wd : 3
Reißner, Anna Sophie Dorothea
Speier, Irma Speier, . Speier, Herta Sara, geb. am 11. 11. 1913 in
Springer, Daisy
Margarethen, Julius Israel, geb. am 15. 8.
1906 in Rechnitz (Krs. Oberwart),
Markus, Nathan Israel, geb. am 14. 11. 1884 in
Pleschen,
Markus, Melanie Sara, geb. Schneider, geb. am
1. 9. 1895 in Breslau,
Markus, Hans Israel, geb. am 5. 4. 1926 in
Breslau,
Marschütz, Heinrich Israel, geb. am 27. 9. 1865 in
Burghaslach (Etrs. Scheinfeld),
Marr schütz, Hermine Sara, geb. Weinstein, geb. am
30. 9. 1874 in Fürth i. Bayern,
Marschütz, Elisa Sara, geb. am 29. 6. 1901 in
Nürnberg,
Marschü tz, Otto Israel, geb. am 3. 11. 1906 in
Nürnberg,
Marum, Otto Israel, geb. am 23. 4. 1875 in
Mainz,
Marum, Gretel Sara, geb. Bensheim, geb. am
28. 5. 1894 in Frankfurt / M.,
Mecklenburg, Moritz Ifrael, geb. am 17. 9. 1880
in Lübeck,
Mecklenburg, Elise Sara, geb. Adler, geb. am
8. 2. 1881 in Chemnitz,
Merkel, Gottfried Felix, geb. am 16. 1. 1965 in
Dresden,
Merkel, Winifred Luise, geb. Ruter, geb. am 8. 8.
1905 in New York,
Merkel, Friedrich Karl, geb. am 21. 5. 1936 in
Athen,
Merkel, Louise Helene, geb. am 4. 9. 1938 in Athen, Michaelis, Willy Israel, geb. am 21. 1. 1886 in
Meseritz (Brandenburg),
Michaelis, Marie Elisabeth Sara, geb. Italiener,
geb. am 1. 6. 1890 in Berlin,
Michaelis, Ilse Marianne Sara, geb. am 31. 1.
1922 in Leipzig,
Morgen stern, Heinrich Israel, geb. am 6. 12.
1869 in Fürth i. Bayern,
Morgen stern, Berta Sara, geb. Gutmann, geb.
am 22. 4. 1883 in Fürth i. Bayern,
Morgen stern, Werner Heinz, geb. am 20. 3.
1913 in Fürth i. Bayern,
Mo ses, Hermann Heinz, geb. am 25. 1. 1911 in
Berlin,
Mo ses, Sußmann Israel, geb. am 21. 6. 1895 in
Frielendorf (Krs. Ziegenhaim,
Mo ses, Ella Sara, geb. Goldner, geb. am 31. 10.
1904 in Gersfeld (Krs. Fulda),
Na ssauer, Leopold Darwin, geb. am 23. 6. 1877
in Frankfurt / M.,
Na ssauer, Henriette Hermine Sara, geb. Cahn,
verw Adler, geb. am 30. 7. 1884 in Frankfurt / M.,
Neuhaus, Justin Jakob, geb. am 30. 9. 1900 in
Frankfurt / M., Neuhaus, Helene Sara, geb. Seligmann, geb. am 14. 9. 1909 in Ichenhausen (BA. Günzburg),
Neuhaus, David Peter, geb. am 77. 6. 1938 in
Frankfurt / M.,
Neumark, Karl Jacob Israel, geb. am 2. 7. 1879
in Wittmund,
3. Ne um ark, Ilse Sara, geb. Benjamin, geb. am
26. 12. 1893 in Hamburg,
Neumark, Ingrid Sara, geb. am 23. 12. 1920 in
Bremen,
Neumeyer, Julius Paul Israel, geb. am 16. 5.
1898 in Chemnitz,
Neumeyer, Frma Sara, geb. Kahn, geb. am 7. 1.
1906 in Lohr a. Main,
Neumeyer, Heinz Berthold Israel, geb. am 1. 4.
1929 in Chemnitz,
Neumeyer, Wolfgang Israel, geb. am 11. 5. 1933
in Chemnitz,
. Prerauer, Fritz Israel, geb. am 29. 8. 1904 in
Landeshut / Schlesien,
Prerauer, Liselotte Sara, geb. Pagel, geb. am
10. 12. 1909 in Berlin, Rechelmann, Georg Israel, geb. am 17. 4. 1898 in Landsberg / Warthe,
Rechelmann, Ingeborg Sara, geb. Klopstock, geb.
am. 15. 5. 1914 in Berlin,
Rehfeld , Isidor Israel, geb. am 10. 5. 1880 in
Crone a. d. Brahe,
Rehfeld, Hedwig Sara, geb. Marx, geb. am 22. 6.
1894 in Mainz,
Rehfeld, Erich Israel, geb. am 27. 7. 1921 in
Darmstadt,
Reißner, Max Israel, geb. am 30. 1. 1876 in
Cottbus, geb. Boldt, geb. am 17. 9. 1885 in Gallenthin / Mecklenburg⸗Schwerin,
Ro senberg, Josef Israel, geb. am 5. 1. 1873 in
Hohenlimburg (Krs. Iserlohn),
Ro senberg, Ferdinande Sara, geb. Goldschmidt,
geb. am 15. 7. 1881 in Salzkotten,
Ro senberg, Kurt Israel, geb. am 7. 2. 1906 in
. o senthal, Leo Lippmann, geb. am 7. 11. 1902 in Exin (Krs. Schubin),
Ro senthal, Ruth, geb. Hülse, geb. am 6. 12. 1912
in Bunzlau,
Rotholz, Salomon, geb. am 13. 1. 1878 in Kolmar
(Posen),
Rotholz, Amalie, geb. Jeruchim, geb. am 27. 12.
1878 in Vandsburg,
Speier, Joseph Israel, geb. am 22. 5. 1879 in
Züschen (Krs. d. Eder),
Speier, Ida Sara, geb. Weinstein, geb. am 29. 8.
1886 in Felsberg (Krs. Melsungen), . ara, geb. am 7. 8. 1919 in Fritzlar, lora Sara, geb. am 1. 2. 1912 in Fritzlar,
ritzlar,
peier, Paula Sara, geb. am 8. 3. 1915 in Fritzlar, Such ier, Margarethe Sara, geb. am 10. 9. 1916 in
ritzlar, ;
peier, Ruth Sara, geb. am 15. 4. 1918 in Fritzlar,
Springer, Hans Isidor Otto Israel, geb. am
21. 5. 1889 in e,. (Baden), ara, geb. am 14. 7. 1929 in Berlin,
160. Schindler, Thekla Sara, geb. Feige, geb. am 16.9. 1863 in Myslowitz (Krs. r
161. Schindler, Walter, geb. am 25 8. 19606 in Bres⸗ lau, .
162. Schwitzer, Elisabeth Sara, geb. Helsinger, geb. am 5. 4. 1885 in Budapest, .
163. 7 chwitzer, Kurt Israel, geb. am 3. 3. 1915 in
ien, 164. Schwitzer, Georg Heinz Israel, geb. am 17. 4.
*
917 in Wien, 165. Schwitzer, Hans Guido Israel, geb. am 24. 11.
166. kö Isaaec, geb. am 30. 7. 1874 in Ra⸗ witsch,
167. Sternberg, Rosa Sara, geb. Löwenberg, geb. am 3. 4. 1885 in Breslqu,
168. Sternberg, Susanna Sara, geb. am 15. 1. 1921 in Breslau,
169. Tützer, Werner Isrgel, geb. am 21. 6. 1904 in Märk. Friedland (rs. Dt. Krone),
170. Weil, Friedrich Arthur Israel, geb. am 20. 3. 1889 in Aschaffenburg.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗
nahmt. Berlin, den 20. November 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. V: Pfundtnerr.
Einziehung von Diphtherieserum. Rd Erl. d. RMd J. v. 15. November 1940 = IVg ʒꝛ5s Il /qd0 54s.
(1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern⸗ 1120 bis 1287 (wörtlich: e, , ,, ,,
bis „eintausendzweihundertsiebenundachtzig“ aus dem
Serotherapeutischen Institut in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein- ziehung bestimmt.
(I Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeikung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Einziehung von Meningotoktenserum. RdErl. d. RMd J. v. 15. November 1940 — IVg 3256 IV / - 5543.
(I) Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 42 bis 47, 49, 51 bis 64, 66, 68, 69, 72, 73 (wörtlich: „zwei⸗ undvierzig“ bis „siebenundvierzig“, „neunundvierzig“, „einundfünfzig“ bis „vierundsechzig“, „sechsundsechzig“, „achtundsechzig“, „neunundsechzig“, „zweiundsiebzig“, „dreiundfiebzig„ aus dem Serotherapeutischen Institut in Wien sind wegen nicht mehr genügender Klarheit zur Einziehung bestimmt. () Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeikung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle jür Deutschland.
Einziehung von Tetanusserum. RdErl. d. RMd J. v. 15. November 1940 — IVg 3256/40 5543.
(I) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern 425 bis 438 (wörtlich: „vierhundertfünfundzwanzig“ bis „vierhundertachtunddreißig“y aus dem Serotherapeuti⸗ schen Institut in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein— ziehung bestimmt. (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Einziehung von Tetanusserum. Nd Erl. d. 1 v. 15. November 1940 — IVg 32656 III/ 40 5543. () Die Tetanussera mit den Kontrollnummern 445, 446, 450, 457, 461, 462, 464, 465, 468, 469, 472, 474, 494, 496, 4598, 526, 569, 590 wörtlich: „vierhundert⸗
. „vierhundertsechsundvierzig“. „vier⸗ k „„„vierhundertsiebenundfünfzig“, „vier⸗ hunderteinund .
ig“, „vierhundertzweiundsechzig“, . „vierhundertfünfundsechzig“, „vierhundertachtundsechzig“y, „vierhundertneununbsech⸗ ig“, „vierhundertzweiundsiebzig“, „vierhundertvierund⸗ fich igt „vierhundertvierundneunzig“, „vierhundert⸗ ,,, „vierhundertachtundneunzig“, „fünf⸗ undertsechsundzwanzig“, „fünfhundertneunundsechzig“, „fünfhundertundneunzig„ aus dem Serotherapeutischen Institut in Wien sind wegen nicht mehr genügender Klarheit zur Einziehung bestimmt. (Y) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Anordnung über die Verlängerung der Herstellungsbeschränkung für ö; . Runstdärme. . .
Vom 21. November 1940. Auf Grund des . über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1953 (RGBl. 1 S. 485 ordne ich an:
Die Geltungsdauer der Anordnung über die Be⸗ schränkung der Herstellung von Kunstdärmen vom 36. Dezember 1936 (Deulscher Reichsanzeiger und Preu . Staatsanzeiger vom 31. Dezember 19386 Nr. 304) wird bis zum 31. Dezember 1942 ver⸗ längert.
Berlin, den 21. November 1940. Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 23. November 1940. S. 2
Betanntmachung. Betr.: Verbot einer ausländischen Druckschrift.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks— aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 5 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift: D. G. „Erlebte Weltgeschichte“, Weltwoche⸗Verlag, Zürich, 1938, verboten.
Berlin, den 19. November 1940.
Der Reichsführer⸗SI und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.
J. V: Heydrich.
Besoldungsordnung des Reichs nährstandes (NStB O). Vierte Aenderung vom 21. November 1940.
Der der Satzung vom 14. September 1936 über die Dienstbezüge der planmäßigen Beamten des Reichsnährstandes 1 Besoldungsplan B, feste Gehälter, wird wie folgt geändert: ;
1. Die Besoldungsgruppe 5 wird gestrichen.
Z. An ihrer 5 wird eingefügt: 91
Besoldu ruppe Ta ,. Wohnungsgeldzuschuß: II
ä e men .
Diese Aenderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Berlin, den 21. November 1940. —
Der Reichsbauernführer.
J. V. Behrens.
Zweite Anordnung
zur Regelung der Entschädigung für abgelieferte Fahrzeug⸗ Kautschuk⸗Bereifungen.
Vom 19. November 1940.
Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars fü die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. : S. 927) wird zur . der Entschädigung für die Enij S 2 der Anordnung Nr. 51 der Reichsstelle für Kautschut un Asbest (Ablieferungs⸗ und Bezugsregelung für Fahrzeug- Kautschuk⸗Bereifungen) vom 11. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 211 vom 11. September 1939) künftig abgelieferten Fahrzeug- Kaut— schuk⸗Bereifungen mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: .
, 81 Die Entschädigung für die abgelieferten Reifen (Decken, Schläuche, Wulst⸗ und Felgenbänder) richtet sich nach dem je⸗ weiligen Gebrauchswert gemäß den folgenden Bestimmungen.
82 ö Für vollwertige (fabrikneue) Reifen sind zu zahlen an
a) einen Verbraucher der Bruttopreis nach der Preis— liste der Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen (WMIkRAFA) G. m. b. H. vom 1. September 1938 abzüglich 10 v. H.
b) einen Händler der Händlernettopreis nach der Händ- lerpreisliste der MIkKRAFA vom 1. September 1938,
c) einen Fahrzeughersteller der von ihm tatsächlich ge⸗ zahlte, für Fahrzeughersteller geltende Preis.
§8 3
Für nicht mehr vollwertige, aber noch gebrauchsfähige
Reifen sind ohne Rücksicht darauf, ob der Ablieferer ein Ver= braucher, Händler oder Fahrzeughersteller ist, zu zahlen:
1. Für runderneuerke unbenutzte Decken, die in der An⸗ ordnung über Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraft⸗ fahrzeugdecken vom 5. August 1939 (Deutscher , , und e Staatsanzeiger Nr. 182 vom 9. August 1959) festgesetzten Höchstpreise; —
2. für andere nicht mehr vollwertige Decken einschließ⸗ lich der runderneuerten gebrauchten Decken:
a) wenn der Gebrauchswert mindestens 90 v. H. des vollen Gebrauchswertes einer fabrikneuen Decke be—⸗ . in 5 2 unter a) genannte Preis abzüglich
v. H. .
b) wenn der Gebrauchswert mindestens 75 v. H., aber nicht mehr als 89 v. 5 des vollen Gebrauchswerteg einer fabrikneuen Decke beträgt, der in 5 2 unter a) genannte Preis abzüglich 25 v. H.,
e) wenn der Gebrauchs wert mindestens 50 v. H., aber nicht mehr als 74 v. H. des vollen Gebrauchswertes einer fabrikneuen Decke beträgt, der in 5 2 unter a) genannte Preis abzüglich 60 v. H.
d) wenn der geren dr mindestens 35 v. H., aber nicht mehr als 49 v. H. des vollen Gebrauchswerteg einer fabrikneuen Decke beträgt oder die Decke au ohne diesen Gebrauchswert noch runderneuerungs⸗ fähig ist, 10 v. 5. des vollen in 5 2 unter a) ge⸗ nannten Bruttopreises;
3. . nicht mehr vollwertige Schläuche,
a
wenn der Gebrauchswert mindestens 90 v5. des
vollen Gebrauchswertes eines fabrikneuen Schlauches beträgt, der in 52 unter a) genannte Preis abzüg— lich 10 v. H., b) wenn der BJebrauchswert mindestens 50 v' H, aber nicht mehr als 89 v. H. des vollen Gebrauchswertez eines fabrikneuen Schlauches beträgt, der in 5 2 unter a) genannte Preis abzüglich 60 v. S... 4. fi nicht mehr vollwertige Wirf und Felgenbänder der in 2 unter a) genannte Preis abzüglich 69 v. H. §5 4 J Für Reifen, deren Gebrauchswert unterhalb der in 53 genannten Mindestgrenzen liegt oder die überhaupt nicht , ,, ähig sind, sind 59 v. H. der in der ,, , Nr der Reichsstelle für Kautschuk und 33 86h reise pri
— — — — —
cher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 50 bom 16. April 1940) festgesetzten Höchstpreise zu h len. Ent⸗ schädigungsbeträge unter 1 — RAM brauchen nicht ausgezahlt zu werden. ‚ .
5e
Die den Händlern und Fahrzeugherstellern ustehenden
Entschädigungen erhöhen 1 um die von ihnen st die Ab⸗
lieferung zu zahlende Umifatzstener. Die Händler und Fahr⸗
zeugherfteller haben den Vomhundertbetrag der von ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer bei der Ablieferung anzugeben.
. Gummiabfall und ö. vom 15. d40 Deut;
Nachprüfung von ng g. estã
Neichs. und Staatsanzeiger Nr. S76 vom S3. November 1940. S. 3
—
86
Die g,. des Gebrauchswertes der abgelieferten Reifen erfolgt nach den Weisungen der Reichsstelle . Kaut⸗
schuk und Aspest. 81
Der e, n, , . für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗ slimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§88 Die Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. November 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.:: Dr. Flott mann.
Bekanntmachung.
Die am 22. November 1940 ausgegebene Nummer 198 des Reichsgesetzblatts, Teil JI, enthält:
Verordnung über die Geltung von sozialem Reichsrecht in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 11. No⸗ vember 1940.
Verordnung zur r, , der Verordnung über die
chäften. Vom 14. November 1940. K über wert ndige Rechte. Vom 16. November umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis O, 15 R. A. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, o EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 23. November 1940.
Reichsverlagsamt. J. V: Stern.
Michtamtliches. Bostiwesen.
Weihnachts sendungen frühzeitig zur Posft geben!
Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Kriegszeit empfiehlt die we . Reichspost dringend, Weihnachtssendungen, namentlich Feldpostpäckchen, möglichst schon in der ersten = zemberwoche einzuliefern. enn Pakete nicht vor dem Fest ge⸗
. werden sollen, wird angeraten, auf ihnen zu vermerken: Erst Weihnachten öffnen.“ er seine Sendung nicht spätestens bis zum 15. Dezember einliefert, kann nicht damit rechnen, daß sie rechtzeitig zum Fest eintrifft. Haltbare Verpackung und genaue Aufschrift sind Vorbedingung für richtige Ankunft. In jede Sendung ist ein Doppel der Aufschrift einzulegen.
Kean st umd Weösfen f chaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 24. November bis 2. Dezember.
Staatsoper: Sc mntag, den 24. November. Der Ring des Nibelungen. 8. Tag: Götterdämmerung. Musikal. Leitung: Knapperts⸗ busch a. G. Beginn: 1415 Uhr. ;
Montag, den 25. November. Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Baltzer. Beginn: 17½ Uhr.
Dienstag, den 25. November. La Traviata. Musikal. Lei⸗
tung; Schüler. Beginn: 177 Uhr.
Mittwoch, den . November. Tanzabend: Eine Venezia⸗ nische Nacht / Liebeszauber Die Rekru⸗ tierung. Musikal. Leitung: Trantow. Beginn: 171ͥ Uhr.
Donnerstag, den 28. November. Elektra. Musikal. Leitung:
von Karajan. Beginn: 18 Uhr.
Freitag, den 29. November. Tosca. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 Uhr.
Sonnabend, den 39. November. Die Macht des Schicksals.
, Leitung: Heger. Beginn: 16 Uhr.
Sonntag, den 1. Dezember. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 Uhr.
Montag, den 2. Dezember. Dalibor. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. Schauspielhaus Sonntag, den 24. November. Der goldene Dolch. Beginn:
18 Uhr. ; Montag, den 26. November. Der Wald. Beginn: 179 Uhr.
Dienstag, den 26. November. Zum letzten Male in dieser Spiel⸗ Mittwoch, den 21. November. Oberst Vittorio Rossi. Beginn: 1733 Uhr. Ma ür Maß. Beginn: 17 Uhr. . ] ö Freitag, den 29. November. kö 30. November. Der goldene Dolch. Beginn: . Beginn: 17 r. Montag, den 2. Dezember. Antigone. Benn 18 lie uh Kleines Haus
zeit. Der Wald. Beginn: 17* Uhr. Donnerstag, den 28. November. d Oberst Vittorio Rossi. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, den 1. Dezember. Antigone. Sonntag, den 24. November. Kirschen für Rom. Beginn:
17M, Uhr. Ausverkauft! rn e, ,, 25. November. Kleines Genie. Beginn: . , 35 November. Wie es euch gefällt. Beginn: 2 2 ö; Mittwoch, den 2. November. Kirschen für Rom. Beginn: 179½ Uhr.
Donnerstag, den 28. November. Tageszeiten der Liebe. Beginn: 18 Uhr. ᷣ Freitag, den 29. November. . Beginn 18 Uhr. Sonnabend, den 30. November. Kirschen für Rom. Beginn: 179½ Uhr. ; Sonntag, den 1. Dezember. ginn: 177 Uhr. Montag, den 2. Dezember. Beginn: 18 Uhr. Hauptaufführung: Montag, den 9. Dezember. 83. Sy mphonie⸗ Konzert. Beginn: 18 Uhr. Voraufführung: Sonntag, den 8. Konzert. Beginn 11 Uhr.
Ruus ber Bertwaltiung.
Die deutsche Verwaltung im Kriege.
Im neuesten Heft 22 der Zeitschrift der Akademie für Deut⸗ sches Recht e der Reichsminister des Innern, Dr. Fri ct, eingehend die n n . die mit dem Neuaufbau der Verwal⸗ tung im verflossenen Kriegsjahr gemacht worden sind. Nach einem Hinweis auf die Mängel der Verwaltungsorganisation im
Tageszeiten der Siebe.
Tageszeiten der Liebe.
ü
Weltkrieg und auf die Bedeutung des mit dem Gesetz v. 30. .
nuar 1954 rechtzeitig eingeleiteten Verwaltungsneubaus
Tageszeiten der Liebe. Be⸗
ezember. 8. Symphonie
unseren en, n, Abwehrkampf kennzeichnet Reichsminister
Dr. Frick die Auswirkung der getroffenen Maßnahmen:
„Dieses Neubauwerk hat 2 eine deutsche Verwaltung geschaffen, die einer einheitlichen Der ewalt untersteht und die Gewähr für eine gleichmäßige 2 der zentralen Verwaltungsanordnungen in allen Reichsteilen bietet. Seiner rechtzeitigen Durchführung ist die schnelle und reibungslose Um⸗ 16 9 gesamten Verwaltung auf ihre Kriegsaufgaben zu anken. Besonderer organisatorischer Maßnahmen bedurfte es hierfür nach Kriegsbeginn nicht mehr; es kam lediglich darauf an, der Verwaltung J ihre eigentlichen Kriegsaufgaben einen er⸗ höhten Wirkungsgrad zu geben. ieses Ziel ist durch verschie⸗ dene Einzelmaßnahmen erreicht worden, durch die die Lenkungz⸗ befugnisse bei wenigen Stellen noch stärker zusammengefaßt, die Verbindung zwischen Verwaltung, Partei, Wehrmacht und Wirt⸗ chaft noch enger . und die Konzentration aller Kräfte der
erwaltung auf kriegswichtige Aufgaben erleichtert wurde.
Eine weitgehende Zufammenfassung der zentralen Lenkung war bereits re,, ,,. vom Führer vorbereitet, der mit der straffen und einheitlichen Ausrichtung der Verwaltung den Gene⸗ ralbevollmächtigten für die Reichsverwaltung und mit der Durch⸗ führung entsprechender Maßnahmen für die Wirtschaft den Be⸗ auftragten für den Vierjahresplan und den Generalbevollmäch⸗ tigten für die Wirtschaft beauftragt hatte. In den Sektoren der Wirtschaft und der Verwaltung werden somit . wie in denen der Wehrmacht und der Partei Richtung und Ziel zentral gewie⸗ a. Den durch Erlaß des Führers vom 30. August 1939 gebil-
ten Ministerrat für die Reichsverteidigung, dem unter dem Vorsitz des Reichsmarschalls der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung, der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft, der Stellvertreter des Führers und der Ehef des Oberkommandos der Wehrmacht angehören, hat der Führer beauftragt, an seiner Stelle die öffentliche Tätigkeit auf den vorgenannten Sektoren untereinander in Einklang zu halten, insbesondere verwaltungs⸗ mihi und wirtschaftliche Lenkungsinaßnahmen im zivilen Be— reich auf die militärische und politische Zielsetzung auszurichten, um den höchsten Grad an Verteidigungsbereitschaft herzustellen und zu erhalten.
a sich Wehrkreise und Verwaltungsbezirke nicht decken, ist für die entsprechenden Aufgaben in den We rkreisen unter Hin⸗ wegsetzung über die bestehenden Grenzen der Provinzen, Länder und , in jedem Wehrkreise als Organ des Ministerrats für die Reichsverteidigung und der Obersten Reichsbehörden ein Reichsverteidigungskommissar bestellt worden. Er stellt die er⸗ ö Einheiklichkeit in der Zusammenarbeit zwischen Wehr⸗ macht, Partei und ziviler Verwaltung, deren Behördenorganisa⸗ tion unberührt bleibt, . an Stelle der Mehrzahl von zivilen Behörden innerhalb des Wehrkreises tritt der e degli mn , kommissar in , Vertretung aller zivilen Stellen im Wehrkreis dem Oberbefehlshaber im Wehrkreis gegenüber.
In Anbetracht der ausschlaggebenden Bedeutung der Wirt⸗ Haft im modernen Krieg trat 3. Ergänzung der zentralen Len⸗ ung eine bezirkliche Lenkung der ö regelmäßig durch den Leiter der höheren Verwaltungsbehörde am Sitze des Wehr⸗ kreiskommandos, dem der bezirkliche Ausgleich und die Steuerung
1941 verstärkte Werbung der deutschen Wirtschaft im Ausland.
Die Maßnahmen der deutschen Wirtschaftspolitik lieferten den überzeugenden Beweis für die Tatsache, daß Autarkie nicht Ab⸗ schließung bedeutet, sondern lediglich eine Höchststeigerung in der Entwicklung der eigenen ,, 3 Feststellung trifft der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft, Prof. Dr. Hunke, in einer Uebersicht „Deutschland auf ausländischen Messen“ im „Vierjahresplan“. Er gig dann weiter, wie Deutsch⸗ land trotz des Krieges seine Handelsbeziehungen zu den meisten europäischen Ländern ungestört fortsetzen und sogar erweitern konnte, ein Beweis der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Dafür, daß die europäischen Länder weitgehend aus sich selbst leben können, biete die Tatsache einen Beweis, daß der größte Teil des Exports europäischer Länder wieder in andere euro⸗ päische Länder geht. Als Aufgabe der deutschen Wirtschafts⸗ werbung sei daher das Prinzip der Vorbereitung auf die nach dem Kriege einsetzende gemeinsame Aufbauarbeit herausgestellt worden. Die deutsche Wirtschaft setze deshalb die Werbung im Auslande mit besonderer Kraft fort, vor allem auch durch Beschickung aus⸗ ländischer Messen. Der Werberat der deutschen Wirtschaft habe 1940 sogar verstärkt ausländische Messen beschickt. Präsident Hunke gibt hierfür im einzelnen einen Ueberblick, wonach viele Hundert-
gewesen.
der wirtschaftlichen Vorgänge im Bereich der gewerblichen Wirt
schaft, der Ernährungs- und Landmirtschaft, der Hol wirtschaft, des Arbeitseinsatzes sowie der
tung obliegt.
Preis⸗ un
;
und Forst⸗ Lohngestal⸗
achdem krieg die Einheit der Verwaltung in det
Mittelstufe im wesentli
Ausrichtung der Verwaltun
nisse im Wehrkreis mit der Schnelligkeit verwirklicht werden.“ Am Schluß seiner Ausführungen faßt Reichsminister Dr.
Frick di r e. Erfa gewisse Folgerungen für
(
o Der friedensmäßige Neuau gänzenden Kriegsmahnahmen
Kriegsjahres ihren Wert erwiesen.
en angebahnt worden war, konnte din und der Wirtschaft auf die Bedürf⸗
urch die Kriegsverhältnisse gebotenen
;
rungen zusammen und zieht zugleich mmende Friedensaufgaben:
bau der Verwaltung und die er⸗
aben
im Verlauf Die Verwaltung hat unter
des ersten
restlosem Einsatz aller ihrer Angehörigen, der auch bei dieser Ge⸗ legenheit anerkennend hervorgehoben sei, eee, daß sie unter der
; 6 Organisationsform höchsten An
erhältnissen gerecht zu werden vermag. Die Er 5 lehren, daß der beim Verwaltungsneuau
eg richtig gewesen ist, daß die Einheit der Verwaltung in del Mittelstufe ein Grundpfeiler deutscher Verwaltung bleiben muß Es wird Aufgabe der Zukunft sein, sie noch weiter auszubauen Richtungweisend ist insoweit die Verordnung über den Aufbay vom 31. Mai 19190, durch die die Forst⸗ verwaltung in innigere Verbindung zur Reichsmittelstufe der all⸗
der Reichsforstverwaltun
emeinen uch auf dem dur
orderungen unter allen
ahrungen dieses bau beschrittene
erwaltung gebracht ist, als es bisher der Fall wan . die Verordnung über die Verwaltungs
führung in den Landkreisen vom 28. Dezember 1939 angebahnten Weg einer engeren e n , auch der Verwaltungs
behörden in der ure,
e wird fortzu die Möglichkeit geschaffen, Aufgaben
reiten sein. Damit wirb erster Reichsbehörden in
noch weit größerem Ausmaß als bisher auf die Mittel⸗ und Unterstufe zu . um den Verwaltungsgang
fachen und zu besch von der Behandlun und sie ausschließli
gerichtsbarkeit für
für die großen
ferner, daß
eunigen sowie die Obersten Rei n , n, Einzelfragen befreien riedensaufgaben der Ver⸗
waltungslenkung und Rechtsetzung einsetzen zu können. Die k zeigen ie Entsch
u verein⸗ Sbehörden
eine Verwaltungs eidung schwier ger Rechtsfragen un⸗
entbehrlich ist. Soweit eine genaue Feststellung des Tatbestandes durch eine . ,, ,, . muß oder die e
Entscheidung für die
etroffenen von
onderer wirtschaftlicher
Tragweite ist, verdient die verwaltungsgerichtliche Entscheidung den Vorzug vor der Erledigung im Verwaltungsverfahren. Die Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird eine wesentliche Aufgabe für die i mega, sein.
Als Dauereinri
tung für die Nachkriegszeit, in der staat⸗
liche Maßnahmen zur Wirtschaftslenkung unverminderte Bea
deutung haben werden, ist zum mindesten in der Mittelstufe eine staatliche Wirtschaftssteuerung erforderlich. Die Organisations⸗ form dieser Wirtschaftssteuerung und die Frage, inwieweit die
heutige Unterstellung und Eingliederung von Organe schaftlichen Selbstverwaltung in Friedenszeiten entbehr näherer Prüfung nach Kriegsende vorbehalten bleiben.“
n der wirt⸗ lich ist, muß
tausende von Ausländern die deutschen Erzeugnisse 1910 auf den Messen in Utrecht, Brüssel, Belgrad, Zagreb, Plovdiv, Varna, Eine Beobachtung der Besucher der deutschen Abteilungen . ausländischen Messen
Preßburg usw. gesehen und be
zeige, wie überrascht sie sind, das Gegentei
* Ww
undert haben.
von dem vorzufinden,
das fie nach gewissen Propagandabehauptungen über Deutschlands Unfähigkeit, zu produzieren oder gar zu liefern, erwartet haben. Der Eindruck der Besucher ausländischer Messen sei 1940 besonders stark gewesen, weil die deutschen Aussteller bei weitem das Feld beherrschten. Von den z. B. auf der Zagreber Messe ausstellenden 394 ausländischen Firmen stammten allein 265 aus Deutschland und 26 aus dem Protektorat. die Zahl der jugoslawischen Aussteller, die lediglich 228 betrug. Aehnlich sei das Verhältnis auf den anderen ausländischen Messen
Sofia habe sich sehr bewährt.
stoffe und deutsche Bücher.
rd. 250 000.
Ausstellungen ins Leben gerufen werden.
Damit übertraf Deutschland sogar
Die Exrichtung einer neuartigen Dauerausstellung in
Hier seien bisher fünf deutsche Themen behandelt worden, darunter die neuen deutschen Werk-
Die Besucherzahl belief sich bisher quf In anderen Ländern würden ebenfalls besondere So würde in Kopen⸗
an Ende November eine Ausstellung über neue deutsche Werk⸗
stoffe eröffnet. Ländern geplant.
Aehnliche Veranstaltungen seien auch In verstärktem Maße werde Deutschland sich
in anderen
auch im nächsten Jahre an ausländischen Messen beteiligen.
De v—isen be wirtschaftung.
tiönsanleihe der A-G. vormals Skodawerke in Pilsen englische Abschnitt in E, französischer Abschnitt nach Wahl des Inhabers
Verrechnungsverkehr mit Srantreich.
Wie der Reichswirtschaftsminister mit Runderlaß 9ö / o D. St. — 86 469 R. St. mitteilt, ist wieder ein Verrechnungsver⸗ lehr zwischen Deutschland und dem besetzten sowie dem unbe⸗ setzten Frankreich 22 ließlich der französischen Kolonien, Pro- tektorate und afrikanischen Mandatsgebiete sowie Syrien⸗Libanon eingeführt worden. Im Verrechnungswege können beiderseits , für die Wareneinfuhr, Dienstleistungen, ideelle Lei⸗ stungen sowie bestimmte weitere Zahlungen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs gie werden. Die Einzahlungen sind in Deutschland an die Deutsche Berrechnungskasse zu leisten. Als Kursrelation gilt 1 RM — 20 ffrs. Bei Forderungen deutscher Gläubiger in englischer und französischer Währung aus der de vor Abschluß des Waffenstillstandsvertrages ist vorgesehen, aß die deutschen Gläubiger den letzten Vorkriegskurs, d. h. 1 RM — 16,27 ffys. bzw. 1 — 1077 RA erhalten.
Die Regelung bezieht sich auch auf das Protektorat.
Wann gelten sudetendeutsche und im Protektorat ausgestellte Wertpapiere als Auslandsbonds?
Wie die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe mitteilt, sind laut Schreiben des Rei nnn, Wert⸗ 6. deren Aussteller im Reichsgau Sudetenland ihren Wohn⸗
itz oder . Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung aben, ikländische Wertpapiere. Gie gelten. als deutsche Aus⸗ andabonds nur, wenn sie ausschließlich oder K auf eine ausländische Währung lauten und nicht an einer deutschen Börse . Handel zugelassen sind. Danach sind von den sudetendeutschen
zertpapieren als deutsche Auslandsbonds nur anzusehen: 8 * , ,. der Stadt Karlsbad, 1. Emission von 1928, 7 3 Golddollarobligatio nenanleihe von 1927 der Ersten Böhmischen Glasindustrie e , Bleistadt.
Auch die im Protektorat ausgestellten Wertpapiere stehen den inländischen Wertpapieren gleich. Sie gelten als deutsche Aus⸗ landsbonds nur, wenn ö eine ausländische (nicht im Inland oder Protektorat geltende) Währung lauten und nicht an einer deutschen leinschließlich der Prager) Börse zum Handel zugelgssen , Danach sind von den Protektoratswerten als deutsche Aus⸗ andsbonds nur anzusehen: 80/0 Staatsanleihe in England vom 6 1922 (Czecholoan) in E und §, 7 & Anleihe der Stadt
rag vom Jahre 1922 (Pragoloan) in Z und 8, 6 . Obliga⸗
in C oder ffrs.
Neichsbanktanteile und Attien der Deutschen Golbdistontbant᷑ aus Ausländerbesitz.
Wie die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe mitteilt, hat ihr das Reichsbankdirektorium d,. der Behandlung der n
aus dem Besitz
von Feinden stamme
en Reichsbank⸗ oder Gold⸗
diskontbankdividenden davon Kenntnis gegeben, daß a) die Ein⸗
lösung dieser Dividendenscheine, die Holländern, Belgiern, Dänen und Norwegern stammen, welche in
aus dem Besitz von
diesen Staaten . sind, im r dnn f e. vorgenommen
werden kann und da
b) an Luxemburger, E
ässer und
.
die Dividende wie an Deviseninländer in Reichsmark , lt old⸗
werden kann.
diskontbank⸗Vorzugsaktien alter Ausfertigung ist in allen
inland, kann die Za
umzutaus
lung in glei feindliche Deviseninländer erfolgen.
ende
Die ö auf in Deutsche
Reichsbankanteile Fällen wie die Dividende zu be⸗ handeln. Befinden n eh n g. obiger Staaten im Devisen⸗
er Weise wie an andere nicht Halten sich dagegen die be⸗
treffenden Staatsangehörigen im feindlichen Ausland auf, müssen
sie wie feindliche Ausländer behandelt werden, d. h. nur auf gesperrtem Reichsmarkkonto erfolgen. die Angehörigen dieser Staaten in dritten neutralen
schůießli
lung kann inden sich
taaken, sind sie wie nichtfeindliche Devisenausländer zu be⸗
handeln.
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 253. Nobember 1940.
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