Berlin, 11. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ — 1 für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.. 1Preise in
eichsmark.. Bohnen, weiße mittel 5 — — bis — —, Linsen,
käferfrei 70,75 bis 72, —, Linsen, käferfrei 9 — — bis — — und — — bis — —, Speise erbsen, Inland, gelbe 5 — — bis — —, Speise⸗ erbsen, Ausland, gelbe 5 — — bis — —, Speiseerbsen, grüne gesch. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 5 — — bis — —, , Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 5 — — bis — —, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangoon *) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. )) 40,00 bis 41,00, Bruchreis 1 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 359,75 bis 40.75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —— bis — —, Gerstengraupen, fein, C /0 bis 5/0“) 41,50 bis 42,5075), Gerstengraupen, mittel, CI 40,50 bis 41,507), Gersten⸗ graupen, grob, C4 37,00 bis 38,005), Gerstengraupen, Kälberzähne Cs6*) 34,0900 bis 35,005), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen?) 34,960 bis 35,R 005), Haferflocken Hafernährmittel *) 45,00 bis 46,6005), Hafergrütze [Hafernährmittel!?) 45,90 bis 46,005), Kochhirse) — — bis —— Roggenmehl, Type 997 26,05 bis ——, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis — — Weizen⸗ grieß, Type 450 38,5 bis — —, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,155), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67, 900 bis — — Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,505), Gersten—⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,505), Malzkaffee, lose 45, 90 bis 46,005), Kaffee⸗Ersatzmischung 72.00 bis 82, 00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime ) 349,90 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗= amerika 5 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,90 bis 156,00, Tee, deutsch 246,00 bis 280,00, Tee, südchines. S) S0 00n bis 900, 00, Tee, indisch 8 960, 09 bis 1400, 00, Pflaumen, Bulgar. 96, 00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98, 00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen — — bis — —, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —— bis — — Zitronat —— bis —— Kunsthonig in M kg⸗Packungen 70,90 bis 72,00, Bratenschmalz 183,694 bis — —, Rohschmalz iss, 4 bis — — Dtsch. Schweineschm. m. Grieb, mit oder ohne Gewürz 185,12 bis — — Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,50 bis — —, Speck, geräuchert 190,80 bis — —, Tafelmargarine 174,00 bis — —, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis ——, Markenbutter, gepackt 335,909 bis — —, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis — —, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,909 bis — —, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis — —, Molkereibutter, gepackt 319,90 bis — —, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —, = Landbutter, gepackt 303,00 bis — —= Speiseöl 173,00 bis —— Allgäuer Stangen 209 130900 bis 138,690, echter Gouda 409 190,00 bis — — echter Edamer 4030 190,00 bis — — bayer. Emmentaler (vollfett) 270,90 bis 275,00, Allgäuer Romatour 2099 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis II0, 00.
S) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
7) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Denisen.
Prag, 10. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗3 Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin — —, Zürich 578,90 G., 580, 19 B., Oslo 567, 0 G., 5666,80 B., Kopenhagen 482, 10 G., 483, 10 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 5b, 05 B., Stockholm 594, 60 G., 5965, 8 B., Belgrad
56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest — —, Bukarest — —, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.
Bud ape st, 10. Februar. 180, 079 = 151, 40*),
(D. N. B.) (Alles in Pengö.!
Amsterdam Berlin 136,20, Bukarest 3,3823,
London 13935, Mailand 127732, New York 345,60, Paris 6, sl, Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80, 20, Slowakei 11,86.
*) Verrechnungskurs.
London 11. Februar. (D. N. B.) New Jork 402,50 103, o, Paris — — Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 -= 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv.) — — Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.. — —, Stockholm 16, 8s — 16,95, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) 16,951 - 17,13, Rio de Janeiro linoffiz. — —, Schanghai — —.
Paris, 10. Februar: Börse bleibt bis auf geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 11. Februar. (D. N. B.), Amtlich. Berlin 75,28 - 15,43, London — —, New York 1883, — 1885 / , Paris — — Brüssel 30, 1-30, i7, Schwelz 43,53 43,71, Helsingfors 3, 81–- 5,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid — —, Oslo — —, eg ee, ,, 44,81 - 44,90, Prag — - —.
Zürich, 10. Februar. (D. N. B.) III,‚40 Uhr. aris 7, 70 London 16,15, New zen el 4 and 21,75, Madrid 40,00, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 1,25, Stockholm 102,623, Oslo 98, 560 nom., Kopenhagen S3, 60 nom., Sofia 4265,00, Budapest S5, 00, Belgrad 10,90, Athen 300, 0h, Konstantinopel 337,50, Bukarest 212,50, Helsingfors S876, 00, Buenos Aires 101,765, Japan 101,00.
Kopenhagen, 10. Februar. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin ——, Paris 11,75, Antwerpen 82,88, Zürich 120,85, Rom 21,30, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag — —, Madrid — —, Warschau — —.
Stockholm, 10. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —, — G., 9,00 B., Brüssel — — G., 67,21 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 965,35 G.. 9656,65 B., Washington 415,00 G., 420,090 B., Helsingfors 8,858 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag
Madrid — —, Warschau — —. Oslo, 8. Februar. (D. N. B. London — — G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 9,00 B., New York 135,00 G., 440,099 B., Amsterdam — —, Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9g, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 166,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,090 B., Prag — —, Warschau — —. Moskau, 29. Januar. (D. N. B. New Hork 5,30, London 21,33, Brüssel 84,809, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,07, Berlin 212, 06.
weiteres
London, 10. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 238/669, Silber auf Lieferung Barren 23,25, Silber fein prompt 263 /1g, Silber auf Lieferung fein 25161, Gold 168/—.
. Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 10. Februar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 169,00, Aschaffenburger Buntpapier ——, Buderus Eisen 1650,50, Cement Heidelberg 19319, Deutsche Gold u. Silber 304,00, Deutsche Linoleum 180,00, Eßlinger Maschinen 170,00, Felten u. Guilleaume 201,00, Ph. Holzmann 266,50, Gebr. Jung⸗ . . k. 176,00, . 531 /s, Mainkraftwerke
„O0, Rütgerswerke — —, oigt u. Häffner — — e Waldhof 186.25. . J J
Hamburg, 10. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.! Dresdner Bank 148,25, Vereinsbank 174,75, Hamburger Hochbahn 124,76, Hamburg⸗Amerika Paketf. 129,25, Hamburg⸗Südamerika — —, Nordd. Lloyd 129,25, Dynamit Nobel 106,90, Guano 122,650, Harburger Gummi 260,00, Holsten⸗Brauerei 204,00, Neu Guinea
= Dtavi 31,75. (D. N. B.) 4046 Ndöst. Lds. Anl.
Wien, 10. Februar. 1940 101,25, 499 Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 101,25, 4 Steier⸗
York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 35 vom 11. Februar 1941. S. 4
mark Lds.⸗Anl. 1940 1011,
495 Wien 1940 1011989, D Dampfsch. HGesenschaft 4 63. K 6, Donau
A. E. G. - Union Lit. A — —— Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 120,90, Brau⸗AG. Desterreich 339, »), Brown⸗Boveri —— Egydyer Eisen u. Stahl ——, „Elin“ AG. f. el. Ind. 32,30, Enzesfelder Metall
— Feiten⸗Guilleaume 162,00, Gummi Semperit 205,00 Hanf Jute - Textil 148,00, Kabel⸗- und Drahtind. — —„ Lapp⸗Finze AG. 1099,00, Leipnik-⸗-Lundb. — —, Leykam-⸗Josefs⸗ thal —— Neusiedler Ach. —, Perlmosser Kalk — — Schrauben⸗Schmiedew. 168, 00 K., Siemens⸗Schuckert —, Simime⸗ ringer Msch. 13300, Solo“ Zündwaren 14400, Steirische Magnesit ——, Steirische Wasserkraft 160,00, Steyr ⸗Daimler⸗ Puch 1256350, Steyrermühl Papier 6,25 K., Veitscher Magnesit 2150 90, Waagner⸗Biro 145,00, Wienerberger Ziegel — —.
Wiener Protektoratswerte, 16. Februar. (D. N. B.) . Bank 67,900, Dux Bodenbacher Eisenbahn 216,00,
erdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 100,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 145,00, Erste Brünner Maschinenf. Ges. 61,50, Metallwalzwerk A. G. Mährisch - Ostrau 133,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 425,00 K., Eisenwerke A. G. Rothau-Neudeck 57, 0 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 214,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 77,00 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck= fabr. A. G. 56,00 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 102,00, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 50,560, 496 Dux⸗Bodenbacher Prior. Anl. 1891 — — 49 Dux⸗-Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 8,85 K., Königshofer Zement 337,00 K., Poldi⸗Hütte 485, 00 K., Berg- und Hüttenwerksges. — —, Ringhoffer Tatra 265, 90 K. Renten: 4M Y Mährisch Landesanleihen 1911 9,85, 49 Pilsen Stadtanleihen — —, Y D Pilsen Stadtanl. ——, 5949 Prager Anleihe 9,76, 490 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (67jährig — —, 495 Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen 9, 85s, 495 Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. ——, 499 Böhm. Landsbank Meliorationssch. — — 4960 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 4 ½ 9 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 499 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. = 496 Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. — — 4M Zivnostenska Bank Schuldd. ——. — K. — Kasse.
Am ster dam, 10. Februar. (D. N. B.) A. Fortlau fend notierte Werte: 1. Anleihen: 490 Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 98, 25, 499 do. S. II ohne Steuererleicht. 2,25, 49 do. S. IJ mit Steuererleicht. 98, 25, 499 do. 1941 mit Steuererleicht. 97½, 5M 9 Dt. Reichsanl. 1930 (Hhoung) ohne Kettenerkl. ——B 5 M* do. mit Kettenerkl. ——. 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKu.) 9973 *), Philips Gloeilampen⸗ fabrieken 19675, Lever Bros, & Unilever N. V. 114,75, Anaconda Copper Mining 2856.95), Bethlehem Steel Corp. S2, 90, Republie Steel Corp. 251 *), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleum⸗ bronnen i. Ned. Ind. 239,54), Shell Union 12,00), Nederlandsche Scheepvaart Unie 168,75, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 261,00, Handelsvereenig. „Amsterdam“ (5 VA.) 409, 00, Senembah Mij. 205,00. B. Kassapapiere: l. Anleihen: 7 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. — —,„ 799 do. mit Kettenerkl. — —, 4949 Golddiskontbank pref. —. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 145,00, Internat. Viscose Eomp. 69,50, Neder⸗ landsche Kabelfabriek — — Rotterdamsche Droogdok Mij. 2943165, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 139,75, All⸗ gemeine Elektrizitätsgesellschaft . —, J. G. Farben Zertifikate ——. do. Original — —, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 53,50, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 134500, Deli Maatschappij 243,00, Heineken's Bierbrouwerij Mij. 181,560, Gebr. Storck & Co. 149,50, Wilton⸗Feijenoord 160,00, Nederlandsche Wol Maatschappij — —„ Holl. Amerika⸗Linie 112,00, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 1I7,00, De Maas — —. — *) Mittel.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Februar auf 74,00 RM (am 10. Februar auf 74.00 RA)
fülr 100 Kg.
Sffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs ˖ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust ˖ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7ꝛ. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels und Ktommanditgesellschaften, 13. Unfall und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Banklausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Untersuchungs⸗ und Stranfachen.
M S821] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Isak Emanuel Sichel, geb. 15. 5. 1871 in Kleinheubach, Main, zuletzt 1 in Kleinheubach, Main kur Zeit in Caracas, Venezuela, schuldel em Reich eine Reichsfluchtsteuer von S781, 55 Ro, die am 10. März 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den . der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat (s. 5 6 RflSt G.).
Gemäß 8 9 Ziffer 2ff. der „Reichs⸗ e n e , ,, Reichs⸗ teuerblatt 1934, Seite 599; Reichsgesetz⸗ blatt 1931, 1, Seite 699; Reichsgesetz⸗ blatt 1932, 1, Seite 571; Reichsgesetz⸗ blatt 1934, 1, Seite 392 — wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 a. a. O. 6 zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ and einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen lufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ eitung oder Grundbesitz haben, das erbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ tungen an den Steuerpfli . zu be⸗
„irken; sie werden hiermit au gefordert,
nverzüglich, spätestens innerhalb eines Nonats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Ahs. 1 der Reichsfluchtfteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn
Band 39
auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (68 396, 4092 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (6 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 5 14 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die J, ,,, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgte, vorzuführen.
Amorbach, den 1. Februar 1941.
Finanzamt Amorbach.
He c mann. 3. Aufgebote. 48992 Aufgebot. Die Frau Anna
Friedrich geb. Daugs in ate n, ,. up: mühlenweg 2, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die für den Rentner Hermann Daugs in Falken⸗ burg im Grundbuch von Falkenburg Amtsgericht e ,,. Pomm. ]),
latt 1121 in Abteilung III unter Nr. 16 eingetragene . tungshypothek von 1500, — GM bean⸗ tragt. Der Inhaber des Hypotheken⸗ briefes wird aufgefordert, spätestens in
dem auf den 26. Juni 1941, vor⸗ mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung des Hypothekenbriefes er⸗ folgen wird. Falkenburg (Pomm,). J. 2. 1941. Das Amtsgericht.
47994 Aufgebot.
3 F141. Die Katharina Eckhardt aus Wetzlar, vertreten durch ihren Pfleger, den Bahnarbeiter Johannes
Vogt 3 aus Hochelheim, ö das Auf⸗ gebot zur Ausschließung des als Mit⸗ eigentümer des Grundstücks Hochelheim Band 12 Blatt 38 Grundakten Nr. 534 — lfd. Nr. 10, Flur 5, Par⸗ zelle 9, Acker Ober der Schwirtz, 23,91 a groß, eingetragenen Friedrich Eckhardt aus Hochelheim gemäß 5 927 BGB. be⸗ antragt. Der vorgenannte Friedrich Eckhardt wird ursel gg, spätestens in dem auf den 18. 4. 1941, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerxicht, Zimmer 28, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden, an⸗ ,, seine Ausschließung erfolgen
ird.
Wetzlar, den 6. Februar 1941.
Amtsgericht.
2. effentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten. Am 6. März 1940 ist in Bremen, ihrem letzten Wohnsitz, die am 23. De⸗ ember 1562 in Bremen geborene ledige ohanne Marie Martens verstorben. u ihren Miterben gehört Wilhelm artens, Sohn des am 8. Mai 1897 in Köln verstorbenen Kaufmanns Wilhelm Martens, wenn er den ,, erlebt hat. Wilhelm Martens bzw, seine Kin⸗ der werden hierdurch ,. bis zum 25. April 1941 iht Erbrecht bei
dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen. Bremen, den 5. Februar 1941.
Geschastsstelle des Amtsgerichts.
47995
In der Erbscheinssache nach dem am 20. Dezember 1938 verstorbenen Altsitzers Friedrich Pflughaupt aus Weisen werden die mit als Erben in rage kommenden etwaigen Abkömm⸗ inge eines durch ö des Amts⸗2 . ts Wittenberge, Bz. Potsd', vom J. August 1940 unter . des Todestages auf den 31. Dezember 1898 für tot erklärten Bruders, nämlich des nach Amerika ausgewanderten Schlossers Georg nnn, eboren am 4. April 1852 in Weisen, aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis zum 15. April 1941 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden.
Wittenberge, Bz. Potsd., den 5. Fe⸗ bruar 1941.
Das Amtsgericht.
4989) Bekanntmachung.
F. 2/40. Durch Ausschlußurteil vom 1. Februar 1941 ist der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Braunsberg Band 25 Blatt 449 in Abt. III unter Nr. 6 für die Frau Anna Lange geb. Stabbe eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von 750, — GM für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Braunsberg, 1. 2. 1941.
. 4. Oeffentliche Zustellungen.
47828] Oeffentliche Zustellung.
15 R 19141. Die Ehefrau Franziska Wischnewski geb. Dobrzewinski in Wil⸗ . r, . 200, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt An⸗ acker in Danzig, klagt gegen rh Ehe⸗ mann, den Arbeiter . Wisch⸗ nemsti, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in g. auf Ehescheidung aus Fs§ 49, 55 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten nach 8 60 des Ehegesetzes. Die Klägerin lädt den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten
Nr. 30 -=34, II. Stockwerk, Zimmer 29, auf den 18. April 1941, 11 Uhr, mit der Aufforderung, ic durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Danzig, den 28. Januar 1941. Die Geschäftsstelle, Abt. 45. des Landgerichts.
48001 Ladung.
Es klagen: 1. 1 R. 352/40 Spinner Artur⸗Gustav Altmann in Litzmann ö. Rudolf⸗Heß⸗Str. 42, gegen Ehe⸗ rau Janina⸗Katharine Altmann geb. Zaprzal auf Ehescheidung und Schuldig⸗ erklärung der Beklagten; 2. 1 R 2141 Ehefrau Danuta Didyk geb. Kwiat⸗ kowski in Litzmannstadt, Plettenberg straße 97, gegen Kontoristen Leo Didyk auf Aufhebung der Ehe; 3. 1 R. 38/41 Ehefrau Helene Hildebrandt geb. Goszezynska in Litzmannstadt, Hermann⸗ von⸗Salza⸗Str. 16, gegen Weber Eduard Hildebrandt auf Ehescheidung. Die Beklagten sind unbekannten Aufent⸗ halts. Verhandlungstermin vor der Zivilkammer 1 des Landgerichts Litz= mannstadt am 3. April 1941,
9 Uhr. . Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmann stadt.
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Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beit nage).
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Nr. 36
Verordnung über die
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J
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eile 85 Rez. — Anzeigen nimmt an die, Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 33. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch nn, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
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Reichs bankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1918
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Anordnung über die Errichtung der Verteilungsstelle Kärnten
iegel. Vom 8. Februar 1941. erarbeitung von Obst in landwirtschaft⸗ lichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1940/41. Vom 10. Februar 1941.
eheimen Staatspolizei in Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
für Bausteine und
Amtliches. Deutsches Reich.
Anordnung
über die Errichtung der Verteilungsstelle Karnten für Bau⸗ steine und Ziegel.
Vom 8. Februar 1941.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt 1 S. 488) ordne ich an: ;
§1
Die Unternehmungen, welche Ziegel, Kalksandsteine, Schwemmsteine (Bimssteine) und Schlackenbausteine im Reichsgau Kärnten herstellen oder mit den genannten Er⸗ eugniffen dort handeln, werden zur Verteilungsstelle Kärnten i Bausteine und Ziegel zusammengeschlossen. Verkaufsver⸗ bände der genannten Fed! im Reichsgau Kärnten können Mitglieder der Verteilungsstelle werden. Ueber die Zugehörig⸗ keit zur Verteilungsstelle entscheide 16 im Zweifel endgültig.
Die Verteilungsstelle hat ihren Sitz in Klagenfurt (An⸗ schrift: Klagenfurt, Bahnhofstr. 425). Sie ist rechtsfähig.
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Die Verteilungsstelle hat die Aufgabe, die Versorgung der staatspolitisch und volswirtschaftlich wichtigen Bauvor⸗ haben mit Bausteinen und een sicherzustellen und einen geregelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbei⸗ zuführen.
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Rechtsgeschäfte der Mitglieder der Verteilungsstelle, die die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl- und Decken⸗ ziegeln, Vormauerungsziegeln, Hartbranntziegeln, Klinkern, Dachziegeln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und Schlackenbausteinen zum Gegenstand haben sowie die Lie⸗ ferung und der Eigenverbrauch von diesen bedürfen der Ein⸗ willigung der Verteilungsstelle. Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind — soweit dies nach den Verhältnissen ihrer Betriebe möglich ist — ver⸗ . der Verteilungsstelle auf ihr Verlangen die in Ab⸗ atz J genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver⸗ teilungsstelle festgesetzten Bedingungen zu liefern.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen des Abs. 1 und 2 setzt der Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfurt, fest. Der Zeitpunkt ist den Mitgliedern der Ver⸗ teilungsstelle durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Ueber Beschwerden gegen die nach Abs. 1 und 2 von der Verteilungsstelle getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet auf Antrag der Vorsitzende (G6 5) nach Anhören des Beirats G 5). Die Beschwerde muß inner⸗ halb einer Fit von 2 Wochen, nachdem der Betroffene von der Entscheidung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei der Verteilungsstelle eingelegt werden. Hilft der Vor⸗ sitzende der Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Beschwerde an den Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfurt, zulässig, der im Einvernehmen mit mir entscheidet.
. §5 4 Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergericht⸗ lich durch den Geschäftsführer vertreten. Dieser und sein Stellvertreter werden vom Vorsitzenden des Beirats im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfurt, bestellt und abberufen. ; §5
Bei der Verteilungsstelle wird ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden vor allen aus den Kreisen der beteiligten Unternehmungen G 1) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Reichsstatthalter in Kärnten verkleinert oder erweitert werden. Der Reichsstatthalter bestellt im Ein⸗ vernehmen mit mir auch den Vorsitzenden. ̃
Anweifungen, Richtlinien für die Geschäftsführung, Be⸗ stimmungen über den Haushalt trifft der Vorsitzende nach
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage b vor dem Einrückungstermin bei der . eingegangen sein. ! 1 . 8 8362 t Berlin, Mittwoch, den 12. Februar, abends Postschecttonto: Bertin 41821 1941
Verordnung
über die Verarbeitung von Obst in landwirtschaftlichen Klein⸗ und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1940/41.
Vom 10. Februar 1941.
Auf Grund des § 26 Absatz 1 Nr. 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 405) bestimme ich:
Landwirtschaftliche Klein- und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahr 1940/41 ohne Verlust der Eigenschaft ihrer Brennereiklasse inländisches Obst verarbeiten, das die Eigentümer oder Besitzer der Brennereien nicht selbst ge⸗ wonnen haben.
Berlin, 10. Februar 1941.
Der Reichsminister der Finanzen. 8. A Geidel.
Anhören des Beirats, sofern und soweit nicht von mir be⸗ sondere Weisungen ergehen.
are, z Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet, der Verteilungsstelle auf Verlangen Auskunft über die Be⸗ triebsverhältnisse zu erteilen und die erforderlichen Unter⸗ lagen vorzulegen, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben der Verteilungsstelle notwendig ist.
Die zur Einholung der Auskünfte berechtigten Personen sind verpflichtet, über die ihnen auf Grund der in Absatz 1 enthaltenen Befugnis bekanntgewordenen Tatsachen, vor⸗ behaltlich der pflichtmäßigen Berichterstattung, Verschwiegen⸗ heit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.
87 Wer einer Vorschrift des 53 Abs. 1 und 2 oder einer nach 3 3 Abs. 1 gemachten Auflage oder einem Verlangen nach Auskunft gemäß ö Abs. J oder den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 zuwiderhandelt, wird vom Reichswirtschaftsgericht
mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Rö Die en , n f. wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist = unbegrenzt. Bekanntmachung.
Die Einhaltung der Vorschriften des 5 3 Abs. 1 und 2 , der gemäß § 3 Abs. 1 gemachten Auflagen und die i n, der nach 5 6 Abs. 1 bestehenden . kann poli⸗ zeilich erzwungen werden. Im nn en Falle können dem Mitglied, das sich mit der Erfüllung seiner Auskunfts⸗ pflicht in Verzug befindet, die Kosten auferlegt werden, die dadurch entstehen, daß die Erfüllung der nach . 6 Abs. 1 be⸗ stehenden Pflicht erzwungen wird. ;
§ 8 34 behalte mir vor, die Anordnung jederzeit wieder aufzuheben. 80
=. . Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in raft. Berlin, den 8. Februar 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Auf Grund der 5s§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des ,, vom 12. Juli 19839 — La 1594 39/3810 — und des
eichsstatthalters im Sudetengau vom 29. ,, 1939 — III Wi / jd. 7126/39 — wird das gesamte beweg iche und un⸗ bewegliche Vermögen der Juden Ernst Fo 66 S8, geb. 10. Mai 1901 zu Gablonz, und seiner Schwägerin sSlga Foges, 9. ö geb. am 29. Oktober 1891 zu Gab ang beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 10. Februar 1941.
Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller.
aft steil.
in Gestalt von Arbeitslosen verfügten, sondern in den Krieg bereits mit einem Mangel an Arbeitskräften eingetreten sind. Der Referent unterstreicht die Notwendigkeit einer bevorzugten Arbeitskraftvermittlung für die Rüstungswirtschaft, die Land- wirtschaft und den Bergbau. Gerade bei dem Ziel einer aus⸗ reichenden Versorgung der Rüstungswirtschaft gewännen die rd. 10 Mill. Vermittlungen der Arbeitsämter seit Kriegsausbruch Leben und Bedeutung und werde auch der Sinn der Hereinnahme von über einer Million . Arbeiter und des Einsatzes von über einer Million Kriegsgefangener deutlich. Auch in Zu⸗ kunft erfordere die fortschreitende Verstärkung der deutschen Rüstung die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitskräfte. Dabei könne weder auf eine weitere Hereinnahme von Ausländern, noch auf die Steuerung durch Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels, Dienstverpflichtung und Reichsausgleich verzichtet werden. Vor allem aber müßten auch die verantwortungsbewußten Betriebs⸗ führer ihr Streben darin sehen, zahlen⸗ und leistungsmäßig mit einem Minimum an Kräften auszukommen.
Der Arbeitseinsatz im Kriege.
Saft zwei Millionen Arbeitskräfte im Kriege . zusãtzlich mobilisiert.
Obexregierungsrat Dr. Stothfgng vom Reichsarbeits⸗ ministerium gibt in den Monatsheften für NS.⸗Sozialpolitit eine Uebersicht über den Arbeitseinsatz, wobei die jüngsten Zahlen bekanntgemacht werden. . .. die 3 der beschäftigten Arbeiter und Angestellten im Gebiet des Großdeutschen Reiches, ohne die eingegliederten Ostgebiete, rd. 22 670 900, wovon 14250 000 Männer und 8 420 0690 Frauen waren. Der Referent erklärt dazu, es müsse immer wieder hervorgehoben werden, daß seit Ausbruch des Krieges gerade auf der Seite der männlichen Arbeitskräfte, wo man es an sich am wenigsten hätte erwarten sollen, eine zusätzliche Mobilisierung durch die Arbeitseinsatzver⸗ waltung ermöglicht worden ist, die ein Ausmaß von über 15 Mil⸗ lionen Köpfen erreicht hat. Demgegenüber trete zwar der zu⸗ sätzliche Gewinn auf der Seite der Frauen mit rd. 309 900 Kräften zahlenmäßig etwas zurück, doch dürfe nicht übersehen werden, daß es hier zunächst galt, einen Verlust von rd. 500 900 Kräften aufzuholen, ehe darangegangen werden konnte, zusätz⸗= liche Kräfte bereitzustellen. Damit gewinne die Zahl von 360 900 Frauen, die heute mehr als bei Kriegsausbruch in den Betrieben
Gründung eines Reichswasserwirtschafts⸗ ausschusses. Der starke Wasserbedarf, den die deutsche Volkswirtschaft
als Arbeiter und Angestellte tätig sind, ein ganz anderes Gewicht. ; ü ; ; ; J Im übrigen wäre ö Zahl 31 über 6. af. . en,, ihed g. ., in ,,, e. . jts fr! ; x Indi ñ ie wirtschaftlich icklung so unen a Ärbeitskräͤften ohne die starke Hereinnahme ausländischer Arbeiter Akri lte nne bin ichn lezte Kutenfuchtnuge n batüber
nicht erreicht worden. Dagegen falle bei den 300 000 Frauen der Ausländeranteil nicht wesentlich ins Gewicht. Das für hoch⸗— entwickelte Industriestaaten typische Verhältnis von 2: 1, d. h. daß auf zwei beschäftigte Männer jeweils eine Frau kommt, ist nakurgemäß durch den Krieg etwas verändert worden, und zwar in Richtung eines stärkeren Anteils der Frau. Der Referent stellt das Ergebnis einer solchen Betrachtung fest, daß die Frau in diesem Kriege durchaus ihren „Mann“ steht. Trotzdem könnten wir froh sein, daß wir auf der Frauenseite noch über
anzustellen, wie groß der Bedarf in Zukunft sein wird und wie er fiche rgestellt werden kann. Die dazu erforderlichen Untersuchungen sind durch die Wasserwirtschaftsverwaltung des Reichsernährungsministers, und zwar durch besondere Wasser⸗ wirtschaftsstellen, in den letzten Jahren bereits eingeleitet worden und finden in der Aufstellung von wasserwirtschaftlichen General⸗ plänen ihren Niederschlag. Um diese Generalpläne auf die Be⸗ dürfnisse der gesamten Wirtschaft abzustellen, hat der Reichs⸗
jetzt einen Reed ef fiche ftzan ' schi z
(anf; ö ; h ; s ernährun sminister . sau J,, . kommenden Endkampf gegen England notwendig . lasse sich schäftigten, obersten Reichsstellen angehören, nämlich des Reichs.
ö ö ; berkehrsministers, des Reichsinnenministers. des Reichswirt=
heute noch nicht übersehen.
Die zusätzliche Mobilisierung von nahezu zwei Millionen Arbeitskräften müsse um so höher bewertet werden, als wir bei Ausbruch des Krieges nicht über eine „industrielle Reservearmee“
schaftsministers, des Beauftragten für den Vierjahresplan der Reichsstelle für Raumordnung und des Stellvertreters des Führers.
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