Reichs, und Staatsanzeiger Nr. O vom 11. Januar 1941. S. 4
Sffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1 unterjuchungk · und Straffachen. 2. Zwangzversteigerungen.
4. Oeffentliche Zustellungen. 6. Verlust · und Fundsachen.
6. Aus losung usw. von Wertpapieren. 7. Aktiengesellschaften. 8. stommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.,
12. Offene Handels ˖
11. Genossenschaften,
18. Unfall · und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankaugweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
und stommanditgesellschaften,
3. Aufgebote.
43623 Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: Zu 1 bis 16: a) der Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 125, b) der Auslosungsscheine der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925: 1. a) Nr. 540 014 über 25 M, b) Gr. 19 Nr. 14 über 25 RA; 2. a) Nr. 373 272 über 12,50 RA, b) Gr. 13 Nr. 13272 über 12,50 RM; 3. a) Nr. 1121271 über 12,590 R A, b) Gr. 33 Nr. 271 über 12,550 EAM; 4 a) Nr. 912 078 über 50 KE. A, b) Gr. 20 Nr. 22578 über 50 EA; 5. a) Nr. 1250 160 über 12,50 R-, b) Gr. 36 Nr. 19160 über 12,50 EM; 6. a) Nr. 1 369 031/82 über je 1250 R-, Nr. 1183 023 über 50 EA, b) Gr. 41 Nr. 8031/32 über je 12,50 EM, Gr. 30 Nr. 23 5233 über 50 EA; J. a) Nr. 1259 368 über 25 eM, b) Gr. 38 Nr. 18 368 über 25 RM; 8. a) Nr. 2 255 800 über 12,50 Ren, b) Gr. 32 Nr. 49 800 über 12,50 RAM; g. a) Nr. 1 631 70516 ber je 50 fü, b) Gr. 16 Nr. 47 2605/6 über je 50 Ra; 10. a) Nr. 457 643 über 25 eM, b) Gr. 16 Nr. 7643 über 26 Ran; 11. a) Nr. 1128 112 über 25 RM, b) Gr. 34 Nr. 24198 über 25 , H a) Nr. 2 116 175 her 12,50 Ren, b) Gr. 30 Nr. 30 175 über 12350 RM; 13. a Nr. 1 37 8583 über FAM, b) Gr. 41 Nr. 16883 über 14. a) Nr. 1189 402 über b) Gr. 36 Nr. 8402 über 15. a) Nr. 550 200 über b) Gr. 19 Nr. 10200 über 5 RM; 16. a) Nr. 2 2765983 über 12,50 TA, b) Gr. 33 Nr. 39 982 über 12,50 Ha; 17. des Zertifikats der Reichsbank Gruppe II Lit. B Nr. 1046926—1 046930 über fünf Stück bei der Reichsbank niedergelegte Vor⸗ zugsaktien Serie V der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft zu je 100 GMs; 18. der 4M „digen auslosbaren Schatz⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 1938 Vierte Folge, Buchstabe G Gruppe 1 Nr. 14 138/359, Buchstabe G Gruppe 2 Nr. 14140, Buchstabe G Gruppe 3 Nr. 14140, Buchstabe G Gruppe 4 Nr. 14140, Buchstabe G Gruppe 5 Vr. 14140, über je 1000 RA. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 30. Juli 1941 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stockwerk, Zim⸗ mer 114, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. — 456 Fw. Sam. 5. 40. Berlin, den 8. Januar 1941. Das Amtsgericht Berlin.
43622
Aufgebot und Zahlungssperre.
Das Aufgebot der Schuldverschrei⸗ bung der Anleiheablösungsschuld des TDeutschen Reiches von 19265 Nr. 152 090 über 50 Rein sowie des Auslosungs⸗ scheins dieser Anleiheablösungsschuld Gr. 6 Nr. 2090 über 50 RM ist bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden
wird aufgefordert, spätestens in dem J
auf den 6. August 1941, 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2. Neue Friedrichstraße 4, 1. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich ist wegen obiger Papiere die Zahlungs⸗ sperre gemäß § 1019 348. erlasfen worden. — 455. F. 274. 40. Berlin, den 7. Januar 1941. Das Amtsgericht Berlin.
Das
lis es Aufgebot von Uctgnber.
54 F. 290s40. Auf Antrag von Be— teiligten sollen die folgenden verloren⸗ gegangenen Urkunden für kraftlos er— klärt werden: 1, die 495 9cigen (früher 3 igen) Goldhypothekenpfandbriefe der Hypothekenbank in Hamburg, Em. J Serie 221 Lit. F Nr. 25 157 bis Rr. 25151 — 5 Stücke je 100. — RM, An- tragsteller: Baurat Otto Gerold, Ham⸗ burg, Voßweg 4, als Nachlaßpfleger für den Rentner Paul Krüger; 3. . 514 RFige, (früher 455 Rige) Gold⸗ pfandbrief voni Jahre 1927 der Sypo⸗ thekenbank in Hamburg, Em. L. Serie 45 Lit. E Nr. 28 852 über 16090, — G. , Antragstellerin: Fräulein Mathilde Schröder, Otterndorf. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Hambur , Abteilung 54, Sievekingplatz inf. justizgebäude, Zimmer 161 a, sppäteftens in dem dort am Donnerstag, dem 17. Juli 1941, 1359 uhr, statt⸗ findenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.
Hamburg, den 12. Dezember 1940.
Das Amtsgericht. Abteilung 54.
Bürgermeister
413630 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil des gerichts Schneidemühl vom 18. D zember 1940 ist der Eigentümer des im Grundbuch von Schneidemühl Blatt hoe eingetragenen Grundstücks (Wiese Jastrower Chaussee, Kartenblatt? Par⸗ zelle Nr. 622/323 in Größe von 56,59 a, als dessen Eigentümer der Schuhmacher Friedrich Wilhelm Wille in Wissulke im Grundbuch eingetragen ist, mit seinem Rechte ausgeschlossen. Schneidemühl, 28. Dezember 1940. Das Amtsgericht.
43632 Aufgebot.
2 F 2040. Die Witiwwe Wilh. Tütten⸗ berg, Köln, Kl. Griechenmarkt 65 l, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Spich, Band 31 Blatt 1256, K⸗-⸗Bl. 17 Parz. 86, Acker im Spichbusch, 35,24 a groß, ge⸗ mäß § 927 BGB. verlangt. Die Ehe⸗ leute Ackerer Wilhelm Nachbar und Helene geb. Kramps, zuletzt Köln, Kl. Griechenmarkt 65, wohnhaft, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, werden gien, spätestens in dem auf den 309. April 1941, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 22, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung er⸗ folgen wird.
Siegburg, den 8. Januar 1941. Das Amtsgericht.
Kösel] Oeffentliche Zustellung. Der Hotelbesitzer Johann Michels aus Aachen, Kleinmarschierstr. 50/52, hat am 10. Dezember 1940 vor Notar Dr. Greven in Aachen — UL R Nr. 905 / 0 — folgende Erklärung urkund⸗ lich abgegeben: „Am A. November 1912 habe ich vor Notar Justizrat Erich zu Aachen unter Registernummer 1743 mit Eheleuten Gustav D'Hondt, B und Hotelbesitzer, und Frau Paula geborene Michels, ohne Stand, beide zu Blankenberghe in Bel⸗ gien, als Erblasser einen Erbvertrag abgeschlossen. Dabei habe ich mir das Recht vorbehalten, von diesem Erbver⸗ trage zurückzutreten, wenn ich mich verheiraten elke Da ich inzwischen verheiratet bin, mache ich von diesem Recht Gebrauch und trete hiermit von dem erwähnten Erbvertrag seinem ganzen Umfang nach zurück. Diese Erklärung gebe ich den genannten Ehe⸗ leuten DHondt gegenüber ab.“ Aachen, den 2. Januar 1941. Das Amtsgericht. Abt. 5.
13626 Oeffentliche Aufforderung.
4 VI 2455/40). Am 19. September 1940 ist Sophia Maria Dorothea ge⸗ borene Reetz, des Heinrich Detlef Stappenbeck Witwe, geboren am 9. 1. 1863 in Wotenitz, in Hamburg, ihrem letzten Wohnsitz, gestorben. Die Toch⸗ ter der Verstorbenen, Frau Elsa Groth geb. Stappenbeck, hat als durch Testa⸗ ment vom 29. 3. 1933 eingesetzte Mit⸗ erbin beantragt, ihr einen gemein⸗ schaftlichen Erbschein des Inhalts zu erteilen, daß sie mit anderen fünf Ge⸗ schwistern Erben zu je 1 geworden ist.
n dem genannten Testament ist au als Erbe ein weiterer Sohn, n n, Georg Hans August Stappenbeck, ge⸗ boren am 1. 1. 1892 in Lübeck, aufge⸗ führt. Dieser ist durch das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 10. 2. 1938 — 51 F 64/37 — mit dem 31. De⸗ zember 1930 für tot erklärt worden. Die evtl. ehelichen Abkömmlinge dieses Sohnes Georg Hans August Stappen⸗ beck werden gien *r aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die an dem Tage der Einrückung dieser Aufforderung in den Deutschen Reichsanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden.
Samburg, den 4. Januar 1941.
Das Amtsgericht. Abteilung 74.
43627 Aufgebot.
15 F 2140). Der Rechtsanwalt Dr. Willgerodt in Kassel hat als Pfleger über den Nachlaß der am 13. 11. 1937 in Kassel verstorbenen Kleinrentnerin Christina Rasbieler das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschlie⸗ ßung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen . den Nachlaß der Verstorbenen pätestens in dem auf den 27. Fe⸗ bruar 1941, vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgehotstermine bel diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent— halten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils rechten, . und Auflagen berücksichtigt zu werden, von
Amts⸗
De⸗
Pillnitzer Straße 41, vor die
dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗ biger aus Pflichtteils rechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Kassel, den 24. Dezember 1940. Das Amtsgericht. Abt. 15.
4. Deffentliche Zustellungen.
43636 Oeffentliche Zustellung.
4 R I91 — 40. Es klagen: 1. Die Ehefrau Hermann Keck, Auguste geb. Becker, in Dortmund⸗Derne, Ober⸗ becker Str. 36, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vieregge in Bochum, gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Hermann Keck, 4 R 191 — 40; 2. die Ehefrau des Heizers Albert Lomazzi, Emilie geb. Wolter, in Herten⸗Langen⸗ bochum, Westerholter Str. 592, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tümler in Recklinghausen, gegen ihren Ehemann, den Heizer Albert Lomazzi, 4a R 544 — 40; 3. die Ehefrau Anna Grete Pirtovsek geb. Fechner in Herne, Bruchstr. 86, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Albring in Herne, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Bergmann Andreas Pir⸗ tovsek, 4a R 332 — 40; sämtliche Be⸗ klagten unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Schuldigerklärung aus 5 60 des Ehe⸗ gesetzes. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Landgericht in Bochum, 4. Zivilkammer, Zimmer Nr. 22, auf den 27. Februar 1941, vorm. Z Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen beim Landgericht in Bochum zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bochum, den 6. Januar 1941. Geschäftsstelle 4 und 4a des Land⸗ gerichts.
Brod, Irshinspettor.
43637) Oeffentliche Zustellung.
6 R 420640. Frau Wilhelmine Klara Krell geb. Haubold in Dresden, vertreten durch Rechtsanwalt Hartig, ebenda, klagt gegen ihren Ehemann den kaufmännischen Angestellten olf Fritz Krell in Habana⸗Vedado, Calle 4 N. 158, Cuba, gemäß dem Ehegesetze vom 6. Juli 1938 auf Grund von § 49 wegen Ehezerrüttung mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht 2 ivil⸗ kammer 6c auf den 7. April 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. .
Dresden, den 4. Januar 1941. Der Urkunbsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgerichte.
43494
Adelheid Piccolroazzi geb. Cagol in Tübingen klagt gegen den zuletzt in Cortina d'Ampezzo wohnhaften Bruno Pieccolroazzi auf Ehescheidung aus 3 55 Ehegesetzes. Sie ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung vor die JI. Zivilkammer des Land⸗ gerichts auf 19. März 1941, 15 Uhr.
Tübingen, den 7. Januar 1941.
5. Verluft⸗ und . Fundsachen.
Der Versicherungsschein Nr. M 677112 Franz Blanke ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er (. binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 9. Januar 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversiche⸗
rungs⸗Aktiengesellschaft.
X. Aktien- gesellschaften.
43654
ele, Were, Aktiengesellschaft.
Einladung zur Hauptversammlung. Hierdurch laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am Don—
nerstag, dem 6. Februar 1941, mittags 12 Uhr, im ,,, der Dresdner Bank, Dresden⸗A. 1, König⸗Johann⸗Str. 3, stattfindenden 145. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses sowie der Berichte des Vorstandes und des, Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1939/40.
„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. Aufsichtsratswahlen.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940/41.
Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung Anträge stellen oder stimmen wollen, haben gemäß § 17 der Sag ng ihre Aktien späte⸗ stens am 3. Februar 1941 oder die über deren Hinterlegung ausgestellten Bescheinigungen eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank späte⸗ stens am 4. Februar 1941 während der üblichen Geschäftsstunden
bei der Gesellschaftskasse oder
bei der Dresdner Bank in Berlin und Dresden sowie deren sämt⸗ lichen Niederlassungen oder
bei dem Bankhause Hardy Co., G. m. b. H. in Berlin,
zu hinterlegen, bis zum Schlusse der Hauptversammlung dort zu belassen und die Hinterlegungsscheine in der Hauptversammlung vorzuweisen. Radebeul, den 8. Januar 1941. Gebler⸗Werke, Aktiengesellschaft. Schmitt. Müller.
1276)
Aktiengesellschaft Lokalbahn Fehring⸗Fürstenfeld, Graz, Jungferngasse 1.
Die am 19. Dezember 1940 abgehal⸗ tene außerordentliche Hauptversamm⸗ lung der Aktionäre hat beschlossen, die Gesellschaft gemäß 58 203 und 205 AG. bzw. gemäß 5 26 der Satzung auf Grund der konzessionsmäßigen Einlösung mit 1. Januar 1941 im Sinne der Ein⸗ lösungserklärung des Herrn Reichsbe⸗ vollmächtigten für Bahnaufsicht in Wien vom 21. 8. 1940 aufzulösen. Allfällige Gläubiger der Gesellschaft werden gemäß § 208 AG. aufgefordert, ihre Ansprüche sogleich anzumelden. Zu Abwicklern wurden die Herren Dr. Robert Kastreuz, Dr. Josef Kon⸗ rad und Adolf Gruedl bestellt.
Der Vorstand.
43646
Elektro⸗Bau A.⸗G., Linz. Laut Beschluß der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 5. 6. 1940 wurde das Grundkapital von bisher S 1200000 (— Hu S00 000) auf RM 12900 000 nach den Bestimmungen der Umstellungsverordnung vom 2. 8. 1938, RGBl. 1 Seite 9823, umgestellt und die Umstellung mit Bekannt⸗ machung mit Beschluß des Amtsgerichts Linz a. d. D. als Registergericht, Abt. 8, am 26. November 1940 eingetragen. Auch wurde der Vorstand ermächtigt, die in Umlauf befindlichen Aktien zu 8 109, — auf M190, — abzu⸗ stempeln. Wir fordern daher unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis späte⸗ stens 30. 6. 1941 zwecks i , lung bei der Kasse der Gesellschaft Linz a. 8d. Donau, Museumstraße Nr. 4, einzureichen.
13341
Stuttgarter Mineral⸗Bad Berg Aktiengesellschaft in Stuttgart⸗Berg.
Auf Grund der . in S§ 1 und 2 der DO. zum AG.⸗Ges. vom 29. September 1937 fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihre über 20, — EMM lautenden Aktien bis spä⸗ testens 30. April 1941 bei der Ge⸗ sellschaft zum Umtausch einzureichen. Die neuen Aktien lauten au 100, — EM und auf Verlangen au 1000, — H. A. ;
Die Gesellschaft ist bereit, die Ver⸗ wertung von Spitzenbeträgen nach . zu vermitteln. .
Aktien, welche bis zum 39. April 1941 nicht bei der Gesellschaft zum ö, eingereicht sind, oder die zum Umtausch in Aktien über 100. — RE Nennbetrag erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteilig⸗ ten zur Verfügung te! wurden, werden gemäß 5 179 Akt.⸗Ges. kraftlos erklärt werden. .
Die an Stelle der für kraftlos erklär⸗ ten Aktien auszugebenden neuen Ak— tien werden für Rechnung der Beteilig⸗ ten verkauft und der Erlös nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beitei⸗ ligten gehalten bzw. ir deren Rech⸗ nung hinterlegt.
Stuttgart, den 4. Januar 1941. Der Vorstand.
für
43647] Ludwig Wagner Aktiengesellschaft, Leipzig.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mon⸗ tag, den 3. Februar 1941, 15 Uhr, im Geschäftsraum der Gesellschaft, Leip⸗ ig O 5, Eilenburger Straße 12, statt⸗ . ordentlichen Hauptver⸗ ammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates sowie der Bilanz 5 Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1939.40.
Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinns.
Beschlußfassung über Erteilung der Entlastung an Vorstand und Auf⸗— sichts rat.
Wahl des Aufsichtsrats.
5. Beschlußfassung über Abänderung der Satzung (6 6).
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 194041.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind alle Aktionäre berech⸗ tigt. Aktionäre, die in der Hauptver⸗ sammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen spätestens am 30. Januar 1941 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei einem reichsdeutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der f , . belassen. Die Aktien gelten auch dann als ordnungsmäßig hinterlegt, wenn sie für eine Hinterlegungsstelle mit deren Zustimmung bei einem deutschen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden und die darüber ausgefertigten schriftlichen Erklärungen bei den be⸗ zeichneten Hinterlegungsstellen in der vor⸗ geschriebenen Frist eingereicht werden.
Leipzig, den 8. Januar 1941. Ludwig Wagner Aktiengesellschaft.
Ludwig Wagner.
436539 Spiritusindustrie⸗Aktiengesellschaft, Wien, XXV., Atzgersdorf, Beethovengasse 477.
. Bekanntmachung betreffend die Lieferbarmachung von RM 1500 0090, — Aktien an der Wiener Börse.
Die Zulassungsstelle an der Wiener
Börse hat auf ÄUntrag des Bankhaufes
Pinschof C Co., Wien, JL, Spiegelgasse 3, nom. EM 1500 090, — Attien der Spiritus industrie⸗Aktien⸗
gesellschaft, Wien, und zwar St. 1145 zu je RM 1000. — Nr. 1 bis 1145, St. 3550 zu je KRM 100, — Nr. 1 bis 3550, : samt zugehörigen Gewinnanteilschein⸗ bogen, welche aus den Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 1—10 und einem Erneue⸗ rungsschein bestehen, mit Beschluß vom
19. Dezember 1940 an der Wiener
Börse, statt der bisher lieferbaren
Schillingaktien, für lieferbar erklärt. Die Notierung dieser Aktien erfolgte
erstmals am 31. Dezember 1910.
Die von uns aus diesem Anlaß ge⸗ lieferten Unterlagen liegen in der Zu⸗ lassungsstelle an der Wiener Börse, Wien, J., Wipplinger Straße 34, und beim Bankhaus Pinschof C Co., Wien, J., Spiegelgasse 3, zu jedermanns Ein—⸗ 6. während der üblichen Dienst⸗ tunden auf.
Auf die im Verordnungsblatt der
Wiener Börse, Kundmachung Nr. 549,
vom 19. Dezember 1940 erschienene aus⸗
führliche ekanntmachung wird ver⸗ wiesen.
Die Gesellschaft hat die Zusammen⸗
fassung weiterer St. 2550 Aktien zu
je RM 100, — in Stücke zu -M 1009, — in Aussicht genommen und vorbereitet.
Die Aktionäre werden deshalb gebeten,
möglichst Stücke zu Li 1000, — zu
nehmen. Die Umtauschfrist für die
Schillingaktien läuft, wie bereits be⸗
kanntgemacht, noch bis zum 15. Ja⸗
nugr 1941. . ö
Bekanntmachungen erfolgen im „Völ⸗
kischen Beobachter“, Wiener Ausgabe,
und im „Deutschen Reichsanzeiger“.
Wien, im Januar 1941. ; Spiritusindustrie⸗Aktiengesellschaft.
Verantwortlich: . für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den
Verlag:
Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
ö in Berlin⸗ harlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelnistr. 32.
Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
teilungsperiode
dementsprechend erfolgt auf die Abschnitte N] bis. N 20, N30 und N31.
und N31 der Nährmittelkarte
Deutscher Reichsanzeiger
Gtaatsanzeiger.
Freußischer
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 -c einschließlich o 48 MMK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,96 HeM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 n, einzelne Beilagen 10 y. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 35.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen H5 mm breiten etit⸗Zeile 1,19) a4, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit— eile 85 rät. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle ,
3h 68, Wilhelmstraße 33. Alle Druckaufträge sind auf einfeitig eschrie
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck finmal unterstrichen) oder durch
hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
O
benem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
6
Nr. 10
Neichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Berlin, Montag, den 13. Januar, abends ö
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 I
Snhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis g. März 1941. .
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Troppau über die
Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung über die Auslosung der gi (urspr. 6) o/o igen
Serienanleihe des Landes Bayern vom Jahre 1933.
Berichtigung zu den in Nr. 305/40 abgedruckten Anordnungen der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen.
Zweite Anordnung zur Aenderung der Verordnung des Reichs⸗ statthalters (Osterreichische Landesregierung) über die Fest⸗ setzung von Handelshöchstspannen für den Schuh⸗Einzelhandel im Lande Oesterreich. Vom 11. Januar 1941.
Amtliches. Deutsches Reich.
Erlaß. . Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Tebensmittel für die 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis 9. März 1941.
Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes an⸗ geordnet:
Erster Abschnitt: Lebensmittelzuteilungen
Für die Zeit vom 10. Februar bis 9. März 1941 (20. Zu⸗ teilungsperiode) gilt die nachstehende Verbrauchsregelung:
J. Laufende Zuteilungen und Sonderzuteilungen
ö Die Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlacht⸗ fetten, Butter, Butterschmalz, Margarine, Käse, Quark, Voll⸗ milch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig, Kakaopulver und Kaffee bleiben gegenüber der 19. Zuteilungsperiode unver⸗ ändert.
Jeder Versorgungsberechtigte erhält auch in der 20. Zu⸗ eine Sonderzuteilung von 250g Hülsen⸗ früchten und von 125g Reis.
Die Möglichkeit zum wahlweisen Bezuge von Tee an Stelle von Kaffee⸗Ersatz und von Kondensmilch an Stelle von Nährmitteln fällt fort.
II. Abgabe von Butterschmalz und Margarine
An den Plätzen, an denen die zur Befriedigung des Ver—
br“anucherbedarfs vorhandenen Butterschmalzvorräte nicht aus⸗
reichen, haben die Verteiler an Stelle von 100 g Butterschmalz 1259 Margarine auszugeben. Die Verteiler sind jedoch nicht berechtigt, Margarine auf den Einzelabschnitt über Butter⸗
schmalz abzugeben, solange sie über Butterschmalz verfügen.
Die Ernährungsämter haben auf Grund der eingereichten
Bestellscheine über Butterschmalz wie bisher Bezugscheine
auszustellen, die über „Butterschmalz“ lauten. Die Haupt⸗
vereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft wird die Magarineauslieferungslager, denen auch die Butterschmalz⸗ verteilung übertragen ist, ermächtigen, in dem Verhältnis von 109; 125 Margarine zu liefern, soweit Butterschmalz
zur Belieferung der Bezugscheine oder Großbezugscheine über Butterschmalz nicht verfügbar ist. Soweit die Groß⸗ oder Kleinverteiler . an Butterschmalz erhalten haben, sind diese durch die Ernährungsämter in vollem Um⸗ fange bei der Ausstellung der Bezug oder Großbezugscheine über Butterschmalz“ anzurechnen. Die Verteiler sind daher zur Meldung der erhaltenen Vorschußlieferungen an Butter schmalz verpflichtet. .
III. Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarten A.
Laufende Zuteilungen für Kinder, Jugendliche und Normal⸗ verbraucher
Kartosselstãrkeerzeugnisse . Vom 10. Februar 1941 ab werden wieder wie vor der
17. Zuteilungsperiode 50 g Nährmittel auf Kartoffelstärke⸗
basis (Sago, Kartoffelstärkemehl, Puddingpulver, Reisflocken oder ähnliche Erzeugnisse) abgegeben. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N 21 und N22, die durch ein „St“ (Stärke⸗
erzeugnisse) besonders gekennzeichnet sind.
Getreidenährmittel
2 Die Ration an Nährmitteln auf Getreidegrundlage wird wieder auf 550 g festgesetzt. Die Abgabe
Die Ernährungsämter dürfen die Einzelabschnitte N 30 0 nicht bei der Ausstellung
—
von Bezugscheinen über Kartoffelstärkeerzeugnisse berück⸗ sichtigen, sondern dürfen hierauf nur Bezugscheine über Nähr⸗ mittel ausstellen.
Teigwaren
Die Höhe der Teigwarenrationen bleibt gegenüber der 19. Zuteilungsperiode unverändert. Für den Bezug, den Wiederbezug und die örtliche Bekanntgabe der Teigwaren⸗ regelung finden die Vorschriften des Erlasses vom 265. Juni 1940 — 11012800 — Erster Abschnitt Ziffer IV unter A entsprechende Anwendung.
Kaffee⸗Ersatz
Die Rationen an Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmitteln bleiben gleichfalls unverändert.
B. Bezug von Bohnenkaffee
Auch in der 20. Zuteilungsperiode erhalten die Normal⸗ verbraucher die Möglichkeit, an Stelle von 1265 g Kaffee⸗ Ersatz und ⸗Zusatzmitteln 60 g Bohnenkaffee zu beziehen.
Die über die Abgabe von Bohnenkaffee auf die Nähr⸗ mittelkarte für Normalverbraucher durch Erlaß vom 18. Sep⸗ tember 1940 — IIC 144300 — ergangenen Bestimmungen finden entsprechende Anwendung.
Mit dem Ablauf der 20. Zuteilungsperiode werden die Kaffeezuteilungen zunächst eingestellt. Damit sichergestellt ist, daß die nach der Kaffeeausgabe in der 19. Zuteilungsperiode beim Kleinverteiler vorhandenen Vorräte bei Ausstellung der Bezugscheine für die 20. Zuteilungsperiode entsprechend be⸗ rücksichtigt werden, ordne ich folgendes an:
Die Vorbestellung der Verbraucher, die das 18. Lebens⸗ jahr vollendet haben, hat auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Januar 1941 zu erfolgen. Die Verteiler haben die gesammelten Vor⸗ bestellungen sofort nach Ablauf der 19. Zuteilungsperiode bei den Ernährungsämtern einzureichen und dabei den vor⸗ handenen Kaffeevorrat zu melden *). Die Ernährungsämter haben die Bezugscheine bis zum 14. Februar 1941 auszu⸗ stellen und den Verteilern auszuhändigen. Bei der Aus⸗ stellung der Bezugscheine haben die Ernährungsämter die abgegebenen Vorratsmeldungen zu berücksichtigen und die Bezugscheine über eine entsprechend geringere Menge auszu⸗ fertigen. Diese Bezugscheine, die der Versorgung der Klein⸗ verteiler in der 20. Zuteilungsperiode dienen, sind unver⸗ züglich an den Großhandel zur Belieferung weiterzureichen. Die Versorgungsberechtigten können Bohnenkaffee vom 24. Februar ab gegen Vorlage des mit dem Firmenstempel oder der Firmenaufschrift des Verteilers versehenen Stamm⸗ abschnitts der Nährmittelkarte 19 beziehen. Es bleibt den Landes⸗ (Provinzial⸗ Ernährungsämtern vorbehalten, für ihr
Gebiet einen anderen Zeitpunkt für die Ausgabe des Kaffees
innerhalb der 20. Zuteilungsperiode festzulegen.
Die Verteiler haben die Abschnitte N24 und N25 der Nährmittelkarte 20, sofern Kaffee bezogen wird, zusammen⸗
Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzureichen. Die Empfangsbescheinigungen, aus denen die Anzahl der ein⸗ gereichten Abschnitte hervorgehen muß, berechtigen nicht zum Bezuge von Bohnenkaffee. Sie sind vielmehr durch die Klein⸗ verteiler ordnungsgemäß aufzubewahren.
. Damit wird die im Erlaß vom 6. Dezember 1940
— IIC 15600 — für die Einreichung der Vorbestellungen bei den Ernährungsämtern festgesetzte 376 gegenstandslos.
hängend abzutrennen und bei den Ernährungsämtern zur.
C. Bezug von Hülsenfrüchten und Reis
In der 20. Zuteilungsperiode erhalten alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, Sonderzuteilungen von 250 g Hülsenfrüchten und 125 g Reis je Kopf (s. Ziff. D.
In Ausführung des Erlasses vom 6. Dezember 1940 — IIC I1-56060 — über die Sonderzuteilung von Hülsen⸗ früchten und Reis wird folgendes angeordnet:
Bezug von Hülsenfrüchten
Die Abgabe der Hülsenfrüchte erfolgt auf den ent⸗ sprechend gekennzeichneten Abschnitt N28 der Nährmittel⸗ karte 20 für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren. Zur reibungslosen Versorgung mit Hülsenfrüchten ist es erforderlich, diese bei demselben Verteiler wie in der 19. Zuteilungsperiode zu beziehen. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe nur bei gleichzeitiger Vor⸗ lage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17, der vom Verteiler mit der Firma und dem Zusatz „28“ oder „Hülsen⸗ früchte“ versehen worden ist.
Die Verteiler haben die gesammelten Abschnitte N28 der Nährmittelkarten 20 zu ordnen und zugleich mit den ent⸗ sprechenden Abschnitten der Nährmittelkarten 19 an das Ernährungsamt zur Ausstellung von Empfangsbescheini⸗ garn. einzureichen. Diese Empfangsbescheinigungen, aus
enen die Anzahl der eingereichten Abschnitte hervorgehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren. .
Bezug von Reis
Die Abgabe des Reises erfolgt auf den entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N27 der Nährmittelkarte 20.
Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von dem⸗ selben Verteiler beziehen, der die Vorbestellung von Hülsen⸗ früchten entgegengenommen und den Stammabschnitt der Nähr⸗ mittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusatz „28“ oder . versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnitts der Nähr⸗ mittelkarte 17 zu erbringen.
Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 20. Zuteilungs⸗3 periode die gesammelten Abschnitte N27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungs⸗ ämtern zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Reis“ ein⸗ zureichen. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler . die in der 22. Zuteilungsperiode vor⸗ gesehene Ausgabe von weiteren 125 g Reis je Versorgungs⸗ berechtigten. Bestimmungen über die endgültige Abrechnung der Kleinverteiler mit den Ernährungsämtern bleiben vorbehalten.
Abgabe von Hülsenfrüchten und Reis in besonderen Fällen
Die mit dem Aufdruck „Schiffer“ versehenen Nährmittel⸗ karten 20 berechtigen ohne Vorlage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17 an dem jeweiligen Liegeort zum Bezuge der Hülsenfrüchte und des Reises. Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort gegen Vorlage der Wander⸗ personalkarte Hülsenfrüchte und Reis auf ihre Nährmittel⸗ karte 20 beziehen, ohne daß es der Vorlage des Stamm⸗ abschnitts der Nährmittelkarte 17 bedarf.
Versorgungsberechtigte, die aus einer Sammelver⸗ pflegung entlassen (nicht nur vorübergehend beurlaubt) worden sind und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von Hülsenfrüchten für die 18. Zuteilungs⸗ periode abgestempelten Stammabschnitt der Nährmittel⸗ karte 17 vorzulegen, erhalten vom Ernährungsamt auf Antrag Berechtigungsscheine, die zum Bezuge von 250 g Hülsen⸗ früchten und von 135 g Reis innerhalb der 20. Zuteilungs⸗ periode berechtigen. Um einen Doppelbezug auszuschließen, haben die Ernährungsämter in diesen Fällen die Abschnitte N27 und N2sS der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten.
Das gleiche Verfahren haben die Ernährungsämter bei zugezogenen und neugeborenen Versorgungsberechtigten anzu⸗ . Auch in diesen Fällen sind mithin auf Antrag Berechtigungsscheine alis zuftellen und die Abschnitte N27 und N28 der Nährmittelkarte 20 abzutrennen und zu entwerten.
D. Kartenumgestaltung Die Nährmittelkarten für Normalverbraucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind gemäß den anliegenden Mustern gestaltet worden .
*) Hier nicht abgedruckt.