1940 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Wanderer⸗Werke. Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen

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400 Fried. Krupp RA⸗ Anleihe 1936 .

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Westfälische Draht⸗ industrie Hamm Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei Wilmersdf.⸗Rhein⸗ gau Terrain i. L. Wintershall H. Wißner Metall . . Wollgarnf. Tittel u. Krüger

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Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt. ... 4 Badische Bank .... M 6 Bank für Brau⸗Ind. 6 Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank. do. Vereinsbank ... Berliner Handels⸗ Ge sellschaft do. gassen⸗Verein Braunschweig. Han⸗ nov. Hypothekenbk. Commerz⸗u. Priv. Bl. é: Commerzbank ,, Deutsche Asiatische Bk. RM per St. Deutsche Bank und Di eonto⸗Gesellsch. Ausgabe l gs, jetzt: Deutsche Bank. . .. Deutsche Central⸗ bodenkreditbant .. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B. .. Deutsche Hypotheken⸗ banf Berlin ..

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2. Banken.

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Deutsche Reichsbank. Deutsche Überseeische Bank

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3. Verkehr.

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4. Versicherungen.

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Fortlaufende Notierungen.

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Wasserwerke . Westdeutsche Kaufhof.

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Bank für Brau⸗Industrie Deutsche Reichsbank.

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1

—— Reichsbankgirotonto Berlin, Nr. 306 Konto Nr. I/ 1918

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, zo C0 einschließlich 0, 48 MM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1.90 MR.υ! monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68. Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ey, einzelne Beilagen 10 c. Sie werden nur aegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

9

Inhalt des amtlichen Teiles.

Berlin, Dienstag, den 31. Deze

Reichsanzeiger r Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 119 RM, einer dreigespaltenen 83 mm breiten Petit Zeile 1,85 GMA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW ös, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ift darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) bervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Nichtamtliches.

0

Sonntag, den 5. Januar. Voraufführung. Konzert der Staatskapelle. Der Troubadour.

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

4 Symphonie⸗ Beginn: 1155 Uhr. Musikal. Leitung: Heger. Beginn:

Deutsches Reich.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Verbot der Einfuhr,

„von Hunden aus den Ost- und Südoststaaten.

Bekanntmachung über die Bestellung zum Vorstandsmitglied der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil J. Nr. 20, und Teil II, Nr. 44.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

über das Verbot der Einfuhr von Hunden aus den Ost⸗ und Südoststaaten.

Auf Grund des § ] des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich . ö.

Der erste Absatz des 5 2 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 11. November 1940 (Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 270 vom 16. November 1910) erhält folgende Fassung:

Ausgenommen von dem Einfuhrverbot des § 1 sind Diensthunde der Wehrmacht, der Polizei oder des Zollgrenz⸗ schutzes, die als solche durch militärische, polizeiliche oder zoll⸗ amtliche Dienststellen ausgewiesen sind.

Berlin, den 27. Dezember 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

Betanntmachung.

Serr Ernst Hoffmeister, bisher stellvertretendes Vor⸗ standsmitglied, ist zum Vorstandsmitglied der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse, Berlin, bestellt worden.

Berlin, den 23. Dezember 1940.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: Harmening.

Bekanntmachung.

Die am 30. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 220 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die

nanspruchnahme von Wohnraum im linksrheinischen Gebiet. Vom 9. Dezember 1940.

Verordnung über die e . der Geltungsdauer des

, , , m in den Reichsgauen der Ostmark. om 21. Dezember 1940.

Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren im Einzel⸗ handel. Vom 23. Dezember 1940.

Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Aenderung von Familiennamen ünd Vornamen. Vom 24. De—⸗

zember 1910.

Verordnung zur Ablösung der Gläubiger in der Danziger landwirtschaftlichen Schuldenregelung. Vom 24. Dezember Ii.

Verordnung über Zolländerungen. Vom A. Dezember 1940.

Erlaß über die Wiedererrichtung des Amtsgerichts Zoppot. Vom 27. Dezember 1940.

Umfang: „5. Bogen. Verkaufspreis: O, 5 HA. Postver⸗ sendungsgebühren: 9.53 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Bekanntmachung.

Die am 30. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 44 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Verordnung, betreffend das Abkommen , . dem Deutschen Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren über die Auseinandersetzung bezüglich der im Rahmen der Wohnungs⸗ fürsorge übernommenen Bürgschaften und Zahlungsverpflich⸗ tungen aus Anlaß der Eingliederung ehemaliger tschecho⸗ flowakischer Gebiete in das Deutsche Reich. Vom 26. De⸗ zember 1940.

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch⸗ rumänischen Verrechnungsabkommens. Vom 25. Dezember 1910.

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Ab⸗ kommens über die Ausdehnung des deutsch⸗rumänischen Ver⸗ rechnungsabkommens auf das Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 25. Dezember 1940.

Umfang:; R Bogen. Verkaufspreis; 9, 15 Ii. . sendungsgebühren: O53 RE für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 31. Dezember 1940.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Deutsches Reich. Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

us ber Berstwaltiang.

Sozialausgleichsabgabe der Juden Der Reichsminister der Finanzen hat durch eine Verordnung vom 24. Dezember 1910 bestimmt, daß die Vorschriften über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 1941 auch auf Juden anzuwenden sind. Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt 1 Nr. 219 veröffentlicht.

Kuünnst und Wißfsens ch ft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 2. bis 6. Januar 1941.

Staatsoper: Donnerstag, den 2. anuar. Tiefland. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. Freitag, den 3. . Die Zauber ö Musikal. Lei⸗ tung: v. Karajan. Beginn: 1641 Uhr. Sonnabend, den 4. Fanuar. Cavalleria rusticana / Bajazzo. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn 163 Uhr.

16M Uhr. Montag, den 6. Januar. Konzert der Staatskapelle.

Hauptaufführung. 4 Symphonie⸗ Beginn: 17 Uhr.

Schauspielhaus: Donnerstag, den 2. Januar. Das hohe Haus. 1714 Uhr. Freitag, den 3. Januar. König Ende. Beginn: 17½ Uhr. Sonnabend, den 4. Januar. Cavour. Beginn: 175 Uhr. Sonntag, den 5. anuar. Das hohe Haus. Beginn: 17 Uhr. Montag, den 6. Januar. Der goldene Dolch. Beginn: 18 Uhr.

Beginn:

Ottokars Glück und

Kleines Haus.

Donnerstag, den 2. Januar. Tageszeiten der Liebe. Beginn: 18 Uhr.

Freitag, den 3. Januar. 1715 Uhr.

Sonnabend, den 4. Januar. 177 Uhr.

Sonntag, den 5. Januar. ginn: 1714 Uhr. Montag, den 6. Januar. Tageszeiten der Liebe. Beginn:

18 Uhr. .

Kirschen für Rom. Beginn: Kirschen für Rom. Beginn:

Tageszeiten der Liebe. Be⸗

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Der neue deutsche Wohnungsbau nach dem Kriege.

Der Führererlaß zur Vorbereitung des deutschen Wohnungs⸗ baus nach dem Kriege vom 15. November 1940 ist für den künftigen Wohnungsbau von grundlegender Bedeutung. Das Institut für Konjunkturforschung hat in seinem neuen Wochen⸗ bericht (Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg) versucht, die Trag⸗ weite des Erlasses zu würdigen, insbesondere die Wandlungen und Aufgaben darzulegen, die sich für den Wohnungsbau der kommenden Jahre ergeben werden. Es schreibt un a.: Der Führer⸗ erlaß schafft nicht nur die Voraussetzungen für die Fortführung des Wohnungsbaus nach dem Kriege, er stellt den künftigen deut⸗ schen Wohnungsbau ö. eine völlig neue Grundlage: Der Woh⸗ nungsbau wird zur Reichsaufgabe erhoben und auf die Ziele der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik ausgerichtet. Nach dem Erlaß „muß der neue deutsche Wohnungsbau den Voraussetzungen für ein gesundes Wohnen kinderreicher Familien entsprechen“. Denn nach dem erfolgreichen Ende dieses Krieges wird das Deutsche Reich vor Aufgaben stehen, die es nur durch eine Steige⸗ rung seiner Bevölkerungszahl erfüllen kann. Dies setzt u. a. vor⸗ aus, daß für die breite Masse der werktätigen Bevölkerung, vor allem für die kinderreichen Familien und solche, die die erbbiologi⸗ schen Voraussetzungen hierfür erfüllen, geräumige Wohnungen zu tragbaren Mieten zur Verfügung stehen.

Das gesamte Wohnungsbauprogramm für das erste Ngch⸗ kriegsjahr ist auf 300 900 nene Wohnungen bemessen. Das sind ungefähr ebenso viele Wohnungen, wie in den letzten Jahren vor Beginn des Krieges (im Altreich) jährlich errichtet wurden. Da die neuen Wohnungen künftig aber erheblich geräumiger sein werden, wird die ß Bauleistung schon im ersten Nach⸗ kriegssahr größer sein als in den vergangenen Jahren. Der soziale Wohnungsbau nach dem Kriege wird von den gemein⸗ nützigen Wohnungsunternehmen oder sonstigen geeigneten Trägern nach besonderer Zulassung durchgeführt, soweit nicht die Gemeinden die Durchführung des Wohnungsbaus selbst übernehmen. Die Wohnungsunternehmen werden auch die neuen Wohnungen ver⸗ walten. Der neue deutsche Wohnungsbau nach dem Kriege wird in der Form der Geschößwohnung, des Eigenheims (mit Garten⸗ zulage) und der Kleinsiedlung (mit Wirtschaftsteil und Landzulage) durchgeführt werden. Da die Vierraum⸗Wohnung zur Standard⸗ wohnung der deutschen Vollfamilie erhoben wird, müssen die Träger des sozialen Wohnungsbaus also gegenüber dem letzten Jahr den Bau von Vierraum⸗-Wohnungen am stärksten ausweiten. Auch der Bau von Fünfraum⸗Wohnungen muß erheblich ver⸗ größert werden. Dagegen muß die Erxichtung von Dreiraum⸗ Wohnungen hinter dem bisherigen Umfang zurückbleiben. Die Unterschiede in der Wohnfläche sind noch größer, denn über vier Fünftel der bisherigen sozialen Wohnstätten blieben in ihrer gesamten) Wohnfläche hinter dem Raummaß der künftigen Standctrdwohnung der deutschen Vollfamilie zurück:; nur etwa ein Fünftel erreichte oder überschritt das Standardmaß. Im künftigen sozialen Wohnungsbau wird für die Miethöhe ausschließlich das Einkommen und die Kaufkraft der breiten Masse der werktätigen Bevölkerung bestimmend sein. Allgemein wird heute für den sozialen Wohnungsbau der kommenden Jahre mit einer tragbaren Miete für den Arbeiter von durchschnittlich 30 Ren im Monat gerechnet.

Es ist unschwer zu erkennen, daß die geräumigen und hin⸗ reichend ausgestatteten Wohnstätten der kommenden Jahre zu diesen Mietsaäͤtzen jedenfalls zunächst nur dann erstellt werden

können, wenn öffentliche Mittel in wesentlich größerem Umfang eingesetzt werden als in den letzten Jahren. In der Hauszins⸗ steuer„Aera“ der Jahre 192431, in der die öffentlichen Mittel verhältnismäßig reichlich flossen, war es einer der größten Fehler, die Mittel meist wahllos in den Wohnungsbau hineinzupumpen. Die weitgehenden Möglichkeiten und Erfahrungen der Preisüber⸗ wachung und die straffe Lenkung des gesamten Bauschaffens bieten heute die Möglichkeit, in Zukunft eine ähnliche Entwick— lung wie damals von vornherein zu unterbinden. Sie bieten

zugleich die Voraussetzung bafür, die durch die besonderen Um⸗

stände des Krieges Geitliche Zusammendrängung außergewöhn⸗ licher Bauleistungen) hervorgerufenen Kostensteigerungen nach Kriegsende baldmöglichst wieder rückgängig zu machen. Außerdem wird das Reich nicht ohne weiteres den Unterschied zwischen den künftig erforderlichen Baukosten und den sozial tragbaren, durch die tragbare Miete bestimmten Baukosten ausgleichen. Der Führererlaß vom 15. November d. J. fordert vielmehr ausdrücklich eine energische Senkung der Herstellungskosten der Wohnungen mit allen Mitteln, ohne hierdurch jedoch die architektonische Ge⸗ staltung zu beeinträchtigen. Die Wirkungen der grundsätzlichen Maßnahmen zur Senkung der Baukosten werden nicht schon un— mittelbar nach Kriegsende in Erscheinung treten können. Je wirksamer aber die Baukosten in den kommenden Jahren ermäßigt werden können, ein um so größerer Teil der Finanzierung kann den Einrichtungen der Wirtschaft übertragen werden, ein um so größerer Spielraum bleibt zugleich dem sozialen Wohnungsbau, seine Leistungen dort noch zu verbessern, wo auch die durchschnitt⸗ liche Monatsmiete von 30 Re sozial noch nicht tragbar ist.

Eine besondere Aufgabe ist die gebietliche Lenkung und Steuerung des künftigen Wohnungsbaus. Endgültige und zuver⸗ lässige Anhaltspunkte über Größe und Verteilung der künftigen Aufgaben im Wohnungsbau unter Einschluß der neuen Reichs⸗ gebiete werden erst aus den Unterlagen der neuen Reichswoh⸗ nungszählung in Verbindung mit der künftigen Wanderungs— bewegung gewonnen werden können.

In einem „Ausblick“ wird abschließend festgestellt, daß die nene Zielsetzung und Ausrichtung des künftigen sozialen Woh⸗ nungsbaus keine Verstaatlichung des gesamten Wohnungsbaus bedeutet. Insbesondere der Ban von Eigenheimen und Klein⸗ siedlungen bei vorhandenem Eigenkapital wird nicht nur seine Bedeutung behalten, sondern noch besonders gefördert werden. Auch der privaten Initiative der großen Werke, die Heime für ihre Gefolgschaftsmitglieder errichten wollen, werden keine Grenzen gesetzt sein. Soweit die Belange des sozialen Wohnungsbaus gesichert sind, kann auch ein umfangreicher privater Wohnungsbau, insbesondere in Form des Eigenheimbaus, nur erwünscht sein, da er zu einer weiteren Verbesserung der allgemeinen Wohnungs⸗ verhältnisse beiträgt. Der Drang und der Wunsch zum Eigenheim wird i dem Kriege sicher sehr groß sein. Der neue soziale Wohnungsbau aber wird dem Wohnungsbau nach dem Kriege das entscheidende Gepräge verleihen. In seiner Ausrichtung auf die bevölkerungspolitischen Ziele des Reiches und die Kaufkraft der breiten Masse der werktätigen Bevölkerung ist er eine poli⸗ tische Aufgabe der Staatsführung geworden. Die Durchführung des Wohnbauprogramms der kommenden Jahre wird nicht nur die Wohnungsfrage als solche lösen. Sie wird entscheidende Voraussetzungen für die Gesunderhaltung der arbeitenden Be⸗— völkerung, für den Anstieg der Geburtenhäufigkeit und damit zu⸗ gleich für die Mehrung der volkswirtschaftlichen Produktionskraft schaffen. So wird auch die volkswirtschaftliche Rentabilität des künftigen sozialen Wohnungsbaus gesichert sein.