Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 250
vom 24. Oktober 1840. S. 2
§ 2. Die Verordnung tritt rückwirkend am 1. Oktober 1940 in Kraft. Die Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Troppau vom 14. März 1939 (Reichsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1939) tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft.
Troppau, den 17. Oktober 1940. Der Oberfinanzpräsident Troppau. gez. Dr. Jancke.
Ablöjungsanleihe der ehemal. Provinz Oberhessen.
Bei der Ziehung der Auslosungsrechte für 1940 wurden folgende Nummern gezogen:
Buchstabe A: Nr. N, 58, 63, 64, 77, 9, 140, 202, 224, 258 280, 307, 358, 409, 429, 440, 73, 487, 5os, 523, Ses, 613, 647, 674, 697, 7J.o3, 724, 772
Buchstabe B: Nr. 21, 71, 85, 109, 180, 176, 195, 232, 244, 264, 360, 353, 375, 388, 419, 459, No, 493, 504, 5i3, 616, 631, 677, 721, 7277, 771, 788, 795, 871, gos, 7 i, 1602, 1018, 1042, 1048, 1063, 1079, 1109.
Buchstabe C: Nr. 6, 43, 58, 1183, 127, 149, 161, 234, 261, 278, 820, 341, 358, 425, 427, 455, 475, 5iz, 529, 573, 611.
. Buchstahe D: Nr. 7, 38, 100, 104, 159, 181, 199, 237, 314, 867, 389, 3965, 397, 399, 421, 430, 451, 438, 457, 461, 5ot, 624, 666, 7560, 764, S6, S2, S64, SSG, 851, S965, 969g, 92h.
Die gezogenen Auslosungsscheine werden zum achtfachen des Nennwertes nebst 5 v. H. Zinsen vom 1. Januar 1926 bis 31. De⸗ zember 1940 mit folgenden Beträgen eingelöst:
Buchstabe A mit Eu 175 Buchstabe B mit 4 350 Buchstabe C mit EG 700 . Buchstabe D mit RM 1400 .
Die Einlösung der gezogenen Auslosungsscheine erfolgt ab 31. Dezember 1945 durch die Hess. Staatsschuldenverwaltung in Darmstadt gegen Aushändigung der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Ablösungs⸗ anleihe. Auszahlung durch die Landeshauptkasse.
Von den früheren Auslosungen sind folgende Stücke noch nicht
eingelöst: 31. Dezember A Nr. 314, D Nr. 960, 963. ; B Nr. 577. D Nr. 956.
A Nr. 464, B Rr. 965.
A Nr. 656, A Nr. 355, B Rr. 37, 490, P Nr. gög. B Nr. 555
555. A Nr.
157, C Nr. 259, D Nr. 382, 964.
B Nx.
D Nr.
1928: Buchstabe 1929: Buchstabe 1930: Buchstabe 1932: Buchstabe 1933: Buchstabe
Buchstabe Buchstabe
Buchstabe
1934: 1935: 1936: 264, 699, C Nr. 14, 967.
J5g3. 1017. Nr. biz, B Nr. 785, 1116, Nr. 951. 1939: Buchstabe A Nr. 131, B Nr. 184, C Nr. 572, PD Nr. 741, 955, 95d, 962. Durch Gesetz vom 1. April 1937 sind die Schuldverpflichtungen auf das Land Hessen übergegangen.
Darmstadt, den 21. Oktober 1940. Hess. Staatsschuldenverwaltung.
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1938: Buchstabe A D
Aus losung 4 / 90/ (8) Hess. Staatsanleihe von 1929. Bei der heute nach den Anleihebestimmungen im Dienst⸗ gebäude der Hess. Landesregierung vorgenommenen Ziehung einer Serie der 4M 2 Hess. Staatsanleihe von 1929, Reihe ö, 2 die Serie VIII über 800 000 RM zur Rückzahlung aus⸗ gelost. Die Stücke werden zu 102 (unter Ablieferung der noch 83 fälligen Zinsscheine) vom 2. Januar 1941 an eingelöst ei der Deutschen Bank, Filialen Frankfurt, Darmstadt und . Mannheim, Dresdner Bank in Frankfurt und Darmstadt, Commerz und Privatbank (Mitteldeutsche Creditbank) in Frankfurt a. M., Bank Merck, Finck u. Co. in Berlin⸗München, Bank B. Metzler seel. Sohn u. Co. in Frankfurt a. M., Deutschen Landesbankenzentrale in Berlin, Hess. Landesbank — Girozentrale in Darmstadt, 86 Landeshauptkasse in Darmstadt, Heff. Staatsschuldenderwaltung in Darmstadt.
Für fehlende noch nicht fällig gewesene Zinsscheine wird der Einlösungsbetrag gekürzt. Die Verzinsung der gezogenen Stücke erlischt mit dem 2. 1. 1941.
Folgende Stücke stehen noch aus:
von der zum 2. 1. 1939 ausgelosten Serie X zu 5000 RAM: Nr. 637, zu 2000 RM: Nr. 1591, zu 1000 RAM: Nr. 4461, zu 500 EMA: Nr. 6890,
von der zum 2. 1. 1940 ausgelosten Serie V zu 3000 Reh: Nr. 12858, 1299, 1310, zu 1000 Ea: Nr. 3011, 3047, 3048, 3131, 3136,
3137, 3216, 3221, 8222,
zu 500 Ee: Nr. 6304, 6305, 6322, 6331 — 34, zu 100 RA: Nr. 8262, 8502, 8549 - 53, S571.
Darmstadt, den 21. Oktober 1940. Hessische Staatsschuldenverwaltung.
Preußen.
Ablösung sanlgihe des
Bei der heutigen öffentlichen Ziehung der am 31. De- zember 1940 einzulösenden Auslosungsrechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Siaates sind gezogen worden:
Buchstabe A zu 12, 590 RM Nr. 4 78 81 143 159 170 193 233 266 278 322 332 349 425 428 468 482 490 511 543 572 578 594 642 656 669 675 687 800 851 886 941 960 976.
Buchstabe B zu 25 RM Nr. 26 66 75 135 141 155 265 305 334 371 373 390 396 454 455 467 491 572 669 749 754 763 791 808 824 828 842 863 818 1027 150 184 193 197 213 243 23853 295 310 323 344 345 501 544 658 659 679 692 716 763 775 790 840 S846 913 948 972
Buchstabe C zu 50 RM Nr. 7 26 67 70 109 125 139 160 163 189 230 260 268 397 474 481 495 507 549 557 664 730 735 739 747 782 791 S826 850 S854 870 929 942 1073 (097 115 131 134 172 183 324 329 362 371 382 413 432 443 473 495
Buchstahe D zu 1090 RM Nr. 17 37 77 110 129 199 264 286 337 341 426 453 462 498 504 568 634 688 701 742 768 769 785 816 827 877 901 940 9409 959 963 994 1020 022 044.
Buchstabe E zu 200 RM Nr. 24 46 94 133 160 199 242 265 288 301 324 375 449 473 519 564 579 587 611 634 642 658 666 708 711.
Buchsiabe F zu 500 RM VOr. 1 24 34 42 70 129 169 211.
Buchstabe G zu 1000 RM Nr. 10 15 46 60 81 131 147 188 229 234 388 399 415 416 421 484 542 639 643 647 676 684 803 813 Sat 8J8 8585 890 894 gi7 3 N70 995.
246 612 089 489 902
Bei der Einlösung werden gezahlt für je 100 RM Nennwert der Auslosungsrechte dazu 41sz v. H. Zinsen für 15 Jahre
500, = RM 33750 RM
zusammen S837, 50 RM
Der einem Einlieferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet.
Die Besitzer der gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 31. Dezember 1910 fälligen Einlösungs- beträge gegen Aushändigung der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrags in Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates bei den nach—
stehenden Zahlstellen zu erheben:
WMichtamtliches.
Deutfches Reich.
Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matüs Cernak, hat Berlin am 18. Oktober d. J. verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Jan Belnay die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Spanische Botschafter in Berlin, General Espi⸗ nosa de los Monteros, hat Berlin am 21. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der bevoll⸗ a f Minister, Herr Gin és Vidal y Sau ra, die Geschäfte der Botschaft.
Nummer 43 des Ministerial⸗Blatts des Rei und Prenßi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 23. 8 3 en⸗ den Inhalt; Allgemeine Verwaltung. 6 15. 10. 49, Einführg. d. Reichsbesoldungsrechts in d. sudetendt. Ge⸗ bieten (BDel). — RdErl. 18. 10. 40, Einreihg. u. Aufstieg v. Angest. im staatl. Dienst. — RdErl. 18. 190. 40, Jiuherki] etzg. v. poln. Scheidemünzen. Kom munalverbände: ReoErl. 12. 10. 40, Lohnsteuer, Wehrsteuer, Sozialausgleichsabgabe u. Bür⸗
gersteuer; Ausschreibg. d. Lohnstenerkarten 1541 durch d. Gemein⸗
Libsckischen Staates.
in Berlin: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Berliner Handels- Gesellschaft, Commerz. und PrivatBank Ar-G., Delbrück Schickler & Co, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Hardy & Co. G. m. b. H.;
in Hamburg: Commerz- und Privat-Bank A.-G., Hamburg, Deutsche Bank, Filiale Hamburg, Norddeutsche Kredit- bank A.-G., Filiale Hamburg Vereinsbank in Hamburg. M. M. Warburg & Co. Kommanditgesellschaft;
in Lübeck: Commerz- Bank in Lübeck, Commerz. und Privat- Bank A.-G., Filiale Lübeck, Girozentrale Lübeck.
Mit dem Ablauf des 381. Dezember 1940 hört die Ver- zinsung des Einlösungsbetrags der gezogenen Auslosungs- scheine auf.
Aus früheren Ziehungen sind folgende Auslosungs- scheine noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden (die kleine Zahl unter jeder Nummer bedeutet das Jahr, an dessen 31. Dezember der Auslosungsschein fällig ge- worden ish):
Buchstabe A zu 12,50 RM Hr. 106 211 896 Z34 S820 38
37 29 85 37 8
Ss57 865 899 942 972 981 995 1015 019 8 8868 39 87 27 86 89 258 9
Buchstabe B zu 25 RM Hr. 21 173 185 1966 227 387 7 9 39 3 235 39
521 531 578 579 629 632 642 820 1028 246 291 314 871 s) 39 35 28 36 39 31 85 85 865 89 309 238
391 517 625 774 857 871 a4 979 20 83 B es 88 2 8s 20
Buchstabe C zu 50 RM Hr. 100 97 577 583 595 39 834 89 Buchstabe D zu 100 RM Pr.
726 780 792 990 31 3, 35 32
Buchstabe E zu 2090 RM Rr. 6.
131
5382 878 sa m us
95 151 175 878 466 38 86 39 8 89
134 89
Berlin, den 21. Oktober 1940. Preußbische Staatsschuldenver waltung. 5705 B 1 — 11.
den. — RdErl. 14. 10. 40, Berücksichtig. d. Kriegsverhältn. bei d. Gewerbesteuer. — RdErl. 15. 10. 40, 69 d. Förderungs⸗ mittel f. d. SJ. — Polizeiverwaltung. RdErl. 14. 10. 40, Fristverlängerg. nach 5 4 Abs. 2 d. Gaststättengesf. — RdErl. 18. 10. 40, ge , v. Nebersichten üb. d. Mongtsbezüge d. Reichsbeamten. — RdErl. 19. 10. 40, Inkrafttreten d. RdErl. z. RMD. in d. Reichsgauen d. Ostmark. — RdErl. 14. 10. 40, Angest. im Geschäftszimmerdienst. — RdErl. 16. 109. 40, Kassen⸗ u. Buchführg. f d. zivil. ö RdErl. 18. 19. 40, Abschlußübers. d. staatl. Pol⸗Kassen. — RdErl. 14. 10. 40, Rund⸗ unkempfangsanlagen f. Privatzwecke in Pol-⸗Dienstgebäuden. —
dErl. 14. 109. 40, Dienstkleidg. f. Zivil tra tfahrer d. Ordn Pol, — RdErl. 15. 19. 40, Zustäandigkeit u. Inkrafttreten der f. d. geistige Betreug. v. Ordnc;ol. abgeschloss. Abkommen. — RdErl. 16. 10. 49, Bedieng. u. Munitionsausstattg. d. MP. — RdErl. 16. 19. 40, Bereifg. f. Kraftfahrz. d. SchP. d. Reichs u. d. Gend. — RdErl. 17. 10. 40, Einrichtg. eines ,, amts in Berlin⸗ Adlershof. — RdErl. 18. 10. 40, Nachrichtentechn. . eitschr. — RdErl. 14. 10. 40, Verwaltungsvorschr. f. d. enstkleidg. d. FSchP. — RdErl. 15. 10. 49, ,, — RdErl.
—
I5. 15. 40, Vermerk im Arbeitsbuch üb. Luftschutzausbildg. — RdErl. 17. 10. 40, Weiterfahrt d. Sprengftoffahrz. bei Flieger⸗ alarm. — RdErl. 14. 10. 40, Heilfürs. bei d. Pol. d. Reichs RdErl. 14. 16. 49, Vorbeug. Gesundheitsfürs. bei d. Pol.
1937: Buchstabe A Nr. 390, 609. B Nr. 484, 496,
RdErl. 17. 19, 40, Baul. Sofortmaßn. bei Bomben⸗ u. Brand⸗ 6 — RdErl. 19. 109. 40, Sonderbest. f. d. Inanspruchnahme er f. d. internat. Fremdenverkehr u. Kurbetrieb besond. wichtig. Beherbergungsbetriebe auf Grund d. RLG. Reich s⸗ arbeitsdien st. RdErl. 16. 109. 40, Erfassungsvordr. WJ. — Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. NdErl. 11. 10. 40, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. 6, — Wohl⸗ fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. Beschl. 23. 8. 40, Aufhebg. d. , wegen Unausführbarkeit. — Volks⸗ gesundheit. 2. RdErl. 17. 10. 40, Niederlassg. v. Dentisten. — RdErl. 18. 10. 40, Vorbereitungskurse f. Röntgen Strahlen- u. Laboratoriumsschutzprüfgn. — RdErl. 16. 10. 40, Ostmãärk. Most. — RdErl. 18. 19. 40, Untersuchg. v. Dessertweinen bei d. Einfuhr. — RdErl. 18. 10. 40, Lebensmittelkontrolle (Codex alimentarius Austriacus). — RdErl. 15. 10. 40, Tuberkulosebekämpfg. — Veterinärverwaltung. RdEri. 14. 16. 40, Behandlg. räudekranker Pferde. — RdErl. 15. 10. 40, Zerlegungsentschädign. f. beamtete Tierärzte. — Verschiedene s. RdErl. 18. 10. 40, Stichtage f. d. Beendig. d. Wiederbesiedlg. freigemacht. Gemeinden im Westen. — Neuerscheinun gen. — Stellenaus⸗ schreihungen v. Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 iM für Ausgabe A G6zweiseitig bedruckt) und 2,0 EAM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Wirt cha ft stet.
Ber icrfichtigung der Rriegsverhältnisse ; bei der Gewerbestener.
Der gegenwärtige Krieg hat zu Veränderungen in den be—⸗ trieblichen Verhältnissen vieler Gewerbetreibender geführt. So⸗ weit dem im einzelnen Fall bei der Gewerbesteuer nicht bereits aus Rechtsgründen Rechnung getragen ist, kann ein Entgegen— kommen im Billigkeitswege in Betracht kommen. Die Gemeinden haben, wie einem Runderlaß des Reichsministers des Innern bom 14. Oktober 1940 — VSt 107140 — 5629 zu entnehmen ist, Anträge auf Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen . und mit dem gebotenen ö Verständnis zu prüfen und die durch den Krieg eingetretene Verschlechterung der Ver⸗ — . des Steuerschuldners in angemessenem Umfange dann zu erücksichtigen, wenn die Einziehung der vollen Steuer für den Stenerschuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Auf der anderen Seite darf nicht verkannt werden, daß der Krieg auch die finanzielle Lage der Gemeinden weitgehend beeinflußt hat. Es muß daher von den Steuerschuldnern erwartet werden, daß sie ihren steuerlichen Verpflichtungen pünktlich und gewissenhaft nach⸗ lommen, und daß sie Verschlechterungen in ihren Verhältnissen, die unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage bei An⸗ segung eines strengen Maßstabes noch als tragbar angesehen wer⸗ zen können, nicht zum Anlaß nehmen, mit Anträgen auf Ge⸗ währung von Billigkeitserlaß, Stundung oder Teilzahlungen an die Gemeinden heranzutreten.
Im einzelnen kommt es für die Beendigung der Gewerbe⸗ steuerpflicht bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesell⸗ chaften anf die tatsächliche Einstellung des Betriebes an. Diese liegt nicht erst dann vor, wenn der Betrieb für alle Zeiten, son⸗ dern schon dann, wenn er für eine gewisse Dauer aufgegeben wird. Die Einstellung darf aber nicht von vornherein lediglich als vor übergehend gedacht sein. Die Gewerbesteuerpflicht erlischt also, wenn der „Betrieb“ eingestellt ist In Erwägung zu ziehen sind somit lediglich die Verhältnisse des Betriebs, nicht jedoch die per⸗ sönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers. Ist infolge von Kriegsmaßnahmen, wie Entziehung von Arbeitskräften, Be⸗ schlagnahme von Warenvorräten, Einstellung des Betriebes auf Grund eines Stillegungsbescheids des Bezirkswirtschaftsamtes, Sinken der Wirtschaftlichkeit unter ein tragbares Maß u. dgl., die Erzeugung eines Betriebes eingestellt worden, so spricht eine Vermutung dafür, daß nicht nur ein vorübergehendes Ruhen, sondern eine Einstellung des Betriebs mit der . des Er⸗ löschens der Gewerbesteuerpflicht vorliegt. Bestehen Zweifel, ob eine nicht nur vorübergehende Einstellung des Betriebes vorliegt, so kann es sich empfehlen, die Angelegenheit auf einige Zeit — etwa auf drei bis sechs Monate — zurückzustellen und erst dann nach erneuter Prüfung der Sachlage zu entscheiden. Bei Kapital⸗ gesellschaften endet die Gewerbesteuerpflicht nicht schon mit dem Aufhören der gewerblichen Betätigung, sondern mit dem Auf⸗ hören jeglicher Tätigkeit überhaupt. Das ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist. Die e fen, ,, erlischt also, wenn die Ka⸗ pitalgesellschaft wirtschaftlich gesehen ihr Leben beendet hat, d. h. wenn sie in ihrer Rechtsform nicht mehr besteht und wenn eine Tätigkeit irgendwelcher Art nicht mehr ausgeübt wird. Billig⸗ keitsmaßnahmen können unter Umständen in Betrache kommen, wenn Einzelgewerbetreibende, Personengesellschaften oder Kapital⸗ gesellschaften ihre Betriebsverhältnisse infolge von Kriegsmaß⸗ nahmen in einem so erheblichen Umfange einschränken müssen, daß der normale Gewerbeertrag weitgehend herabgemindert wird, oder wenn Kapitalgesellschaften ihren Betrieb stillgelegt haben, ohne daß daraus eine Beendigung der Gewerbesteuerpflicht folgt. Bei der Beurteilung von Anträgen auf Gewährung derartiger Billigkeitsmaßnahmen ist eine besondere wirtschaftliche Einfüh⸗ lung erforderlich. Für das Rechnungsjahr 1961 wird bei Ge⸗ werbebetrieben, die infolge der Kriegsereignisse stillgelegt sind, auf Grund ihrer Rechtsform jedoch steuerpflichtig bleiben, die Ge⸗ werhesteuer zwar im wesentlichen nnr aus der Gewerbesteuer vom Kapital einschließlich der Dauerschulden und einer sich aus der der Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen etwa ergebenden Ge⸗ werbeertragsteuer bestehen. Es stehen hier aber nicht, wie bei der Gewerbestener der stillgelegten Betriebe für das Rechnungsjahr 1910, Betriebseinnahmen aus dem der Bemessung der Gewerbe⸗ ertragfteuer zugrunde liegenden vorangegangenen Kalenderjahre gegenüber. Das ar gg rr Ziel geht dahin, die still⸗ gelegten oder unterbeschäftigten Unternehmungen möglichstz hald nach Kriegsende wieder voll aufleben zu lassen. Im Wege der Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft werden daher Mittel eingesetzt, um die nn,, . Werte der zum Stillstand gekommenen Unternehmungen der n,, zu erhalten und . die in ihnen verkörperten Arbeitsplätze sicherzustellen. Es würde diesem Bestreben entgegenwirken, wenn durch die Heranzlehung des Betriebs zur Gewerbesteuer dessen Wiederaufnahme nach Kriegsende in Frage gestellt werden würde. Dies wird in der Regel zu befürchten sein, wenn dem stillgelegten Betrieb Unter— stützungen aus der Gemeinschaftshilfe gewährt werden. Es sind daher in ö. Fällen Billigkeitsmaßnahmen in dem erforder⸗ lichen Umfange zu gewähren.
Soweit nach den vorstehenden Ausführungen die Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen in Frage kommt, ist es Aufgabe der Gemeinden, im Einzelfall eine Regelung zu finden, die einerseits die eigene finanzielle Lage und andererseits die Verhältrisse der in Betracht kommenden Betriebe und die wirts aftspolitischen Zielsetzungen angemessen berücksichtigt. Als Billig eitsmaßnahme wird auf Antrag zunächst grundsätzlich eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer für die Dauer der Stillegung zu gewähren sein. Nach der Wiederaufnahme des Betriebs werden die Ge⸗ meinden zu prüfen haben, inwieweit den Steuerpflichtigen eine allmähliche Abtragung der gestundeten Steuern aus den neuen P
— Behrangelegenheikten. Familienunterhalt.
Betriebseinnahmen zugemutet werden kann.
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Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 250 vom 24. Oktober 1940. S. 3
Clearingzentrale geleitet.
Reihe von Maßnahmen vor,
nisation erstrebt wird.
Berliner Börse vom 23. Oktober.
Die Aktienmärkte wiesen bei der Eröffnung der Mittwoch⸗ börse weiterhin feste Haltung auf, obwohl das Geschäft eher ruhiger verlief als am Vortage. Die Abgabeneigung hielt sich jedoch in eugsten Grenzen, so daß sich weitere Kurssteigerungen urchsetzen konnten, da Bankenkundschaft und Berufshandel einiges Kaufinteresse bekundeten.
Am Montanmarkt gewannen Harpener, Klöckner und Mannesmann je „nt, Verkinigte Stahlwerke ise und Buderus 135 75. Von Braunkohlenwerken befestigten sich Deutsche Erdöl um 3 und Bubiag um 1 3. Am Kaliaktienmarkt wurden Salz⸗ detfurth um 16 und Wintershall um 11g 3 heraufgesetzt. In der chemischen Gruppe standen Goldschmidt mit K 2 * im Vor⸗ dergrunde. Farben und v. Heyden setzten je . „ höher ein. Elektra⸗ und Versorgungswerte hatten ruhiges Geschäft. Hier kamen Schles. Gas 1e, Gesfürel R und Deutsche Atlanten 1 3 höher zur Notiz, während Bekula und Charlotte Wasser je /e, AEG z und Siemens Vorzüge 15 einbüßten. Bei den Ma⸗ schinenbaufabriken gaben Deutsche Waffen um 1 nach. Berliner Maschinen stiegen hingegen im gleichen Ausmaße. Bahnbedarf und Schubert K Salzer erhöhten sich je um A , um den gleichen Prozentsatz befestigten sich von Metallwerten Deutscher Eisenhandel und Metallgesellschaft. Bei den Bauwerten wurden Berger um 3, bei den Textilwerten Stöhr um 2 * heraufgesetzt. Von Zellstoffaktien befestigten sich Feldmühle um 356. Außer⸗ dem gewannen Hotelbetrieb unter Berücksichtigung des Divi⸗ dendenabschlages 175. Im Verlauf war die Kursentwicklung an den Aktienmärkten weiter nach oben gerichtet. Vereinigte Stahl notierten 1397 und Farben 19335. Demag befestigten sich um 16e, Erdöl und Rütgers um 116, AEG, Berliner Maschinen und Eisenhandel um 1, Klöckner, BMW, Siemens Vorzüge, Stöhr und Allg. Lokalbahn um M. 23. Vielfach kam es zu Werterhö⸗ hungen bis zu 35 3. .
Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Haltung als gut behauptet. Vereinigte Stahlwerke schlossen mit 1393 und Farben mit 194. Gesfürel, Klöckner, 5a er , und Siemens⸗ Stammaktien befestigten sich gegen den Verlaufsstand um 1½ .
Am Kassamarkt verkehrten Banken unter Führung von Großbankaktien in ausgesprochen fester Haltung. Im einzelnen gewannen Deutsche Bank 2, Dresdner Bank 114. Berliner Han⸗ dels-Gesellschaft ü, Commerzbank 2a und Berliner Kassen⸗ verein 2 35. Vielfach kam es zu Steigerungen um 1 *. Von Hypothekenbanken seien Rhein⸗Westfäl. Boden mit 4 113 und Deutsche Hp. mit 1 genannt. Am Schiffahrtsaktienmarkt be⸗ sestigten sich Nordlloyd um 160 und Hansa Dampf um 11/ , während Hamburg Süd um M R nachgaben. Unter den Bahn⸗ werten zeichneten sich Eutin Lübeck mit 4 3, Schipkau Finster⸗ walde mit 4 235, Halle⸗Hettstedt mit 4 175 und Liegnitz⸗ Rawitsch mit 4 13 durch besonders feste Haltung aus. Beacht⸗ liche Kurssteigerungen erfuhren auch Kolonialwerte, die durch⸗ weg repartiert werden mußten. Hier gewannen Doag 41a, Kamerun 3ise, Neuguinea und Schantung je 495 und Otavi 11 R.. Am Einheitsmarkt der Industriepapiere kam es über⸗ wiegend zu Kurssteigerungen. Zu nennen sind Concordia Berg- bau mit 4 4. Meinecke mit 4 4, Industrie Plauen mit 4 5, Brennabor, Grün & Bilfinger, Gebhardt C Co., Huta und Gebr. Krüger mit 44 und Augsburger Hasenbrauerei mit 16 gegen letzte Notiz vom 14. Mai. Steuergutscheine 1 nannte man mit 1065 gegen 1041 0 am Vortag. Steuergut⸗ scheine II wechselten den Besitzer zu unveränderten Kursen.
Im variablen Pentenverkehr handelte, man die Reichsalt⸗ besitzanleihe mit 154 nach anfänglich 15375 (Vortag 154 / und
Reichsbahnvorzüge, die wieder nur per Kasse notiert werden konnten, unverändert mit 126. Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe weiter Neu eingeführt wurden 4 „ige Südboden⸗Pfandbriefe eihe A bis 6 mit 02M, 4 „ige Südboden⸗Pfandbriefe Reihe 7 mit gi e und 4 ige Preuß. Zentral⸗Stadtschaft Reihe 32 mit 99: bei sämtlichen eingeführten Serien mußten scharfe Repartie⸗ rungen vorgenommen werden. Stadtanleihen waren wiederum nahezu umsatzlos. Gemeindeumschuldung notierte 9, 90 nach 100. Dekosama J zog um 1 3. an. Länderanleihen waren un⸗= verändert. Von Älkbesitzemisfionen sind Lübeck mit — 10 und Rheinprovinz mit 3 zu erwähnen. Am Maxkt der Reichs⸗ anleihen zogen 365er Reichsschätze Folge 2 um * X an, während 38er Folge JV um . nachgaben. Viel beachtet wurde der Ver⸗ kaufsbeginn der 7. Folge der 436igen Reichsschätze.
weisen. . . ; Der Privatdiskontsatz blieb mit 2½ „* in der Mitte unver⸗
ändert. ꝛ . Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 11a
bis 14 & unverändert. — . Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine
Veränderungen ein.
Börsjenpräsident Dr. Fritscher über die Kurs⸗ entwicklung an der Wiener Börse. — Wieder⸗ aufnahme des Handels in Proterłtorats werten
bevorstehend.
Wien, 23. Oktober. Gelegentlich des Sprechtages der Wiener Börse am 23. Oktober äußerte sich Börsenpräsident. Dr. Ludwig Fritscher über seine im Zusammenhang mit gewissen Erschei⸗ nungen im Effekten⸗Freiverkehr eingenommene Haltung, die in letzter Zeit im Mittelpunkt von Erörterungen gestanden hätte. Er könne mit Befriedigung feststellen, daß der Wiener Platz auf seine Anregungen, es nicht zu rein spekulativen Kurserhöhnngen kommen zu . gut reagiert habe. Natürlich könne man sagen, daß die vorhandene hohe Geldflüssigkeit am Aktienmarkt auf relativ wenig Ware stoße, weshalb sich die Tendenz zu steigenden Kursen von selbst einstelle. Aber er müsse demgegenüber doch betonen, daß diese hohe Geldflüssigkeit in erster Linie dem Reich für seine Kriegsaufgaben zur Verfügung stehen müsse. Es wäre nicht gerechtfertigt, wenn am Aktienmarkt mühelos Gewinne verdient würden. Der Börse stünden in Zukunft zweifellos große Auf⸗ gaben bevor. Es sei klar, daß sich bei den deutschen Unterneh⸗ mungen im Zusammenhange mit den Aufbauarbeiten im zukünf⸗ tigen Frieden ein vermehrter Kapitalbedarf zeigen werde. Zu seiner Befriedigung seien grundsätzlich nur zwei Wege möglich, . die Heranziehung von Fremdmitteln oder die Vermeh⸗ rung des Eigenkapitals. Der Kapitalschaffung durch Heran⸗ ziehung von Fremdkapital, sei es auf dem Wege des Bankkredites hder der Emission von Industrieobligationen, seien durch das Er⸗ fordernis eines ausgewogenen Verhältnisses zum Eigenkapital bestimmte Grenzen gezogen. Daher werde zweifellos der Weg der Vermehrung des Eigenkapitals beschritten werden müssen, weshalb das deutsche Wirtschaftsleben auch in Zukunft der Börse als eines öffentlichen kontrollierenden Marktes nicht werde, ent⸗ raten können. Ferner kündigte Börsenpräsident Dr. Fritscher. an, daß in wenigen Tagen eine Verlautbarung über die Wiederauf⸗ nahme des Handels in Protektoratswerten an der Wiener Börse erfolgen werde. Die dazu notwendigen Maßnahmen würden in enger Tuchfühlung der beiden Plätze getroffen werden.
Wir sschaft des Iuslandes.
Wiederaufnahme des beigisch⸗jchweizerischen ; Zahlungsverkehrs.
Brüssel, 23. Oktober. Nach einer Veröffentlichung des Militärbefehlshabers wird der Zahlungsverkehr zwischen Belgien und der Schweiz wiederaufgenonimen und über die Berliner Vorläufig werden nur Zahlungen aus dem J und aus Dienstleistungen überwiesen. Die Regelung des Kapitalverkehrs bleibt einer späteren Verein— barung vorbehalten.
Schweizerisch⸗franzönsches Zahlungsabkommen.
Zürich, 22. Oktober. Wie verlautet, soll zwischen der Sch weiz und Frankreich ein Zahlungsabkommen für Waren abgesch ossen worden sein. Weitere Verhandlungen über ein allgemeines Ver⸗ rechnungs⸗- und ein Wirtschaftsabkommen, das die Waren festsetzt, die gegenseitig gehandelt werden sollen, werden angeblich in diesen Tagen beginnen.
Numänien wählt Schweizer Franken an Stelle des Dollar als neue Verrechnungsgrundlage.
Bukarest, 23. Oltober. e g der Sperrung der rumä⸗ nischen Bankgut aben in New York ist mit sofortiger Wirkung der Schweizer Franken zur Verrechnungsgrundlage genommen worden. Demgemäß werden die Ausfuhrbewilligungen nicht mehr wie bisher gegen ÜSA⸗Dollar, sondern gegen Schweizer Franken verrechnet.
Wichtige Wirtschafstsbeschlüfse des rumänischen Minifterr ats.
Bukarest, 23. Oktober. Der rumänische Ministerrat hat eine Reihe bedeutsamer Beschlüsse gefaßt, die in ihrer Gesamtheit ein wirtschaftliches Programm darstellen, nach dessen Grund⸗ sätzen den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ent⸗ egengearbeitet werden soll. Die erlassenen Bestimmungen 56 ein wirtschaftliches Sosort⸗Programm sowie eine die in Anpassung an die . Verhältnisse stufenweife a ef, werden sollen.
ls Voraussetzung zur Verwirklichung dieser ,
Programme wird in der amtlichen Verlautbarung eine genaue fassung der vorhandenen Vorräte a, die der Regierung einen Ueberblick über die allgemeine ; ͤ Diese Bestandsaufnahme wird sowohl den landwirts n., als auch den industriellen Sektor der Nationalwirtschaft erfassen. Die hierfür erforderlichen Anordnungen werden in Kürze ergehen.
Als erster Punkt im Sofort-Programm wird die Reorganisa⸗ tion des derzeitigen Steuersystems angestrebt, das ent⸗ scheidend für das mangelnde ve , zwischen den landwirtschaftlichen und industriellen reisen verantwortlich
emacht wird. Die Herabsetzung der direkten und indirekten
teuersätze, die in ihrer Uebertreibung die Lebenshaltung verteuern, den Umsatz behindern und dadurch dem Staat ungeheuren Schaden zufügen, soll im Anschluß daran stufenweise geschehen. Bei der Ieh et ung der Steuern soll den ', . Ver⸗ 6 weitgehend Rechnung getragen werden. — Von gleicher
edeutung sind die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung des Staatsapparates, wobei zugleich eine klare und durchsichtige Orga⸗ er Staatsapparat ist übersetzt; von den derzeit im Staatsdienst beschäftigten 381 900 Beamten und An⸗ gestellten würden nur rund 180 600 benötigt, Es ist beabsichtigt, die überzähligen Beamten, soweit sie noch nicht pensioniert werden können, in die im Zuge der gleichzeitig eingeleiteten umänisierung im Wirtschaftsleben er, nnn Stellen überzuführen.
or ,, ermöglicht. a
ĩ
Diese Reformen und eine gestei erte landwirtschaftliche Er⸗ zeugung werden als erste Grundlage f die Wiedergesundung des organischen Wirtschaftslebens , n, Sie gelten auch als Vor⸗ bedingung für die Beseitigung der Unzulänglichkeit der rumänischen Industrie, die trotz billiger Arbeitskräfte und trotz billiger einhei⸗ mischer Rohstoffe teurer arbeite als das Ausland. Zur Verbilligung der eingeführten Rohstoffe wird die Revision der Zolltgrife an⸗ gekündigt. Gleichzeitig soll die Versorgung des Landes mit lebens⸗ notwendigen en n durch entsprechende Maßnahmen auf anderen Gebieten, insbesondere durch rechtzeitige Zuteilung aus⸗ reichender Devisenbeträge, besser als bisher ewährleistet werden. Zur Steigerung des Absatzes der ein heimischen Industrie ollen die verschiedenen Wirtschaftsgruppen in Zwangskartellen u⸗ , werden, an deren Führung keine Juden mehr be⸗ sein dürfen. Da der Handel noch überwiegend in jüdischen Händen liegt, werden mit ftaatlicher Hilfe besondere Verteilungs⸗ organisationen geplant, die mn die industriellen als auch die landwirts f ich? Erzeugnisse direkt, d. h. unter Ausschaltung des jüdischen e an die Verbraucher heranbringen sollen. == Von den weiteren Maßnahmen sei. u. a. noch erwähnt, daß die Divsdendenfestsetzung auf bis 19 8 begrenöt worden ist. Für die Industriearbeiter sind soziale Besserstellungen vorgesehen.
Numãniens Außenhandel im 23 .
Bukarest, 23. Oktober. Laut Angaben des Finanzministe⸗ riums . sich die Ausfuhr im August auf 36107 (2077, 0) Mill. Lei und die Einfuhr auf 2262,3 (id88, 8) Mill. Lei. Trotz der int Vergleich zur Einfuhrverteuerung wesentlich stãrkeren Besserung der bei der Ausfuhr erzielten Preise hat sich die Fandelsbilanz verschlechtert. Zwar hat sich der Ausfuhrüber⸗ schuß nominell von 588,1 Mill. Lei im e e g, August auf a8, 4 Mill. Lei erhöht, doch beträgt diese Erhöhung nur rund 27 33 und bleibt damit wesentlich hinter den im Gesamtaußen⸗ handel zu Tage getretenen Verteuerungen zurück.
—— —
Der türkijche Außenhandel im September.
Istanbul, 28. Oktober 1940. Die türkische Einfuhr hatte im September einen Wert von 55.98 Mill. türk. Pfund gegzn 5, 39 Mill. im Vorjahr und die Ausfuhr einen solchen von 7, 37 gegen 11,93 Mill. türk. Pfund im Vorjahr.
Sapans Außenhandel im August.
Tokio, 28. Oktober. Das Finanzministerium gibt die vor⸗ läufigen Zahlen über den Außenhandel a, . im August 1940 getrennt nach Yenblock und Handel mit dritten Ländern be⸗ kannt“ Die Ausfuhr nach dem Yenblock ist mit 1713 Mill. Jen erheblich niedriger als im August 1939 (206,6), was als ein Erfolg der Regierungspolitik zu werten ist, da der übermäßige Waren⸗ abfluß aus Japan nach dem Kontinent die Preispolitik in. Mutter= lande erschwerte. Ein weiterer Erfolg ist, daß die Einfuhr aus den Jenblockgebieten mit 76,7 S8, 87 Mill. Yen gestiegen ist. Der Export nach dritten Ländern ist mit 145,6 (August 1939 171,2) Mill. Men nur ganz wenig geringer als im Juli, und die N kostende Einfuhr ß mit 306,6 (187,4 Mill. Jen gegenüber dem Vormonat start gefallen, so daß das Passivum des 5
andels 64,5 Mill. Men beträgt. Im August 1939 war die Außen⸗ andelsenthvicklung allerdings günstiger, denn die Ausfuhr war öher und die Einfuhr geringer, 6 daß das Passivum nur 16, Mill. Hen erreichte. Nimmt man die ersten acht Monate des Jahres
eeiligt
usammen, fo beträgt der Einfuhrüberschuß des. Devisenaußen⸗ ö gig im fl Yen gegenüber 487 5 Yen im Jahre 1939.
s Industrie⸗ obligationen hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzu⸗ gn PVerlin sestgestellte lotierungen und telegraphiche Auszahlung, ausländische Geldsorten und Vanknoten
Tele graphische Auszahlung.
9 oo in Blöcken , Wali ⸗ oder
Feinsilbeerr··.
Notierungen
vom 24. Ottober 1940.
Drahtbarren H
133 137
550 38 50
RAM für 100
23 2 21 1
geen der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte . Lieferung und Bezahlung): Originalhũttenaluminium,
fein
—
Aeghpten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh . Argentinien (Buenos ,, . Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ..... Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia). Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki)h. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran)... Island (Reykjavi Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kohe) Jugosflawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah Lettland (Riga). Litauen (Kowno / J Luxemburg (LSuxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) ö. Norwegen (Oslo)). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay ( Monte vid.) Verein. Staaten von
Amerika (NewYork)
igt. Pfr. 100 Afghani
1Pav.⸗Pes. L austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen U engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 11 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19en
100 Dinar
L kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. Lneuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten I füdafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
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24. Oktober Geld Brie:
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221
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen
Brief 9,9 5, 005 7928 74, 32 2102
Anslandische Geldsorten und Banknoten.
—
Sovereigns ..... 20 Francs⸗Stude ... Gold- Dollars ...... Aeg yptische Amerikanische: 1000-5 Dollar... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische Belgische e eee Brafilianische ...... Brit.⸗Indische Bulgarische Dänische: große... 10 Kr. u. darunter Englische: 10 8 u. darunter. ...... Estnische ...... .... Finnische .... ..... Französische .... ... Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Lettländische Litauische: große. 100 Litas u. darunt.
222 *
Luxemburgische ,. 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 8e und neue 500 Lei unter 500 Lei. Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große
Südair. Union
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100 Frs. u, darunt.
für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar 1Pap.-Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
Lengl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
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123.
100 Kronen
100 Lei 100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 1090 Frs.
1 fsüdafr. Pfd. türk. Pfund
24. Oktober Geld Brie 20 38 20,16 1615 1622
499 132 73
13, o 6.60 1,39
100 Pengõ
Geld
4641
23. Oktober
Brief
(b os . Ibs ab, 5