1940 / 223 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1940.

S. 2

83. .

Betriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee eine aus⸗ drückliche Rösterlaubnis bereits erteilt hat oder noch erteilen wird, sind berechtigt, Rohkaffee nach 8 4 dieser Anordnung einzukaufen und außer ihrem eigenen Bestand zu verrösten.

§ 4.

Die im § 3 genannten Betriebe dürfen bei den ihnen

von der Reichsstelle für Kaffee bekanntgegebenen Import⸗ firmen und bei binnenländischen Rohkaffeegroßhändlern Roh⸗ kaffee einkaufen, wenn ihr Lagerbestand in allen Provenienzen zusammen geringer ist als 260 v. H. der in der vorangegan⸗ genen Zuteilungsperiode verrösteten Gesamtmenge; erste Kaffee⸗Zuteilungsperiode ist der Einkauf von einer besonderen Genehmigung der Reichsstelle für Kaffee abhängig. Es darf nur soviel Rohkaffee eingekauft werden, daß der Lagerbestand zuzüglich der einzukaufenden Menge das Zwei⸗ fache der in der vorangegangenen Zuteilungsperiode ver⸗ rösteten Menge nicht überschreitet.

§5.

Die Röstung von Rohkaffee durch die nach 88 2 und 3 zugelassenen Betriebe darf in jeder Zuteilungsperiode nur ö. erfolgen, als bei ihnen Bezugscheine der Ernäh⸗ rungsämter vorliegen.

Die Bezugscheine sind geordnet nach Zuteilungsperioden und Auftraggebern für eine Nachprüfung durch die Reichs⸗ stelle aufzubewahren. I

Die Herstellung und der Verkauf der nach 8 5. zulässigen Mengen werden auf drei Güteklassen, eine untere (Preis⸗ lage I), eine mittlere (Preislage II) und eine obere (Preis⸗ lage II), beschränkt.

Der Anteil der Preislage 1 muß 20 v. H. der gesamten Röstkaffee⸗Herstellung innerhalb einer Zuteilungsperiode be—⸗ tragen.

8 7.

Die Kosten⸗ und Bruttogewinnaufschläge der Betriebe, die selbst rösten oder im Lohn rösten lassen, dürfen nicht höher bemessen werden, als sie auf dieselbe Menge und Qualität im Durchschnitt des Kalenderjahres 1936 betragen haben.

Für die Ostmark und den Sudetengau ist an Stelle des Kalenderjahres 1936 das 2. Vierteljahr 1939 als Vergleichs⸗ zeit für die Kosten⸗ und Gewinnaufschläge maßgebend.

Die durch Fortfall des Abpackens entstehenden Kosten⸗ ersparnisse sind an die nachgeordneten Handelsstufen weiter⸗

zugeben. 88.

Für die Abgabe an den Verbraucher werden je 10 kg Röstkaffee folgende Höchstpreise festgesetzt:

Preislage 1 RAM 2,40, Preislage II.... RM 2,80 3,00, Preislage III über RM 3, 00 - 3,60.

Kleinverteiler dürfen, selbst wenn sie von mehreren Vor⸗ stufenbetrieben beziehen, in jeder der drei Preislagen nur einen Preis fordern.

Für koffeinfreien Röstkaffee sind bei Aufrechterhaltung der früheren Qualitäten die im . 1939 bis zum Erlaß des Röstverbotes handelsüblich gewesenen Preise mit der Maßgabe 6 „daß als Höchstpreis für die beste Sort RAM 3,60 je 1 kg sigef hr wird.

§ 9.

Das nach 5 3 der Anordnung 2 der Ueberwachungsstelle für Kaffee vom 17. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19. 8. 1938) vorgeschriebene Lagerbuch und das in 5) der Anordnung ? der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. 16. 1939) vorgeschriebene Röstbuch sind bon allen gemäß ss 2 und 3 dieser Anordnung zugelassenen Betrieben zu

führen. § 10.

Alle Firmen, die gemäß 2 und 3 Rohkaffee rösten dürfen, sowie sämtliche mit Rohkaffee handelnden Firmen haben der Reichsstelle für Kaffee laufend monatlich be⸗ ginnend mit dem 1. November 1940 bis zum 5. Tage eines jeden Monats ihren Bestand an Rohkaffee am 1. Tage des betreffenden Monats, insgesamt und getrennt nach Pro⸗ venienzen, zu melden.

Die zum Rösten zugelassenen Firmen haben gleichzeitig

der Reichsstelle für Kaffee zu melden, wieviel Rohkaffee sie

im vorangegangenen Monat selbst verröstet haben oder im Lohn haben 3 lassen.

Die Reichsstelle für Kaffee erlãßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmun⸗ gen. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Anordnung

zulassen. S 12.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimungen ö. An⸗ ordnung werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen geen reisvor⸗ schriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. S. 999), der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) und der Ver⸗ brauchsregelungs⸗ Stra verordnung vom 6. April 1940 er ef r, 1 S. 610) bestraft.

§ 13. Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1940 in Kraft; sie gilt auch für die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet, aber nicht für die eingegliederten Ostgebiete.

Hamburg, den 21. September 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

Aus führungsvorschriften Nr. 18

zu der Verordnung über die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie vom 2. März 1939.

Auf Grund der Verordnung des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Göring als Beauftragten für den Pier⸗ jahresplan vom 2. März 1939 Reichsgesetzbl. S. 386), i n die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie, erlafse ich in Ergänzung, meiner Ausführungsvorschriften Nr. Hy vom 10. Juli 1939 folgende Ausführungsbestimmungen:

Den für die e,. der vereinheitlichten Teile sest= gelegten Zeitpunkt verlängere ich bis zum 1. April 1941.

fůr die

Diese Verlängerung gilt nicht für Kreftfahrzeuge, die nach dem 1. Juli 1949 erstmalig zugelassen werden. .

Mit der Ueberwachung der Durchführung der Verein⸗ heitlichungsvorschriften für Kraftfahrzeugteile und zubehör hat der Reichsverkehrsminister die Reichsstelle für Typ⸗ prüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen beauf⸗ tragt. Soweit Teile oder Zubehör bei der Tymprüfung von Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht erfaßt werden, kann die genannte Reichsstelle hierfür eine besondere Typprüfung vorschreiben.

Berlin, den 19. September 1940. .

Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen. von Schell, Generalmajor.

Neue Höchstleiftungen deutscher Technik.

Die Riesen⸗Wasserkraftgeneratoren für die Manbschurei.

Für ein hydraulisches Großkraftwerk im Sungari⸗Fluß (Man⸗ dschureih, das im ganzen acht Maschinensätze zu je 70 000 kVA a nn,, hatte die AEG den Auftrag auf drei Stromerzeuger erhalten. Drei weitere gleiche Maschinen werden von der Westing⸗ houfe und zwei von einer japanischen Firma gebaut. Die Tur⸗ binen zu den Auftrag. Es handelt sich bei r Wochen von der AEG geliefert wurden, um die größten bisher in Deutschland und Europa fertiggestellten Wasserkraftgenzratoren, mit deren Bauvollendung eine neue Entwicklungsstufe in der Kon⸗ struktion von Groß⸗Stromerzeugern erreicht worden ist. Die Leistung jedes einzelnen Generators entspricht der Stromversor⸗ gung einer Stadt von 200 9000 Einwohnern oder der Leistung von I5 modernsten elektrischen Schnellzuglokomotiven. Dementsprechend ungewöhnlich sind die Ausmaße dieser für eine Betriebsspannung von 15 500 Volt gebauten Stromerzeuger, die bei 125 U/Min. 70 000 kVA leisten. Die Durchgangsdrehzahl, gleichzeitig Schleuderdrehzahl, ist 257 U/Min, wobei am Ümfang des Pol— rades eine Geschwindigkeit von 106,5 m /S. 361,8 km / h auftritt. Die umlaufenden Teile des Generators wiegen 400 t; das Ge⸗ wicht der ganzen Maschine, dessen Traglager für insgesamt 1160 t Betriebsdruck entworfen werden mußte, beläuft sich auf 800 t. Die Größe der entfesselten dynamischen Kräfte erhellt aus der Tatsache, daß z. B. jeder von den 48 Polen des Rades bei der Schleuderprobe, die in einer Schleuder⸗ und Prüfgrube von 11 m sichter Weite und 9 m Tiefe erfolgte, mit einer Fliehkraft von 356 t nach außen zieht. Der Bau ist durch Anwendung neuer Konstruktionsgrundsätze so ausgeführt, daß die Riesenmaschinen ohne besondere Schwierigkeiten mit der Eisenbahn versandt werden können.

Wirt schaft steil.

AEG-⸗Generatoren hat die Firma J. M. Voith in“ den neuen Maschinen, die in diesen

Sie bauen sich im wesentlichen aus gewalzten—

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nr. 32 des Reichsministerialblatts vom 20. September 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Fünfzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. Sechzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. Zweiundachtzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. Konsulatwesen: Ernennung. Exequaturerteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif.

legierten und unlegierten Blechen in Stärken von 0,5 bis 100 mm auf, die flächenmäßig 33 000 qm oder 183 Morgen bedecken würden. Für alle Bektriebsvorgänge sind reichlich Ueberwachungs— instrumente an den verschiedensten Stellen eines Generators ein⸗ K der über die größtmögliche innere Betriebssicherheit ver⸗

fügt. Insgesamt beweisen die Stromerzeuger erneut den Höchst⸗

stand des deutschen Großmaschinenbaues auch im Kriege und werden in der Maͤndschurei für deutsche Wertarbeit werben.

Deutsch⸗ italien ische Textiibesprechungen.

Mailand, 21. September. Die in Italien weil:nde Kom- mission der deutschen Textilfachleute hatte in Matland mit den Vertretern der italienischen Industrie Besprechungen über ge⸗ meinsam interessierende ö.. Es wurden eine Reihe von Textilfabriken und von sozialen Einrichtungen besichtigt. Die FKommission wird nach Biella, dem wichtigen Mittelpunkt der italienischen Textilindustrie, weiterreisen.

Unterzeichnung mehrerer deutsch⸗schweizerischer

Wirtschafts ablommen.

Bern, 21. September. Die Wirtschaftsabteilung der Deut- schen Gꝛsandtschaft in Bern teilt mit:

Die aus Anlaß der bevorstehenden Eingliederung des Pro⸗ tektorates in das deutsche Zollgebiet geführten deutsch⸗schweize⸗ rischen Verhandlungen sind am 20. September durch Unterzeich⸗ nung mehrerer Abkommen abgeschlossen worden, die die aus der Eingliederung sich ergebenden Aenderungen an ben zur Zeit gel⸗ tenden deutsch-⸗schweizerischen Wirtschaftsabmachungen enthalten. Gleichzeitig . vereinbart worden, daß der Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz einerseits und Belgien, Holland und Nor⸗ wegen andererseits grundsätzlich durch Vermittlung der Deutschen Verrechnungskasse in Berlin abgewickelt wird.

i —TiDnan—r——

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten 23 elegravhijche Auszahlung.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

23. September 21. September Geld Brie! Geld Brie Aegypten (Alexand.

und Kairo) ...... ' ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul. 100 Afghani 18,79 18,Cs3 18,9 18, 83 Argentinien (Buenos

kö, . 1Pav.⸗Pes. O,583 o,Sᷣs7 Oo, 0,587 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. .

Antwerpen) ...... 100 Belga 39,968 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de ö

. 1Milreis o, iz0ꝰ9 O, iz o, i30 o, 132 Brit. Indien (Bom⸗

bay⸗Calcutta) .... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,0534 3,047 3,053 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) .. engl. Pfd. Estland

(Reval / Talinny 100 estn. Er. 62,44 62,55 62,4 62,56 Finnland (Helsinki).́ 100 finnl. M. 5,06 5,07 5,06 5, 07 Frankreich (Paris). 100 Fres, Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2, 1468 2, 152 2, 148 2, 152 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) 100 Gulden 132,57 132,s3 132,57 132,83 Iran (Teheran) ... 100 Rials 14959 14,61 14,59 14,61 Island (Reytjavih 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und .

Mailand) ...... .. 100 Lire 13,9 13, 1 13,09 is, 11 Japan (Tokiou. Kobe) 1Yen o, 585 0,687 0,585 O0, 587 Jugoslawien ( Bel⸗

grad und Zagreb) 100 Dinar 6,604 5,616 5,60 5,616 Kanada (Montreah . 1 kanad. Doll. Lettland (Niga) .... 100 Lats 418,5 48,86 48,B,15 48, 8w Litauen (Kowno / ̃

Kaunas) ...... ... loo Litas 41,0 42,0 41,9 42,2 Luxemburg (Luxem- . ̃

ö 100 lux. Fr. 9,909 10,009 9,9009 10,0 Neuseeland (Welling⸗

, I neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,6 56,88 56,768 56, 88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 99 10,01 9,99 10,01 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm .

und Göteborg . 00 Kronen 59,46 59,58 59,45 õ9, 58 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) 100 Franken 566,94 57, 06 56,84 56, 96 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8, 591 8, 609 s,591 8,609 Spanien (Madrid u.

Barcelona) .. ..... 100 Peseten 23,66 23,60 23,566 28,60 Südafrik. Union (Pre⸗

toria, Johannesbg.) I südafr. Pf. Türkel (Istanbuh ... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 9g O, 921 0,919 O, 2 Verein. Staaten von .

Amerika (NewYhorh 1 Dollar 2, aas 2, Sox 2, aas 2,502

Fur den innerdeutschen Berrechnungsverlehr gelten folgende Kurse: Brief 9,91

England, Aegypten, Sudafrit. Union

Fesne,;, , , . ö Australien, Neuseeland ..... .... .... Britisch⸗Indien .

Kanada 88889882022

Geld 9, 89

5, 5il

23. September 21. September 39. Geld Briefs Geld Brief Sovereigns . ..... Notiz 20.88 20,46 J z20,38 20, 46 20 Francs⸗Stücke ... für 16,6 1622 16,8 16,22 Gold⸗Dollars ...... 1 Stüc 4185 4,205 4, ss 4,205 Aegyptische ..... .. J ägypt. Pfd. 3,4 3,76 3,74 3, 76 Amerikanische:

1000-5 Dollar ... 1 Dollar 2,49 2,51 2,49 2,51 2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 2,49 2,51 2,49 2,51 Argentinische ...... 1 Pap. Peso O47 0,49 0,47 0,49 Australische ..... .. 1 austr. Pfd. 2,74 2,76 2,74 2, 76 Belgische ...... ... 100 Belga 39,92 40,96 39, 922 40,905 Brafilianische .... .. 1 Milreis = o, og O, 105 0,095 O, 105 Brit. Indische .... 160 Rupien 46,41 46,59 4641 46,69 Bulgarische 2299 100 Lewa g 9 . . Dänische: große .... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,90 49,10 48,990 49,0

Englische: 10 8 .

u. darunter ... . ... Lengl. Pf. 3,99 4,01 3,99 4, 0l Estnische 9090990900 * 100 estn. Kr. . * ö * Finnische ... ...... 100 finnl. N. 4,79 4,81 4,79 4,81 Französische ...... 100 Frs. 4, 99 5,01 4,99 5, 0l Holländische ..... .. 100 Fulben 132 78 183,27 siz2, 73 133,27 Italienische: große . 100 Lire . 10 Lire u. darunter. 100 Lire 1307 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar

160 Dinar ..... .. 100 Dinar ö, 50 5,52 5,60 h, 62 Kanadische ...... . . 1I kanad. Doll. 1,9 1,41 1,39 1,41 Lettländische .... .. 100 Lats Litauische: große... 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. 9,98 10,0 9,98 10,02 Norwegische, 50 Kr.

u. darunter ...... l00 Kronen 56,s9 57, 11 56,9 57,11 Rumänische: 10008ei und neue 500 Lei . 100 Lei . .

unter 500 Lei .... 100 Lei ö. Schwedische: große 100 Kronen 2. i

50 Kr. u. darunter 100 Kronen 59,30 59,54 59, 39 59,54 Schweizer: große... 100 Irs. 56,9 57,01 56,59 56,91

160 Frs. u. darunt. 100 Frs. 56,79 57,01 56,69 56,91 Sudafr. Union .... 1 südafr. Pfd. 3,4 3,76. 3,4 3,76 Türkische .... ..... 1 türk. Pfund! 1684 1,86 1,84 1,86 Ungarische .... .... 100 Pengö .

* Notierungen

ber Kommission des Verliner Hetallbörsenvorstandes vom 23. September 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

0 o in Blöcken.... 133 RM für 100 kg desgl. in Walj⸗ oder Drahtbarren

39, 137 * 9. ö Neinnickel 98 - 99 /,, 5 . . J intim en. Regulus. ö ö Feinsilber 9 , 4 36,50 38,50 *. . 1 .

fein

Die Elektrolyttupfernetierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyttupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 23. September auf 74,00 RA (am 21. September auf 74, 00 R))

für 100 Kg.

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Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 23. September 1940. S. 3

Wirtschaft des Auslandes.

England auf wachsende Stahlbezüge aus den US angewiesen.

Nach einem Bericht der amerikanischen Fachzeitschrift „Jron Age“ sieht sich England zu einer Fortsetzung und sogar zu einer Steigerung seiner Stahlkäufe in den USA gezwungen. Dabei betont die Zeitschrift ausdrücklich, daß diese Stahleinkäufe zur Folge hatten, daß Schiffsladungen mit Lebensmitteln für Großbritannien ihre Abfahrt verschieben mußten.

Auch von USA-Seite wird damit also eindeutig bezeugt, daß die britische Eisen⸗ und gien . sich in wachsendem Umfang außerstande sieht;, den Bedarf der Rüstungsindustrie zu decken, und daß daher Englands Widerstandskraft natürlicher⸗ weise heute bereits sehr erheblich von den Lieferungen der USA abhängt. Bezeichnend für die Dringlichkeit der Stahlbezüge aus Amerika ist zweifellos die Tatsache, daß sogar bereits Lebens⸗ mitteltransporte zurückgestellt und aufgegeben werden müssen, , auch an deren Dringlichkeit kaum gezweifelt werden ann.

Der Ballon der Inflation könnte auffteigen. Besorgte Stimmen aus England über die Gefahr einer Inflation.

Genf, 21. September. Die Gefahr einer Inflation ist an⸗ gesichts des ständig steigenden Defizits des britischen Haushalts und des Anziehens der Preisschraube so akut geworden, daß sich hin und wieder sogar besorgte Stimmen in den ee erheben. „Als der Krieg begann, hörten wir sehr viel über die Ge⸗ fahren der Inflation“ schreibt z. B. „Daily Mirrors. „Diese Warnungen waren in weitem Umfange berechtigt. Das Blatt ironisiert die Anstrengungen des britischen Schatzkanzlers und

reibt dann wörtlich: „In der Zwischenzeit sind die Preise tändig gestiegen. Die Eisenbahngesellschaften, die sich schon immer an der Spitze einer zynischen Reaktion befanden, haben

auch ihren schmutzigen Anteil daran, daß die Lebenshaltungs kosten fteigen. Nachdem sie von der Regierung eine gewaltige Zunahme des Verkehrs garantiert bekommen hatten, haben sie ihre Fahrpreise himmelhoch erhöht, um ja sicher zu sein, daß ihre Profitspanne recht groß sei, ohne Rücksicht zu nehmen, daß der Krieg Opfer verlangt, nicht aber schändlichen Opportunis— mus.“ Das Blatt warnt davor, daß der „Ballon der Infla— tion aufsteigen könnte“, und meint:; „All die Simons und Kingsley Wöods von der Bank von England bis zum Schatzamt aneinandergereiht werden diesen Ballon nicht wieder herunter⸗

holen können, wenn er einmal aufgestiegen ist“ .

Kataftrophale Lage der englischen Schweinezucht. Bitterer Mangel an Schweinefleisch im Winter zu erwarten.

Genf, 21. September. In einer melancholischen Betrachtung über die Lage der englischen Schweinezucht prophezeit „Daily Expreß“, daß bis Ende 1940 nach Ansicht der Fachleute zwei Drit⸗ tek des gesamten Bestandes würden abgeschlachtet werden müssen. Die offizielle Ernährungspolitik, die durch die Schwierigkeit be⸗ stimmt 6 genügende Mengen Futtermittel von Uebersee zu erhalten, hätte dazu geführt, daß die Regierung eine „Rangliste“ aufgestellt habe, nach der die verfügbaren Futtermittel verteilt werden sollten. Auf dieser Liste ständen Wilchkühe an erster, Schweine und Geflügel aber erst an letzter Stelle.

Gegenüber den Klagen der Schweinezüchter hat das britische Landwirtschaftsministerium erklärt, man habe ja schon vor langer Zeit die Warnung ausgegeben, so daß sie mit einer drastischen Herabminderung der Bestände rechnen mußten. Hierauf, hat einer der bekanntesten englischen Schweinezüchter erwidert, während des Winters werde ein bitterer Mangel an Schweinefleisch auftreten, der so schlimm werden würde, daß die Ration an Schweinespeck gerade zu einer Zeit herabgemindert werden müßte, da sie am wertvollsten sei.

aum x 2 ¶C— 00 02 ᷣ¶Q—ü—ͥiᷣpe—⁊

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 21. September. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs Berlin Zürich 6681 / Oslo 667, 00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London“) 116,29. Madrid —— Mai⸗ land 15220. New Jork 29,34, Paris“) 65,78, Stockholm 699 00, Brüsfel 469, 59 nom., Budapest ⸗—— Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35, 0s nom., Athen 23, 15 nom.

*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.

London, 23. September: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)

Paris, 23. September: geschlossen. (D. N. B.)

Am ster dam, 23. September. (D. N. B.). 12, 00 Uhr; holl. Zeit.! Amtlich. Berlin 75,28 75,43, London —— New York I888 /s = 1886.99, Paris Brüssel 30,11 —– 30417. Schweiz 42, 83 = 42, 92, Helsingfors 3, 81— 3,82, Italien (Clearing) 9, 87, Madrid ——, Oslo —, Kopenhagen —— Stockholm 44, 81—44 90, Prag ;

Am sterdam , 21. September. (D. N. B.) [Amtlich.! Berlin 28 - 75.43, London —, New York 188513 - 1885/1, Paris

Börse bleibt bis auf weiteres

—. 9

Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 42, 8. - 42,92, 3. 81— 3, 82, Italien (Clearing) 9.87, Madrid Kopenhagen Stockholm 4481— 44,90, Prag

Zürich, 21. September. (D. N. B. 11,40 Uhr.) Paris 9 85, London 16,55, New York 438, 9009, Brüssel —, Mailand 22,15, Madrid 4000, Holland ——, Berlin 175313. Stockholm 104,7). Oslo —, Kopenhagen Sofia 535,90, Budapest S5, 50, Belgrad 1000, Athen 300,00, Konstantinopel 280,90, Bukarest 225,00, Helsingfors 887,00, Buenos Aires 10250, Japan 103,00.

Kopenhagen, 21. September. (D. N. B) London 20,93, New York 5i8, 00, Berlin —— Paris 11 75, Antwerpen ürich 118,25, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, slo 117,856, Helsingfors 1059 Prag Madrid Warschau —. Alles Brief.

Stockholm, 21. September. (D. N. B.) London 1685 G., 16,95 B., Berlin i650 G, 16850 B, Paris Ji0 G., g, 39 B. Brüssel 67,40 G., 68,00 B., Schweiz. Plätze 95,20 G., 96,090 B. Amsterdam 222,50 G., 223,50 B., Kopenhagen S0, 95 G., 8125 B., Oslo 95,25 G. L5, 55 B. Washington 415,)0 G., 420,00 B., e gr 8,35 G.;, 8.59 B.,, Rom 21,20 G., 21,40 B.,, Prag 14,30 G., 14,350 B., Madrid —— Warschau —.

Os lo, 20. September. (D. N. B. London Berlin 176, 09 G. 177, õo B., Paris ——, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam

Helsingfors 5

,

! 1

Hanf⸗Jute⸗Textil —,

Zürich 99, 15 G., 101,25 B. Helsingfors 8,0 G., S, 20 B., Antwerpen Stockholin 10475 G., 105,25 B., Kopen hagen S4, 80 G., S5, 40 B., Rom 22, 10 G., 23, 19 B. Prag 14,75 G., 15,00 B.,

Warschau —. Mos kau, 12. September. (D. N. B.) New York 5, 30, London 38, Brüssel 8777, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz

21 120,73, Berlin 212,00.

London, 21. September. (D. N. B.) Edel metallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 21. September. (D. N. B) Reichs- Alt⸗ besitzanleihe 154 75, Aschaffenburger Buntpapier —— Buderus Eisen ——, Cement Heidelberg Deutsche Gold u. Silber 270, 00, Deutsche Linoleum 179,50, Eßlinger Maschinen 15450, Felten u. Guilleaume 181,50, Ph. Holzmann Gebr. Jung⸗ hans 131,A 90, Lahmeyer 149,25, Laurahütte 31,00, Mainkraftwerke Rütgerswerte —— . Voigt u. Häffner 165,00, Zellstoff Waldhof 166,25.

Ham burg, 21. September. (T. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 135,00, Vereinsbank 14950, Hamburger Hochbahn 113,00, Hamburg⸗-⸗Amerika Paketf. 955 , Hambur Südamerika Rordd. Lloyd 95,50, Alsen Zement 23200, Dynamit Nobel 98, 26, Guano 115,00, Harburger Gummi 220,00, Holsten⸗Brauerei 170,00, Neu Guinea —, Otavi 34 50.

Wien, 21. September. (D. N. B. 61½ o/o Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,5, 5 oM Oberöst. Los.⸗Anl. 1936 160, 90, 6 o/o Steier⸗

mark Lds.-⸗Anl. 1934 99,85, 6a Wien 1934 99865, Donau⸗ Dampfsch. Gesellschaft ——, A. E. G.⸗Union Lit.

Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 17,80 K. 17,õo, Brau⸗ AG Oesterreich 305,900, Brown-Boveri 127,00 Egydyer Eisen u. Stahl 204. 900,1 „Elin“ AG. f. el. Ind. —— Enzesfelder Metall —, Felten⸗Guilleaume 155,90, Gummi Semperit Kabel⸗ und Drahlind. 185,00, Lapp⸗Finze AG. 1225s, Leipnik⸗-Lundb. ——, Leykam⸗Josefs⸗ thal 70,00), Neusiedler AG. 133,00. Perlmooser Kalk 200,00, Schrauben ⸗Schmiedew. Siemens ⸗Schuckert Simmeringer Msch. —— „Solo“ Zündwaren Steirische Magnesit Steirische Wasserkraft 153, 900, Steyr⸗Daimler⸗ Puch Steyrermühl Papier Veitscher Magnesit Wagner-Biro 195,00, Wienerberger Ziegel

Am sterdam, 21. September. (D. N. B) A. Fort- laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 40½ Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. Im. Steuererleichterung 9g87 / , 40½ Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 925, g, 400 Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I mit Steuererleichterung Fi oo Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —— 514 o/o do. mit Kettenerkl. 328/53 *). 2. Aktien: Algemeene Kunstvzijde Unie (AKuU) 1045/3*), Philips Gloeilampenfabr. I73, 50 *), Lever Bros. & Unilever 1141. *7, Anaconda Copper Mining 2153, Bethlehem Steel Corp. 685 /s6, Republic Steel 163. *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. Petrolͤumbronnen 229,00, Shell Union Sis, Nederl. Scheepvaart Unie 1375/3 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 205, 75*), Handelsvereeng. „Amsterdam“ 371,90, Serembah Mij. 165,00. B. Kassapapitere: 1. Anleihen: 70o½ Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. , 70. do. mit Kettenerkl. 16,00, 40½ Golddiskontbank pref. It 00, 2. Aktien: Holländ. Kunstzijde Unie 102, 00, Intern. Viscose Comp. 48,50. Nederl. Kabelfabr. 395,50, Rotterdam Droogdok Mij. 280, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder K Zonen 19973. Allgemeine Elektrizitäts- gesellschaft 105,00 G., J. G. Farben 120,00.

Mittel.

1. Untersuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, ß. Verlust ˖ und Fundsachen,

Sffentlicher Anzeiger.

a m Q Qm, , r e ᷣ——— r-

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, S. Kstommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall. und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ane Druckauftrãge mussen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen.

Korenblum

28421) Bekanntmachung. Schuldner.

Lazarus Israel Ehrmann, geb. am 24. Juni 1890 in Friedberg / Hessen, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗

daß ihr

Dem Ge⸗

Die Gläubigerin hat geltend gemacht, gegen Warenlieferung 140 RM 50 Rpf. (in B.: Vierzig Reichs⸗

in Rybnik, Kirchstraße, über je 255 Re sowie die Auslosungs⸗ scheine zu dieser Anleihe Gr. 16 Nr. 58 746/48 über je 25 RM ist einge⸗ stellt bzw. aufgehoben worden. 456 F. 564. 39456 Ew. Sam. 1. 40.

aus auf

den Schuldner

ein Anspruch

l. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

28416 Bekanntmachung. Franz Israel Centawer, geb. am 12. Mai 1899, ist auf Grund des Ge⸗ 3. vom 14. Juli 19833 der deut⸗ en Staatsangehörigkeit für ver⸗ lustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts⸗ un Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel . nicht zugelassen. Frankfurt a. 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platz hoff.

28417) Vekanntmachung.

Hans Israel Teutsch, geb. am 11. Dezember 1897 in Nürnberg, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933

veutschen Staatsangehörigkeit

sar verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. ver⸗ liehne Doktorgrad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel . nicht zugelassen. Frankfurt a. 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platz hoff.

28418) Bekanntmachung.

Fritz Israel Levn, geb. am 25. Oltober 1857 in Hannover, f auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit für ver⸗

ðerufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter, Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede gaftung bei Druckauftrãgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

lustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm am 27. Juni 1924 von der Medizinischen Fakultät der Uni⸗

versität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 26. Juli 1940 entzogen worden. Ein

Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platz hoff.

ke, Bekanntmachung. Ernst Israel Fraenkel, geb. am 26. Dezember 1898 in Köln, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Full 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlußsig erklärt worden. Dem Genannten ist daher der ihm am 3. Ja⸗ nuar 1924 von der Rechtswissenschaft⸗ lichen Fakultät der Uniyersität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 28. Juni 1940 entzogen worden. Ein Rechtä⸗ mittel ist nicht zugelassen.

Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

28420) Bekanntmachung.

Elise Sara Salin, geb. am 10. Fe⸗ bruar 1899 in Frankfurt a. M. ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staats angehörigteit für verlustig erklärt. Der Genann⸗ ten ist daher der ihr von der Medi⸗ zinischen Fakultät der Universität lg drurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 10. Sep⸗ tember 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. 2

Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

keit für verlustig erklärt. nannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht e ge ni

Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

28422 Bekanntmachung.

. nat Israel Bick, geb. am 16. No⸗ vember 1891 in Preßburg, . auf Grund des Gesetzes vom 14. i 19383

8 u der deutschen et Ban gc dr igen für verlustig erklärt. Dem Genann⸗ ten ist daher der ihm von der 3 ken en, Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 28. Juli 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ni nicht zugelassen. Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platz hoff.

28423 Bekanntmachung.

ö Sara Eisfelder, geb. am 21. März 1900 in Berlin, 1 auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Der Genannten

der Wirtschafts⸗ und Sozialwissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität Frank⸗ furt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 24. Juli 1940 ent⸗ zogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

rankfurt a. M., 18. Sept. 1940.

Der Rektor: Platz hoff.

28635 Amtsgericht. Nybnik, 10. 9. 1940. 46. 16/40. Arrestbefehl und Pfän⸗ dungsbeschluß in Sachen der Grusch⸗ witz Textilwerke A. G. in . an der Oder, Gläubigerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jaekel in Neusalz, gꝛgen den Kaufmann M.

ist daher der ihr am 9g. Mai 1924 von

mark 50 Rpf.) nebst 5 23 3er seit dem 1. 10. 1938 zustehe, und daß die Vollstreckung wegen desselben gefährdet sei, weil der Schuldner von Ryhbnik bei Kriegsbeginn geflüchtet sei.

Die Gläubigerin hat diese Behaup⸗ tungen glaubhaft gemacht durch Vor⸗ legung eines Schreibens der Export— kreditbank, Berlin.

Wegen und in Höhe des bezeichneten Anspruchs sowie der auf 30, He lin B.: Dreißig Reichsmark) veran⸗ schlagten Kostöen wird daher der ding⸗ liche Arrest in das Vermögen des i, angeordnet. In Vollziehung dieses Arrestes wird die 3 For⸗ derung des Schuldners gegen das Fräu⸗

lein Anna Kollibay in Rybnik, Kirch⸗ straße, aus Miete auf öhe von 75, RA angeordnet. In Vollziehung

dieses Arrestes wird die bezeichnete For⸗ derung im angegebenen Betrage ge⸗ pfändet.

Durch Hinterlegung von 75, Re (in B.: Fünfundsiebzig Reichsmark) wird die Vollziehung dieses Arrestes ge⸗ hemmt und der Schuldner zu dem An⸗ trag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Die Drittschuldnerin darf an den Schuldner nicht mehr zahlen.

Der Schuldner hat sich jeder Ver⸗ fügung über die et e r insbeson⸗ 7 der Einziehung derselben, zu ent⸗ alten.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

Dr. Reichel.

3. Aufgebote.

28635

Das Aufgebot sowie die Zahlungs⸗ sperre betr. die Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deut-

schen Reiches von 1926 Nr. 1989 74648

Berlin, den 17. September 1940. Das Amtsgericht Berlin.

28636 Zahlungs sperre. Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 19235 Nr. 1339 969 über 12,ů 0 RM sowie des Auslosungsscheins Gr. 40 Nr. 8969 über 12,50 RM dieser . le. , gema 10 erlassen. 156 F. 265. 39. s Berlin, den 19. September 1940. Das Amtsgericht Berlin.

28643 Aufgebot.

Auf Antrag des Konsulenten Richard Israel Müller in Würzburg, Hinden⸗ burgstraße 34, als Bevollmächtigten der Erben des am 26. Juli 1935 in Würzburg verstorbenen Kaufmenns Siegfried Schwab, wird das Aufge— botsverfahren zum Zwecke der Kraft- . der Empfangsbescheini⸗ gung der Bayerischen Staatsbank in Würzburg vom 29. Mai 1931, H. K. 26 725. über eine von Frau Gutenberg in Würzburg bei der genannten Ban geleistete 23 von 2509 EM angeordnet. Aufgebotstermin wird an⸗ beraumt auf Dienstag, den 8. April 1941, 11 Uhr, im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 70, des Amtsgerichts Würzburg. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine seine Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Würzburg, 18. September 1940.

Amtsgericht.

28638 Aufgebot.

Die l e. Handelsgesellschaft Gene⸗ raldirektion Fürst von Donners⸗ marck Kraft Graf Henkel von Don⸗ nersmarck in Neudeck, O. S., hat das Aufgebot zweier angeblich verlorenge⸗ gangener eigener Wechsel vom 7. April

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