1940 / 305 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Tritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. Dezember 1949. S. 4

512. Geschãfts jahr. Das Heichöftsiähr ist das Kalenderjahr.

513 Daner der Gemeinschaft.

Frift von 6 Monaten durch eingeschriebenen Brief zum Ende zines jeden Kalenderjahres, erstmalig am 1. Juli 1942 zum 31. Dezember 1942 gekündigt werden.

(2) Ueber die Fortführung der Gemeinschaft nach Aus⸗ scheiden oder im Falle des Konkurses einzelner Mitglieder

entscheidet der Beirat. 514 Schlichtungstãtigkeit.

Die Zusammenschlüsse können bei Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen ihren Mitgliedern oder mit ihren Mitgliedern den Vorsitzenden, einen Geschäftsführer oder den Beirat als Schlichter anrufen. Das gleiche Recht haben auch die Einzel⸗ mitglieder der Zusammenschlüsse.

5 15 Schiedsgericht.

Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag und über diesen Vertrag entstehen, ist, soweit sich aus diesem Ver⸗ trag nichts anderes ergibt, unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht zuständig (Schiedsgerichts⸗ vertrag: s. Anlage).

§ 16 Strafvorschriften.

Die Mitglieder unterwerfen sich für den Fall der Zu⸗ widerhandlung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder die von den Organen der Gemeinschaft ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse einer Vertragsstrafe. Nach Feststellung der Zuwiderhandlung durch die Geschäftsführung hat diese das Schiedsgericht zur Entscheidung und Festsetzung der Ver⸗ tragsstrafe anzurufen. Schadenersatzansprüche der Gemein⸗ schaft und ihrer Mitglieder bleiben hiervon unberührt.

Anlage

Schiedsgerichtsvertrag der Gemeinschaft Pappe.

Gemäß § 15 des Vertrages der Gemeinschaft Pappe schließen die unterzeichneten Mitglieder folgenden Schieds⸗ gerichtsvertrag für alle aus dem Vertrag und über den Ver— trag entstehenden Streitigkeiten, auch wenn sie die Rechts⸗ gülkigkeit dieses Vertrages selbst und seinen Fortbestand be— treffen:

1. Die Parteien können sich auf einen Einzelschieds⸗ richter einigen, der an Stelle des Schiedsgerichts (Abs. 2) endgültig entscheidet.

Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern. Die klagende Partei kennzeichnet der Gegenseite (durch eingeschriebenen Brief) den Streitfall, benennt ihrerseits einen Beisitzer und fordert die Gegenpartei auf, auch ihren Beisitzer zu benennen. Erfolgt diese Benennung nicht binnen 10 Tagen nach Empfang der Aufforderung, so ist die Reichsgruppe Industrie zur Benennung dieses Beisitzers von der klagenden Partei zu ersuchen. Beide Beisitzer wählen binnen 10 Tagen den Ob⸗ mann.

„Fordert ein Beisitzer den anderen zur Benennung des Obmanns auf und einigen sich nach dieser Auf⸗ forderung die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen auf einen Obmann, so kann jede der Parteien die Reichsgruppe Industrie um Benennung des Obmanns ersuchen.

Soweit nach den Vorschriften der Reichszivilprozeß⸗ ordnung die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung im Schiedsgerichts oder Vollstreckungsverfahren be⸗ rufen sind, soll das Gericht des Wohnsitzes des Be⸗ klagten oder Sitzes der beklagten Firma zuständig sein.

Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Er⸗ messen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

„Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts gibt es kein Rechtsmittel.

Bekanntmachung.

Die am 28. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 219 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Einführung der Dritten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes in den eingegliederten , Vom 13. Dezember 1940.

Verordnung über die Rafe ben if? Vereinigung Deutsch⸗ lands. Vom 15. Dezember 1940. ü

Fünfte Durch , n he erh nung zum Neuen Finanzplan (Fünfte N FDV). Vom 16. Dezember 1940. .

Verordnung über die e schlachtviehrechtlicher Vor⸗ schriften in den eingegliederten Higher Vom 17. De⸗ zember 1940. ö

Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Vertrieb von Urlaubskarten und Urlaubsmarken sowie über die Auszahlung von Urlaubsgeld. Vom 19. Dezember 1940.

Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschrei⸗ bungen und Barlehnsforderungen, die auf tschecho⸗slowakische Kronen lauten. Vom 20. Dezember 1940.

Vierte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstversorgungsgesetzes M. Vom 21. Dezember 1940.

Verordnung zur . der Reichstierärzteardnung im Pxotektorat ihnen und Mähren. Vom 23. Dezember 1940.

Zweite Verordnung über die Einführung der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 23. Dezember 1940. ;

Verordnung über die Einführung der Bestallungsordnung für Aerzte und der Verordnung über die Gebühren für die ärztliche Vorprüfung und Prüfung jon für die Bestallung als Arzt im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 24. Dezember 1940.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe. Vom 24. De⸗

zember 1940. Umfang 1594 Bogen. Verkaufspreis 0,30 Rt. Postver⸗

sendungsgebühren 0, 3 R.M für ein Stück bei Voreinsendung auf ö

unser Postscheckkonto: Berlin 9g6 200. Berlin NM 40, den 30. Dezember 1940. Reichs verlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches. Bostwesen.

Aufnahme des Zahltartendienstes mit dem Pro⸗

tettorat und des Zahlungsanweisungsdienstes

in der Richtung vom Protektorat nach dem Reichs postgebiet.

Vom 1. Januar 1941 an wird der Zahlkartendienst zwischen

dem Reichspostgebiet (einschließlich Elsaß, Lothringen und Luxem⸗ burg) und dem Protektorat in beiden Richtungen zu den inner⸗

deutschen Gebührensätzen und Bedingungen aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an können daher den Nachnahme- und Post—

Preisftop bei ermäßigten Preisen.

Da sich Zweifel ergeben haben, wie der Preisstop zu hand⸗ haben ist, wenn Preise am Stichtag allgemein mit Vergünsti⸗ gungen ausgestattet oder gegenüber bestimmten Personen er—= mäßigt waren, veröffentlicht der Sachbearbeiter beim Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung, Dr. von Kurnatowsktki, im Mitteilungsblatt des Reichskommissass eine , Klarstellung. Allgemeine Vergünstigungen, wie Rabatte und Zu— gaben, sind grundsätzlich weiter zu gewähren. Die Preisbildungs—= stellen können Ausnahmen bewilligen, wenn die Weitergewährung aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig erscheint. Der Fortfall von Zugaben, die schon der Hersteller den Waren beige⸗ fügt hat, soll nur bewilligt werden, wenn die Ersparnisse zum Ausgleich fonst notwendiger Preiserhöhungen, zu Preissenkungen oder nachweislich in einer sonstigen der Allgemeinheit dienenden Weise verwertet werden. Auch Vergünstigungen, die unter Ver⸗ stoß gegen das Zugabeverbot, das Gesetz über Preisnachlässe, die dentsche Arzneitaxe oder Preisbindungen vereinbart worden sind, müssen nach Eintritt des Preisstops beibehalten werden, solange keine Ausnahmebewilligung vorliegt. Die Beseitigung von Preis= nachlässen gegenüber Fest⸗ und Mindestpreisen wird ohne weiteres la en, Sonderangebote mit Preisvorteilen, die in bestimmter Weise befristet waren, können der Forderung der Regelpreise nach Ablauf der Angebotsfrist nicht entgegenstehen. Manche Preis- vergünstigungen beruhen auf dem Ausmaß des Umsatzes War der Rabatt am Stichtag nach der Warenmenge abgestuft, so kann der Käufer, der jetzt geringere Mengen abnimmt, nicht verlangen,

auftragssendungen nach und aus dem Protektorat zur Abfüh⸗ rung der eingezogenen Beträge Zahlkarten beigefügt werden. . Ferner nimmt vom 1. Januar 1941 an die Postsparkasse in Prag und ihre Zweigstelle in Brünn auch den Zahlungs⸗ anweisungsdienst nach dem Reichspostgebiet (einschließlich Elsaß, Lothringen und Luxemburg) auf. . . ; Hiermit wickelt sich nunmehr der gesamte Geldübermitt⸗ lungsdienst zwischen der Deutschen Reichs post und der Postver⸗ waltung des Protektorats mit Postanweisungen, Zahlkarten, Postüberweisungen und Postschecken (Zahlungsanweisungen) nach den reichsdeutschen Vorschriften und Gebühren ab. Zu sämt⸗ lichen Zahlungen nach dem Protektorat sind die gewöhnlichen Formblätter des innerdeutschen Postzahlungsdienstes zu, ver—⸗ wenden, zu Zahlungen aus dem Protektorat dienen den inner⸗ deutschen Formblättern weitgehend angeglichene zweisprachige

Formblätter.

aft steil.

in der Rabattstufe des Stichtages belassen zu werden. Die Menge der bestellten Ware ist maßgebend, wenn der Lieferer den Auf⸗ trag voll angenommen hat. Der Rabatt ist , nach der tatfächlich gelieferten Ware zu berechnen, wenn der ieferer die Ausführung des Auftrags vom Vorhandensein des erforderlichen Materials abhängig gemacht hat. Einzelvergünstigungen sind regelmäßig auf Voraussetzungen gegründet, die in der Art des Geschäfts oder in der Person des Vertragsgegners liegen. Es kann nicht der Sinn des Preiserhöhungsverbots sein, einen Lieferer an die Vergünstigungen auch dann zu binden, wenn die besonderen Voraussetzungen dafür weggefallen sind. In Zweifels⸗ fällen empfiehlt sich vorsorglich die Inanspruchnahme der zu⸗ ständigen Preisbildungsstelle. Gerade hier gibt es eine Fülle der Möglichkeiten, die Gefälligkeitsmiete für einen. Verwandten, die Rücksicht des Arztes auf die besonderen Verhältnisse eines Pa⸗ tienten usw. Preise, die nachträglich unter den Stand des Stich⸗ tages gefenkt worden sind, durften jederzeit auf den Stichtagpreis heraufgesetzt werden. Für die Zeit seit dem 1. September 1939 jedoch ist grundsätzlich davon auszugehen, daß der gesenkte Preis volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Eine Erhöhung ist also ver⸗ boten. Ausnahmen werden zuzulassen sein, wenn der Preis einmalig für ein bestimmtes einzelnes Geschäft vor dem 1. Sep⸗ tember 1959 gesenkt worden ist oder wenn die freiwillige Senkung allgemein bis Ende August 1939 wieder rückgängig gemacht worden ist und ein Abnehmer . werden soll, der zuletzt längere Zeit vor dem 1. September 1939 Waren zu dem ermãßig⸗

ten Stoppreis bezogen hat.

Wirtschaft des Tuslandes.

Der unaufhaltsame Niedergang des britischen Außenhandels.

Stockholm, 28. Dezember. Die britischen Propagandastellen vollbringen immer wieder neue Bocksprünge, um , liche Tatsachenerscheinungen des katastrophalen wirtschaftlichen Niederganges des Inselreiches zu verschleiern oder gar in Erfol umzudenten. Nachdem im November Englands Ausfuhrergebni wertmäßig wieder um 1,75 Mill. E j dem Vormonat und um 15,5 Mill. g gegenüber dem November 1339 auf nur noch 21,õ Mill. E abgesunken iz während sich das Wertergebnis der Einfuhr gegenüber dem Vormonat um 19 Mill, E auf 73 Mill. g verminderte, bemüht sich das Reuterbüro mit großem Aufwand, diese Tatsache als eine Auswirkung der Be⸗ mühungen der britischen Regierung um eine Beschränkung der Einfuhr unwichtiger Waren darzustellen. .

Tatsächlich ist der Rückgang der britischen Einfuhr im No- vember das Ergebnis der gewaltig angewachsenen britischen S er nr infolge der Einwirkungen der deutschen See- und Luftstreitkräfte. Hinzukommt hinsichtlich der Beurteilung des Rückganges der britischen Ausfuhr, daß man die seit dem No⸗ vember des Vorjahres eingetretene Verteuerung aller britischen Ausfuhrwaren in Rechnung stellen muß, so daß sich . gesehen ein Rückgang der britischen Ausfuhr gegenüber der gleichen Vorjahrszeit um weit mehr als die Hälfte, wahrschein⸗ lich sogar um fast völlig zwei Drittel, ergibt.

Sine holländische Devisenverordnung für die Grenzbevölterung.

Amsterdam, 28. Dezember. Die holländischen Generalsekre— täre in den Ministerien für Finanzen, Handel, Gewerbe und Schiffahrt sowie für Landwirtschaft und Fischerei haben in einer

meinsamen Verordnung verfügt, daß es Grenzbewohnern ohne . Genehmigung des Deviseninstitutes in Zukunft, er⸗ laubt ist, holländische Zahlungsmittel bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 75 hfl. oder einem monatlichen Höchstbetrag von 750 f. auszuführen. Die Ausfuhr deutscher, auf Reichs= oder Rentenmark lautender Zahlungsmittel ist dieser Verfügung zufolge in unbegrenztem Umfange Grenzbewohnern gestattet. Die k können weiter einen Betrag bis 76 hfl. . 100 EM täglich oder monatlich bis zu 750 hfl. bzw. 1000 R. A

nach Holland einführen.

Der dãͤnische Außenhandel im November.

Kopenhagen, 28. Dezember. Dänemarks Außenhandel hat im November einen Einfuhrüberschuß von 3,3 Mill. Kr. gegen über einem Ausfuhrüberschuß von jo,) Mill. Kr. im Oktober erbracht. Der Wert der . stellte sich im November auf 128, Mill. Kr. der der Ausfuhr auf 125 Mill. Kr. Zum ersten Male seit April war also im November die Einfuhr größer als die Ausfuhr. Im Berichtsmonat hatte die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Waren einen Wert von 79,1 Mill. Kr, gegen 9,9 Mill. Kr. im Oktober. Die Ausfuhr von industriellen Waren stieg vom Oktober zum November um 24,8 auf 40,6

Mill. Kr.

Probleme der Preispolitit in Norwegen.

Oslo, 29. Dezember. Mit den Aufgaben und Zielen der Preispolitik in Norwegen befaßt sich der zuständige Referent des Reichskommissars in der „Deutschen Zeitung“. Nach einer Schil⸗ derung der verschiedenen Grundsätze einer modernen Preispolitik kommt er auf die . . zu sprechen, die Nor⸗ wegen vor dem Kriege aus seiner Schiffahrt gehabt habe. In ziemlicher Ungebundenheit habe Norwegen daher seine Käufe am Weltmarkt dort tätigen können, wo die Waren am hen ge⸗ wesen seien. Jetzt können die Einnahmen aus der Schiffahrt zum großen Teil nicht mehr in das Land hinein, sie würden Norwegen von der geflohenen früheren Regierung vorenthalten. Trotz der angeblichen Freundschaft der Engländer für Norwegen sei das Land in die Blockade einbezogen worden und müsse 9 auf viele Waren verzichten.

Noch nicht einmal die von dem Hoover⸗s

Komitee in Amerika gespendeten Lebensmittel würden von Eng- land hereingelassen.

Alles das bedinge, daß zur Versorgung der norwegischen Be⸗ völkerung jee r ns ur Zeit weniger Waren zur Verfügung ständen als früher. Zwar beginne Norwegen sich auf den eurg⸗ päifchen Raum einzurichten, aber dieser Umstellungsprozeß gehe nicht von heute . morgen vor sich; er dauere seine Zeit und bringe , m ,, . mit sich. Die norwe⸗ gischen Waren und Dienstleistungen müßten im europäischen Raum absetzbar sein; sie seien aber häufig zu teuer, wie das beispiels weise ein Blick auf die Preise für Holz und holzerzeu ö. zeige. Andererseits lägen die Preise vor allem für manche Verbrauchs—⸗

üter auch jetzt noch zum Teil unter den mitteleuropäischen In—⸗ andspreisen. Dieser Zustand sei auf die frühere starke Käufer⸗ stellung Norwegens zurückzuführen und müsse wie das auch einsichtige norwegische r f r eis! ,. auf die Dauer dahin geändert werden, daß Norwegen z. B. die aus Deutschland bezogenen Waren nicht mehr unter den deutschen Selbstlosten 6 sondern n , den deutschen fob-⸗Inlandspreis zahle. Die zu erwartende Steigerung der norwegischen Exporte werde dazu beitragen, einen Ausgleich für diese Preisdifferenz

zu schaffen.

Saft 4700 italienische Attiengesellschaften. 57 Mrd. Lire Kapital.

Rom, 28. Dezember. Der Verband der bene , Aktien⸗ keln nr t in diesen Tagen das neue Jahrbuch der italienischen Aktiengesellschaften herausgegeben, das 4651 Gesell⸗ schaften mit einem Kapital von 57 Mrd. Lire erfaßt. Bexück⸗ fichtigt wurden die Gesellschaften mit einem Kapital über 1 Mill. Lire. Im Jahre 1937 wurden von diesen Gesellschaften über 2,5 Mrd. Lire Gewinne ausgeschüttet bei E, Mrd. Lire Ver⸗ lusten. Im Jahre 1938 betrugen die Gewinne über 3 Mrd. und die , 6, 8 Mrd. Lire. An erster Stelle steht naturgemäß die Industrie, deren 3320 Aktiengesellschaften mit einem einge⸗ zahlten Kapital von 41 Mrd. Lire im Jahre 1938 2, Mrd. Lire Dividenden verteilt haben; die Verluste erreichten nur 180 Mill. Lire. Es folgt das Kreditgewerbe mit 159 Aue e r mf, einem Kapital von 4 Mrd., Gewinnen von 235 Mill. sowie Ver⸗ lusten von 0, Mill. Lire. Das Versicherungsgewerbe verzeichnete 1938 65 Aktiengesellschaften mit einem eingezahlten Kapital von . Mill. Lire, Gewinnen von 70 und Verlusten von 0,3 Mill.

ire.

d 0⸗Millionen⸗Dollar⸗Anleihe für Argentinien unter zeichnet. Zur Erhöhung der Einfuhr aus USA.

New York, 28. Dezember. Nach einer Meldung aus Washington gewähren die Vereinigten Staaten Argentinien eine Anleihe von 50 Millionen Dollar. Das diesbezügliche Ablommen wurde heute von Finanzminister Morgenthau und einer argentinischen Finanz- mission unter Führung des Generaldirektors der Zentralbank Prebisch unterzeichnet.

Die Anleihe soll einerseits zur Stabilisierung des argen⸗ tinischen Peso, andererseits er Kräftigung der argentinischen Dollarreserven dienen, damit Argentinien die Einfuhr aus USA. erhöhen kann, ohne seinen Goldbestand zu gefährden.

Notierungen

der Kommission bes Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 30. Dezember 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Original hüttenaluminium. 99 olo in Blöcken... ... 133 RM für 100 kg desgl. in Wali⸗ oder Drahtbarren 99 ö 69 * * . . . 1 1 2 2 1 137 21 . Neinnickel, 98 —– 99 oso * 3 * * Antimon⸗Regulus . 89 8 ö. . 7 . p. Feinsilber .

Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Vierten Beilage.

. . n .

fein

abends geschloffen.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußi

Nr. 305

. . 2 , N * .

Vierte Beilage

Berlin, Montag, den 30. Dezember

schen Staatsanzeiger

1940

Sortsetzung des Wirtschaftsteils.

. Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung 4 „D. N. 6 m 3 1 auf 700 RM (am 28. Dezember auf 74, 00 RMA)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertp apiermãrkten.

Devisen.

Prag, 28. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1825,70 G. 1328,30 B., Berlin 3 Zürich n. 8. o80, 19 B., Oslo 56760 G., 568 80 B., Kopenhagen 482, 10 G. 4553,16 B., London s S0 G. 99, 0 V. Madrid 233,5 G. 236 96 . Mailand 130,99 G., 131, 10 B., New Jork 24,98 G., 25.02 B. Paris 49, 95 G., 50 05 B., Stockholm 5894,60 G. 595,80 B. Belgrad 56,094 G., 56,16 B., Brüssel 399,50 G., 400,40 B., Budapest —, Bukarest Sofia 30,47 G. 30,53 B. Athen 20,58 G, 20, 53 B.

Budapest, 28. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.) Amsterdam 180.073 -181,40 *) Berlin 1836,20, Bu ktarest 3, 2 London 13, 95, Kzailand 17,7732, Rew HYort Jäö s, Parls =* Prag 13,352. Sofia 413,90, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.

*) Verrechnungskurs. 6.

London, 30. Dezember. (D. N. B.) New York 402, 5o 403,50, Paris . Berlin —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 43 4,47, Amsterdam ——, Brüssel —, Italien (Freiv. ) —, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.. —, Stockholm 16,85 16,95, Oslo ——, Buenos Aires (offiz) 16,90 17,13, Rio . Janeiro e . —, Schanghai —.

aris, 28. Dezember: Börse bleibt bis auf weiteres ö . B. ö.

rich, 28. Dezember. Bleibt während der Wintermona

. geschlossen. (D. N. B.) . ö

m st erd am, 28. Dezember. (D. N. B.) (Amtlich.! Berlin 75,28 - 75,45 London —, New York . Varis == Brüssel 30,11 = 30,17, Schweiz 4353 43,71, Helsingfors 3281 „,, 82, Italien (Clearing) 9,587, Madrid —— Oslo X- Kopenhagen —, Stockholm 44,81 44,99), Prag

Am ste rdam , 30. Dezember. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl⸗ Zeit. [Amtlich.! Berlin 75, 28— 75,43, London —, New York 1883 13— 1888/0, Paris Brüssel 30, 11— 30, i7. Schweiz 43,53 45,71, Helsingfors 3‚81— 382, Italien (Claering) 9, 87, Madrid —— Oslo —, —, Kopenhagen . Stockholm 44, Si- 44 90, Prag —— Nächste Börse am 2. Januar 1941.

Kopenhagen, 28. Dezember. (V. N. B.) London 20,91, New York 518,09. Berlin —— Paris 11,75, Antwerpen S3, 05, 5 120,35, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45,

slo 117,85, Helsingfors 1052, Prag ——, Madrid ö . z . tockholm, 28. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,395 B., Berlin 16555 6, e 3, Paris G. So B. Brüssel —— G., 67, “S1 B., Schweiz. Plätze 97, G., 97,80 B. Amsterdam G', 222,97 B., Kopenhagen 86 95 G., 81, 25 B. Oslo gö,25 G. 95,55 B. Washington 415.00 G. 420,00 B., Helsingfors 8,85 G., 859 B.,, Rom 21,20 G., 21, 40 B. Prag ö Warschau —— .

Os lo, 27. Dezember. (D. N. B.) London G., 17,75 B. Berlin 175. 35 G, 76,5 B., Paris ö G., 9,56 B., New a 436.90 G., 440 00 B., Amsterdam Zürich 101,50 G., 1092 0 B. ö. 8, 10 G., 9.20 B. Antwerpen G., 71, 50 B., tockholm 10460 G., 165,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85, 00 B., Rom 22, 10 G., 23,00 B. Prag Warschau —.

Moskau, 14. Dezember. (D. N. B.) New Jork 5, 30, London

Li 40, Brüͤssel 84. 36, Amsterdam 281, 37. Paris 11,13, Schweiz

123,01, Berlin 212, 06.

London, 28. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn-

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 28. Dezember. (D. N. B. Reichs⸗Alt= besitzanleihe —, Aschaffenburger Bimtpapier 107,0), Buderus Eisen 143,50, Cement Heidelberg 186,25, Deutsche Gold u. Silber 207,50, Deutsche Linoleum 177,00, Eßlinger Maschinen 157.06, ö. u. Guilleaume 197,90, Ph. Holzmann 259,50, Gebr. Jung⸗ i,, K ö —, Mainkraftwerke

50, Rütgerswerke „50, oigt u. Häff 3 ö. 181 75. V

am burg, 28. Dezember. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 139,00, Vereinsbank 161,00, Hamburger . 11600, ö Amerika Paketf. 114,00, Hamburg ⸗Südamerika —, Nordd. Lloyd 109,15, Dynamit Nobel —— Guano 110350,

Harburger Gummi Holsten⸗Brauerei 195,90, Neu Guinea

, wi 30 0. ien, 28. Dezember. (D. N. B.) 6M oo Ndöst. Lds.-Anl. 103d 100 C6. ö Bberost. Zds. Ani. Jagt 16 go, Sfr, teren;

Jugoslawien

mark Lds.⸗Anl. 1934 99,95, 60, Wien 1934 99,95, Donau⸗ Dampfsch.⸗ Gesellschaft ——, A. E. G. Union Lit. Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 16,0, Brau⸗A6G. Oesterreich 295509, Brown⸗Boveri —— Egydyer Eisen u. Stahl „Elin“ AG. f. el. Ind. 28,90, Enzesfelder Metall Felten⸗Guilleaume 14400, Gummi Semperit in o 18000, anf Jute Textil ——. Kabel⸗ und Drahtind. 185,25, app⸗Finze AG. 107.00, Leipnik⸗Lundb. —— Leykam⸗Josefs⸗ thal —— Neusiedler AG. 129, 00, Perlmooser Kalk Schrauben⸗Schmiedew. Siemens⸗Schuckert ——, Simme⸗ ringer Msch. 1875, „Solo“ Zündwaren ——, Steirische Magnesit —, Steirische Wasserkraft —— Steyr⸗Daimler⸗ Puch 119,00, Steyrermühl Papier 61,00, Veitscher Magnesit Wagner ⸗Biro 190,09, Wienerberger Ziegel —. Wiener Prote ktorats werte, 28. Dezember. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 59,25, Dux Bodenbacher Eisenbahn 158,50 K., Ferdinands Nordbahn ——, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. g2, 00 K., Westböhm. Bergbau ⸗Aktienverein 98,50 K., Erste Brünner

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

30. Dezember Geld Brief

28. Dezember Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh. Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Jaäneirm]⸗;,, Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .. Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.)

England (London) Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran). Island (Reykjavih Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah Lettland (Riga) .. Litauen (Kowno / Kaunas) . Luxemburg (Luxem⸗ , Neuseeland (Welling⸗ ton) Ineuseel. Pf. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal (Lissahon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) . Ungarn (Budapest) Uruguay (Monte vid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

Lägyyt. Pfd. 100 Afghan 18,79

1Pav.⸗Pes. o,õss O, 590 0,5868 O, 59g0 L austr. Pfd.

100 Belga 39,95 40,04 o, 132

1879 18 83 18 83

39, 96 0, 130

ao, oa

1᷑ Milreis o, 130 o, 132 100 Rupien 100 Lewa 3,047 3,047 3, 053 100 Kronen 48,21 418,1 48, 31

engl. Pfd. ö.

100 estn. Kr. 62,44 62,56 100 finnl. M. 5.08 5,07 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

s2, 4 62,56 5, 96 5, 07 2, oss 2, os2 2z, oss 2,062 132,9 132,83 14,59 14.51 3842 338, 50

iz, il o, 58]

132,5 132, 83 14,59 14,651 38 42 38, 50

13,090 liz, 1 o, Ss O, 58),

100 Lire 19en

100 Dinar U kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas

1s, o9 b, s

5, oa 65,616 48, 85 2, oꝛ

5, 50 6,616

18,75 4s, 85 41, ga

l,, 01 9,99

a8, 16 41, 9a 42, 0ꝛ

100 lux. Fr. 9,99 10,01

56, 88 10, 06

56,76 lo,

l00 Kronen 59,46 59,58 59,45 59, 58

100 Franken 100 Kronen

57, 89 8 59

8, 0 8, 50g

57, 89 8, 59

68, 0l 8, 609

100 Peseten 23,60

I südafr. Pf.

türk. Pfund

100 Pengö

1 Goldpeso

2s, s 2z, 60 2z, ss

Loss 1,982 Los 1,gse

o, 984 O, gs6s O, 984 o, oss

1Dollar 2, 498 2,502] 2, 498 2, Sᷣoꝝ2

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kur se J Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9, 89 f! Frankreich J 4,995 5, 005 Australien, Neuseeland ...... .... .... 7,912 Joes

Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada w 2,098 2, 102

8 2

Sffentticher Anzeiger.

Maschinenf. Ges. 57,50, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau II, 00, Prager Eisenind. Gesellschaft 345,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 42,50 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 191,90 K. Heinrichsthaler Papierfabr. 75,50 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 45,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. —, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 43,75, 49, Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 9, 60 K., 49 Dux⸗Bodenbacher Prior.“ Anl. 1893 —, Königs- hofer Zement 2303,00 K., Poldi⸗Hütte 353,90, Berg⸗ und Hütten werksges. = —, Ringhoffer Tatra 205,5). Renten: 406 Mährisch Landesanleihen 1911 9, 8o, 496 Pilsen Stadtanleihen 10,00, 4 p96 Pilsen Stadtanl. == 596 Prager Anleihe 9, 10, 490 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) 49 Böhm. Landesbank Schuldver⸗ schreibungen —, 49 Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —, 6 Böhm. Landsbant Meliorationssch. —, 490 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —, 4M Y Pfandbr. Mähr. Sparkasse —, 495 Mähr. Landes kultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —, 47 Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗ Schuldverschr. —=—, 4 9 Zivnostenska Bank Schuldv. 8, Sõ. NK. Kasse

Amste dam, 28. Dezember. (D. N. B.) A. Fortlau end no ierte Werte: 1. Anleihen: 49 Nederl. Staatsleening 1940 S. L mit Steuererleicht. 1011616, 49 dy. S. L ohne Steu rerleicht. M7 is, 470 do. S. UL mit Steuererleicht. 101163, 5 V 6 Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —, 5 l 60 do. mit Kettenerkl. —. 2. Aktien: Algemeene Kunstziid Une (AKu.) 1061/9), Philips G oeilampenfabrieken 209, 25 *), Lever Bros. & Unilever N. V. 1285/8, Anaconda Copper Mining 301), Bethlehem Stee. Corp. Sig, Republie Steel Corp. 265/36, Koninkl. Ned. Mij tot Expl. v. Petro- leumbronnen i. Ned. Ind. 2711j3*), Shell Union 120,3, Nederlandsche Scheepvaart Unie 1847/57, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 285,00, Handelsvereeniging „Amsterdam“ (HVA. ) 452,76*), Senembah Mij 218,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 775 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerki. —,

er / ä / Ausländische Geldsorten und Bautnoten.

——

28. Dezember Geld Brief 20, ss 20, 46

30. Dezember Geld Brief Notiz 20,8 20, 46 für 16,ls 16,22 16,15 16,22 1 Stück 4185 4205 4,1885 4,206 Uägypt. Pfd. 4389 441 4,39 4d, 41

20 Francs⸗Stücke ... Gold⸗Dollars ..... Aegyptische . ...... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische ann, Brasilianische ...... Brit. ⸗Indische ..... . Dänische: große .. .. 10 Kr. u. darunter Englische: 10 8 u. darunter ... .... Estnische .. Finnische .... ..... Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar ö Kanadische ... ..... Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumãänische: 1000 ei und neue 500 Lei. unter 500 Lei .... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Sůüdafr. Union Türkische Unaarische

So vereigns

1ollar 2, 46 2,48 2, 46 2, 48 1ollar 2,46 2,48 2,46 2,48 1Bap-Peso O44 0651 049 0,51 Laustr. Efd. 2,74 2,376 2,74 2,76 100 Belga 39,92 (0,08 1Milreis o, os 0, 115 100 Rupien 45,9071 46,09

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen

engl. Pfd. *, 54 4,56 100 estn. Kr. 100 finnl. NM. 5,05 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,73 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar 5,60 L kanad. Doll. 1,44 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

I südafr. Pfd. türk. Pfund 100 Pengö

48, 309 49010

.

13,07

1. Unter suchungz · und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerun gen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Instellungen,

5. Verlust ˖ und Fundsachen,

6. Aus losung usw. von Wertpapieren, 7. Altiengesellschaften. 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften. 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

13. Offene Handels und stommanditgesellschaften, 18. Unfall. und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankaußweise,

15. Verschiedene Belanntmachungen.

l. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

42146 Steuer steckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Adolf Israel Pas⸗ mantier, geboren am 26. Oktober 1879 zu Warschau, und seine Ehefrau Paula ü Sarg geborene Goldstrom, geboren am ö Reichsfli X., März 1890 zu Berlin, zuletzt wohn⸗ gu die gemäß § 9 haft in Berlin⸗Wilmersdorf, Branden fluchtsteuergesetzes burgische Straße 2ß, zur Zeit im Aus— land, näherer Aufenthalt ist nicht be⸗ lannt, schulden dem Reich eine Reichs— fluchtstener von 7648 Een, die am 1. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag vom 1 vom Hundert

für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ keit folgenden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. J 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, ga; 1935 S. 850; 1937 S. 1385; 1938 S. 389; 1939 S. 125 und 245) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche rungen rg fre, nebst Zuschlägen iffer 1 des Reichs⸗ estzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt. . n, . , , und juristischen Personen, die im In⸗ wenn er beweist, daß er zur Zeit der land einen Wohnsitz, ihren s nd i ,,,

Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, bas auch Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten . Anzeige über die den teuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ oder sonstigen Ansprüche zu

gleich..

machen.

Wer nach der Veröffentlichung . Bekanntmachung zum Zwecke der

füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch

steuergesetzes dem Reich gegenüber nur dann befreit, .

Polizei⸗ und

en! Leistung keine Kenntnis von der Be⸗

schlagnahme gehabt hat und daß ihn kein Verschulden an kenntnis trifft. steht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 8 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ die gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (65 356, 402 der Reichs⸗ 85 —ᷣᷣ ö r⸗Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der des Bezirks, in welchem die Fest Reichsabgabenordnung) bestraft. s .

Nach 5 11 Absatz 1 der Reichsflucht⸗ ist jeder

Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere am 27. 6. 1890 in

Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemä 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter

l der Un⸗ Eigenem Verschulden

erfüllt ist, wegen

erfolgt, vorzuführen. Berlin W 15, 14.

Beanie dez Finanzamt Wilmer

Sicherheitsdienstes, des 42147)

In der Ermittlungssache gegen den

eipzig geborenen

ezember 19410. orf⸗Nord.