1940 / 210 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

4

2 2. ; 1 . 2 . 2 * K 3 2 * 84 J z =. ü 6 . 6 36 ; 9 . . * 1 . X * 21 1 * M 7 * 14 16. 4 ** 17 X 22 5228 3 221

.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. O10 vom ꝛẽ. September 1940. S. 3

.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 210 vom 7. September 1840. S. 2

b) Chromo⸗ und Chromoersatzkarton dürfen für Rück- wände von Bildern, Kalendern, Schreib⸗, Zeichen- und anderen Papierblöcken sowie für Schießscheiben nicht verwendet werden.“

5 26 des Nachtrags Nr. 2 erhält folgende Fassung: „Chromo⸗ und Chromoersatzkarton sowie weiße Holzpappe dürfen für folgende Zwecke nicht mehr verwendet werden:

1. Für Umkartons Sammelpackungen zur Zu⸗ sammenfassung mehrerer Einzelpackungen

2. Für Werbemittel wie Schaufenster⸗Deko⸗ rationen, stumme Verkäufer usw.“

§z 29 des Nachtrags Nr. 2 erhält folgende Fassung: „Unbeschadet der in der Anordnung Nr. 2 vom 17. August 1938 genannten Außfbrauchsfristen dürfen Bestände an Papier, Karton, Pappe und an Halbfabrikaten, deren Verarbeitung durch die Be⸗ stimmungen dieses Nachtrages ausgeschlossen oder beschränkt wird, bis zum 31. Dezember 1940 auf⸗ gebraucht werden.“

§2 . gegen diese Anordnung werden nach

e) Karteikarton in den Gewichten 190, 260, 400 g/ qm, f) Aktendeckelkarton

—d ——————— der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Braunholzpapier 25 g/ qm aufwärts Spelt , 25 1 0 5 (Krepp III) . x . ,

* 8 * n 6,

an, bisher zuge⸗ Kenn ⸗Nr. 3 lassen der z Firma

R—— —— x

der Vertrieb von

e ren, Farbtafel festgelegt, die bei der Verteilungs⸗ stelle für Packpapier (9) der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen, Berlin⸗Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 13, a dem Beauftragten für Tüten und Beutel (9) der Reichs⸗ 350 g/ gm e ĩ . ; ; k r n nne 3 . Herrn Erwin g) 3 in den Gewichten 260, . ĩ g/ dm,

8 11 Karton für Einhängehefter auch im Gewicht

. 1 : ö ö 200 g / am apiere für die Herstellung von Briefum ef. j j

in . , 1 a ff nur 19 ö. . , n) Schulheftbeckel in den Gewichten 140. 180, Grün und Blau, in der Sorte III nur in der Farbe Dunkel⸗ . 3 1 ; braun geliefert oder verarbeitet werden. Die Farbtönungen i) Sonstige einschichtige (durchgearheitete) Kar— werden in einer besonders herausgegebenen Farbtafel fest— tons in den Gewichten 130, 140, 150, 170, elegt, die bei der Verteilungsstelle für Packpapier (h der 185, 200, 2256, 250, 300 g/ am.

eichsstelle für Papier un Verpackungswesen, Berlin (2) ,. Papiere und Kartons dürfen, soweit fie für Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 13, und dem Beauftragten en Behörden⸗ und 5 Ver⸗ für Briefumschläge und Papierausstattungen (F) der Reichs⸗ wendung finden, nur in nachstehenden Gewichten stelle für Papier und Verpackungswesen, Herrn Paul Krause, hergestellt werden: Berlin⸗Charlottenburg 2, Bis marckstr. 107, ausliegt. k) Schreib⸗ und , in den . Gewichten 40, 45, S0, 60, 76, s gam; fur V. Verarbeitungsvorschriften. ere 1 und für Normal 2 9 Vila

5 5 12 100 gam, Stroh- und Schrenzpapiere für die Wellpappenherstellung Y Schreibmaschinendurchschlagpapiere in den ;

/ . den Vorschriften der s5 16, 12— 15 der Verordnung über den m) Abzugspapiere in den Gewichten 60, 70, Warenverkehr bestraft.

dürfen nur in den Gewichten 100, 126 und 180 gam ge⸗ Gewichten 25, 30, 385 g/ gm,

liefert und verarbeitet werden. Wenn es sich um Glas⸗ ö S0 gm (Verwendungsbeschränkung nach 5 19 ; Ab. Il), Diese Anordnun

k handelt, ist auch ein Gewicht von 80 g/qm elassen. 813 n) Postkartenkarton in den Gewichten 140, 150, lichung im Deutschen Zur Herstellung von Tüten und Beuteln dürfen Papiere . 6. ** GJ anzeiger in Kraft. , dd wesen festgelegt wird. Tüten und Beutel dürfen nur noch in p) k im Gewicht 140 g/ am Dei Mithebrantftragte le warier uh k Dorn.

ormaten hergestellt werden, welche von der Reichsstelle für i i ö und Verpackungswesen in einer besonderen . 2 J ö nung festgelegt werden. . 1

Die an die Stelle der 85 15— 20 der Anordnung Nr. 2 getretenen 88 15 0 des RNachtrags 2 werden wie folgt geändert:

5s 15 A erhält folgende Fassung:

„A. Holzhaltige Papiere und Kartons Gruppe 1 (Stoffklasse 1 der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei): a) Druck, b) Sffset, e) Schreib. Gruppe 12 (Stoffklasse 12 der Vereinigung Holz- haltig / Solzfrei): .

übertragen auf die Firma

in den Gewichten 25,

der Firma

* .) ,

hh Zellulose⸗Packpapier

Kre w , 1 h'f Zellulose⸗Packpapier y y Textilhülsenpapier II.. ö. 4 Zellbast II (Krepp II ab

gen, , . ö Textilhülsenpapier II 4 ö , Lederpapier· 3 Natronmischpapier (bisher

Natronmischpackpapier) ). . 9 Schrenzpapier (Krepp V ab

18, w , . Textilhülsenpapier J. * 5. Packstoff (Krepp IV ab

120 g am) ö 100 , , Sell packltoffff 100 , Für Strohpapier zur Wellpappen⸗Fabrikation gelten be⸗ sondere Vorschriften gemäß 8 12.

§5 4

Brie fumschlagpapiere der enn, A IIl/40 dürfen nur in folgenden Gewichten hergestellt werden:

Briefumschlag , eins. gl.: (C 1a) 50, 60, 70, 80, 100, 110, 130, 150 gam.

Briefumschlag 1, sat.: (C 1b) 60, 70, 80, 100, 110, 130, 150 g/ gm.

Briefumschlag Il, eins. gl. (C 2a) 50, 60, 70, 80, 100, 110, 130, 150 g / aům.

Briefumschlag Il, sat.: (6 2b) 60, 70, ., 100, 110, 130, 150 g/ gm.

Briefumschlag IIl, eins. gl. und masch.⸗gl. (C 3 100, 180 g / gm. .

RL 3 40 / 260 LS. Verdunklungs⸗ RL 3 37 / 60 1 Springrollo für senkrechte Einzel⸗

fenster

Luftschutz⸗Verdunklungs⸗ vorrichtung Schalvor⸗ hang, zweischalig, mit Schleudervorrichtung oder seitlichem Schnur⸗ zug für senkrechte Einzel⸗ fenster Luftschutz⸗Verdunklungs⸗ vorrichtung Zugrollo mit seitlichem Gurtzug, Schutzkasten und Füh⸗ schienen für senkrechte Einzelfenster Verdunklungsgerät „Lie⸗ big T/3“ innen schwarz mit 2 2,5 mm starkem Opalglasfilter und ver⸗ stellbarer Lichtschürze (Besteckung: Glühlampen von 15 Watt) zur Be⸗ leuchtung von Räumen mit schwachem Licht- bedarf

gassichere Schutzraumtür aus 32 mm dicker Bau⸗ stoffplatte „Opelit“ in umlaufendem Stahl⸗ blechrahmen mit Winkel⸗ stahlzarge 50/605 mm gassichere Schutzraum⸗ blende aus 32 mm dicker Baustoffplatte „Opelit“ in umlaufendem Stahl⸗ blechrahmen mit Winkel⸗ stahlzarge 50/505 mm 1 einwandige, gassichere RL 3 40 / 267 Schutzraumtür a. Stahl⸗ blech von 2,õ mm Dicke mit Winkelstahlzarge S0 / F0 / ö mmm LS.⸗Verdunklungsvorrich⸗ tung „Kühn⸗Rollo, Aus⸗ führung A“ Fallrollo für senkrechte Einzelfenster bis 2,50 m Höhe der Fensteroberkante über dem Fußboden

Max Wittmann, Coburg, Ludendorffstr. 13

Dipl. Kfm. Gerhard Wormstädt, Lichtschutz⸗ anlagen, Berlin⸗ Spandau,

Carl⸗Schurz⸗

Straße 33 . desgl. CS. Verdunklungs⸗RlI. 3 - 37 / 807 vorrichtung Schal⸗ vorhang, zwei⸗ schalig, m. Schnur⸗ zug⸗ oder Schleu⸗ derbetätigung für senkrechte Einzel⸗ fenster CS. Verdunklungs⸗ RL 3 - 38/161 vorrichtung Zug- rollo mit seitlichem Schnurzug für senkrechte Einzel⸗ fenster

Reinhold Wormstädt, Geworit⸗ Lichtschutz⸗ anlagen, Berlin⸗ Spandau, Potsdamer Str. 44/45

desgl.

Ing.⸗Büro Kurt RL3 A0 / 262

Walter Liebig, Seestadt Rostock

RI. 3 = 40/264

53 tritt am Tage nach ihrer Veröffenk⸗ eichsanzeiger und Preußischen Staats⸗

Opelit, Georg oon Opel, Offenbach a. M., Sprend⸗ linger Land⸗ straße 220 226

C. Nachstehend aufgeführte, gemäß § 8 des Luft⸗ schutz gesetzes erteilte Vertriebs genehmigungen wurden

wider rufen:

Kenn⸗Nr.

Rl. 3 40 / 2s

desgl. Lfd.

Nr. der Vertrieb von

der Firma

LES. ⸗Verdunklungspapier RL 3 - 37 / 316

„schwarz Leinenpapier Safir 17185“ 136 g/ qm Abdichtmasse Monarch⸗ Faserplast

gassichere Fensterblende aus Holz

einwandige, gassichere Schutzraumtür a. 15 mm dickem Holzkern nebst bei⸗

derseits aufgelegten 5 mm dicken Eternitplatten in

LS. ⸗Verdunklungsvorrich⸗ RL 3 - A0 / 269 umlaufendem Z⸗förmi⸗ tung „Kühn⸗Rollo, Aus⸗ gen Stahlblechrahmen führung B“ Fallrollo mit mit Winkelstahlzarge

, Berlin, den 4. September 1940.

Renker⸗Belipa G. m. b. H., Düren

Hesselkamp & Co., Hamburg 36, Hohe Bleichen 20

Rudi Ebeling, Han⸗ nover, Raabestr. 18

Friedrich Drews ki, Schlossermeister, Elbing, Poststraße

Bekanntmachung.

Die am 6. September 1940 ausgegebene Nummer 161 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Wiedereinführung der Mehrarbeits zuschläge. Vom z. September 1940. . d ;

Verordnung über die Einführun— schlachtviehrechtlicher Vor- schriften in den Reichsgauen der Ostmark und im eichõgau , 4 Ter en 1940.

Verordnung über die Einführung des Erbhofrechts in den Gebieten von Hu en, Malmedy und Moresnet (EuCsB kes, elf ) V

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 9,15 R. A. Postversen⸗ dungs n n. 0,93 Een für ein Stück bei n , 14 unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den J. September 1940.

Eisenbau Hermann Vogel, Schwein⸗ furt H.⸗B.

8 14

Briefumschläge für den? Geschäfts— verkehr dürfen nur in den i g,

werden: 81 X 114mm 114 XR 162 mm 162 X 229 mm 229 X 324mm 114 X 324 mm

38/45 RI. 3 -= 38 / und Behördenschrift⸗

Formaten hergestellt

250 X 353 mm 136 * 353 mm 110 x 220 mm 140 X 200 mm 200 X 280 mm 125 X 176 mm 155 X 400 mm

176 X 250 mm 280 Xx 400 mm

VI. Gemeinsame Vorschristen.

II. Sortenbezeichnun g.»

85

Für Packpapier der Regelung 6 einschließlich Zellulose⸗ und Packseiden, Hülsenpapiere und Briefumschlag⸗ papiere dürfen nur noch nachstehende Sortenbezeichnungen verwendet werden: Strohpapier, Schrenzpapier, auch Hülsenschrenz, Krepp V, Braunholzpapier, Braunholzseiden,

RI. 3 -= 38/ 223 Rl. 3 z / lz

Photo⸗Kühn, Ba⸗ RI. 3 - 40/268

den⸗Baden, Friedrichstr. 1

23 *

Hamburg⸗St.

straße 19—23 Paul Friedrich,

burg 36, Wex⸗ straße 29

land), Herde⸗ str. I= 14

K.⸗G. , Düsseldo Remscheider Straße 1

Hamburg 11,

desgl.

Metalltürenbau Albert Hansen,

Drogerie Lachmann,

Pauli, Friedrich⸗ Rollofabrik, Ham⸗

Gebrüder Janssen, Esens (Ostfries⸗

Pront u. Renard

Rollo⸗G. m. b. H., Rödingsmarkt 75

Peine / hannover

R. Zimmermann G. m. b. H., Stahl⸗

tung Fal

Luftschutz

rf, „Pronto

men mit bedarf Luftschutz

senkrecht Luftschutz

für fenster

umlaufe rahmen

gas⸗ un

rechte Einzelfenster LS. ⸗Verdunklungsvorrich⸗

aufzug für senkrechte Ein⸗ zelfenster

LS. ⸗Verdunklungsvorrich⸗ tung Fallrollo mit Schnur⸗ aufzug für senkrechte Ein⸗ zelfenster

vorrichtung hänge, zweischalig, mit Windenbetätigung, senkrechte Lichtbänder u. Fensterflächen Verdunklungsgerät

lampen von 15 Watt zur Beleuchtung von Räu⸗

vorrichtung Zugrollo mit seitlichem Schnurzug, für

vorrichtung Springrollo senkrechte

einwandige, Schutzraumtür a. 22 mm dickem Holzkern beider⸗ seits mit 4 mm dicken Lignatplatten belegt in

zarge 50 / 0/5 mm

Schutzraumtür aus Stahl⸗

RL 3 = 0 / 270 lrollo mit Schnur⸗

*, 36 40/271

Verdunklungs · RL 3 0 / 272

Schalvor⸗ für

R. 3 A0 / 28 1Ifi“ für Glüh⸗

stärkerem Licht⸗

Verdunklungs RL 3 40 / 274

e Einzelfenster

Verdunklungs⸗ RL 3 40 / 275

Einzel⸗

gassichere RI. 3 40 / 276

ndem C⸗Stahl⸗ mit Winkelstahl⸗

d splittersichere RL 3 40/277

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Themme, Oberstleutnant.

Bekanntmachung

über die Errichtung von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten.

Vom 4. September 1940.

bieten vom 15. Mai 1940 (RGBl. 1 S. 771) werden am 5. September 1940 Reichskreditkassen in

Hagenau, Schlettstadt und Zabern eröffnet. . Die Reichskreditkassen werden durch ihren Vorstand erichtlich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Een es einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben werden. Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Z. Zt. Brüssel, den 4. September 1940. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. Fiebach.

——

Nach 51 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten Ge⸗

Packstoff, Krepp 1V, Zellpackstoff, Spelt, Speltseiden, Lederpapier,

O CM CM, D O N

Hellbastseiden,

Zellbast I.

Krepp II,

Zellbast J,.

hh Zellulosepackpapien,

Krepp l,

h'h Seiden,

h'f Zellulofepackpapier (gebleicht oder ungebleichth.

Feinseiden,

h'f Seiden,

Natronmischpapier (bisher Natronmisch⸗

Packpapier),

Textilhülsenpapier THP I,

Textilhülsenpapier THP ILa,

Textilhülsenpapier THP IIb,

Textilhülsenpapier THP III,

Briefumschlagpapier U eins. gl.,

Briefumschlagpapier L sat., ;

Briefumschlagpapier II eins. gl.

Briefumschlagpapier II sat.,

Briefumschlagpapier III eins. gl. und masch.⸗gk In allen Rechnungen 1 fi. jede einzelne Sorte dis

in Frage kommende Kennzahl sichtbar aufgeführt werden.

86 Verdunkelungspapiere, die von der Reichsanstalt der

r O OO O D

R. . . , , , , ge, e, g, g, , , ., e, , de, e, e.

Cx No = CNN N= C ELCL

8 X. S S S8 S SFS R C O ο

QQo—cocQQt/ ewe r R x O

515. a) Druck,

Die Bestãnde an Padpapier, deren Verwendung durch die Bestimmungen dieses Nachtrages ausgeschlossen oder be⸗= schränkt wird, dürfen bis zum 81. Dezember 1940 auf⸗ gebraucht werden.

3516 Ausgenommen von diesen Vorschriften sind Packpaptere, die in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand nach⸗ weislich für die Ausfuhr bestimmt sind.

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen bon den Be— stimmungen dieses Nachtrags zulassen.

818 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses r rag, werden nach den Ter rif' der n gf, 12 ö. 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. . 819 iese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. ö. 7M

Berlin, den 1. September 1940. Der Reichsbeauftragte. Dorn.

Nachtrag 4 zur Anorbnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen Gherstellungsvorschriften für Papiererzeugnisse). Vom dh. September 1940.

6 0 4 6.

b) Offset, e) Schreib, d) Abzugspapier. Gruppe 2 (Stoffklasse 2 der Vereinigung Holzhaltig⸗ Holzfrei): a) Druck einschl. Normal 8 e, b) Offset. C Schreib einschl. Normal 6b, . cc Abzugspapier einschl. Normal 9b. ; Gruppe 38 EStoffklasse 8 der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei): a) Druck einschl. Normal 8e, b) Offset, c) Schreib einschl. Normal 6b, d) Abzugspapier. Gruppe 4 (Stoffflasse der Vereinigung Holzhaltig / Holzfrei): wird z. 3. nicht hergestellt. . 5 Stoffklasse 5 der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei): z Druck, b) Bffset, c) Schreib einschl. Normal 6a, Papiere dieser Gruppe sind z. 3. nur für J bestimmte Verwendungsgebiete zugelassen.“ 5 12 Absatz 3 wird außer Kraft gesetzt. 5 19 Absatz 4 erhält folgende , . „Für kurze Mitteilungen (kurze Rechnungsvordrucke) sind Briefbogen im Format Din A5 zu verwenden.“ §z 12 Absatz 5 wird außer Kraft gesetzt. ; 19 Absatz 6 wird außer Kraft gefetzt. 19 Absatz 9 erhält folgende Fassung:

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

———

Vetanntmachung.

Die am 6. September 1940 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: ,,,, über die 1. Anwendung . Sechsten inbarun um deutsch⸗ungarischen ande 3 om 27. August . . d J Verordnung zur Einführung der Deutschen Binnenschiffahrt⸗ polizeiverordnung in den eingegliederten Sstgebieten. Vom 29. agu . ekanntmachung über das deutsch⸗slowakische Beglaubi ö abkommen. Vom 8. August . J Bekanntmachung zum Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwündeten und Kranken der Heere im Felde und zum Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (Ratifikation durch Bolivien). Vom 2. September 1910. Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern . Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 3. eptember

. umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 0,75 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 004 RM für ein Stück bei n ,, ij unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 7. September 1940. Reichsverlugsumt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Kammerherr Herluf ZahlecV hat Berlin am 30. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legations⸗ vat de Steensen⸗Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in ,, mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und , des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Keichsanzeiger und reuß. Staatsanzeiger Nr. 193 vom 51. Auguft 1959 wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

. §1 „Die Anordnung Nr. 2 vom 17. August 1933 (Deutscher Reichs anzeiger ; ischer Staa 9 . 136 18. August 1938) in der Fassung des Nachtrags 2 vom 22. Fe⸗

bruar 1949 (Deutscher Reichsanzeiger e eee Nr. 46 vom 23. Februar 1940)5wird wie folgt ge⸗ 200, 225, 259, 275, 300, z*ß, 350, 375, 400, 425, ändert: 450, 475, 500, 550, 600, 650, 700, 800 g am usw. ; 1 mit jeweils 109 gam Abstand mit handelsüblicher

Textilhülsenpapier nur zur Herstellung von Textilhülsen und 5 2 Absatz 3 der Anordnung Nr. 2 in der Fassung des Toleranz hergeste llt werden.

, Nachkrags Nr. 2 wird Die vorstehende Bestimmung gilt nicht für Hand⸗ pezialhülse e . chtrag außer ö t gesetzt pappen und Karton zur Herstellung von J,

; und Zigarettenpackungen.“

. 11 der Anordnung Nr. 2 erhält folgende Fassung: o 25 des Nachtrags Nr. 2 wird außer Kraft t Aus den in S 5 aufgeführten Papiersorten der Regelun 2 16 gende Fassung: ö ö rast gesett. A IIII46 , die Sorten ker rr gr, leg 13 (l) Folgende Papiere und Kartons dürfen allgemein 8 24 des Nachtrags Nr. 2 erhält folgende Fassung: Brieflmschlag 16 CC 3 und Briefumschlag III 6 )) zur Her nur in nachstehenden Gewichten hergestellt werden:

r „a) Chromo⸗ und Chromoersatzkarton sowie weiße Holz⸗ e J stellung bon Briefumschlägen verwendet werden. Vie Ver— —— A) Druckpapiere in den Gewichten 40, 45, Bo, und, Lederpappe dürfen für folgende . ö 6 ,, , n,, 3ö. 66, S8, Jo, 6, go. 160 10, LG gan! gufsicht im Reichsgau Sudetenland. Von 16. August 1940. 8

Reg. A IIId0) zur Herstellung von Briefumschlägen ist Holzfreie Druckpapiere auch im Gewicht 2 , aus Deckel und Here , , n, wahr . 6 er , n, 9 2

hig . . ö , . 9 erung bejeher ,,,, ö ,, an g nn 1V. - ichtsvorschriften), ackung für ein Paar Lederschuhe, Stiefel, nung) vom 11. Dezember 1959 bl. V. H b) . in den Gewichten 66, ; ö . . ö D er ,

Hausschuhe, Gummischuhe usw. bestimmt Vierzehnte Anordnung über die Neugestalkung der Hauptstadt der . S0, 90, 100 g/ zm 3 Zur Tüten⸗ und Beutelherstellung dürfen nur natur-

9. 1066 g/] sind auch als ungeheftete, flachliegende Bewegung. Fünfzehnte bis Achtzehnte Anordnung über die i .; ) c) Geschãftsbüchẽrpa zere aller Art in den Ge— Schachtel . . Neugestalhung der Hansestadt Hamburg. Achtzigste w , farbige Papiere und Papiere in den fünf Farben Braun, Lachs, Oe z Blau und Grün geliefert oder verarbeitet

wichten do. Sh. oJ, To. nh J z. 6 Bu über die Neugestaltung der Reichshaupkstadt Berlin. VI. Wohl⸗ werden. Die Farbtönungen werden in einer besonders her—

Luftwaffe für Luftschutz auf Grund einer besonderen Prüfung als solche anerkannt und behördlich zugelassen worden sind, können weiterhin erzeugt werden. Andere Papiere, die eben⸗ alls zu Verdunkelungszwecken gebraucht werden, müssen, oweit sie von der Regelung A III40 erfaßt werden, nach den in der Regelung A III/40 festgelegten Stoffeinträgen her⸗ gestellt und beim Verkauf mit der sich aus 5 5 ergebenden Kennzahl in den Rechnungen genannt werden. ;

Nachtrag 3 zur Anordnung Nr. 2

der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. (Herstellungsvorschriften für Papiererzeugnisse.) Vom 1. September 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 19 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ 8!

stimmu s Reichswirtschaftsministers angeordnet: Strohpapier darf nur zur Herstellung von Wellpappe Packpapiere einschließlich Hülsen⸗, Briefumschlag⸗ und verwendet werden.

blech von 25 mm Dicke bei Verwendung von st 37 und von 20 mm Dicke bei Verwendung von 8t 52 mit Winkel⸗ stahlzarge

Zusatzgerät zum Hand⸗ steuergerät St 539

fensterwerk, Bautzen, Streh⸗ laer Str. 19

i Prospekte, Kataloge, Affichen, .

erbebroschüren, Wurfsendungen, Werbestunden⸗ pläne und dergl. dürfen bei einfarbigem Druck nur holzhaltige Druckpapiere im Höchstgewicht von 70 g/ am verwendet werden.“

In 5 19 wird als letzter Absatz hinzugefügt:

„(II) ö im Gewicht von 6 gam dürfen

ö. für zweiseitige Vexvielfältigungen verwendet erden.

Nummer 25 des Reichsarbeitsblatts vom 5. September 1940 hat folgenden Inhalt; Teil J. II. Arbeitseinsatz, Arbeits⸗ beschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vorschüsse und Beihilfen ö Hausbrandbevorratung der Emp⸗ fänger von Arbeitslosenhilfe. Verordnung über den Arbeits- einsatz in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. August 1910. Seefahrtbuch. Bescheide, Urteile: Betr.: Sozialversicherung beim Einsatz des Deutschen Roten Kreuzes bei öffentlichen Not⸗ tänden. III. e eg enn, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ chaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über

ildung und Verfahren der sozialen Ehrengerichtẽ in den Reichs⸗ gauen der Ostmark. Vom 21. August 1910. Durchführungs⸗ verordnung zur Verordnung über die Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeitskräften. Vom 27. August 1940. Anordnung über die Einsendung der Liften der im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen in Heimarbeit Beschäftigten. Anordnung, betr. Form und Inhalt der Entgeltbücher für die im Reichsgait Danzig⸗Westpreußen in Heimarbeit Beschäftigten. Anordnung über die Cinsendung von Abschriften der gemäß g 4 des Gesetzes über die Heimarbeit zu führenden ie er in Heimarbeit Be⸗ en hit g Zwischenmeister und Gleichgestellten. IV. Arbeits- chutz. Gesetze, erordnungen, Erlasse: Anordnung über Befug⸗ nisse auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der . in der Ostmark. Vom 16. August 1915. Anordnung über Be⸗

Telefonbau und RL A / 14

Normalzeit G. m. b. H., Frankfurt a. M.

desgl.

Chemische Fabrik Marienfelde G. m. b. H., Hamburg 36, Neuer Wall 16

Emil Kober jun., Kleine LS.⸗Hausapotheke Chemnitz, Wil⸗

helmstr. 8 a ,.

RI. A / 5 RL - A0 / 60

Zusatzgerät zum Hand⸗ steuergerät St 539

Wer fu etasen go III. Verwendungsvorschriften.

IV §z 22 des Nachtrags Nr. R erhält folgende Fassung: „Kartons und Pappen dürfen nur in den Gewichten

RL 65 - 40s73 . Seidenpapiere. 88

Hülsenschrenz darf nur zur Herstellung von Hülsen,

1. Gewichts vorschriften.

§1 Packpapiere, mit Ausnahme von an. und Pack⸗ seiden, dürfen nur in den folgenden Gewichten hergestellt

werden: . 25, 30, 35, 40, 46, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120, 130, 140, 150, 160, 180, 200, 225, 250, 275,

299 g/ hm. 852

Zellulose⸗ und Packseiden dürfen nur in den Gewichten 18 bis 24 g/ am hergestellt werden.

88 Innerhalb der in Z 1 festgelegten Gewichtsreihe dürfen die nachstehend au gesührten Packpapiere der Regelung A Illl40 nur wie folgt hergestellt werden: ,

B. Nachstehend aufgeführte, gemäß 5 8 ves Luftschutz⸗ gesetzes erteilte Vertriebs gene hnri gungen wurden unter Erlöschen der Bertriebs genehmigung für die bisher zu ge⸗ lassene Firma auf die in Spalte 3 aufgeführte Firma übertragen:

/ 2

f Bisher

Rr. zugelassen der Firma

Uebertragen auf die Firma

Der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

C

Kehler & August Stel⸗ Stelling, ling, Ber⸗ Berlin lin⸗Schmar⸗ W 62, Kleist⸗ gr oi straße 11 erkaer Straße 31

Gasanzug aus Stoff RL 1 - 38 / 8 C 104 L

en, en

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