1940 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Geilage zum Reichs. und Staatsanzeiger Nr. E65 vom 11. November 1940. S. 2

Abs. 2 ist als entbehrlich gestrichen. Ueber Dienstentlassung (Rangverlust)h ist nach § 383 zu befinden. S8 151, 152

schon früher weggefallen. 5 153 Abs. 1 ist wegen 5 29 Abs. 1 nötig geworden: Gegen einen Wehrmachtbeamten kann auch im Frieden wegen eines Verstoßes gegen ein allgemeines Strafgesetz Stubenarrest verhängt werden. 5 80 muß daher auch außerhalb des Feldverhältnisses für Wehrmachtbeamte gelten.

Abs. 2 betrifft die Wehrmachtbeamten, die zu Vorgesetzten über Soldaten bestellt worden find. Er stellt gegenüber aufgetretenen Zweifeln klar, daß sie den Vorschriften der 85 114 bis 124, 147, 147 a unterworfen sind (z. B. die Intendanten des Feld⸗ heeres). Das soll auch außerhalb des Feldverhält⸗ nisses gelten.

Abs. 3 erweitert die Unterstellung der Wehr⸗ machtbeamten im Felde unter das Militärstraf⸗ gesetzbuch durch Einbeziehung der Vorschriften in 38 Sl, S3. S4 bis 86. Die 81, 83 sind zwar nach S 6 KSSVO während deren Geltungsdauer nicht anwendbar. Die Wehrmachtbeamten sind jetzt dem § 5 Abs. 1 Nr. 3 KSSVVO unterworfen. Das Mili— tärstrafgesetzbuch in der durch diesen Entwurf vor⸗ . Form soll aber zunächst auch nach

riegsende fortbestehen und für Krieg und Frieden elten. Ein dringendes Bedürfnis, die Beamten im . auch den Vorschriften des neunten bis elften Titels des zweiten Teils zu unterstellen, liegt nicht vor. unverändert. unverändert in der Fassung des 5 6a KSSDBO. unverändert. sachlich unverändert bis auf den neuen Satz 2 im Abs. 1, wonach gegen ausländische Offiziere keine militärischen Ehrenstrafen verhängt werden dürfen. Das entspricht 57 Abs. 3 KSSVD. unverändert bis auf den neuen Satz 2, wonach gegen Kriegsgefangene keine militärischen Ehren— ö. verhangt werden dürfen. Das entspricht 5 7 Abs. 3 KSSVO und Art. 49 Abs. 1 des Kriegs⸗ gefangenenabkommens von 1929.

Der Entwurf stellt klar, daß der Grund der Bestrafung der Bruch des Ehrenworts oder der Ent— lassungsbedingungen ist, nicht das Entweichen als solches. Nach Art. 50 des Kriegsgefangenenabkom—⸗ mens von 1929 soll ein Kriegsgefangener, der ent— weicht, hierfür nicht gerichtlich bestraft werden.

Die Erwähnung des Landesberrats in dieser Vorschrift ist angesichts der Neufassung der S8 3, 4 RStGB (Artikel J der Verordnung über den Gel— tungsbereich des Strafrechts) überflüssig und daher gestrichen worden. sachlich unverändert. unverändert bis auf die Ersetzung der Worte „Offi⸗ zier der Wache“ durch „Wachhabender Offizier“. unverändert.

Da §9 Nr. 1 auf die Wehrmacht , ist 6 wie früher auf das Heer), war Abf. 2 als ent⸗

ehrlich zu streichen. Im Abs. 1 ist hinter ‚„Kriegs⸗ marine“ das Wort „auch“ eingefügt worden (wegen des Verhältnisses zu 59 Nr. H.

gestrichen wegen Streichung des 511 über den Be⸗ griff „vor dem Feinde“.

unverändert.

C Verhältnis des Militärstrafgesetzbuchs zur Kriegssonderstrafrechts verordnung.

Mit dem Erlaß der ö über die Neufassung des Militärstrafgesetzbuchs beabsichtigt der Chef des Sberkom— mandos der Wehrmacht, die Kriegssonderstrafrechtsverord⸗ nung zu ändern. Ihr Verhältnis zum Militärstrafgesetzbuch wird sich dann wie folgt gestalten: ;

Auf die Strafbestimmungen wegen Spionage (6 2), Frei⸗ schärlerei (6 3), Zuwiderhandlungen gegen die von den Be⸗ fehlshabern in den besetzten ausländischen Gebieten erlassenen Verordnungen (6 ) kann nicht verzichtet werden.

Auch die Strafbestimmung des 8 5 über die Zersetzung der Wehrkraft wird J Die Vorschrift wendet sich nicht nur an solche J die dem Militärstrafgesetz⸗ buch unterworfen sind, sondern allgemein an alle. Zudem hat sich bei ihrer Anwendung bereits eine gefestigte Recht⸗ sprechung entwickelt. Ihre Außerkraftsetzung, soweit sie sich auf Wehrmachtangehörige bezieht, ist daher untunlich. Die Anwendbarkeit der entsprechenden Bestimmungen des Ent—⸗ wurfs (85 78, 81, 83, 99, 102 a) wird für die Geltungsdauer des 5 5 KSSVO ausgesetzt.

Durch die Verbesserungen in den Strafdrohungen ist S5a KSSVæQO nicht hinfällig geworden. Diese Vorschrift gestattet ein Ueberschreiten des regelmäßigen Strafrahmens auch bei allgemeinen Straftaten, insbesondere bei s 330 a RStGB. Zudem ist die Ueberschreitung des Strafrahmens lediglich von den Erfordernissen der Mannszucht und der Ser ge der Truppe, nicht aber von der Gestaltung der Tat im Einzelfalle abhängig.

Die im Entwurf neugefaßten Bestimmungen über uner⸗ laubte Entfernung, Fahnenflucht, Plünderung und über die Unterstellung des Gefolges unter das Militärstrafgesetzbuch sowie über die Ehrenstrafen machen die entsprechenden Be⸗ stimmungen in den 85 61, 6a und 7 988B8O entbehrlich.

D Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Es ist beabsichtigt, etwa einen Monat Zeit zu gewähren,

um der Truppe und den Wehrmachtgerichten Gelegenheit zu eben, sich mit dem Militärstrafgefetzbuch in seiner neuen

ö vertraut zu machen. er Zeitpunkt der Inkraft— etzung soll aber mit einem bestimmten Datum festgelegt

werden. Falls keine Einwendungen gegen dieses Verfahren erhoben werden, wird der Chef des Sberkommandos der Wehrmacht den Tag' der Inkraftsetzung in die Verordnung über die Neufassung des ne e fe hn s einsetzen, so⸗ bald der Zeitpunkt der Verkündung . ö cht Dieser Zeitpunkt wird also etwa einen Monat nach dem Tage der Verkündung liegen.

——

Bekanntmachung. . Die Neulose der 2. Klasse der 4. Deutschen Reichslotterie sind nach den g 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Ein⸗ satzbetrages spätestens bis Freitag, den 15. November 1940, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verkustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen;

Die Ziehung der 2. Klasse 4. Deutscher Reichslotterie beginnt . den 22. Nobember 1940, 7,30 Uhr, im . aal des Lotteriegebäudes in. Berlin, Margareten⸗ raße 6.

Berlin, 11. November 1940.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie. v. Da zur.

Berichtigung.

In der Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanz⸗ bezirk Troppau vom 17. Ektober 1540 (Reichsanzeiger Nr. 2560 vom 24. Oktober 1940) muß es im § 1 Absatz 1 Ziffer 2 statt

„Die Wasserstraßen k von Laczany (General⸗ gouvernement) nach Oklesna.“

richtig heißen: „Die Wasserstraße (Weichsel) von Laczany (General⸗ gouvernement) nach Oklesna.“

Troppau, J. November 1940. Der Oberfinanzpräsident. Troppau.

Auslosungsbekanntmachung. Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes

Braunschweig.

Bei der 15. Ziehung der Auslosungsrechte wurden für das Jahr 1940 gezogen:

Buchstabe A zu RM 12.50 1, 94, 192, 277, 381, 409, 448, 460, 553, 591, 602, 615, 629, 657, 666, 691, 712, 727, 353, JTö565, 760, 787, 794, 797, Sß8, 875, 947, 971, g81, 992, 994, 1004, 1091, 1104, 1112, 11558, 1169, 1181, 1190, 1200, 1224, 1225, 1247, 1274, 1436, 1437, 1498, 1535, 1587, 1609, 1715, 1740, 1747, 1783, 1865, 1917, 1933, 1934, 1943, 2001, 2020, 2021, 2036.

Buchstabe B zu RM 25.— 4205, 4252, 4261, 4288, 4330, 4354, 4359, 442i, 4439, 4569, 46659, 4755, 4815, 456, 4574, 4919, 4994, 5039, 503, 5093, 5iß2, 5175, 5Iss, 5is4, 5237, 524), 5253, 5339, 5ßsßg, Fa5s, 5Saßz, 5öbß, 557, 55ß4, 5644, 5715, 5733, 5754, S/S, sg0, 5819, 5865, Sgai, 5gö5, 5964, 5983, 5995, 6061, 60b2, 081, 66gi, 6697, 6igz, 6id6, 152, 6175, 6176, sigi, sais, 6275, 6357.

Buchstabe O zu E.M 50. 7776, 7826, 7827, 7842, 785s, IJ8652, 7957, S085, So47, Soo, 8080, 815, 82583, 825, 8283,

S559, S312, Säb6ß, S426, S5, S666, S6 ig, s6z4, S653, S571,

S678, S69ß, s7 16, äs, 755, 782, 876, Sszz, S835, S89, Shbö, Soßß, Shgr, 6s, gos.

Buchstabe z zu RM 1090. 9371, g39h, 9414, 9430,

9asö, 4gß, Jö, Sho gägz, Faß, göz, Höch, Höh, rz, MST, 9795, 9796, 9827, 9872, 884, 9892, g9o7, g9e9, g9ag, 9965.

Buchstabe E zu RM 200, 10124, 10 152, 10 158, 10188, 10 192, 10 224, 10 231, 10 264, 10 268, 10 316, 10 333, 10 425, 10 445.

Buchstabe F zu EM. 500. 10 465, 10 477, 10510, 10 526, 10 552, 10 599, 10 657.

Bei der Einlösung werden gezahlt für je RM 1090 Nennwert der Auslosungsrechte. . R- 5009 dazu 41/ “/ Zinsen für 15 Jahre RM 337,50

. RM 837,50

Die Besitzer der gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 31. Dezember 1940 zahlbaren Ein⸗ lösungsbeträge gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig bei der Braunschweigischen Staatsbank Landeshauptkasse in Braunschweig, Dankwardstraße 1, zu erheben. .

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1940 hört die Ver⸗ zinsung des Einlösungsbetrages auf.

Von den in früheren Jahren gezogenen Auslosungs— rechten der Anleiheablösungsschuld sind noch nicht eingeloͤst:

Buchstabe A zu RM 12.50 Nr. 20 1939, Nr. 140 1931, Nr. 184 1932, Nr. 276 1935, Nr. 389 1937, Nr. 486 1938,

Nr. 487 1935, Nr. 778 1935, Nr. 883 1934, Nr. 978 1934,

Nr. 1251 1937, Rr. 1379 1939, Nr. 1407 1939, er. 1428 1939, Nr. 1475 1938, Rr. 14697 1953, Nr. 1726 1935, Rr. 1733 1954, Nr. 1750 1935.

Buchstabe B zu RM 25.— Nr. 4232 1932, Nr. 4241 1934, Nr. 407 1959, Nr. 4684 1958, Nr. 46587 1535, Nr. 4793 1959, Nr, 489 1539, Nr. 4505 1939, Nr, 4932 1954, Nr. 5112 1937, Rr. S706 1535, Nr. 5209 1537, Rr. 57 4 1939, Rr. S584 15536, Rr. 6425 1539, Nr. 5143 1555, Rr. 575

19358, Nr. 6014 1934. Nr. 6018 1929, Nr. 6219 1934, Nr. 6297 1934, Nr. 6368 1937, Nr. 6432 1939, Nr. 6435 1931.

Buchstabe O zu RM 50. Nr. 7823 1930, Nr. 80831 1938,

Nr. 80382 1935, Nr. 8356 1939, Nr. 8456 1936, Nr. 8579 1932,

Nr. 8672 1938, Nr. 8803 1938, Nr. 8827 1935, Nr. 9017 1938.

Buchstabe D zu Ei 100. Nr. 9304 1938, Nr. 9361 1932, Nr. 9395 1939, Rr. 9453 1937, Nr. 5850 1936, Nr. S864 1959, Nr. 99 id 1935, Nr. 9922 1939.

Buchstabe F zu RA 500. Nr. 10 453 1939, Nr. 10 466 1939. .

Die Einlösungsbeträge zu diesen Nummern sind mit dem 31. Dezember des hinter den Nummern vermerkten Jahres aus der Verzinsung gefallen.

Braunschweig, den 8. November 1940.

Braunschweigische Staatsbank. Direktorium.

Ausnahmegenehmigung

zur Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Beschlagnahme von Baueisen),

vom 11. November 1940.

Auf Grund der Bestimmungen des 5 8 der Anordnung 2 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirt⸗ schaftung vom 23. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 23. Mai 1949 erteile ich im Einver⸗ nehmen mit dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft und mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers die

allgemeine Ausnahmegenehmigung,

daß die den Bestimmungen der Anordnung 2 unterliegenden Bauherren und Bauunternehmungen mit sofortiger Wirkung berechtigt sind, ohne Abgabebescheid des Generalbevollmäch⸗ tigten für die Regelung der Bauwirtschaft die beschlagnahmten Bestände, soweit über sie noch nicht gemäß den Bestimmungen der 1. Durchführungs⸗-Anordnung zur Anordnung 2 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 135 vom 15. Juni 1940) anderweitig verfügt ist, an die Mitglieder der Fach gruppe Eisen⸗ und Stahlhandel zu veräußern.

Die Mitglieder der Fachgruppe Eisen⸗- und Stahlhandel sind berechtigt, ohne Zuweisungsbescheid des Generalhevoll⸗ mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft die beschlag⸗ nahmten Bestände zu erwerben. .

Der Eisen⸗ und Stahlhandel ist verpflichtet, nach Abschluß des Kaufvertrages sofort der zuständigen Qbersten Bauleitung der Reichsautobahnen das übernommene Material unter, An⸗ gabe der Sorten, Abmessungen, Mengen sowie des Eigen⸗ kümers und des Lagerplatzes zu melden. Die Beschlagnahme des vom Eisen⸗ und Stahlhandel übernommenen Materials erltsch mit dieser Meldung.

Der Eisen⸗ und Stahlhandel ist zur Zahlung einer Ent⸗ schädigung nach den Bestimmungen des 57 der Anordnung ? bzw. des 3 8 der 1. Durchführungs⸗Anordnung verpflichtet.

Der Eisen- und Stahlhandel hat bis späfestens 1. April 1941 der für seinen Geschäftssitz zuständigen Obersten Bau⸗

leitung der Reichsautobahnen für die a,. Grund dieser Aus⸗

nahmegenehmigung bezogenen Erzeugnisse eine entsprechende , . ur . zu stellen. Die Auf⸗ gabe einer Lagerersatzbestellung ist insoweit unzulässig. Ich erteile ferner die allgemeine Ausnahmegenehmigung,

daß der Eisen⸗ und Stahlhandel entgegen den Bestimmungen der 2. Durchführungs⸗Anordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 2 des für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung nicht zu einer Anfrage bei den Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen ver⸗ pflichtet ist, wenn das zur Ausführung eines Auftrages er⸗ fovderliche Material den gemäß obiger Ausnahmegenehmigung übernommenen Beständen entnommen werden kann.

Berlin, den 11. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.

Nichtamtliches. Bosrmwesen.

Feldpostpäckchen.

etzt sind wieder Feldpostpäckchen bis 1000 g in beiden Rich⸗

i, h! nicht nur von der Heimat ins Feld, sondern auch vom Feld in die Heimat zugelassen.

Postdienst mit dem neutralen Ausland.

Zwischen Luxemburg und dem neutralen Ausland (auch den besetzten ,, sind jetzt Briefe, Postkarten, e Tg. Warenproben, Geschäftspapiere und HMischsendungen (gewöhnliche und eingeschriebene) in beiden Richtungen zugelassen. Die Ver⸗ ordnung vom 2. April über den Nachrichtenverkehr muß beachtet werden. .

Wir micha ft sᷓeri.

Außenhandels aussprache mit der italienischen Handelsdelegation in Hamburg.

Die Reichsgruppe Handel, auf deren ine, die Vertreter des italienischen Handels eine Fahrt durch Deutschland, das Pro⸗ tektorat, das Generalgauvernement und die besetzten Gebiete bexeits durchgeführt haben, hatte die Behandlung der Außenhandels— fragen nach Hamburg gelegt, wo die Gäste am ,, ein⸗ ,,. Auf einer . bei der Wirtschaftskammer Nordmark am Sonnabend wies deren Leiter, de la Camp, nach Begrüßung der Gäste darauf hin, daß der Mittel unkt des Ueber⸗ seehandels sich zur Zeit auf die kommenden Aufgaben im Uebersee⸗ eschäft vorbereitet und er zudem Mittel und k Kriegszeit bedingten Umstellung gefunden hat. Der Leiter der Abteilung Außenhandel, Staatsrat Helfferich, sprach über grundsätzliche . andelsfragen. Er HPehandelte die Kontinentalidee bzw. die Gro n,, die Nationalisierung und die Struktur des Außenhandels. Die wirtschaftliche Groß⸗

ege zu einer durch

winnmora

raumbildung sei ein unabwendbares Zeitgeschehen. Dieser Bildung liege der gesunde Gedanke zugrunde, daß die Volkswirtschaft der ö vorangehe und die Holkowirtschaft zur kontinen⸗ talen Wirtschaft, zur Großraumwirtschaft erweitert werde. Gesund entwickelte wirtschaftliche Großräume bzw. Kontinente würden einen viel gewaltigeren , , untereinander ermöglichen, als es jemals der Fall war. Die Nationalisierun des Außen⸗ handels werde heute überall stark betrieben 3 müsse man immer daran denken, daß der Außenhandel feinem . nach international ist. Man? solle nicht mit Zwangsmaßnahmen arbeiten, sondern den Umfang der Nationalisierung des Außen⸗ handels der Tüchtigkeit der Kaufleute und dem , der Wirtschaftslenkung überlassen. Die Verteidigung und ehauptung unserer Wirtschaft vor und in diesem Krie se habe wohl zu einer straffen Kontrolle und ,,, ,. rh doch stellten diese n n, , einen Ausnahmezustand dar. Die alten liberalisti⸗ schen . seien heute abgetan, Wirtschaftsstreben und Ge⸗

seien heute dem Volkswohl untergeordnet. Richtung,

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Ar 255 vom 11. November 1940. S. 3

Ziel und Ausmaß der Wirtschaft würden von hoher Warte gegeben werden, aber innerhalb der neuen Wirtschaftsauffafsung * der Kaufmann frei. Geschäftsführer Bafson erörterte im einzelnen die deutsch⸗-italienischen d , , , . Deutsch⸗ land und Italien ergänzten . gut im Handelsaustausch, für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen in der , . und für eine reibungslose Zusammenarbeit bestünden die besten Aussichten. Der Direktor der Außenhandelsabteilung des faf istischen Handelsverbandes, Dr. Groja sprach n. Schluß der zahl⸗ reichen Referate über die künftige Gestaltung des lia frnisfi⸗ Außenhandels und über die i fh ire m, e , Der Redner stellte die Forderung, daß im Außenhandel eine sorg⸗ , Auswahl stattfinden müsse und nur einwandfreie 6 hic assen werden dürften. Auch er drückte, wie verschiedene edner vor ihm, den Wunsch und die Zuversicht aus, daß die Zu⸗ sammenarbeit des deutschen und italienischen Handels noch stärker werden und der Austausch der Güter noch weiter erhöht würde.

Anschließend fand eine rege Aussprache zwischen den deutschen und italienischen aufleuten statt.

h rh; gab Bürgermeister Krogmann im Namen des Reichsstatthalters und Gauleiters im Hamburger Rathaus für die italienischen Gäste einen Empfang. Der Besuch in der Hansestadt würde den Gästen zeigen, daß der alte Hanseatengeist noch lebe und Hamburgs , sich nun zum zweiten Male wieder aufrichte und neue Wege suche. Hamburgs Wunsch sei eine in jeder Beziehung gedeihliche Zusammenarbeit mit Italiens Handel. er Hafenbesichtigung bot sich am Abend dem Teiter der Ges äftsstelle 11 der Abteilung 4 Otto 8aeisz, Gelegenheit, über die Struktur des hamburgifchen Außenhandels zu sprechen. Er zeigte an Beispielen aus der n,, ,, einzelner Häuser, wie sich Samburgs Handel in Ueberfee entwickelt hat, und gab ferner ein Bild über Umfang und Bedeutung der in Hamburg ansässigen Außenhandelsunternehmen sowie ihrer Niederlassungen und Vertretungen in Uebersee.

—— —— —— Wirtschaft des Auslandes.

Englands Arbeitslosigkeit bleibt.

Von offizieller englischer Seite war mitgeteilt worden, daß in England am ö 16. 9. 1940 noch 613 671 Arbeitslose ge⸗ zählt worden seien. Der „Manchester Guardian“ stellt hierzu aus⸗ drücklich fest, daß diese Ziffer nicht stimmt, sondern daß sich unter i , . der in den bisherigen Arbeitslosenstatistiken ent⸗ haltenen Angaben über vorübergehende Arbeitslofe eine Gesamt⸗ iffer von 830 756 Arbeitslosen zum genannten Stichtag ergibt.

ach den Feststellungen des englischen Blattes ist die Arbeitslosig⸗ keit in England also nicht zurückgegangen, sondern bewegt sich auf

dem seit Mongten bekannten Stande von über 800 000 Arbeitslosen.

Recht 1, ist auch die Mitteilung des „Manchester Guardian“, daß eine e, ,. der Arbeitslosigkeit auf die ein⸗ elnen Industrien nicht mehr bekanntgegeben wird. Das Blatt en hierzu wörtlich:

„Dadurch soll offenbar vermieden werden, daß Rücchlüsse auf besondere Schädigungen einzelner Industriezweige durch Luft- angriffe gezogen werden können.“ .

Damit gibt die englische Zeitung zu, daß die Wirkungen der deutschen Luftangriffe in ganz England so verheerend fi daß sie sofort erkennbare Rückwirkungen auf die Beschä tigungslage

zeitigen.

Der franzöfische Finanzminifter über die neuen Finanzgesetze.

Genf, 9. November. Der französische Finanzminister Bou— thillier erläuterte in einem Interview die jetzt im Gesetzblatt er— schienenen Finanzgesetze, die sich auf den Zahlungsverkehr mit

echseln und Schecks beziehen. Die französische Regierung beab⸗ sichtigt danach mit den neuen Maßnahmen, die Preise zu „diszi⸗ linieren“, die nationale Wirtschaft anzukurbeln und gleichzeitig die Durchführung der großen öffentlichen Arbeiten sowle die Finanzierung der Industrieunternehmungen zu erleichtern. Die . Steigerung des Geldumlaufes bei unzureichendem Umfang er angebotenen Verbrauchsgüter bilde eine Gefahr für die Solidi⸗ tät des Wirtschaftssystems. Es sei deshalb notwendig, die gefähr⸗ lichen überzähligen Zahlungsmittel zu reduzieren und im Rahmen des möglichen die Banknoten durch den Scheck zu ersetzen. Es sei dabei erforderlich gewesen, nicht nur andere Modalitäten für die Barzahlung, sondern auch für die Fristzahlung zu finden. Der Staat werde auf das Kreditverfahren zurückgreifen. Die amtlichen ztellen würden in hun nt auf dem Kreditwege einen Teil ihrer usgaben für erhaltene Leistungen und Lieferungen regeln.

Steigender Ertrag der italienischen Kohlen⸗ er zeugung.

Rom, 9. November. Der Duce hat in Gegenwart des ö. rationsministers den Präsidenten und den Administrator der

italienischen Kohlenverwaltungsgesellschaft „Azienda Carboni

taliani“ empfangen, die ihm einen Tätigkeitsbericht gaben. Die

ruppe, deren Kohlenerzeugung im Jahre 1935 rund 700 000 t und im Jahre 1958 rund 1,25 Mill. t betrug, hat heute eine Jahresleistung von 3 Mill. t erreicht. Der Duce hat mit Befrie⸗ digung von den Ergebnissen der Kohlenerzeugung, wie auch von den in dem Bericht erwähnten Bauten in den Bergwerksgebieten und vor allem von der sozialen Unterstützung für die Bergarbeiter Kenntnis genommen.

Bestellung eines Leiters der gesamten

jugoslawischen Wirtschaft beabsichtigt. Belgrad, 9. November. Ministerpräsident 9e etkowitsch ing kürzlich in einer Rede erneut auf die wirtschaftliche Lage des andes ein. Heute könne sich, so ö er u. a. aus, kein einziger Zwei des nationalen Wirtschaftstebens auf alte Theorien stützen. Die früheren Erfahrungen hätten für normale Zeiten gegolten; unter den heutigen 1 müsse das ganze Wirtschaftsleben des Landes gelentt werden. Deshalb habe die Regierung die Ab⸗ . einen Direktor für die Wirtschaft zu bestellen. Bei der Schaf⸗ ung verschiedener Verordnungen sei es deshalb zu gewissen Fehlern gekommen, weil zwischen den Schöpferr der Verordnungen und den Wirtschaftlern keine engere Zusammenarbeit bestanden habe. Heute seien die Verhältnisfe aber derart, daß ersichtlich an die Sicherung der rn ft des nationalen Lebens herangegangen werden müsse. Auch die nationale Industrie müsse sich auf eine richtige Zusammenarbeit aller Faktoren gründen, d. h. der Erzeu⸗ gung, des Kapitals, der Arbeitskraft und nicht zuletzt der Staats—

verwaltung.

Südafrikas Wirtschaftsleben durch die Solgen der sinnlofen Kriegspolitit schwer erschüttert.

Bern, 9. November. Die Folgen der sinnlosen Kriegspolitik des Englandknechtes Smuts haben das wirtschaftliche Leben der Südafrikanischen Union auf das schwerste erschüttert. Die Flucht in die Sachwerte dauert aus Furcht vor der Pfundentwertung fort. Die Preise für unbebauten Grund und Boden z. B. sind bis um 40 3 gestiegen. Grundstücksmakler aus den Distrikten Water⸗ berg und Pietersburg berichten über stärkste Nachfrage nach Grundstücken. In Johannesburg, wo die Mieten für Geschäfte und größere Wohnungen weiter absinken, besteht kein Interesse für Grundstücke.

Viele, die nur nach Südafrika kamen, um schnell reich zu werden, setzen ihr Vermögen in Diamanten um und haben damit zum Teil schon das Land verlassen.

xxx

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für . Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. NR. B. * 11. November auf 74, 00 RM (am 9. November auf 74, 00 Ra) ür 100 kg. =

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Prag, 9. November. (D. N. B. Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelturs 1325,10 G., 1828,30 B., Berlin Zürich 578,90 G. 580, 19g B., Oslo 567,50 G., 668,80 B.,, Kopenhagen 482,10 G. 483,10 B., London 98, 90 G. 99, lo B. Madrid 235,566 G., 236 00 B. Mailand 180,90 G., 131, 10 B., New York 24,98 G., 25, 02 B., Paris 49,95 G., 50, 05 B., Stockholm 594, o G., 5965,89 B., Belgrad 6,094 G., 56,16 B., Brüssel 399, 80 G., 400,40 B., Budapest Bukarest Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 21,48 G., 21,52 B.

Budapest, 9. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam —— Berlin 136,20, Bukarest 3, 45z, London 13595, Mailand 177782, New . 345,69, Paris —— Prag 11,86, Sofia 418,900, Zürich So, 3, Slowakei 11,86.

Paris, 9. November: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.) l ;

Am st erdam, 9. November. (D. N. B.) Amtlich.) Berlin Iö,-28 - 5,43. London —. Vew York 1886/4 188031, Paris =. Brüssel 30,1 4430,17, Schwelz 43,68 43,71, Helsingfors 381 3,827, Italien (Clearing) 9. 87, Madrid Oslo Kopenhagen —, Stockholm 44 81—44, 90, Prag —.

Am sterdam , 11. November. (D. N. B.) iz, 00 Uhr; holl. . (Amtlich.! Berlin 75, 28 15,43, London ——, New York Iöss is = 1äösru, Fariß—— Hrüsfsei zo, 11-9. 17. Gchfoeiz 483, 53 43,71, de ern s, 81 - 3,82, Italien (Clearing) 9, 87, Madrid . Oslo ——, Kopenhägen ——. Stockholm 44, 81-44 90, Prag —.

Zürich, 9. November. Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.)

Kopenhagen, 9. November. (D. N. B.) London 20, gi, New York 518,90, Berlin Paris 11,5, Antwerpen 83, oö, ir 10 956, Kom L6, 66. Amsterdam 256, 55, Stockholm 133 45,

slo 117,85, Helsingfors 10521, Prag —— Madrid Warschau —.

Stockholm, 9. November. (D. N. B.) London 1686 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,50 G., 8,90 B. Brüssel G., 67,21 B. Schweiz. Plätze 9700 G., 97,80 B. Amsterdam G., 222,97 B., Kopenhagen S0 95 G., 81, 25 B. Oslo 9Yö5,25 G., 956,55 B. Washington 415,00 G., 490,0 B., Helsingfors 8,35 G., 859 B., Rom A, 20 G., Li, 40 B., Prag Madrid —, Warschau —.

Oslo, 8. November. (D. N. B.) London G., 17,785 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris = Gr, 1026 B;, New York Wh. G. A6, B., Ämsterdam Zürich i0oj 50 G., io Ooh .

elsingfors 8, 70 G., 9.20 B. Antwẽrpen G., II, 50 B.,

tockholm 104,5 G., is, B', Kopenhagen Sä, 80 G., 65, 55 B. Rom 22,10 G. 283,00 B. Prag Warschau —.

Mos tg u, 29. Oktober. (D. N. B.. New Pork 5, 0, London 21436, Brüssel 8h80, Amsterdam 281,862, Paris 11,13, Schweiz 123,12, Berlin 212,00.

Sondon, 9. November. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 9. November. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 155, 00, Aschaffenburger Buntpapier 103,00, Buderus Eisen 13700, Cement Heidelberg 187 00, Deutsche Gold u. Silber 289,00, Deutsche Linoleum 186 00, Eßlinger Maschinen 150,00, Felten u. Guilleaume 194 00, Ph. Holzmann 236, 75. Gebr. Jung⸗ hans Lahmeyer 170,25, Laurahütte —, Mainkraftwerke == Rütgerswerke 189, 5o, Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof 174,50.

Ham burg, 9. November. (D. N. B.) . Dresdner Bank 139,15, Vereinsbank Hamburger Fach ahn 115,25, . Amerika Paketf. 93, 50, Hamburg Südamerika 159,69,

ordd. Vloyd 91,50, Alsfen Zement 22700, Dynamit Robei == Guano 196.50, Harburger Gummi TZzg0, 0h, Holsten⸗ Brauerei 180, 00, Neu Guinea —— Otavi —.

Wien, 9. November. D. N. B.) 61 ο Ndöst. Lds. Anl. 1934 99 95, 5 o/o Oberöst. Lds. Anl. 1936 gh. Hö, 6y o Steier= mark Lds.⸗Anl. 1934 99, 956, 60/0 Wien 1954 99, G., Donau- , Gesellschaft —=—, A. E. G. Union Lit. A 81, 0 K., Alpine Montan AG. „Germann Göring“ 18,30, Brau⸗AG. Oesterreich 304,00, Brown⸗ Boveri 116,50, Egybyer Eisen u. Stahl. 203, 00, „Elin“ AG. f. el. Ind. Enzesfelder Metall = , Felten⸗Guilleaume 143, o, Gummi Semperit ——

anf⸗Jute⸗Tertil 142,15, Kabel! und Drahtind. 18850, ö AG. 111,00, Leipnik - Lundb. —— Lehkam - Josefs⸗

a Schrauben Schmiedew. —, Siemens ⸗-Schuckert Simmeringer Msch. —— „Solo“ Zündwaren Steirische Magnesit 199,50, , Wasserkraft 152,50. Steyr⸗Daimler⸗ Puch —, Steyrermühl Papier 66, 75 K,, Veiñscher Magnesit —— Wagner⸗Biro 193,50, Wienerberger Ziegel 116,50.

Am sterdam, 9. November. (D. N. B. A. Fort- laufend notierte Werte: 1. Anleihen: (oo Riederl. Staatsanl. v. 1940 S. 1 m. Steuererleichterung 101i / , 4 60 Niederl. Staatsanl, v. 1949 S. J ohne Steuererleichterung gäiss *), o, Niederl, Stgatsanl. v. 1940 S. 11 mit Steuererleichterung 10m, 5 o/o Dt. Reichsanl. 1930 Young) ohne Kettenerkl. ——, 5 oso do. mit Kettenerkl. 22,94). 2. Aktien: Algemeene Kunstztjde Unie (AKu) 1178/6, huis Gloeilampenfabr. 216, 00*) Lever Bros. Unilever 140.25 *), Anaconda Copper Mining 382i isa), Bethlehem Steel Corp. 2 8 , Fepublie Sterl 2dr), Konitlfs. Fzederl Hein tot Expl. Petroleumbronnen 316,00 , Shell Union 181119, Nederl. Scheepvaart Unie 170, 25 *, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 283,00 *), Handels vereenig. ‚Amsterdam“ 471, 00*, Serembah Mij. 229.00 *. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 700 Dt. Rei 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. ——, 700 do. mit Kettenerkl. 151s3, 400 Golddiskontbank pref. ——, 8. Aktien: Holland. Kunstzijde Industrie , Intern. Viscose Comp. 58, )0 Nederl. elf. 425 00, Rotterdam Droogdokt Mij. —— Ver. Kon.

Papierfabr. Van Gelder C Zonen 148,25. Allgemeine Elektrizitäts—⸗

esellschaft = J. G. Farben, Certificate do. Original⸗ ö *) Mittel. J

Neusiedler AG. 137, 00, Perlmooser Kalk 206, o,

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom II. Nobember 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezablung):

Original hũttenaluminium,

9 o/ in Blöcken 133 KRA für 100 Eg

. 6380 ne

fein

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

II. November 9. November Geld Brie! Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) L ägypt. Pfd. Afghanistan (Fabulh. 106 Afghani Argentinien (Buenos Aires7) . .. 1 Pav.⸗Pes. O, 584 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. Antwerpen 30,985 do, 39,98 40, Os Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) .. 1 engl. Pfd. Estland (Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,4 62,56 62,4 62,56 Finnland (Helsinkih. 100 finnl. . 5,06 ö, 07 5,06 5, 07 Frankreich Paris)... 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,148 21,1562 2,148 2, 152 Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden 132,57 132,sCz 132,57 132,83 Iran (Teheran) ... 100 Rials 14,9 14,51 14,59 14,61 Island (Reykjavih 100 isl. Rr. 38,42 38,50 38,42 38, 50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 1309 lis, 1 iz, 90 is, 1 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen o, 585 O0, 587 0,585 O, 587 Jugoslawien ( Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar 5,516 5,50 6,616 Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. 2 2 Lettland (Riga) ... 100 Lats 418,æsõ5 48A, 75 48, 85 Litauen (Kowno / Kaunas) 100 Litas 12,02 41,99 42,02 Luxemburg (Luxem⸗ burg) 100 lux. Fr. 10,1 9,99 10,01 Neuseeland (Welling⸗ ton) L neuseel. Pf. Norwegen (Oslo.. 100 Kronen 56, 88 56, S8 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,05 ö 10,06 Rumänien (Bukarest) 100 Lei 2 Schweden (Stockholm und Göteborg) ... 100 Kronen 59,58 J 59,45 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) . 100 Franken 58,01 57,89 58, 0l Slowakei (Preßburg) 100 Kronen S, 609 8,591. 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten 23,50 23,56 23, 60 Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbuh ... 1 türk. Pfund 1,5982 1,9783 1,982 Ungarn (Budapest)h. 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso o, 951 0,949 O, 51 Verein. Staaten von Amerika (NewYork 1 Dollar 2,02 2,498 2, 502

18,9 18,863 18,9 18,83 o, 588 0,584 O0, 688

100 Belga 1Nilreis o, io O, 132 o, izo O, i32

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9, 89 9,91 anne ö 4.9965 5, 005 Australien, Neuseeland 22 7912 7928 Britisch⸗Indien 228985288898 74, 18 74,32 Kanada ö 2, 098 2, 102

Ausländische Gelbsorten und Banknoten.

11. November 9. November Geld Bries Geld Brief

Sovereigns ...... 20,88 20,46 20,88 20,46 20 Fran es Stucke .. 16,5 1622 16,is 16, 22 Gold⸗Dollars 4,188 4,205 4,185

Aegyptische ..... IL ägypt. Pfd. 4,19 4,21

Amerikanische:

1000-5 Dollar ... 1 Dollar 2,45 2,47

2 und 1 Dollar ... 1 Dollar 2,45 2,47 Argentinische ...... 1 Pap. Peso 0,49 0,5 Australische ..... .. Laustr. Pf. 2,74 2, 76 Belgische .... ..... 100 Belga 39,92 40,08 Brasilianische ...... 1 Milreis o, o9s8 O, 105 Brit. Indische ..... 100 Rupien 46,41 46,59 46, 59 Bulgarische ...... 100 Lewa Dänische: große.... 100 Kronen

10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,90 49, 10 Englische: 10 8 .

u. darunter . ...... I engl. Pfd. 4,29 4,31 4,29 4,31 Estnische 2 009099090. 100 estn. Kr. . 2 2 Finnische V..... 100 finnl. M. 5,05 5,07 5,05 5,07 Französische ...... 100 Frs. 4,99 65,01 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden 132,8 133,27 132573 133,27 Italienische: große . 100 Lire

10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,7 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar

160 Dinar 100 Dinar 6, Oo 8,89 85,60 6,62 Kanadische 1ẽ kanad. Doll. 1,39 1,39 1,41 Lettländische 100 Lats Litauische: große.. 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische, 50 Kr.

u. darunter 100 Kronen Rumãanische: 1000 8e und neue 00 Lei 100 Lei

unter 500 Lei .. 100 Sei Schwedische: große 100 Kronen

50 Kr. u. darunter 100 Kronen Schweizer: große.. 100 Frs.

100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Union .... 1 südafr. Pfd. Türkische ...... ... 1 türk. Pfund Ungarische ..... ... 100 Pengö

as, 90 40, 10