8 * K 1 2 . K 6 w. ,. . n n
; Reichs und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1940. S. 2
(II) (neu): „Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß⸗ nahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein⸗ zelnen Kassenmitglieder treffen, insbesondere Erholungskuren gewähren oder Zuschüsse zu der⸗ artigen Kuren geben.“
d) Familienhilfe.
Absatz (1) erhält nachstehenden Zusatz: „Zu den Kindern im Sinne des § 205, Nr. 1 und 2 RVO, gehören auch die Pflegekinder, die von den Versicherten unentgeltlich verpflegt werden.“
Absatz (2) Satz 2 erhält nachstehende Fassung: „Sie gewährt einen Zuschuß von 70 v. H. zu den Kosten für Hilfsmittel, Stärkungs⸗ und andere als kleine Heilmittel, höchstens jedoch 30, — RA.
Absatz (4) Satz 3 erhält nachstehende Fassung: „Für die übrigen Versicherten trägt sie auf die Dauer von 3 Wochen die vollen Kosten. Für weitere 10 Wochen wird ein Zuschuß von 50 v. H. der Kur⸗ und Verpflegungskosten, mindestens aber werden die Kosten der ärztlichen Behandlung und 70 v. H. der Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel gewährt.“
Absatz (7) (neu): „Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß⸗ nahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein⸗ elnen Familienangehörigen treffen, insbesondere Er⸗ ö gewähren oder Zuschüsse zu derartigen Kuren geben.“
Der bisherige Absatz (7 wird Absatz (89.
5H JsFamiliensterbegeld. sz 6f erhält nachstehende Fassung: „Dem Mitglied wird beim Tode des Ehegatten das Zwanzigfache, beim Tode anderer . An⸗ gehöriger das Zehnfache des Grundlohnes des Ver⸗ sicherten als Sterbegeld gewährt.“
88
Absatz (2 erhält nachstehenden Zusatz: „Für Weiterversicherte, die der Versicherungspflicht nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst 3600, — RA übersteigt, be⸗ trägt der Beitrag 3,6 v. H. des Grundlohns.“
Absatz (3) Satz 2 erhält nachstehende Fassung: Als Zahltag wird der letzte Kalendertag eines jeden Monats festgesetzt.“
8§89
Der bisherige Wortlaut wird Absatz (.
Absatz (2 (neu): „Für Weiterversicherte, die der ,, nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst mehr als 3600, — RAM be⸗ trägt, und die im Erkrankungsfalle Lohn oder Ge⸗ halt weitergezahlt erhalten, gilt 5 6 uneingeschränkt.
III.
Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 1941, der neu eingefügte Satz? des § 1 Absatz (27) jedoch bereits mit Wirkung vom 1. Juli 1940 in Kraft.
Die Aenderung zu 5 2 Absatz (86) — neu — tritt mit n,, vom 1. November 1939 in Kraft. Im Hinblick auf den bisherigen Rechtszustand abgegebene Willenserklärungen, die das Mitgliedschaftsverhältnis bei Ersatzkassen ir fen, insbesondere Kündigungen, sind unwirksam.
Berlin, den 12. Dezember 1940. Der Reichsarbeitsminister. F B n n.
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen zur Einführung des Gesetzes über das Kreditwesen im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig.
Auf Grund des Artikels 1 Ziffer? der Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrechts und des Preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bis⸗ herigen Freien Stadt Danzig vom 30. Dezember 1939 (RGBl. 1 1940 S. 33) wird bestimmt:
Artikel 1
Im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig treten in Kraft:
a) die Bekanntmachungen des Aufsichtsamts für das Kreditwesen vom 13. März 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 63) — Erste Bekanntmachung — in der zur Zeit geltenden Fassung, .
24. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 149) — Dritte Bekanntmachung —
in der Fassung der Ersten Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers zur Durchführung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 25. * 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 99), 18. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 297) — Vierte Bekanntmachung —,
IJ. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233) — Fünfte Bekanntmachung —,
22. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 300 — Sechste Bekanntmachung —,
Artikel J der Achten Bekanntmachung des Reichs⸗ kommissars für das Kreditwesen vom 55. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 146) in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 9. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36),
die Sechzehnte Bekanntmachung des Reichsaufsichts⸗ amts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288).
Artikel 2
(I) Die in den 58 8, 9, 12 und 14 des Gesetzes über das Kreditwesen vorgeschriebenen Anzeigen sind dem Reichsauf— sichtsamt für das Kreditwesen von den Kreditinstituten im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 1. Januar 1941 an laufend zu erstatten.
E) Die Kreditinstitute . für vor dem 1. Januar 1941 gewährte und zu diesem Zeitpunkt noch .
den 85 10, 12 bis 15 der
Kredite die im 8 12 Absatz 2 des Gesetzes vorgeschriebene An⸗ zeige zusammen mit dem Jahresabschluß 19460, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 1941, zu erstatten.
(3) Vor dem 1. Januar 1941 eingeräumte gemäß § 14 Absatz7 des Gesetzes in Verbindung mit Artikel 13 der Ersten Durchführungsverordnung oom 9. Februar 1935 (RGBl. 1 S. 205) in der Fassung des Artikels 7 der Dritten Durchführungsverordnung vom 30. Juni 1936 (RGBl. 1 S. 540) anzeigepflichtige Kredite sind dem Reichsaussichts⸗ amt bis zum 36. Juni 1941 anzuzeigen.
(4 Die Anzeigepflicht nach 3 13 des Gesetzes entfällt, wenn die Kredite am 1. Januar 1941 in der Höhe ihrer Bewilligung und ihrer tatsächlichen Inanspruchnahmen den festgesetzten Hundertsatz des haftenden Eigenkapitals nicht mehr übersteigen. Dies gilt sinngemäß für Anzeigen nach Absatz (3) dieses Artikels.
6) a) Die Vorschriften des 8 20 des Gesetzes über das Kreditwesen betreffend Einreichung der Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung an das Reichsbankdirektorium finden Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1939 begonnen haben oder beginnen. pb) Die auf Grund des 5 20 des Gesetzes dem Reichsbank⸗ direktorium und auf Grund des Artikels 7 der Sechzehnten Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kredit⸗ wesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288) dem Reichsaufsichtsamt einzureichenden Jahres⸗ bilanzen sind nach den in der Zweiten Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute vom 18. Oktober 1939 (RGBl. J S. 2079) veröffentlichten Mustern aufzustellen.
Berlin, den 17. Dezember 1940.
Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Präsident: Gottschick.
Bet anntmachung.
Auf Grund der §S§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 1I2. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594139/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / Jd. 7126/39 — wird das gesamte Vermögen des Arthur Nohel, geb. 15. Oktober 1884 in Charvatec, und seiner Ehefrau Irene, geb. Hönig, geb. am 26. August 1893 in Neustadt a. d. Mettau, beide zu 39 wohnhaft gewesen in Trupschitz, hiermit zugunsten des gezogen.
Reichenberg, den 16. Dezember 1940.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller.
Anordnung Nr. 32 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, vom 14. Dezember 1940.
der Fassung vom 18. August 19359 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur , , und . des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 1935 vom 21. August 1939) wird
mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
81 Die zur Herstellung von Tabakwaren nach den Anord⸗ nungen der Reichsstelle für Tabak freigegebenen Rohtabak⸗ verarbeitungsmengen dürfen nur von der natürlichen oder juristischen Person oder Gesellschaft verarbeitet werden, die Inhaber des Betriebes ist. Der Inhaber des Betriebes darf die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak nur an dem Betriebsort und in dem Betriebe, dessen Verhältnisse für die Bemessung der Verarbeitungsmenge maßgebend ge⸗ wesen sind, ausnutzen. 82
(I) Die sich aus § 1 ergebende Befugnis zur Verarbei⸗ tung von Rohtabak kann nur mit Zustimmung der Reichs⸗ stelle 9 Tabak übertragen werden.
4 6 den Fall gesetzlicher oder . Erb⸗ 39 e ; g ie Zustimmung der Reichsstelle für Tabakt nicht er⸗ orderlich.
83 Als Uebertragung im Sinne des § 2 gilt auch jeder Wechsel in der Person des Inhabers oder in der Rechtsform des Unternehmens sowie jedes Rechtsgeschäft, durch das die Befugnis zur Verarbeitung von Rohtabak (6 1) der Aus—⸗ übung 10 überlassen wird. — ; §4
Die Reichsstelle für Tabak kann die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak ganz oder teilweise entziehen.
55 Zuwiderhandlungen gegen diese , . nach erordnung über den Warenverkehr bestraft.
() Diese Anordnung tritt am 16. Dezember 1940 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung Nr. 10 vom 17. August 1936 (Deutscher , und Preu⸗ ö. Staatsanzeiger Nr. 193 vom 19. August 1936) außer
raft. .
E) Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten , . und die Gebiete von Eupen, Malmedy und
oresnet. ;
Bremen, den 14. Dezember 1940.
Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.
Preußen.
Der Regierungsinspektor Alfred Behrendt bei der Preußischen Oberrechnungskammer, zur Zeit im Wehrdienst,
ist zum Regierungsoberinspektor bei der Oberrechnungs⸗
kammer ernannt worden.
eutschen Reiches ein⸗
246 Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
nach den gegebenen Richtlinien allen zumal ein besonders grauen. Rock
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 51 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern herausgegeben vom Reichs- ministerium des Innern) vom 18. Dezember 1940 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 5. 13. 40, Unterstützgn, an Volksdeutsche auf d. Grundlage d. im ehem. Polen gewährten Dienst⸗ und Versorgungsbezüge. — RdErl. 9. 18. 40, ech e. d. in das Freimachungsgebiet d. Westens heim⸗— gekehrten Behördenbediensteten. — RdErl. 10. 12. 40, Anrechng. d. in der NSDAP. u. ihren Gliedergn. zurückgelegten hauptamtl. Beschäftigungszeiten. — RdErl. 10. 12. 40, Reg.⸗Amtsblätter. — RdErl. 11. 12. 40, Verw.-⸗Ausgaben bei d. nachgeordneten Dienst⸗ stellen d. JFId Dt R. — RdErl. 11. 12. 40, Bezüge d. zur Zivil⸗ verw. im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg sowie zu d. Reichs⸗ komm. in Norwegen u. in Holland abgeordneten Beamten 1. — RdErl. 13. 12. 40, , im öffentl. Dienst. — RdErl. 13. 12. 40, Umsiedlg. v. Volksdeutschen aus Italien in d. Dt. Reich; hier: Trennungsentschädig. u. Umzugskosten bei d. Uebernahme in d. öffentl. Dienst. — RdErl. 14. 12. 40, Holz⸗ schnittfolge „Kampf d. SA.“. — Kommunalverbände. RdErl. 15. 11. 40, BO. über d. Verbot v. Preiserhöhgn. v. 26. 11. 36 u. Anliegerbeiträge. — RdErl. 9. 12. 40, Personal⸗ standserhebg. verschiedener Verw. im Geschästsbereich d. RMd J. (Staatsverw., Gemeinden u. GB.) im Gebiet d. Großdt. Reiches (außer Protekt. Böhmen u. Mähren u. eingegliederte Ost⸗ ebiete). — RdErl. 11. 12. 40, GDO. f. vorübergehend be⸗ in. Straßenhilfsarbeiter. — RdErl. 12. 12. 40, Ausschreibg. Lohnsteuerkarten 1941. — RdErl. 12. 12. 40, Aufrückungs⸗ tellen f. d. gehobenen Forstdienst nach d. 35. Ergänzg. d. Be⸗ oldungsges. — Entsch. 29. 11. 40, Aenderg. d. Grenzen d. andkr. Osterode / Ostpr. u. Allenstein. — Polizeiverwal⸗ tung. RdErl. 9. 12. 40, Vorgehen gegen Alkoholsüchtige. — RdErl. 10. 12. 40, Pol⸗Dienstauszeichng. Ordn Pol) an wieder⸗ beschäftigte Ruhestandsbeamte u. wiedexeingestellte ehem. Pol. Beamte. — RdErl. 14. 12. 40. Pol⸗Stunde in d. Silvesternacht 1949141. — RdErl. 12. 12. 40, Ablieferg. beschlagnahmter oder n. erfaßter Zloty⸗Zahlungsmittel. — RdErl. 9. 12. 40, Son⸗ erbekleidg. d. Beamten d. Verkehrsdienstes d. SchB. — RdErl. 9. 12. 40, Besatz f. Reithosen u. Lederhandschuhe d. OrdnPol. — RdErl. 10. 12. 40, = h, v. privateigenen Kraftfahrz. durch Beamte d. Gend. d. Einzeldienstes. — RdErl. 10. 12. 40, Ab⸗ lieferg. v. Tankausweiskarten. — RdErl. 10. 12. 40, Rev.⸗Offz. Anw.⸗Lehrg. f. d. SW. — RdErl. 10. 12. 40, Einrichtg. d. Gend.⸗ Schule Fraustadt. — RdErl. 11. 12. 40, Pol. Verw.⸗Schule in Wendefurt / Harz. — RdErl. 11. 12. 40, Rückkaufsrecht d. ehem. Besitzer an den v. d. Wehrmacht f. Pol. u. d. Zoll beschafften Hunden. — RdErl. 11. 12. 40, Vorläufige Vorschr. üb. d. Aus⸗ stattg. d. Dienststellen d. staatl. OrdnPol. mit bewegl. Nach⸗ richtengerät, üb. Kraftfahrz. f. bewegl. Nachrichteneinheiten u. üb. d. Verw. d. bewegl. Nachrichtengeräts (Entwurf d. PDV. 37).
— RdErl. 13. 12. 40, Dienstkleidungszuschüsse d. Pol. — RdErl.
13. 12. 40, Schulungslehrg. f. Anw. d. staatl. gehob. Pol.⸗Verw.⸗ Dienstes. — RdErl. 9. 12. 40, FSchP. — RdErl. 12. 12. 40, Berichtig. d. LDv. 759. — RdErl. 9. 12. 40, Verbrauchsregelg. f. d. Gefangenenverpfleg. — RdErl. 12. 12. 40, Heilfürsorge bei d. Pol. d. Reichs. — Wehrangelegenheiten. i lienunterhalt. RdErl. 2Z. 12. 409, Personenschäden⸗VO nz hier: Zuständigkeit f. d. Verfahren. — RdErl. 10. 12. 40, Weih⸗ nachtszuwendgn. f. Kinder d. Einberufenen. — RdErl. 10. 12. 40, Besondere Ausweispflicht beim Aufenthalt im Grenzstreifen (westl. Grenzgebiet). — RdErl. 11. 12. 40, Umwandlg. d. Be⸗ zeichng. „Ziviler Luftschutz“ in „Luftschutz“. — RdErl. 11. 12. 40, Aenderg. d. Richtl. üb. d. Zahlg. v. Sir r , in d, Frei⸗ machungsgebieten. — RdErl. 13. 18. 40, Durchführg. d. Kriegs- sachschäden VO. — RdErl. 14. 12. 40, Einsatz⸗Familienunterhalt. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 12. 12. 40, Ernährungshilfswerk. — Volksgesundheit. RdErl. 13. 12. 40, Vertrieb v. Luftschutzsanitätsgerät. — Inter⸗ nat. Wasserausstellg. in Lüttich 1939. — RdErl. 10. 12. 40, Vor⸗ bereitungskurse f. Röntgen⸗ u. Strahlenschutzprüfgn. — RdErl. 11. 12. 40, Gebührenerhebg. bei Diensttauglichkeits⸗Untersuchgn. f. d. RAD. d. weibl. Jugend. — RdErl. g. 12. 40, Zuckerg. u. Verschnitt v. Weinen aus d. Elsaß, aus Lothringen u. aus Luxemburg. — NdErl. 12. 12. 40, Aufnahme jüdischer Geistes⸗ kranker in Heil- u. Pflegeanstalten. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtign. beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 RE für Aus⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,0 REM für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt).
Bosttwefe m.
Pohstscheckdienst im November.
Die Zahl der Postscheckkonten ist im November um 5295 Konten auf 1345 474 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 865,5 Millionen Buchungen 245 Mrd. EM umgesetzt. Davon sind 271,5 Mrd. EM oder 87,7 8. unbar beglichen worden. Das y. auf den Postschecklonten betrug am Monatsende 1664 Mill. REM, im Monatsdurchschnitt 1705 Mill. EA.
Wir ch ants en.
Die Tagung der Reichsforstverwaltung.
20,3 Mill. ha Waldbestand in Großdeutschland.
Holzversorgung gesichert.
Unter dem . des ständigen Stellvertreters des Reichs forstmeisters, Generalforstmeister Alpers, fand am Mittwoch in Berlin im Plenarsaal des Preußenhauses eine . der Chefs der Länderforstverwaltungen, der leitenden Forstbeamten der Reichsgaue und der Leiter der forstlichen Mittelbehörden von
Preußen und Bayern statt. 46. Die Tagung hh gl. sich mit den neuen Aufgaben, die, der deutschen ,, t durch den seitherigen Verlauf des Krieges estellt sind. Generalforstmeister Alpers gab grundlegende) Richt- inien für die Bewirtschaftung der Waldungen Gno ei schla g die sich von 154 Mill. ha im Altreich auf 20,3 Mill. ha erhöh . Mit ö. bedeutenden . sind die ufgaben auf allen Teilgebieten gewachsen, und es bedarf des Einsatzes jedes einzelnen, um im . der Kriegswirtschaft nforderungen zu genügen, ke en
großer Teil der Forstbeamtens träßt. ,
Ministerialdlrektor Parchm ann gab einen Ueberblick über die Fragen der Holzversorgung, die trotz der im Kriege auf⸗ tretenden Schwierigkeiten sowohl von der Eigenerzeugung her 7 als auch im Rahmen der notwendigen Ergänzung dur infuhr gesichert ist. berlandforstmeister Lueder umriß die durch die Schaffung Großdeutschlands erforderlichen Verbesse⸗
rungen und Erweiterungen der Organisation der forstlichen Ver⸗ waltung, die guf der einen Seite den staatspolitischen Notwendig
keiten angepaßt sein muß, zum anderen aber auch den Besonder⸗ . des forstlichen Betriebes im Sinne einer ausgesprochenen eistungssteigerung in allen Besitzformen in vollem Umfange
Rechnung trägt.
Fami ⸗
malen
— Neuerscheinun gen. — Zu
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J j . 2 r n,, .
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. O98 vom 139. Dezember 1940.
,
Berliner Börse vom 18. Dezember.
Die Aktienmärkte waren am Mittwoch auf einen schwächeren Ton gestimmt. Der an sich nur mäßigen ,,, stand kaum Aufnahmelust gegenüber. Auf allen Marktgebieten kam es daher zu Kurseinbußen. ö .
Am Montanmarkt verloren Hoesch 25, Buderus s, Mannes⸗ mann und Rheinstahl je 1 und Ver. Stahlwerke 183 *. Höher lagen Klöckner um M und Harpener um *Mι o. Von Braunkohlen⸗ werten büßten Deutsche Erdöl 176 und Rheinebraun 3 “. ein. Am Kaliaktienmarkt gaben Wintershall 136 3 her. Von chemischen Papieren eröffneten Farben mit 1953. unverändert. Rütgers lelen durch einen Rückgang um 499 auf. Von Elektro- und Ver 4 ermäßigten sich AEG, EW-⸗Schlesien und HEW se um 6 J. Siemens und Bekula verloren ebenso wie REW je 1 5. Wasser Gelsenkirchen wurden um 2. 960 herabgesetzt. Siemens Vorzüge befestigten sich um 1 35. Von Autowerten wurden Daimler um 23 herabgesetzt. Auch die Anteilg von Maschinenbaufabriken lagen stärker gedrückt. Demag und Bahn⸗ bedarf wurden je 1, Berliner Maschinen, Deutsche Waffen sowie Schubert K. Salzer je 2 niedriger bewertet. Von Bauwerten stellten sich Holzmann und von Textilwerten Dierig um 195 niedriger, Waldhof verloren 19 und Gebr. Junghans 2. 3.5.
Im Verlauf bröckelten die Kurse an den Aktienmärkten meist weiter ab. Farben stellten sich gegen den Anfang um schwächer auf 1855 069. . .
Gegen Börsenschluß war an verschiedenen Marktgebieten eine gewisse Erholung festzustellen. Vereinzelt wurden mehrprozentige Kursgewinne erzielt. Farben erholten sich auf 196 n, Siemens Stamm stiegen gegen den Verlauf um 2, gegen die Anfangs—⸗ notiz um insgesamt 4, dito Vorzüge um u, Rheinstahl um 2, Daimler und Junghans um je 11 9.
Am Kassamarkt waren Bankaktien überwiegend gedrückt, ins⸗
besondere die in den letzten Tagen gut gehaltenen Commerzbank ( 1M). Dresdner Bank ermäßigten sich um K, Handels⸗Gesell⸗ schaft und Adca um je „5, Deutsche Ueberseebank um 13 0 45. Von Hhp. Banken gaben Meininger um 1 nach. Sehr fest lagen wieder Schiffahrtswerte. Nordlloyd und Hapag stiegen bei Repar⸗ tierung um je 34 “, Hansa Tampf um 1 75. Dagegen waren Hamburg-Süd 2 schwächer. Von Bahnwerten verloren Königs⸗ berg⸗Cranzer 23 und Halle⸗Hettstedt 11 *. Kolonialanteile waren angeboten. Neu-Guinea ermäßigten sich um 3, Schantung um 14 und Kamerun um 1 3. Am Markt der per Kasse ge⸗ handelten Industrieaktien wurden Schalke Glas gegen letzte Notiz am 3. 8. um 305 ch heraufgesetzt, wobei Zuteilung erfolgte. Lindener setzten ihren Anstieg, ebenfalls bei Repartierung, um 5 3 fort. Schwächer lagen andererseits u. a. Huta Hoch⸗Tief um 41. und Mälzerei Wrede um 43.
Von variablen Renten gaben Reichsaltbesitz um „ auf 152 nach. Steuergutscheine 1 nannte man unverändert 1063.
Am Kassarentenmarkt lagen 4½ Tige Hyp. Pfandbriefe Fest. Auch Kommunalobligationen waren gefragt. Allerdings hielten sich die Umsätze in engen Grenzen. Stadtanleihen tendierten freundlich. Industrieobligationen hatten bedeutendere Verände⸗ rungen nicht zu verzeichnen. Von den 4 igen Reichsschätzen zogen 388er Erste Folge und 40er Erste Folge um je 10 Pfg., 38er Dritte und Vierte Folge um je S S5 an. 39er Reichsbahnschätze gewannen ebenfalls M 3.
Am Geldmarkt waren die Blankotagesgeldsätze mit 15“ bis 2 3985 unv.
Der Privatdiskontsatz stellte sich auf unverändert 2 56.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.
⸗ Wirtschaft des Atuslandes.
Erhöhung der franzöfischen Eisenpreise. Anpassung an die neuen Produktions bedingungen.
Paris, 17. Dezember. Die erwartete Erhöhung der fran⸗ zösischen Eisenpreise ist nunmehr erfolgt. Die Gestehungskosten der Werke waren durch Erhöhung verschiedener Auslagen und geringere Ausnutzung der Werksanlagen gestiegen, die inzwischen erfolgte Preiserhöhung ist eine gewisse Anpassung an die neuen Produktionsbedingungen. Die neuen Eisenpreise sind in einer Verordnung vom 1. Dezember 1940 enthalten, die im französischen Amtsblatt vom 6. Dezember 1940 erschienen ift. Die neuen Grund— preise für Eisen- und Stahlerzeugnisse liegen ganz beträchtlich über dem Stand vor einem Jahr. Sie verstehen sich unter Ein⸗ schluß der Umsatz' und Produktionstaze. Die Aufpreise für Sonderabmessungen werden um 20 0½ erhöht. Die Fahresmengen⸗ Rückvergütungen bei Lieferungen von Trägern, handelsüblichen Walzprodukten, Bandeisen und Blechen an Verbraucher und Händler, wie sie vom „Comptoir Sidérurgique de France“ fest⸗ gelegt wurden, behalten Gültigkeit. Preisabschläge als Bonifi⸗ kation werden verschiedenen Transformateuren und sonstigen Weiterverarbeitern gewährt.
Wiederherstellung des belgischen Fernsprech⸗
netzes macht gute Fortfchritte.
Brüssel, 18. Dezember. Charakteristisch für die Wieder⸗ belebung der belgischen Wirtschaft ist eine soeben veröffentlichte Statistit über den Zustand des belgischen Fernsprechnetzes. Be⸗ kanntlich hatten die alliierten Truppen während ihres Rückzuges in fast allen belgischen Städten die Telephonzentralen sinnlos zerstört; an vielen Orten mußte das Teilnehmernetz völlig neu aufgebaut werden, an anderen Orten waren umfangreiche Ar⸗
beiten notwendig, um auch nur die wichtigsten Anschlüsse wieder⸗
herzustellen. Dennoch ist es den vereinten Bemühungen der bel⸗ e. Telephon- und Telegraphenverwaltungen und den deut⸗
chen Stellen gelungen, in zahlreichen Ortsnetzen einen fast nor⸗
Betrieb einzurichten. Die Zahl der Abonnenten in Brüssel, die am 2. November noch 49 000 betragen hatte, konnte zum 1. Dezember auf 56 000 gebracht werden, womit mehr als die Hälfte der Teilnehmer in normalen Zeiten (deren Zahl am 30. März d. J. mit 100 090 angegeben wurde) angeschlossen sind. — In den übrigen belgischen Städten ist ein nanaloges An⸗ steigen der Zahlen der angeschlossenen Teilnehmer zu verzeichnen, wodurch sich die Gesamtzahl der Fernsprechabonnenten in Belgien auf 151 000 erhöht. :
Der schwedisch⸗ norwegische Warenaustausch.
Stockholm, 17. Dezember. Wie T. T. meldet, ist zwischen Schweden und Norwegen ein wirtschaftliches Uebereinkommen über den Warenaustausch für die Monate Januar und Februar 1941 zustandegekommen. In diesen beiden Monaten soll der Warenaustausch in einer Gesamthöhe von 25 Mill. Kr erfolgen. Die Verhandlungen wegen des Warenaustausches im März und April sollen im Januar stattfinden.
Günstiger Stand der Arbeitslage in Norwegen.
Oslo, 18. Dezember. Die Osloer Zeitung „Aftonposten“ be⸗ et sich mit dem überaus günstigen Stand der Arbeitslage in sorwegen. Die Statistik weise einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit auf. Dieses Ergebnis sei nicht nur als erfreulich zu ber nn Es sei auch in Anbetracht der 6 norwegi⸗ schen Erfahrungen aufsehenerregend. Zu dieser Jahreszeit pflege die Statistik im allgemeinen ein Ansteigen der Arbeitslosenziffern zu verzeichnen, was auch in den klimatischen Verhältnissen seine Ursache finde. Die sich hingegen zeigende wachsende Beschäftigung sei zum Teil auf die erweiterte Waldarbeit zurückzuführen. Außer⸗ dem sei in diesem Jahre auch im Transportwesen viel mehr ge⸗ leistet worden als früher. Die tatkräftigen Arbeiten zur Anlage von Wegen und Eisenbahnen hätten selbstverständlich in hohem Grade dazu beigetragen, die Arbeitslosenziffern beträchtlich zu senken. Kommissarischer Staatsrat Hustad habe kürzlich in einem Vortrage erklärt, daß nach den weiteren Plänen die Arbeitslosig— keit gänzlich verschwinden werde. Vielleicht bestehe sogar die Ge⸗ fahr, daß Norwegen mit einer künftigen Verknappung seiner Arbeitskräfte rechnen müsse. Auf alle Fälle sei schon der heutige Stand der Arbeitslage als überaus befriedigend zu bezeichnen, da man trotz des Winters ein weiteres Sinken der Arbeitslosigkeit beobachten konnte.
Monopolstellung des italienischen Schwefels in Europa.
Rom, 18. Dezember. Da der amerikanische Schwefel in den letzten Jahren infolge der wesentlich niedrigeren Preise eine schwere Konkurren saͤr die italienische Schwefelindustrie dar— stellte, genießt Italien seit Ausbruch des Krieges auf diesem Ge⸗ biete nahezu eine Monopolstellung. Diese günstige Lage er⸗ möglicht es, die Schwefelindustrie weiter zu stärken, nachdem bereits in den letzten Jahren die Folgen der Krise zu einem großen Teil dank der Hilfe der Bank von Sizilien überwunden werden konnten. Italien ist gegenwärtig bestrebt, diese Monopol⸗ stellung in Europa auszubauen, um sie auch nach dem Kriege halten zu können. Die Erzeugung von Schwefel ist im Jahre 19g38 auf 377 000 t gegen 326 0h00 t im Jahre 1936 gestiegen.
—
Aufnahme des offiziellen Effektenverkehrs
an der Preßburger Börse.
Preßburg, 18. Dezember. Die Preßburger Börse wird zu Beginn des kommenden Jahres den offiziellen Wertpapierverkehr . Bisher erfolgte der Handel bekanntlich nur im Rahmen eines amtlich kontrollierten Privatmarktes. Für den offiziellen Effektenverkehr werden alle Staatspapiere, die Pfand⸗ briefe und Schuldscheine der slowakischen Hypotheken- und Kom⸗ munalbank, die Obligationen der Stadt Preßburg sowie die Aktien von etwa 20 slowakischen Unternehmen zugelassen werden. Bisher wurden die Aktien folgender Unternehmungen ö Apollo, Coburg, Dynamit, Magnesit, 33 lovenska⸗ Banka, Vereinigte Mühlen, Slovenska Medica. Kabep, Tatra— bank, Zuckerfabrik, Trebisov, Bierbrauerei St. Martin und Sil⸗ leiner Zellulose.
— — — — —— ——
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 19. Dezember auf 74,00 Rua (am 18. Dezember auf 74,00 RA)
für 100 kg
Berlin, 18. Dezember. Preis notierungen für Nahrun gs⸗ mittel. (Berkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) I[(Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße mittel 5 — — bi käferfrei 5 — — bis —— und — — bis — — Speiseerbsen, Inland, gelbe 5) — — bis — — Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) — — bis — —, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 59 — — bis
— — Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe s — — bis — — Grüne
Erbsen, Ausland — — bis — —, Reis: Rangoon §* 33,95 bis 34,96, taliener ungl. 5 40,00 bis 41,00 Bruchreis 1 22,85 bis 24,265,
ruchreis 11 21560 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 46,10, Siam Ii zo, 75 bis 40,75, Moulmein 47, 60 bis 48 60, Buchweizengrütze—
bis — — Gerstengraupen, fein, O/o bis jo) 41,50 bis 42,50), Gerstengraupen, mittel, G14 40,50 bis 41,50t), Gersten⸗ graupen, grob, CI 37,00 bis 38,0906), Gerstengraupen, Kälberzähne S6 34,00 bis 35,00), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen“) 34,0900 bis 35,005), Haferflocken (Hafernährmittel *) 456,00 bis 46,0057), Hafergrütze [Hafernährmittelz) 46,00 bis 46005), Kochhirse n — — bis —— Roggenmehl, Type 9657 26,05 bis — , Weizenmehl, Type s1z, Inland 33,98 bis — — , Weizen grieß, Type 450 38,15 bis — — Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,155), Sago, deutscher 49,365 bis 51,85, Zucker Melis (Grund- sorte) 67, 96 bis — —, , Roggenkaffee, lose 40, 50 bis 41,50), Gersten⸗ kaffee, lose 40, So bis 414566), Malzkaffee, lose 45 00 bis 46,005), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,0 bis S2, 00, Röstkaffee, Brast. Superior bis Extra Prime ) 349,00 bis 5373,09, Röstkaffee, gentral⸗ amerikaner 5 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,90 bis 166,00, Tee, deutsch Sao, 00 bis 280, 00, Tee, südchines. J Slo bis 9o0 G0, Tee, indisch s 960, Ho bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. ab, 60 bis 102, 00, Sultaninen, Perser 98, 0 bis 106, 00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Mandeln, bittere, hand- gewählte, ausgewogen — — bis — — Zitronat — — bis — —,
bis — —, Linsen,
Kunsthonig in e kg-Packungen 70,00 bis 7200, Bratenschmalz 183,04 bis — —, Rohschmalz is3, 00 bis — —, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis — — Dtsch. Rinder- talg in Kübeln 111,60 bis — — Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,090 bis — —. Markenbutter in Tonnen . 331,00 bis — —,/ Markenbutter, gepackt 335,00 bis . feine Molkereibutter in Tonnen 323, 06 bis — — feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis — — Molkereibutter in Tonnen 315,06 öis — —, Molkereibutter, gepackt 319,90 bis — Landbutter in Tonnen 299,00 bis — — Landbutter, gepackt 303,00 bis — —, Speiseöl 173,B00 bis — —, Allgäuer Stangen 209 130 00
bis 138,00, echter Gouda 4095 190,00 bis — — echter Edumer 1090
go, 0 bis — —, bayer. Emmentaler wollfetth 270,00 bis 275.00, Allgäuer Romatour 209 162,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110 0.
5) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. .
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
f Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermärtten.
Devisen.
Prag, 18. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam , Mittelturs 1825,10 G.. 1828,30 B., Berlin — — Zürich 58,99 G.
80, io B., Oslo 567, 60 G., 568,80 B., Kopenhagen 4829,10 G. 4585, 10 B., gondon 8, g G. 59, 10 B. Madrid 255, 63 G., 236 906 B. Mailand 180,90 G., 131,10 B., Nem York 24d, 98 G., 25.02 B., Paris 49 95 G., 50, 05 B., Stockholm 594,60 G. 596,890 B.. Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest — — Bukarest — — Sofia 39. 47 G. 30,53 B. Athen 2058 G., 20. 62 B.
Budape st, 18. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö.] Amsterdam — — Berlin 136,20, Bukarest 3, 423, London 18,96,
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
mm ? —
Türkei (Istanbuh ..
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbõörsenvorstandes
vom 19. Dezember 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Original hũttenalum inium, ö, . desgl. in Walj⸗ oder Drahtbarren 3 Reinnickel, 98 — 99 o/o 2 2 Antimon ⸗Regulus .... — ö Feinsilber d 53569 39859
133 .
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
ĩ * 18. Dezember Geld Brief
I9. Dezember Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh . Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro)
Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) .... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London)
Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .. Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand)
Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb)
Kanada (Montreah Lettland (Riga) .. Litauen (Kowno / Kaunas)... Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ J Norwegen (Oslo). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)... Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.)
L' ägypt. Pfd. 100 Afghani
1av-Pes. O,ᷣsd O,6ss] o, 584 O, Sss l austr. Pfd.. — — — —
100 Belga 39,96 39,96 40,04 1 Milreis o, 132
18,9 ls, 8ö 1859 ils, sz
40,04
0, 130 o, 130 100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen U engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
g oss
3,04 48 31
48,21
z, oa a6, 21
62, s
62,4 5.67
5,06 2, 058
62, 66 ö, 07
62,4 d 0s 2, 2 2058 2,062 13257 132, 83 14,59 14,561 38, 42 38,50
13, 1 0s]
5,616
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
132,5 14, 59 386, 2
182, s 14,5 38 50
100 Lire 19Jen
100 Dinar U kanad. Doll. 100 Lats
is, os 0. 8s
13, 1 b, 8 /
6,616
13, o9 0. 58s
as, 8õ 42, o
18, 8õ
100 Litas 42,2
100 lux. Fr. 10,01 10,01 I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Eseudo
100 Lei
6, 8s 1006
ö 9, 465
100 Kronen õ9, 58
o8, o 8, 609
57,80
100 Franken 8, 591
100 Kronen
100 Peseten 23,60 23,56 I südafr. Pf. U türk. Pfund 100 Pengö 1Goldpeso
1Dollar
1,982 1,978 Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von
Amerika (NewYork)
Oo, 986 O0, 984
2, 5oꝛ 2, 498 2, Sᷣo
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Geld Brief 9, 89 9, 9l 4995 5 0os 7, 912 7928 Iq, 18 1432 2, 102
England, Aegypten, Südafrik. Union
Frankreich 1 Australien, Neuseeland .. ...... ...... Britisch⸗Indien 22 — Kanada
Ausländische Geldiorten und Banknoten.
—ᷣ 1 18. Dezember Geld Brief 20,ss 20,46 1616 16, 22 „188 1 4,41
4.39 2490
247 247 249 6,51
0649 2,76
274 36,92 (0, os 6,118
os 426, 7 46 00
—
19. Dezember Geld Brief 20,8 20, 46 16,16 16, 22 t, 1885 t, 39
247 247 049 274 z, 92 o, 10s 465,91
Notiz für 1 Stück L ägypt. Pfd.
1Dollar 1ollar 1Pap.⸗Peso Laustr. Pfd. 100 Belga 1Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
U engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 00 Litas 100 lux. Fr.
100 Kronen
Sovereigns .... 20 Frances ⸗ Stücke... kö egyptische ... .... ee ge 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische .. ..... Belgische e e ecco e Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische 28 Bulgarische .. ..... Dänische: ah . 10 Kr. u. darunter Englische: 10 8 u. darunter . ...... Estnische Finnische 8 29 2 Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 160 Dinar . ...... Kanadische ... ..... Lettländische ..... Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische, 50 Kr u. darunter RNumãnische: 1000 ei und neue 500 Lei. unter 500 Lei ... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große. 160 Frs. u. darunt. Sẽüdafr. Union Türklische Ungarische
a9, 10 1,66
18,90
— 290 0 ,o Hiooi ls /
.
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. l00 Frs.
I südafr. Pfd. 1 türk. Pfund lo0 Pengö