1940 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

10 36 160 2665 304 306 358 457 519 656 679 709 go0 902 259 977 1010 016 125 131 3859 391 418 456 466 484 527 614 4 618 622 634 681 700 788 816 875 2021 158 195 207 250 263 ; 427 439 479 483 528 567 588 624 742 S826 S651 9ö64 962 970 3093 0653 121 130 169 203 261 393 459 581 600 657 696 726 728 744 789 841 843 858 ga1 954 9853 996 4026 133 273 275 292 324 464 571 819 860 860 S896 901 925 5090 O96 131 161 . 78 136 275 2985 321 379 449 575 639 697 777 966 6031 o35 . 036 055 090 174 256 269 509 536 539 565 599 622 674 698 S860 936 991 7035 062 069 158 383 520 525 527 566 646 697 803 980 S227 236 259 383 503 564 567 595 659 799 839 889 976 982 900 055 065 110 204 224 295 3803 375 528 686 691 730 779 892 913 972 987 997

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20101 155 174 187 215 228 265 307 477 519 561 563 ö70 597 663 8is 21039 109 242 283 556 564 587 676 703 753 814 891 9839 949 22118 162 203 364 412 560 6609 743 788 866 989 23029 087 130 137 220 354 475 644 712 S20 934 951 24016 020 217 252 278 376 377 464 519 552 562 762 992 25244 299 352 355 476 496 603 740 818 S75 s 978 985 998 26032 231 239 387 44 470 530 572 740 745 769 833 840 905 958 27051 126 157 191 21 227 308 385 441 498 576 695 714 723 94 2So08 029 O77 195 239 *I 261 378 437 459 602 667 687 699 774 805 29018 667 120 149 231 275 318 385 397 46 501 553 575 576 580 627 717 762 772 860 896 926

K //

Bei der Einlösung werden gerahlt für je

Der einem Einlieferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet.

Die Inhaber der gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 1. April 1941 fälligen Einlösungs-. betrüge gegen Aushändigung der Auslosungsseheine und eines gleichen Nennbetrags in Schuldverschreihungen der Anleihsablösungsschuld des Reichs bei der Reichsschulden- kasse in Berlin Sw 68, Oranienstraße 106.109, zu erheben. Pjese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr, sonnabends von 9 bis 12 Uhr, für den Kassenverkehr geöffnet.

1 Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Berlin, den 2. Dezember 1940.

schließlich Porto) von: 1 Stück 35 Pfg.,

dazu 4a v. H. Zinsen für 15M Jahre ö .

Sonderdrucke dieser Ziehungsllste sind zu bezlehen vom Verlag

30002 052 o76 250 275 311 3823 394 421 541 542 623 681 697 79 797 981 z15z 082 oo 180 265 255 844 365 I395 664 731 745 837 g58 96569 Go 32039 669 677 6683 18 145 207 236 244 306 421 616 88 g03 ges 981 906 Zs30s6 009 230 Xi is 329 347 368 385 422 45695 560 505 510 545 624 §o9 34011 ozi oss 111 218 299 8s 721 744 778 S6 833 S63 69 35085 183 322 363 425 853 Sssa 366018 657? 91 133 215 371 No 53s 664 793 Gee go 37005 110 140 201 239 235 462 457 530 629 6365 6i5 sil 71 38071 113 140 2098 20 35 564 668 760 784 832 897 995 39115 120 175 189 A6 3127 406 428 570 680 723 765 767 796 828 836 ö S863 z ghd

40015 120 138 150 155 182 426 428 435 457 495 547 5653 568 683 778 Sos 8i7 S6 gaz Ni ba 41651 2423 302 S339 355 420 433 NI 50 6365 700 704 S29 86553 887 801 9 42080 155 314 854 459 668 749 763 750 889 89 gög 989 435085 112 142 200 201 269 317 329 335 345 37 3588 49060 197 seg 634 681i 779 So 976 9e 44029 130 137 218 S801 sI8 335 371 457 55 is 675 Sig 917 Jo 45178 277 235 291 361 357 401. 2 Sio 5i 571 714 727 729 744 S26 Soz gi ges 46079 134 160 185 247 294 866 sit 374 570 58 a 77 8.5 gi 427027 6532 G95 io7 145 155 212 305 342 z75 396 475 55h 729 Fe 971 48063 681i 146 1569 292 299 357 323 367 459 180 537 546 710 747 7097 982 985 965 49197 207 370 402 2s 492 5585 5aJz 6i5 676 758

Fols5 1738 257 297 385 422 438 457 4568 5os 527 579 622 5673 752 701 51661 G69 180 191 201 216 226 254 268 271 279 317 860 493 539 65 598 6i9g 57s 742 744 S834 853 S9 S569 en dal go Felds 222 255 338 4580 54 600 611 655 700 769 759 5 zoo 265 211 235 318 357 S589 4565 543 89 627 S660 674 716 752 781 864 sis 851 864 901 S009 544 1965 281 3895 5a 553 573 713 Jos 5§08 55255 271 35/ T6 28 471 193 5od 5i5 5a7 5238 Sof 775 8663 983 Foz oss 210 275 299 321 358 587 155 459 491 605 621 08 713 Sag 852 953 5z645 G44 275 zi S560 885 454 449 655 668 703 785 375 ge5 9657 58539 053 671 175 3530 370 76 3583 454 461 478 5s 612 618 717 728 743 S842 S72 912 geh 938 51 S5osz 125 176 195 195 240 245 250 S70 372 251 165 577 560 a3 55s 701 71 721 728 7537 7599 S532 836 Sh 55

Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen jedes Wertabsehnstts.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 6. Dezember 1940. S. 2 * § 4 Gleichzeitig tritt die Anordnung Ur. 19 der Reichsstelle Verordnung über die Einführung von Vorschri ü 4 Strafbestimmungen. Chemie“ vom 5. Oktober 1939 (Deutscher Reichs- und Technische Nothilfe in den . er en 6 ö Zuwiderhandl d se . . Staatsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1939) 25. November 1940. * uwiderhandlungen gegen diese ( . außer Kraft. Aenderung und Ergä— d ü ö gs 18, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr in . u , o nian. , über die ; h 18 1 15339 Reichs bl. 1 S. 1436 Berlin, den 5. Dezember ; lung für ch ern, ,. e - er Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. Der Reichsbeauftragte für Chemie. und versorgung geltenden Vorschriften. Vom 3. Dezember 194 K 85 K , . 0, in Stück bei Vorei . Intrafttreten. etannemachung. un et ostscheclto nit. Verlili ge Cho . Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft. Die am 6. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 2065 des Berlin NW 40, den 6. Dezember 1940. . Sie gilt auch in den eingegliederten 33 Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: ; Reichsverlagsamt. J. V: Stern.

Iweiuntz anz igste Iiehunn ter zuslosungsrechts der Rnleiheahlösungssehuld ds Deutschen ichs.

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Ziehung der Auslosungsrechte sind lolgende 1500 Nummern gezogen worden:

60049 161 179 379 437 490 576 653 782 814 940

61069 117 189 147 215 266 872 417 489 543 559 6265 647 675 804 931 934 976 977 981 995 62005 042 044 125 175 246 464 472 562 611 613 676 677 701 709 712 719 91g 939 941 9669 63005 059 1090 142 195 230 246 294 431 437 45 467 478 626 660 767 802 866 883 889 891 898 9290 936 989 64127 220 3853 518 691 751 757 775 826 837 937 957 6ö0lh 142 469 498 604 657 661 691 819 874 889 912 985 66083 050 127 1288 191 194 2358 251 313 3830 394 417 5465 557 592 727 829 921 969 67024 067 377 406 426 4609 471 489 569 573 660 782 843 S63 g08 9380 942 957 992 68990 O17 043 (86 094 218 305 377 505 507 666 768 797 908 936 969 998 G9goig 034 152 191 231 232 254 291 317 388 440 621 723 833 851 926

70007 os9 o79g 160 171 1738 258 269 278 282 Se 55a

614 677 815 826 973 71228 2388 439 461 529 596 636 690 772 778 874 919 72090 107 140 1860 500 587 612 633 634 635 699 732 758 771 789 804 918 g23 938 995 73001 ö M4 075 143 213 216 269 365 4090 444 473 578 606 726 888 74107 118 125 136 139 155 375 439 441 474 551 647 664 730 764 864 917 940 979 75182 205 356 886 418 465 568 615 682 714 720 733 766 903 913 76028 067 O86 133 137 202 394 445 471 775 788 816 8i9 844 955 989 77033 45 126 131 137 154 196 259 347 372 377 395 437 470 488 582 603 761 766 847 850 991 7890838 128 134 179 185 314 324 465 496 797 834 79061 159 218 2565 260 334 391 513 525 528 548 554 566 600 601 621 634 658 666 693 766 910

SOo46 050 163 398 671 696 757 S800 S1026 (99 123

132 172 220 239 272 297 458 517 526 535 740 762 852 853 S884 S2077 106 11 114 477 530 602 665 745 749 gos S3078 203 262 292 312 339 389 4209 423 438 455 457 506 528 657 6627 759 834 850 975 987 S4901 065 158 201 297 301 827 394 462 528 549 737 S5252 308 546 611 654 727 747 753 760 762 815 8537 880 899 958 985 9oo S6tiid 116 191 200 250 260 407 423 486 495 520 532 54d 556 609 765 Szozl O74 089 136 280 282 00 851 738 773 858 874 911 9920 SSoz 054 101 140 839 352 375 423 453 585 610 731 899 90s 927 947 S9goi5s 184 140 149 157 177 241 269 377 3898 648 701 710 724 793 815 833 836 S566.

877 449 617 666 698

100, RM Nennwert der Auslosungsrechte ra T T rb e dm. dᷣ00o, - FM.

843.125

zusammen 843, 125 RM

Reichsbankanstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 15. Februar 1941 an diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Reichs- schuldenkasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 1. April 1941 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Wertpapiere bei ihnen wenigstens 2 Wochen vorher eingeliefert werden.

Die Wertpapiere sind den Einlösestellen mit einem Ver- zeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.

fteĩchs s ohulcdlsanvsrmaltung

der Allgemeinen Verlosungstabelle in n . ghleslen, (Postscheckkontg Breslau 12347) zu *

Ftück 65 pig, 5 Stück 95 Fig., 4 Stäck 1,265 far, s Stäck 1,43 Ri., 10 Stuck 2.70 der Bestellung den Betrag in Briefmarken beizulegen. Bel großerem Bedarf Preise nach Anfrage belm Verlag.

Mit dem Ablauf des 81. März 1941 hört die Verzinsung

des Einlösungsbetrags der gezogenen Auslosungsscheine auf.

An der Ziehung haben auch die Auslosungsscheine teil-

genommen, auf deren Rückseite von der Reichsschuldenver- waltung vermerkt ist, daß der Inhaber auf dis Teilnahme an ö. Auslosung verzichtet habe; denn dieser Verzicht hat nach

rt. 2 8 8. 232) am 1. April 1937 seine Wirksamkeit verloren.

1Nr. 8 des Gesetzes vom 23. März 1934 (RGBI. I

Die Einlösungsbeträge tür die gezogenen Auslosungs-

rechte, die im Reichsschuldbuch eingetragen sind, werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuld- buchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.

47 Preise (ein- Stück 18. RM. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich,

Buchst. A zu 12,590 RM 188895 324794 369363 . 11435665 1164823 11709376 120467? 1212169 1252491 . 1339969 1340089 1485404 1549522 1569984 1690322 1887995 1935340 841 21072830 2136528 2225272.

Buchst. B zu 25 RM 35323 S3z265 S4165 229002

Kd

. Buchst. A zu 12,50 RM Nr. 1169 (Gruppe 36) SS95 (7) . S969 (40) 9089 (40 9363 (13) 11491 (87) 13623 (34) . 12576 G64 22665 (633) T3567 (65) 247M ii) 34340 (is)

34341 (1835 344104 (3) 38522 (5) 46995 (16 49272 (31)

Berlin, den 2. Dezember 1940.

Michtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 34 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Dezember 1940 . folgenden Inhalt: Teil J. J. Allgemeines und Gemein⸗ ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Geltung von sozialem Reichsrecht in den Gebieten von Eupen, Malmedy und. Moresnet, Vom 11. November 1940. BVestim⸗ mungen . eine einheitliche Beurteilung ,. er französischer . egionäre. II. Arbeitseinsatz, Arbeits e asfmngz Ar⸗2 eitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vierte Durch führungsanordnung fi. Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be⸗ deutung (Zusätzliche Alters, und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes bei Dienstverpflichtun. Vom 28. No⸗ vember 1940. Arbeitseinsatz und Wirtschaftswerbung. Be⸗

aufgsbotsn morden!

a) Sohuldvorschrelbungen:

230322 232045 241935 846011 470588 1068823 12903800 e , , sss ass n, rden dizi js rss iso r en bs Eæa4g533, gas 362.

Buchst. C zu 509 RM 207505 999344 1988333 1078012 ios35i9 10917 1108216 11095300 1287210

PH Auslosungss cheins:

2711 (45 4237 G62 5323 ( 19902 6) 12503 688) 1601 (1 20522 ( 20588 (16) 22045 C8) 228990 9 23265 (8 24165 (3) 29809 (863) 37883 (265 42837 (20 44163 (4 44314 (27 44768 (75 44791 (26 48882 (380.

Reions s ohulcdonvor waltumua

rufsberatung; hier: Zusammenarbeit zwischen Industrie⸗ und Handelskammern und Handwerkskammern auf dem Gebiete der Berufsausbildung. Arbeitsschulung oder Berufsumschulung arbeitsscheuer, asozialer und sonstiger nicht . und hilfs⸗ bedürftiger Personen, Vermittlungs- und Bezir svermittlungs⸗ . für Binnenschiffer im Stromgebiet der Weichsel, Netze und

arthe. 2 von Telegraphenbau⸗ und Fernmelde- lehrlingen. Kurzarbeiterunterstützung; hier: . des Vordrucks für die Unterstützungslisten. Arbeitsbuch; hier: Ein⸗ tragung der Teilnahme an Lehrgemeinschaften des Berufs⸗ erziehungswerkes der DAF. III. Sozialverfassung, Arbeits⸗ echt, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Erlaß über eine Weihnachtsbeihilfe für die bei auswärtigen Bauvorhaben ,. ten ,,, . sowie Dienstverpflichtete und Gleichgestellte. Vom 2. Dezember 1940. Lohnzahlung an Musterungstagen. Anordnung über die Lohn⸗

zahlung an Musterungstagen. Betr.: Weihnachts- und Ab⸗

3

6rtz (6s) erz C3) dag G 15 2314s (zo) 23149 (20) 8926s (üd) S335 (23) 53494 (16

ür

Betz,: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durchführung de

. Hachstehends Schulduersochreiungesm und Auslosungssochains dior Anlsihsablösungasohuld . des Deutschen Rsichs sind bis zum 23. November 1940 vom Amtsgericht Berlin aum Zeche der Kraftloserklärung

14891998 1554188 1730249.

Buchst. D zu 1090 RM 69814 155857 1159 949

1233510 52 5iz 1272637 33 1622530 - 530 1776058 1850294 Kar, n 53 zol

47710 (1) 55749 (19) 59688 (13) 59699 (9.

Buchst. D zu 100 RM. Hr. 5857 S 6) 6710 (23 4 15838 (243

- ; 50528 (283) 51280 7) 58984 (5) 59322 (9). Buchst. C zu 50 RM Nr. 37165 . 25 S5 (26) 57225 (19 59829 (21 7576 —- 766 EI. . Buchst. B zu 25 RM Rr. 1935 (Gruppe 9) 2710 (45) I 9800 (28) 19844 (23) 22274 (26) 26853 (25 27505 (7 9 . Aulfgebotstermin und Geschäftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der Kontrolle der Reichspaplere in Berlin SW 68, Oranienstraße 106 / 109, zu erfahren. 39.

m ᷣ, e 2 2 O e O e 2 O Q Q QO 0 O Q O ee , , ,) , , m e, e e e e e mm r e , e e, e e e e erm reren e rr mm,

schlußgratifikationen 1949 im Verhältnis zum 18. Monatsgehalt. Anordnung über Entgeltbelege für Hausgewerbetreibende Schnitt⸗ oder Nahtfaktore) und Zwischenmeister in der deutschen ederhands G auf das Wirtschaftsgebiet Sudetenland) Ergänzung der Anordnung betr. Form und age. der Entgeltbücher für die Heimarheit im Deutschen Spinn—⸗ toffgewerbe. Anordnung betr. die en en ng der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschastsgebiet Rheinland. Ausdehnung der Anordnung über Entgeltbelege für das Lohn— gewerhe in der Schiffchenstickerei (Automaten und . mit Ausnahme der Herstellung von Schals und Langware in discher Art im Wirtschaftsgebiet Sachsen auf das Wirtschafts⸗ gebiet Sudetenland. IV. in g . Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitszeit zu Weihnachten 19140. Betr. z Lager⸗ ärzte. V. Eider ten, Wohnungswesen und Städtebau. J eic Verordnungen, Erlasse: Betr.: Wohnstättenbau im rig

= . n / r .

9 3 2 , . ö

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 6. Dezember 1940. S. 3

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (BGG) vom 29. Februar

194 (Reichsgesetzbl. I S. 458) Uebersicht über die landesrecht⸗ lichen Zuständigkeiten im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht Betr.: Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Unterbrechung der Bau— tätigkeit. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durch⸗ führung der WGG. DBV. 5 10 . 6. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeits⸗

Die ernãhrungswirtsjchaftliche Blockade⸗ festigkeit Deutschlands und Kontinental⸗ europas.

Bei Ausbruch des Krieges im Herbst 1939 lagen die Ver⸗ sorgungsverhältnisse mit Lebensmitteln für Deutschland wesent— lich günstiger als bei Beginn des Weltkrieges im August 1914. Bereits der Start der Kriegsernährungswirtschaft war damit er⸗ heblich besser. Wie das Institut für Konjunkturforschung in . neuesten Wochenbericht (Hanseatische Verlagsanstalt Ham⸗ burg) ausführt, waren vor allem woran es beim Beginn des Weltkrieges gänzlich mangelte an allen wichtigen Nahrungs⸗ mitteln gewaltige Vorräte angesammelt worden. Zweitens waren die Viehbestände höher als 1914. So hatten z. B. gegenüber dem Weltkriegsbeginn die Rinderbestände um 7,5 5, die Schweine⸗ bestände um 11,4 3 zugenommen. Der deutsche Viehbestand lag damit gerade bei denjenigen Tierarten, die die wichtigsten hoch⸗ wertigen tierischen Lebensmittel liefern, im Dezember 1939 wesent⸗ lich über dem Stand von 1913. Der Ausgangspunkt sowie die Grundlage für eine hohe und stetige Versorgung mit Fleisch, Milch, Butter, Schlachtfetten und dergleichen waren mithin in diesem Krieg nicht unwesentlich besser als bei Kriegsbeginn 1914, und zwar um so mehr, als auch die Futtergrundlage der Vieh⸗ bestände in wesentlich stärkerem Umfange als 1914 auf wirtschafts⸗ eigenem Futter beruht. Eine weitere Stärkung hatte die Ex⸗ naͤhrungswirtschaft des Altreichs durch die Schaffung Großdeutsch⸗ lands erfahren.

Im Weltkrieg ging die deutsche landwirtschaftliche Produktion um etwa 25 75 zurück. Auch bei Beginn des jetzigen Krieges, im Herbst 1939, machte sich der Entzug an menschlichen und tierischen Arbeitskräften störend bemerkbar. Es ist als unvergängliches Verdienst der deutschen Landwirtschaft zu werten, daß es ihr trotzdßem gelang, diesen „Engpaß“ zu überwinden und die Ernte einzubringen und die Bestellung durchzuführen. Die Lage ent⸗ spannte sich in den nächsten Monaten wesentlich durch Rückkehr heimischer Arbeitskräfte, durch umfangreichen Einsatz von Kriegs⸗ gefangenen und ausländischen Zivilarbeitern sowie durch frei⸗ werdende deutsche Militärpferde Und Beutepferde. Auch die Zu⸗ teilung von Motortreibstoffen sowie von Maschinen und Ersatz⸗ teilen spielte sich immer besser ein. Wie grundlegend sich die Lage gebessert hat, zeigt sich daran, daß im Herbst 1949 sowohl die Einbringung der Hackfruchternte als auch die Bestellung der Wintersaaten rechtzeitig und reibungslos durchgeführt werden konnte. Hochbedentsam für den Umfang der Produktion ist der Umstand, daß der in den letzten Vorkriegsjahren erreichte, über⸗ aus hohe Stand der Kunstdüngeranwendung in diesem Kriege auf⸗ rechterhalten werden kann. Aeußerst störend wirkten sich damals ferner die planlosen Eingriffe in das landwirtschaftliche Preis⸗ gefüge aus. Heute gewährleistet die Marktordnung ein festes, zweckmäßig abgestuftes Preisgefüge und gibt damit den Land⸗

wirten das gesicherte Fundament für ihre Wirtschaftsplanung.

luf den entscheidenden Gebieten liegen mithin die Dinge so gänz⸗ lich anders als im Weltkrieg, daß nicht der geringste Grund für die Annahme zu ersehen ist, es könnte ein dem damaligen ähn⸗ licher Produktionsrückgang eintreten. Alles spricht vielmehr dafür, daß der vor dem Kriege erreichte hohe Produktionsstand aufrechterhalten werden kann. Auf Teilgebieten sind im ersten Kriegsjahr sogar weitere Produktionssteigerungen erzielt worden.

Um den Folgen einer wirtschaftlichen Abschnürung Deutsch⸗ lands von vornherein vorzubeugen, hat die deutsche Regierung sich seit Jahren mit Erfolg bemüht, den Außenhandel entsprechend den Kriegserfahrungen von 1914 bis 1918 umzustellen. Ganz systematisch wurden die Einfuhren in dem Maße abgebaut, wie die Eigenerzeugung zunahm. Ferner wurde erhöhtes Gewicht auf den Ausbau der Handelsbeziehungen mit den „blockadefreien“ Ländern gelegt. Ganz besonders wurden seit 1933 auf der Grund⸗ lage der nährständischen Marktordnung die Handelsbeziehungen mit , auf bilateralem Wege ausgedehnt und ö ge⸗ festigt, daß sie auch im Kriege trotz der anfänglichen englischen „Trutzkauf“⸗Bemühnngen bestehen blieben. Im August 1939 wurden auch mit n fe gende die Handelsbeziehungen wieder verstärkt. Die englische Blockade, die 19144918 tatsächlich Deutsch⸗ land erwürgt hat, ist damit völlig durchlöchert.

Eine gewisse Verstärkung erfuhr die Ernährungsgrundlage Großdeutschlands durch die Einbeziehung der ehemals polnischen Gebiete. Normalerweise führte der westliche, von Deutschland be⸗ setzte Teil Polens vor allem Getreide (xund 9,9 Mill. h, ferner Zucker sowie insgesamt knapp 100000 t an Eiern, Butter usw. aus,. Diese Mengen geben aber noch keinen Anhalt für die tat⸗ sächlichen Exportmöglichkeiten, da die Ausfuhr in den letzten Jahren durch die Stockungen am Weltmarkt behindert war und die Hektarerträge in Polen infolge der Mißwirtschaft nur etwa halb so hoch wie in Deutschland lagen. Durch verstärkte Kunst— düngergaben, bessere Ackerarbeit und besseres Saatgut ist es nach Sachverständigenurteilen möglich, die Ernten in Polen sofort um 20 99 zu steigern. Allein an Getreide würden danach fast 3 Mill. t an das übrige Reich abgegeben werden können. er Kaxtoffelüberschuß von 4,3 Mill. Gt würde zur Mast von xund 3 Mill. Schweinen genügen. Auf lange Sicht aber sind die Aus⸗ sichten noch erheblich günstiger.

Deutschland steht im jetzigen Kriege jedoch nicht nur in

prodnfktionstechnischer und handelspolitischer Hinsicht besser als

Verschärfte Preisüberwachung. Neue Verordnungen und Erlasse zur Preis⸗

bildung und Preisüberwachung im Kriege. Eine Sondernummer des Mitteilungsblattes des Reichs⸗

kommissars für die Preisbildung enthält eine Reihe von Ver⸗

ordnungen und Erlassen, die sich mit aktuellen Fragen der Preis⸗ bildung und Preisüberwachung im Kriege a , In der Ein⸗ leitung heißt es:

Im Kriege muß von jedermann verlangt werden, daß er sich der Verantwortung, die er gegenüber seinem Volke hat, voll bewußt ist und insbesondere auch sein Preisgebaren dement⸗ sprechend gestaltet. Ich habe aber zu meinem Bedauern feststellen müssen, daß sich die Preisdisziplin vielfach stark gelockert hat. Ich erwarte, daß die Preisbehörden diesen Erscheinungen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten. In erster Linie 3 diese Notwendigkeit bei allen Verbrauchsgütern; denn eine Erhöhung im ,, wird . rungsgemäß leicht zum Vorwand für Lohnerhöhungen genommen. In der Vergangenheit waren es aber gerade die Lohnerhöhungen, die immer wieder Ursache für das Ansteigen der verschiedensten Preise gewesen sind. Um die Arbeit der Preisbehörden noch stärker zu aktivieren und um insbesondere den Preisüberwachungsbehörden eine noch größere Schlagkraft zu verleihen, habe ich die nachstehend

gesetz (BGG) vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 438). Betr.: Verwaltungsgebühren für baupolizeiliche Genehmi⸗ gungen zur Wiederherstellung von infolge des Krieges be⸗ schädigten Gebäuden. Betr.: 5 46 der Reichsgaragenordnung.

Erste Durchführungsanordnung . Neugestaltung der Stadt Linz a. d. D. VI. K Erlasse: Fettverbilligung

ege. Gesetze, Verordnungen, ür die minderbemittelte Bevölkerung.

1914 da, sondern vor allem auch in organisatorischer Beziehung. Gerade das ist aber in einem Lande wie Deutschland, wo alles darauf ankommt, die Produktion restlos zu erfassen und gerecht zu verteilen, von entscheidender Bedeutung. Das gute Funktio⸗ nieren der heutigen deutschen Kriegsernährungswirtschaft zeigt sich am besten darin, daß die genau nach dem physiologischen Bedarf abgestuften Rationssätze seit Ausbruch des Krieges unverändert beibehalten worden sind und auch in Zukunft beibehalten werden können. Das heißt aber nichts anderes, als daß eine Aushunge— rung Deutschlands ausgeschlossen ist.

Deutschland versorgte sich friedensmäßig zu 83 3 mit Tebens— mitteln aus eigener Erzeugung. Der danach verbleibende Ein⸗ fuhrbedarf wird während des Krieges teils durch Einfuhr, teils durch eine gewisse Umstellung der Ernährung gedeckt. Die Er⸗ nährung ist im Vergleich zu den Friedenssätzen jetzt während des Krieges in Deutschland hinsichtlich der Ausnutzung des landwirt⸗ schaftlichen Bodens für die Erzeugung von Nahrungsmitteln wesentlich rationeller. Dabei enthält die Nahrung kaum weniger Kalorien als im Frieden, aber sie ist insofern anders zusammen⸗ gesetzt, als die pflanzlichen Nahrungsmittel, wie Brot, Kartoffeln, Nährmittel und Gemüse, jetzt eine wesentlich größere Rolle in der Ernährung spielen. Je pflanzlicher aber die Kost zusammen⸗ gesetzt ist, um so mehr Menschen vermögen sich jm allgemeinen von derselben Fläche zu ernähren, da bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln große Veredelungsverluste (nämlich bei der Umwandlung von Futtermitteln in Nahrungsmittel) in Kauf genommen werden müssen. Man muß sich vergegenwärtigen, daß die gesamte pflanzliche deutsche Agrarproduktion im Gebiet des Altreichs rund 260 Bill. Kal. beträgt. Hiervon dienen etwa 40 Bill. Kal. oder 20 3 unmittelbar der menschlichen Ernährung. Dagegen werden 130 Bill. Kal. oder rund zwei Drittel verfüttert. Die hohen Viehbestände bilden aber neben der dynamischen Reserve zugleich insofern eine „statische“ Reserve, als ja Ein⸗ griffe in die Viehbestände nicht nur Futter 6 die Ernährung reimachen, sondern daneben auch zu zusätzlichem Fleischanfall führen. Nicht zum wenigsten diese Reserven bedingen es, daß die Ernährungslage Deutschlands und der europäischen Staaten so ungleich geficherter ist als etwa diejenige Chinas oder Indiens, wo die Ernährung überwiegend auf pflanzlichen Erzeugnissen beruht und damit allen Ernkezufälligkeiten ausgesetzt jf. Diese Reserven sind bisher nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft worden; denn Eingriffe in die Viehbestände sind in Deutschland seit Kriegsbegiten noch nicht erfolgt, während England in dieser Richtung schon seit Monaten von der Substanz lebt.

Im Frühjahr und Sommer 1940 entstand durch die sieg⸗ reichen Feldzüge in Skandinavien sowie in Belgien, Holland und Frankreich auch ernährungswirtschaftlich eine neue Lage. Denn sämtliche betroffenen Länder waren notorische Zuschußgebiete, vor allem an pflanzlichen Nahrungs- und Futtermitteln. Zwar weisen einige Länder, so vor allem Dänemark und Holland, bei den tierischen Nahrungsmitteln, wie vor allem Butter, Fleisch und Eiern, mehr oder weniger große Ausfuhrüberschüsse auf. Aber diese Ausfuhr stützt sich eben zum großen Teil auf die Ein⸗ fuhr von J wie Getreide, Oelkuchen usw. Die Futtermitteleinfuhr war daher ungewöhnlich groß. Allein an Getreide führten die in den deutschen Machtbereich einbezogenen Länder bisher rund 6,? Mill. t jährlich ein. Wenn englischer⸗ seits immer wieder auf diese im Vergleich zur Einwohner⸗ zahl . beträchtlichen Importe an Getreide und Oelkuchen hingewiesen und wenn darin eine sehr große Aushungerungs⸗ gefahr dieser Länder erblickt wird, so ist das ein großer Trug⸗ schluß. Denn es wird dabei übersehen, daß ja diese Einfuhren fast ausschließlich „Veredelungseinfuhren“ sind, daß sie also in Gestalt von tierischen Veredelungserzeugnissen wieder ausgeführt wurden, und . zum weitaus größten Teile nach England. Fallen diese Ausfuhren fort, so vermindert sich entsprechend der Einfuhrbedarf an Futtermitteln. Diese Ueberlegungen zeigen, daß ohne die durch die Ausfuhrmöglichkeiten „aufgeblähte“ Vieh⸗ wirtschaft die echte Auslandsabhängigkeit und damit die Aus⸗ hungerungsgefahr wesentlich geringer ist; denn es ist ja jederzeit möglich, den Viehstapel zu verringern. Dadurch verringern sich nicht nur die Futtermitteleinfuhren, sondern es können auch die⸗ jenigen Mengen an Inlandsgetreide und . die bisher verfüttert wurden, der menschlichen Ernährung direkt zu⸗ ei gt werden. Die Ersparnisse, die sich hierdurch ernährungs⸗ wirtschaftlich erzielen lassen, sind außerordentlich groß. Die Selbst⸗ versorgungsmöglichkeiten bei Fleisch und anderen tiexischen Nah⸗ rungsmitteln sind angesichts der überreichlichen Viehbestände, vor allem in Belgien Nordfrankreich, Holland und Dänemark, Rünstig, Zum Teil 3 of noch Wehe Futterreserven zur Erzielung von Ausfuhrüberschüssen an Veredelungsprodukten in . Ländern zur Verfügung. Solange diese erhe . Futter⸗ mittelvorräte reichen, kommen die gesamten daraus hergestellten Ueberschüsse an JJ Deutschland . Aber auch wenn die Vorräte aufgezehrt sind, besteht die Möglichkeit der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln.

usammenfassend kann also gesagt werden, daß in Deutsch⸗

land die , , unbedingt gesichert ist. Durch den ziel⸗

bewußten Einsatz aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Selbst⸗ versorgung mit Lebensmitteln wird die Blockadefestigkeit auch Kontinentaleuropas gewährleistet. Der r fh Aushungerungs⸗ plan ist damit sowohl in bezug auf Großdeutschland als aber auch auf ganz Kontinentaleuropa eine Utopie.

erörterten Anordnungen erlassen, die sich beziehen 1. auf die Hand⸗

habung des 5 22 Kriegswirtschaftsverordnung als den für die Bildung und Ueberwachung der Preise in gleicher Weise verbind⸗ lichen Rechtssatz, der jede Preistreiberei verbietet; 2. auf die sogenannten kalkulierten Preise, durch deren Berechnung sich Teile der Wirtschaft bisher den Preisgesetzen entzogen haben; 3. auf die Pflicht der Hersteller und Großhändler zum Nachweis der Preise und ihres Zustandekommens; 4 auf die Zusammenfassung aller Bestimntungen über die Preisauszeichnung in einer einheit⸗ lichen Verordnung.

Zu 1.: Die Bestimmung des 5 22 KWO. gibt nicht nur jedem irschaf z eine unmittelbar verpflichtende, klare Richt⸗ schnur für fein Preisgebaren, sondern sie ist auch ein wirkungs⸗ bolles Mittel für die Bildung und Ueberwachung der Preise durch die Preisbehörden. Wenn die Stopverordnung im wesentlichen die Ümstellung der Wirtschaft im Rahmen des Vierjahresplanes zur Kriegswirtschaft hin ohne Erschütterung gewährleisten sollte und deshalb gleichzeitig auch eine gewisse Unbeweglichkeit der Preise nach unten bewirkte, muß demgegenüber unter der Geltung der KWVDO. jeder unter Einsatz seines besten wirtschaftlichen Könnens der Allgemeinheit dienen und grundsätzlich auch unter den höchstzulässigen Preisen anbieten, wo es ihm bei lauterem Wettbewerb nur immer möglich ist. Für die mit Preisbildungs⸗ aufgaben beauftragten Stellen ergibt sich daraus, daß sie bei der

Einführung neuer Preise und bei der Erteilung von Ausnahme⸗ bewilligungen besonders strenge Maßstäbe anlegen und diesen Notwendigkeiten Rechnung tragen müssen. Es wird in Zukunft nicht der Nachweis einer Kostenerhöhung genügen, einen Preis⸗ erhöhungsantrag zu rechtfertigen. Die Hin fr kann auch nicht die Erhaltung eines Gewinnes in jedem Fall fördern, der unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen als gerechtfertigt anzu⸗ sehen ist. In der Kriegswirtschaft muß vielmehr auch von dem Produzenten verlangt werden, daß er unter vorübergehendem Ver⸗ zicht auf den ihm überlicherweise zukommenden Gewinn zum Besten der Allgemeinheit weiter mit allen Kräften produziert und daß er, wenn es notwendig werden sollte, sogar seine Reserven angreift und in den Dienst der allgemeinen Sache stellt.

Zu 2: Bei der Handhabung der von mir erlassenen Preis⸗ vorschriften haben sich Unterschiede zwischen den Stoppreisen und den Kostenpreisen entwickelt. Soweit es sich dabei um durch Sondervorschriften (6SO., Spinnstoffvexrordnung, Lederverord⸗ nung) geregelte Kostenpreise. handelt, soll es hierbei einstweilen sein Bewenden haben. Dagegen sind Mißstände dort festzu⸗ stellen, wo die Wirtschaft von jeher den Preis auf der Kosten⸗ grundlage errechnet hat (sogenannte kalkulierte Preise). Bei der⸗ artigen Erzeugnissen hielt sie sich teilweise weder durch die Preisstopperordnung noch durch die für Kostenpreise erlassenen Sondervorschriften für gebunden. Diese Umgehungen des Preis⸗ erhöhungsverbots werden in Zukunft nicht mehr möglich sein; durch einen klarlegenden Runderlaß über derartige „kalkulierte“ Preise werden die bestehenden Mißstände beseitigt.

Zu 3: Eine wesentliche Schwierigkeit für die Preisüber⸗ wachung in der Produktionsstufe liegt erfahrungsgemäß in den mangelhaften Unterlagen über das Zustandekommen des Preises. Aufzeichnungen über Kalkulationen oder die sonstigen Grund— lagen der Preiserrechnung sind keineswegs eine Selbstverständ⸗ lichkeit und überall vorzufinden. Das Vorhandensein solcher Unterlagen ist aber Voraussetzung für eine schnelle Ueber⸗ prüfung der Zulässigkeit der Preise. Zur Ermöglichung einer wirksamen Preisüberwachung, insbesondere auch in der Pro⸗ duktionsstufe, habe ich deshalb eine Verordnung über die Auf⸗ zeichnung von Preisen erlassen. Durch ihre Bestimmungen wer— den die Voraussetzungen für eine schlagkräftige Preisüber⸗ wachung geschaffen; gleichzeitig wird jeder Unternehmer ge— zwungen, sich Klarheit zu verschaffen und über seine Preis⸗ stellung Rechenschaft abzulegen.

Zu 4: Welche Bedeutung der Preisauszeichnung und der Führung von Preislisten im Handel zukommt, ist jedem Preis⸗ überwachungsorgan hinlänglich bekannt. Ich habe es für angezeigt gehalten, die verschiedenen Bestimmungen auf diesem Gehiete zusammenzufassen und zu vereinheitlichen. Gerade in Zeiten, in denen die Ware knapp ist, hat die Auszeichnung der Prxeise besondere Wirkung und ist auch ein Mittel, um eine tätige Mit⸗ arbeit der kaufenden Verbraucherschaft bei der Preisüber⸗ wachung zu fördern. Der Durchführung der neuen Verord⸗ nung kommt deshalb eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Ich ersuche sämtliche Preisbehörden, für eine den Vorschrif⸗ ten entsprechende Preisauszeichnung besorgt zu sein.

Zufammenfassend stelle ich fest, daß die Erhaltung des be⸗ stehenden Preisgefüges im Kriege mehr denn je Aufgake und Ziel der Preisbildung und Preisüberwachung ist. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln muß an der Stetigkeit des- Preis⸗ gebildes festgehalten werden.“

Anmeldung von Srdölgerechtsamen im Generalgouvernement.

Krakau, 5. Dezember. In der Zeit vom 10. Dezember bis spätestens 31. März 1941 hat nach einer Verordnung des Gene⸗ ralgsuverneurs über die Pflicht zur Anmeldung von Berechti⸗ gungen zur Gewinnung von Erdöl oder Erdgas im General⸗ gouvernement jeder zur Benutzung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas Berechtigte dem zuständigen Bergamt seine Berech⸗ tigung anzumelden. Die Anmeldung hat ungeachtet dessen zu geschehen, daß die Gewinnungsrechte an Erdöl und Erdgas im Generalgouvernement gemäß der Verordnung über Bergwerks⸗ gerechtsame und Bergwerksanteile im Generalgouvernement vom 14. Dezember 1939 beschlagnahmt worden sind. Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für Grundeigentümer, denen auf eigenem Grund und Boden die Berechtigung zur Erdöl⸗ oder Erdgas⸗ gewinnung zusteht. Berechtigungen und Verträge, für welche die Anzeigepflicht nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, erlöschen mit Ablauf des 31. März 1941. Rechtsänderungen, die hierdurch herbeigeführt werden, begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Leiter des Amtes Wirtschaft im Amt des Generalgouverneurs kann jedoch aus Billigkeitsgründen unter Ausschluß des Rechtsweges eine Entschädigung gewähren.

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Berlin, 5. Dezember. Preisnotierungen für Nahrun gs⸗ mittel. (Berkaufspreise des Lebensmittel groß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin. 1Preise in Reichsmark.. Bohnen, weiße mittel 5 bis Linsen, käferfrei 9 bis —— und bis SEpeiseerbsen,; Inland, gelbe 5 bis —, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) bis —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze ) bis Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 bis —— Grüne Erbsen, Ausland bis —, Reis: Rangoon *) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. 53 40,00 bis 41,00 Bruchreis 1 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49, 40, Siam I z9, 75 bis 40,5, Moulmein 47,60 bis 48,650, Buchweizengrütze —— bis Gerstengraupen, fein, Oo bis 5/0 41,50 bis 42,505), Gerstengraupen, mittel, C1 40,50 bis 41,505), Gersten⸗ graupen, grob, C4* 37,00 bis 38,005), Gerstengraupen, Rälberzähne Cs6* 3400 bis 35,005), Gerstengrütze, alle. Kör⸗ nungen) 34,00 bis 35,005), Haferflocken Hafernährmittel “) 45,08 bis 46,007), Hafergrütze IHafernährmittel ?) 45.90 bis 46, 005), Kochhirse r bis Roggenmehl, Type 997 26, 05s bis —, Weizenmehl, Type 8135, Inland 33,95 bis Weizen⸗ grieß, Thpe 150 38,is bis Kartoffelmehl, hochfein 36,66 bis 38,155), Sago, deutscher 49,35 bis 51,85, Zucker Melis (Grund-

sorte) 67, 95 bis Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Gersten⸗

kaffee, lose 40,0 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45,090 bis 46,007), Kaffee⸗Ersatzmischung 72, 9O0 bis S2, 0, Röstkaffee, Brasi. Superior bis Extra Prime ) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral- amerikaner 5 458,065 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis jös, 0, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. S) Slo, 0 bis 900, o, Tee, indisch s 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulggr. 9g6, 60 bis 102,90, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen bis —, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen bis Zitronat bis Runsthonig in . kg-Packungen Jo,o0 bis 72,90, Bratenschmalz 183,94 bis —, Rohschmalz 183, 04 bis Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis Dtsch. Rinder · talg in Kübeln 111,60 bis Epeckw geräuchert 190,89 bis —— Tafelmargarine 17400 bis Markenbutter in Tonnen 331, o9 bis Markenbutter, gepackt 85,09 bis feine Molkereibutter in Tonnen 323,06 bis feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,09 bis Molkereibutter in. Tonnen

ziö,oJ9 bis Molkereibutter, gepackt 319,900 bis ——

J

Landbutter in Tonnen 299,00 bis —, Landbutter, gepackt 303,090 bis Speiseöl 173,00 bis Allgäuer Stangen 20960 13009 bis 138,0, echter Gouda 490 180,00 bis echter Edamer 1030 190,00 bis baher. Emmentaler wollfett) 270,00 bis 275.00 Alltzaner hon saldur 35e los, oo bis 156, 5, Darzér Käse Jo o bis 110,00. ;

S) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

8 * 2