Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 11. Dezember 1940.
Mit Rücksicht darauf, daß sich die für die Ausgabe in der 19. Zuteilungsperiode erforderlichen Mengen an Hülsen⸗ früchten noch nicht überall in dem notwendigen Umfang beim Großhandel befinden, müssen die Bezugscheine über Hülsen⸗ früchte beschleunigt ausgestellt werden. Aus diesem Grunde wird in Abänderung meines Erlasses vom 14. November
1940 — IIC 145200 — folgendes angeordnet:
ꝛ Die Ernährungsämter stellen denjenigen Kleinverteilern, denen sie auf Grund der Bestimmungen des Erlasses vom 17. Oktober 1940 — IIC 144800 — bis zum 29. November 1940 Bezugscheine über Hülsenfrüchte zu erteilen hatten, bis zum 20. Dezember 19410 Bezugscheine uber die gleiche Menge an Hülsenfrüchten aus. Die Feststellung der Menge erfolgt auf Grund der von den Ernährungsämtern abgelegten Dritt⸗ schriften der Bezugscheine über Hülsenfrüchte. Diese Bezug⸗ scheine, die der Versorgung der Kleinverteiler in der 19. Zu⸗ teilungsperiode dienen, sind unverzüglich an den Großhandel zur Ausstellung von Großbezugscheinen weiterzureichen.
Für die Belieferung der Kleinverteiler mit Hülsen⸗ früchten zur Ausgabe in der 20. Zuteilungsperiode gilt folgendes:
Die Verteiler haben die gesammelten Abschnitte N28 der Nährmittelkarten 18 gesondert von den übrigen Ab⸗ schnitten dieser Karten nach Ablauf der 18. Zuteilungs⸗ periode zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Hülsen⸗ früchte“ an das für sie zuständige Ernährungsamt einzu⸗ reichen und hierbei den Bestand an Hülsenfrüchten, die ihnen auf Grund der Vorbestellung gelieferte und die an die Ver⸗ braucher abgegebene Menge sowie den sich daraus ergebenden Vorrat zu melden. Die Ernährungsämter stellen Bezug⸗ scheine über Hülsenfrüchte auf Grund der vorgelegten Kartenabschnitte unter Berücksichtigung des gemeldeten Vor⸗ rats aus. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler für die in der 20. Zuteilungsperiode letztmalig vorgesehene Ausgabe von weiteren 250g Hülsenfrüchten je Versorgungsberechtigten.
Bestimmungen über die Abrechnung mit den Ernäh⸗ rungsämtern auf Grund der in der 19. und 20. Zuteilungs⸗ periode gesammelten Abschnitte N28 der Nährmittelkarten 19 und 20 werden noch ergehen. Die Verteiler haben die ge⸗ sammelten Abschnitte N28 der Nährmittelkarte 19 vorläufig zu ordnen und aufzubewahren.
Bezug von Reis
Die Abgabe des Reises erfolgt auf den entsprechend ge⸗ kennzeichneten Abschnitt N27 der Nährmittelkarte 19. Damit die Kleinverteiler in die Lage versetzt werden, sich für die Ausgabe dieser Sonderzuteilung die erforderlichen Vorräte an Reis zu beschaffen, haben die Ernährungsämter den Klein⸗ verteilern bis zum 20. Dezember 1940 Bezugscheine über Reis nach dem bereits oben für die Ausstellung von Bezug—⸗ scheinen über Hülsenfrüchte geregelten Verfahren zu erteilen. Die Verteiler erhalten also auf Grund der von den Ernäh⸗ rungsämtern abgelegten Drittschriften der ersten Bezugscheine über Hülsenfrüchte über die gleichen Mengen zwei weitere Bezugscheine, von denen einer auf Hülsenfrüchte und der andere auf Reis auszustellen ist. Bei der Ausfertigung dieser beiden Bezugscheine sind die Mengenangaben mithin unver⸗ ändert der Drittschrift des ersten Bezugscheins über Hülfen⸗ früchte zu entnehmen. —
Die Bezugscheine über Reis, die der Versorgung der Kleinverteiler für zwei Zuteilungsperioden dienen, sind un— verzüglich an den bisherigen Reis⸗Großhändler weiterzu⸗ reichen. Dieser hat die Belieferung sofort vorzunehmen, da⸗ mit die Reisausgabe an die Versorgungsberechtigten in der 19. Zuteilungsperiode reibungslos durchgeführt werden kann.
Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von dem⸗ selben Verteiler beziehen, der die Vorbestellung von Hülsen⸗ 6 entgegengenommen und den Stammabschnitt der
ährmittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz „28“ oder „Hülsenfrüchte“ versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17 zu erbringen.
Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 19. Zu⸗ teilungsperiode die gesammelten Abschnitte N27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungsämtern zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Reis“ einzureichen. Diese a , dienen der Beliefe⸗ rung der Kleinverteiler für die in der 21. Zuteilungsperiode vorgesehene Ausgabe von weiteren r,. eis je Versor⸗ gungsberechtigten. Bestimmungen über die endgültige Ab⸗ rechnung der Kleinverteiler mit den Ernährungsämtern bleiben vorbehalten.
C. Kartenumgestaltung Die Nährmittelkarten für Normalverbraucher und für
Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind gemäß den
anliegenden Mustern gestaltet worden 3 Da die Sonderzuteilungen an Hülsenfrüchten und Reis nicht für een, , ee ging sind, enthalten deren Karten den zum Bezug dieser Waren berechtigenden Ab⸗ schnitt nicht. Zweiter Abschnitt:
Kartenwesen Abschnitte für den Bezug von Teigwaren
Die Ration an Teigwaren ist im Rahmen der reichs⸗ einheitlichen Gesamtnährmittelration entsprechend den Ver⸗
eh rege mwohnheisen und den Erzeugungsmöglichkeiten in den
Bereichen der einzelnen Landes⸗ (Provinzial⸗ Ernährungs⸗ ämter verschieden. Die Nährmittelkarten sind dement⸗ sprechend mit einer unterschiedlichen Anzahl von Einzel⸗ abschnitten versehen, die allein zum Bezuge von Teigwaren berechtigen und deshalb mit einem „T“ versehen sind. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen 23 es ich als zweck⸗ mäßig erwiesen, zur Erleichterung ber Handhabung der Kar⸗ ten die mit einem „T“ versehenen Abschnitte so auf der Karte anzubringen, daß die 8 Abtrennung dieser Abschnitte ohne Schwierigkeit möglich ist. Aus diesem Grunde berech⸗ tigen künftig zum Bezug von Teigwaren bei 5 n 3 „Ti⸗Abschnitten: die Abschnitte N18 is . J bei Karten mit 5 „T' ⸗Abschnitten: wie bisher die Ab⸗ schnitte M11 K 16, bei Karten mit 6 , , ,. die Abschnitte N13 bis R 15, N i8 M 26, ;
* Hier nicht abgedruckt.
bei Karten mit 7, T“ ⸗Abschnitten: die Abschnitte N4 bis Nö, X 11 -N I5,
bei Karten mit 8 „T* ⸗Abschnitten: die Abschnitte N12 bis R 15, N 17 X20,
bei Karten mit 10 „T* ⸗Abschnitten: wie bisher die Ab⸗ schnitte N 11 N20.
Nährmittelkarte für Kinder und Jugendliche Die Ernährungsämter sind vielfach dazu übergegangen,
die Abgabe von Lebensmitteln, die an sich nicht kartenmäßig
bewirtschaftet werden, jedoch nur in beschränktem Umfange zur Verfügung stehen, auf Kinder und Jugendliche zu be⸗ schränken. Um den Ernährungsämtern die Durchführung einer derartigen Regelung zu erleichtern, erhalten die freien Einzelabschnitte der Nährmittelkarten für Kinder und Ju⸗ gendliche bis zu 18 Jahren von der 19. Zuteilungsperiode ab- den Aufdruck „gd“.
Gültigkeit der Abschnitte für Schweineschlachtfette
Nach der bisherigen Regelung konnten zwei Einzelab⸗ schnitte für Schweineschlachtfette der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und Jugendliche von 14 bis 18 Jahren sowie der Selbstversorger mit Butter Reichsfettkarten 8V 1 und SV ö) in der zweiten und dritten Woche der Zuteilungs⸗ periode gleichzeitig eingelöst werden, während die restliche Menge in der ö oder vierten Woche zu beziehen war. Zur Erleichterung der Warenabgabe berechtigen von der 19. Zuteilungsperlode ab die Einzelabschnitte für Schweine⸗ schlachtfette der vorbezeichneten Verbrauchergruppen zum Be⸗ zuge während des ganzen Versorgungszeitraums. Hierdurch erhalten die Verbraucher die Möglichkeit, die Gesamtration an Schweineschkachtfetten in einer Menge zu beziehen. Für den Bezug von Schweineschlachtfetten auf die Zusatzkarten der Schwer- und Schwerstarbeiter verbleibt es bei der bisherigen Regelung, damit die Ernährungsämter dem Wegfall der Schwerarbeitereigenschaft wie bisher Rechnung tragen können.
Urlauberkarten für Dienstreisen
Nach meinem Erlaß über die Einführung von Reichs⸗ karten für Urlauber vom 20. Mai 1940 — II C 1-1660 — sind die Urlauberkarten allen Versorgungsberechtigten aus⸗ zuhändigen, die infolge ihrer Gemeinschaftsverpflegung üher Lebensmittelkarten nicht verfügen und einen ordnungsmäßi⸗ gen Urlaubsschein der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Schutzgliederungen außerhalb der Wehrmacht usw. be— sitzen. Fur Dienstreisen erhielten diese Versorgungsberech⸗ tigten bisher Reise⸗ und Gaststättenmarken, die — soweit es sich um Wehrmachtangehörige . — von den Kom⸗ mandanturen und Standortältesten ausgegeben wurden. Vielfachen Anregungen entsprechend ordne ich nunmehr an, daß die unter den oben angeführten Erlaß fallenden Ver⸗ braucher auch für ihre Dienstreisen Urlauberkarten erhalten. Die Karten sind — bei Wehrmachtangehörigen . die Kommandanturen und Standortältesten — für die gesamte Dauer der Dienstreise einschließlich Hin⸗ und Rückreise aus⸗ zugeben. Die Bestimmungen meines Erlasses vom 20. Mai 1910 — II C 141660 — gelten entsprechend.
Dritter Abschnitt:
Vierter Abschnitt:
Vorbereitung für die Abgabe von Bohnenkaffee in der 20. Zuteilungsperiode
In der 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis 9. März 1941 werden die Versorgungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wiederum an Stelle von 125 9g K oder Zusatzmitteln 60 g Bohnenkaffee beziehen können. Die Bestimmungen des Erlasses vom 18. September 1910 — II C 141300 — gelten auch für ö Kaffeebezug entsprechend. Die Vorbestellung der Verbraucher hat auf dem entfprechend gekennzeichneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Januar 1941 und die Ein⸗ reichung der gesammelten Vorbestellungen durch die Verteiler bis zum 23. Januar 1941 bei den Ernährungsämtern zu er⸗ folgen. Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vor⸗ bestellungen den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 19 für Normalverbraucher mit Firmenstempel oder ⸗aufschrift zu
versehen. Fünfter Abschnitt:
Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich
des Bestellscheins 19 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Sacke⸗ in der Woche vom 6. bis 11. Januar hei den Verieilern abzugeben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es strafbar ist, wenn Verteiler Bestell⸗ scheine der Marmelade⸗ und Eierkarten, die für 6 Zu⸗ teilungsperioden gelten, bereits mit den für die betreffende Zuteilungsperiode benötigten Bestellscheinen abtrennen.
Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. .
Die Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nach ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen. ,
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu—⸗ teilungen für die Zeit vom 13. Januar bis 9. Februar 1941 treten am 13. Januar 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft.
Berlin, den 6. Dezember 1940. .
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Moritz.
Betkanntmachung.
Herr Schlachthofdirektor Dr. Karl Fleischm ann ist um stellvertretenden Vorstandsmitglied der Reichsstelle für iere und tierische Erzeugnisse, Berlin, bestellt worden.
Berlin, den 5. Dezember 1940.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Hofmann.
Anordnung. ; Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne
ich an:
Die Geltungsdauer meiner Anordnung, betreffend Ver⸗— bot der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Zement vom 29. Februar 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß Staatsanz. Nr. 58 vom 2. März 1936), die durch meine Anm⸗ ordnungen vom 28. September 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 228 vom 30. September 1936), vom 9. Dezember 1957 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 297 vom 24. Dezember 1937), vom 28. De⸗ zember 1938 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 29. Dezember 1938) und vom 22. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 27. Dezember 1939) bis zum 31. Dezember 1940 ver⸗— längert war, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1942 ver⸗ längert.
Berlin, den 9. Dezember 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Sandfried.
Betanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüfamtes. Auf Grund des 5 9 des Gesetzes, betreffend die elek- trischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 eichsgesetzblatt S. 05) ist der von den Pfalzwerken Aktiengesellschaft in Lud⸗ wigshafen nach den Vorschriften der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt errichteten Prüfstelle die Genehmigung erteilt
worden, als „Elektrisches Prüfamt 73“
amtliche Prüfungen und Beglaubigungen von Elektrizitäts⸗ zählern und elektrischen Meßgeräten auszuführen, und zwat
mit Gleichstrom bis 200 A 600 V,
mit Wechsel⸗ und Drehstrom bis 100 A 500 V.
Berlin, den 7. Dezember 1940. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. J. A.: Groh.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 10. Dezember 1940.
Auf Grund des § 12 Absatz 1 der Reichsabgabenord⸗ nung und des §5 49 Absatz 2 des or, wird im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichs⸗ forstmeister verordnet:
§51
Waren, die ihren Ursprung in den besetzten niederländi⸗ schen Gebieten haben, find tarifmäßig zollfrei.
Die Regelung gilt nicht für Waren, die sich am Tag des Inkrafttretens der Verordnung bereits im Zollverkehr des deutschen Zollgebiets befinden.
582 Der Reichsminister der Finanzen kann abweichend von 8 56 des Zollgesetzes Bestimmung darüber treffen, wann die Voraussetzung des Ursprungs in den besetzten niederländischen Gebieten gegeben ist. 5 3
Die Verordnung tritt am 16. Dezember 1940 in Kraft. Berlin, 10. Dezember 1940.
Der Reichsminister der Finanzen.
Graf Schwerin v. Krosigk.
Bekanntmachung.
Folgende Versuchsanstalten und öffentliche Handels⸗ chemiter sind für die Zeit vom 1. Januar 1941 bis einschließ⸗ lich 31. Dezember 1941 zur Ausführung von Kalisalzanalysen
emäß der Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen der aliprüfungsstelle zur ö egen Untergehalt, vom 25. Juni 1934 (Nr. 147 des . en Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 27. Juni 1934) zugelassen worden: Versuchsanstalten.
Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchs⸗ anstalt ber Landesbauernschaft Ostpreußen, Haupt- abteilung II, Hauptanstalt Königsberg (Pr.), Lange Reihe 3, mit Zweigstelle Insterburg, Hindenburg— straße 7.8.
Landesbauernschaft enn r m e, Landwirtschaft⸗
liches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt, Danzig, Sandgrube 21. . . Landesbauernschaft Pommern, Landwirtschaftliches Unter⸗
suchungsamt, Köslin, Adolf⸗Hitler⸗Straße 44.
Lebensmittel⸗Unterfuchungsamt für Neuvorpommern und.
Rügen, Stralsund, Greifswalder Chaussee 6. Landwirtschaflliche Versuchsftation, Seestadt Rostock i. . e n e g i iheupff J ö. ienisches Institut der Reichs a erlin — im drs Hauptgesundheitsamt —, Berlin C2, Fischer⸗ straße 39 = 42. . 1 Landesbauernschaft Kurmark, Hauptabteilung II, Land⸗ wirtschaftliches Unterfuchungsamt, Potsdam, Temp⸗ liner Straße 21 a. . Landesbauernschaft Wartheland, Landwirtschäftliches , ,,,. Posen, Saarlandstraße 17. Institut für Bodenkunde und . der Ver⸗ suchs⸗ und . talt . Landwirtschaft, Landsberg a. W., Theaterstraße 265. gande ll ae g fl Schlesien, Landwirtschaftliches Unter⸗ suchungsamt, Breslau 10, MatthiasplaJz 5. ö Staatli . und Forschungs anftalt ir Tierernäh⸗ rung, Leipzig⸗Möckern, Leipzig N22, Gustav⸗Kühm=
Straße 8. . Lande sbauernschaft Sachsen⸗Anhalt, LSandwirtschaftliche!
6 9 5 Straße 19.
Untersuchungsamt, Halle ale), Anhastische Versuchsstation, Staatliche Landwirtschaftlichẽ orschungs⸗ und Untersuchungsanstalt, Bernburg n ,. 3. . ; Thüringische nn,, , , Versuchsstation an den Universität Jena, Agrikulturchemische Abteilung Jena, Oberer Philosophenweg 14. .
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 11. Dezember 19409. S. 3
=
Landesbauernschaft Schleswig⸗Holstein, Landwirtschaft⸗ liches Untersuchungsamt, Kiel, Gutenbergstraße 77. Landesbauernschaft Niedersachsen, Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt, Hildesheim,
Karl⸗Dincklage⸗Platz 4.
Landesbauernschaft Niedersachsen, Landwirtschaftliches Untersuchungsgmt und Versuchsanstalt Hildesheim, Zweigstelle Ebstorf, Ebstorf, Krs. Uelzen.
Landesbauernschaft Weser⸗Ems, Hauptabteilung II, Land⸗ wirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchs⸗ anstalt, Oldenburg i. O., Marslatourstraße 4.
Landesbauernschaft Westfalen, Hauptabteilung II, Land⸗ wirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt, Münster i. W., Albert-Leo⸗Schlageter⸗Straße 72.
Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt der Landesbauernschaft Kurhessen, Kassel⸗Harles⸗ hausen.
Städtisches Untersuchungsamt, Kassel. .
Landesbauernschaft Hessen⸗Nassau, Hauptabteilung II, Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchs⸗ anstalt, Darmstadt, Rheinstraße 91.
Landesbauernschaft Rheinland, Hauptabteilung II, Land⸗ . Untersuchungsamt, Bonn, Weber⸗ traße 61.
Bay h Hauptversuchsanstalt für Landwirtschaft, Weihenstephan bei Freising.
Landwirtschaftliches Untersuchungsamt, Würzburg.
Landesbauernschaft Bayern, Hauptabteilung II, Landwirt⸗ schaftliches Untersuchungsamt, Augsburg, Liebig⸗ platz 11. .
Pfälzische landwirtschaftliche Versuchsstation und Chemische Untersuchungsanstalt, Speyer a. Rh.
Württembergische Landesbersuchsanstalt für landwirtschaft⸗ liche Chemie (Landw. Versuchsstation), Hohenheim,
Staatliche Chemisch⸗Technische Erie fz und Versuchs⸗ anstalt an der Technischen Hochschule Karlsruhe,
Karlsruhe.
Staatliche Landwirtschaftliche Versuchsanstalt, Augusten⸗ berg, Post Grötzingen i. B.
Landesbauernschaft Donauland, Landwirtschaftliches Unter⸗ suchungsamt und Versuchsanstalt, Wien II/27, Lager⸗
hausstraße 174. Landeshauptmannschaft Steiermark, Landwirtschaftlich⸗ chemische Landes⸗Versuchs- und Samenkontrollstation,
Graz, Burggasse 2.
Oeffentliche Handelschemiker.
Karl Hölzer, Analytisch⸗Chemisches Laboratorium Dr. Mecke und Dr. Wimmer, Stettin, Klosterhof 19.
Walter Wagner, Chemisches Laboratorium für Indu⸗ strie und Landwirtschaft, Glatz (Schlesien), Hasen⸗ graben 688.
Ing. F. W. Althoff, beeidigter Handelschemiker, Bres⸗ lau 1, Karlstr. 28.
Werner Brünig, beeidigter Handelschemiker, Breslau, Lohestr. 6. .
Franz Hoffmann, Landwirtschaftliche Untersuchungs⸗ stelle, Ehemisches Laboratorium, Görlitz, Bismarck⸗ straße 11. —
Alfred Schneck, Chemisches Laboratorium vorm. Dr. Friedrich Schmidt, Dresden A. 1, Moritzstraße 2.
Werner Wirth, CEhemisches Laboratorium, Berlin SW 11, Saarlandstraße 63.
. H. Kretzschmar, Landwirtschaftliche Untersuchungs⸗ station Sr. L. Gebek, Cottbus, Schillerstraße 25. Ad. Gilbert, Dr. R. Gilbert, Dr. Gilbert s chemisches
Laboratorium, Hamburg 11, Hopfenmarkt 6.
. Wolfgang Brendler, Ehemisches Laboratorium Dr. Hans ö Hamburg 1, Adolf⸗Hitler⸗Platz 19. Wilhelm Hornlehnert, Chemisches Laboratorium Prof. Dr. Schmidt & Wewers, Hamburg 11, Dovenfleth 12. Willy Moeller, beeidigter Handelschemiker, Ham⸗
burg 8, Catharinenstraße 25.
Friedrich Weiß, Chemisches Handelslaboratorium, Hamburg 8, Große Reichenstraße 63.
. W. Hoepfner, beeidigter Handelschemiker, Hamburg 1, Plan 9. —;
. R. Zöckler, Landwirtschaftliche Untersuchungsstation, vorm. Dr. Weiß & Dr. Laband, Bremen, Martini⸗
. . .
Dr. Ernft Rogner, beeidigter Handelschemiker, Burg b.
Magdeburg, gen ef . 30.
Dr. H. X. *, beeidigter Handelschemiker, Magdeburg,
lvenstedter Straße 7.
Dr. Adolf Wendel, Dr. Rudolf Weber, beeidigte Handels⸗ chemiker, Magdeburg, Steinstraße 711. .
Chemisches Laboratorium Paul Ehrlich und Dr. Otto Jüntgen, Magdeburg, Otto⸗v-⸗Guericke⸗Straße 100.
Dr. Albert Schöne, beeidigter Handelschemiker, Magde⸗
burg, Große rn g, Straße 185.
Dr. . Behncke, Chemisches Untersuchungs⸗Labora⸗ torium, Magdeburg, Breiteweg 272.
Dr. Wilhelm Jäger, Ehemisches Laboratorium, Halle (Saale), Steinweg 20.
Dr. Alfred Wirth. Chemisches Untersuchungslaboratorium,
Leipzig C1, Windmühlenstraße 46.
Chemisces Laboratorium Dr. Hermann de Haas, Hanno⸗
ver, Warmbüchenstraße 24. Bruno Reuter, Chemisches und bakteriologisches Unter⸗ suchungs⸗Institut, Erfurt, Anger 22. ᷣ Dr. Hermann Schuster, Chemisches Laboratorium, Osna⸗ brück, Werderstraße 9. Professor Dr. Remigius Fresenius, Chemisches Labora⸗ torium, Wiesbaden, Kapellenstraße 11—15.
Dr. H. Pfeiffer, Chemisches Handelslaboratorium, Dort⸗
mund, Märkische Straße 92.
Dr. H. R. Großmann, Chemisches Handelslaboratorium, Duisburg⸗Ruhrort, Schifferheimstraße 6.
2 Hermann Seefried, Chemisches n,, Laboratorium, München 8, Aeußete iener Straße 42 — 44.
Dr. Emil Schiller, Chemische Untersuchungsanstalt, Schweinfurt a. M., Philosophengang 14.
A. n e h lin, beeidigter Handelschemiker, Augsburg, Anna⸗ raße 29.
Chemisches Laboratorium Dr. Hartleb und Dr. Reuter, Saarbücken 2, Trierer Straße 36.
Berlin, den 6. Dezember 1940.
Der Leiter der Kaliprüfungsstelle. NMaenicke.
schlacht nicht gegangen waren, sondern weiterhin als Tra e
weitere Entwicklung der Reichswerke behandelt.
Anordnung
zur Durchführung der Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in den eingegliederten Osigebieten vom 29. August 1940 (Reichsgesetzbl. J S. 1129.
Auf Grund des Art. I§ 5 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 262) in Verbindung mit 53 der Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in den eingeglie⸗ derten Ostgebieten vom 20. August (Reichsgesetzbl. 1 S. 1128) ordne ich an:
Einziger Paragraph.
(I) Ueber die Ausnahme von den Verbotsvorschriften der Ss§ 2, 3 und 4 des obengenannten Gesetzes entscheiden die unteren Verwaltungsbehörden.
(2) Gegen den ablehnenden Bescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde bei dem Regierungspräsi⸗ denten eingelegt werden.
Posen, den 24. Oktober 1940.
Der Reichsstatthalter. J. V.: Dr. Mehlhorn.
Bekanntmachung.
Die am 9. Dezember ausgegebene Nummer 206 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Verordnung über den Absatz nicht genormter Lagerbestände
an Nadelschnittholz im Reichsgau Sudetenland und in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Vom 1. Dezember 1940.
Revolutionäre Umgestaltung der Ernährungsgrundlagen Suropas.
Staats setretãr Backe über die weitere Intensivierung der CLandwirtschaft.
Anläßlich der 19. Tagung des Bundes der Freunde der Technischen Hochschule München machte Staatssekretär Backe vom ,, weitschauende Ausführungen über die Ernährungsgrundlagen Deutschlands und Europas,. Mit der Entwicklung der Industrie in England und später in Deutschland und Westeuropa, so führte er aus, veränderten sich zunehmend die Grundlagen der Jö in der Welt. Der Aufschwung der Industrie und die wachsende Bevölkerung in Westeuropa drängten die extensiven Landbaumethoden, wie S Ji, und Ge⸗ treidebau, zuerst nach dem Südostraum und na er Erbauung des Suezkanals nach Indien, Australien einerseits, und anderer⸗ seits in die westliche Hälfte der Neuen Welt. Mit der Erfindung von Kühlmethoden wurde auch die Veredelungswirtschaft in ent⸗ ferntere Zonen getragen, so daß die Landwirtschaft Europas bis zu Beginn des Weltkrieges von einer Absatzkrise in die andere geworfen wurde. Diese Entwicklung wurde von England gefördert, das in jedem Erdteil und in jeder Zone Kolonien oder Dominien besitzt. Es konnte bei diesem System jederzeit solange es die Verkehrswege beherrschte, die notwendigen Nahrungsmittel für das Mutterland auch aus den extensivsten Landbaugebieten, wie z. B. Wolle aus Australien und Getreide aus Kanada, erhalten. Das führte jedoch dazu, daß England heute in der Lebensmittel⸗ versorgung nur etwa noch mit 26 bis 25 vH. autark ist.
Da Deutschland im Gegensatz zu England die Verkehrswege im letzten Krieg nicht beherrscht hatte, so war der Aushungerungs⸗ krieg, den England führte, von Erfolg begleitet. Deutschland, das bis zum Weltkrieg die von England gepredigte Richtung der Weltwirtschaft einschlug, mußte die Folgen dieser liberalen Ent⸗ wicklung büßen. Die Nationalso lahsfl fr Staatsführung hat von Anfang an klar erkannt, ö ihr die politische Handlungs⸗ freiheit durch eine solche liberale Einstellung und die dadurch in der Welt herbeigeführte Verlagerung der Ernährungsgrundlagen genommen ist. Sie hat schon im Jahre 1934 die deutsche Land⸗ wirtschaft zur Mehrerzeugung aufgefordert. Diese Aufforderung konnte mit vollem Recht gestellt werden, da durch die Markt⸗ ordnung im Agrarsektor die Sicherheit des Absatzes für die land⸗ wirtschaftlichen Produkte gegeben war, wo früher die Erzeugung in Abhängigkeit vom Weltmarkt und vom Weltmarktpreis stand. An ö verschiedener Beispiele zeigte Staatssekretär Backe auf, daß die anderen Länder in Europa den Weg der .
anten
Englands ihre Landwirtschaft mit dem System der Weltwirtschaft w, atten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die eispiele Hollands und Dänemarks, die zwar eine r ne Vieh⸗ ll lscenft etrieben, aber in ihrer Futtergrundlage in sehr starkem Maße vom Weltmarkt abhingen. Gerade bei einem Vergleich Dänemarks mit Deutschland zeige es 1 daß das deutsche Bauerntum die Forderungen des nationalsoziglistischen Staates nach Mehrerzeugung in jeder Richtung erfüllt hat. So habe Deutschland vor Ausbruch des Krieges 1,3 Millionen Tonnen Oelkuchen bei einem . von 28 Millionen Stück und das kleine Dänemark 900 000 Tonnen Oelkuchen bei 3 Millionen Rindern verfüttert. Hätte Deutschland in gleichem Ausmaß wie
Die Reichswerke „Hermann Göring“ neu geordnet.
In der Zeitschrift „Der Vierjahresplan“ ist ein Aufsatz ver⸗ öffentlicht, der den Titel — Die Reichswerke „Hermann Göring“ — trägt. Einleitend werden darin die Gründung, der Aufbau und die
6 Wie aus den weiteren Ausführungen hervorgeht, ist der Hermann Göring⸗
Konzern in letzter Zeit neu geordnet worden. Der Reichsmarschall als Schöpfer der Reichswerke gibt, der besonderen Bedeutung dieses
Konzerns entsprechend, die grundsätzlichen Richtlinien. Im Rah⸗ men der Richtlinien führt sein ständiger Vertreter, Staatssekretär Körner, den ,, Vorsitzer des , . und Betriebs⸗ ,. der A.-G. Reichswerke Hermann öring“ ist General⸗ irektor Röhnert. Die von der A.-G. Reichswerke „Hermann Göring“ insgesamt erfaßten Produktionsstätten gliedern sich in drei große Blocks, die alle ihren Sitz in Berlin n, und zwar: 1. die Reichswerke A.⸗G. für Berg⸗ und Hüttenbetriebe „Her⸗ mann Göring“. Vorsitzer des Aufsichtsrates ist Staats⸗ sekretär Körner. Den Vorsitz im Vorstand führt General⸗ direktor Pleiger. In diesem Block sind sämtliche Berg⸗ und Hüttenbetriebe der Reichswerke im Altreich, in der Ostmark,
im Protektorat und in Ostoberschlesien zusammengefaßt; die Reichswerke A.⸗G. für Waffen⸗ und Maschinenbau „Hermann Göring“. Vorsitzer des Aufsichtsrats ist General⸗
direktor Röhnert, Vorsitzer des Vorstandes Dr. Voß. Dieser
ten Beschaffenheit anliefern konnte.
stätten eine gigantische
Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Vom 4. Dezember 1949.
Anordnung über die Dienstzeit von Hilfsausbildern im Reichs⸗ arbeitsdienst. Vom 6. Dezember 1940.
Umfang: „z. Bogen. Verkaufsyreis: (0,15 RA. Postver; sendungsgebühren: 0, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 10. Dezember 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung. Die am 10. Dezember ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung über die Aenderung der preußisch⸗sächsischen Landesgrenze zwischen der Gemeinde Fitzschen, Kreis Merseburg, dem selbständigen Guts begin Staatsforstrevier Naunhof und der Gemeinde Eythra, Kreis Leipzig. Vom 29. November 1940.
Bekanntmachung über die deutsch⸗jugoslawischen Verträge 1. zur Ausgleichung der in⸗ und ausländischen Besteuerung, ins⸗ besondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der direkten Steuern, 2. über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 30. November 1940.
Bekanntmachung über Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Muster⸗ und Warenzeichenrechts in Norwegen. Vom 4. Dezember 1940.
Umfang: 2½ Bogen. Verkaufspreis: 9,45 RM. Postvoer⸗ sendungsgebühren: 0, 46 REA für ein Stück bei Voreinsendung auf 9 Postscheckkonto: Berlin g6 200.
Berlin NW 40, den 11. Dezember 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Dänmark Oelkuchen verfüttern wollen, so wäre eine Oelkuchen⸗ menge in der Höhe von 7 Millionen Tonnen zu beschaffen gewesen, die praktisch der Weltmarkt nicht hervorbringt. Dieses kleine Zahlenbeispiel zeigt, wie Deutschland nur durch eine Erzeugungs— schlacht und nicht durch Einfuhr aus dem Weltmarkt seine Er— nährung gesichert .
Die europäischen Länder, die mehr oder minder genau wie Dänemark, sei es bei Brotgetreide oder Futtermitteln, stark auf Einfuhr ausgerichtet waren, können schon jetzt, wo Einfuhrmöglich⸗ keiten aus Uebersee nicht gegeben sind, aber ebensowenig auch nach der kommenden Neuordnung des europäischen Raumes damit rechnen, in altem Ausmaß Einfuhrmöglichkeiten wiederzube⸗ kommen. Sie müssen sich genau wie Deutschland darauf einrichten, aus ihrem Boden das Letzte herauszuholen. Damit schaffen die einzelnen Länder einerseits die Ernährungsgrundlage für das eigene Volk, zweitens erhalten sie sich ihr K und drit⸗ tens verfügen sie damit über erhöhte Ausfuhrmöglichkeiten gegen Industrieerzeugnisse. Der Erfolg dieses Weges zeigt sich auch be⸗ reits in den Handelsabkommen der südosteuropäischen Staaten mit Deutschland, deren Ausfuhr nahezu ausschließlich nach Deutschland gerichtet ist. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Bisher waren durch die mangelhafte technische Entwicklung der Verede⸗ lungswirtschaft in den einzelnen europäischen Ländern ohne große Verluste nicht möglich, z. B. Obst und Gemüse in einwandfreier Qualität auf den deutschen Markt zu bringen, während die über⸗ seeische Konkurrenz, z. B. Kalifornien, solche Ware in der gewünsch⸗ Mit der durch den Vier⸗ jahresplan geförderten Entwicklung des Tiefgefrierverfahrens bei DObst und Gemüse, bei Fleisch und Fischen wird es nach dem Kriege möglich sein, den Anbau und die Ausfuhr von Obst und Gemüse, vor allem in den südosteuropäischen Staaten, wie Bulgarien und Rumänien, aber auch in Spanien und Italien, zu vergrößern und weitgehendst zu fördern. Der frühere kolossale Einfuhrbedarf Europas an Getreide wird in Zukunft dadurch herabzumindern sein, daß der große Schweineverbrauch, der einen starken ö. an Futtergetreide bedingt, herabgesetzt wird und dafür die na dem neuen Tiefgefrierverfahren konservierten Fische in den euro⸗ päischen Nahrungsmitelhaushalt einbezogen werden. Mit Hilfe dieses neuen Tiefgefrierverfahrens wird es auch möglich sein, den Segen des Meeres noch viel stärker für die Ernährung, besonders durch die Heranziehung auch entfernter Fischgründe im hohen Norden und im Atlantik, nutzbar zu machen.
Die weitere Intensivierung der Landwirtschaft in Deutsch⸗ land und den übrigen europäischen Ländern hängt, wie Staats⸗ sekretär Backe zum Schluß feststellte, in Zukunft weitgehend davon ab, in welchem Ausmaße die gesamte Volkswirtschaft im euro⸗ päischen Raum die Landwirtschaft Europas bei ihren Bemühungen unterstützt. Die letzten Jahre der deutschen Erzeugungsschlacht 966. im Zeichen des Mangels an Arbeitskräften, der kolossalen
eberbeanspruchung der männlichen und besonders der weiblichen Arbeitskräfte und nicht zuletzt des nicht gedeckten Bedarfs an Pro⸗ duktionsmitteln, wie Dünger, Maschinen, Rohstoffe usw. Die Lei⸗ stungen der Landwirtschaften müssen aber noch weiter gesteigert werden. Die geistigen und tel n schen Voraussetzungen für eine solche Steigerung der Bodenerträge sind durchaus gegeben. Es wird daher, vor allem nach dem Kriege, Aufgabe der Volkswirt⸗ schaften (vor allem der Industrie und des Handwerks) sein bei ihren Maßnahmen darauf Rücksicht zu nehmen, daß in erster Linie der europäischen Landwirtschaft die nötigen Produktionsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.
Block schließt neben der Rheinmetall Borsig A.⸗G. alle den Reichswerken angegliederten Betriebe in der Ostmark und im Protektorat, die sich mit der Waffen- und Maschinen⸗ produktion befassen, zusammen;
die Reichswerke A.-G. für Binnenschiffahrt „Hermann Göring“. Zum Vorsitzer des Aufsichtsrats ist General direktor Röhnert, zum Vorsitzer des Vorstandes Dr. G. Schmidt berufen worden. Zu diesem Block gehören die führenden Dampfschiffahrtsgesellschaften auf der Donau und ein großes Binnenschiffahrtsunternehmen auf den Strom- gebieten der Oder und der Elbe.
Dieser großzügig aufgebaute und übersichtlich gegliederte Konzern ist mit seinen 3. lreichen hochentwickelten Erzeugungs⸗ affenschmiede des Reiches geworden, in ber alle Produttionsvorgänge von der Gewinnung des Erzes aus deutschem Boden bis zum fahrbereiten Panzerwagen und zum fertigen Geschütz durchgeführt werden. Heute sind bereits in allen Konzernbetrieben rd. 609 609 Menschen tätig. Diese große Ge⸗ folgschaft arbeitet mit allen Kräften für den Sieg Großdeuts lands. Die Reichswerke „Hermann Göring“ erfüllen damit wi tigste Aufgaben der Kriegswirtschaft. Mit ihrem breiten Fundg; ment und ihren ausgeglichenen Produktionsprogrammen . auf dem Gebiete der Eisen schaffenden wie der Eisen verarbeiten= den Industrie werden die Reichswerke insbesondere aber auch im 1 einen wesentlichen Faktor in der großdeutschen Wirtschaft n. .