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Reichs und
Staatsanzeiger Nr. 46 vom 24. Februar 1941. S. 2
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tragsstrafe angeben, mit Gründen versehen sein und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß.
t (2) Gegen die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach 3 ⸗ stellung Klage beim Schiedsgericht erheben (6 12). Der Deutsche Salzverband kann im Falle der Nichtzahlung der 2 gleichfalls Klage vor dem Schiedsgericht er⸗ eben.
§512
Das Schiedsgericht
(1) Ueber Klagen wegen Verhängung einer Vertrags⸗ strafe gemäß 11 entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht wird ge⸗ bildet von einem Einzelschiedsrichter, der nach Anhörung der Wirtschaftsgruppe Bergbau von mir bestellt wird.
(2) Soweit nach den Vorschriften der Reichszivilprozeß⸗ ordnung die ordentlichen Gerichte . Mitwirkung in Schieds- oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder Landgericht Berlin zuständig sein.
(3) Der Schiedsrichter entscheidet nach billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.
§13 Abweichende Regelungen
Ich behalte mir vor, von den Vorschriften der 85 1 bis 12 abweichende Regelungen zu treffen.
8 14 Inkrafttreten
(I) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im , . Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
(2) Ich behalte mir vor, sie jederzeit und insbesondere dann aufzuheben, wenn sie durch eine freiwillige Regelung ersetzt werden kann.
Berlin, den 20. Februar 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. J. B: gez Jandfrteh—
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Sünfte Anordnung über die Beschränkung der Herstellung von Schreibmaschinen vom 20. Februar 1941.
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ ö vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 488) ordne ich an:
Die Geltungsdauer meiner Anordnung über die Be⸗ schränkung der Herstellung von Schreibmaschinen vom 43. Ok⸗ tober 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1936) in der Fassung vom 30. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938) wird bis zum 28. Februar 1942 verlängert.
Berlin, den 20. Februar 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
4iszosgige Anleihe des Deutschen Reichs von 1940.
Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Juni 1941 zum Nennwert einzulösenden Schuldver- schreibungen und Schuldbuehforderungen der 4/2ooigen An- leihe des Deutschen Reichs von 1940 ist
die Gruppe 36 gezogen worden.
Die Inhaber der zu dieser Gruppe gehörenden Schuld- verschreibungen werden aufgefordert, die am 1. Juni 1941 fälligen Einlösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuld- verschreibungen und der noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe 1 Nr. 4 bis 20 nebst Erneuerungssehein bei der Reiehs- schuldenkasse in Berlin SMW 68. 9ranienstraße 106—- 1099. 9om 3. Juni 1941 an zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr., an den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, geöffnet.
Die Einlösung geschieht auch bei allen Reiehsbank- anstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können sehon vom 2. Mal 1941 an diesen Stellen eingereieht werden. die sie der Reiehsschuldenkasse zur Prüfung vorzulegen und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 3. Juni 1941 an zu bewirken haben. Der Einsösurgsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Einlösungstag erhoben werden, wenn die Schuldverschreibungen bei ihnen mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden.
Die Sehuldversehreibungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen. zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlieb abgegeben werden.
Mit dem Ablauf des 31, Mai 1941 hört die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.
Die Einlösungsbeträge der gezogenen im Rejchsschuld- buch eingetragenen Forderungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen. so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.
Berlin, den 17. Februar 1941. Reiehsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung. Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen folgender Personen: .
1. Jr. Ernst Israel Som mer, Jude, geb. am
29. Oktober 1888 in Iglau, früher wohnhaft ge⸗ wesen in Karlsbad, Haus „Gea“, derzeit in Eng— land aufhältlich;
2. Heinrich Isragek Bäuml, geb. am 17. Mai 1873 in Luditz, Jude, früher wohnhaft gewesen in Nürn⸗ berg, Lindẽnaststraße 26, später in Sodau bei Karls⸗ bad, derzeit im Protektorat aufhältlich;
3. Dr. Franz Schwacha, Jude, geb. am 13. De⸗ ember 1965 in Karlsbad, früher wohnhaft gewesen ö Karlsbad, Fabian⸗Summer⸗Straße 1084, derzeit in Jugoslawien aufyhältlich; .
4. Stella Schwacha, geb. Schiffler, Jüdin, geb. am 15. Januar 1911 in Karlsbad, früher wohnhaft
ewesen in Karlsbad, ö
tr. 1084, derzeit in Jugoslawien aufhältlich;
5. Helene Sara Hirsch, geb. Kolek, geb. am 3. Ol⸗ tober 1886 in Karlsbad, Jüdin, früher . gewesen in Karlsbad, Haus „British⸗Hotel“, Park⸗ traße, derzeit im Protektorat aufhältlich; 6. Theodor 8 Steiniger, geb. am 19. Oktober 1871 in Falkenau, Jude, früher wohnhaft gewesen in Falkenau, derzeit im Protektorat aufhältlich; 7. Frieda Kraus, geb. Hauschild, Jüdin, geb. am 22. November 1891 in Tachau, früher wohnhaft gewesen in Plan, derzeit unbekannten Aufenthaltes; 8. Isidor Israel Neurath, Jude, geb. am 23. Juli 1872 in Wien, 9. wohnhaft gewesen in Karls⸗ hr en. „Rüdiger“, derzeit im Protektorat auf⸗ ältlich; 9. Anna Sara Neurath, geb. Neurath, geb. am 1. November 1897 in Karlsbad, früher wohnhaft ewesen in Karlsbad, Villa „Rüdiger“, derzeit im er aufhältlich; . 10. Josef Israel Bob ek, Jude, geb. am 9. Dezember 1881 in Mlecie, Kreis Rokhcan, früher wohnhaft . in Neusattl, derzeit unbekannten Aufent⸗ altes; 11. Bernard Isrgel Engl, Jude, geb. am 21. Sep⸗ tember 185656 in hung, früher wohnhaft gewesen in Luditz, derzeit unbekannten Aufenthaltes; 12. Emilie Sara Engl, geb. Feix, Jüdin, geb. am 26. Januar 1859 in Domausnitz, früher wohnhaft . gewesen in Luditz, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit auf Grund der 85 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 123. Mai 1939 — Reichs⸗ gesetzbl. JL S. 11 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 / 389/8810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1959 — III Wi / d Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — ein⸗
gezogen. Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeistelle Karlsbad. J. V.: Dr. Nedwed.
Bekanntmachung. Die Verfügung der Geheimen Staatspolizei — Staatsz⸗ polizeistelle Linz — vom:
18. Juni 1940 — B. Nr. 8150/39 II ElSpi —, ver⸗ öfsentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 145 vom 24. Juni 1940,
16. August 1940 — B. Nr. 3690/40 II E/ Spi — ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 196 vom 22. August 1940,
26. August 1940 — B. Nr. 3688/40 II E/ Spi — ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 202 vom 39. August 1940,
werden dahin richtiggestellt, daß durch diese Verfügungen nicht das gesamte im Deutschen Reich vorhandene, sondern lediglich das innerhalb der ehemaligen österreichischen Staats⸗ grenzen und in den den Reichsgauen Nieder⸗ und Oberdonau eingegliederten sudetendeutschen Gebietsteilen befindliche Ver⸗
mögen einschließlich aller Rechte und Forderungen der
juüdischen Ehepaare .
Franz Israel Seidl, geb. am 21. Juni 1900 in Cinowes, und
Martha Seidl, geb. Benda, geb. am 29. Mai 1904 in Krummau,
Gustav Israel Waldstein, geb. am 1. September 1884, und
Berta Sara Waldstein, geb. Vogl, geb. am J. April 1889,
Leo Israel Löwy, geb. am 16. Juni 1883, und
Emma Sara Lö why, geb. Holzbauer, geb. am 16. September 1894 in Malsching,
zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Herrn Reichsminister der Finanzen, eingezogen wurde. Linz / Donau, den 20. Februar 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. d , e ne r.
Preußen.
4osolge Preußisehs konsolidierte Staatsanleihs von 1940.
Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Juni 1941 zum Nenn wert einzulösenden sSchuldverschrei- bungen der 4 /oigen Preußischen konsolidierten Staatsanleihs von 1940 sind folgende Endzifferngruppen gezogen worden:
03s 117 192 196 201 204 225 382 421 584 664 689 693 777 793 s36 925 942 943 964.
Als ausgelost gelten aus jedem Wertabsehnitt alle Schuldversehreibungen der Anleihe, deren Numiner in den letzten drei Stessen (Hunderter, Zehner und Einer) eine der gezogenen Zifferngruppen hat.
Die Inhaber der ausgelosten Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die am 1. Juni 19411 fälligen Ein- lösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuldverschres- bungen und der noch nicht fässigen Zinsscheine Reihe l Nr. 2 bis 20 nebst Erneuerungsschein bei der Preußischen Staatsschuldenkasse in Berlin Sw 68, Oranienstraße 106.109, oder der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Ber- lin W 8. Markgrafenstraße 38, vom 3. Juni 1941 an zu erheben.
Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Preußischen Regierungshauptkassen und der Staaflichen Kreiskassen in Dorimund. Duisburg, Frankkurt (Main), Hagen, Hamburg-Wandsbek und Wuppertal-Elberfeld. Dis Wertpapiere können sehon vom 2. Mai 1941 an diesen Stellen eingereicht werden., die sie der Preußischen Staatsschulden- kasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren An- weisung die Auszahlung vom 3. Juni 1941 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außer- halb Berlins nur dann mit Sieherheit an diesem Tag er- hoben werden, wenn die Schuldverschreibungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorher eingeliefert werden.
Die Schuldverschreibungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.
Mit dem Ablauf des 31. Mai 1941 hört die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.
Berlin, den 17. Februar 1941. Preußische Staatsschuldenverwaltung.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1993 — RGBl. I S. 293 — in Verbindung mit der Verordnung zur Durch⸗
führung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen
Vermögens vom 31. Mai 1933 — GS. S. 207 — und dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1953 — RGBl. 1 S. 479 — wird das gesamte im Inland befindliche Vermögen der polnischen Min⸗ derheitsangehörigen Marianne Mondry, geb. Schütza, geb. am 17. Juli 1877 in Prondzonka, Kreis Konitz, zuletzt wohn⸗ haft in Adolfsheide, Kreis Bütow, mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger die Gegenstände des bezeichneten Vermögens Eigentum des e n fg Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Köslin, den 21. Februar 1941.
Der Regierungspräsident. J. V.: von Lücken.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Türkische Botschafter in Berlin, Herr Hu srev Gerede, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.
aft steil.
Werkstofforschung und Vierjahresplan.
Professor Dr. Peter A. Thießen, der Direktor des Kaiser⸗Wilhelm⸗Instituts für Chemie und Elektrochemie, hielt vor Vertretern der Prxesse einen interessanten Vortrag über die er fe nne. die durch die Bedürfnisse des Vierjahresplanes in Deutschland angeregt worden ist. Wie wichtig in der Metall⸗ ewinnung solche anregungen sein können, zeigte er an ver⸗ ö. Beispielen. Den Hüttenleuten wurde 1. nicht mit Inrecht nachgesagt, daß sie . als die Bauern sind. Tatsächlich erweist sich heute die Durcharbeitung von Hütten⸗ schlacken als sehr lohnend bej der Gewinnung von Kupfer und anderen Metallen. Die Arbeit unserer * er hat hier und auf anderen Gebieten die Ausbeute und auch die Güte ganz wesentlich gesteigert. Die Anwendung der neuesten n cke lichen Hilfsmittel, beispielsweise der Röntgenstrahlen und des Ultramikroskops, leistet hier große Dienste, denn jedem Ge⸗
eam / vg ch Ambeit u Adnet mt un,
stalten 6 das Erkennen vorausgehen. Auf diese Weise erkennt
man, wie die Belastung auf die innere Struktur eines Körpers in seinen verschiedenen Teilen wirkt, und man kommt sg zu der , die sich als die zweckmäßigste erweist. Für den ienst am Vierjahresplan hat die deutsche Werkstofforschung heute eine breite und tiefe erkenntnismäßige Grundlage gefunden.
Der Uebergang * den Leichtmetallen in ständig steigendem Maße ist nicht eine Notmaßnahme, sondern sie ergibt sich aus den gesteigerten . an die Ve rkftoffe. Das wird schon da⸗ durch bestätigt, baß Amerika und andere rohstoffreiche Länder ihre
orscherarbeit auf das ech Gebiet ausdehnen. Das gilt auch ür Magnesium, für synthetischen Gummi, Spinnstoffe und andere neue Werkstoffe. Um en e Buna mit allen Eigenschaften auszustatten, die man vom Gummi verlangt, mußte der Atom⸗ aufbau des , , . Gummis genau erf t werden. Da kam man dann bald an die Grenze, die sich die Natur beim Gummi gesetzt hatte. Wenn der Mensch nun aber Gummi selber macht, dann verlangt er von ihm auch Ei enschaften, die der natürliche Gummi nicht hat. Der Forscher bekommt das fertig und übertrifft auf diese Weise die Natur. Bei den synthetischen Fasern, die die natürlichen in mancher Beziehung übertreffen, wurde zuerst darüber geklagt, daß sie nicht wasch⸗ und kochfest 36 Aufgabe der S* ig war es, die Molekülzusammen⸗ etzung so zu gestalten, daß kein Wafsser in die Faser ein⸗ dringen kann.
Schon aus diesen Beispielen . sich, daß die deutsche Wissenschaft und Forschung sich den Bedürfnissen der Praxis nicht verschließt und sich um die täglichen Sorgen der Technik kümmert. Trotzdem ist unsere deutsche Forschung nicht so zweckgebunden, wie die in manchen anderen Ländern. Es wurde von dem Vortragenden als ein großer Gewinn per chnet, daß von autoritativer Stelle, nämlich von Reichsleiter Rosenberg, ausdrücklich der Grundsatz anerkannt wurde, daß neben der Zweckforschung auch die freie
96 ung mit allen Mitteln zu fördern . In diesem Gleich⸗ . . wischen beiden Forscherzielen liege die Rechtfertigung i. alle ö ertätigkeit.
—
best
wesen sei
Gesundung des wirtschaft In Finnland, wie uberhaupt im Norden,
die der materiellen und geistigen
inmstande be die Probleme Europas und die des 6 lösen, denn in der Praxis habe er eine planlose und system⸗
Reichs- und Staatsanzeiger Nr 46 vom 24 Februar 1941. 8. 3
Belgien, Bulgarien und Jugoslawien auf der Neichsmesse Leipzig.
Der Antwerpener Hafen und das Belgische Wirtschafts⸗ ministerium werden an der kommenden Reichsmesse ern in im Frühjahr 1941, wie seit Jahren, teilnehmen und einen Ueberblick über die Leistungsfähigkeit des Antwerpener Hafens neben allge—⸗ meinen Unterrichtungsmöglichkeiten über die belgische Wirt⸗ schaft bieten.
Innerhalb, der Auslandsausstellungen nimmt Bulgarien wiederum einen großen Raum ein. In einer eindrucksvollen Dar⸗ stellung werden von der „Königlich , Direktion für irn harder die wichtigsten Exportprodukte des Landes heraus⸗ gestellt. Bei diesen handelt es sich in erster Linie um 5. der bulgarischen Landwirtschaft, wie Eier, Butter, Käse, Gemüse, Honig, Fer . sowie Knoblauchmehl, Konserven und Bettfedern. Der bulgarische Tabak und die Weine verschiedener Lagen ergänzen
das Angebot, das im übrigen noch Erze, ätherische Oele, Leder und Häute, Pelzwaren, Heilpflanzen u. a. m. umfaßt. Die Erzeug⸗ nisse der bulgarischen Heimindustrie werden sowohl in der Kollektivausstellung der Außenhandelsdirektion als auch in einer besonderen, ebenfalls im Ring⸗Meßhaus durchgeführten Aus⸗ stellung des Verbandes der bulgarischen Exporteure für Heim⸗ industrie⸗Erzeugnisse angeboten.
Die jugoslawische Wirtschaft wird durch eine Kollektiv⸗ ausstellung des Kgl Ministeriums für Handel und Industrie in Erscheinung treten In der wirkungsvoll aufgebauten Kollektiv⸗ ausstellung werden wichtige Rohstoffe, Landesprodukte und Fertig⸗ erzeugnisse angeboten. So gelangen u. a. Erze, Hölzer, Getreide, Huͤlsenfrüchte, Qbst, Bastfasern, Flachs, Borsten und Tierhaare zur — Die Fertigwaren umfassen Teppiche, Stickereien, Spitzen, panken, Lederwaren und andere kunstgewerbliche Arbeiten.
Wirtschaft des Muslandes.
Srrichtung der holländischen Wirtschaftsfront.
Amsterdam, 24. Februar. . Utrechter Gebäude für Künste und Wissenschaften im Rahmen einer Versammlung, an der einige Hundert am holländischen Wirtschaftsleben inkeressierter Personen teilnahmen, die hollän— dische Wirtschaftsfront errichtet. ei dieser Gelegenheit ergriff ihr Leiter, Ing. van der Vegte, das Wort un führte u. a. aus, daß nunmehr neben einen Verband der holländischen Arbeiter und einen Verband der Landwirte die neue Wirt— schaftsfrent trete, die im engen Zusammenhang mit dem hollän⸗ dischen Mittelstand arbeite. Diese
der Niederlande vorbereiten. Ein enges kameradschaftliches Ver- hältnis solle zwischen den Mitgliedern der Wirtschaftsfront und den entsprechenden Organisatiönen der Arbeiter und Bauern entstehen. Die Organisation der niederländischen Wirtschaft müsse eine Zusamnienfassung des gesamten wirtschaftlichen Lebens des Landes darstellen. Zu diesem Zwecke würden unter⸗ geordnete Fachgruppen gebildet, die sich harmonisch in das Ganze eingliederten. Jede Fachgruppe sei auf sich selbst gestellt und bilde nach außen eine abgeschlossene Einheit. Sie arbeite nach Nichtlinien, die von den Behörden aufgestellt würden. Jeder Unternehmer des Landes müsse in Zukunft der Organisation
der holländischen Wirtschaft angehören und in vollem Umfange
in ihrem Rahmen mitarbeiten.
Sinnlands Stellung zur wirtschaftlichen Neuordnung Guropas.
LSelsinki, 22. ga Mit der Frage „Wie steht Finnland einer wirtschaftlichen Neuordnung Europas gegenüber?“ hefaßt sich die „Finnische Handelsrundschau“, die Zeitschrift des finni⸗ chen i , ,. Die allgemeine Richtung der Antwort sieht der , n. des Leitaufsatzes in der volkswirt⸗ schaftlichen Struktur Finnlands, die einen umfangreichen Waren⸗ austausch mit anderen Ländern voraussetzt, weil Finnland selbst nur einen geringen Teil der Erzeugung in? auf eigenen Roh⸗ ,. aufgebauten Industrie verbrauchen könne und , .
mmte Lebensmittel, Rohstoffe, aschinen und verschiedene Fertigwgren anderswo beziehen müsse. Die für eine solche Volks⸗ wirtschaft notwendigen ärkte waren vor dem Kriege nur in
geringem Maße vorhanden . namentlich in Kontinental⸗ ge
europa, das in durch unzäh ge e n voneinander ge⸗ rößere Wirtschaftsgebiete aufgeteilt ge⸗
Finnland habe unter diesem Zustand, mehr als andere Länder gelitten. Es sei daher nur natürlich, daß von finnischer Seite alle e , , n und Maßnahmen, die eine ichen Austausches zwischen den Völkern
Ziele haben, mit allen Mitteln unterstützt werden. ebe man dem Ge⸗ danken der Neuordnung den Inhalt, daß jedem Volk die Ent⸗ wicklung seiner Produktion innerhalb der natürlichen Grenzen, ovaussetzung des Landes ent⸗ rec en, gesichert werden müßte. Nach dieser Betrachtung stellt as Blatt fest, daß der Liberalismus in seiner alten Form nicht elthandels
trennte kleinere und
Europas .
ose Ausbeutung der wirtschaftlichen Kraftquellen der Völker durch Konjunkturmaßnahmen betrieben. Es sei für Finnland als ein vom Außenhandel entscheidend abhängiges Land äußerst wichtig, daß der bisherige anarchische Zustand im Welthandel und in der Weltproduktion einem rationellen System Platz mache.
Die ZJörderung der nationalwichtigen Industrie
in Spanien. .
Madrid, 22. Februar. Durch das Gesetz vom 24. Oktober 1939 hatte sich der 6 . Stgat die Möglichkeit geschaffen, der natio⸗ nalwichtigen Industrie, die an Stelle der devisenraubenden Ein⸗ fuhr die einheimische Erzeugung fördern soll, besondere Erleichte⸗ rungen zu gewähren. Nach der bisher von der Regierung ge⸗ übten Praxis werden , , nur ganze , ,, ,. und später die einzelnen Unternehmen dieser Gruppe, sofern sie
die Voraussetzungen für eine entsprechende Klassifizierung gemäß
den , erfüllen, als „nationalwichtig“ erklärt. Seit der Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 24. Oktober 1939 sind vier ,,,, als national⸗ ig lfß erklärt worden, nämlich; 1. die Herstellung künstlicher Textilfasern, 2. die Stickstoff⸗Gewinnung, 3. die Schaffung einer eigenen Automobil⸗Industrie und 4. die Herstellung von Holz— gas⸗Anlagen.
1 / ä 77777
Die Glektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 9 ö. . auf 74,00 RMA (am 22. Februar auf 74,00 RA) ür g.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten.
Devisen.
Prag, 22. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittellurs 1325,10 G., 1328, 30 B.,. Berlin * — Zurich 58, 9 G., 580, 10 B., Oslo 567660 G., B68, 80 B., Kopenhagen 482, 10 G. 1483.10 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65 G., 236, 00 B. Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,92 B., Paris Io, ß C, sh ds C., Etockhdim. Hol, G., obs, s Br, Helgrat ö6,o4 G., S6, 6 V., Brüsffel 399, 60 G., 406,40 B., Budapest —, Bularest =, Söfia zo. 47 ö., Zo, 53 B., Athen zo, Ss G., o, gg B
Bud ape st, 22. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengb.! Amsterdam 180,974 — 1851, 40*), Berlin 136,20, Bukarest 3 London 1392, Mailand 177732, New Jork 345,60, Paris 6, sl, Prag 13 635, Sofia 415,50, Zürich so, 2. Slowakei 11,8.
* Vertechnun sturz.
London 24. Februar. (D. N. B.) New York 402, 509 403,50, Paris — —, Berlin — — Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 — 4,47, Amsterdam — — Brüssel — — , Italien (Freiv. — — Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv) — — Stockholm 16,856 — 16, 95, Oslo „Buenos Aires (offiz. 16,9568 — 17,13, Rio de Janeiro linofftz.· — — Schanghai — —
— —
— —
Front müsse eine zweckmäßige Organisation und Ordnung des nichtagrarischen Betriebslebens
Am Sonnabend wurde im
Börse bleibt bis auf weiteres
(D. N. B.) Amtlich. Berlin
Paris, 22. Februar: geschlossen. (D. N. B.) Am sterdam, 24. Februar.
75, 28—-— 15,438, London — —, New York 1883/16 — 1880/1, Paris , Brusfel Zo, 1. = 30, y, Schweiz a3, 66 3, nn, Kälfingfors 3,81— 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid — —, Oslo — —,
Kopenhagen —, —, Stockholm 44,81 - 44,90, Prag —, —.
Zürich, 22. Februar. Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.)
Kopenhagen, 22. Februar. (D. N. B.) London 20,88, New Hork 518,00, Berlin ——, Paris 11,75, Antwerpen 83,06, Zürich 120,85, Rom 26,30, Amsterdam 275,25, Stockholm 123,45, Oslo 117,865, Helsingfors 10,ü62, Prag — —, Madrid — —, Warschau — —.
Stockholm, 22. Februar. (D. N. B. London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9g, 00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97, so B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., S1, 25 B.,
Oslo 965,35 G., 965,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,85 G., 8,59 B., Rom 21,15 G., 21,35 B., Prag — — Madrid — —, Warschau — —.
Oslo, 21. Februar. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 9, 00 B., New Pork 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam — —, Zürich 101,50 G., 102,00 B., . 8, 109 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B.,
tockholm 104,55 G., 166,10 B., Kopenhagen 84,80 G., S6, 00 B., Nom 22,10 G., 23, 00 B., Prag — —, . — —.
Mos kau, 11. Februar. (D. N. B.) New York 5, 30, London 21,36, Brüssel 84,8o, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 125, 12, Berlin 212,06.
London, 22. Februar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen. . .
Wertyayiere.
Frankfurt a. M., 22. Februar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 158, 50, Aschaffenburger Buntpapier 114,50, Buderus Eisen — —, Cement Heibelberg 193,00, Deutsche Gold u. Silber 297, 00, Deutsche Linoleum — —, Eßlinger Maschinen 166,00, Felten u. Guilleaume 198,90, Ph. Holzmann 251,50, Gebr. Jung⸗ hans — —, Lahmeyer 16855, Laurahütte — —, Mainkraftwerke 120,90, Rütgerswerke 200,06, Voigt u. Häffner — —, Zellstoff Waldhof 180,50.
Hamburg, 22. Februar. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 146,75, Vereinsbank 166 96, amburger Hochbahn 124,00, n ,, Paketf. 1225/9, amburg⸗Südamerika — —,
ordd.
Harburger Gummi 260,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea Btavi 32,06.
Kren, z3. Februar. (D. N. B.) 405 Ndöst. Lds. Anl. 1940 101,40, 499 Oberöst. Lbs. Anl. 1540 151,40, 40 Steier- mark Lds.⸗Anl. 1940 101,25, 4 Wien 1940 10138, Donau- Dampfsch. - Gesellschaft 55, 00 K., A. E. G. Union Lit. Aà — —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 118,00, Brau⸗AG. Oesterreich 344,50, Brown⸗Boveri — — Egydyer Eisen u. Stahl 195,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. 33,00 K., Enzesfelder Metall —— Felten⸗Guilleaume — —, Gummi Semperit 221,00, genf; ute ⸗Textil 148,09), Kabel ⸗ und Drahtind. — —
app⸗Finze AG. 109,00, Leipnik⸗Lundb. 610,900, Leykam⸗Josefs⸗ thal 76,00, Neusiedler AG. 13800, Perlmooser Kalk 235,00, Schrauben⸗Schmiedew. 163,00 K., Siemens⸗Schuckert ——, Simme⸗ ringer Msch. 130,99, „Solo“ Zündwaren 156,25, Steirische Magnesit — —, Steirische Wasserkraft 171,00, Steyr ⸗Daimler⸗ Puch 127,00, Steyrermühl Papier 65,00, Veitscher Magnesit — — Waagner⸗Birs 142,00 Wienerberger Ziegel — —.
. Brie ndr Protektorats werte, 22. Februar. (D. N. B.) ,, Bank 62,90, Dux Bodenbacher Eisenbahn — —, Ferdinands Nordbahn — —, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 26, 00, Westböhm. Bergbau ⸗-Aktienverein 127, 50, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 58, 00 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 121,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 398,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗ Neudeck 2, 00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 205,26, Heinrichsthaler Papierfabrik s1, 75 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck- fabr. A. G. 49,75, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. S9, 00 K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 4400, 4799 Dux-Bodenbacher Prior.⸗Anl. 18901 — —, 49, Dux⸗Bodenbacher Prior. ⸗Anl. 1893 8. 85 K., Königshofer Zement 320,00, Poldi⸗Hütte — —, Berg⸗ und Hüttenwerksges. — —, Ringhoffer Tatra 252,00. Renten: 4x 90 Mährisch Landesanleihen 1911 9,85, 49, Pilsen Stadtanleihen = 4 Pilsen Stadtanl. ——, SY Prager Anleihe 9,65, 499 Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig7 — —, 495 Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen ——, 495 Böhm. Landesbank Komm. ⸗Schuldsch. ——, 49 Böhm. Landsbank Meliorationssch. — — 490 Pfandbr. Mahr. Sparkasse — —, 4M 39 Pfandbr. Mähr. Sparkasse — —, 499 Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. — 420 Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. — —, 4 MYR Zivnostensta Bank Schuldv. 9, 0. — K. — Kasse.
Am sterdam, 22. Februar. (D. N. B. A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 49 Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 98, 50, 499 do. S. IL ohne Steuererleicht. gaö5s, 4 90 do. S. II mit Steuererleicht. 98,50, 499 do. 1941 mit Steuererleicht. 966. .*, 5 ve es, Dt. Relchsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. — —, 51299 do. mit Kettenerkl. ——. 2. Aktien: Allgemeene Kunstziide Unie (AKu.) 97*½, *), Philips Gloeilampen- fabrieken 1965,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 110,90, Anaconda Copper Mining 27, Bethlehem Steel Corp. 818 *), Republie Steel Corp. 2530,59), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleum⸗ bronnen i. Ned. Ind. 223, 00*), Shell Union 11853*), Nederlandsche Scheepvaart Unie 160,50, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 244,50, Handelsvereenig. „Amsterdam“ (SH VA.) 397, 00, Senembah Mij. 192,59). B. Kassapapiere: l. Anleihen: 76 Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. — —, 709 do. mit Kettenerkl. — —, 495 Golddiskontbank pref. ——. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 145,00, Internat. Viscose Comp. 67,00, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 85,00, Rotterdamsche Droogdok Hil. — — Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 135,00, All⸗
emeine Elektrizitätsgesellschaft ——, J. G. Farben Zertifikate — —,
o. Original — —, Nederl.⸗»Indische Spoorweg Mij. 50, 15, Koninkl. Nederl. , , en Staalfabr. 128 50, Deli Maatschappij 226,00, Heineken's Bierbrouwerisj Mij. 184,00 G., 185,00 B., Gebr. Storck K Co. 148, 00, Wilton -Feijenoord 163,76, Nederlandsche Wol Maat⸗ schappij = , Holl. Amerika⸗Linie 110,25, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 110,26, De Maas 116,00. — * Mittel.
— , —
loyd 126,50 B., Dynamit Nobel 105,50, Guano 120,00,
vom 24. Februar 1941.
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,
99 oo in Blöcken
. .
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
99 00 Reinnickel, 8 — 99 0/9
Antimon⸗Regulus ...
Feinsilber. ....
133 137
—
35,50 38 So
REM für 100 Eg
*. . n. .
412 —— 9 8
In Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. unh Faro) Afghanistan (Kabul), Argentinien (Buenos R,, Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen) ...... Brasilien (Rio de Jane n), Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) ..... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ ae,, ö. England (London) .. Finnland (Helsinki). . Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... sland (Reykjavik). talien (Rom und Mailand; 3 (Tokio u. Kobe) ugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Luxemburg (Luxem⸗ , Neuseeland (Welling⸗ ,, Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) ..
Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u.
Barcelona) . ...... Südafrit. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.)
Verein. Staaten von
Amerika (NewYorh
I00 Gulden
1ẽgyyt. Pfd.
100 Afghani
1 Pap. Pes. Laustr. Pfd.
100 Belga 1Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen U engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Rials L100 isl. Kr.
100 Lire 19Yen
100 Dinar Lkanad. Doll.
100 lux. Fr. Lneuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 slow. Kr.
100 Peseten
L südafr. Pf. türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1UDollar
24. Februar 22. Februar Geld Bries Geld Brief 1870 18,s3 1879 1s, 83 o, 588 0,592 0,588 C0,ᷣ92 39, 98 40,09 39,56 40,04 o, 30 0,132 O, 1309 O, 132 3, 047 3,053 3,047 3,053 418,21 68,31 48,21 48,31 5, os 5o7 5, os 6.07 2, 58 2062 2,058 2,062 132,57 132,83 132,57 132383 14,59 14561 1459 14,5651 z8, 42 38,50 38,42 38,50 13,09 13,1 1309 13, 11 0,586 O,6s87 06585 06s? 5, 50 5,616 5,504 5,3516 9,99 10,01 9,99 10,01 56,136 56,88 56.76 86,88 1004 10,06 1004 1006 59, 46 59,58 59,45 59,58 57,89 58, oM 57,39 58,01 s, 591 s, 609 s8,5s91 8,5609 23,56 23,50 23,56 23,60 1978 15982 19738 1,982 o, 9843 O,986 O, 984 0,986 2,498 2,502 2,498 2,502
Geld Brief
n Aegypten, Südafrik. Union.. 9, 8ñ 9, 91
ranreich. . 4,995 5,095
Australien, Neuseeland .. ...... ..... 7,912 7, 928 Britisch⸗Indien e 74,18 74, 32 Kanada 222 cee eeeeeeeeeeeee s- 2, 098 2, 1 2
Ausländische Geldsorten und Banknoten. 24. Februar 22. Februar Geld Brief Geld Brief
Sovereigns ...... Notiz 20,8 20,46 20,38 20,46
2 e, n . für 16,6 1622 16,6 1622 old⸗Dollars ...... 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205
e n. ..... L ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 441
merikanische:
1000–5 Dollar . 1 Dollar 2,42 2,44 2,42 2,44 2 und 1 Dollar... 1 Dollar 2, 42 2444 2,42 2.4 Argentinische ...... 1 Pap. Peso 0,54 056 6054 0,56 Australische ...... JLaustr. Pfd. 2,74 2, 76 2, 74 2,76 Belgische ...... 100 Belga . 39,92 40,8 39,92 40,08 Brasilianische ...... 1Milreis o, 196 O, 15 O0, 196 O0, 115 , ,,, 100 Rupien 45,901 46,099 45,91 46,09
zulgarische:
ö 100 Lewa 3,00 3,06 3,04 3.06 Dänische: große.. 100 Kronen — — — —
10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,90 49,10 4890 49,10 Englische: 10 8
u. darunter ...... L engl. Pfd. 4,54 4,56 454 456 Finnische ..... .... 100 finnl. M. 5,08 5,067 5, 05 5. 07 Französische ... .... 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5.01 or n . 100 Gulden 1382.73 133 27 132,73 13327 Italienische: große . 100 Lire — — — —
. 100 Sire 1307 1313 1307 13.13 Jugoslawische: große 100 Dinar — — — —
. 100 Dinar 5,50 5,62 5,60 5, 62 Kanadische ..... L kanad. Doll. 1,44 1,46 1,44 146 , , ; X. 100 lux. Fr. d. os 1002 g, 98 10,02
orwegische,
n ,, 100 Kronen 56,89 57,11 5689 57,1 Rumãänische: 1000 ei
und 506 Lei ..... 100 gei 199 201 1,09 201 Schwedische: große 100 Kronen — — — —
50 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59 30 59,54 59330 3934 Schweizer: große 100 Frs. 57,713 5797 57, 57,907
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 57,7 oy, 97 57, 8 57.97 Slowakische: 20 Kr.
n. Darunter 100 slow. Kr. 8, 58 8. 62 8.58 8, 82 Südafr. Union L südafr. Pfd. 4,49 4351 449 4151 n 6 ? IL türk. Pfund 1,84 1, S6 1, S. 186
ngarische: P.
u. darunter ...... . Pengs 60,18 61, 6078 61, oz
.
.
1 866 wa 1.