1940 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1940.

S. 2

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 16. Dezember 1940.

S. 3

10. Falls für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Rege⸗ lung abweichende Typen geliefert werden müssen, oder falls im Inland Motor⸗ und Dampfstraßen⸗ walzen nach dieser Anordnung den zu erfüllenden Aufgaben nicht genügen, sind Ausnahmegenehmi⸗ gungen über die Fachgruppe Aufbexeitungs⸗ und Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir zu be⸗ antragen. .

„Die Geschäftsführung der Fachgruppe Aufberei⸗ tungs- und Baumaschinen der Wirtschafts gruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anord⸗ nung zu überwachen und mir laufend. über das Er⸗ gebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr gegen⸗ üher zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich⸗ nungen usw. und zur Zulassung von Betriebs⸗ besichtigungen und eiwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen Unter die Strafbestimmungen des 54 der Verord⸗ nung vom 20. 12. 1939 zur Durchführung der Ver— ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen und Apparate⸗-Erzeugung (RG6Bl. 1 S. 2498).

Berlin, den 12. Dezember 1940.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anordnung 8

des Reichskohlenkommissars über die Hausbrandversorgung in den eingegliederten Gebieten.

Vom 14. Dezember 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 n,, 18. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Über—⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 ( Deutscher Reichs ang iger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. i9? vom 21. August 1939) in Verbindung mit den Erlassen des Reichswirtschaftsministers vom 30, April 1910 und vom 23. Juli 1940 (RWMBl. 1910 S. 370) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Allgemeines.

Die Versorgung des Hausbrandes mit Brennstoffen in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet wird gemäß den nachstehen⸗ den Bestimmungen geregelt.

582

(I) Zum Hausbrand gehört der Brennstoffbedarf

a) der Haushaltungen mit Einzelofenheizung Ger⸗ brauchergruppe ,), ;

b) der zentralbeheizten Häuser, Haushaltungen mit Stockwerksheizungen und zentralen Warmwasser⸗ versorgungsanlagen (Verbrauchergruppe 1.

c) der Behörden und Anstalten, der landwirtschaftlichen und nicht meldepflichtigen gewerblichen Betriebe Verbrauchergruppe 3

(2) Die Versorgung der Wehrmacht ist von den Be⸗ stimmungen dieser Anordnung ausgenommen.

83 Brennstoffe im Sinne dieser Anordnung (Hausbrand⸗ brennstoffe) sind: alle einheimischen und eingeführten Steinkohlen und Braunkohlen einschließlich der Glanz und Pech⸗ kohlen sowie die aus diesen Kohlen hergestellten festen Brennstoffe (wie Steinkohlenbriketts, Braunkohlen⸗ briketts, Zechenkoks, Gaskoks, Schwelkoks, Trocken⸗

kohle u. dgl.). 5 4

9 Händler ist, wer Hausbrandverbraucher beliefert.

(2) Kohlengroßhändler, Syndikate und Werke, die Haus⸗ brandverbraucher beliefern, Vereinigungen von Verbrauchern Genossenschaften), öffentliche und private Betriebe, die Be⸗ egschaftslieferungen nach altem Brauch durchge ührt haben und auch in Zukunft beibehalten wollen, gelten ebenfalls als Händler.

5§5 5

Lieferer ist, wer Händler beliefert. 5 6

Vorlieferer ist, wer diene cg beliefert.

Hauptlieferer ist a) im allgemeinen das liefernde Kohlensyndikat; b) für einheimische Brennstoffe, die nicht durch ein Kohlensyndikat abgesetzt werden, das Lieferwert; e) für eingeführte Brennstoffe der Einführer.

858 8 (1) Fernversand ist der Versand mittels normalspuriger Eisenbahn oder Schiff. . (2) Landabsatz ist der Versand ohne Inanspruchnahme von normalspuriger Eisenbahn und Schiff; n Landabsatz ehört auch der Absatz von Gaskoks innerhalb der örtlichen Gasabgabebezirke der Gaswerke.

B. Bezugsanspruch der Versorgungsbezirle.

2 59 .

1) Für jedes Kohlenwirtschaftsjahr (1. April bis

891. 16 oder einen Teil desselben setzt der .

kommissar fest, bis zu welcher Höhe und in welchen Ko len⸗

arten den einzelnen Versorgungsbezirken der Bezug von Haus⸗

ne,, , . gestattet ist , ,, , ,, Die

Grenzen der Versorgungsbezirke setzt ebenfalls der Reichs⸗ kohlenkommissar fesgst. .

C Die Bezirkswirtschaftsämter hahen monatlich in vom

Neichskohlenkommissar festzusetzender Höhe Hausbrandbestell⸗

scheine herauszugeben.

) Meldepflichtig sind alle gewerblichen Verbraucher, die von der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer als meldepflichtige Verbraucher im Sinne der Anordnung 2 anerkannt worden sind und eine Firmen⸗Kennziffer erhalten haben.

.

(3) Die Hausbrandbestellscheine sind nach dem als An⸗ lage **) beigefügten Muster auf Wasserzeichenpapier zu drucken. Die Bezirkswirkschaftsämter haben dem Reichskohlenkommissar am 5. jeden Monats die Gesamtmenge der im Vormonat ausgegebenen Hausbrandbestellscheine zu melden.

510 (1) Die Hausbrandbestellscheine lauten im allgemeinen auf eine Eisenbahnwagenladung. K (2) Bei schiffsweisem Bezuig und beim Bezug im Land⸗ absatz können Hausbrandbestellscheine für größere bzw. für kleinere Mengen ausgestellt werden; die Mengen sind in Tonnen anzugeben.

C. Bezugsregelung für Händler.

5§5 11 Hausbrandbrennstosfe dürfen sowohl im Fernversand als auch im Landabsatz im Verkehr zwischen Hauptlieferern, Vor⸗ lieferern, Lieferern und Händlern nur auf Grund von Haus⸗ brandbestellscheinen bezogen und geliefert werden.

§12

(1) Die Bezirkswirtschaftsämter verteilen die Hausbrand—⸗ bestellscheine auf die Händler, die ihren Bezirk beliefern, nach Maßgabe der bisherigen Umsätze dieser Händler und gege⸗ benenfalls auch auf waggonweise beziehende Verbraucher ihres Bezirks. In begründeten Ausnahmefällen können die Bezirkswirtschaftsamter bei der Auswahl der Händler und Zuteilung der Hausbrandbestellscheine hiervon abweichen.

(2) Die Bezirkswirtschaftsämter können sich für die Aus⸗ gabe der Hausbrandbestellscheine an die Händler der Wirt⸗ schaftsämter oder der entsprechenden Verwaltungsbehörden bedienen. Die Bezirkswirtschaftsämter können bestimmen, in welcher Weise über die Ausgabe der Hausbrandbestellscheine Buch zu führen ist. .

(3) Die Zuteilung von Hausbrandbestellscheinen be⸗ gründet für den Händler keinen Rechtsanspruch auf Lieferung von Hausbrandbrennstoffen.

§13

(I) Die Händler haben jeweils die Hausbrandbestellscheine den handelsüblichen Bestellungen beizufügen.

(2) Lieferer und Vorlieferer sind verpflichtet, die ange⸗ nommenen Hausbrandbestellscheine unverzüglich zusammen mit den handelsüblichen Bestellungen weiterzugeben.

(3) Die Hausbrandbestellscheine müssen spätestens am 20. des der Lieferung vorangehenden Monats bei den Haupt⸗ lieferern vorliegen.

§14

(I) Lieferer, Vorlieferer, Hauptlieferer dürfen die An⸗ nahme von Hausbrandbestellscheinen nur ablehnen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Händlers, Lieferers oder Vorlieferers zweifelhaft ist.

(2) Händler, Lieferer oder Vorlieferer, denen die An⸗ nahme eines Hausbrandbestellscheines abgelehnt worden ist, wenden sich an das , Bezirlswirtschaftsamt, das im Einvernehmen mit dem Reichskohlenkommissar die notwen⸗ digen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Hausbrandverbraucher trifft.

̃ 8 15

Die Hauptlieferer haben dafür zu lorge n daß bei der Absendung von Hausbrandbrennstoffen der Avisabschnitt des Hausbrand bestellscheines an die auf diesem Abschnitt bezeich⸗ nete Dienststelle abgesandt wird.

§ 16 (I) Die Händler sind verpflichtet, die ihnen auf Grund der Hausbrandbestellscheine . Mengen ausschließlich an Hausbrand verbraucher auszuliefern. ; (2) Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Bezirkswirtschaftsamt.

D. Zuteilung an die Verbraucher. 817 (I) Die Händler dürfen über die eingegangenen Haus⸗ brandbrennstoffe nur mit Genehmigung des Bezirkswirt⸗ schaftsamtes oder der von diesem beauftragten Verwaltungs⸗ behörde verfügen. E) Die k kann durch eine allgemeine Be⸗ timmung erteilt werden, daß die Verbraucher oder Ver⸗ rauchergruppen mit den von dem Bezirkswirtschaftsamt oder der von ihm beauftragten Verwaltungsbehörde freigegebenen Menge beliefert werden dürfen.

E. Deputat⸗LSieferungen.

5 18 (I) Brennstofferzeuger, die bisher auf Grund von tarif⸗

** Anlage hier nicht abgedruckt.

Tagung der deutschen Industrie⸗ und Handelskammern. Ansprache Staatssetretärs Dr. Landfried.

Präsident Kehrl über die deutsche Wirtschaft nach dem Kriege.

Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie, und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer veranstaltete in H,, ,,, eine Tagung der Präsidenten der deutschen Industrie⸗ u ; u der Tagung waren zahlreiche Vertreter von artei und Staat erschienen, unter ihnen Staatssekretär r. Sandfried vom Reichswirtschaftsministerium und der

braunschweigische Ministerpräsident ⸗Gruppenführer Klagges.

. Begrüßungsworten des , der Industrie⸗ und andelstammer zu Braunschweig, Luther, hielt Stagtsrat Rein- art, der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Industrie⸗ und andelslammern, die Eröffnungsansprache. Er wies auf die be⸗ ondere Bedeutung der Industrie⸗ und Handelskammern in der

Kriegs⸗ und . enswirtschaft hin und zeigte ihre Funktionen als unparteiisches e

schaft auf, deren Hauptaufgabe es sei, die Interessen der Gesamt⸗ wirtschaft zu fördern. R

Notwendigkeit einer klaren Aufgabennahgrenzung und einer engen,

Selbstverwaltungsorgan der deutschen Wirt-

taatsrat Reinhart betonte sodann die

—ᷣ**4

lichen oder vertraglichen Bestimmungen Deputatkohle ge— liefert haben, 22 Deputatkohle in ihrem Bergbaubezirk an die Gefolgschaftsmitglieder ihrer Bergwerksbetriebe und

lichem Zusammenhang stehenden Anlagen sowie an Pen⸗ sionäre, Invaliden und Bergmannswitwen in der bisherigen Höhe weiterliefern, wenn die Anfuhr im Wege des Land⸗ absatzes geschieht. 2) Der Reichskohlenkommissar kann Ausnahmen hiervon genehmigen. F. Strafbestimmungen. 8519 . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die in Ausführung der s5 17 und 18 ergangenen Anord⸗ nungen werden nach den 88 10, 12 ——=15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach den Strafvorschriften der Ver⸗ ordnung über Strafen und V bei Zuwiberhand⸗ lungen auf dem Gebiete der ewirtschaftung bezugs⸗ beschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverord⸗ nung) vom 6. April 1940, Reichsgesetzbl. 1 S. 610, bestraft.

G. Inkrafttreten. §5 20 Diese Anordnung tritt am 16. Dezember 1940 in

Kraft, mit Ausnahme des § 114, der erst am 1. Januar 1941 in Kraft tritt.

Berlin, den 14. Dezember 1940.

Der Reichskohlenkommissar. Paul Walter.

Anordnung O 4 der Reichsstelle für Metalle

über die Geltung der Anordnung 47 in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 10. Dezember 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr i der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430 in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 197 vom 21. August 1939) und der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiete des Warenver⸗ kehrs in den eingegliederten Ostgebieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2418) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§51

gen der Anordnung 47, betr. Verwendung von Aluminium und Magnesium, vom 18. September 1939 (Deutscher Reichs—⸗ anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 225 vom 26. September 1939).

852 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1941 in Kraft. Die 3a bis zum 31. Januar 1941 gil als Uebergangsfrist, inner⸗ alb derer die Umstellung auf die Bestimmungen der Anord⸗ nung 47 in den eingegliederten Ostgebieten durchzuführen ist.

Berlin, den 10. Dezember 1940.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, gh ⸗Brigade führer.

Bekanntmachung. Die am 14. Dezember ausgegebene Nummer 210 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: Verordnung zur Einführung des Wechsel⸗ und des Scheckrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 9. Dezember 1940. Zweite Aenderungsanordnung zur Dienstpflicht⸗Durch⸗ führungsanordnung. Vom 12. Dezember 1940.

Vom 12. Dezember 1940.

Umfang; 10 Bogen. Verkaufspreis: 0,165 eM. Postver⸗ 6 n. o, G3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 16. Dezember 1940. Reichs verlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der Königlich Italienische Botschafter in Berlin, Dino if ker f, f nah Werle mrncks , nd har die beiten

reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Kammern und Gruppen,

der Botschaft wieder übernommen.

arms tert.

wobei er zum Schluß versicherte, daß die stagtliche Wirtschafts⸗ li run iich auch in der Zukunft auf die Industrie⸗ und gi r ammern stützen werde. n Ministerpräsident Klagges wies in seiner Ansprache darauf hin, daß der Na llon gf g eclisn eine 6 . . ung geschaffen habe die es ermöglichte, das persönliche affen mi dein Gesanitwohl in Einklang zu bringen. Pie Arbest ber Indu4 . und Handelskammern sei im Rahmen der wirtschaftlichen keuordnung für den Staat wichtig und wertvoll. Daher ver dienten die Industrie⸗ und Handelskammern auch jede Förderung.

Das Hauptreferat der Tagung hielt Ministerialrat Dr. Haß⸗ mann vom Reichswirtschaftsministerium, der das Thema „Stand / ort und Gestalt der deutschen Industrie⸗ und Handel skainmern / behandelte. Einleitend hob er hervor, daß nur solche Organ tinnen an der Gestaltung der neuen Ordnung maßgebend mit“ wirken könnten, die hin ö ihrer en. ihrer Arbeits. methode und ihrer Gestalt „auf der höht er Zelt“ stünden. Den Industrie⸗ und Handelskammern, die ein so bedeutender Faktor innerhalb der Gesamtorganisation der gewerblichen Wirtschaft . müsse dieser Rang „auf der Höhe der Zeit“ unter allen

mständen vermittelt werden. Der . r n zugrunde ö. Gedanke einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise g e sich als gesund und notwendig erwiesen; leider sei aber die ülle des gewonnenen Vertrauens und die Summe der erworbe. nen Wirtschaftserfahrungen aus einer mehr als 100 jährigen

ihrer mit dem Bergwerksbetrieb in örtlichem und betrieb⸗

In den eingegliederten Ostgebieten gelten die Bestimmun⸗

ö über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt.

Tätigkeit der Industrie⸗ und Handelskammern noch nicht in vollem Umfange für die nationalsozialistische Wirtschaftspolitit nutzbar gemacht. Aus diesem Grunde sei es notwendig, die Industrie- und Handelskammern von allen einengenden Hemmungen zu befreien und ihren Männern genügenden Spielraum zu eigener Initiative, elbständigem Denken und Planen zu gewähren. Allerdings dürfe 6 Mobilisierung des Kammergedankens nicht vom eigenen Standpunkt der Kammern aus in die Wege geleitet, sondern nur vorgenommen werden im Zusammenhang mit den übrigen Fragen und Bedürfnissen der großdeutschen Wirtschaftspolitik.

Für die zukünftige Arbeit der Industrie⸗ und Handelskammern stellte Ministerialrat Dr. Haßmann eine Reihe von Leitsätzen auf. Danach sind die Industrie⸗ und Handelskammern ein Glied der Srganisation der gewerblichen Wirtschaft, gehören also nicht in den staatlichen ,, Ihre Heimat ist die Wirtschaft, nicht der Staat. Die Tatsache, daz sie Organe der Selbstverwal⸗ tung sind, schließt indessen nicht aus, daß der Staat aus beson⸗ deren Gründen den Kammern staatliche Aufgaben überträgt. Solche Uebertragung stagtlicher Aufgaben, besonders bei der Steuerung der Kriegswirtschaft, müßte als ein Vertrauensbeweis des Staates in die Zuverlässigkeit der Kammern gewertet werden. Andererseits müsse jedoch darauf geachtet werden, daß in normalen Zeiten solche Uebertragungen nicht den entscheidenden Teil der Kammerarbeit bilden und die wichtigen ureigenen Aufgaben der Kammern überwuchern. Innerhalb der Organisation der wirt⸗ schaftlichen Selbstverwaltung bildeten Kammern und Gruppen eine Einheit, die auch in der täglichen Zusammenarbeit ihren Aus⸗ druck finden müsse.

Mit besonderem Nachdruck setzte ich Ministerialrat Dr. Haß⸗ mann für eine innige Verbindung der Kammern mit der Be⸗ wegung ein, eine Verbindung, die in weitestem Ausmaß und mit allen Mitteln erstrebt werden müsse. Denn alle Erfolge, die Deutschland in den letzten Jahren errungen hat, gingen zurück auf die Dynamik, die in der nationalsozialistischen Bewegung ein⸗ geschlossen ist. Abschließend gab er seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß sich die Kammern dann auf natürliche Weise in ihren Be⸗ zirken zu Sammlungspunkten aller K Energien ent⸗ wickeln werden, wenn . die in ihnen liegenden reichen Kräfte zur Entfaltung zu bringen vermögen.

Sodann ergriff Staatssekretär Dr. Land fried das Wort und überbrachte die Grüße des Reichswirtschaftsministers Funk. Als Grundlage der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik be⸗ zeichnete er die Tatsache, daß der nationalsozialistische Stagt an die Stelle der kapitalistischen Wirtschaft die Lenkung der Wirt⸗ schaft durch den Staat nach einem sinnvollen Gesamtplan gesetzt habe, wobei die privatwirtschaftlichen Interessen den volkswirt⸗ , Zielen untergeordnet werden. Die Initiative und je bewährten Kräfte des Unternehmertums würden dadurch nicht beeinträchtigt; sie würden nur auf ein neues Ziel aus⸗ erichtet. In diesem Zusammenhang stellte Staatsselkretär Dr. andfried den Satz auf, daß die wirtschaftliche Selbstverant⸗ wortung der eigenkliche Sinn wirtschaftlicher Selbstverwaltung sei. Aus diesem Grunde wäre es auch unzweckmäßig, an die Stelle erprobter Selbstverwaltungsorgane Behörden zu ö en. Andererseits könne der Staat auf einen eigenen wirtschaftlichen Unterbau nicht verzichten, wobei besonderes Gewicht darauf gelegt werden müsse, daß die staatlichen Zentralbehörden, die bezirkliche Mittelinstanz und die Industrie⸗ und Handelskammern, also die staatlichen Behörden und die Organe der wirtschaftlichen

Selbstverwaltung, sich zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit

finden.

Diese Zusammenarbeit zwischen ier ge Behörden und der wirtschaftlichen Selbstverwaltung solle auch ihren Ausdruck finden in einer Personalpolitik, die dafür trägt, daß be⸗ währte Kräfte sich sowohl in der stagtlichen Wirtschaftsverwal⸗ tung als auch in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung betätigen könnten. Denn beide seien nicht erfüllt vom Streben nach mate⸗ riellen Vorteilen, sondern getragen von der ethischen Verpflich⸗ tung eines Dienstes am Volksganzen. In diesem Zusammen⸗ hang betonte Stgatssekretär Dr. Landfried, daß auch Reichs⸗ minister Funk besonderen Wert auf eine gute und vertrauens⸗ volle Zusammenarbeit der Kammern mit der Partei lege. Zwischen dem Präsidenten der Kammer und dem Gauwirtschafts⸗ berater der Partei müsse in allen grundlegenden Fragen eine emeinsame Linie hergestellt werden, damit alle Kräfte auf ein 71 ausgerichtet werden. ö

Abschließend spyach Staatssekretär Dr. Landfried den Män⸗ nern der Industrie⸗ und Handelskammern seinen besonderen Dank aus für die geleistete Arbeit, die . den neuartigen Aufgabenstellungen, vor allem auf dem Gebiet der Kriegswirt⸗ on vollbracht haben. Im weiteren Verlauf der Tagung sprach der Generalreferent im , und Präsident der n n . und Handelskammer Cottbus, Kehrl, über „Die deutsche Wirt⸗ schaft nach dem Kriege“.

Kehrl hob einleitend die kraftvolle Lage der deutschen Wirt⸗ . im Kriege hervor, die durch die dauernde Verstärkung des ierjahresplanes, durch die Einbeziehung der europäischen Pro duktionskapazität und der Vorräte eines großen Teils Europas in unser Ruͤstungspotential in erster Linie bedingt ist. Diese Stärke der . Wirtschaftsproduktion sei nur durch weit⸗ sichtige Planung ünd vor allem durch das Vorausdenken und die Zielsetzung des ö. möglich gewesen. Auch die Meisterun der Probleme nach dem Kriege erfordere rechtzeitiges Planen un gedankliches Befassen mit der Zukunft. Und es sei schon jetzt not⸗ wendig, für die wirtschaftliche Neu 3 Europas Wissen, Phantasie und Initiative der wi r,, ö, . Es handele sich darum, allgemeinwirtschaftlich vorauszubenken, um aus der politischen Zukunft die sich ergebenden wirtscha tlichen Folgerun⸗ gen zu ziehen und bestimmte Ziele auch für die einzelnen Be⸗ triebe aufzuüstellen. Nur so werde es möglich sein, auch für die kurzfristigen Nahziele (Umstellung von Kriegs⸗ auf Friedenswirt⸗ chaft) eine . Planung ,,, Gerade die Indu⸗ trie und Handelskammern könnten dabei Vorarbeit leisten und hren Bezirken geistige Führung geben.

In einem Rückblick auf die Wirtschaftsentwicklung des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeich⸗ nete Kehrl die Industrialisierung der Welt als eine der größten Revolutionen der Weltgeschichte. Ihr oberstes Ziel sei Ermerbs⸗ trieb und überspitzte Rentabilität gewesen. In hemmun Slosem Materialismus selen die sozialen Auswirkungen dieser

Notwendigkeit des völkischen und nationalen ens, und damit

auch des wirtschaftlichen Gleichgewichts habe man erst nach dem Weltkrieg wieder neu erkannt, und der Mensch sei wieder als Herr

der Materie eingesetzt worden. Die Zeit von 1919 bis 1939 sei als Zwischenepisode aufzufassen. Der Wunsch der alternden Län⸗

der habe darin bestanden, den auf den Raubzügen des 19. Jahr⸗ underts aufgebauten Kapitalismus und Plutokratismus zu er⸗

alten. Nationalsozialismus und Faschismus seien aber zum

Kampf angetreten, um neue Lebensgrundlagen zu . om

Extrem des 19. Jahrhunderts, die ganze Welt als einheitliches

Gebiet zu betrachten und zu behandeln, und dem andern Extrem der betonten Kleinräumigkeit durch Zerbröckelung Europas und Aufrichtung hoher Zollmauern sowie der Autarkie in. Miniatur⸗ räumen stoße man jetzt zur neuen Welt der europäischen Zu⸗ sammenarbeit der Großräume und der Großraumwirtschaft vor.

Bei der Großrgumwirtschaft sei wi, der europäischen

und der deutschen Großraumwirtschaft als der 3 es

Großdeutschen Reiches zu unterscheiden, Däs Altreich habe seine Fläche und seine Bevölkerung seit 1938 um 50 * vergrößert. Diese Tatsache allein biete der deutschen Wirtschaft ungeahnte sli ghelten, Andererseits erwachse der europäische Großraum von selbst. Entscheidend auf die Gestaltung der deutschen Wirt⸗ haft seien die Auswirkungen des neuen Großrgums. Die Wirt

aft werde nach dem Kriege gänzlich von der bisherigen Gestalt

*

ntwick⸗ lung vernachlässigt und der Mensch dabei . worden. Die e

und von der vor 1939 verschieden sein. Es sei eine ganz neue n,, im Werden, mit fn Veränderungen und Wandlungen für das Ganze, aber auch für den einzelnen und für jeden Betrieb, der neu gewogen werden würde. Nichts sei daher notwendiger als Phantasie und Anpassungsvermögen. Die Ge⸗ ö der neuen Wirtschaft werde sich aber nicht durch ein reies Spiel der Kräfte, sondern durch planvolle allmähliche Ein⸗ stellung und ga se ern auf die neuen Ziele vollziehen. Je mehr die Wirtschaft diese . erkennt, um so leichter werde für den Staat die Steuerung sein.

Für die Gestaltung der Wirtschaft nach dem Kriege zeich⸗ nete Kehrl eine Reihe bon Gesichtspunkten und Zielen auf, wie die Festigung und den weiteren Ausbau der Wirtschaftsfreiheit ö. Notzeiten aller Art, die Folgerungen, die sich aus der Weite es Marktes, die der deutsche und auch der europäische Großraum bietet, industriell und verkaufsmäßig ergeben; ferner die Um⸗ 1 im deutschen Raum selbst, die die Auflockerung der übervölkerten Gebiete und die Besiedlung des Ostens bringt; die bei der Knappheit an Arbeitskräften erforderliche technische Ver⸗ vollkommnung auf allen Gebieten zwecks Schaffung arbeitsparen⸗ der Methoden und Steigerung der Qualitäten, und schließlich die Notwendigkeit außerordentlicher Sparsamkeit mit Rohstoffen und allem, was die Natur bietet.

Da selbst bei allen Anstrengungen zur größtmöglichen Be⸗ darfsdeckung im eigenen Raum der Bedarf des europäischen Raumes mit ständig steigendem . immer größer werde, so sei . Spielraum für Aus⸗ und 4 gegenüber Rußland, Ostasien, Südamerika und auch Nord⸗ amerika vorhanden. Nach dem Kriege werden sich weitere Mög— lichkeiten in . ergeben. Die neuen im Zeitalter der Chemie entwickelten Produkte werden den Warenaustausch be⸗ leben. Die Produkte des Vierjahresplanes werden ständiger Bestandteil unseres Exports bleiben. Die Möglichkeiten des Großraums ergeben sich aus der Größe des Marktes und der Riesenhaftigkeit des Bedarfs, der Platz ar alle läßt. Allerdings werde eine Abstimmung der Produktionsprogramme nicht nur bei den Ländern, sondern auch den Werken und Industrie⸗ gruppen notwendig sein, und jeder Betrieb werde sch ein be⸗ stimmtes Produktisnsziel aufstellen und sich spezialisieren müssen. Erforderlich sei andererseits sparsamstes Umgehen mit deutscher

Gꝛoßdeutseches Handwerk im Dienste des Bolkes.

Reichs handwerksmeister Schramm und Reichs⸗

amtsleiter Sehnert vor den Handwerkern der Morbmark.

Schramm und Reichsamtsleiter Sehnert vor den Kreis⸗ leitern, Kreisobmännern, Kammerpräsidenten, Landeshandwerks⸗ meistern und Kreishandwerksmeistern über die Aufgaben des deut⸗ schen Handwerks.

In seinen Ausführungen ging Reichshandwerksmeister Schramm u. a. von der Feststellung aus, daß auch das Hand⸗ werk von der freien Wirtschaftsauffassung zur nationalsozialisti⸗ schen Wirtschaft gelangt sei. Sie werde dementsprechend gesteuert und gelenkt, ohne daß die freie Initiative eines Betriebsführers dadurch eingeengt sei. Der Unterschied gegen früher bestehe nur darin, daß alles, was initiativ geschleht, in den Dienst der Volks⸗ gemeinschaft zu stellen sei. Weil das politische Programm des Nationalsoziakismus sich durch besondere Kraft und Stärke aus⸗ zeichne, sei demzufolge auch die Entwicklung des Wirtschaftslebens mit durchschlagender Dynamik erfolgt. Dank der nationalsozialisti⸗ schen Ausrichtung sei das Handwerk wieder zu seinen Eigenwerten urückgekehrt. Unsere Sorge müsse es bleiben, daß das Handwerk 6 alle Zukunft auch in seinem Wirtschaftsleben aufs innigste mit dem Rationalsozialismus verbunden bleibe. Heute existieren rund 200 handwerkliche Berufe nebeneinander, die in 52 Reichs⸗ innungsverbänden zufammengeschlossen sind. Durch einen ent⸗ sprechenden Ausbau des Genossenschaftswesens und besondere AÄrbeitsgemeinschaften konnte es das Handwerk erreichen, auch e nr , zur Abwicklung zu bringen. Aus der gegebenen Wirtschaftsdynamik wachsen uns bestimmte soziale Aufgaben von selbst zu. Besonderes Augenmerk gelte, so sagte der Reichshand⸗ werksmeister u. a., der Erziehung der Fugend. Weiter sei es eine besondere Aufgabe des Handwerks in der Deutschen Arbeitsfront, den sozialen Gemeinschaftsgedanken im Handwerk vorwärtszu⸗ treiben. Unsere Sorge gelte aber nicht nur der handwerklichen her, sondern auch dem Alter. Wenn es heute auch nur möglich ei, einigen tausend älteren Handwerkern mit einem bescheidenen Monatsbeitra n nen, so bedeute das auch nur einen be⸗ scheidenen 6 ulturell gesehen fei es oberste Pflicht des Handwerks, daß der Mensch sich wieder von Schönheit umgeben sieht und daß er das schöne Heim und die gute Werkstatt ehenso empfindet wie die unverdorbene Landschaft. Sehr vielseitig könne das Handwerk dazu beitragen, den Sinn des Schönen allerorten zu pflegen und zu vertiefen, . es mit seiner Mitarbeit an der Ge⸗ stalkung von Bauernhöfen, bei seiner Betätigung am neuen Woh⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Engtands eiserne Goldreserve aufgebraucht. Zwangsmaßnahmen zur Aufftockung neuer

Vorrãte gefordert.

Genf, 14. Dezember. m englischen Unterhaus hielt der Abgeordnete Davies eine Rede, die in allen vel hen Teilen nur stark verstümmelt oder verkürzt von der englischen Presse wiedergegeben wird. Er machte dabei Enthüllungen, wonach England schon in gefährlichem Grad auf seine Notvorräte an Sold und Devisen ie g. riffen habe. Diese eiserne Reserve sei in Höhe von 606 Mill. Pfund Sterling im bisherigen Ver⸗ lauf des Krieges bereits aufgebraucht worden. England müsse unbedingt zur Aufstockung neuer Vorräte kommen, und die Re⸗ gierung dürfe nicht mehr vor Zwangsmaßnahmen zurückschrecken.

Neuer Verrechnungsverkehr zwischen Belgien

und Bulgarien eingerichtet.

3 16. Dezember. Das Verordnungsblatt des Militär⸗ befehlshabers für Belgien und Nordfrankreich enthält eine Be⸗ kanntmachung über die Einrichtung eines neuen Verrechnungs⸗ verkehrs zwi 3. Belgien und Bulgarien. Das Zahlungsabkom⸗ men zwischen Belgien und Bulgarien vom 1. November 1935 wird rückwirkend vom 14. Oktober 1940 ,, Die Abwicklung des Verrechnungsverkehrs erfolgt in 9h en in 86 . über die Emissionsbank in Brüssel und in Bulgarien über die Bul⸗ par i chr Nationalbank. Schuldner in Belgien zahlen die geschul⸗

eten Beträge bei Jah kten im Wege der , , Jah⸗

lungsregelung dur , , , in Brüssel auf das Reichsmarkkonto G der Belgischen Nationalbank bei der Deutschen Verrechnungskasse, Berlin, ein. Schuldner in Bul⸗ garien zahlen die geschuldeten Beträge bei Fälligkeit durch Ver⸗ mittlung der Bulgarischen Nationalbank auf das Reichsmark⸗ Sonderkonto C der Bulgarischen Nationalbank bei der Deutschen Verrechnungskasse ein.

Sugosflawiens , auch im Oktober auf Höchstftand.

Belgrad, 14 Dezember. Die jugoslawische Kohlenerzeugung 6 auch in diesem Jahre von Monat zu Monat ieren , ie betrug im Monat Juli dieses Jahres 618 800 k, im August 616 180 t und im September 6 gh nr Ber Honat Oktober er⸗ ab eine Rekordgewinnung von 677 382 t, die somit gegenüber Prod 1989 um 109 000 t höher lag.

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In der Gauhauptstadt Kiel sprachen Reichs handwerksmeister

Genehmigung zur

Arbeitskraft. , deutschen Großraum werde der deutsche Arbeiter nur noch für hochwertige und damit hestbezahlte, höchsten Lebens⸗ standard ermöglichende Arbeit eingesetzt werden dürfen.

Die Umschichtung im deutschen Lebensraum, die Besiede⸗ lung des Ostens und die noch nicht abgeschlossene Eingliederun insbesondere der Ostmark und des Sudetengaus, wie überhau die Wiedergewinnung des gesamten Ostraumg bezeichnete Präsi⸗ dent Kehrl als eine große und wichtige Aufgabe des ganzen deutschen Volkes, deren Erfüllung der Mithilfe aller bedürfe. Technische Vervollkommnung, die auch zur Beseitigung über— alterter Betriebe führe, die nicht an der stürmischen technischen Aufwärtsbewegung teilgenommen haben, und die sparsamiste Bewirtschaftung der Rohstoffe behandelte Kehrl besonders ein⸗ gehend. Jeder Raubbau an Rohstoffen müsse vermieden werden, und es sei notwendig, die Abgänge zu verwerten und dem Kreis⸗— lauf des Rohstoffs Aufmerksamkeit zu widmen. Das wichtigste aber sei für unser Zeitalter der Chemie die Entwicklung neuer Roh⸗ und Werkstoffe, an deren Anfang wir erst ständen. Sie seien nicht kriegsabhängige Produkte, sondern hätten ihre große Zukunft. Abschließend stellte Präsident Kehrl fest, daß der Ein⸗— satz von Energie und Kraft zur Schaffung einer neuen Wirt⸗ schaft und einer neuen industriellen Welt nicht Selbstzweck, son⸗ dern Voraussetzung für die Schaffung eines höheren Lebens⸗— standards des deutschen Volkes und ganz Europas sei.

Sodann behandelte Staatsrat Reinhart Fragen der Preis⸗ politik und richtete an die verantwortlichen Leiter der Industrie⸗ und Handelskammern einen ernsten Appell, darauf zu achten, daß die Betriebe der einzelnen Bezirke sich der Verantwortung in der gegenwärtigen Kriegszeit bewußt sind und die Preis⸗ vorschriften genauestens beachten. Er wies darauf hin, daß es von jeher zu den vornehmsten Pflichten der Industrie⸗ und Handelskammern gehört habe, ihr Gutachten nach allgemein— wirtschaftlichen Grundsätzen zu erstatten und einen nicht ver⸗ tretbaren Eigennutz ihrer Bezirksfirmen zurückzuweisen. Zum Schluß seiner Ausführungen betonte er, daß nur durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Industrie⸗ und Handels⸗ kammern mit den Preisbildungs- und Prxeisüberwachungsstellen für das Gesamtziel der Preispolitik, und damit auch für die Volkswirtschaft, das Beste erreicht werden kann.

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nungsbauprogramm und bei der Hereinnahme bei Arbeitsauf— trägen der Wehrmacht.

Reichsamtsleiter Sehnert, der für das Handwerk in der Deutschen Arbeitsfront sprach, wies u. a. auf die sozialen Maß⸗ nahmen, so auf die Bildung der Sozialgewerke hin, die heute schon aus dem Handwerk nicht mehr hinwegzudenken seien. Auf diesem Gebiet der sozialen Selbstverantwortung im Handwerk werde noch weitere beträchtliche Fortschritte erzielt werden. 3 müsse das Handwerk, so sagte er u.a. weiter, die meisterliche Werka arbeit als Fundament erkennen. Es müsse weiterhin bodenständig durch seine eigene Familie werden. Es müsse sich in genügendem Maße der Technik bedienen und habe wiederum jede Zwergwirt⸗ schaft aus seinen Reihen zu entfernen. Die praktische Verwirk lichung der Nachwuchslenkung sei im „handwerklichen Lehrbetrieb“ zu erblicken. Der Meistertitel an sich stelle noch kein Privileg dar auf jeden Fall auch Lehrlinge erziehen zu können. Es werde dafür gesorgt werden, daß tatsächlich nur die besten Betriebe Lehrlinge erhalten, und daß etwa alle vier Jahre erneut geprüft wird, ob ein als Lehrbetrieb anerkannter Betrieb dieses Prädikat auch weiterhin behalten darf.

An Stelle der beseitigten Arbeitslosigkeit im Generalgouvernement jetzt bereits Arbeiter⸗ mangel.

Krakau, 14. Dezember. Hier fand eine . der Leiter der Abteilungen „Arbeit“ bei dem Chef der Distrikte und des Leiter der Arbeitsämter statt. In dieser Tagung wurde ein Rückblick auf das Arbeitsjahr 1940 gegeben. Von den 20 Ar⸗— beitsämtern mit ihren 76 Nebenstellen ö. bis Ende September 1940 340 000 polnische Arbeitskräfte, und zwar landwirtschaftliche wie gewerbliche Arbeitskräfte in das Reich vermittelt . Die im früheren polnischen Staat 1 Arbeitslosigkei ist angesichts der Fülle der dem Generalgouvernement gestellte Aufgaben auf dem Gebiete der . Wirtschaft, de Straßenbaues, der Forstwirtschaft, der verschiedenen großange⸗

legten . und ö nicht

nur nahezu restlos verschwunden, sondern es fehlt bereits in verschiedenen Zweigen an Fachkräften; die Arbeitsämter haben daher bereits Schulungswerkstätten für Metallfachkräfte und ähnliche . eingerichtet. Für das Jahr 1941 ist dig Umschulung und Ausbilbung weiterer Arbeitskräfte, die Ein= . einer Arbeitskarte, eine noch weitere Vergrößerung der ozialen Betreuung sowie Ausbau des an n. und Died lungswesens unter den vordringlichsten Aufgaben der Arbeits

ämter vorgesehen.

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Devisenbewirtschaftung.

Beschlagnahme und Verfalls erklärung von Vermögenswerten im Ausbürgerung s⸗ verfahren; Freigabe von beschlagnahmten

Vermögenswerten.

Unter 3 des aufgehobenen Runderlasses . D. St. R. St. hat der Reichswirtschaftsminister im Runderla 107/40 D. St. R. St. angeordnet: Zwecks n, , i über die bisherigen Bestimmungen hinaus eine devisenrech lich Verfügung über einem Devisenausländer ge⸗ 6 ermögenswerte auch dann nicht ö. wenn diese

erte im Zuge des Ausbürgerungsverfahrens ,, t und von dem für die Durchführung von Vermögensbeschlag. nahmen und 1 allein zuständigen Finanzamt Moabit⸗West in Berlin freigegeben wurden.

e

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für dʒut h Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. am 16. Dezember auf 74,00 RM (am 14. Dezember auf z G6 Rua) für 100 kg Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 14. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnung? Mittellur 1825,70 G. 1328,30 B., Berlin Zürich 578, 90 G., 580, 19 B., Oslo 56760 G., 568. 80 B, Kopenhagen 482, 10 3. 483 10 B., London 98. 90 G. 99, 10 B. Madrid 235,66 G., 236 00 B., Malland 180, 99 G., 131,15 B., New York 24, 98 G., 25/02 B.,. Pari ds , c os B., Stockholm Sg, s G. 3665, s B. Belgra S6, 04 G., 56 16 B., Brüssel 399, 60 G. 400 49 B., Budapest Bukarest —— Sofia 30,47 G. 30,53 B. Athen 20.58 G., 20, 68 B,

Bu dape st, j4. Dezember. (D. N. B) Alles in Pengö.] Amsterdam —— Berlin 186,30, Bukarest 3, 423, London 13,95. Mailand 177732, New York 345,69, Paris —— Prag 13.62. Sofia 418,00 Zürich 80, 29, Slowakei 11386.

Do nd on 19. Dezember. (D. R. B New Dort gos, vo- = 408,0 Paris Berlin Spanien (offiz) 40,59, Montre 4,43 = 4, 47, Amsterdam Brüssel —— , Italien (Frei) Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen Freiv) —, Stockho 16, 85 = 16,96, Oslo Buenos Aklres (offiz) 16, 90— 17,1 Rio de Janeiro (inoffiz) —, Schanghai ——.