistung, die gleichfalls wieder, wie, alle bis⸗

einschränkung übernommen wird, eh me . er e r.

Am Kassamarkt wurden Banken größtenteils zu unveränderten Kursen gehandelt. Erwähnt seien Bresdner Bank und Vereins⸗ mit 4 M und Deutsche Bank mit „n *. Von Bei den übrigen

Werten diefes WMarktgebietes gingen die Veränderungen über ah werten befestigten sich Nord⸗

lloyd um 6 25. Am Markt der Kolonialanteile wurden ,. oag be⸗

Haltung. Nach monatelanger Unterbrechung und Preußengrube 285 &

Reichsaltbesitz auf 162 * nvorzüge unverändert auf

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen Länderanleihen

und

ehauptet. Reichspostschätze blieben

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2M z in der Mitte un⸗

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 13

1

*

21

te

n⸗ en er

en

Kurse setzte sich an den Aktienmärkten zum obwohl im großen und ganzen die Kursgestaltung nicht einheitli

war. Größere Gewinne waren in Montan⸗, Elektro und Ver⸗ sorgungswerten, Metallaktien sowie Bau⸗ und Textilanteilen zu verzeichnen. zunieist auf Kali⸗ und Ehemiepapiere sowie Zellstoffaktien.

um 12 sowie Acĩeumulatoren um

wieder hergeben.

Berliner Börse am 31. August.

Die am Vortage zu beobachtende Aufwärtsbewegung der Wochenschluß fort

Die an sich unbedeutenden Kursrückgänge entfielen

m Montanmarkt wurden Harpener um 4 heraufgesetzt.

Klöckner gewannen *“ und Mannesmann 5/3 0/o. Ver. Stahlwerke. kamen um s' höher zur Notiz. Bei den Braunkohlenwerten büßten Dt. Erdöl i und Rheinebraun 120 ein. Am Kaliaktien⸗ markt bröckelten Salzdetfurth um und Wintershall um 5 36 ab. In der chemischen Gruppe wurden Farben / von Heyden und Rütgers je S niedriger bewertet, während Schering . gewannen.

Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten kamen lediglich Sie⸗

mens 1 9 niedriger zur Notiz. Andererseits stiegen AEG. um 26,

Gesfürel und Dessauer Gas um je 1se, HEVBz. um 9. und Bekula 2 273, wodurch letztere einen Stand von 301 erreichte. Größere Steigerungen erfuhren von Metallwerten Dt. Eisenhandel mit 4 3, und von Gummi⸗ und Linoleumwerten Dt. Linoleum mit 4 4 33. Von Bauwerten ge⸗ wannen Berger und Holzmann je 1 35, von Textilwerten Bember und Dierig je 11 25. Bei den Zellstoffattien ermäßigten 16 Waldhof um * und Feldmühle um 16 36. Süddeutsche Zucker und AG. für Verkehr gewannen je 1 5. Demag wurden um . R höher, Bahnbedarf im gleichen Ausmaß niedriger angeschrieben. Im weiteren Verlauf kam es erneut zu Kurssteigerungen, die verschiedentlich 2 2 und mehr ausmachten., In zahlreichen Fällen erhöhte sich das Kursniveau um bis zu 1 5 Im einzelnen gewannen Gesfürel 2/ 35, Rheinische Braun⸗ kohlen 2ise S5, Salzdetfurth 2e 76, Demag 116 2 und AEG 1375 7,5. Ver. Stahlwerke handelte man mit 1291.½ und Farben mit 18614. Accumulatoren mußten 196 ihres Anfangsgewinnes

Die Börse schloß in fester Haltung, wobei gegenüber dem Verlaufsstand vielfach Kurssteigerungen um ü. /e , zu beob⸗ achten waren. Man handelte schließlich Ver. Stahlwerke mit 1291½, Farben mit 187 nach zeitweilig 1871.½ und Dt, Linoleum mit 177isz. Siemens stiegen gegen erste Notiz um */ιe z.

Am Kassamarkt lagen Banken, soweit Veränderungen ein- traten, nicht einheitlich, jedoch waren die Veränderungen gering⸗ fügig. Genannt seien Berl, Handelsgesellschaft mit „*, Dresd⸗ ner Bank mit H und Commerzbank mit 4 v. Hyp.⸗Banken lagen vereinzelt ü ο höher, Deutsche Hhp. zogen um n 936 an. Schiffahrtsaktien waren leicht befestigt. Genannt seien Hamburg Süd mit 1 und Hapag mit 4 4. Bahnen lagen durchschnitt= lich etwa v5 1 3 höher. Am Markt der Kolonialanteile wurden Doag um 3 8 heraufgesetzt. Schantung avancierten hei Repar⸗ tierung um 4 00. Otavi stellten sich mit 333 um vv HIM höher. Der Einheitsmarkt der Industriepapiere verkehrte, von einigen Ausnahmen abgesehen, in fester Haltung. Verschiedentlich traten

Steigerungen bis zu 3 * ein. und ebenso Grün K Bilfinger bei

Reinecker gewannen 4 3 Repartierung, Bremer Vulkan 6 und Habermann & Guckes

5 75. Letztere ebenfalls bei Repartierung, J. O. Preuß schwächten ich um 7 235 ab. Ver. Harzer Portlandzement büßten gegen letzte otiz vom 3. Juli 20 2 ein. Steuergutscheine L hörte man mit 160 Geld (10090). Steuergutscheine II wurden durchweg zu Vor⸗ tags ; gehandelt. . ;

Postschaͤtze waren unverändert. Industrieobligationen hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzirweisen. ö Der Privatdiskontsatz blieb mit 3 in der Mitte unver- ändert.

Devisenbewirtschaftung.

Aufhebung von devisenrechtlichen Beschränkungen und Verboten im Verkehr mit Lurxemburg. Reichsmark geletzliches Zahlungsmittel

in Tuxremburg.

Nach Runderlaß 6740 D. St. 2440 R. St. des Neichs⸗ wirtschaftsministers vom 29. August 1940 werden im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich ohne Protektorat Böhmen und Mähren) und Luxemburg grundsätzlich alle devisenrechtlichen Be⸗ schraͤnkungen und Verbote aufgehoben. Laut Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung gelten in Luxemburg die deutschen Devisenvorschriften. Der Runderlaß weist ferner darauf hin, daß nach einer Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 26. August 1940 neben luxemburgischen Franken und französischen Franken auch die Reichsmark ge etzliches Zahlungsmittel in Luxemburg ist.

nm Q m e mmm.

Wirtschaft des Auslandes.

Auswirkungen des Sisen⸗ und Stat lmangels in England.

Die Prxeise für Stahlerzeugnisse sind in England allein im Juli um über 10 3, erhöht worden und die ö. Roheisen um 4 , Womit eine im Mai eingetretene Frachterhöhung um 10 8 wieder ausgeglichen wurde. Obiwwohl heute die Verwendung einheimischer britischer Eisenerze mit viel Mühe und Aufwand gegenüber früher eiwas gesteigert werden konnte, ist die Roheisenknapp eit nicht be⸗ seitigt und nicht einmal spürbar vermindert warden. Rieser Eisen- mangel und die Ueberbeanspruchung der in ihrer in n.

keit begrenzten Maschinenfabriken 4j deshalb bereits dazu geführt, daß England die Einfuhrzölle auf Werk eugmaschinen, landwirt⸗ schaftliche Maschinen und Maschinenzubehör aufgehoben hat, um dadurch die dringend benötigte Einfuhr aus dem Ausland zu er⸗ leichtern. Diese Hilfsmaßnahme wird jedoch ohne Erfolg bleiben müßsen, da jetzt bereits weitgehend die ransportmöglichkeiten

fehlen. ;

Die Yormalisierung des Geld⸗ und Kredit⸗ wesens in Spanien. ;

Madrid, 30. August. Nachdem durch die Ausgleichs auftauung die zweite Etappe der Freigabe der blockierten roten Bankkonten beendet war, ist nunmehr . eine Verfügung des Finanz- ministers vom 19. August die Grundlage für die dritte Etappe eschaffen worden, die sich auf die Vorarbeiten für Zuwachs. onten, d. h. Bankkonten, deren Kreditsaldo seit Ausbruch des Bürgerkrieges bis zum eit unkt der Blockierung gestiegen ist, diskontierte Wechsel sowle Kredite und Darlehen von Kredit= instituten bezieht. Während durch die Ausgleichsauftauung etwa 5 bis 10 8, der blocklerten Konten erfaßt wurden, K die neuen Ausführungsbestimmungen fast. den . RNest der in

rage kommenden Konten. Der wichtigste Punkt der neuen Be⸗ limmungen besteht in der Anordnung für alle Kreditinstitute nunmehr allen Kunden den Saldo ihrer blockierten Konten na der Auswertungsstala des großen e ,. vom J. 12. 1959 mitzuteilen. Die freie Verfügung über diese Salden wird erst Gegenstand einer späteren erfügung der Regierung sein können, da diese fest entschlossen ist, auch die weitere urch⸗ ührung des grundlegenden Freigabegesetzes nur schrittweise zur

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine

.

ürchflhrung zu bringen, um alle Störungen auf dem Geld⸗ markt zu verhindern. . ; . .