1941 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 35 vom 11. Februar 1941. S. 2

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 85 vom 11. Februar 1941. S. 3.

mi.

schaftsämter bzw. die von ihnen beauftragten Dienststellen

können die Fristsetzung auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Umlagen oder sonstigen Auflagen, vornehmen. Bereits

gesetzte Fristen können geändert werden. §83

1. Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) werden den Waldeigentümern bzw. Nutzungsberechtigten schriftlich mit⸗

geteilt.

——

ührbar, gemeindeweise oder genossenschaftsweise Sammel 2 . werden. Hierbei kann die Hilfe der Bürgermeister in Anspruch genommen werden, wenn die zu⸗ ständige Kommunalaufsichtsbeörde damit einverstanden ist. Ob dieses Einverständnis kreisweise bei der unteren Ver⸗ waltungsbehörde oder bezirksweise bei der. oberen Ver⸗ waltungsbehörde erwirkt wird, bleibt der örtlichen Regelung

überlassen.

3. Sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auf⸗ lagen werden den zur Aufbringung Verpflichteten schriftlich

muͤtgeteilt oder ortsüblich bekanntgemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt beim Klein⸗ waldbesitz für die zu einer Gemeinde gehörigen Waldeigen⸗

tümer gemeinsam.

54

1. Die Aufbringung von Fichtengerbrinde er⸗

folgt grundsätzlich durch Aufbringungsfestsetzun an

ber Äufbringungsfestfetzungen (Umlagen) sonstige der Auf⸗

lagen). Nur ausnahmsweise können zu diesem e

bringung dienende Auflagen erteilt werden.

soweit möglich, ebenfalls Durch Aufbringungsfestsetzungen Um⸗ lagen) gesichert; wenn die Anwendung des Umlageverfahrens nicht durchführbar ist, werden sonstige der Eichengerbrinden⸗

aufbringung dienende Auflagen erteilt.

3. Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter entscheiden nach den örtlichen Gegebenheiten, welches Aufbringungs verfahren (Aufbringungsfestsetzung Umlage] oder. sonstige Auflagen) an⸗ gewendet werden soll. Diese Entscheidung kann den nach⸗ geordneten Dienststellen, insbesondere den Prüfungsstellen,

übertragen werden.

1. Bestimmte sonstige der Aufbringung dienende Auflagen (3. B. S 1 Ziff. 4b und c können auch neben den. Auf⸗ bringungsfestsetzungen (Umlagen) erteilt werden; ebenso können mehrere sonstige der Aufbringung dienende Auflagen nebeneinander (. B. 5 1 Ziff. 4a und 6 erteilt

werden. 85

1. Jeder zur Gerbrindenaufbringung herangezogene Wald⸗ eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte ist. verpflichtet, zur Er⸗ füllung der ihm mitgeteilten Derbrindenaufbringungsfest⸗ setzung oder der sonstigen der Gerbrindengewinnung dienenden Auflagen die hierfür erforderlichen Waldflächen bzw. Teile des Holreinschlages des Forstwirtschafts jahres 1941 bereitzustellen. In den Gebieten der Ostmark mit Sommerschlägerung erfolgt die Aufbringung der Fichtengerbrindenumlage aus dem Fichten⸗

einschlag des Forstwirtschafts jahres 1942.

2. Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, der eine Gerbrindenaufbringungsfestsetzung einzeln oder als Teil einer Sammelumlage erhalten hat, ist zur genquen mengenmäßigen Erfüllung verpflichtet; wird er durch sonstige der Gerbrindenaufbringung dienende Auflagen erfaßt, so ist er

ebenfalls zur Erfüllung dieser Auflagen verpflichtet.

3. Der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte kann der Verpflichtung zu Abs. 1 und Tauch dadurch nachkommen, daß er beim Verkauf von Fichtenholz dem Käufer die Verpflich⸗ tung auferlegt, von dem gekauften Holz Fichtengerbrinde zu Auch Holzbezugsberechtigte Eerbitulsberechtigte) können in gleicher Weise zur Rindengewinnung von dem be⸗

gewinnen.

zogenen Holz verpflichtet werden.

Ueberträgt der Waldeigentümer bzw. Nutzungs berechtigte r eibt er für die Er⸗

teilung der ihm . Aufbringungsfestsetzung (Umlage)

die Rindengewinnung einem Dritten, so bl

voll verantwortli

Abschnitt M:

Durchführung der Gerbrindenaufbringung und ⸗verwertung.

86

Vorbereitung

1. Die Auswahl und Bexeitstellung der für die Rindengewinnung notwendigen Schläge ist rechtzeitig und

3 * 2 * 2 * ** 2 der hier gegebenen Richtlinien sind alle Hiebe in schälfähigen Eichenbeständen Niederwaldschläge und Hochwalddurchforstun⸗

herangezogen werden.

3 Pei der Fichten gerbrindengewinnung ist die Zu⸗

sammenlegung der Gewinnungsorte in einzelne 69 . koten. Großer Massenanfall an Rinde auf kleiner Flä

Gewinnungsorte in einigen wenigen haftesten.

Bei der Veranschlagung der für die Aufbringung der Fichtenrinde erforderlichen Holzmengen ist zu berü sichtigen, daß in Durchforstungen die Rinde von unterdrückten Stäm⸗

men oft nicht „geht“.

4. Die erforderlichen Lohgexrätze müssen, soweit sie fehlen, rechtzeitig beschafft werden. Die für die Fichtenrinden⸗

gewinnung geeigneten Geräte sind:

für alle Stärken: Loheisen nach Waldarbeiter Fritzsch,

Fa. Göhlers Witwe, Freiberg, Sa.;

für schwaches Holz: Dauner Loheisen, Firma Gehendges,

Pützborn, bei Daun;

für starkes Holz: Bayerisches Schimpeisen, Max Grübl, Ruhpolding, Obb. und Schälgerät nach Zimmer⸗ mann, Firma David Dominicus & Co., Remscheid.

rst in Kraft, nachdem das Forst⸗ und Holz⸗ den Prüfungsvermerk erteilt hat. Der Ver⸗— d durch den Käufer von dem Inkrafttreten des nntnis gesetzt. Wird einem Kaufvertrag nicht erteilt, so erhält der Verkäufer sprechenden Bescheid von dem Forst⸗

vertrag tritt e wirtschaft käufer wir Kaufvertrages in Ke der Prüfungsvermer r einen ent und Holzwirtschaftsamt.

11. Bei allen Kaufabs er über die einzu e für Lederwirtschaft vor. den bon dem Käufer mit der für ihn des Kaufvertrages dem Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt über⸗

sandt (Ziff. 10. Abschnitt III: Schlußbestimmungen.

besondere Kennziffer. uftreten, ist dies dem Forstwirtschaft (ATF) in 10, unmittelbar anzuzeigen.

insbesondere an Fichtenrinde, fort in vollem Umfange auf⸗ en können, müssen rechtzeitig chaffen werden, um die ge⸗ terungseinflüssen zu ommenen

enen Firmen liefern ohne

Die angegeb ern dem Kieferschwierigkeiten

Sollten trotz rsch: Ausschuß für Technik in Berlin W 8, Leipziger Platz 5. Da die großen Anfälle, von den Verbrauchern nicht so nd verarbeitet werd lichkeiten ges de vor ungünstigen Wit Wenn auch die Einlagerung der übern erster Linie Sa dere des Rindenhändlers ist, so bzw. Nutzungsbere Rinde durch Berei Holz zum Schuppenba mäßige Lagerung geben die erforderliche Auftlaͤrung.

Wir ti cha ft ster.

Berliner Börse vom 10. Februar.

inn der neuen Woche wurden die Aktienmärkt estsetz: er ersten Kurse wiederum dur ä tätigkeit gekennzeichnet.

sind 2ger Hessen mit M 93.

z. Thüringen 6 sanleihen wurden di heraufgesetzt.

Von Altbesitzemissionen gewannen

und Westfalen O45 e 38er und 39er u 1

. F7er Reichsschä während 46er gehe f gie Folge age g 9

uch Ki / R ige Postschätze lagen ei 9 egenüber vn lden 4 3 . eine Kleini rieobligationen lagen nicht ei

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2x az in der Mitte un—

genommen u

agermög chlüssen über Fichtengerbrinde legt

kaufende Menge Bestellscheine der Diese Bestellscheine wer⸗ bestimmten Ausfertigung

3u Be

Festsetzung m G20 bzw. V5 9.

L zogen um Oi0 R an, ] nd VI geringe Rück⸗ chätze gaben um 3 leit schwächer.

ewertet. Indu⸗

6j , ., Geschäfts⸗ : en ö. er ankungen ware gering, wobei sich Abschläge und Gewinne etwa die rr herren In Montanaktien lag nur unbedeutendes Angebot vor, das allerdings genügte, Klöckner um 6, Hoesch um ns,

KB und Stolberger Zink um 13 im Kurse zu ermäßigen. Ver Stahlwerke blieben unverändert, Mannesmann b ; Braunkohlenwerte fanden einiges Interesse. bau und Bubiag hatten mit 4 A bzw. 4 190 die größte Steige⸗ . Rheinebraun büßten jedoch . ein Kaliwerte, Gummi⸗ und Linoleum⸗ sowie Auto⸗ und Zellstoff⸗ aktien, ferner Braucreianteile veränderten sich nur unbedeutend k 9 . von Heyden 1 9. Farben

2 um 6 niedriger ein und ver

erneut Rz 35. Von Elektro⸗ und ,, Deutsche Atlanten und , Wasser je 1, Accumulatoren . Siemens und Siemen ü gaben hingegen je , Lichtkraft 1, Dessauer Gas 11 25. ö. . on Kabel⸗ und Drahtwerten befestigten sich Deutsche ⸗. eson und Felten je um 6 75. Bei den Maschinenbaufabriken ü ztwogen Befestigungen bis zu 1 56. Hervorzuheben sind noch Holzmann mit 4 , Stoehr und Süddeutsche Zucker mit je 1 owie Allgemeine Lokal und Kraft mit 4 1 35.

olle ermäßigten sich hingegen um 36 30.

Auch im weiteren Verlauf lie heitliche Linie vermissen. 151, Farben mit 20516 Lahmeyer gewannen Andererseits

2. Für den kleineren Waldbesitz können, soweit durch⸗

e des Käufers, eig, wen ind doch die Waldbesitzer ; tet, die Einlagerun n, Lagerplätzen, Ueber die zweck⸗

blätter (. 8 7 Ziff. H die

chtigten verpfli tstellung von Lagerräume heinstahl um

unterstützen. efestigten sich um

u usw. zu Ilse Berg⸗

Am Geldmarkt blieb der S ü ; bis 1 9 unverändert. er Satz für Blankotagesgeld mit 1

Bei der amtli Veränderungen.

genüber der Reichsstelle für Holz rungen dieses

zur verstärkten Deckung von chaftlichen Nebenerzeugnissen vom

Die Auskunftspflicht ge beruht auf 5 2 der Verordnun Rohstoffen aus forstwirts

31. Januar 1939 (RGBl. 1 S. 133).

Aufbereitung der Rinde. chen Berliner Devisennotierung erfolgten keine

Für die Aufbereitung den Merkblättern winnung und Schälwaldpflege“ und ichtenrindengewinnung“ Merkblätter können jederzeit, von der Reichsstelle in Berlin⸗Grunewald, Winkle

2. Die Aufbringungspflicht schlie mäßige Aufbereitung und sorgsame Sie ist ebenso wichtig wie die men Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigt ziehung ihre Pflicht vernachlãäͤssi Im übrigen muß au e an der Lieferung gut ge haben, da die Gerbrindenpreise (. Preis⸗ ster Linie nach der Güte gestaffelt sind, so e Rinde auch den besten Preis erzielt.

ewinnung wird gegen nach⸗ en besonders oft verstoßen: a) Beginn der Rindengewinnung sofort bei Ein⸗

tritt der Saftzeit;

b) ausreichende brillen förmige zwei Seiten h

)

d) Aufstellen Bodenstellen, wenn nöti ins Freie auf luftige P

4. Beim Lohen von Fichtenstamm⸗ r die Entrindungskosten,

elten die in 9 5 . „Vorschriften für die Richtlinien. s in Sammel⸗ auptabteilung l, stenlos bezogen

der Gerbrinde

„Vorschriften für die ersorgungsanteilen gewannen

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 17. bis 22. Februar 1941.

Montag, 17. Februar.

Berlin: Karlsbader Kristallglas⸗Fabriken A.⸗G. Ludwi

& Sohne, Karlsbad⸗-Maierhöfen, ao. S. B. ö kh. ö Leipzig: Leipziger Wollkämmerei, Leipzig, 1ü1 Ühr. Wien: Ariadne Draht⸗ u. Kabelwerke A.-G.

Dienstag, 18. Februar.

Berlin: Bank des Berliner Kassen⸗-Vereins, Berli Berlin:; Oeynhauser ider ien Carl ei ng i bei Bad Oeynhausen, 12 Uhr.

Berlin: Rosiny⸗Mühlen A.-G., Duisburg Berlin: Wittener Walzen⸗Mühle A.⸗G. Bremen: Bremer Kreditbank A.⸗G., Cottbus: A. G. Sturm Dachziegelwerke, Mannheim: Rheinische Hypothekenbank,

Mittwoch, 19. Februar. , . . 12 Uhr. anzig; Danziger Aktien- Bierbrauerei, Danzig, ao. H. V., 1 ĩ Essen: Nationalbank A.⸗G., Essen, 151 / . .

Donnerstag, 20. Februar. Berlin: Deutsche Textil⸗A.⸗G., Berlin, 11 Uhr. Berlin: R. Stock K Co., Spiralbohrer⸗Werkzeug⸗ u. Maschinen⸗ Marienfelde, 12 Uhr. Bremen: Bremer Silberwarenfabrik A—⸗G, Bremen⸗Sebalds⸗ brück, 1gis. Uhr. 2 Hochseefischerei Nordstern A.⸗G., Wesermünde⸗G., r

Breslau: C. Kipke Brauerei A.-G., Breslau, 15 Uhr.

Bochum: Maschinenbau⸗AG Balcke, Bochum, a0. S. V., 1I/a Uhr.

Siegen: Peipers & Cie. A.-G., Siegen, 11 Uhr,

München: Bayerische A.⸗G. kate, Heufeld, ao. H

erbrindenaufbringungsfest⸗ tigen der Gerbrindenauf⸗ e Rechtsmittel innerhalb

1. Gegen Höhe und Art der G , .: ö setzungen und gegen die Art der son und, Lahmeyer ie 17 *, bringüng dienenden Auflagen sind a einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gegeben:

Der Ein spruch; er ist bei der zuständigen Prüfungsstelle einzureichen; über ihn entscheidet das zuständige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt.

Gegen die Entscheidung über den Einspruch: die Beschwerde; reichen, die ü sie entscheidet

2. Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt de stgesetzten Gerbrindenaufbringung oder di er sonstigen der Gerbrindenaufbringun lagen nur in dem Umfan Antrag dem Aussetzen stimmt hat.

enthaltenen

gegebenenfall 1* her. V

bestellungen

t auch die vorschrifts⸗ e der Rinde ein. enmäßige Aufbringung. e, die in dieser Be⸗ en mit Bestrafung der Waldeigentümer bzw. nutzter Rinde

die Kursgestaltun andelte Ver. Stah und Reichsbankanteile mit 1291. ha r e re e g m * ; . ., Wa vächten si un aldho 3 Dessauer Gas um A und Bahnbedarf um 157 ab. Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Haltung als Ver. Stahlwerke schlossen mit 152 nach zeitweise 152 arben mit 205½ und Reichsbankanteile mit 129596. ; und Rheinstahl gewannen gegen den Verlaufsstand „5, Rheine⸗ tkraft R und gegen erste Notiz Schultheiss und

end leicht befestigt. schaft sowie ver⸗

sie ist bei der Stelle einzu⸗ Einspruch entschieden hat; über die Reichsstelle für Holz endgültig. n Vollzug der Durchführung dienenden Auf⸗ tzende Stelle auf

2. Die Aufbringung von Eichenger brinde wird, och A. G., Melbergen

uisburg, 1835 Uhr. emen, 16 Uhr.

reiwaldau, 11 Uhr. annheim, li /

Nutzungsberechtigt größtes Interesse verordnung daß die best 3. Bei der Fichtenrinden folgende Aufbereitungsvorschri

e, in dem die festse er Gerbrindenaufbringung zuge⸗ braun , Li Berliner Maschinen 11 95.

Am Kassamarkt waren Banken überwie zo gewannen Commerzbank und Handelsg eins ank Hamburg z, Sächsische Bank und Niederlausitzer Bank a, Lübecker Commerzbank 1 und Ueberseebank 11 25. Asiaten⸗ bank wurden um 3 ät heraufgesetzt. Niedriger veranlagt waren . ö. . ö. 3. J . und Wechselbank mit 1 35. Hyp.⸗Banken befesti i i

und Deutsche Centralboden um M f n nn, m,. LHyp, Deutsche Hyp. und Hamburger Hyp. um „n g, zurück fahrtsaktienmarkt ermäßigten sich Hapa ; 14 79. Von Bahnen Liegnitz⸗Rawits

n die Bestimmungen dieser An⸗ mungen der Verordnung fen aus forstwirtschaft⸗ 39 (RGBl. 1

Zuwiderhandlungen gege weisung fallen unter die zur verstärkten Deck , Nebenerzeugni

ortrocknung vor dem Einrollen, 3 und lockeres Einrollen (von er und nicht mehrere Rollen inein⸗

trafbestim ung von Rohstof

ssen vom 31. Januar 19 fabrit A.-G., Berlin

der vorgetrockneten Rinde auf trockenen

auf Holzunterlagen und Andererseits gingen Bayer.

Die Anweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Zu dem gleichen Zeitpunk vom 27. November 1939, von inländischer Eichen⸗ tsjahr 1940 einschl. ungen außer Kraft.

Berlin, den 8. Februar 1941.

Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V: Stor ck.

. . um ester hervorzuheben . ch mit 4 336, Deutsche ether n mit 4 3M, Halle⸗Hettstedt und Niederlausitzer Eisenbhn mit 4 3 und Nordhausen Wernigerode sowie Schipkau⸗Finsterwalde mit 4 er e e , , notierten 2 3 niedriger. oloniglanteilen lagen Schantung ! wächer.

zogen Doag um ½ an. , ,

und ⸗faser ehen wür⸗ auf die Gewinnung von Beim Lohen von Eichen⸗ von Eichenbrennholz muß der Rinden⸗ Sskosten tragen

tt die Anordnung Nr. 6 Regelung der Aufbringung d Fichtengerbrinde im Forstwirt⸗ der hierzu ergangenen Näheren An⸗

der Hol z käufe den, wenn das Holz ohne Rücksicht Gerbrinde entrindet worden wäre. grubenholz sowie erzeuger die vollen Entrindun Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. II /360 4281 RM Bl Fw. S. 220.

/ .

ür , , . Fabri⸗ V. . nigte Bleicherdefabriken A.⸗G., München, 11 Uhr.

Freitag, A. Februar.

Berlin: Deutsche Unionbank A⸗G. Berl Berlin: Kämper⸗Motoren A.⸗G., Berlin⸗

Am Kassamarkt der J , ; arkt der i i . 1 ö. r, . Genannt n n n, n mi 2 und andererseits Bayr. Spiegel ühlhei Berg und Natronzellstoff mit 3 6 gr dn m me, Werterhöhungen bis zu 3 25 zu beobachten. ? Steuergutscheine L nannte man „z *. höher mit 1100 bis . Steuergutscheine II notierten in allen Fälligkeiten 1 9.

Erlaß des

1940 München: Verei

eien Harburger

in, 12 Uhr. arienfelde, ao. H.⸗V.,

Braunschweig: Zuckerraffinerie Braunschweig A.⸗G., Braun⸗

gesellschaft A-G., Frankfurt / M. 115 Uhr.

Sonnabend, 22. Februar.

Kulmbach: Kulmbacher Rizzibräu AG, Kulmbach, 13 Uhr Linz a. S. D.: Bank für) Oberösterre d Gal Li

Donau, 12 Uhr. ̃ kh München: Pschorrbräu A.⸗G., München, 11 Uhr.

Verschiedentlich waren

1. Entsprechend der in der For twirtschaft allgemein

erbrindenverwertung ntmachung grant li ß, Metall

ebruar 1941 ausgegebene Nummer 16 des Reichs gesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Anmeldepflicht von Ersatzmitteln und neuen Erzeugnissen. Vom A. Januar 1941.

über Reichsmarkeröffnungsbilanzen und Um⸗ n in den eingegliederten Ostgebieten Um⸗ Vom 3. Februar 1941. Zweite Verordnung zur Sicherung von Gräser 5. Februar 1941. Verordnung setzung von Dur rung bei den Ange ruar 1941.

Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postvvmr- ren: Gsb3 RAM für ein Stück bei Voreinsendung Postscheckkonto: Berlin 86 200.

Berlin M 40, den 11. Februar 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichs itz⸗ anleihe auf 1582 nach anfänglich . , 15913. .

Am Kassgrentennarkt lagen Pfandbriefe bei meist Umsätzen nicht einheitlich. Stadtanleihen waren größtenteils Gemeindeumschuldung notierte wieder 1013. De⸗ kosama JL gab geringfügig nach, während IJ um K heraufgesetzt Länderanleihen waren meist unverändert; zu nennen

Wirtschaft des Auslandes.

Die jugoslawische Erzgewinnung in 1940. lawien wurden im Jahre ererz 929 176 (9686 999) t,

art gilt auch bei der Wald oder ab Ablage als Regel. es Verkäufers zur Frei⸗Waggon⸗Lieferung e kann insbesondere nicht aus der Preis⸗ inden⸗Preisverordnung, die frei W erden. An den Rindenhandel ist grund⸗ d oder ab Ablage (zw. am Stamm) zu ver⸗ nsport seine Aufgabe ist; auch viele den Rindentransport Bei Ver⸗2 ald oder Ablage hat der Verkäufer keit zu unterstützen.

twerbung (am Rindengewin⸗

üblichen Verkaufs der Verkauf ab Verpflichtung d besteht nicht; si stellung der Gerbr lautet, abge ätzlich ab Wal aufen, da der Rindentra Verbraucherbetriebe sind in der Lage, ab Wald oder ab Ablage selbst durchzuführen. käufen am Stamm, ab den Käufer bei der Abfuhr nach Mögli 2. Der Verkauf der Gerbrinde zur Selbs Rindenhändler oder an mit der Waldarbeiter ist zweckmäßig; der Verkäufer e die Einhaltung der d Pflege der Rinde vertraglich festlegen

Die am 10. F

Verordnun tellungsmaßnahme tellungsverordnung).

krediten. vom

über die F nung der Na itsdienstes. Vom

ur Ergänzung der Verordnu sbeträgen für die Bere hörigen des Reichsarbe

Hollands Wirtschaft im Wiederaufftieg. ö. Orientierung nach Mitteleuropa. ie günstige Entwicklung der holländischen Wirtschaft im Laufe der letzten Monate wird immer mehr von r e, hol⸗ ländischen Wirtschaftlern anerkannt und gewürdigt. So hat dieser oophandelen Fabrieken“

Belgrad, 10. 1940 gegenüber 1939 gefördert: Kup do6 748 (775 568) t 134 628 0g ü 8 3. . ) rin

2 ö rom 1 0 t, Antimon 24177 (18 go) i, Mangan 16 635 (6666 ail s tolybden 833 (61 ergab im Jahre 1940 (1939) 42 750 (41 658) t oheisen, 32 49 (10 705) t Blei, 6326 788 (ißt?) t Antimon, 5l62 (1485) kg Silber, 1

Stamm) an nung vertraute ß in diesem Fall die Aufarbeitung un und überwa

orschriften über sendungsge . van ; e eiden betont, daß die von en f gehegten k Dea en würde Machtposition dazu benutzen, dem Wachstum d iederländi Industrie Hindernisse in den Weg 6

Die Besatzungsbehörden, so

Tage der Vor

ge itzende der bei einer An

t, goldhaltiger Quarz 27 208 Die Verhüttung der Erze

ohkupfer, 85 874 14 (1064 1g

inweisung bestimmter Käufer zum Gerbrinden⸗ (48 225 6 und einkauf in den Forstbetrieben findet nicht statt. 4. Bei allen Gerbrindenverkäufen ab Wald oder Ablage,

aucherbetrieb ist die beschleun äufer bei Vorverkäufen

durch entsprechende Be⸗

u legen, völlig unbegründet seien. en, so hieß es in der Ansprache weiter, roßes Interesse für die Entwicklung des niederländischen tslehens und gewährten z. B. bereitz ihre Unterstützun ffung eines großen nationalen Betriebes. Die grenzen zwischen Deutschland und Holland und die ahlungsverkehrs

ei Waggon und frei Verbr ebernahme der Rinde durch den K nach beendeter Aufbereitun stimmung im Kaufvertrage sicherzustellen. 5. Der Verkauf der im Rahmen der bestehend keinen Beschränkungen. ist durch Verkauf vor der nde muß der Güte entsp

Bekanntmachung. bruar 1941 ausgegebene Nummer 17 des Paraguays Ausfuhr nach Europa fast ganz

unterbunden.

Buenos Aires, 19. Februar. kleineren Staaten Südamerikas dur troffen werden, beweist die Exportstzatistik Paraguays. Die Aus=

sind fast gänzlich unterbunde ö n em Vorjahr zurückgegangen, mühungen ist es bisher auch nicht entfernt möglich gewesen, den durch einen gesteigerten interamerikanischen Warenaus⸗ t a Nur mit Argentinien konnte der Handel intensiviert werden. Große Hoffnungen werden auf einen ver⸗ pan gesetzt, nachdem, wie gemeldet, schon aumwolle dorthin verschifft wor Als Notstandsmaßnahme für die Plantagenbhesttzer hat d rung Paraguays, wie hier verlautet, beschlossen, die gesamte letzte Baumwollernte aufzukaufen, um ste in Japan abzusetzen.

Die am 10. Fe 1 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Vierte Verordnung zur Einführun schriften in den Gebieten von Eupen, Vom 30. Januar 1941. Verordnun Ostgebieten bruar 1941. Umfang: 1/2 Bogen. ren: O, 63 R. tscheckkonto: Berl

Berlin NW 40, den 11. Februar 1941. Reichsverlagsamt.

Nichtamtliches.

Suna st uud Wiffen ch aft. nderung der Staatlichen Schauspiele.

18 muß die für Sonn- esehene Neueinstudieru a“ um 14 loͤsten Karten behalten

Nr. 33 veröffentlichten Spielplans im Schauspielhaus Ca⸗

ß und im Kleinen H S

mit Käthe Dors

Freier Verkauf in

ünstige Vor⸗

chafften sehr ehrs zwischen

Erweiterung des es Handelsver

bedingungen für eine Intensivierung den Niederlanden und Mitteleuropa. Für den Land- und Garten⸗ bau, für den Handel und für die Industrie erschlössen sich neue ? In früheren Jahren sei mit Recht in Holland immer wieder betont worden, daß nur das Verschwinden der Zoll⸗ schranken oder doch wenigstens eine großzügige Oeffnung der Grenzen den Niederlanden Wohlfahrt bringen würde, matische Konstruktion eines kräftigen Fundaments einer europä— ischen Wirtschaftspolitik sei für das niederländische Wirtschafts⸗ leben von außerordentlicher Bedeutung. Holland sei durch seine geographische Lage guf Mitteleuropa an des Mitteleuropa könne nur zu seinen

Wie schwer besonders die

steuerrechtlicher Vor- die Englandblockade be⸗

Eichengerbrinde unterliegt almedy und Moresnet.

en marktordnenden Bestimmungen Der Absatz gröberer Eichenrinde Gewinnung zu sichern; der Preis rechend unter dem N.⸗ verordnung vereinbart es soll der Verkauf der rundsätzlich vor der Gewinnung Ein Zwang zum Vorverkauf be doch nicht, insbesondere werden Auflagen zum von Vorverkäufen nicht erteilt. 7. Der Beginn der Vorver wird auf den J. März 1941 festgesetzt, und verkäufer haben die Au bis 20. März 1941 abzuschlie 8. Waldeigentümer und Aufbringungsmenge ein beabsichti standekommt, wenden si an das zuständige For

Eichenrindengewinnung eeigneten Bestände

große Märkte. n und um rund

fuhren nach Euro Trotz aller Be⸗

schäden in den eingegliederten 90 9, gegenüber

über Volkstums

für diese Ri Vollstumsschädenverordnung.

Preis der Gerbrindenpreis

6. Zur Si ichtenger Vorverkauf) er

Verkaufspreis: 0, 15 FR. . e ür k Stück bei Vorein“ tausch auszugleichen. wiesen, und ein blühen⸗ karren G ch ch

unsten sein.

Die Finanzlage Belgiens. Sehr zufrieden stellende Belebung der ec er

. Im Zusammenwirken der deutsche ivilverwaltung mit den belgischen Behörden ö. alles getan, die industrielle und landwirtschaftliche Produktion Belgiens bis zum höchstmöglichen Stand zu heben und damit eine Erleichterung der finanziellen Lage des Landes herbei⸗ schon die Vorbereitung Belgiens auf diesen Krieg so mußte die

käufe über Fichtengerbrinde Dr. Hubrich.

die Rindenhändler

e ge⸗ die Vorverträge

stattet eine weitgehende Zusammenfassung der Arbeiten zur Gewinnung und Pflege der Rinde auf kleinem Raum und er⸗ leichtert daburch deren Abwicklung und Ueberwachung. Auch

für den Abtransport der Rinde ist diese usammenlegung der l ieben am vorteil⸗

lage erhalten, Brüssel, 11. Februar.

Militär⸗ und Der Gesamtaußenhandel Großjapans

Januar November 1940.

Der Gesamtaußenhandel Großjapans, r Handel Japans und seiner Kolonien mit dem und dritten Ländern betrug in den ersten 11 Monaten 1940 nach en Ergebnissen bei der Ausfuhr 8617 Mill. Jen gegen Zeit 1939; das entspricht einer hr erreichte Der Ausfuhrüberschuß stellt sich somit 89 Mill. Jen, während er

ch dieser Handel auf Devisenaußenhandel und NYen⸗ 57. ö. 6. , erer Anteil auf den Devisenaußenhandel ent⸗ fiel als bei der Ausfuhr, und die Einfuhr r , ist als die Ausfuhr, ist anzunehmen, daß tärker passiv ist als 1959, was zu einem gewissen Grade auf

Nutzungsberechtigte, über deren er Vorverkauf ni

uweisung eines Käufers

behebbare Absatz⸗ d Holzwirtscha Aufbringungsfest Auflage aussprechen. Vor⸗ und Nach⸗ aufvertrag über Vordrucke werden ezugsquelle: Verla N 4, Oranienburger

und Holzwirtscha Tokio, 10. Februar. sich ausnahmsweise ni chwierigkeiten, so kann das Forst⸗ Befreiung von der sonstigen Fichtengerbrinde heitsvordruck,

ren. Wenn ungeheure Summen verschlungen hat, neue Kosten bringen und auch den Staatshaushalt aufs stärkste

Die belgische Presse gibt jetzt an Hand von amtlichen Statistiken einen Ueberblick über die Finanzlage Belgiens, ö. ur Zeit Staatsschulden in Höhe Der belgische Staatshaushalt

Spielplanã

Infolge Erkrankung von abend, den 15. Februa ings Inszenierung „P. en. Bie für die Premiere ge

ill. Yen in der gleichen unahme um 46 5. Die Einf jen oder 19,1 3 mehr. ür die ersten 1 Monate 1940 auf n 1939 666 Mill. Yen erreichte.

auf Antrag Käthe Go

(Umlage) bzw. von

9g. Die Verkäufe von verkäufe) sollen auf dem Ein Fichtengerbrinde“ aus von dem Käufer gelie Holz⸗Anzeiger, Berlin nummer 756.

10. Der Kaufvertr

2796) Mill.

dem hervorgeht, daß das Land von rund 65 Mrd. bfrs, aufwei sieht für das Ia . ö . e, vor. rd. bfrs. auf den ordentlichen Haushalt und 3,0 Mrd. bfrs. auf kel ed n i Unkosten. 4 frs, ist unter den außerordentlichen Ausgaben ver⸗ bucht. Daß sich die Wirtschaft infolge der tatkräftigen deutschen ufriedenstellend belebte, geht aus der Tatsache

In Abänderung des in wird am Sonnabend vour“ mit Werner Krau Veilchen redou t e⸗ beginnen 17330 Uhr.

blockhandel verteilt

bisher stets ein grö Da bet, der Einfuhr

allen 10,10 ch gegeben. Die er Restbetrag von

theaters 2,04 Mrd.

Vorstellungen der Devisenaußenhandel

wird dreifach ausgefertigt.

ossenen Kaufvertrages r iatie? ehr

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbrsenvorstandes

(Die Preise versteh . Februar 19. reise verstehen sich ab Lager in Deutschland . Lieferung und . . ö Genn, denn , Walz oder Drahtbarren J

Neinn ch ö ö. . Antimon Regulus. ...... . Feinsilber.... .... 36,50 = 38, Bo x. 3 i ; fein

In Berlin sestgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung. 1

11. Februar 10. Februar Geld Brief Geld Brief

9 ö

unß air]; 1 ägypt. Pfd.

Afghanistan (Kabuh. 100 A ö.

ö k fghani 8,9 18,83 18,B,9 18,83 ires] ... .... .... 1 Pap. ⸗Pes. O, 588 O, 592

Australien (Sydney) 1 . 4. . ; . . ö

Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...... 100 Bel . 6 ga 39,96 40,04 39,96 40, 04 aneiro) JJ 1Milreis 0, 1 Brit. Indien (Bom⸗ JJ bay⸗Caleutta) ..... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa 3,0947 3,953 3,047 3,053

Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,211 48,31 gien ne n IL engl. Pfd. =. J. . . innland (Helsingki). 100 finnl. I. 5,8 5,07 . y, . 100 66. g . 37 5 riechenland (Athen) 100 Drachm. 2,058 . n Gehen ch ö 2, 062 2,058 29,062 und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,57 132,83 132,57 132,83 k z' ih Lien 14, sSoę 14,61! 1459 14561 ĩ eykjavik). isl. Kr. 38,42 38 5 d 3 26 . 50 38,42 38,50 ö,, 100 Lire 13,099 13,1 13,099 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1ä9Yen 6 58s 587 6, ; ß (Bel⸗ J ; . ö grad und Zagreb) . 100 Dinar 5, 604 5,616 5,604 e, ß 1 kanad. Doll. = ö. ö 34 uxemburg (Luxemb.) 100 lux. Fr. 9,99 10,01 Neuseeland n ö. ; . J on; I neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 1090 Kronen 558,6 566,88 56,6 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Eseudo 10,99 1006 10,04 10,06 Rumänien (Bukarest) 100 Lei K. un öteborg) ... 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59 Schweiz (Zurich, . j ö Basel und Bern) . 100 Franken 57,89 58,01 57,89 58,01 Slowakei Preßburg) 100 Kronen S,509, S,609 8,591 8,609 ö. (Madrid u. reelng;;, 100 Peseten 23,56 23,60 23,56 Südafrit. Union (Gre⸗ 9 . ; . toria, Johannesbg.) J südafr. Pf. Türkel GIstanbul) ... 1 kürk. Pfund! 1078 1,0982 1,978 1982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay ( Nontevid 1 Goldpeso o, 98d O0, 986 O, 984 O0, 986 Verein. Staaten von - Amerika (NewYork) 1 Dollar 2, 498 2,502 2,498 2, 502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kursen

Geld Brie England, Aegypten, Südafrik. Union .. 9, 89 rf Frankreich .... ..... . 4, 996 5, 005 Australien, Neuseeland 29888888882 7,912 7, 928 Britisch⸗Indien —— 22228922 74,18 74,32 Kanada 22828 e eeseeceeeeeceeeee -e 2, 098 2, 102

Au sländische Geldsorten und Banknoten.

11. Februar 10. Februar Geld Brief Geld Brief Notiz 20,68 20,6 20,8 20,46

Sosvereigns ...... 20 Francs Stücke... für 16, i6 16,2 16, is 16,2 Gold⸗Dollars ...... 1 Stück 4, 1885 4,2065 4,1885 4,206 Aegyptische ..... J ägypt. Pfd. 4339 441 439 441 Amerikanische: 1000 - 5 Dollar.. 1 Dollar 2,4 24 242 24 2 und 1 Dollar.. 1 Dollar 2,45 244 2,42 2 Argentinische ...... 1 Pap. Peso O60 9652 649 (2, Australische ...... 1 austr. Pfd. 2,714 2,76 2,74 2 Beigische .. ...... 100 Belga . 39, 92 4903. 39, 9 0,98 Brafilianische ...... 1 Milreis o, 10s O, 116 0, 10665 O0, 18 Brit. Indische ... 1606 Rupien 45,9 46,09 45,900 46,09 Bulgarische: 1000 C u. darunter.... l00 Lewa 3, o0 3,06 3,4 3,06 Dänische: große ... 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,90 49, 109 48,90 49, 10 Englische: 10 8 u. darunter ...... L engl. Pfd. 4,54 4.356 4,54 4,56 Finnische .. ...... 100 sinnl. M. 65,08 5,97 6,05 6,07 Französische ...... 100 Irs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische .. ..... 100 Gulden 132,3 133,27 132573 133,27 Italie nische: große. 100 Lire

10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 13,7 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar

160 Dinar ...... 100 Dinar 5, 50 5,62 65,60 5, 62 Kanadische ... ..... 1 kanad. Doll. 1,44 1,46 1,44 1,46

Luxemburgische . 100 lux. Fr. 9,98 100 9,98 1002 Norwegische, 50 Kr.

u. darunter.... 00 Kronen 56,89 57,11 56,869 57, 11 Rumänische: 10008 ei und 506 Lei ..... 100 Lei 199 201 1,99 201

Schwedische: große. 100 Kronen 56 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,30 59,54 59, 390 59, 64

Schweizer: große.. 100 Frs. 57,73 57,97 57,73 57,97

160 Frs. u. darunt. 100 Frs. 57,73 57,97 57,73 57,97 Slowakische: 20 Kr.

u. darunter. . ..... 100 Kronen 8,58 8,82 S8, 658 8, 62 Sildafr. Union 1 südafr. Pfd. 4,49 451 449 4,51 c türk. Pfund! 1,84 1586 1,84 1,836 Ungarische: 100 P. z

u. darunter ..... 100 Pengs 60,78 61,02 60,78 61,02

Ausfertigung des abge der Käufer dem wirtschaftsamt zur

und Holz⸗ Holz tarke Vorratskäufe zurückzuführen ist.

der Kauf⸗ hervor, daß die Einnahmen am Jahres

hn zuständigen Forst⸗ den Erwartungen zurückblieben.

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