Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 286 vom 5. Dezember 1940. S. 2
100. 101. 102.
103. 104. 105.
106. 107.
108. 109.
110.
Freund, Käte Sara, geb. Hamburger, gan. am 30. 4. 1919 in Beuthen / O. S., — Freund, Pedro Israel, geb. am 10. 4. 1939 in Bogota / Columbien,
. Friedmann, Bertha Saram, geb. Wallfisch, geb.
am 19. 5. 1882 in Breslau,
Goldschmidt, Susette (genannt Selma) Sara,
geb. Cramer, geb. am 24. 5. 1868 in Würzburg,
Harmelin, Wilhelm Israel, geb. am 8. 11. 1900
in Leipzig,
Heineberg, Otto Israel, geb. am 15. 10. 1884 in
Detmold,
Heineberg, Gertrud Minna Sara, geb. Schmahl,
geb. am 26. 11. 1886 in Hamburg,
Heineberg, Maria Sara, geb. am 25. 9. 1921 in
Hamburg,
Heinemann, Frida Sara, geb. Ascher, geb. am
7I. 6. 1887 in Nördlingen Bayern,
Heinemann, Ludwig Israel, geb. am 26. 1. 1914
in Kassel,
Herrmann, Marianna Sara, geb. Isay, geb. am g. 4. 1884 in Köln / Rh., , Hirschler, Maximilian Israel, geb. am 11. 6. 1886 in Frankenthal (Pfalz),
Hirschler, Helene Saram, geb. Rieß, geb. am
4. 12. 1888 in Breslau,
2. Sirschler, Ernst Erich Israel, geb. am 8. 5. 1924
in Ludwigshafen a. Rh.,
Kunz, Max Israel, geb. am 30. 10. 1874 in Zions /
Polen, . Kunz, Emma Sara, geb. Katz, geb. am 9. 1. 1887 in Zabrze / O. S.,
3 . Kunz, Ernst Günther Israel, geb. am 3. 11. 1913
in Breslau, Kurzweil, Bruno Israel, geb. am 13. 1. 1891 in k
urzweil, Gisela, geb. Tramer, geb. am 25. 2. 1900 in Oderberg / Schlesien,
Kurzweil, Adele, geb. am 31. 1. 1925 in Graz /
Steiermark,
La ssally, Arthur Israel, geb. am 19. 2. 1892 in
Berlin, Lassally, Adela Sara, geb. Kaufmann, geb. am 25. 12. 1888 in Lodz,
Lassally, Walter Israel, geb am 18. 12. 1926 in
Berlin⸗-Schöneberg,
Lewy, Kurt Erich Samson, geb. am 20. 5. 1896 in Berlin,
Lewy, Johanna, geb. Schönheimer, geb. am 4. 5. 1899 in Berlin,
Lewy, Edgar Ernst, geb. am 20. 7. 1926 in Berlin⸗
Charlottenburg, Lichtenfeld, Eduard, geb. am 38. 1. 1881 in Wanzleben,
Lichtenfeld, Gertrud Elisabeth Margarete, geb.
Albrecht, geb. am 30. 12. 1896 in Berlin, Lichtenfeld, Werner, geb. am 2. 4. 1915 in Charlottenburg,
Liff mann, Gustav Israel, geb. am 8. 9. 1883 in
München⸗Gladbach,
„Tiff ann, Anny Sara, geb. Heilbronn, geb. am
5. 9. 1891 in Arenberg (Krs. Koblenz),
Loewe, Kurt Israel, geb. am 28. 9. 1890 in
Breslau,
Loewe, Senta, geb. Schneider, geb. am 27. 12. 1896
in Breslau,
Loewe, Marianne Sara, geb. am 17. 7. 1927 in
Breslau,
Loewe, Klaus Israel, geb. am 6. 12. 1928 in
Breslau,
Mai, Maximilian Friedrich Israel, geb. am 12. 6.
1892 in Zweibrücken / Pfalz,
Mai, Margarete Helene Martha Maria, geb. Hanisch,
eb. am 2. 3. 1898 in Steckelsdorf (rs. Jerichow), d i, Ingeborg, geb. am 10. 4. 1926 in Heidelberg,
Mainzer, Friedrich Moritz Israel, geb. am 17. 3.
1875 in Darmstadt,
Ma inzer, Barbara Elfrida Sara, geb. Adler, geb.
am 29. 3. 1880 in Ludwigshafen,
Marx, Elisabeth Sara, geb. Arnold, geb. am 2. 1.
1876 in Stuttgart, Marx, Erich Ludwig Adolf, geb. am 30. 9. 1907 in Mannheim,
Marx, Exika, geb. am 18. 3. 1918 in Mannheim, 2. Mayer, Doris Elfrieda Sara, geb. Lilienthal, geb.
am 1. 11. 1885 in München,
Mayer, Siegmund Israel, geb. am 10. 11. 1883 in
Veldenz (Krs. Bernkasteh,
Mayer, Sophie Sara, geb. Kann, geb. am 17. 11.
1888 in Ettelbrück / Luxemburg,
Meyer, Oskar, geb. am 8. 8. 1874 in Diez / Lahn, Meyer, Else Betty Sara, geb. Isaak, geb. am
23. 12. 1880 in Frankfurt /Main,
Mo ser, Alfred Israel (früher Siegfried Moses), geb.
am 29. 4. 1893 in Breslau,
Mühl felder, William Fsrael, geb. am 12. 3. 1876
in Bauerbach (Krs. Meiningen),
Mühlfelder, Martha Sara, . Hoffmann, geb.
am 30. 1. 1881 in Oelde i. W. (rs. Beckum), Mühlfelder, Lore Sara, geb. am 26. 10. 1921 in Bielefeld,
Muskat, Rudolf Israel, geb. am 9. 5. 1891 in Schmiegel (Posen),
Muskat, Elsa Sara, geb. Braun, geb. am 11. 4.
1905 in Leipzig,
Neuburger, Albert Israel, geb. am 17. 9. 182
in Treuchtlingen (Lk. Weißenburg i. B), Neuburger, Jenny Saram, geb. Blumenthal, geb. am 10. 4. 1877 in Gladenbach (Lkrs. Biedenkopf), Neuburger, Hermann Israel, geb. am 10. 11 1902 in Treuchtlingen (86. Weißenburg i. B.), Nußbaum, Samuel, geb. am 9. 8. 1871 in Fulda,
Nußbaum, Hedwig, geb. Krämer, geb. am 4. 9. 1890 in Teplitz (Sudetengau), Nußbaum, Max, geb. am 24. 8. 1910 in Fulda,
Oppenheim, Lehmann Israel, geb. am 28. 1. 1882 in Abterode (Krs. Eschwege), Oppenheim, Ella Sara, geb. Bachrach, geb. am 20. 9. 1888 in Abterode (Krs. Eschwege),
ul.
112. 113. 114. 115. 116.
117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. 125. 126. 127. 128. 129. 130. 131. 132. 133. 134. 135. 136. 137. 138. 139. 140.
141. 142.
143. 144. 145. 146.
147. 148.
149. 150.
151. 162. 163. 164.
166. 166.
157. 168.
169.
160. 161.
162. 163. is 165. 166. s
168. 169. 170. 171.
Oppenheim, Walter Ifrael, geb am 25. 7. 1908 in Northeim,
Oppenheim, Ruth Sara, geb. am 8. 6. 1912 in Northeim,
Oppenheim, Gerda Sara, geb. am 16. 9. 1913 in Northeim,
Oppenheim, Harry Israel, geb. am 26. 4. 1915 in Northeim,
Oppenheim, Lieselotte Sara, geb. am 1. 3. 1921 in Northeim,
Oppenheim, Charlotte Sara, geb. am 1. 3. 1921 in Northeim,
Oppenheimer, Karl Israel, geb. am 1. 1. 1896 in Hemsbach (Amt Mannheim),
Oppenheimer, Jeannette, geb. Dannenberg, geb. am 4. 3. 1902 in Frankfurt / Main,
Pineussen, Ludwig Israel, geb. am 2. 6. 1873 in Berlin,
Pineussen, Regina Sara, geb. Stern, geb. am 16. 5. 1880 in Berlin, - Prerauer, Felix Israel, geb. am 30. 12. 1873 in Landeshut / Schl., .
Prerauer, Gertrud Sara, geb. Hammerschlag, geb. am 21. 11. 1879 in Prag,
Raphaelsohn, Siegfried Ernst Israel, geb. am 16. 10. 1894 in Allenstein / Ostpr.,
Rehfeld, David, geb. am 2. 4. 1878 in Crone a. d. Brahe, ̃ . Rehfeld, Hilda Sara, geb. Weil, geb. am 3. 4. 1900 in Mannheim,
Reh feld, Charlotte Sara, geb. am 11. 9. 1914 in Darmstadt,
Rehfeld, Ingeborg Ellen Sara, geb. am 29. 11. 1920 in Darmstadt,
Rosenberger, Adolf Israel, geb. am 8. 4. 1900 in Pforzheim, . Rosenfeld, Arthur Israel, geb. am 19. 6. 1871 in .
Rosenfeld, Lilli Sara, geb. Hirsch, geb. am 13. 3. 1883 in Mannheim,
Rosen feld, Edith Sara, geb. am 17. 6. 1908 in Nürnberg,
Ro se ö. eld, Herbert Israel, geb. am 2. 7. 1910 in Nürnberg, . Marion Sara, geb. am 24. 6. 1914 in Nürnberg,
Rosrnfarkd, Inge Sara, geb. am 5. 6. 1918 in Nürnberg,
Rosenthal, Immanuel Felix, geb. am 29. 1. 1885 in Beuthen / OS.,
Rosenthäl, Else, geb. Javilowski, geb. am 6. 12. 1896 in Berlin,
Rosenthal, Ferdinand Fritz David, geb, am 31. 5. 1922 in Breslau,
Rosenthal, Ellen Mali, geb. am 26. 5. 1924 in Breslau,
Rosenthal, Paul Israel, geb. am 9. 4. 1874 in
Guttstadt (Krs. Heilsberg),
Rosenthal, Ida Sara, geb. Stern, geb. am 27. 8. 1889 in er feld 9 . Rosenthal, Karla, geb. am J. 12. 1920 in Kassel, Rosenzweig, Louis Israel, geb. am 18. 8. 1885 in Kassel, Rosenzweig, mann, geb. am 5. 2. 1896 in Kassel, Rosenzweig, Irmgard Henriette Hedwig Sara, geb. am 12. 11. 1925 in Kassel,
Selo, Georg Israel, geb. am 11. 3. 1885 in Flatow / Westpreußen,
Selo, 6 Sara, geb. Cohn, geb. am 17. 2. 1897 in Königsberg (Pr), . Selo, Ursula Sara, geb. am 1. 11. 1921 in Dresden, Selo, Joachim Israel, geb. am 3. 5. 1925 in Dresden, Simon, Ernst Israel, geb. am 16. 5. 1872 in Essen⸗ Werden, .
Simon, Else Sara, geb. Königsberger, geb. am
rieda Grete Sara, geb. Kauf⸗
23. 9. 1880 in Krefeld,
Simon, Irma Amalia Sara, geb. am 4. 1. 1902 in
Essen⸗Werden, .
Simon, Kurt Walter Israel, geb. am 10. 6. 1912 in
Essen⸗Werden, .
Spitzer, Alfons, geb. am 28. 11. 1889 in Janowitz
(Krs. Inie), J.
kö Abraham Israel, geb. am 6. 1. 1861 in rätz,
Stern, Marie Sara, geb. Ebstein, geb. am 27. 9.
1878 in Breslau,
Tich auer, Leo Israel, geb. am 12. 1. 1892 in
Breslau, .
Tich auer, Käthe Sara, . Wenskowitz, geb. am
26. 6. 1903 in Gleiwitz / O. S.,
Tischler, Norbert Israel (früher . Nute
(Nathan), geb. am 5. 10. 1879 in . ;
Tischler, Elsa Sara, geb. Reich, geb. am 28. 9.
1883 in Wien,
Ucko, Fritz Israel, geb. am 12. 6. 1877 in Breslau,
Ucko, Friederike (genannt Friedel) Sara, geb. Strauß,
geb. am 16. 1. 1850 in Alsfeld / Hessen,
UÜUcko, Erasmus Israel, geb. am 7. 12. 1911 in Wies⸗
baden⸗Biebrich,
Ucko, Denise Sara, geb. am 6. 11. 1913 in Heyde⸗
brek / O. S.,
Ucko, Judith Sara, geb. am 26. 12. 1922 in Fried⸗
berg / Hessen, ;
Ungar; Leonore Sara, geb. am 16. 11. 1890 in
Bonn
Baller, Siegfried — 5 Fritz! Israel, geb. am JI7. 6. 1964 in Groß⸗Krotzenburg (Krs. Hanau), Waller, Rosa Sara, geb. 21 ild, geb. am 2. 7. 1909 in Hörstein / Main,
Weinschenk, Paul Israel, geb. am 29. 7. 1909 in Nürnberg, ö Weinschenk, Margot Sara, geb. Levi, geb. am
23. 11. 1912 in Stuttgart, ö ; Zweig, Stefan Israel, geb. am 18. 11. 1881 in Wien
internitz, geb. am 4. 12. 1882 in Wien.
.
halten.
w eig, Friederike Sara Maria, geb. Burger, gesch.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt.
Berlin, den 2. Dezember 1940.
Der Reichsminister des Innern. J. V. Pfundtner.
Sr taß. Betrifft: Verteilung von Gemüse⸗ und Obstkonserven.
Erster Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung.
J. Die im kommenden Winter . Verfügung stehenden
Mengen an Gemüsekonserven ermöglichen es nicht, alle Ver⸗ braucher im ganzen Reichsgebiet in angemessenem Umfange zu beliefern. Ich muß daher die gien, der Konserven auf die Großstädte und bestimmte Industriegebiete beschränken, d. h. auf solche Orte und Gebiete, die, wie die Erfahrung seit Beginn des Krieges immer wieder gezeigt hat, besonders ungünstig gestellt sind, da ihre Bewohner überwiegend keine Verbindung mit dem Lande haben und mit unbewirtschafteten Lebensmitteln weniger gut versorgt sind als kleinere Städte und das flache Land. Die Gemüfekonserven können demzufolge nur an Städte mit einhunderttausend und mehr Einwohnern sowie an diejenigen Städte und Kreise der größten und wich⸗ tigsten Industriegebiete ausgegeben werden, deren Einwohner nach der Statistik zu fünfzig und mehr vom Hundert in Industrie und Handwerk beschäftigt sind. Ich bin mir dabei bewußt, daß die getroffene Abgrenzung, da ste schematisch sein muß, gewiffe Mängel aufweist und nicht allen berechtigt er⸗ scheinenden Wünschen Rechnung tragen kann. Die vorliegende Abgrenzung muß jedoch hingenommen werden, da sie die i ,. Lösung darstellt, die sich hat finden lassen, und da weitere Konservenmengen nicht zur Verfügung stehen. Die Städte und Gebiete, die danach mit Gemüse— konserven versorgt werden, ergeben sich aus der Anlage 1. II. Die Ausgabe der Gemüͤsekonserven erfolgt auf Grund
einer besonderen „Karte für Gemüsekonserven und Trocken⸗
gemüse“ (nach ankliegendem Muster) an alle diejenigen Ver⸗ braucher der genannten Städte und Gebiete, die Brotkarten erhalten, jedoch mit Ausnahme der Juden. .
Auf die Karte für Gemüsekonserben und Trockengemüse (Kon servenkarte) werden je Verbraucher zwei 1st Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. . .
Die Konservenkarten werden den Ernährungsämtern von der Deutschen Zentraldruckerei, Berlin, unmittelbar übersandt, sie sind dann sofort den Verbrauchern auszu⸗ händigen, damit diese die Gemüsekonserven spätestens bis . 23. November 1940 bei den Einzelhändlern bestellen önnen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten. — Der Verbraucher ist in der Wahl des Einzelhändlers frei. Der Einzelhändler trennt den Bestellschein für Gemüsekonserven ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte verbleibt in der Hand des Verbrauchers. 5
Der Einzelhändler tauscht die Bestellscheine unverzüg⸗ lich, spätestens bis zum 36. November 1940, beim Er⸗ nährungsamt in einen Bezugschein Aà um. Der Groß⸗ händler tauscht die Bezugscheine beim Exnährungsamt unver⸗ züglich, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Groß⸗ bezugschein um. Will ein Einzelhändler unmittelbar vom Hersteller beziehen, so hat er den Bezugschein zuvor, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Großbezugschein umzu⸗ tauschen. Die Großbezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen.
Die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven sind vom Ernährungsamt aufzurufen, sobald das Ernährungsamt zusammen mit der örtlichen Berufsvertretung des Nahrungs⸗ mitteleinzelhandels festgestellt hat, daß die Einzelhandels⸗
geschäfte ausreichend mit Gemüsekonserven beliefert worden
6 Die Ernährungsämter rufen, je nach dem Stand der elieferung der Einzelhandelsgeschäfte und je nach den ört⸗ lichen Beduͤrfnissen, die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven (àA und B) gleichzeitig oder nacheinander auf. Der letzte Auf⸗ ruf darf jedoch nicht yore als am 27. Januar 1941 erfblgen, da die Gemüsekonserben zum größten Teil in Schwarzblech⸗ dosen konserviert sind und die Haltbarkeitsdauer der Schwarz⸗ blechdosen begrenzt ist. Die Zeitspanne, in der die Gemüse⸗ konserven vom Verbraucher bezogen werden können, ist aus demselben Grunde in jedem Falle bis gin 24. Februar 1941 zu befristen. Der Verbraucher kann die Konserven nur bei dem Einzelhändler, bei dem er sie bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Lieferung einer be⸗ stimmten Konservensorte; die Ausgabe . kann . nach Maßgabe der Belieferung des Einzelhändlers er⸗ folgen. Die Einzelhändler haben die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven abzutrennen, zu sammeln und auf⸗ zubewahren. Es bleibt vorbehalten, die Bezugsabschnitte als Grundlage gi spätere Zuteilungen zu verwenden.
III. Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Einzel⸗ handels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unter⸗ richten und sie insbesondere auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weisen, die von mir gesetzten Fristen genauestens einzu⸗
IV. Ueber die Ausnutzung des Bestellscheins und der Bezugsabschnitte für Trockengemüse werde ich zu gegebener Zeit Bestimmung treffen.
Ich behalte mir weiter vor, auf die Sonderabschnitte der Bezugskarten für Gemüsekonserven und Trockengemüse Zuteilungen vorzunehmen. Diese Abschnitte dürfen daher von den Landes⸗(Provinzial⸗Ernährungsämtern und den Ernährungsämtern nicht ohne meine Zustimmung in An⸗ spruch genommen werden.
Zweiter Abschnitt:
Ausgabe von Gemüse⸗ und , an Kranlenanstalten. Ausgabe von Gemüsekonserven an Heime.
JI. Im kommenden Winter werden einmalig ausgegeben:
A) bis zu fünfzehn i,, Dosen Gemüsekonserven und bis zu fünf / Dosen oder Gläser Obsttonserven für jedes belegfähige Krankenbett
an Krankenanstalten, die pauschale Zuschläge gemäß Nr. II2 a— d meines Erlasses vom I5. Februar 1940 — IIIb — 160 — erhalten; Reservelazarette, bei denen Magazinverpflegung nach den Wehrmachtsverpflegungs⸗ vorschriften mit getrennter Ser sreltnng ber Kost statt⸗ findet, zühlen gemäß Nr. Vril des genannten Erlasses nicht hierzu; . :
Aeußerung der zustän
. 6 66 ; ⸗ . ö 3 en,. 1
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. E86 vom 5. Dezember 1940. S. 3
2 6 13 2 K 2 ; e 2 ä r t 2 n , 74 K ..
B) bis zu zehn n, Dosen Gemilsekonserven an a) sonstige Fachanstalten, ö Krüppelheilanstalten, Anstalten für chronisch Kranke
und Sieche (vergleiche Nr. II
a— meines Erlasses vom
15. Februar 1940 — H Ib
150) !
b) Krankenstationen der Heil⸗ und Pflegeanstalten,
für jedes belegfähige Krankenbett;
bei diesen Anstalten ist der Berechnung der
: Anzahl die durch- *,, nenn schwitti. BVelegungs⸗ (vgl. Nr. III d und o des zahl der Kranken⸗ vorgen. Erlasses) stationen zugrunde
zu legen; o) Nationalpolitische Erziehungs⸗ anstalten, Kinder⸗ und Jugenderholungs⸗ heime n) Kindertagesstätten, Jugendertüchtigungslager der Träger der Reichsversicherung,
Waisenhãäuser, bei diesen Heimen ist Mütterheime und Mütter der. Berechnung der erholungsheime Dosenzahl die Zahl
ö derjenigen Personen ch Erholungsheime der Träger ugtunben zu Legen,
der Reichs versicherung, soweit 6j : J, d. t dem 1. Ok⸗ sie nicht als Krankenanstalten i sei unter A fallen, tober 1940 durch⸗
Heime der NSKOGV,
Heime der Reichsbahn usw. im Sinne meiner Erlasse vom 6. November 1939 — II C4 - 789, 11. März 1940 — II C4 - 297, 4. Juli 1940 — 1 O1I— 517 und 12. Juli 1940 — II CO 11 — 370
schnittlich täglich ver⸗ pflegt werden;
) Soweit es sich nicht um Gemeinschaftsläger im Sinne meines Erlasses vom 29. Oktober 1940 — U C1 — 4888 — handelt; diese Gemeinschaftsläger erhalten je Kopf zwei ., Dosen Gemüsekonserven.
C) bis zu fünf Dosen Gemüsekonserven an Mauch bei diesen Hei⸗
Säuglingsheime, men ist der Berech⸗ Blindenheime, nung der Dosenzahl Taubstummenheime, die Zahl derjenigen Krüppelheime, Personen zugrunde
Alters⸗ und Siechenheime, zu legen, die seit dem soweit sie nicht gewerbsmäßig 1. Oktober 1940 betrieben werden durchschnittlich täglich ͤ verpflegt werden.
Die Ernährungsämter stellen den genannten Anstalten und Heimen auf Antrag Bezugscheine B aus, und zwar den Krankenanstalten je einen Bezugschein über Gemüsekonserven und einen Bezugschein über Obstkonserven, allen übrigen Anstalten und Heimen einen ö über Gemüse⸗ konserven. Der Antrag muß folgende Angaben in nach⸗
stehender Reihenfolge enthalten:
5. a) bei Krankenanstalten, Fachanstalten und Kran⸗ kenstationen der Heil⸗ und Pflegeanstalten und der Anstalten für Schwachsinnige (siehe oben A und Ba, b) Zahl der belegfähigen Kranken⸗ betten,
b) bei Heimen (Be, d und C): Zahl der seit dem 1. Oktober 1940 durchschnittlich täglich ver⸗ pflegten Personen,
6. die ausdrückliche Versicherung der Richtigkeit der
gemachten Angaben. Auf Wunsch sind den Anstalten und Heimen mehrere Bezugscheine über Teilmengen, die zusammen die Gesamt⸗
menge ausmachen, auszustellen.
Bestehen Zweifel, ob es sich um eine Krankenanstalt oder eine sonstige , nn handelt, so ist die gutachtliche igen Aerztekammer einzuholen.
II. Die Anstalten und Heime beziehen auf Grund der Bezugscheine die Konserven vom Großhandel oder unmittelbar vom Hersteller., Sie übergeben den Bezugschein dem Groß⸗ händler oder Hersteller, von dem sie beliefert werden wollen. Der Großhändler taucht die Bezugscheine unverzüglich in einen Großbezugschein um. Die Bezugscheine bzw. Groß⸗ bezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen. (
III. Die Anstalten und Heime in den folgenden Orten
und ihrer . ; Berlin, Bochum, Bremen, Breslau, Dresden, Düssel⸗ dorf, . Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Krefeld, Laucha (Thür.), Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Stutt⸗
;. gart, Um, Wüppertal n
können an Stelle von Dosenkonserven Gefrierkonserven gegen Aushändigung des Bezugscheines von den in der Anlage (Anlage 8) genannten Herstellern beziehen, soweit die Her⸗
steller an den betreffenden Orten, wie aus der Anlage er⸗
sichtlich ist, Gefrierkonserven eingelagert haben. Ein Anspruch auf Lieferung von Gefrierkonserven besteht nicht. An Stelle einer 1, ⸗Dose Konserven (Inhalt durch⸗ schnittlich 650 g) kann je 1 Eg Gefrierware bezogen werden. IV. Kranke in Krankenanstalten brauchen ihre Konserven⸗
karte nicht abzugeben; Nr. Vl meines Erlasses vom 15. Fe⸗
bruar 1940 — I11 b — 150 — findet also insoweit keine An⸗ wendung. Dauexinsassen der Anstalten und Heime erhalten keine befonderen Konservenkarten; sie werden lediglich bei Aus⸗ an der Bezugscheine mit der aus Nr. dieses Abschnittes ich ergebenden Anzahl von Konserven berücksichtigt.
Für das an der Anstaltsverpflegung teilnehmende ärzt⸗ liche, Pflegeé⸗ und sonstige Personal sind die nach der allge⸗
meinen Regelung des ersten Abschnittes dieses Erlasses auf die
Person entfallenden zwei 1 / Dosen gemäß Nr. J meines Er⸗ lasses vom 15. Februar 1940 — IIIb — 150 — bei Aus⸗
stellung der Sammelbezugscheine zu berücksichtigen.
V. Krankenanstalten (sie oben 1 A) können im Bedarfs⸗ falle auf den Bezugschein für Gemüsekonserven zu einem Teil Spargel⸗ oder salzlose Gemüsekonsexven beziehen. Da Spargel⸗ und salzlose Gemüsekonserven nur in pe eiten Umfange
zur Verfügung stehen, können diese von den Krankenanstalten nur auf Grund eines Zusatzscheines der Deutschen Kranken⸗ haus⸗Gesellschaft bezogen werden. Der Zusatzschein ist — unter Beifügung des Bezugscheines für Gemüsekonserven — bei der Deutschen Kranken n n e, Berlin NW 40, Alsenstr. 7, zu beantragen; der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen, das die Deutsche Krankenhaus. Gesellschaft den Krankenanstalten übersendet. Der Zusatzschein der Deutschen Krankenhaus⸗Gesellschaft ist nur in Verbindung mit einem Bezugschein gültig; er ist zusammen mit dem Bezugschein dem Großhändler bzw. Hersteller einzureichen. Die Kranken⸗ anstalten haben keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung von Spargel⸗ und salzlosen Gemüsekonserven. Krankenanstalten, die zum Teil ungezuckerte Obstkonser⸗ ven benötigen, haben dies ihrem Lieferanten bei der Bestellung anzugeben. Zusatzscheine werden hierfür nicht ausgegeben. VI. Ich habe den Deutschen Gemeindetag und die Deutsche
Krankenhaus⸗Gesellschaft gebeten, die Krankenanstalten und die
ihnen angeschlossenen Heime usw. von dem Inhalt des vor⸗ stehenden Abschnitts meines Erlasses zu unterrichten und die Anstalten und Heime darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um eine einmalige Ausgabe von Konserven handelt.
Dritter Abschnitt: Ausgabe von Gemüselonserven an ambulante Diätküchen.
An ambulante Diätküchen, die
1. unter fachärztlicher Aufsicht stehen,
2. von staatlich geprüften Diätassistentinnen geführt werden,
3. Gäste nur auf eine ärztliche Bescheinigung hin ver⸗ pflegen, die eine bestimmte . vor⸗ schreibt,
werden im kommenden Winter bis zu fünfzehn */ Dosen Ge⸗ müsekonserven für die Zahl der ö . die seit dem 1. Ok⸗ tober 1940 durchschnittlich täglich verpflegt werden, ausgegeben. Die Ernährungsämter stellen den Diätküchen auf Antrag ent⸗ sprechende . B aus. Auf Wunsch sind den Diät⸗ küchen mehrere Bezugscheine über Teilmengen, die, zusammen die Gesamtmenge ausmachen, auszustellen. Die Bestimmungen der Nrn. Il und 1V des zweiten Abschnitts über die Bezug⸗ scheine und über den Bezug von Spargel⸗ und salzlosen Ge⸗ müsekonserven auf Grund eines Zusatzscheines der Deutschen Krankenhaus⸗Gesellschaft gelten auch für die Diätküchen.
Vierter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an Zuckerkranke.
An Zuckerkranke werden im kommenden Winter ins⸗ gesamt achtzehn a/ Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. Die Zuteilung auf die Konservenkarte bleibt hiervon unberührt. Die Abgabe der Konserven erfolgt auf Grund von Berechti⸗ gungsscheinen der Ernährungsämter. Die ö müssen sich von dem behandelnden Arzt eine . ausstellen lassen. Der behandelnde Arzt reicht die Bescheini⸗ gung der zuständigen ärztlichen Genehmigungsstelle wergleiche meinen Erlaß vom 30. Sktober 1939 — II 1 P — 73) ein. Die ärztliche , gibt die Bescheinigung mit kurzer Stellungnahme (z. B. „befürwortet“ an das Er⸗ nährungsamt weiter, das von sich aus — also ohne be⸗ sonderen weiteren Antrag des Kranken — die Berechtigungs⸗ scheine ausstellt und den Kranken übersendet. Auf den Berech⸗ tigungsschein ist links oben ein „V“ in blauer Farbe aufzu⸗ drucken oder mit Blaustift zu schreiben. In dem Berechti⸗ gungsschein ist zum Ausdruck zu bringen, daß der Kranke „nach Möglichkeit Weißblechdosen“ erhalten soll.
Der Bezugsberechtigte gibt den Berechtigungsschein dem Einzelhändler ab. Der Einzelhändler stellt ihm hierüber eine Quittung aus. Der Einzelhändler tauscht die Berechtigungs⸗ scheine unverzüglich beim Ernährungsamt in einen Bezug⸗ schein ß um. Der Großhändler tauscht die Bezugscheine beim Ernährungsamt i , ,. in einen Großbezugschein um. Diese Bezug⸗ und Großbezugscheine sind gesondert von den nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt dieses Erlasses zu erteilenden Bezug⸗ und Großßbezugscheinen auszustellen. Auf den Bezug⸗ und Großbezugscheinen ist links oben ein „E“ in blauer Farbe aufzudrucken oder mit Blaustift zu ,, In dem Bezug⸗ und Großbezugschein ist zum Aus⸗ ruck zu bringen, daß „nach Möglichkeit Weißblechdosen“ ge⸗ liefert werden sollen. ;
Die Großbezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940
den Herstellern vorzulegen.
Der Einzelhändler schreibt auf der Quittung, die er aus⸗ gestellt hat, die vom Bezugsberechtigten bezogenen Dosen ab. Der Bezugsberechtigte ist nicht er f , el. die bestellten Dosen auf einmal abzunehmen; er soll jedoch die Dosen, soweit es sich um Schwarzblechdosen handelt, spätestens bis zum 24. Fe⸗ bruar 1941 und, soweit es sich um Weißblechdosen handelt,
spätestens bis zum 1. Mai 1941 abnehmen.
Den Zuckerkranken sollen, soweit möglich, Weißblechdosen zugeteilt werden. Nach Möglichkeit sollen auch ihre Wünsche auf Zuteilung bestimmter Gemüsesorten berücksichtigt werden.
In Orten, in denen eine Ausgabe von Gemüsekonserven
an die Bevölkerung nach dem ersten Abschnitt dieses Erlasses
nicht stattfindet, kann das Ernährungsamt im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Einzelhandels bestimmen,
daß ,, die Gemüsekonserven nur in bestimmten
Einze n ,,, beziehen können. Eine zusätzliche Ausgabe von Konserven an andere Kranke kann nicht erfolgen.
Fünfter Abschnitt:
Ausgabe von Gemüsekonserven an Berggaststätten sowie an
Kur⸗ und Heilbäder.
Ich habe die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau⸗ wirtschaft veranlaßt, der . , Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe, wie im Vorjahr, bestimmte Mengen an Gemuüͤsekonserven zur Verfügung zu stellen. Die Wirt⸗ schaftsgruppe wird diese Gemüsekonserven im Benehmen mit dem Reichsfremdenverkehrsverband . a) an Berggaststätten in besonderer Hähen⸗ und un⸗ ünstiger Verkehrslage, in denen ein starker Winter⸗ e rng zu erwarten ist, und b) an Gaststätten und Hotels in Kurorten und Heil⸗ bädern, in denen Gäͤste, die eine Kur gebrauchen, verpflegt werden, verteilen. Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis. Die , sind mit diesen Verteilungen nicht befaßt. *
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2E 2.
Sechster Abschnitt: Gemeinsame und Schlußbestimmungen.
J. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um äußeren Rostansatz zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder sonstigen kühlen, feuchten Plätzen aufbewahrt werden. Die fabrilmäßige Herstellung von Kon⸗ serven in Schwarzblechdosen erfolgt unter ständiger Kontrolle. Die Qualität dieser Konferven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedoch ist die Haltbarkeits dauer wegen des Dosen⸗ materials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Inhalt der Schwarzblechdosen bis Ende Februar 1941 zu verbrauchen.
Ich ersuche die Ernährungsämter, die Verbraucher l(ein⸗ schließlich der Krankenanstalten usw) hierüber in geeigneter Weise, insbesondere durch Veröffentlichungen in der Presse, aufzuklären.
II. Ich weise nachdrücklich darauf hin, daß die Zahl der zur Verfüigung stehenden Obst⸗ und Gemüsekonserden be⸗ schränkt ist. Ber von mir aufgestellte Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden, wenn keinerlei unvorher⸗ gesehene Anforderungen oder Verteilungen von Konserven erfolgen. Ich ersuche daher dringend, meinen vorstehenden Erlaß in jeder Hinsicht genauestens innezuhalten, damit alle e,, Zuteilungen reibungslos durchgeführt werden önnen.
III. Ich ersuche, die Ernährungsämter zu veranlassen, die Zahl der Anstalten und Heime, der belegfähigen Kranken⸗ betten sowie die Personenzahlen, die den Zuteilungen nach dem zweiten, dritten und vierten Abschnitt dieses Erlasses zugrunde liegen, getrennt nach den verschiedenen — in den vorerwähnten Abschnitten einzeln aufgeführten — Bezugs⸗ berechtigten, auf einem Blatt nach anliegendem Muster (Anlage 4) zusammenzustellen. Die Zusammenstellungen der Ernährungsämter 336 ich zu einem Bericht an mich zusammenzufassen; dem Bericht sind die Zusammenstellungen der Ernährungsämter beizufügen. Die Unterlagen werden benötigt, um eine Uebersicht über die für die einzelnen Zwecke tatsächlich zugeteilten Konserven zu gewinnen.
IV. Meine früheren Erlasse an die Landes- und Pro⸗ vinzialernährungsämter über die Verteilung von Obst⸗ und Gemüsekonserven (z. B. der Erlaß über die Verteilung von Obst⸗ und Gemüsekonserven an Werkküchen, Gaststätten und Hotels vom 13. Juli 1940 — II A2 — 7488, der Erlaß über die Freigabe von Obst⸗ und Gemüsekonserven zum Verkauf an die Bevölkerung vom 24. Juli 1910 — II A2 — 7542 werden hiermit gegenstandslos.
V. Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Uebersendung eines Abdrucks umgehend zu benachrichtigen.
Dieser Erlaß wird im Deutschen Reichsanzeiger ver— öffentlicht werden.
Berlin Ws8, den 28. Oktober 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Moritz.
Anlage 1.
PrEXnl. Ostpreußen. . Stadtkreis Königsberg „Pommern... Stadtkreis Stettin . Lz. Medlenburg. . . Stadtkreis Rostock am PrE2A. Brandenburg . Stadtkreis Potsdam, Landkreise Calau und Spremberg (Lausitz) Schlesien .... Stadtkreis Breslau, Landkreis Rothen⸗ burg (Oberlausitz) Regierungsbezirk Kattowitz ohne den Polizeistreifen und ohne die Land⸗ kreise Bielitz, Tarnowitz und Teschen 9 Berlin.... . Berlin LC. Sachsen.. ... Regierungsbezirk Chemnitz Regierungsbezirk Dresden⸗ Bautzen ohne die Landkreise Dip⸗ poldiswalde, Großenhain, Löbau, Meißen ! Regierungsbezirk Leipzig ohne die Landkreise Grimma und Oschatz Regierungsbezirk Zwickau außerdem der zu Schlesien gehörende J Landkreis Hoyerswerda PrEXzl. Sachsen⸗Anhalt Mit Rücksicht darauf, daß Sachsen⸗Anhalt Ln. Thürin gen und Thüringen keine geschlossenen Industriegebiete aufweisen, ergehen wegen der Verteilung der Konserven in Sachsen⸗Anhalt und Thüringen be⸗ sondere Erlasse an das Provinzial⸗ ernährungsamt Sachsen⸗Anhalt und das Landesernährungsamt Thüringen PrCæXzI. Kurhessen ... Stadtkreis Kassel Hamburg .. Hamburg Er zn. Schleswig⸗
Holstein .. . Stadtkreise Kiel und Lübeck „ HSannover ... Stadtkreise Hannover, Braunschweig, Wesermünde „ Weser⸗Emzp .. Stadtkreise Bremen, Wilhelmshaven,
Osnabrück „ Westfalen ... aus dem Regierungsbezirk Münstert die Stadtkreise Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Münster i. W., Reckling⸗ hausen und die Landkreise Beckum und Recklinghausen aus dem Regierungsbezirk Minden Stadtkreis Bielefeld Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Landkreise Brilon, Lippstadt, Meschede, Olpe, Soest, Wittgenstein „ Rheinland... aus dem Regierungsbezirk Koblenz: die Landkreise Altenkirchen, Neuwied Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die Landkreise Geldern, Cleve, Rees Regierungsbezirk Köln ohne die Landkreise Bonn und Euskirchen aus dem Regierungsbezirk Aachen: Stadtkreis Aachen und die Landkreise Aachen, Erkelenz und Geilenkirchen⸗ Heinsberg . „ Hessen⸗Nassau . Stadtkreise Frankfurt a. M., Wiesbaden, Darmstadt und Mainz . LEX. Saarpfalz... . das Saarland ohne den Landkreis 2. 16 * aus dem Regierungsbezirk alzt ; der Stadtkreis Ludwigshafen k „ waden...... 16 . Freiburg, Karlsruhe und annheim „Württemberg.. Stadtkreis Stuttgart „Bayern.. .. Stadtkreise München, Nürnberg, Würz⸗ . Augsburg „Donauland... Stadtlreise Wien und Linz
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