Reichs, und Staatsanzeiger Nr. D96 vom 17. Dezember 1940. S. 2
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vember 1940) zu berechnenden Gebühren werden bis auf weiteres nicht erhoben. Den Zeitpunkt, von dem ab Gebühren erhoben wer⸗ den, gebe ich noch bekannt. Berlin, den 14. Dezember 1940. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. ; Dr. Ruoff.
Neunte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezirks⸗Ledergroßhändler) vom 16. Dezember 1940.
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940) wird bestimmt:
Die Firma Dudenhöffer & Pres, Ledergroßhand⸗ lung, bisher in Schwetzingen, jetzt Pirmasens 3, e serst? e 1, wird unter Aufhebung ihrer Ein⸗ setzung im Wehrkreis VII als Bezirks⸗-Ledergroß— händler für den Wehrkreis XII eingesetzt.
Berlin, den 16. Dezember 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Steitz.
Anordnung 98 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bewirtschaftung der Lederabsälle) vom 13. Dezember 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1959 (Reichsgesetzbl. 1 S 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ ftellen zur ö und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung ange⸗ ordnet:
§1
(Begriffsbestimmung)
(1) Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung sind die Waren der Nrn. 569 a und 569 b des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses 569 a: Abfalleder aller Art, noch als Leder ver⸗ wendbar; 569 b: Abgenutzte Lederstücke und ⸗waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwgren nach ihrer Beschaffenheit aus⸗ geschlossen ist]). .
. (2) Waren der Nr. 545 e des Statistischen Warenver⸗ eichnisses (Kopf⸗ Hals⸗, Bauchteile und Klauen jowie Roß⸗ e ern ohne Rücksicht auf das Eigengewicht des Stückes) sind
dagegen nicht Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung.
§ 2 (Noch als Leder verwendbare Abfälle)
Handelsbetriebe dürfen Lederabfälle der Nr. 569 a von Betrieben, in denen die Abfälle angefallen sind ( nfall⸗ betrieben,, nur beziehen, wenn sie im Jahre 1938 wenigstens 5000 kg solcher Lederabfälle bezogen und hierüber der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft bis zum 1. Februar 1941 eine Er⸗ klärung abgegeben haben.
§8 3
(Nicht mehr als Leder oder zu Lederwaren verwendbare Abfälle)
(1) Lieferung und Erwerb von Chromfalzspänen und Chromoberlederabfällen sind nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zulässig. Der Lieferant dieser Lederabfälle muß die ihm von seinem Abnehmer übergebenen Einkaufsscheine oder Erklärungen darüber, daß der Abnehmer auf Grund einer allgemeinen Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft berechtigt ist, die betreffenden Mengen und Arten dieser Lederabfälle einzukaufen, innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung an die Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft unter Angabe von Menge, Art und Preis für je 100 kg der gelieferten Lederabfälle einreichen. .
E) Die Verarbeitung von Lederabfällen der Nr. 569 b des Statistischen Warenverzeichnisses bedarf der Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft. Die Anträge sind bei der für den Verarbeiter zuständigen Wirtschaftsgruppe oder der von dieser Wirtschaftsgruppe beauftragten Stelle unter An⸗
abe der monatlich zu verarbeitenden Mengen und Arten ee des Verwendungszweckes der Lederabfälle zu stellen. Die Wirtschaftsgruppe hat die Anträge mit ihrer Stellungnahme an die Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 2, Knesebeckstraße 78, weiterzuleiten. . (3 Die Verarbeiter von Lederabfällen der Nr. 569 b des Statistischen Warenverzeichnisses müssen bis zum 10. Tage jeden Monats, erstmalig bis zum 10. Januar 1941, der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf einem besonderen Vor⸗ druck Meldungen über die im Vormonat bei ihnen ange⸗ fallenen, von ihnen eingekauften, verarbeiteten und bei ihnen vorrätigen Lederabfälle erstatten.
§ 4 (Vernichtung von Lederabfällen)
Lederabfälle dürfen nur mit Genehmigung der Wirt⸗ schaftsgruppe Lederindustrie vernichtet werden. Die Genehmi⸗ gung ist nicht erforderlich, wenn der Anfall weniger als 100 kg monatlich beträgt.
85 (Durchführungs⸗ und Ausnahmebestimmungen)
Die Reichsstelle für Lederwirtschaft trifft die für Durch⸗
n, dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen; sie ann den Verkehr mit Lederabfällen im Einzelfall abweichend von den Vorschriften dieser Anordnung regeln.
§86 (Uebergangsbestimmungen)
§ 1 Nr. 5 der Anordnung ö der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Beschlagnahme und Verarbeitungsanweisungen) vom 5. September 1959 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204) und die Ausnahmegenehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft B 2719. 39 vom 22. Sep⸗ tember 1939 werden aufgehoben. Sonstige von der Reichs⸗
stelle für Lederwirtschaft auf Grund von S3 der Anordnung 55 bisher erteilte Genehmigungen für Lederabfälle, die . 3 Abs. 1 und 2 dieser Anordnung weiterhin erforderlich sind, bleiben in Kraft.
§7
(Strafbestimmungen)
Zuwiderhandlungen 6. diese Anordnung und die zu
ihrer Durchführung erla
enen Bestimmungen werden nach
den 8§ 10, i? bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft.
Diese Anordnung tritt am 1.
88 (Inkrafttreten)
anuar
1941 in Kraft; sie
ö auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 13. Dezember 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
M. d. F. d. G. b.: Heim
e r.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
l. Stand der Reichsschuld.
— —
Bezeichnung der Schuld
Betrag (in Mill. RM)
am 30. 6. 40 30. 8. 40
49 Schatzanweisungen des Deut⸗
A. Fundierte Schuld.
a) Auf Reichsmark lautende Schuld:
499 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge VI 4 9 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge V 495 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge V 49 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge III 499 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge II
schen Reichs von 1949, Folge L.
49 Anleihe des Deutschen Reichs von 1940
45 90 Anleihe des Deutschen Reichs von 1940
45 3 Anleihe des Deutschen Reichs
Desgl., Zweite Ausgabe
43 9 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1939
45 S auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge
43 90 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge
499 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1938
43 d auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge
43 0 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge
4 96 Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 ö
Desgl., Zweite Ausgabe....
43 G auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Dritte Folge
43 90 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Zweite Folge
43 560 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge .
44 0 Anleihe des Deutschen Reichs von 1937 .
Schuldbuchforderungen, eingetragen auf Grund von § 65 des Gesetzes fer Regelung der landwirtschaft⸗ ichen Schuldverhältnisse. ...
4 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge 2
43 9 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge
4 0 Schuldscheindarlehn von 1936 o Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1936 —
4 S auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 19365.
4 96 Schuldscheindarlehn von 1935
4 50 Anleihe des Deutschen Reichs von 1935 . .
Desgl., Zweite Ausgabe..
4 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 19355...
49, Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935
4 5 Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 '
45 0 Schatzanweisungen schen Reichs von 1934...
Reichsschuldbuchforderungen f. frei⸗ willigen Arbeitsdienst.. ....
Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. b) der Polenschädenverordnung. .
Schuldscheindarlehn von 192283
595, Anleihe des Deutschen Reichs von 19
n,, des Deutschen
ei 2 a) mit Auslosungsrechten.. ..
b ohne Auslosungsrechte....
Rentenbankdarlehn ...
41
722,9 121 0 228
206,
2 496, 660.8 12749 10,8
8 — Betrag
gd. (in Mill. Ra)
Nr. am
30. t. 0 30. 8. 0
Bezeichnung der Schuld
Schuld hes Reichs bei ber KReichs bank Summe a:
r N77
b) Auf fremde Währungen lautende Schuld
(in Millionen):
699 Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930. 23 119,6
.) Internationale 5z 9 ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 ..... 2 .
8 14 * 2 fr. Fr. . K hfl. .. 3 Schwed. Kr. Schweiz. Fr. Belgas 29,5 Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 §z (Nennbetrag)... 39,5 (Einlösungsbetrag zu 105 = 41,4 dh)
Schweiz. Fr. .. ;
Schwed. Kr... Lire. ,
Summe b: 12727 12659, 9
Summe a: 32 372,9 36 457,9
Summe der fundierten Schuld.. . 33 645, 37 727,7
1. Die Umrechnung der fremden Währungen in R.M ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um⸗ rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.
2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol⸗ ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 30. September 1940, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 42,2 Mill. RM für die Internationale 5 Hige . des Deutschen Reichs 1930 und auf 67,5 Mill. RAM für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.
3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen. ;
B. Schwebende Schuld.
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegen⸗ wert und von Reichswechseln ..
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung, von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegen⸗ wert Kö .
Kurzfristige Darlehn
Betriebskredit bei der Reichsbank ..
Summe der Zahlungsverpflichtungen Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen uw... 10,5
Summe der schwebenden Schuld 22 780, Il. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
2l 416,8 26 164,6
29, 638.6 685,3
22 769,
1513, 26.2
28 323, 10,6 28 333,6
Anleihestock⸗Steuergutscheine 109, 8 109,3
1 w 2 NEFE⸗8Steuergutscheine J .. 1176, 4 II.. 2 380,7
3 614,6 3 5656,
n
Aus ber erwartung.
Steuerpflicht bei Wertpapierveräußerungen.
Der Reichsminister der Finanzen 9 bekannt, daß die Ver= ordnung über die Nichtbesteuerung der Einkünfte aus Wert) papierveräußerungen vom 28. Juli 1539 (RGB. 1 S. 1316 nicht verlängert wird. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften in Wertpapieren sind ab 1941 wieder in dem früheren Umfang steuerpflichtig. S n ,,, liegen bei Wertpapieren vor wenn diese innerhalb eines Jahrs ab dem Tag der nschaffung veräußert werden.
Wirt schafisteil. 1 Eine Warnung des Reichspreistommifsars. Der Reichspreiskommissar . die e n, angewiese in Zukunft bewußte oder grobfahrlässige Verstöße gegen Preis! vorschriften ohne jede zeec fh u verfolgen. Wer Waren eigennützig er hie ⸗ ; wer eigennützig die Warenmenge verringert, ohne die Preise entsprechend zu ermäßigen . wer sich durch e lung oder den. Vertrieb minderwertiger Ersatzwaren bereichert,
Lieferung von Waren von Gegenlieferungen abhängig macht oder sich gegenüber abhängig machen läßt, .
wer Lieferungen verweigert oder zurückbehält, um sich geld— liche Vorteile zu . ᷣ.
wer sich an unmittelbaren oder mittelbaren Kriegslieferungen bereichert, ̃
. Höchstpreise oder Höchstspannen berechnet und dadurch unangemessen hohe Gewinne erzielt, K
wer im Schleich oder Schwarzhandel Ueberpreise fördert oder zahlt, .
wer als Vermieter oder Verpächter eine höhere als die g eich zulässige Miete oder Pacht fordert, annimmt oder sich sonst n irgendeiner Weise gewähren läßt, .
wer als Mieter oder Pächter unmittelbar oder mittelbaꝝ eine höhere als die gen g kal ci Miete oder Pacht zahlt,
wer sich i, sonstige Weise Gewinne verschafft oder i r läßt, die nach den . en einer kriegsverpflichteten Wir z schaft als unangemessen ho ef eignen werden müssen, wird wegen seines eigennützigen Verhaltens sehr Hing deligj 3 den, in besonders verwerflichen n nach 5 4 der ls schi . lingsverordnung vom 5. September 1939. In allen Fällen w ö ö eine etwa gewährte Ausnahmebewilligung widerrufen. Alle Gewinne und sonstigen Vorteile, die jemand sich durch u faubere Geschäfte der vorstehend gekennzeichneten Art verschaff werden ihm zugunsten des Reiches wieder fen nr 6 zwar ohne Rücksicht auf die weltere Existenzfähigteit feines 6 triebes oder Geschäftes. Wer den Kampf des deutschen olles um sein Leben benutzt, um sich zu bereichern,
vernichtet werden.
wer e, oder Koppelungsgeschäfte betreibt oder dig
aufgestellt, daß es einen
wird in feiner Cristen ! also d
Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 296 vom 17. Dezember 1940. S. 3
—
Sorstliche Arbeitstagung in Berlin.
Generalforstmeister Alpers vor Vertretern des Waldbesitzes.
Im Plenarsaal des Preußenhauses fand am Monta eine Arbeitstagung statt, an der die leitenden Beamten der Reichs⸗ orstverwaltung und von den einzelnen Landesbauernschaften des hee e es entsandte Vertreter des nichtstaatlichen Wald⸗ besitzes teilnahmen.
Generalforstmeister Alpers nahm dabei zu grundsätzlichen Fragen Stellung. Durch die Vereinbarung zwischen dem Reichs⸗ sorstmeister und dem Reichsbauernführer und Reichsernährungs⸗ minister Darrs, so führte er u. a. aus, wurde für die während der Kriegszeit zu lösenden wichtigen Aufgaben der gesamte forst⸗ liche Apparat des Reichsnährstandes dem Reichsforstmeister zur Verfügung gestellt. Dadurch war es möglich, die Geschlossenheit der gesamten forstlichen Arbeit gerade jetzt im Kriege sicherzu⸗ stellen. Nicht nur in der betriebswirtschaftlichen Lenkung der staatlichen Forsten setzte die intensive Arbeit des Reichsforst⸗ meisters ein, sondern auch in der fachlichen Hilfe und in der wirtschaftlichen Verbesserung des privaten Waldbesitzes, der ein notwendiges und nicht zu entbehrendes Glied der J deut⸗ schen Forstwirtschaft ist. Gerade bei der besonderen Bedeutung des privaten Waldbesitzes muß dieser in seinen geschichtlich ge⸗ wordenen Eigentumsformen mit seinen speziellen Aufgaben er⸗ halten werden. Dieser Grundsatz beherrscht die Einstellung des Reichsforstmeisters gegenüber dem privaten Waldbesitz Genexal— forstmeister Alpers gab abschließend einen Ueberblick über die Leistungen des gesamten deutschen Waldes seit 1934.
Der Vertreter des Reichsnährstandes, Hauptabteilungsleiter Dr. Brumm enbaum, hob hervor, daß den gesamten Privat— waldbesitz die Einstellung des Reichsforstmeisters als Vertreter der Forsthoheit dem Priwatwald gegenüber mit großer Befrie⸗ digung erfülle. Er . überzeugt, daß auch in Zukunft sowohl die forstliche Organisation des Reichsnährstandes als auch jeder einzelne Waldbesitzer in voller Erkenntnis der volkspolitischen Not⸗ wendigkeit es als selbstverständliche Pflicht betrachten werden, an der überragenden und vordringlichen Aufgabe der Versorgung der deutschen Wirtschaft mit dem Rohstoff Holz zu ihrem Teil mit aller 3 mitzuarbeiten.
Die Tagung gab den leitenden deutschen Forstbeamten und den führenden Persönlichkeiten des Privatwaldbesitzes die Grund— lage für die kommende gemeinsame Arbeit im gesamten deutschen Wald unter einheitlichen Richtlinien.
Zweite Kriegserzeugungsschlacht macht uns — noch blockadefefter. Zur Rundfunkrede des Reichsbauernführers.
Am Sonnabend hat der Reichsbauernführer und Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darré, mit einer großen Rede, die über alle deutschen Sender verbreitet wurde und die das Landvolk in allen Gauen des Großdeutschen Reiches, z. T. im Gemeinschaftsempfang, gehört hat, die zweite Kriegserzeugungsschlacht eröffnet. Die Tatsache, daß die, zweite Erzeugungsschlacht im Kriege keine neuen Parolen enthält, son— dern daß es auch diesmal gilt, nach den bewährten Leitsätzen zu wirtschaften, ist als Beweis für die Stetigkeit und Folge⸗ richtigkeit der nationalsozialistischen Agrarpolitik zu werten. Von Erzeugungsschlacht zu Erzeugungsschlacht wurde die Leistung ge⸗ steigert, so daß schlleßlich der Grad der Selbstversorgung auf 83 bis 85 v. H. gesteigert werden konnte, während er vor der Macht⸗ übernahme gerade etwas über 60 v. H. betragen hatte.
Zwei Leitsätze waren es, die der Reichsbauernführer jetzt in seiner Rede besonders hervorhob. Steigerung der Erträge des Hackfruchtbaues, der nicht allein Hauptträger unserer Ernährung sondern auch die Grundlage für unsere Fleischversorgung ist, und Sicherung des planvollen Futterbaues, um so die Leistungsfähig⸗ keit unserer Viehhaltung aufrechtzuerhalten und damit den Sieg in der Milcherzeugungsschlacht zu gewährleisten. Dem deutschen
Landvolk wurde auch vom Reichsbauernführer gleichzeitig der Weg gewiesen, wie es diese Aufgaben am besten lösen kann, nämlich durch Pflege und Gesunderhaltung des Bodens und durch regelmäßigen Saatgutwechsel. .
Es wäre aber grundfalsch, wenn man annehmen wollte, daß die zweite Kriegserzeugungsschlacht nur das deutsche Landvolk . angehen würde. Die Leistung, die der deutsche Bauer und ie deutsche Bäuerin, die oft die ganze Last zu tragen hatte, ebenso wie der deutsche Landarbeiter und alle sonstigen Arbeits⸗ kräfte geleistet haben, sind für den Volksgenossen in der Stadt eine Verpflichtung, sparsam und haushälterisch mit allen Nah⸗ rungsgütern umzugehen. Besonders gilt es, die Nahrungsmittel so zu verwerten, daß auch alle Nährstoffe erhalten bleiben und uns zugute kommen. Außerdem ist es auch notwendig, daß das Land die Arbeitskräfte deutschen Blutes bekommt, die es zur Be⸗ wältigung seiner großen Aufgaben benötigt, besonders, daß die deutsche Landwirtschaft genügend Nachwuchs erhält. Was die Arbeit des deutschen Bauern für uns bedeutet, das hat der Führer in seiner Rede vor den deutschen Rüstungsarbeitern aus— gesprochen. Sie sind es nach seinen Worten gewesen, die gemein⸗ fam mit dem deutschen Arbeiter die Voraussetzung für den Auf⸗ bau unserer Rüstung geschaffen haben. „Die zwei haben es mir ermöglicht, diesen Kampf vorzubereiten, rüstungsmäßig die Vor⸗ aussetzungen zum Standhalten zu schaffen. Und die zwei schaffen mir auch die Möglichkeit, den Krieg, ganz gleichgültig, wie lange er dauern sollte, durchzuführen.“ Die zweite Kriegserzeugungs⸗ schlacht aber, die der Reichsbauernführer jetzt eröffnet hat, wird genau solch Sieg werden, wie es die ersten Erzeugungsschlach⸗ len waren, sie wird Deutschland noch blockadefester machen; denn die nationalsozialistische Agrarpolitik hat aus dem Weltkriege die einzig richtige Lehre gezogen, daß nur der Herr seiner politischen Entschlüsse ist, der den Brotkorb des Volkes in eigener Hand hat.
Beiratssitzung der Wirtschafts gruppe Vermittlergewerbe.
Die Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe hielt am 16. De⸗ zember 1940 in Berlin eine erweiterte Beiratssitzung ab, an der neben Vertretern des Reichswirtschaftsministeriums, der Reichs⸗ wirtschaftskammer und der Reichsgruppe Handel auch die Leiter der bezirklichen Gliederungen der Wirtschaftsgruppe teilnahmen. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Franz Kersting, Köln, kennzeichnete Arbeit und Aufgaben der hier zusammengeschlossenen Kaufmannsberufe: Handelsvertreter und Handelsmakler, Versiche⸗ rungsvertreter und Versicherungsmakler, Grundstücks⸗ und Hypo⸗ thekenmakler, Versteigerer, Versandvertreter, Anzeigenvertreter. Das Gemeinsame dieser Berufe sei in der für sie alle geltenden volkswirtschaftlichen Stellung und der gleichen betriebswirtschaft— lichen Voraussetzung zu sehen, der sie nur durch täglichen persön⸗ lichen Einsatz gerecht werden könnten: Bindeglied zwischen den Wirtschaftsstufen zu sein. Die Schilderung der Leistungen der Mitglieder und ihrer Bewährung in der Kriegswirtschaft klang in einem Bekenntnis aus für die Kaufmannsinitiative und die auf Selbstverantwortung und Risikobereitschaft aufgebaute Arbeit des deutschen Kaufmanns in der verpflichteten Wirtschaft. Die Er⸗—
fahrung der Wirtschaft in Krieg und Frieden zeige, daß für den
Warenweg vom Erzeuger zum Verbraucher Betreuung und Dienst⸗ leistungen dieser Berufsgruppen unentbehrlich sind, gleichgültig, ob die Leistungen der Berufe von der volkswirtschaftlichen Seite oder vom Kostenstandpunkt aus betrachtet würden.
Der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel, Ohlen⸗ dorf, sprach über die Gesamtlage des deutschen Handels und die Verpflichtung, die Leistungen und Standorte seiner Betriebe nach den Bedürfnissen des deutschen Volkes zu richten. Er unterstrich hierbei die treuhänderische, vermittelnde Funktion dieser Kaufleute
der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe. — Bei der Erstattung
des Geschäftsberichtes seitens der Geschäftsführung wurde zum Ausdruck gebracht, daß Verwaltungszusammenfassung und Ausbau der bezirklichen Gliederungen die wichtigsten organisatorischen Auf⸗ gaben der Gruppe sind, um ihre Gliederungen zu entlasten und die Betreuung der Mitglieder zu verstärken.
Wirtschaft des Auslandes. Die italienisch⸗slowakischen Handelsvertrags⸗
verhandlungen.
Rom, 16. Dezember. Die slowakische Handelsdelegation führt ee, ö mit der italienischen Regierung in
om durch. Die Hauptaufgabe ist, den bestehenden modus vivendi dur ein Handelsabkommen u ersetzen. Die Slowakei hat für Italien besonders als n ließ ta?! große Bedeutung.
Die Kontrolle der nationalwichtigen Induftrie⸗ zweige in Spanien. 2
Madrid, 16. Dezember. Durch die Erklärung gewissexr Indu⸗ strien als nationalwichtig hat sich der eg Staat die Möglich⸗ leit geschaffen, auf die Entwicklung dieser Wirtschaftsgruppen einen direkten Einfuß auszuüben, zu deren Kontrolle gewisse Abgeordnete in die Aufsichtsräte der betreffenden Werke . werden. Nach einer neuen Verfügung vom 9. 11. 1940, die im „Boletin Ofieial“ veröffentlicht ist, dürfen diese Abgeordneten, denen auf Grund ihrer Funktionen häufig Einblick in die gbr line heren Eibe werden muß, in Zukunft erst nach Ablauf von mindestens ünf Jahren. nach Beendigung ihrer Kontrollzeit in der betreffen⸗ en Industrie persönliche Beteiligungen in ähnlichen Industrien aufnehmen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Dauer ihrer Kontrollfunktion innerhalb der betreffenden Industriegruppe.
Englands Käufe in der Türkei wandern mangels Verschiffungsgelegenheiten in die Tagerhäuser.
In einer weltwirtschaftlichen Wochenübersicht hat der Lon— baer Rundfunk von dem neulich zwischen ker gern und Groß⸗ ritannien abgeschlossenen Finanzabkömmen die Behauptung erheblich verstärkten Warenstrom in beiden Richtungen vorsehe. Fast zugleich wird aber auch aus Istanbul berichtet, in welcher Weiß sich der von den Londoner rn en d,, gesehene Warenstrom vollzieht. Vor einiger ., hahen die nglander in der Türkei 5000 i Rosinen und 0 t Feigen . die man inzwischen, da keinerlei Ver⸗ chiffungsmð lichkeiten bestehen, in einem Messepalast in Izmir n elagert hat. Für die türkischen Firmen wird im Hinblick auf . britischen Gepflogenheiten nunmehr die Frage der Lager= aume imnier dringlicher, und es hu sogar 6 vielfach die ng. erörtert werden, ob es überhaupt zweckmäßig sei, noch ge ben derartige rr uf an England zu tätigen, we . die e ehänser in der Türkei auf unabsehbare Zeit versperrt würden. * ererseits wird es in den türkischen n ,, , als ein . reulicher Zustand empfunden, daß die britischen Käufe it 1 9. mit, den anfallenden Zinszahlungen für die früher der rkei gewährten like Anleihen finanziert werden und damit er Türkei keine Devisen bringen.
Spindeln — noch ist aber möglich, daß eine Anzahl kleiner Ge großen Firmen übernommen wird, so 3 sich die Zahl von
Konzentration der japanischen Baumwoll⸗ spinnerei.
Tokio, 16. Dezember. Im Rationalisierungskomitee der ja— , ö der Baumwollspinnereien ist ein Plan zur ildung von 10 Blocks von je 1 Million Spindeln ausgearbeitet worden. Gegenwärtig sind in der Vexeinigung 77 Gesellschaften mit 11,4 Mill. . h gen, Die großen Ge⸗ sellscha ften Toyo (1658 Mill. ö. n), Dai ö (O, g4 Mill. Spindeln), , (1,0 Mill. Spindeln) und Kureha (0, 81 Mill, Spindeln) sollen eigene Blocks bilden, während die übrigen Gesellschaften in 6 Blocks zusammengefaßt werden. Dabei be⸗ steht die Möglichkeit, entweder jeweils eine Vereinigung zu bilden oder sich zu einer Gesellschaft zu fusionieren. Die Aufgaben der Blocks sollen sein: gemeinsamer Kauf von Re , eri. ge⸗ meinsamer Verkauf der Erzeugnisse, Leitung der Erzeugung, Besserung der Technik, gemeinsamer Kauf der Maschinerle. Die 10 Blocks sollen zu einem Rat zusammentreten, der die gemein⸗ samen Fragen behandeln soll.
Dieser Vorschlag des Rationalisierungskomitees ist von der Vollversgmmlung der Spinner angenommen und die Blockbildung innerhalb von 3 Monaten beschlossen worden. Jeder Block soll jedoch nur aus 500 009 Spindeln bestehen, um so das Ueber⸗ gewicht der i r er n enn etwas zu verringern. Ueber mehr als 500 000 Spindeln verfügen 7 Gesellschaften. Neben diesen Blocks der großen dürften sich — nach der Gesamtzahl der 10 Blocks der kleinen Ge r bilden. Es
ellschaften von den
10 Blocks der kleinen Gesellschaften vermindert.
Die Clektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. N. B.“ z ö 6. . auf 74, o0 RA (am 16. Dezember auf 74, 00 RA) 6
Nantierungen
der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 17. Dezember 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlung); Originalhüttenaluminium, 99 0/9 in Blöcken e 89 6 49 . in Wal ⸗ oder Drahtbarren
6 so , Neinnickel, a8 — 99 o...... e n, n m,, . Feinsilber.
133
zö 50 zs o
Berliner Börse vom 16. Dezember.
Die Aktienmärkte lagen in der neuen Woche bei Festsetzung der ersten Kurse überwiegend etwas schwächer. Die Umsätze waren nach wie vor verhältnismäßig klein. Bei der geringen Aufnahmeneigung fand das an sich mäßige Angebot zumeist nun zu niedrigeren Kursen Aufnahme.
Von Montanen gaben Buderus 5, Rheinstahl * und Vera einigte Stahlwerke 6 * her. Hoesch stiegen um R und Harpenen um “ „3. Braunkohlenwerte lagen stärker gedrückt. Deutsche Erdöl büßten 1, Rheinebraun 1 und Ilse⸗Bergbau 2 2 ein Leopoldgrube, die ausschließlich Bezugsrecht gehandelt wurden, lagen um etwa R niedriger. Bei den Kaliwerten ermäßigten sich Salzdetfurth um “ und Wintershall um R 335. In der chemischen Gruppe fielen v. Heyden und Rütgers durch Steige⸗ rungen von 21/ bzw. 3 3 auf. Farben gaben z und Gold⸗ schmidt 2 95 her. In Elektro⸗ und Versorgungswerten blieb das Geschäft sehr ruhig. Zu erwähnen sind Gesfürel und Siemens mit je — ie, Rheag, RWE und Schlesische Gas mit je — 1 36. Bei den Autowerten verloren BMW und Daimler je 1,½ s. Von Maschinenbaufabriken gewannen Demag 33 75. Höher lagen ferner noch von Bauwerten Berger mit 4 *,y von Zellstoffaktien Aschaffenburger mit 4 1M 3 und von Brauereianteilen Dort⸗ munder Union mit 4 11 735. Süddeutsche Zucker stiegen um 3/0 X, Im letztgenannten Ausmaße schwächer tendierten Gebr. Jung⸗— hans, außerdem verloren Feldmühle 1 3.
Im Verlauf bröckelten die Kurse am Aktie nmarkt als Folge des überaus ruhigen Geschäfts meist weiter leicht ab. Farben und Siemens⸗Stämme ermäßigten sich um je 12 3, AEG um 1, J. um 11 75. Vereinzelt konnte man auch Erholungen eobachten, so bei BMW und Feldmühle, die den Anfangskurs um je / „ überschritten.
Am Börsenschluß waren am Aktienmarkt kaum besonders Veränderungen af ift Soweit Notierungen erfolgten, lagen sie eher unter den Verlaufskursen. Farben schlossen mit 1963, Rheinmetall Borsig gaben gegen den ersten Kurs um 36 *. nach, während Braubank 175 höher aus dem Verkehr gingen. Reichsaltbesitz konnten sich wieder auf 15315 erholen.
Am Kassamarkt gaben von Bankaktien Handelsgesellschaft um 1s 75 nach, während Deutsche Bank und Dresdner Bank im gleichen Ausmaß höher ankamen und Commerzbank 26 * ge⸗ wannen. Bei den Hhpothekenbanken verloren Dt. Hyp. 1, wäh⸗ rend Meininger Hyp. 11 7 gewannen. Sehr fest lagen wieder Schiffahrtswerte. Hapag und Nordlloyd mußten repartiert wer⸗ den, wobei erstere 3, letztere 4 3 gewannen. Hamburg Süd und Hansa Dampf stiegen um 1/“ bzw. “ 55. Bahnwerte hatten bei kleinem Umsatz kaum nennenswerte Kursbewegungen zu ver⸗ zeichnen. Von Industrieaktien sind Bürgerl. Brauhaus bei Repartierung mit 45 und Lindner mit 3, dagegen Schles. A⸗-Gas mit 7 gegen letzte Notiz am 21. 11. und Rathgeber Waggon mit 44 73 hervorzuheben. Von Kolonialanteilen büßten Doag 1 3 ein. Steuergutscheine 1 und IL notierten wie am Vortag.
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 153 gegen 153 ½. Steuergutscheine J nannte man weiterhin 10634.
Am Kassarentenmarkt zeigte sich Nachfrage für Hypotheken⸗ pfandbriefe und Kommunalobligationen, die vereinzelt Kurs⸗ gewinne von c. — / „ aufwiesen. Freundliche Verfassung hatten auch Stadtanleihen. Dekosama II gewannen 1/½ , während do. um 20 Pfg. nachgaben. Die am Sonnabend neu eingeführte Deutsche Kommunal⸗Anleihe von 1939 unterschritten den Ein⸗ führungskurs von 102 79 um M 75. Bei den Industrieobliga⸗ tionen waren 5 Vige Thyssen um , 4m /a ige do. V 3 fester. Von 41e „Vigen Reichsschätzen fielen 37er J. und 3er III. Folge mit je 4 „, 38er J. dagegen mit — „ z auf. 36er Reichs bahn⸗ schätze gewannen 10 Pfg.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 178 bis 215 unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine besonderen Veränderungen ein.
Sauptversammlungskalender für die Zeit vom 23. bis 29. Dezember 1940.
Montag, 23. Dezember.
Berlin: Dr. Hugo Remmler A.-G., Berlin, ao., 15 Uhr.
Gronau i. W.: Spinnerei Deutschland, Gronau z. Westf., 15 Uhr.
Kassel: A.⸗G. für pharmazeutische Bedarfsartikel vorm. Georg Wenderoth, Kassel, 16 Uhr.
Wien: Brauerei Schwechat A.⸗G., Wien, 12 Uhr.
Dienstag, 24. Dezember.
Mittwoch, 25. Dezember. (1. Weihnachtsfeiertag)
Donnerstag, 26. Dezember. (2. Weihnachtsfeiertag)
Freitag, 27. Dezember.
Sonnabend, 28. Dezember. Kiel: W. Jacobsen A.-G., Kiel, 12 Uhr.
Sonntag, 29. Dezember. Wien: Martin Miller A.⸗G., Wien, ao., 12 Uhr.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen.
Prag, 16. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G.. 1828,30 B., Berlin — — Zürich 578, 99 G., 580, 10 B., Oslo 567,60 G., 568. 80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98, g9 G. 99, 10 B. Madrid 235,60 G.. 236 00 B., Mailand 130,90 G., 181,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B. Paris 49.95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,60 G., 5965,89 B., Belgrad ö6,04 G., 56, 16 B., Brüssel 399, 80 G., 400,49 B., Budapest — —, Bukarest — —, Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,63 B. Bu d ape st, 16. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö,. Amsterdam —— Berlin 1836,20, Bukarest 3. 423, London 183,953, Mailand 177732, New York 345,69, Paris —— Prag 18.62, Sofia 413,00, Zürich 80, 20, Slowakei 11,86.
London, 17. Dezember. (D. N. B. New York 402,50 403,50 Paris — —, Berlin — — Spanien (offiz.) 40,50, Montteat 443 - 4,47, Amsterdam — —, Brüssek ——, Italien (Freiv. — — Schweiß 17 30. 17, 6, Kopenhagen (Frei) —— Stockhbl ni 16, 85—- 16,95, Oslo —— Buenos Aires (offiz.) 16, 990 - 17,18, Rio de Janeiro (inoffiz) — — Schanghai ⸗——
Paris, 16. Dezember: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.) ᷓ
Am sterdam, 17. Dezember. (D. N. B) Amtlich. Berlin 75. 28 - I5, 43. London —— Vew York 18856 – 188066, Paris = KBeusfel Zo, 114 30. 47, Schwaz a3, O3 z, 7, Helsingfor 351 — 8, 82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —— Oslo — — Kopenhagen —— Stockholm 4181 44,90, Prag — — ;
Zürich, 16 Dezember. (D. N. B. 11, 40 Ehr) Paris S, 65 London 16,35, New Hdork 43109, Brüssel 69, 25 nom, Mailan 21,709, Madrid 4000, Holland 229. 50 nom., Berlin 172,50, Sissabon 1724, Stockholm 102, 12, Oslo g, So nom., Kopenhagen S5, 50 nom.,