1940 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Div. f. 1939) .. 6sJ 1.1

Deutsche Anl. Ausl. ⸗Schein. einschl. i. Ablöͤfungsschd.

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Mindest⸗ abschlüsse

5000

3000 000 3000 3000

2000

3000 3000

3000 3000 2000 3000 3000 2000 2000 3000

2000 2000 3000

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kfeutiger Voriger heutiger Voriger kfeutiger Bortger heutiger Voriger Wenderoth pharm. 5 1.7 131,755 1306 Deutsche Reichsbank. 5 117Ih dalberst⸗ Vlanten Berl. Hagel⸗Assec. 70 Einz . Werschen⸗Weißenkf. Deutsche Überseeische burger Eisenb. . 4 5 11 108eb 86 109. 250 do. do. Lit. B (26 143 Einz. “. J.

Braunkohlen . . .. 5 5 1.1 1806 ö 3 0 11755 1128 Halle⸗Hettstedt ... 4 1.4 9886 95, 5h Berlin. Feuer (voll) zu 190 R Westdeutsche Kauf⸗ Dresdner Bank. . . . . 6 65 1283616 1287506 Hambg.⸗Am. Packet do. do. 3783 Einz.

j . 6611.1 12536 1256 Hallescherbankverein 5 5 11486 1146 6 (Hambg.⸗Am. L. 0 1.1 97, 25h 977 6 Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln Westfälische Draht⸗ Hamburger Hyp.⸗Bt. 4 45 111,756 G6 111b6 Hamburger Hoch⸗ jetzt: Colonia tölnVersicherung

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Brauerei .....“ YS 5 ILII ö 5 5 Dampfsch. ...... 62 1.1 1476 147, 5b 5783 Einz. Vilmersdf.⸗Rhein⸗ Luxemb. Intern. Bk. Hannov. Ueberldw. do. do. (2814 Einz.

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Hypothekendank, j.: Königsbg.⸗Cranz. M 5 4 1.1 1008 99b Magdeburger Feuer⸗Vers. .. M

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Rheinische Hyp⸗Bank 7 7 1636 6 Magdeburger Strb. 5 1.1 11560 do. Lebensversich. Bank, j.: Rheinisch Westsälische Mecklbg. Fried. W. Nordstern Lebensvers. AG. M Bodencreditbank. . 71 7 1496 6 Pr.⸗Akt. 5 5 1.1 Schles. Feuer⸗Vers. (200A ⸗St. ) Sächsische Bank. . ... 5 18 1166 6 do. St.⸗A. Lit. A 5 5 1.1 do. do. (25 3 Einz) . do. Bodenereditanst. 666 6 Niederlaus. Eisb. WV o O 1.1 626 63h B Stett. Rückversich. 400 RM ⸗St.) = 2. Banken. Schleswig⸗Holst Bt. 4 85 . Norddeutsch. Lloyd 0 1.1 96, 25h 97b B do. do. (300 RAM ⸗St.) Zinstermin der Bankaktien ist der 1. n n, n,, 8 8 . k 0 0 ö 18,6 18.256 J 5 . ö. ( 8 f . 1 ö. . gar. Allg. 2 . a.. . . . O. . * Ausnahme: Bank für Brau -Rndustrie 1. Juli. FR. M p. St. zußokengöäö ** St. 50 Dollar Transatlantische Gütervers. . Allgemeine Deutsche 1. 5Pengöp St. zõoP. Prignitzer Eb. Pr. A. 69 66 11 Union,. Hagel Versich,, Weimar Credit⸗Anstalt. ... 4 4 126 1123h Vereinsbk. Hamburg. 7 7 144,25 6 145, 5b 6 Rinteln⸗Stadt⸗ * Badische Bank .... Y 686 6 = Westdeutsche Boden⸗ . hagen Lit. .. 6 3 1.1 6 Bank für Brau⸗Ind. 64 1636 162, 75h kreditanstalt. ..... 6 6 2 do. Lit. B 6 0 1.1 i00h Gr 97bGr ö h nh othelen⸗ . , m Rostocker Straßb. WN 6 6 1.1

und Wechselbank. 5 5 4 75 Schipkau ⸗Finster⸗ 7 do. Vereinsbank . .. 5 5 1236 122, 5h 3. Vert ö. . . . r 78g 1.1 16566 158, 256 Kolonialwerte. Berliner Handels⸗ . ö erkehr. Strausberg⸗Herzf. 6 1.ͤ1 966 4

Gesellschast ..... 66 66 1396 6 138, J5b 6 h Südd. Eisenbahn .. 5 5 1.1 I09b Deutsch⸗Ostafrika Ges. 0 1.1 158, J5h 161, 756 do. Kassen⸗Verein 38 39 926 91, 25h Aachener Kleinb. V O 411.1 B West⸗Sizilia nische 11 111 Kamerun Eb. Ant. LB o 1.1 Braunschweig.˖ Han⸗ Akt. G. f. Berkehrsw. 71 7 1.1 148, 5b 1St. 500 Lire Lire“ 1.1 Neu Guinea Comp... 0 O 1.11 6 6

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Ausgabe l 932, jetzt: ,, o 01.1 878 Albingia: 1. Oktober. Frankona: 1. Juli.

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Heutiger

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Fortlaufende Notierungen.

Voriger

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Mindest⸗ abschlüsse Philipp Holzmann ...... 3000 Hotelbetriebs⸗Gesellschaft . 3000 Ii , 3000 lse Bergbau, Genußsch. . 2000 Gebrüder Junghans ..... 2000 Kali Chemie ...... ...... 30060 Klöckner⸗Werke 9898989. 3000 Lahmeyer u. Co. ..... .... 2000 Leopoldgrube . ..... ..... 2000 Mannesmannröhrenwerke. 3000 Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau 3000 Maschinenbau und Bahn⸗ bedarf A.⸗G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel .. ...... 3000 Maximilianshütte. . . ... .. 3000 Metallgesellschaft ... ..... 3000. Rhein. Braunkohle u. Brikett 3000 Rheinische Elektrizitätsw.. 3000 Rheinische Stahlwerke. . . . 3000 Kheinisch⸗Westfäl. Elektriz. 2009 Rheinmetall⸗Borsig. . ..... 3000 Rütgers werke. . .. .. ...... 3000 Salzdet urth .. ..... ..... 3000 Schering. ...... :..... 2000 Schlesische Elektrizität und Gas Lit. B. . . . ... 77 Schubert u. Salzer ... .... 3000 Schultheiss⸗Patzenhofer, j. Schultheiss⸗Brauerei. 3000 Siemens u. Halske. 3500 , Vorz. Akt. 3500 Stöhr u. Co., Kammgarn 3000 Stolberger Zinkhütte. . .. 2000 Süddeutsche Zucker. .... 2000 Thüringer Gasgesellsch. . 3000 Vereinigte Stahlwerke. 3000 C. J. Vogel, Draht u. Kabel 2000 Wasserwerke Gelsenkirchen 2000 Westdeutsche Kaufhof. . ... 3000 Wintershall .... .... 2000 Zellstoff Waldhof .. ...... 3000 Bant für Brau⸗Industrie 3000 Deutsche Reichsbank. ... 3000 A.-G. für Verkehrswesen. 3000 Allgem. Lokalb. u. Kraftw. 3000 Deutsche Reichsbahn Vz-A. 3000 Otavi Minen u. Eisenbahn 50 St.

Heutiger

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148 148,59 75, 75-76. 260 1265 b

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Nr. 213

Preußische

Dentscher Reichsanzeiger

ö Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MMU einschließlich 0,48 eM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; fuͤr Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 190 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Gt, einzelne Beilagen 10 Sl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich 9

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Zeile 1,85 MM. SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. h

r Staatsanzeiger.

1 7 —— —— Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 9 Peist - Jeile id Rau, einer dreigespalkenen 3 mm breiten Petit=

Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

insbesondere

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RNeichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

882

verlin, Mittwoch, den 11. September, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 9 40

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Polizeiverordnung zur Verhütung der Selbstentzündung von

geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung). Vom 6. September 1940.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J. Nr. 163.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der bisherige Oberregierungsrat Paul Feick, z. 3. im elde, ist zum Ministerialrat beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ernannt worden.

Polizeiverordnung

zur Verhütung der Selbstentzündung von geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung).

Vom 6. September 1940 9.

Auf Grund des 1 Abs. 2 der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1583) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern folgendes verordnet:

§51 Zulassung von Schmälzmitteln

(() Schmälzmittel, die bei der Aufbereitung von Faser⸗ stoffen aller Art oder für spinnereitechnische Zwecke gewerbs⸗ mäßig verwendet werden sollen, müssen hierfür zugelassen sein. Das Gewerbeaufsichtsamt entscheidet in Zweifelsfällen, welche Mittel als Schmälzmittel anzusehen sind.

(2) Die Zulassung hat der Hersteller oder Händler zu beantragen, der Verbraucher dann, wenn er das Schmälz— mittel selbst herstellt. Das Mischen von Schmälzmitteln, auch wenn sie sämtlich zugelassen sind, gilt als Herstellung.

(3) Ueber den Antrag entscheidet der Reichsarbeits⸗ minister oder die von ihm bestimmte Stelle. Die Zulassung ist nur dann zu erteilen, wenn als sicher gilt, daß sich die mit den Schmälzmitteln behandelten Faserstoffe unter gewöhn⸗ lichen Betriebs- und Lagerbedingungen nicht von selbst entzünden können.

. Amtliches Prüfzeichen (I) Die nach § 1 zugelassenen Schmälzmittel erhalten ein amtliches Prüfzeichen. (2) Schmälzmittel und geschmälzte lose Faserstoffe dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch Angabe

des amtlichen Prüfzeichens in den Versandpapieren, Rech⸗

nungen u. dgl. gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung hat derjenige vorzunehmen, der das Schmälzmittel oder die ge⸗ schmälzten Faserstoffe in den Verkehr bringt. Das Gewerbe⸗ aufsichtsamt kann Ausnahmen zulassen.

83 Verbot eiserner Behälter, Gefäße und Leitungen

(I) Behälter, Gefäße, Leitungen u. dgl., in denen die Schmälzmittel hergestellt, befördert, gelagert und verwendet werden, dürfen nur dann aus Eisen bestehen, wenn sie mit einem starken Ueberzug aus Blei, Aluminium, Zinn oder Zink versehen oder mit einem Kunststoff haltbar ausgekleidet sind; für neue Anlagen und Einrichtungen ist jedoch ein Ueberzug aus Zink unzulässig. Bei ortsfesten geschlossenen Lagerbehältern Und Leitungen kann zur Auskleidung auch Emaille oder ein geeigneter Anstrich verwendet werden. Das Gewerbeaufsichtsamt kann Ausnahmen zulassen.

E) Die Vorschriften des Abs. 1 finden auf Schmälz⸗ mittel, deren amtliches Prüfzeichen den Buchstaben R hinter der Zulassungsnummer führt, keine Anwendung.

§8 4 Ueberwachung

Räume, in denen geschmälzte Faserstoffe aufbewahrt werden, sind täglich, an Ärbeitstagen vor Betriebsschluß, zu ö um eine Brandgefahr rechtzeitig wahrnehmen zu önnen.

Auch veröffentlicht im RGSBl. 1 S. 1211.

85 Anzeigepflicht Der Unternehmer hat jede Selbstentzündung geschmälzter Faserstoffe dem Gewerbeaufsichtsamt und der ordentlichen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Im Betrieb noch vorhandene Vorräte des verwendeten Schmälzmittels und der damit e n gen Faserstoffe sind für die amtliche Unter— suchung sicherzustellen. §86

Aufsicht s

(I) Die Aufsicht über die Durchführung . Verord⸗ nung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern. Für die Aufsicht y die Gewerbeaufsichtsämter gilt 8 1395 der Gewerbe⸗ ordnung entsprechend.

(2) Die mit der amtlichen Prüfung der Schmälzmittel beauftragten Stellen G6 1 Abs. 3) haben das Recht, die Her⸗ stellung, Beförderung und Lagerung der Schmälzmittel, das Schmälzen der Faserstoffe und die Lagerung geschmälzter Faserstoffe jederzeit unangemeldet zu überwachen sowie Proben zwecks Untersuchung kostenlos zu entnehmen. Die Angehörigen der Prüfstellen sind zur Geheimhaltung der dabei zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebs—⸗

§8 7 Ausführungsbestimmungen

Der Reichsarbeitsminister kann zur Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung weitere Vorschriften im Ver— waltungswege erlassen. Er kann Näheres über das Schmälzen der Faserstoffe, über die Beförderung, Lagerung und Ver— arbeitung der geschmälzten Faserstoffe und im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern über die Brandverhütung und ⸗bekämpfung in Textilbetrieben bestimmen. Die prüf⸗ technischen Vorschriften für die Zulassung von Schmälzmitteln erläßt der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit dem Reichsarbeits⸗ minister.

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Strafen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der S8 1 bis 6 oder den auf Grund des 5] erlassenen Rechtsvorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150, RM oder

verhältnisse verpflichtet.

in besonders schweren Fällen mit Haft bis zu sechs Wochen

bestraft.

Staatssekretär Dr. LTandfried in Bad Ischl.

RNichtungweisende Ausführungen für den Wirt⸗ schafts aufbau in der Ostmark.

Im Rahmen der Besichtigungsfahrt, die Stagtssekretär Dr. Landfried dieser Tage durch den Reichsgau Oherdonau unternahm, fand am g. in Bad Ischl eine große Wirt⸗ schaftstagung statt, deren Mittelpunkt eine richtungweisende Rede von Staatssekretär Dr. Landfried bildete. Wie der Staatssekretär u. a. ausführte, habe ihn die mehrtägige Besichtigungsreise einen aufschlußreichen Einblick in die Probleme der nn t des Gaues g Während die Wirtschaft des Altreiches 1938 bereits fünf Jahre stetigen Aufbaues hinter sich hatte und auf i n . Hochtouren lief, wurde die Ostmark nach dem . von dem ungeheuren Schwung sozusagen aus der Ruhelage hexaus erfaßt und mitgerissen, wobei die Entwicklung der Durchführung der Pläne, die eine Überbrückung der Unterschiede zum Ziele hatten, teilweise zuvorgekommen ist. Um so anerkennenswerter sei es, daß es gelang, trotzdem auf der ganzen Linie Schritt zu halten. Dr. Landfried sprach sodann im Auftrage des Reichsmarschalls Hermann Göring der Wirtschaft der . die volle An⸗ erkennung aus. Die ostmärlische Wirtschaft habe genau so wie der ostmärkische Soldat an der Front Höchstleistungen für das deutsche Vaterland vollbracht und damit dazu beigetragen, die herrlichen Siege zu ermöglichen.

Ueber die Hilfe beim weiteren Wirtschaftsgufbau äußerte sich Staatssekretär Dr. Landfried, daß es grundsätzlich darum gehe, den Mittel- und Kleinbetrieb zu stärken und nur dort, wo die Hilfe des Staates unbedingt nötig ist, einzuspringen. Die höchste Leistungsfähigkeit könne aber nicht allein durch Maschinen erzielt werden, es müßten auch die Menschen vorhanden sein, die die Maschinen bewegen. In diesem Zusammenhang würden die not⸗ wendlgen Maßnahmen getroffen werden. Auf die künftige Wirt⸗ schaft des Großdeutschen Reiches und Europas übergehend, ent⸗ wickelte der Staatssekretär unter Hinweis auf die grundlegenden Ausführungen des Reichswirtschaftsministers Funk ein lebendiges Bild von ö. g , nn der europäischen Wirtschaft. Mit einer Charakteristik der Einstellung des ngtionaglsozialistizchen Großdeutschland zum Welthandel beendete Dr. Landfried seine mit großem Beifall aufgenommenen Ausführungen.

aftsteir. J

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Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 1941 in Kraft. (Großes Reichssiegel) Berlin, den 6. September 1940. Der Reichsarbeitsminister. 8 8 B: Dre nnn

Bekanntmachung.

Die am 10. September 1940 ausgegebene Nummer 163 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Beendigung der Tätigkeit des Still k für Organisationen in den sudetendeutschen Ge⸗— ieten. Vom 6. September 1940.

Polizeiverordnung zur Verhütung der Selbstentzündung von geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung). Vom 6. Sep⸗ tember 1940. Verordnung über die weitere Ablösung mündelsicherer Rechte im Schuldenregelungs, und ,,,, und zur Ergänzung sonstiger entschuldungsrechtlicher Vorschriften (3weite Ablösungs—⸗ verordnung). Vom 7. September 1940.

Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis: O, 15 Hen. Postversen⸗ a e , o, O3 FM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 11. September 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches.

Bosimweren. Postdienst mit den Niederlanden.

Im Postdienst zwischen Deutschland und den Niederlanden konnten bisher nur Briefe und Postkarten unter „Einschreiben“ eingeliefert werden. Nunmehr sind mit sofortiger Wirkung auch eingeschriebene Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Misch— sendungen und Päckchen in beiden Richtungen zugelassen. Vom

15. September 1910 an sind ferner Nachnahmen auf eingeschrie⸗ benen Briefsendungen und Paketen und Postaufträge aus Deutsch⸗ land nach den Niederlanden wieder zugelassen. Höchstbeträge sind für Nachnahmen 260 RM und für Postäufträge 150 niederländische Gulden.

Deutsche Getreideernte trotz schlechter Witterung recht gut.

Günstige Versorgungslage.

Wegen der schlechten Witterung in der Wachstumszeit ist in den meisten Ländern der Welt die diesjährige Getreideernte in ihren Ergebnissen hinter den verhältnismäßig hohen Durchschnitts⸗ erträgen der letzten Jahre zurückgeblieben. Auch für Deutschland wurde ein sehr erheblicher Ertragsausfall befürchtet, der vielfach auf 19 bis 20 einer Normalernte veranschlagt wurde.

Nach der nunmehr vorliegenden Augustschätzung des Stati⸗ stischen Reichsamts die naturgemäß noch kein abschließendes Bild ergeben kann sind diese Befürchtungen für Deutschland nicht begründet. Nach den Schätzungen der amtlichen Bericht⸗ erstatter ist für Großdeutschland (außer dem Protektorat und den neuen Ostgauen) mik einer Gesamt⸗-Getreideernte von 24,6 Mill. t zu rechnen. Damit bleibt der diesjährige Ertrag nur unbedeutend (um o/) hinter dem letzten vergleichbaren Friedensdurchschnitt August 1934138 in Höhe von 25,1 Mill. t zurück, der ohnehin wegen der Rekordernte 1938 etwas überhöht ist. Daher muß die diesjährige Getreideernte als recht gut angesprochen werden. Hierbei ift noch zu berücksichtigen, daß in den gegebenen Zahlen die Erträge der neuen Gekreideüberschußgebiete des Ostens (Danzig⸗Westpreußen, Wartheland) noch i. enthalten sind, die sich auf mindestens 3,5. Mill. t belaufen dürften und deren erheb⸗ liche ÜUberschüsse in diesem Jahre erstmalig dem Reich zur Ver⸗ fügung stehen. Bei der Beurteilung der deutschen Versorgungs⸗ lage mit Getreide ist außer den gegebenen großen Möglichkeiten der Einfuhr aus Südosteüropg und Rußland noch auf die außer⸗ ordentlich hohen Ubergangsbestände zu verweisen, die allein beim Brotgetreide 6,3 Mill. t (ohne Mehrbestände bei Bäckern in Höhe von 50 000 t betragen und damit sogar etwas größer sind als zu Beginn des Krieges.

Wie stets wird eine amtliche Vorschätzung der Hackfrucht⸗ ernte erst im Oktober durchgeführt, jedoch kann schon jetzt gesagt werden, daß wahrscheinlich mit Höchsternten bei Kartoffeln, Zuckerrüben und Futterrüben zu rechnen ist, da die Witterung der Entwicklung der Hackfrüchke außerordentlich zustatten kam.

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