Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1940. S. 2
WMichtamtliches. Ants ber Bersmwalttang.
Steuererleichterungen aus Anlaß des Umtausches
der Reichsbahnvorzugsaktien.
Die Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn sind zur Ein⸗ lösung am 1. Juli 1941 aufgerufen worden. Den Inhabern der — 4 ist der Umtausch in eine neue mit 4 v. H. ver⸗
he Reichsbahnanleihe mit 2Zö5 jähriger Laufzeit angeboten worden. Die Umtauschenden erhalten für je 100 GM Nennwert der Vorzugsaktien 120 RM Nennwert der neuen Anleihe und vorzeitig eine Barvergütung von Ti /a v. H., womit die Dividende
zinsli
.
Die Deutsche Reichsmark besser als Gold.
Staatssekretãr Dr. Candfried zu den deutsch⸗ jugoslawischen Wirtschaftsbesprechungen. Belgrad, 28. September. Staatssekretär Dr. Landfried
vom Reichswirtschaftsministerium sprach auf einem Kamerad⸗ schaftsabend der Belgrader Ortsgruppe der NSDAP. und der DAß. über die gegenwärtig von ihm geführten deutschjugoslawi⸗ schen Wirtschaftsbesprechungen.
Staatssekretär Dr. Landfried führte u. a. aus, die deutsche Wirtschaft habe durch die bisherigen Kriegsereignisse keinerlei Be⸗ einträchtigung erfahren, im Gegenteil hätten die Exportziffern alle Erwartungen übertroffen. Die Hoffnung des Reichswirtschafts⸗ ministers Funk, 70 3 des Friedensexrports halten zu können, sei wesentlich übertroffen worden. Weltgeschichtliche Entscheidungen bahnten sich an. Die Erkenntnis von der Berücksichtigung der Lehensnotwendigkeiten beginne sich überall durchzusetzen. Es hebe nicht nur eine Umgestaltung des politischen, sondern auch des Wirt⸗ schaftslebens an. Jetzt schon werde deutscher⸗ und italienischerseits vorbereitet, was nach dem gewonnenen Krieg zu geschehen hahe. Dabei sei es klar, daß mindestens in Europa die Achsenmächte das Bestimmungs⸗ und Entscheidungsrecht in Händen hätten.
Nichts sei im übrigen falscher, als wenn das Ausland glauben wolle, daß die Staaten der Achse sich wirtschaftlich abschließen woll⸗ ten von ihrer Umwelt. Ihr Streben nach Autarkie bedeute nur, daß für den äußersten Ernstfall das Leben der Nation unabhängig vom guten oder schlechten Willen der anderen Völker gesichert sein wolle. Unnötige Güter müßten dann auf ein Minimum beschränkt werden, während umgekehrt in Friedenszeiten gerade der Aus⸗ tausch dieser Güter eine wertvolle Bereicherung der Wirtschaft zwischen den einzelnen Staaten bilden werde. Im übrigen werde sich auch die neue im Entstehen begriffene europäische Wirtschafts⸗ gemeinschaft nicht gegen Uebersee abschließen.
Eines der wesentlichsten Ziele sei der Abbau aller unnatür⸗ lichen Hindernisse. Auf dem Wege zu diesem Ziele sei heute bereits mancher Schritt getan. Insbesondere habe die Devisenfrage, d. h. die beschränkte Gültigkeit der einzelnen nationalen Währungen, heute schon aus eigener Kraft heraus weitere Fortschritte gemacht. Deutschland biete allen Staaten, die guten Willens sind, die Ein⸗ ladung zu einer großzügigen Verrechnung an. Wenn nämlich das
Wirtschaft des Auslandes.
Das WBerhältnis der Slowakenkrone zur Tschechenkrone.
Preßburg, 29. September. Mit der Einverleibung des Pro⸗ tektorates in das Zollgebiet des Reiches wird bekanntlich auch der gesonderte Verrechnungsverkehr zwischen der Slowakei und dem Protektorat aufhören. Nach dem 1. Oktober werden somit alle Zah⸗ lungen zwischen der Slowakei und dem Protektorat über die Ver—⸗ rechnungskasse in Berlin geleitet werden.
Bisher war im Zahlungsverkehr mit dem Protektorat eine Slowakenkrone einer Tschechenkrone gleichgestellt; künftig ist jedoch für 10 Tschechenkronen 1 Reichsmark, das sind 11,62 Ks, zu zahlen. Diese Tatsache hat zur Folge, daß noch in den letzten Wochen ver⸗ stärkte slowakische Bestellungen im Protektorat mit entsprechenden Vorauszahlungen erfolgten. Wenn nämlich einer der beiden Kon⸗ trahenten aus Warenverbindlichkeiten vor dem 1. Oktober Zah⸗ lungen leistet, gelten noch die Bestimmungen des bisherigen Elea— rings zwischen der Slowakei und dem Protektorat.
Einzelheiten der jugoslawischen Außenhandels⸗ tontrolle.
Belgrad, 29). September. Wie bereits kurz gemeldet, ist nunmehr die Verordnung über die Außenhandelskoöntrolle“ im Amtsblatt erschienen. Es handelt sich hierbei erst um eine Rahmenverordnung, dier die entsprechenden Vollmachten zur Durchführung der Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle enthält. Be⸗ . bemerkenswert ist die Verordnung aber insofern, daß urch sie die Kontrolle des Außenhandels nunmehr an einer Stelle, und zwar bei der Direktion für den Außenhandel, zu- sammengefaßt wird. Sie ermächtigt den Handels- und Industrie⸗ minister, nach Anhören des . Verordnungen zu erlassen, welche Art Waren unter Ein- oder Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Diese werden im Amtsblatt veröffentlicht. Solche Waren, die unter Kontrolle gestellt werden, dürfen nur mit be⸗ 1 Bewilligungsbescheinigung, die die Außenhandels⸗ irektion oder von ihr ermächtigte Organe ausgeben, ein- bzw. ausgeführt werden. Die Außenhandelsdirektion wird Ein⸗ und Ausfuhrgenehmigungen nach einem bestimmten“ Plan und im Rahmen vorhandener Zahlungsmittel ausgeben.
Der Minister für Handel und ö kann nach Anhörung des Beirates für den Außenhandel und im Einvernehmen mit dem Banus des Banats Kroatien die Bildung von Pflichtver⸗ einigungen von Importeuren bzw. Exporteuren einzelner Waren⸗ arten anordnen. Die Direktion für den Außenhandel kann auf Beschluß des Beirates für den i n,, Einfuhrbewilligungen erteilen mit der Verpflichtung für die Importeure, eine be⸗ stimmte Warenqualität oder Waren bestimmten Ursprungs an⸗ zuschaffen oder die Ware zu i , Preisen zu ,, Ebenso kann die Direktion Ausfuhrbewilligungen mit der Ver⸗ pflichtung für den Exporteur erteilen, eine bestimmte Qualität auszuführen, die Ausfuhrware zu bestimmten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen oder in einem bestimmten Verhältnis zur Ausfuhr die staatlichen oder die Banatsstellen zu versorgen.
Sandelsminister Dr. Andres gab bei Gelegenheit der Ver⸗ öffentlichung der neuen Verordnung eine Erklärung ab, in der er
für 1940 mitabgegolten ist. Das Umtauschangebot ist am 24. September in den Tageszeitungen veröffentlicht worden.
Der Reichsminister der Finanzen gewährt aus Anlaß dieses Umtausches Steuererleichterungen. Das Aufgeld von 20 v. H. ist bei Steuerpflichtigen, bei denen die Vorzugsaktien zum Privat⸗ ver mögen gehören, nicht einkommensteuerpflichtig. Die Bar⸗ vergütung von fi/ ev. H. ist bei diesen Steuerpflichtigen nur in Höhe von 7 v. 5. den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzu— rechnen. Steuerpflichtige, bei denen die Reichsbahnvorzugsaktien * Betriebsvermögen gehören, brauchen die Reichs— ahnanleihe, die sie im Umtausch gen Reichsbahnvorzugsaktien erwerben, nicht mit einem höheren Wert anzusetzen als mit dem letzten Buchwert der umgetauschten Reichsbahnvorzugsaktien.
Für den Fall der Einlösung von Reichsbahnvorzugs⸗ aktien, die zum Betriebsvermögen gehören, sind steuerliche Ver⸗ günstigungen nicht vorgesehen.
aft steil.
Clearingsystem zwischen einer Vielzahl von Staaten zugleich an⸗ gewandt werde, verringere sich die Gefahr der Clearingspitze. Besser als Gold sei heute die deutsche Reichsmark, hinter der
das ganze Können und die Arbeitskraft eines 85⸗Millionen⸗Volkes stehe. Deutschland erhebe berechtigten Anspruch, daß die Mark die führende Devise im neuen Europa werde. Man könne es auch nicht weiter dulden, daß irgendein Land die Reichsmark niedriger bewerte als andere Devisen, z. B. den Dollar. Deshalb sei auch bei den jetzigen Belgrader deutsch⸗jugo⸗ slawischen Besprechungen mit der Unterbewertung der Clearing⸗ mark aufgeräumt worden. Allerdings habe Deutschland auf die jugoslawische Wirtschaft Rücksicht genommen und nicht mit Ge⸗ walt den Kurs sofort auf die Dollarbasis erhöht, . sich mit einem Mittelkurs vorläufig begnügt. Um schädlichen Rück— wirkungen auf das jugoslawische Wirtschaftsleben vorzubeugen, habe das Reich weiterhin ein starkes Entgegenkommen dahin ge⸗ eigt, daß bei der Kursumsetzung ein langer Uebergangszeitraum en einzelnen jugoslawischen Importeuren zugestanden werde, der notfalls verlängert werde. Deutschland sei außerdem bereit, bei der Preisordnung in Jugoslawien, d. h. bei der Festhaltung der Preise, seine Hilfe nicht zu versagen. — „ Abschließend erklärte der Staatssekretär, eine Reihe von Völkern löste sich aus den Fesseln des Goldes. Doch dürfe nicht an die Stelle unnötiger bisheriger Hemmnisse ein schrankenloser Privategoismus treten, sondern eine planvolle Wirtschaft müsse ordnend eingreifen. Deshalb müßten sich auch die Wirtschafts—⸗ praktiker der verschiedenen Länder zusammensetzen, um die Be⸗ dürfnisse ihrer Länder abzustimmen, damit jeder Staat wirklich wirtschaftlich arbeite. Beispielsweise erkenne. Deutschland das Recht eines rohstoffreichen Landes f die Möglichkeit zursVer⸗ edlung und Verarbeitung dieser Rohstoffe in seinem eigenen Lande an. Sinnlos wäre aber der Aufbau eigener Industrien dort, wo ein Land diese Artikel in besserer Qualität und billiger von seinem Handelspartner, der praktisch meist Deutschland sei, be⸗ ziehen könne. Auch hier komme es darauf an, daß nicht mehr nur zwei Länder, sondern mehrere Länder ihre Vertreter zu solchen Besprechungen entsenden, um einen Aufbau der neuen Wirtschaft vorzubereiten, die in einem durch Adolf Hitler ge⸗ schaffenen glücklicheren Europa weit das Tor zum Handel mit der übrigen Welt öffnen werde, unbeschadet von den bisherigen
geben. Da jedoch der Bedarf Spaniens von
darauf hinwies, daß schon bisher in Jugoslawien eine teilweise Kontrolle des Außenhandels ausgeübt wurde. Die Kontrolle der
g file n n i ,, welche jede wahre Weltwirt⸗ schaft planmäßig verhindert hätten.
Ausfuhr von Vieh und tierischen Erzeugnissen wurde noch im Jahre 1931 eingeführt, im selben Jahr auch die Kontrolle von Weizen, Roggen und Mehl. Im Jahre 1936 wurde die Ausfuhr verschiedener Waren nach Clearing⸗Ländern unter Kontrolle ge⸗ stellt. Die Kontrollmaßnahmen im Bereiche des Außenhandels wurden während jenes Zeitabschnittes ad hoc eingeführt, und zwar auf Grund der augenblicklichen Erfordernisse des Marktes. Die Bedeutung der jetzt veröffentlichten Verordnung liege vor, allem in der Zentralisierung der ganzen Außenhandelskontrolle bei der Außenhandelsdirektion, außerdem in der Verwirklichung einer systematischen und planmäßigen Arbeit bei der Durch- führung der Kontrollmaßnahmen. Der Außenhandelsdirektion wurde bei der ihr anvertrauten Kontrolle größte Bewegungs— 6 eingeräumt. Sie werde in ihrer Arbeit von den Wirt⸗ chaftsorganisationen unterstützt. Das neue System der Kontrolle des jugeslawischen Außenhandels entspreche nicht nur den Forde⸗ rungen der heutigen Zeit, sondern auch den berechtigten Inter— essen der Wirtschaft selbst.
Stetige Aufwärtsentwicklung der belgischen Metallinduftrie.
Brüssel. 28. September. In der belgischen Metallindustrie ist den Umständen entsprechend eine stetige, wenn auch langsame Auf⸗ wärtsbewegung zu verzeichnen. Bisher sind es fast ausschließlich Inlandsfirmen, die die Hauptaufträge an die Fabriken geben. Den größten Anteil hieran nehmen die zahlreichen Bauten ein, die bei der Wiedererrichtung von Brücken und anderen größeren Bau⸗ vorhaben notwendig werden. Die Belgische Eisenbahngesellschaft stellt ebenfalls einen bedeutenden Abnehmer für Erzeugnisse der Schwerindustrie dar. Hier kommen insbesondere Lokomotiven und rollendes Material in Frage, die in den letzten Tagen in bedeuten⸗ dem Umfange in Auftrag gegeben wurden. Deutschland hat im übrigen einen Beitrag zur Ankurbelung der belgifchen Metall— industrie und zur Absorbierung der Arbeitslosen geleistet, indem es sowohl für seinen eigenen Bedarf als auch für das Ausland große Arbeiten bei den belgischen Firmen in Auftrag gegeben hat.
Kräftiger Anftieg der spanischen Kohlen⸗ för derung.
Madrid, 28. September. Nach halbamtlichen Erhebungen ist die Kohlenförderung Spaniens im ersten Halbsahr 1940 gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres stark i Die Förderung von Anthrazit stellte sich im ersten Halbjahr 1949 auf 532 976 1 gegenüber 53 249 t in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die Steinkohlenförderung stieg auf 3741 055 t E 668767 h und die Braunkohlenförderung auf 259 647 (665 269) t. Die Förderzahlen legen Zeugnis von einem intensiven Abbau ab, der sogar die monatlichen Durchschnittszahlen des Rekordjahres 1930 übertrifft. Unter Beibehaltung des gleichen Arbeitstempos würde sig demnach eine jährliche Rekordförderung von insgesamt etwan9g Mill. t er—
ꝛ e : e achkreisen auf min⸗ destens 19 Mill. t geschätzt wird, würde sich bemngch wie in der Vorkriegszeit noch immer ein Zufchußbedarf von 1 Mill. t ergeben.
Notierungen
vom 30. September 1940.
Lieferung und Bezahlung): Driginalhüttenaluminium, 69 o/ in Blöcken... ... desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarxen eee, . Neinnickel, 98 — 99 ...... Antimon. Regulus. w Feinsilber
133 R. M
z5 50 38 5o
—
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
für 100 Kg
fein
Tele graphische Auszahlung.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
30. September Geld Brie
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London)
18,83
1 aghxt. Bft. 100 Afghani
1Pav. Pes. O,S78 O, Ss2 Laustr. Pfd. — —
100 Belga 40, 04 1 Milreis
100 Rupien — 100 Lewa 3,047
100 Kronen 48,21 engl. Pfd. —
18, 9
39, g6
o, izo o, 13:
3. sz 48,31
28. September Geld Brie
16,79 1s, sz o, Ss O, Ss2
zo, 9s 40, 0s
o, 1309 O, 32
3, oc z, osz 48, 20 48,31
Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1940. S. 8
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut che Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. am 30. September auf 74,900 RA (am 28. September auf 74,00 R)
für 100 kg
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen.
rag, 28. September. (D. N. B) Amsterdam Umrechnungs⸗ eit t — — bien — — Zürich 700,59. Oslö 667, 00 nom., Kopenhagen 566,50 nom, London“) 116, 2, Madrid — * Mai⸗ land 15220 nom., New York 29,34, Paris) 665,18, Stockholm 69s, 50, Brüssel 469, 59 nom., Budapest —— Bukarest 21,27 nom, Belgrad 66,00 nom, Sofia 35,08 nom., Athen 23, 15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budape st, 28. September. (D. N. B) . Alles in Peng.
Anmsterdam 183,45, Berlin 186,30, Bukarest 34,50, London 13,45,
Mailand 177732. New York 345,60 Paris — Prag 11,80, Sofia 413,06, Zürich 79, 973, Slowakei 9,65. London, 23. September: Notierungen nicht eingetroffen.
(D. N. B.) —
Paris, 30. September: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)
Am sterdam , 30. September. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.! (Amtlich.! Berlin 75,28 — 75,43, London — — New York L883 16. — 1880/9, Paris —— Brüssel 30,11 — 3017, Schweiz 43,06z 43, 15, Helsingfors 381— 3.82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid ——, Osko — — Kopenhagen —— Stockholm 44,81 - 4490, Prag — —.
Am sterdam, 28. September. D. N. B.) (Amtlich. Berlin 75.28 - 75, 43 London — — New Jork 1883/13 = 1880619, Paris — — Brüussel 30,1 1-30, 17, Schweiz 42,91 —– 43,00, Helsingfors 3, 31 — 3, 82, Italten (Clearing) 9 87, Madrid —— Oslo —— Kopenhagen — — Stockholm 44 81— 4490, Prag —
Zürich, 28. September. (D. N. B.) 11,40 Uhr. Paris 9 86, London 16,565, New Hork 437,090, Brüssel Mailand
104,40, Oslo — —, Kopenhagen —— Sofia 535,00, Budapest S5, 50, Belgrad 1000, Athen 300,00, Konstantinopel 280,00, Bukarest 235,00, Helsingfors S887, 00, Buenos Aires 101,00, Japan 103,00.
Kopenhagen, 28. September. (D. N. B.) London 20,91,
New York 5is, 0, Berlin —— Paris 11,15, Antwerpen —— ürich 118,30, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, slo 117,85, Helsingfors 10652, Prag — — Madrid — —
Warschau — —. — Alles Brief.
Stockholm, 28. September. (D. N. B.) London 1685 G. 18.95 B., Berlin 167.50 G., 168,50 B., Paris 940 G. g. 80 B., Brüssel 67,40 G.,. 68,90 B. Schweiz. Plätze 95. 65 G., 96,45, B. Amsterdam 222,50 G., 223,50 B., Kopenhagen S0, 95 G., Sl E5 B. Oslo 95,25 G., 95,55 B. Washington 415,00 G., 420,090 B. Helsingfors 835 G.. 58,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag I4, 30 G., 143560 B., Madrid —— Warschau — —. . .
Oslo, 27. September. (D. N. ) London — — Berlin 175,25 G. 176,75 B., Paris —— New York 435,09 G., 440, 00 B., Amsterdam — — Zürich 99, 15 G., 101,25 B., Helsingfors 870 G., 920 B. Antwerpen — — Stockholm 10475 G., 105,25 B, Kopenhagen Sd, 80 G., 85, 40 B., Rom 2, 10 G., 23, 10 B. Prag 14,15 G., 15.90 B., Warschau — —.
Mos kau, 17. September. (D. N. B. New York 5, 30, London 21,40, Brüssel 84 80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 120,73, Berlin 212,00. ‚.
London, 28. September. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗
abends geschlossen.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 28. September. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 154,50, Aschaffenburger Buntpapier 10475. Buderus Eisen 136,59), Cement Heidelberg 188,15, Deutsche Gold u. Silber 272, 00, Deutsche Linoleum 177,00, Eßlinger Maschinen 152350, Felten u. Guilleaume 1865,15, Ph. Holzmann 234,99. Gebr. Jung⸗ hans 136,25, Lahmeyer 150,00, Laurahütte — —, Mainkraftwerke — KRütgerswerte ——, Voigt u. Häffner — — Zellstoff Waldhof 166,50.
Hamburg, 28. September. (D. N. B. Schlußkurse. Dresdner Bank 138,75, Vereinsbank 152,50, Hamburger Hochbahn 113,25,
Nordd. Lloyd 966 25, Alsen Zement 232.00, Dynamit Nobel —— Guano 1II,o, Harburger Gummi 220,09, Holsten⸗Brauerei 170,00, Neu Guinea — —, Otavi — —
Wien, 28. September. (D. N. B.) 6 oo Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,16, 5 0 Sberöst. Lds.⸗-Anl. 1936 160, 29, 6M oso Steier⸗ mark Lds.-Anl. 19354 9935, 60 Wien 1934 99,823, Donau- Dampfsch. Gesellschaft ——, A. E. G.⸗Union Lit. A — Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ — — Brau⸗AG. Desterreich 309,09. Brown⸗Boveri — Egydyer Eisen u. Stahl nn, e f , Enzesfelder Metall — — Felten⸗Guilleaume 153,909, Gum mi Semperit 160,00, Hanf⸗Jute⸗Textil 147,50, Kabel⸗ und Drahtind. ,,, Lapp⸗Finze AG. —— LLeipnit⸗Lundb. — , Leykam-Josefs⸗ thal 73, 0), Neusiedler AG. — —, Perlmooser Kalk — —, Schrauben ⸗Schmiedew. 148 50 K.,. Siemens ⸗Schuckert ——— Simmeringer Msch. —— „Solo“ Zündwaren — Steirische Magnesit 209, 75, Steirische Wasserkraft 151 99, Steyr⸗Daimler⸗ Puch — — Steyrermühl Papier —— Veitscher Magnesit — — Wagner⸗LFiro 196,90, Wienerberger Ziegel ——
Amsterdam, 28. September. (D. N. B. A Fort⸗ laufend notierte Werte: 1. Anleihen; 40 Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. 1 m. Steuererleichterung 100,00, 4 0 Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 961613, 40,9 Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I mit Steuererleichterung 100,90 5iz oοσ Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —— 5M, Jo do, mit Kettenerkl. 40,0). 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKwu) 10853*), Philips Gloelampenfabr. —— Lever Bros. R Unilever 116,253), Anaconda Copper Mining 211), Bethlehem Steel Corp. 65, 75*), Republic Steel 16 25 *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. Petroleumbronnen — — Shell Union 8, 255), Nederl. Scheepvaart Unie —— Ansterdam Rubber Cultuur Mij. 191,50 *, Handels vereeng. ‚„Amsterdam“ 358. 50 ), Serembah Mij. 155 00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 790 Dt. Reich 1994 (Dawes) ohne Kettenerkl. — 70e do. mit Kettenerkl. 23,50, 40ͤ0 Golddiskontbank pref. 92 00, 2. Aktien: Holländ. Kunstzijde Unie 10700, Intern. Viscose Comp. 4700, Nederl. Kabel fabr. 395,00, Rotterdam Droogdok Mij. 272,00 Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder C Zonen 130,0, Allgemeine Elektrizitäts- gesellschaft 125,00, J. G. Farben 136,00.
*Mittel.
1
1
Estland
(Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam
und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavih . Italien (Rom und
Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ¶ Bel⸗
grad und Zagreb) Kanada (Montreah. Lettland (Riga) .... 100 Lats Litauen (Kowno /
Kaunas) 100 Litas Luxemburg (Luxem⸗
burg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗
ton) I neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei
62 100 Kronen
62, 56 5307
62, 4 5, 6s
2, 1486
62,44 5/06
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar L kanad. Doll.
62, 5,67
2, 8. 2, 1652 132,5 132, sz
14,59 14,5 38 42 38,50
132,5 1459 38, 42
13, o9 6, 586
132,83 14561 38,50
13, o9 0, 585
13, i( 0.58)
13, 1 o, 8! 5, 50 6, 616
5, 604 5, 616
48, 156 48, 8s
41, 9a
18,16 48, 86
41, 9a 42, 0ꝛ
9, 99 9,99 10,01
Schweden (Stockholm Eh Göteborg) ... weiz (Züri Basel e n , 5 Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg. ) Türkei (Istanbuh . .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork
50/46
57,24 8, 59l
So, at
57, 14 S, 59
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten I südafr. Pf. L türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
23, 86 2, 66
1l,)78 1,982 1,978 1,08
o, olg o, gi oO, 919 O, gal
2, 8 2,502 2,498 2, So
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9, 89 9,9 h, 599 5,611 7912 7928 Iq, 18 74 32 20s 2, 02
England, Aegypten, Südafrik. Union
Frankreich 3 Australien, Neuseeland ..... .... ..... Britisch⸗Indien 2292 Kanada
88e ede CCCee—cec eee -e.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
—
—
28. Septembe Geld Brief 20, 8 20,46 16,6 16, 22 4,2065 3, 76
30. September Geld Brie 20,38 20,46 16,22 4,208 3.91
So vereigns ...... Notiz 20 Franes⸗Stücke ... für
1 Stück 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar 1 Dollar 1Pap.⸗Peso L austr. Pfd. 100 Belga O8. 1 Milreis 0, 105 100 Rupien 46, 59 100 Lewa — 1 — 100 Kronen 100 Kronen
engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
I kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.
100 Kronen 100 Lei
100 Lei 100 Kronen
Gold⸗Dollars ...... Aegyptische .... ... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische .... ... Belgische ee ececgoc ce Brasilianische ...... Brit.⸗Indische 92 Bulgarische ..... 31 Dänische: große ... 10 Kr. u. darunter Englische: 10 8
u. darunter . ...... Estnische Finnische ...... ... Französische Holländische Italienische: große ö. 36. j darunter. ugoslawische: große 00 Dinar . Kanadische ..... ... Lettländische ...... Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumãänische: 1000 ei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische: große 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Schweizer: große.. 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs.
2,49 250 2, 50 0,49 2,76
4008
48, 0 49, 10 3,99 4,79 499
132,73
40oJ 481 556 133,2
4, 99 132,78
13,0
6,60 1,39
13, 7 13, 13
5,62 1,41
6,560
—
ee Union .... 1 südafr. Pfd. rlische ———2 2222 I türk. Pfund Ungarische 888888858 100 Pengö
2, 162
been)
22, 95, Madrid 40,00, Holland — — Berlin 175,20, Stockholm
Hamburg-A Amerika Paketf. 96 715, Hamburg-⸗Suͤdamerika — —
Sffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs ⸗ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Auzlofung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. K‚tommanditgesellschaften auf Aktien, · 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ˖ und stommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
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I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
294051 Entziehungsbeschluß.
J.⸗Nr. 3933. Dem Werner Israel Stern, geb. am 9. 8. 19605 in i letzter inländischer Wohnsitz: Essen, ,, e 13, jetziger Aufenthalt: Sydney, htasfal en, ist gemäß §5 2 des Gesetzes vom 14. J. 1933 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wor⸗ den. Dadurch ist er des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwür⸗ dig. Der zuständige Ausschuß der Uni⸗ versität Bonn entzieht ihm hiermit den ihm am 30. 4. 19390 von der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät ver⸗ liehenen Doktorgrad entsprechend 5 13 Abschnitt 9 der Promotionsordnung dieser Fakultät. ;
Die Entziehung wird mit der Ver⸗ öffentlichung im Reichs- und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben.
Bonn, den 23. September 1940. Rhein. Friedr. Wilh. ⸗Universität. Der Rektor. Chudoba.
2 AR 138140. In der Strafsache egen die Ehefrau Natalie Sarg Schle⸗ inger geb. Lewin in Schwerin (Warthe), Reuterstr. 4, wegen Devisen⸗ vergehens wird der ve l vom 11. Oktober 1938 über die Beschlag⸗ nahme des gesamten Vermögens auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim
! , in Meseritz aufgehoben. S
werin (Warthe), 17. 9. 1940. Das Amtsgericht. König.
2906)
149 Gs. 448140. 13 J3. 966/40. In dem Ermittelungsverfahren . den am 12. 8. 1892 in Frankenthal (Pfalz) geborenen Kaufmann Franz Rudolf Märkle, persönlich haftender he her der Komm. Geß. . Märkle C Eo, der Komm. Ges. Märkle K Kniesche, Mitinhaber der Firma Tenz⸗ ler C' Co.,, Kommanditist der Firma Ebert K Co., sämtlich in eib g und Mitinhaber der Firma Wellholz, Mãärkle C Becher in Niedexorschel, wohnhaft in Leipzig N 22, Kleiststr. 45, wegen De⸗ visenvergehens wird auf Antrag des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Leipzig gemäß 8 78 des Devisengesetzes vom 12. 12. 1938 die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Be⸗— n n angeordnet.
misgericht Leipzig, 26. Sept. 1940.
29407 Steuerfsteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Damenkonfektionär Salo Israel Katz, geboren am 11. Dezember 1906 su Vynite (Rumänien), zuletzt wohn⸗ I. in Wien, 1II., Untere Viaduktgasse tr. 2 II8, zur Zeit in Jugoslawien, nähere Anschrift unbekannt, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 224 000, — Rat, die am 30. September 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes, ; Gemäß 5 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1469; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche . hier mmh fre, nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes Festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt. ö. Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundhesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats, dem unterzeichne⸗ ten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist 6 § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (85 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (5 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft. ; Nach 5 11 Assatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des
Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗
fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, 66 er im Inland betroffen wird, vor⸗ äufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 3 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be—= zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien 1, 26. August 1940.
Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.
29408 Ste uersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Fruchthändler Leopold Israel Unger, geboren am 6. Mai 1899 zu Deutschkreuz, und seine Ehefrau Frieda Sara geborene Holländer, geboren am 19. September 1906 zu Nitra, zuletzt wohnhaft in Deutschkreuz, zur Zeit im Ausland, nähere Anschrift unbekannt, schulden dem Reich eine Reichsflucht⸗ steuer von 10 417, — Rat, die am 1. Ok⸗ tober 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ keit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt 1 1938 S. 389; 1 19359 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ berfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt, ᷣ
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Ii ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit ar fbr er, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten . amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Verbffentlichung n Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 16. Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergasetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Her f en an der Unkennt⸗ nis hit Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine un g erf ght ze in oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na s 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (88 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ ei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ n . und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt— schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie iin Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die er d erfolgt, vorzuführen.
Wien, 1J., 2. August 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.
3. Aufgebote.
29412 Aufgebot. .
3 F. 1140. Die Frau Luise Förster, geb. Kolbe, in Mittwalde hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann Gustav Förster, zuletzt wohnhaft in Mittwalde fir tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, ß Eä⸗ testens im Aufgebotstermin am 19. De⸗ zember 1949 vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, e ,, er für tot erklärt werden kann. An alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, ergeht die Aufforderung, bis um 16. Dezember 1940 dem Gericht Anzeige zu machen.
Briesen, den 16. September 1940.
Das Amtsgericht.
29581 Aufgebot.
Die Reck'sche Erbengemeinschaft, vertreten dur in Potsdam, Wilhelmplatz 20, hat be⸗ antragt, den verschollenen Johann Al⸗ bert Theodor Reck, geboren am 13. Mai 1859 in Lubow, Kr. Köslin, zuletzt wohnhaft in Seeger, Kr. Köslin, für tot pu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ ä ene wird , tens in dem auf den 26. November 1940, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin J melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die . spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ 66 Anzeige zu machen.
ublitz, den 24. September 1940. Das Amtsgericht.
ö. Erbenaufgebot
5 2358 Abs. 2 BGB.).
Am 13. Dezember 1939 ist die ledige Johanne Sophie Louise Bolms in k. gestorben. Erben sind Ab⸗ ommen ihrer beiderseitigen Großeltern. Gesucht werden noch Nachkommen des Goktlieb Heinrich Wilhelm Bolms, ge⸗ boren 16. Februar 1817 in Seesen (Harz), der Johanna Dorothea Friede⸗ rike Müller, geboren 23. Oktober 1814 in Bockenau (Harz), ferner Johanne
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Dorothea Karoline Müller, geboren
Rechtsanwalt Heinecke
ich späte⸗ *
23. April 1839 ebenda, und Christian Karl Müller, geboren 10. November 1842 ebenda, oder Abkommen. Weiter erben folgende in Göttingen geborenen Personen oder Abkommen: 1. Erna Brecht, geboren 2. Oktober 1886, 1900 nach Geismer abgemeldet, 2. Louise, ge⸗ boren 13. Oktober 1888, 3. Willi, ge⸗ boren 19. März 1890, 1908 nach Hildes⸗ heim, 1909 nach Hamburg abgemeldet, 4. Else, geboren 12. August 1893, 1915 nach Hildesheim abgemeldet. Mit⸗ teilungen über Erbberechtigte sind spä⸗ testens bis zum Ablauf von sechs Wochen nach der Einrückung dieses Aufrufs in den Deutschen Reichsan⸗ zeiger an das Amtsgericht Hamburg, Abt. 74, zu 74 VI 2634539 zu rich en.
Hamburg 36, 25. September 1949. Das Amtsgericht Hamburg. Abt. 74.
29410 Aufgebot.
1. Hauptmann a. D. Johannes Deves, Berlin ⸗Lichterfelde, Chlumer Str. 3, als Pfleger a) des Nachlasses der am 8. 8. 1935 verstorbenen, zuletzt in Berlin-Charlottenburg, Giesebrecht⸗ straße 12, wohnhaft gewesenen Witwe Hulda Sara Zender geb. Hoffmann
— 37. F. 48/45 —, b) des Nachlasses
der am 5. 4. 1940 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Schmargendorf, Ruhlaer Str. 27, wohnhaft gewesenen Witwe Gertrud Sara Wolf geb. Seligsohn — 37. F. 75/40 — ; 2. Rechtsanwalt Ernst Mendrzyk, Berlin⸗Schmargen⸗ dorf, Berkaer Str. 40, als Pfleger des Nachlasses des am 2. 1. 1940 verstor⸗ benen, zuletzt in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Horstweg 34, wohnhaft gewesenen Bildhauers Wilhelm Wuertz — 37. E. bo / 0 —; 3. Justizoberinspektor a. D. Erich. Hildebrandt, Berlin⸗Halensee, Lützenstr. 6, als Pfleger des Nachlasses der am 17. 3. 1939 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Helmstedeer Str. 16, wohnhaft gewesenen Steny⸗ typistin Hennh Sara Cohn — 3J. F. 62/40 —; 4. Rechtsanwalt Walter Maaß, Berlin W 30, Martin⸗Luther⸗ Str. S6, als Pfleger des Nachlasses ver am 1. 6. 1940 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Geisenheimer Str. r. 45, wohnhaft gewesenen Witwe Julie aber geb. Lepsner — 37. F. o / 0 — haben das Aufgebotsverfahren um Zwecke der Ausschließung von , beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge— . ihre Forderungen gegen den achlaß der Verstorbenen zu 1a Hulda Sara Zender geb. Hoffmann, zu 1 Gertrud Sarg Wolf geb. Seligsohn, zu 2 Wilhelm Wuertz, zu 3 Henny Sara Cohn, zu 4 Julie Haberl geb. Lepsner pätestens in dem auf den G Dezem⸗ er 1940, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 335, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche eweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils—⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen
berücksichtigt zu werden, von den Erben