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Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17. Januar 1941. S. 2
zust 1837 RGBl. 1 S. 884) in Verbindung mit der Ver⸗ orbnung über die Einführung der Verordnung über Preis⸗ bindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung und der Verordnung über Preisbildung für ausländische Waren in den eingegliederten Ostgebieten vom 12. Februar 1949 (RGBl. 1 S. 33) wird mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:
Einziger Paragraph. In den eingegliederten Ostgebieten gelten folgende An⸗
ordnungen: .
V Pr. 1 vom 27. Oktober 1937 (Preisregelung 6 Borsten chinesischen und indischen Ursprungs) in der Fassung der Anordnung V Pr. 3 vom 21. März 1938 (Preis⸗ regelung für Borsten japanischen und mandschurischen Ursprungs) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 68 vom 22. März 1938);
V Pr. 2 vom 11. Januar 1938 Preisregelung für rohe und zu⸗ gerichtete Faserstoffe) in der Fassung der Anordnung V Pr. 6 vom 14. Oktober 1938 (Preisregelung. für rohe und zugerichtete Faserstoffe) (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 242 vom 17. Oktober 1938, V Pr. 4 vom 21. März 1938 Preisregelung für ausländische Borsten) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 8 vom 22. März 1938), V Pr. 5 vom 23. April 1938 (Preisregelung für rohe, gereinigte und zugerichtete Bettfedern) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 94 vom 265. April 1938.
Berlin, den 16. Januar 1941. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. J. A.: Schlede re r.
Das Kraftverkehrsgewerbe im Kriege. Ein Bericht der RVK.
Die Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe (RVK) gibt in ihrem amtlichen Organ einen Ueberblick über ihre Aufgaben und Leistungen in der Kriegszeit. Als Spitzenorganisation des ge⸗ samten gewerblichen Kraftberkehrs und als Mittler zwischen den Interessen der Unternehmerschaft und den Staatsaufgaben sah die RVK ihre Aufgaben im Kriege nach zwei Richtungen hin. Es galt für die RVK einmal und in erster Linie, den schnellen und beweglichen Einsatz des Kraftverkehrs für Kriegs- und kriegswirtschaftliche Zwecke zu sichern und dabei ihre Erfahrungen, ihre Dienststellen und geschulte Kräfte, soweit es zur Erleichte⸗ rung der einschneidenden Umstellungen im Verkehrswesen erfor⸗ derlich war, den verantwortlichen Hiho en zur Verfügung zu stellen. Zum anderen stand die RVK vor der Aufgabe, die Ord⸗ nung in den Reihen der Mitglieder aufrechtzuerhalten und diesen jede Hilfe angedeihen zu lassen, die sie von der RVK als ihrer Betreuungsorganisation“ verlangen konnten. In dem vollen Bewußtsein, daß Selbstverantwortung Selbsthilse bedeutet, hat die RVK in wirtschaftlicher, technischer und sozialer Beziehung — hier im Zusammenwirken mit der TAF. — alles getan, um den Unternehmern in schwierigen Lagen zu helfen.
Zur Bewältigung der großen Transportaufgaben bei den Rüstungs- und Heeresbauten schloß sich das Fuhrgewerbe mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers und mit Unterstützung der RVK zu Genossenschaften zusammen, die in erster Linie die Abrechnung der Großaufträge übernommen haben. Das Fuhr⸗ gewerbe hat hier den Beweis erbracht, daß es in der Lage ist, Großaufgaben in engster Zusammenarbeit mit den Bevollmäch— tigten für den Nahverkehr selbst unter den schwierigsten Verhältnissen durchzuführen. Ein besonders wichtiges Kapitel bildet die Regelung der Beförderungspreise. Wie in der gesamten Wirtschaft, so wurde auch vom Verkehrsgewerbe eine klare und stabile Preisgestaltung verlangt. Nach langjährigen Bemühungen und nach vielen vergeblichen Änsätzen ist in J mit dem Preiskommissar ein Preistarif erstellt worden, der für die meisten im Fuhrgewerbe üblichen Leistungen gesetzliche Höchst⸗ preise darstellt. Eine allgemeingültige Anwendung der Nah⸗ verkehrspreisverordnung wird allerdings erschwert durch die be⸗ kannte Preisstopverordnung, die es jedem Unternehmer zur
schäftigung von Frauen. — V.
die Bewältigung der Kriegserfordernisse eingestellt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr General Copirè? d . ni chh onteros, hat Berlin am 12. Januar 1941 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Bot⸗ schaftsrat, Herr Gesandter Alonso Caro, die Geschäfte der
Botschaft.
Nummer 2 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Januar 1911 hat folgenden Inhalt: Teil J. L. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Fernschreibverbindung des Reichs⸗ arbeitsministeriums. — II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Lohntransfer dänischer Arbeiter und Angestellter. — Erleichterungen im Zahlungsverkehr mit den Niederlanden. — Arbeitseinsatz ausscheidender Arbeitsmaiden. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Wirt fl und Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr. inführung des Gesetzes über die Heimarbeit in den eingegliederten Ostgebieten; . tändigkeit der Sondertreuhänder der Heimarbeit. — Betr.: Lohn⸗ ö und betriebliche Altersfürsorge. — Anordnung über Entgelt⸗ belege für Heimarbeiter in der Zwirnknopfherstellung im Wirt⸗ schaftsgebiet Wien⸗Niederdonau. — Anordnung betr. Form und
Inhalt, der Entgeltbücher der in der Schneidwaren⸗ und Besteck⸗ industrie im Wirtschaftsgebiet Sudetenland in Heimarbeit Be⸗
schäftigten. — Bescheide, Urteile: Mundspesen und Lohnstop. — IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Be⸗ Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: DIN 1952 „ Holzbauwerke, Berechnung und Ausführung. — Betr.: Wohn⸗ stättenbau im Kriege. — Ergänzung zu der „Uebersicht über die
landesrechtlichen Zuständigkeiten im Wohnungsgemeinnützigkeits⸗
recht“. — Betr.: Fortführung der im Gange und in Vorbereitung
befindlichen Bauvorhaben. — Erste Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der Stadt Weimar. — Druckfehlerberichtigung.
Pflicht macht, keine höheren Preise zu nehmen als diejenigen, die er vor dem Stichtage für gleichartige Leistungen gefordert und
empfangen hat.
Die Leistungen des Fuhr- und h , ., im Kriege
waren nur möglich durch strengste Disziplin der gesamten Unter⸗ nehmerschaft und durch den Einsatz von Fachleuten als Fahr⸗ bereitschaftsleiter, die zum größten Teil aus den Reihen der ehrenamtlichen Gliederungeleiter der RVK genommen worden sind. Sie sowohl als auch die 2 der RV
haben sich den mit der Durchführung des Straßenverkehrs be⸗
trauten Behörden bedingungslos und mit allen ihren Einrich⸗
tungen zur Verfügung gestellt. In ihrer Sachkenntnis und ihrem uneymüdlichen Einsatz fanden das Reichsverkehrsministerium und die Bevollmächtigten für den Nahverkehr eine wertvolle Stütze, um die ihnen gestellten Aufgaben trotz der Beschränkungen in der Zuteilung von Reifen und Treibstoffen reibungslos durch führen zu können. Die ganze Arbeit der RVK ist zur Zeit auf Daneben läuft die organisatorische Arbeit, der Aufbau der Verkehrsorgani⸗ sation in den neu gewonnenen Ostgebieten, die verkehrswirtschaft⸗ liche Durchdringung dieser Gebiete und die Durchführung Der großen Transportgufgaben in den besetzten Westgebieten. Bei dieser praktischen Arbeit sind alle Fragen, die mit der Verkehrs⸗ gesetzgebung und der Verkehrsorganisation in der Friedenswirt⸗ schaft zusammenhängen, . zurückgestellt worden. Alle Kräfte sind heute darauf konzentriert die Aufgaben der Gegen⸗ wart zu erledigen, die durch den Krieg bedingten Härten zu mildern, das Gewerbe gesund und leistungsfähig zu erhalten und ihm die Wege für einen Wiederaufbau nach einem siegreich be⸗ endeten Kriege zu ebnen. Durch die Erfahrungen bei dem viel⸗ gestaltigen Einsatz des Kraftfahrgewerbes in der Kriegswirtschaft sind aber ganz von selbst Erkennmnisse gereift, die für die künftige Neuregelung des Kraftverkehrs einen wertvollen Ausgangspunkt bilden. Es ist zu hoffen, so schließt der Bericht der RVK. daß diese Erkenntnisse zu einer wesentlichen Stärkung der Kraft⸗ wagenfront und der Organisation des Gewerbes führen werden im Hinblick auf die gewaltigen Aufgaben, die die kommende Friedenswirtschaft an den Kraftverkehr stellt. Die Bewährungs⸗ probe, die das Kraftfahrgewerbe im Kriege bestanden hat, be⸗ rechtigt die RVK jedenfalls zu dem Anspruch, in der Verkehrs⸗ wirtschaft der kommenden Friedenszeit mit in die vorderste Front gestellt zu werden.
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Nochmals die Kartellpreise.
Die neue Preisbindungsverordnung weit mehr als eine Neufassung alten Rechtes.
Ministerigldirektor Dr. Flottm ann nimmt in der neuesten Vummer 2 der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht Stellung gegen die in der Oeffentlichkeit aufgetauchte Meinung, daß die neue, am 12. Dezember 1940 erlassene Preisbindungs⸗ verordnung nur als eine Kodifizierung des bisher in verschiedenen Verordnungen verstreuten Preisbindungsrechts anzusehen ist. Die neue Verordnung war notwendig, weil sich mit der Zeit immer deutlicher eine Strukturwandlung der Kartelle bemerkbar machte, die von dem Mindestpreiskartell fortgesetzt stärker hin⸗ führte zu dem Kalkulationskartell. Kartelte dieser Art sind für die Steuerung der Preise natürlich geeigneter als Zusammen⸗ schlüsse, die aus rein privatwirtschaftlichen Absichten sich lediglich mit der Aufrichtung von Mindestpreisgrenzen . Dem Reichskommissar für die Preisbildung kommt es heute darauf an, die gebundenen Preise aus den Zufälligkeiten ihres Zustande⸗ kommens zu lösen und sie bei Aufrechterhaltung der Bindungen als solche auf den Stand zu bringen, der die Kartell wie Marken— artikelpreise als volkswirtschaftlich gerechtfertigt erkennen läßt. Deshalb mußten die bisherigen Bestimmungen umgestaltet und erweitert werden.
Die neue Preisbindungsverordnung stellt als Grundsatz her⸗ aus, daß Preisbindungen innerhalb einer Wirtschaftsstufe (Preis⸗ bindungen der ersten Hand) oder zwischen Mitgliedern ver⸗ schiedener Wirtschaftsgruppen (Preisbindungen der zweiten Hand) im inländischen Geschäftsverkehr nur mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung zulässig sind. Diese Ein⸗ willigung ist auch erforderlich, wenn bestehende Preisbindungen verlängert oder zum Nachteil der Abnehmer geändert werden sollen. Damit ist die bisher bestehende Lücke des Gesetzes, daß Preisbindungen, die sich automatisch verlängern, keiner Genehmi— gung bedurften, beseitigt. Andererseits ist dafür eine Bestim⸗ mung gemildert worden, die vielfach als zu scharf kritisiert worden ist: Preisbindungen, die ohne die erforderliche Einwilligung des Preiskommissars erfolgten, waren bisher nichtig, konnten also nachträglich nicht wirksam werden; die neue Verordnung bestimmt demgegenüber, daß in Ausnahmefällen Preisbindungen nach⸗ träglich genehmigt werden können, wenn das aus volkswirtschaft⸗ lichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten an⸗ gebracht ist. )
Die Vorschriften der neuen Preisbindungsverordnung, die
Mittel der stagtlichen Preislenkung zu benutzen, sind im wesent⸗ lichen im 51 Abs, 4 niedergelegt. Zunächst wird ein Grund⸗ satz, der bislang lediglich in der Praxis geübt worden ist, nun⸗ mehr. Gesetz. Die Einwilligung des Reichskommissars kann aus wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden. Ferner ist be⸗ stimmt worden, daß die Zustimmung auch unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden kann. Die gebundenen Preise können zu Höchst⸗ oder Mindestpreisen erklärt werden. Daß hiermit ein Mittel gegeben ist, um die Kartellpreisfestsetzung in gegebenen Fällen wirksam zu steuern, dürfte klar zu erkennen sein. Vor allem kann jetzt der unechten Differentialrente auf den Leib gerückt werden. Die Mindestpreispolitik der Kartelle, die sich vorherrschend ausrichtete nach den schlechtest arbeitenden Betrieben und abgestellt war auf eine nicht voll ausgenutzte Kapazität der Mitglieder, war schen in normalen Zeiten weit entfernt von einer volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisge⸗ staltung. Die durch Rüstungsaufgaben. auf Vollauf gebrachte Beschäftigung mußte unter diesen Umständen dazu führen, daß zahlreiche, Kartellbetriebe über eine durch die bessere Leistung grechtfertigte, sogenannte echte Differentialrente hinaus eine un⸗ echte, also ungerechtfertigte Differentialrente erzielten. Diese Möglichkeiten des Eingriffs auf Grund der neuen Verordnung werden dazu beitragen, daß die Preislenkung dort, wo es not⸗ wendig ist, sich als Preissenkung auswirkt. ö
Des weiteren wären aus der neuen Verordnung h erwähnen die Bestimmungen, daß jetzt auch der Beitritt von Außenseitern der Genehmigungspflicht unterliegt, ebenso die Preisbindung, die von Angehörigen eines Erwerbszweiges mit anderen Angehörigen des gleichen oder eines verwandten Erwerbszweiges, die derselben Wirtschaftsstufe angehören, vergbredet wird, womit künftig guch die indirekten Bindungen erfaßt werden, wie sie z. B. vielfach zwischen Lizenzvergeber und Lizenznehmern ausgeübt werden, daß nämlich bei der Weiterveräußerung der Ware ein von dem Lizenzgeber gewünschter Preis eingehalten werden muß. Ferner ist die eh. einwilligungsfreie Preisempfehlung nunmehr , einwilligungspflichtig gemacht, es sei denn, daß es f wirklich um unverbindliche Richtpreise handelt.
Die Preisbindung selbst ist inhaltlich erweitert worden. Es steht jetzt der Bindung eines Preises gleich auch dig Bindung eines sonstigen Entgeltes sowie die Bindung von Gewinnauf— schlägen. Verarbeitungsspannen, Handelsspannen und anderen Preisbestandteilen, ferner von Zahlungs- und Lieferungs- und sonstigen Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mit⸗ telbar den Preis beeinflusfen. Mit dieser inhaltlichen Erweite⸗
eine wirksame Handhabe bieten, um die gebundenen Preise als
rung des Begriffes der Preisbindung soll künftig allen Um⸗ gehungsversuchen ein Riegel vorgeschoben werden. —
Australische . ...... Belgische
99 o ο in Blöcken
Antimon⸗Regulus . Feinsilber.. ....
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 17. Januar 1941.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,
arren
133
——
Rus für 100 Kg
¶z6 0 z ʒo
14 * . .
In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh . Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Caleutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsingki) . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) .. Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien ¶ Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal. Lettland (Riga) .... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxemb.) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) ...... Südafrik. Union (Pre⸗3 toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbuh ... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
1ã ght. Bft. 100 Afghani
1Pap.⸗Pes. L austr. Pfd.
100 Belga 1Milreis
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 19Yen
100 Dinar I kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr.
I neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 ronen
100 Peseten I südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1ollar
17. Januar
Geld
18,79 o, S8
39, 96 o, 130 3,04]
48, 2j
62,44 5, 06
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132,9 132, 3
14,59 38,42
13,09 o, Ss
d, 60a 48,15 41, 94
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56,76 10,04
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57, 89 8,59
23, 56 1,978 o, 98a 2, a9s
Brief
is, sz o, ᷣoꝛ
40,0 o, 13ꝛ 3, os
48, 3
62,66 5, 0
2062 14.551 38.50
1,1 0,58!
5 616 48, 86 42,02 10, ol
56, 88 160, 66
Ho, s
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sr o, st 2,50ꝛ
16. Januar
Geld
18,9 o, ss
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3, 047
48, 21 62,44 5, 6
Brief
1s, 85 o,ᷣoꝛ
a0 os o, 132 z os
4831
62,56 5.6]
2, oss 2.062
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O, 585 O, 568? 5, 504 5,616
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S8 ol S/ 09
23, 60
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2,198
2 oꝛ
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief
England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich ,, Australien, Neuseeland ..... ..... .... Britisch⸗Indien ee *
Kanada
Geld 9, n 439965 7912 74,18 2 ons
7
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
9,9 5. 0s 7928 432
2, 102
So vereigns . ...... 20 Franes⸗Stücke . .. Gold⸗Dollars ...... Aegyptische .. ..... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ......
r nnn, K rit.⸗Indische Bulgarxische: 1000 L u. darunter Dänische: große ... 10 Kr. u. darunter. Englische: 1028
u. darunter ...... Estni che — 228 Finnisch
Jugosslawische: große 100 Dinar Kanadische Lettländische Litauische: große ... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .. Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumãänische: 1000 ei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. .... 5 Südafr. Union... Türkische Ungarische: 100 P.
IL ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 . 1Pap.⸗Peso 1 . Pfd. 100 Belga 1 Milreis 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
Uengl. Pfd. l00 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
I kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.
100 Kronen
100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
100 Kronen 1 südafr. Pfd. I türk. Pfund
Geld
20,38
16, 16 4,185 4,39
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100 Peng
17. Januar
Brief
20,46
16, 22 4,205 441
2,48 248 0,5 2,76
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16. Januar
Geld
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132,73 13,
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Brief
20,13
16, 22 4,205 4,41
2418 248
. er e . Brüssel ? eis 1730 217.40. Kopenhagen (Freivy — —, Stockh 16, 85 = 16, 95, 315 5 ,, Siege
Ib. 28 = ß, 43, e, ,. 1 e
381 =3, 827, Italien (Clearing) 9,37, Madrid —— Oslo X- Kopenhagen — — Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —.
London 16,15, New 2,75, Madrid 406 90. Holland 239,50 nom., Berlin 172,56. Lissabon 17.24, Stockholm 192,773. Oslo g8, 50 nom., Kopenhagen 83, 50 nom. Sofia 425,00, Budapest S6, 90, Konstantinopel 337,56, Buenos Aires 10,50. Japan 101,60.
New York 5s. 0, Berlin —— Paris 11,75, Antwerpen 82,88, a 120335, Rom 26,30 Amsterdam 275,565, Stockholm 123,45,
Warschau — —. .
16,95 B.,, Berlin 16756 G., 168, 50 B.,, Paris —— G., 9, 00 B., Brüssel —— G., 67,31 B.. Schweiz. Plätze 97, H0 G., M7, S0 B. Amsterdam — — G., 229,97 B., Kopenhagen S0, 95 G. SI, 25 B. Oslo 96,35 G. 95,65 B. Washington 415,90 G. Helsingfors 8,35 G., S859 B., —— Madrid — —, Warschau — —.
Berlin 174 256. 176,15 B., Paris — — G., g, 50 B., New Hort
I. Unterjuchungs. und Straffachen.
44497
son, geboren am 30. 1. 1888 zu Czarni⸗ des lau, und feine Ehefrau Eecilie ge⸗ setzende Geld borene Riff, geboren am 21. 9. 1891 und S zu Bischweiler, Berlin 8SsW6öl, zur Zeit in Frankreich, schulden dem Reich eine
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17. Januar 1941. 8. 3
Wirttschaft des Auslandes.
= 3 aus ländischer Notenbanken. and on, 15. Januar. (D. N. B. Wochenausweis d Bank von England vom 15. Januar 1941 65 Klammern 3* und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf . Noten 668 840 (Abn. 7610), hinterlegte oten 27 4090 (Zun. 7610), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 615 446 Zun. 40), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3540 (Aön. 10), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert) Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissions abteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 14790 (Abn. 1096), andere Depositen: Banken 119 300 (Abn. 11 120). Private 54 310 (Abn. 1940), Regierungs sicherheiten 152 310 (Abn. 20 690), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 3726 (Abn. 1800), Wertpapiere 22040 (Abn. S810), Golde und Silberbestand der Bankabteilung 760 (Abn. 40). Verhältnis der Referven zu den Passiven 14,94 gegen 10,16 0.
Der rumänische Außenhandel im November.
Die vom rumänischen Finanzministerium veröf entlichten Ziffern über den Außenhgndel im November , , eine Einfuhr von 28 430 t im Werté von 1555,88 Mill. Lei gegenüber 88 257 1 El2,8 Mill. Lei im Oktober 1940 und 40 348 't (1665, 5 Mill. Lei im November 1959. Bei der Ausfuhr betrug die 5 im November 390 385 t, der Wert 76,2 Mill. Lei, im Okto er 366922 t 253135 Mill. Leih und im November 19539 630 M90 t (981,9 Mill. Lei). Gegenüber dem Oktober hat sich der Gesamtaußenhandelsumfang wieder von 395209 t auf 418815 t leicht erholt, wenn er auch noch erheblich hinter der vorjährigen Novemberziffer von 670 918 t zurückbleibt. Die Hauytursache liegt in der beträchtlichen Minderung der Ausfuhr, da die diesjährige Ernte nicht jene Ueberschüsse abgeworfen hat wie . .
Dadurch, daß der Wert der Ausfuhr stärker gestiegen ist als der Wert der Einfuhr, erhöht sich in der Zeit vom Januar hi November 1980 der , eh ö ö 196 über 2465.3 Mill. Lei in der gleichen Zeit des Vorjahres, und zwar hatte, die Einfuhr Januar / Rsoventber 1910 von 188 734 einen Wert von 25 886,7 Mill. Lei gegenüber 683 033 t im Wert von 20 863,8 Mill. Lei in der gleichen Zeit des Vorjahres, wäh⸗ rend die Ausfuhr von 5 MS 540't im Wert von 31 541,9 Mill. Lei
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
; Devisen. Prag, 16. Januar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325, 50 G. 1328,39 B., Berlin ——, Zürich 578,90 8. 30,19 B., Oslo 567,560 G., 56d, 80 B., Kopenhagen 482,10 G. 183,10 B., London 98, 80 Ga d9rl0 B. Madrid 295, 65 G., 236 00 B., Mailand 130, 0 G., 131,10 B., Rew Hork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49.95 G., 50, 95 B.,, Stockholm 5894, 60 G., 595, 89 B., Belgrad 56, 04 G., 56, 16 B. Brüssel 399,60 G., 400, 40 B., Budapest — —, Bukarest —— Sofia 30, 47 G. 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B.
Bu dapest, 16. Januar. (D. N. B) Alles in Pengö.] Amsterdam 180, 73-181, 10 *), Berlin 136,20. Bukarest 3, 42z, London 13,956. Mailand 17, 739, New York 345, 60, Paris 6, 8i Prag 1362. Sofia 413, 00, Zürich S0, 2, Slowakei 11,86.
) Verrechnungskurs.
London, 17. Januar. (DN. B.) New York 402, 5o — 108,50, Paris —, Berlin ——. Spanien (offiz) 49 50, neren
Italien (Frein) ——
Buenos Aires (offiz) 16, 990 — 17,13,
Rio de Janeiro (inoffiz) — — Schanghai l, ; Paris, 16. Januar: Börse bleibt bis auf
geschlossen. (D. N. B.) — Am sterdam, 17. Januar.
weiteres
(D. N. B. [Amilich. Berlin 3. London — —, New . 18851 — 1880619, Paris Brüssel 30,11 430,17, Schwelz 43, 63 = 13,71, lsingfors
* 4
Zürich, itz. Januar. (D. R. B.) . Uhr. Paris 8,50,
York 43190, Brüssel 69, 09 nom., Mailand
Belgrad 1000, Athen 300,00, 215,00, Helsingfors S875, 00,
(D. N. B) London 20,90.
Bukarest Kopenhagen, 16. Fanuar.
Slo 117,85, Helsingfors 1052, Prag — —„ (D. N. B.)
Madrid — — London 16,85 G.
Stockholm, 16. Januar.
120,00 B., om 21,20 G., 21, 40 B., Prag Oslo, 15.
Januar,. (D. N. B.) London — — G. 17,715 B.
rüberschuß auf 856 ,) Mill. Lei gegen⸗
1083,00, Westböhm. Bergbau-Aktienverein 128,00 K., Erste Brünner
in der Zeit Januar / November 1940 gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres mit wertmäßig 6 821 gl4nt gesunken, gegenüber einem Wert von 23 334,1 Milk. Lei aber gestiegen ist.
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Sin Zehnjahresplan für die rumänische Forst⸗ wirtschaft. — Verkehrstechnische Er schließz ung der abgelegenen Waldgebiete.
Bukarest, 16. Januar. Im rumänischen Landwirtschafts— ministerium ö — dem Argus zufolge — ein Zehnjahresplan für die Forstwirtschaft ausgearbeitet worden. Das wesentliche des Planes ist die verkehrstechnische Erschließung der abgelegenen Waldgebiete. Zu diesem Zweck ist der Bau von Schmalspur⸗ bahnen mit 76 cm Spurweite über eine Gesamtlänge von 355 km vorgesehen. Darüber hinaus sollen noch 5060 km Straße gebaut werden. Die Arbeiten sind über 19 Fahre verteilt, können jedoch, falls hinreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, auch in der Hälfte der Zeit geleistet werden.
Englische Guthaben und Dollareinnahmen durch die bisherigen Rüstungsbestellungen in USX. aufgebraucht.
New York, 14. Januar. Vor dem n nen Ausschuß des Unterhauses erklärte Finanzminister Morgenthau, das bri' tische Empire, ausschließlich Kanada, werde für das laufende Jahr 3,0l9 Milliarden Dollar für bereits vergebene Rüstungs⸗ läufe in USA benötigen. Davon seien zur Zahlung verfügbar 1,555 Milliarden Dollar aus geschätzten Dollareinnahmen während des Kalenderjahres 1941. Das Dollarguthaben am 1. Januar 1941 belaufe sich auf 1375 Milliarden Dollar. England könne glso in diesem Jahr für das, was gekauft worden sei, bezahlen. Aber wenn es darauf ankomme, notwendiges Kapital für das zu finden, was England brauche, so verfüge England nicht darüber.
Morgenthau wurde dann gefragt, warum das Englandhilfe⸗ le in diesem Augenblick notwendig sei. Er machte zur Er⸗ lärung einen Unterschied zwischen den bereits vergebenen Auf⸗ trägen, auf denen die in. beruhten, und den Aufträgen, die noch vergeben werden müßten. England brauche von den üSM große Lieferungen, verfüge aber nicht über die notwendigen Dollarreserven, um sie zu bezahlen.
4365.0 G., 440 090 Br, Amsterdam — — Zürich 101,50 G., 102 00 B. n, , 8, 10 G., 9,20 B. Antwẽrpen 66, do G, tockholm 104,565 G. 16510 B., Kopenhagen S4, 8h G., S5, G60 B., Rom 22, 19 G., 23,00 B. Prag — — Warschau — — Moskau, 4. Januar. (D. N. B. New York 5.30, London 21440. Brüssel S4 89 Amsterdam 281,32, Paris 11,3, Schweiz 123,01, Berlin 218,06.
London, 16. Januar. (D. N. B.) Silber Barren vrompt 23365, Silber auf Lieferung Barren 2539, Silber fein prompt 26118, Silber auf Lieferung fein S5, 00, Gold 168/—.
Wertpapiere.
Frarrfurt a. M., 16. Januar. (D. N. B) Reichs⸗Alt⸗ besitzunle! 157,80, Aschaffenburger Buntpapier — —, Buderus Eisen 14531, Cement Heidelberg 189, 90, eutsche Gold u. Silber 294, 00, Deutsche Linoleum 181,00, Eßlinger Maschinen — —, . u. Gui. ie 20100, Ph. Holzmann 260, 00, Gebr. Jung⸗ ans — 44 Lal, eyer 178, 50, Laurahütte — —, Mainkraftwerke == Rütgerswerke —— Voigt u. Häffner 203,00 Zellstoff Waldhof 1865,75. ; ( .
Hambur 7 16. Januar. (D. N. B.) TSchlußkurse. Dresdner Bank 145,75, Vereinsbank 171,00, amburger Hochbahn 123,50, , Amerika Paketf. 117,50, Hamburg ⸗Südamerika —— Nordd. Lloyd 117,25. Dynamit Nobel 10700. Guano 116,00, . Gummi 260, 00, Holsten⸗Brauerei 195,00, Neu Guinea — avi —, —.
Wien, 16. Januar. (D. N. B) 400 Ndöst. Lds.⸗Anl. 1940 1091109, 4060 Oberöst. Lds.-⸗Anl. 1940 161, iG, 4 00 Steier- mark Lds.⸗Anl. 1940 101,00, 400 Wien 1940 101,10, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft — —,. XV. EG. G. Union Tit. A — — Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 16, is, Brau- AG) Oesterreich 320,909, Brown⸗-Boveri —— . Egydyer Eisen u. Stahl 206,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. 30,40, Enzesfelder Metall w, SFelten⸗Guilleaume 16250, Gummi Semperit 204,00, 1 — , Kabel ⸗ und Drahtind. — —
app⸗Finze AG. 108,50, Leipnik⸗-Lundb. —— Leykam⸗Josefs⸗ thal — — Neusiedler AG. 136350, Perlmooser Kalk — — Schrauben ⸗Schmiedew. 157, 90 K., Siemens⸗Schuckert —— Simmeringer Msch. =, Solo“ Zündwaren — — Steirische Magnesit — Steirische Wasserkraft 163,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 125,00, Steyrermühl Papier 62, 15, Veitscher Magnesit —— Wagner⸗Firo 195,50 K., Wienerberger Ziegel 138,06. Wiener Protektoratswerte, 16. Januar. (D. N. B.). Zivnostenstg Bank 60,00, Dur Bodenbacher Eisenbahn — —
.
Ferdinands Nordbahn — — Ver. Carborundum u. Elektr. A. G'
Maschinenf.⸗ Ges. 61,56, Metallwalzwerk A. G. Mãährisch ⸗ Ostrau
—d —
125, 00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 385, 99, Eisenwerke J. G.
Heinrichsthaler Papierfabr. —, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 48,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 96,25, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 47,75, 495 Duxr⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 g, 75 K., 49, Dur⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1893 8, 75, Königs- hofer Zement — — Poldi⸗Hütte 395,00, Berg⸗ und Hütten⸗ werksges. . = Ringhoffer Tatra 226, 00 . Renten: 4 * Mährisch Landesanleihen 1911 9,95, 495 Pilsen Stadtanleihen 16, 00, 4* . Pilsen Stadtanl. „ —, 53 Prager Anleihe ——, 400 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig— — 42 Böhm. Landesbank Schuldver⸗ schreibungen ——, 497, Böhm. Landesbank Komm. ⸗Schuldsch. g, 365, 16 Böhm. Landsbank Meliorationssch. 9, 50, 49 Pfandbr. Mahr. Sparkasfe —— 4 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —, 495 Mähr. gandes kultur Van Komm. Schuld ver. — 47. Mähr. Lanbeskultur Eisenbahn⸗ Schuldverschr. —— 4 9 Zivnostenska Bank Schuldv. 8, 95ö. — C. = Kasse
Amsterdam, 16 Januar. (D. N. B.) A. Fortlau fend notierte Werte: 1. Anleihen: 495 Nederl. Staatsleening 1940 S. T mit Steuererleich 101, 00, 499 do. S. II ohne Steuererleicht. 9775, 4760 do. S. NH mi: Steuererleicht. 10015, S 1 9ο Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —— 5 ½ é do. mis Kettenerkl⸗ — — 2. Aktien: Algemeene Kunstzijbe Unie (Au.) 1065r66*), Philips 8 oeilampenfabrieken 203,50 *), Lev 1 Bros. & Unilever R. V. 1251665), Anaconda Copper. Mining 295 .*), Bethlehem Stee. Corp. Sor, Republic Steel Corp. 25, 5. Kon nkl. Ned. Mij tos Expi. v. Petro⸗ leumbronnen i. Ned⸗ Ind. 263, 00*), Shell Union 12,25, Nederlandsche Scheepvaart Une 178,50 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 273, 75*), Handels vereenig. ‚Amsterdam“ (538 A.) 433, 25 *), Senembah Mij 215, 09. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7355 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenert. —, T0 do. ma Kettenerkl. —— 44 Go ddiskontbank pres — — 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (5 KJ.) 149, 900, Internat. Biscose Eomp. 68, 25, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 408, 00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 310,00 B., Vereen. Koninkl. Papier ab ieken von Gelder Fonen 144,75, All— gemeine E eltrizitätsgesellschaft = —, J. G. Farben Zertifikate — — do. Original „ —, Nederl. Indisch' Spoorweg Mij.— — Koninkl. Neder;i. Hoogovens en Staalfabr. 141,50, Den Maatschappij 261, 25, Heinelens's Bierbrouwerij Mij. 195, 00 B., Gebr. Stock Co. — — Wilton ⸗Feijenoord 170,00, Nederandsche Wol Maatschappij 74,50, Voll. Amerika Linie 11563 / 39), Neder. Handels Maatschap. Cert. 121,50, De Maas 117,09. — 3 Mactel.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ fin . rr auf 74 00 RA (am 16. Januar auf 74,00 RMI) Ur g. ; n
Berlin, 16. Januar. Preis notierun gen für Nahrun gö⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße mittel 5 — — bis —— , Linsen, läferfrei 9 — — bis —— und — — bis — — Speiseerbsen, Inland, gelbe ) — — bis — — Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 95 — — bis D , Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 — — bis — — Grüne Erbsen, Ausland — — bis — — Reis: Nangoon *) 33,96 bis 34,95, Italiener ungl. S* 40,09 bis 41,00, Bruchreis 3 22,85 bis 24,25, Bruchreis 11 21,69 bis 23, 00, Siam J 48,40 bis 49,40, Siam It 3975 bis 40 75, Moulmein 47, 60 bis 48,60, Buchweizengrütze — — bis — — Gerstengraupen, fein, Co bis 5/ o) 41,50 bis 42,505), Gerstengraupen, mittel, Cie 40, 5é0 bis 41,505), Gersten⸗ graupen, grob, Cn 37,06 bis 38,00), Gerstengraupen, Kälberzähne C6*) 34,00 bis z35, 005), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen) 34,099 bis 35,005), Haferflocken Hafernährmittel é) 45,00 bis 46, 9035), Hafergrütze 1Hafernährmittelss⸗) 45,00 bis 16, 00f), Kochhirse J — — bis —— Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —— Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis — —, Weizen⸗
grieß, Thpe 450 38,5 bis — —„ Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,1547, Sago, deutscher 49,55 bis 51,365, Zucker Melis ( Grund⸗ sorte) 67, 90 bis w Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45, 00 bis 46,005), Kaffee Ersatzmischun 7200 bis S2, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,909 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral= amerika 9 A468, 090 bis 5s, o, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156 00, Tee, deutsch 240,00 bis 280, 00, Tee, südchines. H Slo Mo bis g00, G0, Tee, indisch & 960, 00 bis 1400,90, Pflaumen, Bulgar. Ab, O0 bis 1092,00, Sultaninen, Perser 98, 00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis — — Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen — bis — — Zitronat — — bis — — Kunsthonig in . kg- Packungen Jo, 900 bis 72.50 Bratenschmalz 183 6 bis M Fiohschmal; sz, 4 bis — = Ftsch. Schwen ech ns m. Grieb, mit oder ohne Gewürz 185,12 bis — — Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis C Speck, geräuchert 190,80 bis — — Tafelmargarine 174,00 bis —. NMarkenbutter in Tonnen 331, 0 bis =, WMarkenbutter, gepackt 335,00. bis feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis — — feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327, 00 bis ——, Mollereibutter in Tonnen 315,00 bis —— Molkereibutter, gepackt 319,00 bis — — Landbutter in Tonnen 299,900 bis — — Landbutter, gepackt 305, 06 bis — — Speiseöl 173,00 bis , Allgäuer Stangen 209 130,00 bis 138,ü00, echter Gouda 404 190, 00 bis — — echter Edamer 469 a , , . 33 e, . , . 270, 00 bis 275, 00, äuer Romatour is 158,00 q
aer g 6 z 00, Harzer Käse 106,06 ) Nach besonderer Anweisun verkäuflich.
Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
Rothau⸗Neudeck 49, 25 K., A. G. vorm. Skoda Werke Rilsen 218,00,
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Sffentlicher Anzeiger.
f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
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—
1. Untersuchungt ˖ und Strafsachen, 2. Zwang versteigerun gen. ,
3. Aufgebete,
4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Berlust ·˖ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Attiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handelg und stommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Berschiedene Belauntmachungen.
Steuersteckbries der Steuerpflichtigen zur
Der Apotheker Wilhelm Israel Ger⸗ Zu
zroßbeerenstr. 58,59,
fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag leitung oder Grund esitz haben, das von 1 vom
Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ stungen an die gefangenen Monat. .
ndert für jeden au
. auf die gemäß § 9 di f 1 ert g, , ist . 8 1. 1 estzu⸗ des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch fahndungsdienstes fowie sede trafe und alle im Steuer dem Reich gegenüber nur dann befreit, Beamte ö .
trafverfahren entstandenen und wenn er beweist, daß er zur . der der zum Hilfsbeamten der Staatsan“
, uletzt . in entstehenden Kosten beschlagnahmt.
den Verbot, Zahlungen oder fonstige Lei- oder fahrlässig nicht erfü teuerpflichtigen zu be⸗ z wirken; sie werden hiermit aufgefordert,
itzustehenden oder . Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung 5
teuerpflichtigen eine Polizei⸗ und
Leistung keine Kenntnis von
Eigenem Verschulden steht nehmen. Wer seine e,, vorsätzlich die
abgabenordnung) Forderungen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach §5 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗
*⸗ ö ist jeder Beamte des ;; teuerfahndungsdienstes und
der Reichsfinanzverwaltung, 44498
. r Be⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die ö.
. n,, ,. ien n n . hat ö. 6 * n, wenn sie im Inland ö Reiches von 1835 j ͤ s , ö . ö Vvn⸗ au ein erschulden an der Unkennt⸗ etr 21 ; 982 Reichsfluchtsteuer von land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen nis trifft. offen werden, vorläufig festzu
13 159, — eM, die am 31. März 1539 Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfté— das Verschulden eines Vertreters leich Es ergeht hiermit die Aufforderung, über 1900
r obengenannten Steuerpflichtigen, die Zahl ö üllt, wird nach falls sie im Inland betroffen 6 , 3 10 Absagtz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ vorläufig festzunehmen und sie gemäß Berlin, den 15 gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der 11 Absatz 2 des Reichofllcht lee
Gemäß 8 8 Ziffer 2ff, des Reichs- unverzüglich, spätestens innerhalb eines Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ esetzes unverzüglich d A ; fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1834 Monats dem unterzeichneten Finanz- gefährdung (5§ 3656, 402 d. ich- nn, , . ich, dem Amtzrichter S. 599; Reichsgesetzbl. j 1931 S. 699; amt Anzeige über 1 den . J . e Renn, d, eh, n welchem die Festnahme 1532 S. 571; 1934 S. 392, S4; 1935 pflichtigen S. S860; 1936 S. 975; 1937 S. 138 wird hiermit das inländis ö , ö 1 t. icherung der Bekanntmachung zum Zwecke der und Vermögensbeschlagnahme. w auf Reichsfluchtsteuer nebst füllung an . ö
erfüllt ist, wegen erfolgt, vorzuführen. Berlin, 7. Dezember 1940. /
Finanzamt Hallesches Tor.
ö des es Zoll⸗
3. Aufgebote.
Zahlungssperre. 456 E. 259. 49. Betreffs der Schuld. Anleiheablösungs⸗
r. 1 339 412 über 1060 R. sowie des Auslosungsscheins Gr. 7 Nr. 2612 E dieser . ist
5 1019
nugar 1941. Das Amtsgericht Berlin.