1940 / 225 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 25. September 1940. S. 4

Bekanntmachung. einer Serie der () * Hess. Staats⸗ eihe 5, und einer Rat Ablösungsanleihe

Die Auslosun anleihe von 1929, essen übergegangenen essen ist auf anzleigebäudes in

e der auf das Land der Provinz Ober⸗ Oktober 1940 im Zimmer 2583 des Darmstadt festgesetzt.

Darmstadt, den 23. September 1940. Hessische Staatsschuldenverwaltung.

Liste der Beratenden Ingenieure.

Gemäß § 13 der Anordnun der Reichsleitung de organisatorischen Eins lands vom 17. März Beratenden Ingenieure

g des Hauptamtes für Technik P. zur Erfassung und zum

r NSDA enieure Deutsch⸗

atz der Beratenden Ing 18339 werden als weiterhin in die eingetragen ver⸗ Reichsanzeiger Nr. 281 v. 36. November 1939, bruar 1940 und Nr. 129 v. 5. Juni 1940): (Die Fachrichtung ist jeweils im Anschluß an die Anschrift angegeben.)

Adam, Ernst, Dipl-Ing, Linz a. D., Promenade 29, Bauwesen, Wasserbau Baum, Hermann M., Gotha, Herbsleberstr. 29 II, Be⸗ triebswirtschaft Beer, Viktor. Dipl⸗Ing. Patentanwalt, Wien VII j 62, Lindengasse 8, Technische Chemie Beines, Helmuth, Dipl.Ing., Wiesbaden, Taunus straße 7 1 Elektrotechnik Bertling, Wilhelm, Berlin-Tegel, Alt-Tegel 8, Elektro⸗ technik, Kraftfahrzeugwesen Blank, Walter, Dipl-Ing. Eßlingen a. N., Schelztor⸗ straße 35, Bauwesen Böving, Earl, Dipl. Ing.,, Bremen, Humboldtstr. 24, Kraftfahrzeugwesen, Maschinenbau Bollengraben, Willibald, Oberbaurat a. D., Berlin⸗ Tempelhof, Wulfila⸗Ufer 32 11, Wasser⸗ und Abwasser⸗

öffentlicht (vgl. Nr. 47 b. 25. Fe

Bruchmann, Otto, Berlin⸗Frohnau, Im Amseltal 18 Wasser⸗ und Abwasserwesen 8 t

Butt mann, D., Bremen,

wen rn ws, ,,, Masch

etristr. Zsö, Kraftfahrzeugwesen, Mas inenbau

Butz, Andreas, Dipl.Ing., Klagenfurt, Koschatstr. 7, Kulturbauwesen, Wasser⸗ und Abwasserwesen

Drössel, Adolf Friedrich, Mannheim, Collinistr. 31, Maschinenbau,

Einbeck, Carl August, Coburg, Bergstr. Jd, Bauwesen

Eisfeld, Erich, Kassel, Admiral⸗Scheer⸗Str. 15 II, Bau⸗

; Lörrach (Baden), Elsässer Straße 15, Kraft⸗ und Wee e g, ö. af sen, Billrothstr. 25, Kraftfahrzeug—⸗

riedrich, München 13, Barer Str. 48,1, Hei⸗

z, Vincenz, Dr.-Ing., Rodenkirchen Rh., Schwaben⸗

straße 4, Bergbau und J ; ö

Goepftert , Joseph, Dipl-Ing, Hamburg 24, Munds⸗ burger Damm 12, Elektrotechnik, Betriebswirtschaft

Grimm, Hanns, Würzburg, Auverastr. 10, Bauwesen

Heese, Johannes, Frankfurt / M. Beethovenstr. 9a, Ma⸗ schinenbau, Betriebswirtschaft

Hefter, Albert, Potsdam, Moltkestr. 9, Maschinenbau, Kraft- und Wärmewirtschaft

Herb st, Friedrich, Dr.Ing. Oberreg. und Baurat a. D. Lüneburg, Gravenhorststr. 17, Bauwesen

Heymann, Kurt E., Dr.Ing., Bremen, Metzer Str. 66 Bauwesen, Wasserbau

Jaede, Wilhelm, Kiel, V—⸗d.⸗Goltz⸗Allee 26, Städtebau

und Siedlungswesen, Wasserbau Kilgus, Eugen, Breslau 16, Adolf-Hitler⸗Str. 85, Bau⸗

wesen (Holzbau) Everts, Dr.⸗Ing., Fricke, Heinrich, wesen, Maschinen

Frieser,

Kolitsch, Viktor, Dipl.Ing., Wien VIII65 ling⸗ platz 10, Bauwesen, Werber ö Kranl, Johann, Dipl.-Ing., Eger, Dölitzweg 10, Kultur⸗ bauwesen Kraze, Julius, . ö Abwasserwesen andmann, Hero, Dr.⸗Ing., Waldheim i. Sa., Ober⸗ markt 9 1I, Maschinenbau, Technische Chemie . Lange, Karl, Dipl⸗Ing., Bremen, Klosterstr. 2/5, Kraft⸗ ö. ö, . uxenburger, Hans, Dortmund, Kaiserstr. 97 wesen (Stahlbau) NJ Mäwvers, Hermann, Braunschweig, Rosental 2a, Ma⸗ schinenbau Marbe,

Berlin W 35, Derfflingerstr. 4, Wasser⸗

1. Hermann, * K Bauwesen aritzen August, Berlin⸗Zehlendorf, l 1 wesen (Stahlbau) . J Marx, Walter, Dipl.-Ing., München 23, Von⸗der⸗Tann⸗ straße 1, Bauwesen Ma der Max, Prof. Dr.-Ing., München 2 NW, Brienner Straße 32, Bauwesen Moßdorf, Richard, Wien 27, Schüttelstr. 1 a, Ma⸗ . ö üller, Hermann, Dr. techn., Wen 11 ; . ch en 117, Pantzergasse 27, ot hardt, Hans, Königsberg (Ostsudeten), Adolf⸗Hitler⸗ 1 ehe , . . J ab st, Richard, Dr Ing. e. h., Berlin⸗Charlottenburg 2, Schillerstr. 11, Maschinenbau, Kraft⸗ und Dr ans,

Reg. Bm. a. D., Hamburg 36, „Bauwesen, Wasserbau rlin⸗Kladow, Selbitzer Str. 102, Wasser⸗

Preuß, Friedrich, Dipl.Ing., Düsseldorf, Erasmus Maschinenbau, Cleft rotechnit JJ Prob st, ö. Braunschweig,

Rößler, Julius,

Dipl.Ing., Freiburg⸗Littenweiler,

wirtschaft K . Dr.⸗ Vungsern Porth, Otto,

Allerstr. 6 II, Technische

Dipl. Ing., Karlsruhe (Badem, Kriegs straße 197, Kraft- und Wärmewirtschaft, Heizung iu

P Gustav, Säckingen / Kh., Werderstr. 10, Bau⸗

Sporn, Hans, Innsbruck, Egger⸗Lienz⸗Str. 2, Bauwesen riedrich, Dipl.Ing., Kir dorf a. Kr. (Ober⸗ rchengasse 42

Swadlo,

Schwenke, Wilhelm, Dipl. Ing., Oberbaurat a. D., Berlin⸗Jehlendorf⸗West, Limastr. 16, Wasser⸗ und Ab⸗ wasserwesen

Steckmeister, Herbert, Hamburg-Harburg 1, Mühlen⸗ straße 31 / 32, Bauwesen

Todt, Carl, Hamburg 13, Schlüterstr. 10 a, Bauwesen

Vo ö h e . Maximilian, Leipzig C1, Grassistr. 24 1, Elektro⸗ echni

Wagner, Karl Hans, Dipl.Ing., Waldshut / B., Bahnhof . 21, Bauwesen ;

We st 3. dorf, Carl, Düsseldorf, Karl-Kuhn⸗-Str. 17, Bau⸗ wesen

Wiehart, Franz, Dipl.Ing., Teplitz⸗Schönau, Anton—⸗ Günther⸗Str. I3, Kulturbauwesen, Städtebau und Sied⸗ lungswesen

Wiszinsky, Artur, Dresden⸗A. 21, Bankstr. 1, Ma⸗ schinenbau

Löschungen: .

Flg, Werner, Reg. Bm., Stuttgart⸗s, Alexanderstr. 168 (gefallen)

Sux, Friedrich, Dipl. Berging., Bonn, Hindenburgstr. 139 (verstorben)

Men sch, Gerhard, Berlin⸗Charlottenburg, Knobelsdorff straße 95 ,

Oertel, Friedrich, Dipl.Ing., Wien 40 / III. Max⸗Reger⸗ Gasse 3 werstorbem.

Berlin, den 24. September 1940.

Hauptamt für Technik der Reichsleitung der NSDAP. J. A.: Georg Padler. .

Bekanntmachung Nr. 27 zur Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle Chemie! (Aenderung von Freigrenzen in §8 4 der Bekanntmachun Nr. 16 zur Anordnung Nr. 13). rn Vom 24. September 1940.

Auf. Grund der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chemie“ in der Ja ung vom 5. September 1039 (Deutscher

eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:

Artikel I §z (der Bekanntmachung Nr. 16 erhalt folgende Nen⸗ fassung: . 4

Freigrenzen für Waren der Anlage 1

Arsenige Säure (Arsenih)h..r .. 26 Bienenwachs *) d 9. k Boraz und Böorsäure 26 Bormineral JJ 8 k Braunstein, natürlicher. 3569 k Gallus säure * dd 2 kK Kolophonium (Nr. N a des stat. Warenverzeich⸗

64 J J 265 kg Kopal (Mr. 9] b des stat. Warẽnverzeichnissech 9

mit Ausnahme von Kongokopal «* k Gong,, 212 ᷣ—. Gummi Traganth, außer Gummi Karaha h 1265 K Gummi Benzoe 5 3 Gummi Styraxꝝ *) ,,,, , 5 k Gurjunbalsam d . 25 K sonstige Harze und Gummen der Nummern 97

bis g des stat. Warenverzeichnisses) ** 2 kg

mit Ausnahme von Gummi Arabicum Balsamen (aus Nr. 97 e des stat. Warenver⸗ zeichnisses (wegen Gurjunbalsam s. o.) Kampfer *) d 25 k Schwefel JJ 50 k Selen. , z k Selenverbindungen . . Tannin **) ,,,, 2 k Terpentinöl aller Art ))! 20 46g Artikel II

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach der Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen . in Kraft. Sie gilt auch für die eingeglie⸗

derten Ostgebiete. Berlin, den 24. September 1940.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Diese Freigrenze gilt nicht für den Einzelhandel (al.

§z 1 und ? der Bekanntmachung Nr. 15.

** Diese Freigrenze gilt nicht, soweit es sich um die Her⸗

stellung von Tinten handelt.

Anordnung 14 zur Ergänzung der Anordn

nahmten Kaffeebestände). Vom 23. September 1940.

Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 und 2 der Ersten rdnung (I. AVO) zur Auslandswarenpreis⸗ 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 884) ig 8 der Reichsstelle für Kaffee vom

Ausführungsvero verordnung vom und des 51 der Anordnur

J. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer 210 vom 9. September 1939) wird mit missars für die Preisbildung und Ernährung und Landwirtschaft

Staatsanzeiger Nr. Zustimmung des Reichskom des Reichsministers für angeordnet:

Artikel 1.

§z 4 der Anordnung 9 erhält nachstehende Fassung:

Bei Verkäufen durch nicht zum Importgroßhandel ge⸗ hörende Firmen setzt sich der Verkaufspreis zusammen aus

a) dem Kaufpreis laut Einkaufsrechnung, by den nanchweisbar gezahlten Transportkosten,

ch dem Zoll und der Ausgleichssteuer im Gesamtbetrage

von R, 50 RE. M je 50 Kg,

ch einer Bruttoverdienstspanne von 6'v. H. auf den sich aus a -= ergebenden Einstandspreises; ausgenommen ;

hiervon ist Surinam⸗Liberia⸗Kaffee (s. Abs. 3), e) der Umsatzsteuer.

Andere als in Absatz a— e vorgesehene Kosten dürfen beim Verkauf bis zum 31. Dezember 1939 dem Einstandspreis zugeschlagen werden. 31. Dezember 1939 wird die Reichsstelle für Kaffee die Lager⸗ Finanzierungskosten durch Bekanntmachung regeln.

Surinam-⸗Liberia⸗Kaffee ist zum Einkaufspreis zuzüglich Transportkosten, Zoll und Ausgleichssteuer zu verkaufen. Artikel 2. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen anzeiger in Kraft.

Hamburg, den 23. September 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

n Deutschen Reichs anzeiger ind Preuß

Nr. 225 .

Amtliches Deutsches Reich GFortsetzung).

verbraucht, hat seinen ch Inkrafttreten dieser ür Kautschuk und Asbest, melden. Hierdurch Fortführung des

nach dem

verteilt, lagert, absetzt oder innerhalb von vier Anordnung bei der R Berlin W 50, Augsburger wird die Berechtigung zur Betriebes nicht berührt. (E) Unterhäl sind die Meldungen

Wochen na eichsstelle f Str. 38, anzu

einstweiligen Unternehmen mehrere Betriebe, so für jeden Betrieb gesondert zu

Anordnung Nr. 55 sstelle für Kautschuk und Asbest (Einführung der aftung von Kautschuk und Asbest in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet)

vom 23. September 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in asfung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. J S. 1430) ekanntmachung über die Reichs⸗ ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs bom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ eiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der er die Einführung von Vorschriften auf dem Geblete des Warenverkehrs in den Gebieten von Eupen, Mal⸗ r Juni 1940 (Reichsgesetzhl. 1 rd mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

en gegen diese Anordnung werden nach

uwiderhandlung Verordnung über den Warenverkehr

83 18, 12—= 15 der

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1940 in Kraft. Berlin, den 23. September 1940.

Der Reichs beauftragte für Kautschuk und Aspbest.

cher Staatsa erordnung ü

Anordnung Nr. 30 der Reichsstelle für Tabak.

nführung von Anordnunge in den Gebieten von Eupen,

Vom 265. September 1940.

Auf Grund der Verordnung der Fassung vom 18. August in Verbindun stellen zur Ue bom 18. August 1939 (De scher Staatsanzeiger Verordnung über die Gebiete des Warenverkehrs Malmedy und Moresnet vo blatt 1 S. 893) wird mit Zust ministers angeordnet:

und Moresnet vom 20.

n der Reichsstelle für Tabakl Malmedy und Moresnet.)

In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ die nachstehenden Anordnungen der Reichsstelle für Kautschuk und Aspest:

Anordnung Reifenbedarfs der Fahrzeugindustr Reichsanzeiger und Preußischer Nr. 245 vom 20. Oktober 1936);

Nr. 41 vom 13. Juli 1937 (Verbot der Ver⸗ Kraftfahrzeugluftreifen an Gespann⸗ cher Reichsanzeiger und Preußischer vom 14. Juli 1937)

net gelten über den Warenverkehr in

(Reichsgesetzblatt 1 S. 1430) ekanntmachung über die Reichs⸗ und Regelung des Warenverkehrs utscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ 93 vom 21. August 1939) und der Einführung von Vorschriften auf dem in den Gehieten von Eupen, m 20. Juni 1940 Reichsgesetz⸗

immung des Reichswirischafts⸗

Nr. 37 vom 19. Oktober 1936 (Deckung des ie) (Deutscher Staatsanzeiger

mit der B rwachung

Anordnung wendung von wagen) (Deuts Staatsanzeiger Nr. 159

Anordnung Nr. 42 vom 3. Januar 1938

Beschaffung,

waren) Deutscher Reichsan Staatsanzeiger Nr. 1 vom Nr. 43 vom 3. Januar 1938 (Regelung der Verteilung, Lagerung, des Absatzes und ukmischungen, Regenerat⸗ Kautschukmilch⸗ r Reichsanzeiger und Nr. 1 vom 3. Januar 1938);

des Absatzes chs von Kautschuk oder Kautschuk⸗ r und Preußischer anuar 1938);

Verteilung, Lagerung,

n Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet d Unternehmen, die Rohtabake (Tabak⸗ d Tabakabfälle) einführen, handeln f der Rohtabake als n ihren Be⸗

ansässige Personen un blätter, Tabakstengel un oder verarbeiten oder die den Verkau Makler oder Handelsvertreter vermitteln, habe trieb bis zum 1. November 1940 bei der Reichss Tabak anzumelden. Anmeldung hat zu enthalten: „Namen und Sitz des Unternehmens mit der An⸗ gabe, ob das Unternehmen handelsgerichtlich ein⸗ getragen ist; Namen der da tretenden Personen; Art des Unternehmens oder Handelsvertreter); bei Fabrikanten weiterhin:

a) Angabe derjenigen Erzeugnisse, die das Unter⸗ nehmen herstellt (Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗ tabak, Kautabak oder Schnupftabah,

b) Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeiter

nach dem Stand

Anordnung Beschaffung, Verbrauchs von Kautsch mischungen, Kautschuklösungen oder mischungen) (Deutsche ßischer Staatsanzeiger

Anordnung Nr. 44 vom 3. Januar 1938 Beschaffung, Verteilung, und Verbrauchs von Hartgummistaub, Weichgummimehl oder sowie der daraus hergestellten Ware

und Preußischer

nuar 1938) in der Fassung der An⸗

zember 1938, 3. Juli 1939

r Reichsanzeiger und

o5 vom 31. Dezem⸗

1939, Nr. 58 vom

des Absatzes ummiabfällen, Altgummi, Regenerat (Deutscher Staatsanzeiger

Lagerung, s Unternehmen rechtsverbindlich ver⸗

Reichsanzeiger (Händler, Fabrikant, Makler Nr. 1 vom . ordnungen vom 28. De

und 8. März 1940 (Deutsche Preußischer Staatsanzeiger Nr. 3 ber 19538, Nr. 152 vom 5. Juli 8. März 1940);

Anordnung N der Anor Beschaffung, und Verbrauchs von Asbest un (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi anzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 1938 vom 17. Mai 1938);

Anordnung Nr. schaftüung von Kautschuk Bekanntmachunger Kautschuk⸗ und As tember 1939 (Deuts ßischer Staatsanzeiger 1939 und Nr. 230 vom

weit die genannten Anordnun

Malmedy und Moresnet nicht unm

wendet werden können, sind sie sinng

soweit in der Anordnung Nr. 50. Meldef

ten gestellt sind, werden die f

almedy und Moresnet gültigen

wirtschaftsamt für den Wehrwirts bekanntgegeben.

Angestellten

r. 45 vom 3. Januar 1938 in der Fassung 1. April 1940.

dnung vom 14. Mai 1938 ( Verteilung,

Regelung der des Absatzes Asbestwaren) scher Staats⸗ und Nr. 113

Lagerung,

Die in Eupen, Malmedy und Moreznet ansässigen Ver⸗ arbeiter haben bis zum 10. des. ersten Monats eines jeden Kalendervierteljahres die zu Zigarren, Zigarillos, Stumpen oder Rauchtabak verarbeiteten Mengen an Rohtabak der Reichsstelle für Tabak zu melden. In den Meldungen ist an⸗ zugeben, wie sich die Gesamtmengen auf die einzelnen nach ÜUrsprungsländern bezeichneten Sorten verteilen. Tie Meldun⸗ gen haben auf. Vordrucken zu erfolgen, die von der Reichs⸗ stelle für Tabak zugesandt werden.

Die Angaben in den Meldungen müssen mit den zoll⸗ amtlich vorgeschriebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. Ihre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu

50 vom 11. September 1939 (Bewirt⸗ und Asbest) mit den wirtschaftswichtige bestwaren vom 11. und 30. Sep⸗ cher Reichsanzeiger und Preu⸗ Nr. 211 vom 11. September 2. Oktober 1939).

gen in den Gebieten ittelbar ange⸗ emäß anzuwe risten oder andere ür die Gebiete von Eupen, Termine durch das Bezirks- chaftsbezirk Vb gesondert

n f —3 über

Betriebe, die Zigarren, Zigarillos, Stumpen, Zigaretten,

Rauchtabak oder Kautabak j pen e diejenigen Mengen an Rohtab und Tabakabfälle) verarbeiten, für Tabak freigegeben werden (Verarbeitungsmengen).

. Die Verarbeitung größerer Mengen an Rohtabak ist auch dann verboten, wenn fie aus vorhandenen Lägern ge⸗ mommen werden können.

tellen, dürfen monatli ak (Tabakblätter, Taba die ihnen von der Reichsstelle

ung 9 der Reichsstelle für Kaffee

Verkaufsprei d Li sbedi ür di . an en et n, ,,, . beschlag (1) Wer in den Gebieten von Eupen, Malmedy und

Moresnet

a) Kautschuk oder Kautschukwaren G 1 der Anordnung ö . Die Reichsstelle für Tabak setzt für jeden Betrieb eine

SGesamtgrundmenge fest. Die zugelassene monatliche Gesamt⸗ verarbeltungsmenge wird in einem Hundertsatz der Gesamt⸗ grundmenge ausgedrückt.

Der im Absatz 1 genannte Hundertsatz wird Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.

neratmischungen, Kaut⸗

b) Kautschukmischungen, Rege ukmilchmischungen G 1

schuklöfungen oder Kautsch der Anordnung Nr. 49, c) Gummiabfälle, Altgum hl, Regenerat

mi, Hartgummistaub, Weich- jeweils durch sowie die daraus hergestellten

§z 1 der Anordnung Nr. 44, d) Asbest oder Asbestwaren G 1 der Anor

gummime

mtverarbeitungs⸗

dnung Nr. 45) Sorten von Ta⸗

Im Rahmen der in § 4 genannten Gesa menge können für nach Herkunft bezeichnete bakblättern und Tabakstengeln sowie für Tabakabfälle grundmengenffestgesetzt werden.

Die zugelassenen monatlichen E

werden in einem Hundertsatz der

atz 1 genannte Hundertsgtz wird jeweils durch timmüngen bekanntgegeben.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.) elverarbeitungsmengen tgesetzten Einzelgrund⸗

Verantwortlich: und Nichtamtlichen Teil, den xedaktionellen Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam:

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Altiengesellscha Berlin Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen

für den Amtlichen mengen aus

Ausführungsbe

rillos oder Stumpen her⸗ onialtabake (Sumatra und dem von der Reichsstelle für Tabak in Wert monatlich verarbeiten (Ver⸗

Betriebe, die stellen, dürfen ho Javg) nur bis zu Reichsmark fe

Erste Beilage

Perlin, Mittwoch, den 25. September

ischen Staatsanzeiger 1540

m rC2rC·Cᷣ

§87 Für die Berechnung des Verarbeitungswertes für hol⸗ ländische Kolonialtabake sind die Fakturenwerte zugrunde

zu legen.

Hate, die vom deutschen Handel gekauft werden, sind mit 95 60 des Fakturenwertes einzusetzen, wenn sie der Ver⸗ käufer direkt aus holländischer erster Hand gekauft hat, sonst mit 75 o des Fakturenwertes. Auf den * turen wird vom deutschen Verkäufer vermerkt, ob die abake direkt aus holländischer erster Hand gekauft sind.

§8 8

Vorgriffe auf spätere Monate dürfen sowohl bei den Gesamtverarbeitungsmengen (G6 H wie bei den Einzelverar⸗ beitungsmengen G 5) nicht vorgenommen werden.

59 . Soweit die Gesamtverarbeitungs⸗ und Einzelverarbei⸗ tungsmengen in einem Monat nichk ausgenutzt werden, ist die Nachverarbeitung in dem laufenden und den zwei darauf⸗ folgenden Kalendervierteljahren statthaft. Eine spätere Ver⸗ arbeitung nicht ausgenutzter Verarbeitungsmengen ist nicht ulässig. . .

. aer Rohtabakverbrauch in einem Kalendervierteljahr wird zunächst auf die für diesen Zeitraum zustehende Ver⸗ arbeitungsmenge angerechnet.

510

In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten mit Wirkung vom 1. Oktober 1940 sinngemãß die nachfolgenden Anordnungen der Reichsstelle für Tabak: Anordnung Nr. 22 vom 24. September 1938 (Dt.

R. Anz. Nr. 229), . Rr. 24 vom 21. September 1939 (Dt.

R. Anz. Nr. 220, ö Jr. 27 vom 18. März 1940 (Tt. R.⸗Anz.

Nr. 66) z ; . sowte die zu diesen Anordnungen ergangenen Ansführungs⸗

bestimmungen. §11

Die Reichsstelle für Tabak kann auf Antrag Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen. 8512

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft.

Obwohl die Aktienmärkte am Dienstag bei der Eröffnung keine ganz einheitliche Kursgestaltung aufwiesen, war der Grund⸗ ton als freundlich zu bezeichnen. Von der Bankenkundschaft lagen überwiegend Kaufaufträge vor, wobei der bevorstehende Coupon⸗

termin bereits eine gewisse Rolle spielen dürfte. Die Umsatztätig⸗ keit war jedoch verhältnismäßig klein. Bei der Enge des Marktes genügten vielfach aber bereits geringe Aufträge, um. die Kurse nach

der einen oder der anderen Seite hin stärker zu beeinflussen. Montane lagen fester, wobei Rheinstahl und Verein. Stahl⸗ werke je M, Mannesmann 36 und Buderus W * gewannen. Stolberger Zink ermäßigten sich um M 95. Bei den Braunkohlen⸗ werten gaben Deutsche Erdöl um 36 9 und Ilse Genußscheine um Y g, nach. Von Kaliaktien büßten Wintershall 155 I ein. In der chemischen Gruppe stiegen, v, Heyden um 5 , während Farben einen Abschlag von v „, unverzüglich wieder herein brachten. Goldschmidt gaben, um 2. 3 nach. Für Elektro und Versorgungswerte waren die Meinungen geteilt. Während Deutsche Atlanten 11ĩ, Siemens 1, HEW 3, und Bekula 316 Ih höher zur Notiz kamen, büßten Gesfůͤrel 6, Aceumulatoren 1 und EW. Schlesten 27 355 ein. Bei den Maschinenbaufabriken sind namentlich Deutsche Waffen mit 4 356 zu erwähnen. Ber⸗ liner Maschinen gaben um 6 76 nach. Hervorzuheben sind noch von Zelsstoffaktien Feldmühle mit 5, ferner Schultheiss und Westdtsch. Kaufhof mit jes 66 26. Andererseits wurden Deutsche KUnoleum um 2y, Engelhardt und Eisenbahnverkehr um je 2 und Deutscher Eisenhandel um zi höher bewertet. Im Verlauf kam es auf den Aktienmärkten zu einer kräftigen Aufwärtsbewegung, wobei in zahlreichen Fällen Werterhöhungen bis zu 195 und barüber zu beobachten waren. Verxein. Stahl⸗ werke notierten 137 und Farben 191534. Stärkere Steigerungen verzeichneten im übrigen Eisenhandel mit 4 2, Waldhof mit 2M, Bahnbedarf mit 2, RWG mit 4 13, Mannesmann, ACG, Dessauer Gas, BMWerund Holzmann mit 1 und Feld⸗ mühle sowie Goldschmidt mit 4 14cↄ5. Die Haltung blieb auch gegen Ende des Verkehrs fest, so daß die 16 fast durchweg zu den höchsten Tageskursen schloß. Gegen den Verlaufsstand traten verschiedentlich weitere Steigerungen um IM, bis! y * ein. Verein. Stahlwerke schlossen mit 1357 ½ und Farben mit 191. Schubert C Salzer gewannen gegen erste Notiz 176 76. Am Kassamarkt wurden Banken überwiegend zu höheren Kursen gehandelt. Im einzelnen gewannen u; a— Commerzbank 253, Dresdner Bk. 173. Deutsche Bank 1, Ueberseebank 2x, Halle Bankverein 1 und Verliner Kassenverein R 5 sowie Deutsch⸗ i r Bk. 10 RM. Von verzeichneten Baye⸗ rische Hyp. gegen letzte Notiz bei Repartierung eine Kurssteigerung von 255 55. Deutsche Centr. Boden stiegen um v 755. Am Schiffahrtsaktienmarkt zogen Hamburg⸗Süd um 1, Nordlloyd um F und Hanfa Dampf um 13 8 an. Hapag gaben um . 3. nach. Unter den Koloniglanteilen waren tavi mit 3433 Re leicht befestigt. Doag wurden um 1, Kamerun um 5 und Schan⸗ tung bei Repartierung um 4 . heraufgesetzt. Am ö der Industriepapiere war die , ausgesprochen fest. Kurs⸗ rückgänge waren nur in! Ausnahmefällen festzustellen. Beton und Monierbau und Boswau C Knauer stiegen um 4 3. Verschie⸗ dentlich waren Steigerungen bis zu 3 festzustellen. Hochofen Lübeck verloren 3 5. Steuergutscheine J hörte man wieder mit 101162. Steuergut⸗ scheine Il handelte man für alle ,, zu ,,, Im variablen Rentenverkehr stellte ich die Reichsaltbesitz⸗ =anleihe auf 15475 nach anfänglich 154320 (Vortag 1654258). Reichs⸗ bahnvorzüge wurden wieder mit 171 notiert, Am Kassarentenmarkt wurden Pfandbriefe und Kommunal⸗

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandels registerbeilage. arbeitungswertz.

obligationen größtenteils wieder mit Strich⸗Geld notiert. Einzelne

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1940 in Kraft. Bremen, den 25. September 1940. Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.

Bekanntmachung. Die am 24. September 1940 ausgegebene Nummer 168 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Erlaß des Führer der Beamten und die B

s und Reichskanzlers über die Ernennung eendigung des Beamtenverhä schäftsbereich des Generalinspektors für das deut wefen. Vom 21. September 1940.

Sechste Ausführungsbestim Durchführung des Gesetzes zur Vom 12. September 1940.

Durchführung Feuerlöschwesen (Organisation tember 1940.

Verordnung zur Aenderung der (Zweite Vereinfachungsvero tember 1940.

Verordnung den Verkehr mit Vom 18. September 1940.

Verordnung zur Aend

Vom 18. September 1949. nung zur Aenderung der Verordnun liche Bewirtschaftung von Tieren und tierischen Vom 19. September 1940. ö

Dritte Verordnung zur Durchführu außerordentliche Rundfunkmaßnahmen.

Verordnung über Zolländerungen.

1 Bogen. endungsgebühren: O, 63 RM Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 25. September 1940.

Reichsverlagsamt.

Michtamtliches. Bo fttwese ns. Postzeitungsdienst mit Belgien. Mit Belgien wird vom 1. Oktober 19

dienst wie früher wieder aufgenommen; zugelassen.

ltnisses im Ge⸗ sche Straßen⸗ mung über die Verordnun Sicherung der Einheit von Partei und Staat. ö

sverordnung zum Gesetz über das der Werkfeue wehr). Vom 17. Sep⸗ Vereinfachungsverordnung rdnung 2. Vereinf V). Vom 18. Sep⸗ über die Einführung der Verordnung betreffend Arzneimitteln, in den eingegliederten Ostgebieten.

erung der Vorschriften über die Essig⸗ äuresteuer. . über die öffent⸗ Erzeugnissen.

ung der Verordnung über Vom 20. September 1949. Vom 20. September 1940.

Verkaufspreis: O15 RA.

für ein Stück bei Voreinsendung

Dr. Hubrich.

40 an der Postzeitungs⸗ auch Verlagsstücke sind

Stadtanleihen waren Gemeindeumschul⸗ Dekosama 11 gab um Ia 976 nach. Markt der ite Ausgabe 1 7 20 knapp behauptet. : 3 und 38 er Folge 1 Leichte Besserungen verzeichneten auch Industrieobli⸗

wm mit 102 nach 101 zur Notiz. mangels Angebots fast durchw dung notiere wieder 8975. Länderanleihen lagen gut be anleihen notierte die 39 er zwe die Ver Reichsanleihe war mit 165, Reichsschätzen waren 36 er bis 4 1 53 höher gefragt. 39 er Reichsbahn⸗ und 44er Reichspostschätze. gationen verkehrten in Der Privatdiskontsatz blieb

Serien kamer

ind 37 er Folge

fester Haltung. mit 21 / a 35 der Mitte un⸗ Am Geldmarkt blieb der Satz für Blanko⸗Tagesgeld mit 13 bis 235 unverändert.

Bei der amtlichen Berline

Veränderungen ein.

r Devisennotierung traten keine

Vÿrsenkennziffern für die Woche vom 16. bis 21. Geptember 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten stellen sich in der Woche vom 16. bis 21. September 1940 im

gleich zur Vorwoche wie folgt:

Börsenkennziffern

Wochenduichschnitt

vom 9.9. 40 durchschnitt

vom 16. 9. 40 Aktienkurse (Kennziffer bis 21. 9. 40 bis 14.9 40 1924 bis 1926 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie ..

Handel und Verkehr

Kursniveau der 4 Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. Pfandbriese der ö rechtlichen Kredit · Anstalten Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gemeinden...

Durchschnitt .. Außerdem; 4 n osoige Industrieobligationen 5 oͤscige Industrieobligationen e Gemeinde⸗ umfchuldungsanleihe

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 26. September 1940.

ager in Deutschland für prompte

Die Preise verstehg ahr abr (Die Preise verstehen sich a Bejahlung):

Lieferung und

RM für 100 kg

w 6 *

2 9 9 * *2 3 *

zb 0 = 38, 50

.

Feinsilber...