Reich s⸗ und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 18. November 1940. S. 3
Anordnung V 41 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art . vom 16. November 1910 (Einführung von Anordnungen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebielen von Eupen, ener eh und Moresnet).
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Reichsgesetzblatt 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 1927 vom 21. August 1939) und den Verordnungen über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 2418) und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1949 (Reichsgesetzblatt 1 S. 893) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und, soweit erfor⸗ derlich, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsstellen angeordnet:
81
In den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten folgende An⸗ ordnungen:
V 22 vom 2. Januar 1939 (Verkehr mit losen geschliffe⸗ nen Diamanten) (Deutscher Reichsanzeiger und , Staatsanzeiger Nr. S vom I0. Januar
w ü
VUTZö vom 26. August 1939 (Lagerbuchführungspflicht für verschiedene Waren ausländischer Herkunft ohne die in 5 2 unter „Steine und Erden“ aufgeführten Waren) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 197 vom 26. August 1939)
V29 vom 19. September 1939 (Verkehr mit Bast aus— ländischen Ursprungs) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom 19. September 1939)
V30 vom 16. Oktober 1939 (Korkholz und Korkabfälle) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) in Ver— bindung mit Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung 50 Korkholz und Korkabfälle) vom 17. Aprik 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 90 vom 17. April 1940)
V3 vom 8. Dezember 1939 (betr. Veräußerung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 289 vom 9. Dezember 1939 — berichtigt in Nummer 290 vom 11. Dezember 1939)
V 32 vom 28. Dezember 1939 (Glasfasern) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1939)
V34 vom 23. Februar 1940 (Bevorratung von Flach— glas) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 445 vom 23. Februar 1940
V 36 vom 30. April 1940 (Bezug von Großglasgefäßen) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 101 vom 30. April 1940)
V37 vom 22. Juni 1940 (Verwendung, und Vexäuße— rung von Schablonen zu Armbanduhren) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 144 vom 22. Juni 1940)
Allgemeine Anordnung über die Beimischung von Aus⸗ gleichswerkstoffen in Erzeugnissen aus Roßhaaren vom 8. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1939) in Verbindung mit Bekanntmachung Nr. 3 zur Allgemeinen Anordnung über die Beimischung von Ausgleichswerkstoffen in Erzeugnissen aus Roß— haaren vom 25. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1939)
Anordnung über den Verkehr mit Hornspänen, Horn⸗ mehl und deren Rohstoffen vom 13. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 87 vom 13. April 1940.
§8 2
In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet
ferner Anordnung
V 38 vom 15. Juli 1940 (Serienmäßige Herstellung von Möbeln aller Art) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 163 vom 15. Juli 1940.
83
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1940 in Kraft. Berlin, den 16. November 1940. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.
Anordnung 97 der Reichsstelle für Lederwirtschaft
(Verkauf und Lieferung von Fuß⸗ und Handbällen aller Größen an Letztverbraucher) vom 15. November 1940.
2 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in ö ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
851 1. Fuß⸗ und Handbälle aller Größen dürfen an Ver⸗ braucher nur gegen einen Bezugschein abgegeben und von ihnen bezogen werden. 2. Der Bezugschein wird von a) der Reichsstelle für Lederwirtschaft gemeinsam mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung oder b) der Reichsstelle für Lederwirtschaft gemeinsam mit dem Reichssportführer ausgestellt und ist mit einer laufenden Nummer sowie der ,, und dem Dienstsiegel der beiden jeweils aus⸗ stellenden Stellen versehen.
3. Die Ausgabe der Bezugscheine erfolgt durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Berlin WS, Unter den Linden 69, an die ihm unterstellten Verbraucherkreise, im übrigen durch den Reichssportführer, Berlin⸗Reichssportfeld, Haus des Deutschen Sports. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung sowie der Reichssportführer können das Recht zur Ausgabe der Bezugscheine auf ihnen nachgeordnete Stellen übertragen.
ö 582 Die Bestimmungen des § 1 dieser Anordnung finden auf gebrauchte Fuß⸗ und Handbälle keine Anwendung.
83 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann den Verkehr mit Fuß⸗ und Handbällen im Einzelfall abweichend von den Bestimmungen der 85 1 und 2 dieser Anordnung regeln.
54
Verstöße gegen diese Anordnung und die zur Durch⸗ führung dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen . auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗ regelungs-Strafberordnung) vom 6. April 1940 (Reichs⸗ esetzbl. JI S. 610) und nach den Vorschriften der s§ 10, 12 is 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§5
Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moxesnet. Sie tritt am 1. Dezember 1940 in Kraft. Gleich⸗ zeitig tritt die Anordnung 68 der Reichsstelle für Leder— wirtschaft (Verkauf und Lieferung von Fuß⸗ und Handbällen an Letztverbraucher) vom 29. Februar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 29. Februar 1940) außer Kraft.
Berlin, den 15. November 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: He imer.
Breußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai n — RGBl. 1 S. 293 — und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGGBl. 1 S. 479 — wird das gesamte Vermögen des Dr. Willi Israel Oppenheimer, geb, am 17. Dezember 1894 in Camberg, zu⸗ letzt in Frankfurt / Main, Hölderlinstraße 7, wohnhaft, hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
Groß deutscher Bergbau allen Aufgaben gewachsen.
Neichstohlenkommissar Walter vor den Männern des Bergbaues.
Gerade in der gegenwärtigen Zeit vor Beginn des neuen Winters steht der Bergbau des Großdeutschen Reiches vor großen Aufgahen Dem Ziel der Ausrichtüng auf diese Aufgabe diente auch die Reichsarbeitstagung des Fachamtes Bergbau der DAßF., die in zwei Tagen in München durchgeführt wurde, und an der neben den Gaufachamtsleitern aus allen Gauen des Reiches und den Männern des r g en, Bergbau auch zahlreiche Ver⸗ treter der Gauleitung München-Oberbahern und der Gauwaltung München-Oberbayern der DAF. teilnahmen.
Nach Berichten der einzelnen Gaufachabteilungswalter nahm Reichskohlenkommissar Parteigenosse Walter . Wort, . zu den Männern der DAF. zu sprechen.
Er kennzeichnete die entscheidende Bedeutung, die dem Groß⸗ deutschen Reich als der ersten Kohlenmacht Europas politisch und militärisch nach der Ausschaltung Englands zugefallen ist. Noch mehr als bisher stehe damit der deutsche Bergmann an der vorder— . Front der schaffenden Heimat. Es werde immer vom deutschen
sergmann und seiner ö und Leistungsfreude ab⸗ hängen, ob die deutsche Kohle den Anforderungen, die nun von ganz Europg . gestellt würden, entsprechen könne. Der Reichskohlenkommissar kennzeichnete bie deutsche Kohlenversor gungslage und hob hervor, . wir allen Anforderungen trotz der nun einmal besonders 39 em Gebiet der Verkehrsmöglich⸗ keiten vorhandenen Schwierigkeiten jetzt und in immer stärkerem ia ewachsen sein würden. Er unterstrich besonders die Not⸗ wendigleit der Einführung einer gesunden Marktordnung im Kohlenhgndel, die durch eine planmäßige, Verteilungswirtschaft herbeigeführt werden müsse. Seine Ausführungen gipfelten in der Feststellung, daß mit der von der DAF. angestrebten Lösun der allen und technischen Fragen im Bergbau ohne Zweife erreicht werde, daß der Bergbau in jeder Bezie ung an die Spitze der Schaffenden gelange und daß er mit der Mobilisierung aller Kräfte auch in der Lage sein werde, den entscheidenden Beitrag zum Siege zu liefern.
Reichsfachamtswalter Stein gab an Hand von umfang—⸗ reichem Zahlenmaterial zu erkennen, welche großen Exge f. auf dem Gebiet der Produktionssteigerung im . Bergbau bisher erzielt worden sind, und hob in di n. Zusammenhang die beispiellose Leistung des deutschen Bergmannes hervor. Deutschland habe heute die Aufgabe, den ganzen europäischen Raum auf dem Gebiet der Kohle zu betreuen, und es komme darauf an, die Förderung noch intensiver als bisher zu gestalten. Die Mittel und 6 dazu lägen in der Führung des M , einsatzes, in der erhöhten , ,,. der Bergbautechnik, vor allem aber in der Gestaltung der sozialen Lage . den deutschen Bergmann. — Was auf dem Gebiete der Gesundheitsführung, der Nachwuchsheranbildung, der kulturellen Betreuung, des Woh⸗ nungswesens und der Lohn- und Arbeits i nn jetzt und nach dem Kriege zu tun sei, zeigte der Reichssachamtswalter in seinen Worten gu
Auf der Tagung kam einmütig zum Ausdruck, daß der
deutsche Bergmann weiß, worum es eh und daß deshalb auch
der deutsche Bergbau seiner ihm in diesem Kriege zugewiesenen entscheidenden und bedeutenden Aufgabe gewachsen ist.
—
Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt— gemacht.
Wiesbaden, den 12. November 1940. Der Regierungspräsident.
J. V.:: Prohasel.
WMichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Türkische Botschafter in Berlin, Herr Hüsrev Gerede, hat Berlin am 12. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Ferruh Alkend die Geschäfte der Botschaft.
Nummer 32 des Reichsarbeitsblatts vom 15. November 1940
. folgenden Inhalt: 1. Allgemeines und Gemeinsames. Ge⸗ etze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über den Bußtag 1949. Vom 31. Oktober 1940. — Verordnung über den Schutz des Buß⸗ tages von 1940). Vom 3. November 1940. — Hausbuch Ewiges Deutschland“. — II. n, . Arbeitsbeschaffung, Ärberts⸗ losenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Regelung der Arbeits⸗ losenhilfe im Protektorat Böhmen und Mähren. — Dienstver—⸗ verpflichtung. — Arbeitsbuchpflicht; hier: Stammpersonal der Motorsportschulen des NSKK. — Vorübergehender Einsatz von Torfarbeitern ö der Saisonruhe in anderen Betrieben. — Eintragung der ff in Kurzschrift und Maschineschreiben im Arbeitsbuch. — Bereitstellung von Arbeitskräften für aus dem Wehrdienst ausgeschiedene selbständige Handwerker. — Berufsfür⸗ sorge für ö Soldaten und männliche Angehörige des Reichsarbeitsdienstes in und nach dem Kriege. — Arbeitsbuch, hier: r , des Arbeitsbuches bei Beendigung des Be— schäftigungsverhältnisses. — Bescheide, Urteile: Betr.: Vergütung an die Einzugsstellen für den Einzug der Beiträge zum Reichs⸗ stock für Arbeitseinsatz. — III. Sozialverfassung, beg et, Lohn- und Wirtschaftspolitik. . Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die ,, . ozialrechtlicher Vorschriften im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 26. Oktober 1940. — Betr. Weihnachts- und Abschlußgratifikationen 1940. — Anord⸗ nung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet ,, . in Heimarbeit Beschäftigten. — Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Südwestdeutsch⸗ land in Heimarbeit ,, — IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Beschäftigung von , ö. . Vom 36. Oktober 1940. — Betr. Be⸗ chäftigung von Frauen auf Fahrgen en. — Betr.: Arbeitszeit der
Jugendlichen bei Ausfall des , , wegen Flie⸗ eralarms. — V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städte⸗
bau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.“ ,,, für die Seßhaftmachung land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter in den Reichsgauen der Ostmark. — Betr.: Finanzierungshilfe des Reichs zu den Aufschließungsarbeiten und Gemeinschäftseinrich—⸗ tungen in Gemeinschaftssiedlungen; hier: Neubau von höheren Schulen in Gemeinschaftssiedlungen. — Erste Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Salzhurg. — Zweite Verordnung 3 Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städtebauliche
aßnahmen in der Stadt Dresden. — Personalnachrichten.
3
Weihnachts⸗ und Atbfchtußgratifik ationen im Jahre 1940. Der Reichsarbeitsminister hat, wie im vergangenen Jahre,
j auch in diesem Vi in einem Runderlaß an die Reichstreu⸗
händer der Arbeit Bestimmungen über das zulässige Ausmaß der in der privaten Wirtschaft E Ausschüttung kommenden Weih⸗ nachts⸗ und. Abschlußgratifikationen , Die Gratifika⸗ tionen . mit Rücksicht auf die Stabilität des Lohn- und Preisgefüges auch in diesem Jahre entsprechend den allgemeinen Vorschriften über den Lohnstop nicht über den Vorjahrsstand hinaus n werden. Dieses Verbot einer Erhöhung gegen⸗ über der für die gleiche ,,. im Betriebe im ar 1939 gegebenen Reih a oder Abschlußgratifikationen erstreckt sich auf alle derartigen Sondervergütüngen, die bei Stunden⸗, Tage⸗ oder , ,,, mehr als einen ere i, und bei Monatslohnempfängern 961 als ein Viertel eines Monats⸗ lohnes betragen. Der Reichsarbeitsminister hat in diesem Erlaß auch die Erwartung ien , , 69 Weihnachts⸗ oder Ab⸗ schlußgratifikationen in diesem Jahre im Vergleich zum Vor— jahrsskand nicht ohne begründeten Anlaß gemindert werden.
Der Exlaß des Reichsarbeitsministers, der die näheren Vor— schriften über die Ausschüttung der Weihnachts. und Abschluß⸗ gratifikationen im Jahre 1949 enthält, ist im Reichsarbeitsblatt vom 15. 11. 1940 veröffentlicht.
=
Wiener Frühjahrsmesse 1941.
Die Messe wird in der Zeit vom 9. bis 16. März abgehalten werden; sie wird vor allem im Zeichen der Land, Forst⸗ und Molkereiwirtschaft stehen und in engster , . mit dem Reichsnährstand gestaltet werden. Das Angebot der Aus⸗ stellerfirmen wird vor allem auf die Bedürfnisse des Südostens abgestimmt sein und Produktignsgüter für die mittel⸗ und südost⸗ europäische Landwirtschaft a . Es wird ein starker Bauern⸗ besuch aus dem Reich und den Südoststaaten erwartet. Außerdem wird wiederum die gesamte Automo , , . des Reiches und des Protektorats sowie die wichtige Kraftfahrzeugbestandteil⸗ und »Zubehörindustrie die Wiener Frühjahrsmesse 1941 zu einem großen Exportangebot benutzen.
Die, Mustermesse wird wiederum die Wiener Note tragen und darüber hinaus einen Ueberblick über das deutsche Schaffen auf dem Gebiete der Mode, des Kunsthandwerks und der Ge— r n . geben. Die Ter i gig wird erweitert wer— en. Dem 6 Raumbedarf der Wiener Messe wird durch
Neubauten Rechnung getragen werden.
Deutsch⸗italienische Zusammenarbeit auf dem Kunstfasergebiet.
Auf. Einladung des Generalreferenten im , , . ministerium, Prästdenten ans Kehrl, hat Nationalrat
ranco Mer ionetti, räsident der Jtalviscosa und Snia iscosa, mit den deutschen Viskosekunstseide⸗ und ⸗Zellwolle⸗Er⸗ eugern, vertreten durch Kommerzienrat Otto, Dir. Dr.
in kel und Dir. Ritz auer, Verhandlungen über die Pro— bleme geführt die sich aus der gemeinsamen Wirtschaftspolitik der beiden Achsenmächte ergeben. Bei den Besprechungen wurde über alle Fragen volle Uebereinstimmung festgestellt.
,, jedoch gegenwärti
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 18. November 1940. S. 3
Wirtschaft des Auslandes.
Außzenminifter Scavenius über Dänemarks
Außenhandelsbeziehungen. — Deutschlands
Verftãndnis für Dänemarks besondere Ver⸗ hãltnisse.
Kopenhagen, 16. November. Im Folketing nahm Außen= minister Seavenius am Freitag zum ersten Male seit seiner Ernennung das Wort zu einigen Ausführungen über Dänemarks e , ,. mit dem Auslande, die die Grundlage ildeten für den Dänemarks Gesamtwirtschaft stark beeinflussen⸗ den Außenhandel. ;
Durch die Absperrung nach Westen, wie sie nach den Ereig⸗ nissen vom 9. April eintrat, seien die Bedingungen für den Außenhandel durchgreifend geändert worden. Tie Produktions⸗ voraussetzungen selbst seien radikal durch das Ausbleiben der j vom Westen her geändert worden. Die Sper⸗ rung dänischer Guthaben im Auslande habe bewirkt, daß Däne⸗ mark ganz und gar aufhören mußte, Wareneinfuhr in freier Valuta zu ,,, Man habe unter diesen Umständen versucht, möglichst schnell den Handelsverkehr mit den verschiedenen Län⸗ dern auf Clearing⸗Basis zu . Dänemarks Handels⸗ umsatz mit Deutschland sei schon früher auf Clearingbasis gestellt worden, und ein Abkommen über den Warenaustausch zwischen beiden Ländern lag für das ganze Jahr 1940 vor. Es bestand also keine Notwendigkeit für grundsätzliche Aenderungen der däni⸗ schen Abmachungen mit Deutschland, aber der Umfang des Waren⸗ austausches sei, wie bekannt, bedeutend gestiegen. Es mußte für die große Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse Dänemarks, die früher im Westen abgesetzt wurden, ein neuer Markt gefunden werden, und da konnte, solange es sich um die großen Mengen drehte, nur von Deutschland die Rede sein. Offenbar habe man sich in allen Kreisen Dänemarks klargemacht, daß es ein Glück für Dänemark war, daß sein südlicher Kunde im Besitz einer Organisation war, die ihm erlaubte, ohne Zögern sofort die roßen Mengen leicht verderblicher Waren abzunehmen, die den
. l der dänischen landwirtschaftlichen Produktion aus— machen. ; Die späteren Verhandlungen hatten das Ziel gehabt, eine passende Grenze für den Umfang der Ausfuhr dänischer Land⸗ wirtschaftsprodukte zu finden, so daß der dänischen Bevölkerung ein angemessener Verbrauch gesichert blieb. n den Verhand⸗ lungen mit den deutschen Behörden sei man dabei einem klaren Verständnis für Dänemarks besondere Verhältnisse begegnet. In den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen sei die Exportmenge für Butter für das letzte Viertel des laufenden Jahres und das erste Viertel 1941 festgestellt worden, ebenso wie Abmachungen hinsichtlich der Schweinelieferungen getroffen worden seien. Für andere Waren würden diese , fortgesetzt. Ueber die Si,. aus Deutschland nch Dänemark würden ständig Ver⸗ andlungen geführt, und es seien auch auf einer Reihe von Ge⸗ bieten stark erhöhte Lieferungen erreicht worden. Es herrsche in vielen Kreisen die vollkommen unrichtige Auffassung, daß die deutschen Besatzungstruppen sich in Dänemark versorgten. Tat⸗ sächlich bekämen sie praktisch alles aus Deutschland mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Produkte, die Dänemark selbst nach Deutschland exportiere, also mit Ausnahme von Butter, Speck, Fleisch und Eiern.
Der Minister kam dann ausführlich auf den Handelsverkehr Dänemarks mit anderen Ländern zu sprechen.
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Die schwedische Handelspolitik im Kriege.
Stockholm, 1s. November. Im schwedischen Rundfunk sprach der Leiter der Handelsabteilung im Außendepartement Gunnar ig filr über die fr er gh Handelspolitik im Kriege. Die ntwicklung des deutsch⸗schwedischen Warenaustausches nehme einen bemerkenswerten Aufschwung. Es bestehe die Hoffnung, daß die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auf Grund der in diesem Monat stattfindenden Wirtschaftsverhandlungen noch eine weitere ö erfahren würden. Auch das im Sep⸗ tember mit der UdSSR. geschlossene Handelsabkommen diene der Förderung des Warenaustausches. . sich der Wert der vereinbarten Lieferungen auf 38,55 Mill. Kr. Es ͤ Verhandlungen über einen beträcht⸗ ich größeren Warengustausch zwischen den beiden Ländern, und ohne übertriebenen Optimismus könne man ohne weiteres künftig mit einem Warenaustausch im Werte von mindestens 100 bis 150 Mill. Kr. rechnen. Der Verrechnungsverkehr mit Norwegen und Dänemark habe sich ebenfalls günstig entwickelt. Im zweiten . 1940 seien bisher von Norwegen 34 Mill. Kr. und von änemark 26 Mill. Kr. eingeführt worden. Mit Finnland hin⸗ gegen sei der rn genf im Verrechnungswege noch nicht wieder auf den normalen Stand eg n Insbesondere 6 die Einfuhr aus Finnland noch .. beschränkt. Günstig sei die Entwicklung des schwedisch-⸗italienischen Handels, der sich im Rahmen des Verrechnungsabkommens von 19365 abspiele. Im Laufe dieses Monats würden neue Verhandlungen ö um die Handelsbeziehungen und den Warenaustausch für 1941 u regeln. Auch die Wirtschaftsbeziehungen zu den Balkanländern fare zu Frankreich und Spanien seien Gegenstand der handels⸗ . Aufmerksamkeit. Durch das den gh Entgegenkommen eien die Transportschwierigkeiten zu diesen Ländern bereits , ,. behoben. Eine besondere Aufgabe bestehe noch darin, ie schwedische Preisebene derjenigen gewisser anderer Länder anzugleichen. Die seit April 1940 unternommenen Bemühungen für eine wesentliche Ausweitung des Ostseehandels hätten gute Erfolge gehabt.
Schiefer ölgewinnung in Schweden.
Stockholm, 18. November. Wie schwedische Zeitungen melden, wird in diesen Tagen das neue große staatliche Rohölwerk bei Kinnekulle in Schweden ,, . Die Kosten des neuen Werkes betragen 8 Mill. Kr. Es hat eine Produktionskapazität von jährlich rund 10 000 t Schieferöl. Das Oel soll den Bedarf der schwedischen Flotte decken. Bei dem Produktionsprozeß fallen 5600 t Schwefel und eine Reihe wertvoller Nebenprodukte ab, darunter bedeutende Mengen an Benzin und Flaschengas. ö dem wird guz der Asche, die nach der Verbrennung des Schiefers in den Destillieröfen übrigbleibt, Kali, Aluminium und Vanadin ver cwebf hen Heregznnnen Lom eine Mahres
ia wedischen Berechnungen kann eine Jahreserzeugung von 100 000 t Schieferöl . Schwedens dringendsten Be⸗ darf an Motorbrennstoff und -brennöl sicherstellen. Schwedische Untersuchungen haben ergeben, daß aus dem Schiefer, der allein im Tagebau in der schwedischen Provinz Närke gewonnen werden ann, ungefähr je 25 Mill. t. Oel, produziert werden können. Davon entfallen zehn bis dreizehn fin fen gn auf Benzin, zwanzi Einheiten auf Motorbrennöl und fünfundzwanzig Einheiten 6. Ofenbrennöl.
Auhenhanbelsplanung in Jugoslawien.
Belgrad, 16. November. Anfang Dezember wird des Aus- und ginfist fein ee bei der Nationalbank in den Arbeitsbereich der Direktion für den Außenhandel eingegliedert werden. Der Sinn dieser Uebertragung liegt darin, den gesamten Außenhandel in Zukunft in einer Hand zu vereinigen. Bei der Direktion für den Außenhandel wird ein Ein⸗ und Äusfuhrausschuß eingerichtet, der den Interessenten die Ein- und Ausführgenehmigungen erteilen wird. Auf Grund der Bestätigungen der Direktion für den
Außenhandel wird die Devisendirektion bei der Nationalbank die Devisen zur m,, , soweit diese vorhanden sind. An der Aufstellung eines Außenhandelsplanes wird z. 3. gearbeitet. 31 Zukunft werden sich mit Ein⸗ und aer nur noch jene
irmen befassen können, die einer entsprechenden Organisation angehören und für diesen Handel eine besondere Erlaubnis haben. Man erwartet von dieser Neuordnung einen bemerkenswerten Aufschwung des gesamten Außenhandels.
Ausweitung des spanisch⸗franzöfischen Warenaustausches.
Madrid, 16. November. Mitglieder der gemischten franzö— sisch⸗spanischen Wirtschaftskommission, welche seit einigen Tagen in 5 tagt, um die Abwicklung des wirtschaftlichen Aus⸗ tauschabtommens zu überprüfen, hat die Abänderung und Aus⸗ weitung der Warenhöhe für das letzte Trimester 1940 beschlossen. Der spanische Export nach Frankreich umfaßt Mandeln, Nüsse, Saffran, Kork, Apfelsinen, Mandarinen, , ,, getrocknete Früchte, Weine, Sardinen, Fischkonserven, Kastanien, Zwiebeln, pharmazeutische Artikel und Terpentin. Die französische Ausfuhr nach Spanien umfaßt folgende Waren: Weine, Sämereien, Eisen⸗ bahnschwellen, elektrische Apparate, Mühlensiebe, Farben, Brillen⸗ gläser, Bücher und Zeitungen, Filme, Motoren, Kraftwagen und Ersatzteile, dazu pharmazeutische und chemische Produkte und Aluminium.
Ueber 32 Mill. Peseten für den wirtschaftlichen Aushau von Spanisch⸗Marokko. — Ein groß⸗ zügiges Programm öffentlicher Arbeiten.
Melilla, 16. November. Das Oberkommissariat für Spanisch⸗ Marokko veröffentlicht ein außerordentliches Programm für öffentliche Arbeiten, durch die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gefördert werden soll. Der Plan sieht in erster Linie den . des Wegenetzes vor, wofür rund 2.7 Mill. Peseten verwendet werden sollen. Außerdem sind geplant verschiedene Neubauten für 14 Mill. Peseten, der Ausbau der Bewässerungs⸗ anlagen und der Wasserversorgung von Tetuan für 1, Millionen, landwirtschaftliche und kolonisatorische Arbeiten für 1,ö56 Mill. und Amtsbauten für 9,5 Mill. Peseten. Einschließlich anderer Arbeiten wurden für das Gesamtprojekt insgesamt 32,6 Mill. Peseten bereitgestellt.
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Wiedereröffnung der Istanbuler Börse geplant. Börse in Ankara bleibt bestehen.
Istanbul, 16. November. Der vom türkischen Finanzmini⸗ e , Gesetzentwurf über die Wiedereröffnung er Istanbuler Börse ist, wie aus Ankara verlautet, nunmehr dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt worden. Es heißt, daß der Betrieb an der Istanbuler Börse Anfang April 1941 wieder aufgenommen werden soll. Wie erinnerlich, ist die Istanbuler Wertpapierbörse vor einigen Jahren nach Ankara verlegt worden. Diese Maßnahme wurde damals allerdings ausdrücklich als vor⸗ läufig bezeichnet. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß Istanbul als wichtigster Handelsplatz des Landes auf die Dauer nicht gut ohne Börse gelaͤssen werden kann. Daher soll die Börse wieder eröffnet werden. Die Wertpapierbörse in Ankara bleibt jedoch weiterbestehen.
Japan baute neue ESisenbahnlinie in China. Verbindungslinie zwischen Tientsin Pukou⸗ und Peking - Hankau⸗GSisenbahn eröffnet.
Peking, 16. November. Am Freitag wurde die neue Eisen⸗ bahnlinie, die die Tientsin —Pukou⸗Eisenbahn und die Peking — Hankau⸗Eisenbahn miteinander verbindet, feierlich eröffnet. Die neue Eisenbahnlinie, die „Theshih“ Bahn genannt wird, ist 200 km lang und wurde in . Arbeit gebaut.
Die neue Eisenbahnlinie erschließt eine reiche baumwoll⸗ erzeugende Gegend; sie verbindet die kohlenproduzierende Provinz Schansi mit Tsingtau. Sie ist nicht zuletzt von unermeßlichem militärischen Wert, da sie den Einsatz der Japaner in der Provinz Hopei wesentlich unterstützt.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 18. November auf 74, o0 Ru (am 16. November auf 74 00 RA)
für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Brag, 16. November. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1825,ů 0 G., 1328,30 B., Berlin — — Zürich 578,90 G., o80, 10 B., Oslo 567,80 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G. 483, 10 B., London 9g8. 0 G., 99, 10 B. Madrid 235,66 G., 236 00 B.,
Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,092 B., Paris
49, 939 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G. 595,89 B.. Belgrad S6, 0904 G., 56,16 B., Brüssel 399,560 G., 400,40 B., Budapest — —,
Bukarest — — Sofia 30,47 G., 30,5 B. Athen 20,58 G., 20,62 B. .
Budapest, 16. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.) Amsterdam — — Berlin 136,20, Bukarest 3,423, London 13,96 Mailand 177732, New Jork 34550, Paris — Prag 11,86. Sofia 413 00, Zürich 80, o, Slowakei 11,86.
Don don id. Rovember. CS. . B Ner Yorh gos, 59 403 Fo, Paris —— Berlin — —, Spanien (Freiv. 37 70 B., Montreal 48 = 4 4, Amsterdam =, Brüsseli =, Italien Freiv. — —, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.. — — Stockholm 16,s5— 16,565, Oslo — —, Buenos Aires (offiz) 16,90 —– 17,18, Rio de Janeiro (inoffiz) — —, Schanghai — —.
Paris, 16. November: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)
Am sterdam, 16. November. (D. N. B. (Amtlich. Berlin
Iö,'28 — 15, 43, London ——, Vew York 18859 - 188039, Paris — —. Brüssel 30,1 1— 30,17, Schweiz 43,63 — 4371, Helsingfors 381 — 3,827, Italien (Clearing) 9,37, Madrid —— Osl Kopenhagen — —, Stockholm 44 81— 44,90, Prag —,
Amster dam, 18. November. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. Zeit.! (Amtlich. Berlin 75,28 — 15,43, London — —, New York 1886 sig = 1880 / , Paris —— Brüssel 30, 11 — 30, 17, Schweiz 43.63 — 43,71, Helsingfors 3,81 — 382, Italien (Clearing) 9,87, Madrid — — Oslo — — Kopenhagen ——, Stockholm 44,81 - 44 90, Prag — —.
Zürich, 16. November. Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.)
Kopenhagen, 16. November. (D. N. B.) London 20, 9g. New York 518,00, Berlin — —, Paris 11K 75, Antwerpen S3, 06. Zürich 120,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45,
o — —,
Forisetzung auf der nächsten Seite.
Slowakei (Preßburg) 100 Kronen
Notierungen der Kommission des Verliner Netallbörsenvorstanbes
vom 18. November 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Driginalhũttenaluminium, 99 0½ in Blöcken.... 133
desgl.! in Wali⸗ oder Drahtbarren 99 oJ 292 2 137 * 1
16 28 * * Reinnickel, 38 —99 o/o 6 1 2 1 2 2 8 6 1 14] Antimon⸗Negulus. ...... * . Feinsilber sy BG -= 38 50 1
Ra für 100 kg
fein
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16. November Brief
18. November Geld Brief Geld Aegypten (Alexand. und Kairo) Läägyyt. Pfd. Afghanistan (Kabuh. 100 Afghani Argentinien (Buenos ö J 1Pav.⸗Pes. o,õg? 0,588 O0, 592
Aires) ( Australien (Sydney) I austr. Pfd. — 5 39, 96 39, 985 40,04
18083 1879 18,83
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗
bay⸗Caleutta) ... . 100 Rupien — — Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,047 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,21 England (London). engl. Pfd. — — — Estland
(Reval / Talinn) ... 100 estn. Kr. 62,44 62,44 Finnland (Helsinki). 100 finnl. M. 65,06 5, 06 Frankreich (Paris) .. 100 Fres. — Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2, 058 Holland (Amsterdam
und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran) ... 100 Rials Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und
Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb) 100 Dinar Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) .. . 100 Lats Litauen (Kowno /
Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗
ton) I neuseel. Pf. — Norwegen (Oslo) . 100 Kronen 56,76 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,04 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm
und Göteborg) . .. 100 Kronen 59,46 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) 100 Franken
00 Belga
1 Milreis 0, 130 o, 130 O, 132
2, 058
132,5 14,59 38,42
132, 5 14,59 3812 13, o9 0, 8s
6, 60s
13, o9 o 58s 6, 50a
1816 488
100 gitas 41, 9a
100 lux. Fr. 9,99
57, 89 8, 59]
Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗
toria, Johannesbg. üdafr. Pf. Türkei (Istanbuh . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1ẽ Goldpeso Verein. Staaten von
Amerika (NewYork) 1 Dollar
23, 5s
1, 78 o, 98a
2, 498
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9, Sᷣn 9,91 Frankreich 4,995 6,0905 Australien, Neuseelanb 2228888898 — 7, 912 7, 923 Britisch⸗Indien 22 2989 74, 18 74,32 Kanada 2, O98 2, 102
— ——
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
16. November Brie 20, 46
18. November Geld Brie Geld Notiz 20,ss 20,46 20, 38 für 16,68 16,22 1 Stüc 4,185 4,205 UL ägypt. Pfd. 4,29 4,31
1ñDollar 2,45 2,47 1ollar 2,45 2,47 1Pap.⸗Peso 0, 49 0,51 L austr. Pfd. 2, 2,76 100 Belga 39,99 40,08 1 Milreis o, 995 0, 105 100 Rupien 46,41 46,59 1090 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ...... Aegyptische Amerikanische: l000—5 Dollar ...
2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische Belgische ... Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... Bulgarische ...... Dänische: große ...
10 Kr. u. darunter Englische: 10 8
u. darunter . ...... I engl. Pfd. Estnische . , 100 estn. Kr. Finnische .... ..... 100 finnl. M. Französische .. ..... 100 Frs. Holländische .... ... 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire —
10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 Jugoslawische: große 100 Dinar —
160 Dinar .... ... 100 Dinar 5, 60 Kanadische ...... 1 kanad. Doll. 1,44 Lettländische ..... 100 Lats Litauische: große... 100 Litas
l00 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische, 50 Kr.
u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 ei und neue 500 Lei 100 Lei
unter 500 Lei. 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen
50 Kr. u. darunter 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Union . 1 südafr. Pfd. Türkische U türk. Pfund Ungarische ...... .. 100 Pengö
Sosvereigns . ......
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0, 168 46, 59
132,73