1940 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1940. S. 2

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bedruckten Gewebe in demjenigen Verhältnis zu der ins⸗ n, gelieferten Menge bedruckter Gewebe liefern, in dem ie Lieferung der mit derselben Anzahl Farben bedruckten Gewebe zu der insgesamt gelieferten Menge bedruckter Ge⸗ webe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 gestanden hat. Sie dürfen jedoch von einem Gewebe, das mit weniger Farben bedruckt ist, mehr liefern, wenn sie von einem mit mehr Farben bedruckten Gewebe entsprechend weniger liefern.

Bei der Errechnung der Anzahl Farben ist die Zahl der verwendeten Druckwalzen, Rahmen oder Model zugrunde zu legen und die Grundfarbe (Fond) nicht mitzurechnen.

Beispiel: Sind in der Stichzeit 1 000 000 m bedruckter Gewebe geliefert worden und waren davon . 300 000 m mit 1 . ü 50 000 m mit 2 Farben, 50 000 m mit 3 e.

150 000 m mit 4 Farben, 150 000 m mit 5 Farben,

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200 000 m mit 6 Farben. 50 000 m mit 10 Farben, 50 000 m mit 12 Farben bedruckt, so müssen bei einer Gesamtlieferung von jetzt

50 000 m in einem Vierteljahr ; 15 000 m 30 mit 1 Farbe,

2500 m 5 9, mit 2 Farben,

2500 m 5 9, mit 3 Farben,

7500 m 159 mit 4 Farben,

7500 m 15 9,½. mit 5 Farben,

10 000 m 20 mit 6 Farben,

2500 m 5 oso mit 10 Farben,

2500 m 50/0 mit 12 Farben bedruckte Gewebe geliefert werden. Es dürfen jedoch bei⸗ spielsweise

7500 m * 2500 m mit 4 Farben bedruckte Gewebe geliefert werden, wenn die Lieferung von mit 12 Farben bedruckten Geweben eingestellt wird. 3. Bei der Berechnung derjenigen Mengen, die jetzt von einem mit einer bestimmten t Farben bedruckten Ge⸗ webe . werden dürfen, bleiben diejenigen Mengen

außer Betracht, die sich am 1. Oktober 1940 an bedruckten Geweben am Hager des Unternehmens befanden.

§ 2. Lieferung und Verarbeitung von bestickten Geweben.

1. Unternehmen, die in ihrem Auftrag im 3 be⸗ . seidene Kleider und oder Wäschestoffe verkaufen, ürfen derartige Kleider⸗ und Wäschestoffe vom 1. Oktober 1940 an höchstens in demjenigen Verhältnis zu der ins⸗ gesamt gelieferten Menge Kleider⸗ und Wäschestoffe liefern, in dem die Lieferung von bestickten Kleider- und Te stoffen zu der Hesamtlieferung von Kleider⸗ und Wäsche⸗ stoffen in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 gestanden hat.

2. Unternehmen, die in ihrem Auftrag im Lohn be⸗ 66 kunstseidene Kleider⸗ und Ban n sraffe verarbeiten, ürfen derartige Kleider⸗ und Wäschestoffe vom 1. Oktober 1940 ab höchstens in demjenigen Verhältnis zu der ins⸗ gesamt verarbeiteten Menge Kleider⸗ und Wäschestoffe ver⸗ arbeiten, in dem die Verarbeitung von bestickten Kleider⸗ und Wäschestoffen zu der Gesamtmenge verarbeiteter Kleider⸗ und Wäschestoffe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 gestanden hat.

§ 3.

1. Die in vorstehenden Absätzen festgesetzten Höchst⸗ oder Mindest⸗Lieferungs- oder Verarbeitungsanteile müssen je⸗ weils innerhalb eines Vierteljahres, beginnend am 1. Ok⸗ tober 1940, innegehalten werden.

2. Als Bemessungszeitraum gemäß den vorstehenden Bestimmungen gilt für Unternehmen in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland das Jahr 1939.

3. Lieferungen für genehmigte Ausfuhrzwecke und öffent⸗ liche Bedarfsträger werden von den vorstehenden Bestim⸗ mungen nicht berührt. Derartige Lieferungen bleiben bei der Errechnung von Höchst- oder Mindest-, Herstellungs⸗ oder Verarbeitungsanteilen außer Betracht.

4. Die Reichsstelle kann Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen zulassen.

5. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 4. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Bekanntmachung Nr. 13

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 4. November 1940.

Betr.: Sonderabschnitte VI und VII der Säuglingskarte.

Gemäß § 3 Abs. 2 der VO. vom 24. 8. 1940 (RGBl. 1 S. 1131) zur Aenderung der VO. über die Verbrauchsrege⸗ n für Spinnstoffwaren wird mit Zustimmung des Son⸗ derbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet: Auf die , VI und VII aller für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahre ausgegebenen Reichs⸗ kleiderkarten (Säuglingskarten) dürfen soweit die Karten bis zum 31. Dezember 1940 ausgestellt sind vom 16. No⸗ vember 1940 bis zum 15. Februar 1941 wahlweise entweder je drei Windeln, bestehend aus drei Lagen Windelmull, oder je 5 m Windelmull an Verbraucher . und von ihnen bezogen werden.

Berlin, den 4. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Anordnung Nr. 19 der Reichsstelle für Holz.

Betr.: Sicherstellung und Verwendung von Obstbaumholz. Vom 31. Oktober 1940.

Auf Grund der Anordnung des Beaustragten für den Vierjahresplan über die Bewirtschaftung von Obstbaumhol vom 24. Oktober 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 257 vom 26. Oktober 1940) und des Erlasses des Reichs forst⸗ meisters betr. Bewirtschaftung von Obstbaumholz vom 30. Oktober 1940 III 8b 9493 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung Nr. 39) wird folgendes angeordnet:

§81 (ä) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von landwirt⸗ schaftlichen und gärtnerischen Betrieben, von Parkanlagen

und ähnlichen Anlagen sowie Verkehrswegen sind verpflichtet,

Obstbäume (einschl. Nußbäume) mit einem Stammdurch⸗ messer von 10 em mit Rinde (in Brusthöhe gemessen) und mehr, welche infolge Absterbens zum Abtrieb gelangen werden, zu melden.

( ) Der Meldepflicht unterliegt auch Holz der genannten Art und Stärke, das bereits gefällt, aber noch nicht ver⸗ wertet ist.

82

(I Die Meldung ist unter Angabe der Anzahl der Stämme getrennt nach Holzarten bis spätestens zum 25. November 1940 schriftlich zu erstatten.

(2) Es melden

a) dem für ihren Sitz zuständigen Forst⸗ und Holz⸗

wirtschaftsamt:

die K für die Reichs⸗ straßen, die Landstraßen J. und II. Ordnung und deren Ortsdurchfahrten in Gemeinden unter 6000 Einwohnern,

die staatlichen Part⸗ und Garten⸗ verwaltungen;

b) der örtlich zuständigen forstlichen Prüfungsstelle sForstamt des Staates bzw. des Reichsnährstandes): die Bürgermeister für den gesamten Ge⸗ meindebesitz und für die Verkehrswege, soweit die Meldung nicht gemäß a) durch die Straßenbauämter zu erfolgen hat; .

c) dem Ortsbauernführer: die Eigentümer oder Nutzungsberech⸗ tigten landwirtschaftlicher und gärtnerischer Be⸗ triebe sowie in Privateigentum ö ark⸗ und ähnlicher Anlagen. . Die Ortsbauernführer melden das Ergebnis bis um 10. Dezember 1949 an die örtlich zuständige . Prüfungsstelle (Forstamt des Staates bzw.

es Reichsnährstandes).

(3) Von den forstlichen Prüfungsstellen sind die Mel⸗ dungen nach Gemeinden unterteilt und nach Kreisen zu⸗ ammengestellt dem ö Forst⸗ und Holzwirt⸗ chaftsamt gesammelt bis zum 1. Dezember 1940 einzureichen.

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(I) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sind ver⸗ . die von ihnen gemeldeten Obstbäume (einschl. Nuß⸗ äume) den Be⸗, Verarbeiter⸗ und Verteilerbetrieben der Holzwirtschaft zum Kauf anzubieten. (2 Ueber das nicht zu , geeignete Ast⸗ und Wurzelholz kann frei verfügt werden.

(3) Das zur Verwendung als Nutzholz geeignete Holz darf nur mit . des zuständigen haf und Holz⸗ wirtschaftsamtes verkauft bzw. verwendet werden.

85 4

(I) Die nach § 3 Abs. 3 erforderliche Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Käufer bei Kaufabschluß dem Verkäufer eine Einlaufs enehmigung der Reichsstelle für ok (Ein⸗ kaufsschein) über die dem Einkauf entsprechende Menge übergibt.

(2) Eine Einkaufsgenehmigung nach Abs. 1 ist auch dann erforderlich, wenn Abgabe, Abnahme, Entnahme, Verwen⸗ dung u. ä. durch die gleichen natürlichen und juristischen f, mn erfolgen. .

85

Die Be⸗ und Berarbeiter⸗ sowie Verteilerbetriebe der Holzwirtschaft sind verpflichtet, das ihnen angebotene Holz zu besichtigen und die erfolgten Kaufabschlüsse den forstlichen Brie fen und dem für sie . Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), unter Angabe der Art, Stückzahl und Menge in fim bis zum 15. Februar 1941 zu melden.

86

Den Forst⸗ und , chaftsämtern bleibt es vor⸗ behalten, die nach dem 15. Februar 1941 nicht als verkauft , Mengen G 5) den Eigentümern und Nutzungs⸗ erechtigten zur beliehigen Verfügung freizugeben.

; §87 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser . unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430). 88

Diese Anordnung tritt am 6. November 1940 in Kraft. Berlin, den 31. Oktober 1940. Der Reichsbeauftragte für Holz. ‚. Parchmann.

Betanntmachung.

Die am 5. November 1940 ausgegebene Nummer 190 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Vom 21. Oktober 1940. Verordnung über die Einführung sozialrechtlicher Borschriften im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 26. Oktober 1940.

. über Apothekenkonzessionen in den Reichsgauen der Ostmark. Vom 31. Oktober 19460.

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Berord⸗ a ö,, Jugendwohlfahrt in der Ostmark. Vom 31. Ot⸗ ober ö

7 49

Verordnung über die Nachversicherung der länger dienenden

lanmäßigen Unterführer un annschaften der Motorspor ,, Nationalsozialistischen e Vom ine

Verordnung über den Schutz des 3. November 1940. chutz des Bußtages 1940). Vom

Umfang: c Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RA Po st⸗ versendungsgebühren: 5, 3 Re für ein Stück bei Voreinsendumg auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 2006.

Berlin M 40, den 6. November 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Preußen. Bekanntmachung.

Durch Verfügung der Geheimen Staatspolizei, Geheimes

Staatspolizeiamt, sind auf Grund des Gesetzes Über die Ein⸗ heben kommunistischen Vermögens vom 586. Mai 1933 Reichsgesetzbl. , Seite 293 in Verbindung mit dem 53 über die Einziehung volls⸗ und staats feindlichen Vermögen vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. , Seile 479 und der 3 , vom 31. Mai 1933 Gesetzsamml. S. 207 zugunsten des Preußischen Staates eingezogen worden: 1. die aus dem Besitz aufgelöster Logen und verbotener Sekten stammenden, im Laufe der letzten Jahre sichergestellten Gegenstände aus Silber, und zwar:

15 Kronen, 1 Weihwasserständer, 2 Schalen, 5 Leuchter⸗ arme, 31 Gebetstafeln, 84 Thoraaufsätze mit Glocken, 11. Leuchter, 4 Kannen und Krüge, 3 Sammelbüchsen, 1 Filigranbehälter, 2 Thorarollen, 7 Kelche und Becher, 4 Lampen, 44 Zeichenstäbe (zum Lesen der Thora), 3 große Leuchter, 11 kleine Leuchter, 9 Pokale, 5. Becher, 3 kleine Teller, 1 Serviettenring, 1 Hülse für Dokumente, 1 Schwert . Fellow), 1 große Schale, 1 großer Tafelaufsatz,

Kannen, 8 Leuchterteile, 4 Polalteile, 3 Deckel, 1 Kuge⸗ lungsgefäß, 1 Vase, 3 Zirkel, 1 Glocke, 60 Schaumünzen, Medaillen und Plaketten und verschiedene Kleinigkeiten;

2. das im Inland befindliche Vermögen der ins Aus⸗ land geflüchteten Elsa Sara Lange, geboren am 3. 9. 19603 in Danzig. u dem eingezogenen Vermögen gehören far . . . 1Pkw. Opel⸗Olympia, Kennzeichen 1A 222557, und das Guthaben auf dem Konto bei der Deutschen Bank Depositenkasse C, Berlin W 9, Postdamer Str. 5;

8. die bei dem Ingenieur Josef Kappius, geboren am 3. 11. 1907 in Bochum, zuletzt in Berlin⸗Lichtenberg, Kynaststr. 29, jetzt im Ausland wohnhaft, beschlag⸗ nahmte Schreibmaschine Typ Kappel, ohne Nummer 4. das noch im Inland befindliche Vermögen des Dr. med. Bernhard Israel Schapiro, geboren am 1. 65. 1885 in Dwinstk, Kreis Dünaburg, zuletzt in Berlin, In den 3 Bahnhofstr. 20 wohnhaft. Zu dem eingezogenen Vermögen gehören ins⸗ besondere: das Guthaben auf dem für Dr. Schapiro geführten Sperrkonto Nr. 1406 bei dem Bankhaus August Lenz u. Co., München, Ritter⸗ von⸗Epp⸗Platz 9,

sowie die Ansprüche des Dr. Schapiro gegen

a) die Chemische Fabrik Promonta GmbH. in Hamburg, Hammerlandstr. 162/178,

b) die Chemische . Prof. Dr. Much A.⸗G. in Berlin⸗Pankow, Borkumstr. 2, gf Lizenz⸗ gebühren und andere Bezüge der bestehenden und künftigen Forderung;

5. das gesamte Vermögen des aufgelösten Jüdischen Museumsvereins e. V. in Berlin N 4, Dranien⸗ burger Str. 31, und die diesem Verein von Juden zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellten Gegenstände.

* dem eingezogenen Vermögen gehören ins- besondere: a) alle Museumsbestände des Jüdischen Muse⸗ umsvereins e. V. in Berlin sowie 4 Hefte Schriftwechsel über Leihgaben, b) ein Barbetrag von 1606,57 RA. Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichs⸗ gesetzbl. 1, Seite 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 23. Oktober 1940.

Geheime Staats polizei. Geheimes Staats polizeiamt. . J. A.: Richter.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. . Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. November Hh

at folgenden Inhalt: Teil J. 1. Allgemeines und Geniein⸗ ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die weiteren. ufgaben des Beauftragten für den Vierjahresplan. Vom 18. Oktober 1940. Verordnung über das Resormationsfest 1940. Vom 19. Ottober 1910. II. Arbeitseinsatz, Arbeits beschaffung, Arbeitslosenhilfe, Gesetze, Verordnungen, Erlasset Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Kosten der Rückbeföpde⸗ rung bei Erkrankung usw., Krankenhauskosten und Ueberfüh⸗ rungskosten bei Todesfällen. Anwerbung von Arbeitskräften

bei der . ,, . zu den Bauberufen.

Erfassung und Umsetzung von Facharbeitern unter den Kriegs gefangenen. Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen; hier; Zurüͤck⸗ ziehung von Kriegsgefangenen aus Arbeitsstellen. Arbeitsaus-= rüstung der vermittelten und dienstverpflichteten Arbeitskräfte. e , ,, t; hier: Schulhelferlinnen). Bescheide, Urteile Arbeitsbuchpflicht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschafts⸗ politik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aenderung der Anord⸗ nung über Erstattung von Lohnausfällen, die infolge von Be⸗ schädigung der Betriebe durch Luftangriffe eintreten. Vom 22. Oltober 1940. Verordnung zur einheitlichen Regelung des

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1940. S. 3

elten ga und 10, jetzt in Zürich,

Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen (LohnpfändungsV. 1910). Vom 30. Ottober 1940. Betr.: Werksparen und all= gemeiner Lohnstop. Betr.: Dritte Aenderung der Besonderen Dienstordnung für die Verwaltungen und Betriebe des Reichs und des Landes Preußen im Geschäftsbereich des Reichsarbeits⸗ ministeriums (DO. RM) in der Fassung vom 31. Fanuar 1940. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Dritter Erlaß über einen Generalbau⸗ inspektor für die Reichshauptstadt. Vom 18. Oktober 1940. Verordnung über die Neugestaltung der Webelsburg. Vom 18. Oktober 1940. Betr.: Gemeinnütziges k Durchführung des WGG. Verschmelzung von Wohnungsunter—⸗ nehmen. her? Anerkennung als Organe der staatlichen Woh⸗

Vertriebs wirtschaftliche Tagung in Wien.

Wien, 5. November. Auf dem ersten Vortragsabend der Ver⸗ triebswirtschaftlichen Tagung in Wien, der dem Betriebsaufbau im Handel gewidmet war, sprach Dr. Hans Fäscher SPeeck u. Cloppenburg K.-G. Berlin) über „Aufgaben und Organisation des Einzelhandels“. Der Einzelhandelsbetrieb habe in Erfüllun seiner Aufgabe, die Bedarfsdeckung des letzten Verbrauchers au die bestmögliche Art und Weise zu vollziehen, aus dem Waxen⸗ angebot eine richtige Auswahl für seinen Kundenkreis zu treffen, weckentsprechende a, . zu bilden und darzubieten. Aus 5 Kenntnis der Beschaffungs- und Bedarfsverhältnisse habe er der Industrie . zu geben und seine Kunden zu orientieren, zu beraten und zu beeinflussen. Der Warenkreis müsse auf den Bedarf zugeschnitten, „bedarfsgerecht“ sein. Bei den heutigen Veränderungen des Warenangebotes in mengen⸗ und gütemäßiger Hinsicht habe der Einzelhandel ö. recht die Aufgabe, die letzten Verbraucher über das Warenangebot zu unterxichten, über die gegebenen Möglichkeiten der , zu beraten und nach der Richtung des bolkswirtschaftlich erwünschten Bedarfs zu beeinflussen. Hierfür sollten auch gegenwärtig die Schaufenster⸗ estaltung und die Werbung wichtige Mittel bilden; der Einzel⸗ ane müsse sich darüber klar sein, daß die Unterlassung der Werbung zugleich das Unterlassen einer Leistung für den Ver⸗ braucher' bedeute und der Leistungsausfall auch durchaus empfunden werde. Der Betriebsablauf fr. erhebliche Ver⸗ änderungen durch verschiedene Außeneinflüsse auf der Beschaf= fungs- und Absatzseite, auch das Kostengefüge und die Kosten⸗ entwicklung würden stark berührt. Die Betriebsführung müsse infolgedessen sehr elastisch gestaltet werden. Der große Anteil der menschlichen Arbeitskraft an der Einzelhandelsarbeit dränge mehr und mehr zu einer Rationalisierung mit dem Ziel der Ermög⸗ lichung einer immer größeren Leistung des Menschen. Es sei kein Zweifel, daß hier ein weites Feld für die Gemeinschaftsarbeit aller Beteiligten im Dienste des Verbrauchers vor uns liege.

Dr. Heinrich Do hrendorf, stellvertr. Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Berlin, wies in seinem e g über „Standort und Aufgaben des Groß⸗ handels in der Wirtschaft“ darauf hin, daß sah der Standort des Großhandels in allen Sektoren der Wirtschaft befinde. Es werde oft , , daß der Standort des Großhandels im Güterkreis⸗ lauf der Wirtschaft nicht nur der Industrie nachgelagert ist, son⸗ dern daz ebenso auch der Großhandel vor der Industrie, nämlich als Zulleferant von Roh⸗, Halb⸗ und Hilfsstoffen, und anderer⸗ seits auch der Landwirtschaft vor- und nachgelagert tätig wird. Der Großhandel sei stets ein Glied der Kette des Güterumlaufs. Wenn man methodisch eine Gliederung des Großhandels nach den Gesichtspunkten des Standorts in der Wirtschaft vornehmen wolle, so stelle er sich in drei Formen dar: Absatzgroßhandel, Produk⸗ lionsverbindungshandel und Aufkaufgrohhandel. Im Großhandel, und zwar in allen seinen Formen, . die richtige Zusammen⸗ stellung des Sortiments eine ausschlaggebende Rolle. Die Tätig⸗ keit des Großhandels zerfalle in eine Reihe einzelner Vorgänge, wie Einkauf im großen und Absatz im freien Markt, Vertrieb der Waren auf eigenes Risiko, Lagerhaltung des brancheüblichen Sor⸗ timents, Warenbestellungen auf weite Sicht, Einräumung von Krediten, Herstellung des Ausgleichs zwischen Angebot und Nach⸗ frage und Auswertung des Marktwissens zum Nutzen der Ab⸗ nehmerschaft durch Beratung über Wareneignung, Warengüte, Lagerdispositionen, Absatztechnik und Werbung. Die Rationalisie⸗ rung im Großhandel sei in den letzten Jahren weit vorgeschritten. Jede der Einzeltätigkeiten, die der Großhandel im Rahmen seiner Aufgaben übernehmen muß, habe einer ständigen Verbesserung der Arbeitsmethoden mit dem Ziel unterlegen, durch den geringsten Aufwand an Arbeitskraft und Kosten eine bessere Leistung zu er⸗ reichen. Der Großhandel wirke verbilligend und habe sich als ein wesentlicher Faktor in der Steuerung des Warenumlaufs er⸗ wiesen. Als 6 Ausbildungsziel habe der Großhandel die Aus⸗ bildung zum totalen Großhandelskaufmann aufgestellt. Er wolle den Lehrlingen in seinen Betrieben die volle Ausbildung zum Warenkaufmann geben. Die Zukunft werde den Großhandel vor die Aufgabe stellen, noch weiter an der Verbesserung der Betriebe durch rationelle Gestaltung aller einzelnen kaufmännischen und arbeitsmäßigen Vorgänge zu arbeiten.

Die an r ger n, Aussprache unterstrich die Tatsache, daß der Kaufmann sich heute mehr denn je als Treuhänder des Kunden und der Ware fühle. Erst die in den letzten Jahren auch in der Ostmark vollzogene einheitliche Ausrichtung des Standes gebe die Gewähr dafür, daß diese Treuhänderfunktion richtig erfüllt wird. Allerdings bedürften gewisse Fragen des zeitlichen und regionalen Ausgleiches (Kontingente) noch der endgültigen Bereinigung. Zur Förderung der Leistung des ostmärkischen Handels und seines a m fes wurde ein stärkerer Ausbau der Einrichtungen zur Berufsausbildung für wünschenswert erklärt. Weiter wurde die Notwendigkeit betont, die Sortimente der Fachgeschäfte nicht allzu⸗ . zu beschränken, vielmehr jenes Sortiment zu belassen, das . ie zweckmäßige Versorgung der Bevölkerung, namentlich auf dem

Lande, unbedingt erforderlich ist. Schließlich wurde der Wunsch

ausgedrückt, die Verbindung zwischen den ostmärkischen und den

der Ostmark benachbarten Erzeugern einerseits und dem Groß⸗ und

Einzelhandel, in, der Ostinark andererseits möglichst eng zu gestalten. , , , ,

nungspolitik. Betr. Wohnungsbauprogramm nach dem Kriege; hier: Baupolizeiliche Vorprüfung der Baupläne. Betr.: Finan⸗ zierungshilfe des Reichs zu den Aufschließungsarbeiten und Ge⸗ meinschaftseinrichtungen in Gemeinschaftssiedlungen; hier: Bau⸗ stoffbedarf für Schulbauten in Gemeinschaftssiedlungen. Sach⸗ schädenfesistellungs verordnung; Einführung in den wiederver— einigten Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, Schadenfeststellung und 26 ußgewährung bei kriegszerstörten Gebäuden. Sachschädenfeststellungsverorbnung; Ersatzleistung in Natur. VI. Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des k— (EFu⸗DV.). Vom 26. Ok⸗ tober 1940. .

aft steil.

Weiterer Rückgang der Länderschulden bei fortschreitender Fundierung.

Im abgelaufenen Rechnungsjahr 193940 nahmen die Schulden der deutschen Länder (einschließlich der Hansestadt Bremen) nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts in „Wirt⸗ schaft und Statistik“ um 11,9 Mill. Es oder 0,5 ab; ihr Be⸗ . belief sich am 31. März 1940 auf 2332.6 Mill. RM. Die

einabnahme in den Vorjahren wurde nicht erreicht, da sich bei einigen Ländern ein Investitionsbedarf auf versorgungs- und ernaͤhrungswirtschaftlich wichtigen Gebieten geltend machte, dem der Kreditmarkt trotz des Krieges in vollem Umfang zu ent⸗ sprechen vermochte. Die Tilgungen auf langfristige Anleihen aller Länder wurden von Zugängen u. a. für Wasser⸗ und Kultur bauten (62,0 Mill. FA und Hafenbauten (6,8 Mill. EM) bei Preußen im Endergebnis um 41,1 Mill. Ee, die Einlösungen von Inhaberschuldverschreibungen durch Neubegebungen um 42, Mill. EM weit übertroffen. Hier sind 30 Mill. EMM In⸗ vestierungen in der Elektrizitätsversorgung bei. an zu er⸗ wähnen als ein Teilbetrag der 47 „igen Sächsischen Stagts= anleihe von 1939 (insgesamt 75,9 Mill. EM), die mit 45 Mill. KMA zum Umtausch fälliger Schatzanweisungen diente.

Die verzinslichen Schatzanweisungen nahmen insgesamt um rund 50 Mill. Eb, ab, was einem Fünftel des Bestandes am 31. März 1939 entspricht. Die sonstigen mittelfristigen Schulden verminderten sich um ründ 8 Mill. EM, die schwebende Schuld um rund 109 Mill. RM. Bei den Auslandsschulden und den öffent⸗ lichen Darlehen waren Reinabgänge um 12 bzw. 14 Mill. HA festzustellen.

Ein Erfolg der Schuldenbewegung bei den Ländern ist in der weiteren Fundierung der hier . inländischen Neu⸗ verschuldung zu erblicken. Die langfristige Inlandsschuld machte am Stichtag 63,1 9 gegenüber 59,2 35 zu Beginn des Rechnungs⸗ jahres aus. Im laufenden Rechnungsjahr wird die Fundierung weitere r, Fortschritte machen, vor allem infolge der Begebung der Preußischen Staäatsanleihe von 1940, die zum Umtausch von verzinslichen und unverzinslichen Schatzanweisungen dient.

Wiederaufnahme des Prager Börsenhandels. Prag, 5. November. Am 5. November 1940 wurde der Prager

offizielle Börsenhandel wieder aufgenommen. Die Wiedereröff⸗

nung der Prager Börse erfolgte im Rahmen einer kleinen Feier, an der als Gäste außer den Vertretern des Amts des Reichs⸗ protektors und der ß Protektoratsbehörden der Reichs⸗ kommissar bei der Berliner Börse, Ministerialdixigent Dr. Koehler, und der Präsident der Wiener Börse, Dr. Fritscher, teilnahmen.

Der Präsident der Prager Börse, Pokorny, begrüßte die Erschienenen und wies auf die Aufgaben einer Börse in der ge⸗ lenkten . des Großdeutschen Reiches hin. Die Wieder⸗ eröffnung der Prager Börse wurde hauptsächlich dadurch veranlaßt, daß seit dem Wegfall der Devisengrenzen zwischen dem Protekto⸗ rat und dem übrigen Reichsgebiet ein freier Austausch aller Wert⸗ papiere im Großdeutschen Reich ermöglicht wurde. Nunmehr tritt an die Stelle des bisherigen kontrollierten Freiverkehrs wieder der offizielle Börsenverkehr. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft des Protektorats einen hohen Entwicklungs⸗ 1a erreicht hat und eine rege Nachfrage nach Wertpapieren be⸗ teht. Die Staatspapiere, die mit ihren 44 go igen 4. in⸗ zwischen die Parigrenze wieder erreicht haben, werden in den offi⸗ ziellen Börsenverkehr einbezogen, soweit sie von der Protektorats⸗ re , Dr ene bedient werden. Es ist selbstverständ⸗ 3 daß der Prager Börsenverkehr unter Ablehnung aller Speku⸗ lationsmethoden seinen Aufgaben, der Wirtschaft zu dienen, gerecht werden und daß eine ordnungsmäßige Entwicklung sichergestellt

werden wird.

Aufforderung zur Anmeldung von Vermögens⸗ werten in Eftland, Lettland und Litauen.

Alle deutschen Staatsangehörigen, Vollsdeutsche und An⸗ Chrige des Protektorats sowie een Personen, die ihren Sitz im Inland haben, werden aufgefordert, Vermögenzwerte jeder Art (mit Ausnahme von Forderungen aus dem Waren⸗ verkehr), die sie in den Gebieten der Sowjetrepubliken Estland, Lettland oder Litauen besitzen, zwecks Wahrung ihrer Interessen bis zum 15. November 1940 einschließlich bei der ö Um⸗ siedlungs⸗Treuhand⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin W 8, Mohren⸗ ie 42, anzumelden. Der Anmeldung unterliegen auch An⸗ prüche, die aus Verwaltung, Verwahrung oder Verpfändung oder ähnlichen Rechtsverhältnissen entstanden sind.

Nicht anzumelden sind solche Vermögenswerte, die bereits beim Reichswirtschaftsministerium oder bei der obengenannten Gesellschaft oder einer ihrer Außenstellen in Riga oder Tallinn angemeldet worden sind. Des weiteren sind von der Anmelde⸗

pflicht ausgeschlossen die Vermögenswerte derjenigen Personen, . ᷣ‚. Zuge der Umsiedküng

aus Estland oder Lettland in das

Reich eingewandert sind. Die Anmeldungen sind schriftlich ein⸗ e und mit der Bezeichnung „Vermögensanmeldung Est⸗ ind“ (bzw. „Lettland“ bzw. „Litauen“ zu . bel

und Beweisdokumente ö bei on wr. Nach Ablauf der oben⸗ enannten Frist eingehende Anmeldungen können nicht mehr arbeitet werden.

Wirtschaft des Auslandes.

Der faschistische Handel in Krieg und Frieden. Im Rahmen der Besprechungen, die die ea en g. Handels⸗ delegation während ihrer Deutschlandreise mit der Reichsgruppe Handel führt, hielt am 5. November in Berlin der Präsident der ,, . Handelskonfederation, Abgeordneter Gr. uh Dr. ö lfino, vor der Reichsgruppe und vor Vertretern des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums und anderer Behörden eine grundsätzliche Rede, in der er über die . und das Wirken des faschistischen andels Aufschluß gab. er Redner ging vom korporativen ystem des Faschlsmus aus, das er als ein neues Lebenssystem kennzeichnete, in dem sich die reiht mit höchster Disziplin, die größte Privatinitiative mit dem höchsten Interesse der Nation, das lebhafteste Persönlichkeitsgefühl des Einzelmenschen mit der

mächtigsten Zusammenfassung des Staates verträgt. In diesem neuen System war der

einzunehmen. Dr. Molfino zeichnete ein Bild der faschistischen

delskonfederation, der 31 Nationalverbände (Federationen), die die Berufsgruppen nach Warenarten und Dienstleistungen hu sammenfassen, magere n, sind. Die weitere Unterteilung der Organisation na

gehender 9 licher Betreuung Rechnung. nahmen abgesehen ', . die Verbände sowohl die Groß- als

auch die Einzethändler. Fachwirtschaftliche Kommifsionen,

ge

ndel dazu berufen, seine zentrale Stel⸗ lung im Kreislauf von Erzeugung und Verbrauch wieder voll

andels.- Lung 1009 Traktoren vol Deutschland gekauft und will damit dia

,, In ihrem Mittelpunkt steht die faschistische Han⸗ e

Syndikaten trägt dem Bedürfnis nach ein Von einigen Aus⸗

zwischenverbandliche Ausschüsse und eine bis zu den Gemeinde delegationen reichende regionale Gliederung ergänzen das Bild der Organisation, die 971 000 Betriebe umfaßt.

Während der Zeit der Sanktionen, so führte der Präsident im weiteren Verlauf seiner Rede aus, habe der italienische Handel seine politische Reife voll bewiesen. Der Einzelhändler und seine Mitarbeiter waren stolz, wenn sie ihren Kunden sagen konnten, daß es in ihrem Laden keine englische oder französische Wars äbe. Die Sanktionszeit habe auch klar gezeigt, wie notwendig es ist, den Binnenhandel vom internationalen Handel unab⸗ hängig zu machen. Die großen plutokratischen Nationen hätten za selbst die gutarke Richtung der Nachkriegszeit eingeleitel; die Vereinigten Staaten begannen den Wettlauf mit dem Hochschutz⸗ oll, Frankreich führte das Kontingentierungssystem ein und England wirkte beispielgebend durch die Ersetzung des Systems der paritätischen Zölle durch ein solches der De fe lf Die vermehrte Bedeutung des Binnenmarktes für die nationalen 36 habe in Italien eine rationelle Organisation erfordert.

afür hatte der Handel eine , Bedeutung; er habe den Konsum auf die autarken Erfor u f der Produktion und die Produktion auf die grundlegenden Erfordernisse des Konsums einzustellen. Die Mitarbeit des Handels bei der Ermittlung der Produktions⸗ und Absatzkosten a den korporgtiven Be- hörden die sichersten Unterlagen verschafft, um die Preise fest⸗ setzen zu können. Bereits seit den Sanktionen befinde sich Italien wirtschaftlich im Kriegszustand, so daß dank der neuen Ordnung die Berufsgruppen in Disziplin auf jedes Ereignis gerüstet waren.

Die Konfederation des Handels, so erklärte Dr. Molfino, hatte bereits seit September 1939 besondere Organisationen ge⸗— gründet, die im Falle des Kriegszustandes eingesetzt werden sollten. 3 Redner beschäftigte sich im einzelnen mit diesen Verbänden und hob hervor, daß es ein Beweis n die politische und organi⸗ satorische Reife der kaufmännischen Berufsgruppen sei, daß sich das Korporationsministerium bei Beginn der Rationierung ge⸗— wisser Nahrungsmittel dieser neugegründeten Körperschaften be⸗ dienen konnte. Das besondere Interesse am Binnenhandel hat nie dazu geführt, die Fragen des Außenhandels aus den Augen zu verlieren. Neben der Ueberwachung des Einfuhrhandels, die Präsident Molfino im einzelnen schilderte, ö. die Anstren⸗ gungen um Steigerung des Exportes. Die für den Außenhandel geschaffenen Gemeinschaftsverbände bewirken eine Verstärkung der Kraft des einzelnen Kaufmannes und wollen die vielfältigen Büromanipulationen auf ein Mindestmaß beschränken.

Auf die Zukunft des Handels eingehend, hob Dr. Molfino hervor, die europäische Hef ne et f könne nötigenfalls bis an die Grenze der Selbstversorgung gehen. Die Zusammenarbeit Berlin -Rom —öokio werde auch zu einer europäisch⸗asiatischen Zusammenarbeit unter Einbeziehung von Afrika führen. Jede Blockade gegen Europa würde mithin wirkungslos verpuffen. „Dem der en und dem italienischen Handel“, so schloß der Redner, „öffnen sich neue Bahnen und neue Handelsmöglichkeiten. Hanseaten, Venezianer, Genuesen, Pisaner, die die gesamte Welt in der Kunst des Handels unterwiesen, werden abermals die aus⸗ drucksvollsten Repräsentanten jener neuen Kultur sein, die durch das konstruktive Genie des ö und des Duce unter den Zeichen des Hakenkreuzes und des faschistischen Liktorenbündels geschmiedet wird.“

Die Rede des Präsidenten der . Handelskonfede⸗ ration wurde mit großem Beifall aufgenommen. Der Leiter der Reichsgruppe Handel, Dr. Hayler, beglückwünschte Dr. Molfino für das außerordentliche klare Bild des Handels, das er entworfen hat, und stellte fest, daß viele Probleme . in Italien und Deutschland in gleicher oder ähnlicher Weise darstellen. Dr. . entwickelte im einzelnen die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit der italienischen und der deutschen Handels⸗ organisation, die in einem regen Austausch der Meinungen und Erfahrungen ihren Ausdruck finden soll.

Wiederaufnahme regelmäßiger Handels⸗ beziehungen Belgien⸗ Finnland.

Brüssel, 5. November. Zwischen Belgien und Finnland ist wieder ein regelmäßiger Warenaustausch und Zahlungsverkehr aufgenommen worden. Finnland wird an Belgien hauptsächlich Bauholz . das zum Wiederaufbau des Landes in großen Mengen gebraucht wird. Die belgischen Gegenlieferungen sind bisher nod nicht im , . e w worden. Der Zahlungs⸗ verkehr wird sich über die deutsche Verrechnungskasse abwickeln.

Zum dänisch⸗jugoslawischen Handelsabkommen.

Kopenhagen, 4. November. Zum Warenaustauschabkommen zwischen Dänemark und Jugoslamien, das am 1. November in elgtad unterzeichnet wurde, teilt das dänische Außenministerium heute mit: Die Abmachungen, die für die Zeit bis zum 31. März 1941 gelten, umfassen eine Einfuhr aus Jugoslaien nach Däne⸗ mark im Werte von 1,2 Mill. Kronen und eine . aus Dänemark nach Jugoslawien im Werte von 850 000 nen. Der Unterschied i beiden 6 wird durch gewisse dänische Guthaben in Jugoslawien gedeckt.

Eröffnung einer Reichs autobahnausftellung

in Preßburg.

Am Sonntag, dem 3. November 19409, wurde in Auwesen⸗ 3 der Slowaklschen Regierung und des Deutschen Gesandten owie zahlreicher geladener Gäste die Ausstellung „Die Straßen Adolf Hitlers“ vom Ministerpräsidenten Tuka ö eröffnet. Diese bisher größte Ausstellung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen gibt einen umfassenden Ueberblick über die Reichsautobahnen, ihre technischen Einrichtungen, ihre Bauwerke sowie ihre politische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung. In Vertretung des Reichsministers Dr. Todt hielt Ministerial⸗ rat Dorsch einen grundsätzlichen 3 über die Bedeutung der Reichsautobahnen. Anschließend schilderte der deutsche Ge⸗ , SA.⸗Obergruppenführer von Killinger die Schönheiten der Slowakei und die Notwendigkeit guter Straßen für dieses schöne Land. Zum e . hielt Ministerpräsident Tuka eine graban gelegte Rede, in der er auch auf den deutschen Straßen⸗ au einging und hervorhob, daß die Deutschen in der Vergangen⸗ heit in der Slowakei Straßen gebaut hätten 24 sie es heute wieder tun und daß sie auch in Zukunft in diesem Lande Straßen bauen werden. Mit besonderem Interesse betrachteten die Be⸗ . den Mitteltrakt der Ausstellung, in dem das . erkehrsministerium Pläne einer slowakischen Autobahn zeigte die in der Hauptsache von Ost nach West durch das Waagtal c und an das re, , n,, . angeschlossen werden soll.

Intensivierung der rumãnijchen Landwirtfch aft. 1000 Trattoren von Dentschland gekauft.

Bukarest, 5. November. Wie der Vertreter des Landwirt⸗ schaftsministeriums der Presse erklärte, hat die rumänische Regie⸗

nnr erheblich intensiver durchführen. Mit der Aus- ildung von Traktorenführern wird sofort begonnen und zu diesem ö. mit Hilfe deutscher , eine große Schule bei

ularest eingerichtet. Für jeden Traktor werden 5 bis 6 Trak= torenführer ausgebildet. Im nächsten Jahr sollen 8 Mill. Hektan Land, über die Kumänien verfügt, vollständig bestellt sein.