Neichs. und Staatsanzeiger Nr. 47 vom 25. Februar 1941. S. 4
6. J. 1958. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Vandgerichts in Graudenz auf den 23. April 1941, 10 Uhr, Zimmer
H Nr. 43, mit der Aufforderung, sich durch
ö einen bei diesem Gericht zugelassenen ;. Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗
tigten vertreten zu lassen. Graudenz, den 18. Februar 1911.
Die Geschaftsftelle des Landgerichts.
50030] Oeffentliche Zustellung.
Die Hausgehilfin Albertine Hedwig Siwy geb. Konieezny in Leipzig , Karolinenstraße 14, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Hanus in Katto⸗ witz, klagt gegen den Ehemann, Berg⸗ arbeiter Johann Siwy (Siwa) aus Königshütte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung und Schul⸗ digerklärung des Beklagten gemäß ö 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7 Zivilkammer des Landgerichts; in
83 Kattowitz auf den 18. April 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 18. Februar 1941.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
lõ00ß2] Bekanntmachung.
416 592/460. — Die am 8. 4. 1939 in Bremen geborene Adelheid Weiß klagt gegen den am J. 7. 1915 in
riedeberg (Neumark) geborenen Kraft⸗ ahrer Wülli Pohl, zuletzt wohnhaft in
zeumünster, Tungendorfer Str. 9, eh unbekannten Aufenthalts, mit dem
ntrage, zu erkennen; 1. Es wird fest⸗ 6. daß der Beklagte als der Vater des Kindes Adelheid Weiß, geb, 8 4 1939 in Bremen, gemäß 5 1717 BGB. gilt. 2. Der Beklagte hat an das oben genannte Kind für die Zeit vom 8. 4. 1959 bis zum 7. 4. 1955 eine Rente von 378 RM jährlich, viertel⸗ jährlich im voraus zahlbar, zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Dieses Urteil ist hin⸗ sichtlich des Zahlungsanspruches vor⸗ läufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhondlung dieses Rechtastreits ist Termin vor dem hiesigen Amtsgericht, Boostedter Straße 26, Zimmer 18, auf den 9. April 1941, 9 Uhr, be⸗ 1. Zu diesem Termin wird der
eklagte hierdurch geladen.
RNeumünster, den 21. Februar 1941.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
50033 Anordnung. .
Gemäß §5 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird der Wirtschafts⸗ prüfer Karl Eigenhüller, Nürn⸗ berg⸗A., Königstraße 2, als Treu⸗ häunder für die Veräußerung des Ver⸗ mögens der Firmg „Heinrich Arld Verpächterin“ offene Handelsgesell⸗ schaft in Nürnberg (Inhaber; Sig⸗ mund Israel Rau, nunmehr in Austra⸗ lien, Dr. Ignaz Mareussohn, nunmehr in St. Gallen (Schweiz), und Ida Schloß, nunmehr in Heiden Schweiz), ferner als Treuhänder für die Ver⸗ äußerung des Anwesens Wilhelm⸗ Späth⸗Straße Nr. 5 in Nürnberg, Pl. Nr. 104 der Steuerge meinde Glais⸗ hammer (Eigentümer: Sigmund Israel Rau und Ida Schloß) mit sofortiger Wirksamkeit bestellt. Die. Kosten . treuhänderischen Tätigkeit fallen, so⸗ weit es sich um die Veräußerung des Vermögens der Firma „Heinrich Arld Verpächterin“ handelt, Sigmund Israel Rau, Dr. Ignaz Mareussohn und Ida 6 und, soweit es sich um die Ver⸗ außerung des Anwesens Vilhelm= Späth⸗Straße Nr. 5 in Nürnberg handelt, Sigmund Isrgel Rau un Ida Schloß zur Last. Die Genannten haben auch die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders zu kragen, und zwar die Inhaber der Firma „Heinrich Arld Verpächterin“ zur einen und die Eigentümer des An⸗ wesens Wilhelm⸗Späth⸗Straße in Nürnberg zur anderen Hälfte. Die Fest⸗ setzung der Vergütung des Treu⸗ händers und der Höhe der ihm zu er⸗ stattenden Auslagen erfolgt nach Ab⸗ schluß der treuhänderischen Tätigkeit durch den Regierungspräsidenten. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 10 Re nebst einem Zuschlag von 20 angesetzt. Gegen diese Anord⸗ nung steht den Inhabern der Firma „Heinrich Arld Verpächterin“ und den Eigentümern des Anwesens Wilhelm⸗ Späth-Straße Nr. 5 in Nürnberg binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Beschwerde an, den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidenten in Ansbach ein⸗ zulegen.
Ansbach, 15. Februar 1941.
Der Regierungspräsident. J. V.: Hetzel.
50034 Anordnung. Eigentümer des Anwesens Hs. Nr, 11 an der Mathildenstraße in Nürnber (Stgde. Rennweg Pl.-Nr. Z3i / za) sin in ef seg Gütergemeinschaft: 1. Aufochs, Paulina Sara, geb. Nuß⸗
Nürnberg, Kurt Israel,
k Kaufmann,;
afrika.
mögens vom 3
den genannten
wesen längstens
äußerung hat zu
Nürnberg⸗Fürth, Dr.
gleichen Frist beim
Nürnberg ö 5 8 der VO. v. 3.
haben die
kanntgabe im Reichs⸗
Staatsanzeiger
.
50036
äußerung des
als Treuhänder bestellt.
am 19. 4. 1939 polizeilich abgemeldet ; nach Berlin, Uhlandstr. 40 41, Jetzt un- Schweinfurt zu bekannten Aufenthalts, 2. Kaufmann, Nürnberg, Kaulbachplatz 9 am 24 . pal eillch na ord⸗ esien, 3. 1 ö . . früher in Nürn⸗ Hugo,. in Heli — ö,, , t h aß 8 nd Y der VO. T. Ant, Ih Sachs, Fanny, in Mellxich= Hen fes bi un tadi ir. D. Ant, h Sachs, Selma, in Mellrichstadt zu i/a id. Ant. Weimar, den 21. Februar 1941. Hischẽ Wirtschafts⸗
erg wohnhaft, jetzt in Kapstadt / Süd⸗ g
ü Einsatz des jüdischen Ver⸗= s ,, . S. 1799, wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Justiz j Anwesenseigentümern aufgegeben, das ihnen gehörende An⸗ i innerhalb Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu veräußern. Die Ver⸗ erfolgen im Be⸗ nehmen mit dem Herrn Polizeipräsi⸗
6, 3. . Veräußerungsvertrag ist innerhalb der
Obe rbürger⸗ Verordnung meister der Stadt der Reichsparteitage
12. 1938 einzu⸗
und Preuß. Beschwerde HJ n zu. ; ie Beschwerde wäre riftlich oder d I ft zu Niederschrift) beim Regierungspräsi⸗ äußerung und Abwicklung J denten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 17. Februar 1941. Der Regierungspräsident. Hetzel.
Bekanntmachung.
VI B VI 2044. 12/40. Auf Grund von S8 23, 3 und 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom
buch eingetragen: a) Sachs,
Au fochs, H
Kaulbachplatz 9 wohnhaft, tümer dieser Grundstücke sind im Grund=
Leon, in
16 id. Ant, b) Sachs, ermann, in Groß Salze zun / id. Ant,
früher in . Sachs, Georg, in Groß Salze zu 16
wohnhaft, i
Ant., d) Sachs, Siegmund, in Groß
bgemeldet Salze zu i id. Ant, e Sachs, Moritz, n in Themar 8 i, ib. Ant, ) Sachs, ü e id. Ant.,
lzig zu ill
Der Thüri minister
5
eines
19, 1200120, 1200121
ird eine und Bohsez, Wiese, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Be⸗ Ganronz an K an einen ; ; ; ewerber zu einem ange⸗ tümern binnen zwei Wochen nach Be⸗ meffenen Preis zu ,. ern. diesem Auftrag innerhalb der genannten erfolgt die Be⸗ tellung eines Treuhanbers der die Ver⸗
an, den Frist nicht entsprechen
in Niederdonau.
50038
änder für die
Wiesbaden, den 19. Der Regierungspräsid J. V.: Dr. F aust.
Straße 32, ass r erwaltung bzw. die gezo Veräußerung des Grundstücks Frankfurt
50037] Veräußerungsauftrag. Ich gebe der Jüdin a, 6 denten und Leiter der Staatspolizei . ,, . ten nf hen auf Grund des § 6 der über den Einsatz des jüdi⸗ , ; l . 14 EG. auf, den w ⸗Antei Genehmigung nach ö 6 e gig . ; ; . ied. Oesterr. Landtafel E. 3. 27 in der reichen. Die Kosten dieser Anordnung . ̃ 33 . ö Gru nd tits cigent mer zů , Amstetten, Grundst. tragen. Für die Anordnung ; . o RA . . . chlag von Y, angesetzt. Gegen diese Anordnung steht den Grundstückseigen⸗ .
120
Obere Siedlungsbehörde — Dr. W erner.
Sollte sie
hat. Wien, den 20. Februar 19141. Der Reichsstatthalter
J. A.: Dr. Rou gon.
GBl. 1 S. UL09 — den . lin Ne 8, am 18. Februar 1941 vorgengmmenen
Treu⸗
ent.
Auf . des Herrn Reichs⸗ ; wirtschaftsminifters habe ich gemäß F 2 Auslosung den 4isa oscigen (früher der Verordnung über den Einsatz des 3. Dezember 1938 — RGBl. 1 S. 1709 — ĩöᷣ Vermögens vom 3. 16. 1938 wird der Kaufmann und Makler Wil⸗ — helm Morgenroth in Themar zur Ver⸗ anwalt Dr. Simons in Ber
. im Grundbuch für ie nf Themar Teil 1 Haupt⸗Nr. 4818 und 1820 verzeichneten landwirtschaftlichen Grundbefitzes Plan Nr. 1577, 70 a a. M., Holzplatz 17.19, bestellt. 18 4m, und Plan Nr. 1577*1½, 1 ha 183 a h 94 m, Acker am Wachenbrunner Berg, Als Eigen⸗
ebruar 1941.
500361.
bezeichneten Erwerber zum
bei ihrem Namen genannten z Wochen vom Tage der 3
u Siedlungsverwertungswert zu verkaufen, widrigenfalls ein Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung bestellt wird. Auf die nach S5 19,20 der genannten Verordnun der Bekanntgabe ab zulässige Beschwerde wird hingewiesen.
Bekanntmachung.
Name des
Grundstückseigentümers
Ktbl. Nr.
Gemeindebezirk Erwerb
er
Den nachgenannten Grundstückseigentümern, deren Aufenthalt nicht bekannt 959 ist, wird gemäß S§ 8, 6, 2, 3 und 17 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1958 (RGBl. 1 S. 1709) aufgegeben, Gemeindebezirken belegenes Grundvermögen binnen 1170,
stellung dieser Aufforderung ab gerechnet an die nach- 12837, 1320, 1335, 1353, 1376. . Buchstabe D zu 200 RM Nr. 1555,
3 ihr in den nachstehenden 955, 1029, 1070, ios3, 10987, 1048, 1110,
innerhalb 2 Wochen von 1834,
am Main auf den 22. April 1941, vormittags 19 Uhr, geladen. Frankfurt / Main, 19. Februar 1941. ie deschaftẽstẽlle des Amtsgerichts. Abt. .
5. Verlust⸗ und Fundsachen.
0040 Aufgebot. Versicherungsschein Nr. 24 369 / Otto Ronnewinkel, Koblenz, ausge⸗ stellt am 2. Februar 1940, ist abhanden gekommen. Meldet sich ein Berech⸗ ligter nicht innerhalb 2 Monaten, so ist der in,, ungültig. Leipzig, 21. Februar 1941. Deutscher Lloyd Lebens⸗ versicherung Aktiengesellschaft.
50039 Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft. Aufruf.
Der Versicherungsschein LB9 Nr. 47 453 auf das Leben des Kindes ö Schäfer und des Ver⸗= orgers Herrn Richard Schäfer in Bad soll abhanden gekommen ein. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, diese binnen zwei Mo⸗ naten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vorzulegen, andernfalls sie für kraftlos erklärt wird. . Berlin, den 24 Februar 1941.
Der Vorstand.
6. Auslojung usw. von Werthapieren.
60043
Cosüigen) Anleihe der Stadt Kolberg ¶ Ostseebad). Bei der für das Rechnungsjahr 1941
Auslosung wurden folgende Nummern
n:
e srabe A zu 2000 RM Nr. 36, 38, 53, 0, se, 1fi, 114. l2z, i433.
Buchstabe B zu 1066 M Rr. 182, 199, 263, 215, sög, 336, 34, 4h, 34], 3558, 165, 451, 457, 163, 474, 496, 5h, hö, 6b, rz, 79, 765, Jö, 3s, 74, 6h, 755, 753, Sg, 967, gef, 932, gas,
Buchstabe C zu 500 RM. Nr. 953, is, 1igs, iaos, 1224, sæßs,
1685, 1598, 1665. 1663, 1693, 1713, 1855, 1945, 1970, 2016, 204], 2iöl, 2165, 2114, 2116, 2143, 21d, Die Inhaber der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen werden aufgefordert, die Kapitalbeträge der Schuldverschrei⸗
Wertheim
Mar Faltenstein Robert Hecht
Louis Kleefeld Erber
Ernst Michel
Hermann Hammerschlag
Wwe. Gabriel Falkenstein geb.
Meier Goldschmidt's Kinder
Ktbl. 2 Nr. 18
Richelsdorf Ktbl. 14 Nr. 44 Ktbl. 14 Nr. 300/74
Ktbl. 11 Nr. 5 Bad Wildungen Ktbl. 10 Nr. 57
Sterbfritz assel
Kassel, den 21. Februar 1941. Der Oberpräsident — Landestulturabteilung —.
J. A.: (Unterschrift.)
Landmann Adolf
Wiedemann Ktbl. 3 Nr. 101/64 Bauer Karl Diest,
Richelsdorf Ktbl. 2 Nr. 101 Martin Gebhardt, Ktbl. 2 Nr. 102 Richelsdorf
an vom Kreisbauern⸗ mit dem 30. Juni führer vorzuschlagen⸗
Vilhelm Hennemann, nicht ausgelosten
Massenheim de Bewerber Ktbl. 23 Nr. 46 Eheleute Karl Kratzen⸗ Hofgeismar berg, Hofgeismar Ktbl. 9 Nr. 101 August Schlau, Holz⸗ Holzappel appel Ktbl. 13 Nr. 10 Horhausen Horhausen
Stadt Bad Wildungen
Siedl.⸗Gesellschaft Ktbl. 11 Nr. 22 e Heimat,
bungen bei den auf der Rückseite der Schuldverschreibungen benannten Zahl⸗ stellen zu erheben. Dabei sind die aus⸗ elosten Stücke und die noch nicht ver⸗ . Zinsscheine zurüchngeben. Der etrag fehlender Zinsscheine wird bei der Einlösung in Abzug gebracht. Die Verzinsung der ausgelosten Stücke hört 941 auf.
Kolberg, den 20. Februar 1941.
Der Oberbürgermeister.
60042 Kündigung der Genußrechte. Sämtliche noch umlaufenden, bisher
Genuß rechte: . a) zu den 40jo Schuldverschreibungen der ehemaligen Großen Berliner Straßenbahn, . b) zu den 4m/ o/ Schuldverschreibun⸗ . der ehemaligen Großen Berliner traßenbahn, c) zu den 40½ Schuldverschreibungen der ehemaligen Westlichen Berliner Vorortbhahn,
30. 3. 1937 zu zahlen.
Lothringer Str. 1,
Saal 148, 9
19. Februar Amtsgericht
49339140
ner und Joachim
USA., 151 rung mit dem Antrage a
baum, Kaufmannswitwe, früher in
tige Verurteilung zur
49494] Oeffentliche Zu stellung.
Der Fleischergeselle Friedrich Kämpfe in Dresden, vertreten durch den Rechts⸗ streits wird der anwalt Hans Kohlmann in Dresden, Prager Str. 21 1, Klägers, klagt gegen den früheren Leihbüchereibesitzer Haus Wöhlermann, früher in Hubertusplatz 4, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Darlehns⸗
ewährung. Er beantragt: 1. Der Be⸗
lagte wird verurteilt, an den Kläger J 16 Re, nebst 3 Zinsen ö . 50028] Oeffentliche Zustellung.
klagte hat die Kosten des Rechtsstreits A. Dreißigacker zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig bollstreckbar. Termin zur Güteverhgnd⸗ durch lung vor dem Amte geri Dresden, Prokurist Alfred Schmidt, wir! H. April 1941, vormittags 9 Uhr, Dresden, den 941. — 19 D 4141 —.
19522 C 83540. Die ledige Erika Ja⸗ , mit dem cobi, Berlin⸗Charlottenburg g, Reichs⸗ Beklagten als Ge amtschuldner zu ver⸗ ; . straße JJ, Proz. Bevollm.: Nechts anwälte urteilen, an die ö. 2027, — gereicht werden, Johannes Homeyer, Dr. Günther Don— Reichsmark nebst 4 3 Zin
Vonner, Berlin W 8, 1939, an den
Mohrenstr. 48, klagt gegen den Kauf⸗ mann Eilch Weinberg j ilk Street, wegen
ĩ
Re, So0,—
raße 2, J. Stock,
Amtsgericht. Abt 1 er Be⸗
ihren Geschäftsführe
auf den Main. Windeckstraße 35, Kl 1. den Adam Höhr in
lufenthalts, Be
in Boston, zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits Zur mündlichen Verhand⸗ ostenpflich⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 3 vor das Amtsgericht in Frankfurt 8.
Forde⸗ zu trggen.
ahlung von
. 1
dll ö 9 mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ — eklagte vor das Amts⸗ burger Straßenbahn, ericht Frankfurt am Main, Gerichts⸗ ö Zimmer 112, auf den 8. April 1941, vorm. 10 Uhr, resden⸗N., laden. Der auf den 28. Februar 19 anberaumte Termin ist aufgehoben. Frankfurt am Main, 15. Febr. 1941. werden hiermit gemäß 8 43 Ziff. 3 des . Aufwertungsgeseßes vom 16. Juli 1925 mernverzeichnis der Aktien in zwei Aus⸗ durch Zahlung des Nenn⸗ fertigungen hinterlegen. Eine Verzinsung enußrechte für das Rechnungs⸗
. MG, ü Bchtelestraße? 15, bertreten jahr woa wird durch die Ablösung
2. der 3
r ankfurt gen . . erfolgt
Mainz, ; straße 23, 2. den Heinz Mayer, Frank= bank — Girozentrale de ö , . 9g, jetzt unbekannten lin —, Berlin. . lagte, wegen Schadeng⸗
die vorstehenden
lägerin . 1 en
9.
äger,
Antrage,
Zur der
7 C 841. 1. Die Lackfabrik in Fa. GmbH., Frankfurt der
teilschein Nr. 9 ; . Kan, Kerzen 1grf bei deb zerltter Stgdt. J. B.: Ru al fan lch in Berlin.
hei r Stadt Ber⸗
/
seit 1. 6. Tage gemäß 5 4 Kläger zu 2 2075, RM gesetzes nur noch in der oben bekannt
nebst 455 Zinsen seit dem 1. 3. 1939 zu gemachten . ausgeübt werden.
* f) zu den 41a oo Schuldverschreibun⸗
d) zu den 490 Schuldverschreibungen ehemaligen Berlin⸗ Charlotten⸗
e) zu den 4isg oo Schuldverschreibun⸗ en der ehemaligen Berlin-Charlotten⸗ urger Straßenbahn,
en der ehemaligen Nordöstlichen Ber⸗ iner Vorxortbahn
zur Ablösun, betrages aufgerufen.
um Nennbetrage mit abgegolten. Die Auszahlung des
Genußxechte, die
44 des Aufwertungs
Berlin, den 17. Februar 1941. Der Oberbünrgermeister
und folgende ab
auf Grund der Aufforderung nicht his zum 1. Oktober 1941 zur Einlösung ein⸗ können nach, diesem Druck der Preußischen Druckerei⸗ und
7. Aktien⸗ gesellschaften.
Gläubiger⸗Aufforderung.
Die Aktiengesellschaft „Localbahn Schwarzenau = Zwettl“ in Wien ist aufgelöst. Ich sordere die Gläubiger auf, sich mit ihren Ansprüchen bei mir zu melden. 48489 Felix Tretter, Abwickler,
Wien, L, Herrengasse 6, VI. Stg. I/8.
50073].
Der Vorsitzer unseres Aufsichtsrates, Herr August von Recklinghausen, ist durch Tod am 17. 2. 1941 aus diesem ausge⸗ schieden.
Köln⸗ Deutz, den 21. 2. 1941. Kölnische Gummifäden⸗Fabrik vormals Ferd. Kohlstadt & Co. Der Vorstand.
50074.
Rechtsanwalt Karl Hoffmann zu Berlin ist aus dem Aufsichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft ausgeschieden.
Attien gesellsch aft
für Wohnungsbauten zu Berlin.
Soo 6]. Hansfa⸗Mühle A. G., Hamburg. herr Hugo Stinnes, Mülheim / Ruhr, ist aus dem Uufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ausgeschieden. Ham burg, den 21. Februar 1941.
Hansa⸗Mühle A. G.
Der Vorstand.
50061]. „Heag“ ,, Eisen gießerei un aschinenfabrit Attien⸗ gesellschaft, Anderten b. Hannover. Berichti gung. Der letzte i zur Hinterlegung der Aktien zwecks Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nicht der ]. März 1941, sondern der 8. März 1941. Anderten, den 22. Februar 1941. Der Aufsichtsrat. Ewald Hecker.
Stettiner Speicher⸗Berein
50059]. Aktien gesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden
hiermit zu der am Sonnabend, dem
15. März 1941, 11 uhr, im Amtslokal
des Notars, Herrn Rechtsanwalt Wehr-
mann, Stettin, Königsplatz 18, stattfinden⸗ den orventlichen Hauntversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
l. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940, des Berichtes des Aufsichtsrates und des Geschäfts⸗ berichtes des Vorstandes.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschlußfassung über die Gewinnverteilung.
3. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941. , Stimmkarten sind am 13. und 14. März d. J. im Geschãftslotal der Gesellschast, Stettin, Kronprinzenstr. 7, gegen Vorlegung der Aktien entgegen⸗
zunehmen. .
Stettin, den 22. Februar 1941,
Der Vorsta nd. R. Baudisch.
Soo 5 8 Götte & Zimmerin ann
Aktien gesellsch aft, Halberstadt. Wir laden unsere Altionäre zu der am Sonnabend, den 29. März 1841, vormittags 9, Uhr, in dem Ver⸗ waltungsgebäude unserer Gesellschaft in Halberstadt, Hindenburgstraße 38, statt⸗ sindenden ordentlichen Haunptver⸗ sammlun 9 ein. ;
agesordnung:
1. a) Vorlegung des festgestellten
Jahresabschlusses und des Geschäfts⸗
berichts für das Geschäftsjahr (Ka⸗-
lenderjahry 1940 mit dem Bericht des Aufsichtsrats. . J
b) Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
) Beschlußfassung über die Ge⸗
winnverteilung. ; 2. Wahl eines Abschlußprüfers für den Jahresabschluß 1941.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Hauptversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens den 24. März 1941, 18 uhr, bei unserer Gesellschafts kasse oder denn Bankhaus Ernst Vogler in Halberstadt oder der Deutschen Bank, zwei gstelle Halberstadt in Halber⸗ stadt, ihre zur Teilnahme bestimmten Aktien oder die darüber lautenden Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank mit Num⸗
Halberstadt, 22. Februar 1941. Der Vorstand. —
Verantwortlich:
egen , . den Amtlichen und Nichtamtlichen
e nen ,. Rechtsanwalt Dr. Genn rechtsurkunden mit Gewinnan⸗ ode, Frankfurt Main, klagen
eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil. Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ : Charlottenburg.
2
ö Verlags⸗Attiengesellschaft, Berlin, . 32.
Drei Beilagen
der Reichshauptstadt Berlin. V.: Engel.
(einschließlich Börsenbeilage und einer entralhandels register⸗ Beilage).
J
Deutscher Reichs anzei Preußische
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Mu einschließlich o 48 eM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 M monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8M 68, Wilhelmstraße z2. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Cu, einzelne Beilagen 10 C. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 33 33.
Nr. 48
Ernennungen und sonstige Personal veränderungen.
9g. Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Ver⸗ arbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften und Springfedern.
Vertriebs genehmigung für den Vertrieb von Luftschutzgegen⸗ ständen nach Elsaß, Lothringen und Luxemburg.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts . Privatversicherung vom 15. Februar 1941 über Haftpflichtversicherung.
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941 über Lebens ver
Anordnung über die Anwendung Allgemeiner Versicherungtz⸗ bedingungen.
4. Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 1 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung vom 11. Mai 1940 über Beschlagnahme von Eisen und Stahl vom 26.
Angrdnung V3 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung, Verarbeitung und Veräußerung von Holzwolle) vom 25. Februar 1941.
Anordnung Nr. 33 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, zur Regelung der Verteilung von Tabakstengeln.
Bekanntmachung über Teil J. Nr. 21.
Der Führer hat dem Professor Geheimen Hofrat Dr. jur. Dr.Ing. e, h. Otto Zwiedineck Edler ., 6 en. horst in Gräfelfing bei München mit Urkunde vom 24. Fe⸗ 14, die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
zur Marktregelung auf dem Gebiete der Verarbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften und Spring⸗
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RBl. 1 Seite 488) ordne ich an:
Die Geltungsdauer der Anordnung zur auf dem Gebiete der Verarbeitung von Drähten, Drahtstiften und Springfedern vom 7. Oktober 1 (Deutscher Reichsanz. Nr. 237), in der Fassung der Anord⸗ nungen vom 19. F 28. September 1934, 29. Juli 1935 (Deutscher Reichsanz. Nr. 176), 5. November 193 236. Mal 1939 (Deutscher Reichsanz. Nr. 124) und 26. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. Nr. 156) wird bis zum 30. Juni 1941 verlängert.
Berlin, den 25. Februar 1941.
für den Vertrieb von Luftschutzgegenständen nach Elsaß,
Auf Grund des § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 827) mit den ö durch die . ordnung vom 8. September 1939 (RGBl. JS. 1763) in Ver⸗ bindung mit den 85 3 und 6 der Vierten Durchführungs⸗ , RGBl. 1 S. wird hierdurch für Luftschutzgegenstände, für die seitens der Reichsanstalt der af rf n g a gm die Genehmigung zum Vertrieb innerhalb des Deutschen Reiches unter Zuteilung einer Kenn⸗Nummer bereits erteilt wurde oder in Zukunft erteilt wird, zusätzlich
die Genehmigung zum Vertrieb in Elsaß, Lothringen und
widerruflich erteilt. Im übrigen bedarf der Vertrieb von Luftschutzgegenständen e ,
eines besonderen Antrages und einer von der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz zu erteilenden besonderen Genehmigung. . ;
Die Genehmigung zum Vertrieb von Luftschutzgegen⸗ ständen und zur Werbung hierfür in Elsaß, Lothringen und
Reichs bankgirokonto Berlin, Konto Nr. I/ 1918
mar er,
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Vom 25. Februar 1941.
icherung.
ebruar 1941.
die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Amtliches.
Deutsches Reich.
—
9. Anordnung
federn. Vom 25. Februar 1941.
arktregelung lußeisenwalzdraht J
953 ebruar 1934 (Deutscher Reichsanz. Nr. 4, Deutscher Reichsanz. Nr. 260),
Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.
Vertriebsgenehmigung
Lothringen und Luxemburg. ;
zum Luftschutzgesetz vom 31. Januar 1938
Luxemburg
der deutschen Reichsgrenzen
1. nc
ung ni
alsdann aber o Gesellschaft von
lässiger
sãssige
als J
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Berlin, Mittwoch, den 26. Februar, abends
Luxemburg erfolgt unter den gleichen Bedingungen und Auf⸗ lagen, wie sie im Einzelfall in der erteilten Genehmigungs⸗ urkunde für den Inlands vertrieb festgelegt sind. Insbesondere wird auch hier die völlige Uebereinstimmung jedes zum Ver⸗ trieb gelangenden Luftschutzgegenstandes mit dem von der Reichsanstalt genehmigten Muster sowie die ordnungsmäßige Kennzeichnung mit Kenn⸗-Nummer und Zulassungsvermerk zur Pflicht gemacht. U Diese Genehmigung entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gesetzlicher oder Verwaltungsbestimmungen über den Vertrieb derartiger Gegenstände im Ausland und ersetzt namentlich nicht die nach sonstigen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen anderer Stellen. Sie wir Rechte Dritter erteilt. Verstöße gegen 5 8 des Luftschutzgesetzes und die Vor⸗ schriften der Vierten Durchführungsverordnun schutzgesetz sowie die daraufhin ergangenen Anordnungen sind gemäß 55 9 und 10 des Luftschutzgesetzes strafbar. . Jederzeitiger Widerruf dieser Genehmigung einschließli der Genehmigung des Vertriebes . . ü . . oder der Luftschutzgegenstände eines bestimmten tellers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Berlin, den 25. Februar 1941.
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Themme, Oberstleutnant.
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Betrtanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung
vom 15. Februar 1941, betr. Haftpflicht versicherung.
en wäre.
Verletzung
.
‚Aus Anlaß des Gesetzes über die Einführung der Pflicht⸗ versicherung für Kraftfahrzeughalter und zur . 3 ö. Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Ge⸗ setzes über den Versicherungsvertrag vom 7. November 1939 ö 1S. 2223) und der Verordnung zur Verein⸗ eitlichung des Rechts der Vertragsversicherung vom 19. De⸗ zember 1939 (Reichsgesetzbl. S. 2443) sind mit Wirkung für bestehende Versicherungsberhältnisse vom 1. Januar 1941 ab in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haft⸗ pflichtversicherung (Musterbedingungen: Veröffentlichungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung 1921 S. 120) fol⸗ gende Aenderungen vorzunehmen: 2 Ziff. 3a AVB. wird das Wort „Kraft“ ge⸗ chen. Dem § 2 Ziff. 3 ABB. wird unter ch an—= gefügt: „Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen“. 2. Beginn des Versicherungsschutzes G6 31 ABB.. Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung mit der Einlösung des Ver⸗ cherungsscheins durch Zahlung der Prämie, der im Intrage angegebenen Kosten und etwaiger öffesnt⸗ licher Abgaben.
Wird die erste oder e
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Staatsanzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten ö 1.10 Ga, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit eile l, 85 G4. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW ö Wilhelmstraße 37). Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. - Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
unbeschadet der
zum Luft⸗
63. die
ö inmalige Prämie nicht recht- eitig . so ist die Gesellschaft, solange die Zah⸗ t bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurück⸗ zutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von 3 Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird. . Ist die Prämie zur Zeit des Eintritts des Ver⸗ sicherungsfalles noch nicht gezahlt, so ist die Gesell⸗ schaft von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Versicherung festgesetzten Zeitpunkt eingefordert, 6 Verzug bezahlt, so b Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Rechtsverlust (6 6 AVB.) Wird eine Obliegenheit verletzt, die näch 8 5 der Gesellschaft 66 zu erfüllen ist, so ist die l er Verpflichtung zur Leistung frei; es sei denn, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grobfahr⸗ bleibt die Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungs⸗ lls noch auf die Feststellung oder den Umfang der er Gesellschaft obliegenden Leistung gehabt Handelt es sich hierbei um die Verletzung von liegenheiten zwecks Abwendung oder Schadens, so bleibt die Gesellschaft bei grobfahr⸗ 3. dahtnn gott ng 4 Ziff. 3 ABB.). r Verletzung zur Leistung insoweit verp ür den Fall, 3 der Umfang des Schadens auch bei ge ö der Obliegenheiten nicht geringer ge⸗ ;
Gesellschaft
inderung des die
lichtet, . Für
öriger
4. Prämienzahlung (65 9 Ziff. III 1 AVB.) Endet das Versicherungsverhältnis
entspricht.
hebungsgrund Kenntnis
bun erlangt hat. Kündigung
Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Geschäftsgebühr verlangen.
ichtversicherung. Desgleichen sind die
wurden, die von den Musterbedingungen abweichen.
Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
. . Präsident
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung. J. V.: From m.
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 15. Februar 1941, betr. Lebensversicherung.
sprechend. ö
Verletzun ist durch
in Satz 3 „oder wenn er seit
Satz 4 zu streichen. 62 j. 2 AVB.
gemacht hat.
losten vereinbarten Geschäftsgebühr bestehen.
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Beim Rücktritt vom Vertrage gemäß § 3 Zi Absatz 2 kann die Gesellschaft nur eine angemessene
Postscheckkonto: Berlin 1821 1 94 I
. infolge Kündigung durch die Gesellschaft im Schadenfall G 10 Ziff. II, I, so gebührt ihr nur der Teil der Prämie, welcher der abgelaufenen Versicherungszeit
Im Falle der Anfechtung des Versicherungs⸗
vertrages oder seiner Aufhebung wegen Verletzung einer Obliegenheit gebührt der Gesellschaft die Prämie bis zum Schluß lediglich der Versicherungs⸗ periode, in der sie von dem Anfechtungs⸗ oder Auf⸗ Ke . Wird die g erst in der folgenden Versicherungs⸗ periode wirksam, so gebührt ihr die Prämie bis zur
n allen übrigen Fällen vorzeitiger Beendigung ersicherungsverhältnisses steht der Gesellschaft . rämie für das laufende Versicherungsjahr zu.
! Der Lauf der in 53 Absatz 2 Satz 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmten Frist (Ziff. B der Be= kanntmachung) beginnt ebenfalls mit dem 1. Januar 1941, sofern die Prämie vor diesem Zeitpunkt fällig geworden ist.
Vorstehende Aenderungen gelten entsprechend für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der sonstigen Haft . J der Kraftfahrhaft⸗
pfli entsprechenden enderungen vorzunehmen, soweit den Versicherungsunter⸗ nehmungen Allgemeine Versicherungsbedingungen genehmigt
Die Bekanntmachung gilt nicht für die Reichsgaue der
Die Verordnung zur Verxeinheitlichung des Rechts der Vertragsbersicherung vom 19. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2443) ändert mit Wirkung vom 1. Januar 1941 ab die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversiche⸗ rung auf den Todesfall (vgl. die Musterbedingungen: Ver. A. f. P. 1932 S. 115 ff) bei bestehenden Versicherungsverhält⸗ nissen. Zur Unterrichtung der Versicherer und Versiche rungs⸗ nehmer führen wir im nachstehenden die kraft Verordnung eingetretenen Aenderungen der Bedingungen an, wobei wir uns an den Wortlaut der oben angegebenen Musterbedingun⸗ gen halten. Soweit von den Musterbedingungen abweichende Versicherungsbedingungen oder Allgemeine Versicherungs— bedingungen der sonstigen Lebensversicherungsarten in Be⸗ tracht kommen, gilt der Inhalt dieser Bekanntmachung ent⸗
1. Die Leistungspflicht bei erheblicher Erkrankung oder des Versicherten seit der Antragstellung 29a des Versicherungsvertragsgesetzes neu geregelt. Daher ist in 5 2 Ziff. 1 AVB. der Halbsatz . r Antragstellung er⸗ heblich erkrankt ist oder verletzt worden ist“ und
eginnt der 2. Nicht rechtzeitige Za er Einlösungsprämi unf ch chtzeitige Zahlung der Einlösungsprämie Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Einlösungs⸗ prämie tritt an Stelle des Rechts der Gesellschaft, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, das Rücktrittsrecht. Es gilt als Rücktritt vom Vertrag, wenn die Gesellschaft ihren Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeits⸗ zur tage der Einlösungsprämie an gerchtlich geltend Im Falle des Rücktritts bleibt die
Pflicht zur Zahlung der neben dem Ersatz der Arzt⸗
6. Der Lauf der im vorstehenden Satz 2 bestimm⸗ b⸗ ten .. beginnt mit dem 1. Januar 1941, sofern rämie vor diesem Zeitpunkt fällig geworden ist.
: die Gesellschaft die Kündi⸗ gung mit der Setzung der Nachfrist für den säumigen
rämienschuldner verbindet, genügt eine Unter⸗ zeichnung durch mechanische Vervielfältigung nicht.
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