Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1941. S. 4
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen.
(D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelturs 1325, 10 G., 1328,30 B. Berlin —— Zürich 578,90 G., B50, lo B., Valo S6j, 60 G., Hös s B., Köpenhagen 43219 &= 455,15 V., London bs, 50 G. 90, 10 B. Madrid 235,6 G. 236, Cg X. Mailand 136, 90 G., 131,10 B., New Hork 24,98 G. 25,02 B., Paris 49,95 8 Hö, 66 B., Stockholm 584,60 G., 596,89 B., Belgrad 56, 04 G, S6, ls B., Brüssel zoo, so G. 400,10 B., Pudapest . , Bukarest — — Sofia 3047 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B. Budape st, 23. Januar. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 186, 07 = 181,40), Berlin 136,20, Bukarest 3,10, London 13, 933, Mailand 177532, New York S46, 60, Paris 6,81, Prag 13,66, Sofia 413, 00, Zürich so, 20, Slowakei 11,86. Verrechnungskurs.
London, 24. Januar. (D. N. B.) New York 402,50 408,50, Paris — — Berlin — — Spanien (offiz.). 40,50, Montreal „43-4, 4, Amsterdam — — Brüssel = Italien (Freiv.) — — Schweiz 17,Az0 - 17,40, Kopenhagen Freiv.) Stockholm I6, 85 = 16,965, Oslo ——, Buenos Aires soffiz. 16,966 —= 17,13, Rio de Janeiro l(inoffiz) — — Schanghai — —.
Paris, 23. Januar: Börse bleibt bis auf geschlossen. (D. N. B.)
Am sterdam, 24. Januar. (D. N. B.) Amtlich. Berlin 75,28 75,438, London — — New York 1885/1. — 1886 /e, Paris Brüssel 30, 1— 30, i7, Schweiz 43,53 13,71, Helsingfors 3,81— 3,82, Italien (Clearing 9387, Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — — Stockholm 44,81 44,90, Prag — —.
Zürich, 23. Januar. (D. N. B. III, 40 Uhr.] Paris S, 26, London 16,10, New York 431,00, Brüssel 69,00 nom, Mailand 21,70, Madrid 40,00, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17, 24, Stockholm 102,774, Oslo 98,560 nom., Kopenhagen 83,50 nom, Sofia 125,00, Budapest S6, 00, Belgrad 1606,00, Athen 300,00, Konstantinopel 337, 5o, Bukarest 215,00, Helsingfors S875, 00, Buenos Aires 101,R75, Japan 1601,00.
Kopenhagen, 23. Januar. (D. NR. B.) London 20,90, New York 518,00, Berlin ——— Paris 11,75, Antwerpen 82,88, . 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 276,55, Stockholm 123,45,
so 117,ü85, Helsingfors 10,52, Prag — —, Madrid — —, Warschau — —.
Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 G., Brüssel — — G., 67,21 B., Schweiz. Amsterdam — — G., 222,9 B., Kopenhagen S0, 95 G., Sl, 25 B., Dslo 95,38 G., Sö,6sß B., Washington 416,00 G., 420, og B.; Helsingfors 8,36 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag — — Madrid — —, Warschau — —.
Oslo, 22. Januar. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,715 B., Paris — — G., 9, 00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam — — Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helfingfors 8,70 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G. 7l, 50 B., Stockholm 104,55 G., 106,10 B., Kopenhagen 84, 8( G., S6, 00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag — — , Warschau — —. ;
Mos kau, 12. u. 13. Januar. (D. N. B.) New York 5, 30, London 21,40, Brüssel S4, 8o, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,01, Berlin 212,06.
Felten u. hans — —,
Prag, 23. Januar.
— Q —
weiteres
— —
23. Januar. (D. N. B.) London 16,85 G., 166,50 B., Paris —— G., C00 B., Plätze 97, 60 G., 97, 80 B.,
24 , 40
London, 23. Januar. (D. N. B. Silber Barren prompt 2339, Silber auf Lieferung Barren 23516, Silber fein prompt 265,06, Silber auf Lieferung fein 24156/ , Gold 168 / —.
2 ö —— 82 8 J 2 h ;
Sffe
Frankfurt a. M., besitzanleihe 157, 75, Aschaffenburger Eifen 146,50, Cement Heidelberg 188, 285, 00, Deutsche Linoleum 173,76, Guilleaume 196,00, Ph. Holzmann ,
ö Rütgerswerke Waldhof 182,60.
Hamburg, 23. Januar. (D. N. Bank 143, 00, Vereinsbank 169,00, Hamburg- Amerika Paketf. 114, Nordd. Lloyd 11328, Harburger Gummi 260, o, Holsten⸗Brauerei — — Dtavi 308 z.
Wien, 1940 101,20, 490 Oberöst. Lds. mark Lds.⸗Anl.
,,, 496 Pf Sparkasse ——, 496 — — 4960 Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗ 4 Mos, Zivnostensta Bank Schuldv. Am sterd am, 23. Janugr. notierte Werte: 1. Anleih 1940 S. I mit Steuererleicht. 99s / , 430 do. S. U mit Steuererleicht. 99, 25, 6 Me gh 1930 (Young) 2. Aktien: Gloeilampenfabrieken 197,50, Lever Bros. & Unile Anaconda Copper Mining 2806), Republic Steel Corp. 265195), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. leumbronnen i. Ned. Ind. 244. 25*), Scheepvaart Unie 16858), Amster 263,25, Handels vereenig. „Amsterdam Mij. 2606,85. B. Kassapapiere: 1. A 1954 (Dawes) ohne Kettenerkl. ——, 96
Wertpapiere.
23. Januar. (D. N. B.)
Lahmeyer — —, Laurahütte ——
Dynamit Nobel — —
Januar. (D. N. B.)
had ibi ,
2 1 „Hermann Göring“
490.
.
1 1
Steyrermühl
n — —
ohne Kettenerkl. ——, 5 M½ Mo do. mit Allgemeene Kunstzijde Unie (AKu,)
tlicher Anzeiger.
Buntpapier 113,560, Buderus 765, Deutsche Gold u. Silber Eßlinger Maschinen 166,60, Gebr. Jung⸗ ainkraftwerke 203, 060, Voigt u. Häffner — —,
B.) [Schlußkurse.! Dresdner Hamburger Hochbahn 122,50, 765, Hamburg⸗ Südamerika Guano i 195,00, Neu Guinea
499 Ndöst. Lds.⸗Anl. Anl. 1910 iol, ls, 490 Steier⸗ Wien 1940 161,05, Donau⸗ A. E. G. Union Lit. A —
S, 95, — K. — Kasse.
(D. N. B. A. Fortlaufend en: 49 Nederl. Staatsleening do. S. IL ohne Steuererleicht. Dt. Reichsanl. Kettenerkl. — —. 103510), Philips ver R. V. 1I876*), Bethlehem Steel Corp. S2, 25,
Shell Union 11,50*), Nederlandsche dam Rubber Cultuur Mij. (AR.) (HVA. ) 419,25 *), Senembah nleihen: 7 Dt. Reich do. mit Kettenerkl. — —,
f
495 Golddiskontbank pref. —— 2. Akt ien: Hollandsche Kunstzijde k (HKJ.) — — Internat. Viscose Comp. 000, Neder⸗ andsche Kabelfabriek 385.09, Rotterdamsche Droogdok Mij. — —. Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 136,26, All⸗ ae,. Elektrizitätsgesellschaft „ —. J. G. Farben Zertifikate — —, o. Original , Nederl.Indische Spoorweg Mij. 56, 00, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 138, 00, Deli Maatschappij 246, 00, deineken s Bierbrouwerij Mij. 188,00, Gebr. Storck K Co. 144,00, Wilton Feijenoord 167, 00, Nederlandsche Wol Maatschappij 71, 25, Holl. Amerika⸗Linie 114/04), Nederl. Handels Maatschap. Cert. 113,25, De Maas 115,00. — * Mittel.
Reichs⸗Alt⸗
zellstoff
Die Elektrolyt kupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 9 . ,, auf 74,006 RM (am 23. Januar auf 74,00 R. A)
r g.
16,00,
Berlin, 23. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Sebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗BFerlin.) (Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 9 — bis — — Linsen, käferfrei 9 — — bis —— und —— bis — —, Speiseerbsen, Inland, gelbe 5 — — bis — — SEpeiseerbsen, Ausland, gelbe 8) — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 59 — — bis — — Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 — — bis Grüne Erbsen, Ausland — — bis — — Reis: Rangoon ) 33 0s bis 34,96, Italiener ungl. Se 40 00 bis 41,00, Bruchreis 1 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,66 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,165, Moulmein 47650 bis 48,60, Buchweizengrütze — — bis — —, Gerstengraupen, fein, C0 bis 5 / 05) 41,50 bis 42,507), Gerstengraupen, mittel, Cl*) 40,50 bis 41,505), Gersten⸗ graupen, grob, C4* 37,00 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 365,005), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen?) 34,060 bis 35,005), Haferflocken Hafernährmittel )*) 45,09 bis 46,005), Hafergrütze Hafernährmittels) 4500 bis 46, 005), Kochhirsen) — — bis —— Roggenmehl, Type 997 26,05 bis — —, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,96 bis — —, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,15 bis —— Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 35,55), Sago, deutscher 40,565 bis 51,85, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67, 95 bis — — Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 4156), Malzkaffee, lofse 45 90 bis 46, o), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,90 bis S2, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime s) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika S) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 1306, 50 bis 166 06, Tee, deutsch 246,00 bis 280 00, Tee, südchines. 9) Slo, 00 bis 900 0, Tee, indisch 8 960, 09 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. g6, 60 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98, 00 bis 106,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — = bis — 4 Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —— bis gitronat — — bis — Kunsthonig in kg-Packungen 7000 bis 72, 0, Bratenschmalz 183, 94 bis — — Rohschmalz 183,04 bis — * Dtsch. Schweineschm. m. Grieb, mit oder ohne Gewürz 186,12 bis —— Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 11,60 bis —— Speck, eräuchert 190,80 bis — —, Tafelmargarine 174,00 bis — — arkenbutter 331,00 bis — — Markenbutter, gepackt 336,00 bis =*. feine Molkereibutter in Tonnen 323,06 bis — —, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,99 bis —— Molkereibutter in Tonnen 315,0 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,900 bis — 4 Landbutter in Tonnen 299, 00 bis — = Landhutter, gepackt 303,00 bis — — Speiseöl 173,00 bis — = Allgäuer Stangen 209 130,090 bis 1358,ü00, echter Gouda 4990 190,00 bis — — echter Edamer 40 96 190,00 bis — —, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 209 152,00 bis 1658,00, Harzer Käse 100,00 bis 10, O. .
s) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. ö
3 Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Brau⸗AG.
ö
Petro⸗
— 7 / ///
*
1. Unterfuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwang versteigerungen.
3. Aufgebote
4. Oeffentliche Zustellungen.
b. Berlust · und Fundsachen.
6. Aug losung usw. von Wertpapieren. J. Attiengesellschaften. g. stommanditgesellschaften auf Altien. 9. Deutsche sKolonialgesellschaften.
10. Gesellschaften m. b. H.
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ˖ und stommanditgesellschaften, 18. Unfall. und Jnvalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankauzweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Drucauftrãge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. UÜnderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandsloõ; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter Petit“ liegt, können nicht verwendet werben. Der Verlag muß jede Haftung bei Druck aufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
3. Aufgebote.
45489 Aufgebot.
Der Fabrikbesitzer Franz Vonberg in Warkenburg, Ostpre, hat das Auf⸗ ebo7f der Prwilegierten Pfandbriefe 9. Ostpreußischen Landschaft Nr. 15 70 (Ausgabe 19i6) und 27934 (Ausgabe 1914) über je 100 Mark zu 4 ver⸗ Rin lich Farbe hellblau) beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 19. August 1941, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 269, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, wjdrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Amtsgericht Königsberg (Pr),
16. Januar 1941.
45941 Aufgebot.
2 F 12/40. Der Bauer Alfons No⸗ wald in Trebisch, Kreis Schwerin Warthe), vertreten durch Nechts anwalt Dr. Nickel in Schwerin (Warthe) hat das Aufgebot der im ,, von Schwerin Flur Blatt 517 als Eigen tümer eingetragenen Eheleute Joseph Nowald und Anna, geb. Schillert, in Trebisch beantragt. Die eingetragenen Eigentümer werden aufgefordert s. testens in dem auf den 7. Mai 19 . 19 Üühr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ 4 richt anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Ausschließung erfolgen wird.
Schwerin (Warthe), 17. Jan. 1941.
Das Amtsgericht.
45488 Ausschlußurteil. ;
54 F. 208140. Durch Ausschlußurteil vom 16. Januar 1941 wurden die fol⸗ genden Urkunden für kraftlos erklärt: L. der von Erich J. Klingenhof, Ham⸗ burg 8, Theerhof, am 18. März 1939 ausgestellte und von C. FZörster, Ham⸗ burg 1, Hohe Straße 17, angenommene, am? 18. Jun 1539 fällig gewesene Wechsel über 652 RMA. 2. die von ,, Kunde, Hamburg-Altona, Dohrnstraße 2, ausgestellten und von Paul Benecke, Hamburg- Bergedorf, Hermannstraße 2, angenommenen, am 30 Oktober 1931 und 25. November 1931 fällig gewesenen Wechsel über 1066 RM und 80 Ra; diese Wechsel sind auf die Reichsbahn rn gf Ham⸗ burg e. G m. b. H. früher Ei enbahn Spar- und Darlehnskasse e. G. m. b, H, übertragen worden. 3. die 5 * früher 495 Rz6) Goldpfandbriefe vom Jahre 19237 der Hypothekenbank in Damburg Em. 1 erie 5 Lit. Rr 1337 über 500, — G. und Em. L Serie 73 Lit. F Nr. 63 9 üher od. = Gi, 4. der 5j X (früher 43 X) Goldpyfandbriese vom Jahre 1927 der Hypothekenbank in Hamburg Em. l= Serie 25 Lit. B Nr. 61656 über
1000, — C. AM. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 64.
5487 Durch ee, ,, vom 15. 1. 1941 sind die Genustscheinsurkunden der GHewerkschaft Ehmen 1 bei Fallerslehen Nr. Bh 11109 und Nr. 503 2/60 für kraftlos erklärt,
Amtsgericht Fallersleben, 16. 1. 1941.
4. Oeffentliche Zustellungen.
. Oeffentliche ,,, 3. R. 44/140. Die Frau Margarete Antkowiak geb. Gores in Dirschau, Eichhardtstr. 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hartmann in nesen, klagt gegen den Ludwig Antkowiak, uletzt in Gnesen, jetzt unbekannten ufenthalts, auf h helch dun aus § 55 Eheges. und n n,, des Be⸗ klagten gemäß 31511 Abf. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Gensen auf den 21. März 1941, 10 Uhr, auf Zimmer 20 des Amts⸗ gerichts mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als rozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten J lassen.
Gnesen, den 18. 3 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
—
45497! Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 6 der Verordnung über den 2 des 3 Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 19353 fordere ich den Juden ,. Israel Han⸗ burger, z. Zt. unbekannten Aufent- alts, auf, das ,, Bad chlag 151 innerhalb von drei o⸗ chen, vom Tage der Veröffentli g dieser Bekanntmachung an ere an das Gaugrenzlandamt der Su P. in Gablonz, Reichenberger Straße 15, zu veräußern. Falls mir innerhalb der gestellken Frift ein Kaufvertrag nicht vorgelegt wird, werde ich zur erbei⸗ 6 der 3 66 Adolf
unde in Bad Schlag als Verkaufs⸗ treuhänder einsetzen. Mit der Ein⸗ nn, des Verkaufstreuhänders ver⸗ liert ber Eigentümer Hamburger das Recht, über das Hausgrundstück zu ver⸗
.
ussig, den 1. Januar 1941.
Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Dam m.
Die letztere ist die Ehe⸗ frau des Kaufmanns Hugo Israel Gutmann. Der bestellte Treuhänder ist ermächtigt, die vorgenannten ö. sonen bei allen gerichtlichen und gußer⸗ ndl, Windier in? Cheink itz, Post⸗ gerichtlichen Göschäften Und Rechts⸗ straße ze, klagt gegen den Kaufmann handlungen zu vertreten, die die Ver⸗ 6. Brod in Castres, Departement äußerung der oben aufgeführten Grund⸗ arn (Frankreich, Rue Harry 1V, früher stücke erforderlich. macht. Die Kosten in Ehemnitz, ünter der Behauptung, dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie daß bei einer im Ausland zu bewir- die Kosten des Verfahrens zur Ve⸗ kenden Zustellung die Befolgung der stellung des Treuhänders haben, die für diess' bestehenden. Vorschtiften un. Then bezeichneten Grundstückseigen⸗ ausführbar Ist, mit dem Antrag: Der tinnen, gesamtverhindlich zu tragen. Die He ar rhtnernrteist! zit bewilligen, Festsetzng der. Vergütung Fes Treu⸗ daß die auf dem Grundstück Blatt 1388 händers und die Höhe der ihm zu er⸗ de? Grundbuchs für Glauchau, Forder stattenden Auslagen erfolgt nach Ah= glauchauer Anteils, in Abt. II6i Nr. 6, schluß der treuhänderischen . eingetragene Buchhypothek von 2500. durch den Regierungspräsidenten,. Für Golbmark famt Zinsen gelöscht wird. diese Anordnung wird eine Gebühr von Der Beklagle hat die Kosten des Rechts- 10 eM nebst einem Zuschlag von 29 R. streits zu tragen. Das Urteil ist vor- angeßetzt, Gegen diese Anordnung steht läufig 'evt. gegen Sicherheitsleistung den etroffenen binnen zwei Wochen vollstreckéar. Der Beklagte wird zur nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs- mündlichen Verhandlung, des Rechts- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde streits vor das, Amtsgericht Glauchau gan den Reichswirtscha tsminister in auf den 26. März 1941, vormittags Berlin zu. Die Beschwerde ware in 9 Uhr, geladen. zweifacher Fertigung oder zur Nieder⸗ Glauchau, den 16. Januar 1941. ', beim . in Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Ansbach (inzulegen, bei dem ee ,, lte Ansbach, 8. Januar 1941. Der Regierungspräsident. ; J. A.: Kihn.
465330] Oeffentliche Zustellung. schaft lebt.
C 377140. Der Kleinviehhändler Kurt Teuchert in Glauchau (Sa), Elisabeth⸗ straße 45, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. J. G. Seidel, F. Böhme
45496 Anordnung.
Gemäß S§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 19338 wird der Reichsangestellte Adolf Trutter in Nürnberg, Hoch⸗ straße , mit sofortiger Wirksamkeit als Treuhänder mit r,, macht bestellt. Die Veräußerungsvoll. macht des Treuhänderz erstreckt sich auf einen Hälftegnteil der Grundstüche Stgde. Thon Pl. Nr. 13755, 4355, 43 und 13 in Nürnberg. Digser älfteanteil gehört der früher in Nürnberg wohn- t gewesenen und jetzt in Amerika befindlichen Kaufmannspwitwe Hermine Sara Friedmann, geb. . die mit ihren Kindern Ernst Israel Fried⸗ mann und Mathilde Sara Gutmann,
Verantwortlich:
ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: .
Präsident Dr Schlange in Potsdam;
für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Ru ro ls enn in Berlin⸗ harlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗ en e ul lt Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen l(einschließlich gr en h lach und Be
* Friedmann, beide ebenfalls jetzt in
merika, in fortgesetzter Gütergemein⸗ einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
in Tonnen
Deuntjcer Reichsameiger
BPreußischer Staatsanzeiger.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 QMM einschließlich 0,48 Qect Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 MC monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 Cho. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
*
0
Nr. 21
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 3333.
Reichs bantgirokonto Verlin,
Konto Nr. 11913
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung
nahmten Vermögen.
Anordnung über die Errichtung der Verteilungsstelle Ostpreußen für Bausteine und Ziegel. Betanntmachung der Geheimen Staatspolizei in Linz über die Einziehung von Vermögenswerten fur den Reichsgau Ober—
donau.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Vom 21. Januar 1941.
Teil J. Nr. 9 und Teil II, Nr. 3.
Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerru rungen und die Aberkennung der deutschen leit vom 14. Juli 1933 (RösBl. 1 S. 480) als dem Reiche
verfallen erklärt:
von beschlag⸗
von Ein ürge⸗ taatsangehörig⸗
—
———
. Bekanntmachung
Reichsanzeiger
vom Nr. vom
Felsenstein, Josef Israel . Felsenstein, Luise Sara, geb. Ichenhäußer Finger, Ernst Alexander, Max Israel . Apt, Franz Isfrael ... Apt, Charlotte Sara, geb. Peiser
Goldschmidt, Wilhelm.. Goldschmidt, Käthe Karo⸗ line Mathilde, geb. Klein Wolff, Julius Israel .. Wolff, Rosa Sara, geb. Kosterlitz
Abraham, Philipp Israel.
, S ge 8e e =
— — 8
— — do —
Kastellan Adler, Lothar Israel .. Adler, Ellen Sara, geb. Lorge Felsenstein, Erich.... Felsenstein, Paula geb. Dirsch Düsterwald, Werner Düsterwald, Ruth, geb. Bieber
— — — D Si C
— — 90 —
Abraham, Meta Sara, geb.
20 20 10
10
10 10
10 16
20.
10. 7. 1940 10. 7. 1940
l5. 7. 1940 165.
165. 16.
165. 22.
22. Berlin, den 18. Januar 1941.
6. 1940
* 6. 1940 .6. 1940 .7. 1940
145 24. 6. 1940 6. 1940 6. 1940 7. 1940
1940
146 145 161 161
161 161
7. 1940 .7. 1940 1940 7. 1940 .7. 1940
161 161
1940 1940
161 168
12. 7. 1940
.7. 1940 7. 20. 7. 1940
.7. 1940
168 168
20. 7. 1940 7. 1940 20. 7. 1940 7. 1940 J. 1940
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J. 1940
20. J. 1940 26. 7. 1940
26. 7. 1940
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.
Anordnung
über die rng für
der Verteilungsstelle Ostpreußen austeine und Ziegel.
Vom 21. Januar 1941.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. ! S. 488) ordne
ich an:
Die Unternehmungen, welche
Schwemmsteine Provinz stein und
5
iegel, Kalksandsteine,
5 teine) und Schlackenbausteine in der 5, en (Regierungsbezirke Königsberg, Allen⸗ umbinnen), mit Ausnahme des Reg.Bezirkes
ichenau, herstellen oder mit den genannten Erzeugnissen dort
eine und genannten Industrien in gierungsbezirkes Zichenau,
. werden zur Verteilungsstelle Ostpreußen t iegel zusammengeschlossen. Verkaufsver
Ostpreu . Mitglieder
(
ö. Bau⸗ ände der ßen, mit Ausnahme des Re⸗ er Vertei⸗
lungsstelle werden. Ueber die Zugehörigkeit zur Verteilungs⸗ stelle entscheide ich im Zweifel endgültig.
Die Berteilun sstelle hat ihren Sitz in Königsberg, An⸗ schrift: Königsberg (Pr, Paradeplatz 19. Sie ist rechtsfähig.
§8 2
Die Verteilungsstelle hat die Aufgabe, die Versorgung der
staatẽpolitisch und dollswirtschaftlich wichtigen
Bauvorhaben
wangs⸗
Berlin, Sonnabend, de
.
5 enpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 5 mm breiten eile SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ei heschriebenem irre ,,. . ist darin auch anzugeben, wel unterstrichen) oder durch Sperrdruck r hervorgehoben werden sollen. = Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ile 1,0 RA, einer dreigespaltenen g mm b
3 R, ,, ett.
erlin
) reiten nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
druckreif einzusenden, insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal
6 e esonderer Vermerk am Rande)
mit Bausteinen und Ziegeln sicherzustellen und einen ge⸗ regelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbeizu⸗ führen.
583
Rechtsgeschäfte der Mitglieder der Verteilungsstelle, die die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl- und Decken⸗ ziegeln, r r fenen. Hartbranntziegeln, Klinkern, Dachziegeln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und Schlackenbausteinen zum Gegenstand haben, sowie die Lieferung und der Eigenverbrauch von diesen bedürfen der Einwilligung der Verteilungsstelle. Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind — soweit dies nach den Verhältnissen ihrer Betriebe möglich ist — ver⸗ pflichtet, der Verteilungsstelle itz ihr Verlangen die in Ab⸗ satz J genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver⸗ teilungsstelle festgesetzten Bedingungen zu liefern.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen des Abs. 1 und 2 setzt der Oberpräsident in Königsberg fest. Der Zeitpunkt ist den Mitgliedern der Verteilungsstelle durch ein⸗ geschriebenen Brief mitzuteilen.
Ueber Beschwerden gegen die nach Abs. 1 und 2 von der Verteilungsstelle getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet der Vorsitzende 6 ö nach Anhören des Beirates (G 5). Die Beschwerde muß innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nachdem der Betroffene von der Entschei⸗ dung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei der Verkeilungsstelle eingelegt werden. din der Vorsitzende der Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Be⸗
schwerde an den Oberpräsidenten in Königsberg fila g; der
Oberpräsident entscheidet über die Beschwerde im Einver⸗
nehmen mit mir.
5 4 Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer vertreten. Dieser und sein Stell⸗ vertreter werden vom Vorsitzenden des Beirates im Einver⸗ .. mit dem Oberpräsidenten in Königsberg bestellt und abberufen.
85
Bei der Verteilungsstelle wird ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirates werden vom Oberpräsidenten in Königsberg vor allem aus den Kreisen der beteiligten Unter⸗ nehmen G I) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Ober⸗ präsidenten in Königsberg verkleinert oder erweitert werden. Der Oberpräsident in Königsberg bestellt im Einvernehmen mit mir auch den Vorsitzenden.
Anweisungen, Richtlinien für die Geschäftsführung, Be⸗ ö über den Haushalt trifft der Vorsitzende nach
nhören des Beirates, sofern und soweit nicht von mir be⸗ sondere Weisungen ergehen.
§86 Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet, der Verteilungsstelle Auskunft über die e,, , zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben der Verteilungsstelle notwendig ist.
Die zur Einholung der Auskünfte berechtigten Personen sind verpflichtet, über die ihnen auf Grund der in Abs. 1 ent⸗ . Befugnis bekanntgewordenen Tatsachen, vorbehalt⸗ ich der pflichtmäßigen Berichterstattung, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Be⸗ triebsgeheimnisse zu enthalten.
§7
Wer einer Vorschrift des 8 3 Abs. 1 und 2 oder einer nach 5 3 Abs. 1 gemachten Auflage oder einem Ersuchen um Auskunft gemäß 6 Abs. 1 oder den Bestimmungen des 8 6 Abs. 2 ,, wird vom Reichswirts aftsgericht mit einer Ordnungsstrafe . wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ö unbe⸗ grenzt. . Die Einhaltung der Vorschriften des 33 Abs. 1 und 2 sowie der gemäß 8 3 Abs. 1 , , ge. Auflagen und die 3 der nach Z 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht kann poli⸗ eilich erzwungen werden. Im letztgenannten Falle können em Mitglied, das sich mit der Erfüllung seiner Auskunfts⸗ pflicht in Verzug befindet, die Kosten auferlegt werden, die dadurch entfecheh, daß die Erfüllung der nach 5 6 Abs. 1 bestehenden Pflicht erzwungen wird.
Ich behalte mir vor, die Anordnung jederzeit wieder auf⸗
zuheben.
n 25. Januar, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 I
8 9 9 . Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in aft.
Berlin, den 21. Januar 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V. Dr. Landfried.
. Verfügung.
Der Reichsminister des Innern hat mit Erlaß vom 31. Dezember 1940 (Pol. S IVA 4a - 300 140 — festgestellt, daß die Bestrebungen des Ordens der Barmherzigen Brüder in Linz, Schärding und Walding volks- und staatsfeindlich gewesen sind.
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterresch vom 18. November 1958 Rei sgesetzblatt 1 Seite 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters von Oester⸗ reich vom 30. Mai 1939 — B. Nr. 8 L G 406 XVIIs39 und dem Erlaß des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. vom 28. Juli 1939 — B. Nr. S II G — 1084139 — wird hiermit das durch die Verfügung der Staatspolizeistelle Linz vom 19. Februar 1940 — B. Nr. Tdö6 / 9 I1 B 1. be⸗ schlagnahmte und das sonstige im Inland befindliche und bisher nicht erfaßte Vermögen einschließlich aller Rechte und
orderungen des Ordens der Barmherzigen Brüder in Linz, chärding und Walding zugunsten des Reichs gaues Ober⸗ donau — , ,, — eingezogen.
Von der Einziehung wird der Waldbesitz im Gemeinde⸗ 6 Walding bis zur erforderlichen Zustimmung seitens es Herrn Reichsforstmeisters zunächst ausgenommen.
Linz / Donau, den 22. Januar 1941.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeistelle Linz. J. V.: Dr. Ba st, sz⸗Hauptsturmführer und Regierungsassessor.
Ber anntmachung.
Die am 24. Januar 1941 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über das Wirksamwerden von Ernennungen und i ern gefallener oder vermißter Wehrmachtangehöriger während des Krieges. Vom 20. Januar 1941.
Verordnung Über Bewertungsfreiheit und Aufbaurücklage im Reichsgau Sudetenland und in den Reichsgauen der Ostmark (BAV). Vom 21. Januar 1941.
Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Be⸗ lichtung und Belüftung von Stallungen in he flche Be⸗ triebe. Vom 21. Januar 1941.
Umfang: . Bogen. Verkaufspreis: (Orltz RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser (fh fonts Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 25. Januar 1941. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
—
Bekanntmachung.
Die am 24. Januar 1941 ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechtsschutz für niederländische Staatsange örige. Vom 13. Januar 1941.
Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechtsschutz für schweizerische Staatsangehörige. Vom 20. Ja⸗ nuar 1941. .
Bekanntmachung über die neunte Verlängerung der Geltungs⸗ dauer des deutsch⸗dänischen Abkommens über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 20. Januar 1941.
, ,. zu der dem dre een Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 22. Januar 1941.
nmnfang; „ Bogen. Verkaufspreis: 015. R. A. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 25. Januar 1941. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern. ü
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 3 des Reichs arbeitsblatts vom 25. Januar 1941 hat folgenden Inhaltt: Teil J. 1. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite . nung zur Kriegssachschädenverordnung. Vom 10. Januar 1941.