—
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 9. November 1940. S. 2
Kaufmann, Paula Fanny Sara, geb. Reiß, geb. am 21. 11. 1880 in Mannheim,
Kaufmann, Berthold Israel, geb. am 15. 6. 1904 in Kassel,
Kaufmann, Erna Sara, geb. am 3. 7. 1912 in Kassel,
Kaufmann, Ludwig Israel, geb. am 26. 12. 1876 in Münstereifel, Krs. Euskirchen,
Kaufmann, Gertrud Sara, geb. Esser, geb. am 19. 7. 1891 in Köln / Rh., ;
Klipstein, Oskar Ifrael, geb. am 1. 6. 1898 in Chemnitz, 28
Klipste in, Wera Elfriede Sara, geb. Sußmann, geb. am 29. 10. 1913 in Chemnitz,
Röoblitz, Franz Israel, geb. am 8. 6. 1886 in Braunau / Böhmen, —
3. Koblitz, Fritz, geb. am 2. 8. 1921 in Trautenau / Sudetengau,
4. Königsgarten, Max Ifrael, geb. am 20. 12. 1884 in Nürnberg,
5. Königsgarten, Daisy Sara, geb. Reinemann, geb. am 14. 3. 1906 in Nürnberg,
z. Königsgarten, Ilse Sara, geb. am 13. 4. 1929 in Nürnberg,
Königste in, Louise Sara, geb. Posamentier, geb. am 20. 3. 1879 in Wien, /
Königstein, Gertrude Sara, geb. am 1. 7. 1905 in Wien,
Landauer, Josef Julius Israel, geb. am 3. 5. 1881 in Michelbach a. d. Lücke (Lkr. Crailsheim),
Levi, John Josua Israel, geb. am 13. 3. 1874 in Breslau, U
Levi, Anna Sara, geb. Herrmann, geb. am 3. 3. 1881 in Graudenz,
Levi, Eva Sara, geb. am 12. 9. 1904 in Breslau,
Levi, Ernst Israel, geb. am 5. 12. 1908 in Breslau, Levi, Hans Israel, geb. am 22. 6. 1914 in Breslau,
„Loeb, Hermann Israel, geb. am 24. 9. 1866 in Hechingen / Sigmaringen,
Marz, Karl Friedrich Israel, geb. am 4. 8. 1889 in Unna / Westf.,
Mayer, Moritz Israel, geb. am 26. 6. 1891 in Könen (Krs. Saarburg),
Mayer, Paula Sara, geb. Hayum, geb. am T. 3. 1892 in Könen (Krs. Saarburg),
Mayer, Toni, geb. am 19. 9. 1924 in Könen (Krs. Saarburg),
Meyer, Karl Israel, geb. am 25. 3. 1882 in Herford,
Meyer, Rosa Sara, geb. Deutsch, geb. am 20. 10. 1394 in Reichenberg / Böhmen,
Meyer, Theodora Sara, geb. am 165 3. 1921 in Glogau,
33. Meyer, Klaus Israel, geb. am 31. 1. 1923 in
Glogau,
Meyer, Max Israel, geb. am 10. 2. 1884 in Gel⸗ senkirchen,
Meyer, Rosa Sara, geb. Rosenthal, geb. am 5. 4. 1888 in Holzappel (Unterlahnkreis),
Meyer, Ludwig FIsrael, geb. am 99. 11. 1913 in Gelsenkirchen, ;
Meyer, Hanna Regina Sara, geb. am 31. 12. 1919 in Gelsenkirchen,
38. Meyer, Ida Jutta Sara, geb. am 4. 4. 1921 in
Gelsenkirchen,
Meyer, Henriette Gudula Sara, geb. am 8. 10. 1928 in Gelsenkirchen,
Müller, Meta Recha Sara, geb. Krain, verw. Kö⸗ nigsfeld, geb. am 8. 2. 1890 in Berlin,
Prager, Fritz Israel, geb. am 8. 6. 1876 in Berlin,
Rosenthal, Siegfried Ifrael, geb. am 11. 9. 1879 in Nürnberg,
Rosenthal, Paula, geb. Mainzer, geb. am 13. 2. 1895 in Nürnberg,
Werthheimer, Herbert Israel, geb. am 26.2. 1891 in Talheim (Kr. Heilbronn a. N.),
Werthheimer, Sidonie Sara, geb. Wertheimer, geb. am 17. J. 1900 in Freudental . Ludwigsburg),
Werthheimer, Luzie Sara, geb. am 30. J2. 1928 in Heilbronn a. N.,
Wetzlar, Gerson Israel, geb. am 25. 1. 1879 in
ulda, ; 2 etzlar, Irma Sara, geb. Oberbrunner, geb. am 4. 5. 1886 in Offenburg, Wetzlar, Lars Israel, geb. am 1. 8. 1909 in Köln,
Wittenberg, Robert Israel, geb. am 31.7. 1885 in Rawitsch,
Wittenberg, Ella Sara, geb. Freimanel, geb. am 2. 3. 1895 in Kanitz,
Wittenberg, Adolf Israel, geb. am 10. 1. 1921 in Rawitsch,
Witten berg, Helene Sara, geb. am 12.2. 1922 in Rawitsch,
Wittenberg, Eva Luise Sara, geb. am 26. 7. 1923 in Rawitsch, .
Wittenberg, Stefanie Sara, geb. am 21. 6. 1927 in Breslau,
.Wohlmann, Heinz Josef, geb. am 10. 5. 19065 in Krakau,
Wo hlmann, Margarethe Marie, geb. Weis, geb. am 20. 11. 1905 in Wien. .
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt. Berlin, den 7. November 1940.
Der Reichsminister des Innern. ; J. V: Pfund tner.
Verordnung Über die Nichtbesteuerung der Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeit.
Vom J. November 1940.
Ich verordne auf Grund von 8 18 13 Reichsabgabenordnung das . k 1. Die Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags⸗, ,, und Nachtarbeit sind bei der Ermittlung er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu berücksichtigen. K
ke J 1842
Futtergetreide,
2. Als Zuschläge im Sinn der Ziffer 1 sind die Be⸗ träge anzusehen, die 44 Grund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmung über den Grundlohn hinaus für Mehrarbeit oder für Sonntags⸗, Feiertags⸗ oder Nachtarbeit gezahlt werden.
Die Vorschriften in den Ziffern 1 und W gelten für
die Zuschläge, die nach den 1. November 1940 ge⸗
7 ö
——
zahlt worden sind oder gezahlt werden. Berlin, den J. November 1940. . . ⸗ Der Reichsminister der Fam U J. V: Reinhardt.
2
Die Indexziffer der Sroßhandelspreise im Monatsdurchschnitt Ottober 1940. — Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt f für den Monatsdurchschnitt Oktober auf 110,6 (1918 = 190); sie ist gegenüber dem Vormonat (10,5) kaum verändert. Die Index⸗ ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 110, (— 0,5 vH.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 99,1 (4 04 vH.) und industrielle Fertigwaren 131,2 (4 0,2 vH.)
1913 = 100 Monatsdurchschnitt
September Oktober 1940
Ver⸗ änderung
Indergruppen in vo
JI. Agrarstoffe k IL. Industrielle und Halbwaren III. Industrielle Fertigwaren ... davon Produktionsmittel .. Konsumgüter ....
Gesamtinder
Der Rückgang der Indexziffer für Agrarstoffe ist jahres⸗ . bedingt. Neben den . für f l ö. ie Preise fur Schweine und Trockenschnitzel niedriger als im Vormonat; außerdem wirkt sich die Berücksichtigung der Preise für Kühlhauseier aus. Erhöht haben sich gemäß der monat— lichen Staffelung die Preise für Brotgetreide, Industriehafer, Kartoffelflocken, Mais und Futterhülsen⸗
1109
987 1565 115,5 144.1
110
1102
99, 151 1135
1445
110,5
früchte.
In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren haben sich die Preise für Industriekohle im bestrittenen Gebiet zum Teil durch Angleichung an die Reichsanzeigerpreise etwas erhöht. Daneben wirken sich eine , der Grubenpreise für inländische Eisenerze, Preiserhöhungen für einige eingeführte Textilien und für Bauholz sowie die jahres⸗ zeitliche Staffelung der Preise für 3 und Kalidünge⸗ mittel aus.
Unter den industriellen Fertigwaren haben sich in der Gruppe Konsumgüter die Preise für Möbel, Textilwaren und Lederschuhwerk zum Teil etwas erhöht.
Berlin, den 7. November 1940. Statlistisches Reichsamt.
—
Auslofung.
Die elfte Auslosung der 4/2 (1e) „0 Anleihe des Frei⸗ staates Mecklenburg⸗Strelitz von 1930 findet am Donnerstag, dem 5. Dezember 1940, vormittags 9 Uhr, öffentlich im Regierungsgebäude Il, Zimmer Nr. 39, zu Schwerin statt.
Schwerin, den 5. November 1940.
Mecklenburgisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen.
J. A.: Reinke.
Anordnung Nr. 1
der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber⸗ wachungsstelle I über Abgabepreise für norwegische Fisch⸗ ͤ konserven. . Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 39 ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur e n, und Regelung des Warenverkehrs vom 18. Auguft 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1959) sowie der 1. Aus⸗ führungsverordnung zur Auslandswarenpreisverordnung vom 9. August 1937 (Reichsgesetzbl. J S. 834) erlasse ich mit Zu⸗ immung des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers ür Ernährung und Landwirtschaft und bes Reichskommissars ür die Preisbildung folgende Anordnung:
§51 . Der Abgabepreis des Importeurs für norwegische Fisch⸗ konserven setzt sich aus dem Grundpreis und der . 1. Gewinnspanne zusammen. Der Grundpreis des Importeurs besteht aus: Warenpreis einschl. Verpackung, racht, oll, ollabfertigung einschl. Umsatzausgleichssteuer, riegsversicherung. Die Kosten⸗ und Gewinnspanne des Importeurs darf je 100 Dosen nachfolgende Häöchstsätze nicht überschreiten:
a) Sild in Olivenöl, Arachidöl und Tomatentunke.
an den an die Bei der Abgabe Großhandel Wehrmacht FR. A RM
3.1 281 336 066
, dingley 2 lagig... f, dingleh Jlagig! .?.
—
eas S
—
— —
7 3 66 4
386
6 2 —
5
3 2 2 1 5, 41 3 3, 2 2, 2 I, 4,
—
9 , . —
8 2
*
—
ch
—
de R de en A , =. E SERBSSGEAG
Hꝶʒ american. D
n , 5 9 —
F 9 w 9 9 9 2 , 9
C de be de de dr E = de = de e
20 57 66 73 85
—
y oval
Y oblong. red. . oblong. red.
18
1 1bs.
Der Großhandel darf folgende Höchsts auf seinen Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht
8 0 0 09
ohne Rollgeld) nicht überschreiten: ⸗ a) Sild in Olivenöl, Arachidöl und Tomatentunke.
ma dingley 2 lagig ; ingley 1 lagig.
10 d 1
8 *
w vierkant . mm Baby mm Baby .. oval 30 mm 27 mm 25 mm
16 k Die vorstehend verstehen sich bei Lie
C ——— —
*
— 2 14 . 9
— 9 — 2 — — — —— —⸗— — —
8 SC D
S 9 9 2 2 d 0 —
8 et .
M
—
28
QO C 2 9 90 9 9 2 9 8
e — 41 12 21 8 *
* 9 2 9 9 9 — 28 9 9 9 90 29 o e 0 0 9 o o 8s e e o G o o o o 9 9 o o , o o 0 2 9 0 0 O 9 0 0 9 2 2 — 9 2 2 9 2 9 29 o oo o 2 0 9 9 9 2 2 0 9 0 9 2 9 90 42 d 9 9 9 9 9 9 8 2
d 9 9 — C
2 ᷓ — 95 . Kosten⸗ und Gewinnspannen
erung am Niederlassungsort des Groß⸗
händlers ab Lager.
83
Der Kleinhandel darf e Höchstspannen j 100 Dosen
auf seinen Einstandspreis Rollgeld) nicht überschreiten:
Einkaufspreis zuzüglich Fracht ohne
a) Sild in Olivenöl, Arachidöl und Tomatentunke.
ia dingley 2 lagig . dingley 1lagig
. 1
19 1 . M vierkant ... 20 mm Baby (geräu 17 mm Baby.. r oval... 1. elub 30 mm. Ia club 27 mm. 1. eluh 26 mme. I. club 22 mm.
ꝶ american.
1 2 1 1 2
14 90 2
e
t)
— j 6 8. 9 . D w 9 9
—— — — — —— 2 9 — Q 9 9 9 9 9 9 0 9 0 0 98 . 9 8 , 9 8
äuchertz
. 8 9
M oval „ oblong
sM oblong 1 1b
a/ ia
Durch die vorstehenden Handelsspannen sind
*
sämtliche
Unkosten abgegolten.
Werden mehrere Verteiler in der gleichen Handelsstufe nebeneinander tätig, so müssen sie sich in die Spannen dieser Stufe teilen. ö.
Betreibt der Importeur gleichzeitig ein Großhandels— gift, so darf er nur die Importeurspanne aufschlagen,
etreibt der Importeur gleichzeitig ein Einzelhandel sgeschäftz 6. darf er außer der Importeurspanne nur die Einzelhandels-
panne zuzüglich der etwa entstehenden Ort der Einzelhandelsverkaufsstelle aufschlagen.
wischenfracht zum Betreibt
der Großhändler gleichzeitig ein Einzelhandelsgeschäft, so darf er bei der Abgabe an den Verbraucher nur * g a ch handelsspanne aufschlagen.
85
Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in
Kraft.
Berlin, den 6. November 1940. . Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse
als Ueberwachungsstelle II. Der Reichsbeauftragte. Dr. Pflaum baum.
2. Bekanntmachung
der Reichsstelle , Chemie“ zur . Anordnung über
Gemäß Kühlwasserzu
Kühlwasserzusatzmittel. Vom 8. November 1940.
f 2 Abf. 1 der Allgemeinen Anordnung über atzmittel vom 16. Oktober 1940 (Deutscher
Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 243 vom 16. Oktober 1940) werden folgende Kühlwasserzusatzmittel
zugelassen:
22. 23.
24.
25. 26. 27.
28. 29.
„Glycerin⸗Austauschstoff AAA“ (Frostschutzthittel; giefẽrer: Gesellschaft für . und Oel⸗ ne . Hamburg 36, Neuer Wall 75. ;
Manolin/ ¶ München 2, Sophienstraße 8. . „Seh⸗Frost 39“ 63 utzmitteh; Lieferer: Tech⸗ nische Industrie⸗Erzen ö. ugo Seaydel, Dres⸗ den⸗N. 15, Industriegelände C.
„Dr. Nüsken s Nifrosta“ 8e, th! Lieferert
Br. Rüsten & Eo, Kamen i ;
ERI⸗Frostschutz⸗ ostschutzmitteh; KLieferert
fach 684
r
eorg Schicht A.-G., 969 ig. . „Rexal!/! , ,. Lieferer: Windhövel
ofer K.-G., Wuppertal⸗Oberbarmen 1, Post⸗ rostschutzmittel)h; Lieferer: Leopold Jose 6 mitt, . 165, Schillerstraße 3 . Elefant (Frostschutzmitteh; Lieferer: Gottlob Gpple, Mineralbliwerke, Stuttgart-Bad Cannstati, Quellenstraße 26. ö.
¶Clsolin⸗⸗
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 9. November 1940. S. 3
— 4
pannen je 100 Dosen
rostschußmitteh; Lieferer: Max Noack,
„Glyeerin⸗-Austauschstoff RB“ ( rostschutzmittel; n,. Rettberg C Brandes, Berlin W iß, Düssel⸗ dorfer Str. 10. „Superiol! (Frostschutzmittel); Lieferer: Carl Heinr.
. Kommandit⸗Gesellschaft, Hamburg 11, Post⸗ fach. . „NGN Frostschutz“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Neo⸗ ee c Ce er n e in zen, aft, Mün⸗ chen 22, Widenmayerstr. 32. ; ; ; Thermolin. Grat u gn e, Lieferer: Fritz Schrepfer, München, Implerstraße 18. Roporol“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Robert Pooth C Co., Neuß, Bockholtstraße 86. ö . Eulin“ (Frostschutzmittel; Lieferer: Kurt Müller, Berlin N65, Lütticher Str. 40. . . „Glys⸗-Emgol“ GFrostschutzmittelh; Lieferer: Mün⸗ chener Mineralölprodukten⸗Gesellschaft m. b. H., München 25, Alramstr. 8. —ĩ . „Saxol 104“ (Froftschutzmitteh; Lieferer: Julius Trübsbach, Chemnitz, Schließfach 684. ; . „Kühler⸗-Lithophob“ (Rostschutz und Kesselsteinver⸗ hütungsmittelh; Lieferer: Lithophob⸗Gesellschaft Wellenreuther & Co., Mannheim C3, 20. Postfach 566. „Hosol“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Holze & Sohn, Weißenfels, Langendorfer Str. 11. „MAlbilin⸗Frostschutz-s“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Chemisches Laboratorium Albilin, Berlin⸗Wilhelms⸗ ruh, Schönholzer Weg 2 —. . „Extrolit“ (Frostschutzmittelz Lieferer: Braun & ger Mannheim⸗Rheinau, Düsseldorfer Str. 20. „Polarin⸗bF“ reo h nr, k Wilh. Otto Duesberg & Co., Hervest⸗Dorsten 1 „Erlin“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Rettberg & Brandes, Berlin W 15, Düsseldorfer Str. 10.
. „Arktin“ (Frostschutzmittelh; Lieferer: Dr. August Serrat & Co., Wien, IV., Karlsgasse 15.
„Frost⸗Ex“ (Frostschutzmittelz; Lieferer: Stolte & Charlier, Hamburg 1, Süderstr. 43 47.
„Dixol 1940 41“ re ichn e reh, Lieferer: Henkel & Cie., A.-G., Düsseldorf, Postschließfach 345.
Berlin, den 8. November 1940.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
3 Anordnung
zur Einführung der Anordnung über die Festsetzung von
Preisen für Weihnachtsbäume vom 5. Oktober 19539 in den eingegliederten Ostgebieten.
Vom 8. November 1940.
Auf Grund der Verordnung über die . in den eingegliederten Ostgebieten vom 20. Januar 19490 (Reichsgefetzbl. I S. 210) wird mit Zustimmuna des Beauf⸗ tragten für den Vierjahresplan angeordnet:
— 81 Die Anordnung über die Festsetzung von Preisen für Weihnachtsbäume vom 5. Oktober 1939 en hen Reichsan⸗ zeiger Nr. 241 vom 14. Oktober 1939) gilt au gegliederten Ostgebieten. § 2
9 ö. Anordnung tritt 3 Tage nach ihrer Verkündung in raft.
Berlin, den 8. November 1940.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. Dr. Brebeck.
Anordnung 96
der Reichsstelle für Lederwirtschaft, betreffend Aufhebung der Anordnung 53 (Leder für technische Zweche).
Vom 31. Oktober 1940.
f Grund der Verordnung über den , in der Faffung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Einziger Paragraph Die Anordnung 53 der Reichsstelle für Lederwirtschaft . für technische Zwecke) vom 238. August 1939 (Deutscher eichsanz. Nr. 198 vom 28. Augus
ö am 16. November 1940 außer Kraft.
erlin, den 31. Oktober 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b:: Heimer.
Bekanntmachung.
Die am 8. November 1940 ausgegebene Nummer 192 des J
Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Verordnung über den Bußtag 1940. Vom 31. Oktober 1940.
Verordnung zur Einführung von Vorschriften über den Handel mit 96 schutzmitteln in den eingegliederten O vember 1940.
Verordnung über die Untersuchung von
waren aus dem Protektorat Böhmen und Mähren auf Trichinen.
tgebieten. Vom 4.
Vom 5. November 1940.
kämpfung von Rotständen im Verkehr. Vom 5. November 1949,
,,, zur . der Verordnung zur Be⸗ 0 Zweite Verordnung zur , der Verordnung über
die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige
strasberfahrensrechtliche Vorschriften (Gebühren der Rechtsan⸗ wälte in Strafsachen). an, ovember 1940. h Postver⸗
n . 35 Bogen. Verkaufspreis: (,16 R.. sendungsgebühren: 0, 93 RM für ein unser e, nns. Berlin 96 205.
Berlin NW 40, den 9. November 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
in den ein⸗
arbeiter sein, mit diesem hochwertigen e ,
ten und über den . mit giftigen Bil 3
leisch und Fleisch=
tück bei Voreinsendung auf
Nichtamtliches. Bosttwefe tm.
Jetzt können im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg Ferngespräche mit dem nichtfeindlichen Ausland über deutsche Vermittlungsstellen geführt werden. Ueber die Gebühren geben die Vermittlungsämter Auskunft. ; (
Die Deutsche Reichspost hat den Postsparkassendienst außer in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet jetzt auch im Elsaß und in Lothringen aufgenommen. Auf alle deutschen Postsparbücher können daher, gleichgültig, wo sie . wor⸗ den sind, künftig auch im Elsaß und in Lothringen Beträge ein⸗ und zurückgezahlt werden. Vom 15. Noveniber 1940 an werden den Bewohnern vom Elsaß und von Lothringen die von der Zweiganstalt Straßburg (El) der französischen ? ostsparkasse aus⸗ gestellten französischen Postsparbücher gegen deutsche Postspar⸗ bücher umgetauscht. Die Guthaben werden zum Kurse von 1 Fr. — 5 Y, übertragen. Nähere Auskunft über den Umtausch erteilen die Postämter im Elsaß und in Lothringen.
Stan st used Wife ch aft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 10. bis 18. November. Staatsoper.
Sonntag, den 106. November. Voraufführung. 2. Sy mpho⸗ nie⸗-Konzert der Staatskapelle. Leitung: . von Karajan. Beginn: 111 Uhr. Ausverkauft.
a Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn:
171½ Uhr. ö Montag, den 11. November. Hauptaufführung. 2. Sympho⸗ Staatskapelle. Leitung:
nie⸗ Konzert der . 18 Uhr. Ausverkauft.
Herbert von Karajan. ö . ö Dienstag, den 12. November. annhäuser. Musikal. Lei⸗
tung: Schüler. Beginn: 16 Uhr. . ;
Mittwoch, den 13. November. Cavallerig rusticana / Bajazzo. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 17 Uhr. .
Donnerstag, den 14. November. Die Königin. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn: 17/1 Uhr. .
Freitag, den 15. November. Tanzabend, Erstaufführungen: Die Rekrutierung. — Liebeszauber. — Das Venezianische Kloster. Musikal. Leitung: Tran⸗ tow. Beginn: 17 Uhr.
Sonnabend, den 16. November. Der Rin abend. Das Rheingold. pertsbusch a. G. Beginn: 17 Uhr.
der Nihelungen. Vor⸗ usikal. Leitung: Knap⸗
Sonntag, den 17. November. Der Ring des Nibelungen. 1. Ta
Die Walküre. Musikal. Leitung: Knappertsbusch 29 Beginn: 151½ Uhr. .
Montag, den 18. Noveinber. Mona Lisa. Musikal. Leitung Elmendorff. Beginn: 17 Uhr.
Schauspielhaus. Sonntag, den 109. November. Antigone. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 11. November. Der Wald. Beginn: 17/0 Uhrz Dienstag, den 12. November. Der Wald. Beginn: 171½ U v Mittwoch, den 13. November. Der Wald. Beginn: 171se Uhr Donnerstag, den 14. November. Oberst Vitkoxio Rosft⸗ Beginn: 17½ Uhr. . 15. November. Der goldene Dolch. Beginnt r. Sonnabend, den 16. November. Oberst Vittorio Rossi. Beginn: 171½ Uhr. Sonntag, den 17. November. Antigone. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 18. November. Der Wald. Beginn: 171½ Uhr. Kleines Haus. Sonntag, den 10. November. Wie es euch gefällt. Beginnt 18 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 11. November. 1712 Uhr.
Dienstag, den 12. November. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 13. November.
171½ Uhr. Donnerstag, den 14. November. ginn: 1710 Uhr. Freitag, den 15. November. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 16. November. ginn: 171½ Uhr. 2 den 17. November. eginn: 18 Uhr. Montag, den 18. November. Wie es euch gefällt. Beginn 1I7i/a Uhr.
Aus der Preußzischen Akademie der Wissenschaften.
Am Mittwoch, den 13. November 1940, findet abends, pünkt- lich 18 Uhr, der zweite öffentliche Vortrag dieses Wintersemestergz in der Preußischen Akademie der W en he statt. Professot May Vasmer spricht über das Thema: „Die alten Bevölke⸗ rungsverhältnisse 3, im Lichte der Eprachforschung.
Eintrittskarten (EM 1— und it = 50) sind beim Pförtner der Akademie (Unter den Linden 8 erhältlich.
Kleines Genie. Beginnt
Tageszeiten der Liebe. Kirschen für Rom.
Kirschen für Rom.
Beginn Be⸗ Tageszeiten der Liebe. Kirschen für Rom. Be— Tageszeiten der Liebe
Wirt ch aft s eit.
Die deutsche Forftwirtschaft und ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft.
Ueber das Thema „Die deutsche Forstwirtschaft und ihre Be⸗ deutung für die Gesamtwirtschaft“ sprach am 8. November vor Mitgliedern und Freunden des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes von 1821 Oberlandforstmeister Gernlein, Berlin. Unter den r . des Waldes ist, so führte er u. a. aus, das Holz das für die Gesamtwirtschaft wichtigste. Einst in scheinbar unerschöpflicher Menge vorhanden, galt das Holz nicht als besonders wertvoll. Heute ist es einer der wertvollsten Roh⸗ stoffe 9. die deutsche Gesamtwirtschaft. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat immer neue Verwendungsgebiete für das Holz gefunden. In der Bauwirtschaft . zusammengefügte ge⸗ nagelte oder geleimte Träger und Balken das schwere Bauholz des alten Fachwerks; die ständig arbeitenden und sich werfenden Bretter werden durch abgesperrte Lagenhölzer ersetzt (Sperrplatten und Tischlerplattenj. Durch Zusammenpressen einheimischen Holzes, ö Buchenholzes, wird ein Holz gewonnen, das nicht nur tropische Harthölzer ersetzen, sondern bei verschiedenen Verwendungszwecken sogar . und Stahl ersetzen kann. Noch weitgehender sind die neuen Verwendungsarten, die die Chemie dem Holze erschlossen hat. Die aus der Zellulose gewonnene Zellwolle ist heute so vervollkommnet, daß sie der Baumwolle gleichwertig, für manche Zwecke sogar überlegen ist. Aus gering— svertigem Holz wird Spiritus oder ein brauchbares kohlehydrat⸗ haltiges Futtermittel gewonnen. Verfahren zur Gewinnung einer hochwertigen eiweißhaltigen Futterhefe aus Holz sind erprobt und liegen wissenschaftlich eln — Nicht mehr zu vertreten ist heute die Verbrennung des Holzes in altmodischen Oefen, bei denen weit mehr als die Hälfte der Brennkraft des Holzes dur den Schornstein entweicht. Diese Holzverschwendung muß dur Aufstellen neuzeitlicher Holzdauerbrandöfen beseitigt oder durch Ausnutzung des Holzes in Holzgasgeneratoren n werden.
Auch künftig wird Deutschland bei normal laufender Wirt: schaft . Holzbedarf aus der eigenen Forstwirtschaft nicht decken können. Als Einfuhrländer für 85 werden künftig aber weniger die Staaten Südosteuropas in Frage kommen, als viel ö. Rußland, Finnland und Schweden. Auch die . unseres Kolonialbesitzes wird eine Entlastung der deutschen For
wirtschaft bringen. Allerdings werden noch Jahre vergeben,
2
bevor aus den holzreichen Tropenwäldern wirklich nennens M ' So wird es * *ch
Holzmengen nach Deutschland kommen können, weiterhin Verpflichtung aller Holzwirtschaftler und Holzver⸗ beit so sparsam wie möglich umzugehen — die Aufgabe der deutschen Forstwirtschaft aber, den deutschen Wald so zu bewirtschaften, daß seine Holz= erzeugung ständig zunimmt und das ot nachgezogen wird, das der deutschen rn die höchste und mannigfaltigste Verwen⸗ dung ermöglicht.
Vertriebs wirtschaftliche Tagung in Wien.
Der Fünfte Vortragsabend der Vertriebswirtschaftlichen Tagung brachte mit dem Vortragsthema „Vom Wesen und Sinn der Berufsordnung und der Markterdnung im Handel unter Be⸗ rücksichtigung der durch die Ueberleitung in die Friedenswirt; schaft bedingten Aufgaben“ die Zusammenfassung der in den vor= , Vortragsabenden behandelten Fragen.
r. Paul Quirin, . der Rei n. Handel, Berlin tee über „Berufsordnung oder arktor nungz Die Ziellttzung des Handels.. Ausgehend, vom Wesen und von den Erscheinungen des Marktes behandelte der Vor- tragende die Vorgãn e auf dem „ungeregelten“, „geregelten“ und dem „geordneten“ Markt. Innerhalb einer sinnvollen Markt⸗ ordnung müsse dem Handel neben der Förderung der ,, lichkeit e, Betriebe die Möglichkeit des freien Leistungswett⸗ bewerbes geen werden, der eine Grundvoragussetzung für dle Entfaltung der kaufmännischen Initiative und damit der prö⸗ duktiven Tätigkeit des Handels bilde. Die große Planungsauf⸗ gabe der , . werde über den natlonalen Markt hin⸗ ausreichen und eine Ordnung des gesamten europäischen Wirt⸗ , zum Ziele haben, die auch den ,
rgänzungsraum , e. werde. Hierbei werde es sich zeigen, daß dle bisherigen Regelungen der Marktordnung nicht gus⸗ reichen. Die Ordnung des Berufslebens, d. h. die Schaffung eines einsatzfreudigen und initiativen Handels, werden die prak⸗ tischen Voraussetzungen für eine sinnvolle und reibungslose Ver⸗
1
sorgung des Bedarfs sein. Bis dahin müßte die Marktordnun als Hilfsmittel zur Ueberwindung einer gewissen Uebergangszei erhalten bleiben. .
Das von Oberreg.Rat Dr. Walter Britsch, Reichswirt⸗ schaftsministerium, Berlin, behandelte Thema „Berufsordnung im Handel“ spreche, wie der Vortragende u. a. ausführte, ohne daß das heute noch besonders auffallen würde, positiv zwei Begriffe an, die vor der Machtübernahme nicht ohne weiteres in einem Atemzug genannt werden konnten, die Begriffe Handel und Beruf. Der Handel sei dabei als einheitlicher Begriff zu werten, da ihm bezogen auf die Gesamtwirtschaft, eine einheitliche Aufgabe gestelll sei. Sie bestehe darin, durch besondere Handelsleistungen räum⸗ lich, zeitlich, sorten⸗ und mengenmäßig eine Brücke zwischen Er⸗ zeugung und Bedarf zu bilden und über das Maß reiner Ver⸗ teilungsfunktionen hinaus durch produktive Wirtschaftstätigkeit
dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis der kaufmännisch und deshalb
gesamtwirtschaftlich wichtigen Güterverteilung zu dienen. Die ein⸗ heitliche Aufgabe des Handels weise auf einen einheitlichen Handelsberuf hin, der allerdings nach Leistungs gruꝑpen getrennt verschiedene Stufen der Berufsausübung kennt. Das Bild des Berufsstandes sei einheitlich dasselbe. Ber Handelsberuf sei als solcher in der Gesetzgebung und in den staatlichen Maßnahmen bor der Machtübernahme nicht erwähnt und auch nicht besgnders berücksichtigt worden. Die Gewerbeordnung kenne als gewerbe⸗ polizeiliches Gesetz den Handel nicht als den Träger einer volks— wirtschaftlichen Aufgabe und als Beruf, en e. nur als mutmaß⸗ lichen und möglichen Träger von Handlungen, die die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung unter Umständen stören könnten.
Als ein wesentliches Grundgesetz, das als gewerberechtliches für den Handel das Wirtschaftsrecht geschaffen habe, sei das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom Jahre 1833 anzusehen, das die künftige Entwicklung des Berufsstandes des Handels in der Leistungsgruppe des Einzelhandels regelte. Für den Groß— handel sei im Jahre 1940 eine , , . e kieg chung ergangen, deren Bedeutung, mag diese Regelung auch nur für den Krie und die daran ar ließ e Uebergangszeit getroffen worder sei, nicht hinter derjenigen für den Einzelhandel zurückstehe, Auch hier wirke die ,, von Auslesevoraussetzungen auf die zukünftige Gestaltung des Berufes ein. Die staatlichs Wirt chaftsführung habe bisher mit ihren Maßnahmen einen Rahmen ür die künftige Entwicklung des Handelsunternehmens inner⸗ halb seines Berufes . 2 habe damit die Grundlage ür eine unter der staatlichen Lenkung stehende Entwicklung eine Berufsstandes überhaupt gegeben und werde auch ihren künftigen Maßnahmen die Den d eff und Erhaltung einer Berufsord⸗ nung im Handel zugrunde legen. Die durch den greg geforderten Bewirtschaftungsmaßnahmen, die ganz erhebliche Eingriffe in die Tätigkeit des Handelskaufmannes mit sich bringen mußten, setzten einen berufsbewußten Handelskaufmann voraus.
Weitere Vereinheitlichung der Transport⸗ organisation.
Um die Erfüllung der auf dem Verkehrsgebiet zu leitenden Aufgaben bis zum Kriegsende und nach dem Kriege sicher⸗ zustellen, hat der Reichsverkehrsminister eine straffere Gliede⸗ rung der Verkehrsorganisation durchgeführt. Maßgebend war ö der , daß auch in der Mittelinstanz alle
er 33 (Eisenbahn, Straßenverkehr, Binnen⸗ und See⸗ schiffahrt) in einer schlagkräftigen Organisation zusammen arbeiten müsfen. Es sind daher als Organe der im Reichsver⸗ kehrsministerium gebildeten Hauptverkehrsleitung für größer Reichsteile Gebietsberkehrsleitungen und für kleinere Reichsteile k u worden. Sie sind ae n, gesetzt aus Vertretern der Eisenbahn, der Straßenverkehrsver⸗ wallung, der Binnen- und der Sees iffahrtsverwaltung. Di Bereiche der Gebietsverkehrsleitungen decken sich mit den Bea in der ,, en (Ost in Berlin
est in Essen und Süd in . die Bereiche der Vegrrts! verkehrsleitungen mit den Bezirken der Reichsbahndirektione Die Berkehrsleitungen haben dafür zu . daß alle Verkehr mittel richtig eingesetzt und deren Aufgaben in zweckmäßigen Weise ausgeglichen werden. Die Verkehrsleitungen sollen ö. von bürokranscher Verwaltungsarbeit freihalten. Sie sind kein Behörden und bilden keine besondere Instanz. In den Zu 13 digkeiten der Behörden der Verkehrsverwaltungen tritt kein Aenderung ein.