Reichs. und Staatsanzeiger Nr. E57 vom 1. November 1940. S. 2
VI. Typenbeschränkung ö A., Absperr⸗ und Rückschlagventile
1. Gehäuseform
Jede Firma darf für den gleichen Verwendungszweck und die gleiche Nennweite nur eine Gehäuseform für senkrecht eh e de und eine für schräg stehende Spindel herstellen.
2. Oberteile Jede Firma darf für den gleichen Verwendungszweck und die gleiche Nennweite bei e gr,, des gleichen Gehäusewerkstoffes bis NM 50 nur zwei usführungen der Oberteile herstellen. Die Wahl, ob diese mit innen⸗ oder außenliegenden
Spindelgewinden ausgestattet werden, bleibt dem Her⸗
steller überlassen. ; Ueber NW 5h ist nur außenliegendes Spindelgewinde ulässig. Jeder Hersteller darf Ventile mit außenliegen⸗ em pine chene für die gleiche Druckstufe und Nennweite entweder nur mit Säulenaufsatz (Säulen mit Brücke) oder nur mit Bügelaufsatz herstellen. 3. Antrieb Ventile mit senkrechten Spindeln sowie Schrägspindel⸗ ventile bis NW 150 sind nur noch mit steigenden Hand⸗ rädern bzw. steigenden Kettenrädern auszuführen. Bei Zahnradantrieben ist für alle Nennweiten nicht⸗ steigende Ausführung zulässig.
4. Ab sperrventile mit Regulierwirkung Normale Ventile dürfen nicht mit Feingewinde ausge⸗ führt werden, um sie als Drosselventile geeignet zu machen, d. h. Regulierventile sollen immer mit Drossel⸗ bzw. Regulieransatz am Kegel geliefert werden.
5. 3 erwerke für Ventile julässig ist nur die Ausführung, bei der ein Zeiger bzw. eine Skala mit der Spindel steigt. ;
6. Gasventile Gasventile mit Gewindemuffen sind verboten. Bei Gasventilen dürfen nur noch kleine Reinigungs⸗ öffnungen, sogenannte Handreinigungsöffnungen, ange⸗ bracht werden. Bei Gasventilen mit einteiligem Gehäuse, z. B. bei Gasdreiwegventilen, sind große Reinigungs⸗ öffnungen gestattet.
B. Schieber 1. Für jeglichen Verwendungszweck ver⸗ botene Typen:
Rundschieber aus Stahlguß für ND 25;
Ovalschieber aus Stahlguß für ND 40
Ovalfpeiseleitungsschieber aus Stahlguß für ND 20 (Erfatz hierfür: ND 25 oder ND 16);
Schieber mit Gewindemuffen;
Ovalschieber mit abgesetztem Stutzen;
Ovalschieber mit Schlammkanal;
Kanalschieber Bauart „Lindley“ (statt e sind Flach⸗ schieber mit abgesetzkem Stutzen mit Flanschen oder Tonrohrmuffens bzw. . Flachschieber mit Schlammkanal mit Flanschen zu
verwenden);
Kühlleitungsschieber NW 50 (ersetzt . DIN 3206;
Zahnstangengasschieber für Einbau in die Erde;
flache Thiemschieber unter NW 400;
ovale Thiemschieber unter NW 200.
2. Sonstige Einschränkungen a) Aufsätze Jeder Hersteller darf Schieber der gleichen Type mit außenliegendem Spindelgewinde für die gleiche Druckstufe und Nennweite entweder nur mit Säulenaufsatz (Säulen mit
Brücke) oder nur mit Bockaufsatz herstellen. b) Schieber mit Wassertasse Wasser⸗ topf) —
Flachschieber dürfen bei jeder Nennweite entweder nur mit angegossener oder nur mit aufgeschraubter Wassertasse ausgerüstet werden. Ovalschieber dürfen nur mit aufgeschraubter Wasser⸗ tasse ausgerüstet werden. ᷣ An Schiebern für liegenden Schiebereinbau sind offene Wassertassen verboten, ebenso sind geschlossene Wassertassen mit unmittelbar aufgesetztem, dreh⸗ barem Verschlußdeckel verboten, Schieber mit Bockaufsatz mit Wassertasse find ver⸗ boten. Hierfür sind solche mit Sperrtopfbuchse zu verwenden. eh Bockaufsätze für Keilschieber bis M 1s n hf rkg ö. dürfen nur noch wie folgt ausgeführt werden: NW 40 150 Handrad und Kettenrad steigend, über NW. 150 Handrad und Kettenrad nicht steigend. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf Schieber mit Heeg en r ern c d ei Antrieben ist nichtsteigende Ausführung für : alle Nennweiten ul fer ; ö d) Runde Aufsatzsäule Bockhaufsatz ist für alle Schiebertypen bis Nw 609 verboten, Ausgenommen sind alle Schieber mit ,,,, , z. B. Turbinenschieber), ebenso Spezialheißgas⸗ schieber, Hochdruckschieber über ND 16 und hand⸗ betätigte Schieber mit Vorgelege. e) Säulenständer mit Zwischen säulen dürfen nicht auf GD-⸗Armaturen zur Erreichung, einer be⸗ stimmten Höhenlage über Flur unmittelbar auf⸗ montiert werden, und zwar:
a) bei GD- Armaturen mit innenliegendem , für alle Nennweiten; auch unmitte bar aufgesetzte Aufsatzsäulen normaler
Höhe mit und ohne Zeigerwerk sind verboten.
b) bei GD⸗Armaturen mit außenliegendem
Spindelgewinde bis NW 5009. Unmittelbar aufgesetzte Säulenständer mit Zwischen⸗ sfäulen sind nur dort zulässig, wo bei Verwendung
an Stelle von
von GD⸗Armaturen mit außenliegendem Spindel⸗ gewinde unter dem Säulen län ber kein ; hen Bockaufsatz, gegebenenfalls einschließlich Spindel⸗ hülse, bleibt. 9 Schieber in Schnellschluß ausführung mit halb innen- und halb außerliegendem Spindel⸗ ewinde sind verboten, 14 solche mit Hand⸗ ebel mit weiterer über dem Handhebel liegender Spindelführung bis NW 250 einschließlich. g) Abänderungen der Spindelbund⸗ und Stopfbuchspartie er den jetzt üblichen Bauarten der Hersteller
ind verboten.
bh Temperaturgrenze für Keilschieber Schieber mit ungeteiltem Keil sind nur zur Ver⸗ wendung für Dampf für max. 225. C herzustellen. Für Gasschieber s. Schieber⸗DIN⸗Blãätter.
i Um führungen ĩ . Umführungen für Schieber bis ND 16 einschließlich dürfen nur nach Tafel 5 und 5 ausgeführt werden.
An Schiebern mit Stemmuffen und an lach⸗ schiebern mit . aus Gußeisen und Stahl⸗ guß sind Umführungen verboten. Die Umführungen sind hierfür an die Rohrleitung anzuschließen.
k Entlastungen -
Innere Entlastungen sind verboten für lach⸗, Oval⸗
und Rundschieber. Ausgenommen sin Stahlguß⸗ dampf ⸗ und Stahlgußspeisewasserschieber, ferner Winderhitzerschieber. ; 6
h Entwässerungen . ; Ablaß⸗ oder Ein fer ingsstopfen bei Gas⸗, Wasser⸗ und Delschiebern sind nur am Schiebersack, bei Dampfschiebern auch am Schieberstutzen, und nur in den nachstehenden Größen zulässig.
N
W Stopfengröße (Rohrgewinde) 40-200 R ** 250-300 . 350-600 k Stopfen nach DN 9I0 über 600 R 1 20
Verboten sind:
Schieber mit n durch die Spindel oder
mit mechanischer selbsttätiger Entwässerung. Regu⸗
lierventile für Wasserleitungen mit Entwässerung
durch die Spindel sind zulässig.
, . ö.
Reinigungsöffnungen sind lediglich zulässig: bei Flachgasschiebern über NW 309, und zwar in großer Ausführung, wobei die Anord⸗ nung nur am Schiebersack zulässig ist. beisFerngas Heißgas⸗ und schiffschiebern.
Verboten sind:
Seitliche Spülstutzen am Schiebersack für Abwasser⸗
und Schmutzschieber bis einschließlich NM 450,
Reinigungsöffnungen über die ganze Schieberbreite,
Die Wahk der Größe der Reinigungsöffnung bleibt
bis zu ihrer Festlegung freigestellt.
Tank⸗
p) 3Zeigerwerke für Gas⸗ und Wasser⸗
schie ber R
Es sind ausschließlich ßen ge erwerke zulässig: für Schieber: J, für Säulenständer: Skalenzeigerwer Skizze 2).
Verboten sind:
aufgesetzte Skalen an Säulenständern.
o) Keil abdruckschrauben . für handbetätigte Schieber sind nur noch zulässig für ö über NW 500 für Dockschieber.
p) Keil führungen dürfen künftig nür in folgenden Ausführungen her⸗ gestellt werden:
a) normale Keilführung unbearbeitet,
b) bearbeitete Keilführung, diese jedoch nur für handbetätigte Schieber mit erheblichem Diffe⸗ renzdruck auf dem Keil sowie für Kraftantrieb,
e) ,,, . diese jedoch nur für Flach⸗
gasschieber über NW] O0 für liegenden Einbau in waagerechte Leitung. Es fallen u. a. fort: eingegossene Führungs⸗ leisten aus Metall und nichtrostendem Stahl im Gehäuse oder Keil (im Gegensatz zu . nen) sowie die Auskleidung von Gehäuse⸗ führungen mit Nichteisenmetall, rostfreiem Stahl usw.
C. Hydranten
un fies Bauprogramm s. Tafel 7.
erboten sind:
. j
Fydranten mit einfacher Selbstentleerung ohne Druck⸗
wasserschutz.
3. Hydranten mit Kanalanschluß für die b , ,. Anmerkung: Der Entwässerungsanschluß läßt 6h 26 auf andere Weise herstellen, abgesehen davon,
aß diese Anschlußart aus hygienischen Gründen ohne⸗ hin unzweckmäßig ist.
4. Hydranten mit Ventil⸗ oder Hahnentwässerung (auch
für . und mit sonstigen nicht im zulässigen Bau⸗
rogramm (s. Tafel 7) enthaltenen Entwässerungsaus⸗
ührungen.
Entnahmestellen für . sind släsfig n
6
s. nachst.
do *
UNeberfturhydranten mit offenliegenden einzeln abstell⸗
5
baren Ventilauslässen direkt an der Säule.
6. Ventilhydranten für höhere Betriebsdrücke als in den Rormblättern DIR 3221 und 3222 festgelegt.
7. Schieberhydranten bis ND 10 (nicht e srentnahme⸗ tellen). .
8. , mit 2 Ausläufen oder mit 2 Ventil⸗ apparaten und ,
9. Sydrantenbrunnen, d. h. Vereinigung von Ventilbrunnen
und Hydrant.
io. Wagenwaschhydranten mit Ausnahme der NW 50 in der
Ausführung mit 1250 und 15600 mm Rohrdeckung. 11. ö als Uebergangskrümmer ö. B. 3 , re en ö 18. Zapfständer (das ist eine leichte Ausführung der Ventil⸗ runnen). ᷣ ̃ .
Platz für
ss. 1. Skizze 1,
D. Rücschlagklappen und Froschtlappen
1. Froschkla . ,, Gußrohr, ̃ K ab RW 400 lediglich mit Flanschen auszuführen.
2. Um führungen für Rück schlag klappen dürfen nur 63. deren rechter Seite in Strömungs⸗ richtung gesehen vorgesehen werden. .
3. Rückschlagklappen mit Gewindemuffen sind verboten. 2 ö
FE. Zubehör für Gas⸗ und Wasserver sor⸗
gungsanlagen 2 1. Anbohrschellen . * f. sind nur noch mit folgenden Abgängen ben en NWe2s Flanschabgang bzw. R 1 Gewindemuffenabgang, NW 40 Flanschabgang bzw. R Inu Gewindemuffen⸗ abgang, . . NW öo Flanschabgang bzw. R2* Gewindemuffenabgang. Uebergänge zur Hausleitung sind durch Reduziernĩippel herzustellen. r . Verboten sind: . . für seitliche Anbohrung mit Muffen⸗ abgang, : . Ventilschellen mit Muffen⸗ oder Flanschabgang, Anbohrschellen für obere Anbohrung mit oberem Schlitzflansch und mit seitlichen Abgängen jeder Art.
2. Anbohrschieber und Regulierventile aus
Gußeisen sind nur noch wie folgt auszuführen:
NW 25 mit DI;⸗Ovalflansch ND 10, ö NW äh und 50 mit BHIN-Ru nd flansch ND 10. Verboten sind: ö en , Regulierventile aus Metall für den Anschluß der Haus⸗ wasserleilungen zum Einbau in die Erde sowie Anbohr⸗ schieber NW 20 und NW 32.
3. Ventilationsrohre Entlüftung s⸗ 1a mine, . kö
für Wasserkammern, Sammelbehälter usw. sind nur noch in den Rennweiten 100, 150, 200, 2590 und in den üb⸗ lichen Längen 1500 plus 3006 mm auszuführen.
4 Zweiteilige Hilfsmuffen (U eberschieb? mu f e n) . 9. ulässig ist nur noch die Ausführung mit Schrauben verbindung. . —ᷓ
5. Lederdichtun gen ö für das Abschlußteil von Gh-Armgturen über NW 200, z. B. für Klappen, Kegel usw., sind verboten. .
VII. Werbedrucksachen .
Die in den Katalogen enthaltenen Angebotsformen (Druck-, Temperaturgrenzen usw.) müssen mit den DINa Rormen übereinstimmen. Abweichungen sind nach Beendi⸗ gung der zur Zeit erfolgenden Ueberprüfung der DIN⸗ Normen richtigzustellen. kJ
Werbedrucksachen dürfen für die Anschlu . nur noch ö Flanschübersichten von DIN⸗Abmessungen ent⸗ alten. ⸗ VJ
VIII. uebergangsfristen
* .
Vom Tage des Inkrafttretens de Anordnung i he⸗
rechnet gelten folgende Uehergangsbestimmungen:/⸗
1. Wer bedru cks a ch ern t n,, , ni,. IM Gin Neudrucke sind mit sofortiger Wirkung dem Wortlaut
dieser Anordnung anzupassen. . V
Bereits vorhandene Drucksachen dürfen
innerhalb von drei Monaten ungeändert aufgebraucht
werden. Spätestens nach Ablauf dieser Frist ist in ihnen in geeigneter Form auf die Bestimmungen dieser An⸗
ordnung hinzuweisen. n. .
2. Angebote ö . die nicht im Einklang mit der Anordnung stehen, dürfen mit sofortiger Wirkung nicht mehr abgegeben werden, sofern die G6D⸗Armaturen nicht aus Lagervorräten ent-
nommen werden können. *
3. Fertigung
Alle Vorratsaufträge, die in den Armaturenfabriken an
die Werkstätten bereits weitergegeben sind, und alle den
Armaturenfabriken fest übertragenen Kundenaufträge
dürfen ohne . ausgeführt werden.
Flansche dürfen während einer Uebergangszeit von
zwei Jahren nach Erlaß dieser Anordnung noch unge⸗
bohrt geliefert werden.
Gußeisenschieber MD 40 dürfen noch während einer
Uebergangszeit von zwei Jahren nach Erlaß dieser An—
ordnung den Werkstätten zur Fertigung übergeben
werden. ,
4. Auslieferung. 3. .
Ausführungen, die nicht im Einklang mit dieser An—⸗
ordnung stehen, dürfen mit unbegrenzter i auns⸗
geliefert werden, soweit sie bei Erlaß dieser Anordnun dorrätig waren oder nach Punkt VIII, 38 noch hergestellt
werden dürfen. J
IX. Ueberwachung .
Die Geschäftsführung der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung ., Anordnung zu überwachen und mir laufenb über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunftserteilung, ur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur 2 von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. I .
. X. Ausnahmeregelung .
. GD⸗Armaturen nach dieser Anordnung den zu
erfüllenden Aufgaben nicht genügen, können Ausnahme⸗ genehmigungen über die ruppe Armaturen und Maschinenteile, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 16, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir beantragt werden.
XI. Strasbestimmungen uwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des 5 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilun He n ren, und Apparate- Erzeugung (RGBl. Teil 1 G. 24989.
XII. Inkraftsetzͤung⸗ Diese Anordnung tritt am 31. Oktober 1940 in Kraft.
Der Bevoll machtigte für die Maschinenproduktion.
g a rl San ge.
s . einschließzlich lediglich nit Muffen für-