1941 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 17. F

ebruar 1941. S. 2

ö *

Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Ccfelschern * 94 Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 3. bis 8. März 1941 bei den Verteilern abzugeben.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern . wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

? 8 Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nach ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen 9 die 3 vom 10. März bis 6. April 1941 treten am 10 März 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft.

Berlin, den 3. Februar 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Moritz.

Bet anntmachung.

Auf Grund der S5 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den fudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 19839 (Reichsgesetzbl. S. Ill) in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom I2. Juli 1939 La 15904 / 39 3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 111 . 7126 59 wird das gesamte bewegliche und unbeweg iche Vermögen der e

J. Dr. Bruno Spitzer, geb. 30. Oktober 1894 zu Teplitz Schönau, und seiner Schwmester Liesl Alezander, geb. Spitzer, geb. 24. November 1897 zu Teplitz-⸗Schönau, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

2. Rudolf Kafka, geb. 6. November 1885 zu Lobschitz, und seiner Ehefrau Marta, geb. Justiz, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau,

3. Otto Fischer, geb. 29. September 1897 zu Saaz, zuletzt wohnhaft gewesen in Komotau,

4. Ernst Weiß, geb. 11. Januar 181 zu Braunau,

und seiner Ehefrau Margarethe . 94h. mann, geb. 109. Juni 1902 zu IJosefst al, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Harrachsdorf, .

5. Hedwig Hirsch, geb. Steinwald, geb, 19. August 1882 zu 35 zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, . 2

6. Chaim Szlama Herszberg, geb. 13. Mai 1893 zu Pabjanice, und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Pollak, geb. 6. November 1901 zu Turn, beide zuletzt

wohnhaft gewesen daselbst,

7. Ernst Hecht, seiner Ehefrau Margit, geb. Weiß, geb. 1901, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Schönau,

8. Dr. Albert Altsch ul, geb. 29. November 1886 n Neustrasiz, und seiner Ehefrau Marie, geb. Löbl, geb. 17. März 1885 zu Prag, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Friedland,

9. Max Bondy, geb. J. Dezember 1896 zu Franzen⸗ dorf, und seines Bruders Richard Bondy, geb. 1. Üpril 1895 zu Franzendorf, sowie Lieselotte Ham aus, geb. Bondy, geb. 23. Dezember 1996 u ö alle zuletzt wohnhaft gewesen in

eichenberg⸗Franzendorf, Julius Nettzel, geb. 1. August 1867 zu Freiheit, Margot Kollitz, geb. Nettel, geb. 17. Juli 1899 u Freiheit, Olga Artlow, geb. Nettel, geb. ö Fanuar 1898 zu Freiheit, Kurt Nette, geb. 4. Mai 196065 zu Freiheit, Olga Nettel, geb. Stransky, geb. 24. Januar 1910 zu Gitschin, und Paul Nettel, geb. 13. März 1934 zu Trautenau,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 14. Februar 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller.

geb. 2. August Teplitz⸗

10.

Angebot ; um Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds. z n 1 g e, der . em l n e . erlassenen Vorschriften über die Verwendung der für An⸗ leihen bei uns eingezahlten Tilgungsbeträge machen wir den Befitzern von Schuldverschreibungen der am 1. Januar 1941 fälligen Serie der J7é“ Dollaranleihe der Pfälzischen Städte von 1926/45

das Angebot,

entweder ihre fällig gewordenen Schuldverschreibungen

egen noch nicht fällige Schuldverschreibungen der⸗ a Emission mit Zinsschein, fällig am 1. Juli 1941, umzutauschen oder den in Reichsmark bei der Kon— versionskasse eingezahlten Gegenwert der Stücke, und zwar als Sperrmark, sofern es sich um ausländische Besitzer handelt, in Reichsmark zur freien Verfügung, sofern inländische Besitzer in Frage kommen, entgegen⸗ zunehmen. Dabei ist Voraussetzung für die Aus⸗ ahlung des Reichsmarkbetrages für e einzulösende Stück nachweislich am 1. Juli 1936 im Besitz des Antragstellers befunden hat. e.

Uach⸗

zertifizierte Stücke eingereicht werden, ist dieser weis nicht erforderlich. insen auf die fälligen Stücke werden nach dem 1. Januar 41 nicht mehr vergütet.

Die fälligen Bonds sind bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierableilung, Berlin C111, oder bei den Reichsbank⸗

anstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichs⸗ markgegenwertes einzureichen. Die Reichsbank erhebt für die

geb. 19. Mai 1892 zu Plan, und

nländer, daß sich

jme des Umtausch eine Gebühr für Private von 1 o enn Hen ten von 6 vom , im Falle der Auszahlung des Reichs markgegenwertes für Private / M0 und für Banken ijs /o des zur Auszahlung kommenden Reichs⸗ markbetrages. Börsenumsaͤtzsteuer, Porto⸗ und Versicherungs⸗

spesen gehen zu Lasten des Einreichers. Berlin, den 17. Februar 1941. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Betanntmachung Nr. 4 zu der Anordnung Vp 4 der Neichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Verpackung von Kunstharzlacken.

Auf Grund des 5 2 der Anordnung Vp 4 der Reichs stelle ö. Papier und Verpackungswesen vom 8. Mai 1940 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 168 vom 10. Mai fo40) wird im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten „Chemie“ angeordnet:

Die Hersteller und Lieferer von Ollacken und Phthalat⸗ harzlacken, farblos oder pigmentiert, sowie von Olfarben, die mit einem Lösungsmittel verdünnt sind, das aus Benzin⸗ oder Benzollohlenwasserstoffen oder einem Gemisch beider besteht, sind verpflichtet, diese Erzeugnisse .

in Behälter oder Dosen aus ö. oder in kombinierte Behälter oder Dosen (Boden und Deckel

Schwarzblech, Rumpf Pappe)

abzufüllen. n gilt nur bei Verwendung von Be⸗

Diese Bestimmung hältern ö. 3 bis zu einem Durchmesser von 126 mm.

; 52

Die Bestimmungen des 5 1 finden keine Anwendung bei Lieferungen, die für die Ausfuhr bestimmt 4 soweit nicht die Reichs ftelle für Papier und Verpa ungswesen ein⸗ schränkende Vorschriften erläßt.

83 Die Aufbrauchsfrist für noch vorrätige Blechdosen läuft bis zum 31. März 1941. §8 4

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann in besonders . uc Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung zulassen. Anträge auf Ausnahme⸗ enchmigung sind über die Fachgruppe Lacke an die Reichs⸗ telle für Papier und Verpackungswesen zu richten. 85 Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver= öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. . Berlin, den 15. Februar 1941. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Den r n.

= Preußen. Bekanntmachung. .

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ mund ieh Vermögens vom 26. Mai 13 held gesetzbl. S. 298) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die K kom⸗ munistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (Gesetz amml. S. 207) und dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fuli o33 Reichs⸗ esetzbl. J S. 49) wird das gesamte im Inland befind⸗ iche Vermögen der polnischen inderheitsangehörigen Ignatz von Gostomski, geb. am 5. ue, 18835 in Ulrichsdorf⸗ Abbau, Kreis Bütow, und Ehefrau Marie, geb. Hoppe, ge⸗ boren am 22. Juni 1883 in Peplin, beide zuletzt wohnhaft in Ulrichsdorf⸗Abbau, mit der Maßgabe zugunsten des Preußi⸗

bestimnmten , eine Beihi meinschafts ö. der hindern, da

schen Staatsanzeiger die Gegenstände des bezeichneten Ver⸗ mögens Eigentum des Preu ßis

n Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Köslin, den 12. Februar 1941. Der Regierungspräsident. J. V. von Lücken.

ö Q

Michtamtliches. Mes ber Bertwaltiumg.

Vermögensteuer und Aufbringungsumlage bei Unternehmen, die Beihilfen aus der GSemein⸗

schaftshitfe der Wirtschaft erhalten.

Nach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom

5. Februar 1911 ß Zö4bh 35 Iii) erhalten Unternehmen, die

aus kriegswirtschaftlichen Gründen , e,. worden sind, unter

fe aus . *r Ge⸗ irlschaft. Die Gemeinschaftshilfe soll ver⸗ 4 r Kapital, soweit es ist, während der

önnen von der

ie stillgelegten Unternehmen ih ur Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich tillegung angreifen müssen. Die Finanzämter

Erhebung der Vermögensteuer und der ufbringungsumlage in⸗ . 6 als . auf Vermögen entfallen, das dem still⸗ gelegten

etrieb oder Betriebsteil im h Feststellun 8s zeitpunkt gewidmet war. Dieser Erlaß gilt . die Dauer det Stillegung. Er gilt auch für Steuerbeträge, die noch rückständig sind. Er gilt . J, für die Teilbeträge an Vermögensteuer und Aufbringungsumlage, die nach Einstellung der Beihilfe fällig werden.

.

Mittwoch, 19. Februar: D Donnerstag, 20. Februar: Freitag, 21. Februar:

Dienstag, 18. Februar: . 17. 1 ö K ; . Mittwoch, 19. Februar: Der 8 ldene Dolch. . 18 Uhr

en Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekannt⸗ . dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗

Gunst und Wissem sf chaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 16. bis 24. Februar.

ö Staatsoper.

Montag, 17. Jebrugr: Tos e a. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗

ginn: Ur Uhr.

Dienstag, 18. Februar: Cavallerig ru stieana / Bajazzo.

ikal. Leitung: Lenzer. Beginn; 17 Uhr. ; 6 . e verkaufte Braut. Musikal.

inn: 17 Uhr. . 29 Tr 9 u * do ur. Musikalische Beginn: 1676 Uhr. Boheme. Musikal. Leitung: inn: Uhr. ö. ,,, Carmen. Musikal. Leitung: Schüler.

Sonnabend, 22. . Vegan cs anllhßz in Masken bal. Mutal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.

Leitung: Steeger.

; . Leitung: Jäger. ene

Sonntag, 23. Februar: Ein

ö 24. Jebruar: Die verkaufte Braut. Musikalische ei

tung: Steeger. Beginn: 17 Uhr. Schauspielhaus. . Montag, 17. Februar: König Ottokars Glück und Ende.

inn: 17 Uhr. ; e n g. be gz erst Gittorio Rossi. Beginnt

o ssi. e⸗

Donnerstag, 20. Februar: berst Vittorio ginn: 17 Uhr.

reitag, A. Februar: Der goldene Dolch. Beginn; 18 Uhr. k end, 3 Februar: 8 a vo ur. Beginn: 3 . Sonntag, 23. Februar: Oberst Vittorio Rossi. Beginn

17 Uhr. ; . m n ö König Ottokars Glück und Ende. ö e

ginn: 17 Uhr. Kleines Haus. . Montag, 17. Februar: Tageszeiten d er Liebe. Beginnt

enredou te. Beginn: 17 .

eüredou te. Beginn: 171 U 3 Donnerstag, 20. Februar: Veilchenredoute. Beginn 171 Uhr

reitag, 21. Februar: Veilchenredoute. Beginn:; 177 Uhy. onnabend, 22. Februar: Tageszeiten der Lieb e. Be⸗ ginn: 18 Uhr. Sonntag, 23. Februar: Veilchenredou te. Beginn: 17 Uhr. Montag, 24. Februar: Tageszeiten der Liebe. Beginn 18 Uhr.

18 i . Dienstag, 18. Februar: Veil Mittwoch, 19. Februar: Veil

Aus schüttungen aus dem Anleiheftoct und 5 34 EStG.

Sin Urteil des Reichs finanzhofs.

Der Reichsfinanzhof hat sich, wie in der „Deut chen Steuer⸗ Zeitung“ 6 efü . wird, im Urteil vom 16. Januar 1941 1V 42/40 mit der Frage befaßt ob Ausschüttungen aus dem An⸗ leihestock 5 54 GSi. gell bey ins iz sind. Ver Entscheidung lag der folgende Tatbestand zugrunde: Der Beschwerdeführer aitte im Jahre 1938 aus dem Anleihestock an Gewinnaus⸗ e un en 193 743570 RM überwiesen und in Steuer utscheinen ausgezahlt erhalten. Er hen inn te insoweit die Anwendung des 8 34 EStG. Es handele sich bei den ausgeschütteten Beträgen um Entschädigungen für entgangene Einnahmen an Dividenden für die Zeit ab 1934 (55 24 . 1 i g a und 34 . 2 Ziffer 8 EStG.). Der Reichsfinanzhof hat die Anwendung des 3 34 EStG. auf die Ausschüttungen aus dem Anleihestock ab⸗ elehnt. Ausschüttungen aus dem Anleihestock sind nicht Ent

ädigungen für entgangene Einnahmen. Es handelt sich bei , die nachträgliche Auszahlung vorläufig u üg n tener eträge. Auch einer ber anderen Tatbestände des 53 846 Absatz ?

EStG. kommt nicht in Betracht. Eine ausdehnende Auslegung des 8 34 Cet wird vom Reichsfinanzhof in dem oben . gegn Uxteil ausdrücklich ab⸗ elehnt. 5 J4 Absatz ? EStG. zählt die . er⸗ 5 fend auf, die eine tarifliche Begünstigung genießen, Ein⸗ e. die nicht unter eine der vier Ziffern des 8 34 Absatz? EStG. fallen, können auch dann tariflich nicht begünstigt werden, wenn sie zu mehreren Jahren . und zwangsweise in einem Jahr zusammengefaßt werden. Die Auffassung des Reichsfinanz⸗ ofs, daß 5 34 6. bei den Ausschüttungen aus dem Anleihe⸗ . nicht in Betracht kommt, deckt sich mit dem Standpunkt des eichsministers der Finanzen. 9

Bon der Breslauer Messe.

Messe mit Landmaschinen⸗ on jetzt ein erfreuliches ofes erweiterte Hallen

Die Vorarbeiten für die Breslauer markt vom 21. his 26. ö. eren, Bild. Die dur reigeben de e fläche ist bereits . restlos vergeben, so wiederum die Er⸗ richtung eines Holzbaues erforderlich sein wird. Wie in den Vor⸗ jahren wird auch in diesem Jahr mit I g unn des Reichs⸗ nährstandes eine landwirtschaftliche Lehrschau und die größe Landestierschau durchgeführt werden. Das Generalgouvernement und das ng r, . auch in diesem ahre an der Messe be⸗ teiligt. Von den osteuropäischen Ländern haben Bulgarien

die Slowakei und Ungarn ihre amtliche te,, bereits an⸗ ili ürkei ist mit Sicherheit zu er⸗ gemeldet. Die Beteiligung der Tür ,,

warten. Die Verhandlungen mit Jug imäni⸗ stehen vor einem günstigen Abschluß. e werden italie⸗ nische Exportfirmen auf der Breslauer esse vertreten sein. Einen befonderen Rahmen wird diesmal die oberschlesische Kohlen⸗ und Eischindustrie bilden. Außerdem ist, eine große Gemein chaftsausstellung der Werke des So snowitz⸗Dombrowger ndu⸗ ö vorgesehen. Erstmalig wird sie auch die Textilwirt⸗

chaft an der Breslauer Messe beteiligen.

des Zahlungs⸗ bzw. ö. Verrechnungsverkehrs . berschrift war in Nummer 33 auf eine , g d ,,,. blatt des Militärbefehlshabers . Belgien und Frankreich vom Februar d. J. hingewiesen worden. Am Schlusse der Notiz war ge gt worden, daß für alte Verbind⸗ lichkeiten . Verrechnungsver ö. eingerichtet wird, der über die Emissionsbank in Brüssel und die Banque de France in Paxi rn e , wird. Bei der anschließend erfolgten ,, liner gn n stur e. für die Abrechnung war fälschlich ein urs

„Die Durchführung

lauten.

von 160 belg. Franken 174 franz. Franken angegeben worden, ö. Kurs 33. richtig 100 belg. Franken 144 franz. n

1

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1941. S. 3

a,.

Mm

Kriegs wirtschaft und Kriegsfinanzierung

Reichsbank⸗Vizepräsident Lange über akute Wirtschaftsfragen.

Auf Einladung der Gaupropggandaleitung Hamburg ö am Sonnabendnachmittag der , . der Reichsbank, Kurt Lange, über akute Fragen der . Im Auftrage des verhinderten Gauleiters Reichsstatthalter Karl Kaufmann be⸗

rüßte Sengtor von Allwörden den Redner sowie zahlreiche Ver⸗ reter von Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft.

Präsident Lange ging zunächst auf die alten liberalistischen Methoden in der Wirtschaft ein, bei denen zwei Dinge unbeachtet blieben, zumal die Organisation, die einheitliche Ausrichtung und um anderen die Auswirkungen auf . Gebiet, die ganz er⸗ chütternd waren. Das beste Beispiel biete heute England, wäh⸗ rend Deutschland die Verwirklichung des deutschen ozialismus und die allgemeine Ausrichtung der Wirtschaft auf das Gesamt⸗ wohl durchführe. Der nationalsozialistische Staat 2 die

Staatswirtschaft und die Staatsfinanzwirtschaft ab, und wolle lediglich die Ausrichtung. auf das Gemeinwohl geben. Der Redner ging auf die Finanzierungsmethoden

nach der Machtübernahme in Deutschland und alle damals vorherrschenden Probleme, wie Arbeitslosigkeit und. Nohstoff⸗ mangel, ein und kam auf die Errichtung und Durchführung des Vierjahresplanes zu . en. Bis zum Kriegsbeginn sei die Pro⸗ duktionskapazität in Deutschland um ein Drittel ausgeweitet wor⸗ den. Es seien die kurzfristigen Mittel des Geldmarktes und lang⸗ Ein Kapitalien i fer worden und die Aufgaben zum größten eil von der Wirtschaft selbst bewältigt worden, Bei der allge⸗ meinen. , auf die Erfordernisse des Staates habe es natürlich auch Ausnahmen gegeben, wie zum Beispiel die Reichs⸗ werke „Hermann Göring“. Auf die Kriegsfinanzierung über⸗ ehend, betonte Präsident Lange die Tatsache, daß die Gesamt⸗ osten genau zur Hälfte durch Steuern und andere Mittel, auf⸗ gebracht würden. Er sei überzeugt, daß sich an diesem Verhältnis wichts ändern würde. Um den Grundsatz des Leistungsprinzips in der Wirtschaft zu verankern, werde man nach dem Kriege durch eine Steuerreform die Voraussetzungen dafür schaffen, z wie es jetzt schon bei dem Steuerhilfegesetz für den Osten geschehe. Der Redner führte dann weiter aus, daß auch im weiteren Verlauf des Krieges mit keinen Kriegsanleihen zu rechnen sei.

Anders als im Weltkrieg könnten diesmal mit der ane, prechen⸗

den Mischung von Steuern sowie kurz⸗ und langfristiger Kredit⸗ aufnahme die Staatsausgaben gedeckt werden. Ferner habe man dem Markt eine nach Laufzeit und Verzinsung wohl abgestimmte Auswahl von Kreditpapieren zur Verfügung . t. Auf diesem Wege seien allein im Vorjahr 25 Milliarden Lt. zusätzlich finan= ziert worden. Präsident Lange streifte anschließend die Zinspolitik

mit der allgemeinen Senkung auf . und betonte eindringlich, daß keine Absicht bestehe, in absehbarer Zeit die Zinsen noch weiter zu senken. Denn auch hier 2 es Grenzen, da sonst Störungen in einzelnen Sektoren der Wirtschaft eintreten könnten. Wichtig seien auch die Spareinlagen, die seit Kriegsausbruch ständig ge⸗ wachsen und mit den Giroeinlagen zusammen eine Erhöhung von 8 Mrd. EM erfahren hätten. Es könne . weiteres r n werden, daß Deutschland durch seine vorsorgenden Maßnahmen auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet den Kampf bereits gewonnen habe, zumal auch die Organisation unserer Wirtschaft ohne wesentliche Aenderung oder Störung in den Krieg . nommen werden konnte, im ße zu England mit seinen improvisierten Maßnahmen bei Kriegsbeginn. Durch die Abwen⸗ dung vom Gold als Deckung hätten wir heute eine absolut stabile Währung. Die ö in der bisherigen Form könne ohne Bedenken weiter fortgesetzt werden. Im Vergleich zu 1914 / 18, als eine , , des Notenumlaufs um das Zehnfache ein⸗ trat, bedeute die 25 Bwige Vermehrung, die heute zu verzeichnen sei, , einen großen Erfolg, besonders in Anbetracht des großen Zuwachses von Gebieten und des Bedarfs der Wehrmacht an Zahlungsmitteln. Präsident Lange erkannte im weiteren Ver⸗ kf seiner Ausführungen die Notwendigkeit der Börse für die Aufgabenerfüllung der Wirtschaft absolut an. Man wende sich aber entschieden gegen die früheren Methoden, die es , . ohne viel 3 außerordentlich hohe Gewinne an der Börse zu erzielen. Die Börse ft und solle elastisch bleiben. Abzulehnen 6 aber die sprunghaften Bewegungen nach oben oder unten, ie in ihrer Kursentwicklung weitab von den inneren Werten der Papiere lägen. Die . müsse hier von sich aus eingreifen, sonst werde es die Staatsführung tun.

Der Redner ging zum Schluß seines Vortrages auch auf die . und Preispolitik ein, die naturgemäß kriegsbedingt sei. Erstes Ziel sei aber die Verwirklichung des deutschen Sozialismus da unser Betriebskapital die menschliche Arbeitskraft ist. Hierbei kam der Redner auf die Altersversorgung und den künftigen ozialen Wohnungsbau zu sprechen. Nach dem Kriege müßten

,. und Stagt gemeinsam xationalisieren, um die Kosten hi * en und Menschen freizumachen. Der Staat habe dabei die üührungsaufgabe, und man könne annnehmen, daß dann auch die verschiedenen Zwangsbewirtschaftungen wieder fallen werden. Ohne die Verdienstspanne zu gefährden, müsse man zu einer Preis⸗ senkung kommen, um auf diese Weise das Lohnproblem neu zu estalten. Die i l werde allen ,. der der ich Wirt⸗ ö so große Aufgaben wie noch nie stellen, und hier habe auch esonders Hamburg bei freier wirtschaftlicher Entfaltung unter Staatslenkung in altem Hanseatengeist Ungewöhnliches zu leisten.

Senator von Allwörden dankte dem Redner und betonte die Entschlußfreudigkeit der gesamten hamburgischen Wirtschaft, alle

gestellten Aufgaben zum Gesamtwohle des deutschen Volkes zu meistern. .

Wirtschaft des Auslandes.

Italienisches Gesetz über die Neuordnung der Ein⸗ und Ausfuhr.

Rom, 15. Februar. Das amtliche Gesetzblatt veröffentlicht ein Gesetz über die Neuordnung der Ein⸗ und Ausfuhr. Das Dekret bestimmt, daß der Außenhandelsminister in Uebereinstimmung mit den Ministern für Finanzen, Land⸗ und Forstwirtschaft und . die Korporationen die Ermächtigung besitzt, Organisationen

er Erzeuger, des Handels und der Industrie zu bilden mit dem Zweck, die Ein⸗ und 3 bestimmter Nahrungsmittel, Roh⸗ stoffe und e r err n e zu . oder auch bestimmte Ein⸗ und Ausfuhren diesen oder anderen Organisationen zu übertragen. Der Außenhandelsminister bestimmt weiterhin die Modalitäten und sonstigen Bedingungen für Ein- und Ausfuhr. In Ueber⸗ einstimmung mit anderen Stellen ist der Außenhandelsminister 6 Beschlagnahme von zur Ausfuhr bestimmten Produkten sowie

. und ö ermächtigt, die für die Herstellung

der für die Ausfuhr bestimmten Fabrikate erforderlich sind.

Neuer Start der fran zõsischen Außenhandels⸗ tãtigtłeit.

Paris, 15. Februar. 9m Rahmen der sich , . wieder anbahnenden französischen Außenhandelstätigkeit war die handels⸗ politische Aktivität der letzten Wochen bemerkenswert; so wurde mit Belgien ein Zahlungsabkommen auf der Basis des deutsch⸗ ,, ,. Abkommens geschlossen. it Spanien wird in

adrid über die Erneuerung des am 15. Januar 66 dandelsablommens verhandelt. Zur Zeit befindet sich ferner eine innische Delegation in Paris, Uüm Über die Möglichkeiten des usbaues der Handelsbeziehungen i n beiden Ländern Be⸗ , abzuhalten. it Italien steht die Aufnahme der

erhandlungen über die Weiterführung des während des letzten Viertels 1940 in Kraft gewesenen Abkommens bevor; dabei wird auch die Frage der Einführun den vertraglich festzulegenden Wertgrenzen besprochen werden. Mit Norwegen soll ein Abkommen ab . werden, das den bisher abgeschlossenen Protokollen zwischen Frankreich und Belgien ent⸗ sprechen wird. Das kürzlich mit den Niederlanden abgeschlossene Zahlungsabkommen 83. Protokoll über die Zahlungen wird dem⸗ nächst im Journal Sfficiel veröffentlicht werden. Dieses Pro⸗ tokoll ist dem ,,, , , Protokoll über die Zahlungen ähnlich, hat aber zwei kleinere Abweichungen: Während die Kurs- relation zwischen dem französischen und dem belgischen Franes festgesetzt ist, wird für die Abwicklung mit Holland diese nach der amtlichen Guldennotierung in Berlin festgestellt. Ferner gibt es keinen Unterschied zwischen den laufenden Verbindlichkeiten und den rückständigen Verpflichtungen. ;

ungarische Wirtschafts besprechungen mit Skandinavien.

Budapest, 15. Februar, Ungarn verhändelt zur Zeit mit den 1 Ländern über neue Wirtschaftsabschlüsse. Die erhandlungen mit Dänemark über ein neues Abkommen auf Konipensationsgrundlage mit einem Warxenaustausch von etwa 2 Mill. Kr werden in Kopenhagen geführt werden. Dänemark will Rohstoffe verschiedener Art liefern, während die ungarische Ausfuhr nach Dänemark vor allem elektrische Artikel, Glühlampen, Eisen und Industrieartikel fe e wird. Schweden hatte 1940 eine Ausfuhr nach Ungarn in Höhe von rund 5. Mill. Kr, die sich in der Hauptsache auf ö Kugellager und Stahlwaren er⸗ streckte, während die ungarischen Exporte etwa die gleichen Artikel umfassen wie die Lieferungen nach Dänemark. Die entsprechenden Verhandlungen laufen seit einigen Tagen in Budapest.

Beschlüfse des rumänischen Wirtschaftsrats.

Bukarest, 15. Februar. Unter dem Vorsitz General Antonescus und in Anwesenheit des zuständigen Ressortministers fand ein Wirtschaftsrat statt, in dem u. a. beschlossen wurde, im Minister⸗ räsidium eine Kontrollstelle zu schaffen, die die Durchführung der eschlüsse des Ministerrats verfolgen soll. Eine interministerielle Kommission soll die Vereinheitlichung, der Transportgebühren tudleren. Das Pflügen und die i jahrsaussaat sollen sofort n Angriff genommen werden, sobald das Wetter günstig ist. Die

von Privatkompensationen neben

Verteilung der Traktoren aus Deutschland soll in erster Linie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der kleinen . erfolgen. Das Landwirtschaftsministerium soll Maßnahmen für die Pflege des Obstbaues und die Errichtung von Marmelade⸗ und Dörrobst⸗Fabriken treffen.

Verftärtter Ausfuhrüberschuß im rumänischen

Außenhandel.

Bukarest, 15. Februar. Der rumänische Außenhandel des Jahres 1910 6 b einen Ausfuhrüberschuß von 373 Mrd, Lei gegen 3,19 Mrd. Lei in 1939. Im einzelnen wurden rd. 522 00

lin 1939: 739 900 t Waren im Werte von 27411 (2.891 Mrd. Lei eingeführt und rund 5 374 000 ö t Waren im

erte von 36,783 (26 309) Mrd. Lei . ührt. ,

Im Dezember 1940 ergab die Ausfuhr einen Wert von 2242 Mrd. Lei gegen 2.776 Mrd. Lei im November, während sich die Einfuhr auf 1,430 ( ,556) Mrd. Lei stellte.

Der sinnische Außenhandel im Januar 19g4i.

Helsinki, 16. Fehrugr. Laut Angaben des Statistischen Amtes wies der finnische Außenhandel im Januar eine Einfuhr von 608,3 Mill. Finnmark und eine fin von 243,1 Mill. Finn⸗ mark gegenüber 199, bzw. 163,9 Mill. Finnmark im Januar des Vorjahres aus. Die Vergleichszahlen von 1940 vermitteln kein bf l iges Bild, da um diese Zeit der finnisch⸗sowjetrussische Krieg seinen Höhepunkt erreicht hatte.

Starker Rückgang der argentinischen Ausfuhr. Buenos Aires, 15. Februar. Die argentinische Ausfuhr stellte sich im Januar 1841 im Vergleich mit dem Januar 1939 auf. Cf ,, t im Werte von 100 (183) Mill. e. ,, ing die Ausfuhr bei Getreide um 665, bei Fleisch um 43, bei iger um 29 und bei Butter um 13 8 zurück. Andererseits nahm sie bei Wolle um 46, bei Bergbauprodukten um 51 und bei Kasein um 125 3 zu. 11 . Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ . ö . auf 74,00 RAÆ (am I5. Februar auf 74,00 RA) 1 1

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.

Devisen.

Prag, 15. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗

Mittesturs 1325,70 G., 1328, 30 B., Berlin Zürich 578, 90 G.,

580, 10 B., Oslo 567,60 G., 568, 8o B., Kopenhagen 482,10 G., 483, 10 B., London 98,90 G., 99, 16 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 560,05 B., Stockholm 591,60 G., 5965,80 B., Belgrad 56 04 G., 56, i6 B., Brüssel 399, 6o G., 400, 40 B., Budapest —— Bukarest —, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budape st, 16. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.! Amsterdam 1806,07 —151,40*), Berlin 136,20, Bukarest 3,322, London 13,933, Mailand 1737732, New Jork 345,609, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80, 20, Slowakei 11,56.

) Verrechnungskurs.

London, 15. Februar. (D. N. B. New York 402,50 = 403,50, Paris erlin —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. —, Schweiz 17,0 –— 17,40, Kopenhagen (Freiv. Stockholm 16,85 16,965, Oslo —, Buenos Aires (offiz.) 16,954 - 17,13, Rio de Janeiro Ling sß) Schanghai

Paris, 15. Februar: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. d. .. B.)

Am sterd am, 17. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.! Berlin 765,28 - 75,43, London —, New York 1883/ 1882/9, Paris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 = 43,B71, Helsingfors

7

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Englische: 16 8

der Kommission des

Antimon⸗Regulus . Feinsilber ..

Notierungen Verliner Metallbörfenvorstandes

vom 17. Februar 1941.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Drahtbarren

w 3650

133 Ra für 100 Eg ,

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

—w * 17. Februar 16. Februar Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo) ...... Lägypt. Pfd. Afghanistan (Cabuh. 1060 Afghani 18,9 18,63 18,B,9 18,83 . (Buenos J .

1 1 Pap. ⸗Pes. o, ́ss8 0,592 0,588 O0, 592 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. se. 29 2 Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) ...... 100 Belga 39,96 40, 00 39,96 490,04 Brasilien (Rio de

. 1 Milreis o, 130 O0, 132 O0, 130 O0, 132 Brit. Indien (Bom⸗

bay⸗Caleutta) ..... 100 Rupien Bulgarien (Sofia)ö . 100 Lewa 3,047 3,0653 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗

hagen) ..... . . . ... 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) .. engl. Pfd. Finnland (Helsingki)h. 100 finnl. N. 5,06 507 5,096 5,07 Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,068 2062 2,058 2,062 Holland (Amsterdam

und Rotterdam) .. 100 Gulden 132,57 132,83 132,57 132,83 Iran (Teheran) .... 100 Rials 1459 1451 14,59 14,61 Island (Reykljavits . 100 isl. Er. 38,42 38,50 38,42 38,50. Italien (Rom und

Mailand) ...... .. 100 Lire 1509 13,1 13,09 13,1 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,585 0,587 0,585 C0, 587 Jugoslawien (Bel⸗ *

grab und Jagrebz) . 100 Dinar 5604 5616 5,600 65616 Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. Luxemburg (Luxem⸗

, lob lux. Fr. 9, 99 10,01 9,99 10,01 Neuseeland (Welling⸗

e L neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) .. 100 Kronen 56,16 56,88 56,6 56, Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,09 10,06 10,04 10, Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg 100 Kronen 59,46 59,58 59,45 58,58 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) . 100 Franken 57,869 5801 57,89 58,01 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8, 591 8 509 8, 591 8,609 Spanien (Madrid m. 5 l

Barcelona) J...... 1600 Peseten 23, 56 23,60 23,56 23,60

Südafrik. Union (Pre⸗ .

toria, Johannesbg.) J südafr. Pf. Türkei Istanbuh .. . 1 Hürk. Pfund 1978 1,5982 1,5973 1,9082 Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,984 O0, 0,984 O0, 986 Verein. Staaten von

Amerika (NewYork) 1 Dollar 2,498 2, 2,498 2, 502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich

Australien, Neuseeland ... ...... ..... Britisch⸗Indien e 2222222222

Kanada

Sovereigns ...... 20 Franes⸗Stücke ... Gold⸗ Dollars —— 28 Aegyytische ...... Amerikanische: 1000-5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ... Argentinische ...... Australische wee, Brasilianische Brit.⸗Indische . Bulgarische: 1000 C n, Däãnische: große.. 10 Kr. u. darunter.

222

22

u. darunter Finne, Französische Holländische . ...... Italienische: große

10 Lire u. darunter. Jugoslawische: groß

m, Kanadische ... Luxemburgische Norwegische, 50 Kr.

i Rumãänische: 1000 ei

und 500 Lei ..... Schwedische: große

50 Kr. u. darunter. Schweizer: große

100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr.

u. darunter. ...... Südafr. Union Türktische Ungarische: 100 P.

u. darunter ......

22 «*

222222288 4

1tück IL ägypt. Pfd.

1 Dollar 1Dollar

1 Pap. Peso Laustr. Pfd. 100 Belga . 1Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

Lengl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

L kanad. Doll. 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 00 Frs.

100 Kronen L südafr. Pfd. U türk. Pfund

100 Pengõ

17J. Februar Geld Brief 2038 20,46 16,16 16, 22 41858 4260 439 4411 242 244 2 24 os GsSs6 274 276 30 92 Gos das G18 15 91 46,00 zo 3606 18 90 49, 10 454 (666 ö os 5,07 499 5,601 13273 1332 1307 13, iz 5, 50 8, 62 144 1,545 gos 10 02 S6 89 530) 199 201 80 30 80 562 57, 73 57, 97 i573 58 888 s, 6 4.49 451 134 156 60 78 6102

Geld 989

49696 7912

4 18

z ogs

Anu s lãndische Geibsorten und Banknoten.

Brief 9,91 5, 005 7.928 74,32 2, 102 16. Februar Geld Brief 20,35 20, 16,15 16,2 4,185 4205 4,39 441 2, 42 2, 44 2, 42 2, 44 0,54 0,56 274 2,76 39, 92 40, 0s oMlos G,M1185 45,91 46,09 3,00 3,06 415,90 49, 10 154 456 5,06 5,7 4899 501 132.73 1233,27 1307 1313 5,60 5,63 144 148 9.98 10, S6 88 57, u 199 20 59.30 59 54 57, 7 57,97 57.73 S5 0 S588 ses 449 4381 1,84 1.3860 oo 78 6102